pistolenkid_200.jpgDie Grünen haben es ausgedacht, alle anderen mit Ausnahme der FDP durchgewunken: In Kürze tritt ein neues Waffengesetz in Deutschland in Kraft, das die Möglichkeiten gesetzestreuer Bürger, sich gegen Kriminelle zu Wehr zu setzen, noch weiter einschränkt. Je mehr man sich mit dem Gesetz befasst, desto absurder erscheint vieles. Wegen der Undurchsichtigkeit vieler Textstellen sind alle folgenden Aussagen ohne Anspruch auf juristische Gültigkeit. In Zweifelsfällen empfehlen wir eine Nachfrage bei der Polizei.

Spektakulärste Neuerung des Gesetzes ist das Verbot sogenannter „Ancheinswaffen“, wobei Verbot hier immer meint, dass die genannten Gegenstände in der Öffentlichkeit nicht zugriffsbereit geführt werden dürfen. Zugriffsbereit heißt, dass sie mit höchstens drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Verkauf und Besitz der Gegenstände ist weiterhin nicht strafbar, die uneingeschränkte Verfügbarkeit für Kriminelle also weiterhin gegeben.

Anscheinswaffen sind Spielzeugwaffen, die echten Waffen ähnlich sehen. Insbesondere, aber nicht nur, sind Softairwaffen betroffen. Reichlich windig wird das Verbot damit begründet, Polizeibeamte könnten sich durch die Drohung mit solchen Spielzeugen ungerechtfertigt zum Waffengebrauch veranlasst sehen. Uns ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Straftäter Polizisten mit Spielzeugwaffen bedroht hätte und erschossen wurde. In den Erläuterungen zum Gesetz widerspricht der Gesetzgeber sich auch selbst in diesem Punkt, denn dort heißt es ausdrücklich, dass es nicht nur gegen Nachbildung realer Waffen geht, sondern auch gegen „Fantasywaffen“ (Stichwort: Krieg der Sterne), die von einem nicht Sachkundigen für echte Waffen gehalten werden könnten. Es heißt dort:

„Es kommt auf das Gesamterscheinungsbild an. (…) Ausschlaggebend ist der martialische Look“

Reichlich nebulös für einen Gesetzestext, mit dem Willkürmaßnahmen jeder Art gerechtfertigt werden können. Wichtiger für den Bürger, der sich trotz (oder wegen?) immer stärkerer Einschränkungen im Waffenrecht steigender Gewaltkriminalität mit geeigneten Hilfsmitteln schützen möchte:

gas_200.jpgKeine Anscheinswaffen sind Gaspistolen und Revolver (Bild links), obwohl sie fast immer baugleiche Nachahmungen „scharfer“ Waffen sind. Sie gelten vielmehr als „echte“ Waffen, sind vom Verbot nicht betroffen und dürfen weiterhin von jedem geführt werden, der den „Kleinen Waffenschein“ besitzt. Dieser wird ohne weitere Prüfung an Bürger ausgestellt, die nicht einschlägig vorbestraft und nicht Mitglieder extremistischer Vereinigungen sind. Zuständig sind je nach Ort die Polizei oder das Ordnungsamt. Vielerorts kann der Schein online bei der Behörde bestellt werden. Kosten für den unbefristeten Schein: 50 Euro.

Ohne Waffenschein erlaubt bleiben auch CS-Gas und Pfeferspray (Bild rechts). Letzterer wird auch von der Polizei erfolgreich gegen randalierende oder überzahlige Angreifer eingesetzt. Zivilisten dürfen es aber nur zur Abwehr agressiver Tiere mit sich führen. Tritt allerdings der Fall der Notwehr ein, darf Pfefferspray vom Notwehrberechtigten auch gegen menschliche Angreifer eingesetzt werden. Ohne Notwehrsituation ist es selbstverständlich auch verboten, Mitmenschen mit CS-Gas anzugreifen. Auch so eine Absurdität des deutschen Waffengesetzes: Den Unterschied macht, was man der Polizei als Begründung anzugeben hat, warum man das Spray mit sich führt.

Verboten werden Taser, pistolenähnliche Elekroschockgeräte, die zwei Nadeln an Kabeln verschießen und einen Angreifer stoppen können, bevor das Opfer in Reichweite des Täters ist. Gerade diese Eigenschaft begründet das Verbot, da sie angeblich zum Mißbrauch der Waffe verführt. Erlaubt bleiben klassische Elektroschocker, deren Einsatz gegen einen körperlich überlegenen Angreifer für das Opfer allerdings mit deutlich höheren Gefahren verbunden ist, da sie unmittelbaren Körperkontakt voraussetzen.

kubotan_200.jpgWenig Sachverstand beweist auch das pauschale Verbot von Hiebwaffen. Eingeschlossen ist alles, was als Hiebwaffe gilt, also auch handliche Distanzwaffen, die Bürgern die Möglichkeit geben, sich gegen geübte Schläger zur Wehr zu setzen, ohne gleich tödliche Verletzungen wie bei Messern zu riskieren. Betroffen sind auch Teleskopschlagstöcke und Kubotans. Das nebenstehende Bild zeigt die Unsinnigkeit der Bestimmung: Verboten ist der Kubotan (links im Bild), während Gegenstände wie Magiclight (Mitte) oder Tactical Light (rechts), die die gleiche Funktion (oft sogar besser) erfüllen können, zusätzlich aber als Taschenlampen zu benutzen sind, vom Verbot selbstverständlich nicht erfasst werden.

einhand_440.jpg

Vollkommen unverständlich wird das neue Waffengesetz bei Messern. Nachdem Dolche (beidseitig geschliffene Klinge), Springmesser und Butterflys bereits verboten waren, trifft es jetzt sämtliche Einhandmesser, also solche Messer, die zwar nicht automatisch öffnen, aber mit einer Hand geöffnet und arretiert werden können (Bild oben), und zwar unabhängig von ihrer Größe und objektiven Gefährlichkeit. Begründet wird das Verbot damit, dass Einhandmesser nach dem Verbot von Butterflys bei Jugendbanden diese mit inzwischen Kultcharakter ersetzt hätten und bei zahlreichen Straftaten eingesetzt werden. Statt die Jugendbanden offensiv zu bekämpfen, glaubt man der Gewalt durch das generelle Verbot begegnen zu müssen und verbietet die Messer auch rechtschafffenen Bürgern, die sich vermutlich im Gegensatz zu den Kriminellen sogar daran halten werden.

Gerade angesichts der Steigerung brutalster Gewalttaten gegen Bürger erfreuten sich die unauffällig zu tragenden Einhandmesser seit einiger Zeit auch wachsender Beliebtheit zu Notwehrzwecken. Oft hat schon die Drohung mit der Klinge Angreifer beeindruckt und Auseinandersetzungen mit Verletzungen vermieden.

Merkwürdigerweise fallen Messer mit feststehender Klinge nicht unter das Gesetz, solange die Klinge nicht 12 cm Länge überschreitet. Eine Länge, und damit Lebensgefährlichkeit, die kaum ein Einhandmesser erreicht. Damit wären Waffen, wie das bekannte Coldsteel Spike und zahllose ähnliche Messer nach unserem Verständnis weiterhin legal, während es beim Kauf und Transport von Küchenmessern theoretisch zu Problemen kommen könnte. Der „Bundesverband für den gedeckten Tisch“ heißt tatsächlich so und gibt entsprechende Ratschläge an dern Fachhandel für Haushaltswaren:

Der Handel ist also künftig gut beraten, wenn er seine Kunden bei Erwerb eines unter den Waffenbegriff fallenden Messers darauf hinweist, dass es sich hierbei um eine Waffe iSd Waffengesetzes handelt und was er dabei zu beachten hat. Das Messer sollte er dem Kunden nur gut verpackt mitgeben, ein einfaches Einlegen in eine Plastiktüte könnte problematisch sein. Auch sollte er den Kunden darauf hinweisen, dass er in jedem Fall den Kaufbeleg aufbewahren sollte, um den gerade erfolgten Kauf im Falle einer Kontrolle zu dokumentieren. Ferner sollte der Kunde darauf hingewiesen werden, dass er sich unmittelbar auf den Nachhauseweg begibt, um das gerade erworbene Messer dort sicher zu verstauen. Werden diese Punkte erfüllt, handelt es sich zum Einen um den bestimmungsgemäßen Gebrauch des gerade gekauften Messers und zum Anderen um den Transport in einem den unmittelbaren Zugriff hindernden Behältnis, so dass die Waffe (das Messer) transportiert werden darf.

