Stephan Grigat BuchIm Januar diesen Jahres wurde, wie wir berichtet haben, David Goldner vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen des Besitzes verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte Flyer mit dem Titelbild des frei verkäuflichen Anti-Islam- und Antifaschismus-Buches Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus von Stephan Grigat bei sich gehabt, auf dessen Cover Islamisten mit Hitlergruß abgebildet sind. Die Revision vor dem Oberlandgericht München war jetzt erfolgreich. Goldner wurde freigesprochen. Gestern schickte er uns folgende Mail:

Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2007 hat das OLG München mich, David Goldner, vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) freigesprochen.Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte mich am 10.1.07 zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil ich auf einer Demonstration im oberbayerischen Mittenwald im Mai 2006 Flyer verteilte bzw. verteilen wollte, auf denen das Cover des Buches „Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Geschichte gegen Postnazismus und Islamismus, Freiburg, 2006“ von Stephan Grigat abgebildet war, welches Islamisten zeigt, die den rechten Arm zum sog. Hitlergruß strecken. (Der Flyer bewarb ein Vortragsveranstaltung über das Buch mit Stepahn Grigat)

Seit gestern liegt mir das Urteil in schriftlicher Form vor, ich werde die wichtigsten Auszüge bis spätestens morgen nochmal an Sie vermailen.

Hiermit möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken bei all jenen, die mich in den letzten 10 Monaten (den Strafbefehl hatte ich im Juli 2006 erhalten) – in welcher Form auch immer – unterstützten.

Mit Personen/ Organisationen, die Spendengelder für mich überwiesen haben, werde ich noch persönlich in Kontakt treten, um über die Verwendung bzw. Rückzahlung evt. jetzt „überschüssiger“ Spenden zu reden.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Chance nutzen, Sie auch noch auf mein „zweites“ Stafverfahren aufmerksam zu machen, das noch nicht abgeschlossen ist: Am 14. Februar 2007 verurteilte mich das Amtgericht München wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zu 60 Tagessätzen (je 40 Euro), weil ich auf einer Mahnwache einiger Neonazis im April 2006 während bzw. nach meiner (unbegründeten) Festnahme angeblich Widerstand leistete.

onkret wird mir vorgeworfen, während ich am Boden lag, einen Beamten des USK (Unterstützungskommando der Polizei) gegen das Schienbein getreten zu haben. (Einen sehr guten Artikel gibt es zu diesem Fall auf dem „Lizas Welt“)

Die Berufungsverhandlung zu diesem Fall wird stattfinden am 17.10.2007 vor dem Landgericht München.

Viele Grüße,

David Goldner

Wir freuen uns über den Freispruch in einer an absurden Verrenkungen kaum noch zu überbietenden Posse und wünschen uns das zweite „Vergehen“ den gleichen Erfolg! Dabei wird Goldner beschuldigt durch das Hochheben einer israelischen Flagge Hassbekundungen provoziert zu haben. Für die volksverhetzende Äußerungen, wie „Tod den Juden“ waren somit nicht die verantwortlich, die sie skandierten, sondern Goldner, der sie quasi dazu gezwungen hatte.

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28 KOMMENTARE

  1. Wurde der Autor des Buches auch verklagt? Schließlich hat er doch das Cover zumindest abgesegnet, wenn sich nicht sogar selbst ausgesucht. Oder sieht da die Rechtslage anders aus?

    Da es sich um keinen urheberrechtlichen, sondern um „ein an den Haaren herbeigezogenen „Tatbestand““ handelt, ist der Freispruch mehr als gerechtfertigt.

    Auch für das zweite Verfahren viel Erfolg und hoffentlich wieder FREISPRUCH.

  2. Zuerst Gratulation für ein Sieg gegen die „Freisslers Erben“ (Zitat HMB)!
    David Goldner wurde in Mittenwald verhaftet, wo er gegen die alten und aktiven „Kameraden“ protestiren wollte, die jährlich die Landung auf Kreta und ähnliche glorreiche Ereignisse feiern.
    Leider gibt es auch hier im Blog eine Menge Unterstützer dieses Gedankenguts, die zwar die Islamisierung geiseln, aber in der Gedankenkonstruktionen Möllemanns, Hohmanns oder Günzels nichts Verwerfliches sehen.

  3. Solche Fälle sollten all jenen zu denken geben, die jubilieren, solange es nur die richtigen sind, die wegen „verfassungsfeindlichen Symbolen“, „Volksverhetzung“ o.ä. verurteilt werden.

  4. @Marquis

    Wenn es sich bei den deutschen Richtern um Freislers Erben handeln soll, stellt sich natürlich die Frage, warum sie Typen wie Goldner oder Broder nicht einfach einkerkern lassen.

  5. Eigentlich war das zu erwarten. Das Schlimme ist, daß man ihm überhaupt diese Scherereien bereiten mußte. Aber genau darum geht es ja auch immer wieder.

  6. @8: Äh ja, aber warum sprechen sie sie dann frei? Sähe einem Freisler nicht gerade ähnlich.

