
In Köln ist es still. Seit gestern abend verzichtet man in Kneipen auf laute Musik. Sogar die nach außen schalldichten Diskotheken halten sich einmal im Jahr an die traditionell strengen Auflagen zum Karfreitag. Auch der türkische Wohltätigkeitsbasar im kulturell bereicherten Vingst nimmt darauf in soweit Rücksicht, als er die Nachbarn um Verständnis bittet, dass es etwas lauter werden könnte, wenn die Muslime vom Integrationsverein ab Karfreitag 11 Uhr ihre traditionelle Straßenfete feiern. Im Dom nimmt man ebenfalls Rücksicht. Die Herren des Malteserordens ziehen dort ganz in weiß auf. Die roten Templerkreuze sind verschwunden.
Der Wohltätigkeitsbasar des Bildungs- und Integrationsvereins in Vingst überrascht gleich zweifach. Erstens durch das Fehlen auch nur vereinzelter Deutscher, die offenbar trotz der freundlichen Einladung zur etwas lauteren Karfreitagsparty, die an die umliegenden Anwohner verteilt wurde, dem Fest fernzubleiben vorziehen. So verweigern sie sich auch diesmal wieder dem gutgemeinten Angebot, sich rechtzeitig in die versammelte Parallelgesellschaft zu integrieren. Zweitens durch das Fehlen jedweden Warenangebotes, das man doch auf einem Basar für gute Zwecke gewöhnlich vorzufinden erwartet.

Immerhin ist für das leibliche Wohl der bildungs- und integrationshungrigen Muslime bestens gesorgt. Beißender Qualm, wie er in originaler Duftnote nur durch das Verbrennen von Hammelfett zu bewerkstelligen ist, zieht in dicken Schwaden von mehreren Grills durch die Nachbarschaft. Anwohnern ist zu raten, bis Dienstag morgen alle Fenster geschlossen zu halten. Dann stört es auch weniger, wenn es etwas lauter zugeht.
Für die in Vingst verbliebenen Deutschen wird es also auch dieses Jahr, wie schon in den Jahren zuvor, nichts mit der feiertäglichen Ruhe, die uns als Medizin für die Seele verordnet sei, wie Kardinal Meisner zur gleichen Zeit im Dom predigt. Immerhin ist die beeindruckende Karfreitagsandacht dort deutlich besser besucht als das Hammelverbrennen im Rechtsrheinischen.
Die Kathedrale ist bis zum letzten Platz besetzt. Im hinteren Teil der Kirche drängen sich die Touristen, ebenso beeindruckt von der glanzvollen Leistung des exzellenten Domchores wie die Gläubigen, darunter auffallend viele Asiaten und Afrikaner. Spannend wird es bei den Fürbitten, hatte doch die Qualitätspresse seit Tagen großen Wirbel um einen angeblich antisemitischen Text gemacht, mit dem um die “Erleuchtung der Juden” gebetet würde. Was Kardinal Meisner dann vorträgt, klingt ganz anders: “Die Juden, die du als erstes Volk erwählt hast: Möge der Herr ihnen auf ihrem Wege die Erfüllung gewähren, die ihnen verheißen wurde”. Erst später gibt es eine weitere Fürbitte, die aber nicht speziell auf die Juden bezogen ist, sondern auf “alle, die nicht an Christus glauben”. Dort wird dann um Erleuchtung gebetet.
Zum Schluß der Andacht gibt es einen besonderen Höhepunkt. Dann trägt der Kardinal das Kreuz in einer Prozession durch die Gläubigen in den hinteren Teil des Domes zu einer symbolischen Grabstätte. Das Besondere in Köln: Die Prozession wird traditionell von einer großen Abordnung von Angehörigen des Malteserordens begleitet. Die Abkömmlinge der legendären Templer bildeten sich zur Zeit der Kreuzzüge in Jerusalem, wo sie sich der Krankenpflege und der Verteidigung des heiligen Landes verschrieben haben. An die Geschichte erinnern große rote Templerkreuze auf ihren langen weißen Umhängen. Ein seltenes Bild in unserer Zeit, die nicht müde wird, sich bei Muslimen für die damalige Einmischung zu entschuldigen. Vielleicht gar ein provozierendes Bild? Nach knapp 1.000 Jahren wurde es für die Kölner Malteser offenbar Zeit, sich neu einzukleiden. Ganz zeitgemäß mit weißen Umhängen, die dem historischen Modell bis auf eine Kleinigkeit gleichen: Das große rote Templerkreuz ist Ostern 2008 verschwunden. Immerhin, wenn man genau hinschaut, ist es noch ganz klein und verschämt an ihren Mützen. Wenn alle etwas Rücksicht nehmen, klappts eben auch mit Multikulti am Karfreitag!
