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Murat Kurnaz‘ neuer Job: Pressedokumentationen erstellen

kurnaz_m.jpgFür seine viereinhalb Jahre im US-Gefangenenlager Guantanamo wird Rübezahl Murat Kurnaz nun von der Stadt Bremen fürstlich entschädigt. Er enthält eine Anstellung für ein halbes Jahr [1] und soll eine „Pressedokumentation über Quartiersentwicklungsprozesse“ erstellen und „relevante Quartiersentwicklungsthemen“ in türkischer Sprache auf die Homepage von Bremen-Tenever stellen. Eine feine Sache, wir hätten diesbezüglich trotzdem eine kurze Frage: Warum bekommt ein als Taliban Verkleiderter (und sehr wahrscheinlich auch mit Taliban Gesinnung) einen Job für lau, während Millionen Deutsche keine Arbeit bekommen?

(Spürnasen: Feuervogel, Magnificat, Michael O., Ludwig v. B. und Koltschak)

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Die Bundeswehr – die wahrscheinlich dämlichste Armee der Welt

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

bundeswehr.gifWer bislang noch nicht wusste, warum sich die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen nicht an Bodenoffensiven beteiligt, sondern die „Drecksarbeit“ lieber den Nato-Verbündeten überlässt, sollte sich den heutigen Artikel „Kein Deutscher Soldat muss kämpfen“ in der Neuen Zürcher einmal durchlesen. Die Antwort lautet: Die deutschen Soldaten können, im (unwahrscheinlichen) Fall eines Kampfeinsatzes Mann gegen Mann, schlicht und einfach den Befehl verweigern. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vor zwei Jahren, nachdem jeder Soldat jederzeit Zweifel anmelden und einen Befehl ablehnen kann.

Die NZZ [2]berichtet (keine Satire!):

Ein deutscher Oberstleutnant, im Wehrbereichskommando München mit Nachschubfragen betraut, hat den Kriegsdienst verweigert. Als solchen betrachtet er auch seine Büroarbeit, weil er dabei den letzte Woche vom Bundestag beschlossenen Einsatz der Tornado-Kampfflugzeuge in Afghanistan vorbereiten könnte. Doch gegen die Bekämpfung der Taliban im Süden mit Hilfe deutscher Aufklärungsflugzeuge macht der Offizier verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und strafrechtliche Vorbehalte geltend, weshalb er sich auf sein Gewissen beruft. Die Bundeswehr soll ohne ihn kämpfen. Mit dem Kriegsgericht muss der Befehlsverweigerer nicht rechnen, im Gegenteil – er kann sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen.

Vor zwei Jahren entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass jeder Soldat jederzeit Zweifel anmelden und einen Befehl ablehnen kann. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit sei höher zu bewerten als die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Gewissensnöte nachvollziehbar sind, solange der Soldat diese nur in einer halbwegs rationalen Weise äussert. Das Gericht wies vielmehr die Armee an, sie müsse den Verweigerern in Uniform eine «gewissensschonende diskriminierungsfreie Handlungsalternative bereitstellen», diese also auf einen anderen Posten versetzen. Dabei spielt auch keine Rolle, wie viele andere Soldaten sich ebenfalls auf ihr Grundrecht berufen. Ausserdem können die Soldaten ihr Gewissen nicht nur im rückwärtigen Dienst, sondern auch unmittelbar vor einem Einsatz geltend machen. Im Extremfall könnte eine Einheit, die in den Kampf geschickt werden soll, kollektiv den Befehl verweigern. Es wäre ein Akt der legalen Meuterei, streng nach den Buchstaben des Grundgesetzes. Denkt man die Konsequenzen des Urteils durch, bedeutet dies das Ende der Bundeswehr als fechtende Truppe und generell als handlungsfähiger militärischer Verband. Das Bundesverteidigungsministerium hat dennoch bisher kein Aufhebens um den weltfremden Gerichtsentscheid gemacht.

Zum einen steht die Bundeswehr trotz ihren vielen Auslandeinsätzen nirgends im Gefecht. Sie versieht in der Regel «gewissensschonende» Aufgaben in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Die Bundeswehr betreibt Spitäler, errichtet Brücken und schaut diskret zur Seite, wenn sie in Afghanistan auf den Anbau von Schlafmohn stösst. Der Anreiz, Befehle zu verweigern, ist daher gering. Selbst die Aufklärungsflüge der Tornado-Maschinen dienen nur dem Zweck, dass sich deutsche Einheiten nicht an den Bodenoffensiven der Nato-Verbündeten beteiligen müssen.