Sollte es noch Leser geben, die bis hierher nicht am Verstand des Gesetzgebers zweifeln, mag der letzte Punkt den Rest aller Klarheiten beseitigen. Neben allen unsinnigen Bestimmungen zum Führen von Messern gibt es nämlich noch die einschränkende Bestimmung des soganannten „Taschenmesserprivilegs“. Dieses wird, soweit wir aus dem Gesetzestext schlau werden können, nicht aufgehoben sondern sogar vereinfacht.

Bisher galt, dass an sich komplett verbotene Springmesser, die sich auf Knopfdruck öffnen und feststellen eben doch nicht verboten sind, wenn sie einige reichlich willkürlich erscheinende Eigenschaften besitzen, nämlich, wie beim Kreisfeuerwehrverband Cham, denn auch die Feuerwehr wird vom immer restriktiver werdenden Waffengesetz beeinträchtigt, zu erfahren:

wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

a) höchstens 8,5 cm lang ist und

b) in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % ihrer Länge aufweist und

c) einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.

spring-mercator_200.jpgBedingung c) soll, so steht es in der Erläuterung des neuen Gesetzes, in Zukunft fortfallen, da die Bedingung zu schwer zu überprüfen sei. Relevante Sicherheitseinbußen seien, so die Rechtsgelehrten, dadurch nicht zu befürchten. Das würde nun allerdings bedeuten, dass das abgebildete Springmesser (links im Bild) auch in Zukunft legal geführt werden könnte, da es eindeutig die Bedingungen a und b erfüllt. Wer es mit dem weiter oben gezeigten, in Zukunft verbotenen Einhandmesser vergleicht, kann sich nur wundern.

Ganz auf der sicheren Seite ist man mit dem zu guter letzt rechts im Bild gezeigten Mercatormesser. Denn hier handelt es sich eindeutig um ein „Zweihandmesser“, dass aber mit einiger Übung, und die sollte eh besitzen, wer sich auf eine Klinge zur Verteidigung verlässt, bltizschnell geöffnet wrden kann und sicher arretiert. Das Mercator ist gewissermaßen der Urahne aller heutigen klappbaren Messer und wird seit 100 Jahren (!) baugleich von einer Solinger Firma hergestellt. Die Klinge besteht aus nicht rostfeiem Stahl, und das Messer lässt sich wegen seiner flachen und leichten Bauart besonders bequem tragen. In seiner Wirkung dürfte es den verpönten italienischen Stiletten kaum nachstehen und hat schon zu Kaisers Zeiten, als offizielles Taschenmesser deutscher Soldaten im ersten Weltkrieg, vermutlich zur Schlichtung manchen Händels beigetragen. Zu beziehen für 19,90 Euro beim Büchsenmacher Venatus.

Allen, die den Ausführungen bis hierher gefolgt sind, wünschen wir einen sicheren Aufenthalt in Deutschland!

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112 KOMMENTARE

  1. Ich hab‘ mir noch nicht alles durchgelesen, aber Beschränkungen bei Anscheinswaffen machen Sinn. Erst heute wurde jemand deswegen von der Polizei angeschossen, man kann eben keinen Unterschied zwischen einer echten und einer Pseudo-Waffe erkennen.

  2. Ach du meine Güte! Wie soll ein normaler Bürger da durchsteigen. Und die Ganoven und „Südländer“ lachen sich doch ins Fäustchen. Wir entwaffnen uns und die einschlägigen Typen lachen doch nur darüber. Völlig idiotisch.

  3. Reichlich windig wird das Verbot damit begründet, Polizeibeamte könnten sich durch die Drohung mit solchen Spielzeugen ungerechtfertigt zum Waffengebrauch veranlasst sehen.

    Das ist Grüne Logik. Wenn der Polizist seine Waffe zieht und „Waffe weg!“ ruft, die Zielperson aber -aufgrund eigener Dummheit und Unvermögen- nicht darauf reagiert, der Polizist dann schiesst… ist der Polizist schuld. Wie bitte? Das ist doch nicht wirklich deren ernst, oder? Also ist in den Augen der Links-Grünen der mündige Bürger total unmündig.

    Softairwaffen beschneiden? Ja sicher, was sonst? Und es kann mir KEINER erzählen, dass er einen Rebellenblaster aus Star Wars NICHT als Spielzeug oder Replika erkennen kann. Sogar ein Sturmtruppen E-11 sieht nicht mehr so aus wie eine echte Waffe (obwohl es eine modifizierte STEN ist).

    Beschiss von vorne bis hinten. Wenn ich jetzt meine Softair HOWA in Deutschland offen tragen würde (was, wenn ich in Deutschland mal Softair spielen möchte? Die Leute, die daran teilnehmen manchen sich doch jetzt nur durch die Teilnahme strafbar, wird die „Waffe“ ja sogar schussbereit getragen), würde ich mich strafbar machen? Sind die Grünen und Linken jetzt völlig verblödet? Ich ziehe die Frage zurück.

    Völliger Beschiss.

  4. Echt ne, so ein SChwachsinn hoch 10!

    Naja, es soll ja Leute mit echten Schußwaffen geben (Sportschützen,usw.), die juckt das behinderte Gesetz gar nicht!

    Ich bin außerdem Sportfischer, reicht es jetzt wenn ich mein Messer zum schlachten der Fische einfach nur so in den Angelkasten lege, oder muß ich es extra einpacken??

    Man man man, dumm-dümmer-Grüne!

  5. Das trifft mal wieder nur die Bürger, die sich sowieso an die Gesetze halten…

    Warum die Allgemeinheit bestrafen und andererseits Straftäter durch milde Gerichtsurteile zu immer neuen Straftaten motivieren – das passt hinten und vorne nicht in unserem Lande.

    Verbechensbekämpfung funktioniert nur wenn Verbecher Angst vor Sanktionen haben, sorum läuft der Hase. Oder auch…die Kuh scheißt hinten.

  6. wieder mal ein Versuch unserer Regierung, alles richtig in den (Messer)Griff zu bekommen: Da kann die Polizei bald jeden z. B. Angler und Segler nach einer gründlichen Schulung auf die vorschriftsmäßige Länge des gebrauchten Messers überprüfen.
    Es bleibt dabei:
    GUT GEMEINT IST DAS GEGENTEIL VON GUT GEMACHT!!

  7. Verbote werden Kriminelle nicht abhalten, trotzdem Waffen zu tragen und diese auch zu benutzen!
    Leider ist es doch so, daß der rechtschaffende Bürger sich heute schon gezwungen sieht, für sich Vorsorge zu treffen und sich entsprechend auszustatten!
    Heute habe ich noch mit einem Mann gesprochen, der auf dem Land sich ein kleines Domizil geschaffen hat! Er nennt es „Ranch“ – kleine Hütte und Land drumherum. Im letzten Jahr haben Jugendliche (Presse) – Russen (er) den Zaun plattgemacht und die Hütte aufgebrochen. Er hat sich gewappnet. Er will nicht überfallen und niedergemacht werden.
    Bis die Polizei da ist und wie das dann kleinreden, will er nicht warten müssen! Ich kann ihn verstehen!
    Insgesamt ist es doch weit gekommen – oder?
    Die Regierenden kommen ja nicht in Kontakt mit Kulturbereicherern und anderem Gesindel. Sie lassen sich von Heerscharen, bis an die Zähne bewaffnet, beschützen. Der Bürger soll aber sehen, wie er klar kommt!