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Bisher 80 Kommentare:




















































Im Artikel 139 ist festgesetzt, dass “der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.”
Dies äußerst sich dann unter Anderem in diesem “Feiertagsgesetz”, hier verankert in der “Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg” (PDF-Datei).
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Gibts sowas nur in Baden Württemberg???
Paragraph 7, Absatz 2 des Gesetzes schreibt vor, dass “an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober während
des Hauptgottesdienstes verboten sind:
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
- öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld
erhoben wird.”
Paragraph 8 des Gesetzes schreibt Folgendes vor:
“(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
1 öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren
Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis 13
Uhr.
(2) Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, an Fronleichnam und am Ersten Weihnachtstag sind öffentliche Sportveranstaltungen
bis 11 Uhr verboten.”
Paragraph 10 dann ist der Feind aller Partygänger:
“(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag,
Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag
und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.
(2) An den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober
sind öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.”
Paragraph 11:
“Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen,
am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag,
Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten.”
Gibts sowas nur in Baden-Württemberg???
Wie sagte der (türkische) Führer?
Assimilation ist ein Verbrechen?
Stimmt!
Wohl aber nicht auf Dauer – denke ich mal – die Bedrängnis durch die Feinde Christus ist noch nicht groß genug – noch kann ja angepaßt werden – aber wenn das nicht mehr funktionieren wird und auch der letzte Gutmensch vor der Wahl Islam oder Rübe ab stehen wird, kommen die Malteserkreuze wieder.
Es ist schon sehr passend wie sich die Spreu vom Weizen trennt und wie groß der Abfall noch werden wird, aber es bleibt dabei:
Wann immer sich nur zwei oder drei in meinem Namen versammeln, werde ich unter Ihnen sein bis ans Ende alle Tage. Jesus von Nazareth
Das wäre dann die für mich immerwährende Osterbotschaft und da kratzt kein Mohammed und kein Allah dran.
Köln hat 120.000 Bewohner muslimischen Glaubens, also deutlich mehr als 10 %. Viele bezeichnen die magische 10 % Grenze als die kritische Masse. Nun, da sich diese “Bewohner” einen Dreck um die Sitten und Gebräuche der einheimischen Bevölkerung scheren, ist das wohl gar nicht so abwegig!
#1 pb
Ja, das ist zum Kotzen: eine religiöse Minderheit zwingt totalitär eine Mehrheit ihr normales Leben komplett einzustellen (insbesondere die von Dir angeführten Par. 10 &11 ist die absolute Unverschämtheit).
Man sollte das Kausalitätsprinzip mal wieder beachten: warum muß sich eine Mehrheit der Minderheit anpasse, warum erdreistet sich eine “religiöse” Gruppe, anderen aufzunötigen, wie sie zu leben hat.
In einem echten Rechtsstaat würde selbstverständlich für keine einzige Gruppe irgendeine Ausnahme gemacht.
Wieder mal ne “schelle” für Kölns Bügermeister und Moslemfreund Türken-Fritz Schramma.
alle Tage. =aller Tage. sorry
#1 pb
Das Grundgesetz wurde geändert. Die Würde der Muslime ist unantastbar.
Die Malteserkreuze sind von den Umhängen weg? Was kommt als nächstes?
Dass die Malteserkreuze von den Rettungswagen des Malteser-Hilfsdienstes verschwinden?
