Offiziell gibt es keine Todesstrafe in Deutschland. Doch angewandt wird sie trotzdem. Wir im Westen sprechen von Ehrenmorden, wenn Frauen aus dem islamischen Kulturkreis für praktizierte oder auch nur vermutete sexuelle und persönliche Selbstbestimmung „hingerichtet“ werden. Aus Sicht der islamisch sozialisierten Täter handelt es sich hierbei jedoch um eine Bestrafung für ein Verbrechen, das gemäß islamischer Tradition und Rechtssprechung mit dem Tod bestraft werden muß. Wie verlogen erscheint angesichts dieser angewandten Todesstrafe in Deutschland das „Entsetzen“ über die Hinrichtung des Diktators und Massenmörders Saddam Hussein.

So meint z.B. Claudia Roth, selbsternannte Empörungsbeauftragte dieses Landes,

„Die Hinrichtung des ehemaligen irakischen Diktators ist weder gerechtfertigt, noch ein „Meilenstein“, wie von US-Präsident Bush behauptet.

und

Die Todesstrafe aber ist jedoch durch nichts zu rechtfertigen, denn sie ist die finalste Menschenrechtsverletzung und nicht Ausdruck eines starken Staates.

Doch im eigenen Land geißelt Roth, wenn islamische Traditionen und Rechtsnormen, die Zwangsehen und Ehrenmord beinhalten, auch nur thematisiert werden, wie es z.B. die türkisch-stämmige Soziologin Necla Kelek wagt, und dafür Polizeischutz bei öffentlichen Auftritten benötigt.

Gebetsmühlenartig wiederholte Klischees über den Islam, Muslim-Tests und Entwürfe einer paternalistischen „Deutschen Leitkultur“ führen nicht zu mehr Integration. Sie grenzen aus. Sie schüren einen Generalverdacht gegen Muslime und leisten einem Kampf der Kulturen und Religionen Vorschub.

Auf dem schwierigen und hochsensiblen Feld der Integrationspolitik haben politische Demagogie und wissenschaftliche Scharlatanerie nichts zu suchen. Wir benötigen dringend eine Versachlichung der Diskussion.

Auffällig: Roth und viele andere, die sich über die Todesstrafe Husseins empören, kritisieren weder, noch erwähnen sie, daß im Irak islamisches Recht von einem islamischen Gericht gesprochen wurde.

Das Gesellschaftssystem des Islam scheidet für die Kritiker der Todesstrafe an Hussein als kritikwürdig kategorisch aus und wird ignoriert. Statt dessen ergötzt man sich an der Pflege des Feindbildes George Bush. Wer sich darauf festgelegt hat, daß am Islam wenig kritikwürdig ist, sondern höchstens an „Einzelfällen“ von Fehlverhalten durch Moslems, muß zwangsläufig die Augen verschließen vor Ausmaß und Qualität von Verbrechen. Diese gehen direkt auf islamische Lehre und Rechtssprechung als Motivationsursache zurück.

Wer denkt und redet wie Claudia Roth, tabuisiert eine Ursachenanalyse islamisch motivierter Verbrechen und macht präventive Maßnahmen zum Opferschutz fast unmöglich.

Was pro-islamische Propagandisten als „Gebetsmühlenartig wiederholte Klischees über den Islam“ bezeichnen, und das vorkommen von Ehrenmorde allenfalls als Einzelfälle überhaupt zugestehen, hat in Wirklichkeit eine ganze Gesellschaft umfassende Ausmaße. Laut einer türkeiweiten Umfrage türkeiweiten

sprechen sich 55,3 Prozent der Studenten dafür aus, dass die „Jungfräulichkeit“ „unbedingt“ bis zur Ehe erhalten werden solle. 32,3 Prozent räumen den Frauen ein, dass es ihre eigene Entscheidung sei und nur 5,4 Prozent empfinden die „Erhaltung der Jungfräulichkeit“ als „veraltete Tradition“.

