Seitdem sich die Empörungswellen über die Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung des Kurdenführers Abdullah Öcalan gelegt haben, ist es relativ still um die Kurden in Deutschland geworden. Nur ab und zu werden Anschläge in Anatolien oder in türkischen Urlaubsgebieten gemeldet. Oder das türkische Militär droht mit dem Einmarsch in kurdische Gebiete in Nord-Irak. Was für Zeiten waren es damals: Kurden paralysierten Autobahnen, besetzten die israelische Botschaft in Berlin, einige verbrannten sich auf öffentlichen Plätzen.

Andere haben wochenlang in Zelten gehungert oder zusammen mit deutschen Linken gegen die „unmenschlichen Bedingungen der Isolationshaft in der Türkei“ demonstriert. Und alles stramm militärisch organisiert, von PKK-Funktionären und ihren Vereinen beaufsichtigt, die alle ihre Schäfchen kennen und von ihnen „Revolutionssteuern“ kassieren. Als friedlichste Betätigung wurden sie zu den Wahlen des Ausländerbeirates oder Migrationsrates mit Bussen gefahren (gefolgt von Bussen mit Libanesen), um eine „angemessene“ Vertretung in diesen wichtigen Gremien der deutschen Städte zu erlangen.

Gestern haben mich die Erinnerungen eingeholt. Dank Gaby Mayr, die beim Deutschlandfunk eine hörenswerte Hintergrundreportage „Familienehre, Züchtigungsrecht, Zwangsehe: Wie Einwanderer die deutsche Rechtssprechung verändern“ veröffentlicht hat (hier das Skript)

Der Deutschlandfunk hat umgehend nach der Ausstrahlung die Verweise auf die Sendung aus der Reihe Hintergrund so gut versteckt, dass man sie mit der Lupe suchen muss.
Es geht am Anfang der Sendung um ein besonders grausames Verbrechen. Ein junger kurdischer ehemaliger Kämpfer, der behindert war und im Rollstuhl saß, und seine Frau wurden am Weser-Ufer in Bremen grausam umgebracht. Ihr Verschulden: sie haben sich ohne die Zustimmung der Familie des Mädchens und des örtlichen PKK-Vereins verliebt und geheiratet. Das habe eine gewisse Unruhe in die Kurden-Szene verursacht. Der örtliche PKK-Apparatschik verurteilte daraufhin die beiden zum Tode. Er beauftragte drei junge Kurden, die das Mädchen im Weser-Schlamm ertränkten und den Rollstuhlfahrer zwei Mal mit einem LKW überfuhren und anschließend zur Sicherheit mit Werkzeugen erschlugen.

Die Täter wurden gefasst, nur der PKK-Funktionär konnte sich absetzen. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass die Verbrecher für etwas anderes als vorsätzlichen Mord zu verurteilen sind. Weit gefehlt: wie in der Hintergrundreportage zu hören, hat der Richter des Landgerichts Bremen und Strafvollstreckungsrichter Helmut Kellermann sie entgegen der Staatsanwaltschaft nur des Totschlages verurteilt. Dieser Richter, der in diesem Oktober dem „Fall Kevin“ vorsitzt, hat unumwunden zugegeben, dass diese zweifache Tötung für ihn vollkommen rätselhaft und absurd erschien. Deshalb brauchte er Hilfe.

Als Geheimwaffe zauberte er einen hochbezahlten ethnokulturellen Gutachter aus dem Hut, einen Psychologen, der an der Uni tätig ist und in interkulturellen Fragen fortgebildet ist.
Dieses Gutachten half ihm „die Täter zu verstehen“. Sie seien vollkommen abhängig und unter Druck von ihrer Volksgruppe und dem PKK-Funktionär gesetzt worden.

Der „humane, entgegenkommende“ Richter Kellermann bestreitet, dass durch die Hintertür des ethnokulturellen Gutachtens eine Zweiklassenjustiz eingeführt wird. Er beklagt vielmehr, dass die Zahl der Gutachten in Deutschland rückläufig ist und die Meinung sich durchsetzt, dass die Ausländer sich an die in Deutschland geltenden Gesetze zu halten haben.

