Gott sei Dank ruhen die Gutmenschen nie. Die Überwachung der Gesinnung anderer scheint sogar eine integrative Funktion zu erfüllen, denn es beteiligen sich neben Grünen und Roten auch Menschen mit Migrationshintergrund daran. Und so zeigte ein – dem Namen nach türkischstämmiger – Berliner Anwalt jetzt den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber wegen ‚Volksverhetzung‚ an.

Ein Berliner Anwalt hat Bayerns Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) wegen Volksverhetzung angezeigt, weil er in seiner Rede auf dem Dresdner CDU-Parteitag von „ausländischen Sozialschmarotzern“ gesprochen hat. Atalay Gümüsboga begründet seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden mit einem früheren Urteil: Damals hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch eine ähnliche Formulierung (Asylanten als „betrügerische Schmarotzer“) den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen.

Mögen Araber und Türken auch noch so gegen Juden zu Felde ziehen, mag auf Demonstrationen unter Polizeischutz auch zur Vernichtung Israels aufgerufen werden – darin sehen unsere Gesinnungswächter niemals den Tatbestand der ‚Volksverhetzung‘. Werden aber Missstände unter Zuwanderern angesprochen, hat man Begriffe wie ‚Rassismus‘ oder eben ‚Volksverhetzung‘ schnell zur Hand. Nun ist ‚Sozialschmarotzer‘ der sehr bildhafte und durchaus gängige Begriff für Menschen, die ohne Not auf Kosten anderer leben. Es gibt sie unter Deutschen ebenso wie unter Zuwanderern. Wir können uns nicht vorstellen, dass Herr Stoiber alle Asylanten durchweg als Sozialschmarotzer bezeichnet hat, sondern nur von denen gesprochen hat, die diese Bezeichnung verdienen.

(Spürnase: Bernd v. S. und Jürgen F.)

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24 KOMMENTARE

  1. Ja, hab ich ja bereits gepostet (bei Y. Islam)…

    Hoffentlich wird wie so oft in der BRD das Strafverfahren eingestellt. Allerdings: Vielleicht greift man den Fall dann spaeter unter der Scharia wieder auf und verurteilt Hrn. Stoiber dann zur Steinigung in Muselmuenchen….

  2. Ist ja schließlich nicht nur ein deutsches Problem. Falsche Pässe in Luftpost – Zoll verhindert Sozialbetrug in England

    Stoiber sollte den Fehdehandschuh offensiv annehmen, so dass das Thema mehr in die Öffentlichkeit rückt. Es gab ja in der Vergangenheit Fälle (z.B. kurdisch-„libanesischer“ Sozialbetrug), die seine Äußerung belegen können. Vielleicht werden dann endlich auch mal Gutachten und Statistiken zu dieser Thematik bemüht. Na, hoffentlich bin ich da nicht zu optimistisch.

  3. Stoiber hat doch lediglich einen Tatbestand ausgesprochen.
    Aber in einer Zeit, in der Geistliche der Diskriminierung bezichtigt werden, weil sie Homosexualität ablehnen (NICHT Homosexuelle!), wundert dieser Gutmenschenwahn nicht.
    Der Toleranzbegriff ist heute aufgeweicht worden. Es gilt nur noch jener als tolerant, der seine eigene Meinung zuliebe der herrschenden Meinung zurücksteckt.
    Dabei bedeutet Toleranz nicht, auf Überzeugungen zu verzichten.
    Für Gutmenschen gilt es, darauf zu beharren, dass alle Standpunkte gleich richtig und gleich gültig sein müssen – eine Form von Gleichgültigkeit, indem darauf verzichtet wird, selbst Position zu beziehen.

