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Deutschland 2006 : Vater beauftragt Sohn mit Mord an Tochter

[1] Wir wissen natürlich, dass es sich bei dem jetzt geschilderten Vorfall [2] um ein Ereignis handelt, wie sie nahezu jeder Familie und überall auf der Welt täglich vorkommen: Ein in Deutschland lebender Vater von elf Kindern, Ehemann von zwei Frauen, beauftragt einen seiner Söhne mit dem Mord an seiner Tochter, weil diese den Mann nicht heiraten will, den der Vater fürsorglich für sie ausgesucht hat.

Dass es sich um eine türkischstämmige und islamische Familie handelt, ist natürlich reiner Zufall und darf nicht zu einem unzulässigen Generalverdacht gegen ganze Bevölkerungsgruppen führen.

Die junge Frau wollte ihren Cousin nicht heiraten, deshalb beauftragte der Vater seinen Sohn, die Schwester zu töten – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Vor dem Landgericht Limburg bestritt der angeklagte Vater aber, einen „Ehrenmord“ in Auftrag gegeben zu haben. „Töten verabscheue ich“, erklärte der 46-jährige Vater am Mittwoch zum Auftakt des Prozesses. Als Beruf gab er „Imam“ an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Anstiftung zum Mord vor.

Ein Prediger der Religion des Friedens! Wer würde ihm nicht glauben?

Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Sohnes. Er sei von seinem Vater ganz klar aufgefordert worden, seine Schwester umzubringen, erklärte der Sohn als Zeuge vor Gericht. Der Sohn schilderte seinen Vater als „Oberchef in der Familie“. Er habe ihn und seine Geschwister öfter geschlagen. Der Angeklagte, der seit 15 Jahren in Deutschland lebt, hat nach eigenen Angaben zwei Frauen und elf Kinder. Grund für den angeblichen Tötungsauftrag war die Weigerung der Tochter, in der Türkei einen Cousin zu heiraten.

Es ist aber auch extrem rücksichtslos und undankbar von der Tochter, diese liebevolle Partnerwahl zurückzuweisen! Und äußerst respektlos vom Sohn, dem Vater nicht zu gehorchen! Aber wie gesagt, das alles hat nichts mit dem Islam zu tun, weder die Gewalt in der Familie [3] noch die geplante Zwangsheirat [4].

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Deutschland 2006 : Vater beauftragt Sohn mit Mord an Tochter"

#1 Kommentar von Funseeker am 19. März 2007 00000003 16:55 117432333704Mo, 19 Mrz 2007 16:55:37 +0100

Zwei Frauen? Und natürlich ist das in Deutschland legal?

Beruf Imam? Ist das ein Posten im Kulturministerium?

#2 Kommentar von D.N. Reb am 19. März 2007 00000003 16:57 117432345204Mo, 19 Mrz 2007 16:57:32 +0100

Wahrscheinlich waren das Baptisten oder Hindus, das sähe ihnen ähnlich.

#3 Kommentar von DUC am 19. März 2007 00000003 17:14 117432444905Mo, 19 Mrz 2007 17:14:09 +0100

das Verhalten der Tochter ist auch absolut inaktzeptabel…und das bei einem so treu fürsorglichen Vater…ich wäre erschüttert sollte das Gericht ihm nicht glauben…

#4 Kommentar von Mecklenburger am 19. März 2007 00000003 17:14 117432445005Mo, 19 Mrz 2007 17:14:10 +0100

Zum Kotzen!!

#5 Kommentar von feuervogel am 19. März 2007 00000003 17:20 117432480305Mo, 19 Mrz 2007 17:20:03 +0100

das Erfreuliche ist, dass der Sohn den Vater wegen Mordanstiftung konsequent vor Gericht gebracht hat;

in Belgien hat man übrigens laut akte-islam.de jetzt Zwangsheiraten strafbar (bis zu 10 Jahre Gefängnis) gemacht!