Die Rechtsanwältin Manuela Landuris fordert sogar in jedem Fall mit interkulturellen Hintergrund einen Einsatz des ethnokulturellen Gutachters. Das ist verständlich, da sie unter anderem die Fälle behandelt, wo entschieden wird, welche von zwei Ehefrauen die Witwenrente bekommt. Sie begrüßt solomonische Weisheit der deutschen Gerichte, die in diesen Fällen die Rente teilen. Oder die zweite (oder dritte, vierte) Ehefrau nach Deutschland nachkommen lassen. Kein großes Problem für die deutsche Justiz.

Ferner entblödet man sich nicht, die muslimische Zwangsehe mit dem Argument zu relativieren, dass vor 100 Jahren auch in Deutschland in den Adelskreisen die arrangierte Ehe üblich war.
Auch die Stellungnahmen der Rechtsexpertin des Max-Plank-Instituts Nadjmaja Jasari und der Rechtsanwältin Seyran Ates sind interessant. Sie befürworten den Einsatz eines ethnokulturellen Gutachters eher zum Zwecke der Entlarvung des Täters und der Verurteilung der ganzen Familienverbände. „In der Falle eines Ehrenmordes oder einer Zwangsehe müsste man alle zum Gericht bringen und bestrafen, die dahinter stehen: Vater, Mutter, Onkel, Tante.“
In der Neuverhandlung des Falles Ehrenmord Sürücü in Berlin wäre das mehr als angebracht.

(Gastbeitrag von Marquis)

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29 KOMMENTARE

  1. Wie war das noch: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.“ (Artikel 3 GG)? Aber was interessiert einen deutschen Richter schon, was im Grundgesetz steht.

  2. Wenn ich den Fall richtig in Erinnerung habe, dann hat der Richter das Gutachten vor allem deshalb in Auftrag gegeben, weil es um eine mittelbare Täterschaft der Auftraggeber ging.
    Die Täter und die Opfer gehörten zur Glaubensgemeinschaft der Jesiden, der Clan der beiden gehörte zum Pkk Umfeld.
    In diesem Rahmen musste auch festgestellt werden, ob die Angeklagten als absichtslos doloses Werkzeug gehandelt haben oder nicht. So ganz dumm war die Beauftragung des Gutachters daher wohl nicht.

  3. Wenn ich den Fall richtig in Erinnerung habe, dann hat der Richter das Gutachten vor allem deshalb in Auftrag gegeben, weil es um eine mittelbare Täterschaft der Auftraggeber ging.
    Die Täter und die Opfer gehörten zur Glaubensgemeinschaft der Jesiden, der Clan der beiden gehörte zum Pkk Umfeld.
    In diesem Rahmen musste auch festgestellt werden, ob die Angeklagten als absichtslos doloses Werkzeug gehandelt haben oder nicht. So ganz dumm war die Beauftragung des Gutachters daher wohl nicht.

  4. Der springende Punkt:

    Ich würde eine mildere Strafe für die Täter dann verstehen, wenn wirklich die Hintermänner belangt würden, denn es ist wahr: In so einer Kurdengemeinschaft kommt man ganz schön unter Druck – aber die Hintermänner werden nicht belangt – und DAS ist meiner Auffassung nach hier der springende Punkt!

    Politik und Gesellschaft müssten diese Milieus gnadenlos knacken. Aber es geschieht nicht.

  5. Über solche Berichte freue ich mich immer wieder. Könnte ja sein daß, diese unsere Rechtstaatgläubigen und FDGO- Verfechtern, ein bißchen ins Grübeln bringt. …ist nur eine Hoffnung.

  6. Das was noch von der Rechtssprechung übrig ist, scheitert am Gutachterunwesen. Jeder Depp, der es in diese Qulique geschafft hat, hat mehr Einfluß, als ein Richter.

  7. Stimmt, das war der Beitrag, der mich fast bewogen hat, mein kleines Auto im Strassengraben umzubringen. Und solche Berichte muss man anschliessend tatsächlich mit der Lupe suchen.

