Es wollte einem Mann helfen, der von vier Bereichern unserer Gesellschaft angegriffen und von dem 18 Jahre alte Angeklagte Ugur Al. „mit einem zehn Zentimeter dicken Knüppel mit voller Wucht“ auf den Rücken geschlagen wurde. Dafür musste der 23-jährigen Darius E. sterben. Hinterrücks in den Rücken gestochen von dem 17-jährigen Erol A. (PI berichtete). Jetzt ergingen die Urteile: Acht Jahre für Erol A., Bewährungsstrafen für die anderen Prügler.

Ausgangspunkt für den Streit war das Verhalten der vier Angeklagten an der Badestelle „Im Saatwinkel“. Der 44 Jahre alte Badegast Ralf-Hans S. hatte bemerkt, dass sie einen Berg Müll hinterließen. Als er die jungen Männer barsch aufforderte, den Unrat zu beseitigen, wurde er von ihnen angegriffen und geschlagen. Der 18 Jahre alte Angeklagte Ugur Al. räumte vor Gericht ein, mit einem zehn Zentimeter dicken Knüppel mit „voller Wucht“ auf den Rücken von Ralf-Hans S. geschlagen zu haben. Die Prügelei wurde von anderen Badegästen bemerkt. Drei Männer eilten Ralf-Hans S. zu Hilfe. Unter ihnen Darius E., der den Knüppel schwingenden Ugur Al. von hinten unter die Schultern fasste und ihm den Kopf mit dem sogenannten Doppel-Nelson-Griff nach unten drückte. Beide kamen ins Straucheln und stürzten. Darius E. fiel dabei bäuchlings über Ugur Al. In diesem Moment stach Erol A. von hinten zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte Erol A. wegen Mordes angeklagt, der Richter aber sah das Mordmerkmal der „Heimtücke“ nicht gegeben weil,

Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewusst gewesen (sei), dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.

Hmm – was eigentlich ist heimtückischer, als jemanden feige von hinten anzugreifen und ihm in den Rücken zu stechen? Und warum bekommt der feige Messerstecher nicht die mögliche Höchststrafe? Schließllich hat er nicht zum ersten Mal einem Menschen in den Rücken gestochen. Dieses Opfer überlebte, deshalb bekam Erol eine weitere Chance.

Dennoch zeigte sich der Anwalt der zerstörten Familie des Opfers mit dem Urteil zufrieden. Aus Gut-Deutschland ist man schließlich anderes gewohnt. Fragt sich nur, wie lange die Allgemeinheit wirklich vor Erol geschützt sein wird, bis er sich erneut bewähren darf.

(Spürnasen: Heinz H., Asma, mate und eymannwoistmeinacc)

Like
Beitrag teilen:
 

152 KOMMENTARE

  1. Das Urteil wird in der Berufung bestimmt auf ein paar Sozialstunden reduziert. Wir wollen doch nicht, daß der arme Erol A. eine schlechte Prognose für die Zukunft bekommt (und Darius E. ist doch sowieso schon tot).

  2. 8 Jahre….
    mir fehlen die Worte…
    8 Jahre dafür, dass er jemand anderem 60 Jahre weggenommen hat. Zum Kotzen!!

  3. 8 Jahre, das sind mit „guter Führung“ und „Sozialprognose“ höchstens 4 Jahre. Also in spätestens 4 Jahren, wenn er nicht vorher aus schlecht bewachten Berliner Gefängnissen entweicht, wird er wieder die Mitmenschen abstechen.
    Hier zeigt sich, wie wichtig die von Koch geforderten härteren Strafen sind.

  4. Heimtücke ist, wenn jemand die Arg- und Wehrlosigkeit bewusst ausnutzt (z. B. Abstechen im Schlaf).

    Aber bei uns muss man offensichtlich damit rechnen, von Musels von hinten abgestochen zu werden wie ein Schwein! Somit keine Arglosigkeit und daher auch keine Heimtücke.

    Ich wünsche dem Richter, dass sein Sohn mal ein Messer von hinten in den Ranzen reinbekommt 🙂

    Mord heißt lebenslänglich (15J.), wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird -> für immer im Knast.

    Der muslimische Mörder wird nach 2/3 der Haft sicherlich entlassen wegen guter Führung. Solche Typen eigenen sich ja bestens als Führer.

  5. Es ist einfach nicht zu glauben, dass es immer so weiter geht. Die Rechtsprechung ist eben die absolute Schwachstelle in dieser s.g. deutschen Gesellschaft.
    ‚Die Staatsanwaltschaft hatte Erol A. wegen Mordes angeklagt, der Richter aber sah das Mordmerkmal der “Heimtücke” nicht gegeben …‘.
    Na klar, von hinten auf einen Liegenden mit dem Messer und voller Wucht, da ist da Opfer ja selber Schuld…, weil es wusste, das Gefahr sein könnte.
    Ekelrregender geht es ja nicht mehr.

  6. Darius koennte noch leben, wenn die Kuscheljustiz den Turk-MohammedanerIn Erol vorher schon wegen seiner Verbrechen eingebuchtet worden waere oder man ihn in das Land der „gute Boerek“ ausgeschafft haette!

    Und der Richterspruch zeigt wieder einmal, was die von Bodyguards geschuetzten PolitikerInnen mit ihren Sonntagsreden ueber „Zivilcourage“ angerichtet haben!

  7. Man muss dazu sagen, dass dieser Mörder Erol Soundso natürlich ein ellenlanges Vorstrafenregister hatte. U. a. hat er früher schon mal einem anderen Mann ein Messer in den Rücken gerammt, aber damals hat das Opfer überlebt. Selbstverständlich lief Erol trotzdem weiter frei herum, weil man seitens der deutschen Justiz dieser wandelnden Zeitbombe die Zukunft nicht blockieren wollte. Im Gegensatz dazu hat Darius jetzt gar keine Zukunft mehr.

    Bemerkenswert ist auch, dass die Zivilcourage von Darius dem Mörder Strafminderung eingetragen hat. Begründung dieses sagenhaften Gerichts: Darius habe sich ja wissentlich in Gefahr begeben, also sei es kein Mord. Wirklich spitze, wie die hierzulande oft von Politikerlaberern hochgehängte Zivilcourage im Endeffekt den Tätern hilft, früher aus dem Gefängnis zu kommen. Erste Klasse.

  8. Das ist in der Wirklichkeit wie in #3 schon beschrieben um die 4 Jahre Knast. Dann kommen noch die Freigänge und die „Resozialisierung“. Und natürlich eine offene Haftanstalt mit einem breiten Angebot an Arbeitsmöglichkeiten, Praktika und Qulifizierungsmaßnahmen.

  9. Wenn ich also jemand töte, der mich von einem Verbrechen abhalten will, dann krieg ich milde Umstände, weil es klar ist, daß es gefährlich ist, mich abzuhalten.
    Praktisch. Das senkt meine Hemmschwelle, Verbrechen zu begehen.

    Und den Zivilcouragierten sagt das Urteil: die Hemmschwelle des Verbrechers, den du durch deine Zivilcourage von seinem Verbrechen abhalten willst, ist niedrig, weil er nur geringe Strafen fürchten muß.
    Also ist es ganz besonders gefährlich, Zivilcourage zu zeigen. Also schreckt das Urteil Zivilcourage ab, denn es sagt jedem Helfer: Vorsicht, wir haben durch unsere Rechtsprechung die Gefährlichkeit von Zivilcourage erhöht.

    Nicht etwa ist der Angriff auf einen Zivilcouragierten ein besonders schweres Verbrechen.
    Nein: der Angriff auf einen Zivilcouragierten ist ein Milderungsgrund.

    Und wieder wirkt die deutsche Rechtsprechung in Deutschland darauf hin, daß dem Deutschen in seinem eigenen Land nur die Unterwerfung unter die Imperialisten bleibt.

  10. Keine Heimtücke ? Ich bin doch sehr erstaunt. Wieder einmal ein Eigentor unserer gutmenschlichen Justiz, die die Verantwortung für das Desaster ja so gern zurückweist.

  11. Ihr solltet vielleicht mal ein Lehrbuch über Strafrecht zu Hand nehmen, bevor Ihr Euch über das Strafrecht auslasst.

    Die geschilderte Tat lässt nicht auf dieses Mordmerkmal schließen. In den einschlägigen Lehrbüchern werdet ihr schnell erkennen, wozu diese enge Umgrenzung dient: Sie soll sicherstellen, dass nur solche Taten als Heimtücke-Mord erfasst sind, bei denen das Opfer sich in einer gesteigerten Hilflosigkeit befindet.

    Das wäre z.B. der Fall gewesen, wenn sie das Opfer in eine Falle gelockt hätten, in der das Opfer hilflos gewesen wäre.

    Ein Messerstich von hinten ist eben kein Mord, wenn das Opfer sich der Gefährlichkeit der Situation bewusst war. Acht Jahre reichen für die Abschiebung dicke aus, insoweit hat sich das Problem wohl erledigt.

    Allerdings hätte man auch bei Totschlag eine härtere Strafe verhängen können. Für ein Menschenleben sind acht Jahre wirklich ein bisschen wenig. Leider hat es noch meines Wissens nach nie eine Verurteilung für einen besonders schweren Fall des Totschlags gegeben (Strafe dann: lebenslang), weil § 212 II StGB zu unbestimmt ist und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist.

  12. Haben die Täter einen deutschen Pass?

    Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewusst gewesen (sei), dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.

    Sehr konsequent, nach Zivilcourage zu schreien und den „Aufstand der Anständigen“ zu beschwören und dann durch die Blume zu sagen „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“.
    Ach, ich vergaß, Zivilcourage nur gegen „Rechte“.
    Wo bleibt Jens Jessen? Der könnte dann ja sagen „Wenn der spießige deutsche Ordnungs- und Umweltwahn jungen Migranten aufgezwungen wird, muss man sich über so etwas nicht wundern.“

  13. Aha, immer wenn man einen Muslim anspricht, ist das Mordmerkmal der Heimtücke abzulehnen: man hätte ja schließlich wissen müssen, dass man den Islam beleidigt, wenn man einen Kulturbereicherer anspricht und auf ein Fehlverhalten hinweist.Ein Wunder, dass der Täter nicht gänzlich freigesprochen wurde, bei Beleidigug des Islam ist doch ein kleiner Messerstich eigentlich Notwehr, die zu Freispruch führen müsste!
    Und da wundert sich noch einer, dass der Boulevard allenthalben vom „Saustall Justiz“ spricht?

