Die Entscheidung der Richterin am Amtsgericht Frankfurt, in Deutschland im Namen Allahs „Recht“ zu sprechen und damit dem Koran Vorrang vor dem Straf- und Familienrecht einzuräumen, hat parteiübergreifend Empörung ausgelöst. Als außerordentliche Islamexpertin erwies sich hierbei die Abgeordnete der Linkspartei.PDS, Sevim Dagdelen (Foto). Bestürzt war sie allerdings nur über die Rechtfertigung von Gewalt mit dem Koran. Der sei nämlich, ließ sie uns wissen, ein Werk des Friedens. Wörtlich sagte sie:

„Es ist unglaublich, dass eine Richterin, die nach deutschem Recht entscheiden soll, den Koran und den marokkanischen Kulturkreis heranzieht. Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor.

So viel Sachkenntnis beeindruckt uns sehr. Wir hatten wohl gegenüber dem Koran bisher unhaltbare Vorurteile. Deshalb schauen wir zur Sichherheit bei islam.de, der Website des Zentralrates der Muslime in Deutschland (es besteht sicherlich Konsens, dass dort keine Islamfeindlichkeit befürchtet werden muss), in die Koranübersetzung. Dort finden wir in Sure 4:34 folgende Gewaltfreiheit:

Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.

Frau Dagdelen, wir sind von Ihrer Weisheit überwältigt.

(Spürnase: Koltschak)

» PI: Stock oder Zahnbürste?

Update 22-03-2007, 01h30

Auf Spon lesen wir heute, dass die Antragstellerin Nadja L. gesagt haben soll:

“Das Allerschlimmste ist, dass die Richterin den Islam falsch interpretiert hat. Unser Prophet hat Frauen bestimmt nicht geschlagen. Der Prophet hat Frauen Rechte gegeben und sie als etwas Besonderes behandelt, nicht wie ein Stück Dreck. Aber die Richterin sieht das offenbar anders.“

Man muss sich in ihre Lage versetzen, ehe man urteilt. Nadja L. hat Angst um ihre Kinder und vor ihrem Noch-Ehemann. Soll da jetzt – bei all der medialen Aufmerksamkeit – noch Angst vor militanten Moslems hinzukommen ? Man sollte davon ausgehen, dass sie diese Bemerkung einfach nur gemacht hat, um sich und ihren Kindern nicht noch ‚eine weitere Front zu eröffnen‘ – die Angst vor ihrem Mann und dem was sie bisher durchgemacht hat, war/ist schlimm genug für sie.

(Spürnasen: André M.und Feuervogel)

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75 KOMMENTARE

  1. Ätsch, Koranübersetzung gilt nicht! Es gilt nur der arabische Urtext! Das arabische Wort, das hier mit „Schlagen“ übersetzt wurde, hat so wahnsinnig viele Bedeutungen, daß man es gar nicht übersetzten kann! Gemeint ist höchstens symbolisches Schlagen! Mit der Zahnbürste z.B.!

    Hab‘ ich alles schon so gelesen!

  2. diese PDS-Kuh ist so unglaublich dumm, dass man am liebsten den schlagenden Gegenbeweis antreten möchte

  3. Wer das mit der Zahnbürste nicht glaubt, sollte mal „Frauen Schlagen Koran Zahnbürste“ bei google eingeben.

    Es gibt eine Menge Leute, die das ganz ernsthaft verbreiten.

  4. ich gebe Mir absolut recht.

    die politik überschlägt sich jetzt mal wieder und hat den geeigneten sündenbock in der richterin gefunden.

    anstatt der guten frau dagdelen die lügen links und rechts um die ohren zu schlagen.

  5. wenn ich mir das dumme geschwätz dieser pds-linkse durchlese, schwant mir fürchterliches: hat claudia roth vielleicht doch eine tochter?
    solche frauInnen schaffen es bezeichnenderweise immer bei den linken, eine unheilvolle karriere zu lasten des gemeinwohls zu starten.

  6. Im Tagesspiegel:

    „Betrachtet man diese Stelle historisch-wissenschaftlich, bedeutet sie nicht, dass Männer gegenüber Frauen Gewalt anwenden dürfen, sondern das Gegenteil. Sie drückt aus, dass Mann und Frau miteinander sprechen, und, falls keine Einigung erzielt wird, eine Distanz zwischen sich legen sollen, verschiedene Wege einschlagen sollen“, sagt Luise Becker vom Zentrum für Islamische Frauenforschung in Köln. Das arabische Wort für „schlagen“ habe fünf Bedeutungsebenen. „Der Konflikt zwischen traditionalistischer und wissenschaftlicher Auslegung, ist so alt wie der Islam.“

  7. Sehr geehrte Frau Da?delen,

    als Sie sagten, der Koran rechtfertige keine Gewalt gegen Frauen, haben Sie da unwissendlich gelogen oder aus Taquia?

    http://tinyurl.com/yo47n9

    In Sure 4, Vers 34 heißt es: „Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch daraufhin wieder gehorchen, dann unternehmt weiter nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

    Ich habe Ihnen mal eine Seite verlinkt, damit Sie sich das nächste mal mit solchen Aussagen nicht blamieren.

