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Gesprächsleitfaden: Was brennt, fliegt raus

Der sogenannte Gesprächsleitfaden in Baden-Württemberg [1], der speziell muslimische Einbürgerungswillige auf ihre Einstellung zu den Grundwerten unserer Gesellschaft testen soll, ist leise und unauffällig in wesentlichen Punkten geändert worden [2]. Um es auf eine knappe Formel zu bringen: Was den Muslim stört, fliegt raus.

Dazu gehören die Fragen nach der Haltung zur Homosexualität, die auch international Kritik ausgelöst hatten. Zudem wurden einige der 30 Fragen des Katalogs umformuliert und konkreter gefasst. (…) Geändert wurde der Leitfaden vom CDU-geführten Innenministerium. Justizminister Ulrich Goll (FDP) und der Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann waren allerdings einbezogen. Goll, der auch Integrationsbeauftragter ist, hatte vor allem die Fragen zur sexuellen Orientierung bemängelt. Sie hätten in einem solchen Leitfaden nichts verloren, weil sie nichts über die Einstellung des Einbürgerungswilligen zum Grundgesetz aussagen. Die neu aufgenommenen Inhalte beziehen sich den Angaben zufolge auf den Bereich extremistischer Organisationen. In Zweifelsfällen soll nun die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder Organisationen abgefragt werden. Auch das Thema Eheschließung wird in der neuen Fassung mit Blick auf Zwangsverheiratungen und Doppelehen sowie Akzeptanz deutscher Gesetze im Falle von Scheidungen angesprochen.

Also das Übliche: Wischiwaschi statt konkrete Fragen. Die Einstellung zur Homosexualität hat im übrigen sehr viel mit der Akzeptanz unserer Gesellschaft und ihrer Werte zu tun, sie gehört zu den Kernpunkten. Respektiere ich Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung, wie zum Beispiel die Grünen es in allen außerislamischen Bereichen fordern, oder tue ich das nicht. Sind Artkel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, der da sagt

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

oder Artikel 2 Absatz 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

tatsächlich vereinbar mit der in der Muslimcommunity weit verbreiteten Ansicht, dass Schwule minderwertig sind und getötet werden sollten? Gerade erst gingen Aussagen von Muslimen zum Thema „schwul sein“ durch die Presse [3].

Ist offenes Schwulsein eine Beleidigung für Muslime? Auch eine Umfrage des schwulen Hamburger Stadtmagazins “Hinnerk” bei muslimischen Kaufleuten zeigt die ausgeprägten Bruchlinien im Multikulti-Viertel. “Das sind keine Menschen”, heißt es dort. Und auf die Frage, was er tun würde, wenn sein Sohn schwul wäre, antwortet ein anderer: “Erschießen!”

Mit diesem Hintergrundwissen gab es offensichtlich für die Beteiligten nichts Wichtigeres zu tun, als die Fragen zur Homosexualität schnell zu streichen. Die Verantwortlichen scheinen solche Ansichten problemlos mit unserer Verfassung für vereinbar zu halten. Und die Grünen, bisher stolz auf ihre Erfolge in Sachen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, fegen derartige „Lächlicherkeiten“ wie die Vereinbarkeit von Islam und Schwulsein mit leichter Hand vom Tisch. Man hat schließlich genug mit dem Vatikan und seiner Haltung zu schwulen Priestern um die Ohren.

In Zweifelsfällen soll nun die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder Organisationen abgefragt werden.

Darf man denn solche Fragen überhaupt stellen und wenn ja, welchen Nutzen haben sie eigentlich? „Verfassungsfeindliche Bestrebungen“ sind bei uns nicht einmal strafrechtlich relevant. Es ist neuerdings erlaubt, zum „Heiligen Krieg“ und zum Schlachten Ungläubiger aufrufen [4], solange man seine Pläne nicht umsetzt. Somit könnte die Zustimmung zu derartigen Zielen wohl kaum ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung sein.

(Spürnase: Wilhelm Entenmann [5])

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