§ 130 StGB in Bezug auf den KoranDie Neufassung des § 130 StGB, veröffentlicht im Dezember 2010, sowie mein PI-Gastbeitrag „Lex PI – eine Analyse. Oder: Den Spieß umdrehen“ vom 22. Dezember 2010 haben mir einige – leider völlig unsachliche – Kritik, aber auch Zustimmung eingetragen.

(Von Eckhardt Kiwitt, PI-Gruppe München)

Also versuche ich es nochmals, lese mir den zweiten Satz dieses Parapraphen durch und beurteile seine Anwendbarkeit hinsichtlich möglicher Strafanzeigen / Strafverfahren gegen Verlage und Vereine, die den Koran in Deutschland veröffentlichen / verbreiten.

In der Neufassung (Dezember 2010) des § 130 StGB heißt es in Satz 2:

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Dies trifft m.E. auf alle Verlage und Vereine zu, die in Deutschland den Koran herausgeben / verbreiten – ich lasse mich mit Sachargumenten aber gern eines Besseren belehren.

Denn der Koran erfüllt die Kriterien „Haß gegen Teile der Bevölkerung …“; „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Dazu passend auch der Bericht auf PI von heute: Weihnachtsdschihad fordert 38 Tote.

Nur ein paar Beispiele von vielen aus dem Koran:

• Sure 5 Vers 17:

Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Allah ist der Messias, der Sohn der Maria.“

Da das arabische Wort Allah = Gott bedeutet, sind hiermit eindeutig die Christen gemeint. Oder könnten auch Buddhisten, Hindus etc. gemeint sein?

• Sure 8 Vers 39:

Und kämpft gegen sie, damit keine Verführung mehr stattfinden kann und (kämpft,) bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist. Stehen sie jedoch (vom Unglauben) ab, dann, wahrlich, sieht Allah sehr wohl, was sie tun.

Hierzu muss man den vorhergehenden Vers 38 aus Sure 8 kennen:

Sprich zu denen, die ungläubig sind, daß ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn sie (von ihrem Unglauben) absehen; kehren sie aber (zum Unglauben) zurück, dann wahrlich, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen.

8:39 fordert – m.E. eindeutig – zu Gewaltmaßnahmen gegen eine in Satz (2) 1. des § 130 StGB bezeichneten Gruppen auf, nämlich gegen Christen, die in 5:17 als „ungläubig“ bezeichnet werden. Mit „Und kämpft gegen sie …“ dürfte kaum so etwas gemeint sein wie „habt sie lieb“.

Gleiches gilt für den folgenden Vers:

• Sure 9 Vers 5:

Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig.

Wer mit „Götzendiener“ gemeint ist, müsste ein Gericht klären. Siehe dazu aber:

• Sure 5 Vers 60:

Sprich: „Soll ich euch über die belehren, deren Lohn bei Allah noch schlimmer ist als das? Es sind, die Allah verflucht hat und denen Er zürnt und aus denen Er Affen, Schweine und Götzendiener gemacht hat. Diese befinden sich in einer noch schlimmeren Lage und sind noch weiter vom rechten Weg abgeirrt.“

(Quelle dieser Koran-Übersetzung von Mohammed Ahmed Rassoul – eine Website des Zentralrats der Muslime in Deutschland e.V.)

Wir sollten also die Möglichkeit ernsthaft in Erwägung ziehen, die Herausgabe / Verbreitung… des Korans in Deutschland aufgrund der Neufassung des § 130 StGB zu unterbinden, zumal die Texte des Korans in keinen historischen Zusammenhang gestellt sind – zumindest ergibt sich das für mich aus dem Koran nicht. Sie gelten Muslimen vielmehr als das ewig gültige und nicht anzuzweifelnde Wort ihres Gottes Allah:

„Dies ist (ganz gewiß) das Buch (Allahs), das keinen Anlaß zum Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen“ (Sure 2 Vers 2).

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121 KOMMENTARE

  1. Artikel 5 (verkürzt)

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.

    Gibs den noch ?

  2. Meine Mittel sind bescheiden, aber für eine entsprechende Kampagne würde ich schon einige Euros locker machen.
    Es sollten Leute die Sache in die Hand nehmen, die sich auch wirklich auskennen.

  3. Liebe PI-Gemeinde und Freunde,
    unterschreibt doch bitte endlich die Petition an den Bundestag. Die Petition muss die Sollstärke von mindestens 10 000 Unterschriften haben. Die Zögernden unter uns sollen sich dann nicht über die Erhöhungen der Kassenbeiträge beschweren und schön die Klappe halten. Bitte liesst nochmals den PI-Beitrag oben links. Es eilt liebe Freunde!!!

  4. Gummiparagraphen zu analysieren ist Feingeisttum!

    Sorry, aber Gesetze werden von Bürokraten gemacht ohne das diese dafür je belangt werden können!

    Das einzige was die Diskrepanz zwischen Recht und Ordnung und ich Rede nicht von Gerechtigkeit, die Subjektiv im persönlich kollektiven Individualismus der unterschiedlichen Kollektiven beherbergt ist ausgleicht, ist die totale Trennung der Instanzen, als ausgleichendes Pendel der individuellen Moralität!

    Sprich: Ich bin für die Gewaltententeilung! Ich will den Polizeipräsidenten und die Oberstern Richter wählen! Wenn die Politik davon befreit ist, kann diese sich auch um das Volk kümmern! Und dazu noch schweizerische Volksabstimmungen …

    Der Witz ist: Das Volk alleine ist schlauer als die Politiker zusammen!

  5. #5 Henry B. (26. Dez 2010 22:19)

    Ich bin dafür den Koran nur noch als kommentierte Ausgabe herauszugeben.

    Guter Gedanke !

    Dann könnten die Kommentare allerdings den eigentlichen Inhalt an Länge weit überschreiten.

    E.K.

  6. Ich bin dafür den Koran nur noch als kommentierter Ausgabe herauszugeben.

    Ich plädiere ja für Ausgaben mit geschwärzten Passagen.

    Geht deutlich einfacher. 😆

    Alternativ wäre auch die Behandlung von „Mein Koran“ mit der Behandlung von „Mein Kampf“ gleichzustellen.
    Wan will ja keine der faschistoiden Schriften benachteiligen…Benachteiligung von Moslems ist schlecht und Gleichstellung des Islam ist gut.
    Das sagen Claudi, Angie und ihr Wulffchen.

  7. OT:
    Und auf ARD läuft gerade der Medein-Jihad

    eine Folge „Wallander“ in der böse schwedische Ausländerhasser (natürlich vollkommen grundlos) arme, rechtschaffende Moslems erschießen.

    Mir kommen die Tränen – hoffentlich findet Wallander diese Verbrecher und hilft bei der einführung der Sharia!

  8. Strafgesetzbuch der DDR:

    § 106 Staatsfeindliche Hetze

    Wer die verfassungsmäßige Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er

    1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;

    2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder anderen Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;

    3. die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert;

    4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten;

    5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt;
    wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.

    Nicht mal das „vorrätig hält“ hatten die kommunisten als strafwürdig vorgesehen….da sind wir wohl (fast) alle hier schon kriminelle!

  9. #12 Schlecht_Mensch (26. Dez 2010 22:40) :

    Und das wundert dich ? 😉

    Schon vergessen, dass Hening Mankell auf der Friedensflotte zur Errettung der Palestinänser dabei war (und künftig sein wird). Der hasst Schweden und liebt Muslime.

  10. Also nie wieder Al Quds Tag? Nie wieder Juden in Gas? Wir sind alle Hamas? Merken wir uns…..Versuchen kann man es.

    Hier einige Beispiele

    Die 2.Sure:

    Der 39.Vers der 2.Sure droht den Ungläubigen und Gottesleugnern (Christen, Juden, Agnostiker, Atheisten, Buddhisten, Hinduisten) mit dem Feuer!

    Der 61.Vers der 2.Sure wirft den Juden (wie das christliche Neue Testament) die Ermordung der Propheten vor!

    Im 89.Vers der 2.Sure verflucht Allah (Gott) die Ungläubigen!

    Der 135.Vers der 2.Sure bezeichnet Juden und Christen als „Götzendiener“!

    Nach Aussage des 161.Verses der 2.Sure droht allen, die Ungläubig sterben, der Fluch Allahs!

    Die Verse 165 bzw.167 der 2.Sure beziehen sich möglicherweise auf die christliche Dreifaltigkeitsreligion bzw. der Theologie des Gottessohnes, was der Koran ablehnt und droht den Christen mit der Strafe Gottes im Feuer!

    Nach Aussage des 90.Verses der 2.Sure trifft die Ungläubigen der Zorn Gottes!

    Der 91.Vers der 2.Sure wirft den Juden die Ermordung der Propheten vor!

    Der 98.Vers der 2.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg gegen „Ungläubige“

    Der 191.Vers der 2.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg (Heiligen Krieg) zur Bekämpfung anderer Religionen oder Ungläubigen!

    Der 216.Vers der 2.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg!

    Der 217.Vers der 2.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg während des Fastenmonats (Ramadan) im Angriffsfall!

    Der 221.Vers der 2.Sure verbietet den Muslimen das Heiraten von Heidinnen, solange sie Ungläubig sind!

    Nach Aussage des 257.Verses der 2.Sure sind die Freunde der Ungläubigen bloße Götzen/Die Ungläubigen werden als „Bewohner des Feuers“ denunziert!

    2.Die 3.Sure:
    Nach Aussage des 10.Verses der 3.Sure sind die Ungläubigen „Brennstoff für das Feuer!“

    Der 12.Vers der 3.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg (Heiligen Krieg) zur Bekämpfung von Ungläubigen!

    Der 19.Vers der 3.Sure droht den Juden und Christen, weil sie die Zeichen Allahs verleugnen, die Abrechung durch Allah!

    Nach Aussage der Verse 55 und 56 der 3.Sure droht den Ungläubigen die Strafe bereits im Diesseits!

    Nach Aussage des 91.Verses der 3.Sure droht allen, die Ungläubig sterben, eine schmerzliche Strafe!

    Nach Aussage des 116.Verses der 3.Sure sind die Ungläubigen „Bewohner des Feuers“ und sollen für ewig im Feuer verweilen!

    Der 118.Vers der 3.Sure verbietet den Moslems die Schließung von Freundschaften mit Anhängern anderer Religionen oder Ungläubigen!

    Nach Aussage des 131.Verses der 3.Sure sind die Ungläubigen für das Feuer bestimmt!