    Viel Erfolg bei Ihrer weiteren Arbeit.

  8. #7 malefiz:
    „diese PDS-Kuh ist so unglaublich dumm, dass man am liebsten den schlagenden Gegenbeweis antreten möchte“

    Dafür müssten Sie zuerst zum Islam konvertieren und die Dame dann heiraten. Erst dann dürfen Sie schlagen. Wäre der Preis nicht doch zu hoch?

  9. Für alle die es nicht gemerkt haben: Mit Rebs Link in #11 D.N. Reb kann man ihr einen Gruss senden. Seid bitte nett.

    Hier die politisch korrekte Übersetzung des Verses:

    Männer stehen in fester Solidarität den Frauen zur Seite. Angesichts der vielfältigen Gaben, die Gott ihnen gegenseitig geschenkt hat, und angesichts des Reichtums, den sie in Umlauf bringen. Integere Frauen, die offen sind für die göttliche Gegenwart, sind Hüterinnen des Verborgenen im dem Sinn, wie Gott bewahrt. Die Frauen aber, deren antisoziales Verhalten ihr befürchtet, gebt ihnen guten Rat, überlaßt sie sich selbst in ihren privaten Räumen und legt ihnen mit Nachdruck eine Verhaltensänderung nahe. Wenn sie aber eure Argumente einsehen, dann sucht keinen Vorwand sie zu ärgern. Gott ist erhaben und groß.“

    Besprochen auf
    http://nebeldeutsch.blogspot.com/2006/10/nachdruck.html

    Und ausserdem noch: Man darf seine Frau nicht am gleichen Tag zusammenschlagen (sorry: ärgern) und mit ihr Sex haben. Ein jedes Ding hat seine Zeit.

    Hat Yusuf Al-Qaradawi schon vor Jahren geschrieben.
    http://nebeldeutsch.blogspot.com/2006/12/vorurteile-gegenber-dem-islam.html

  10. Wenn ich bedenke, daß ich mal als Linke angetreten bin für Freiheit, Fortschritt, Frauenrechte (ohne jemals Feministin gewesen zu sein), dann schäme ich mich für die heutige Linke, die sich nur noch reaktionär, antisemitisch, frauenfeindlich äußert.

    Was heißt hier, die Tussi braucht vielleicht das Geld? Die bekommt doch als Abgeordnete nicht zu knapp Diäten, oder?

    Die Frau weiß genau, was sie sagt, die handelt im Auftrag der Türken, die hinter ihr stehen. Die PDS macht gemeinsame Sache mit islamischen Fundamentalisten, wenn sie Muslime mit solchen Ansichten Bundestagsabgeordnete werden läßt.

  11. Habe soeben der Frau Dagdelen folgene eMail zukommen lassen:

    Sehr geehrte Frau Dagdelen,

    im Zusammenhang mit den Ereignissen um die Frankfurter Richterin, die wegen Berücksichtigung des Korans von einem Scheidungsverfahren abgerufen wurde, ist mir folgende Aussage zugekommen, das von Ihnen stammen soll. Ich zitiere:

    „Es ist unglaublich, dass eine Richterin, die nach deutschem Recht entscheiden soll, den Koran und den marokkanischen Kulturkreis heranzieht. Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor.“

    Für den zweiten Satz bitte ich um Erläuterung. Auf der Web-Site des Zentralrates der Muslime in Deutschland lässt sich problemlos folgendes aus Sure 4, 34 entnehmen (ich zitiere erneut):

    „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“

    Hier noch einmal die entscheidende Stelle:
    „ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

    Was verstehen Sie unter „schlagt sie“, wenn das kein körperlicher Übergriff ist?

    Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgehen. Bitte senden Sie Ihre Antwort an folgende eMail-Adresse:

    Falls jemand von euch der Frau ebenfalls schreiben will, das geht hier:

    http://www.bundestag.de/interakt/dialog/briefk_crypt.asp?recipients=UmFuZG9tSVaHflGIyRmFhEbMRW766Dhgh1%2BmR2XkQtjZj5EVDtjYLnooMVfKP3AYwYQzujduDBA=&AN=ICBTZXZpbSAgRGEmI3gwMTFGO2RlbGVuLCBESUUgTElOS0UuCgoK

  12. PDS sieht, genau wie die NPD, im Islam einen Verbündeten für den Umsturz. Daher wird man immer alles tun um die Lehre schönzulügen.

  13. Dann wird der Rest der Welt durch eineinhalb Milliarden Muslime niedergeworfen sein.

    Bewahre…da seien die Chinesen vor…

    Robert Spencer, Daniel Pipes und Brigitte Gabriel prophezeihen für die USA ja schon Schlimmes…

  14. Ach Gudrun,

    ich bin auch als Linker angetreten, bin für die Befreiung der Frau auf die Straße gegangen und für armen unterdrückten Iraner und gegen den Schah in Schah. War einer der ersten Grünen im Ort….Hahahahahahahaha….