    # 3

    Völlig richtig, im Knast wird der Kulturbereicherer gute Führung zeigen, nach 4, 5 Jahren wird er lächelnd den Knast verlassen (in dem er die Möglichkeit erhält, auf Staats Kosten eine Lehre zu machen, Sport zu treiben, kostenlos zu frssen und zu saufen, Fernsehn zu schauen, den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen).
    Wie soll man vor diesem Hintergrund die Aussage der Linken verstehen, die Strafen des Jugendstrafrechts seien völlig ausreichend? Was die Linken hier betreiben, ist ganz offen der Jihad gegen die rechtstreuem Deutschen und Christen unseres Landes!

  14. „Eine weitere mutmaßliche Straftat des Angeklagten Ugur Al. konnte die Jugendkammer noch nicht berücksichtigen. Der 18-Jährige soll am 29. Dezember 2007 einen 17-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer hatte Erol A. im Fall der Messerattacke am Tegeler See bei der Polizei belastet und berichtet, dass Erol A. Anfang Juni angekündigt habe, sein neues Klappmesser bald mal einzusetzen.“

    Wie KRANK ist den das? Der 2. Türke hat trotz dieses Mordes im Dezember einen Menschen Lebengsgefährlich verletzt.
    Im Klartext: er hat jemanden abgestochen der 100%ig gestorben wäre, wenn man ihn nicht sofort notoperiert hätte. Also eindeutige Mordabsichten.

    ABSCHIEBEN mit der FAMILIE zusammen.

  15. Dies gehört nicht hierher, aber Konflikte zwischen den Deutschen und integrationsunwilligen Ausländern gibt es inzwischen nicht nur in Berlin oder Köln, sondern auch in oberbayrischen Kleinstädten.
    Das „Weilheimer Tagblatt“ (Das „Weilheimer Tagblatt“ ist die Lokalausgabe des „Münchner Merkur“.) berichtet heute folgendes:
    Der „Runde Tisch gegen rechte Gewalt“ ist in Welheim in den Räumen der einzigen Moschee des Ortes zusammengekommen und möchte dort in Zukunft öfter zusammenkommen. (Der „Runde Tisch“ setzt sich aus Vertretern der Migranten, der Kirchen, der Politik und der Gewerkschaften zusammen; die Moschee gehört zu DITIB.)
    Der Vorstand der Moschee hat sich hier bitter darüber beklagt, daß der „Tag der offenen Moschee“ kaum Anklang bei den Weilheimer Bürgern gefunden hat und, das es der islamischen Gemeinde von der Stadt nicht gestattet wurde, auf dem Marienplatz ein Zelt aufzubauen, um gemeinsam mit den Weilheimern Ramadan zu feiern.
    Der „Runde Tisch“ hat eine Erklärung herausgegeben, in der die Art und Weise, wie die Massenmeddien über die Ereignisse in der Münchner U-Bahn berichtet haben, auf das schärfste verurteilt wurde. Laut dem „Runden Tisch“ haben die Medien und einige Politiker diese Gewalttaten zum Anlaß genommen, um eine Kampagne gegen die Ausländer zu starten.

    Auf Merkur-Online habe ich diesen Bericht leider nicht gefunden.

  16. Der eigentliche Hammer steht in dem letzten Absatz des Artikels:

    „Eine weitere mutmaßliche Straftat des Angeklagten Ugur Al. konnte die Jugendkammer noch nicht berücksichtigen. Der 18-Jährige soll am 29. Dezember 2007 einen 17-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer hatte Erol A. im Fall der Messerattacke am Tegeler See bei der Polizei belastet und berichtet, dass Erol A. Anfang Juni angekündigt habe, sein neues Klappmesser bald mal einzusetzen.“

    Der Täter hatte aufgrund der Nachsicht der Richter bereits seine dritte Chance, einen weitern Menschen zu töten.

  17. Vermutlich macht er nach seiner Haft einen Ausbildung zum Personenschützer und wendet sich dem Islam zu. Danach darf er dann bei Plasberg auftreten und wird gefeiert!

  18. Die Begründung des Richters, daß Darius schließlich damit hätte rechnen müssen, von einem der türkischen Schweine umgebracht zu werden, wenn er jemandem anderen zu Hilfe eilt, der von diesen Schweinen angegriffen wird, ist an Hinterfotzigkeit nicht mehr zu überbieten. So wie die Aussage von Zypris (BundesJUSTIZministerin!)in der Plasberg-Sendung, daß man am besten weglaufen soll, wenn das Muselgesocks irgendwo Ärger macht. Das ist die neue Kultur des Wegschauens.

    Wenn in unserem Land nicht bald ein Aufstand der Anständigen ausbricht, werden uns die rotgrünen Volksverräter samt der 68er Richterbrut unwiderruflich an die islamischen Unkulturbereicherer ausliefern.

  19. Keine Heimtücke? Dem Erol war bewust, dass Darius nicht mit seinem Messerstich rechnete. Darius hätte andernfalls kaum eingegriffen. In bezug auf das Messer war Darius arglos und wehrlos, mag er auch gewusst haben, dass er mit seinem mutigen Eingreifen seine körperliche Unversehrtheit gefährde

  20. #6 Vittelaquarel

    Wer schleift diese Mörder denn bald aus ihren Zellen – etwa DU ?

    Das ist ja unser Problem – wir reden und schreiben nur.

    Ich habe hier in Berlin noch nie eine Gang wirklich gebürtig deutscher Burschen gesehen, die sich als „Kiezpolizei“ im Guten verstanden und deutsche Rentner und Schüler vor prügelnden und mordenden Mohammedaner-Banden geschützt hätte.

    (Ost-)deutsche/Ostberliner Neonazi-Banden trauen sich an Muselmanen nicht ran.

    Deren Feinbild sind deutsche Links-Faschisten und –
    Juden.

  21. #17 Walter M

    Konflikte zwischen den Deutschen und integrationsunwilligen Ausländern gibt es inzwischen nicht nur in Berlin oder Köln, sondern auch in oberbayrischen Kleinstädten.

    Die Einschläge kommen näher.

  22. „daß man am besten weglaufen soll, wenn das Muselgesocks irgendwo Ärger macht“
    ———-
    Stimmt, dieses Statement sollte vielmehr ausgeschlachtet werden, genauso wie das Briefing. Wie sieht es denn mit Zivilcourage bei Migrantengewalt (= rechte Tat) und bei rechter Gewalt aus?

  23. @ Markus Oliver
    Ihr solltet vielleicht mal ein Lehrbuch über Strafrecht zu Hand nehmen, bevor Ihr Euch über das Strafrecht auslasst.

    Ihre dann folgenden Ausführungen sind m. E. falsch!
    Darius hat sich gegen das Muslimpack gewehrt. Dass er damit mit einem Angriff auf sein LEBEN, denn nur dieser ist der Maßstab für das Merkmal „Heimtücke“, hätte rechnen müssen, halte ich für vollkommen lebensfremd und abwegig. Leider sitzen viele Jugendrichter in ihrem Elfenbeinturm in schicken Villen, fernab der Realität auf deutschen Straßen, so dass solch lebensfernes Geschwurbel regelmäßig in Gerichtsurteilen auftaucht.
    Ich hoffe, die Revision wird das auch so sehen.

  24. Heimtücke bei Mord bedeutet das Ausnutzen der in der Arglosigkeit begründeten Wehrlosigkeit.

    ….Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewusst gewesen (sei), dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe…

    deswegen scheidet Heimtücke aus!
    8 Jahre ist eine ziemlich hohe Haftstrafe für einen Jugendlichen.

  25. Hierzu ein Musterbeispiel, wie man durch Unterlassung von Information die Meinung der Zuschauer manipuliert. ZDF Frontal.

    Der Bericht macht mit dem Thema „Darius“ auf, der junge Mann der in Berlin durch Migrantengewalt ums Leben kam. Dann wird ganz geschickt ein Bogen gespannt bis Mügeln, so dass am Ende des Berichts der nicht so gut informierte Zuschauer davon ausgehen muss, das Darius von Rechten Gewalttätern umgebracht wurde !

    http://video.google.de/videoplay?doc…arch&plindex=7

  26. Wenn Sie als autochthoner Michtmigrant mehrfach erurteilt wurden, ist ihre Karriere zuende, da koennen Sie hoechstens noch bei der Legion anheuern.

    Sollten Sie aber als Ruetli-Borat so um die 100 Straftaten „erarbeitet“ haben, winkt Ihnen zur Belohnung eine Lehrstelle!

    Khaled Al-Masri wurde eine Umschulung spendiert worauf er seinen Ausbilder verpruegelt hat! Danach zuendete er noch einen Grossmarkt an!

    Wenn Sie beim Bafoeg eine falsche Angabe gemacht haben, sind Sie vorbestraft und koennen nicht mehr Lehrer oder Arzt werden!

  27. #28
    8 Jahre sind eine ziemlich hohe Strafe für jemanden, der 3 mal versucht hat, jemanden zu töten und beim Dritten mal Erfolg hatte ? Oha.

  28. #17 Walter M

    Der Vorstand der Moschee hat sich hier bitter darüber beklagt, daß der “Tag der offenen Moschee” kaum Anklang bei den Weilheimer Bürgern gefunden hat

    Dabei wurde doch schon aus dem ehem. „Tag der deutschen Einheit“ der „Tag der Moschee“ gemacht!

    Wie undankbar von den Christenkartoffeln!

    2050 – Koelner Dom wird Claudia-Fatima-Roth-Moschee

  29. #29 Eurabier: So sieht es aus. Wurde ja auch schön bei dem „Messerverbot“ in Hamburg diskutiert. Ein anständiger Bürger, der nicht mit dem Gesetzt in Konflikt kommen möchte und es sich auch häufig aufgrund der Konsequenzen gar nicht leisten kann (man kann jemandem z.B. auch einen Doktortitel wieder aberkennen) wird sich daran halten, jemand, für dessen Akten bei der Polizei ohnehin ein halber Wald abgeholzt werden musste, wird über derartige Verbote großzügig hinwegsehen. Genau wie bei Schusswaffen, übrigens.