Ausserdem hält sich die Zahl der Soldaten in Gewissensnöten bisher im überschaubaren Rahmen. Nach einem Major, der aus seiner Gegnerschaft zum Irak-Krieg im Jahr 2003 den Befehl verweigerte und damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herbeiführte, ist der Oberstleutnant in München der zweite bekannt gewordene Fall. Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht zeigt aber, wie weitgehend die höchstrichterliche Interpretation des deutschen soldatischen Gewissens ist. Denn die Bundesrepublik gehörte 2003 gar nicht zur Invasionsstreitmacht. Der Major entwickelte nur eine Software, von der er meinte, die Bundeswehr könne sie zur Unterstützung amerikanischer Truppen einsetzen. Ausserdem verbot er seinen Untergebenen Sport und Schiessübungen, weil damit die Beteiligung der Bundesrepublik «am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak» gefördert werde. Er wurde dafür zum Hauptmann degradiert, doch die Leipziger Richter schlossen sich seiner Sicht an, wonach Leibesübungen in deutschen Kasernen einem Angriffskrieg Vorschub leisteten.

Heine: „Denk ich an Deutschland in der Nacht…“

» Arlesheimreloaded: Legale Meuterei in der deutschen Bundeswehr [3]
» [4] an Verteidigungsminister Franz-Josef Jung

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Berlin: Zwangsverheiratete Türkin erzählt ihre Geschichte

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Als Einzelfall wird man diesen traurigen Bericht wieder abtun, als nicht repräsentativ, weder für türkische und erst recht nicht für islamischen Verhältnisse. Und ob Necla Kelek in ihrem Buch „Die fremde Braut“ [5] zehn, hundert oder tausend Beispiele anführt: Die Islamversteher und „Kulurgleichschalter“ werden es nie zugeben [6], auch wenn Moslems selbst die Zwangs- bzw. arrangierte Ehe als Normalfall betrachten, wie der Muslimmarkt [7] oder Abdul Tariq [8], Imam der Ahmadiyyah-Moschee in Heinersdorf. Heute erzählt im Tagesspiegel eine junge türkische Frau ihre erschütternde Geschichte [9], die eben kein Einzelfall, sondern genau so Normalität ist.

Fidan ist auf der Flucht. Sie ist davongelaufen aus einer Ehe, die ihr die Eltern aufgezwungen haben und für die sie in ein fremdes Land geschickt wurde, damit die Ehre wiederhergestellt ist.

Jetzt sitzt die junge Frau in einem Konferenzraum im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie hofft, dass Berlin, dass Deutschland sie schützt vor den Todesdrohungen und hilft, ein neues Leben aufzubauen. Das gediegene Ambiente des Sitzungssaals könnte kaum in größerem Kontrast stehen zu dem staubigen Dorf im Osten Anatoliens, aus dem Fidan vor einem Jahr gekommen ist. In diesem Dorf basiert der Stolz der Familien auf einer Herde Schafe und der Jungfräulichkeit der Töchter. Damit am Stolz nichts abbricht, werden die Mädchen mit 14 verlobt. „Bei uns im Dorf gibt es keine Liebe, da werden die Dinge nur verhandelt“, sagt Fidan.

Ein Fall für die Menschenrechts- und Empörungsbeauftragten: Mädchen sind Verhandlungsmasse, mehr nicht.

Für sie war damals zunächst ein 20-jähriger Cousin ausgesucht worden. Nach fünf Jahren Volksschule hatte Fidan da gerade eine Ausbildung zur Näherin begonnen. „Ich wollte weiter zur Schule gehen, arbeiten, ich wollte nicht heiraten“, sagt sie auf Türkisch. Seit September lernt sie Deutsch. Canan Bayram, SPD-Abgeordnete und Fidans Anwältin, übersetzt.

Die Hüter der Tradition in Fidans Heimatdorf sind die Männer. Der Großvater hatte das Versprechen gegeben, dass eine Tochter aus Fidans Familie an die des Onkels verheiratet wird. „Mich hat es getroffen, weil ich im verlobungsfähigen Alter war“, sagt Fidan. Sie nahm Tabletten. Man musste ihr den Magen auspumpen. Verschont wurde sie deshalb nicht.

Nach dem Selbstmordversuch wollte der Cousin sie nicht mehr haben. Sie durfte aber auch nicht mehr in den Nähkurs. Das war die Strafe dafür, dass Fidan vom Familienstolz eine Ecke abgebrochen hatte. „Ich bin trotzdem in den Kurs gegangen. Wenn ich nach Hause kam, gab es Geschrei, Schläge. Am nächsten Morgen bin ich wieder gegangen.“ Fidan vergräbt das Gesicht in den Händen.

