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Zwei Berliner Richter sprechen Klartext

klartext.jpgRassismus und Fremdenfeindlichkeit gelten völlig zurecht als inakzeptable Einstellungen. Allerdings wurden bisher aus diesen Einstellungen resultierende Handlungen primär dann medial und politisch thematisiert, wenn man sie Personen aus dem westlichen Kulturkreis anlasten konnte.

Diskriminierungen, Intoleranz und Rassismus außerhalb westlicher Kultur aufzuzeigen, hat allerdings und paradoxerweise selbst den Ruch des Rassismus, der Diskriminierung und steht im Ruf Vorurteile gegen fremde Kulturen zu schüren. Unter dieser Prämisse riskiert man fast mit Sicherheit Diffamierungen, wenn man Fakten benennt, die fremdkulturellen Idealisierungen widersprechen. Entsprechend erfrischend liest sich, was zwei Berliner Richter zur multikulturellen Realität in der Hauptstadt zu sagen haben.

Das Richter-Interview im Tagesspiegel [1]:

„Zivilisatorische Standards gelten nicht mehr“
Hass und Angst gehören in manchen Bezirken zum Alltag. Vor einer neuen Dimension der Jugendgewalt warnen die Richter Kirsten Heisig und Günter Räcke.

Es geschieht selten, dass sich Richter an die Öffentlichkeit wenden. Also, weshalb sitzen wir heute hier?

RÄCKE: Weil wir täglich erleben, dass vieles richtig schlimm schief läuft, insbesondere in Teilen von Neukölln, Tiergarten, Schöneberg und Wedding. In diesen Bezirken steigt die Zahl der Gewaltverfahren, die Taten werden immer schwerwiegender und die Täter immer jünger. Man merkt, dass gewisse zivilisatorische Standards nicht mehr existieren oder nicht mehr gelten.

HEISIG: Es sind vor allem die türkisch- und arabischstämmigen Jugendlichen, die vermehrt Gewaltdelikte begehen. Diese Straftäter vergiften die Atmosphäre in ihrem Kiez, auch zum Nachteil der der angepasst lebenden ausländischen Familien. Die jugendlichen Opfer, überwiegend Deutsche, haben inzwischen schon so eine Art Resignation entwickelt und sagen: „Dagegen können wir nichts machen. Die Gewalt gehört zu unserem Alltag dazu.“ Das ist eine Dimension, die wir bislang nicht hatten. Und in den letzten zwei Jahren hat sich die Situation weiter verschärft.

Sie beide sind seit vielen Jahren als Jugendrichter tätig. Was berichten die Opfer in Ihrem Gerichtssaal?

RÄCKE: Dass man auf der Straße sehr wachsam sein muss. Die Jugendlichen achten darauf, dass sie nicht in die Nähe bestimmter Gruppen kommen. Sie haben Angst, im falschen Moment den Blick zu heben, weil daran jemand Anstoß nehmen könnte. Man bekommt das Gefühl, dass manche Bezirke mächtig ins Rutschen kommen.

Weil die Mehrheit von einigen wenigen terrorisiert wird?

RÄCKE: In Teilen von Neukölln sind die türkisch- und arabischstämmigen Jugendlichen ja eben eher die Mehrheit.

HEISIG: Richtig ist aber, dass die Intensivtäter, über die wir hier hauptsächlich reden, natürlich eine kleine Minderheit darstellen.

Sehen Sie noch andere neue Tendenzen?

HEISIG: Wir stellen bei den Gewalttätern seit einiger Zeit eine unverblümte Deutschenfeindlichkeit fest. Da werden Mädchen beleidigt, angefasst, getreten und in den Akten liest man dann auch immer: „Deutsche Schlampe!“ So etwas ist mir früher überhaupt nicht untergekommen, außer im Zusammenhang mit deutschen Tätern und Ausländerhass.

RÄCKE: Scheiß-Christ, Schweinefleisch- Fresser – das sind Begriffe, die richtig in Mode sind. Neulich ist uns von einer Schule berichtet worden, wo ein Eingang von den Schülern inoffiziell nur für Türken und Araber reserviert wurde. Da durften deutsche Schüler nicht durch. Als ein Kind gegen eine der Regeln verstieß, wurde das Mädchen mit Kopulationsbewegungen an die Wand gedrückt und es wurde ihm gedroht: „Du darfst deinen Blick nicht heben. Eine deutsche Schlampe darf mich nicht angucken.“

HEISIG: Aber das sind Einzelfälle.

