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Stern-Interview mit Yusuf Islam

In der neuen Ausgabe des Stern, die heute erschienen ist, fand PI-Leser JP ein Interview mit Yusuf Islam (ehemals Cat Stevens). Da das Interview ein Musterbeispiel für die Sorte von Interviews darstellt, die man von einer Zeitung wie dem Stern erwartet, veröffentlichen wir nachfolgend Auszüge:

Stern: Warum haben Sie Gott im Islam gefunden?

Stevens: In allen anderen Religionen schien es immer nötig, über einen Vermittler mit dem einen Gott zu sprechen. Als ich den Koran las, ganz allein, fand ich diese offene Tür, durch die ich nur hindurchzugehen brauchte, um bei Gott zu sein. […]

Stern: Sie leben in London. Inwiefern hat sich die Stadt verändert seit den Anschlägen am 7. Juli vergangenen Jahres?

Stevens: Die Schlagzeilen scheinen sich jetzt nur noch auf das Problem der Radikalisierung einer kleine Zahl muslimischer Jugendlicher zu konzentrieren. Aber das Problem liegt tiefer, es werden in kaum einer Schule die wahren Prinzipien des Islam gelehrt. So glauben die meisten, Islam habe irgendetwas mit Gewalt zu tun.

Stern: Im Moment wird in Europa sehr viel über die richtige Balance zwischen Meinungs- und Religionsfreiheit diskutiert.

Stevens: Jetzt begeben wir uns auf ein Themengebiet, zu dem ich mich ungern öffentlich äußere.

Stern: Trotzdem: Die dänischen Mohammed-Karikaturen haben ja zu großer Aufregung in der islamischen Welt geführt.

Stevens: Alle Menschen sollten die Freiheit haben, ihren Glauben auszudrücken. Natürlich steht dies unter dem universalen Grundsatz, dass niemand einem anderen etwas antun sollte, was er nicht selber für sich wünschen würde. Das ist selbstverständlich. Aber viele der heutigen Beschränkungen und Konflikte hindern gerade Muslime daran, ihre Glaubensfreiheit auszuüben.

Stern: Warum haben Sie dem Papst nach seinen umstrittenen Äußerungen über den Islam Ihr Buch „Das Leben des Propheten“ geschickt?

Stevens: Das sollte eine positive Reaktion sein, statt den Kommentar des Papstes einfach zu verurteilen. Ich wollte festhalten, dass der Prophet Mohammed die ersten 13 Jahre seiner Mission ein Pazifist war. Erst als seine Gemeinde in Medina angegriffen wurde, bekam sie die Erlaubnis zur Selbstverteidigung. Das ist wichtig. Das Schwert ist nicht Teil des islamischen Glaubens.

Uns würde mal interessieren, wie Yusuf Islam denn die anderen Verbrechen Mohammeds in seinem Buch verharmlost und verschweigt und die Tatsachen verdreht. Die bösen Amerikaner konnte er ja leider nicht für alles verantwortlich machen, die gabs ja damals noch nicht. Aber wir sind uns sicher, der gute Yusuf hat sich schon was anderes einfallen lassen. Dass der Stern keine dieser Aussagen kritisch hinterfragt, dürfte wohl selbstverständlich sein, sonst kommen nachher noch Zweifel an der Illusion vom friedlichen Islam auf.

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Keine Islamistenfahne im Gerichtssaal

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

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Weil die türkischstämmige Moslemin Güler Tirlak (Foto) sich weigerte, während ihrer Tätigkeit als Schöffin am Dortmunder Landgericht ihr Kopftuch abzunehmen, setzte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig kurzerhand vor die Tür. Er begründete seine Entscheidung mit dem Neutralitätsgebot, dem sich auch ehrenamtliche Richter zu unterwerfen hätten. Für Richter Pennig trägt Güler Tirlak mit ihrem Kopftuch ihre Weltanschauung offen zur Schau [1]. Für uns auch! Und diese Weltanschauung verträgt sich überhaupt nicht mit einer freiheitlichen Gesellschaft und ihrer Gerichtsbarkeit.