  7. Dafür gibt es für Oberstaatsanwalt Reusch nun Ärger, wie der Tagesspiegel berichtet:

    Berliner Justiz
    Staatsanwalt Reusch wird diszipliniert
    Wegen umstrittener Äußerungen in einem Interview bekommt der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch ein Disziplinarverfahren. Seine Worte hätten das Gesetz „überdehnt“, sagte Justizsenatorin von der Aue. (24.05.2007, 16:01 Uhr)
    Anzeige
    Berlin – Entsprechende Schritte kündigte die Senatorin Gisela von der Aue (SPD) im Berliner Abgeordnetenhaus an. Von der Aue betonte, der Leiter der Spezialabteilung 47 für jugendliche Intensivtäter habe mit einigen seiner Äußerungen zum Umgang mit Straftätern das Gesetz „überdehnt“. Die Aufklärung im Einzelnen sei aber Sache des Disziplinarverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.

    Reusch hatte in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ gesagt, dass jugendliche Straftäter auch allein zu Erziehungszwecken in Untersuchungshaft gesteckt werden sollten. Dies ist laut Gesetz unzulässig.

    Unterdessen wächst der Druck auf die Berliner Justizsenatorin wegen ihrer öffentlichen Maßregelung des Oberstaatsanwalts sowie wegen ihres Umgangs mit der so genannten Medikamentenaffäre. Die Fraktionen von CDU und Grünen beantragten auf der Plenarsitzung am Donnerstag, die Vorgänge in der Berliner Justiz zum Thema einer aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus zu machen. (tso/ddp)

  8. Wie kann man jemanden verhaften, auf Grund des Titelbildes eines Buches, das ja wohl bereits durch die staatliche Prüfung gegangen sein muss, wenn es denn schon erschienen ist!?

  9. Ja klar, die Richter sind Freislers Erben (gleichzeitig aber komischerweise immerzu viel zu gnädig, was Freislers Art bekanntlich nicht war), die Ärzte sind Mengeles Erben, der Verfassungschutz ist der Erbe der Gestapo etc.pp.

    Ich mag Broder eigentlich gerne, aber dieses Niveau der Beleidigung ist ebenso universell anwendbar wie auch arg primitiv.

    Und wenn er sich in dem von feuervogel verlinkten Artikel drüber aufregt, daß ausgerechnet deutsche Gerichte über Streitigkeiten unter Juden entscheiden, ist mir das völlig unverständlich. Welche Gerichte solten denn sonst entscheiden?

    Schließlich handelt es sich bei den Kontrahenten doch um (jüdische) Deutsche die sich in Deutschland aufhalten und die fraglichen Äußerungen sind hier gefallen.

  10. Vorausgeschickt: ich habe grundsätzlich was gegen (Neo-)Nazis, ihre Umtriebe und Symbole.

    Dennoch: den Gruß mit der ausgestreckten Hand als „Hitlergruß“ festzuschreiben wäre genauso, als würde man Wagners Musik als „Hitlermusik“ bezeichnen oder Dt. Schäferhunde als „Hitlerhunde“.

    Dieser Gruß wurde – nachweislich, wie man an vielen alten Statuen sehen kann – als Gruß von den alten Römern verwendet. Aber das weiß sicher jeder hier 😉

    Ich habe sogar noch mein erstes Lateinbuch (von 1961), in dem Photos solcher Statuen und gezeichnete Szenen mit römischen Soldaten zu sehen waren. Vermutlich sind die in heutigen Lehrbüchern aus Gründen der PC wohl entfernt… 😉

  11. Betrifft: 13 Homo Germanus

    „Wie kann man jemanden verhaften, auf Grund des Titelbildes eines Buches, das ja wohl bereits durch die staatliche Prüfung gegangen sein muss, wenn es denn schon erschienen ist!?“

    Du scheinst die Bundesrepublik Deutschland mit der DDR zu verwechseln.
    Es gibt keine staatliche Prüfung, die einer Publikation vorausgeht. Du und jeder andere kann Zeitschriften, Bücher und sonstige Schriften produzieren und nach Belieben in Umlauf bringen. Das geht den Staat gar nichts an.
    Erst wenn der Inhalt gegen Gesetze verstößt (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, Aufforderungen zu Straftaten, Volksverhetzung, Leugnung des Holocausts) treten die Behörden in Erscheinung. Meist auf eine Anzeige hin.
    Bei Pornografie wird zudem die Indizierung verhängt, d.h., die Schrift darf nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, Werbung ist nur eingeschränkt erlaubt.
    Außerdem gibt es die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (früher: „…Schriften“), die als einzige Institution auch eine Vorzensur durchführen kann, dies aber in der Regel bei Videospielen und Filmen.

  12. Die Staatsanwaltschaft hätte lieber in rechts-islamischen Palestinenser-Kreisen ermitteln sollen, anstatt unsinnige Prozesse gegen Demokraten anzuzetteln.

