Thomas Tartsch BuchPax Europa hat eine Aktion gestartet, um Thomas Tartsch zu helfen, der derzeit von einem muslimischen Anwalt unter Druck gesetzt wird: Tartsch ist ein junger Wissenschaftler aus dem Ruhrgebiet, der sich mit dem radikalen Islam beschäftigt. Zu seinen Büchern zählt etwa das mit sorgfältiger Quellenstudie verfasste Werk „Islamischer Fundamentalismus und Jihadismus„. Er arbeitet derzeit an seiner Promotion und will ergründen, ob die bisherigen Wege, den radikalen Jihadismus einzudämmen, Erfolg versprechend sind oder neue Wege beschritten werden müssen.

Dabei bekennt er sich ausdrücklich als Verfechter der Idee der universalen Menschenrechte. Nun hat Tartsch Post von einem islamischen Anwalt (einem deutschen Staatsbürger) bekommen, der ihm eine Frist bis zum 22. August setzt, alle angeblich volksverhetzenden Passagen aus seinen Internet-Seiten zu nehmen. Die angeblich „volksverhetzenden“ Passagen werden dabei mit keinem Wort konkret erwähnt, der Autor hat also keine Möglichkeit zu prüfen, auf welche Stellen sich die strafrechtliche Klageandrohung bezieht. Pax Europa und Akte Islam haben sich satzungsgemäß dazu verpflichtet, Menschen, die wegen ihrer Islam-kritischen Berichterstattung unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert werden, mit rechtsstaatlichen Mitteln zu helfen. Man kennt das oben erwähnte Buch von Thomas Tartsch, aber nicht jede seiner Schriften. Pax Europa hat bislang nicht den geringsten Hinweis auf „volksverhetzende“ Aussagen finden können.

Pax Europa und Akte Islam bitten um Hilfe:

Bitte schauen Sie sich die Homepage von Herrn T. an. Wir erbitten von den Juristen unserer Leser Hinweise, ob diese auch nur ansatzweise „Volksverhetzende“ Passagen auf den genannten Seiten erkennen. Sollten diese (erwartungsgemäss) in den Texten von Herrn T. nicht enthalten sein, werden wir Herrn T. mit allen unseren Mitteln – juristisch, finanziell und menschlich – den Rücken stärken und ihm empfehlen, die aus unserer subjektiven Sicht ihm zugegangene Einschüchterung/Drohung von der zuständigen Staatsanwaltschaft aufarbeiten zu lassen.

(Spürnasen: Theophanu und Hanlonsrazor)

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53 KOMMENTARE

  1. Ein Anwalt kann natürlich „drohen“, aber ob er damit durchkommt ist eine andere Sache.

    Auf jedem Falle muss eine mediale Öffentlichkeit hergestellt werden.

  2. Gegen „Ehrenmorde“ und Zwangsheiraten.
    Das find ich schon etwas hart. Man muss auch andere Kulturen respektieren und wenn das halt Sitte ist. Muss es toleriert werden und das grenzt schon an Volkverhetzung, immerhin richtet er sich damit gegen 3,5 millionen Menschen in deutschland!

  3. Ja!!: Volksverhetzendes gefunden:
    den link http://www.hatunundcan-ev.com

    Die Tatsache, daß der Verein den Namen Hatun enthält, suggeriert, daß besonders Türken gegen Frauen gewalttätig sind.
    Das ist insbesondere deshalb so besonders volksverhetzend, weil das genaue Gegenteil der Fall ist.
    Beweis: der Türke ist gern Mohammedaner, und der Mohammedaner ist friedlich. Alle Medienberichte beweisen das. Es gibt so gut wie keine Medienberichte, welche von islamischer Gewalt sprechen!

  4. Das scheint mir eher eine neue Form der Fatwa zu sein.
    Da der Anwalt nicht einmal die Passagen zitiert, die angeblich volksverhetzend sind, will er auch offensichtlich gar nicht erreiche, dass der Autor etwas „korrigiert“.
    Vielmehr soll hier psychicher Druck ausgeübt und die Hemmschwelle sich gegen den Islam zu äußern noch höher gesetzt werden!
    Gleichzeitig macht der Anwalt so dieses „ketzerische“ Buch und seinen Autor publik.
    Weitere Drohungen werden folgen. Ich erkenne in der Zielsetzung kaum einen Unterschied zur Fatwa.

