buerokratie.jpgIn der FAZ-Printausgabe vom 6. Februar erschien auf Seite 12 ein bemerkenswerter Artikel über die Art und Weise, wie das hochgelobte Subsidaritätsprinzip der EU unterminiert wird und die Nationalstaaten immer mehr vor dem pro-islamischen Monster EU(dSSR) selbst in ihren Kernkompetenzen zurückgedrängt werden. Auch die Judikative, die angeblich ja die Bürgerrechte vor europäischer Bürokratie schützen soll, also der Europäische Gerichtshof, winkt Brüssels Machthunger allzuoft durch und beraubt uns damit, zumindest mittelbar, unserer Grundrechte.

Im konkreten Fall geht es darum, ob die EU bezüglich des geplanten europaweiten Rauchverbotes überhaupt zuständig ist. Egal wie man zum Rauchen steht – der Artikel zeigt auf scharfsinnige Weise, wie die EU-Kommission ihre Verordnungen begründet und für welche Konstrukte sie sich gerade in diesem Falle nicht zu schade ist.

Die FAZ schreibt:

Noch hat die EU-Kommission nicht entschieden, ob sie die Mitgliedsstaaten verpflichten will, umfassende Rauchverbote am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants und Gaststätten zu verhängen. Die Frage wird erst im kommenden Jahr beantwortet, hat Gesundheitskommissar Marikos Kyprianou bei der Vorlage eines Strategiepapiers zur Raucherpolitik gesagt. Ihm sei wichtig, dass es am Ende in allen 27 Staaten ein solches Rauchverbot gebe. Das „Wie“ sei nicht entscheidend. Eines aber ist sicher: Wenn die Mitgliedsstaaten nicht tun, was der Kommissar von ihnen erwartet, wird Kyprianou eine europäische Regelung vorschlagen. Schließlich sind Rauchverbote, das haben Kyprianou und die Kommission erkannt, populär. Eine wesentliche Frage glaubt die Behörde deshalb ausblenden zu können: ob sie überhaupt zuständig ist.

Genaugenommen ist die Behörde ebenso wenig berechtigt, Rauchverbote in Deutschland zu erlassen, wie es die Bundesregierung seit der Föderalismusreform ist. Im Sinne der Subsidarität sind die Staaten weitgehend alleine für die Gesundheitspolitik verantwortlich. Die EU erhielt erst seit dem Vertrag von Maastricht 1992 überhaupt eine rechtliche Basis dafür. Seither ist die Erforschung, Verhütung und Bekämpfung verbreiteter, schwerwiegender Krankheiten Aufgabe der EU. Ausdrücklich erwähnt wird die Drogenabhängigkeit. In den folgenden Verträgen erhielt die EU stetig mehr Kompetenzen. So schreibt der Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1999 vor, dass alle Initiativen der EU ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes sicherstellen sollen. Die EU hat die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Es gilt aber nach wie vor der Grundsatz, dass die EU die Gesundheitspolitik der EU-Staaten nur ergänzen soll. Deren Verantwortung für die Gesundheitspolitik, die Verantwortung des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung soll die EU nicht antasten. Von Schritten gegen das Rauchen hat das die Kommission nie abgehalten. 1985 hat sie das Aktionsprogramm „Europa gegen Krebs“ aufgelegt. Seither greift sie immer stärker ein, 1998 versuchte die Kommission ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung durchzusetzen. Obwohl der Gesundheitsschutz das Ziel der Initiative war, berief sich die Behörde dabei darauf, dass die unterschiedlichen Regelungen zur Tabakwerbung in den Mitgliedsstaaten den Binnenmarkt der EU störten. Damit versuchte sie, ihre mangelnde Zuständigkeit wettzumachen.

