koran.jpgIm Februar „feiern“ wir das 6jährige Bestehen eines Vertrags zwischen „den Muslimen“ und Deutschland – der „Islamischen Charta“, die der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) am 3. Februar 2002 verabschiedet hat. Sie wollte damals eine muslimische „Grundsatzerklärung zum deutschen Staat und zur hiesigen Gesellschaft“ sein.

Die Charta ist eine Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“, der jedoch nichts über die wirklich heiklen Punkte, wie die Stellung der Frau oder die Christenverfolgung in der islamischen Welt aussagt – so hat sich denn auch bezüglich dieser Grundsatzprobleme bis heute nichts geändert.

Michael Molthagen bringt in einem Kommentar zur Charta deren Wortlaut, den wir hier wiedergeben:

Dr. Nadeem Elyas Berlin, 20. Februar 2002, Vorsitzender

ISLAMISCHE CHARTA – GRUNDSATZERKLÄRUNG DES ZENTRALRATS DER
MUSLIME IN DEUTSCHLAND (ZMD) ZUR BEZIEHUNG DER MUSLIME ZUM
STAAT UND ZUR GESELLSCHAFT

1. Der Islam ist die Religion des Friedens.

,Islam‘ bedeutet gleichzeitig Friede und Hingabe. Der Islam sieht sich als Religion, in welcher der Mensch seinen Frieden mit sich und der Welt durch freiwillige Hingabe an Gott findet. Im historischen Sinne ist der Islam neben Judentum und Christentum eine der drei im Nahen Osten entstandenen monotheistischen Weltreligionen und hat als Fortsetzung der göttlichen Offenbarungsreihe mit diesen viel gemein.

2. Wir glauben an den barmherzigen Gott.

Die Muslime glauben an Gott, den sie wie arabische Christen ,Allah‘ nennen. Er, der Gott Abrahams und aller Propheten, der Eine und Einzige, außerhalb von Zeit und Raum aus Sich selbst existierende, über jede Definition erhabene, transzendente und immanente, gerechte und barmherzige Gott hat in Seiner Allmacht die Welt erschaffen und wird sie bis zum Jüngsten Tag, dem Tag des Gerichts, erhalten.

3. Der Koran ist die verbale Offenbarung Gottes.

Die Muslime glauben, dass sich Gott über Propheten wiederholt geoffenbart hat, zuletzt im 7. Jahrhundert westlicher Zeitrechnung gegenüber Muhammad, dem ,Siegel der Propheten‘. Diese Offenbarung findet sich als unverfälschtes Wort Gottes im Koran (Qur´an), welcher von Muhammad erläutert wurde. Seine Aussagen und Verhaltensweisen sind in der so genannten Sunna überliefert. Beide zusammen bilden die Grundlage des islamischen Glaubens, des islamischen Rechts und der islamischen Lebensweise.

4. Wir glauben an die Propheten des Einen Gottes.

Die Muslime verehren sämtliche Muhammad vorausgegangenen Propheten, darunter Moses und Jesus. Sie glauben, dass der Koran die ursprüngliche Wahrheit, den reinen Monotheismus nicht nur Abrahams, sondern aller Gesandten Gottes wiederhergestellt und bestätigt hat.

5. Der Mensch muss am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen.

Die Muslime glauben, dass der Mensch, soweit er freien Willen besitzt, für sein Verhalten allein verantwortlich ist und dafür am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen muss.

6. Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe.

Der Muslim und die Muslima sehen es als ihre Lebensaufgabe, Gott zu erkennen, Ihm zu dienen und Seinen Geboten zu folgen. Dies dient auch der Erlangung von Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit und Wohlstand.

7. Die fünf Säulen des Islam Hauptpflichten der Muslime sind die fünf Säulen des Islam:

das Glaubensbekenntnis, das täglich fünfmalige Gebet, das Fasten im Monat Ramadan, die Pflichtabgabe (Zakat) und die Pilgerfahrt nach Mekka.

8. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich.

Der Islam ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre, sondern ein Mittelweg zwischen beidem. Als auf Gott ausgerichtet ist der Muslim und die Muslima zwar theozentrisch; doch gesucht wird das Beste beider Welten. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich. Wo auch immer, sind Muslime dazu aufgerufen, im täglichen Leben aktiv dem Gemeinwohl zu dienen und mit Glaubensbrüdern und -schwestern in aller Welt solidarisch zu sein.

9. Dem Islam geht es nicht um Abschaffung von Reichtum.

Dem Islam geht es nicht um Abschaffung von Reichtum, sondern um Beseitigung von Armut. Er schützt das der Gemeinschaft und auch der Umwelt verpflichtete Privateigentum und fördert unternehmerische Initiative und Verantwortung.

10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora.

Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.

11. Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung.

Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime daher die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des
Glaubens.

12. Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen ,Gottesstaates‘ ab.

Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen ,Gottesstaates‘ ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.

13. Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte.

Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch. Der beabsichtigte Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt wird auch von uns unterstützt. Das islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das Gebot des islamischen Rechts, die jeweilige lokale Rechtsordnung anzuerkennen, schließt die Anerkennung des deutschen Ehe-, Erb- und Prozessrechts ein.

14. Vom jüdisch-christlich-islamischen Erbe und der Aufklärung geprägt.

Die europäische Kultur ist vom klassisch griechisch-römischen sowie jüdisch-christlich-islamischen Erbe und der Aufklärung geprägt. Sie ist ganz wesentlich von der islamischen Philosophie und Zivilisation beeinflusst. Auch im heutigen Übergang von der Moderne zur Postmoderne wollen Muslime einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung von Krisen leisten. Dazu zählen u.a. die Ablehnung jeder Form von Rassismus und Chauvinismus sowie die gesunde Lebensweise einer Gemeinschaft, die jede Art von Süchtigkeit ablehnt.

15. Die Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität in Europa ist notwendig.

Der Koran fordert den Menschen immer wieder dazu auf, von seiner Vernunft und Beobachtungsgabe Gebrauch zu machen. In diesem Sinne ist die islamische Lehre aufklärerisch und blieb von ernsthaften Konflikten zwischen Religion und Naturwissenschaft verschont. Im Einklang damit fördern wir ein zeitgenössisches Verständnis der islamischen Quellen, welches dem Hintergrund der neuzeitlichen Lebensproblematik und der Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität in Europa Rechnung trägt.

16. Deutschland ist Mittelpunkt unseres Interesses und unserer Aktivität.

Der Zentralrat befasst sich hauptsächlich mit Angelegenheiten des Islam und der Muslime im deutschen Raum, sowie mit Angelegenheiten der deutschen Gesellschaft. Ohne die Verbindungen mit der Islamischen Welt zu vernachlässigen, soll Deutschland für die hiesige muslimische Bevölkerung nicht nur Lebensmittelpunkt, sondern auch Mittelpunkt ihres Interesses und ihrer Aktivität sein.

17. Abbau von Vorurteilen durch Transparenz, Öffnung und Dialog.

Eine seiner wichtigsten Aufgaben sieht der Zentralrat darin, eine Vertrauensbasis zu schaffen, die ein konstruktives Zusammenleben der Muslime mit der Mehrheitsgesellschaft und allen anderen Minderheiten ermöglicht. Dazu gehören der Abbau von Vorurteilen durch Aufklärung und Transparenz ebenso wie Öffnung und Dialog.

18. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet.

Der Zentralrat fühlt sich der gesamten Gesellschaft verpflichtet und ist bemüht, in Zusammenarbeit mit allen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen einen wesentlichen Beitrag zu Toleranz und Ethik, sowie zu Umwelt und Tierschutz zu leisten. Er verurteilt Menschenrechtsverletzungen überall in der Welt und bietet sich hier als Partner im Kampf gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und Gewalt an.

19. Integration unter Bewahrung der islamischen Identität.

Der Zentralrat setzt sich für die Integration der muslimischen Bevölkerung in die Gesellschaft ein, unter Bewahrung ihrer islamischen Identität, und unterstützt alle Bemühungen, die in Richtung Sprachförderung und Einbürgerung gehen.

20. Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft.

Darüber hinaus sieht der Zentralrat seine Aufgabe darin, den in Deutschland lebenden Muslimen in Kooperation mit allen anderen islamischen Institutionen eine würdige muslimische Lebensweise im Rahmen des Grundgesetzes und des geltenden Rechts zu ermöglichen. Dazu gehören u. a.: Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts, die Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame), die Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen, die Erlaubnis des lautsprechverstärkten Gebetsrufs, die Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden, die Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien, der Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten, die Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer, die muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen, der staatliche Schutz der beiden islamischen Feiertage, die Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.

21. Parteipolitisch neutral.

Der Zentralrat ist parteipolitisch neutral. Die wahlberechtigten Muslime werden für diejenigen Kandidaten stimmen, welche sich für ihre Rechte und Ziele am stärksten einsetzen und für den Islam das größte Verständnis zeigen.

Michael Molthagen erschien das Papier schon vor bald sechs Jahren „problematisch“, die heikelsten Punkte sind und bleiben bis heute:

• Die geringe Mitgliederbasis des ZMD.
• Sind die genannten Verpflichtungen der Muslime auch dann noch gültig, wenn der Islam aus der Diasporasituation hinauswächst?
• Wichtige Themen wie die Stellung der Frau, die Rechte der Minderheiten, die Verfolgung von Apostaten, der Jihad, die Beurteilung muslimischer Selbstmordattentate oder die Christenverfolgung in der islamischen Welt werden nicht thematisiert.
• Zwar wurde dem »klerikalen Gottesstaat« eine Absage erteilt, nicht jedoch dem Wunsch nach Aufrichtung der Scharia in Deutschland.
• Der Begriff »Friede« wird eng mit dem Islam und der Hingabe an Allah verknüpft. Es wird impliziert, dass durch den Islam der Friede kommt und es außerhalb des Islam keinen Frieden gibt. Dadurch wird der Islam als »ideale« Ordnung präsentiert und allen anderen Religionen übergeordnet.
• Die Beziehung zu den christlichen Kirchen, denen 2/3 aller Deutschen angehören, wird gar nicht behandelt, die Kirchen nirgends als Dialogpartner anerkannt.

Folgende Punkte hätten im Text der »Charta« auch behandelt werden können und müssen:

• Die Art und Weise, wie ein christlich-islamischer Dialog konkret geführt werden kann.
• Die Frage, wie sich das gleichberechtigte Zusammenleben von Christen und Muslimen konkret gestalten kann.
• Den Hinweis auf die besondere Problematik bi-religiöser Eheschließungen zwischen Christen und Muslimen und deren Kindererziehung.
• Die Zusicherung der Bemühung für eine nicht abwertende Darstellung des christlichen Glaubens im islamischen Religionsunterricht sowie in islamischen Publikationen.
• Ein Kommentar zu Aussagen der Scharia über die Christen und Konvertiten zum Christentum.
• Wege und Möglichkeiten, wie sich Muslime in Deutschland aktiv für die Verbesserung der Situation der Christen in islamischen Ländern einsetzen können.

(Spürnase: Bernd)

Like
Beitrag teilen:
 

71 KOMMENTARE

  1. Haben deutsche Politiker, welche zum Islam übergetreten sind diesen Vertrag unterzeichnet, oder waren diese Leute zum Zeitpunkt der Unterzeichnung unzurechnungsfähig.

  2. Jeder, der noch nicht so pisa-geschädigt ist, dass er keinen geschriebenen Satz mehr lesen kann, wird doch wohl in der Lage sein, den Koran mal kurz durchzublättern, um zu sehen, was da so steht.
    Der Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar !!!!! Sind unsere Politiker so blöd, um das zu verstehen, oder haben sie einfach Angst vor den Konsequenzen, die sich aus einem richtigen Verständnis des Korans zwangsläufig ergeben müssen?

  3. @ #1 Patriotismus

    Die deutschen Politiker, die das unterschrieben haben, waren mental gefesselt – und sind es heute auch noch.

  4. • Sind die genannten Verpflichtungen der Muslime auch dann noch gültig, wenn der Islam aus der Diasporasituation hinauswächst?

    Ein ganz wesentlicher Punkt. Er ist aber völlig eindeutig geklärt.

    – Es hat KEINE Verpflichtung und KEIN Vertrag mit Ungläubigen Gültigkeit, der gegen die Scharia verstösst. Prinzipiell und endgültig.

    Aber …

    Unter Druck darf der Rechtgläubige ALLES : Schweinfleisch essen, Lügen, Verträge mit Dhimmis abschliessen, Wodka saufen, er darf einen Waffenstillstand schliessen … (Hudna!!!).

    Sobald er wieder in der Lage des Stärkeren ist, braucht er KEINE einzige Verpflichtung einhalten.

    Die Gültigkeit liegt einzig und alleine in der jeweiligen Rolle des Mohammedaners begründet. Die Regeln werden durch die Scharia bestimmt.

  5. Februar 2002, das war die Zeit der großen Mohammedanertum-Werbewochen nach 9/11, da haben wir uns unterworfen, was das Zeug hielt:

    Kamel-Fatwa, Badetage, Mohammedanertumkunde-Unterricht und dergleichen.

    Zottelige Imam traten bei Anne-Sabine Illner auf, verschenkten Koran-Mein-Kampf-Bücher, weigerten sich unter Applaus, Anne-Sabine Illner die Hand zu geben.

    Die Zeit der Dummschwätzer bei Johannes B. Freisler hatte hochkunjunktur, Marieluise Beck (Kalifat90/Grüne) sprach von „Bereicherungen“ und „Aushalten von Kriminalität“.

    Das was noch vor van Gogh, Karikaturenstreit, Banlieu-Intifada und Rütli-Schule.

    Inzwischen aber ist die Bevölkerung sensibilisert, einen solchen Vertrag im „Haus des Vertrages“ würden sie heute nur noch schwer der Öffentlichkeit verkaufen können!

  6. Jedenfalls geben sich diese guten Mitbürger alle Mühe, ihre Hass- und Lügenreligion gut zu verpacken. Wohlwissend, dass ihnen genügend Toleranzdeppen und Multikultinarren auf demn Leim gehen werden.

  7. @ #2 Sirene

    Es ist gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin egal, ob der Koran mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht:

    “Islamlehrer dürfen von Verfassung abweichen”

    In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Islamlehrer “in Einzelfragen aus religiösen Gründen” Auffassungen vertreten dürfen, die von der Verfassung abweichen.
    http://www.mutlu.de/presse/5341.html

  8. „8. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich.“

    Also doch mehr als eine Religion, eine Weltanschauung.