  8. Ziel ALLER Waffengesetze in der EU ist die Volksentwaffnung, die einhergeht mit gewollter Wehrlosigkeit gegenüber den Verbrechern.
    Wir sollen uns nicht wehren können, wenn wir zur Schlachtbank geführt werden.
    Es ist übrigens typisch für Diktaturen, daß sie ihre Bürger entwaffen.
    Allen „Volksentwaffnern“ in’s Stammbuch: Hätten sich Millionen Juden ohne jede Gefahr für die Schergen des Systems in’s KZ verschleppen lassen, wenn jeder waffenfähige Mann unter ihnen auch eine Waffe gehabt hätte?
    Wohl kaum!

    Eben!

  9. ich trage mein Messer weiterhin… lieber nen „Strafzettel“ als im Falle des Falles unbewaffnet sein. Schließlich fahre ich täglich mit der U-Bahn!

    if guns are outlawed, only outlaws will have guns

  10. Fantasie- und ScienceFiction-„Waffen“. Na klar. Wann kommt Raumschiff Enterprise auf den Index, weil Klingonen „Disruptoren“ oder Captain Kirk und Captain Picard „Phaser“-Pistolen mit buntem Lichteffekt abfeuern? Willkommen in der pazifistisch-gendergemainstreamten „Schönen Neuen Welt“ der Grünen. Und jeder der auch nur einen Millimeter rechts davon steht ist natüüürlich ein verfassungsfeindlicher „Faschist“.

    PS: Ein Haustier, z.B. einen Hund, zu haben ist „Speziismus“ und Sklaverei an unseren „tierischen Mitgeschöpfen“. Die linksextreme Antifa verfolgt Leute wegen angelich „rechter Kleidungsstücke“, aber Greenpeace darf Piraterie auf See betreiben, ohne auch nur eine Geldstrafe zu bekommen – Normalmenschen, die nicht zur linken Nomenklatura gehören, würden dafür Jahre hinter Gittern wandern. Fleisch wird demnächst auch bald verboten. Selbstverständlich ist es keinesfalls „Gewalt“ oder „Repression“ wenn Linke gegen Andersdenkende vorgehen, oder der Staat die linken Wahnideen ala Sowjetdiktatur mit Gewalt gegen Bürger durchsetzt, sondern stets „Emanzipation“.

    Ein Irrenhaus!

  11. #9

    „Ziel ALLER Waffengesetze in der EU ist die Volksentwaffnung“

    Das meiste davon sind doch gar keine echten Waffen mehr. Sicher geht es auch um Volksentwaffnung, aber das ganze ist auch der beste Beweis dafür, dass dieses System längst keine Demokratie mehr ist, sondern der Bürger nur noch ein Sicherheitsproblem für die Umerziehungselite darstellt – von der CDU über die Grünen bis zur Linkspartei.

  12. #10 MozartKugel

    ich gehe auch nicht mehr ohne aus dem Haus, kann aber bis 10.000,- euro kosten…

    Daß man kleine Springmesser, die seitlich öffnen wieder tragen darf, freut mich! 😉

  13. Übrigens, England hat seit den 90er Jahren eines der schärfsten Waffengesetze. Was davon zu halten ist, kann man ja fast täglich in einschlägen News bestaunen. Unsere Volksvertreter sind allesamt dämlichste Schmocks, die man gar nicht mehr ernst nehmen sollte.

  14. Die Messerstecher (von denen ein bedeutendeer Teil heute Moslems sind), die ihr Messer nicht zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung Wehrloser einsetzen, sondern zur Versetzung und Tötung Wehrloser, begehen damit ein größeres Verbrechen, als wenn sie nur das Verbot, ein Messer zu tragen, verletzen. Daher werden sie selbstverständlich das neue Gesetz ignorieren. Die gesetztestreuen Bürger aber, die zur Klasse der Opfer der Messerstecher gehören, werden auch dieses Gesetz befolgen und daher wehrunfähig sein. Damit wird faktisch ein Gesetz der Dhimmitude eingeführt, demzufoge dem Dhimmi nicht erlaubt ist, Waffen zu tragen.

    Der Dschihad führt zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika (Christen):

    Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen Männer

    Es kann keine islamischen Menschenrechte geben

  15. Politiker nehmen jede spektakuläre Gewalttat gerne zum Anlaß die Bevölkerung weiter zu entwaffnen. Der Bevölkerung ist es so auch leichter zu vermitteln und findet ihr Verständnis.

    Unsere Politiker haben nämlich eine panische Angst vor einer bewaffneten Bevölkerung.
    Zudem paßt es zur Gutmenschenideologie.

    Das damit keine Verbrechen zu verhindern sind, ist unseren meisten Polikern (außer grünen) auch klar.
    Verbrecher halten sich an keine Gesetze.

    Darum geht es auch nicht. Die EU-Diktatur braucht eine entwaffnete Bevölkerung.

  16. PI: ein Haufen Messerwerfer und Revolverhelden? Warum wird gegen das Waffenrecht gewettert, lauft ihr wirklich alle mit Spielzeugpistolen und Messerchen rum, um euch gegen ein dreckiges Dutzend Angreifer zu verteidigen?

  17. @PI

    Informativer Beitrag.

    Zur Erinnerung: Lt. mohammedanischer Gesetze dürfen Dhimmies („Ungläubige“) keine Waffen tragen.
    __

    Was ist mit inzestgeschädigten Analphabeten, die aufgrund mangelnder kognitiver Kapazitäten das Gesetz nicht kapieren?
    Oder sichj nicht an die Gesetze der „Ungläubigen“ halten?

    Aktuell: Ob die Tatwaffe des Kulturbereicheres wohl den abwegigen gesetzl. Bestimmungen entspricht?

    „Sex-Pöbler sticht Mann in den Kopf“

    Dieser eklige Po-Grapscher konnte sich nicht mal auf dem Weg zur Arbeit benehmen: Acarkan E. (20) pöbelte gestern früh ein junges Pärchen in der Stralauer Allee an – und betatschte Grit A. (34) von oben bis unten! Das machte deren Freund Tom H. (30) natürlich wütend: Er wollte den türkischen Belästiger verjagen. Acarkan E. rammte ihm ein Messer in den Kopf! … „

    http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/210328.html

    „Ein schwacher Trost: Augenzeugen schafften es, den weglaufenden Messerstecher nach seiner Tat zu überwältigen. Dabei trat er der begrapschten Grit A. allerdings noch vor die Brust! Als die Polizei kam, war sofort klar: Die Ermittlungen muss eine Mordkommission übernehmen. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. Dafür blühen dem Messerstecher bis zu 15 Jahre Knast.“

    Der vermutl. islamische Schwerverbrecher würde dann uns Steuerzahler 15 X 50.000€ kosten …

  18. Unsere Politiker haben nämlich eine panische Angst vor einer bewaffneten Bevölkerung.
    Zudem paßt es zur Gutmenschenideologie.

    Stimmt es könnte ja eines Tages mal jemand auf die Idee kommen, einen 14.07.1789 in Berlin zu veranstalten.Allerdings hätten dann auch Fackeln und Mistgabeln auf die Blacklist setzen müssen.

  19. Multikulti pur:

    Polizisten angegriffen
    Krawall im Krankenhaus

    „In Lankwitz sind am Mittwoch Polizisten nach einer Razzia angegriffen worden. Erst auf Anfrage bestätigte die Polizei gestern, dass Beamte gegen 20 Uhr die Wohnung eines Drogenhändlers in der Melanchthonstraße durchsuchten. Vor dem Haus wurden sie von Freunden und Familienangehörigen des Libanesen beschimpft. Ein 29-Jähriger erlitt dabei einen Schwächeanfall und kam ins St.-Marien-Krankenhaus. Weil sein Bruder dort randalierte, wurde die Polizei gerufen. Dort wurden die fünf Beamten von zehn bis 15 Arabern getreten und mit Gürteln geschlagen. Sie holten Verstärkung und nahmen sieben Angreifer fest. Zwei sind als Intensivtäter bekannt. (kop.)