  30. Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewußt gewesen (sei), daß er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.

    Herr Koch, übernehmen Sie!

  31. Bei dieser Sache gibt es juristisch nicht viel anders zu sehen:

    Heimtücke liegt nicht vor. Fertig. Hätte der Richter bei diesem Sachverhalt auf Heimtücke erkannt, wäre das Urteil aufgehoben worden.

    Eine ganz andere Frage es allerdings, ob nicht sonst niedrige Beweggründe in Frage kommen. Ein solcher könnte Rassismus sein. Da hier aber das Opfer auch kein Ur-Deutscher war kann man schlecht argumentieren, dass der Täter aus antideutscher Gesinnung zugestochen hat.

    Viel mehr Möglichkeiten gibt es nicht.

    Ganz nebenbei war der Täter 17 Jahre alt. Das Gericht hat sich schon ziemlich nahe an der Höchststrafe bewegt.

    Der Richter kann im übrigen die Gesetze nicht machen. Wer einen Siebzehnjährigen wegen Totschlags 25 Jahre einbuchten könnte, würde meine Meinung auch eine andere sein.

    Unter den gegebenen Umständen geht das Urteil aber vollkommen in Ordnung. Mehr ist im Moment eben einfach nicht drin.

  32. In spätestens viereinhalb Jahren hört man Neues von dem Schwein.

    Ach, die U-Haft zählt ja auch noch…

  33. Der Eine bekommt 8 Jahre – die er sicher nie absitzen muss – der Prügler geht mit Händedruck des Richters aus dem Saal.
    Tolle Justiz habt ihr da! Man kann gratulieren!

    Wie sähen die Urteile aus, wenn Richter endlich – wie JEDE andere Berufsgruppe auch – für ihre Taten und Unterlassungen bei kausalem Zusammenhang mit dem Folgeschaden haftbar wären?
    Wenn einer dieser Straftäter wieder rückfällig würde, müßte der jeweilige Richer wegen Beihilfe mit auf die Anklagebank!
    Im Falle des Erol A. wäre das jetzt schon notwendig gewesen, denn der wurde nach seiner ersten Messerstecherei nicht ausgeschafft, also konnte es zum Mord überhaupt erst kommen.
    Normalerweise müßte sich der damalige Richter wegen Beihilfe zum Mord jetzt mit dem lieben Erol eine Zelle teilen.

    Der Gipfel der Minderwertigkeit ist aber der Satz: „Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewusst gewesen (sei), dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.“

    DAS hat man also von der geforderten „Zivilcourage“, daß man von einem Richte quasi noch in’s Grab die Lehre nachgeschmissen bekommt: „Mordopfer neigen zum Getötetwerden.“
    und daß man es als normal anzusehen hat, in Deutschland von einem Musel hinterrücks abgestochen zu werden, weil man bei denen immer damit rechnen muß, sich in einer gefährlichen Situation zu befinden.

    Ehe die deutsche Dreckjustiz nicht entrümpelt wird, ehe nicht ein Richterdienstgesetz kommt, das diesen Verhätschlern der Täter die Tränen waagrecht aus den Augen treibt, wird sich NICHTS ändern, und das Töten von Menschen wird weiterhin weniger scharf geahndet werden, als Vermögensdelikte oder Gedankenverbrechen.

  34. Wie es ein solcher Typ zum Jugendrichter bringen kann ist nicht überaschend, man könnte
    ihn auch mal von hinte mit einem Messer bearbeiten, ob der dann auch noch von keiner mordabsicht, ach er ist dann ja schon tot! Da wird sich die Witwe aber über die schöne Pension freuen?
    Möglicherweise bedauert sie den verlust dieses Sargnagen als Gutmenschen nicht.
    Dieses Goldstüch von Vorzeigejuristen gehört zu den vorbereitern des kommenden Bürgerkrieg in diesem Land

  35. Man sollte meiner Meinung nach dieses Urteil auch vor dem Hintergrund sehen, dass der Täter bereits vorher durch „Messerbereicherung“ aufgefallen ist. Höchststrafe (10 Jahre) wäre meiner Meinung nach angemessen gewesen, bin aber eben kein Jurist.
    Und wenn er keinen deutschen Pass hat: Abschieben.
    Markus Oliver, Sie scheien ja Jurist zu sein oder sich zumindest auszukennen: Was ist, wenn die Kulturbereicherer ohne deutschen Pass im Knast eine Deutsche heiraten? Abschiebung massiv erschwert?

  36. In den Richtersesseln sitzen eben deutschhassende ’68er.
    Da braucht man sich über solche Urteile nicht wundern.
    Die feigen Kulturbereicherer nutzen das aus.
    Für diese 68er Richter wir ja auch nur Scheiß-Deutsche und Schweinefresser.

  37. Ich glaub kaum dass es überhaupt 4 Jahre sein werden (mit guter Führung, etc). Wartet nur, da kommt garantiert irgendein Psycholügner…

    Darius E. zwar nicht mit einem Messerstich (habe) rechnen müssen, ihm aber bewusst gewesen (sei), dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.

    Man sollte den Richter daran erinnern, was „Nothilfe“ eigentlich ist. Er scheint es offensichtlich nicht zu wissen. Gut zu wissen, allerdings, denn nun kann sicher jeder, der Nothilfe verweigert, genau auf diese Aussage beziehen. Und auch jeder, der zusticht, kann das jetzt als Entschuldigung nehmen. Bravo.

    8 Jahre, ist doch ein Witz. Aber es gibt keine Kuscheljustiz in Deutschland, oh, natürlich nicht…

    #13 Markus Oliver (12. Jan 2008 13:37)

    Ihr solltet vielleicht mal ein Lehrbuch über Strafrecht zu Hand nehmen, bevor Ihr Euch über das Strafrecht auslasst.

    Die geschilderte Tat lässt nicht auf dieses Mordmerkmal schließen. In den einschlägigen Lehrbüchern werdet ihr schnell erkennen, wozu diese enge Umgrenzung dient: Sie soll sicherstellen, dass nur solche Taten als Heimtücke-Mord erfasst sind, bei denen das Opfer sich in einer gesteigerten Hilflosigkeit befindet.

    Das wäre z.B. der Fall gewesen, wenn sie das Opfer in eine Falle gelockt hätten, in der das Opfer hilflos gewesen wäre.

    Ein Messerstich von hinten ist eben kein Mord, wenn das Opfer sich der Gefährlichkeit der Situation bewusst war. Acht Jahre reichen für die Abschiebung dicke aus, insoweit hat sich das Problem wohl erledigt.

    Allerdings hätte man auch bei Totschlag eine härtere Strafe verhängen können. Für ein Menschenleben sind acht Jahre wirklich ein bisschen wenig. Leider hat es noch meines Wissens nach nie eine Verurteilung für einen besonders schweren Fall des Totschlags gegeben (Strafe dann: lebenslang), weil § 212 II StGB zu unbestimmt ist und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist.

    Ist nicht gegen Dich gerichtet, Markus, aber wenn das deutsche Gesetz dermaßen verwässert ist, dann kann man den Laden doch ohnehin gleich zusperren. Ein am Boden liegendes Ziel ist hilflos, ich weiß ja nicht wieviel derjenige, der diese Gesetze macht von Nahkampf versteht (offensichtlich nichts), aber wenn man einmal am Boden ist, dann hat man normalerweise kaum noch Optionen. Und dann auch noch von hinten auf jemanden, der am Boden liegt, einstechen, nun ja. Wenn das nicht pure Heimtücke ist, dann weiß ich nicht was sonst.

    Woher weiß der Richter überhaupt, wessen sich das Opfer bewußt war?

    Sorry Leute, aber mit diesen Weichei-Gesetzen ist Deutschland verloren.

  38. @ Fenris: Nur wenn das Standesamt pennt. Bei Ausländern kann man den Antrag auf Eheschließung schließlich prüfen ablehnen wenn die Ehe nur dem Aufenthalt dient. Das ist bei diesen Fällen wohl regelmäßig anzunehmen.

    Es soll aber auch Schnarchnasen geben, die eine Eheschließung ermöglicht haben.

    Unser Aufenthaltsgesetz ist viel zu lasch, aber das will man ja bei FDP, Grünen und SPD nicht wahrhaben.

  39. #46 Fenris,

    komme zwar nicht aus der Juristerei, aber bei dem Rentner-Verkrueppler Serkan aus Muenchen gibt es wohl Ausschaffungsprobleme, weil er eine Deutsch-deutsche geschwaengert hatte.

  40. Lest Euch das mal durch:

    Messerangriff – Spur führt zum Mord an Darius E.
    Mitangeklagter im Mordprozess verletzt einen Zeugen der heimtückischen Attacke am Tegeler See vom Juni 2007
    Von Michael Behrendt

    Der brutale Messerangriff auf einem Sportplatz an der Mittelbruchzeile in Reinickendorf könnte einen weitaus brisanteren Hintergrund haben als bislang vermutet. Nach Informationen von morgenpost.de sollen sowohl der mutmaßliche Täter als auch das lebensgefährlich verletzte Opfer in unterschiedlicher Art und Weise mit dem Mord am Tegeler See zu tun gehabt haben. Wie berichtet, hatte der 23-jährige Darius E. aus Reinickendorf im Juni vorigen Jahres seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlt, als er einem Mann zu Hilfe eilen wollte.

    17-Jähriger lebensgefährlich verletzt
    Bei dem Zwischenfall in den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonnabend war ein 17-Jähriger, wie berichtet, von einem 18-jährigen Bekannten niedergestochen und dadurch lebensgefährlich verletzt worden. Das Opfer konnte sich laut Polizei trotz schwerer Verletzungen am Hals zu einem nahe gelegenen Döner-Imbiss retten und wurde von dort in ein Krankenhaus transportiert. Nach einer Notoperation schwebt er nicht mehr in Lebensgefahr, der mutmaßliche Täter stellte sich später auf einem Polizeiabschnitt an der Straße Alt-Reinickendorf.