    Und natürlich muss es möglich sein, den Namen des Anwalts zu veröffentlichen. Der beklagte ist ja auch nicht anonym. Ausserdem hat der Anwalt ja wohl keine physischen Sanktionen zu befürchten, wie es der Autor bald sicher hat!

  5. man könnte sich schriftlich an den Anwalt wenden „Sehr geehrter Herr hmhmhm in Ihrem schreiben vom hmhmhm fordern sie Herrn Tartsch dazu auf angeblich volksverhetzende Passagen von seiner Internetseite zu streichen sollten sie einen Prozess anstreben werde ich Herrn Tartsch mit einer Spende in Höhe von hmhmhm unterstützen …“

    wenn etwa 100 dieser Schreiben in einer kleinen Anwaltskanzlei ankommen wird er sich weitere Schritte sicherlich überlegen

    Simson

  6. Seine Promotion wird mit Sicherheit nicht anerkannt. Er beweist natürlich, das er befähigt ist selbstständig zu forschen, aber sein Thema ist „nicht wissentschaftlicher Grundlage“,vielmehr gibt er nur seine eigene Meinung wieder. So,oder so ähnlich wird es lauten.
    Der Anwalt kann ja klagen. Warten wir es mal ab.

  7. Hallo.

    Erst einmal VIELEN DANK ans PI-Team, „Pax Europa/Dr. Ulfkotte“ und allen, die mir bis jetzt gemailt haben.
    Es handelt sich hier um einen klaren Einschüchterungsversuch, damit ich meine Homepage lösche. Das werde ich nicht tun! Denn die Aussagen sind alle belegbar. Vielmehr liegt hier wohl eher ein Fall von zumindest versuchter Nötigung vor. Aber in letzter Zeit scheint man gewisse Kreise zu stören, was zeigt, wie sich jetzt schon die Meinung in der Bevölkerung zu drehen beginnt. Wer trotzdem problamtische Stellen findet – für Hinweise bin ich dankbar.
    Und als Vorankündigung. Am 01.09. werde ich in Dortmund über den organisierten islamischen Fundamentalismus referieren. Näheres folgt noch.

  8. #4 Beate Klein (08. Aug 2007 12:53)

    > @ Armenius: Wo haben wir denn den Namen des
    > Anwaltes veröffentlicht?

    Ne, er meint vermutlich (korrigiere mich!) dass er oder wer anders oder ihr den Namen veröffentlichen dürfen bzw. ob ihr den Namen nicht hinschreiben solltet.
    (Ihr solltet vermutlich nicht.)

  9. Die Internetseite ist ja „grün“, d.h., schon mal die Farbe der Muslime. (Grün bedeutet dort stärke, Fruchtbarkeit, oder ähnliches)

    War nur kurz drauf, hat mir sofort abgelöscht, weil da muss man ja richtig lesen können, damit man was findet.

    Nicht wegen dem Inhalt, sondern wegen dem Aufbau.
    Also ein waschechter Muslim wird dort sicher nicht Stunden verweilen wollen, selbst wenn die Seite „grün“ ist…

  10. Ah, ok. Dachte ich mir, „von einem islamischen Anwalt (einem deutschen Staatsbürger)“… solche Anwälte gibt es viele. Also stammt es nicht von Normalen Menschen, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben, sich ein Opfer zu suchen.

    Kurz gesagt: Der Mann ahnt hier eine Quelle um seine juristischen Fähigkeiten zu testen und um Geld zu machen. (Meine Vermutung mal.)

    Also ich schreibe auf MEINEN Homepages so viel gegen Muslime wie ich will.
    Sonst könnte man jede Bibel oder jedes Kino im Westen schliessen bzw. verbrennen, da es ja Muslime beleidigen könnte…

  11. Hi Thomas,

    wenn du am 1.9. referierst, versuche jemanden zu finden, der dein Referat aufzeichnen kann…
    dann stellst du das referat über youtube ins netz.
    Schau noch mal rüber, dass du keine Hetze betreibst, damit dir kein Lapsus wie Benedikt dem XVI. passiert.
    Dafür hast du bei allem respekt noch nicht die richtige position und die türkei wird dich nicht einladen zu einem versöhnungsgespräch….
    zum glück haben wir in unserem kuffar land noch ein paar freiheiten.