Zwar scheiterte die Kommission damit vor dem Europäischen Gerichtshof, aber nicht, weil das Gericht gezweifelt hat, dass es unzulässig ist, sich auf den Binnenmarkt zu berufen, wenn es um die Gesundheitspolitik geht, sondern da nicht klar genug dargelegt war, wie der Binnenmarkt gestört wurde. So ist es nicht weiter erstaunlich, dass das Gericht Ende 2006 eine neue Klage Deutschlands gegen einen modifizierten Vorschlag der Kommission abwies. Auch dieser stützte sich im Wesentlichen auf Bestimmungen zum Binnenmarkt und nur ergänzend auf die Verpflichtung zum Gesundheitsschutz, war aber genauer gefasst. Auch in ihrem Einsatz für Rauchverbote in den Mitgliedsstaaten ignoriert die Behörde geflissentlich, dass sie damit ihre Kompetenzen überschreitet. Dem zuständigen Kommissar Kyprianou genügt es, dass die Rauchverbote auf große Zustimmung in der Bevölkerung stoßen. In Ländern, die ein Rauchverbot schon eingeführt hätten, sei die Zustimmung sogar noch höher, berichtet der „bekehrte“ Kettenraucher. Da ist es nur folgerichtig, wenn sich die Strategiepolitik zur EU- Raucherpolitik vor allem damit beschäftigt, welche positiven Folgen Rauchverbote für die Gesundheit haben und wie damit die Belastung der Krankenversicherungen verringert werden kann. Knapp die Hälfte des Papiers behandelt die Risiken für Raucher und Passivraucher, den Zusammenhang von sozialer Stellung und Tabakkonsum sowie die wirtschaftlichen Kosten des Rauchens. In der anderen Hälfte listet die Behörde verschiedene Optionen für Rauchverbote auf. Die Frage, warum die Kommission handeln sollte, obwohl sie für den Gesundheitsschutz nicht zuständig ist, wird jedoch nicht gestellt.

Kyprianou zeigt auf, wie EU-Recht „umfunktionalisiert“ werden kann, um das beabsichtigte Verbot dennoch durchzusetzen. Drei Wege schlägt der EU-Kommissar vor, letztlich laufen sie alle auf dasselbe hinaus. Ein umfassendes Rauchverbot wird damit begründet, dass der Rauch die Gesundheit der Arbeitnehmer in Kneipen und Restaurants, also etwa das Thekenpersonal, schädigt. Für den Arbeitnehmerschutz nämlich ist die EU zuständig. So könnte man die EU- Richtlinie für krebserregende Stoffe auf Zigarettenrauch anwenden. Dann müsste der Besitzer des Restaurants seine Kellner vor Zigarettenrauch schützen wie Chemiekonzerne ihre Mitarbeiter vor giftigen Gasen. Man könnte aber auch eine neue Richtlinie zu Rauchen am Arbeitsplatz erlassen, um die Arbeitnehmer zu schützen, heißt es in dem Papier. Allerdings muss sich die Kommission die Frage stellen lassen, wie ernst die jüngsten Bekenntnisse zur Subsidiarität zu nehmen sind, wenn sie kurze Zeit später auf diesem Wege versucht, die Subsidiarität in Sachen Rauchverbot auszuhebeln.

Eines war in der Debatte über den europäischen Verfassungsvertrag zu keinem Zeitpunkt umstritten: das Subsidiaritätsprinzip. Die EU sollte sich nur der Themen annehmen, die nicht sinnvoll auf Ebene der EU-Staaten gelöst werden können. Die Kommission war es, die vorgeschlagen hat, unabhängig von der Zukunft des Verfassungsvertrages nach dem „Nein“ von Niederländern und Franzosen dieses Prinzip hochzuhalten. Da wäre es nur konsequent, die Entscheidung über den Sinn von Rauchverboten den EU-Staaten zu überlassen. Wenn sie überzeugt sind, dass ein solches Verbot Sinn hat – und viele Staaten haben diese Frage schon mit einem „Ja“ beantwortet und entsprechende Schritte eingeleitet -, sollen sie das Rauchen in der Öffentlichkeit oder in Bars verbieten. Die Staaten – oder im deutschen Fall die 16 Bundesländer – haben die Kompetenz. Die Kommission sollte sich nicht Kompetenzen amaßen, die sie nicht hat. Es ist an den Mitgliedsstaaten, dies der Kommission deutlich zu machen. Auf den Europäischen Gerichtshof – das haben die Urteile zum europäischen Tabakwerbeverbot gezeigt – können die Staaten nicht setzen, wenn es darum geht, ein Ausufern der EU-Gesundheitskompetenzen zu verhindern.

Die Frage ist, wann die EU derartige Rechtsbeugungen unternimmt, um unsere Grundwerte noch weiter zu beschneiden oder in Gutmenschenart den Islam zur einzig wahren Religion Europas zu erklären.
(Gastbeitrag von Thorben M.)

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