  9. Folgende Punkte hätten im Text der »Charta« auch behandelt werden können und müssen:

    Noch eine Ergänzung. Es ist völlig irrelevant, was in der „Charta“ steht. Sie hat keinerlei „rechtlichen“ Status und kann auch nicht „verbindlich“ sein. Leider ist die Unkenntnis der Politiker über den Islam riesig und die Ignoranz total.

  10. Der Artikel ist nicht besonders kompetent. Alles ist unter Schariavorbehalt, und der Autor schreibt es nicht mal. Beispiel:
    Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen ,Gottesstaates‘ ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.
    Klartext: Staat gegem Religion also kein klares Bekenntnis gegenüber Grundgesetz, sondern VERKLAUSULIERT STEHT DAS GRUNDGESETZ EINDEUTIG UNTER SCHARIAVORBEHALT!!!
    So könnte ich noch viel weiter die Islamische Charta auseinandernehmen. PI, der Artikel war mit allem Verlaub nicht besonders kompetent, sondern sehr,sehr schlampig!
    Der Verfassungsschutz von NRW hat die Islamische Charta hier in einem Arbeitspapier total zerissen:
    http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/islamcha.pdf

    Das war aber bessere Arbeit als der PI-Artikel hier!!!

  11. die Erlaubnis des lautsprechverstärkten Gebetsrufs, die Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden, die Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien, der Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten,

    Schon im Jahr 2002 hatte ich mich über die o. a. Passage aus Punkt 20 der Charta aufgeregt.

  12. „6. Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe.

    Der Muslim und die Muslima sehen es als ihre Lebensaufgabe, Gott zu erkennen, Ihm zu dienen und Seinen Geboten zu folgen. Dies dient auch der Erlangung von Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit und Wohlstand.“

    Schwammiger geht es nun wirklich nicht. Nebeldeutsch.

  13. GrundGesetzWatch

    Danke für den Link. Allerdings fällt der Verfassungsschutz auch rein:

    Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit ist eine positive Ausnahme von den so oft unverbindlich bleibenden
    Aussagen. Es heißt dort: „Daher akzeptieren sie [die Muslime des ZMD] auch das Recht, die Religion
    zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede Gewaltausübung
    und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.“ Dies ist eine eindeutige Stellungnahme
    gegen die oft gesehene Praxis in der islamischen Welt, Apostasie (Abfall vom Glauben) unter Strafe
    zu stellen, sogar mit dem Tode zu ahnden.

    Es ist nicht explizit erwähnt, dass man jede Religion, auch den Islam verlassen können muss, ungestört.

    In Diskussionen mit Muslimen frage ich hier gerne nach, und siehe da, es wird ausgewichen.

  14. Nachtrag:
    Ehrenmitglieder vom ZDM hier:
    http://zentralrat.de/2593.php

    Infos über diese sauberen Herren:
    Ehrenmitglieder sind:

    Yussuf Islam, London, besser bekannt als der Sänger Cat Stevens. Er ist wegen seiner islamistischen Frauenapartheid berüchtigt, und fiel bei seinem letzten Konzert in Hamburg wieder negativ in der Presse auf, in dem er vom Hotel grundsätzlich wie immer einen männlichen Betreuer verlangte, da er grundsätzlich unter anderem keiner Frau die Hand gibt.

    Dr. Wilfried Murad Hofmann, Bonn:
    „Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm ..…“
    (Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
    Dr. Nadeem A. Elyas (Ehrenmitgliedsvorsitzender), Eschweiler
    Bilal-Moschee, Aachen 1994: „Wir können die Errichtung des islamischen Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische Leben (die Scharia) errichten.“

    N. Elyas in Hamburg auf dem Kirchentag auf die Frage, ob er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt:
    „Solange wir in der Minderheit sind“
    Fatima Grimm, ist eine deutsche Konvertitin, welche im iranischen Islam-Zentrum in Hamburg publiziert als islamische Schriftstellerin im Münchner SKD Bavaria-Verlag, der auch Schriften des türkischen Holocaust-Leugners Harun Yahia und der rechtslastigen Sigrid Hunke offeriert.

    Mohammed A. Hobohm Bad Honef, ehmaliger Geschäftsführer der König-Fahad-Akademie in Bonn, die der Verfassungssschutz eigentlich geschlossen wissen möchte wegen fundamentalistischer Umtriebe.
    Bleibt eigentlich nur noch als letztes illustres Ehremitglied
    Dr. Axel Ayyub Köhler, Köln übrig. In zu kommentieren erspare ich mir allerdings.

  15. „Der Verfassungsschutz von NRW hat die Islamische Charta hier in einem Arbeitspapier total zerissen: …“

    Der VS NRW hält aber den Islam für „grundgesetzkompatibel / -konform“.

  16. Was bitte ist das denn???
    Also wenn Politiker dieses unfassbare Geschmiere in unserem Namen unterzeichnet haben, dann wundert mich wirklich rein gar nichts mehr. Und da heißt es immer, man solle bei Verträgen auf das Kleingedruckte achten. Lol!
    Danke für die Info, das war mir tatsächlich neu.

  17. @ # 18

    Der VS NRW spinnt. GG fängt an die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Das schließt den Koran inclusive Scharia ja wohl definitiv aus.
    Jeder gläubige Moslem ist definitif ein Verfassungsfeind.

  18. Lächerliches Pamphlet, alle Kritikpunkte nett ausgespart…

    Wie hältst du es mit der Gleichberechtigung der Frau, Musel ???

    DAS ist die Frage !!!

  19. #21 Maethor
    Danke für die Info. Speichere es sofort auf meinem PDA. Um es bei gegegbenem Anlass dem Gegenüber um die Ohren zu schlagen.

  20. –> „Die Charta ist eine Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“, der jedoch nichts über die wirklich heiklen Punkte, wie die Stellung der Frau oder die Christenverfolgung in der islamischen Welt aussagt“

    Da muß ich PIs Redaktion leider widersprechen, vgl. Punkt 3 der besagten Charta:

    „Die Muslime glauben, dass sich Gott über Propheten wiederholt geoffenbart hat, zuletzt im 7. Jahrhundert westlicher Zeitrechnung gegenüber Muhammad, dem ,Siegel der Propheten‘. Diese Offenbarung findet sich als unverfälschtes Wort Gottes im Koran (Qur´an), welcher von Muhammad erläutert wurde. Seine Aussagen und Verhaltensweisen sind in der so genannten Sunna überliefert. Beide zusammen bilden die Grundlage des islamischen Glaubens, des islamischen Rechts und der islamischen Lebensweise.

    Der Fettdruck ist von mir.

    Liest man die von der Charta selbst angegebenen Quellen, so weiß man ziemlich genau, was zur Stellung der Frau oder zur Christenverfolgung in der islamischen Welt gemeint ist!

  21. 15.
    Der Koran fordert den Menschen immer wieder dazu auf, von seiner Vernunft und Beobachtungsgabe Gebrauch zu machen. In diesem Sinne ist die islamische Lehre aufklärerisch und blieb von ernsthaften Konflikten zwischen Religion und Naturwissenschaft verschont.