RÄCKE: Sicher, aber noch vor einigen wenigen Jahren hätte man sich solche Szenen nicht träumen lassen. Man muss dem ins Auge blicken, dass es diese Dinge jetzt gibt. Und man muss das auch aussprechen dürfen.

Im Sicherheitsbericht der Bundesregierung heißt es: Insgesamt nimmt die Jugendkriminalität ab. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass Jugendliche Gewalt als Konfliktlösung zunehmend ablehnen.

(Beide lachen auf, schütteln die Köpfe)

RÄCKE: In den von mir erwähnten Bezirken hilft es niemandem, wenn die gesamtdeutsche Statistik erfreulich aussieht. Es heißt ja auch, dass die Zahlen der Gewaltdelikte nur gestiegen seien, weil es eine größere Anzeigebereitschaft als früher gebe. Bei meinen Nachfragen ergibt sich häufig ein gegenteiliges Bild. Viele Raubdelikte kommen gar nicht erst zur Anzeige, weil die Täter drohen: „Wenn das rauskommt, stech’ ich dich ab!“ Da wird der Schülerausweis mitgenommen, um dem Opfer Angst zu machen und zu demonstrieren, dass man seine Adresse kennt. Das ist praktisch Usus.

Was raten Sie denn den Opfern?

HEISIG: Ich kann die Betroffenen nur auffordern, jedes Delikt anzuzeigen.

Sie sagen, dass es immer schlimmer wird. Warum?

RÄCKE: Das liegt zum einen daran, dass wir erst zuständig werden, wenn die Täter 14 Jahre alt, also strafmündig sind. Wir haben es aber häufig mit Tätern zu tun, die in diesem Alter schon vollständig dissozialisiert sind.

HEISIG: Diese Jungen beginnen mit ihren Straftaten zum Teil im achten, neunten Lebensjahr.

RÄCKE: Ich habe in polizeilichen Vernehmungen gelesen, dass solche Kinder frank und frei davon berichten, dass sie schon 40 Raubtaten begangen haben.

Plädieren Sie dafür, das Alter für Strafmündigkeit zu senken?

RÄCKE: Ich bezweifle, dass das viel bringen würde.

HEISIG: Es müsste grundsätzlich viel früher, also bereits in der Schule eingegriffen werden. Man sieht einfach, dass zu wenig kontrolliert wird, ob die Kinder in die Schule gehen. Das einfach hinzunehmen, setzt einen Teufelskreis in Gang: Die Kinder lernen nicht richtig Deutsch, sie haben keinen Abschluss, bekommen keine Ausbildung…

Eine Schulpflicht gibt es doch.

HEISIG: Die wird aber nicht konsequent durchgesetzt.

RÄCKE: Oder nicht mehr ernst genommen. Das Schulschwänzen ist in erschreckendem Ausmaß üblich geworden in unserer Klientel. Neulich hatte ich eine Jugendliche da, die hat mir erzählt, dass sie schon in der Vorschule geschwänzt hatte. Sie ist seit der fünften Klasse dann gar nicht mehr im Unterricht gewesen. Es gibt viele, die werden zwar auf Listen noch als Schüler geführt, tauchen aber in Wahrheit schon seit Jahren nicht mehr auf. Das kümmert keinen so richtig.

Vielleicht sind die Lehrer dankbar, wenn die schwierigen Kandidaten ausbleiben.

HEISIG: Man hat diesen Eindruck und das wäre menschlich verständlich – nur leider nicht hilfreich.

RÄCKE: Wir haben ja auch viel mit Angeklagten zu tun, die auch in ihrer Schulkarriere massiv Probleme bereitet haben. Ich lese dann immer wieder von den Instrumentarien, die die Schulen in solchen Fällen anwenden und das bringt mich schier zum Lachen – oder auch zum Weinen. Die Strafe lautet dann nämlich: der Ausschluss vom Unterricht! Und irgendwann kommt dann der Ausschluss von der Schule. Als Richter kann ich wenigstens mit Haft drohen, wenn meine Auflage, regelmäßig die Schule zu besuchen, nicht beachtet wird.

Wie erleben Sie denn diese Familien im Gerichtssaal?