    Eine wissenschaftliche abhandlung tut bitter not in der Islamisierungsdebatte …

    Islamophobie? pah, die Angst ist nicht eingebildet sondern begründet!

  12. #6 Capetonian (08. Aug 2007 12:58)

    „Ausserdem hat der Anwalt ja wohl keine physischen Sanktionen zu befürchten, wie es der Autor bald sicher hat!“

    noch nicht… kommt noch.

  13. Kann man diese Heinis nicht alle irgendwie wegschaffen?

    Ich meine, die Muslime und deren Gefolge verhindern zunehmend, dass sich der Normal-Bürger seiner normalen Arbeit nachgehen kann.

    Der wirtschaftliche Schaden als Folge dürfte allein in West-Europa enorm sein.

    -> Aufhalten und abhalten zu einem normalen, geregelten bürgerlichen Leben. Oder ähnlich.
    -> Verwicklung in Konflikte, die der normale Bürger nicht will.
    -> Drohungen und Terror, die der normale Bürger nicht will.

    Da der Staat sich nur halbherzig um die Sicherheit der normalen Bürger kümmert, gibt der normale Bürger je länger je mehr einen Teil seiner verfügbaren Zeit und seines Geldes für seine eigene Sicherheit aus.

  14. Hallo Thomas,

    ich würde der Sache gelassen entgegensehen. Solange kein konkreter strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben wird, sondern nur Allgemeinplätze, ist so eine Schreiben für den Ofen.

  15. #4 Beata Klein
    Meine Frage war kein Vorwurf, sondern eine Bitte, den Namen nach Möglichkeit zu veröffentlichen. Es würde mich sehr interessieren, ob dieser Mann bereits in ähnlichen Fällen in Erscheinung getreten ist.

    #11 Neutral
    So ist es. Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen.

  16. #8 CharlyBraun

    Seine Promotion wird mit Sicherheit nicht anerkannt. Er beweist natürlich, das er befähigt ist selbstständig zu forschen, aber sein Thema ist “nicht wissentschaftlicher Grundlage”,vielmehr gibt er nur seine eigene Meinung wieder.

    Die Entscheidung, ob Deine Dissertation einen „wesentlicher Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung“ darstellt, liegt (fast) ausschließlich bei Deinem Doktorvater (aka „Chef“). Da würde ich mir keine Sorgen machen. Daß vielleicht irgendwann ein paar Kulturbereicherer vor Deiner Tür stehen, ist eine ganz andere Sache.

  17. Diese Dinge sind doch nichts anderes, als eine aktive Behinderung im normalen bürgerlichen alltäglichen Leben.

    Wenn es NO-GO Gebiete gibt, wo die Einheimischen von den Land-Besetzern weggeschickt werden, dann stimmt da grundlegendes etwas nicht mehr.

    Dann hat der Staat in Sachen Sicherheit und Bewegungsfreiheit seiner Bürger total versagt und nimmt den eigentlichen Auftrag vom Bürger nicht mehr wahr.

  18. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber meine gelesen zu haben, dass es eine Strategie von Mohammed war, das Gebiet der Ungläugiben in einen Krieg zu verwickeln mit Verwirrung etc.

    Nach dem Islam gibt es meines Wissens ein „Haus-des-Friedens“ (=Gebiete der Erde, wo der Islam Einzug gehalten hat) und „Haus-des-Krieges“ (=Gebete der Erde, wo der Islam noch nicht Einzug gehalten hat).

    In an an den Grenzen zum Haus-des-Friedens herrsche Krieg, solange bis der Islam zu 100% eingezogen sei.

    Ja, ich meine, das sogar im Koran gelesen zu haben. Bzw. den Kommentaren dazu, als eine Strategie von Mohammed selbst.

    Also wäre evt. eine Antwort: Sich gar nicht erst auf die Muslime politisch einzulassen; sonst hat man das „Holz-Pferd-von Troja“ schon eingelassen.

    Je länger je mehr schimmert hier auch die Handhabung der Israelis gegenüber den Arabern durch. –Nicht menschlich gegen die Personen sind, aber genügend Abstand halten. Sich nicht auf „Frieden“ einlassen –den es bekanntlicher Weise nicht geben kann, im „Haus-des-Krieges“.

