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Der verschwiegene Judenhass in Europa

Die „Nie wieder“-Rufer sind gefragt – aber sie schweigen. Der politisch korrekte Umgang mit Rassismus und Antisemitismus folgt einem fest gefügten Täter/Opfer-Schema. Beides hat von glatzköpfig, deutsch oder westlich zu kommen, um Aufmerksamkeit und Besorgnis zu erregen. Per Definition werden Personen und Kulturen außerhalb des westlichen Kulturkreises bisher primär als potentielle wie tatsächliche Opfer betrachtet. Dass Rassismus und Diskriminierung in nicht-westlichen Kulturen ebenfalls oder sogar noch ausgeprägter vorkommen, widerspricht der Idealisierung von Fremdkulturen im Sinne der multikulturellen Bereicherung. Gemäß dieser Doktrin ist für die Realität nur wenig Platz.

Bisher von Medien und Politik nahezu vollständig verschwiegen, konnte sich Judenhass im Kielwasser des Multikulturalismus in Deutschland erneut in erschreckender Weise etablieren. Hierzu erschien heute in der Welt ein bemerkenswerter (und leider äußerst seltener) Artikel [1]:

Am Anfang stand ein Streit zwischen zwei Schülerinnen. Dann mischten sich Dritte ein – und der Zickenkrieg wurde zur Hatz. Arabische Jungen und Mädchen haben eine jüdische Schülerin durch Kreuzberg gejagt und verprügelt. Zeitweise kam Anne* nur mit Polizeischutz unbehelligt in die Schule. Der Staatsschutz ermittelt gegen mehrere Jugendliche wegen „Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung“, sagt Polizeisprecher Bernhard Schodrowski. Inzwischen, so versichert Annes Schulleiterin, sei Ruhe eingekehrt. Doch Angriffe auf jüdische Schüler sind keine Seltenheit in Berlin. Sie sind traurige Realität, sagt Gideon Joffe, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Berlins. „Jeder unserer rund 2500 jüdischen Schüler hat damit schon Erfahrungen gemacht.“

Anne ist 14 Jahre alt und besucht seit kurzem eine Oberschule in Kreuzberg. Eines Tages beschimpft eine Klassenkameradin sie als „Jüdin“. Annes Pflegemutter alarmiert die Schulleitung. „Wir haben vor etwa acht Wochen von dem Vorfall erfahren und umgehend reagiert“, sagt die Schulleiterin. Eifersüchtelei hätte den Streit ausgelöst. Die Angreiferin wurde vom Unterricht suspendiert. Tags darauf lungern arabische Jungen vor der Schule herum. Anne hat den Vorfall in der RBB-Sendung Klartext geschildert. Demnach hat einer aggressiv gefragt: „Wer ist denn hier die Jüdin?“ Anne und eine Freundin rennen los, die Jungen hinterher. Flaschen fliegen und zersplittern. Die Mädchen retten sich in einen Hausflur.

Anfang September lauern zwei arabische Mädchen Anne vor der Schule auf, bespucken und schlagen sie. „Die haben gesagt, ich bin Jüdin und jetzt kriege ich eines auf die Fresse. Die haben mich geschlagen. Die haben gesagt: „Du dreckige Scheiße, geh dich aufhängen!'“, so Anne im RBB. Anne kann flüchten. Die Schule reagiert: „Wir haben die Namen der Angreiferinnen ermittelt, deren Schule angesprochen und die Polizei verständigt“, sagt die Leiterin.

Anne erhält eine Woche Polizeigeleit. Das Jugendamt setzt Streetworker ein. Annes Fall wird in allen Klassen besprochen. Inzwischen sei Anne in der Schule sicher und auch auf dem Schulweg keinen Attacken mehr ausgesetzt, versichern Schulleiterin und Polizei. Der auslösende Streit sei beigelegt, die suspendierte Schülerin gehe in eine Parallelklasse.

Für Gideon Joffe ist Annes Fall ein Beispiel muslimischen Antisemitismus, der erst langsam in der deutschen Gesellschaft bekannt werde.

* Die Namen sind aus Sicherheitsgründen geändert.

In Frankreich ist offener Judenhaß [2] längst alltäglich geworden. Thematisiert wird dieser inakzeptable Zustand dort angesichts der Bedrohungslage allerdings noch unzureichender als in Deutschland.

Jüdische Schüler werden in einigen Lehranstalten von ihren Klassenkameraden auf brutale Weise schikaniert, sodass Obin zu dem Schluss kommt: „In Frankreich sind jüdische Kinder die einzigen, die nicht in beliebiger Umgebung eingeschult werden können.“ Parallelen zu den sogenannten „national befreiten Zonen“ in einigen ostdeutschen Gemeinden drängen sich auf.

Ein Beitrag von der jüdischen Website Hagalil aus dem Jahre 2003 [3] offenbart, wie lange und intensiv Judenhass in Frankreich bereits grassiert. Ohne dass dies in der breiten Öffentlichkeit bisher ausreichend bekannt wurde, geschweige denn mit der gebührenden (angesichts der jüdischen Verfolgungshistorie in Europa) Entschlossenheit angegangen wurde.

Dieser Weltsicht wurde in den letzten drei Jahren mit unzähligen Anschlägen auf Synagogen und jüdische Einrichtungen sowie tätlichen Angriffen gegen Juden Nachdruck verliehen. Täter: meist arabische Jugendliche. Weit mehr als die Hälfte aller rassistischen Straftaten waren im letzten Jahr antisemitisch motiviert. Umgekehrt die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit: nur etwa 5% vermuten, dass Juden das Hauptziel von Übergriffen darstellen könnten. Die Mehrheit sieht die Muslime bzw. Araber als besonders gefährdete Gruppe an.