    Der 181.Vers der 3.Sure wirft den Juden das rechtwidrige Töten der Propheten vor und droht den Juden mit der „Strafe des Feuerofens“

    3.Die 4.Sure:

    Der 14.Vers der 4.Sure droht bei Rebellion gegen Allah oder seiner Gesandten oder bei Übertretung der Gebote Gottes die Vernichtung im Feuer!

    Der 15.Vers der 4.Sure rechtfertigt die Todesstrafe für Frauen bei Ehebruch, bei unzüchtigem und unmoralischen Verhalten!

    Im 46.Vers der 4.Sure verflucht Allah die Juden wegen ihres Unglaubens!

    Der 47.Vers der 4.Sure verflucht die „Leute des Shabbats“ (Juden)

    Der 56.Vers der 4.Sure rechtfertigt den Gotteskrieg (Heiliger Krieg) zur Bekämpfung anderer Religionen oder Ungläubigen!

    Der 74.Vers der 4.Sure verherrlicht den Gotteskrieg/Anregung zum Märtyrerwahn!

    Der 76.Vers der 4.Sure verherrlicht den Gotteskrieg!

    Die Verse 117 und 118 der 4.Sure assoziieren weibliche Idole (Göttinen) mit dem Satanismus!

    Der 155.Vers der 4.Sure wirft den Juden (wie im christlichen Neuen Testament) die Ermordung der Propheten vor!

    Nach Aussage der Verse 168 und 169 der 4.Sure leitet Allah die Ungläubigen in die Hölle!

    Noch mehr Aufruf braucht es nun wirklich nicht:

    Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden

    http://www.arbeitsgemeinschaft-trennung-staat-kirche.de/INTOLERANTE%20SCHRIFTEN%20DES%20KORAN.htm

    http://www.eussner.net/artikel_2007-06-27_14-47-57.html

  11. #3 Pro West
    Status des Islam als Religion abzuerkennen

    Das ist gar nicht nötig, denn der Islam ist in Deutschland noch nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, auch gibt es noch keine Kongurate (Kirchenstaatsvertrag) mit muslimischen Gemeinden und Organisationen.

    @Eckhardt Kiwitt
    Wer mit “Götzendiener” gemeint ist, müsste ein Gericht klären.

    In der Tat. Es gibt aber im Koran Suren, die mich als Juden, direkt und ausdrücklich benannt beleidigen und bedrohen.
    („Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis der letzte von ihnen hinter einem Stein Zuflucht sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!‘“)
    Hier dürfte der Straftatbestand der Volksverhetzung doch eindeutig erfüllt sein.
    Auch öffentliche Ausrufe, wie “ Tot,Tot Israel! und Kindermörder Israel“ wären mit der neuen Gesetzesfassung ein Offizialdelikt.

  12. ZDF-info bejubelt heute abend den kommunistenerfinder, schreibtischmörder und deutschenhasser Marx, der die deutsche nation als

    »die Scheiße an und für sich«

    bezeichnete, und die panslawistischen Südslawen als »Völkerabfall« bezeichnet und Geiselerschießungen gerechtfertigt.
    Und gerade läuft ein jubelchor über rosa luxemburg, die zum bruderkrieg aufruft und eine kommunistische diktatur will.

    Die fortsetzung der DDR-ideologie in reinkultur.
    Die teuren genossen der SED-linke und stasi-mitarbeiter reiben sich die hände und lachen sich noch tot.

    Schon Lenin wusste:
    „Die Kapitalisten sind so geldgierig, dass sie sogar den Strick verkaufen, an dem wir sie eines Tages aufhängen werden!“

  13. @ #13 Elisa38 (26. Dez 2010 22:43)

    Wozu dieser — reichlich unpassende — „Vergleich“ ?

    Wo siehst Du Parallelen ?

    Diese bitte Punkt für Punkt aufzeigen.

    E.K.

  14. Das Komparativ des individuellen Kollektivismus ist die Dissonanz der hegemoniale Jurikative.

    Und was sagt uns das? Nichts!

    Außer,- die Realität hat viele Wörter aber keine Stimme die sich erhebt! 😉

  15. @Herr Kiwitt:

    Bisher hat es in keinem Land der Welt einen Prozess gegen den Inhalt von heiligen Büchern gegeben. Der Grund dafür ist diese überflüssige Religions“freiheit“, die sich bei genauem Ansehen als Privileg herausstellt.

    Und natürlich ist der Islam in Deutschland eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Kriterium dafür ist ja nicht die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Da gibt es viele andere akzeptierte Religionen, die diesen Status auch nicht haben.

    Leider fallen alle unter dieses unsägliche Religionsprivileg (und damit meine ich eben nicht nur den Kirchensteuereinzug bei den Staatskirchen).

  16. In dieser Frage bin ich nicht optimistisch. Ich glaube nicht, dass ein Richter den Mut hat, religiöse Schriften im oben genannten Sinne abzuklopfen. Leider!

  17. #9 WahrerSozialDemokrat

    zitat

    „Gummiparagraphen zu analysieren ist Feingeisttum!

    Sorry, aber Gesetze werden von Bürokraten gemacht ohne das diese dafür je belangt werden können!“
    zitat ende

    es gilt auch: parteien zu wählen, heißt die katze im sack zu wählen. kaum hat man den sack mit der katze drin gewählt, haut die katze ab, samt ihrer wahlversprechen. und der sack füllt sich dann nach belieben der sackbesitzer neu, der wähler ist neese 🙂

    deshalb würde ich auch eine direktwahl wichtiger ämter durch das volk direkt begrüßen/fordern.

  18. Nach diesem Paragraphen müssten ja alle bekennden Muslime in den Knast wandern. Wer soll denn das bezahlen, ausserdem reichen die Kapazitäten ja gar nicht aus. Wer dieses Gesetz verabschiedet hat, hat auch kein Hirn. Besser wie Gefängnisaufenthalt wäre Ausweisung.

  19. Juristen kommen historisch gesehen weitgehend ungerupft davon. Aber einige können doch immer wieder gepackt und der Justiz zugeführt werden.

    Das war nach den Nazis so, das war nach den Kommunisten so und das wird nach dem MultiKultiTerror nicht anders sein.

  20. #18 Elisa38 (26. Dez 2010 22:56)

    ZDF-info bejubelt heute abend den kommunistenerfinder, schreibtischmörder und deutschenhasser Marx, der die deutsche nation als

    »die Scheiße an und für sich«

    bezeichnete.

    Den kenne ich nicht. Gibt es dafür eine Quellenangabe?

  21. Hi, wie sieht es mit der englischen Ausnahmeregelung aus, die Hassparolen aus religiösen Motiven europaweit von der Strafverfolgung ausnimmt?
    Ansonsten wär´s ja zu schön!

  22. Der Kampf gegen die Christen

    Die Idee eines Kalifats in Europa wird als Endziel der radikalen Muslime hervorgehoben. “Der Tag wird kommen, an dem die Ungläubigen von einem neuen Kalifen vernichtet werden, wenn Kirchen sich in Moscheen verwandeln und Minarette Kirchtürme ersetzen – im Namen des Propheten.” Dies ist die Thematik zahlloser Predigten und Internetbotschaften. “So wie Kirchen auf den Ruinen altrömischer Tempel erblühten, werden die Moscheen auf den Trümmern der christlichen Glaubensstätten erwachsen.”

    http://www.welt.de/print/wams/politik/article11828126/Der-Kampf-gegen-die-Christen.html

    Freut Euch schon mal darauf…..

  23. @#21 WissenistMacht (26. Dez 2010 23:05)
    Der Grund dafür ist diese überflüssige Religions”freiheit”, die sich bei genauem Ansehen als Privileg herausstellt.

    Nein.
    Religionsfreiheit erlaubt keine Straftaten und gewährt auch sonst keine Privilegien.

    Das wurde speziell Ihnen und Argutus doch bereits im Thread

    http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi-eine-analyse-oder-den-spiess-umdrehen/?wpc=dl

    lang und breit erklärt. Wieso tischen Sie hier trotzdem die alten Denkfehler auf?

    Herr Kiwitt liegt völlig richtig mit seiner Meinung.

  24. Ich hatte bereits die gleiche Therorie als ich die Abänderungen las.

    Mit den eigenen Waffen schlagen.

    Der Koran ist eideutig ein Buch das zu Hass gegen Ungläubige aufwiegelt und das genau definiert.

  25. Vergesst es. Ist schon mehrfach probiert worden. Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg aus dem Jahr 2006 (neulich hier bei PI im Kommentarbereich veröffentlicht):

    Staatsanwaltschaft Hamburg
    Postfach 30 52 61, 20316 Hamburg
    Geschäftsstelle 7101
    Gorch-Fock-Wall 15-17
    20355 Hamburg
    Telefon 040 – 42843 – 1791
    Betr.: Ihre Anzeige vom

    Sehr geehrte Frau…
    Der von Ihnen angezeigte Sachverhalt wurde insbesondere unter Heranziehung der Ihrem Schreiben beigefügten Schriftstücke überprüft.
    Von der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahrens ist gemäß § 152 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO abgesehen worden, weil sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben haben.
    Die Staatsanwaltschaft ist daher zum Einschreiten weder berechtigt noch verpflichtet.

    Der KORAN stellt zwar eine Schrift im Sinne der §§ 130 Abs. 2, 166 Abs. 1 StGB dar, deren Verbreitung – unabhängig vom Inhalt und seiner jeweiligen Interpretation ( – jedoch nicht strafbar ist.

    Zweifelhaft ist schon, ob der Inhalt des KORAN überhaupt an den vorgenannten Normen gemessen werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass seine Entstehung und schriftliche Konkretisierung in etwa auf das 7. Jahrhundert datiert wird und es sich mithin beim KORAN um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt.

    Der BGH hat in anderem Zusmmenhang festgestellt, dass es nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein kann, Schriften oder andere Darstellungen aus vorkonstitutioneller Zeit, deren Inhalt teilweise- nach den heute gültigen Wertmaßstäben- nicht mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen ist, allein schon deswegen der Einziehung zu unterwerfen, weil sie früher- unter der Herrschaft anderer Verfassungsgrundsätze- hergestellt worden sind (vgl. BGH NJM 1963, 2034 (2035)). Zum Zeitpunkt der Entstehung des KORAN galten jedoch andere Werte, Auffassungen und Gebräuche.

    Zwar können grundsätzlich auch vorkonstitutionelle Schriften strafrechtlich relevant sein und der Einziehung unterliegen, wenn sie die Verfassungsordnung bekämpfen, mithin mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind.

