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Weil die türkischstämmige Moslemin Güler Tirlak (Foto) sich weigerte, während ihrer Tätigkeit als Schöffin am Dortmunder Landgericht ihr Kopftuch abzunehmen, setzte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig kurzerhand vor die Tür. Er begründete seine Entscheidung mit dem Neutralitätsgebot, dem sich auch ehrenamtliche Richter zu unterwerfen hätten. Für Richter Pennig trägt Güler Tirlak mit ihrem Kopftuch ihre Weltanschauung offen zur Schau. Für uns auch! Und diese Weltanschauung verträgt sich überhaupt nicht mit einer freiheitlichen Gesellschaft und ihrer Gerichtsbarkeit.

Als Güler Tirlak gestern Morgen pünktlich ins Landgericht kam, hatte sie sich auf einen längeren Sitzungstag vorbereitet. Die letzte von drei Verhandlungen im Saal 101 vor der VIII. Strafkammer war noch ab 13.30 Uhr terminiert. Güler Tirlak ist Schöffin – oder besser gesagt, sie war es. Weil sie nämlich als streng gläubige Muslima ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, konnte sie bereits nach kurzer Diskussion wieder gehen. Der Vorsitzende Richter Ulf Pennig hat seine türkischstämmige Schöffin entpflichtet. Seine Begründung: Die Weigerung, ihr Kopftuch abzulegen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot, dem sich auch ehrenamtliche Richter zu unterwerfen hätten. Für Richter Pennig aber trägt Güler Tirlak mit ihrem Kopftuch ihre Weltanschauung offen zur Schau. Die 29-Jährige sieht das völlig anders. 9.15 Uhr betrat sie das Gerichtsgebäude, 9.30 Uhr stand sie ratlos wieder vor den Pforten der Justiz. Auch am Nachmittag konnte sie es noch nicht fassen. Der Richter habe sie „zack-zack“ vor die Wahl gestellt: Kopftuch ab oder ´raus aus dem Gerichtssaal. Das könne doch nicht sein: „Das Kopftuch ist wie ein Körperteil von mir, wie ein Schutz, ohne es würde ich mich nackt fühlen“, sagt die junge Türkin. Seit ihrem achten Lebensjahr trage sie ein Kopftuch. Für sie, „als überzeugte Muslima“ gehöre es einfach dazu. Und, wie sie findet, eben auch in ihrer Funktion als Schöffin. Seit 2005 habe sie das Amt inne. Was sie nicht verstehen könne: Bei einem anderen Prozess vor dem Dortmunder Landgericht habe die damals zuständige Richterin keine Bedenken wegen des Kopftuches geäußert. So habe sie es an allen Verhandlungstagen problemlos tragen können, sagt die 29-Jährige.

Und somit ist die Sache für Tirlak klar: Der Richter hat persönlich was gegen den Islam und diskriminiert mit seinem Verhalten ihre Religion. Im üblichen moslemischen Selbstmitleid beklagt sie, dass sie immer wieder mit solchen Vorurteilen und Klischees zu kämpfen habe.

Eine höchstrichterliche Entscheidung über das Tragen von Kopftüchern im Richteramt gibt es bislang nicht. Die meisten Juristen fühlen sich mit einer Entscheidung gegen Kopftücher jedoch auf der sicheren Seite. Schließlich seien auch Mönchskutten und eventuell aus modischen Gründen getragene Kappen bei Schöffen nicht zulässig. Außerdem sei auch in türkischen Gerichtssälen den Prozessbeteiligten das Tragen von Kopftüchern untersagt. Auf jeden Fall – so erklärte Dr. Annedore Flüchter als Sprecherin des Dortmunder Landgerichts – unterliege die Entscheidung für oder gegen das Tragen von Kopftüchern der richterlichen Unabhängigkeit. Darum sei die Meinung von Richter Pennig von amtswegen auch nicht zu kommentieren.

Güler Tirlak will jetzt erstmal recherchieren, ob der Richter recht gehandelt hat und notfalls klagen – dafür, dass im Gewand der Islamisten in Deutschland Recht gesprochen werden darf.

(Spürnase: FreeSpeech)

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1 KOMMENTAR

  1. Na, es kann sich nur um Stunden handeln, bis die Gutmenschenpest mit den Fingern auf den Verteidiger des deutschen Grundgesetzes, den honorigen Richter Ulf Pennig, zeigt.

    Wer, wie ich, Herrn Pennig seinen Respekt aussprechen möchte, kann ihm mailen unter:

    poststelle@lg-dortmund.nrw.de

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