    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/731305.html

  20. Auch sollte er den Kunden darauf hinweisen, dass er in jedem Fall den Kaufbeleg aufbewahren sollte, um den gerade erfolgten Kauf im Falle einer Kontrolle zu dokumentieren. Ferner sollte der Kunde darauf hingewiesen werden, dass er sich unmittelbar auf den Nachhauseweg begibt, um das gerade erworbene Messer dort sicher zu verstauen. Werden diese Punkte erfüllt, handelt es sich zum Einen um den bestimmungsgemäßen Gebrauch des gerade gekauften Messers und zum Anderen um den Transport in einem den unmittelbaren Zugriff hindernden Behältnis, so dass die Waffe (das Messer) transportiert werden darf.

    Nachdem nun Küchenmesser als Waffen gelten und noch eben gerade so mit aufbewahrter Quittung auf dem Weg vom Geschäft nach Hause akzeptiert werden,

    ich nehme an, auf dem !!!direkten!!! Weg nach Hause.

    Vorsicht, Bummeln verboten,

    ist nun die Frage, wie es mit dem Kochen bei Freunden und dem mitgebrachten eigenen Messer ausschaut (dann ja immerhin nicht auf einem direkten Nachhauseweg und ein gebrauchtes Messer ohne Kaufbeleg) oder wie sich zukünftig Köche verhalten sollen, die regelmäßig ihre eigenen Messer zu Events und Veranstaltungen mitnehmen.

  21. Mich würde einmal interessieren, ob es juristisch, also vom Strafmaß einen Unterschied macht, ob man mit einer illegalen Hieb- Stichwaffe, oder einer Schusswaffe angetroffen wird? Wenn nein, gäbe es keinen Grund mehr, nicht aufzurüsten.

  22. Dort wurden die fünf Beamten von zehn bis 15 Arabern getreten und mit Gürteln geschlagen. Sie holten Verstärkung und nahmen sieben Angreifer fest.

    so ist es in wohl in Lankwitz:

    Im Traumland aller radikalen M´s (also in Gaza oder im Iran etc.) würde vermutlich sowas in den News stehen.
    Dort wurden die fünf Beamten von 15 Drogenhändlern getreten und mit Gürteln geschlagen. Die Beamten gaben einige gezielte Schüsse ab, wobei 3 Täter tödlich getroffen wurden und zwei weitere Bauchschüsse erhielten .
    Anschließend wurden ohne Verstärkung die anderen zehn Angreifer festgenommen.

  23. Insbesondere, aber nicht nur, sind Softairwaffen betroffen. Reichlich windig wird das Verbot damit begründet, Polizeibeamte könnten sich durch die Drohung mit solchen Spielzeugen ungerechtfertigt zum Waffengebrauch veranlasst sehen

    Das ist ja Lustig 🙂 Ich meine wer die Polizei mit einer Softair bedroht indem Wissen das Polizisten mit echten tödlichen Kugeln darauf Antworten könnten der ist einfach nur ziemlich dämlich, so wie die Grünen.

  24. In der amerikanischen Verfassung ist das Recht auf (wirksame) Waffen verankert.

    Der damit beabsichtigte Zweck: Dem Volk die Möglichkeit geben, sich gegen den Staat zu wehren, der die Freiheit abschaffen will.

    „To preserve liberty, it is essential that the whole body of the people always possess arms, and be taught alike, especially when young, how to use them.“ (Richard Henry Lee, Virginia delegate to the Continental Congress, initiator of the Declaration of Independence, and member of the first Senate, which passed the Bill of Rights.)

  25. @#18 Stolze Kartoffel

    …lauft ihr wirklich alle mit Spielzeugpistolen und Messerchen rum, um euch gegen ein dreckiges Dutzend Angreifer zu verteidigen?

    Nein, Spielzeug und Messerchen nicht, ich habe nur immer meinen Freund dabei: Gaston Glock,19.
    Mit Reservemagazin. Da kommt mehr als eine Kugel auf jeden aus dem „dreckigen Dutzend“.
    Wer gerne Opfer sein will, soll es sein.
    Ich gehöre nicht dazu…

  26. @ #18 Stolze Kartoffel

    Schon mal einen echten Kampf erlebt?
    Das läuft anders als bei Chuck Norris.

  27. Der Dumme bei diesen Gestzen ist wie immer der brave, ehrliche Buerger, der sich daran haelt und nicht der Migrantenkriminelle, der auf deutsche Gesetze ohnehin schei*t.

    #22 Philipp

    „Dort wurden die fünf Beamten von zehn bis 15 Arabern getreten und mit Gürteln geschlagen. Sie holten Verstärkung und nahmen sieben Angreifer fest. Zwei sind als Intensivtäter bekannt.“

    Ich hoffe, die Polizisten wurden inzwischen wieder freigelassen.

  28. Darf/ kann man denn weiterhin Teleskopschlagstöcke kaufen?

    Oder muss man jetzt sofort noch schnell losgehen?

  29. #26

    Tatsächlich eine klare Ansage für ein Mainstream-Medium – was zeigt, dass die Gangart auf beiden Seiten härter wird. Inzwischen werden einfach die Auswirkungen auf die individuelle Lebensqualität & Sicherheit – sprich: ÖPNV, Eingriffe in Kunstausstellungen, bizarre Verhaltensweisen (Kinderbeckenplanscher) usw – als so gravierend empfunden dass im Kontext des ständigen Wechselspiels von Beleidigungen und Beleidigtsein der ‚Islamverbände‘ diese konsequent den entsprecheden Ansehensverlust abkriegen.

  30. Die Kinderspielzeugpistolen sollen sie meinetwegen verbieten, aber den Rest nicht – höchstens für Kinder oder Terrorsympathisanten.

  31. Eben das ist der Grund, warum die Kartoffeln immer auf der Strecke bleiben. Sie gehen mit leeren Händen in einen Messerkampf.

  32. bin immer auf den weg zum garten um mit dem kukri(allzweckwerkzeug) äste zu beschneiden. wie sieht es mit handlichen beilen und einer kleine schönen armbrust aus? die passt immer in das innenfutter eines mantels.

  33. #18 Stolze Kartoffel (07. Mrz 2008 18:41) PI: ein Haufen Messerwerfer und Revolverhelden? Warum wird gegen das Waffenrecht gewettert, lauft ihr wirklich alle mit Spielzeugpistolen und Messerchen rum, um euch gegen ein dreckiges Dutzend Angreifer zu verteidigen?

    Man sollte das neue Waffengesetz im gesamtpolitischen Kontext betrachten. Beschützt der Staat seine Bürger adequat? Nein.

    1) Unzureichendes Sicherheitspersonal in der Öffentlichkeit

    2) Lächerliche Urteile bei brutalen Verbrechen

    Der Bürger wird vom Staat, im wahrsten Sinne der Redewendung, im Stich gelassen. Das Recht auf Notwehr wird weiter eingeschränkt. Man wird von Tag zu Tag mehr vom Staat drangsaliert. Daher kann ich die Kritik nachvollziehen.
    Da ich mich jedoch ohnehin waffenlos aus dem Haus wage, kommt mir das neue Gesetz entgegen.

  34. Ich habe vorher folgende email an die BILD Redaktion z.Hd. Herrn Dr. Fest gesendet:

    Sehr geehrter Herr Dr. Nicolaus Fest,

    herzlichsten Dank für diesen offenen Kommentar, in dem jedes Wort stimmt! Als „noch-CDU-Stammwähler“ (Alter 54 J.) vermisse ich in letzter Zeit den gesunden Menschenverstand bei unserer Regierung und den meisten Abgeordneten. Auch auf kommunaler Ebene nimmt die „Muslim-Hörigkeit“ erschreckende Ausmasse an! Wir deutsche Bürger werden, wenn wir ermahnend den Finger erheben, nur noch als „rechtsradikal“ und „islamphob“ diffamiert, eine vernünftige Diskussion ist nicht mehr machbar.

    Mehr und mehr wird für uns „Normalbürger“ selbst die CDU nicht mehr wählbar, wenn das so weitergeht! Wen wählen wir dann, wenn wir eine aufrichtige Partei wählen wollen, die vordringlich unsere Interessen vertritt und nicht die der integrationunwilligen Migranten!