    Dies gilt jedoch nicht für solche vorkonstitutionellen Schriften die sich – möglicherweise- gegen Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie wenden, ohne sich dabei aber gegen deren Verwirklichung gerade in der Bundesrepublik Deutschland zu richten ( vgl. BGHSt 29, 73 (77 f.)). der Inhalt des KORAN wendet sich jedoch nicht- zielgerichtet- gegen die Verfassungsordnung der BRD.

    Letztlich muss die Frage, ob die vorgenannten von der Rechtsprechung für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen entwickelten Grundsätze auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, nicht entschieden werden.

    Die Verbreitung des KORAN, der Grundlage der islamischen Religion ist, ist in jedem Fall von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt.
    Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 GG gewährleisten mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und mit der Freiheit der ungestörten Religionsausübung einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sein Leben gestalten kann, wie es seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfG NJW 1971, 931).

    Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d,h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Sie umfasst daher nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (BVerfGE 24, 236, 245; BVerfG NJW 1972, 327 (329)). (Wer schützt unsere Verfassung? Unser Gott steh´ uns bei)

    Beschränkungen erfährt die Glaubenfreiheit vor allem durch kollidierendes Verfassungsrecht, die Glaubensfreiheit wird “vorbehaltlos”, aber nicht “schrankenlos” gewährleistet (BVerfGE 32, 98 (107)).
    Für die Glaubensfreiheit existieren demnach die Schranken, die sich aus dem System der Grundsatzentscheidungen des Grundgesetzes ergeben (BVerfGE 12, 1 (4 f.)). Aus der Glaubensfreiheit anderer Personen sowie der Würde des Menschen folgt insoweit das verfassungsrechtliche Toleranzgebot (BVerfGE 32, 98 (107 f.); BVerfGE 41, 29 (50 f.)).

    Artikel 4 GG schützt den einzelnen somit zwar gegen die Intoleranz seiner Mitmenschen, verpflichtet ihn aber gleichzeitig, gegenüber anderen dieselbe Duldsamkeit aufzubringen, die er für sich und seine eigenen Überzeugungen in Anspruch nimmt (BVerfGE NJW 1963, 1170 (1171)).

    Da die Glaubensfreiheit keinen Vorbehalt für den einfachen Gesetzgeber enthält, darf sie mithin weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaatliche Sicherung eine Gefährdung der für den Bestand der staatlichen Gemeinschaft notwendigen Güter genügen lässt.

    Vielmehr ist ein im Rahmen der Garantie der Glaubensfreiheit zu berücksichtigender Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Werteordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertesystems zu lösen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten – unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation – vorsieht.

    Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Artikel 4 Abs. 1 GG kommt danach in solchen Fällen in der Weise zur Geltung, dass sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann.

    Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf.

    Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Vor dem Hintergrund dieser durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des KORAN für den islamischen Glauben sowie seiner Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und/oder Beschimpfen von Bekenntnissen gemäß §§ 130, 166 StGB durch Verbreiten des Koran nicht in betracht.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der KORAN nur in der von Ihnen dargestellten Form oder wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.

    Mit freundlichem Gruß

    XXX
    Staatsanwältin

  26. Der Präsident der Schweizer Demokraten Thurgau, Willy Schmidhauser, hat Strafanzeige gegen einige Leute gestellt, die für die Einführung von Islam-Unterricht verantwortlich sind, und dies mit dem Koran begründet. Aber es ist nicht abzunehmen, dass die Anzeige zu einer Verurteilung führen wird.

    Klage gegen Islam-Unterricht ist hängig
    Die Strafanzeige des Präsidenten der Schweizer Demokraten Thurgau gegen die Verantwortlichen des Integrations-Projekts wird eventuell neu in Kreuzlingen behandelt. Die Beklagten nehmen es gelassen.

    (. . . . . .)
    In seiner Klageschrift beweise er, schreibt Schmidhauser auf der Website seiner Partei, dass grosse Teile der Aussagen und Koran-Suren andere Menschen wie Ungläubige, Frauen oder Konvertiten als minderwertig deklarierten und von den Gläubigen sogar deren Liquidierung verlangten. Dies widerspreche klar dem Paragraphen 261bis der Schweizerischen Strafgesetzgebung zur Rassendiskriminierung und könne keinesfalls unter dem Stichwort Religionsfreiheit hingenommen werden.
    (. . . . . .)

  27. Die Verschärfung des StgB 130 macht den Islam wesentlich angreifbarer als es bisher der Fall war. Das Herr Kiwitt richtig erkannt! Fakt ist auch, dass der Artikel 4 des GG niemals eine „Handlungsfreiheit“ gibt. Dies ist im Artikel 136, der dem Artikel 4 in der Wertigkeit gleichgestellt (!) ist, ausdrücklich formuliert:
    „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt“. >> Ein Fond für den ein oder anderen Prozess wäre möglicherweise ein Ansatz..- da geht was, das ist keine Frage.

  28. Interessant, dass durch den Artikel, die Homosexuellen nicht mit einbegriffen sind. Auf wen wurde da wohl Rücksicht genommen?

  29. @#32 Columbin (27. Dez 2010 00:05)
    Vergesst es. Ist schon mehrfach probiert worden.

    Das ist der bisher einzige Fall, der auch mir bekannt ist.

    Es handelt sich um glatten Rechtsbruch. Von „vorkonstitutionell“ steht bspw. nichts im Gesetz.

    Also öfter versuchen! 100, 1.000, 100.0000 mal. Irgendwann wird’s schon klappen.

    Anzeigen kosten nichts, wenn man sich keines Anwalts bedient – was bei einem gescheiten und nicht pc-korrumpierten Anwalt sicher besser wäre.

    Wichtig: Strafbar ist nur die zustimmende Verbreitung des Koran, nicht dessen Verbreitung für historische, analytische, wissenschaftliche Zwecke.

    Buchhändler, Verlage usw. könnten sich damit vielleicht rausreden, Imame nicht. 😉

  30. O.T. Pierre Vogel konvertiert senilen Rentner !!!

    Auch ob dem ernst der Lage habe ich mal ein lustiges aber auch perfides Video gefunden, wo unser Pierre Vogel einen senilen und schwerhörigen 96 jährigen Rentner zum Islam konvertiert:

    Einfach köstlich, das Video… wenn es nicht so einen widerwärtigewn Hintergrund hätte:

    http://tinyurl.com/37zlpwd

  31. #32 Columbin (27. Dez 2010 00:05)

    Vergesst es. Ist schon mehrfach probiert worden. Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg aus dem Jahr 2006

    Jetzt gilt § 130 StGB in der Neufassung aus dem Jahr 2010.

    E.K.

  32. #19 A Prisn (26. Dez 2010 22:58) fragt merkwürdig
    @ #13 Elisa38 (26. Dez 2010 22:43)

    „Wozu dieser — reichlich unpassende — “Vergleich” ?

    Wo siehst Du Parallelen ?“

    Die kann jeder selbst ziehen! Auch das angeblich unpassende herausfinden.

  33. @ #14 Bonusmalus

    Stimmt, „Wallander“ ist von Ahmed Abdullah Mankell … das hatte ich glatt vergessen.

    Die schöne linksgute Mär von der Friedensterroristenabgelaufenehilfsgüterflotte.
    Ach, war das eine toller Etappen-Sieg für die anti-israelische Umvolker-Bande.

    Dafür müsste man die Soldaten der IDF echt zur Verantwortung ziehen, dass sie diese Menschendarsteller von der Linkspartei nebst Mankell NICHT abgeknallt haben.

    Europa wäre ein Stück weit schöner.

  34. Wenn man den Koran juristisch nicht fassen kann, könnte man dieses Buch als Vorlage für die Grundlage einer neuen Religion nehmen und damit wirklich mal den Spieß umdrehen.

  35. Ich kann mich erinnern das Hr. WiM mal gesagt hat: Er, als Atheist, anerkennt die 10 Gebote bis auf das Erste.
    Das 1ste…Wie war das noch mal…? Mit großen Erstaunen wurde ich auf Wki belehrt:

    Ex 20,4b erläutert den Verbotsbereich: Er erstreckt sich auf Himmel, Erde und Unterwelt, also alle „Stockwerke“ des damaligen Weltbilds. Die deuteronomische Auslegung in Dtn 4,12–20 EU bekräftigt das Verbot, Gott weder als Mann noch Frau noch Tier noch Gestirn darzustellen, wie es in den kanaanäischen Fruchtbarkeitskulten und babylonischen Astralkulten üblich war. Gläubige Juden können daher nichts in der Welt der geschaffenen Dinge als göttlich betrachten. Sie wurden darum im Hellenismus später als „Atheisten“ bezeichnet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/10_Gebote

    Wenn man sich eine Vorstellung Gottes einbildet, ablehnt oder auch nicht, ist man schon kein Atheist mehr…Interessant oder?

    Desweiteren zeigt dieser Text verblüffende Ähnlichkeiten mit dem 0815 Islam wie ihn der Gemüsehändler und auch der Gutmensch kennt.

    Das wiederum hat mich an die Nibelungensage erinnert, welche auch unterschiedlich wahrgenommen wird. Ich erinnere mich gut an das Mobbing damals weil für mich Hagen, mit seiner Treue, der Held war anstatt dem strahlenden Hallodri Siegfried. Krimhildes blonde Grausamkeit und der Untergang durch Etzels Krumschwerter waren ebenfalls prägend.

    Der Gedanke steht im Raum: Ja- es gibt Feinde, doch erst durch Verrat kommt es zum Kampf.

    Dieser Kampf wird hier oftmals gewünscht, ist aber nicht zu gewinnen. Nicht gegen das gesamte Islamische Weltbild, welches anscheinend die gleichen Wurzeln hat wie Unseres.

    Nachdem sämtliche Schriften von Menschen erschaffen sind, so können sie auch von Menschen verändert werden. Wie im Christentum schon des öfteren geschehen. Im Islam soll das angeblich nicht möglich sein sagen die hard core Islamisten und die hard core PI-ler.

    Was nun wenn das nicht war ist? Wenn der schlaue Fuchs Ranzinger und Andere schon längst daran arbeiten?

    Dann müsste man bloß gegen das A****och Mohammed und seine epileptischen Hass Suren vorgehen, nicht aber gegen Allah an sich. Dafür ist der §130 gut geeignet.

    Da ist vielleicht ein Ausweg zwischen Menschen, geboren als Moslem und Menschen geboren als Christ/Jude.

    Bevor jemand rummotzt: Dieser Blog ist gegen Mohammed und für Juden. Also ein rein religiöser Blog….manchmal auch Konzentrierter Unsinn auf sehr engem Raum.