HEISIG: Ich sehe die türkischen oder arabischen Väter fast nie bei der Verhandlung. Die Mütter kommen öfter, tragen nicht selten Kopftuch und scheinen wirklich sehr besorgt. Aber sie wirken völlig überfordert und oft ist ihnen die Entwicklung längst aus den Händen geglitten.

RÄCKE: Ich sehe ab und zu auch Väter. Aber in den allermeisten Fällen ist die Kommunikation mit den Eltern unmöglich. Will man sie einbeziehen, muss der Angeklagte, also der Sohn, übersetzen.

HEISIG: Wenn dann das Jugendamt involviert ist und versucht, an die Familie heranzutreten, dann zeigt sich: Es ist sehr, sehr schwierig in eine arabische, kurdische oder türkische Familie Einlass zu finden. Es wäre sicherlich richtig, wenn man für solche Fälle jemand aus dem entsprechenden Kulturkreis hätte. Aber ich finde nicht, dass per se dieser Anspruch erhoben werden darf.

Sie sehen eher die Zuwanderer als die hiesige Gesellschaft in der Pflicht?

HEISIG: Das macht es so schwierig, dass wir nicht feststellen können, ob in diesen Familien tatsächlich ein Konsens mit unserer Gesellschaft vorhanden ist. Es muss klar sein, dass es hierzulande Autoritäten und Regeln gibt, die für alle verbindlich sind. Aber inzwischen hat sich eine Anspruchshaltung durchgesetzt, nach der die Deutschen erstmal immer in Vorlage gehen müssen und die kulturellen Gegebenheiten dieser Familien kennenlernen und akzeptieren sollen – da wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Das kann nicht funktionieren.

Ex-Senatorin Karin Schubert hatte die Idee, solchen Familien mit dem Entzug des Sorgerechts zu drohen. Was halten Sie davon, die kriminellen Kinder von ihrem Umfeld zu trennen?

RÄCKE: Das wäre einen Versuch wert, weil wir nicht an die Grenze von 14 Jahren gebunden sind. Wir wären dann vielleicht imstande, manchen Dingen zu wehren. Ich habe bloß meine Zweifel, ob dafür der Wille und das Potenzial vorhanden sind, um das auch durchzuziehen. Außerdem stellt sich noch eine andere Frage: Was macht man mit einem zehnjährigen Kriminellen, der seinen gewohnten Beschäftigungen nachgehen will?

Berlin hat keine geschlossenen Heime.

RÄCKE: Eben. Also geht der Junge wieder nach Neukölln. Die Lektion, dass sie im Grunde unbehelligt bleiben, lernen die Kinder schnell. Frei nach dem Motto: Mir kann keener! Ich halte das erzieherisch für fatal. Um geschlossene Kinderheime kommt man deshalb nicht umhin.

HEISIG: Jedenfalls ist Erziehung der Punkt, nicht Bestrafung. Geschlossene Heime sind nicht das Mittel der Wahl – aber es sollte sie geben. Sonst müssen wir in Bayern gucken, ob wir da einen untergebracht bekommen. Es klingt immer schrecklich: Kinder wegnehmen und ins Heim stecken. Aber es kann die letzte Alternative sein. Das aus politischen Gründen abzulehnen und lieber gar nichts zu tun – das heißt: weggucken.

RÄCKE: Das Problem, was sich da aufbaut, hat etwas von einer Lawine.

Was haben denn diese Kinder und Jugendlichen für Werte?

HEISIG: Auffällig ist, dass der Glauben bei dieser Problematik offenbar keine Rolle spielt. Vielmehr ist es so: Weil diesen Jugendlichen der Zugang zum Handy und zum MP-3-Player verwehrt ist, verschaffen sie sich das mit Gewalt.

Also handeln die Jugendlichen rein konsumorientiert?

RÄCKE: Nein, nicht nur. Mit solchen Taten kann man in diesen Kreisen auch eine sehr krude Form von Sozialprestige erreichen. Ein Teil des Problems ist aber auch die Ausländerpolitik. Wir haben enorme Schwierigkeiten, Menschen auszuweisen, die ihre Identität verschleiern und durch die Begehung von Straftaten Einwanderer insgesamt in Misskredit bringen. Auf der anderen Seite benötigen wir mehr Zuwanderer, die diesem Gemeinwesen wirklich nützen könnten, die als Vorbilder agieren könnten.