    @Marquis

    Schön, dass Du darauf hingewiesen hast.

    Der Bericht dokumentierte gut, die offene Einführung von Doppelstandarts in der deutschen Rechtsprechung.

    Wozu ist es für die Rechtsprechung wichtig, zu ergründen, was den Täter bewogen hat? Wird die Tat dadurch weniger schlimm für das Opfer?

    Ist das Resultat, einen Menschen umgebracht zu haben, schlimmer, wenn dem Opfer danach die Brietasche entwendet wurde? Tot ist tot. Für den Toten ist egal, ob sein Totschläger aus Neid gehandelt hat oder aus einer Kultur heraus, die es ihm befahl, ihn zu töten.

    Aber der Rest der Gesellschaft muss vor den Tätern geschützt werden. Wenn Leute andere Leute umbringen, weil ihnen das ihr Clan befiehlt und sie nicht in der Lage sind, das Verbrecherische in ihrer Tat zu sehen, wer sagt dem Richter, dass sie es nach Verbüssen der Strafe tun? Der Gutachter?

    Ein Täter aus niederen Beweggründen sieht, dass er eine Tat nicht begehen darf. Weil er die Einsicht hat, ist er voll schuldfähig und bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Einem Täter im Auftrag der „Ehre“ fehlt die Einsicht also kriegt er einen Besuchsmaraton beim Sozialpädagogen geschenkt und einen Segeltörn in die Karibik und kann anschliessend weiter die Gesellschaft terrorisieren.

    Beim alten Hamurabi war die Sache klar:

    http://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/bibel/hammurabi.html

    Tue das, dann erfolgt das.

    Da ist kein Heer von Gutachtern und Verstehern um den Richter herumgewieselt und hat ihm erklärt, warum der eine Verbrecher besser ist als der andere.

    Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das ist das einzige Gesetz, was die archaischen Kulturbereicherer verstehen, deshalb nehmen sie es auch so oft selbst in die Hand, weil das Erziehungskonzept der deutschen Gerichte von Einsicht, Nachdenken und Läuterung bei ihnen völlig auf Unverständnis stösst.

    Die Mittel unseres Staates sind völlig ungeeignet, dem Einfall der Steinzeithorden zu begegnen.

    Vor allem, wenn in dem Bemühen, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen nur darum geht, dass der Täter gerecht behandelt wird, ob das Opfer danach Genugtuung verspürt oder ob die Gesellschaft geschützt ist, das spielt keine Rolle mehr.

    @#3 Markus Oliver

    Und Du magst ja juristisch korrekt argumentieren aber diese Praxis hat für mich mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

  8. @#7 D.N. Reb

    Wozu ist es für die Rechtsprechung wichtig, zu ergründen, was den Täter bewogen hat?

    Ich verstehe deinen Einwand gegen Ethnogutachten nicht, wenn diese zur lueckenlosen Klaerung eines Sachverhaltes genutzt werden koennen.

    Problematisch waere es, wenn kulturelle Aspekte als Rechtfertigungsgruende akzeptiert und die Rechstwidrigkeit einer Tat beeinflussen koennten. Es kann auch keinen Zusammenhang zwischen kultureller Zugehoerigkeit und verminderter Schuldfaehigkeit geben, sofern man einen gesamten Kulturkreis rechtlich nicht als psychotisch einstufen moechte. Richter irren, wenn sie anders handeln.

    Ich finde es aber sinnvoll, wenn solche Gutachten dazu benutzt werden koennen, um alle Taeter, Anstifter und Mitwisser und die Vorsaetzlichkeit ihres Handelns, vollstaendig zu ermitteln.

  9. M. E. erhalten Personen mit einem solchen „Migrationshintergrund“ einen Freibrief durch solche Gerichte und Gerichtsurteile.

    Wenn denen erst einmal aufgegangen ist, daß solche Taten durch Gutachter analysiert werden, damit der Richter die Tat und deren Hintergründe „versteht“, werden die doch ständig alles auf Druck seitens der PKK oder andere kulturelle Besonderheiten schieben und immer glimpflich davon kommen.

