Das ZDF scheint mit seiner Ankündigung, ein „Wort zum Freitag“ einführen zu wollen, oder wie immer die Pro-Islam-Veranstaltung auch heißen wird, den Startschuss zu einem Rennen gegeben zu haben. Peter Voß vom SWR, der, wie berichtet, ein „Islam-Wort“ plant, will jetzt unbedingt als erster den Moslems ein Forum bieten. Natürlich nur den gemäßigten, die den „aufgeklärten Islam“ vertreten.

Das christliche Medienmagazin Pro schreibt:

Anfang Februar preschte das ZDF vor und verkündete, eine regelmäßige Islam-Sendung nach dem Vorbild des „Wortes zum Sonntag“ veröffentlichen zu wollen – vorerst nur im Internet. Der Intendant des SWR, Peter Voß, unterstützte diese Idee von Anfang an, nun will auch er ein „Islamisches Wort“ in seinem Programm, und das noch vor dem ZDF.

Mal sehen, wann der nächste Sender nachzieht und noch schneller online geht. Offenbar können die Meinungsmacher-Dhimmis den Zeitpunkt ihrer Unterwerfungsgesten gar nicht abwarten.

Für das „Islamische Wort“ des SWR seien „Glaubensbekenntnisse von zweieinhalb bis drei Minuten“ in deutscher Sprache vorgesehen, sagte Voß im „Focus“.

Was heißt das? Werden uns dann Koran-Suren um die Ohren gehauen? Da wird man solche, die zum Töten der Ungläubigen oder zum kreuzweisen Abhacken von Händen und Füßen auffordern, sicher weglassen, um den Islam nicht in einem ungünstigen Licht darzustellen.

Zunächst einmal befehle der Koran unmissverständlich das Töten von Ungläubigen und zwar immer und immer wieder.
Betrachten wir ganz nüchtern den Textbefund, philologisch aufbereitet. Die arabische Wurzel qtl (‚töten‘) erscheint – mit allen Ableitungen – im Koran 187 Mal, davon 25 Mal im Imperativ. (Zum Vergleich: im hebräischen Alten Testament, wahrlich nicht immer ein friedfertiges Buch, kommt die entsprechende Wurzel qtl nur 4 Mal vor, die semantisch verwandte Wurzel rsh (‚morden‘) 46 Mal, aber nie als positiver Imperativ – nur negativ im Verbot „Du sollst nicht töten“.) Nicht alle Imperative im Koran sind Aufforderungen an die Gläubigen zur Tötung von Ungläubigen, aber doch die überwiegende Mehrzahl; (…)
Zum Beispiel diese:
„Wenn sie sich abkehren, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ (4:89)

„Bekämpft sie [die Ungläubigen], bis es keine Verführung [zum Unglauben] mehr gibt und alle Religion auf Gott gerichtet ist.“ (8:39)

„Wenn sie sich nicht zurückziehen von euch noch euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln, ergreift sie und tötet sie, wo ihr sie trefft, und über diese haben wir euch klare Gewalt gegeben.“ (4:91)

Aber natürlich habe der Koran auch noch anderes zu bieten, zum Beispiel den schönen Vers 5:32, der gerne zitiert wird, um die Friedfertigkeit des Islam zu unterstreichen. Er lautet:
„Wer eine Seele tötet, ohne dass [das Opfer seinerseits] eine Seele [getötet hätte] oder eine Gewalttat im Land begangen hätte, [das ist so] als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wer sie am Leben erhält, [das ist so] als hätte er die ganze Menschheit am Leben erhalten.“

Also kurz gefasst: Wer eine Seele tötet, der tötet die ganze Menschheit. Ein wahrhaft erhabener Vers, würdig einem allgemeinen Menschheitsethos als Leitsatz voranzustehen. Allerdings währt die Freude nicht lange, denn unmittelbar im Anschluss daran heisst es:
„Der Lohn derer, die gegen Gott und seinen Gesandten in den Krieg ziehen und Verderbnis im Land verbreiten, ist, dass sie hingemetzelt werden oder gekreuzigt werden oder ihnen die Hände und Füsse überkreuz abgeschnitten werden oder sie aus dem Land verjagt werden.“ (5:33)

Eben noch die Gleichsetzung des Tötungsopfers mit der ganzen Menschheit; und sofort danach dieses: Metzelei, Kreuzigung, kreuzweises Abhacken von Händen und Füssen oder, gnädigerweise, Vertreibung. Die Regeln der Humanität gelten nur für die Gläubigen. Für die Ungläubigen hingegen gilt Folgendes:
„Verflucht sind sie! Wo immer man auf sie stösst, sollen sie sie ergriffen und mit gewaltiger Metzelei gemetzelt werden.“ (33:61)

Das Verhältnis von Gewalt- zu friedlichen Suren liegt laut Mark Gabriel (Islam und Terrorismus) bei 60:40. In welchem Verhältnis wird man sie uns wohl präsentieren?