    Und dann über Schill bei den Konservativen gelandet, jetzt in keiner Partei mehr.

    So ist halt das Schicksal, immerhin haben wir gelernt. Einige lernen nie dazu….

    In diesem Sinne: Islam heißt Frieden!!!

  15. ich bin ja erschrocken. sowas sitzt im bundestag und darf über dinge abstimmen, die ich dann zu befolgen habe? das unheil hat schon längst seinen lauf genommen. wer so einer frau einen vorderen listenplatz gibt, damit es am ende auch für einen sitz reicht, macht das doch bewusst, um die stimmen der eingedeutschten muselfrauen zu bekommen. wenn wir nicht aufpassen, sieht die zusammensetzung des bundestages in 20 jahren so aus, wie heute die zusammensetzung der schüler an der rütli-schule hinsichtlich ihrer herkunft. gott bewahre.

  16. Schon die prominente Juristin Jutta Limbach erklärte vor Jahren, wir müssten auch „andere Normen“ (!) als die des demokratishen Rechtsstaats! „tolerieren“!!
    Nachzulesen bei Spuler-Stegemann (Muslime in Deutschland). Die Islamwisenschaftlerin bat die damalige Verfassungsgerichtspräsidentin (!) Limbach um nähere Erläutung dieser fulminanten Aussage, bekam aber m.W. keine Antwort.

    Die Justiz in Europa ist schon lange auf dem Wege der Scharia. Dies hier ist nur ein weiterer Testfall – das Tollste in diesem eurabischen Irrenhaus ist, dass diese Schariarichterin von Frankfurt auch noch Zuspruch und Verteidiger findet in den Reihen unserer Parteien. So von dem CDU-Mann (?), der in den ersten Kommentaren zu dieser Hachricht hier, >pseudorational, das marokkanische Recht auch noch gegen das deutsche verteidigt, das die Richterin nur richtig habe anwenden müssen!

    Sehr richtig wurde dazu schon festgestellt, dass im Falle von schwerkriminellen Islamopredigern wie dem Mordauftraggeber Kaplan in Köln das deutsche Recht gelten soll und dass das Auslieferungsbegehren seines Herkunftslandes nicht anerkannt wird oder nur mit der Auflage, dass auch dort nach hiesigem Recht verfahren wird. Aber im Fall der Frau gilt Schariarecht, egal wie das gerade aussieht in seinen ach so vielfältigen Varianten in den moslemischen Ländern.

    Humanes Recht für Islamkriminelle, barbarisches Recht für die Opfer moslemischer Gewalt.

    Kein Faschismsus ohen seine willigen Helfer.

  17. Brief (zur Abwechslung mal nicht Mail, sondern mit Marke drauf) geht jetzt raus:

    Sehr geehrte Frau Sevim Dagdelen,

    ich las soeben Ihre Stellungnahme im Artikel “ Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin“ in SPIEGEL ONLINE.

    Es ist schön, dass Sie den Befangenheitsantrag gegen die Richterin befürworten.

    Allerdings ist der „Flurschaden“, den diese Richterin innerhalb unserer Rechts- und Werteordnung angerichtet hat, minimal gegenüber dem, den sie mit Ihrer katastrophalen Stellungnahme anrichten. Diese werden -zigtausende Spiegel-Leser aufnehmen und -die übliche Unkenntnis vorausgesetzt- den Hinweis, der Koran erlaube so etwas nicht, irgendwo im Gedächtnis abspeichern. DAS ist ein Skandal, denn hier betreibt eine Volksvertreterin eine unglaubliche Volksverdummung. Wenn das aus Unkenntnis geschieht: wieso wagen Sie mit solchen Wissensdefiziten, sich zu äußern? Für Sie zur Nachhilfe: Lesen sie bitte Sure 4:34 in jeder beliebigen Übersetzung: Frauen sind dem Mann untergeordnet, dieser darf sie züchtigen / schlagen, BIS SIE GEHORCHT!

    Ich ertrage eine Richterin mit so einem Fehler leichter als das, was Sie sich leisten.

    Durch Entsetzen am freundlichen Grüßen leicht gehindert,

  18. Frankreich: Muslim drückt Ehefrau, die keinen Geschlechtsverkehr will, die Augen aus
    Im Islam ist die Beziehung zwischen Mann und Frau klar geregelt. So heißt es etwa im Koran „Die Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, wie ihr wollt.“ Was aber, wenn eine Frau „nicht will“? In Frankreich wurde jetzt der 31 Jahre alte Marokkaner Mohammed Hadfi zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seiner 23 Jahre alten Frau Samira Bari die Augen aus dem Kopf drückte, nachdem diese sich ein Mal dem Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann verweigerte. Der Muslim geriet darauf hin in Zorn und quetschte ihr die Augen aus dem Kopf. Die Frau ist nun blind. Der Mann floh zunächst nach Deutschland, wurde gefasst und an Frankreich ausgeliefert. Nach dem Verbüßen von zwei Dritteln der Haftsstrafe soll der Markokkaner in seine frühere Heimat abgeschoben werden

    http://www.akte-islam.de/3.html

  19. Diese trojanischen Kühe stehen alle bei links/grün wie Claudia o Gaudia auf der Wiese in Erwartung eines starken Bullen, der sie von der Demokratie erlöst. Der Prophet, so heisst es, hatte die Kraft von 41 Bullen.