Bis zu 30 Prozent aller türkischen Studenten halten „Ehrenmord“ für eine legitime Reaktion auf eine Verletzung der Familienehre.

Und solche Ansichten stammen aus der Türkei, die einen bald hunderjährigen Säkularisationsprozeß hinter sich hat. Wie sieht es dann erst in „traditionellen“ islamischen Länder erst aus, die deutlich weniger westlicher „moralischer Verkommenheit“ ausgesetzt waren.

Dennoch darf laut Roth kein „Generalverdacht gegen Muslime“ aufkommen, weil gemäß der Überzeugung von Leuten wie Roth das Benennen dieser Zustände „einem Kampf der Kulturen und Religionen Vorschub leistet“. Das Benennen – nicht die Tat und die dahinter stehende Ethik !

Ehrenmorde werden nicht gesondert kriminalstatistisch erfaßt. Die türkisch-stämmige Menschenrechtsaktivisten Serap Cileli dokumentiert auf ihrer Homepage mit einem“Mahnmal„, was als böswilliges Klischee über islamisch geprägte Gesellschaften dargestellt wird.

Laut UNO soll es ca. 5000 Ehrenmorde jährlich weltweit geben. Der islamische Besitz- und Kontrollanspruch über die Frau ist in derartig ausgeprägter Form so in keiner anderen Kultur bekannt. D.h. in anderen Kulturen entfällt der normative, gesellschaftliche Druck auf die Männer und Familien, überhaupt Ehrenmorde zu verüben. Ehrenmorde sind ein fast ausschließlich islamisches Phänomen, auch wenn ständig auf ominöse Einzelfälle z.B. in Sizilien verwiesen wird, für die es jedoch keine Belege gibt.

Daß Ehrenmorde nichts mit dem Islam zu tun haben, erklären uns ängstliche wie pro-islamische Gutmenschen, sowie Sprecher islamischer Verbände.

Fragt sich nur: Warum erklären sie diesen angeblichen Sachverhalt uns, den Islam-Unwissenden und Islam-Skeptikern ?

Und nicht all den Moslems in der islamischen Welt, die Ehrenmorde begehen ?
Man sieht den „Erklärungsbedarf“ bei jenen, die auf Ehrenmorde aufmerksam machen – und nicht bei jenen, die sich dafür aussprechen und eventuell auch noch umsetzen !

Die pro-islamischen Gutmenschen sind geleitet vom Wunschgedanken eines blütenreinen, friedlichen, unblutigen, toleranten Islam. All seine negativen Erscheinungsformen sollen Mißbrauch und Fehlverständnis darstellen, und ließe sich problemlos mit westlichen Menschenrechtsstandards vereinbaren. Auf einer Demo mit islamischen Vertretern meinte Roth:

Es gehe nicht darum, den Islam bloß als so genannte „Gastarbeiterreligion“ zu tolerieren, sondern er sei ein Bestandteil unserer Kultur. Ihre Forderung nach Gleichstellung der Frau auch im Islam wird von einigen Vertretern der islamischen Verbände auf der Bühne mit mildem Lächeln quittiert.

Die islamischen Herrschaften wissen warum. Denn die diskriminierte, erniedrigte Stellung der Frau im Islam ist göttliches Gesetz und keine beliebig formbare Verhandlungsmasse.

Nach außen, uns gegenüber äußern sich islamische Sprecher jedoch doppelzüngig. Sie wissen, daß uns ein offenes Bekenntnis zu Ehrenmorden entsetzen würde. Also verbergen sie hinter vielen Worten den Sachverhalt, daß das islamische Recht die Todesstrafe für selbstbestimmte Sexualität beinhaltet.

Die übliche Ausflucht lautet: Die Todesstrafe für Ehebruch wäre unislamisch, da nicht durch den Koran gedeckt. Stimmt. Doch man verschweigt das, was im islamischen Recht entscheidend ist:

Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: «Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt» (Sure 24,2).

