Das Familiengericht im Bezirk im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat noch immer keine Entscheidung darüber getroffen, wer das Sorgerecht für den kleinen Sohn der ermordeten Hatun Sürücü erhalten wird. Die Familie des Mörders möchte das Kind gerne für sich haben. Und in einem Land, in dem gutachterlich befürwortet wird, einen Mario M. wieder auf die Menschheit loszulassen, muss man leider mit allem rechnen.

(…) „Das zuständige Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (muss heißen: Friedrichshain-Kreuzberg) wird so schnell wie möglich entscheiden“, sagte gestern eine Sprecherin. Wann das sein wird, ließ sie offen.

Das Verfahren hatte sich nicht zuletzt deshalb verzögert, weil das Gericht auf eine gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme des zuständigen Jugendamts Tempelhof-Schöneberg warten musste. Diese liegt nun vor. „Wir haben mit allen Betroffenen noch einmal gesprochen, das brauchte einfach Zeit“, sagte Angelika Schöttler (SPD), Jugendstadträtin von Tempelhof-Schöneberg. In diesem Fall habe Sorgfalt aber höchste Priorität.

Die Familie Sürücü, deren jüngster Sohn Ayhan gestanden hatte, seine Schwester Hatun erschossen zu haben, will das Sorgerecht für das Kind einfordern, das zurzeit bei einer Pflegefamilie lebt. Sollte dies vom zuständigen Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg abgelehnt werden, will die Familie, dass der leibliche Vater des Kindes, der in Instanbul lebt, das Sorgerecht beansprucht.

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg hingegen hat nach dem Mord an der jungen Frau bewusst den Antrag auf Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gestellt. Man sei davon ausgegangen, dass der Junge in der Familie Sürücü nicht so erzogen wird, wie sich seine Mutter Hatun das gewünscht hätte, hatte Schöttler bereits im April das Vorgehen ihres Amtes begründet.

Die Mutter wurde von ihrer Familie ermordet, weil sie leben wollte wie eine (dreckige) Deutsche und ihrem Kind ersparen wollte, im finsteren Patriarchat des türkischen Familienclans aufzuwachsen. Und dennoch gilt es offenbar abzuwägen, ob man das Kind genau in diese Gesellschaft steckt, die seine Muter für sich und ihren Sohn ablehnte, in die Familie ihrer Mörder, die dem Kind außerdem keine gute Erinnerung an die Mutter ermöglichen wird. Hierzulande kann man leider nicht sagen, dass diese Entscheidung „zum Wohl des Kindes“ unmöglich ist. Hierzulande muss man mit allem rechnen.

(Spürnase: spital8katz)

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5 KOMMENTARE

  1. Ja, das ist wichtig: „mit allen Betroffenen nochmal zu sprechen“. – Da wird mir übel, wenn ich solche Sprüche lese. Mit der ermordeten Mutter, der Haupt“betroffenen“, geht das leider nicht mehr

    Hoffentlich erkennt das Familiengericht, daß das Kindeswohl am besten dadurch gewährleistet wird, daß es mit dieser mohammedanisch-mörderischen Mischpoke nichts mehr zu tun hat.

    Das Kind soll bei Mörder seiner Mutter aufwachsen? Das wäre ja wirklich das Letzte. Aber vermutlich kommt es zum leiblichen Vater, nach Konstantinopel. Auch nicht viel besser.

  2. Bei unserer deutschen Justiz würde ich mich
    nicht wundern, den das Wohl des Kindes in die
    Hände der Mörderfamilie gelegt würde.
    Mörderfamilie deswegen, weil die Tat ganz
    offensichtlich von der FAMILE beschlossen
    wurde. Dann hat man den, der die geringste
    Strafe zu erwarten hat zur Tat ausgesucht.

  3. Keine Frage, dass die Familie, aus der die der Mörder ihrer Tochter kamen, das Enkelkind lieben wird. Und sie wird es zu einem geachteten Mitglied ihrer Gesellschaft erziehen, mit ihren Werten und Regeln. Ich denke mal, das wird die ausschlaggebende Rolle bei der Entscheidungsfindung, wer das Kind erziehen darf, spielen. Das Kindeswohl zuerst, auch wenn es später wegen der Familienehre mal jemanden töten muss. Aber wer sind wir, anderen unser Grundgesetz aufzuzwingen?

  4. Es ist zunächst beruhigend, dass das Jugendamt gegen die Aufnahme des Kindes in die Familie Sürücü gebockt hat. Aber die Begründung:

    … dass der Junge in der Familie Sürücü nicht so erzogen wird, wie sich seine Mutter Hatun das gewünscht hätte…

    ist schwach. Sicher hätte Hatun das nicht gewünscht, aber sie ist leider tot und der vermutete Wunsch einer Toten ist etwas sehr Vages – rechtlich äußerst irrelevant. Hatan Sürücu war eine selbstbewusste Frau und bestimmt eine gute Mutter, aber sie ist nicht das Gesetz! Wie ist das, wenn eine Terroristin stirbt? In dem Fall dürfte man das zurückgebliebene Kind mit DER Argumentation ja nur an Terroristen geben.

    Das richtige Argument wäre, dass diese Leute schon mal erziehungsmäßig versagt haben. Ohne Ayhan jetzt entschuldigen zu wollen – er war WIRKLICH noch sehr jung und seine Tat war sicher nicht aus eigenverantwortlicher Überlegung entstanden. Er war das Kind (!) dieser Leute. Das Kind, das diese Leute zum Mörder gemacht/erzogen haben. Das müsste eigentlich reichen, um sie als komplett erziehungsunfähig zu erkennen.

    Ich glaube auch nicht, dass sie das Kind bekommen. Was ich eher annehme, ist, dass der Vater Chancen hat. Und was ich sicher annehme: Sie werden den armen Jungen auf jeden Fall in eine islamische Familie geben … um sein „Recht auf Ausübung seiner Religion“ nicht zu verletzen und um sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Deutschland würde arme Moslemkinder christlich zwangsmissionieren.

    DAS trauen sie sich nicht. Der Kleine wird im Islam erzogen – etwas anderes trauen die sich nicht. Ich vermute, die derzeitige Pflegefamilie gehört auch dem Hintern-Hoch-Recker-Club an.

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