  13. @halali

    Das Hakenkreuz haben auch nicht die National-Sozialisten erfunden, genausowenig die Sig-Rune oder andere verbotene Symbole

  14. Unfassbar, mit Verlaub, aber diese/r Amtsrichter/in muss echt eine Vollmeise gehabt haben. Wahrscheinlich Richter zu einer Zeit geworden, als das noch mit zweimal „ausreichend“ in den juristischen Staatsprüfungen ging.

    Nach dieser Logik müßte sich ja jeder strafbar machen, der Fotos und Abbildungen aus der Nazizeit in die Hand nimmt, wie absurd.

  15. @halali #16

    „Dennoch: den Gruß mit der ausgestreckten Hand als ‚Hitlergruß‘ festzuschreiben wäre genauso, als würde man Wagners Musik als ‚Hitlermusik‘ bezeichnen oder Dt. Schäferhunde als ‚Hitlerhunde‘.“

    So, so, halali, Du meinst also, die Muselmanen auf dem Cover bieten einen „Römergruß“ dar. Interessante Interpretation. Und Neonazis grüßen nach Deinem Verständnis auf diese Weise, weil sie in altrömischer Nostalgie schwelgen? Diesen gequirlten Blödsinn kannst Du doch wohl nicht ernst meinen.

    Ein Markenzeichen der Nationalsozialisten war und ist der Gruß mit ausgestrecktem rechtem Arm. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Gruß seinen Ursprung im alten Rom hat. In der Gegenwart steht dieser Gruß – was sicherlich problemlos empirisch belegbar ist (sofern nicht schon geschehen) – nicht nur in Europa, sondern weltweit für den Nationalsozialismus. Hiervon durfte ich selbst mich auch schon z. B. in Japan und Indien überzeugen, wo ich als Deutscher scherzhaft bzw. mit ernstgemeinter Freundlichkeit mit dem HITLERGRUSS begrüßt wurde. Etwas Altrömisches haftet mir mit Sicherheit nicht an.

  16. Ach ja: Wobei man natürlich hinsichtlich des Hakenkreuzes durchaus differenzieren muss, da man die Swastika in Süd- und Ostasien rechts und linksdrehend als harmloses religiöses Symbol an jeder Ecke (Indien) oder zumindest an Tempeln sieht. In Europa (zumindest jenseits der äußerst seltenen buddhistischen oder hinduistischen Tempel) steht es jedoch zweifellos für den Nationalsozialismus.

  17. Und: Debile Typen mit Glatze, Bomberjacke und Springerstiefeln hälst Du, halali, doch nicht etwa für gläubige Hindus oder Buddhisten, die ihren Glauben kundtun, oder?

  18. @Prinz Eugen

    Und was ist mit Mussolini? Dessen Faschisten grüßten ebenso. Also: Römer-/Mussolini-/Faschisten-/Hitler-/Hisbollagruß.
    Und Deine anderen Fragen sind rein rhetorisch, da ich nichts behauptet habe, was diese nach sich ziehen müsste. Wenn man sich gerne selber liest, konstruiert man halt selber irgendein Geschwafel.

  19. Ich kann soviel richterliche Weisheit gar nicht glauben!

    Gibts noch eine hoehere Instanz die das kippen kann?

    Wird der Richter jetzt verwarnt, entlassen oder sonstwie dienstrechtlich belangt?

    Beim gegenwaertigen Zustand der deutschen Justiz ist so ein Urteil schon fast eine Fatwah wert.

    Trotzdem, freue mich.

  20. @halali:
    Prinz Eugen hat allerdings recht, Du kannst nach der Umdeutung, die die Nazis an den vorgefundenen Symbolen vorgenommen haben, und die sie in die Köpfe der Menschen fast weltweit eingebrannt haben, nicht einfach wieder zur ‚unschuldigen‘ Lesart zurückkehren.

    Die Hisbollah bezieht sich sicherlich nicht auf die Römer, meinetwegen auf Mussolini, wenn Dir das lieber ist, aber machte das wirklich einen Unterschied? Abgesehen von dem, dass die italienischen Faschisten nicht originär antisemitisch waren, sondern erst nach ‚Überzeugungsarbeit‘ durch das Deutsche Reich auch entsprechende Praktiken übernahmen? Nein, die Hisbollahführung kennt selbstverständlich die Riefenstahl-Filme aus den 30ern und inszeniert ihre Paraden nach den darin vorgefundenen Vorbildern.

    In Japan wird das Hakenkreuz tatsächlich relativ unschuldig als Symbol für buddhistische Tempel verwendet, japanische Landkarten verstören uns Westeuropäer daher beim ersten Anblick kurz (alles voll mit Hakenkreuzen), aber die Tradition ist nunmal wesentlich älter als die deutsche. Das buddhistische Sonnensymbol dreht sich natürlich auch andersherum, aber zeig mir den Nazi, der den Unterschied bemerken würde. 😉

  21. Wahrscheinlich interessiert meine Meinung jetzt nicht mehr, aber der Typ ist mir auch so nicht geheuer – er macht den Eindruck, ein Linksradikaler zu sein und ist froh um jede Unterstützung. Aber das sei nur mein persönlicher Eindruck.

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