    Bitte machen Sie weiter und rütteln Sie diese Republik wach! Es geht nicht um „Ausländerhetze“, im Gegenteil, es geht darum, dass endlich Klartext geredet wird, was hier warum falsch läuft!

    Danke für diesen Kommentar, der mir aus dem Herzen spricht,

    mit freundlichen Grüßen,

    xxxxxxxxx

    PS: Nachfolgenden offenen Brief von Herrn Voß an die Abgeordnete Frau Maria Böhmer kann ich nur unterschreiben!

    … habe dann den Brief angehängt!

    Steter Tropfen höhlt den „muslimischen“ Stein!

    der Julius

  35. Demnächst verbieten sie, Stangenwurst im Ganzen zu verkaufen. Könnte ja als Schlagwaffe eingesetzt werden.

  36. Kulturbereicherer haben 3 Probleme

    (ich habe mir erlaubt, den Original Witz gegen die übliche Multikultispionage ein wenig zu impfen…)

    Ein Nichtkulturbereicherer kommt in ein Kulturbereichererlokal, auf seinem T-Shirt steht geschrieben: „Kulturbereicherer haben drei Probleme!“

    Er bestellt ein Bier und es dauert nicht lange, kommt ein Kulturbereicherer.
    zu ihm „Was du sagen, was sind 3 Probleme von Kulturbereicherer?“

    Er meint „Das erste Problem der Kulturbereicherer ist: Sie sind neugierig!“

    Der Kulturbereicherer zieht dann doch ab, der Nichtkulturbereicherer trinkt wieder ein paar
    Bier.

    Später kommt der Kulturbereicherer wieder, mit 5 weiteren Kumpels.
    „Du sagen, was ist Problem von Kulturbereicherer?“

    Er meint „Das zweite Problem der Kulturbereicherer ist: Sie sind feige und
    kommen nur als Gruppe!“

    Es gibt noch ein leichtes Gezank, aber schlußendlich lassen sie den Nichtkulturbereicherern wieder in Ruhe, der ein paar Bier trinkt, zahlt und dann
    geht.

    Vor der Tür wartet dann ein ganzer Haufen Kulturbereicherer, alle mit gezücktem
    Messer.

    Fragt der Kulturbereicherer wieder: „Und du sagen, was wir haben noch für Problem?“

    Daraufhin meint der Nichtkulturbereicherer „Das dritte Problem der Kulturbereicherer ist: Sie kommen nur mit Messern bewaffnet zu einer Schießerei!“

  37. Wie sieht’s eigentlich mit bei den Kültürbereicherern beliebten Kaffeebechern aus, deren Henkel praktischerweise als Schlagring (mit und ohne Stacheln erhältlich) ausgebildet ist? Das ist natürlich nicht verboten und erfreuen sich im Türk-Shop rasant wachsender Absatzzahlen.

  38. Das Gesetz ist komplett Schwachsinn. Während die Musles hier ungeachtet irgendwelcher Gesetze weiterhin mit Butterflys rumrennen (Ich spreche aus eigener Erfahrung, werde oft genug damit bedroht), darf ich jetzt nicht mal mehr mein Klappmesser mitführen, dass für mich relativ wichtig ist, schon allein aus Gründen der Selbstverteidigung.

  39. Ich äussere ja oft Kritik an den USA aber auch an deren Bürgern.

    Allerdings haben die US Bürger einen riesigen Vorteil.

    Dumme und verweichlichte Deutsche lassen sich viel einfacher unter Kontrolle und in der Diktatur halten, als ein Volk von Waffennarren mit Handfeuer-, Jagd- und halbautomatischen Waffen.

    Eine Revolution in Deutschland wird vom Staat nieder gemacht.

    Ich bin aber der Auffasung das es weit weit mehr Waffen in Privathänden in den USA hat, als das diese Soldaten aufbieten könnte.

  40. #46 Almbauer

    meinst du mich??? habe dich nicht ausgelacht, habe selber eine. Wollte nur wissen warum du sie IM GERICHT tragen wolltest?????????

  41. Wenn ich alle diese hilflosen Versuche sehe, mit denen man probiert, Intensivtäter ihre Werkzeuge zu nehmen – und das natürlich unter der Annahme, die würden sich alle brav nach der Gesetzeslage richten, kommt mir eigentlich nur noch ein Gedanke:

    Wäre es nicht sinnvoller, endlich zu verbieten, dass man seinen Mitmenschen Messer in den Leib stechen darf?

    So, das und was anderes musste ich mal rauslassen. Ironie und Kotzen wieder auf OFF.

  42. hat schon mal jemand gehört das ein Täter mit einer legalen Waffe eine Tat beging ????

    Ich nicht jagt das rotgrüne gesindel davon

    die Web seite von D Metzger ist immer noch nicht wieder erreichbar das Stinkt zum Himmel das ist Zensur
    Herr Beck die Bürger vergessen nicht alles

  43. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government.

    (Thomas Jefferson)

  44. Wieder mal ein Armutszeugnis für unsere „Demokratie“. Legale Waffenbesitzer, Sammler, Sportschützen und Jäger gefährden ja die innere Sicherheit! Ausgedacht haben sich das die grünen Intelligenzallergieker. Es ist erwiesen, daß der Anteil an Straftaten, die mit legalen Waffen verübt wurden, im Promillebereich liegt. Wer eine Waffe erwerben will, für die eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist, unterliegt strengsten gesetzlichen Auflagen. Wer als legaler Waffenbesitzer gegen die Vorschriften verstößt, ist seine Waffen ganz schnell wieder los! Die letzte Änderung des Waffengesetzes im Jahre 2003 hat bereits zu einer Verschärfung der Vorschriften geführt. Das hat aber nichts an der Kriminalstatistik geändert! Natürlich könnte es auch in Zukunft sein, daß ein paar „Südländer“ gegen das Waffengesetz verstoßen, weil der Teil mit den Messern ja für viele schwer verständlich ist. Aber das müssen wir aushalten! Wenn nach dieser Gesetzesänderung noch ein absolutes Rauchverbot erfolgt und die Atomkraftwerke komplett abgeschaltet werden, dann ist die Welt in Absurdistan wieder in Ordnung!!!

  45. Was kann man den von dieser und auch vorhergehneder Regierung anderes erwarten.
    Ich sag nur eins Flaschenpfand und noch mehr Unsinn.
    Monatelanges ringen ums Flaschenpfand,das würde ich innerhalb eines Tages besser gestalten.

  46. Mich würde interessieren, ob man Teleskopschlagstöcke weiterhin führen darf.
    Zwar steht im Artikel etwas von einem pauschalen Verbot von Hiebwaffen, aber bisher habe ich nur gelesen, dass, neben dem Verbot des Führens von Anscheinwaffen, nur die Regel bzgl. 12cm Klingenlänge und Einhandmesser neu ist. Ich habe mir das pdf-Dokument heruntergeladen und es nach dem Stichwort „Hiebwaffe“ durchsucht, aber nichts gefunden. Es wäre nett, wenn mir jemand eine kompetente Antwort geben könnte.
    Vielen Dank im Voraus.

  47. #53 Schweinsohr (07. Mrz 2008 20:16)

    #43 von Zitzewitz

    WO hast du die gesehen??? Natürlich sind die verboten!

    Sieht ungefähr so aus: http://www.teamlambchop.de/wp-content/punch02.jpg

    Der von mir gefundene (finde leider den Link nicht mehr) war noch schmaler und dürfte gut in der Hand liegen. Wer damit eins verpasst kriegt, dem Gnade Gott. Ich möchte nicht wissen, wieviele Kültürbereicherer schon damit herumlaufen.

  48. #62 von Zitzewitz: Das Bild zeigt einmal mehr: Wer sich unbedingt bewaffnen will, auch mit verbotenen Gegenständen, findet einen Weg. Das Nachsehen hat der gesetzestreue Bürger, der es sich nicht erlauben kann, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wer schon einige Vorstrafen hat und ohnehin plant, jemanden zu überfallen, der wird sich mit Sicherheit keine Sorgen darüber machen, dass sein Messer nicht länger als 12cm ist. Soviel zum neuen Waffengesetz.
    Positiv finde ich nur das Verbot des Führens von Anscheinwaffen, da ich als Polizist auch nicht in der Situation sein möchte entscheiden zu müssen, ob der Jugendliche vor mir mit einer echten oder mit einer Softair-Waffe herumfuchtelt.