  10. @#8 DerIraner

    „Problematisch waere es, wenn kulturelle Aspekte als Rechtfertigungsgruende akzeptiert und die Rechstwidrigkeit einer Tat beeinflussen koennten.“

    Kulturelle Aspekte werden angeführt, um das Strafmass zu mildern.

    Ein Eingeborener wird für dieselbe Tat härter bestraft, weil er die Einsicht hat, dass das was er tat falsch ist.

    Du musst Dir nur mal die Meldungen in den Tageszeitungen angucken, wie es da von Intensivtätern wimmelt, die aus Pinguinkreisen kommen und die nach dem Verständnis deutscher Justiz die Einsicht nicht haben, falsch zu handeln und deshalb zum Nachdenken wieder auf die Strasse geschickt werden.

    Meinen Einwand musst Du auch nicht verstehen aber ich empfinde es eben so. Ich will mein Empfinden auch nicht rational begründen.

    Wenn mich ein toller Hund beisst, dann rufe ich auch keinen Hundeflüsterer um mir erklären zu lassen, was im Vorfeld mit dem Hund alles schief gegangen ist, dann will ich sichergestellt wissen, dass das nicht wieder vorkommt. Und das ist nur ein Hund, der begreift nicht, was er da tut!

    Einem Menschen, möge er auch aus einer Kultur von Kannibalen hierherkommen, zu unterstellen, er wäre nicht in der Lage zu erkennen, dass Kannibalismus hier verboten ist, das ist nicht nur absurd, das ist ganz klar eine Abwertung seiner Intelligenz.

    Und nichts anderes machen meiner Meinung nach die etnokulturellen Gutachter. Die versuchen uns einzureden, hier würden die vermissten Seitenlinien des Homo Erectus auftauchen, unfähig, komplex zu denken, unsere Sprache und Gesetze zu verstehen und deshalb einen „Wildenbonus“ bekommen.

    Die Justiz ist das Problem, nicht die Täter.

  11. Warum so kompliziert? Statt ethnokultureller Gutachter könnte man den Fal doch direkt an die Gerichte der Heimatländer übergeben. Damit können wir im Justizwesen einen Großteil der Ausgaben einsparen. Konsequenterweise könnte man auch, statt im Bundestag Gesetze zu beschließen, darauf verzichten und ethnokulturellspezifisch ausländische Gesetze gelten lassen. Das wäre viel transparenter, als mittels ethnokultureller Gutachter geltendes Recht „auszulegen“.

    Für die Freiheit!

  12. @#10 D.N. Reb

    Ich kenne keinen Fall genau genug, um mir ein eigenes Urteil bilden zu koennen und ich moechte nicht voreilig urteilen. Meine Wahrnehmung ist, dass Gerichte oft zu mild urteilen. Das ist kein Wildenbonus. Das betrifft alle. Sollte der o.g. Fall wirklich so statt gefunden haben, wie er sich mir in dem Artikel darstellt, dann liegt das Problem beim Richter und nicht den gueltigen Gesetzen. Aus dem Gutachten sollte hervorgehen, dass es sich bei der Tat

    1. um Mord
    2. mit Anstiftern

    handelt. Dass der Richter die Umstaende als mindernd empfindet ist sein Fehler, nicht das des Gutachtens. Dem Gutachten zu Folge muessten neben den Hauptangeklagten weitere Taeter ermittelt und wegen Anstiftung/Mittwisserschaft zu Mord angeklagt und bestraft werden.

    Das Problem liegt in diesem Fall nicht beim Gutachten, sondern beim Richter.

  13. Um Mord mit Anstiftung ging es in diesem Fall ja gerade nicht, sondern um Mord in mittelbarer Täterschaft. Die Haupttäter laufen vermutlich noch frei herum. Verurteilt hat man nur die Deppen, die die Tötung als solche durchgeführt haben.

    Besonders gerecht finde ich das übrigens auch nicht. Der Richter kann sich aber nun einmal nicht aussuchen was für ein Urteil er spricht. Er ist an das Gesetz gebunden.

    Es gilt also dafür einzutreten, dass ein sog. Ehrenmord per Gesetz immer auch unter Mord subsumiert wird. Insoweit sind wir vollkommen einer Meinung.