  19. #10 Thomas
    Hallo Thomas, ich würde zunächst einmal auf irgendwelche Widerklagen (Kosten!) oder Strafanzeigen (Vorsicht!) verzichten und den Anwalt zunächst auffordern, dass er die vermeintlich “volksverhetzenden” Passagen konkret benennt, damit Du überprüfen kannst, ob dies den „Tatsachen“ entspricht. Da ich mir eigentlich sicher bin, dass Deine Seite keine Passagen enthält, die sich derartig subsumieren lassen, könnte man dann auch die benannten Passagen der StA. zur Überprüfung übergeben. Sobald feststeht, dass Deine Seite keine „volksverhetzenden“ Passagen enhält, sollte man diesen Rechtsverdreher ruhig klagen lassen. Weitere Maßnahmen kann man dann immer noch überlegen. Kann man den Inhalt des Schreibens irgendwo finden?

  20. an einigen Gerichten großer Städte in Deutschland gibt es Beratungsstunden, in denen engagierte Anwälte erste Hilfestellung leisten. Mal per Telefon anfragen, wie das an Deinem Wohnort aussieht.

    Du bist das Opfer eines Anwaltes, der sich auf Deinem Rücken einer Klientel empfehlen möchte, ich würde also auf jeden Fall meinerseits einen Anwalt einschalten, der Dich abschirmt. Man kann dergleichen nicht auf Erkundigungen stellen, die man im Internet einzuholen versucht.

    In der Regel sind das Drohgebärden. Bei den Muslimen jedoch mußt Du damit rechnen, daß die austesten werden, wie weit sie gehen können.

    Wir haben sie dazu ja genügend ermutigt, und auf den Zahn zu fühlen.

  21. Meint der Anwalt vielleicht die „volksverhetzenden Kommentare“ des Herrn Allah, also die Koranzitate ? Im übrigen gilt:

    Artikel 5 GG
    [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
    äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
    zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
    durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
    findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
    Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und
    in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit
    der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Thomas, nicht einschüchtern lassen von den Feinden der Demokratie. Die Feinde der Demokratie haben 1933 genau studiert und handeln danach.

  22. Stell doch bitte mal den genauen Text ein. Damit man sieht, um was es geht und was konkret angedroht wird.

  23. #3 Jedermann (08. Aug 2007 12:50)

    Gegen “Ehrenmorde” und Zwangsheiraten.
    Das find ich schon etwas hart. Man muss auch andere Kulturen respektieren und wenn das halt Sitte ist. Muss es toleriert werden und das grenzt schon an Volkverhetzung, immerhin richtet er sich damit gegen 3,5 millionen Menschen in deutschland!

    In Deutschland werden alle anderen Kulturen toleriert. Nur,

    die nach Deutschland eingereisten Kulturen haben die deutsche Kultur zu akzeptieren.

    Die nach Deutschland eingereisten Kulturen bezeichnen Ungläubige, nämlich alle Menschen, die keine Moslems sind, als Affen, Schweine und Ratten.

    Haben Sie schon einmal in den Koran geschaut?
    Nein?
    Dann tun Sie es, bevor Sie hier posten.

  24. Wie wäre es, hier auf PI einen passenden Beitrag zu starten der die Löschung volksverhetzender bzw. pädophiler bzw. faschistoider bzw. antidemokratischer Gebote aus dem Koran verlangt?

    Ich weiß, ich weiß – das schafft Probleme. Für die Moslems, denn die müssten dann ihr ganzes krankes Buch wegschmeissen.

  25. Vielmehr liegt hier wohl eher ein Fall von zumindest versuchter Nötigung vor.

    Eine Klage ist keine Drohung im strafrechtlichen Sinn. Daher kann auch keine Nötigung vorliegen.

    Auf der Homepage kann ich nur einen wiederholten Rechtschreibfehler finden);
    endete mit seinem Tot

    der Tot von Hussain

    Ich habe mir nicht alles durchgelesen. Ich würde mir allerdings keine Sorgen machen. Die Wahrheit ist nicht volksverhetzend im strafrechtlichen Sinne. Sie sollte höchstens beunruhigend sein, und bestraft gehören nur unsere Politiker, die die Mohammedaner hereingelassen haben.