Nun, ich werde künftig stets ein Templerkreuz tragen (d.h. sobald meine Bestellung eingetroffen ist – bestellt habe ich hier ).
Ein sehr guter und wichtiger Bericht!
Es sind scheinbar nur kleine Zugeständnisse, aber eben genau dort wo Haltung geboten wäre. Schade!
Diese Grillparty ist doch von der STadt genehmigt worden. Von welchem Schemelreiter ?
Dann muss eben geklagt werden, wenn diese Party nicht hätte genehmigt werden dürfen.
#3 ComebAck schrieb:
Halleluja, Amen!!
(Die Atheisten und Andersgläubige hier mögen mich bitte verzeihen, aber als bekennender Christ konnte ich jetzt nicht anders, es quoll aus mir heraus….)
Ostern das Kreuz nicht zu tragen – das ist so in etwa wie Autofahren und die Räder wegzulassen.
Jetzt gerade im BR Fernsehen: Der Kreuzweg aus Rom Station IV: Jesus wird von Petrus verleugnet.
Wer erkennt die Parallelen?
Gleiche Rechte und Pflichten für alle Bürger ?
Nicht in Gutmenschdeutschland, schon gar nicht im islamisch bereicherten Köln: http://www.pro-koeln.org/artikel4/osterruhe.htm
gerade die Malteser müssten’ doch besser wissen
München
deutschesopfer@web.de
Und aufs Neue :
http://www.pro-koeln.org/index.html
Das heisst so viel wie :
Weg da! jetzt bin ich hier !
Einige Dhimmi-Schwachköpfe entschuldigen sich jetzt schon für Geert Wilders Film Fitna(das Böse)und produzieren “I´am so sorry”Clips,damit man dann das echte Video nicht findet.
http://www.mediamatic.net/article-33851-en.html
na das war doch eh ein weltoffenes integrationsfest. da gab es noch gar keine geschlechtertrennung wie hier:
http://gegendenstrom.wordpress.com/2008/03/18/geschlechtertrennung-beim-gemeindefest/
Bin ja gespannt darauf, wann die Bundeswehr das deutsche Hoheitsabzeichen, das Eiserne Kreuz, an den Kriegsgeräten überpinselt und dafür eventuell die Micky-Maus draufpinselt.
Sekte.
#18 Douglas
Das ist wirklich interessant – sich für was entschuldigen, dass es gar nicht gibt (Herr Wilders ist ja nun deutlich im Verzug – warum erläutert er leider nicht, oder habt ihr was gesehen?)
Aber sie sprechen Herrn Wilders nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung ab. Ihr Verhalten ist zwar unlogisch (s.o.), aber andererseits auf dem “Marktplatz der Ideen” nicht verwerflich. Ich würd’s zwar nicht machen …
Der Malteserorden ist kein Abkömmling des Templerordens. Beide sind bzw. waren von Anfang an voneinander unabhängige geistliche Ritterorden. Warum die Umhänge der Ordensritter das Malteserkreuz nicht zeigen, das weiß ich nicht. Ich kann mir aber in keiner Weise vorstellen, das damit eine Konzession an die Mohammedanr verbunden ist.
Zu Karfreitagsparty der Mohammedaner:
Müssen Straßenfeste in Köln nicht vom Ordnungsamt genehmigt werden?
Feierten die Mohammedaner ihre Karfreitagsparty mit Genehmigung?
Wenn Ja, welcher Beamter erteilte die Genehmigung und was war seine Rechtsgrundlage.
Hat Jemand in anderen Regionen Deutschlands ähnliche Mohammedanerpartys bemerkt?
Lasst uns die Mohammedaner und ihre Helfershelfer verklagen. Wir müssen die Rechtgeleiteten mit aller Kraft in die Schranken weisen und zwar hier und heute.
sorry, aber da haben sich in dem bericht über die malteser ein paar fehler eingeschlichen:
1. die amlteser tragen schwarz (siehe orderofmalta.org)
2. die malteser haben ein weißes achtspitziges kreuz – das malteserkreuz.
und
ganz wichtig
3. sie sind k e i n e abkömmlinge der templer.
bei denen im bild dargestellten handelt es sich wahrscheinlich um grabesritter .
salu
cagney
Ich denke, sa steckt mehr als nur reine Provokation hinter.