An Schulen mit hohem muslimischem Anteil herrscht für jüdische Schüler vielerorts der tägliche Ausnahmezustand. Sie weichen, wenn möglich, auf jüdische Schulen aus. Auch an manchen Universitäten ist die Lage kritisch; dort bekommen antisemitisch motivierte Muslime und ihre Verbände Unterstützung von „Linken“ bzw. Globalisierungsgegnern. Palästinasolidarität gehört in der französischen Linken von den Grünen bis zu Anarchos und Trotzkisten nahezu zum common sense.

„Unzählige Anschläge auf Synagogen“ – und keine angemessene Reaktion von Politik und Medien zeigen, dass es sich um eine tabuisierte Tätergruppe handelt. Rechtsextremistischer Judenhass wird völlig zu Recht als menschenverachtend gebrandmarkt. Die unterschiedlichen Reaktionen europäischer Medien und Politiker je nach ethnisch-kultureller Zugehörigkeit der Täter offenbaren aber leider, dass jüdische Opfer von Hass und Gewalt erst in zweiter Linie wichtig sind.

(Dank an Spürnase: Armin R.)

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Grundrecht Religionsfreiheit hebelt Grundrecht Tierschutz aus

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Islam | Kommentare sind deaktiviert

Ein weiterer barbarischer Brauch im Namen Allahs hält höchtsrichterlich genehmigt Einzug nach Deutschland und hebelt eine zivilisatorische Errungenschaft aus. Trotz eines Verbotes des betäubungslosen Schlachtens im Tierschutzgesetz und trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz, dürfen Moslems zukünftig schächten [4], also betäubungslos schlachten.

Im Jahre 2002 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass einem moslemischen Metzger zur Ausübung seiner Religionsfreiheit das betäubungslose Schlachten nicht verboten werden dürfe. Daraufhin gaben die unionsregierten Länder ihren Widerstand gegen eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz auf. Die Hoffnung, der Barberei des Schächtens hiermit einen Riegel vorzuschieben, scheiterte am Bundesverwaltungsgericht. Diese sahen das Recht auf hemmungslose Ausübung der Religionsfreiheit als höherwertig an als das Recht der Tiere auf einen möglichst schmerzarmen Tod.

Trotz der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz dürfen Tiere aus religiösen Gründen auch ohne vorherige Betäubung getötet werden. Das Bundesverwaltungsgericht ließ das so genannte Schächten von Tieren zu. Das Tierschutzgesetz sehe Ausnahmen für Religionsgemeinschaften vor, wenn ihnen zwingende Glaubensvorschriften den Fleischgenuss von unter Betäubung geschächteten Tieren verbieten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Damit setzte sich ein türkischer Metzger aus Hessen durch, dem von den zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten von Rindern und Schafen ohne vorherige Betäubung verwehrt worden war. Der seit 25 Jahren in Deutschland lebende Kläger hatte sich auf zwingende religiöse Vorschriften berufen, die ihm und seinen muslimischen Kunden verböten, Fleisch von vor der Schlachtung betäubten Tieren zu essen.
Verfassungsgericht gab Metzger Recht

Für das Schächten sind aber gerichtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die dem Metzger seit 1995 nicht mehr erteilt worden waren. Im Januar 2002 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, der Kläger werde in seiner Religionsfreiheit und seiner Berufsausübung eingeschränkt. Sechs Monate nach dieser Entscheidung wurde der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt. Daraufhin war der Rechtsstreit in eine neue Runde gegangen.

Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz schließe eine Ausnahmegenehmigung für einen moslemischen Metzger zum betäubungslosen Schlachten von Rindern und Schafen nicht aus, sagte nun der Vorsitzende Richter Dieter Kley zur Begründung. Das Gesetz beachte sowohl die Grundrechte als auch das Ziel des Tierschutzes und werde beiden Interessen dadurch gerecht, dass es Ausnahmegenehmigungen eng an religiöse Gründe binde.
Bei Tierschützern löste das Urteil Enttäuschung und Empörung aus. „Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch den obersten richterlichen Segen hat“, sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. „Das Grundgesetz ist mit Füßen getreten worden“, erklärte Mechthild Oertel vom Vorstand der Organisation „ProVieh“. Sie warf dem Gericht mangelnde Zivilcourage vor, weil es sich auf die Religionsfreiheit berief. „Die heutige Entscheidung ist ein großer Rückschritt und ein katastrophales Signal für den Tierschutz“, sagte die Geschäftsführerin der Stiftung „Vier Pfoten“, Marlene Wartenberg.

Spürnase Bernd v. S. meint zu dem Urtei: Nachdem Schächten endlich erlaubt ist, bekommt auch das Hinrichten durch Kopf abschneiden eine völlig neue Bedeutung? Ich vermute mal, dann kann das doch gar nicht so schlimm sein – so haben es wenigstens unsere höchsten Richter entschieden!

Persönlich sehe ich jetzt langsam natürlich auch die Prügelstrafe für Frauen in einem ganz anderen Licht, nur das mit dem Steinigen bekomme ich noch nicht ganz auf die Reihe, aber sicher wird sich dafür auch bald ein Deutschland eine plausible Begründung finden…

Ich kann gar nicht so viel essen als ich kotzen möchte… Wir auch nicht!

(Spürnasen: Wilhelm Entenmann [5], Bernd V. S., Voltaire, Dominic D.)

» Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V [6]. (TVT) zum betäubungslosen Schlachten
» Die Zeit erklärt uns Tierquälerei und eine katholische Theologin offenbart reinstes Dhimmitum, vor allem im letzten Satz: Bete und schächte [7]
» Tagesspiegel: Speisen wie ein Muslim [8]

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