  26. Vergessen wir nicht:

    Die Welt der Menschen die im Islam aufwachsen, ist in zwei grosse „Welten“ geteilt:

    Man muss sich mal vorstellen, was das bedeutet: Die wird Tag für Tag eingetrichtert und „bewiesen“, dass du im Haus des Islams-Frieden lebst obschon da Krieg ist und die andere Seite das Land des Krieges sei, obschon da oft Friede herrscht…

    Die Menschen kennen also Krieg als Friede, und Friede als Krieg!

    „Haus des Islam“ – „Land des Krieges“

    Ich gebe hier die gesamte Seite aus Wiki an, da dieser Text eigentlich alles wichtige über die Ziele des Islams in Bezug auf die Menschen und deren Einteilung kurz und bündig zusammenfasst:
    —————-
    Der islamische Rechtsbegriff D?r al-Isl?m („Haus des Islam“; ??? ???????) bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist D?r al-Harb. Der Begriff geht auf keine Textstelle im Koran oder in der Sunna zurück. Sie ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten. Gebiete, die nicht von der Umma kontrolliert werden, gelten als Dar al-Harb (Land des Krieges).

    Aus politischen und ideologischen Gründen wird der D?r al-Isl?m auch als D?r as-Sal?m („Haus des Friedens“) bezeichnet. Die Bewohner des D?r al-Isl?m sind entweder Muslime oder aber so genannte Dhimmis, Schutzbefohlene minderen Rechts. Nicht-Muslime aus dem D?r al-Harb müssen eine zeitweiligen Schutzvertrag (Aman) abschließen, wenn sie den D?r al-Isl?m betreten wollen, da sie als so genannte Harbis sonst keinerlei Rechte haben, auch nicht das Recht auf Leben. Nach klassischer Lehre dürfen Polytheisten im D?r al-Isl?m dazu gezwungen werden, den Islam anzunehmen.
    —————-

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dar_al-Islam

    Djihad Phase 1: Vortäuschung von Friedfertigkeit und Toleranz
    Djihad Phase 2: Erlangung von Macht und Stärke
    Djihad Phase 3: Die Machtergreifung

    Ein Muslim hat das Recht zu Lügen:
    * Im heiligen Krieg (Dschihad) gegenüber Ungläubigen (das sind alle Nicht-Muslime).
    * Bei der Versöhnung von Feinden.
    * Ein Mann seinen Frauen gegenüber.
    * Eine Frau ihrem Mann gegenüber.

    Selbst ein Eid ist nicht bindend.

    Im heiligen Krieg (Dschihad) ist Lüge erlaubt, das ist keine Sünde.
    „Die Juden waren Listig, und Allah war listig und Allah war der Listigste von allen.“ (Sure 3,55 Koran Übertragung)

  27. Solch ein Drohschreiben ist in keinster Weise bindend. Wichtig bei solchen Angelegenheiten ist immer, daß der, der Klage einreicht, auch die Beweise liefern muß. Außerdem kann nicht gleich geklagt werden. Dazu müßte der Anwalt erst mal eine Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht. Sollte kein Verfahren eröffnet werden – und davon gehe ich hoffnungsvoll aus – kann auch nicht geklagt werden.

    Ein ganz kleines bißchen kenne ich mich mit den rechtlichen Belangen aus. Also keine Panik, abwarten und Tee trinken.

  28. @Thomas
    Ich halte das auch für einen Einschüchterungsversuch ohne Grundlage.
    Auf Deiner Site ist jedenfalls nichts Volksverhetzendes zu finden.

    Bitte, wenn möglich die eMail-Adresse diese Anwalts veröffentlichen. Der braucht Gegenwind.

  29. Was spricht eigentlich dagegen, auf der Website von Herrn Tartsch den Namen des proislamischen Anwalts zu veröffentlichen?

    Wenn ich auf meiner Website schreibe „Na sowas, heute hat mir der Anwalt XY ein Ultimatum geschickt.“, welche Rechte werden dabei verletzt? Nach meinem Wissen werden durch wertneutrale Beschreibung von Fakten keine Rechte verletzt.

  30. Meines Erachtens begeht der abmahnende Anwalt eine Verleumdung, wenn er eine vage Behauptung in die Welt setzt, daß auf der Homepage volkshetzende Passagen seien. Allerdings hat der Anwalt das nicht öffentlich behauptet, sondern nur in einem Schreiben an den Autor der Homepage.