Das ist perfide Taktik.
Wie schon der frühere “Tag der deutschen Einheit” mittlerweile zum “Tag der offenen Moschee” zurechtgebürstet wurde, geht es jetzt verstärkt den christlichen Feiertagen an den Kragen.
In 10 Jahren wird es kein Ostern in Deutschland mehr geben.
Ich fürchte gar, das es dann überhaupt kein Deutschland mehr geben könnte.
voll depri
rs
Also wenn die in meiner Stadt so ne Grillparty veranstalten würden, dann würde ich mich mit ein paar Leuten zusammentun, und die Musels am Ostermontag mit den übrig gebliebenen Ostereiern bewerfen!
das ist der kniefall vor der gewalt!
das ist die politik des charakterlosen freundeskreis CDU!
schaut was ihr gewählt habt, und überdenkt eure stimmvergabe.uckermann hat richtig gehandelt.
oups,
ich meine natürlich malteser.
Das Feiertagsgesetz gibts zwar überall, doch haben einige Städte, wie z.B. Wesel Ausnahmegenehmigungen für muslimische Hochzeiten erteilt, sa daß deren archaische Musik mit 500 Autos, die einer Karawane gleichen auf dem Todestag Jesu Hochzeit feiern können.
#7 Deutsche Kartoffel18 (21. Mrz 2008 21:22)
Nein, das ist eine hefter Arschtritt für den Türken-Schramma.
Das ist nicht nur auf Köln zu Ostern beschränkt.
Da hat es vor einiger Zeit einen Film bei You Tube gegeben, in dem sich ein Pastor in einer süddeutschen Kleinstadt beschwert hat, dass die Türken ihre Autoradios vor der Kirche während der Christmette, voll aufdrehten und damit die Messe absichtlich störten.
Hat jemand vielleicht diesen Film?
in 28 muss es richtig heissen: heftiger A…..
Auch in Afghanistan feiern die MohammedanerInnen:
http://www.focus.de/politik/ausland/afghanistan_aid_266558.html
Hier noch ein Kommentar, der den Focus-Zensurfilter passieren konnte:
Anzeige
Aus dem PI-Link zum Malteserorden:
Keine Abkömmlinge der Templer also, sondern eher ein parallel dazu existenter Ritterorden.
http://www.nensel-kalender.de/nk/quellen/feiertage/nw/19890510.html
Und das nennen sie Integration – dazu kann ich nur sagen: das ist genau die Musellogik: Mal mit dem Schwxxxz, mal mit dem Axxxx. Hirn haben die auf alle Fälle keins.
Man kann ihnen 100x einen Lexikon vor ihre Nase halten, 100x die Bedeutung des Wortes Integration vorlesen und dann kommen sie mit ihrem Affenhirn und nennen so was Integration – die sind einfach irrsinnig.
Annnnnnnnneeeeeee, muhahahaha
Ruft mal bei der Polizei an. Was die lieben Muselmanen dort abziehen ist verboten!
“Ordnungsamt – Besondere Vorschriften zum Karfreitag
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass für den “stillen Feiertag” Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten.
22.03.2005
Sowohl für diejenigen, die am Gründonnerstag Abend oder am Karfreitag etwas unternehmen wollen, als auch für potentielle Veranstalter dürften die folgenden Hinweise daher von besonderem Interesse sein: Am Gründonnerstag (24. März) ist ab 18 Uhr jegliche öffentliche Tanzveranstaltung verboten.
Am Karfreitag (25. März) und noch bis Karsamstag, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.
Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen (gilt auch für die Staubsauger an Tankstellen) geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz am Karfreitag Wohnungsumzüge.
Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, öffnen dürfen auch die Museen. Über Ausnahmen von den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes NW entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Stadt appelliert daher an alle Betreiber von Gaststätten, Tanzlokalen, Diskotheken und alle anderen Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, diese Verbote zu beachten. ”
http://www.hagen-58.de/Nachrichten/Hagen…
Das Fest hat eigentlich die Stadt Köln zu verantworten. Immerhin vergibt sie bzw. die zuständigen Behörden die Genehmigung. Die Bürger sollten sich hier an der richtigen Adresse beschweren, vielleicht auch direkt beim OB.
Die Stadt kann sich nicht über Landesrecht hinwegsetzen. Da muß ein Polizist vor Ort einschreiten wenn man ihm den entsprechenden Gesetzespassus vor die Nasehält. Bei Nichteinschreiten ist es Rechtsbeugung und führt bei Anzeige automatisch zu einem Disziplinarverfahren.
Tja, letztes Jahr Karfreitag wollte in meiner etwas entfernteren Nachbarschaft so ein Steineniederwerfer seine SATan-Schüssel per Hammerschlagbohrer an die Aussenwand anbringen.
und nicht im niedergeworfenen Haus (der bes islam
.
Auf die Frage ob er wisse welch ein Tag denn wäre, atwortete dieser er wisse schon dass das ein christlicher Feiertag sei. Na dann pack dein Werkzeug schön mal ein forderte ich ihn auf, er befinde sich immer noch im Haus des Krieges (darr den herben
den Harb könne er gleich sofort haben.
Was geschah? Er versuchte mich bösen Blickes anzufunkeln und ich grinste freundlich zurück.
Danach ging ein Geheule und Gewinsel los. Mein Grinsen wurde breiter. Nach meiner Aufforderung ins haus zu gehen und feiernde Christen nixht zu belästigen, verschawand er doch tatsächlich. Die Satan-Schüssel kam erst am Dienstag nach Ostern an die Wand.
Da klingelte ich auch gleich bei ihm und meinte, na geht doch.
Die Musels im Haus hielten dabei nur Maulaffen feil.
Geht doch wenn man es nur will
Die deutschen, christlichen Nachbarn (Psychodoktor samt Gattin) hatten ängstlicherseits keine Einwände bei karfreitäglicher Störung, so sind sie halt die lieben Gutmenschen.
Fröhliches Fest der Ostara allerseits.
Und geht mehr auf die Straße und zeigt Präsenz mit Rückgrat.
Oder ist das alles nur eine Angelegenheit der Heiden?
Sowas wie in Köln heute darf nicht vorkommen!
Es wäre jedenfall angebracht einen Antrag auf Ermittlung der Umstände der zugrundeliegenden Sondergenehmigung bie der Bezirksbehörde und bei Rat der Stadt Köln zu stellen. Dabei wäre eine Einbeziehung der örtlichen Medien (besonders der Boulevardmedien) durchaus von Nutzen. Wer hat das unterschrieben? Da läst sich leicht ein Strick für den Unterzeichner draus drehen
Hier mal etwas weiterführende Quellensuche
Hier der genaue Wortlaut:
Freitag, 14. April 2006 (Karfreitag)
Zwischen 6 und 11 Uhr, also zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, sind die Einschränkungen am größten. Dann sind grundsätzlich alle Veranstaltungen verboten.
Anschließend sind einige wenige Veranstaltungen zulässig. Sie müssen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sein, die dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen. So sind auch klassische Musikkonzerte oder ernste Theateraufführungen nur dann erlaubt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen.
Verboten sind hingegen alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen oder Ereignisse, wie etwa
Märkte,
gewerbliche Ausstellungen,
Tauschbörsen,
Sportveranstaltungen, einschließlich Pferderennen,
Zirkusaufführungen,
Volksfeste,
Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken, aber auch
Wohnungsumzüge.
Autowaschanlagen, Spielhallen, Videotheken und Wettannahmestellen müssen ebenfalls geschlossen bleiben.
Weiter:
Gesetz über die Sonn- und Feiertage
(Feiertagsgesetz – SFG)
Gesetz Nr. 1040
Vom 18. Februar 1976 (Amtsbl. S. 213), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr. 1637 vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 75, 77)
Siehe auch BS Saar unter Nr. 1131-1.