Als Güler Tirlak gestern Morgen pünktlich ins Landgericht kam, hatte sie sich auf einen längeren Sitzungstag vorbereitet. Die letzte von drei Verhandlungen im Saal 101 vor der VIII. Strafkammer war noch ab 13.30 Uhr terminiert. Güler Tirlak ist Schöffin – oder besser gesagt, sie war es. Weil sie nämlich als streng gläubige Muslima ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, konnte sie bereits nach kurzer Diskussion wieder gehen. Der Vorsitzende Richter Ulf Pennig hat seine türkischstämmige Schöffin entpflichtet. Seine Begründung: Die Weigerung, ihr Kopftuch abzulegen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot, dem sich auch ehrenamtliche Richter zu unterwerfen hätten. Für Richter Pennig aber trägt Güler Tirlak mit ihrem Kopftuch ihre Weltanschauung offen zur Schau. Die 29-Jährige sieht das völlig anders. 9.15 Uhr betrat sie das Gerichtsgebäude, 9.30 Uhr stand sie ratlos wieder vor den Pforten der Justiz. Auch am Nachmittag konnte sie es noch nicht fassen. Der Richter habe sie „zack-zack“ vor die Wahl gestellt: Kopftuch ab oder ´raus aus dem Gerichtssaal. Das könne doch nicht sein: „Das Kopftuch ist wie ein Körperteil von mir, wie ein Schutz, ohne es würde ich mich nackt fühlen“, sagt die junge Türkin. Seit ihrem achten Lebensjahr trage sie ein Kopftuch. Für sie, „als überzeugte Muslima“ gehöre es einfach dazu. Und, wie sie findet, eben auch in ihrer Funktion als Schöffin. Seit 2005 habe sie das Amt inne. Was sie nicht verstehen könne: Bei einem anderen Prozess vor dem Dortmunder Landgericht habe die damals zuständige Richterin keine Bedenken wegen des Kopftuches geäußert. So habe sie es an allen Verhandlungstagen problemlos tragen können, sagt die 29-Jährige.

Und somit ist die Sache für Tirlak klar: Der Richter hat persönlich was gegen den Islam und diskriminiert mit seinem Verhalten ihre Religion. Im üblichen moslemischen Selbstmitleid beklagt sie, dass sie immer wieder mit solchen Vorurteilen und Klischees zu kämpfen habe.

Eine höchstrichterliche Entscheidung über das Tragen von Kopftüchern im Richteramt gibt es bislang nicht. Die meisten Juristen fühlen sich mit einer Entscheidung gegen Kopftücher jedoch auf der sicheren Seite. Schließlich seien auch Mönchskutten und eventuell aus modischen Gründen getragene Kappen bei Schöffen nicht zulässig. Außerdem sei auch in türkischen Gerichtssälen den Prozessbeteiligten das Tragen von Kopftüchern untersagt. Auf jeden Fall – so erklärte Dr. Annedore Flüchter als Sprecherin des Dortmunder Landgerichts – unterliege die Entscheidung für oder gegen das Tragen von Kopftüchern der richterlichen Unabhängigkeit. Darum sei die Meinung von Richter Pennig von amtswegen auch nicht zu kommentieren.

Güler Tirlak will jetzt erstmal recherchieren, ob der Richter recht gehandelt hat und notfalls klagen – dafür, dass im Gewand der Islamisten in Deutschland Recht gesprochen werden darf.

(Spürnase: FreeSpeech [2])

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Justiz-Panne Mario M.: Blamage als Erfolg gefeiert

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Die Machtdemonstration des Gewaltverbrechers Mario M. ist zu Ende. Polizei und Justizvollzug in Sachsen feiern die Aufgabe von M. nach 20 Stunden als Erfolg und sind glücklich, den Angeklagten vor körperlichem Schaden bewahrt zu haben. Was einige hier als Sieg des Rechtsstaates feiern, ist nichts anderes als eine groteske Deformation desselben.

Denn nur durch den nachlässigen und allzeit verständnisvollen Umgang mit Menschen, denen körperliche und seelische Unversehrtheit anderer völlig gleichgültig ist, sind Verbrechen, wie das, was Mario M. an Stefanie verübt hat, überhaupt möglich. Eine Chance verdienen immer nur die Täter, die Opfer sind in diesem System egal, zukünftige werden billigend in Kauf genommen. Schicksal eben! Fassungslos vor Entsetzen und den Tränen nah konnte man Stefanies Vater gestern im Fernsehen sehen. Selbstverständlich könne seine Tochter nicht mehr aussagen. Von der seelischen Belastung Stefanies einmal abgesehen, könne die Familie dieses Risiko nicht eingehen. Sie müsse sich ja, wie man sieht, selbst um die Sicherheit ihrer Tochter kümmern. Auf den Staat könne man sich nicht verlassen.