Im islamischen Recht hat sich jedoch nicht die Prügelstrafe für Ehebrecher durchgesetzt, sondern die Todesstrafe für den Fall, daß die Täter verheiratet waren, denn die islamische Überlieferung nennt im Gegensatz zum Korantext die Todesstrafe als Strafmaß. War einer der Täter unverheiratet, soll er ausgepeitscht werden.

Die Systematik islamischer Rechtssprechung im Sexualrecht geht prinzipiell von der Schuldvermutung gegen die Frau aus. Selbst bei Vergewaltigung stilisiert sie das Opfer zum Täter, das anschließend seine Unschuld beweisen muß. Da die Aussage des Mannes immer doppelt zählt gegenüber der des weiblichen Opfers, besteht für die Frau praktisch keine Aussicht auf einen fairen Prozeß.

Ferner sieht der Koran in Sure 4,15 lebenslanges Einsperren vor:

Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.

Was ist unter „Hurerei“ zu verstehen ? In vielen islamischen Ländern ein Gesprächskontakt mit einem Mann, der nicht zur Verwandtschaft gehört. Wo anders ein bißchen Knutschen oder Händchen halten. Für solche „Verbrechen“ lassen sich leicht vier Zeugen finden, um gemäß islamischen Recht eine Verurteilung zu erwirken.

Selbst wenig religiös geprägte Moslems haben über den Sozialisationsprozeß islamische Werte und Ethik verinnerlicht. Schlicht weil ihnen ein anders Lebenskonzept in den zumeist kulturell abgeschirmten, islamischen Lebenswelten wenig oder garnicht bekannt wurde.

Die Vorstellung, daß der Mann über die Frau zu herrschen hat, aber auch für sie verantwortlich ist im fürsorglichen wie bewachenden Sinne, drängt den islamischen Mann in eine Rolle des Aufsehers, Richters und Bestrafenden zugleich.

In Sure 4,25 wird die Anbahnung der islamischen Ehe als Handelsangelegenheit beschrieben, worüber Bräutigam und Vater überein kommen. Im Zusammenhang mit dem islamischen Keuschheitskodex für die Frau bis zur Ehe, und der ausschließlich an den Gatten gebundenen Sexualität nach der Eheschließung, hat der Mann als Familienvorstand die Verantwortung. Da der islamische Mann sich als überlegen gegenüber der Frau betrachtet, die der Koran in vielfältiger Form als minderwertig und unrein beschreibt (z.B. wg. Menstruation, oder „Emotionalität“), ist es natürlich peinlich, wenn die Frau sich seiner Kontrolle entzieht.

Hieraus entsteht der Prestigeverlust im Ansehen des islamischen Mannes. Zusammen mit der islamischen Rechtsauffassung, daß selbstbestimmte Sexualität der Frau ein schweres Verbrechen darstellt, ergibt sich die Motivation zum Ehrenmord.

Dieser ist aus islamischer Sicht ein Schwerstverbrechen. Der Mordvorgang ist eine Hinrichtung. Entsprechend zeigen vor deutschen Gerichten die Henker (aus islamischer Sicht), bzw. Mörder (aus deutscher Sicht) oft keinerlei Reue. Wobei allgemein aufrichtig bedauert wird, daß man zu dieser Strafe greifen „mußte“.

Die Ehrenmorde in Deutschland sind angewandte Todesstrafe in einem parallel existierenden Rechtssystem, das zumindest inspiriert ist vom islamischen Recht. Sowie auf der Ethik des Islam gründet.