#6 Kommentar von Kognitiv am 19. März 2007 00000003 17:27 117432523805Mo, 19 Mrz 2007 17:27:18 +0100

Polygamie, oider Bigamie:

Artikel 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

§ 1306 BGB
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe besteht.

§ 172 StGB
Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jetzt wißt Ihr, warum die GRÜNEN den besonderen Schutz der familie aufheben wollen. Ein klitzkleines bißchen Schützenhilfe für ihre mohammedanischen Schutzbefohlenen.

Zum Mordauftrag erspare ich mir jeden Kommentar, da diser gegen die guten Sitten und Form von Konversation verstossen würde.

Kognitiv
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Remember Lepanto 1571

#7 Kommentar von Zag am 19. März 2007 00000003 17:30 117432542105Mo, 19 Mrz 2007 17:30:21 +0100

Wie soll derarme gebeutelte vater nun weiterleben – kann mir das einer beantworten? Diese Schande – alle werden über ihn nun lachen! Unerträglich – was ist dagegen schon so ein kleines Mördchen nebenher – und der Sohn, der dafür auserwählt war, es durchzuführen, wird nun wohl nicht gleich ins Paradis kommen, weil er dem Vater nicht gehorcht hat dieses problem eine entgültige Lösung zu verpassen. 😛
–> meine unmassgebliche Meinung: Sohn kann bleiben, Vater: ade, war nett, auf nimmer widersehen. Rest der Familie: darf wählen…

#8 Kommentar von Bariloche am 19. März 2007 00000003 17:30 117432545905Mo, 19 Mrz 2007 17:30:59 +0100

Ein härteres Durchgreifen ist längst überfällig!!!

MfG Bariloche

#9 Kommentar von Kognitiv am 19. März 2007 00000003 17:33 117432563905Mo, 19 Mrz 2007 17:33:59 +0100

Äh, sollte „Familie“ , sowie „dieser“ lauten.

Kognitiv
_____________________
Remember Lepanto 1571

#10 Kommentar von Thomas am 19. März 2007 00000003 17:40 117432604105Mo, 19 Mrz 2007 17:40:41 +0100

Die schari’atisierte „Rechtsprechung“ wird schon „kulturelle Besonderheiten“ bei der Urteilsfindung einfliessen lassen.
Das haben Urteile wie im Fall Sürücü und ähnlich gelagerte „Ehrenmorde“ gezeigt.
Die Rechtsspaltung in diesem Land schreitet immer weiter voran. Aber was soll man von einer Justiz erwarten, die längst nicht mehr im „Namen des Volkes“ Recht spricht. Sondern Urteile fällt.

#11 Kommentar von Kreuzritter am 19. März 2007 00000003 17:56 117432697105Mo, 19 Mrz 2007 17:56:11 +0100

Feste Verwurzelung des Ehrenmords im Islam

Ehrenmord in islamisch geprägten Gesellschaften

Von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, Bonn / Deutschland

Hier gehts weiter : [14]

#12 Kommentar von Bariloche am 19. März 2007 00000003 18:04 117432745906Mo, 19 Mrz 2007 18:04:19 +0100

Wie sehr der Islam auf einen kriegerischen Zustand ausgerichtet ist:

Polygamie im Islam

Eindeutig ist also das Recht auf Mehrehe in erster Linie auf Zeiten nach einem Krieg eingegrenzt, wo erwiesenermaßen Männermangel herrscht, da natürlich viele Männer im Krieg ihr Leben lassen. Wenn man nun also die Waisen nicht nur finanziell versorgen will, sondern ihnen die liebevolle Atmosphäre einer Familie gewähren will, und den Witwen einen sie schützenden und unterstützenden Partner, dann darf ein Mann, wenn er finanziell dazu in der Lage ist, mehr als eine Familie zu versorgen, auch mehrere Frauen heiraten.