    Brisant: Laut Informationen dieser Zeitung soll er ein Mitangeklagter im Prozess gegen den mutmaßlichen Haupttäter Erol A. sein. Dieser muss sich zurzeit vor Gericht für die Messerattacke gegen Darius E. verantworten, die am 12. Juni vergangenen Jahres dessen Tod zur Folge hatte. Der jetzt auf dem Sportplatz Niedergestochene soll den Status eines Zeugen in dem Verfahren haben. Ermittler wollen nicht ausschließen, dass es bei dem Streit an der Mittelbruchzeile um eben diesen Prozess ging. Es wäre laut einem Beamten ein großer Zufall, wenn ein Zeuge von einem mutmaßlichen Täter attackiert und das Motiv im anderen Bereich liegen würde. Gegen den 18-jährigen Messerstecher vom Sportplatz an der Mittelbruchzeile wird nun ermittelt. Zudem werden mögliche Verbindungen zu dem Verfahren im Mordfall Darius E. geprüft.

    Der Fall hatte im vergangenen Sommer für Fassungslosigkeit in der Bevölkerung gesorgt. Elektriker Darius E. hatte beobachtet, wie ein 44-Jähriger an der Badestelle „Im Saatwinkel“ am Tegeler See von aggressiven Jugendlichen angegriffen und auch mit einem Knüppel attackiert worden war, weil dieser sie zum Beseitigen ihres Mülls aufgefordert hatte. Darius E. nahm sich einen der Schläger vor und brachte diesen durch einen Haltegriff zu Boden, als Erol A. ihm laut Vorwurf mit voller Kraft in den Rücken gestochen haben soll. Im derzeit laufenden Prozess hatte der Hauptangeklagte am 20. Dezember die Attacke eingeräumt. Prozessbeobachter berichteten, dass der vorbestrafte Erol A. kein schlüssiges Motiv für seinen heimtückischen Angriff auf Darius E. vorbringen konnte. Der Prozess wird in diesem Jahr fortgesetzt. Eine Justiz-Sprecherin wollte gestern zu dem Vorfall keine Stellung nehmen.

    Aus der Berliner Morgenpost vom 2. Januar 2008

  41. #52 Markus Oliver: Danke für die Antwort.
    #53 Eurabier: Das wollte ich Markus Oliver auch gerade fragen.
    Markus Oliver, meinen Sie, dass dieses Subjekt namens Serkan es schafft, nicht ausgewiesen zu werden?

  42. Gesteigerte Hilflosikeit? Ja, das ist wohl Auslegungssache des jeweiligen Richters, da hatte der Richter wohl selbst schon seine Erfahrungen gemacht, wenn er immer eine gefährliche Situation bei einer Auseinandersetzung mit Türken voraussetzt. Was lehrt uns dieses Urteil? Blick senken, alles ertragen, sich auf keinen Fall zur Wehr setzen, weil man sich dadurch automatisch einer Gefahr aussetzt und der Richter dies für den Täter strafmildernd auslegen kann.

  43. @#48 FreeSpeech

    Zivilcourage = Dummheit ?

    Zivilcourage + 5 ‚Südländer‘ = Dummheit
    Zivilcourage + 1 ‚Rechtsradikaler‘ = Lichterkette

    Sagt mal, die Juristen unter uns, warum kann man den Kerl nicht abschieben? Weil er erst 17 ist? Das Strafmass sollte doch für eine Abschiebung ausreichen, oder nicht?

  44. Eins weiß ich sicher. Wäre mein Sohn erstochen worden stände ich pünktlich in 4 Jahren vorm Gefängnisstor und würde Erol A. persönlich resozialisieren.

  45. #13 Markus Oliver (12. Jan 2008 13:37)

    … bei denen das Opfer sich in einer gesteigerten Hilflosigkeit befindet.

    An dieser Gummiformulieren haben die Richter dann wieder genügend Ermessensspielraum.

    Die Lehrbücher sollten umgeschrieben werden.

    Daniel E. befand sich nach meiner Meinung in einer sogenannten gesteigerten HIlflosigkeit, weil er den anderen Gewalttäter in Schach halten musste und außerdem mit Selbigem gestürzt war.
    Noch hilfloser kann man gar nicht sein, es sei denn, man ist vom Genick an querschnittsgelähmt.

  46. #40 Markus Oliver

    Du hast Recht:

    In einer Schlägerei mit Türken gibt es eigentlich keine Heimtücke, da man mit einem Angriff rechnen muss.

    Niedrige Beweggründe müssen jedoch vorliegen, ganz recht. Sittlich auf niederster Stufe -> jedoch kommt hier der Muselbonus zum Tragen!

    Das nächste Mordmerkmal, das mir einfällt, ist Mordlust.

  47. @ 53, Eurabier

    Da die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht, kann die Ehefrau ja mit Umziehen.

    Die Kosten trägt der Staat, denn billiger wird man den Dreck nicht los.

  48. Keine Heimtücke? Weshalb nicht? Klar ist, dass Darius mit Gefahr gerechnet hat. Ebenso klar ist, dass er nicht mit einem Messerstich in den Rücken gerechnet hat. Sonst wäre er nämlich nicht eingeschritten. Mit seinem Einschreiten nahm er zwar in Kauf, von mindestens einem der drei Gegner hinterrücks attackiert zu werden. Er dachte aber zu arglos über diese Gegner. Der Richter selbst gesteht zu, dass Darius nicht mit DIESER Form der Brutalität seiner Gegner hatte rechnen müssen. Erol (der sich ein paar Tage zuvor darauf gefreut haben soll, sein neues Messer einzusetzen; ist im WWW nachzulesen) musste bewusst sein, dass Darius in bezug auf das Messer arglos und wehrlos war, und dass ein Messerstich in den Rücken tödlich sein kann. Wikipedia: Nach weit verbreiteter Ansicht ist die Heimtücke im Strafrecht als bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung zu definieren.

  49. #59 Tizian

    Richtig!

    Die Musels verachten uns und unsere Gesetze, wir verachten sie und unsere Gesetze ebenso.

    Der Weg zur Selbstjustiz wird von den deutschen Richtern geebnet.

    Wenn meinem Sohn so etwas passieren würde, würde ich die Resozialisierung auch nicht dem Staat überlassen. 🙂
    Das ist der richtige Ansatz.

    Wenn die Musels wüssten, dass wir uns richtig wehren, und nicht immer gleich noch die andere Backe auch noch hinhalten, hätten sie mehr Respekt vor uns. Die lachen doch über uns Weicheier.

  50. Ist es nicht verrueckt?

    In Deutschland kommt man als Deutsch-Deutscher nur als Opfer mit dem Gesetz nicht in Konflikt!

    Will man kein Opfer sein und uebt Notwehr aus, ist man hingegen kriminell!

    Warum hatten eigentlich Frankreich und UK Angst vor einem wiedervereinigten Deutschland?

  51. #30 Espada
    Das Frontal21-Video zur Zivilcourage ist ja mal wieder ein PC-Klassiker.

    Es wird tatsächlich durch Ablauf und Auslassungen gezielt suggeriert, Darius wäre im Zuge einer grassierenden rechtsradikalen Gewaltwelle umgekommen. Dreisteste Desinformation im Staatsfernsehen.

    Wir bezahlen Rundfunkgebühren, um uns verarschen, belehren und zensieren zu lassen und zahlen Steuern und Sozialabgaben, damit diejenigen uneingeladenen Migranten, die uns terrorisieren, ein angenehmes Leben führen können.

    Ohne die großzüge finanzielle Unterstützung der deutschen Bevölkerung wäre die Zerstörung Deutschlands wahrscheinlich nicht bezahlbar und ohne tatkräftige Unterstützung durch unsere linken Landesverräter in den Medien auch nicht propagandistisch so effektiv zu verschleiern.

  52. @Fenris: Das kann man ohne Kenntnis der Akten schlecht sagen. Der scheint ja schon einiges gemacht zu haben, nur deswegen würde ich aber nicht darauf wetten, dass er gehen muss.

    Allerdings ist der EGMR was das Umgangsrecht von Kindern mit den leiblichen Eltern angeht ziemlich streng.
    Wenn die Mutter des Kindes was für den Typen über hat lässt sie ihr Kind von einem Anwalt vertreten und der Anwalt klagt dann für das Kind den Umgang mit dem leiblichen Vater ein, was quasi dazu führen würde das er hier bleiben darf – bzw. zeitlich begrenzt immer mal wieder einreisen darf. So schlau sind aber nur wenigsten.

    Es kommt für das Bleiberecht vor allem darauf an, wie hoch die Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland von diesem Typen ist. Je mehr er schon gemacht hat, desto eher droht die Ausweisung.

  53. Ein Stich in den Rücken bei jemandem, der berechtigterweise Nothilfe übt, ist nicht Heimtücke, denn der Nothelfer muss damit rechnen, in einer gefährlichen Situation zu sein und abgestochen zu werden?
    Bewährungsstrafen für die anderen Prügler bei gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung?
    Das ist doch wohl bitte in seiner Gesamtheit ein schlechter Witz.
    Wundert sich noch jemand, dass das Pack glaubt, es hätte einen Freibrief?

  54. @ #58 ElGreco

    Bei einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren (Bewährung gibt es nur bis zu 2 Jahren) kann grundsätzlich abgeschoben werden. Aber es gibt vermutlich einige Umstände, die dagegen sprechen. Er ist hier wahrscheinlich zu Hause, gut sozialisiert, geht hier zur Schule, ihm gefällt es hier, er kann sich hier frei entfalten. Was soll er denn in der Türkei, wo er es so schwer hat? Also das ist absolut nicht zumutbar. Außerdem ist er 2 Tage nach der Abschiebung sowieso wieder über die gründe Grenze gehüpft. 🙂 Die Kosten für den Flug können wir uns sparen.

  55. #54 Paula: Danke für die Informationen.
    #68 Markus Oliver: Noch einmal herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Gut, dass sich hier jemand mit der Rechtslage auskennt.

  56. #54 Paula

    Die Zeitung spricht von einem „Mordfall“.

    8 Jahre auf Mord, nicht nur beim Media Markt purzeln die Preise!

  57. Ich habe es so satt. Wieso werde ich zensiert? Bin ich ein Unmensch deswegen?

    PI: Nein, bist Du nicht, aber wir wollen hier nicht das Diskussionsniveau unserer Feinde haben. Die linksfaschistischen Dreckschleudern „unterhalten“ sich auf dieser Ebene, wir nicht!

    Ich warte noch ab bis Angie ein Jahr neuer Kanzler war, dann gehts los.