  20. Vor wenigen wochen ist eine 19 jährige Frau in Saudi Arabien 14 Mal vergewaltigt worden.
    Damit nicht genug. Sie wurde noch von einen ISLAMISCHEN Gericht zu 90 Peitschenschlägen verurteilt.
    Für eine Frau muß eine Vergewaltigung die schlimmste Erfahrung sein.
    Körperliche und seelische Narben ein Lebenlang.
    Aber hatten die ISLAMISCHEN Richter Mitleid mit dem Schicksal dieser jungen Frau?
    Nein, denen ist die Frau völlig egal. Die Richter blättern lieber in ihren verotteten und von Blut getränkten heiligen Schriften und verurteilen ein unschuldiges Opfer noch zu 90 Peitschenschlägen…in der Heimat Mohammeds.

    Sure 2, Vers 223: „ Eure Weiber sind euch ein Acker. Gehet zu eurem Acker, von wannen ihr wollt; “

  21. Man kann sich das Herumeiern sparen, wenn man den Islam von verfassungrechtlicher Seite als das einstuft was er ist, nämlich verfassungswidrig und menschenrechtswidrig.

    Die Richter an den Landgerichten pfuschen erkennbar, und die Verfassungsrichter pfuschen ebenfalls. Es muß endlich ein Urteil her, das den Islam und damit seine Unterstützung, seine Symbole und seine Weiterverbreitung VERBIETET!

  22. Also jetzt mal ganz ernsthaft:

    Völlig egal was Richterin von Alvensleben wirklich meint und was sie „eigentlich“ wollte, rein objektiv war ihre Entscheidung samt Begründung den Islamskeptikern äußerst nützlich, und deswegen regt sich ja die PDS-Tussi so auf (und sie wird garantiert nicht die Einzige bleiben):

    Hier wurde doch erstmals quasi amtlich bestätigt, daß der Islam das Schlagen von Frauen eben erlaubt.

  23. Der Muselmarkt würde gern die Richterin wegen Volksverhetzung verklagen, denn, jetzt kommt’s: „Denn ein „Züchtigungsrecht“ gibt es im Islam in keiner einzigen Rechtsschule!“

    Im gestrigen Rundmail zum Thema haben wir folgenden Kommentar rangehängt:

    Kommentar des Muslim-Markt: Sollten die Angaben der Zeitung zutreffen
    (wobei man hier immer sehr vorsichtig sein muss!!), dann wäre es angebracht, dass die islamischen Verbände sich Gedanken machen, jene Richterin wegen Amtsmissbrauch und Volksverhetzung anzuzeigen. Denn ein
    „Züchtigungsrecht“ gibt es im Islam in keiner einzigen Rechtsschule! Und in
    Deutschland gibt es keinen einzigen islamischen Verband, der so etwas
    akzeptieren würde. Und eine deusche Muslima durch ein deutsches Gericht nach marrokanischem Recht zu behandeln, nur weil das ihr Herkunftsland ist, wäre Rassismus und Diskriminierung in ihrer reinsten Form!

  24. @#37:

    Die Leute vom Muselmarkt denken genau das, was andere und meine Wenigkeit (s.#36) schon gesagt haben.

  25. Ich bin ja wahrscheinlich eine der älteren Posterinnen hier. Wir waren in den 60er Jahren, vor 1967, als Linke für Israel. Die Solidarität mit Israel war so selbstverständlich, wie gegen den Vietnamkrieg zu sein. Das war zu vereinbaren damals. Viele der Leute, deren Nachkommen heute die PDS bevölkern, waren auf unserer Seite. Ich rede von den Wessis, klar.

    Dann haben sie sich auf den national-sozialistischen Weg begeben, das „Volk“ der Palästinenser entdeckt, und unsereine konnte nur noch in Chile-Komitees und Nigaragua-Solis rummachen, weil für Israel zu sein, den sofortigen Ausschluß bedeutet hätte.

    Was machste, wennde ’n Mensch bist, der auch mal wo dazugehören will, hä?

    Zu leben, ohne irgendwo dazu zu gehören, das bedarf sehr viel psychischer Stärke. Woher nehmen und nicht stehlen?

  26. Frau Dagdelem ist die Adoptivtochter von Marieluise Beck! Wir sollten deswegen einwenig Verständnis zeigen, und nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen!

  27. Der Muselmarkt kritisiert die Richterin aus ganz anderen Gründen. Die Dhimmis hier halten das natürlich für einen ganz tollen Demokratiefähigkeitsbeweis.

  28. „Der Muselmarkt kritisiert die Richterin aus ganz anderen Gründen.“

    Der Muselmarkt kritisiert die Richterin, weil die wenigstens in einem Punkt die Wahrheit über den Islam gesagt hat und das den Muselmärktlern schweinepeinlich ist.