#13 Kommentar von V8Fan am 19. März 2007 00000003 18:24 117432864306Mo, 19 Mrz 2007 18:24:03 +0100

man beachte: die tochter sollte einen cousin heiraten. kein wunder, dass viele musels einen an der klatsche haben. wenn man stets innerhalb der eigenen sippe heiratet gibt es eben so einige defekte …

#14 Kommentar von Tiqvah-Bat-Shalom am 19. März 2007 00000003 18:54 117433046906Mo, 19 Mrz 2007 18:54:29 +0100

Ich weis nicht ob Ihr folgende Witz kennt:

Ein junger Araber überlässt sein Platz in der Straßenbahn ein alten Arabern. Kaum ist ausgestiegen erschien ein wunderschöne Fee mit ein Zauberstab, und sagt sie: Heutzutage ist es nicht mehr weit mit der Höfflichkeit! Du hast ein Alter Mann dein Platz überlassen! Dafür hast du 3 Wünsche Frei!

Worauf der junger Araber: verschwinde du alte Nutte! Ich nehme nichts von Frauen an!

(Irgendwie ist es Typisch…. Oder??? )

Tiqvah Bat Shalom
[15]

#15 Kommentar von Gespenst von Ratko am 19. März 2007 00000003 18:56 117433058906Mo, 19 Mrz 2007 18:56:29 +0100

Gut, gut
Aber warum 2006 in der Überschrift?
Wir haben doch schon 2007….

#16 Kommentar von Micha am 19. März 2007 00000003 19:04 117433107807Mo, 19 Mrz 2007 19:04:38 +0100

@ #13 Tiqvah-Bat-Shalom

Genau die richtige Richtung: wir wurden doch mal aufgefordert, Witze über den Islam zu machen (jedenfalls solange, bis ein abgeschnittener Kopf am Reden hindert…)
Finde ich eine schöne Idee, könnte man hier nicht eine kleine Sammelstelle dafür anlegen? Ich trage auch mal 2 Stück bei (ok, gibt bessere, aber immerhin ein Anfang…):

1. Frage: Was muss ein Europäer tun, um einen Muslim zu beleidigen? Antwort: Existieren.

2. Steht einer bei seinem muslimischen Nachbarn an einem brennend heißen Sommertag in dessen Garten und meint: „Du solltest mal deinen Rasen sprengen“. Meint der: „Das lohnt nicht, da erwische ich höchstens ein paar Kinder“.
Und als Hinweis für die ab und zu herverirrten Gutmenschen: Gemein und rassistisch sind nicht die Erzähler solcher Witze, sondern diejenigen, die solche Überlegungen tatsächlich anstellen und sich dann für einen Marktplatz entscheiden – mit vielen Frauen und Kindern!

An die Mitleser hier: kaum etwas ist so entlarvend wie ein guter Witz. Deswegen ist Satire ja in allen Diktaturen verboten. Manchmal erklärt ein Witz etwas schneller und intensiver, als es ein noch so ausgefeilter Artikel könnte (siehe als Beispiel allein nur den Faschingswagen mit den beiden Bomben-Mullahs- der brauchte nur 1 Bild und 2 Worte) . Also, seid kreativ!

#17 Kommentar von DonBerger am 19. März 2007 00000003 19:05 117433111007Mo, 19 Mrz 2007 19:05:10 +0100

Ich darf dann auch mal….

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte…

Bei allem Respekt! Raus mit dem hirnlosen Primaten. Deutschland, geht´s noch? Beruf Imam? Würde gerne mal wissen, mit wieviel Euro monatliche Transferzahlungen so ein Haufen subventioniert wird. Mensch, ich muß mich wieder beruhigen. Die Frau kann einem nur leid tun.

#18 Kommentar von zylix am 19. März 2007 00000003 19:08 117433131207Mo, 19 Mrz 2007 19:08:32 +0100

Dass der Alte zwei Frauen hat, macht ja fast gar nix, der könnte ja auch viere haben, unsere Sozialsysteme zahlen das ja bis zu dieser Anzahl anstandslos und unnachgefragt.