    Das steht nicht in der Charta???
    oder

  22. #2 Sirene (14. Jan 2008 11:19) Jeder, der noch nicht so pisa-geschädigt ist, dass er keinen geschriebenen Satz mehr lesen kann, wird doch wohl in der Lage sein, den Koran mal kurz durchzublättern, um zu sehen, was da so steht.
    Der Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar !!!!! Sind unsere Politiker so blöd, um das zu verstehen, oder haben sie einfach Angst vor den Konsequenzen, die sich aus einem richtigen Verständnis des Korans zwangsläufig ergeben müssen?

    Aus muslimischer Sicht ist der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar, solange die Muslime in der Minderheit sind. Das Grundgesetz eröffnet ihnen sämtliche Möglichkeiten der Ausübung ihrer Religion und der Einflußnahme in Politik und Wirtschaft sowie auch der Ausbreitung ihrer Lehre.

    Das Grundgesetz ist den Muslimen sehr hilfreich in der Verwirklichung ihrer Forderungen.

  23. Traurig aber wahr, dass es solch einer Charta überhaupt bedarf. Im Normalfall sollte es für die hier lebenden Muslime selbstverständlich sein, sich an unsere Gesetze sowie an unsere FDGO zu halten.
    Dies ist keine Charta, sondern ein Forderungskatalog, dem sich Deutschland gefälligst zu unterwerfen hat.

  24. #1 Patriotismus und #3Denker
    Niemand hat die Islamische Charta unterzeichnet. Sondern ist lediglich vom ZDM auf seiner Hompage ins Internet gestellt worden, nämlich hier:
    http://zentralrat.de/3035.php
    Und ist die islamische Version der UN-Menschenrechtserklrung von 1948.
    Und damit erklärt Mazyek bei jedem Vortrag wie liberal, Verfassungskonform und demokratisch sie seien, man soll mal ihre Islamische Charta lesen. Als ich ihm auf einem Vortrag darauf ansprach, daß alles unter Schariavorbehalt sei, und ich die Islamische Charta ausgedrckt dabei habe, kannst dir denken was ich zu hören bekam von diesem Arsch (Falls dies eine Beleidung war Herr Mazyek, ich nenne Ihnen gerne meinen Namen und Adresse für die Beleidigungsklage)

    Noch eine Info an Euch. Wenn ihr die Quelle von solch einem Text sucht, google auf folgende Weise: einen typischen unverkennbaren Satzteil daraus kopieren und mit Anführungsstrichen am Anfang und Ende googeln. Also Eingeben zB. MIT ANFÜHRUNGSTRICHEN:
    „Sinne ist die islamische Lehre aufklärerisch und blieb von ernsthaften Konflikten zwischen Religion und Naturwissenschaft verschont“
    Schon hast die Originalquelle.

    Nachtrag: Durch T-rex las ich erst folgende PI-Behauptung:
    Die Charta ist eine Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“
    Unsinn, die Charta ist KEINÉ Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“, sondern ein Wisch Papier zur Taqiyya. Mehr nicht. Und vollkommen unverbindlich und nicht einklagbar. Nochmal, eine sehr schlechte Qualität hat dieser Artikel..

  25. @ #29 freedom3000:

    Doch, natürlich steht das dort. „Vernunft“ und „Beobachtungsgabe“ sind bei strenngläubigen Muslimen allerdings nicht dasselbe wie bei uns. Die höchste Form der Vernunft ist für sie der Islam selbst, Vernunft und Beobachtungsgabe sind immer auf den Islam hin geordnet. Natürlich gab es „in diesem Sinne“ keine ernsthaften Konflikte zwischen Religion und Naturwissenschaft im Islam. Der Islam „erklärt“ die „natürliche“ Ordnung der Dinge, daher ist auch die Wissenschaft religiös belastet. Zarte Pflänzchen von Freidenkertum und echter Wissenschaft wurden von der islamischen Orthodoxie sehr bald zurückgestutzt. Zum Glück hatte der christliche Klerus in unserer Kultur damit langfristig weit weniger Erfolg.

  26. @ #32 GrundGesetzWatch

    –>„Die Charta ist eine Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“. Unsinn, die Charta ist KEINÉ Art „Vertrag“ mit uns „Ungläubigen“…

    Ich muß sagen: Ich hoffe, daß Sie Recht haben, und daß tatsächlich kein offizieller Vertreter der BRD, so behämmert es sein mag, solche Sätze wie:

    „Der Islam ist die Religion des Friedens.“

    oder

    „Der Koran ist die verbale Offenbarung Gottes.“

    usw. (Fettdrücke sind von mir)

    unterschrieben hat!!!

  27. Was sind Verträge?
    Ein Stück Papier.
    Eingehalten werden sie nur von Schwachen.

    „Das Recht ist stark nur in des starken Hand und das Gesetz nur gültig für die Schwachen“.
    H. Hesse

  28. Ich habe den Eindruck, als ob die westlichen
    Zivilisationen in einem tragischen Irrtum be-
    fangen sind. Festzuhalten bleibt, daß die christliche Rechtsordnung seit der Spätantike stets grundsätzlich die weltliche (vom Römischen Recht bis zu den modernen Zivilgesetzbüchern) von der geistlichen Gerichtsbarkeit schied. Dem weltlichen Recht war jedermann verpflichtet, unanbhängig von Glauben und Weltanschauung. Der Gleich-heitsgrundsatz ist auf die Trennung von weltlichem und geistlichem Recht zurück-zuführen. Islamische Staaten, wie das Iranische Kaisereich und die Türkische Republik folgten diesem abendländischen Rechtsgrundgedanken und führten ihrerseits Zivilgesetzbücher nach westlichem Vorbild ein. Aber bereits mit der Revolution von 1978 trat an die Stelle des iranischen Zivilrechts wieder die Scharia. In der Türkei gilt zwar noch das Zivilgesetzbuch, aber es ist wohl nur noch ein Frage der Zeit, bis auch dort die Scharia eingeführt wird. Und die Scharia kennt keine Trennung zwischen weltlichem und geistlichem Recht!
    In der Rechtspraxis Westeuropas verhält man sich gleichzeitig – bewußt oder unbewußt – auffallend schariakonform. Straftaten eines Moslems, begangen an einem „Nichtschutzbefohlenen“, werden eher symbolisch geahndet, d. h. es wird somit praktisch anerkannt, daß sich der Täter keiner Straftat, sondern allenfalls nur einer Verfehlung, im Sinne der Scharia, zuschulden kommen ließ. Das erklärt auch das Phänomen der Selbstjustiz („Ehrenmorde“) und seine Behandlung durch unsere Gerichtsbarkeit. Diese Rechtspraxis bestätigt faktisch die Scharia – kein weltliches Recht also, sondern eine Rechtsordnung, die geistliches und weltliches Recht in sich vereint. Damit ergäbe sich nach Einführung der Scharia in der Türkei tatsächlich die Möglichkeit, daß eine moslemische Staatsorganisation Hoheitsrechte in Westeuropa erfolgreich beanspruchen kann, denn faktisch haben die westlichen Zivilisationen ja das durch sein Selbstverständnis höherwertige und allum-fassende Scharia-Recht bereits seit langem anerkannt.

    Daraus folgt: Allen Rechtshandlungen, die zwischen nichtislamischen Rechtssubjekten und solchen der Scharia geschlossen werden, fehlt die göttliche Legitimation; sie können jederzeit einseitig aufgehoben werden. Im Rechtsverständnis der Scharia sind die abendländischen Rechtssysteme, da nicht gottgegeben, nun mal minderwertig –
    und nun verhandelt mal im Bewußtsein dieser Inkompatibiliät „auf Augenhöhe“.