- Auszug –
§ 1 Allgemeines
(1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die kirchlichen Feiertage sind nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
(2) Der Schutz gilt von 0.00 bis 24.00 Uhr, wenn in den nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
§ 1 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:
Baden-Württemberg: § 5 FTG; Bayern: Art. 1, 2 FTG; Berlin: § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Brandenburg: § 1 FTG; Bremen: § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hessen: § 5 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 1 FTG; Niedersachsen: § 1 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 1 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 1 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 1 SFG; Sachsen-Anhalt: § 1 FeiertG; Schleswig-Holstein: § 1 SFTG; Thüringen: § 1 ThürFtg.
Eine entsprechende Regelung fehlt in Hamburg.
——————————————————————————–
§ 4 Allgemeine Arbeitsverbote
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind vorbehaltlich des § 5 alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- oder Feiertages widersprechen.
§ 4 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:
Baden-Württemberg: § 5 Abs. 1 FTG; Bayern: Art. 2 Abs. 1 und 2 FTG; Berlin: § 1 Abs. 3 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Brandenburg: § 3 FTG; Bremen: §§ 3, 4 Abs. 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hamburg: § 1 FeiertagsSV; Hessen: § 6 Abs. 1 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 3 FTG; Niedersachsen: § 4 Abs. 2 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 3 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 3 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 2 SFG; Sachsen-Anhalt: § 3 Abs. 1 und 2 FeiertG; Schleswig-Holstein: §§ 4, 5 Abs. 1 SFTG; Thüringen: § 4 Abs. 1, 2 ThürFtg.
——————————————————————————–
§ 5 Ausnahme von den Arbeitsverboten
(1) Von den Verboten nach § 4 Abs. 2 sind ausgenommen
1. Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht zugelassen sind,
2. die Tätigkeiten der lizensierten Postunternehmen sowie der Versorgungsbetriebe und -anlagen, der Eisenbahnen und sonstiger Unternehmen, die der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen,
3. die Tätigkeit der Hilfseinrichtungen des Verkehrs mit der Maßgabe, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen nur zulässig sind, soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind,
4. die im Fremdenverkehr üblichen Dienstleistungen persönlicher Art,
5. Tätigkeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Unglücks oder eines Notstandes oder zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Sachen,
6. unaufschiebbare Tätigkeiten im Haushalt oder in der Landwirtschaft,
7. die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus oder Garten,
8. Tätigkeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. Dazu gehören insbesondere der Betrieb von Saunas, Bräunungs- und Fitneßstudios.
(2) Bei den erlaubten Tätigkeiten ist auf das Wesen des Tages Rücksicht zu nehmen. Unnötige Störungen, insbesondere Geräusche, sind zu vermeiden. Eine Störung der Gottesdienste darf nicht eintreten.
§ 5 SFG entspricht folgenden Vorschriften in den Ländern:
Baden-Württemberg: § 6 Abs. 3 und 4 FTG; Bayern: Art. 2 Abs. 3 FTG; Brandenburg: § 4 FTG; Hamburg: §§ 1, 2 FeiertagsSV; Bremen: § 4 Abs. 2 Gesetz über die Sonn- und Feiertage; Hessen: § 6 Abs. 2 und 3 HFeiertagsG; Mecklenburg-Vorpommern: § 4 FTG; Niedersachsen: § 4 Abs. 2 NFeiertagsG; Nordrhein-Westfalen: § 4 Feiertagsgesetz NW; Rheinland-Pfalz: § 4 LFtG; Sachsen: § 4 Abs. 3 SFG; Sachsen-Anhalt: § 3 Abs. 2 und 3 FeiertG; Schleswig-Holstein: § 4 SFTG; Thüringen: § 4 Abs. 3 ThürFtg.
Diesen Scheinheiligen geht es hiebei doch gar nicht wirklich um Religion.
Die wollen doch bloß die Herrenmenschen spielen. Und die Einheimischen schikanieren.
Und sonst gar nichts.
Denn so religiös wie die tun, sind die doch nie und nimmer!!!
Ich unterstelle eine bewußte Provokation. Ostern ist – leider ist das kaum noch bekannt – das höchste Fest der Christenheit.