Wenn er Imam ist, dann predigt er ja auch diese Moral in irgend einem sogenannten Kulturverein. Wenn er Imam ist, ist er bestimmt ein stolzes Mitglied bei Milli Görüs oder sonst eines Musel-Vereins. Und zwar ein wackeres Mitglied. Und wackere Musels bereichern unsere armeselige, zurückgebliebene Kultur!

#19 Kommentar von Moskitwo am 19. März 2007 00000003 19:56 117433416707Mo, 19 Mrz 2007 19:56:07 +0100

@Kognitiv

Du schreibst:

§ 1306 BGB
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe besteht.

§ 172 StGB
Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das sind Regelungen, die nur für die Eheschließung in Deutschland gelten. Wer aus einem Land kommt, in dem Polygamie erlaubt ist (z.B. Saudi-Arabien) und dort (!) mehrere Frauen geheiratet hat, der darf auch hier mehrere Frauen haben – mit allen daraus für das deutsche Rechts- und Sozialsystem folgenden Konsequenzen, als da wären:

Ein muslimischer Mann kann laut Koran bis zu vier Frauen heiraten. Tut er dies, so sind alle (!) seine Frauen in Deutschland in der Krankenkasse mitversichert. Entsprechendes gilt für die Kinder von Haupt- und Nebenfrauen. Alle mitversichert.

Siehe dazu das Urteil der Oberverwaltungserichtes Rheinland-Pfalz vom 12.03.2004 unter Aktenzeichen 10 A 11717/03 OVG.

Aus der Zulässigkeit der Polygamie leitet sich auch der Anspruch des Nachzuges von Nebenfrauen und deren Kindern nach Deutschland ab. Soll heißen: Mann heiratet erste Frau, hat mit ihr Kinder, kommt nach Deutschland, holt Frau und Kinder nach. Dann reist er in sein Heimatland, heiratet dort erneut (was dort zulässig ist), schwängert seine Frau, kehrt nach Deutschland zurück und holt ein paar Monate später seine zweite Frau samt Kind(er) nach, die dann sofort als direkte Familienangehörige krankenversichert sind.

Ähnliche Zustände gibt es im Versorgungs- und Erbrecht. Wenn der Mann stirbt, dann haben gleich mehrere Frauen entsprechende Ansprüche auf Versorgung. Und wenn die Zahlungen nicht ausreichen, dann springt der deutsche Sozialstaat bei. Auf deutsch: du und ich und all die anderen hier zahlen in die deutschen Sozialkassen ein, damit die Zweit-, Dritt- oder Viertfrau eines muslimischen Polygamisten versorgt werden können.

Versuch mal, das mit § 1306 BGB oder § 172 StGB zu verhindern. Viel Spaß dabei!

#20 Kommentar von SAMURAI am 19. März 2007 00000003 19:59 117433436507Mo, 19 Mrz 2007 19:59:25 +0100

Kann „keine Liebe“ Sünde sein ?

Wann wachen unsere GRÜNEN und die Multikulti-Fans auf ?

[16]

Zwangsheirat ist nicht nur ein einmaliges Martyrium. Viele Frauen müssen ein Leben lang leiden. Bei Vielweiberei werden die älteren Frauen nach hinten gedrängt, um einer „Jungen“ Platz zu machen. Das oft seriell. Alte Sklavinnen für eine „junge Sklavin“.

mfg

#21 Kommentar von gw-outcut TV am 19. März 2007 00000003 20:12 117433514008Mo, 19 Mrz 2007 20:12:20 +0100

erstaunlich, dass der hessische rundfunk so eine meldung bringt. noch erstaunlicher ist, dass ein wesentliches merkmal jeder journalistischen nachricht frhlt: WO hat sich das ereignis abgespielt?
da der vater als beruf imam angibt, könnte man mutmassen, es handelt sich um einen kleineren ort, in dem es vielleicht nur eine moschee gibt? und die wird vielleicht von einer dieser gemässigten vereinigungen betrieben, in denen politiker ihre verbündeten für gelingende integration vermuten?