    Hierzu:
    #18 Weiterdenker:
    „Der Verfassungsschutz hält aber den Islam
    für ‚grundgesetzkompatibel/-konform'“.

    Aus der Sicht derer, die im Besitz der
    höherwertigen, da allumfassenden Rechtsordnung sind, stellt sich jedoch eher die Frage, ist das Grundgesetz scharia-kompa-tibel/-konform?
    Man gebe sich bloß nicht der Illusion hin,
    man könne ein „bißchen Scharia“ als kleine
    „Kulturbereicherung“ verstehen. Die Scharia
    ist etwas sehr Ernstes und wird als Rechts-
    ordung im Islam auch entsprechend ernst ge-
    nommen.
    Für einen zukünftigen türkischen Staat und andere interessierte moslemische Mächte er-
    öffnet sie gerade wegen ihrer Inkompati-bilität mit westlichen Rechtsvorstellungen fast zwangsläufig verlockende, und
    für uns sehr wahrscheinlich verhängnisvolle, geostrategische Möglichkeiten.

  29. Wenn sich dann jemand feiert, dann höchstens der Zentralrat selber. Das, was Vertrag genannt wird, ist bestenfalls ein Vertragsentwurf, eine muslimische Absichtserklärung, eine eigene Definition der Ziele und moslemischen Menschenrechte, ein Propagandapapier, das die (scheinbare ?) Wichtigkeit der Mhnlime in der deutschen Gesellschaft erhöhen soll.

    Und dieser Vertrag ist vom Zentralrat selber unterschrieben. DAnn kann man ja feiern!

  30. Wenn Ihr mal ein Schmankerl haben wollt: (Anmerkung, für die, die es gerade nicht auf der Pfanne haben: Die Zeitung Al-Islam gehört zum Islamischen Zetrum München, der Quelle der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland, größte Organisationen von MB-Anhändern in Deutschland und Mitglied im ZMD)

    Aus: Kritische Anmerkungen zu “ISLAMISCHE CHARTA“, Ahmad v. Denffer
    In: AL-ISLAM Zeitschrift von Muslimen in Deutschland Nr. 2/2002

    Zu Punkt 1 (s.o.):

    Zu Punkt 10 (s.o.):

    […]

    3. Davon, dass diese aber “grundsätzlich“ verpflichtet seien, sich an “die lokale Rechtsordnung zu halten“, kann keine Rede sein. Vielmehr gilt nach Koran und Sunna “grundsätzlich“ die Einschränkung, dass da kein Gehorsam erfolgen kann und darf wo das zu einem Ungehorsam gegenüber Allah führen würde. […]

    Zu Punkt 12:

    „1. Hier hat der Wolf aber gehörig Kreide gefressen! Es ist wohl notwendig zu versuchen, den durch falsche Ausdrucksweise entstehenden falschen Eindruck von der nach muslimischer Sicht besseren Gesellschaft zu berichtigen, und der Ausdruck “klerikaler “Gottesstaat“ ruft natürlich Missverständnisse hervor. Aber niemand wird ernsthaft glauben, was der Zentralrat hier vorträgt. An der Forderung des Korans danach zu streben, dass nach Allahs Wort zu entscheiden ist (Koran 5:44-SO u.a.), kann kein Zweifel bestehen. Mit seinem “Begrüßen“ des Systems der Bundesrepublik Deutschland wo “Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind“ rückt der Zentralrat aber eindeutig von dieser koranischen Maßgabe ab und stellt sich auf die Seite derjenigen, die mit dem “harmonischen Bezug“ zwischen Staat und Religion die säkulare Gesellschaft meinen. Natürlich anerkennt jeder Mensch, der in Deutschland lebt, die Tatsache als Realität an, dass er hier in einer säkularen Demokratie lebt. Aber das bedeutet doch nicht, wie der ZMD es hier behauptet, dass damit diese Tatsache und Realität als begrüßenswert oder gar erstrebenswert anerkannt wird. Im Gegenteil ist diese Einsicht für die Muslime ein Ansporn, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, diese Gesellschaft in eine islamgemäße umzuwandeln. Oder will der ZMD wirklich behaupten, dass ihm dieses Anlegen gleichgültig ist? Es ist gelinde gesagt, zumindest unfair, die Menschen, mit denen man hierzulande zusammenlebt, darüber hin wegzutäuschen, wie das hier versucht wird.“

    Noch Fragen?

    Gruß, 2.I.

  31. Es gab in den Folgejahren noch mehr Versuche, ein friedliches Zusammenleben per Dokument zu erreichen, z.B. durch
    http://www.weisst-du-wer-ich-bin.de

    Träger dieses Projekts sind

    die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
    der Zentralrat der Juden in Deutschland
    der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
    die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)

    Merkwürdigerweise gab es solche Aktionen nicht, ehe der Islam bei uns Einzug gehalten hat. Da scheinen manche eine gehörige Portion Mißtrauen zu haben … das Projekt wird vom Innenministerium gefördert. Wofür alles Geld ausgegeben wird – es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, daß alle, die in Deutschland leben oder leben wollen, friedlich sind.

  32. … Vertrags zwischen „den Muslimen“ und Deutschland.

    Weiß nicht, wie das bei den Mohammedanern ist, doch zu einem Vertrag gehören immer zwei Seiten.
    Wer hat denn diesen von deutscher Seite unterzeichnet?

    Ansonsten wäre das Papier ja in die Rubrik „Freie Republik Sombora“ einzuordnen. 😉

  33. 10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora.

    Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.

    Pfiffig sind sie ja, die kleinen Musels…

    Natürlich halten sie sich an die Gesetze. Das bezeugen sie sogar. Allerdings nur solange sie in der Minderheit sind, danach verliert dieser Absatz seine Gültigkeit. Nach deutschem Recht sogar vollkommen richtig.

    Wenn sie allerdings dann die Mehrheit stellen, brauchen sie sich nicht mehr an die hiesigen Gesetze zu halten, sondern leben nach der Scharia.

    Pfiffige kleine Kameltreiber…

  34. #4 Prosemit (14. Jan 2008 11:22)
    …………………….
    Aber …

    Unter Druck darf der Rechtgläubige ALLES : Schweinfleisch essen, Lügen, Verträge mit Dhimmis abschliessen, Wodka saufen, er darf einen Waffenstillstand schliessen … (Hudna!!!).

    Sobald er wieder in der Lage des Stärkeren ist, braucht er KEINE einzige Verpflichtung einhalten.

    ……………..

    Alles nur Taqiyya!
    Wenn sie die Mehrheit stellen, kommt die Scharia – auch für uns! Gnade uns Gott, WENN es so kommen sollte!

  35. Schönes Wortspiel 😉

    Bei dem Stichwort „Eheschließung zwischen Moslem und Christ“ fällt mir folgende, in den Medien noch nie aufgekommene Frage ein: Gibt es eigentlich eine einzige gläubige Muslima, die einen deutschen, christlichen Mann hat?

    Meine Vermutung: Das wird in eintausend Jahren nicht passieren 😉

  36. Hier ist ein interessantes Dokument, in dem der Konvertit Achmad von Denffer im Zusammenhang mit der Charta die Frage stellt:
    „Verbietet das deutsche Recht das Leben der Muslime nach der Scharia?“
    Zunächst wirft er dem ZMD Opportunismus im Zusammenhang mit der Charta vor, dann stellt er als Beispiele für die „Lebensweise“(Scharia) GG-Artikel dem Koran gegenüber, wobei er Widersprüche feststellt.