Dies wird auch deutlich in Fällen von Apostasie – wenn Moslems ungläubig werden. Hierfür nennt der Koran ganz eindeutig die Todesstrafe in Sure 4,89:

Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr alle gleich seiet. Nehmet euch daher keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern auf Allahs Weg. Und wenn sie sich abkehren, dann ergreifet sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmet euch keinen von ihnen zum Freunde oder zum Helfer

Apostasie wird jedoch nur sehr selten geahndet. Denn Moslems wissen, daß sie dies nur im Stillen, heimlich tun können, ohne ihr Leben zu riskieren. Ferner wirkt die islamische Selbstabgrenzung von anderen Kulturen einer Tendenz zum Glaubenswechsel entgegen.
Wer es dennoch wagt, hat viel zu befürchten.

Bei Ehrenmorden gibt es erhebliche Dunkelziffern. Die Opfer werden oft außer Landes „bestraft“. Oder sie werden in den Selbstmord getrieben, oder Morde als Selbstmord getarnt. Die hohe Präsenz der Bedrohung durch islamische Justiz, sei sie offiziell durch Imame, oder inoffiziell durch Familienangehörige, bewirkt ein enormes Maß an Einschüchterung und schränkt die Grundrechte von Moslems in Deutschland gravierend ein.

Da der Islam gemäß multikultureller Beschönigungsdoktrin kaum auf seine systemimmanenten Unvereinbarkeiten zu den Menschenrechten analysiert und thematisiert wird, konnte und kann sich weiterhin die Todesstrafe inclusive deren Androhung in Deutschland etablieren. Die strafrechtliche Verfolgung der Mörder (Henker) ist unzureichend, weil sich nicht die Androhungswirkung islamischen Rechts und Ethik aufhebt. Das islamische Recht kann in Deutschland nicht effizient behindert seinen Zweck erfüllen.

Deutschland ist offiziell ein Land ohne Todesstrafe. Aber es ist ein Land, das die Vollstreckung der Todesstrafe in einer Paralleljustiz nicht entschlossen angeht, und systembedingte Hinrichtungen zu individuellen Straftaten verharmlost. Für die Opfer dieser Paralleljustiz ist dies eine Tragödie. Für Deutschland eine Schande.

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16 KOMMENTARE

  1. Humbug! „Ehrenmorde“ sind Selbstjustiz und verstossen gegen geltende Gesetze. Niemand, auch die Gutmenschen nicht, redet „Ehrenmorde“ schön ausser den Ehrenmördern. Wenn sich Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen gegen die Todesstrafe aussprechen, dann hat das nur etwas damit zu tun, dass in unserer aufgeklärten Zeit Staaten ihre Ordnung auch ohne Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe aufrecht erhalten können. Friedrich II. schaffte die Folter ab, die unsere noch aufgeklärteren Menschen wieder einführen wollen und Hand- und Fussabhacken wird bei uns aus humanitären Gründen auch nicht mehr praktiziert, ebenso wie Auspeitschungen, Zunge rausreissen, Vierteilen oder Deportation. Gesetze wurden nämlich mal gemacht, um das Zusammenleben der Menschen zu regeln. Inwieweit die Todesstrafe hilft, eventuelle Verbrechen zu verhindern oder die Gesellschaft vor der Wiederholung eines Verbrechens zu schützen erschliesst sich wohl nur jenen, die zurück in eine Zeit wollen, in der die Taliban immer noch regieren und Massenerschiessungen lustvoll im chinesischen Fernsehen ausgestrahlt werden.

  2. Bei der Claudi kann jeder alles machen. Das schlimmste was ein Mörder oder ein Kinderschänder bei Roth & Co zu befürchten hat ist eine Therapie in dem er erklärt bekommt dass nicht er, sondern „der Kapitalismus“ oder „die nichtgrüne Gesellschaft“ für das verantwortlich ist was er getan hat.

    Und der Musel kriegt eingeflüstert dass er völlig im Recht ist wenn er seine Sitten und Gebräuche auch hier in Deutschland verbreiten will.

    So nach dem Motto: Oh Islam, komm und befreie uns aus der christlich/bürgerlich/kapitalistischen Not.

