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Anwendung des § 166 StGB in Deutschland

Joachim Kardinal Meisner.

Ein Schüler aus Siegburg sammelte – animiert durch die Hysterie um die Mohammedkarikaturen – beleidigende Islam-Cartoons im Internet, bearbeitete auch hier und da und verschickte diese als Mail an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe. Dafür wurde er jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und auch gleich noch nach § 166 StGB wegen „“Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe [1] auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Es

handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Bilder, die in beleidigender, verhöhnender und teilweise Ekel erregender Weise verfremdet waren. Verunstaltet worden seien etwa Bilder der türkischen Flagge, eines mit Ornamenten versehenen Buches, das den Koran darstellen sollte und Fotos von schleiertragenden Personen.

Okay, die Cartoons waren wahrscheinlich nicht gerade besonders geschmackvoll. Wenn aber – wie geschehen – beim Karneval der katholische Kardinal Meissner eine Frau auf dem Scheiterhaufen anzündet, die bekennt, abgetrieben zu haben (s. Foto), ist das auch nicht geschmackvoll. Verurteilt wurde dafür allerdings niemand, denn der § 166 [2] greift eben nur dann, wenn die „Beschimpfung“ oder „Beleidigung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“ Und hier punkten natürlich die Moslems, denn Christen lassen sich beleidigen, ohne deshalb den öffentlichen Frieden zu stören. Die Begründung der Staatsanwaltschaft und des Richters fällt entsprechend aus und zeugt von lupenreiner Unterwerfung:

Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei „geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. Der Angeklagte habe gesehen, welche „gewalttätigen Folgen“ die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, „der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet“.

Der Vorsitzende Richter Frank Holdefer sagte, nach den Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen sei „klar gewesen, wie gefährlich das für den öffentlichen Frieden sein kann“.

Man sieht also, der § 166 StGB in seiner jetzigen Form schützt nur die Moslems vor Beleidigungen ihrer Religion, nicht aber zivilisierte Menschen, die gewaltfrei zu protestieren pflegen. Der § 166 ist mitnichten ein Schutz vor Gotteslästerungen oder Beschimpfungen religiöser Gemeinschaften. Er soll einzig unter Strafe stellen, wenn durch die Beleidigung der öffentliche Frieden gefährdet ist. Und so ziehen nur noch die Moslems daraus Vorteile.

(Spürnase: Freewheelin)

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#1 Kommentar von malefiz am 1. Dezember 2006 00000012 17:31 116499428905Fr, 01 Dez 2006 17:31:29 +0100

Das ist doch wohl ’n Scherz?

Ein Schüler? Und vermutlich noch nie polizeilich auffällig gewesen?

Andere Jugendliche dürfen stehlen, rauben, halb totschlagen, dealen und was passiert? Sie werden in die Obhut ihrer Eltern übergeben *kopfschüttel*

#2 Kommentar von Argus am 1. Dezember 2006 00000012 17:42 116499492705Fr, 01 Dez 2006 17:42:07 +0100

Das paßt zu unserer Gerichtsbarkeit. Alle anderen werden geschützt. Nur wir nicht. Statt die Angreifer zu verklagen und zu verurteilen, werdem die verklagt und verurteilt, die den Finger auf die Wunde legen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nutzen und verteidigen. Diese Urteil ist ein Skandal. Richter + Staatsanwalt gehören auf die Anklagebank.

#3 Kommentar von malefiz am 1. Dezember 2006 00000012 17:50 116499544005Fr, 01 Dez 2006 17:50:40 +0100

Was ist wenn demnächst ein Minirock die religiösen Gefühle soweit beleidigt, dass der öffentliche Frieden gefährdet ist? Gibt’s dann Kopftuchzwang für alle?

#4 Kommentar von CA am 1. Dezember 2006 00000012 17:52 116499555005Fr, 01 Dez 2006 17:52:30 +0100

Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei „geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. Der Angeklagte habe gesehen, welche „gewalttätigen Folgen“ die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, „der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet“.