  36. Man mag zu „Meinungsdelikten“ stehen wie man will (ich lehne sie eigentlich grundsätzlich ab).

    Aber § 130 StGB erweist sich hier doch mal als sehr schöner Rohrkrepierer, als Eigentor.

    Er verbietet genau das, was die Islam-Nazis propagieren, nicht die Kritik daran.

    Die zustimmende Verbreitung des Koran mit seinen zweihundert Haß-, Raub-, Mord- und Gewaltaufrufen gehört bestraft, nicht die Kritik daran.

  37. Zu #32 (Columbin):

    Das ist eine Frechheit von der Staatsanwältin! Sie zeigt ihre Faulheit und ihren Unwillen, in der Sache tätig zu werden, um sich nicht ihre Karriere zu ruinieren.
    Auch ich habe zwei Mal die Untätigkeit der Hamburger Justiz miterleben dürfen.

    Ich halte es für erfolgversprechend, das bei anderen Staatsanwaltschaften (z. B. im süd- oder ostdeutschen Raum) zu probieren!!!

  38. Zu # 45 (Rag):

    Mir sind – ehrlich gesagt -, die Kriterien, wann eine Gruppe als „Religionsgemeinschaft“ anerkannt wird, nicht klar und transparent dargestellt!

    Die Hass-Ideologie „Islam“, der das Grundgesetz abschaffen will, soll eine sein, die „Scientology Church“, die das auch will, nicht?
    Ist das denn willkürlich?

    Beide werden vom VS beobachtet.

    Und beim Judentum, für die das gewaltverherrlichende Alte Testament noch gilt, ist wieder alles anders…

    Ich blick‘ nicht mehr durch… Bananenrepublik!

  39. #16 Zahal (26. Dez 2010 22:55)

    Zitat von dir:

    Der 61.Vers der 2.Sure wirft den Juden (wie das christliche Neue Testament) die Ermordung der Propheten vor!

    Ende Zitat

    Zahal, wie du mittlerweile wissen solltest ist das Matthäusevangelium ein in Wirklichkeit ANTICHRISTLICHES und deswegen strotzbackenvoll mit Lügen, wie auch der obig von dir angezeigten.

    Meines Wissens ist vor Jeschua kein einziger der Gottbegeisteten gemordet worden und Jeschua selbst ist wirklich massiv nur von einer kleinen Gruppe der städtischen Priesterschaft in Jerusalem verfolgt worden – und deren Anhängern.
    Einflussreich wie solche damals gewesen sind gelang ihnen Römer in ihr Komplott gegen Jeschua einzubeziehen …… doch selbst der römische Hauptmann an der Schädelstätte der den Mord an Jeschua mitverursachte kam zu dem Schluß wie er beim griechischen Arzt Lukas nachzulesen ist.

    Der Sinn des Unsinns ist der Widersinn. Und so macht nicht staunen, dass exakt das Matthäusevangelium nicht nur als das WICHTIGSTE in vielen Bibelvorworten benannt wird, sondern speziell auch „eins für Juden geschriebenes“. Wie genau dies Lügenbuch Judaangehöirgen zum Gedeihen werden könnte braucht mutmasslich aufwendige Konstrukte um den Schein von Sinn vortäuschen zu können, so wie auch die Fußnoten vieler „Theologen“ an lügnerischer Phantasie wenig auslassen beim Versuch als Licht zu „verhökern“ was pechschwarz wie die Nacht ist.

    Ich hoffe dir, Zahal, mangelt nicht an der Phantasie zu erkennen welch zusammenbringende Wirkung die korrekte Bewertung des Matthäusevangeliums bringt.
    …….. und welch desaströse für Korangläubige.

  40. #46 Capt. (27. Dez 2010 01:01)

    Zu deinem Schlußsatz. Die Einsicht kam spät …… und wieso veröffentlichtest du trotzdem diesen Kommentar ?

  41. Da schreibt bei Tangsir:

    der gasmann schreibt:
    26. Dezember 2010 um 23:44
    das einzige land das den juden gehört ,ist ausschwitz !
    dort sollten sie wieder hinziehen. ich würd dort auch freiwillig als wächter arbeiten…

    Das müsste doch reichen oder?

    http://tangsir2569.wordpress.com/2010/12/26/der-zionismus/#comment-6256

    Die IP ist auch bekannt

    Die IP-Adresse dieses Torktâzi aus Hamburg lautet 78.54.66.226 und der Provider ist Alice

    #49 MartinP (27. Dez 2010 02:21)
    Zu # 45 (Rag):

    Und beim Judentum, für die das gewaltverherrlichende Alte Testament noch gilt, ist wieder alles anders…

    Kennen Sie überhaupt die Thora? Wissen Sie überhaupt, daß es ein Geschichtsbuch ist und heute längst nicht als „Anwendung“ praktiziert wird, sondern sich das Judentum an den Talmud, bzw. an die Lehren der Rabbiner richtet?

    Alles wird diskutiert, nur der Grundsatz, was du nicht willst, was man dir antut, das füge auch keinem anderen zu, bleibt bestehen. Sie scheinen mir ein Laie zu sein.

  42. Und noch so eine Stilblüte!

    Wenn, würde ich doch die ganze Vorschrift einstellen und nicht nur mir genehme Teile davon.

    Was ist z. B. mit dem wesentlichen Tatbestand der Störung des öffentlichen Frieden? Einfach unter den Tisch fallen gelassen, weils besser paßt.

    Und, wurde der trotz ca. 50 Jahren Mu.seln in Absurdistan schon einmal durch solche Zitate gestört? Na?

  43. #21 WissenistMacht (26. Dez 2010 23:05)

    SOWAS könnte auch ein Taquia-ausübender Muslim geschrieben haben, der so einen Prozess verhindern will.

  44. #51 Cherub Ahaoel (27. Dez 2010 02:45)
    wieso veröffentlichtest du trotzdem diesen Kommentar ?

    Warum? Weil ich hier im Blog eine 6Jährige Ausbildung zum Islamwissenschaftler genossen habe. Alle Argumente bis zum Erbrechen gelesen habe, als Wiener bestens mit Türken vertraut bin und dadurch letztendlich zu der Auffassung gelangt bin das der letzte Volkssturm a-la Siegfried keine Lösung ist. Weder Sarrazin noch Geerd Wilders schmeißen Handgranaten auf Muslime. Wir werden mit ihnen leben müssen, darum muss es auch für diese Menschen ein Ausweg gefunden werden.

  45. #50 Cherub Ahaoel (27. Dez 2010 02:38)

    Zahal, wie du mittlerweile wissen solltest ist das Matthäusevangelium ein in Wirklichkeit ANTICHRISTLICHES und deswegen strotzbackenvoll mit Lügen,

    Hast Du schon jemals gebetet?

    Das Vaterunser

    „So sollt ihr beten: Unser Vater im Himmel, dein Name werde geheiligt, dein Reich komme, dein Wille geschehe wie im Himmel, so auf der Erde. Gib uns heute das Brot, das wir brauchen. Und erlass uns unsere Schulden, wie auch wir sie unseren Schuldnern erlassen haben. Und führe uns nicht in Versuchung, sondern rette uns vor dem Bösen.“

    – Matthäus[B 100

  46. Das oben zitierte Gesetz ist die Fassung von 2005
    (s. vorhergehender Beitrag).

    Die Neufassung ab dem 16.12.10 lautet:

    Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft be-stimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen we-gen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf-fordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung be-schimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

    Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
    „1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Tei-le der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln,

    Die entscheidende Änderung: Das Schutzgut „öffentlicher Friede“ wird auf den Einzelnen erweitert.

    Alles weitere hier:

    http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0401-500/495-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/495-10.pdf

  47. #58 Capt. (27. Dez 2010 03:51)

    Der Ewige führt NIE in Versuchung !

    Lies mal im Brief des Jakobus nach und du wirst staunen !

    Oft ist den Dunklen das beste Versteck irgendwo unter der Wahrheit die Lüge hineinzusäen ……

    Und zu deiner Frage: Ja ich kanns – und zwar richtig !

  48. #32 Columbin (27. Dez 2010 00:05)

    klasse !! danke für diesen exzellenten beitrag.

    für mich als laien ist das juristische haarspalterei vom feinsten, der experte XRATIO sieht das aber sicherlich anders.

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    „… muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, [..] der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde …

    verstehe ich dieses juristengeschwurbel richtig ? religiöse überzeugungen stehen über dem gesetz ?

    aber was soll’s, mich wundert in diesem rechtsstaat eigentlich eh nix mehr.

  49. #61 Cherub Ahaoel (27. Dez 2010 04:25)

    #58 Capt. (27. Dez 2010 03:51)

    Der Ewige führt NIE in Versuchung !

    Lies mal im Brief des Jakobus nach und du wirst staunen !

    Bin schon am staunen.

    Die kirchliche Tradition hielt den Herrenbruder Jakobus für den Verfasser dieses Evangeliums. Da doch der Autor die Kindheitsgeschichten des Matthäus- und Lukasevangeliums voraussetzte, war er offensichtlich kein Zeitzeuge Jesu.

    Dennoch wie alle Überlieferungen erhellend.
    http://www-user.uni-bremen.de/~wie/texteapo/Jakobus-dtsch.html

  50. #60 Cherub Ahaoel (27. Dez 2010 04:21)

    Paragraph 130 ist super !

    Finde ich auch! Er gewährt mir, als Angehöriger der Katholischen Minderheit hier im Blog, Rechtssicherheit.

    Übrigens….Wenn das Kriterium der Anerkennung unserer Christlich/Jüdischen Kultur der Leitsatz für Aufenthaltsrecht ist… dann können Einige sich schon mal auf die Socken machen:-)

  51. Sollte der §130 per Klage auf den Koran angewendet werden finden sich genug „Richter“, die „im Namen des Volkes“ das Machwerk freistellen.

    Man könnte als Rechtsverbieger z.B. so argumentieren,dass der Koran ein „historisches“ Buch oder Dokument ist und die Gewaltaufrufe nicht mehr „aktuell“ seien.

    Dazu Querverweis auf das Alte Testament, worin es ja auch nicht immer friedlich und human zugeht. Oder gar „Grimms Märchen“….

  52. Der Koran und seine Verbreitung werden dadurch nicht verhindert, weil von Art. 4 GG geschützt, macht euch da mal keine Hoffnungen. Das ist so wie mit dem Schächten: an sich strafbare Tierquälerei, aber wegen Art. 4 GG für bestimmte religiöse Gruppen erlaubt.