    Was sind eigentlich Gutmenschen? Ich habe hierzu im Netz mal eine interessante Aufstellung gefunden:

    Für mich sind Gutmenschen Personen, die

    1.) sich die menschliche Natur künstlich schönreden

    2.) meinen, jeden menschlichen Konflikt durch eine „Wir haben uns alle lieb“-Haltung lösen zu können (außer die Auseinandersetzung mit ihren politischen Gegnern)

    3.) sich in dem Gefühl ihrer moralischen Überlegenheit sonnen

    4.) dieses Gefühl primär daraus beziehen, daß sie ihr kollektives schlechtes Gewissen durch die übertriebene Sorge um die Befindlichkeiten bestimmter Minderheiten beruhigt haben

    5) zwischen „guten“ (ethnischen, religiösen), weil medienwirksamen, und „schlechten“ (politisch uninteressanten) Minderheiten differenzieren

    7.) Toleranz nur gegenüber besagten „politisch korrekten“ Minderheiten walten lassen

    6.) auf der o.g. Grundlage Leute, die diese Meinung nicht teilen, als unsozial, intolerant und reaktionär betrachten

    8.) den Menschen weitgehend als Produkt seiner Umgebung sehen und ihm so einen großen Teil der Verantwortung für seine Lebenssituation abnehmen

    In engem Zusammenhand damit steht der Begriff „political correctness“, der einen bestimmten Kanon von tolerierten Ansichten und Standpunkten umfaßt, die als „erlaubt“ anerkannt sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß keine langjährig gepflegten Dogmen der entsprechenden Klientelgruppen infragegestellt werden (Kernenergie ist böse, der Islam ist nur eine Art anderes Christentum, die USA sind der Hort des Schlechten, die UNO ist eine moralische Autorität, Gentechnik ist hundepfui, die Wirtschaft ist ein notwendiges Übel etc. etc.)

    Ein wichtiges Kennzeichen der Gutmenschen ist die unbedingte Überzeugung, daß es eine gerechte Gesellschaft nur geben kann, wenn man sie durch Gesetze und Verordnungen herbeiregelt (Beispiel Antidiskriminierungsgesetz). Sie folgen damit einer traditionellen linksalternativen Tendenz, nämlich der Ansicht, daß Gleichheit wichtiger als Freiheit ist.

  4. Sollte man von einem Rechtsanwalt nicht erwarten dürfen, daß er den Unterschied sieht zwischen

    a) „betrügerische Schmarotzer“ und
    b) „ausländische Sozialschmarotzer“

    und auch rechtlich einzuordnen versteht?

    Aber vermutlich wollte er nur das, wie die sechs musels in den USA, die mit ihrem Gehampel im Flugzeug nur Aufsehen erregen wollten.

  5. Ich werde die Klage gegen Herrn Stoiber noch erweitern wegen Geschlechtsbenachteiligung:

    Es muß heißen Sozialschmarotzerinnen und Sozialschmarotzer.

  6. Eine ganz vorzügliche Formulierung von Beate, die den Kern des Gutmenschlichen Wesens beschreibt: Gesinnungsüberwachung.

    Das selbstgerechte Polizei-spielen gegen alle die nicht schlau genug sind, die Absolutheit der einzig wahren Lehre zu begreifen. Wer anders denkt, der muss sorgfältig zu seinem Glück gezwungen werden.

    Gutmenschen wären allesamt vorzügliche Nazis geworden. Großartige Belehrer. Und vorzügliche Denunzianten, wenn das Belehren nichts fruchtet. Gutmenschen melden in deutschen Internet-Foren täglich tausende User, weil diese sich kritisch über den Islam äussern. Gutmenschen würden eine Ejakulation bekommen, wenn ihnen der lokale Kommandant der Religionspolizei einen Blumenstrauss für ihre fleissige Arbeit um das Gemeinwohl überreicht.

    Gutmenschen sind für den Islam maßgeschneidert. Sie sind das kleinbürgerliche Denunziantentum von 1938, diesmal in politisch korrekter Verpackung.

  7. Mehtin Kaplan … scheute sich nicht, auch bei den „Ungläubigen und seinem Regime“ kräftig abzukassieren. Es gebe zwar keine Einigung mit diesem „Ungläubigen“ (gemeint war die deutsche Bundesregierung), sein Geld jedoch – die Sozialhilfe – dürfe man getrost einfordern.

    Udo Ulfkotte: Der Krieg in unseren Städten, S. 76

  8. Wenn der („Berliner“) Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Dresden(!) eine Anzeige gegen den (bayrischen!) MP Stoiber macht, so läßt mich das bereits schmunzeln.

    Sehe ich dann aber hier nach:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
    dann muß ich laut lachen.

    Hat der Mann denn nicht lesen gelernt?