    Später übt er Interpretationen: “ Vielleicht könnte man sich vorstellen, die Frage nach der Gleichberechtigung der Frau in der Weise anzugehen, in der man sich hinsichtlich der Frage nach der sogenannten „Sklaverei“ verhalten hat, wobei ich selbst meine, man sollte statt von „Sklaven“ besser von Knechten oder „unfreien Menschen“ sprechen, um fälschliche Assoziationen nicht auszulösen“.
    Hier die Dokumentation eines Konvertiten:

    http://web.archive.org/web/20031217174702/i-g-d.com/Verbietet+das+deutsche+Recht+das+Leben+der+Muslime.htm

  37. Solange nicht die Hälfte des Korans geschwärzt wird und Kirchen in orientalischen Gebieten gebaut werden, ist das Papier nur reine Propaganda. Auch die NSDAP hat sich in den dreißiger Jahren mal Friedenspartei genannt.

  38. also wenn mir von diesem Verein jemand nen Handy-Vertrag aufschwatzen wollte, würd ich nicht unterschreiben.

    Frecher Betrug, es werden ein paar Floskeln von Frieden, Würde und Respekt abgelassen. Wer weiterliest, merkt, dass dies alles nur für den Islam gefordert wird.

    – es werden NICHT die individuellen Rechte der Menschen islamischer Herkunft verteidigt, sondern das Recht des Islam

    – unser Grundgesetz wird nur „anerkannt“, wie die Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, aber nicht als Rechtsgrundlage für alle hier lebenden Menschen

    -kein Wort über negative Religionsfreiheit

    Fazit: nix Neues, nur die Forderung nach einem parallelen Rechtsstatus für den Islam. Das ist vor allem ein Schlag ins Gesicht all der Menschen aus islamischen Ländern, die hierher gekommen sind, um gerade nicht mehr unter der Fuchtel der Sharia zu leben. Wer dem Islam ein eigenes Recht zugesteht, liefert zuerst die Apostaten und säkularen Moslems ans Messer, danach sich selbst!

  39. Daraus folgt: Allen Rechtshandlungen, die zwischen nichtislamischen Rechtssubjekten und solchen der Scharia geschlossen werden, fehlt die göttliche Legitimation; sie können jederzeit einseitig aufgehoben werden. Im Rechtsverständnis der Scharia sind die abendländischen Rechtssysteme, da nicht gottgegeben, nun mal minderwertig –
    und nun verhandelt mal im Bewußtsein dieser Inkompatibiliät “auf Augenhöhe”.

    Schaun wir einmal, was der Prof. ROHE zur Scharia schreibt:

    Wir wenden hier in Deutschland jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier in Deutschland heiraten, dann verheiraten wir sie nach jordanischem Recht. Das gilt grundsätzlich auch im Scheidungsfall. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen Entscheidungsfreiheit. Erst wenn diese Anwendung unerträglich würden, dann käme das deutsche Recht zur Geltung.

    http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_Scharia_an.html

  40. Zur Info:

    Dieser Text wurde vom Zentralrat der Muslime in Eigenregie herausgegeben und nicht einmal intern ausführlich diskutiert, was anschließend zu einigen erhellenden Diskussionen führte (vgl. mein Posting Nr. 40).

    Wie dem auch sei, das Ding ist kein Vertrag und da hat keine staatliche Stelle mitgearbeitet.

    Der ZMD macht sich gerne besonders wichtig um damit zu überdecken, dass er zahlenmäßig nicht viel zu bieten hat. Ohnehin ein seltsamer Haufen: Der größte Mitgliedsverein (die ATIB) ist zwar türkisch und gilt als nationalistisch-islamisch; trotzdem bestimmen die arabischen Vereine den ZMD, allen voran natürlich die IGD und damit auch das IZM. Was der Chefredakteur von deren Hauspostille zur Charta schreibt, seht ihr ja unter # 40.

  41. Aus dem Bericht des Verfassungsschutzes NRW

    http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/islamcha.pdf

    Vielmehr scheint hier der Versuch unternommen worden zu sein, die essentielle Problematik zwischen der Verfassungsordnung und der Scharia durch mehrdeutige Formulierungen zu überdecken. Mit halbherzigen – weil auch ganz anders auslegbaren – Zugeständnissen an westliche Sichtweisen und einem – unter Vorbehalt stehenden – Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    kann der Verdacht, dass letztendlich doch eine ganz andere Gesellschaftsordnung angestrebt wird, die hier bewusst verschleiert werden soll, nicht ausgeräumt werden!

    Noch Fragen, Kienzle?

  42. @Informant: yoh, in Deinem Kommentar #40 hast Du es auf den Punkt gebracht. Schreib mal öfters hier im Kommentarbereich!

  43. Ach dieser Taqqyia-Bullshit mal wieder.

    Inhaltsangabe des Pamphletes:

    Bückt Euch freie Menschen in Deutschland, auf dass ihr das Zäpfchen des Islam empfangen möget!
    Es tut ja gar nicht weh!

    @ Muslime: Glaubt ihr wirklich, dass wir Kartoffeln so blöd sind?

    Liebe Muslime: Bedenkt folgendes:

    Alle muslimischen Länder (inkl.Turkiye) 2004: 15 Patente
    Frankreich: rd. 1800 Patente
    Deutschland: rd. 15.000 Patente

    Klar wo der Hammer hängt? Reizt uns bitte noch etwas mehr! Ich bitte Euch von Herzen ihr muselmanischen Vorstadtkrieger! Schlagt uns, tretet uns, fackelt unsere Kirchen ab und missbraucht unsere Frauen! Nur weiter so!

    Kommt alles auf die Rechnung.
    Versprochen.
    (Und im Gegensatz zu Euch halten wir unsere Versprechen)

  44. @Zvi – ich glaub, die meisten „normalen“ Bürger haben das auch irgendwie verstanden. Jeder nicht völlig verblödete Mensch, der sich ein neues Handy kauft, liest erstmal den Vertrag.

    Das Problem fängt erst dort an, wo man gezwungen wird, Vertragsklauseln zuzustimmen, die man niemals selbst akzeptieren würde. Nur,wenn man das nicht tut, ist man ja der böse Nazi.

    Preisfrage: Wer sind die Leute, die uns Bürger immer wieder an den Verhandlungstisch mit dem Islam zwingen, obwohl das keiner von uns freiwillig täte?

  45. Ob die Scharia mit dem GG kompatiebel ist ??
    Eindeutig NEIN!!!

    Ich möchte dies mit folgenden Argumenten darstellen.

    -Artikel 1 der Menschenrechtskonvention
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einen der im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

    islamisches Recht und islamische Doktrin
    Nach islamischem Recht haben Frauen eine untergeordnete Stellung; ihr Zeugnis vor Gericht ist nur halb so viel wert wie das Zeugnis eines Mannes; ihre Bewegung ist stark eingeschränkt; sie dürfen keinen Nichtmuslim
    heiraten.