  29. Sehr geehrte Frau Da?delen

    Mit großer Freude habe ich Ihre Stellungnahme bezüglich der Richterin von Alvensleben gelesen. Sie bringen endlich einmal klar zum Ausdruck, dass Gewalt gegen Frauen sich keinesfalls mit dem Koran rechtfertigen lässt, da wir zur Zeit gerade wieder aus der Presse erfahren, dass Migrantinen weit überproportional von häuslicher Gewalt betroffen sind, erscheint mir dies außerordentlich wichtig.

    Als mögliche Ursache dieser Missverständnisse, der auch die Richterin von Alvensleben zum Opfer gefallen sein könnte, habe ich einige offensichtlich falsche Koranübersetzungen gefunden, z.B. beim Zentralrat der Muslime:

    http://islam.de/1422.php
    [4:34]
    „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“

    Es wäre sehr schön, wenn Sie Sich auch beim Zentralrat der Muslime für eine Richtigstellung einsetzen könnten, damit weitere Opfer dieser falschen Koranübersetzung vermieden werden können.

    Mit freundlichen Grüßen H. P. Petersen

  30. #14 Hadschi Halef Omar [TypeKey Profile Page] (21.03.07 17:25)

    Im Tagesspiegel:

    „Betrachtet man diese Stelle historisch-wissenschaftlich, bedeutet sie nicht, dass Männer gegenüber Frauen Gewalt anwenden dürfen, sondern das Gegenteil. Sie drückt aus, dass Mann und Frau miteinander sprechen, und, falls keine Einigung erzielt wird, eine Distanz zwischen sich legen sollen, verschiedene Wege einschlagen sollen“, sagt Luise Becker vom Zentrum für Islamische Frauenforschung in Köln. Das arabische Wort für „schlagen“ habe fünf Bedeutungsebenen. „Der Konflikt zwischen traditionalistischer und wissenschaftlicher Auslegung, ist so alt wie der Islam.“

    Sehr geehrter Knecht von Karl May,

    Gerne will ich ihnen des glauben – und sicherlich haben sie bzw. entsprechende Stellen auch ein gangbares Konzept, welches verhindert die in Deutschland gegen das GG verstossende traditionelle Auffassung als Glaubensinhalt sich etablieren kann – bitte ein Konzept, welches auch die anderen unschönen Stellen dieses Buches ebenfalls von traditionellen Interpretationen abbringt zugunsten von solchen, die mit dem GG konform gehen.
    Meine „Zahnschmerzen“ ruhren neben irgendwelchen Auswüchsen“ von möglicherweise etwas aus der Art geschlagenen jugendlichen vor allem aus dem Verständnis des Korans als unmittelbar Gottes Wort darstellende Botschaft (die auch wörtlich zu nehmen sei) und der Existenz solchen traditionellen Verständnisebenen – sie verstehen?
    (Nun, sie werden es sehr wohl – wegen dem Karl-May-Bezug – geht deshalb mehr an mitlesende und hoffentlich dies auch kommentierende Islamophile).

  31. islam.de, also der zentralrat der muslime, bestreitet inzwishen selbst, was auf der eigenen seite im koran nachzulesen ist:

    http://islam.de/8122.php

    frau dagdelen hatten wir erst letzte woche zusammen mit anderen genossinen auf einem bild einer antiisraelischen demo ertappt. vor einem poster des bekannten frauenfreundes hassan nasrallah (hisbolllah) marschierend.

  32. ad Muslimmarkt:
    „Denn ein „Züchtigungsrecht“ gibt es im Islam in keiner einzigen Rechtsschule!“

    Und was sagt das die Scharia?

    ISLAMIC SACRED LAW
    (Reliance of the Traveller, 1994, nach allen islamischen rechtsschulen) S. 541

    DEALING WITH A REBELLIOUS WIFE

    m10.12.(4)
    If the wife does not fulfil the (above mentioned) obligations, she is termed „rebellious“ (nashiz), and the husband takes the following steps to correct matters: (!!!)

    (a) admonition and advice, by explaining the unlawfulness of rebellion…

    (b) if admonition is ineffectual, he keeps from her by not sleeping in bed with her …

    (c)if keeping from her is ineffectual, it is permissible for him to hit her if he believes that hitting will bring her back to the right path…

    Also wenn die Frau nicht spurt, wie der Mann will, wird sie erst mal verwarnt vom Gatten, der alle Befugnisse der Hauspolizei ihr gegenüber hat. Wenn das nichts nützt, gibts keinen Sex (da kann sie vielleicht noch froh sein, ihn mal los zu sein), und dann gibts Prügel.

    Auch die ist genauso vorgeschrieben wie die Zwangsverheiratung nach allen vier Schulen der Scharia, und die Kinderverschacherung an einen erwachsenen Mann. Alles bis ins Detail geregelt von diesem religiös wütenden
    Männerrechtswahn.