Sie machen die Aufräumarbeiten für eine Politik, die nicht mehr funktioniert?

RÄCKE: Aufräumarbeiten? Das ist schon hoch gegriffen.

Manche Lösungsansätze haben Sie schon erwähnt: Dass die Schulpflicht wieder durchgesetzt werden muss zum Beispiel.

RÄCKE: Wenn aber an Schulen Worte wie Arschloch noch zu den freundlichen gehören, läuft da grundsätzlich was schief. Dann können wir uns solche Einrichtungen sparen.

Muss das Jugendrecht verschärft werden?

RÄCKE: Wir haben die rechtlichen Mittel, die wir brauchen. Aber organisatorisch könnte man etwas tun: Die Staatsanwaltschaft müsste sich endlich regional aufstellen. Dann gäbe es Staatsanwälte, die für bestimmte Kieze zuständig sind, wo sie früher erkennen könnten, wer zum Problem wird. Dann könnten die Staatsanwälte auch früher einschreiten.

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Menschenrechte im Islam – Innerfamiliäre Gewalt

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™ | Kommentare sind deaktiviert

Wenn von islamisch motivierter Gewalt die Rede ist, steht der Terrorismus im Vordergrund. Tatsächlich hat der Terrorismus innerhalb des islamischen Gesellschaftssystems bezüglich des Ausmaßes an Gewalt nur eine Nebenrolle. Abgesehen vom Massaker in Darfur, überwiegt die innerfamiliäre Gewalt an Opferzahlen die Terroropfer bei weitem. So liegt die Anzahl der Terroropfer seit 9/11 [2] etwas unter 7000, eine UN-Studie kommt jedoch auf 5000 Ehrenmorde jährlich [3], plus erheblicher Dunkelziffer. Eine Verbrechensform [4], die ganz überwiegend in der islamischen Kultur angesiedelt ist. Und nur das Endglied in einer langen Kette von Gewalt, Diskriminierungen und Misshandlungen darstellt.

Islamophile und islamische Propagandisten werden nicht müde, Ehrenmorde als "unislamisch" zu verklären. Natürlich verschanzen sich die islamischen Repräsentanten hinter der Formulierung „Mord“. Doch nach islamischer Auffassung ist der Ehrenmord kein Mord, sondern eine Strafe, die gemäß dem Willen Allahs analog zur Scharia zu vollstrecken ist. Hierzu das Prophetenvorbild Mohammed, überliefert in dem Hadith 980 Sahih Muslim: [5]

Ein Beduine kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: O Gesandter Allahs, ich beschwöre dich bei Allah, entscheide zwischen uns nach dem Buch Allahs! Sein Widersacher, der mehr Wissen als seines hatte, trat heran und sagte: Ja, so soll es sein! Entscheide nach Allahs Buch. Aber ich möchte etwas sagen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Bitte! Da sagte der Mann: Mein Sohn arbeitete für diesen Mann und beging Unzucht mit seiner Frau. Die Leute sagten, mein Sohn müsse gesteinigt werden. Daher bezahlte ich die Auslösung für ihn – einhundert Schafe und eine Sklavin. Später befragte ich einige Gelehrte zu dieser Sache, und sie sagten: Dein Sohn muß mit hundert Peitschenhieben bestraft und ein Jahr des Landes verwiesen werden. Die Frau dieses Mannes muß auch gesteinigt werden. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, ich werde zwischen euch nach dem Buch Allahs richten! Die Sklavin und die Schafe müssen zurückgegeben werden! Dein Sohn erhält hundert Peitschenhiebe und wird für ein Jahr des Landes verwiesen! Und du, Unais, geh morgen früh zu dieser Frau! Wenn sie es gesteht, da steinige sie! Unais ging zu ihr am nächsten Morgen. Als sie es gestand, führte er den Befehl des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, aus.

Der Koran selbst enthält keine direkte Anweisung zur Todesstrafe, sondern „lediglich“ 80-100 Peitschenhiebe, sowie die Anweisung in Sure 4,15:

Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.

