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Leise und laut: Trauer in Kalk

trauer_200.jpgDie Stelle, an der der junge Räuber Salih starb, ist jetzt ein Ort stiller Trauer. Kerzen, Plüschtiere und Briefe von Freunden, wie überall, wo ein junger Mensch zu Tode gekommen ist. Ein Zettel mit der Frage: „Wo bleibt die Gerechtigkeit in Deutschland“ ist hier die Ausnahme. Die meisten Briefe sind ein sehr persönlicher Abschied. „Warum?“, ist die Frage der Stunde. Mit Einbruch der Dunkelheit ändert sich die Lage in Köln-Kalk.

Am Ort der stillen Trauer sind es meist 10 bis 20 Menschen, Jugendliche die Salih wohl persönlich gekannt haben und viele ältere. Aber plötzlich wird es laut auf der Kalker Haupstraße. 2-300 meist junge Männer, darunter viele Wortführer mit muslimischer Barttracht ziehen mit Sprechchören und Transparenten über die Hauptstraße und fordern „Gerechtigkeit“.

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Die Polizei ist in ausreichender Stärke vor Ort, um die Menge zu begleiten und Ausschreitungen zu verhindern. Nicht am Rand, sondern mitten unter den Demonstranten ziehen Kamerateams mit den wütenden Muslimen durch die Straßen. Die Kölner Medien nehmen längst die Perspektive der Demonstranten ein, und verpassen ein weiteres Mal eine wichtige Chance, dringend nötige Aufklärung nachzuholen. Vielleicht zum ersten mal im Leben nehmen die jungen Migranten die einheimische Presse in diesen Tagen zu Kenntnis. Das wäre eine ausgezeichnete Gelegenheit, einmal über Gerechtigkeit zu sprechen.

Denn unter der geforderten Gerechtigkeit, verstehen diese Demonstranten, das Opfer des Überfalls zu bestrafen, weil es in Notwehr den Tod des Täters verursachte. Schule, Medien und Politiker haben versäumt, es jedem jugendlichen Migranten beizeiten klar zu machen, dass das Faustrecht der islamischen Gewaltkultur in Deutschland nicht gilt. Es wäre an der Zeit, endlich die notwendige Belehrung nachzuholen: Straßenraub ist ein Verbrechen, und ein Verbrecher begibt sich in die Gefahr, auf legalen Widerstand des Opfers zu treffen und dabei Schaden zu nehmen. Denn seit den Tagen des römischen Rechts gilt in unserer Zivilisation der Grundsatz: Das Recht hat nicht vor dem Unrecht zurückzuweichen.

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Das klingt zwar anders, als linke Konfliktforscher und selbst polizeiliche Ratgeber uns glauben machen wollen. Dass es nämlich das Beste sei, einem gewalttätigen Räuber auszuhändigen, was er verlangt. Aber es ist Gesetz, und genau dieses Gesetz kommt beim toten Räuber von Kalk mit vollem Recht zum Tragen.

In Deutschland hat jeder das Recht auf Notwehr. Das bedeutet nicht weniger, als dass er alle ihm zu Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann, um einen rechtswidrigen Angriff auf seine Person oder sein Eigentum abzuwehren. Denn anders als Polizeibeamte, die für solche Fälle ausgebildet werden, unterliegt der Normalbürger nicht der Pflicht, auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Wer also legal eine Waffe mit sich führt, darf diese einsetzen, selbst wenn es nur um Handy oder Brieftasche oder die Abwehr eines unbewaffneten Angriffs geht. Auch auf die Gefahr, den Angreifer zu töten.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben richtig entschieden. Was sich am Wochenende in Kalk ereignet hat, war ein klassischer Fall von Notwehr. In der zivilisierten Gesellschaft ist gerecht, was Recht ist. Statt in psychologischen und sozialpädagogischen Phrasen das fehlgeleitete Gerechtigkeitsgefühl der Kölner Demonstranten weiter in die Irre laufen zu lassen, täten Politik und Medien gut daran, die seltene Aufmerksamkeit der muslimischen Parallelgesellchaft zu nutzen, um dies unmissverständlich klar zu stellen. Mit etwas Mut zur Wahrheit könnte vielleicht manches zukünftige Todesopfer vermieden werden. Aber diesen Mut haben sie nicht.

So wird es weitergehen, mit der multikulturellen Folklore des Straßenraubes. Bürgern, die sich ungeschützt von Polizei und Justiz in bereicherten Gegenden bewegen müssen, ist dringend zu raten, sich vorab über die Bereitschaft zur Notwehr Gedanken zu machen. Denn unabhängig von der Gesetzeslage ist es für jeden anständigen Menschen eine schwere Last, den Tod eines anderen zu verursachen. Das Mitführen eines Messers zu Verteidigungszwecken dürfte da nur in den seltensten Fällen in Frage kommen.

Die Effektivität einer Verteidigungswaffe hängt nicht zuletzt auch davon ab, sie im Fall der Fälle ohne Hemmungen einzusetzen. Auch unter diesem Aspekt wären moderne Gaspistolen mit guter Wirkung einer tödlichen Waffe vorzuziehen. Die Berechtigung, so eine Waffe zu tragen, erhält jeder nicht vorbetrafte Bürger in Form des „kleinen Waffenscheins“ auf Antrag bei der zuständigen Polizeibehörde. Über deren Zahl werden zwar keine Statistiken veröffentlicht, aber eine Flut von Anträgen könnte durchaus auch als ein Zeichen an die Behörden verstanden werden, dass der Bürger sich wieder des alten römischen Grundsatzes erinnert: Das Recht hat nicht vor dem Unrecht zurückzuweichen.

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