  33. Was solls??

    Laßt die Person Blödsinn schwätzen!

    Es gibt Leute, die lassen sich von einer Domina peitschen……

    Wer den Koran für friedlich hält, leidet halt an einer Perversion!!

    Was will man erwarten, wenn der Prophet eine 9-jährige „ehelicht“??

  34. „#53 Golem:
    Was will man erwarten, wenn der Prophet eine 9-jährige „ehelicht“??“

    ÖÖÖHHmmmm – das man ihn öffentich steinigt?

  35. puh, dass man sich hier überhaupt über Aussagen des Korans streitet. Hier gilt die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frau und Mann. Da gibt es nichts zu diskutieren, basta.

  36. Hier ist meine e-mail an die widerliche Person:

    Sie sagten:
    „Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor.“

    Sie kennen den Koran offensichtlich nicht einmal. Sind Sie vielleicht sogar selber Muslim? Dann sollten Sie mal im Koran die Sure 4:34 lesen:

    „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und SCHLAGT sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“

    Sie finden die Sure hier: http://islam.de/1411.php

    Das Zitat kommt von islam.de, welches „unter der Trägerschaft des Zentralrats der Muslime in Deutschland“ ist. Also von den Moslems selbst!

    Der Koran ist VOLL von Gewalt. Sie sollten ihn mal lesen!

    Sie sollten sich über dass, was sie sagten schämen!

    Die Kontaktadresse von Frau Sevim Dagdelen ist hier.

  37. Ach Herrje, auf SPON ist nun ein Interview mit der misshandelten Frau:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473108,00.html

    „Trotz allem hofft Najat L. auf eine bessere Zukunft. Im Mai ist das Trennungsjahr vorüber – spätestens dann wird sie die Scheidungsbestätigung in den Händen halten. Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: „Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten.“

    Mist, falsche Konsequnzen gezogen.

  38. >> Für sie, als gläubige Muslima, sei der Verweis auf das Züchtigungsrecht im Islam ein Schock gewesen. „Es ist eine Frechheit, dass man sich in Deutschland so was rausnehmen kann. Das allerschlimmste ist, dass die Richterin den Islam falsch interpretiert hat. Unser Prophet hat Frauen bestimmt nicht geschlagen. Der Prophet hat Frauen Rechte gegeben und sie als etwas Besonderes behandelt, nicht wie ein Stück Dreck. Aber die Richterin sieht das offenbar anders.“

    Und damit hat sie leider recht. Noch Fragen?

  39. @Stalker

    Kann sich um ne Schutzbehauptung handeln, die arme Frau muss ja schliesslich weiter unter „ihren“ Leuten leben. Und diese Leute mögen keine Frauen die sich scheiden lassen.

  40. „Trotz allem hofft Najat L. auf eine bessere Zukunft. Im Mai ist das Trennungsjahr vorüber – spätestens dann wird sie die Scheidungsbestätigung in den Händen halten. Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: „Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten.“

    Und spätestens an dem Punkt muß ich jetzt der auch hier vielgescholtenen Richterin von Alvensleben endgültig recht geben:

    Wer so dämlich ist, ist selber schuld und sollte sein Recht woanders suchen als auf Kosten der deutschen Steuerzahler via Prozeßkostenhilfe in der deutschen Rechtsordnung.

    Warum soll der, der den „richtigen Islam“ will, den denn nicht bekommen? Warum wollen ausgerechnet solche Leute die westliche Blitzscheidung?

    Vielleicht sollten einige hier jetzt mal anfangen und Entschuldigungsmails an Frau von Alvensleben verfassen.

  41. Oh Mann ….

    ZITAT :

    „Im Januar aber erhielt sie die niederschmetternde Ablehnung des Frankfurter Amtsgerichts. Die Begründung: Kein Härtefall, sondern Normalfall – nach dem Koran. Für sie, als gläubige Muslima, sei der Verweis auf das Züchtigungsrecht im Islam ein Schock gewesen. „Es ist eine Frechheit, dass man sich in Deutschland so was rausnehmen kann. Das allerschlimmste ist, dass die Richterin den Islam falsch interpretiert hat. Unser Prophet hat Frauen bestimmt nicht geschlagen. Der Prophet hat Frauen Rechte gegeben und sie als etwas Besonderes behandelt, nicht wie ein Stück Dreck. Aber die Richterin sieht das offenbar anders.“

    Najat L. sieht jetzt sogar ihr Sorgerecht in Gefahr. Ihr Mann, weiß sie zu berichten, bedränge das Gericht seit Monaten, ihr die Kinder zu entziehen. „Ich traue dem Gericht jetzt alles zu.““

    ZITAT ENDE

    Wahrscheinlich war doch die Richterin die klügere ……. diese Bemerkung von dem Opfer ist wirklich unglaublich …. die arme Seele. 🙁

    Ja, der „Prophet“ hat Frauen als was besonderes behandelt – Zuchtvieh und als Zielscheibe für Steinwurfübungen. Wie stark ist diese Gehirnwäsche nur bei ihn vorgedrungen ….