    Also: Eindeutigen Brief zurück, daß der Anwalt gefälligst Ruhe geben und vor seiner eigenen Türe kehren soll.

    Ich merke noch an, daß diese Aussage von mir kein juristischer Rat ist, sondern eine freie Meinungsäußerung meinerseits im Sinne der Meinungsfreiheit unseres Grundgesetzes.

  31. #3 Jedermann

    Ich hoffe, der Kommentar war ironisch gemeint.
    In Frankreich gibt es eine große Zahl an afrikanischen Einwanderern, die Frauen beschneiden!
    Es ist dort Sitte! Heißt das, dass das auch das ok ist?
    Also, entweder wars Ironie….oder Bullshit!

  32. „Nun hat Tartsch Post von einem islamischen Anwalt (einem deutschen Staatsbürger) bekommen, der ihm eine Frist bis zum 22. August setzt, alle angeblich volksverhetzenden Passagen aus seinen Internet-Seiten zu nehmen.“

    Verstehe ich nicht, Volksverhetzung ist eine Straftat. Sowas wird von Staatsanwälten verfolgt und nicht von Moslems, die zufällig als Anwalt zugelassen sind (auch das mal prüfen). Ist auf jeden Fall ein Einschüchterungsversuch, einfach mal lustig Strafanzeige stellen wegen Nötigung. 🙂

    Tja, ansonsten? Was denkt sich so ein Mann dabei die Strafverfolgung in seine Hände zu nehmen als Anwalt? Allgemeine Einschüchterung? Vermutlich ein Standardschreiben, das an viele Inhaltsanbieter herausging, da mal nachhaken, das wäre wichtig für die Strafanzeige. Vielleicht ist es ja auch ein „Knaller“, also was für die grösseren Medien, mittlerweile fährt man ja auf moslemische „Extravaganzen“ (Straftaten und widerliche Statements und den Koran und so) in Deutschland nicht mehr so ab.

    Sollte da einer seinen persönlichen Djihad fahren wollen und den Fehler gemacht haben gleich gegen mehrere Inhaltsanbieter vorzugehen, wäre das eine Story.

  33. Gegen den Anwalt ist nun eine Gegenanzeige wegen versuchter Nötigung fällig. Die müsste der Wissenschaftler selbst mit einem eigenen Strafantrag untermauern. Ich denke, das würde dem anderen Anwalt die Sache am unangenehmsten machen.

  34. @kufr

    Beim Islam ist schon der Religionsgründer ein Kriegsherr. Was willst du da von den Anhängern erwarten.

    Für die Christen gilt vor allem das Neue Testament. Dort steht nichts von Gewalt und Zerstörung, dafür umso mehr von Frieden und Versöhnung.

    Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Der Islam hat noch nie etwas Gutes gebracht, und wird auch nie etwas Gutes bringen.

  35. Gegen den Anwalt ist nun eine Gegenanzeige wegen versuchter Nötigung fällig.

    Das geht nicht, weil für eine Nötigung muß man drohen. Ein Klage ist keine Drohung, sondern strebt eine juristische Klärung an.

  36. Thomas Tartsch sollte darauf achten, daß sein Gästebuch sauber bleibt. Wenn ihm da einer einen entsprechenden Kommentar einstellt, könnte das eventuell heikel sein, wenn Thomas sich nicht vorsichtshalber 100% ordnungsgemäß von Inhalten des Gästebuchs distanziert. Ist zwar an sich lachhaft, weil an sich alles durch freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte, aber wenn es ein Musel-Prozesshansel darauf ankommen lassen will, sollte er sich warm anziehen 🙁

  37. Zweierlei Maß?

    Laut Tagesspiegel ist Hamburgs Sekten-Beauftragte Ursula Caberta zuversichtlich, dass die Scientology-Organisation bald verboten werden kann. „Wir haben genug Material zusammen“, sagte sie bei der Vorstellung des „Schwarzbuchs Scientology“.

    Einmal abgesehen davon, dass das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschied, dass Scientology keine Kirche ist, sondern ein Wirtschaftsunternehmen, sind doch auffallend viele Parallelen zum Islam zu finden. Hier allerdings mit dem Unterschied, dass man bei Scientology (berechtigterweise) ein bundesweites Verbot fordert.