    130 StGB ist meiner Meinung nach ein Schandparagraph. Abs. 4 z.B. verstößt eindeutig gegen Art. 5, da kein „allgemeines Gesetz“. Auch verstößt er gegen das Bestimmtheitsgebot. Oder wer hätte gedacht, dass unter „dass er die nationalsozialistische Gewalt- und
    Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“
    auch das Verherrlichen bestimmter Personen fällt, wie z.B. Rudolf Hess ? Ist aber leider vom BVerfG abgesegnet worden, auch die Möglichkeit der Bestrafung bei Verherrlichung einzelner Personen.

    Daher wundert mich nichts mehr. Wenn selbst das BVerfG einer solch klaren Aushöhlung der Verfassung nicht Einhalt gebietet, sieht man sich eben ermuntert, in den 130er immer mehr hineinzupacken und ihn immer weiter auszudehnen. Und dann glaubt man noch, man hätte hier eine bessere Demokratie als in den USA …

  53. @ Zahal
    “Der Tag wird kommen, an dem die Ungläubigen von einem neuen Kalifen vernichtet werden, wenn Kirchen sich in Moscheen verwandeln und Minarette Kirchtürme ersetzen – im Namen des Propheten.”
    ———————————————
    Mach dir dahingehend keine Sorgen, denn es gibt jemanden, der scheut geweihten Boden wie der Teufel das Weihwasser.

    Wenn sie ihre Moscheen auf geweihten Boden bauen wollen, um so besser.*lach*

  54. Mit Eurer Argumentation habt Ihr sicher recht, aber …
    Was ich hier schreibe, ist erlebt und jederzeit belegbar.
    1.Die Staatsanwaltschaft verfolgt einen klaren Fall von übler Nachrede nicht wie eine Reihe anderer Straftaten. Stattdessen verfolgt man das unschuldige Opfer. Es geht eigentlich nur um ein paar Euro.
    Letztendlich geht es um Einschüchterung.
    Das „öffentliche Interesse ist erst gering, dann plötzlich erheblich und zum Schluß doch wieder gering. Je nach Bedarf.
    Ein klarer Fall von Erpressung zur Schonung eines bereichernden Vielfachtäters.
    Z.B. gegen den Koran oder seine Verbreiter wird hier nie ein Staatsanwalt vorgehen, weil es politisch nicht gewollt ist!

    2.Vor Gericht entscheidet ein Richter und der legt das Gesetz so aus, wie es politisch gewollt ist.
    Und auch da werdet Ihr keinen finden, der es so wie Ihr auslegt.
    „Richter in Deutschland sind unbestechlich. Selbst für den größten Geldbetrag werdet Ihr keinen finden … „

  55. Kennt ihr noch diese Kristine Bäcker .

    Die ERSTE DEUTSCHE M-TV – Europe Moderatoring ist zum Islam konvertiert und ihre pro Islam Plakate hängen z.Z. über all in England herum.. Sie macht Werbung für den angeblich so wunderschönen islam …

    Hier sieht man sie in einer Britishen Talk-Show mit den vorraussehbaren APPEASEMENT Einlagen der Moderatorin und den Zuschauern …

    Ich denke es ist sehenswert…alleine schon wegen dieser SAUBLÖDEN Konvertitin, Kristina Bäcker von MTV

    http://tinyurl.com/2wlw8z6

  56. Das Psychiatrie-Gesetz müsste demnach auch gegen die Würde des Menschen verstoßen! Religöse Paranoiker, die gefährlich sind, werden weggeschlossen!

  57. #8 d.k. (26. Dez 2010 22:23)
    Liebe PI-Gemeinde und Freunde,
    unterschreibt doch bitte endlich die Petition an den Bundestag. Die Petition muss die Sollstärke von mindestens 10 000 Unterschriften haben. Die Zögernden unter uns sollen sich dann nicht über die Erhöhungen der Kassenbeiträge beschweren und schön die Klappe halten. Bitte liesst nochmals den PI-Beitrag oben links. Es eilt liebe Freunde!!!

    RICHTIG!
    Hab mich auch gestern angemeldet, war ne Sache von 2 Minuten und man kann ganz schnell viele sinnvolle Petitionen unterschreiben!

    Wer immer noch Zweifel hat sollte sich diesen Artikel durchlesen und für sich entscheiden ob er ein Herdentier oder ein „Macher“ ist:
    http://www.pi-news.net/2010/12/vom-scheitern-am-menschlichen-wesen/#more-169317

  58. #52 Zahal (27. Dez 2010 02:46)

    „Kennen Sie überhaupt die Thora? Wissen Sie überhaupt, daß es ein Geschichtsbuch ist und heute längst nicht als “Anwendung” praktiziert wird, sondern sich das Judentum an den Talmud, bzw. an die Lehren der Rabbiner richtet?“

    Dann wird also ein riesenaufwand mit einem geschichtsbuches betrieben?

    Und der gottesdienst in der synagoge ist eine geschichtsstunde?

    Sind wir hier mit dem klammerbeutel gepudert oder zu heiss gebadet worden, dass wir das alles nicht verstanden haben?

  59. Wer Gewaltaufrufe des Koran zitiert, sollte auch mal nach solchen im Alten Testament und im Talmud suchen. So mag denn der §130 eine friedensstiftende Anwendung finden, wenn die e i n s e i t i g e Verdammung nur des Koran als Volksverhetzung angesehen wird.

    Die religiösen Schriften der damaligen Zeit spiegeln die Denk- und Gefühlswelt der damaligen Menschen wider. Wen kann das wundern? Wir sollten uns bemühen, Gegenwart und Zukunft friedlich zu gestalten und aufhören, einander die Untaten der Vorväter und die Haßtiraden in den alten Schriften vorzuwerfen.

    Gewalttaten und Gewaltaufrufe der Vorfahren sollten wir einander vergeben, das wäre christlich. Stattdessen es ist aber leider in, aus den christlichen Kirchen auszutreten.

    Die Gewalttaten von heute sind schlimm genug. Sie gehen von vielen verschiedenen Staaten und Bevölkerungen aus. Die sind sich nur in einem Punkte einig: im Wahn, selbst im Recht zu sein. So geht denn der dumme Kampf von ´ich bin gut, Andersdenkende sind böse´ in eine neue Runde.

  60. Sind denn nicht alle Religionen voller Hass und Gewalt gegen andere? Sonst wären es ja keine, denn schließlich sind sie dazu da, um abzugrenzen.Viele glauben an ihre Religion als das einzig richtige. Jeder Menschsollte nachdenken und sich eine Meinung bilden können. Es gibt nur EINE Wahrheit!

  61. #30 xRatio (26. Dez 2010 23:37)

    Religionsfreiheit erlaubt keine Straftaten und gewährt auch sonst keine Privilegien.

    Frage an den Juristen (wie ich annehme): Was genau würde sich durch eine Abschaffung der Religionsfreiheit ändern?

  62. @ 75 jesterlin

    Das wäre schön, wenn wir uns alle daran halten würden, die Gewaltaufrufe der alten Schriften zu ignorieren.

    Aber wer handelt denn „seinen“ alten Schriften Gemäß?

    Haben Sie mal nen Juden getroffen der sich in ner Moschee in die Luft jagt? Oder einen Christen oder Buddhisten erlebt der drauf schei… wenn bei seinem Anschlag sogar Kinder drauf gehen.

    Ich denke das liegt an 2 Dingen.

    1. der Koran darf nicht interpretiert werden, da steht was zu tun ist. Fertig. Und da steht eben tötet die Ungläubigen.

    2. es gibt keine Theologie im Islam, keine Interpretation so wie bei Juden oder Christen. Es gibt aber den Koran, da steht alles drin und nix anderes zählt.

    Wir im westen ob Christ oder Atheist haben unsere religiöse Welt längst von der weltlichen getrennt, das geht aber nicht im Islam, der Koran lässt das nicht zu und der Koran darf auf keinen Fall geändert werden.

    Sowohl bei den

  63. #39 Simon (27. Dez 2010 00:24)

    … wo unser Pierre Vogel einen senilen und schwerhörigen 96 jährigen Rentner zum Islam konvertiert:

    Einfach köstlich, das Video… wenn es nicht so einen widerwärtigewn Hintergrund hätte:

    http://tinyurl.com/37zlpwd

    Diese Vögel sind einfach nur abartig! Entweder sie überfallen die alten Leute oder durchsetzen sie mit ihrer „Friedensreligion“.
    Und sie wollen damit auch noch Geld einstreichen.
    (Schon mal auf dieses Gegrinse vom Obervogel geachtet, wenn Opa Karl die Mekka-Reise erwähnt?)

    Ich finde es sehr traurig, was mit diesem alten, einsamen Mann passiert. Es macht mich wütend.

  64. #30 xRatio (26. Dez 2010 23:37)

    Religionsfreiheit erlaubt keine Straftaten und gewährt auch sonst keine Privilegien

    Ist Körperverletzung keine Straftat??

  65. #75 jesterlin (27. Dez 2010 11:00)
    Wer Gewaltaufrufe des Koran zitiert, sollte auch mal nach solchen im Alten Testament und im Talmud suchen.

    In der gesamten Bibel wird im Gegensatz zum Koran nirgendwo zum Töten von Andersgläubigen aufgerufen.

  66. #18 Elisa38 (26. Dez 2010 22:56)

    Können Sie eigentlich nur puren Hass geifern oder auch richtig argumentieren?

    Das Rotbuch der kommunistischen Ideologie.
    Marx & Engels. Die Väter des Terrors
    Konrad Löw (Autor),
    Stéphane Courtois (Vorwort)

    Unter Karl Marx – der Lehrer des Hasses
    nachlesen hier
    http://www.konservativ.de/epoche/143/epo_143o.htm

    Das sind keine glaubwürdigen und bestandsfesten Quellen.
    Beweisen Sie die Behauptung, dass Marx das (gesamte) deutsche Volk hasste, Mord befohlen und zu Terror aufgerufen hat! (Phrasen sind keine Beweise.)

  67. Da gibts nur eins: klagen, klagen und nochmals klagen. Bei Beschimpfung von Deutschen, gerade in den Schulen und wo auch immer: klagen. Bei Hasspredigern: klagen, bei Koransuren: klagen. Diese Moamedaner (ups) müssen mit der Übernahme von Deutschland scheitern. Wenn man aber gleich die Flinte ins Korn wirft, so wie #1 ilex, dann haben wir jetzt schon verloren.