    Und die Musels haben den rotgrünen Hilferuf nicht nur ge- sondern auch erhört.

  3. #1 D.N. Reb [TypeKey Profile Page] (03.01.07 12:57)
    „Niemand, auch die Gutmenschen nicht, redet „Ehrenmorde“ schön“

    Natürlich nicht, die Gutmenschen haben bloß dafür gesorgt, dass Ehrenkiller mit offiziell 10 Jahren, inoffiziell 3 Jahren und ein paar Schulungen in westlichem Sozialverhalten davonkommen.

    Wieviele Jahre kriegt ein Nicht-muslim wenn er eine Frau auf offener Straße exekutiert?

  4. @Funseeker

    Dann sag doch, dass Dir die Gerichte zu lasch sind und die Staatsanwälte Weicheier. Und was hat das jetzt damit zu tun, dass die Ordnung in einem Staat auch ohne Todesstrafe aufrecht erhalten werden kann oder möchtest Du gerne zurück in die Zeit vor der Aufklärung? Wegen der GRÜNEN und Gutmenschen? Das wollen doch die Migranten mit Bergziegenhintergrund, dass wir ihr Niveau erreichen, unsere Werte aufgeben und in die Zeit der Folter und Hinrichtungen zurückkehren. Und es klappt. Tolle Sache das.

  5. Ich denke nicht, dass die Todesstrafe eine Innovation darstellt. Es ist aber mutmaßlich die einzige Sprache die der semi-analphabetische muslimische HartzIV-Mob versteht. Du-nich-anzünd-Auto, du-nich-mach-Polizei-Krankenhaus, du-nich-abschlacht-Frau, sonst-Rübe-ab.

  6. Wir sollten nicht vergessen, dass die „Unfälle“, die Apostaten plötzlich, nachdem sie vom Mondgott-Kult abgeschworen hatten, passierten, auch eine Form der in Deutschland meist folgenlosen mohammedanischen Todesstrafe darstellen.

    2050 Kölner Dom wird Claudia-Roth-Moschee

  7. …ja sehr schön , Turmfalke (…ist übrigens Vogel des Jahres 2007, glaub ich)… wenn Deine Ausführungen Gutlinke lesen, wird es bestimmt zu Unbehaglichkeiten kommen. Hast treffend das ungenannte Tabu freigelegt
    von Parallelitäten zu offizieller und klammheimlich geduldeter „privater“ Todestrafe. Was sicher auch vielen Linken zeigt, dass sie zumindest nicht besser sind, als die von ihr kritisierte Rechte….
    …autsch das tat weh , die respektlosen
    Ausführungen zur Parallelität der
    Todesstrafen . Schön ist´s wenn der Schmerz vergeht….Die gesamte linke Position schwankt immer stärker nach rechts,
    – eigentlich schon lange, doch langsam bekommt man ein richtig greifbares Verständnis der Nähe . Und ich glaube, dass
    auch links langsam die Panik um sich greift über die einen Positionen. Man sieht daran
    auch schön, dass die Linken (so nenn ich sie einfach mal) die Gewalt privatisieren wollen und so der wirklich echten Anarchie , also dem Wirken von Warlords und Wegelagerern nichts entgegen setzen.
    Unter Demokratie versteht man da wohl, dass
    jeder seine eigene Juristi nach Gutdünken betreibt. Und das ist eben Wegelagerei und/oder Raubrittertum, – Anarchie ….
    Den Linken bläst es doch immer stärker von vorn in´s Gesicht….