    Man wird aber vom Richter doch nicht verlangen können, dass er das Gesetz missachtet.

  14. Was mich an den damaligen Kurdenkrawallen in Deutschland besonders angeekelt war, war die Tatsache, dass die „Helden“ sich immer hinter ihren Frauen und Kindern versteckten, um dann hinter diesem Körperschutz agieren zu können.

  15. @#13 Markus Oliver

    Richter haben immer Ermessensspielraum. Ich habe aber den Eindruck, die ermessen immer an der unteren Grenze des „von – bis“. Jeder integriert sich eben so gut er kann.

  16. @#13 Markus Oliver

    Sehr interessant. Das ist ein vollkommen anderer Blickwinkel und gaenzlich weniger widerspruechlich als im Artikel berichtet.

    Dort wird es so dargestellt, dass der Richter durch das Gutachten ein Verstaendnis fuer die Taeter entwickelt und ihre Tat als Totschlag gewertet haette:

    … hat der Richter des Landgerichts Bremen und Strafvollstreckungsrichter Helmut Kellermann sie entgegen der Staatsanwaltschaft nur des Totschlages verurteilt … Dieses Gutachten half ihm „die Täter zu verstehen“. Sie seien vollkommen abhängig und unter Druck von ihrer Volksgruppe und dem PKK-Funktionär gesetzt worden.

    So wie du das darstellst, hat das Gericht sie aber nicht des Totschlages, sondern der mittelbaren Taeterschaft und nicht der Taeterschaft eines Mordes schuldig gesprochen. Das ist ein gaenzlich anderer Sachverhalt.

    Inwiefern man mittelbarer Moerder sein kann ist eine andere Frage und Aufgabe des Rechtssystems. Der Richter hat aber fuer richtig befunden, dass die Taeter noch auf freien Fuss sind und gefasst werden muessen. Den Vorwurf der Zweiklassenjustiz an Hand dieses Beispiels halte ich fuer hetzerisch. Der Fall beweist, dass Ethnogutachten helfen, die Tat (nicht die Taeter) besser zu verstehen und sind deshalb sehr sinnvoll.

  17. @#16 DerIraner

    „Den Vorwurf der Zweiklassenjustiz an Hand dieses Beispiels halte ich fuer hetzerisch.“

    Genau! Es geht mir nur darum, das ungebildete Volk zu verhetzen. Und gleich ziehe ich los und mügele ein paar Richter in die nächste Pizzeria.

  18. Bernd,

    hast du den Artikel verfasst? Es bezog sich nicht auf deine Kommentare. Du bist aber der Hetze des Autors „Marquis“, der entweder willentlich oder fahrlaessig falsch berichter hat, auf den Leim gegangen. Wie gesagt, ich bin kein Jurist und kenne den Fall nicht. Bitte um genaue Klaerung des Sachverhaltes.

  19. @@#18 DerIraner

    Sendung natürlich. Da wurde Zwangsverheiratung mit arrangierten Ehen in Adelskreisen entschuldigt, wie sie auch in Deutschland Anfang des 20. Jhderts noch üblich waren. Aber da hat sich kein Vater genötigt gesehen, das Kind zu töten.

  20. @18 DerIraner & @13 Marcus Oliver:

    Bevor man was schreibt, macht euch ein wenig Mühe, hört mal die Originalsendung an (oder liest den Skript) und googelt ein bischen.
    Außerdem habe ich mich eher wohlwohlend über die Intention von der gebürtigen Iranerin Nadjmaja Jasari, die in Österreich studiert hat und jetzt als Rechtsexpertin beim Max-Plank-Institut arbeitet, und auch der bekannten türkisch-deutschen RA und Menschenrechtlerin Seyran Ates geäußert.