    Der Antrag auf „Befangenheit“ kam mir ja gleich komisch vor – jetzt wird mir die Motivation dazu klar.

    Sorry Frau Richterin ….. ich schäme mich zutiefst.

  42. @ #61 karaya

    Es geht doch im Kern nicht um diese Ziege äh Frau sondern um unser deutsches Gesetz. Das darf nun einmal nicht, aus welchen Gründen auch immer an irgendwelche Ziegenhirtensitten angepasst werden.

  43. Das verwirrt mich jetzt:

    „Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab – die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!“

    http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/03/22/richterin-koran-scheidung/ehefrau-zuechtigungsrecht.html

    Dass die Bildzeitung schlampig recherchiert weiß ich wohl, aber das??

  44. @#63 H.P.Petersen:

    Es geht doch im Kern nicht um diese Ziege äh Frau sondern um unser deutsches Gesetz. Das darf nun einmal nicht, aus welchen Gründen auch immer an irgendwelche Ziegenhirtensitten angepasst werden.

    Im Prinzip hat Du vermutlich recht.

    Andererseits hab‘ ich volles Verständnis für die Richterin, die sich wahrscheinlich stundenlang den Sermon der Najat L. über den wahren Islam anhören durfte, bevor sie dieser super-dämlichen Tusse, die nicht mal aus den Erfahrungen von blauen Augen und großflächigen Hämatomen lernen kann, ein paar Koran-Suren unter die Nase gerieben hat, die hier ja auch alle bestens kennen.

    Richter(innen) sind halt auch nur Menschen.

    Mal abgesehen vom konkreten Fall: Mit der Begründung körperlicher Gewalttätigkeit kriegt eine Deutsche ohne Immigrationshintergrund auch keine Scheidung ohne Ablauf der Jahresfrist von ihrem deutschen Ehemann ohne Immigrationshintergrund, wenn die räumliche Trennung vollzogen ist.

    Weshalb auch?

    Durch räumliche Trennung und Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz ist doch den Interessen der Frau an körperlicher Unversehrtheit Genüge getan.

    Was soll da eine Blitzscheidung besser machen?

    Insofern wurde hier kein deutsches Recht islamischen Sitten angepasst; die Richterin hat vielmehr entschieden wie in alllen derartigen Fällen und bloß eine ungewöhnliche Begründung gewählt.

  45. Mindestens fünf Bedeutungsebenen hat ’schlagen‘ im Deutschen doch auch.

    Der Prophet war sicherlich ’n kölsche Jung, und hat seinen Bandagierten mitgeteilt: Wenn de Weib aufmucken tut, dann schlagetse halt nächste Woch in Mensch-ärgere-dich-nicht, und schon isset wieda joot!

    Gaanz klar.

  46. zu Solingen:

    …..Der Wagen des Opfers und der Mercedes des Täters ­ – er war in der Nähe geparkt ­- wurden später für weitere Untersuchungen abgeschleppt.

    ja ja mal wieder ein dicker Schlitten wo da wohl die Kohle wieder herkommt ???
    achja ich vergass alles hochgradige Experten ohne die nix geht in D-Land die Musels und mal sehen wegen was jetzt gegen den ermittelt werden wird eigentlich isses ja ein §211n Abs 2. (das niedere ist das islamische Motiv auch wenn das wieder totgeschwiegen wird so wie in Mönchengladbach)

    Zitat:

    Ob der Anschlag als Mord oder als Totschlag gewertet wird, ist offen. „Wir ermitteln wegen eines Tötungsdelikts”, sagt Gustav Heyer.

    Am Ende wird es das wohl werden:

    § 222 oder § 216

    ca

  47. zu Solingen:

    …..Der Wagen des Opfers und der Mercedes des Täters ­ – er war in der Nähe geparkt ­- wurden später für weitere Untersuchungen abgeschleppt.

    ja ja mal wieder ein dicker Schlitten wo da wohl die Kohle wieder herkommt ???
    achja ich vergass alles hochgradige Experten ohne die nix geht in D-Land die Musels und mal sehen wegen was jetzt gegen den ermittelt werden wird eigentlich isses ja ein §211n Abs 2. (das niedere ist das islamische Motiv auch wenn das wieder totgeschwiegen wird so wie in Mönchengladbach)

    Zitat:

    Ob der Anschlag als Mord oder als Totschlag gewertet wird, ist offen. „Wir ermitteln wegen eines Tötungsdelikts”, sagt Gustav Heyer.

    Am Ende wird es das wohl werden:

    § 222 oder § 216

    ca

  48. Zitiert von karaya (#61):
    … Anschließend will sie einen Neuanfang versuchen: „Ich würde gerne eine Ehe eingehen, wo ich den richtigen Islam ausleben kann. Mit all meinen Rechten.“

    von mir gestern:

    Ich frage mich, wozu die Frau das [kein Trennungsjahr abwarten] so dringend braucht? Um sich gleich dem nächsten islamischen Frauenbeglücker an den Hals werfen zu können?