Wenn der SWR genügend Erfahrungen gesammelt habe, könne das Angebot später auch ins Radio kommen.

Und danach direkt via Sattelit in die Wohnstuben. Wir können es kaum erwarten. Zwei „gemäßigte“ Islamvertreter hat sich Voß auch schon ausgesucht: Den Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aman Mazyek, und Bekir Alboga vom türkischen Religionsverband Ditib. Mazyek ist der, der über die beiden Papp-Terroristen beim Düsseldorfer Karneval gar nicht amused war, obwohl er zuvor mehr Scherze zum Islam gefordert hatte. Der „gemäßigte“ Alboga vertritt die Ansicht, dass das Kopftuch religiöses Gebot sei. Soviel zum „aufgeklärten Islam“, den die beiden uns nahebringen werden. Denn schließlich, so Voß, wolle niemand Islamisten ein Forum geben. Aber kann Voß denn solche erkennen? Wir haben Zweifel.

Wer dem Islamismus entgegentreten wolle, müsse gerade deshalb die Zusammenarbeit mit den Vertretern eines demokratischen und toleranten Islam suchen.

Demokratische und tolerante Kopftuchverfechter. Wie geht das?

(…) die Auswahl der muslimischen Autoren sowie die redaktionelle Verantwortung „natürlich grundsätzlich nur beim SWR“.

Das kann man nur als Drohung auffassen.

Das „Islamische Wort“ solle sich zudem nicht nur an Muslime wenden, sondern auch Nicht-Muslimen authentische Informationen über deren Glauben liefern.

Was zum Teufel versteht Voß unter authentisch? Den real existierenden oder den von Leuten wie Voß herbeiphantasierten schönen, aufgeklärten und demokratischen Islam, den es nicht mal im Märchen gibt?

Einer jedenfalls freut sich schon mal ganz doll. Es ist – na klar – der Grüne Volker Beck.

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18 KOMMENTARE

  1. Dieser Voß ist ein Trottel, der gemerkt hat, dass er auf das falsche Pferd gesetzt hat, und jetzt die Wette erhöht, um das Gesicht zu wahren.

  2. # Free Speech,

    in diesem Fall gehe ich mit dir nicht einig. Voß weiß, was er tut. Und leider ist er kein Trottel. Ich vermute anderes. Diese Nähe zum Islam ist nicht zufällig.

  3. In fünf Jahren beginnt das „Wort zum Freitag“ mit dem öbszönen Geschrei „Allahu akbar!“ und dem sich anschließenden Schlachtruf: „Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie trefft!“ (Koran, Sure 9, Vers 5)

  4. Gerade las ich den Beitrag durch und dachte mir nach dem Satz

    „Peter Voß vom SWR, der, wie berichtet, ein „Islam-Wort“ plant, will jetzt unbedingt als erster den Moslems ein Forum bieten. Natürlich nur den gemäßigten, die den „aufgeklärten Islam“ vertreten“,

    na hoffentlich wird dieser Taquiyya-Brabbler Aman Mazyek von den Z-ten der Muslime nicht als potentieller Teilnehmer angesehen, da lese ich ein paar Zeilen weiter auch schon seinen Namen.
    Erst gestern hatte ich mir zur Unterstützung meiner Frühjahrsdiät den Mitschnitt „Unter den Linden“ mit Moderator Christoph Minhoff, Uwe Schünemann (Innenminister Niedersachsens) und diesem Kotzbrocken, der permanent seine Gesprächspartner aufs unhöflichste unterbrach und log, dass sich die Studiodecke bog, nochmal reingezogen und es hat gewirkt.
    Somit fällt auch heute das Abendessen aus.

  5. Koran, Sure 47, Vers 4

    Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt. Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er sie Selbst vertilgen können; aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die auf Allahs Weg gefallen sind – nie wird Er ihre Werke zunichte machen.

    Ja, das wird eine Freude sein, das endlich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland verbreiten zu dürfen.

    Wie isses aber damit:

    StGB, § 130 Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Unsere Rechtsordnung kapituliert.