Unsinn, das einzige was der Frieden stört ist das Dhimmihafte Verhalten und das Unterwerfen der judicative und teilweise auch legislative und unter die Lügen des Islams und das „nicht sehen wollen“ des Willens der Bevölkerungsmehrheit,@Dhimmiamtagericht Siegburg, macht doch mal eine einzige Volksabstimmung zum Thema „Islam“ in D-Land nur eine.Dann werdet Ihr ja sehen was „Sache ist“

Die halbgötter in Schwarz haben sich den Sharia schon unterwworfen.

ca

#5 Kommentar von F15 am 1. Dezember 2006 00000012 17:53 116499559105Fr, 01 Dez 2006 17:53:11 +0100

Wenn aus Recht Unrecht wird …

Man will’s nicht glauben, aber dieses Land
und vor allem seine Justiz werden beherrscht
von dieser Multi-Kulti-Schwuchtel-Partei.

Ich könnte kotzen oder NPD wählen …

#6 Kommentar von Thatcher am 1. Dezember 2006 00000012 18:03 116499618406Fr, 01 Dez 2006 18:03:04 +0100

Als der §166 in den 60er Jahren reformiert wurde, führte man die Bedingung der „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ ein, um damit die Latte für Urteile wegen Bekenntnisbeleidigung sehr hoch zu hängen. Zuvor wurde wegen geringster Gefühlsverletzungen auf „Gotteslästerung“ gekllagt und teilweise auch verurteilt. In einer Zivilisation ist das ein gangbarer Weg. Allerdings gab es damals auch noch keine Muslime, die im Bedarfsfall wilde Sau spielen. Wenn Stoiber und Co. nun eine „Verschärfung“ des 166ers fordern, dann ist damit keineswegs beabsichtigt, die offenkundige Fehlkonstruktion der Bedingung zu verbessern, sondern wieder zurück zur alten Form zu kommen, damit auch Katholiken ihre religiösen Gefühle vor Gericht durchsetzen können. Es würde also nichts an der Schieflage ändern, denn klagefreudig sind die katholischen Bayern bekanntlich kaum weniger als Muslimverbandsvertreter. Die einzige Lösung scheint mir die ersatzlose Streichung des §166 zu sein, denn jedes Urteil, das er hervorbringt, ist mittlerweile ein Skandal.

#7 Kommentar von BIslamophob am 1. Dezember 2006 00000012 18:07 116499647106Fr, 01 Dez 2006 18:07:51 +0100

Es passt zu unseren Auseinandersetzung unter dem Artikel zum Deutschen Klein, der in Iran einsitzt.

Ich bin nur enttäuscht, dass bisher niemand eine Emailadresse hier eingesetzt hat, wo wir unsere Meinung und unsere Enttäuschung hinschreiben können.

#8 Kommentar von BIslamophob am 1. Dezember 2006 00000012 18:11 116499669806Fr, 01 Dez 2006 18:11:38 +0100

@Thatcher
Sollten wir vielleicht eine Petition starten? Wenn das eine Lösung wäre, dann gern.

#9 Kommentar von Golem am 1. Dezember 2006 00000012 18:16 116499696206Fr, 01 Dez 2006 18:16:02 +0100

Wenn der einen „Migrationshintergrund“ gehabt hätte, wären 25 Sozialarbeiter und Psychologen herbeigerannt, Gutachter und sonstige „Multi-Kulti-Schwuchteln“ (schönes Wort, danke Henry Nitzsche!) um den Typen herumgeschwirrt und solang gelabert, bis das Verfahren eingestellt worden wäre.

Der Oberhammer aber ist, dass die vermeintliche Reaktion des aufgehetzten analphabetischen Muselmobs der Maßstab des öffentlichen Friedens ist.

Das ist ein Skandalurteil, egal, was die Karikaturen zeigen!

Zum Shariarecht ist es nicht mehr weit.