Vier missgünstige Zeugen, die bereit sind zur üblen Nachrede, bedeuten in diesem Fall lebenslängliche Freiheitsberaubung samt zugehöriger sexueller Verfügbarkeit durch den Gatten. In der islamischen Rechtssprechung sind diese Aussagen eingeflossen, und die dort festgelegte Todesstrafe stellt die moralische Basis für Ehrenmorde dar. Ehrenmorde bedeuten eine Form der Selbstjustiz im Einklang mit islamischem Recht, sofern dieses keine offizielle Anwendung findet. Wie z.B. in Jordanien [6], das diese Verbrechen immerhin noch dokumentiert. Deutlich schwieriger wird die Dokumentation in einem Land wie Pakistan [7], in dem mindestens 1000 Ehrenmorde jährlich verübt werden. Die Bedingungen der Organisationen, die beim Schutz Bedrohter tätig sind, werden immer schwieriger, weil westliche Einflüsse zugunsten des Islam verdrängt werden.

Doch auch in einem sich nach außen relativ modern präsentierenden Land wie der Türkei ist die Zustimmung zu Ehrenmorden verbreitet. Selbst unter Studenten beträgt die Zustimmung zu dieser Form islamischer Justiz 30 %. Wobei längst nicht alle Ehrenmord-Vollstrecker im eigentlichen Sinne fromm sind. Entscheidend ist hier vielmehr, ob die Sozialisation gemäß islamischen Vorgaben erfolgte. Einstellungen zu Gewalt, Patriarchat, Rollenklischees werden aufgrund des hohen Grades an ethisch-moralischer Gleichschaltung islamischer Gesellschaften unbewusst übernommen und für richtig erachtet. Alternative (westliche) Lebensmodelle sind in der islamischen Welt auf dem Rückzug und zudem als unmoralisch negativ behaftet und gelten wegen des islamischen Überlegenheitsanspruchs generell als unterlegen.

Viele Ehrenmorde werden als Selbstmorde getarnt. Doch wird auch dazu gedrängt oder die Frauen begehen aus eigener Initiative Selbstmord, weil sie ein Leben gemäß islamischen Regeln in der Zwangsehe nicht ertragen [8] können.

"Fatma hatte sich verliebt, sollte aber mit einem anderen verheiratet werden. Ihr Bruder hat sie geschlagen, weil sie nicht den Jungen heiraten wollte, den er für sie ausgesucht hatte. Sie ist in der Nacht aufgestanden und hat sich erhängt." Batman, eine noch weiter östlich gelegene Provinzstadt, stand bis vor einiger Zeit in dem traurigen Ruf, die Stadt mit den meisten Selbstmorden junger Frauen zu sein. Das Krankenhaus hat eine eigene Abteilung zur Rehabilitation von Selbstmordgefährdeten eingerichtet. Hier dürfen wir mit einer 15-Jährigen sprechen, die gegen ihren Willen mit ihrem Cousin verheiratet werden sollte und deshalb versuchte, sich mit Tabletten umzubringen. "Ich wusste einfach nicht mehr weiter. Ich muss immer zu Hause sein. Ich möchte zur Schule gehen, aber mein Vater erlaubt selbst das nicht. Er lässt mich nicht allein aus dem Haus." Manche Frauen, sagt uns Dr. Ahmet Yildiz, Chefarzt der Klinik, scheinen ganz bewusst in den Selbstmord getrieben zu werden. "Selbstmord oder Mord, das ist keine einfache Frage. Wir vermuten, dass einige der Fälle, die wie Selbstmord aussehen, Morde sind. Nicht nur durch direkte körperliche Einwirkung, auch durch ganz gezielten psychischen Druck."

Es stellt sich die Frage, wie Eltern ihren Kindern ein solches Leid zufügen können. Warum sind sie nicht in der Lage, sich über die islamischen Anforderungen wie der Zwangsehe, die der Koran in Sure 4,25 vorschreibt, hinwegzusetzen?

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.

Diese Sure schildert, wie eine islamische Ehe zustande zu kommen hat. Als Arrangement des Bräutigams mit den Eltern der Tochter. Hier wird über die Interessen der Frau hinweg gegangen, als wäre sie ein Handelsgegenstand. Formulierungen dieser Art tauchen im Koran vielfach auf, der sich nur an die Männer direkt richtet.

Nun müsste eigentlich allen Eltern das Wohl ihrer Kinder ein höchstes Gut sein. Das ist auch bei islamischen Eltern nicht anders. Nur halten islamische Eltern das für ihr Kind für das Beste, was die sie umgebende Gesellschaft normativ vorgibt. Konkret: Was in Übereinstimmung mit dem Islam und den daraus abgeleiteten Traditionen steht.