Mario M. hatte sich den ganzen Mittwoch über bis zum Einbruch der Dunkelheit aufrecht auf dem Dach der JVA gezeigt – nahezu provokant demonstrierte er seine Körperkraft [3]. Vermutlich wohl wissend, dass dutzende Fernsehkameras und Teleobjektive auf ihn gerichtet waren. Von der Stimmung der Schaulustigen und Journalisten vor dem abgeriegelten Gefängnis dürfte er nichts mitbekommen haben. Immer wieder fragten sich Beobachter der Szenerie, weshalb die Polizei dem Spektakel kein gewaltsames Ende setzte. Doch die Polizei setzte auf Verhandlungen. Denn der Mann hielt sich offenbar bewusst stets am Rand des Daches auf. Und die Beamten befürchteten, dass er bei einer Polizeiaktion in die Tiefe stürzen könne. Polizeisprecher Thomas Herbst betonte immer wieder, der Mann solle unversehrt vom Dach geholt werden, weil er sich in einem rechtsstaatlichen Prozess seiner Taten verantworten müsse. Und auch ein Straftäter habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit – so schlimm die Taten auch seien, die Mario M. begangen habe.

Ja, wir sind wirklich gerührt über so viel Fürsorge! Und man muss auch anerkennen, dass die Behörden sich sehr viel Mühe gegeben haben, M. die Peinlichkeit des Aufgebens zu ersparen. Sie hatten ihn sogar – man will es einfach nicht glauben – am Abend mit Decken und Tee versorgt [4], weil er danach „verlangt“ hatte.

Auch ein interessanter Auswuchs unseres Rechtsstaates, wie SpOn durchgehend darauf achtet, politisch korrekt vom „mutmaßlichen“ Täter [5] zu reden, eine Sensibilität, die weder den Bundeswehrsoldaten in Afghanistan noch den Angehörigen der US-Army in Abu Ghraib zuteil wurde. Die waren Täter von Anfang an. Wenn ein Murat Kurnaz eine Anschuldigung gegen Angehörige der Streitkräfte erhebt, gibt es keine Unschuldsvermutung für diese mehr. Wird aber ein völlig verängstigtes Kind aus der Wohnung eines vorbestraften Sexualstraftäters befreit, der seine Untaten sogar auf Videos gespeichert hat, dann heißt das noch lange nicht, dass es sich hier um einen Schuldigen handelt. Könnte ja ein Klon gewesen sein, Stefanie eine Lügenerin und die Videos eine Fälschung.

Ob der Prozess heute weitergeht, ist noch offen. Mario M. muss sicher erstmal ausschlafen, bißchen entspannen im Whirlpool und vielleicht noch einen Saunagang mit anschließender Massage genießen – er soll ja keinen Schnupfen bekommen. Schließlich muss M. unversehrt einem ordentlichen Prozess in einem ordentlichen Rechtsstaat zugeführt werden. Das ordentliche Urteil wird dann sicher ordentlich psychologisch gestützt Mario M. eine gute Prognose mit geringer Rückfallwahrscheinlichkeit bescheinigen, auf dass seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft nichts im Wege stehe. Dieses deformierte Gebilde als Rechtsstaat zu bezeichnen, auf das wir sind stolz sein können, bedarf einer geradezu Orwell’schen Denkweise.

Und während die sächsische Polizei ihre Peinlichkeiten feiert [6], stößt die Aktion nicht nur in der Bevölkerung auf völliges Unverständnis [5]:

Politiker fordern nach der Justizpanne Konsequenzen. FDP-Chef Guido Westerwelle sprach gegenüber der „Bild“-Zeitung von einem „Justizskandal, der zum Himmel schreit – und nach persönlichen Konsequenzen der Verantwortlichen.“ Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler nannte die spektakuläre Kletteraktion des mutmaßlichen Vergewaltigers auf das Gefängnisdach einen „ungeheuerlichen, beispiellosen Vorgang“. Da dürfe sich „niemand wundern, dass im Volk Gedanken an Selbsthilfe aufkommen.“

Auch international dürfte die deutsche Justiz sich zum Gespött gemacht haben. Die Bilder von Mario M. auf dem Dach gingen ja sicher um die Welt…

„Mario M. sei bei Ende der Aktion normal ansprechbar gewesen ‚und in einem passablen Zustand‘ [5].“ Stefanie nicht, aber das ist auch nicht wichtig.

Update: Mario M. für nicht verhandlungsfähig erklärt [7]: Die medizinischen Handlanger des Rechtsstaates haben gesprochen:

Nach Angaben eines Gerichtsmediziners leidet Mario M. unter Gleichgewichtsstörungen und Müdigkeit. Außerdem habe er sich eine Verletzung an der linken Brustseite zugegezogen und kaum gegessen und getrunken.

Mario M. muss ausruhen, bißchen schlafen – wir hatten das oben bereits vermutet. War ein wirklich harter Tag gestern für ihn – Hunger, Durst, Kälte und Regen haben ihm zugesetzt. Dazu noch die ständige Angst vor einer gewaltsamen Beendigung seines Ausflugs auf die Dachterrasse – da braucht er jetzt wirklich ne Pause. Wir haben Verständnis.

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