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Fall Mario M.

„Lasst uns doch bitte bei Stefanie und ihrem Peiniger bleiben“, lautet die eindringliche Aufforderung von Gudrun Eussner [1] im Kommentarbereich unseres vorherigen Beitrages zum Fall des mehrfachen Sexualstraftäters Mario M.. Völlig zu Recht! Hier reihen sich Justizpannen und Schlampereien unvorstellbaren Ausmaßes aneinander. Während diese Zeilen geschrieben werden, hält Mario M. weiter Plauderstündchen mit Psychologen auf dem Dach eines der modernsten Gefängnisses in Deutschland ab. Stefanies Familie ist fassungslos [2] – wir sind es auch:

Seit dem frühen Mittwochmorgen sitzt Mario M. auf dem Dach der Justizvollzugsanstalt Dresden. Seit Stunden sind die Bilder des 36-Jährigen live im Fernsehen zu sehen – und somit auch die Schmach der Justiz. Beamte hätten den Mann sofort verfolgt, als der heute um 7.25 Uhr plötzlich beim Hofgang loskletterte. Sie seien aber „einen Wimpernschlag zu spät“ gekommen, um ihn an der Dachbesteigung zu hindern, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Ulrich Schwarzer. (…) Ein Wimpernschlag zu spät – das ist typisch für den Fall Stephanie. Der erregte nicht nur durch die besondere Brutalität des Täters Aufmerksamkeit, sondern auch durch eine schier unfassbare Folge von Fahndungspannen und fragwürdigen Entscheidungen. So hatte eine promovierte Psychologin ein Gutachten über den Dresdner Mario M. erstellt, der 1999 ein 14-jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft vergewaltigt hatte. Dafür war er zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Gutachterin sprach im Jahr 2002 mit dem Häftling. „Er schilderte, wie er sich damals eingebildet hatte, sein Opfer sei in ihn verliebt. Dass er in der Haft dann das Buch eines Vergewaltigungsopfers gelesen und verstanden habe, was er dem Mädchen angetan hatte.“ Sie sah darin Reue. Anzeichen für psychische Erkrankungen oder sexuelle Störungen fand sie nicht. Im Fall M. stufte sie „die Wahrscheinlichkeit für ein neuerliches Sexualdelikt“ als „eher gering“ ein. Auf dieser Grundlage kam er nach zwei Dritteln seiner Haft auf Bewährung frei. Die Bewährung lief Ende 2005 aus. Nur wenige Tage später, am 11. Januar 2006, lauerte Mario M. Stephanie auf dem Schulweg auf und zerrte sie in seinen Renault-Kastenwagen. Am Mittag desselben Tages meldete Pensionsbesitzer Joachim R. seine Tochter als vermisst. Einen Tag später kreiste ein Hubschrauber über Dresden, Beamte suchten mit Spürhunden, befragten Mitschüler, verteilten Handzettel. Die 16 Beamten der Soko „Stephanie“ schoben Nacht- und Wochenendschichten. Doch alle heißen Spuren verpufften. (…) Tage, Wochen, in denen Stephanie von Mario M. immer wieder missbraucht, oft geknebelt und in eine Kiste gesperrt wurde. Für das Mädchen eine ewig lange Zeit, in der die Ermittler eine simple Möglichkeit außer acht ließen: den Polizeicomputer. Erst nach drei Wochen recherchierten sie im Suchsystem PASS (siehe Kasten) nach vorbestraften Sextätern in Stephanies Nachbarschaft. Obwohl jeder Kripobeamte weiß, daß diese Tätergruppe oft rückfällig wird und bevorzugt im näheren Umfeld ihre Opfer wählt. Die Suche ergab 56 Verdächtige. Spätestens jetzt hätten die Beamten auf Mario M. stoßen müssen.

Doch sie machten weitere Fehler. Mit der Datenrecherche wurde ein Computerspezialist beauftragt, kein Polizist. Dieser gab das Suchmerkmal „Sext“ für Sexualtäter ein, wußte aber offenbar nicht, daß solche Taten vor 2002 unter dem Kürzel „Sexa“ gespeichert wurden. So kam es, daß unter den Verdächtigen, die die Soko nun langwierig zu überprüfen begann, der entscheidende Mann fehlte. Denn Mario M.s Daten standen unter dem Kürzel „Sexa“. Am Ende half sich Stephanie selbst. Sie schrieb Hilferufe auf kleine Zettel und schmuggelte sie bei den nächtlichen Spaziergängen, auf die M. sie manchmal mitnahm, aus der Wohnung. Ein Passant fand einen. Nach 35 Tagen wurde das Mädchen befreit. (…)

Der Vater der 14-Jährigen zeigte sich entsetzt von dem erneuten Versagen der Behörden. Eigentlich sollte seine Tochter morgen vor Gericht erscheinen und möglicherweise gegen ihren Peiniger aussagen. Das sei nach der spektakulären Flucht des Angeklagten auf das Dach der Dresdner Justizvollzugsanstalt undenkbar, erklärte der Vater in einem Interview mit dem Fernsehsender N24. Die Familie werde nicht vor Gericht erscheinen.

„Ich will erstens nicht, dass meine Tochter den totalen Rückschlag kriegt“, sagte der Vater. „Und zum Zweiten: Die Tochter braucht nicht mehr auszusagen. Dazu braucht sie nichts mehr zu sagen. Das langt, was hier abläuft.“ Er müsse nun offenkundig selbst für die Sicherheit seiner Familie sorgen. „Ich kann mich hier auf niemanden mehr verlassen – es ist traurig, aber wahr.“

Falsche Rücksichtnahmen, Inkompetenz und „Täterschutz vor Opferschutz“ – so kann man kurz zusammenfassen, was hier geschehen ist und noch geschieht. Dieser Fall ist spektakulär, weniger spektakuläre Fälle sind in Deutschland längst Alltag.

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