  68. Das ist die typische „diskussionskultur“ einschliesslich der wortwahl der marxisten:

    #84 TheNormalbuerger (27. Dez 2010 12:10)
    „#18 Elisa38 (26. Dez 2010 22:56)
    Können Sie eigentlich nur puren Hass geifern oder auch richtig argumentieren?“

    Ach, wenn das der sudelede noch erlebt hätte!

  69. E.Kiwitt schreibt:
    „Wir sollten…Herausgabe/Verbreitung…des Korans in Deutschland aufgrund der Neufassung des § 130 StGB (versuchen) zu unterbinden, zumal die Texte des Korans in keinen historischen Zusammenhang gestellt sind – zumindest ergibt sich das für mich aus dem Koran nicht…“

    Und hier haben wir den Knackpunkt!

    Aus dem Schreiben der Staatsanwältin Hamburg ergibt sich, dass der Koran als historisiert
    angesehen werden soll und damit basta!:
    „…Der BGH hat in anderem Zusammenhang festgestellt, dass es nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein kann, Schriften oder andere Darstellungen aus vorkonstitutioneller Zeit, deren Inhalt teilweise- nach den heute gültigen Wertmaßstäben- nicht mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen ist, allein schon deswegen der Einziehung zu unterwerfen, weil sie früher- unter der Herrschaft anderer Verfassungsgrundsätze- hergestellt worden sind (vgl. BGH NJM 1963, 2034 (2035)). Zum Zeitpunkt der Entstehung des KORAN galten jedoch andere Werte, Auffassungen und Gebräuche…“

    Diese Antwort habe ich bekommen, obwohl ich in der Anzeige hauptsächlich versucht habe, den Koran als ewig gültige also auch derzeitige Haupt-Gesetzesquelle darzustellen; und das mit vielen Unterlagen und Aussagen von Muslimen und Ex-Muslimen wie Bassam Tibi, Serap Cileli, Ayyup Köhler (ZMD, Ahmad van Denffer usw. Letzterer hat sogar an seine Glaubensbrüder der IGD im ZMD die Frage gestellt:„Verbietet das deutsche Recht das Leben nach der Scharia?“ und stellt im Vergleich des Korans mit Artiklen des Grundgesetzes der BRD und mit den Gesetzen der Schweiz und anderer europäischer Staaten eine Unvereinbarkeit fest.
    —–
    Also,der Status des Koran wird bewusst von EU und anderen verantwortlichen Dhimmis – auch unbewusst – fälschlicherweise als historisiert angesehen, denn sonst kann der Islam mit seinem eigenen Rechtssystem ja nicht die Religionsfreiheit beanspruchen.Und die Islamisierung ist eben beschlossene Sache!
    Trotzdem ist jeder Versuch wie oben angezeigt zu begrüßen, wobei ich immer den wirklichen Status des Korans in einer Anzeige einbeziehen würde.

  70. #86 Elisa38 (27. Dez 2010 12:48)

    Ach, wenn das der sudelede noch erlebt hätte!

    Tatsächlich! Sie erinnern mich an die Art und Weise dieses Mannes. Nur die Inhalte sind anders.

    Ich bin kein Marxist. Nur mal so der Vollständigkeit halber.

    … und Ende der Diskussion!

  71. DIE FAKTEN sind eh glasklar.

    Die Frage aber ist und bleibt auf welcher Seite die Goetter in Richterrobe stehen. Ob auf der Seite des Volkes oder auf der Seite der sinistren Eliten und Meinungsmachermafia.

    In DIESER Frage riskiert heute ein Richter bei KORREKTHEIT ja seine sozialpolitische Existenz.

  72. # Columbin
    Aus der Klageabweisung:

    Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch die-ses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf.
    Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

    Das würde doch heißen, dass ein Muslim unter Berufung auf den Koran Juden und andere Nichtmuslime als „Affen und Schweine“ oder als „schlechteste aller Geschöpfe“ bezeichnen darf, weil ja ein staatliches Strafen keinen Sinn machen würde. Und der Nächste beruft sich dann bei Menschenopfern auf seine Religion??? Es wäre also zu definieren, wo die in der Klageabweisung genannten Schranken sind. Die nächste Schwachstelle ist der Begriff „vorkonstitutionell“. In Deutschland sind zu Recht Bücher verboten, die vor der Verabschiedung des GG geschrieben wurden.
    Eine Schrift, die zu Menschenverachtung, Rassenhass, Geschlechterdiskriminierung und tödliche Gewalt gegen Andersgläubige -überzeitlich und global – aufruft, wird nicht dadurch rechtliche unangreifbar, weil sie ein bestimmtes Alter hat. Die Zehn Gebote wurden schon Jahrtausende vor der genannten Schrift verkündet. Sie galten also schon.

  73. Ganz schnell werden sich deutsche Gerichte finden, die den Koran von diesem Paragraphen ausnehmen!
    Daß mit solchem auch die Pressefreiheit und künstlerische beschnitten werden kann, geht den Journalien erst später auf. Die Meinungseinschränkungen werden fortgeschrieben!
    Wie schreibt Leon de Winter am Heiligabend in der Welt. Alle sind verdächtig!

  74. Für euch zwei speziell:

    #62 agentjoerg (27. Dez 2010 04:39)
    #32 Columbin (27. Dez 2010 00:05)

    Ein Zitatsauszug aus euren Beiträgen:

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Zitatsauszug Ende

    „weiteste Grenzen“ ? : Aufforderung zur Volksvernichtung ? Aufforderung zur Vernichtung einer anderen Glaubensgemeinschaft, sowie der Vorgängerreligionen auf der arabischen Halbinsel ? Straffreistellung von Vergewaltigung ? und so vieles mehr …….

    Schliesslich kippt der Schreiberling dieses urtümlich bösen Lehrsatzes so hinüber ins Arge, daß der Leser den Eindruck vermittelt bekommen soll, dass Bestrafung „kriminell“ („kriminelle Bestrafung“) wäre, wenn er seine „“““““religiöse Pflicht““““““ erfüllte und diese GEGEN DIE ALLGEMEIN GÜLTIGE RECHTSLAGE IST.

    Wer entfernt diesen Nazi-Paragraph und Freibrief für alle Bosheit, wenn sich die unterm Deckmäntelchen „Religion“ verkriecht aus deutschen Gesetzesbüchern ?

    Und Jungs – ihr zwei speziellen: Wir sind heute in vielerlei Hinsicht soweit voran gekommen, WEIL WIR SOLCH BÖSEN SCHWACHSINN nicht schlucken wollten und nicht schlucken wollen und dagegen angehen.

  75. # A Prisn

    Zu: Wer mit “Götzendiener” gemeint ist, müsste ein Gericht klären.

    Auch der Richter müßte sich hier bei einem Gutachter aus dem Bereich der Islamwissenschaft kundig machen. Dabei ist die Sache ganz einfach, wenn man sich anschaut, was im Koran arabisch anstelle der Übersetzung „Götzendiener“ steht. Es sind die „muschrikûn“, die die den Frevel des „schirk“ begehen, d.h. Allâh als dem obersten Gesetzgeber etwas beigesellen, ihm etwas als gleichwertig achten. Damit waren damals auch aus dem historischen Hintergrund zwar in erster Linie die Polytheisten gemeint (Christen und Juden fielen streng genommen auch darunter aus von mir schon erwähnten Gründen, vgl. Sure 3, 30). Jedoch machen sich Anhänger säkularer Staaten mit von Menschen gemachten Verfassungen und Gesetzen nach dieser Anschauung ebenfalls des schirk schuldig, da sie diese Gesetze nicht nur neben sondern sogar über diejenigen von Allâh stellen. Das ist der Knackpunkt.

  76. #90 Gilgenbach (27. Dez 2010 13:33)

    Statt einen auf Prophet zu machen um quasi jenen im Auftrieb durch den 130 er den Mut zu rauben solltest du mithelfen den 130 er sinngemäß anzuwenden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  77. Zu wenig Schlaf und da rutscht auch mir schon mal der Fehlerteufel hinein:

    dass Bestrafung “kriminell” (“kriminelle Bestrafung”) wäre, wenn er durch seine “”“”“”religiöse Pflichtenerfüllung”“”“”“ GEGEN einen GRUNDSATZ DER ALLGEMEIN GÜLTIGEN RECHTSLAGE VERSTÖSST.

    ……..so soll das heißen !

  78. Changed !

    Für euch zwei speziell:

    #62 agentjoerg (27. Dez 2010 04:39)
    #32 Columbin (27. Dez 2010 00:05)

    Ein Zitatsauszug aus euren Beiträgen:

    Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

    Zitatsauszug Ende

    “weiteste Grenzen” ? : Aufforderung zur Volksvernichtung ? Aufforderung zur Vernichtung einer anderen Glaubensgemeinschaft, sowie der Vorgängerreligionen auf der arabischen Halbinsel ? Straffreistellung von Vergewaltigung ? und so vieles mehr …….

    Schliesslich kippt der Schreiberling dieses urtümlich bösen Lehrsatzes so hinüber ins Arge, daß der Leser den Eindruck vermittelt bekommen soll, dass Bestrafung “kriminell” (“kriminelle Bestrafung”) wäre, wenn er durch seine “”””””religiöse Pflichtenerfüllung”””””” GEGEN einen GRUNDSATZ DER ALLGEMEIN GÜLTIGEN RECHTSLAGE VERSTÖSST.

    Wer entfernt diesen Nazi-Paragraph und Freibrief für alle Bosheit, wenn sich die unterm Deckmäntelchen “Religion” verkriecht aus deutschen Gesetzesbüchern ?

    Und Jungs – ihr zwei speziellen: Wir sind heute in vielerlei Hinsicht soweit voran gekommen, WEIL WIR SOLCH BÖSEN SCHWACHSINN nicht schlucken wollten und nicht schlucken wollen und dagegen angehen.

  79. #77 Argutus rerum existimator (27. Dez 2010 11:11)

    Das – fürchte ich – wird ausgehen wie das Hornberger Schießen oder das Bonmot: Frag` 3 Fachleute und Du bekommst 3 unterschiedliche Statements. Z.B. würde E.T.E. Hoffmanns Kater wohl vehement gegen die Abschaffung der Religionsfreiheit sein, während andere …
    Nicht umsonst sind juristische Kommentare zu Gesetzestexten voll von Meinungen und Gegenmeinungen. Der Kampf der jeweiligen Kontrahenten ist dabei nur ein Spiegelbild derer im PI-Kommentarbereich.