  6. „>>Das „Islamische Wort“ solle sich zudem nicht nur an Muslime wenden, sondern auch Nicht-Muslimen authentische Informationen über deren Glauben liefern.

  7. Ja, das wird eine Freude sein, das endlich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland verbreiten zu dürfen.

    Das wird aber nicht passieren. Das Islam-Wort wird so zuckersüß und wunderschön und friedfertig und menschenfreundlich sein, dass man – wenn man’s glaubt – anfängt, jede andere Religion für eine Verbrecherbande zu halten.

  8. Sollen sie doch einfach die in unzählbaren Massen verkauften Videos abspielen, die mit Predigten beliebter Imame. Oder Aufzeichnungen aus Moscheen. Oder Szenen aus dem Leben in mohammedansichen Ländern.
    Das wäre instruktiv für Nicht-Mohammedaner.

    Aber wie wir wissen, ist das ja alles nicht der Islam. Eigentlich ist der Islam der Westen. Die Aufklärung. Technik, Fortschritt, Demokratie.
    Wir hier sind Moslems!, jetzt hab ich das Rätsel endlich gelöst!
    Der Islam in den mohammedanischen Ländern, mit Folter, Diktatur, Unterdrückung, das ist der mißbrauchte Islam. Von irren Gewaltätern mißbraucht zur Durchsetzung ihrer Ziele. Welches Ziels? Den Islam umzusetzen.

  9. Wetten? Wie lange wird es bevor es ein Skandal gibt beim Wort zum Freitag? Es wird ein Skandal, wenn ein Wort zum Freitag Sprecher (Prediger?) Beziehungen zu Terroristen hat oder fuer Gewalt gegen Frauen, Unschuldigen und Unglaeubiger befuerwortet. Wie lange? Beim ersten Programm? Ein Monat? 3 Monate?

  10. @#6 Golem

    Unsere Richter kapitulieren höchstens.
    Kam ja gestern abend bei RTL der Bericht, der Türke, der seine Frau und Tochter kulturell bereichert hat, hätte bei der Anhörung vor dem Gericht, das sich um seine Scheidungsangelegenheit kümmerte, wegen einer Straftat verhaftet werden müssen. Der Richter liess den Staatsanwalt anrufen, da war aber niemand daheim, ausser der Stellvertreterin. Nun hätte der Richter die Verhaftung selbst veranlassen können. Das ging ihm aber an seinem faulen, inkompetenten Arsch vorbei und er liess den Täter nach der Verhandlung ziehen. Eine Stunde später waren Frau und Tochter erschossen.

  11. @#8
    Genau! Zuckersüß ist der richtige Begriff!
    Das ist in Baden-Württemberg gerade politisch korrekt:
    Die evangelische Kirche kanns schon gar nicht erwarten, endlich den Muselmullahs um den Hals fallen zu dürfen, Ministerpräsident Oettinger springt laut Pressemeldungen vom Mittwoch (noch vorsichtig) bei.
    Was kann man da noch antworten? Demnächst müssen auch die Katholiken mitziehen, wenn es allenthalben von evangelischen Kanzeln heißt „Islam hat sowohl die Bedeutung Unterwerfung unter den Willen Gottes, als auch die Bedeutung Frieden“ (zit. Islam.de).
    Dann reichts auch, wenn der Muselmann die Predigt schreibt und von seinen evangelischen und katholischen Dhimmis am Sonntagmorgen verlesen lässt.
    Und weil alles so zuckersüß ist, wundert sich das Dhimmivolk, dass es früher mal Leute bei PI gegeben hat, die vor sowas gewarnt haben…

  12. @10 D.N. Reb: Türke?! In der ersten Meldung war er noch als „Niederländer“ angegeben!!!
    Ist wahrscheinlich für seine grosse Verdienste bei der Schaffung der multikultirellen Gesellschaft in Holland eingebürgert.

  13. Wenn wir jetzt „Islam-Wort“ im Fernseher bekommen, was wäre denn mit einem Wort für Satanisten, ein „Satanisten-Wort“ immerhin auch eine „religiöse“ Gemeinschaft und wir wollen doch die Gefühle dieser Menschen nicht beleidigen, oder?

