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Fatwa: Frau darf ihren Arbeitskollegen stillen

MusliminNein, liebe PI-Leser, Sie haben sich nicht auf eine falsche Seite verirrt. Dieser Beitrag ist Realität – islamische Realität. Laut einer Fatwa des Direktors der Habithabteilung der Kairoer Al-Azhar-Universität, Izzat Atiyya, ist es zulässig, dass eine berufstätige Frau ihren männlichen Kollegen während der Arbeitszeit stillt. Es handelt sich nicht um eine khulwa (Verbot), wenn beide in einem verschlossenem Raum arbeiten, dessen Tür nur von den beiden geöffnet werden kann.

Nach Bekanntwerden der Fatwa kam es an der Al-Azhar-Moschee – vor allem von Frauen, die das „Stillen von Erwachsenen“ als Verachtung des weiblichen Körpers betrachten – zu einer großen Welle der Abwendung vom Islam [1]. Inzwischen ist Izzat Atiyya entlassen [2] worden, denn nicht nur seine Vorgesetzten empfanden die bizarre Fatwa als peinlich, sondern ganz Ägypten.

Im Forum Freigeisterhaus [3] fanden wir die Übersetzung eines Alarabiya.net-Artikels [4]. Der Übersetzer, der Forum-User namens Ladeeni, eines Ex-Moslems, leitet seinen Text wie folgt ein: „Die Verblödung und Absurdität des Islam und der Muslime kennt keine Grenzen, das ist mein Eindruck wenn ich in den arabischen Meiden lese.“

Heftige Diskussionen im Parlament und in Al-Azhar-Universität

Eine Fatwa erlaubt der Frau das Stillen ihres männlichen Kollegen um die verbotene Khulwa vorzubeugen

Dubai, Alarabiya

Eine heftige Debatte unter den Islamgelehrten in Ägypten hat das Parlament erreicht, nachdem der Direktor der Habithabteilung der Al-Azhar-Universität eine Fatwa erstellt hat, die „das Stillen von Erwachsenen“ zulässt.

Sabri Khalfallah, Mitglied der Muslimbruderfraktion im ägyptischen Parlament sagte, dass gestern 50 Abgeordnete die Fatwa im Parlament diskutiert haben und ihre Sorge über die Verbreitung der Fatwa in den Medien gezeigt haben.

Dr. Izzat Attia, Direktor der Habithabteilung der Grundlagen-der-Religion-Fakultät hat mit seiner Fatwa für eine schwerwiegende Überraschung gesorgt, indem er in seiner Fatwa einer berufstätigen Frau das Stillen ihres männlichen Kollegen erlaubt. Es handelt sich auch dann nicht um eine khulwa, wenn beide in einem verschlossenem Raum arbeiten, dessen Tür nur von den beiden geöffnet werden kann.

Dr. Attia hat Alarabiya.net erklärt, dass „das Stillen von Erwachsenen“ mit 5 Brustmilchportionen zustande kommt. Dadurch wird die Khulwa der beiden halal, jedoch der Heirat der Beiden nicht haram. Dann darf z.B die Frau auch ohne Kopftuch vor dem von ihr gestilltem Arbeitskollegen arbeiten. Er hat aber aufgefordert, dieses Stillen gesetzlich und vertraglich zu regeln, im Vertrag muss dann stehen dass Frau X den Mann Y gestillt hat.

Khalfallah, der Abgeordneter der Muslimbrüder sagte zu Alarabiya.net: „Das Problem bei der Sache ist, dass die Fatwa nicht akademisch oder wissenschaftlich aufgenommen wurde, wäre das de Fall, gäbe es diese Diskussion nicht, aber sie wurde satirisch von den Medien verbreitet.“

Dr. Izzat Attia sagte zu Alarabiya.net: „Manche haben „das Stillen des Erwachsenen“ rein sexuell betrachtet und haben sich gefragt: Wiese darf ein Mann von einer fremden Frau gestillt werden? Aber sie haben vergessen dass der Prophet dies erlaubt hat. Kein Hadith-Wissenschaftler kann die Richtigkeit des „Stillen des Erwachsenen“-Hadiths in Frage stillen.“

Und dann erklärte er die Problematik: Die Frauen des Propheten dürfen nach ihm nicht heiraten bzw. verheiratet werden. Deshalb durfte kein Nicht-Mahram die Ehefrau des Propheten (Aisha ) zu Hause besuchen. Aisha nutze eine Sondererlaubnis (Rukhsa genannt) des Propheten. Sie befahl den Töchtern ihrer Brüder und Schwestern, diejenigen zu stillen, die sie der Umstände wegen zu Hause besuchen mussten. Diese Sondererlaubnis des Propheten wurde für den Sklaven von Abu Huthaifah erteilt, der als Erwachsener von der Ehefrau Abu Huthaifahs gestillt wurde, damit er mit ihnen im Haushalt sein kann. Der Prophet hat diese Sondererlaubnis erteilt, damit Familien ohne religiöses Bedenken denjenigen zu Besuch haben können, den diese Familien bei sich haben möchten.

(Im Islam darf ein Nicht-Mahram ein Haushalt nicht betreten, wenn da Frauen anwesend sind, das ist einer der Gründer wieso die Haushälter in vielen arabischen Ländern in Männer- und Frauenbereiche geteilt sind).

» Tagesspiegel-Kommentar: Darüber spricht ganz Ägypten [5]

(Spürnase: Doris L.)

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