  80. #96 9 n.u.Z. (27. Dez 2010 13:58)

    Meinungen und Gegenmeinungen

    Wenn es bei den Juristen so zugeht, dann kann ich als Nicht-Jurist meine Hoffnung auf einen klaren Durchblick wohl gleich ganz begraben.

    Mir bleibt nur die Logik: entweder die Religionsfreiheit bewirkt zusätzliche Rechte für die Religionen und ihre Anhänger oder nicht.

    Im ersteren Fall wäre das eine Privilegierung, die die Rechtsgleichheit verletzt. Warum sollte jemand vor dem Gesetz Vorteile davon haben, daß er etwas glaubt? Gibt es hingegen keine Privilegien, dann wäre die Religionsfreiheit überflüssig.

    Abschaffen sollte man sie in beiden Fällen. Oder habe ich da irgend etwas Wichtiges übersehen?

  81. . gegen eine nationale, rassische, religiöse oder
    durch ihre ethnische Herkunft bestimmte
    Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder
    gegen einen Einzelnen wegen seiner
    Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe
    oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass
    aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen
    auffordert oder
    ****
    Damit verstößt der Koran eindeutig gegen bestehendes Gesetz in der Neufassung des §130;
    ca 2 Dutzend Suren dieses unvergleichlichen Buches sind Gesetzeswidrig.

  82. #98 Argutus rerum existimator (27. Dez 2010 14:13)

    Meine Einschätzung findet sich ja auch unter s.o. … wegen der selben Argumente, die u.a. von Ihnen zum Thema schon mehrfach dargelegt wurden.

  83. #100 9 n.u.Z. (27. Dez 2010 14:36)
    Ergänzung:
    Einer meiner hochverehrten Professoren hatte an seiner Bürotüre eine Zeichnung hängen; sie zeigte einen Haufen Mist, auf dem stand: „herrschende Meinung“, darunter der Text: Leute eßt mehr Mist, Myriaden von Fliegen können nicht irren.
    Er war/ist eines der bedeutendsten Urgesteine des Strafrechts.

  84. Eine derart gekonnte Selbstverstümmelung bekommen auch nur wir auf die Reihe. Klasse, da muss man sich ja bei der Bundesmutti und Schwarz-Gelb bedanken. Passend zu dieser Debatte hätte ich da noch ein geeignetes Werbemittel für den Standort Deutschland parat:

    „Standort-Förderung für die BRDigungsgesellschaft“ … Link *g*

    Das Werbemittel dürfte aller Voraussicht nach bis 2013 Gültigkeit behalten, sofern sich die Herrschaft nicht früher selbst zerlegt.

  85. @ #82 Columbin „In der gesamten Bibel wird im Gegensatz zum Koran nirgendwo zum Töten von Andersgläubigen aufgerufen.“

    Stimmt nicht. Zum Beispiel kann man in 1. Samuel, 15, 3. lesen: „So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!“

    Trotzdem gibt es eine Sicht, die Ihnen Recht gibt. Denn im Talmud ist klargestellt, daß auch die heute Betroffenen nur Vieh seien. Wer das entsprechende Talmudzitat sucht, kann es durchaus finden. Wie? Z.B. über yahoo oder google.

    Deshalb sehe ich ein, daß es mindestens ein Religionsbuch gibt, in dem ich zu einem Stück Vieh erklärt bin. Ich mag das aber nicht akzeptieren. Ich lasse mich nicht zu einem Stück Vieh deklassieren, von niemand.

  86. #100 levi123elch
    Damit verstößt der Koran eindeutig gegen bestehendes Gesetz in der Neufassung des §130;
    ca 2 Dutzend Suren dieses unvergleichlichen Buches sind Gesetzeswidrig.

    Nochmal:
    Ein Koran, der als historisiert (wie das Alte und Neue Testament)angesehen wird, verstößt gegen gar nichts!
    Es wird nicht einmal berücksichtigt, dass der Islam die Trennung von Religion und Staat nicht kennt
    Solange der Koran nicht als Hauptquelle des hier und heute gültigen islamischen Rechtssystems, der Scharia/Islamischen Lebensweise, ausgemacht wird – also der Bibel gleichgesetzt wird oder nur als Religion angesehen wird- verstößt dieses Schreckensbuch so wenig gegen irgendetwas wie das Märchen „Von einem der auszog, das Fürchten zu lernen“.
    Bis jetzt zeugen die Richtersprüche von einer Verweigerung, sich geistig mit dem Islam auseinanderzusetzen oder von Zensur von oben, hier der EU.

  87. @#77 Argutus rerum existimator (27. Dez 2010 11:11)

    Was genau würde sich durch eine Abschaffung der Religionsfreiheit ändern?

    @#81 WissenistMacht (27. Dez 2010 11:50)

    Ist Körperverletzung keine Straftat??
    —————
    Auch diese Frage (ARE) bzw. Unterstellung (WiM) ist a.a.O.

    http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi-eine-analyse-oder-den-spiess-umdrehen/?wpc=dl

    bereits beantwortet. Falls irgendetwas unklar geblieben ist, nehme ich ergänzend Stellung.

    Rechtsfragen sind letztlich das A und O jeder politischen Diskussion, da ein Staat gleich welcher Art regelmäßig nur über Gesetze tätig wird.

    Rechtsfragen einfach und laienverständlich darzustellen ist leider ziemlich schwierig und bei der heute verbreiteten politischen und staatsbürgerlichen Unbildung und Denkfaulheit oft nahezu unmöglich.

    Wenn ich zusehen muß, was sich heute abspielt, wie die Verfassung mit Füßen getreten, unsere Freiheit und unser Wohlstand an Barbarenhorden, EUdSSR, ideologische Gruppierungen und Volksverblödungsapparate (vor allem auch an den Unis) verscherbelt wird, hätte ich wohl besser Richter oder Staatsanwalt werden sollen. So schreibe ich halt manchmal im Internet, um meinen Teil zur Rettung des Abendlandes beizusteuern. Sicher ereilt mich eines Tages der Ruf an BGH, BVerfG, EuGH oder EGMR. Für den Wirtschaftsnobelpreis bin ich jedenfalls schon vorgemerkt. 🙂

  88. #75 jesterlin

    Wer Gewaltaufrufe des Koran zitiert, sollte auch mal nach solchen im Alten Testament und im Talmud suchen.
    Das ist völlig überflüssig!
    Bibel und Talmud geben nicht unsere Gesetze wieder – sind historisiert, wir können uns bei Straftaten nicht auf Altes Testament und Talmud berufen.
    Der Koran ist Hauptquelle des ewig also auch heute gültigen Rechtssystem des Islam, der Scharia – ist nicht historisiert, Muslime können sich bei Straftaten auf den Koran berufen!

  89. #99 Argutus rerum existimator

    Ich kenne in der Tat kein einziges Argument, was gegen die Abschaffung der Religionsfreiheit spricht. Stattdessen wird der Kampf gegen den Islam deutllich erleichtert.

    Sage mir bitte mal, was in Analogie des berühmten Cato-Zitats („Ceterum censeo …“)“Im übrigen bin ich der Meinung, die Religionsfreiheit muss abgeschafft werden“ auf Lateinisch heißt.

  90. #108 KDL (27. Dez 2010 16:01)

    Sage mir bitte mal, was in Analogie des berühmten Cato-Zitats („Ceterum censeo …“) „Im übrigen bin ich der Meinung, die Religionsfreiheit muss abgeschafft werden“ auf Lateinisch heißt.

    Spontan würde ich übersetzen:

    Ceterum censeo libertatem religionis esse abrogandam.

    Allerdings ist es möglich, daß es für die Religionsfreiheit einen rechtslateinischen Fachterminus gibt, der mir nicht bekannt ist. Der wäre dann anstelle der „libertas religionis“ in den Akkusativ zu setzen.

    Im alten Rom hätte man statt „abrogandam“ auch „tollendam“ sagen können, aber ich vermute, daß die Verwendung des Verbs „abrogare“ für „abschaffen“ eher dem modernen Rechtslatein entspricht.

    Vielleicht möchte sich 9 n.u.Z. oder ein anderer Jurist dazu noch äußern.

  91. Als Grundsatz kann man sich vielleicht merken, dass die Gewährung eines Grundrechtes kein anderes in seinem Wesensgehalt beschneiden darf. Somit wird die Religionsfreiheit durch andere Grundrechte so beschränkt, dass diese in ihrem wesentlichen Kern erhalten bleiben müssen.

  92. @ Argutus rerum existimator

    Recht herzlichen Dank für die Übersetzung, ich werde den Spruch demnächst öfter verwenden 😉

  93. >i>#104 jesterlin (27. Dez 2010 15:24)
    Stimmt nicht. Zum Beispiel kann man in 1. Samuel, 15, 3. lesen: “So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!”>/i>

    Und ? Gibt es ein Volk heute, daß sich Amalekiter nennt? Schon aus diesem Grunde absurd.

    Trotzdem gibt es eine Sicht, die Ihnen Recht gibt. Denn im Talmud ist klargestellt, daß auch die heute Betroffenen nur Vieh seien. Wer das entsprechende Talmudzitat sucht, kann es durchaus finden. Wie? Z.B. über yahoo oder google.

    Den antisemitischen Talmudfälschungen auf den Leim gegangen? Es gibt im Talmud keine entsprechende Stelle.

    Diese Zitate stammen von einem gewissen Molnar – Molnars Zitat 4:
    „Ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr, ihr heißt Menschen, nicht aber heißen die weltlichen [nichtjüdischen] Völker Menschen, sondern Vieh. (Baba mezia 114b)“

    Dieses Zitat findet sich tatsächlich sehr ähnlich bei Goldschmidt. Sehen wir mal, was „Fred“ daraus macht- bei Goldschmidt heißt es in Bd. 7, S. 845-846, Traktat Baba Mecia, Fol. 114b:

    „Es wird gelehrt: R. Schimon b. Johaj sagte: Die Gräber der Nichtjuden sind nicht (levitisch) verunreinigend, denn es heißt (Ezech. 34,31.): Ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr; ihr heißt Menschen, nicht aber heißen die weltlichen Völker Menschen, (sondern Vieh) 444.