  58. #72 Eurabier (12. Jan 2008 14:20)

    Geiz is bekanntlich geil, und wir hassen teuer ^^
    (wie ich diese Werbesprache verabscheue)

  59. @#67 phpeter

    Interessant ist auch sich den Abspann des Berichts anzusehen – daran erkennt man, was „Unterwanderung“ wichtiger Organe bedeutet… Mer sog i ned ! 😉

  60. „Der Schriftsteller Ralph Giordano hat sich in die Debatte um den Umgang mit jugendlichen Straftätern eingeschaltet. Giordano bezeichnete die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) angestoßene Diskussion als überfällig. Die »Gewaltbereitschaft Jugendlicher« habe »mit einem überproportionalen Anteil von Ausländern Formen angenommen«, die mittlerweile »alle bisherigen Vorstellungen von Jugendkriminalität gesprengt« habe, schrieb Giordano in einem Beitrag für die Nachrichtenagentur ddp. Bürgerliche Sicherheit sei «zur Wunschvorstellung und die Bedrohung auf unseren Straßen zum Alltag» geworden.“
    Quelle: http://www.linie1-magazin.de/linie1/index.php?rubrik=news&ressort=&id=7224

  61. @#70 Sarkasmusteufel
    Danke für die Info!
    Ach ja… sozialisiert, freie Entfaltung, nette Kumpels in der Schule… sorry, ich vergaß.
    Dann ist mir natürlich auch klar, wie man mit 50-60 Vorstrafen noch frei rumlaufen kann.
    :/

  62. Ich glaube in Beziehung Konflikt mit Kulturbereicheren schon mehr erlebt zu haben als die Meisten hier. Ich habe schonmal eine Pistole an der Schläfe gehabt, bin von mehreren Albaner überfallen worden, habe auf die Fresse gekriegt und mehrfach ordentlich verteilt.Ich habe oft mit Personenschutz gearbeitet und gewiss 50 Anzeigen gegen Ausländer wegen Bedrohung, Hausfriendensbruch und Sachbeschädigung gestellt. Ich habe mich mit Freunden einer Ausländergang gestellt die meinen Sohn gequält hat und dieses Problem gelöst und habe eigentlich täglich mit der Problematik Ausländerkriminalität zu tun.

    Man kann mir also gewiss nicht nachsagen ich sei ein Weichei oder wisse micht wovon ich rede.

    Das eigentliche Problem ist aber die Machtlosigkeit und die Einsamkeit wenn man gegen Leute ohne moralische Grenzen, Angst vor der Polizei und Perspektive angeht.

    Sobald man etwas hat sei es materiell oder eine Familie hat man schon verloren.

    Ich habe selbst erlebt dass ein bekannter Gastwirt einen randalierenden Ausländer in seiner Gaststätte geschlagen hat. Dieser ist mit dem Kopf an eine Kante geknallt und seitdem behindert. Mein Bekannter hat alles verloren.( Insgesamt 450000 an Rentenzahlungen und Krankenhauskosten) Sein Verhalten sei unangemessen hart gewesen.) Absolut realitätsfremd.

    Oder du zeigst einen Kulturbereicherer an. Über seinen Anwalt hat er sofort deine Privatadresse. Das heißt deine Familie und Du werden genötigt Anzeigen zurückzuziehen ansonsten passiere deiner Familie etwas.Und sowas ist nie einfach als sinnloses Geschwätz abzutun.

    Wenn man gegen Leute kämpft die nichts zu verlieren haben ist man verloren.- und meistens leider auch noch alleine.Die Polizei sagt einem nur sie könne nichts tun bevor nichts passiert sei und oft werden Strafverfahren erst gar nicht eröffnet mit der Begründung gegen diese Personen würde in weit schwerwiegerenden Fällen ermittelt und die neue Straftat fiele garnicht mehr ins Gewicht. Es ist einfach nur zum Kotzen.

  63. @ 77

    Tatsachenverdrehung kannst du vergessen – da wurde nichts verdreht, es gibt nun mal rechte Gewalt.

  64. Obwohl das Jugendstrafrecht für Heranwachsende eigentlich nur angewendet werden sollte, wenn der Angeklagte Defizite in seiner Entwicklung hat oder die abzuurteilende Tat jugendtypische Züge aufweist. Der Gesetzgeber hat es den Richtern dabei auch noch leicht gemacht: Er sagt, schon Zweifel genügen.
    Zweifel indes, kann es mit viel – vermeintlich – gutem Willen immer geben. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, deren Einschätzung für einen Prozess gegen Heranwachsende ausschlaggebend sein kann, brachte das vergangene Woche auf den Punkt: Wenn ein Heranwachsender eine Straftat begehe, mache er ja deutlich, dass es bei ihm Entwicklungsdefizite gebe.

    WIE BESCHEUERT MUSS MAN SEIN?

  65. # 44

    Volle Zustimmung, insbesonders auch die Frage nach der Haftung für Richter nach – offensichtlichen – Fehlurteilen.

    Wenn ein Jugendlicher Ausländer (egel welchen Pass er hat) mit einem Vorstrafenregister herumläuft, die einer jahrelangen kriminellen zu Ehere gereicht, und bei vorangegangener Straftat (Messerstecherei!) eben nicht weggesperrt wurde, ist ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Tod des Opfers und der nicht angemessenen Verurteilung bewiesen. Moralisch in jedem Fall.

    Juristisch wird sich definitiv nix bewegen, Richter müssen ja absolut unabhängig sein. Bei erkennbaren Fehlurteilen werden sie höchstens in den bayerischen Wald o. MeckPomm abgeschoben… aber ich wünsche, dass dergleichen DIE LAST DER PERSÖNLICHEN VERANTWORTUNG FÜR DIE OPFER EIN LEBEN LANG MIR SICH HERUMTRAGEN!

  66. @73 nevermore
    Danke 🙁
    Ich will auch ’nen richterlich zertifizierbaren Freibrief!
    Was brauche ich? Schwieriges soziales Umfeld? Intergrationsprobleme? Sprachschwierigkeiten? Problematische Kindheit? Neigung zu Gewalt? Geringe Sozialisation?
    Oder reicht eine eidesstattliche Versicherung, dass mir humanistische Werte jeden Tag ein wenig gleichgültiger sind?

  67. #85 sardonic (12. Jan 2008 14:40)

    Viiiiel einfacher! Sonnenbank und Konvertierung!

    Ist auch nicht mit soviel Papierkram verbunden^^

  68. WIR BRAUCHEN MOHAMMEDANER-GESETZE

    Im Urteil hätte außerdem stehen müssen:
    – keine Vorzeitige Entlassung.
    – nach acht Jahren Fingerabdrücke nehmen (hoffentlich längst geschehen), rausschmeißen und nie, nie wieder reinlassen.
    – hohe Schadenersatzforderung (wahlweise noch zwanzig Jahre Knast) an den Täter und die Familie.
    – Familie sofort rausschmeißen und nie wieder reinlassen.

    Inzwischen wird jedem klar, was man schon seit zwanzig Jahren hätte sehen können: Wir haben kein Problem mit Jugendkriminalität, auch nicht mit Ausländer- oder Migrantengewalt, sondern wir haben ein Problem mit Gewalt-Mohammedanern.

    Schlußfolgerung: wir brauchen keine neuen Jugendstrafgesetze, keine schärferen Gesetze gegen Ausländerkriminalität, sondern wir brauchen Mohammedaner-Gesetze.

    Meint jemand, das sei Diskriminierung? Natürlich! Wir müssen diskriminieren! Erinnerung an den Lateinunterricht: discrimen, discriminis f., = der Unterschied. „Diskriminieren“ heißt nichts anders als: „einen Unterschied machen“. Und natürlich müssen wir Unterschiede machen, wo Unterschiede sind.

    Das nennt man dann übrigens Gerechtigkeit. Denn für Gerechtigkeit gibt es auch eine schöne Definition: Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Und unsere Gewalt-Mohammedaner sind sehr, sehr ungleich (anders).

  69. Außer einer großen Schnauze haben die meisten Kommentatoren hier nicht viel zu bieten. Ich habe bislang jedenfalls noch kein Angebot auf Mithilfe für das Interview in Hameln in meiner Mailbox finden können. Wie viele Leser hat PI gleich noch einmal?

    Kein einziges Angebot, nicht eins – nein, auch nicht im Spamfilter – wirklich gar keins!

    Jetzt habe ich auch keine Lust mehr nach Hameln zu fahren. Wozu eigentlich? Damit sich anschließend eine Bande von Maulhelden im Kommentarbereich von PI auch noch darüber echauffiert was man alles hätte besser machen können und was man – angeblich – alles selbst schon für Heldentaten erbracht hat?

    Als ob der Richter sich aussuchen könnte wie er den Angeklagten verurteilt. Helden der Tastatur sind die meisten Leute hier, sonst aber auch nichts.

  70. #18 Misteredd (12. Jan 2008 13:39) Der eigentliche Hammer steht in dem letzten Absatz des Artikels:

    “Eine weitere mutmaßliche Straftat des Angeklagten Ugur Al. konnte die Jugendkammer noch nicht berücksichtigen. Der 18-Jährige soll am 29. Dezember 2007 einen 17-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer hatte Erol A. im Fall der Messerattacke am Tegeler See bei der Polizei belastet und berichtet, dass Erol A. Anfang Juni angekündigt habe, sein neues Klappmesser bald mal einzusetzen.”

    ———-

    Es heißt in dem Artikel „noch nicht“, und das deutet darauf hin, dass es deswegen noch einen Prozess geben wird, denn diese Straftat ist mit dem jetzigen Urteil natürlich noch nicht abgegolten.

    Weiß eigentlich jemand, welchen Pass der Täter hat und ob er abgeschoben werden kann?

  71. 8 Jahre ginge voll in Ordnung, wenn danach die unverzügliche Abschiebung, (auf Schweizerdeutsch „Ausschaffung“)in die Heimat erfolgt.

  72. #89 Markus Oliver

    was für ein interview? und wen gibt´s in hameln zu befragen und wozu? bist du beruflich interessiert (journalist) oder warum interviewst du leute?

    und zu dem ganzen rest sag´ich mal nichts, fühl mich da gar nicht angesprochen 😉

    mit ausführungen zu irgendwelchen „heldentaten“ halte ich mich lieber zurück.