„Nach einer Weile kam im Dorf das Gerücht auf, der Cousin habe die Verlobung gelöst, weil ich keine Jungfrau mehr war. Das stimmte nicht. Aber mir glaubte sowieso niemand.“ Fidan stockt. Nach einer Pause sagt sie: „Ich soll mich in Acht nehmen, haben sie gesagt. Und mir Geschichten erzählt von Frauen, die beim Picknick im Fluss ertrunken sind.“ Die Anwältin sagt, solche Drohungen seien sehr ernst zu nehmen. Jeder in solchen Familien kenne Frauen, die plötzlich verschwunden sind. Aber wer sollte eine wie Fidan nehmen, die schon einmal verlobt war?

Eine Tante in Berlin fand schließlich einen Mann für Fidan: deutscher Pass, türkische Herkunft, Mitte 50, Hartz-IV-Empfänger, Vorliebe fürs Glücksspiel. Er kam ins Dorf. „Ich ekelte mich“, sagt Fidan. Es wurde Verlobung gefeiert. Wieder nahm sie Tabletten. Wieder pumpte man ihr den Magen aus. Diesmal kamen Polizisten und befragten sie. Aber die Verwandten bestanden darauf, dabei zu sein. Sie hatten Fidan eingeschärft, zu sagen, sie habe die Tabletten bloß verwechselt.

Als sie ein Jahr später volljährig war, kam der Mann aus Berlin wieder. Jetzt musste die Jungfräulichkeit bewiesen werden. Fidan lacht auf, laut und hoch und so, dass es auch ein Schluchzen sein könnte. Die Anwältin sagt: „Es war eine Vergewaltigung.“ Und fragt, ob man jetzt nicht aufhören könnte mit dem Interview.

Nun ist sie geflohen und muss sich verstecken. Denn Solidarität erfahren hier stets nur die Täter. Die Vertreter der Unkulturen, die solche Schicksale hervorbringen, die können sich stets der Fürsprache von Leuten wie Claudia Roth und Volker Beck sicher sein.

(Spürnase: Hojojutsu und Mirko V.)

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Samtpfötchen für die Schläger von Köln

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Weiberfastnacht wurde in Köln ein vierfacher Familienvater vor den Augen seiner Kinder völlig grundlos von jugendlichen Kulturbereichern ins Koma geprügelt [10]. Und während die Ärzte weiter um W.’s Leben kämpfen, laufen die Schläger noch immer [11] bzw. schon wieder frei herum. Jetzt nämlich hat der Haftrichter auch den Haftbefehl gegen den 17-jährigen Intensivtäter Erdinc H. aufgehoben [12].

Erdinc H. ist wieder auf freiem Fuß. Am Freitag hat ein Richter den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen aufgehoben. Erdinc H. steht im Verdacht, an Weiberfastnacht in Ostheim einen Familienvater vor den Augen seiner Kinder ins Koma geprügelt zu haben. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurde Erdinc H. nach seiner Freilassung in eine offene Erziehungseinrichtung in der Nähe von Krefeld gebracht. Dort soll der Intensivtäter offenbar bis zur Gerichtsverhandlung im Rahmen des Programms „Heim statt Untersuchungshaft“ in eine Wohngruppe eingegliedert werden. Unterdessen ist das Opfer des Überfalls, der 43 Jahre alte Waldemar W., aus dem Koma erwacht. Obwohl sich sein Zustand leicht gebessert habe, schwebt er Polizeiangaben zufolge weiter in Lebensgefahr. „Er liegt auf der Intensivstation und konnte noch nicht vernommen werden“, sagte ein Beamter.

Die Begründung des Gerichts für die Aufhebung des Haftbefehls ist so unglaublich, dass man nicht mehr anders kann, als sich zu wünschen, die Verantwortlichen dieser Entscheidung könnten selbst einmal die Folgen ihrer Verantwortungslosigkeit „genießen“:

Bei der Haftprüfung am Freitag sah der Richter keine Gründe, Erdinc H. weiter einzusperren. Auf Anfrage erläuterte Amtsgerichts-Sprecher Jürgen Mannebeck: „Dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt, ist nach derzeitigem Stand wahrscheinlicher, als dass Schäden zurückbleiben.“ Infolgedessen sei der ursprüngliche Tatvorwurf der schweren Körperverletzung abgeschwächt worden auf einfache Körperverletzung, und diese rechtfertige eine Inhaftierung nicht.

Das Opfer behält nicht mal bleibende Schäden zurück? Na dann ist ja alles nicht so schlimm gewesen. Da müssen wir dem Täter schon Gelegenheit geben, es beim nächsten Mal „besser“ zu machen! Wie steht er denn sonst vor seinem Freunden da? Und obwohl es sich bei Erdinc H. um einen Intensivtäter handelt, sieht der Richter keine Wiederholungsgefahr!

(Spürnase: Mirko V.)

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