    Der Textabschnitt bei Goldschmidt endet also mit den in Klammern gesetzten Worten „sondern Vieh“ und der Fußnote „444“. Die Erläuterung der Fußnote 444 weist auf die historischen Gegebenheiten zur Zeit der Entstehung des Talmuds hin. Es heißt da nämlich auf S. 845, unten: „(444) Die eingeklammerten Worte sind eine Glosse, die in den Parallelstellen (Jab 61.a u.Ker.6 b ) fehlen, in Handschriften auch an dieser Stelle. Der Hass R.S. gegen die römische Regierung ist erklärlich durch die Verfolgung, die er zu erdulden hatte, cf. Sab. Fol. 33b.“

    Folgt man nun dem angegebenen Traktat Schabath, Fol.33b, zu finden in Goldschmidts Talmud-Übersetzung, Band 1, S. 532 und 533, werden die Gründe für den Hass R. Schimons gegenüber den Römern benannt: R. Schimon sollte auf Beschluß der römischen Verwaltung hingerichtet werden, nachdem er die Errungenschaften der Besatzer kritisierte: „…Alles was sie errichtet haben, geschah nur in eigenem Interesse. Sie haben Strassen angelegt, um da Huren zu setzen, Bäder errichtet zu ihrem Behagen, Brücken gebaut, um Zoll zu erheben.“ Weiter zu erfahren ist, dass R. Schimon daraufhin mit seinem Sohn vor den Häschern floh und sich in der Folge mehr als 12 Jahre bei Wasser und Brot vor den Römern in einer Höhle verstecken mußte …

    All diese Zusammenhänge blendet Herr „Molnar“ elegant aus, durch Weglassung von Fußnoten und Verweisen. Damit bleibt jeglicher im Ausgangstraktat enthaltene Zusammenhang unverständlich, nicht nachvollziehbar.

    Das Zitat findet sich übrigens – wir ahnten es längst – natürlich auf Punkt und Komma genau wie von „Fred Molnar“ zitiert bei Baron Luzsenszky, im 5. Heft, S. 19, 3. Abschnitt v.o. Der benötigte in seinen Zitaten zwar dieselben willkürlichen Auslassungen, hatte sich aber immerhin noch Platz für einen halbseitigen Auszug aus dem Traktat Babia Mecia, Fol. 114b gegönnt.

    Der selbsternannte Talmud-Kenner „Fred Molnar“ begnügt sich 70 Jahre später mit einem einzigen Satz, um den böse- bösen Charakter der Juden als solchen zu belegen …

    Molnars Zitat 5:
    „Der Samen der Nichtjuden ist Viehsamen. (Jabmuth 94 b)“

    Dieser Satz kommt bei Lazarus Goldschmidt im Traktat Jabmuth, Fol. 94 b, „Von der Schwagerehe“, Bd. 4, S. 648-649, definitiv nicht vor.

    Allerdings genau dieselbe Stelle, wie „Fred Molnar“ sie angibt, findet sich in „Der Talmud in nichtjüdischer Beleuchtung“ von Br. A. Luzsenszky, Budapest 1931. Nachzulesen im 4. Heft, S. 6, 2. Absatz v.o.

    http://www.h-ref.de/antisemitismus/talmudfaelschungen.php

    Ich werde über die antisemtischen Talmudfälschungen demnächst einen Artikel schreiben und auch veröffentlichen. Es kann doch nicht sein, daß wir im 21. Jahrhundert immer noch geistig im Mittelalter leben?

    Deshalb sehe ich ein, daß es mindestens ein Religionsbuch gibt, in dem ich zu einem Stück Vieh erklärt bin. Ich mag das aber nicht akzeptieren. Ich lasse mich nicht zu einem Stück Vieh deklassieren, von niemand.

    Wenn Ihre Bildung es nicht erlaubt, sich kundig zu machen, dann bitte ersparen sie anderen zumindest ihr krude Anschauung, die hiermit widerlegt sei genau wie in diesem Strang ein/e gewisse Elisa…

    Übrigens weiss ich, daß hier zumindest einige sehr zweifelhafte Persönlichkeiten posten, um das Ganze ein wenig aufzumischen, und Diskussionen im eine immer gleich währende Richtung kippen zu lassen, sparen Sie sich die Mühe. Sollte es dennoch nur Unkenntniss sein, empfehle ich Ihnen meinen eingestellt LINK aufmerksam zu lesen.

    Shalom

  94. Ach gott, alles fälschungen bzw. falschauslegungen, die thora, die bibel, der koran.

    Wie der kommunismus, der ist eine prima sache, wurde nur falsch ausgelegt und falsch umgesetzt.

  95. Dank an #112 Zahal
    Was Sie da geschrieben haben, bedarf einer gründlichen Untersuchung. Ich werde Ihre Anregung aufgreifen und dem nach gehen.

  96. #109 Argutus rerum existimator (27. Dez 2010 16:40)

    Bei der grundsätzlich theistischen, aber liberalen Einstellung der alten Römer anderen Kulten gegenüber – man hätte ja auch nichts dagegen gehabt, Jesus oder dem jüdischen Gott einen Platz im Pantheon einzurichten wie ihn andere fremde Gottheiten ebenfalls erhalten hatten – sofern diese keine Gefahr für die staatliche Autorität darstellten, fürchte ich, daß für „Religionsfreiheit“ kein spezieller juristischer Begriff existierte. In den Vorlesungen zur Rechtsgeschichte kam diesbzgl. jedenfalls nichts vor.

  97. @ #113 Elisa38 „Ach gott, alles fälschungen bzw. falschauslegungen, die thora, die bibel, der koran. Wie der kommunismus, der ist eine prima sache, wurde nur falsch ausgelegt und falsch umgesetzt.“

    Das führt zu der Frage, wer sagt mir, was die richtige Auslegung ist, mein Verstand, dessen ich mir nie sicher sein kann, oder die Gesellschaft, die mich und mein Mitwirken in sich eingliedern will.

  98. @Argutus rerum existimator

    Ändern würde sich bei Abschaffung des Art. 4 GG insofern nicht viel als Art. 4 keine der von Ihnen behaupteten Privilegien gewährt. Die Trennung von Religion und Staat wäre aber, wenn überhaupt, wohl nur noch auf Art. 3 III GG zu stützen und damit nicht mehr so eindeutig wie bisher.

    Das wäre ziemlich fatal, denn u.a. wegen der klaren Trennung von Religion und Staat durch Art. 4 GG erweist sich der Islam mit seinen gottesstaatlichen Ambitionen besonders klar und eindeutig als verfassungsfeindliche politische Ideologie.

    Die Bedeutung von Art. 4 GG liegt für uns ganz eindeutig in der klaren Trennung von Relgion und Staat, einem der wichtigsten Postulate der Aufklärung.

    Sie haben den Inhalt von Art. 4 verkannt. Machen Sie sich bitte klar, daß Sie mit einigen saloppen Bemerkungen eines der wichtigsten Postulate der Aufklärung sang- und klanglos über Bord gehen lassen könnten.

    Falls Sie sich jetzt weiter taub stellen, nicht mal mitteilen was Sie nicht verstehen, verstehe ich Sie nicht mehr. Von einem intelligenten Menschen, der Sie fraglos sind, sollte man das eigentlich nicht erwarten.

    Und kommen Sie mir bitte nicht wieder damit, Sie seien kein „Jurist“.

    Sie erlauben sich ja trotzdem juristische Urteile. Zur Religionsfreiheit vertreten Sie doch ziemlich dezidierte (und gefährliche) Ansichten – sowohl de lege lata als auch de lege ferenda

    Wenn man das tut, muß man sich eben auch mal juristisch schlau machen (lassen). 😉

  99. #113 Elisa38 (27. Dez 2010 19:13)
    Ach gott, alles fälschungen bzw. falschauslegungen, die thora, die bibel, der koran.

    Wie der kommunismus, der ist eine prima sache, wurde nur falsch ausgelegt und falsch umgesetzt.

    Wenn Sie keine Ahnung haben, sollten sie besser nicht schreiben, die Talmudfälschungen sind sogar durch Prozesse belegt.

  100. #114 jesterlin (27. Dez 2010 19:28)
    Dank an #112 Zahal
    Was Sie da geschrieben haben, bedarf einer gründlichen Untersuchung. Ich werde Ihre Anregung aufgreifen und dem nach gehen.

    Tun Sie das bitte:

    Die Geschichte gefälschter ‚Talmud-Zitate’ reicht vom ausgehenden 16. Jahrhundert bis zur NS-Propaganda. Wir erinnern im folgenden insbesondere an den Prozess Rohling/Bloch aus dem Jahr 1885, in dem sich der Wiener Rechtsanwalt Josef Kopp gegen die Fälscher stellte.

    Die umfangreichen Experten-Gutachten und Widerlegungen, die er zur Prozess-Vorbereitung zusammentrug und die er in einem Buch veröffentlichte, sind angesichts der bis heute reichenden, rechtsextremistischen Agitation von ganz aktuellem juristischen Interesse für Anwälte und Staatsanwaltschaften – nie wieder danach sind derart umfangreiche, gerichtsverwertbare Materialien gegen Fälschungen und ihre Verbreiter zusammengetragen worden.

    http://www.diss-duisburg.de/Internetbibliothek/Artikel/1%20ArtiikelFebruar2005.htm

    Wie sagte Einstein so schön: Vorurteile sind schwerer zu spalten, als ein Atom, er hat Recht.

    Ich kann Ihnen nur sagen, daß das Judentum anders ist.

  101. der Koran ist Zweifelsfrei Verfassungswidrig.
    Aber, wo kein Kläger da kein Richter!
    Wer nimmt die Sache in Angriff?
    Ich denke es bedarf einiger Juristischer Fähigkeiten um unser gutes Deutsches Recht einzufordern.
    Leider wird auch all zu oft kein Recht dort gesprochen wo es gesprochen werden sollte/muß!

  102. #117 xRatio (27. Dez 2010 20:28)

    Ich bin durchaus daran interessiert von Wissenden zu lernen, wie ich ja auch bereit bin mein eigenes Wissen mit anderen zu teilen.

    Daß die Religionsfreiheit in Deutschland für die Trennung von Kirche und Staat wichtig ist, habe ich als Argument vorher noch nie vernommen. Aber auch wenn das so ist, folgt daraus noch nicht, daß es keine andere Möglichkeit gäbe diese Trennung festzuschreiben.

    Auch stelle ich mich nicht „taub“ sondern sage hiemit ganz klar, was ich nicht verstehe: warum nämlich der Begriff der Religion überhaupt Gegenstand des Rechts sein sollte.

    Beispielsweise wird in Deutschland von Seiten des Staates niemand wegen seiner Blutgruppe bevorzugt oder benachteiigt. Das wird dadurch sichergestellt, daß der Gesetzgeber die Blutgruppe überhaupt nicht erwähnt. Warum kann man es mit der Religion nicht ebenso halten?

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