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Das Scheitern des Verfassungsschutzes

Eine freiheitliche Rechtsordnung, wie von den Vätern des Grundgesetzes beabsichtigt, und der Islam sind unvereinbar. Man braucht nur das Grundgesetz zu lesen und mit dem Koran sowie den Aussprüchen Mohammeds zu vergleichen. Natürlich muß der Koran in korrekter Übersetzung studiert werden und das ist zugegeben keine erbauliche Lektüre. Aber das sollte eigentlich zu den Amtspflichten des Verfassungsschutzes gehören.

Beim Verfassungsschutz scheint man aber des Lesens nicht kundig zu sein; denn Lesen heißt Denken, und daran hapert es in gewissen Ämtern. Der Verfassungsschutz verharmlost und beschönigt „politisch korrekt“ den Islam, ohne seine offensichtliche Verfassungsfeindlichkeit zu erfassen (PI berichtete [1]).

Der Verfassungsschutz ist seiner Aufgabe nicht gewachsen und scheitert schon daran, die Verfassungsfeinde überhaupt zu erkennen. Denn die Verfassungsfeinde kann man nur bekämpfen, wenn man sie kennt.

Woran liegt das? Ist es Unfähigkeit? Oder getrauen sich die Verantwortlichen nicht, Klartext zu sprechen? Denn das hieße ja, das gesamte „politisch korrekte“ Establishment des Hochverrats dafür zu bezichtigen, Millionen von Verfassungsfeinden nach Deutschland geholt zu haben und denen auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft geschenkt zu haben.

Über das Scheitern des Verfassungsschutzes brauchen wir uns nicht zu wundern, denn die Spitzenämter werden nun einmal von den Machthabern mit deren Gefolgsleuten besetzt. Befähigung und Verantwortungsbewußtsein scheinen dabei keine Rolle mehr zu spielen, entscheidend sind wohl das richtige Parteibuch und die Hörigkeit. Geben wir uns keinen Illusionen hin: Letztlich geht es der Politikerkaste darum, die Macht zu sichern, und nicht darum, irgendeine vermeintliche Verfassung zu schützen. (Wir haben nämlich immer noch keine Verfassung, sondern nur das von den Staatsgründern wohlweislich als Provisorium bezeichnete Grundgesetz. Aber das wäre ein anderes Thema.)

Dem Machterhalt opfern verantwortungslose Politiker unsere Zukunft und unsere Kultur. Sie verraten und verkaufen uns geradezu in die Dhimmi-Sklaverei, sie liefern uns für ein Linsengericht ans Messer. Die Masseneinwanderung von Mohammedanern dient dem Stimmengewinn der eigenen Parteien. (PI hat darüber berichtet [2].)

Es ist bitter, einen Verfassungsschutz erleben zu müssen, der hinsichtlich der wirklichen Verfassungsfeinde vollständig versagt, aber unbescholtene Bürger bespitzelt und das Privatleben von „politisch unkorrekten“ Abgeordneten mit Stasi-Methoden ausschnüffelt.

Die Logik sagt: Wer die Einwanderung und Einbürgerung von Verfassungsfeinden betreibt oder auch nur tatenlos hinnimmt, ist selber ein Verfassungsfeind, denn er wirkt mit an der Zerstörung der verfassungsmäßigen Ordnung. Daher sind Einwanderungspolitiker und untätige Verfassungsschützer als verfassungsfeindlich einzustufen wie auch alle Kräfte, welche die Masseneinwanderung von Verfassungsfeinden propagieren. Es fällt schwer, sich eingestehen zu müssen, aber es nützt nichts, sich hierbei weiter Illusionen hinzugeben.

Unterwanderung und Eroberung laufen auf das Gleiche hinaus. Politiker, welche die Unterwanderung durch Feinde zulassen oder sogar aktiv betreiben, sind ebenso Hochverräter wie Politiker, die ihr Vaterland einer feindlichen Macht ausliefern.

Aber verzagen wir nicht angesichts all der verantwortungslosen und unfähigen Stümper in der Staatsführung. So ist nun einmal die Diktatur des Proletariats, die Diktatur des Lumpenproletariats. Wir wissen wenigstens, woran wir sind. Es ist immerhin ein Gewinn, zu der Erkenntnis gelangt zu sein, daß wir von „politisch korrekten“ Politikern und Verfassungsschützern verraten und verkauft werden, daß wir keine Hilfe bei der Verteidigung von Freiheit, Recht und Ordnung zu erwarten haben. Ganz im Gegenteil: „politisch korrekte“ Politik bedeutet Freiheitsberaubung, Entmündigung und Bevormundung, Knechtschaft und Sozialstaatssklaverei, Gesetzgebungswillkür und Beugung des Rechts im Namen des Staates durch rechtswidrige Gesetze.

Wir haben das Recht und die Pflicht zum zivilen Ungehorsam und wohlüberlegten Widerstand gegenüber den Feinden der Freiheit und des Rechts, die sich die Macht anmaßen und die im Begriff sind, uns einer islamischen Tyrannei auszuliefern.

Der Artikel 20 [3] des Grundgesetzes garantiert uns das Recht zum Widerstand. Wir müssen dieses Recht nur wahrnehmen, bevor es gemäß den Gesetzen der Demographie zu spät ist.

(Gastbeitrag von Winfried Lehmann)

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