  21. @marquis: Vielen Dank für den Hinweis auf den Beitrag. Ich hatte ihn auch nebenbei im Auto gehört und konnte die Verlinkung gut gebrauchen.
    Unabhängig von der Diskussion über das Urteil im Bremer Fall kann man jedenfalls feststellen, daß die ungesteuerte Zuwanderung von bestimmten Gruppen zu massiven Problemen geführt hat. Wenn der „kulturelle Hintergrund“ erst dann eine Rolle spielt, wenn vor Gericht Mord und Totschlag mit Hilfe von „ethnokulturellen Gutachern“ geklärt werden muß, dann ist was falsch gelaufen.

    Jeder, der nach Deutschland will und eine dauerhaften Aufenthalt genehmigt bekommt, muß dann eben das nötige Wissen über unsere Rechtsordnung auswendig hersagen können. Und das wird dann abgeprüft. Zusätzlich müßte man bei bestimmte Gruppen eben „Probezeiten“ einführen.

  22. @#19 D.N. Reb

    Ich habe die Radisendung auch gehört und so wie der Autor es schreibt, kam es in der Sendug rüber.

    Das glaube ich gerne. Ich finde, dass man Lebensqualitaet gewinnt, wenn man sich die Dinge sehr genau anschaut und nicht voreilig urteilt. Vieles liegt in diesem Land im Argen, aber weit mehr funktioniert hervorragend und ist bestechend. Man kann vielleicht am Feinschliff des Landes arbeiten, aber im Grossen und Ganzen ist das schon ein ganz netter Klunker.

    Ich waege immer ab, ob es fuer mich besser ist, wenn die Menschen sich haeufiger aufregen, frueher sterben und weniger Rente beziehen oder irgendwann ausrasten und mir den Hals umdrehen. Ein schmaler Grat…

  23. Habe den Bericht auch gehört. War sehr erschrocken. Vor allem kam es so rüber, als sei die Anwesenheit von „ethnokulturellen Gutachtern“ nötig, da sich sonst die Richter selber als solche probieren.

    In diesem Fall ist ein Experte sicherlich besser als ein Laie wie der Richter.

    Leider war der Redakteur nicht in der Lage wenigstens noch auf die Möglichkeit hinzuweisen das die ganze Praxis der „eingeschränkten Schuld“ im Falle von Menschen aus einem anderen Kulturkreis obsolet ist.

    Man kann doch nicht ernsthaft jemanden strafmildernd beurteilen der Angst hat aus einer Gruppe verstoßen zu werden und stattdessen lieber einen Mord begeht.

    In diesem Falle ist die Beurteilung „aus niedrigen Beweggründen“ m.E. absolut passend.

  24. Markus Oliver und Athenaios haben hier weit gedacht, danke.

    ‚Die Berater-Republik‘, risikoreich.

    Ein wissenschaftlich, psychologisch und/oder kriminologisch ausgebildeter Mensch, das ginge an.

    Worst-case-Szenaria wäre ein rechtskundiger TeilzeitAyatollah oder ein islamistisch angekränkelter Schmalspurpsychologe (oder so), da sehe ich die Gefahr: ein fusselbärtiger Kittelträger mit Jura-Diplom (?demnächst Bachelor?) hilft den Alteuropäern/Ureinwohnern orientalisch ‚auf die Sprünge‘.

    Klar erst einmal, dass kein … Unfallsachverständiger … vom ‚Blutracheverständnis der Jesiden‘ usw. gehört hat.

    Problem dann aber das ‚Zementieren, Anerkennen‘, etwa: „Ich steh` quasi unter Naturschutz, ich darf meine Schwester steinigen, so steht`s im Völkerkunde-Atlas“


    oder gar „er hätte eigentlich steinigen müssen, das gehört zu seiner Kultur“.

    ‚In welcher Gesellschaft wollen wir eigentlich leben?‘ ist ein wichtiger Satz. Lediglich mit einem ‚Verstehen-Wollen um jeden Preis‘ kommen wir nicht weit.

    Der selbe Clan könnte ja auch nach Brasilien oder Japan auswandern, es muss eine weltweite/universalistische Betrachtung her, international entwickelt.

    Am Ort muss die Integration auch wirklich gewollt und durchgesetzt werden, wie viele Jahre/Jahrzehnte soll sich denn jemand darauf berufen können, mit der ‚Blutrache-Ethik sozialisiert‘ zu sein?!