  49. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, den gesetzestreuen Bürger vollends wehrlos zu machen.

    Wer mit welchem Messer auch immer einen anderen abstechen will, schert sich doch nicht um das lächerliche Waffengesetz!

    Wer eine Kaschi haben will, kauft die auch nicht bei seinem Büchsenmacher!

    Der Grundsatz „Sowenig Waffen wie möglich ins Volk“ stammt aus dem ersten Waffengesetz der Nazis. Warum wohl?

  50. Was bringt so ein Gesetz, wenn eh jeder Mohammedaner bis an die Zähne bewaffnet durch die U-Bahnen umherzieht, ohne kontrolliert zu werden.

  51. In Österreich sind nur mehr Schrotflinten und Halbautomatikwaffen für jeden erhältlich. Man muß sich natürlich registrieren lassen. Pump Guns sind seit geraumer Zeit verboten. Ich bin nur froh, dass sich unsere Zuwanderer auch strikt an das Waffengesetz halten. Ich werde mir auf jeden Fall eine Waffe besorgen und wenn ich sie nicht auf legalem Weg bekomme dann sicher auf illegalem Weg. Sollte mich dann ein Österreicher (eher unwahrscheinlich) oder eine sogenannte Zuwanderungsbereicherung bedrohen werde ich ohne Skrupel von der Waffe Gebrauch machen.

  52. Hoffentlich denken unserte lieben Sesselfurzer, die sich solchen Unsinn ausdenken, auch daran, die neuen Regeln ins türkische zu übersetzen. Sollte das nicht der Fall sein, sagt das ganze Terroristenpack wieder nur : Ike niks verstaan, ik türkisch maane !

  53. #62 von Zitzewitz

    Jaaaneeee, das Ding ist uralt,streng verboten… Meines Wissens in BRD nicht zu bekommen. Dachte du hättest ihn im Laden gesehen! Falls jemand in einem Laden darauf trifft, sofort Polizei rufen!

  54. Kann mir vielleicht jemand bzgl. meiner Frage in #61 weiterhelfen? Ist das Führen von Hiebwaffen laut neuem Gesetz jetzt definitiv verboten?
    Die Suchfunktion funktioniert nicht bei dem pdf-Dokument und ich habe beim Überfliegen der 106 Seiten nichts gefunden.

  55. Das nach Alt-68er stinkende Waffen“gesetz“: einfach ignorieren!

    P.S. Wie lange darf man wohl noch bei Obi oder sonstwo noch ein Beil oder eine Axt kaufen und transportieren ohne gegen derartige Sch…“Gesetze“ zu verstoßen? Wohl nur eine Frage der Zeit! Mann, ist mir schlecht!

  56. Wo bekommen die Türken und Musels an den iilegalen Waffen, für n normalsteblichen deutschen ist es sehr schwer an Faustfeuerwaffen zu kommen. Die Polizei sollte doch die Türken/Musels dauernd kontrollieren, auch deren Gaststätten, wenn s sein muss mehrmal täglich. In der strasse wo ich wohne giebts inerhalb von 400 metern, 5 Internet/Tel-caffees, alle in Muselhand. In allen werden am helligten Tag Drogen verkauft, Die polizei macht nichts dagegen, nur das die junkies wenn sie aus den caffees kommen, von der zivielpolizei gefilzt werden. Die Musels werden in ruhe gelassen. Die Deutschen Geschäfts und Ladenbesitzer und Anwohner haben schon Unterschriften gesammelt dagegenn! Ergebniss= NICHTS

  57. Den hier mitlesenden Österreichern (besonders den Waffenbesitzern) möchte ich die Seite http://www.iwoe.at – Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich – ans Herz legen. Schaut doch einmal ins Forum! Dort wird übrigens auch gerade über PI geredet…

  58. ach leute, heute gab es eine geiselnahme in darmstadt bei welcher der geiselnehmer, der nur eine spielzeugwaffe benutzte, von der polizei mehrfach angeschossen wurde als er mit einer geisel fliehen wollte und ihr schreibt etwas von wegen in deutschland ist euch so ein fall nicht bekannt. vielleicht mal ab und an nachrichten lesen und den tv einschalten; der post hier kam immerhin knappe 6 stunden NACH beendigung der geiselnahme.

    (ich werte hiermit nicht den rest des eintrags hier, es geht nur um diese eine aussage)

    aber wer einmal lügt und so, nicht wahr 🙂

  59. Meine Verteidigungswaffe ein Schaschlik-Spies aus Metall.
    Klingt lächerlich, ich weiss, aber das Ding ist äusserst effektiv.
    Sehr stabil, verbiegt sich nicht.
    Weil es sehr dünn ist, hat es eine höhere Durchschlagskraft als ein Messer, und geht problemlos durch die Jacke (besser noch: durch den Hals oder durchs Auge).
    Durch das abgerundete breitere Ende liegt das Teil gut in der Hand.
    Lässt sich gut verstauen, und ist vom Gewicht her extrem leicht .
    Im Notwehrfall gut einsetzbar, ohne dass man sich strafbar macht, weil keine Stichwaffe.
    Gesamtlänge 24 cm, „Klingenlänge“ gute 13 cm.

  60. Puh, da kann ich mein Katana ja weiterhin offen mit rumschleppen, ist ja kein Messer. Und wenn alle Stricke reißen, bleibt mir noch meine Axt. 😉

  61. Ob ich mich dann auch strafbar mache wenn ich mit meinem 18 cm Jagd-/Fahrtenmesser alleine in den Wald gehe?

  62. # 67

    Na ja, dass ist aber so gut wie unmöglich an eine Waffe zu gelangen, ausserdem machen Sie sich dann strafbar.

  63. Mich deucht, Spazierstöcke könnten wieder in Mode kommen, oder sind die auch schon verboten. 😉

  64. England lässt im übrigen grüßen:
    dort wurden neben – natürlich nur den legalen- Kurzwaffen so ziemlich alles verboten, was man irgendwie als Waffe einsetzen KÖNNTE:

    Das Ergebnis:
    (..) sprang die Zahl der bewaffnet begangenen Raubdelikte (..)um 10% nach oben, die der Raubüberfälle mit vorgehaltener Waffe auf offenen Straßen stieg um 9%. (..)sprunghaften Anstieg bei den Wohnungseinbrüchen, die mit einer Waffe begangen worden sind, hier liegt die Zuwachsrate bei 46% im Berichtszeitraum 2005/06. (..)
    Quelle: The Guardian, 25.01.2007

    Aktuellere Entwicklung:
    http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/147/128931/

    Aber der Trend ist weiterhin: mehr verbieten, verbieten, verbieten…

  65. Aus dem Artikel der Süddeutschen:

    Einen besonders originellen Rat gab Tony McNulty, der für die Polizei zuständige Fachminister. Wenn man Zeuge einer Gewalttat werde, solle man „auf und ab springen, um so die Aufmerksamkeit der Täter von dem Opfer abzulenken“.

    Das englische Äquivalent zu „Den Waggon wechseln“???

  66. #76 genisis (08. Mrz 2008 00:41)
    Na ja, dass ist aber so gut wie unmöglich an eine Waffe zu gelangen

    Häh? Du bekommst eine Schusswaffe genauso in jeder größeren Stadt wie du Koks oder Joints bekommst.

    Nur sind die Verkäufer, anders als beim Haschisch, nicht Allgemeinwissen das man auf dem Schulhof aufschnappt. Daher leben die meisten Menschen in dem Irrglauben, Waffen wären schwierig zu bekommen.

  67. Also, dann mal nachmessen…

    Die Klinge meines Stiletts ist 15 cm lang und an der dicksten Stelle 1,6 cm breit (ojeh, 10,6% der Länge).

    Ach Du heilige Sch… – ich bin illegal!