Nochmals aus dem ZDF-Beitrag von oben:

Emine Yürekli ist seit 17 Jahren Witwe und lebt im Armenviertel Muradiye. Ihre fünf Töchter sind aus dem Haus, verheiratet. Die Männer hätten sie gewollt und sie habe ihre Kinder lieber weggegeben, bevor sie so leben wie sie. Und was, wenn sie mit ihren Männern nicht glücklich sind?, fragen wir sie. "Dann sind sie trotzdem gezwungen, bei ihnen zu bleiben. Sie müssen es eben aushalten!"

Moslems (übersetzt: "die Gehorsamen") haben im Regelfall nicht gelernt, willkürlich aufgestellte Normen kritisch zu hinterfragen. Sie sind gefangen in den Moralbegriffen islamischer Theologie, und empfinden Schuldgefühle, wenn sie die angeblich göttlichen Weisungen des Islam missachten. Hinzu kommt eine ausgeprägte Scham- und Schandkultur, wenn es misslingt wichtige gesellschaftliche, sprich islamische Normen nicht zu erfüllen. Die Stellung des Mannes über der Frau bedeutet zugleich Verantwortung über eine minderwertige Person. Versagt der höherwertige Mann in seiner Kontrollfunktion über die Frau, ist das natürlich peinlich und mit Schamgefühlen verbunden. Zumal der Koran ausdrücklich fordert, den Willen der Ehefrau zu brechen, bis sie in jeder Hinsicht gefügig ist:

4,34: Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.

Neben der juristischen Gewalt existiert im Islam eine Legitimation zur Gewaltanwendung auch im familiären Bereich, um die hierarchisch-patriarchalische Struktur aufrecht zu erhalten und durchzusetzen. Gewalterfahrungen in den Familien sind alltäglich. Kinder erleben diese meist mit als Zeugen der Gewalt des Ehemannes gegen die Ehefrau – sehr häufig auch selbst als Opfer. Generell muss gefragt werden, was für ein familiäres Klima entsteht, wenn die Ehepartner und Eltern nicht aus gegenseitiger Zuneigung zusammen leben und Kinder zeugen, sondern aufgrund eines Arrangements über das Einverständnis der Frau hinweg. Welche Auswirkungen hat es auf die Gefühlslage des Individuums, wenn legitimste Gefühle wie Bedürfnisse nach Zuneigung, Liebe und Zärtlichkeit keine Berechtigung zugestanden wird, bzw. islamischen Normerfüllung untergeordnet sind. Zumal der Islam den Alltag in vielfältiger Weise ritualisiert und normiert, so dass individuelle Spielräume stark eingeschränkt sind oder bei Verstoß mit Schuldkomplexen behaftet werden können.

Sure 4,135 stellt die Anforderung, den Gottesbezug sogar über die Bindung zu den Eltern oder Geschwister zu stellen

O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Allah, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Allah beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf daß ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Allah eures Tuns kundig.

Hierin liegt die Erklärung, was Moslems überhaupt dazu antreibt, die höchsten Hemmschwellen, wie z.B. die eigenhändige Ermordung der Kinder oder der Mutter, zu überwinden. Die Beziehung zur Gottheit und deren Geboten, sowie nachfolgend zum Kollektiv, das die Einhaltung der islamischen Gesetze und Normen überwacht, dominiert im islamischen Idealfall sogar über familiäre Bindungen. Normerfüllung steht selbst innerhalb der Familie über den Gefühlen der Zuneigung. Natürlich bedeutet diese Konstellation für Moslems einen fürchterlichen Leidensdruck. Die abverlangte Überwindung elementarster menschlicher Gefühle und Instinkte zu Gunsten der (gemäß Freud) Über-Ich-Struktur [9] des Islam bedeutet ein psychisches Martyrium, das auferlegt wird um die islamische Gesellschaftsstruktur zu erhalten.