  73. #89,

    diese „Maulhelden“ haben aber dazu beigetragen, wichtige Fehlentwicklungen zu thematisieren, die sonst nur ansatzweise in der Lokalpresse Erwaehnung gefunden haetten, guckst Du PI-Counter und Medienreaktionen auf PI!

    Der einzelne „Maulheld“ kann natuerlich rein physisch nichts ausrichten, respektiert er doch das Gewaltmonopol des Staates. Der einzelne „Maulheld“ hat vielleicht Familie, kann seinen Ruf verlieren!

    Aber, wenn es immer mehr „Maulhelden“ gibt, dann wird die Politik reagieren muessen!

    Danke daher, dass PI so erfolgreich geworden ist!

    Wer haette im November 2007 gedacht, wie politisch-inkorrekt Politiker inzwischen sprechen?

  74. Im Rahmen der derzeitigen Debatte war zu lesen das die Polizei empfiehlt sich nicht provozieren zu lassen wenn man an solche „Jugendlichen“ gerät und diesen dann aus dem Weg zu gehen. Hm wer alles hatte das nicht genauso getan und landete dann im Krankenhaus? Auf dem alles auslösenden Video waren die Konsequenzen eines solchen Verhaltens deutlich zu sehen! Wie hier schon mehrfah angemerkt, Zivilcourage nur Rechten gegenüber!
    Dem deutschen Bürger bleibt unterstützt von Justiz und Politik nur die Rolle des Opfers, wie in diesem Fall, das dann auch noch von der Justiz verhöhnt wird oder er macht sich zum Täter und riskiert am Ende noch eine Strafe indem er nicht in den Schwitzkasten nimmt sondern hart zuschlägt bevor er getroffen wird.
    Wer von den Herrschaften sagte vor kurzem noch er habe Vertrauen in die deutsche Justiz? Wie kann man das nach so einem Urteil? Der Täter uf Bewährung auf der Strasse nach dem er zuvor schon von dem Messer gebrauch machte und tötet während dieser Bewährung wieder mit einem Messer das er ja ganz bewußt mit sich führte und bekommt dafür nur 8 Jahre, soviel würde ich wahrscheinlich auch bekommen wenn ich sowas in Notwehr tun würde und müßte mir vom Richter dann sagen lassen das mitführen des Messer beinhaltet schon einen gewissen Vorsatz.
    Dieses Land ist zum Teil nicht mal ehr Wert eine Bananenrepublik geschimpft zu werden.

  75. Acht Jahre. Das heißt, der ist bei guter Führung nach fünf Jahren wieder auf freiem Fuß. Bewährung für die Mittäter, skandalös. Die verhängten Strafen sind – wie immer – viel zu lasch. Für Mord acht Jahre, demgegenüber werden Eigentumsdelikte viel härter bestraft.

  76. Was kostet ein Platz im Jugendstrafvollzug Deutschlands pro Tag?
    Ich hätte da eine Idee:
    Wir lagern den Strafvollzug nach Russland aus (neudeutsch outsourcing) und zahlen denen die Hälfte des deutschen Tagessatzes. Jenseits des Urals ist soviel Platz, da brauchen die noch nicht einmal Zäune. Aufgrund der guten Beziehungen und als Jurist könnte unser Gas-Gerd das Vertragliche regeln. Das wäre eine geeignete Form von Erlebnispädagogik!
    Selbst ’nur‘ acht Jahre werden dann verdammt lang.

    Etwas OT:
    Laut Medien haben sich angeblich über 600 Angehörige der Exekutive (sog. Experten) in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und u.a. verlauten lassen, dass härtere Strafen nichts bringen.
    Meine Meinung: Jetzt wissen wir endlich, wieviel Linientreue die SPD und Grünen in den Reihen der Exekutive haben.

  77. Dieser Richter, wie auch andere Amtskonsorten, hat nicht im „Namen des Volkes“ geurteilt, sondern traf die Entscheidung getreu seiner verräterischen, heimtückischen Meinung.
    Der Kuschelkurs nimmt seinen Fortgang.

    Es ist an der Zeit, nicht nur die Volksvertreter zum „Unwohle und Versklavung des deutschen Volkes“ abzuwählen, sondern auch die richterlichen „Halbpinguine“auszutauschen.

    8 Jahre,nach höchstens 4 Jahre wird der entlassen, denn die brauchen Platz im Knast für die nächsten Muselmörder.

  78. Dieser Fall hat mich bereits im Sommer erschüttert. Man bekommt ständig – in der Schule, in den Medien, von Poilitikern – vorgefaselt, wie wichtig Zivilcourage ist und wie feige Wegsehen. Wenn ein Jugendlicher einen Menschen tötet, stehen darauf maximal 10 Jahre. Zivilcourage kann hingegen mit dem Tode bestraft werden. Das Urteil wird sofort vollstreckt.

  79. #13 Markus Oliver (12. Jan 2008 13:37)

    Ein Messerstich von hinten ist eben kein Mord, wenn das Opfer sich der Gefährlichkeit der Situation bewusst war. Acht Jahre reichen für die Abschiebung dicke aus, insoweit hat sich das Problem wohl erledigt.

    Wenn Darius E. damit gerechnet hätte, dass er feige abgestochen werden könnte, hätte er sicher nicht eingegriffen. Also erzähl keinen theoretischen Mist über das Strafrecht, Oliver.

  80. als das Urteil las, ist mir schlicht und einfach schlecht geworden. Wo soll das noch hinführen. Lest den Artikel von Wolfgang Philipp in der „Junge Freiheit“ !!!!!!!

  81. 40,

    lieber Erwin, und es ist doch mehr als ein Ausländerproblem. Es geht um Integration, soweit muss ich es jedenfalls aus meinen Beobachtungen schlussfolgern. Die islamische „Mentalität“ und das Verhalten von linken Volksverrätern ist der Eingliederung in die Gesellschaft sicherlich hinderlich, doch ein außergewöhliches Verhalten und Beharren auf die ausländische Identität kann man auch bei Russen zum Beispiel beobachten, auch von diesen ist von keinen guten Nachbarschaftserfahrungen zu berichten. Der Islam allerdings hat die Spezialität, dass er auch noch kolonisieren will, so dass sich die Integration am Selbstverständis von Moslems selbst behindert.

  82. Laber doch nicht sone Scheise Markus Oliver. Welcher Vollhonk fährt 200 km für so einen Schwachsinn? Erzähl deine Märchen woanders.

  83. Nicht mal die möglichen Strafhöhen werden genutzt, was nützt da eine Strafverschärfung.
    Die Justizminister der Länder und die jeweiligen Landesminister sollten auch mal Druck machen!!

  84. Jede Wette vor einem Monat wäre das Urteil ganz anders ausgefallen. 10 Monate auf Bewährung. HÖCHSTENS !!!

  85. Guckst Du Zivilcourage:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Jugendgewalt-Neukoelln;art126,2453605

    Jugendlicher schlägt Fahrgast zusammenEin 17-Jähriger ist außer Rand und Band, randaliert in einem Berliner Linienbus. Als ein Fahrgast dem Treiben ein Ende setzen will, greift ihn der Jugendliche an.
    Anzeige

    10.1.2008 10:05 Uhr
    10.1.2008 10:05 Uhr

    BERLIN – Bei einem Streit mit seiner Freundin verlor gestern Abend ein 17-Jähriger in einem Bus der Linie 41 in Neukölln offenbar völlig die Kontrolle. Er geriet so in Rage, dass er in der Sonnenallee versuchte, die mittlere Türe des Busses einzutreten, wie die Polizei mitteilte. Als ein 32-jähriger Fahrgast den Jugendlichen daraufhin ansprach, griff ihn dieser sofort an und schlug auf ihn ein.

    Der Mann kam mit Verletzungen ins Krankenhaus. Der Jugendliche flüchtete, konnte jedoch wenig später festgenommen werden. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt.

    Erst am Dienstag hatte die Polizei in Treptow vier Jugendliche nach einem Angriff auf einen 30-Jährigen festgenommen. Der Mann hatte die 15- und 16-Jährigen auf dem S-Bahnhof Plänterwald beim Einschlagen einer Scheibe eines Imbisses beobachtet und angesprochen. (tsf/ddp)

  86. @ #112 Alessandro-Sergio
    Es ist wohl für den verletzend, der sich angesprochen fühlt. Wenn ich so mit meinen (ausländischen9 Freunden unterwegs bin, ist es leider normal, das wir so reden. Für Normalbürger ist es sicherlich beleidigend.
    daher entschuldige ich mich bei diesen Mitbürgern.
    @ Fistor
    Kollege oder „Genosse“ Fistor hat aber das Wort Volkszorn kritisiert. Dazu sag ich:
    Wir sind hier nicht bei Kerner und noch sage ich, was mir passt. Sollte PI ein Prob damit haben, ist es OK mein Posting zu löschen. Wir brauchen keine Nazis…, aber auch keine GeStaPo Marke Fistor.
    Was hätte wertes Grossmaul denn gemacht am Badesee? Weiter „BILD“ gelesen, möcht ich wetten…

  87. „Si tacuisses philosophus mansisses!“

    man sollte diesen spruch nicht überstrapazieren. er erscheint verdächtig oft in blog`s.

    persönlichkeits-indiz?

    civis germanicus sum (ich auch)!

  88. @ #112 Alessandro-Sergio
    Ich bin in den 70-ern groß geworden. In einem sog. Ghetto. Viele Ausländer (vornehmlich tatsächlich italiener), viel Alkoholabhängige, verwahrloste Kinder (auch ich), Gewalt. Das damals von dir angesprochene, war vollkommen normal… Leider… Es wurde aber nicht überbewertet. Übrigens haben wir als Jugendliche Polizisten und Sozialarbeiter auch so genannt. Da ging es immer Ausländer gegen deutsche und umgekehrt. Dafür waren wir die Kartoffelfresser… Aber wir Deutsche waren genauso wenig Nazis, wie ihr Italiener. Was solls, alte Hüte! Aber ich sehe ein Problem darin, Gefühle nur für sich in Anspruch zu nehmen.