  14. @#13 D.N.Reb: Jetzt ist es amtlich! Auch Kölner Stadtanzeiger berichtet über einen türkischstämmigen Niederländer. Als gestern über einen „Niederländer“ und einen Rechtsanwältin der Familie namens Celebi berichtet wurde, fand ich das schon sehr verdächtig. Besonders der Name der Rechtsanwältin war ein Hinweis. Noch ein Beispiel, wie bei der ersten Veröffentlichung in der Massenmedien die Abstammung des Gewalttäters verschleiert wird. Aber die erste Meldung ist immer die wirkungvollste. Ich wette, die meisten Menschen werden über einen „Niederländer“ sprechen. Wohltuend ist, dass in der letzten Monaten, nach der Vorfällen in Berlin und in der Schweiz, die muslimische Hintergründe der Intensivtäter öfter genannt werden.

  15. @#14 Marquis de Valambres

    Der „Kölner Stadtanzeiger“ ist das offizielle Bulletin der Bundesregierung? Na, holla. 🙂 Köln ist ganz schön bedeutend geworden. Dann werde ich mir den Link mal in die Favoriten legen.

  16. Hoffentlich bekommt er lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung, und nicht wie hier:
    „Ehrenmord-Prozess
    Im Zweifel für den Angeklagten
    Der Doppelmord im nordrhein-westfälischen Iserlohn-Letmathe wird möglicherweise nie gesühnt. Das Landgericht Hagen sprach den 38-jährigen Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. (10.11.2006, 12:57 Uhr)
    Hagen – Dem türkischstämmigen Mann konnte im Prozess nicht nachgewiesen werden, dass er die frühere Lebensgefährtin seines Bruders sowie deren neuen Freund in der Silvesternacht auf offener Straße erschossen hatte. Eine Vertreterin der Nebenklage kündigte Revision an, Angehörige der beiden Getöteten waren erschüttert.
    Der Vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg zeigte Verständnis dafür, dass die Angehörigen das Gefühl hätten, dass die Gerechtigkeit für „immer auf der Strecke“ bleibt. Dennoch handele es sich bei dem Urteil um einen „Sieg für den Rechtsstaat“, da das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ in der Rechtssprechung „unumstößlich“ sei.

    Indizien und Beweise reichten nicht aus

    Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer Einschätzung, dass als Motiv die Wiederherstellung der „Familienehre“ anzunehmen sei. Da sich im Laufe der Verhandlung jedoch gezeigt hätte, dass die Indizien und die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichten, hatte Staatsanwalt Bernd Maas auf Freispruch plädiert.

    Der Richter unterstrich, alle Vermutungen sprächen dafür, dass der „Täter aus dem Kreis der Familie“ kommt. Allerdings hätten die an der Kleidung des Angeklagten festgestellten Schmauchspuren nicht ausgereicht, um ihn als Schützen zu überführen. Da der 38-Jährige zudem im Prozess schwieg und die Zeugen keine verlässlichen Angaben machen konnten, sei dem Gericht keine andere Möglichkeit geblieben, als den Angeklagten frei zu sprechen.

    Cousin eines der Opfer wurde schwer verletzt

    Dem 38-Jährigen war vorgeworfen worden, in der Silvesternacht die ehemalige Freundin (32) seines Bruders und ihren neuen, 23 Jahre alten Freund mit gezielten Kopfschüssen getötet zu haben. Zuvor hatte er die Frau mit den Worten „Du Schlampe“ beschimpft. Außerdem wurde der 18-jährige Cousin des 23-Jährigen angeschossen und schwer verletzt. Anschließend flüchtete der maskierte Täter in einem Auto, das der Familie des Angeklagten gehört.

    Richter Herkenberg betonte, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bruder des Angeklagten der Täter gewesen sei. So hatte der Mann seine ehemalige Freundin nach deren Trennung im August 2005 mehrfach bedroht und sich mit ihr um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn gestritten. Zudem war es zwischen den Familien bereits vor der Tat immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen.

    „Bitter, dass die Tat nicht aufgeklärt ist“

    Die Mutter des getöteten 23-Jährigen kämpfte nach der Verkündung des Urteils mit den Tränen. „Der Mord bleibt ungesühnt. Und zwei Kinder haben jetzt keinen Vater mehr“, brachte sie noch hervor, bevor sie sich mit ihrem Anwalt zurückzog.

    Staatsanwalt Maas räumte ein, es sei „bitter, dass die Tat nicht aufgeklärt ist“. Allerdings habe er immer noch die Hoffnung, den Doppelmord eines Tages klären zu können. Schließlich könnten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt belastende Aussagen gegen Mitglieder der Familie bekannt werden. Dann würde das Verfahren möglicherweise neu aufgerollt. (tso/ddp)

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