Islamische Gewalt geht also weit über den offensichtlichen Terror von Bombenlegern hinaus. Gewalt als Notwendigkeit zur Erzwingung von Gottesgehorsam (Moslem = der Gehorsame) und der Befolgung angeblich göttlicher Gesetze und Normen ist Kernstruktur islamischer Gesellschaft. Damit eine solche Gesellschaftsform nicht von innen heraus zerrissen wird, bedarf es einer gezielten Umlenkung von Frustration. Diese wird im Islam gegen nicht-islamische Strukturen, bzw. nicht-islamisches Handeln gerichtet. Einmal gegen Normabweichler innerhalb islamischer Gesellschaft, was die Intoleranz gegenüber Abweichungen von islamischen Normen sowie den Hass der verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam mit erklärt, die sich gegenseitig der Häresie [10] bezichtigen. Sowie gegen Gesellschaften, die außerhalb des Islam stehen, im Rahmen des Djihad.

Frustration und Gewalterfahrungen sowohl bei sich selbst als auch durch Bezeugung, begünstigt wiederum Gewaltanwendung, aufgrund des Prägungscharakters. Gewalterfahrung wird als normative Normalität empfunden, schlicht weil es an Erfahrung mit alternativen Handlungsweisen mangelt. Der stark überhöhte Anteil islamischer Gewalttäter in westlichen Ländern korreliert mit innerfamiliären Gewalterfahrungen. So meint der Kriminologe Christian Pfeiffer, junge Türken seien erst Opfer, dann Täter: [11]

"Das Problem sind die jungen Türken." Bei seiner Langzeitstudie zu Jugendgewalt in elf deutschen Großstädten hat er etwa in Stuttgart festgestellt, dass dort die Türken 12,7 Prozent der Befragten, 14,4 Prozent der Opfer, aber 44,3 Prozent der Täter stellten. Häufiger als alle anderen seien sie zuvor Opfer schwerer innerfamiliärer Gewalt geworden: 33,1 Prozent wurden als Kind körperlich gezüchtigt. Und sie akzeptieren Gewalt als Teil von Männlichkeit, identifizieren sich mit einer Macho-Kultur – auch in Abgrenzung zu anderen jungen Einwanderern.

Die türkisch-stämmige Soziologin Necla Kelek hat in ihrem Buch „Die verlorenen Söhne“ die Sozialisation islamischer Männer analysiert. Hier [12] eine aufschlußreiche Besprechung von Rupert Neudeck, in der die patriachalische Gehorsamsgesellschaft in islamischen Familien sowie das grausame Zwangsritual der Beschneidung bei Jungen beschrieben wird.

Die Idealisierungen des Islam durch dessen Fürsprecher im Westen klammern den Aspekt innerfamiliärer Gewalt fast immer aus. Oft wird bereits das Aufzeigen islamischer Menschenrechtsverletzungen auf der familiären Ebene als Rassismus ect. gebrandmarkt. Diese Diffamierungen sind eine Notwendigkeit, da argumentativ keine substanziellen Argumente aus der Perspektive der Menschenrechte für den Islam vorhanden sind. Würden die Fakten zur Menschenrechtslage im Islam (insbesondere auf der familiären Ebene) Allgemeingut, stellt sich ein pro-islamischer Standpunkt selbst als konträr und unvereinbar zu den Menschenrechten dar.

Wer vertrauensvollen Kontakt zu Moslems hat, insbeondere zu solchen, die vor Zwangsehen und Ehrenmord fliehen und in die Anonymität flüchten mussten, erfährt, wie durchdrungen von Frustration und Gewalt islamisches Familienleben vielfach ist. Wie sehr islamische Normen und Gesetze mitten in der deutschen Gesellschaft Anwendung finden, und wie fern die Ethik des Grundgesetzes in den islamischen Gemeinden Deutschlands ist. Diese Menschen, die gemäß den ihnen zustehenden Rechten in diesem Land leben wollen, benötigen unsere Solidarität und unseren Schutz. Das Asylrecht sollte ausgedehnt werden auf den Tatbestand islamischer Verfolgung. Zwangsehen, Ehrenmord, innerfamiliäre Gewalt sind im islamischen Kulturkreis Bestandteil eines politischen wie juristischen Systems, und keine Taten verwirrter Einzeltäter. So lange man die gesellschaftspolitische Dimension dieser Verbrechen nicht anerkennt, kann man allerdings den Opfern dieses Unrechts keinen Schutz gewähren. Schon garnicht in präventiver Form, die beinhaltet, dass die Ursache dieser Verbrechen abgelehnt, sogar geächtet werden muss.

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