  89. Sehr guter Artikel in der jungen Freiheit zum Thema ausländische Gewalttäter, neue Barbaren und dem nicht vorhergesehenen Ernstfall einer sich gegen die Mehrheit wendenden Minderheit:

    http://jungefreiheit.de.dedi757.your-server.de/index.php?id=268&tx_ttnews%5Btt_news%5D=366&tx_ttnews%5BbackPID%5D=&no_cache=1

    Am Ende steht ein Zitat von Friedrich Ebert aus einer Zeit, als die SPD noch nicht von Gestalten a la Steinmeier und Zypries dominiert wurde:

    „Wenn der Tag kommt, an dem die Frage auftaucht: Deutschland oder die Verfassung, dann werden wir Deutschland nicht wegen der Verfassung zugrunde gehen lassen.“

    Seine Parteifreunde im Jahre 2008 sehen das genau andersherum.

  90. @ #121 Fistor
    Scheinbar möchtest Du bei mir etwas „verdächtiges“ finden, nicht?
    Nigger sagen wir nicht zu irgendwelchen normalen, friedliebenden Menschen.
    Da du dich mit diesen Kulturen nicht auskennst, unterstelle ich dir, ein Lügner zu sein! Von wegen Plattenbau… Du must doch wissen, wie in vielen Subkulturen geredet wird. Nigger bedeutet nämlich nicht das, was Du dir in deiner rosaroten Welt erträumst, sondern: Jeder der sich z.B. nicht wehrt und sich rumschubsen lässt, ist einer. Sonst müsste ja jeder farbige Rapper ein Nazi sein… Und es zeigt, das man keine Berührungsänste vor dem Begriff hat. Im Gegenteil: In der Unterschicht würden wir eher einen sog. Schlipsträger so nennen… Er buckelt doch rum und tritt die Kleinen…
    Aber ok. ich habe hier niemanden so genannt, daher…

  91. Mal ganz nebenbei: Meine jüngeren Vorfahren (Grosseltern)sind auch keine gebürtigen Deutschen… Also bleibt mir vom Acker mit Nazi- und Müll- Gelaber… Gutmenschen- Prolls (braucht auch keiner)…

  92. 8 Jahre und ein hoher Pigmentierungsgrad… ich schätze auch der kommt nach 4 Jahren raus, kriegt einen Segeltörn mit Sozialpädagogen und danach eine Ausbildung zum Thai Boxer.

  93. Acht Jahre???

    Da sitzt er, wenn die Revision nichts anderes erfindet (meist weniger), max. 6 Jahre, eher 4, von ab.

    Es ist schon ein Wunder, daß überhaupt die „8“ dort herauskam!

    Gabs keine Gründe, wie „zu heiß gebadet“, „das Fläschchen nicht gut geschüttelt“, die Mitschüler waren böse zu ihm“, die man anführen konnte, um seine Tat zu bagatellisieren?

    Wenn er hinterrücks das Messer benutzt, dann ist es keine Heimtücke?

  94. Ich habe leider noch nicht alle Beiträge durchlesen können, vielleicht hat es ja schon jemand so ähnlich geschrieben. Ich finde, dass Koch recht hat, die Strafen im Jugendstrafrecht zu erhöhen. Damit wird es aber nicht besser werden, wenn die Richter diesen Spielraum nicht nutzen. Wir brauchen härtere Richter und konsequentere Politiker. Acht Jahre sind zu wenig für jemanden, der schonmal in eine Messerstecherei verwickelt war und nochmals hinterrücks zusticht und mordet. Mord ist es, weil er eine Mordwaffe mit sich führte, d.h. er hat vorsätzlich gehandelt.

  95. Dreieinhalb Jahre für einen Mord

    Man ist ja von der Justiz einiges gewohnt, aber ab und zu verschlägt es einem bei besonders haarstäubenden Urteilen dann doch noch die Sprache. So auch im Fall des russischen Fluglotsenmörders, der drei Kleinkindern den Vater nahm. Zunächst schon zu nur acht Jahren Haft verurteilt, wurde diese später nochmal auf fünfeinviertel Jahre reduziert, wovon er gerade mal dreieinhalb Jahre absitzen mußte.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: drei kleinen Kindern aus Rachsucht den Vater zu nehmen wird von der Schweizer Justiz mit dreieinhalb Jahren als gesühnt angesehen.

    http://www.suedkurier.de/nachrichten/topthema/art35862,3001870

  96. Warum bekommt der mit dem Knüppel, der alles eingeleitet hat und Hilfe unterlassen hat, nur Bewährungsstrafe? Er war an einem Mord beteiligt! Der läuft also so frei rum? Fall für Selbstjustiz…

  97. immerhin 8 jahre, hätte mit weniger gerechnet ehrlich gesagt…….
    warum eigentlich nicht noch mal auf bewährung??? könnte doch sein, dass der liebe kerl sich ändert…..

  98. #122 IchDoch (12. Jan 2008 16:02)

    Das war gestern. Jetzt wollen wir zusammenhalten.

    Leute wie du gefallen mir, denn wir haben die gleichen sozialen Wurzeln.

  99. @#123 Den Spruch benutze ich schon seit 35 Jahren, wenn ich meine jemand sollte die Klappe halten (einmal Humanist, immer Humanist).

  100. @Markus Oliver
    Danke für deine Erkundungen in Hameln, es hätte mich interessiert, falls Kaymak überhaupt geantwortet hätte, wie das Briefing abgelaufen ist.
    Deine Einlassung über unser Strafrecht zeigt doch nur, daß Richter die Möglichkeiten hätten Recht zu sprechen und die Aufenthaltserlaubnis in schweren Fällen zu entziehen, leider geschieht das nicht, ebenso die Verweigerung der Eheschließung, um ein Aufenthaltstrecht zu erschleichen. Damit steht und fällt alles, Gesetze, die nicht angewendet werden, sind Makulatur. Darüber regen sich viele mit Recht auf, weil es nicht sein kann, daß ein junger Totschläger nach spätestens vier oder fünf Jahren wieder frei rumläuft. In letzter Zeit wird häufig behauptet, die Dauer der Gefängnisstrafe sei bei Jugendlichen unerheblich, wenn das so wäre, könnte man auch im Umkehrschluß 15 Jahre Haft fordern, dann könnte er fünfzehn Jahre keine Straftat begehen. Die Gesellschaft wäre fünfzehn Jahre lang geschützt. Wie sieht wohl der Werdegang eines Menschen aus, der bereits mit siebzehn Jahren eine kriminelle Laufbahn als Totschläger und Messerstecher aufweist?

  101. Vielleicht hätte dem Richter ein Strafmaß à la Oettinger besser gepaßt?

    Erol A. würde mit dieser „uncoolen“ Strafe sicherlich mehr diszipliniert werden, als mit nominellen acht Jahren Haft.

    Kognitiv
    _____________________
    Remember Lepanto 1571

  102. Ich bestreite gar nicht, dass einiges im Argen liegt. Wenn es nach mir ginge, wären die erst gar nicht ins Land gekommen, aber das ist ein anderes Feld. Was mich nur nervt ist diese Möchtegern-Klugscheißerei aus der sicheren Distanz. Der Richter hatte keine Wahl, er konnte nicht mehr machen weil ihm die Hände gebunden sind.

    Das Problem sitzt doch viel viel höher in der Staatsorganisation und man sollte das auch entsprechend darstellen. Vor allem sollte man sich mit klugen Sprüchen zurückhalten wenn man keine Ahnung hat und sich zeitgleich nichts bewegt. Es doch kein Zufall, dass sich niemand bei mir gemeldet hat. Und mir kann keiner erzählen, dass das niemand gelesen hätte der irgendwo zwischen Hameln und Nordhessen wohnt. Gleichzeitig reißt der Großteil der Leute die Klappe auf und wirft dann auch noch mit pseudo-intellektuellen lateinischen Sprüchen um sich, die nebenbei auch noch aus dem Zusammenhang gerissen sind.

    Werdet endlich wach und unternehmt etwas. Trefft Euch in den Städten an Stammtischen. Kauft Euch Kameras und filmt die Scheiße heimlich, die tagtäglich stattfindet. Sendet das Material anonym an die Staatsanwaltschaft. Lasst Euch irgendetwas einfallen, tut irgendetwas aber lasst diesen belanglosen Tastatur-Blödsinn sein. Es gibt es Handlungsmöglichkeiten außerhalb strafbarer Handlungen oder Kamikaze-Heldenmutes.

  103. Wie die Dreckjustiz begann…
    Ein Beispiel aus Österreich:

    Gschichten aus dem Wienerwald

    Die Geschichte, die ich hier erzählen werde, ist wahr. Sie ist aber schon lange her und ich nenne weder Namen noch den genauen Ort. Sie muß aber erzählt werden, denn sie steht am Anfang einer Entwicklung, die jetzt ihren Höhepunkt erreicht hat: Die Verhöhnung und Erniedrigung der Opfer und den Schutz der Täter.

    Eines Abends in einer Villengegend. Der Hausherr ist daheim und bemerkt im Garten einen maskierten Mann, der versucht, eine Verandatür aufzubrechen. Der Einbrecher setzt zunächst einen Bohrer ein, arbeitet recht gemütlich. Er bemerkt auch nicht, daß im Haus jemand ist.

    Der Hausherr ruft die Polizei an. Das Wachzimmer ist einen halben Kilometer weit weg. Der Polizist dort verspricht, jemanden vorbeizuschicken. An der Verandatüre wird indessen weiter fleißig gewerkt. Nach einer Viertelstunde ist noch immer keine Polizei da. Ein zweiter Anruf bringt tröstende Worte. Man werde gleich kommen.

    Inzwischen hat der Hund des Hauses eingegriffen. Nachdem er den Einbrecher bemerkt hat, greift er ihn von hinten an, beißt ihn in das Bein. Der Einbrecher schlägt den Hund mit seinem Brecheisen, verletzt in schwer, macht aber den Hund erst richtig wild, der den Täter anspringt, ihn niederreißt und ihn am Boden fixiert.

    Endlich trifft die Polizei ein, die den Täter mitnimmt. Ein oftmals vorbestrafter Osteuropäer.

    Wäre der Bursche nun einfach eingesperrt worden, müßte ich die Geschichte nicht erzählen.

    Es kommt aber ganz anders. Der Einbrecher ist bald wieder auf freiem Fuß und verklagt nun seinerseits den Hausherrn samt Hund wegen Körperverletzung.