    Na, zum Glück habe ich noch eine große Maglite. Oder sollte ich mir jetzt endlich auch mal einen „Kleinen Waffenschein“ für meine 9mm-Gaspistole besorgen?

  68. Danke an PI, dass ihr das Thema endlich aufgegriffen habt.
    Neben dem ganzen anderen Blödsinn, der mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, wird geradezu dramatisch das sogenannte Taschenmesserprivileg beschnitten. Mehr als 1 Mio. Menschen haben in den letzten Jahren ihre Schweizermesser gegen die wesentlich praktischeren und sicheren Einhandmesser ausgetauscht. Viele Rettungsmesser sind qua Gesetz Einhandmesser, und somit ist das Führen, also das ganz normnale in der Hosentasche tragen demnächst verboten. Nicht nur das: Im Gesetz verankert ist auch, dass man diese Messer sehr wohl dabeihaben darf, wenn es um Brauchtumspflege, berufliche Notwendigkeiken oder andere gut zu benennende Gründe geht. Die Entscheidung, ob mein Grund, aus dem ich mein Messer mit mir trage, wirklich gerechtfertigt ist, überlässt Berlin den Polizisten vor Ort. Eine größere Rechtsunsicherheit kann man sich kaum vorstellen…
    Während der Beamte A Dir zustimmt und sagt, Dein Grund ist nachvollziehbar, sagt vielleicht der Beamte B „nee“ und drückt Dir eine Ordnungswidrigkeitsanzeige auf, die a) bis zu 10.000 Euro kosten kann und b) für Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen, Wafenscheininhaber etc. ein böses Nachspiel haben kann, nämlich den Verlust der waffenrechtlichen Genehmigung.

    Statt gezielt gegen die Kriminellen vorzugehen, deren Handeln auch ohne Messerverbote bereits als Bedrohung, Raub, Körperverletzung etc. strafbar sind, kriminalisiert der Staat unsere TASCHENMESSER…..

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

  69. Three hoorays for bopper!!

    Dieses Gesetz ist der reine Schwachsinn. Wahrscheinlich sind die anderen Gesetze, die diese Bande von Grenzdebilen tagtäglich produziert, auch nicht viel besser.

    PS: Was bringt Politiker eigentlich dazu, ausgerechnet der staatstragenden Schicht aus politisch und sozial aktiven, in der Freiwilligen Feuerwehr engagierten, wehrdienstleistenden Steuerzahlern ständig mit Lust mit aller Kraft in den Arsch zu treten? Ihr über direkte und indirekte Steuern und Zwangsbeiträge weit über 50 % ihrer Einkünfte wegzunehmen, um damit nicht zuletzt (neben der Fütterung bewußt und vorsätzlich importierter Asozialer) die Umerziehung genau dieser Gruppe von staatstragenden Menschen zu finanzieren (Gender mainstreaming, Antidiskriminierung usw, etc)? Kann man noch von einer Demokratie sprechen, wenn die gewählten Volksvertreter parteiübergreifend dem Volk das Misstrauen aussprechen und Massnahmen ergreifen, um dieses Volk umzuerziehen?

    Oder wird hier tatsächlich getreu der Lehre des Koran der Dhimmi entwaffnet? Daß sich unsere Kulturbereicherer an dieses Gesetz halten, wird wohl niemand ernsthaft erwarten, oder?

  70. @90: „Was bringt Politiker eigentlich dazu, ausgerechnet der staatstragenden Schicht …“

    vielleicht die staatstragende schicht selber, weil sie sich alles bieten lässt, während „die anderen“ schon krawall machen und mit 20.000 auf der straße sind, wenn einer der ihren mal den bösewicht im fernsehkrimi geben muss? ich vermute, politiker gehen den weg des geringsten widerstandes.

  71. ich empfehle jedem, der sich verteidigen will, einen metallbarhockr mitzuführen….wird aber wohl nicht lange dauern bis auch solche gegenstände unter das „waffen“gesetz fallen
    *zynismus off*

  72. Musss ich jetzt für meine Zahnstocher den kleinen Waffenschein beantragen und eine Sachkundeschulung machen ?

    Andererseits der junge stolze Muslim sein Springmesser zum Spargelstechen braucht.

  73. Das Hauptproblem der ganzen Problematik, nicht
    nur dieser ist, das der Volkswille überhaupt
    nicht berücksichtigt wird. Meiner Meinung nach
    brauchen wir eine richtige Demokratie, ähnlich
    wie in der Schweiz, in der alle wichtigen
    Entscheidungen durch Volksentscheide beschlossen werden.
    Was wir im Moment haben ist keine ‚Herrschaft des Volkes‘ sondern die Herrschaft einer selbstsüchtigen Politikerkaste.
    Nur welcher Politiker wird schon von sich aus auf Macht, Privilegien, Zugang zu Aufsichtsratsposten verzichten. Das ist in
    Deutschland letztendlich nicht anders als bei irgendeinem Despoten in Afrika, siehe Mugabe.

  74. Nachfragen bei der Polizei bringen nichts, da die Behörden das neue Gesetz noch gar nicht kennen! Ich war vorgestern bei dem Ordnungsamt meiner Kreisstadt, um zwei Langwaffen af gelbe WBK eintragen zu lassen. Da wurde auf mein nachfragen nur mit der Schulter gezuckt! Soweit ich informiert bin, betrifft das neue Waffengesetz nur Modellwaffen, die den Anschein einer Vollautomatischen Waffe erwecken. Diese Waffen zu führen, ist ausdrücklich verboten! Das war es aber vor einführeng des „neuen-alten“ Waffengesetz vor 2002 auch schon. Das Gesetz war sogar noch schärfer als das neue von 2008. Denn damals durfte man diese Modellwaffen kaufen und besitzen, aber nicht zusammenbauen! Genauso ist es mit dem alten Anscheinswaffenparagraphen. Vor 2002 war es auch Berechtigten verboten, Waffen zu besitzen, die den Anschein einer Vollautomatischen Waffe erwecke! Dieser Paragraph ist 2002 gekippt worden (EU sei Dank) so das man auf grüne WBK diese Waffen beantragen kann. Dabei handelt es sich z. B. um das Mollot (Kalashnikow) SL 8 (G 36) oder OA 15 (M 16). Der legale Waffenbesitz ist vereinfacht worden, weil die EU es so wollte. Wer künftigen Änderungen zuvor kommen will, sollte jetzt kaufen. Wenn die Waffe ersteinmal legal erworben wurde, können Änderungen das nicht mehr rückgängig machen!

  75. Ich würde es gar nicht mal Waffengesetz nennen.

    Sondern „Arbeitsschutzgesetz für Strassenbanden und Gelegenheitskriminelle“.

    Wenn Ottonormal kriminalisiert wird und Kriminelle die staatliche Garantie bekommen, das der gesetzestreue Bürger
    unbewaffnet ist.

    Bedeutet das für mich ein „Mehr „an Sicherheit am Arbeitsplatz.

    Also ein Arbeitsschutzgesetz.

  76. Bei liberalen Revolutionen wie 1848 wurde immer die Volksbewaffnung gefordert. Nun wissen wir, wohin die Reise vom „liberalen Rechtstaat“ geht.

  77. Naja, es soll ja Leute mit echten Schußwaffen geben (Sportschützen,usw.), die juckt das behinderte Gesetz gar nicht

    Ja, die gibt es. Ich bin einer davon! Beachte: Bevor Du eine Schußwaffe kaufen kannst, musst Du eine Sachkunde-Prüfung ablegen, und ein polizeiliches Zuverlässigkeits-Prüfverfahren durchlaufen, ein Jahr lang Mitglied in einem Sportschützenverein sein und von diesem Verein ein sog. Bedürfnis erhalten! Danach kannst Du Dir eine Waffe kaufen, aber nicht jede. Vollautomatische Waffen kann man in Deutschland nicht auf legalem Wege erwerben. Da sind wir schon beim Nächsten Thema. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen legalem Waffenerwerb/ Waffenbesitz und Waffe führen. Ein Sportschütze bekommt eine behördliche Waffenerwerbserlaubnis/Waffenbesitzkarte. Damit darf er eine Waffe und die dazugehörige Munition erwerben und besitzen. Fährt er mit dieser Waffe zum Schießen, muss diese in einem abschließbaren Gelass sein (i. d. R. Waffenkoffer). Die Waffe muss entladen sein, bei Waffen mit Magazin diese leer sein. Waffe und Mun. müssen in einem getrennten Behältnis transportiert werden. Erhält ein Bürger einen Waffenschein, darf er die Waffe (außer auf Volksfesten/Demonstrationen) führen. D. h. er darf die geladne Waffe „am Mann“ tragen. Waffenscheine werden nur an Personen mit besonderem Gefährdungspotential ausgegeben. Meines Wissens gibt es in Deutschland ca. 1.000 Waffenscheininhaber.