    Artikel 2 der Menschenrechtskonvention
    Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.

    islamisches Recht und islamische Doktrin
    Nach islamischem Recht ist der rechtliche Status von in muslimischen Ländern lebenden Nichtmuslimen ein untergeordneter; ihre Aussage gegen einen Muslim ist nicht zulässig. Nach dem Ausspruch des Propheten, Im Lande Arabien kann es keine zwei Religionen geben”, dürfen Nichtmuslime in Saudi-Arabien weder ihre eigene Religion ausüben noch Kirchen erbauen, Bibeln besitzen usw.

    Artikel 4 der Menschenrechtskonvention
    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

    islamisches Recht und islamische Doktrin
    Die Sklavenhaltung wird im Qur’an gestattet. Einem Muslim ist der Verkehr mit jeder seiner Sklavinnen gestattet (Sure 4/3); er darf sich sogar verheirateter Frauen bemächtigen, wenn sie seine Sklavinnen sind. (4/2. Die hilflose Position, in der sich der Sklave/die Sklavin im Verhältnis zu seinem/ihrem Gebieter befindet, spiegelt die hilflose Lage der Götter Arabiens in Gegenwart ihres Schöpfers Allah wider (Sure 16/77).

    Artikel 6 der Menschenrechtskonvention
    Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

    islamisches Recht und islamische Doktrin
    Dem Islam fehlt das Konzept der entscheidungsfähigen, moralisch verantwortlichen Person vollkommen, ebenso wie das Konzept von Menschenrechten überhaupt.

    Oriana Fallaci prangert außerdem die Blindheit der europäischen Linken an.
    Die Frauenfeindlichkeit des Islam, der Zwang zum tragen des Schleiers oder, wie in Afghanistan, der Zwang zum tragen der Burkah, all das scheinen diese Intellektuellen nicht wahrzunehmen.
    Der Leser ihrer Bücher spürt deutlich die Wut, aber auch die Verzweiflung über den Zustand und die Mentalität der Europäer.

    Die einstige geistige Führungsrolle haben sie leichtfertig aus der Hand gegeben und dem kämpferischen Islam Tor und Tür geöffnet. Zu Recht weist sie darauf hin, daß alle wesentlichen technischen Errungenschaften der letzten vierhundert Jahre von Europa und später auch von den USA gemacht worden sind.

    Und die des Islam? Fehlanzeige.

    Außer Frauenfeindlichkeit, religiösem Fundamentalismus und wissenschaftlicher Ignoranz hat er nichts zu bieten. Seine Anhänger können zwar brillant auf der technologischen Klaviatur der westlichen Zivilisation spielen, doch eigene Entwicklungen sind nicht vorhanden……………….

    Es prallen zwei Welten aufeinander: die westlich-technologisch orientierte und die religiös-rückwärtsgewandte des Islam. Es ist die Frage, ob die westliche Zivilisation dem kräftigen Ansturm des Islam standhalten kann, oder ob sie genauso untergeht wie einst das römischen Imperium, das letztendlich auch wegen seiner, modern ausgedrückt, Einwanderungspolitik zugrunde gegangen ist.

  46. Artikel 2 der Menschenrechtskonvention

    Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.

    islamisches Recht und islamische Doktrin

    Nach islamischem Recht ist der rechtliche Status von in muslimischen Ländern lebenden Nichtmuslimen ein untergeordneter; ihre Aussage gegen einen Muslim ist nicht zulässig. Nach dem Ausspruch des Propheten, Im Lande Arabien kann es keine zwei Religionen geben”, dürfen Nichtmuslime in Saudi-Arabien weder ihre eigene Religion ausüben noch Kirchen erbauen, Bibeln besitzen usw.

    Artikel 3 der Menschenrechtskonvention

    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    islamisches Recht und islamische Doktrin

    Ungläubige – Atheisten (die in der Geschichte sicherlich am meisten vernachlässigte Minderheit) – besitzen in muslimischen Ländern kein Recht auf Leben. Sie sind zu töten. Muslimische Rechtsgelehrte unterteilen die Sünden zumeist in große und in kleine Sünden. Die allergrößte der siebzehn großen Sünden ist der Unglaube, der noch verwerflicher ist als Mord, Diebstahl, Ehebruch usw.

    Artikel 5 der Menschenrechtskonvention

    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    islamisches Recht und islamische Doktrin

    Für das Übertretern des Heiligen Gesetzes wird in Aussicht gestellt: Verstümmelungen, Kreuzigung und Auspeitschen. Ein Muslim mag vielleicht einwenden, daß diese Strafen für muslimische Länder nichts Außergewöhnliches waren, doch wie verhält es sich mit ihrer Unmenschlichkeit? Ein Muslim könnte darauf antworten, daß diese Bestrafungen göttlichen Ursprungs sind und daher nicht nach menschlichen Maßstäben zu beurteilen sind. Nach menschlichen Kriterien gemessen sind sie aber unmenschlich

    Artikel 18 der Menschenrechtskonvention

    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

    islamisches Recht und islamische Doktrin

    Unter islamischem Recht gibt es das Recht auf Religionsänderung ganz offensichtlich nicht, so man in eine muslimische Familie hineingeboren ist. Muslime messen mit zweierlei Maß: einerseits nehmen sie gern Konvertiten in ihre Religion auf, doch ein Muslim darf zu keiner anderen Religion übertreten – das bedeutet Glaubensabtrünnigkeit und wird mit dem Tode bestraft. Der große Kommentator Baidawi (gest. 1291) sieht die Sache folgendermaßen: Wer immer sich vom Glauben abwendet – ob insgeheim oder öffentlich – ergreift ihn und tötet ihn, wo ihr ihn findet, wie einen jeden Ungläubigen. Sagt euch in jeder Weise von ihm los und nehmt keine Fürsprache für ihn entgegen.”

    Ähnliches gilt für die Neuzeit: In keinem der muslimisch geprägten Staaten ist die Scharia „das“ alleinige Gesetz. Wenn sie Eingang in Gesetzesbücher gefunden hat, so zumeist im Strafrecht oder im Familienrecht – und auch da nur in Auszügen und auch nicht in allen Ländern. In anderen Bereichen stützt sich die Gesetzgebung auf europäisches Recht. „Beinahe ließe sich aus der Geschichte eine gewisse Säkularisierung ableiten“, meint Hartmann. Es gibt bekannte muslimische Wissenschaftler, die genau diese These vertreten

  47. Na, dann bitte hier Klartext, was Herr POFALLA von der CDU zu meiner E Mail zu sagen hatte:

    Sehr geehrter……….

    vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

    Ich bleibe dabei, dass der Islam mit Rechtsstaat und Demokratie vereinbar
    ist.
    Dies zeigen alleine schon die vielen Menschen moslemischen Glaubens,
    die sich in Deutschland integriert haben und sich in Vereinen, Verbänden und
    auch den demokratischen Parteien engagieren. Dies zeigen außerdem die vielen
    Menschen moslemischen Glaubens, die sich in den Ländern des islamischen
    Kulturkreises für Demokratie und Menschenrechte einsetzen.

    Die CDU achtet und respektiert die reiche kulturelle Tradition des Islam.
    Wir wollen die moderaten Kräfte, die es in den islamischen Gesellschaften
    finden, auf ihrem Weg zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unterstützen.