    Die Richterin macht den Täter zum Opfer und verdonnert den Hundebesitzer zu 30.000 Schilling (Für Deutschland: In echtem Geld also 4.285 Mark) Schmerzensgeld, das die Hundeversicherung brav bezahlt. Die Richterin ermahnt überdies das Einbruchsopfer wegen seines „gefährlichen“ Hundes und des am Gartenzaun angebrachten Stacheldrahtes.

    So hat es begonnen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Bald wird er zu Ende sein.

  104. #141 PrinzEugen (12. Jan 2008 18:05)

    Ich kann’s nicht glauben. Ich würde nur so gerne den Kopf so lange schütteln, bis er mir weh tut. Aber was bringt mir das?

    Neulich habe ich 10 Eichen auf meinem stillgelegten Acker gepflanzt. ALs der Förster das mitgekriegt hat, hat er mir mit Sanktionen gedroht. Daraufhin habe ich die Eichen wieder entfernt und sie durch den Schredder geschickt.

    Ich dachte, dass die Natur sich über jeden neuen Baum freut, aber dieser Förster will sie dort nicht haben, am Rhein „haben sie nichts zu suchen“, denn sie werden zu gross und produzieren dann zu viele Eicheln, damit ernähren sich die Wildschweine und es könnte zu viele von den geben, und bla, bla, bla.

    Oh Mann, ich glaube nicht, dass ich in Deutschland lebe.

  105. #65 Sarkasmusteufel

    Wenn die Musels wüssten, dass wir uns richtig wehren, und nicht immer gleich noch die andere Backe auch noch hinhalten, hätten sie mehr Respekt vor uns. Die lachen doch über uns Weicheier.

    Es gilt allerdings, etwas genauer hinzuschauen, wenn man verstehen will, was Jesus mit dieser Aussage gemeint hat. In der Bergpredigt sagt er: „Ich sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern: wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar.“ Das klingt wirklich wie: Gib doch klein bei! Gemeint ist das Gegenteil: Zeig, wer Du bist!

    Es ist doch so: Wenn ein Rechtshänder jemand anderen auf dessen rechte Wange schlägt, dann tut er das, von links ausholend, mit dem Handrücken. Es geht also nicht um einen festen Faustschlag, sondern um eine verächtliche Geste. Zurzeit Jesu war der Schlag mit dem Handrücken nur erlaubt gegen einen Sklaven, einen Verachteten, einen aus der Gesellschaft Ausgestoßenen. Es ging hier somit nicht um eine körperliche Verletzung. Die Absicht war, jemanden zu demütigen, einen Unterlegenen an seinen Platz zu verweisen, ihm zu signalisieren: Du bist nichts wert, ich verachte dich.

    Wenn Jesus rät, die andere Wange hinzuhalten, dann heißt das: Duck Dich nicht weg! Mach Dich nicht klein. Nimm die Demütigung nicht an, sondern stell Dich aufrecht hin vor deinen Peiniger, so dass er Dir ins Gesicht schauen muss, wenn er ein zweites Mal zuschlagen will. Du hast eine Würde, die keiner Dir nehmen kann. Auch nicht der, der meint, Dich mit einer Ohrfeige demütigen zu dürfen. Wenn er ein zweites Mal zuschlagen will, dann soll er Dich auf die linke Wange schlagen. So, wie einen Gleichberechtigten.

    http://demand.radiobremen.de/nordwestradio/kurzundgut/index.php?id=544

  106. Kaum zu fassen, die vielbeschworene „zivilcourage“ wird offenbar nur noch bei ganz bestimmten Taten von der 68er-justiz abgenickt.

    Wie war das noch in mügeln? Kirmesrangelei und am Ende wurde der „anführer“ verurteilt zu 8 Monaten, weil er eine Scheibe eingeschlagen hatte, hinter der sich Inder verschanzt hatten, die ganz offenbar zuvor „stress gemacht2 haben..

    hier sinds nun 8 Jahre für MORD.

    und auch nur für den stecher selbst, die anderen Klopper und Prügler kommen ungeschoren davon.

    oder wird der Knüppel-Ugur maßgeblich bestraft, wie hoch ist dessen Bewährung?

    Das bedeutet: ein Menschenleben ist nicht mehr als 10 kaputte Scheiben wert…

    Die rechtfertigung des richters, aufgrund der brenzligen situation in die Erol sich begeben hat, hätte dieser „damit rechnen müssen“ und dadurch= geringere Strafe ist an perversität und arroganz kaum zu ertragen!

    aber nur logisch, er hätte ja wegschauen und den wagen…ähm…das Schwimmbad wechseln können.
    Soviel zu Notwehr/ Zivilcourage.

    und auch GENAU der Grund WESWEGEN sowenig Leute in ernsten situationen helfen und sich in gefahr begeben, weil SOLCHE urteile sie im nachhinein noch dafür bestrafen!

    wenn das nachbarhaus brennt und ich reinrenne, ein kind rette und dabei selber mich verletze muß ich mir hinterher von der versicherung anhören, daß sie nix zahlt, weil ja keine unmittelbare notwendigkeit bestanden hat, da reinzulaufen.
    also lass ich das Haus abfackeln.

    genau SO läuft es im öffentlichen freiraum, wo „jugend“ banden faktisch narrenfreiheit genießen.

    man muß sich nach solchen urteilen fragen, was passiert wäre, wenn Erol nicht gestorben sondern „nur“ zum Krüppel gestochen worden wäre.

    die 8 Jahre (davon 2-4 auf bewährung) wären vermutlich zusammengeschmolzen auf ein „du-Du“ von der Sozialarbeiterin und einem Wochenende in der Jugendebesserungsanstalt…

  107. #102 IchDoch (12. Jan 2008 15:16)

    Und sie „sprechen Recht“ IM NAMEN DES VOLKES!!!

    In meinem Namen NICHT.

    Dieser Spruch: Im Namen des Volkes, ist ein Hohn.

  108. Also, ich schau mir gerade Demolition Man auf ATV an. Ich denke wir kennen alle diesen Film. Und gerade bekamen die Streifenpolizisten den Befehl mit „äußerster Autorität“ vorzugehen. Und als Anweisung bekommen sie „Mit fester Stimme verlangen sie, dass der Wahnsinnge sich mit den Händen auf den Rücken auf den Boden legt.“

    Deutsche Justiz im Jahre 2010?

  109. #148 karlmartell

    Und sie “sprechen Recht” IM NAMEN DES VOLKES!!!

    In meinem Namen NICHT.

    Dieser Spruch: Im Namen des Volkes, ist ein Hohn.

    Wahrscheinlich werden wir irgendwann geheime Sitzungen wie in „The Star Chamber“ ( http://www.imdb.com/title/tt0086356/ ) bekommen. Irgendwann platzt auch den Friedfertigsten der Kragen.

  110. @133 malefiz

    Die Sache mit dem Fluglotsenmörder hat mich auch erschüttert:
    ein Mann der einen nicht mal schuldigen Fluglotsen aus Rache umbringt und damit 3 Kindern den Vater raubt wird nach schlappen 3,5 Jahren abgeschoben und dann in der Heimat wie ein Held gefeiert und bekommt einen stellvertretenden Ministerposten.
    Archaische Ansichten und Sitten gibt es halt nicht nur bei den Muslimen, leider.

  111. Die Indianer durften wenigstens noch gegen ihre Eroberer kämpfen und wurden dann nicht auch noch von ihren eigenen Leuten diskreditiert oder verhöhnt.

  112. Dieses Urteil ist schlichtweg ein Skandal!

    Sch*** deutsche Justiz.
    Ich wünsche diesem Richter selber einmal in die Hände von „Kultur“bereicherern zu fallen.

  113. #4 Sarkasmusteufel:

    Ich wünsche dem Richter, dass sein Sohn mal ein Messer von hinten in den Ranzen reinbekommt

    Solche Sätze will ich hier NICHT lesen! Was kann denn der Sohn des Richters dafür, dass sein Vater ein Gutmensch ist? Wenn schon, dann sollte der Richter selbst Bekanntschaft machen mit einem Muselmesser! Muss ja nicht gleich letal sein, ein Richter, der dazugelernt hat, könnte nützlicher sein.

  114. @Erwin Mustermann

    Es ist tatsächlich so, daß wir mit Ausländern im Allgemeinen keine Probleme haben. All die Südeuropäer, die hier eingewandert sind, haben sich integriert! Hat schon mal einer was von Problemen mit Japanern gehört? Sicherlich noch nie!

    Tatsächlich sind es die Muselmane, die hier in den Kriminalstatistiken obenan stehen. Die denken garnicht daran, sich einzufügen. Deren größtes Selbstverständnis besteht darin, aus der Reihe zu tanzen, die Gastgeber zu provozieren!

    Ich muß aber bemerken, daß dies in Deutschland diesen Bereicherern auch leicht gemacht wird. Die Staatsmacht hat sich zurückdrängen lassen, geht nicht in die Quartiere oder besser – traut sich nicht mehr dorthin!

    Strafen werden, wenn überhaupt, ausgesprochen unter „Berücksichtigung der Kultur“ dieser Leute. Da häufen sich Listen von Straftaten und die Täter laufen frei rum, wie jetzt in München oder der 14jährige „Kölner“!

    Und wir selbst lesen in unseren Zeitungen von „Ehrenmorden“! Der Hammer schlechthin! Feige Schweine sind das, sonst nichts. Ehre ist da weit und breit nicht zu erkennen. Für den Messerstich in den Rücken gibts 8 Jahre! Heimtücke war das nicht – so die Richter! Im Arabischen heißt das sicher „Tapferkeit“! Daß ein deutscher Richter sowas ausspricht, ist mir unbegreiflich! „Feige Sau“ wäre das richtige Wort und „Lebenslänglich“ mit anschließender Sicherheitsverwahrung angemessen gewesen!
    Jetzt brummt der 4 Jahre, maximal 6, nach einer Revision evtl. noch 2 von 4 Jahren. Das ist nicht mehr zu verstehen!

  115. Die schlimmsten Verbrecher sind die deutschen Richter!
    Wenn man solche Urteile wie die hiergenannten hört, fragt man sich echt, wann bei diesen überbezahlten Vollidioten endlich der Verstand wieder einsetzt!

  116. Dem Richter würd ich gern mal die Meinung sagen. Hat jemand die Kontaktdaten?? Keine Heimtücke – das macht einem echt verrückt

Comments are closed.