    So sagte die Hamburger Sektenbeauftragte Ursula Caberta beispielsweise

    bei Scientology handele es sich um eine extremistische Gruppierung, die auf „die völlige Unterordnung des Einzelnen“ ziele und im Jahr 2006 Europa sogar „den Krieg erklärt“ habe. Die Verfassungsfeindlichkeit lasse sich etwa am Umgang von Scientology mit Kritikern und Aussteigern ablesen, denen praktisch die Menschenwürde abgesprochen werde. Dieses menschenverachtende Verhalten widerspreche dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes. Mitglieder werden innerhalb der Organisation von einem normal denkenden Menschen zu einem Rädchen in einem totalitären System gemacht.

    Aha! Hier könnte man ja schon „Scientology“ mit „Islam“ ersetzen. Auch der Islam hat uns den Krieg erklärt, wobei das Vorgehen wesentlich radikaler ist!

    So meinte Hamburgs Innensenator Udo Nagel, bei der Schwarzbuch-Vorstellung im Hamburger Rathaus:

    Es gebe „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.

    Auch das kann man dem Islam nachweisen!

    Die Verfassungsfeindlichkeit von Scientology mache sich vor allem an der Art fest, wie die Organisation mit Kritikern umgehe,

    sagt Caberta.

    Kritikern werde die Menschenwürde abgesprochen, sie dürften nach den Anweisungen der Organisation verleumdet werden: „Das geht bis zur Vernichtung.“

    Scientology seinerseits hat versucht, kritische Passagen aus Cabertas Schwarzbuch verbieten zu lassen, doch die Verlagsgruppe Random House hat die Auslieferung fortgesetzt. In einer Pressemitteilung erklärte Scientology, Caberta sei „außer Rand und Band„. Haben wir da gerade ein Déj? -vu-Erlebnis?

    Einmal mehr ins Licht der Öffentlichkeit geraten, ist die Sekte durch die Flucht eines 14-jährigen Berliner Mädchens nach Hamburg vor der drohenden Unterbringung durch ihre Scientology-Eltern in einem dänischen Scientology-Internat. Auch hier drängen sich Parallelen zu muslimischen Verhaltensmustern auf.

    Caberta meint, dass Scientology eine Parallelwelt (sic!) aufbaut und sieht in der totalen Kontrolle durch die Organisation das Hauptmotiv für Ausstiegsversuche von Mitgliedern.

    Das „System Scientology“ baue allerdings ein extremes Feindbild der Außenwelt auf, so dass sich viele Aussteiger nicht bei den Behörden meldeten.

    Parallelwelt? Feindbild? Wie sich die Vokabeln doch gleichen! Der Unterschied ist nur, dass man ganz offen das Verbot von Scientology fordern kann…

    Man sollte die weitere Entwicklung beobachten, zumal sich hier ein Fall entwickeln könnte, der auch als Argumentationshilfe für vergleichbare islamische Aktivitäten und Verhaltensmuster herhalten könnte.

    TAZ: Hamburg fordert Scientology-Verbot

    Tagesspiegel: Schwarzbuch Scientology“ vorgestellt

    Podster.de: Scientology baut Parallelwelt auf

  38. #50
    Ein Verbot von Scientology wird es nicht geben, da die Politik keinen Präzedenzfall für ein dann zu diskutierendes Verbot des Islam schaffen wird.

  39. „Ein Verbot von Scientology wird es nicht geben, da die Politik keinen Präzedenzfall für ein dann zu diskutierendes Verbot des Islam schaffen wird.“

    Schöne Argumentation! Aber es sind doch einige Sekten verboten in Deutschland, also gibt es doch wohl schon Präzedenzfälle?! Da der Islam nicht als Kirche anerkannt ist, könnte man da nicht einige „Stilrichtungen“ wie den Wahabismus (oder so ähnlich 😉 oder die Hassprediger mit ihren Gläubigen (die werden ja wohl auch irgendwie zuzuordnen sein) „bearbeiten“?!

    Sind eigentlich Juristen im Haus? 😉

  40. Jeder Einsatz für Menschenrechte und das Grungesetz ist Volksverhetzung, weil dadurch die Scharia abgelehnt wird. Ist doch wohl klar.

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