    Die Modernisierungskrise der islamischen Welt ist ein Grund für den
    islamistischen Fundamentalismus und Nährboden für islamistisch motivierten
    Terror. Dieser ist auch eine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft. Wir
    müssen bereit sein, den islamistischen Terrorismus gemeinsam mit der großen
    Mehrheit der Muslime zu bekämpfen und den islamisch geprägten Gesellschaften
    bei der Überwindung ihrer Modernisierungskrise zu helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald Pofalla, MdB

    Geht es noch deutlicher?

  48. Schreiben sie an Herrn Pofalla:

    Die Frage ist für mich eine ganz andere:
    Warum sollen wir überhaupt noch einen einzigen Muselmann(in) D/ EU reinlassen bzw. ihn mit einer Aufenthaltsgenehmigung beehren ?

    Warum will er/sie in die EU?
    Was will er hier überhaupt ?

    Überall Schweinefleisch und Ungläubige !
    Oder vermutet/erhofft er/sie etwa GELD aus der Staatskasse ?
    Warum will er/sie überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung??
    Was bringt er mit, was kann er uns bieten ausser seinem Koran ?

    Deshalb S T O P

    Diese Frage ist natürlich viel wichtiger. Am wichtigsten muss aber die Frage sein, warum wollen wir, dass er hier ist und was haben wir davon. Alle Nullsummenspiele und Geschäfte mit negativer Rendite schießt man doch in den Wind oder geht pleite.

  49. #58 Bokito
    Gute Frage. ich bin mir auch nicht sicher wer das ist. Karl Martell hat ja von Pofalla Antwort bekommen. Also ist Pofalla einer. Auch wenn ich es nicht begreife. Ich glaube, der mohammedanische Lobbyismus – unterstützt von dem arabischen Ölgeld ist in D mittlerweile einigermaßen mächtig.

    Oje, ich hör mich schon an wie ein Verschwörer…. Andererseits, warum behauptet Pofi Pofalla (z.B.) dass Islam und Grundgesetzt vereinbar seien. ??? Ich verstehe so einiges nicht. Wer sind diese Leute? Wir wissen sogar wer sie sind… Verstehen tu‘ ich sie trotzdem nicht.

  50. Eine Frage an PI, wollt Ihr auch mal eine Frage vertiefen?
    Das Jubiläum der ZMD-Charta – reichte das?
    Ficht Euch das an, was der bekannte Konvertit Achmad von Denffer dazu zu sagen hat?
    Nee?
    Manchmal bin ich schon enttäuscht, da ich aber der Sache dienen will, trink ich einen Kaffee und schreibe an meinen anderen Ekenntnissen.

  51. #63 Zvi_Greengold (14. Jan 2008 22:08)

    Wer sie sind, könnte uns egal sein und auch das sie absolute Schwachköpfe sind.
    Nur, dass wir sie gewähren lassen, das ist unser aller Generalfehler.

    Und wenn einer, wie Koch, sich endlich einmal bequemt, das Maul aufzumachen, nach dem er neun Jahre schwieg, freuen wir uns wie dumm, weil er endlich einmal das tut, wofür er von uns bezahlt wird.

  52. #61 karlmartell

    Zitat Pofalla
    Dies zeigen alleine schon die vielen Menschen moslemischen Glaubens,
    die sich in Deutschland integriert haben und sich in Vereinen, Verbänden und
    auch den demokratischen Parteien engagieren.

    Ich nehme mal an, dass Pofalla hier im besonderen vom Deutsch-Türkischen Forum in der CDU und seinem rührigen Vorsitzenden Bülent Arslan spricht, der sich ja tatsächlich auffallend engagiert. Manchmal wird nur (noch) nicht so recht deutlich, wofür .

    Aus dem FOCUS Nr. 43/2007 (22.10.07):
    „CDU entdeckt die Türken“

    […]Arslan baut gerade das DTF als Bundesverband auf. Er soll Einwanderer für die CDU gewinnen – als Mitglieder, aber natürlich auch als Wähler. Einen Landesverband Berlin gibt’s schon, Hamburg steht kurz davor, und Niedersachsen könnte bald folgen. „Nach unserem Zeitplan kann der Bundesverband im Frühjahr gegründet werden. Das wird uns nach vorn bringen“, hofft Arslan. Merkel unterstütze seine Arbeit.

    —-

    Schätze mal, Frau Merkel und Herr Pofalla werden in absehbarer Zeit ganz große Kulleraugen kriegen, wenn aus dem Bundesverband DTF eine selbständige islamische Partei wird, die schon 2009 zur Bundestagswahl antritt.
    Was der SPD die Linke, wird dann die Demokratisch-Türkische Partei(o.s.ä.) für die CDU.
    Jeder Landesverband, der jetzt mit Mitteln der CDU aufgebaut wird, ist dann ein gut vorbereiteter Stützpunkt.
    Irgend einen Grund werden Arslan und seine Strategen schon finden. Sobald die CDU nicht mehr so will, wie die Türken wollen, ist Schluss mit der Einigkeit.
    Wäre die Lachnummer des Jahrhunderts!

  53. #47 einceller

    „Bei dem Stichwort “Eheschließung zwischen Moslem und Christ” fällt mir folgende, in den Medien noch nie aufgekommene Frage ein: Gibt es eigentlich eine einzige gläubige Muslima, die einen deutschen, christlichen Mann hat?“

    Mir fällt dazu die Frage ein:
    Wann ist eigentlich der bekannteste Steineschmeißer der Republik zum Islam konvertiert? Wer eine Iranerin heiratet, kann ja wohl kein Christ(Ungläubiger) geblieben sein?

  54. #17 kongomüller klärt:

    „ich habe keinen vetrag mit denen geschlossen und das werde ich denen bei zeiten auch klar verständlich machen.“

    Milde Korrektur:

    Das werden WIR denen bei zeiten auch klar verständlich machen.

    http://www.sondereinheiten.de
    ___

    Zur Mohammedaner-„charta“:

    „3. Der Koran ist die verbale Offenbarung“ Gottes.

    Falsch.
    Richtig ist: Der Koran ist das vorgebliche Wort Allahs, tatsächlich handelt es sich um die Einlassung eines „unmoralischen Beduinen“ (Mustafa Kemal Pâscha), der hierzulande als Sexualstraftäter gelten würde.

    Widerliche, rassistisch-verfassungsfeindliche Hetze:

    Sure 9:28 „O die ihr glaubt! wahrlich, die Götzendiener sind unrein.“

    Sure 98:6 „Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen): Sie sind von allen Wesen am abscheulichsten“.

    Sure 8,55: „Siehe, schlimmer als das VIEH sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“

  55. Punkt 14: „Die europäische Kultur ist vom klassisch griechisch-römischen sowie jüdisch-christlich-islamischen Erbe und der Aufklärung geprägt.“

    Es gibt kein „jüdisch-christlich-islamisches Erbe“, es gibt nur ein jüdisch-christlich-abendländisches Erbe. Und dem verdanken wir Freiheit, Demokratie und Menschenwürde in Europa.

    Wie hier schon gesagt wurde: ich habe mit keinem Arschhochbeter einen Vertrag abgeschlossen und es hat auch niemand das Recht, in meinem Namen so ein Geschmiere zu unterzeichnen.
    Mit Feinden verhandelt man nicht, solange man sie bekämpfen kann. Und der Feind steht auf unserem Boden – insofern lehne ich grundsätzlich jede Art von „Dialog“ mit dem Islam und seinen Steigbügelhaltern ab.

Comments are closed.