    Jede Waffe wird vom BKA beschossen. Das Bedeutet, von jeder Waffe gibt es ein Beschussbild. Dieses Beschussbild ist so individuell wie der meschliche Fingerabdruck.

    Fazit: Jede Straftat, die mit einer legalen Waffe begangen wurde, ist dieser zuzuordnen und der Besitzer überführt.

    In Deutschland werden ca. 1% der Staftaten mit legalen Waffen begangen. Zieht man davon noch die Taten ab, die mit Behördenwaffen begangen werden, dann ergibt sich ein Prozentsatz von 0,5-0,7%.

    Das bedeutet, würde man alle legalen Waffen sofort einziehen, würden die Straftaten mit Schusswaffen um ca. 0,5-0,7% zurück gehen.

    Ein verbot legaler Schusswaffen, sowie weitere Einschränkungen des Erwerbs/Besitzes ist unsinnig!

  78. Waffen töten nicht. Es ist immer der Besitzer, der die Waffe benutzt. Waffen gleich welcher Art gibt es auf St. Pauli, in den Rotlichtvierteln der Großstädte und in der Kneipenszene ohne Probleme. Hast Du Geld, kriegst Du Waffe. Egal was. D.h., wer einen Revolver braucht, der bekommt einen. Waffenschein hin oder her. Da nutzt das strengste Waffengesetz gar nichts.

    Jeder Deutsche, unbescholtene Bürger sollte das Recht haben, zur Selbstverteidigung eine legale Waffe zu erwerben.

  79. wenns um die nackte Existenz geht scheren mich alle Vorschriften einen Dreck. Gewaltlosigkeit ist vernünftig, Dämlichkeit nicht. Jeder Moslem ist ein potentieller Gewalttäter, seine Ideologie verlangt das. Die Kreaturen der Systemparteien betreiben mit Lust die Demütigung des Volkes von dessen Arbeit sie schmarotzen.
    Wacht auf, der Spuk muß beendet werden. Demokratie, Volksouveränität herzustellen ist unsere Verpflichtung.

  80. Ich begrüsse ganz herzlich alle Mitlesenden vom Forum Waffen Online! Dort wurde unter dem Titel „PI-News/Politically-Incorrect thematisiert Waffenrecht “ ein Thread eröffnet.
    Allen Interessierten hier im Blog empfehle ich ausdrücklich das Forum Waffen Online, wenn ihr euch mit dem Thema Waffen auseinandersetzen möchtet. Dort findet ihr auch noch mehr und ausführlichere Informationen zum geplanten neuen Waffengesetz, welches vermutlich ab 1.4.08 gilt.
    Forum Waffen Online: http://forum.waffen-online.de

    Grüße an alle!

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

  81. A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the People to keep and bear Arms, shall not be infringed.

  82. Jemand der mit einer echt aussehenden Spielzeugwaffe auf einen Polizisten zielt bettelt ja fast darum angeschossen zu werden.

    Was erhofft sich jemand davon mit einer nicht funktionierenden Waffe auf jemanden zu zielen von dem er weiß das die Waffe des „Gegners“ mit Sicherheit gut funktioniert und das Gegenüber auch noch damit umgehen kann?

  83. Dieses Messerverbot wurde auf Antrag des Berliner Senats in das neue WaffG aufgenommen. Nachdem die allgemeine Meinung der Abgeordneten zunächst dagegen war, brachte der Berliner Kriminaldirektor Oliver Tölle einen „Beweis“ für die Gefährlichkeit der Messer. Ein Video einer angeblich aus Braunschweig stammenden Diskothek.
    Dieser zeigte wie zwei Türsteher von einem abgewiesenen Gast mit einem Messer angegriffen wurden. Nach der Aussage des Herrn Tölle hätten die Türsteher die Nacht nicht überlebt.
    Schocktherapie auf ganzer Linie gelungen!!!!
    Die Abgeordneten waren bereit für das Messerverbot!!!
    Jetzt hat sich herausgestellt, das Video war nicht aus Braunschweig, sondern von der Diskothek „Inkognito“ aus Celle.
    Eigentlich nicht so wichtig.
    Das Video wurde nicht vollständig gezeigt. Das war schon wichtig!
    Denn in der weiteren Szene konnte man sehen, wie einer der angeblich tödlich getroffenen Türsteher mit mehreren Kollegen die Verfolgung des Messerstechers aufnahm.
    Die Betreiber der Diskothek teilten auf Anfrage mit, daß das Video vier Jahre alt ist, die Türsteher wohlauf sind und damals nur leicht verletzt wurden.
    Und mit diesen Fehlinformationen wurde von Herrn Tölle eine Grundlage im Bundestag geschaffen, der wir heute oder in Kürze ein Messerverbot zu verdanken haben.

  84. Bin gespannt, wie lange es bis zu ersten empörten Briefen aufgewachter Gutmenschen dauert, die nach dem Einkaufsbummel im Kaufhaus wegen eines Küchenmessers zu Geldstrafen verurteilt werden….
    Oder bis hier Messerhersteller wie z.B. Böker Mitarbeiter entlassen, weil der Absatz eingebrochen ist…
    Und natürlich die Frage, ob nun die Kriminalität mit Messereinsatz so nach oben schnellt wie in England- ich vermute: JA.
    Der auf PI berichtete Fall einer Selbstverteidigung gegen einen Straßenräuber muslimischer Herkunft (Einzelfall) wird ja so in Zukunft nicht mehr stattfinden können- hoffentlich zeigen sich dann die eingebürgerten Musel auch dankbar gegenüber den Dhimmiparteien, die das ermöglicht haben: CDU, SPD, GRÜNE, Die Linke- für stressfreieren Straßenraub!

  85. „Uns ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Straftäter Polizisten mit Spielzeugwaffen bedroht hätte und erschossen wurde.“

    Mir schon!
    ….sowas hat es durchaus gegeben.

    Alles in allem habe ich kein Problem mit der Verschärfung des WaffenG.

  86. Vor paar Wochen in der Ubahn. Standen paar Türkischaussehende Jugendliche (fast noch Kinder) rum und einer spiele nebenbei mit nem Butterflymesser rum. Hab mir schon überlegt ob ich ihm sagen soll das die schon länger verboten sind, will ja nicht das er da mal Ärger mit der Polizei bekommt für eine Sache die er vielleicht garnicht weiß. Der arme Kerl…das will man ja nicht.

    Natürlich hab ich das gelassen 😀

    Aber man merkt schon das es Leuten, die ev. zustechen WÜRDEN…einen Dreck interessiert ob das jetzt verboten ist oder nicht. Messer in Leute zu stecken ist ja eigentlich auch Verboten.

  87. Gibt es eigentlich irgendjemanden in der Regierung dessen Abiturnote besser ist als 3,8 ?

  88. @Aborigina,
    mutmaßlich nicht, denn sonst wären sie ja in der freien Wirtschaft zum Geldverdienen und müßten sich nicht als deren Erfüllungsgehilfen prostituieren.

    Ein Messer ist m.E. nicht das geeignete Verteidigungsmittel. Man muß zu nah an den Abschaum herantreten. Ich bevorzuge ein kleines Produkt österreichischer Herkunft, leicht, kompakt und überaus führig. Mit entsprechender Verlängerung am Griffstück.

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