#22 Kommentar von chamberlain am 19. März 2007 00000003 20:43 117433701808Mo, 19 Mrz 2007 20:43:38 +0100

Der Sohn dieses Tyrannen ist ein Goldstück. Mutig, gegen den eigenen Vater auszusagen. Habt ihr ihn bezahlt oder darf ich weiterträumen?

#23 Kommentar von Tiqvah-Bat-Shalom am 19. März 2007 00000003 21:05 117433831109Mo, 19 Mrz 2007 21:05:11 +0100

Noch ein „Witz“…

Warum starb Arafat ein „Zivile“ Tod und hat nicht dem Heldentod gewählt???

Weil er gewartet hat wann endlich 72 Jungchen Angeboten werden…

Tiqvah Bat Shalom
[15]

#24 Kommentar von Herr Eugen Prinz am 19. März 2007 00000003 21:06 117433836909Mo, 19 Mrz 2007 21:06:09 +0100

OT – Sorry, aber bei Yaab Buchners Blog „FEIGES EUROPA“ wird jetzt ein Paßwort verlangt – was soll denn das? Ist der Blog etwa gesperrt worden?

#25 Kommentar von spital8katz am 19. März 2007 00000003 21:20 117433920009Mo, 19 Mrz 2007 21:20:00 +0100

In Deutschland gibt es laut Gesetz keine Polygamie, sie ist verboten.

Wie kann ein solches Geschöpf, plus Weiber, plus Bankerts hier auf Stütze leben?

#26 Kommentar von spital8katz am 19. März 2007 00000003 21:27 117433967809Mo, 19 Mrz 2007 21:27:58 +0100

@ #17

Hatte den Beitrag nicht gelesen, ach, was sind die Deutschen blöd…

#27 Kommentar von LJSilver am 19. März 2007 00000003 21:39 117434036909Mo, 19 Mrz 2007 21:39:29 +0100

@#22 Herr Eugen Prinz (19.03.07 21:06)

Zu der Passwortsperre bei [17]

Wahrscheinlich gabs wieder eine Musl-Schwemme, die ihm die Tür einrannte. Oder Morddrohungen oder andere Verunreinigungen. Die Methoden sind ja sattsam bekannt.
Ich benutze jetzt [18]
Das stürzt die Koransklaven in tiefste Gewissensbisse und hält die meisten, wie Knoblauch die Vampire, ab.

#28 Kommentar von chamberlain am 19. März 2007 00000003 21:45 117434073509Mo, 19 Mrz 2007 21:45:35 +0100

Noch eine dumme Frage: Warum wird der Mistkäfer nicht beim Namen genannt?

#29 Kommentar von Mahner am 20. März 2007 00000003 11:42 117439097311Di, 20 Mrz 2007 11:42:53 +0100

Das kann in den besten Familien vorkommen.
2 Frauen, 11 Kinder, Imam, Ehrenmord. Hat mit dem Islam rein gar nichts zu tun.
Wenn der Sohn wirklich gegen den Vater ausgesagt hat, dann Respekt.

#30 Kommentar von Kognitiv am 20. März 2007 00000003 18:48 117441649506Di, 20 Mrz 2007 18:48:15 +0100

@#19 Moskitwo

Sicher, die Problematik ist mir bekannt. Allerdings, das kennen wir aus anderen Bereichen, ist der Entscheid eines Oberverwaltungsgerichts nicht das Ende der Fahnenstange, und lange nicht der Weisheit letzter Schluß. Wie eben auch in diesem fall, denn eine Revision ist beantragt und genehmigt.
Interessant ist auch die Einschränkung der Richter, daß das Ehegattenprivileg in diesem Fall nicht griffe, was, nach meiner Meinung, das eigene Urteil in gewisser Weise selbst negiert.

Warten wir´s ab, was die übergeordnete Behörde dazu sagen wird.

Kognitiv
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