    Das war mir von Anfang an klar. Die hochwohlgeborene Dame hat den nächsten Kulturbereicherer schon an der Hand. Möglicherweise ist der Gatte deshalb gewalttätig ausgetickt ( das soll keine Entschuldigung dafür sein).Vielleicht schleppt sie uns ja noch einen aus Marokko ein, den wir dann hier durchfüttern dürfen, incl. ihr und ihres Nachwuchses, den sie natürlich im Koran und in der Verachtung Ungläubiger unterweist.

    Weil sie so edel und anständig ist, kann sie natürlich nicht unverheiratet mit ihm zusammenleben…

    … oder wozu braucht man sonst eine Blitzscheidung?

    Ich vermute, die Richterin hat’s gemerkt (wir kennen ja den Fall nicht) und nicht eingesehen, dass sie sich da zur Erfüllungsgehilfin einer verzogenen Zicke macht, die sich einbildet, sie wäre was Besseres als deutsche Frauen.

    ein Problem bei der Betrachtung des Islam ist, dass insbesondere Männer (aber auch viele Frauen) noch nie mit Muslimas in Kontakt kamen und dass daher über diese Wesen liebevoll-mitleidig-kitschige Gerüchte kursieren.

    Sie unterscheiden sich nicht von ihren Männern. Das wäre auch unrealistisch. Oder haben sich Nazi-Weiber von Nazi-Männern in ihrer Grundeinstellung und Feindbildern unterschieden? Oder hatten irgendwann in irgendeiner Kultur Männer und Frauen unterschiedliche Werte, Ansichten und Feindbilder?

    Nein.

    Nur die Femi-Verseuchung lässt uns an einen herbeifantasierten Krieg der Geschlechter glauben. Aber nichtmal hierzulande, wo diese Verseuchung endemisch ist, gibt es diesen (zum Leidwesen der Feminsitinnen haben die wenigsten Frauen Lust dazu). Männer und Frauen sind im Schnitt hier auch der gleichen Ansicht.

    Warum sollte das im Islam anders sein?

  49. @26 koltschak

    „Ach Gudrun,
    ich bin auch als Linker angetreten, bin für die Befreiung der Frau auf die Straße gegangen und für armen unterdrückten Iraner und gegen den Schah in Schah. War einer der ersten Grünen im Ort….Hahahahahahahaha….
    Und dann über Schill bei den Konservativen gelandet, jetzt in keiner Partei mehr.
    So ist halt das Schicksal, immerhin haben wir gelernt. Einige lernen nie dazu…“

    Alle Menschen sind schlau!
    Die einen vorher, die anderen nachher! 🙂

  50. @ #66 karaya
    Mit der Begründung körperlicher Gewalttätigkeit kriegt eine Deutsche ohne Immigrationshintergrund auch keine Scheidung ohne Ablauf der Jahresfrist von ihrem deutschen Ehemann ohne Immigrationshintergrund, wenn die räumliche Trennung vollzogen ist.

    Dazu BGH NJW 1981, 449, 451:
    „Es [das Berufungsgericht] meint jedoch, daß die Tätlichkeiten und Beschimpfungen … deshalb nicht als derart schwerwiegende Gründe anzusehen seien, weil die Antragstellerin bereits räumlich von dem Antragsgegner getrennt lebt. Dagegen bestehen Bedenken. Schwerwiegendes Fehlverhalten … verliert im Rahmen der Prüfung nicht schon dadurch seine zur Unzumutbarkeit führende Wirkung, daß der verletzte Ehegatte … „getrennt leben kann“. Ein solches Fehlverhalten vermag auch nach räumlicher Trennung fortzuwirken und die Bindung des verletzten Gatten an die Ehe unzumutbar zu machen.“

    @ #71 Eisvogel
    Hast schon recht, man darf „Heulmuslimas“ (deine Wortwahl, glaube ich, in einem anderen Kommentar) keine Extrawürste braten. Ein Anrecht auf eine Entscheidung nach der für alle geltenden Rechtslage haben sie aber schon. Das ist gerade die zu fordernde Gleichbehandlung.

  51. @#73 FAB:

    „Eine frustrierte Ehefrau versuchte, von ihrem alkoholkranken Mann loszukommen. Schon bald nach ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung beantragte sie die Scheidung. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor sie sich scheiden lassen können – außer die Fortsetzung der Ehe stellt für einen der Partner eine unzumutbare Härte dar. Die Frau wollte das ‚Trennungsjahr‘ nicht mehr abwarten und berief sich auf die Härtefall-Regelung: Sie sei von ihrem Mann körperlich misshandelt worden.
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hielt die schlagenden Argumente des Ehemannes jedoch nicht für eine ‚besondere Härte‘ (17 UF 411/00).“

    So können wir uns jetzt wohl lange gegenseitig Urteile an den Kopf werfen, die Rechtsprecheung ist wohl eher einzelfallorientiert und nicht einheitlich.

    Ich denke, wir können uns darauf einigen, daß die Frankfurter Entscheidung vom Ergebnis her keineswegs ungewöhnlich war.

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