alkoholverbot.gifWie Timesonline berichtet müssen muslimische Mitarbeiter im britischen Supermarkt Sainsbury‘s keinen Alkohol mehr an ungläubige Kunden verkaufen, da dadurch ihre religiösen Gefühle verletzt werden könnten. Islamische Verkäufer bei Sainsbury’s, die aus religiösen Gründen etwas gegen Alkohol einzuwenden haben, müssen einfach die Hand heben, wenn irgend ein böses alkoholisches Getränk bei ihrer Kasse auftaucht, damit dann ein Kollege einspringen und die kontaminierten Gegenstände schnell eintippen kann.

Andere Mitarbeiter weigerten sich, bei der Arbeit Wein-, Bier- und Spirituosenregale aufzufüllen und haben jetzt andere Aufgaben im Unternehmen gefunden.

Sainsbury’s liess dieses Wochenende verlautbaren, man sei bemüht, sich allen religiösen Glaubensbedürfnissen des Personals anzupassen. Einige Islamgelehrte hingegen, lehnten diese Praxis ab und argumentierten ihrerseits, Muslime, die sich weigerten Alkohol zu verkaufen, würden sich nicht an ihre Verträge mit dem Laden halten.

Der Islam verlangt von Muslimen, selber keinen Alkohol zu trinken, aber ob man sich am Verkauf von Alkohol beteiligen dürfe oder nicht, da gehen die Meinungen auseinander.

Mustafa, ein Muslim an der Kasse in einem Laden der Gruppe in Nordwest London, unterbricht seine Arbeit, nur um sicherzugehen, dass er weder Alkohol verkaufen noch damit in Berührung kommen muss. Jedesmal wenn eine Flasche oder Dose mit Alkohol auf seinem Fliessband vorbeikommt, wechselt Mustafa entweder diskret den Platz mit dem Nachbarverkäufer oder hebt seine Hand, damit ein anderer Angestellter erst mal kommen und die beleidigenden Gegenstände im Scanner eingeben kann.

Einige der Angestellten, die von Mustafa abdelegiert werden, um sich des Problems anzunehmen, sind eindeutig selber Muslime, darunter auch Kopftuch tragende Frauen. Dennoch haben gemäss den Angaben eines Angestellten gegenüber einem Reporter noch zwei weitere Verkäufer gefragt, ob sie statt dem Auffüllen von Alkoholregalen nicht lieber andere Aufgaben übernehmen dürften.

Mustafa erklärte einem Kunden:

“Ich kann auf Grund meiner Religion keinen Alkohol verkaufen. Momentan haben wir Ramadan.”

Die Kunden scheinen nicht einmal Anstoss an dieser “freundlichen Verweigerung” mit Alkohol in Berührung zu kommen genommen zu haben. Einer sagte:

“Ich habe damit gar keine Probleme, es ist mir egal.“

Einige Muslime hingegen waren weniger zustimmend. Ghayasuddin Siddiqui, Direktor des Muslimischen Instituts und Leiter des Muslimischen Parlaments sagte:

“Das ist eine Art von Überenthusiasmus. Von Leuten, die in einem professionellen Unternehmen arbeiten, kann man auch professionelles Benehmen erwarten und was hier gezeigt wird, zeigt einen Mangel an Reife. Sainsbury’s ist sehr gut. Sie versuchen den Wünschen ihrer Angestellten zu entsprechen und wir empfehlen das auch. Der Fehler liegt bei den Angestellten, die den Goodwill des Unternehmens ausbeuten und missbrauchen. Es macht auch keinen Unterschied, ob das nur während dem Ramadan geschieht.“

Ibrahim Mogra, Vorsitzender des interreligiösen Komitees des britischen Moslemrats (MCB), sagte:

“Muslimische Angestellte sollten darauf achten, was nach muslimischem Gesetz erlaubt ist, damit sie zu besser funktionierenden Angestellten werden und nicht damit sie als kompliziert angesehen werden.“

Ein Sprecher von Sainsbury’s stellte sich dagegen hinter Mustafas Einstellung, indem er sagte:

“In der Anwendungsphase stellen wir wichtige Fragen bezüglich Problemen wie verschiedene Produkte zu handhaben sind und wie wir alle Bedürfnisse, die die Leute haben, befriedigen können und werden; jedem Laden das, was er braucht.“

Sainsbury’s hat übrigens auch einen Onlineshop, in dem Alkohol verkauft wird. Ob dieses Angebot wohl bald eingestellt werden muss, weil sich niemand mehr findet, der die Päckchen verpacken und verschicken will?

Über die Sonderrechte von Muslimen in britischen Supermärkten berichtet ebenfalls Pax Europa.

In eigener Sache: Hiermit teile ich den Rücktritt meines Rücktritts von PI mit und werde hier künftig wieder unter meinem vollen Namen schreiben (Begründung).

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