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Die Äußerung Stoibers stört nicht den öffentlichen Frieden, sie stellt ihn eigentlich erst wieder her. Von „Haß“ oder „Aufstachelung zur Gewalt“ kann ich bei Stoiber auch nichts finden. Eine „Beschimpfung“ usw. oder gar einer „Verleumdung“ kann ich auch nicht erkennen, wenn jemand musels als das bezeichnet, was die meisten von ihnen in Deutschland faktisch sind: Sozialschmarotzer.

    Ich nehme doch sehr stark an, daß die StA’schaft Dresden die Ermittlungen erst gar nicht aufnimmt. Falls nicht, werde ich mich wegen dieser meienr Ausführungen einfach mal selbst anzeigen. Das geht und macht echt Spaß!

    Aber davon mal abgesehen: wer einen Staat im Staat organisiert, wer die Verfassung ablehnt und die Freiheit abschaffen will, wer die Werte des Westens mit Füßen tritt, der ist für mich gar kein „Teil der Bevölkerung„.

    Der § 130 ist hier überhaupt nicht anzuwenden.

  9. Der Gemüse-Burger soll sich bloß klein halten….sonst muß man ihm die chicken wings mal stutzen! *gröl

  10. ZITAT
    „Hat der Mann denn nicht lesen gelernt?“

    Wozu lesen lernen? Solange man Muslim ist, wird man vom europäischen Sozialstaat auch als völliger Analphabet bestens versorgt.

  11. Es hat begonnen:

    „Die Immigration frißt ihre eigenen Gastgeber.“

    Danke!, Herr
    Atalay Gümüsboga
    Seesener Str. 74
    10709 Berlin
    030-86207590

    … meine Meinung über jene, welchen Deutschland Schutz, Heimat, Hilfe sowie Bildung gegeben hat (und gibt), ist nun bei Null angekommen.

  12. Schoggo, die Meinung der Islamfunktionäre über die Deutschen und die anderen Dhimmi-Europäer ist schon längst bei Null.

    Es liegt doch an uns, daß wir es soweit kommen lassen. Der Herr Atalay Gümüsboga ist ein sehr guter Anwalt, der wirbelt. Es geht soch gar nicht darum, ob er Recht hat, sondern es geht um die Besetzung des öffentlichen Raumes. Das zählt!

  13. Wie sagte doch ein namenloser Bürgerrechtler?

    „Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen.“ Bestes Verkaufsargument für eine Rechtsschutzversicherung.

  14. >> Es geht soch gar nicht darum, ob er Recht hat, sondern es geht um die Besetzung des öffentlichen Raumes.

    Exakt. Natürlich dürfte auch diese Klage chancenlos sein. Aber mit Hilfe der gutmenschlichen Medien hat man so oder so einen Erfolg erzielt.

  15. So, so, der Anwalt sieht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Ob dieser Prädikatsjurist auch hierin den Tatbestand der Volksverhetzung sieht :
    http://www.youtube.com/watch?v=zYMQkbukMEA

    Sicher nicht, denn hier wird ja nicht ein Teil der Bevölkerung verunglimpft, sondern die (noch-) deutsche Mehrheitsgesellschaft.
    Und Deutsche können ja keine Opfer sein…

  16. „Hoffentlich wird wie so oft in der BRD das Strafverfahren eingestellt.“

    Von einem Strafverfahren kann wohl noch keine Rede sein. Erstmal muss der Staatsanwalt prüfen, ob überhaupt Anlass zu irgendwelchen Ermittlungen besteht, zweitens dürfte Stoiber als Ministerpräsident Immunität genießen, welche nur durch das Landesparlament außer Kraft gesetzt werden kann. Das dürfte wohl aufgrund einer solchen Mumpitz-Strafanzeige wohl kaum geschehen…

  17. @tonkrit. Seltsam, es gibt den Tatbestand der Volksverhetzung. Danach wäre es sehr einfach, den Islam als verfassungsfeindlich einzustufen. Wir leben in einem komischen Land, dass seine eigenen Gesetze nicht mehr einhält.

  18. @tonkrit,
    jeder der sich diesen video anschaut sollte hinterher „flag as inappropriate“ klicken, grund: hatespeech, youtube wird den video sperren (obwohl es ja gut ist das ihn soviel wie möglich Leute sehen), der Typ wird sein Konto verlieren, und sein Rechner ist über IP-address vorgemerkt , also= weg vom Fenster !
    übesltes türkengesockse !!!!

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