    Da ist ein Problem jeder Islamkritik:

    radikale Differentialisten werden die Scharia als UNESCO-Weltkulturerbe anerkennen wollen, die Steinigung oder Hand-/Fußamputation unter Gebrauchsmusterschutz stellen.

    Die kulturelle Moderne kann sich nur ein (integrierendes) Werte-System leisten. „Ein bisschen Scharia“ das geht nicht, auch kein „Kompromiss aus Aufklärung und Theokratie“.

    Steinigung haben nicht nur die Jesiden, Steinigung fordert die Scharia.

    Der arme derzeitige (=Scharia-)Islam hat ein Problem mit der Demokatie – und die Demokraten mit ihm.

  25. DemIraner gebe ich recht, das Gutachten trug/trägt zur Erhellung der Lage bei. Ja, Richter urteilen in Deutschland oft etwas zu sanft, ‚pädagogisch‘ nicht so gut.

    DerIraner sagt ferner:

    „Man kann vielleicht am Feinschliff des Landes arbeiten, aber im Grossen und Ganzen ist das schon ein ganz netter Klunker.“

    Auch dem stimme ich begeistert zu zu.

  26. Zitat:

    „Als Geheimwaffe zauberte er einen hochbezahlten ethnokulturellen Gutachter aus dem Hut, einen Psychologen, der an der Uni tätig ist und in interkulturellen Fragen fortgebildet ist.
    Dieses Gutachten half ihm „die Täter zu verstehen“. Sie seien vollkommen abhängig und unter Druck von ihrer Volksgruppe und dem PKK-Funktionär gesetzt worden.“

    Offentsichtlich glaubt der Artikelschreiber, dass es unnötig wäre, die Motive der Täter zu verstehen, damit der Richter feststellen kann, welche Strafe angemessen ist. Ein Befund über die Tat ist aber erst dann vollständig, wenn Beweise und Motivation des Täters bekannt ist.

    Der Artikelschreiber hält es für Rechtsbeugung allein schon deshalb, weil ein Akademiker von der Uni als Gutachter hinzugezogen wurde, da ein Deutscher wegen dem gleichen Tatbestand härter bestraft werden, weil ein Deutscher keinen strafmildernden kulturellen Hintergrund vorweisen kann.

    Der Artikelschreiber kann aber davon ausgehen, dass immer psychologische Gutachter herangezogen werden, wenn es sich um Mordfälle handelt, eben um die Tat einschätzen zu können.

    Nun ist das Strafgesetzbuch kein Automat, dass automatisch Tatbestände unter einem Paragraphen- abschnitt subsumiert. Auch ist nicht anzunehmen, dass man genug Paragraphen aufschreiben könne, um alle Bösartigkeiten der Menschen genau zu definieren, so dass sich sogar juristische Laien, Rechtsprechung üben können, und Richter somit überflüssig werden sowie ihre „Einflüsterer“: hier ethnokulturelle Gutachter.

    Der Artikelschreiber glaubt in der juristischen Fiktion , dass alle Menschen gleich sind, abzuleiten, dass auch Taten (trotz unterschiedlicher Motivlagen) auch immer mit gleichen Strafen zu belegen sind.

    Gruß Camelot

  27. #27 Camelot

    Zitat: „Der Artikelschreiber glaubt … dass auch Taten … immer mit gleichen Strafen zu belegen sind.“

    Können Sie das vom Afghanischen in Deutsche übersetzen?

  28. Unsere Richter tun in Kriminalfällen in erster Linie nicht dem Opfer oder dessen Angehörigen Genüge, sondern aussschliesslich dem Papier.

    Der Mensch an sich ist völlig belanglos. Man hat für jeden Furz einen Paragraphen oder irgendein Musterurteil und dann wird eben Recht gesprochen.

    Wo Medien dabei sind, wird noch ein bissel Humanität bez. des Täters gespielt. Ansonsten wird der Weg des geringsten Aufwands bzw. Widerstands gegangen.

    Straftaten vorbeugen??? HAHA!
    Dafür sind doch die Richter nicht zuständig!
    Die haben Wichtigeres vor…

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