#10 Kommentar von hogross am 1. Dezember 2006 00000012 18:18 116499713506Fr, 01 Dez 2006 18:18:55 +0100

@F15
hier meldet sich eine anti-mulikulti-schwuchtel. ich halte deinen kommentar für daneben. es gibt neben herrn beck noch eine menge anderer schwuchteln, die durchaus noch vernüftig denken können. früher nannte man solche äusserungen wie deine übrigens diskriminierend. vielleicht sogar zu recht. schwule sind nicht per se grün

#11 Kommentar von Mir am 1. Dezember 2006 00000012 18:22 116499733706Fr, 01 Dez 2006 18:22:17 +0100

In diesem Punkt muß man wohl Volker Beck teilweise recht geben – obwohl ich bezweifle, daß er mit seinen Aussagen weiter gedacht hat als an das Christentum, das zu beleidigen ja bereits jetzt straffrei bleibt. Und ja: In diesem Fall hätte man – anders als bei der Schächterei – auch zu einem anderen Ergebnis kommen können und selbstverständlich müssen.

>> Sein Vorgehen sei „eine Protestaktion“ dagegen gewesen, „dass man seine Meinung nicht so frei äußern kann wie man möchte“.

Was damit bewiesen wäre. Da verbietet man den Bürgern lieber den Mund, im Namen des „öffentlichen Friedens“.

>> Rechtsprofessor Schneider sagte, Ziel des Angeklagten sei ganz sicher nicht nur Meinungsbildung gewesen. Er habe „provozieren wollen“. Es handele sich zudem offenbar um „besonders krasse Karikaturen“, die vorher nicht veröffentlicht worden seien.

Offenbar?! Mit anderen Worten: Der Experte hat die Bilder selbst wohl nicht gesehen. Ebenso wenig wie wir. Wie soll man sich da eine Meinung bilden können? Ich würde wirklich gern sehen, was genau die Verurteilung wegen Volksverhetzung (!) rechtfertigen soll.

#12 Kommentar von Thatcher am 1. Dezember 2006 00000012 18:28 116499770206Fr, 01 Dez 2006 18:28:22 +0100

@B.I.

Gibt’s schon. Der IBKA (www.ibka.org) spricht sich seit den 90er Jahren dafür aus. Übrigens spricht sich auch Volker Beck dafür aus, den Gotteslästerungsparagraphen zu streichen – was kein Grund sein sollte, dieses Vorhaben nicht zu unterstützen. In Zukunft wird er nur noch Muslimverbänden dazu dienen, Tabuzonen zu etablieren und Kritiker mundtot zu machen.

Hier kann man sich an der Online-Petition beteiligen:

[12]

#13 Kommentar von Schoggo-TV am 1. Dezember 2006 00000012 18:37 116499822506Fr, 01 Dez 2006 18:37:05 +0100

Jedes Kopftuch, jeder „Ehrenmord“, jede Zwangsheirat oder jede Beschneidung von Frauen ist eine Provokation und …
„geeignet (…), den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen.“

#14 Kommentar von gw-outcut TV am 1. Dezember 2006 00000012 18:43 116499859106Fr, 01 Dez 2006 18:43:11 +0100

wenn ich das urteil richtig verstehe, heisst das also verallgemeinert, dass in deutschland eine meinungsäusserung dadurch strafbar wird, dass andere darauf mit straftaten, also z.b. gewalttätigen protesten reagieren?
gibt es eigentlich keine konservativen juristen, die so ein urteil eines provinzgerichtes mal bis zur entscheidung zum verfassungsgericht bringen?

#15 Kommentar von Beate am 1. Dezember 2006 00000012 18:47 116499886306Fr, 01 Dez 2006 18:47:43 +0100

@ gw: „wenn ich das urteil richtig verstehe, heisst das also verallgemeinert, dass in deutschland eine meinungsäusserung dadurch strafbar wird, dass andere darauf mit straftaten, also z.b. gewalttätigen protesten reagieren?“

Ja, genau so ist es. Und daher gehört der § 166 wirklich auf den Müll, auch wenn Volker Beck das gesagt hat.

Beate

#16 Kommentar von Stalker am 1. Dezember 2006 00000012 19:09 116500016507Fr, 01 Dez 2006 19:09:25 +0100

@thatcher
von der Petionsseite war zu lesen:
„Der weltweit boomende Fundamentalismus ist nicht zuletzt Ausdruck gravierender politischer, ökonomischer und sozialer Missstände in der Welt. Die westliche Politik sollte sich bemühen, diese Missstände zu beheben, statt die Prinzipien der Aufklärung auf dem Altar einer kurzsichtigen Diplomatie zu opfern. “

Sorry, an solchem Quark beteilige ich mich nicht. Wer sagt eigentlich das die Superatheisten die sich Humanisten nennen, nicht auch Fundamentalisten sind?

