gang2.jpgEine der berüchtigsten Kölner Migrantengangs, die „Bickendorf-Gangsters“ werden im Dezember das höchste deutsche Gericht beschäftigen. Der Bundesgerichtshof, sonst zuständig für die Größenordnung des Falles Mannesmann, tritt auf Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft in Aktion, nachdem ein Kölner Richter die Gewohnheitsverbrecher mit mahnenden Worten erneut auf ihre Opfer losgelassen hat. Ob das Verfahren Erfolg im Sinne des Schutzes der Kölner Bürger haben wird, ist allerdings fraglich.

Insbesondere die Bundesanwaltschaft hält Haftstrafen gegen kriminelle Migranten nur in Extremfällen für angebracht. Überfälle auf Kinder und Greise sowie das Anzünden von Wohnungen Einheimischer gehören nicht dazu.

Der Kölner Express berichtet:

Im Fall der Kölner Jugendgang, die durch besonders brutale Taten auffiel und milde Strafen erhielt, liegt die Sache anders. Auf Antrag von Hartwig Duensing (55), Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt, kommt es am 19. Dezember vorm 2. Strafsenat zu einer echten Gerichtsverhandlung. Zuletzt hatte es das medienwirksam im Fall Mannesmann gegeben.

Die jungen Gangster sind zwar nicht geladen, aber die Verteidiger der Gang können kommen. Die Ladungen zu dem Prozess erreichten am Samstag die Kanzleien.

2006 hatte der Kölner Richter Rainer Hahn alle acht Bickendorf-Gangster laufen lassen. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft schon für die beiden Haupttäter Thomas M. und Kevin K. mehr als drei Jahre Knast beantragt. Die Staatsanwaltschaft war verärgert über die Milde von Hahn, ging in die Revision.

Auch der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke hielt die Strafen für zu milde, bestätigte die Revision. Es könne nicht angehen, dass Jugendgangs Wohnungen anzünden und alte Leute überfallen und dafür nur ermahnt werden.

Richter Hahn und die Verteidiger der Intensivtäter sehen das anders und fühlen sich beim Bundesgerichtshof „in guter Gesellschaft“. Es ist zu befürchten, dass sie damit nicht falsch liegen.

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