  8. @D.N. Reb: Ich glaube, du hast da etwas mißverstanden. So wie ich das sehe, spricht sich Turmfalkes Beitrag keineswegs für die Todesstrafe aus, vielmehr wird die Heuchelei zahlreicher Politiker und NGOs angeprangert. Diese liegt einfach darin, daß sich besagte Personen über die Hinrichtung eines Massenmörders und Diktators aufregten, während dieselben Leute „Ehrenmorde“ grundsätzlich als Einzelfälle verharlosen, die nichts mit dem islamischen Umfeld der jeweiligen Familien zu tun hätten. Es geht nicht darum, daß die tat an sich schöngeredet wird, das ist weniger der Fall, sondern es werden eher die Motive wohlwollend interpretiert (es gab Fälle, die anscheinend als Totschlag gewertet wurden), bzw. wird bei Ehrenmördern zwischen 18 und 21 desöfteren Jugendstrafrecht angewandt, wege Unreife etc.

  9. Ach ich vergaß: Genau so ein Beispiel gab es doch vor einiger Zeit in Italien, daswurde glaube ich auch bei PI beschrieben. Dort wurde eine junge Frau pakistaniscehr Herkunft regelrecht geschlachtet, weil sie einen nichtmuslimischen freund hatte. Nachdem das dann aufgeflogen war, meldete sich auch der italienische Premierminister Romano Prodi zu Wort, aber seine Hauptsorge war weniger die Tatsache, daß so ein widerwärtiges Verbrechen durch mittelalterliche „Moralvorstellungen“ überhaupt möglich war, sondern eher eine durch diese Tat hervorgerufene Zunahme der „Islamophobie“ in Italien.
    Und jetzt, kurz nach der Hinrichtung des Massenmörders Saddam Hussein, kündigt Prodi an, er sein land werde sich für eine internationale Ächtung der Todesstrafe einsetzen. Und genau auf DIESE Heuchelei wollte Turmfalke m. E. hinaus…

  10. Vielleicht sollte Prodi gleich Verkehrsschilder aufstellen,(auf arabisch versteht sich)- vom schwarzen Stein in Mekka bis zum Petersplatz in ROM, damit es die „Eroberer“ Roms etwas „einfacher“ haben.

    ca

  11. Every 8 weeks, in Germany, there is an honour killing. Every 4 weeks there is an honour killing in the UK. I can only hope that European society faces this problem soon. Sorry for my English.

  12. Stimmt, die Strafvorschriften, nach denen im islamischen Kulturkreis Taten, die für Menschen des 21. Jahrhunderts Bagatelldelikte darstellen, sind barbarisch. Die Strafen sind sämtlich darauf ausgerichtet, den Delinquenten (oder die Delinquentin) zu schänden und sie als Person zu zerstören. Auspeitschen, Steinigen, Stockhiebe, Abschneiden von Händen, Füßen, Zungen und Fingern, lebendig Einmauern. Und „wenn Allah ihnen einen Ausweg gibt“, so heißt das wohl nichts anderes, als dass frau in den Suizid getrieben wird.

    Wenn nun Islamvertreter sagen, diese Strafen seien „nicht islamisch“, so ist das natürlich gelogen, aber auch nicht ganz falsch – in dem Sinne, dass dies alles keine islamischen Erfindungen sind. Mohammed brachte auch in bezug auf das Strafsystem nichts Neues, sondern kodifizierte das archaische Stammes- und Ehrenrecht für alle Zeiten im Koran. Genau wie das barbarische Genitalverstümmeln sich in islamischen Teilen Afrikas (aber nicht ausschließlich dort) oder das Naseabschneiden (für unvorsichtige Frauen, die ohne männliche Begleitung ausgehen) im EU-Beitrittsland Türkei halten konnte, konservierte der Islam dieses Steinzeitrecht, und durften Muslime nur erfinderisch sein, was die Art der Schandbestrafung anging (Säureattacken auf ungehorsame Frauen in Bangladesh, Verbrennungen mit Benzin in Pakistan).

  13. @ #8
    Habe den Artikel gelesen..

    Der Unfall ist ja wohl mächtig in die Hose gegangen… EIN Toter….
    Das macht mich ganz traurig…

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