#17 Kommentar von Bukowski am 1. Dezember 2006 00000012 20:25 116500471508Fr, 01 Dez 2006 20:25:15 +0100

Hat jemand einen Link auf die sehenswerten Werke?

#18 Kommentar von BIslamophob am 1. Dezember 2006 00000012 20:26 116500481208Fr, 01 Dez 2006 20:26:52 +0100

@17 ich habe gesucht, aber nix gefunden

#19 Kommentar von islaminfo am 1. Dezember 2006 00000012 21:08 116500732609Fr, 01 Dez 2006 21:08:46 +0100

[img]http://i15.tinypic.com/2ij3udj.jpg[/img]

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Wer schreitet jhier ein. Unsere Dhimmie- Richter wohl kaum.

#20 Kommentar von Alabama am 1. Dezember 2006 00000012 21:10 116500743309Fr, 01 Dez 2006 21:10:33 +0100

Zitat 1: „Andere Jugendliche dürfen stehlen, rauben, halb totschlagen, dealen und was passiert? Sie werden in die Obhut ihrer Eltern übergeben *kopfschüttel*“

Ja, aber ein von Ausländern halb totgeschlagenes deutsches Kind ist halt längst kein so schlimmes Resultat wie ein Moslem, der sich in seiner Ehre gekränkt fühlen könnte, da muss man schon Prioritäten setzen und das haben die Richter meiner Meinung nach sehr gut…
^^…

#21 Kommentar von KonradBerlin am 1. Dezember 2006 00000012 21:12 116500752809Fr, 01 Dez 2006 21:12:08 +0100

Wer weiß einen Namen von dem Jungen? Und eine Kontonummer?
Kann da jemand helfen. Wäre doch nett die einfach so mal ins Inet zu stellen…

Los gehts
Konrad

#22 Kommentar von Wahr-Sager am 1. Dezember 2006 00000012 21:14 116500768109Fr, 01 Dez 2006 21:14:41 +0100

Richter müsste man sein. Dann könnte man Recht nach eigenem Gutdünken auslegen und anwenden.

#23 Kommentar von Gudrun am 1. Dezember 2006 00000012 21:45 116500955909Fr, 01 Dez 2006 21:45:59 +0100

Ich wollte gerade vorschlagen, Nichtmuslime sollten auch mal randalieren, wenn sie zum n-ten Mal von Muslimen beleidigt werden, aber das würde wohl nix ändern; denn dann wären wieder die Nichtmuslime dran, die sich unbotmäßig gegenüber den Muslimen verhalten hätten. Irgenein Paragraph griffe schon, um die Schuld allein den Nichtmuslimen zu geben.

#24 Kommentar von Thatcher am 1. Dezember 2006 00000012 23:04 116501425911Fr, 01 Dez 2006 23:04:19 +0100

@Stalker #16
Befürworter einer Abschaffung gibt es viele, und zwar aus allen Lagern. Sogar Volker Beck ist dafür, und es wundert mich nicht, dass manche Atheisten von linkem Gedankengut durchdrungen sind.
Was ist denn Deiner Ansicht nach die Ursache für den grassierenden Fanatismus? Nach den Linken sind es soziale und ökonomische Missstände, nach Heinsohn allein der Youth Bulge (den sich die Ideologien aber teilweise selbst schaffen). Mir fehlt noch das Argument mangelnder Bildung, um sektiererischen Rattenfängern entgehen zu können. Nichts von alledem der Bekämpfung wert zu finden, muss wohl heißen, dass Du die betroffenen Menschen ihrem Schicksal überlassen oder den Krieg gegen den Terror allein mit Bomben führen möchtest.

Und außerdem ist Dein Einwand die pure Gesinnungsethik. Statt auf die Gesinnung, aus der heraus eine Tat begangen wird (Petition gegen §166), sollte auf deren Ergebnis geachtet werden. Denn auf das Ergebnis kommt es an. Sonst kommt es immer wieder zu der schon verhängnisvollen Verwechslung zwischen „gut“ und „gut gemeint“. Als Verantwortungsethiker habe ich kein Problem mit der Aussage, solange die Absicht in die richtige Richtung weist.

