Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und offenbarte damit der Welt ein Bild unvorstellbaren Grauens. Der Tag gilt als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und wird außer in Deutschland unter anderem auch in Israel, Großbritannien und Italien offiziell begangen.

Wir nehmen diesen Tag zum Anlass, auf die Umstände rund um den „Zug der Erinnerung“ hinzuweisen. Denn nachdem von jüdischen und anderen „lebensunwerten“ Kindern in der Nazizeit für deren Abtransport in die Vernichtungslager von der Deutschen Reichsbahn Gelder genommen wurden, kassiert nun auch die Erbin, die Deutsche Bundesbahn von den Ausstellern des mobilen „Zuges der Erinnerung“ sogenannte „Benutzungsgelder“ und verdient erneut am Holocaust.

„Die „Deutsche Bahn AG“ verlangt hohe Summen, damit der „Zug der Erinnerung“ das deutsche Schienennetz benutzen darf (Trassengebühren). Für den Zugang zur Ausstellung über die deportierten Kinder auf den deutschen Bahnhöfen sollen weitere Gelder an die Bahn AG gezahlt werden (Stationsgebühren). Schließlich stellt das Unternehmen tausende Euro für die Beleuchtung der letzten Fotos und Briefe der Kinder in Rechnung, die im „Zug der Erinnerung“ zu sehen sind (Anschlussgebühren).

Weitere Informationen und Protestadressen hier.

(Spürnase: Jörg H.)

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