#25 Kommentar von Golem am 2. Dezember 2006 00000012 00:48 116502048912Sa, 02 Dez 2006 00:48:09 +0100

Der Islam gehört diskriminiert und zwar massiv. Ich hab die Schnauze voll von Dialog, der doch immer bloß darauf hinausläuft, dass wir vor dem Muselfaschismus zu kuschen haben.
Ich will definitiv nichts moslemisches in meinem Leben und will auch nicht damit konfrontiert werden. Ich will einfach nur meine Ruhe vor dem Islam. Ist das so schwer zu kapieren???

#26 Kommentar von Klugscheisser am 2. Dezember 2006 00000012 01:32 116502314801Sa, 02 Dez 2006 01:32:28 +0100

sechsmonatige Freiheitsstrafe (wenn auch auf Bewaehrung)

sprachlos, wegen ein paar Bildchen, woanders werden Menschenleben in Gefahr gebracht und das Verfahren wird eingestellt oder der Intensivtaeter zum Reflektieren nach Neuseeland geschickt…

Bunte Dhimmi Republik BRD

#27 Kommentar von D.N. Reb am 2. Dezember 2006 00000012 06:05 116503953506Sa, 02 Dez 2006 06:05:35 +0100

Im Prinzip kann jeder mit Deiner privaten Meinungsäusserung vor das Gericht ziehen und wegen Volksverhetzung klagen, wenn es passt. Schreib einen Leserbrief, der wird veröffendlicht und findige Staatsanwälte werden schon die Volksgruppe herausfinden, gegen die gehetzt wird: Raucher, Raser, Politiker, Taubenzüchter….Das Übel in diesem Land sind nicht die Straftäter, sondern die, die uns vor Straftätern schützen sollen. Wer kontrolliert den Gerichtsklüngel? Niemand. Die Herren der §§ walten und schalten wie in finsteren Zeiten. Zur Not kann der Beschuldigte ja in die nächste Instanz gehen, wenn ihm was nicht passt aber der Schaden durch diese Pinscher ist mit solchen Urteilen erst einmal angerichtet. „In Bergen wird man niemals alt – hier stürzte ab ein Staatsanwalt.“ 😉

#28 Kommentar von CA am 2. Dezember 2006 00000012 11:12 116505792911Sa, 02 Dez 2006 11:12:09 +0100

„In Bergen wird man niemals alt – hier stürzte ab ein Staatsanwalt.“ 😉

Der gefällt mir sehr schön….

ca

#29 Kommentar von Mo Ping am 2. Dezember 2006 00000012 16:26 116507676204Sa, 02 Dez 2006 16:26:02 +0100

#16 Stalker
„Wer sagt eigentlich das die Superatheisten die sich Humanisten nennen, nicht auch Fundamentalisten sind?“

Dein Verstand?

#30 Kommentar von Mo Ping am 2. Dezember 2006 00000012 16:36 116507739904Sa, 02 Dez 2006 16:36:39 +0100

Ich frag mich, wo da Volksverhetzung sein soll, aber kein (Volks-)Schwein die Bildchen je zu Gesichte bekommen hat.
Die angemailten moslemischen Institutionen werden die ja wohl kaum unters Volk streuen, ausser sie wollen selbst ´ne Hetze starten.
Mich würde mal das Urteil im Volltext interessieren, weiss jemand wo man sowas findet?

#31 Kommentar von Davidson am 4. Dezember 2006 00000012 15:52 116524756703Mo, 04 Dez 2006 15:52:47 +0100

Es ist schon erschreckend, was in diesem Land unter der Unterschrift „Toleranz“ alles möglich ist!
Die Aufklärung und Meinungsfreiheit ist hier unter dem Deckmatel der Religionsfreiheit aber eigentlich vor der Angst der Militanz der faschistoiden Muslime auf dem Müllhaufen der Grundrechte dieser (noch) Republik geworfen worden.
Unfassbar !