Wenn wir während des Ramadan ein Grillfest neben der Moschee veranstalteten, wären die Heiden mal wieder “beleidigt”. Wünschenswert wäre ein möglichst lauter Protest der Einheimischen.
Grillfest ???
well BBQ Party with Pork and Beer a Rodeo and Musik von Gospel über Country bis hin zu Rock usw.
Möglichkeiten derer gibt es viele.
Interressant ! wieso geht eigentlich PI hier nicht auf das äußerst tolerante Christentum ein, was auf Grund eines Feiertages ! ALLEN anderen Menschen verbieten will zu feiern, oder zu arbeiten? wenn das der Islam machen täte, würde der Mob hier wieder toben.
Aber so zeigt sich das Ihr nicht an einer aufgeklärten Gesellschaft interresse habt, sondern auch bloß in eurem Glauben verblendet seit wie die Moslems.
Wenn das was Ihr fordert, das erstarken der christlich- jüdischen Kultur, sich durchsetzten täte, wäre kein Unterschied zum Islam zu spüren, es wäre ein Gottesstaat geführt von Tyrannen und kontrolliert von Schafen zur Unterdrückung Andersdenkender.
Es handelt sich nicht um ein kirchliches, sondern um ein staatliches Verbot. Könnte damit zusammen hängen, dass Deutschland sich in einer bestimmten geistesgeschichtlichen Tradition versteht. Gut, das ist jetzt zu hoch. Einfacher: Alle müssen sich an Gesetze halten, unabhängig, für wie blödsinnig man sie hält. Es scheint aber eine Ausnahme zu geben. Und darum geht es. PI
Die Stadt Köln sollte mal Auskunft geben.
Was für ein unmenschlicher Akt.
Wenn jetzt irgend eine Andere Glaubensgemeinschaft, Verein usw. an diesem Tag ein Öffentliches Fest Veranstaltet hätte oder Bier ausgeschenkt, keinen würde es großartig stören.
Die meisten Deutschen nehmen ihrer Religion eh sehr locker.
Allerdings wir befinden uns ja in Deutschland Ordnung muss sein und so ein Basar ist ja eine bewusste Provokation und Kriegserklärung gegenüber der Christenheit.
Man könnte ja auch mal einfach mit den Veranstalter im Vorfeld reden ob man das Fest nicht auf einen anderen Tag verschieben könnte. Wenn es doch Einladungen an die Nachbarn gegeben hat.
Oder man könnte ja mal einfach die Einladung annehmen.
Die bösen gemeinen Muslime.
Es gibt ja schließlich sonst keine Probleme in diesem Land
Es geht hier darum, dass ein Teil der Bevölkerung sich etwas leisten darf, wofür andere eine ordentliche Geldstrafe abdrücken müssten. Oder meinst Du, die Disobetreiber gehen heute alle in die Kirche? Geh mal in unser Archiv… letztes Jahr am Ostersonntag gab es eine ähnlichen Fall (Verkaufsverbot) PI
Wenn an einem der höchsten christlichen Feiertage solch ein Zirkus veranstaltet wird, dann hat das eben nichts mit Integration zu tun sondern viel mit Provokation. Aber anscheinend hat dieser Rummel ja den Segen von Behörden und Politikern, was wieder einmal mehr deren besondere Verbundenheit zu unseren muselmanischen Kolonisatoren unter Beweis stellt. Und das ist der eigentliche Skandal. Rücksicht auf die Belange von christlichen Deutschen ist von diesen Herrschaften nicht zu erwarten, auch nicht von denen, die das C im Parteinamen führen. Das Verhalten dieser Kaste ist ein Schlag ins Gesicht für alle gesetzestreuen Deutschen, die sich hoffentlich bei der nächsten Kölner Kommunalwahl bei “ihren” Politikern bedanken. Über die zunehmende Politik- und Staatsverdrossenheit braucht sich da niemand mehr zu wundern – und über die zunehmenden Auswanderungszahlen ebenfalls nicht. Krieg und Flucht hängen eng miteinander zusammen. Und dass in diesem Land ein Krieg gegen die einheimische Bevölkerung stattfindet, kann kein ernsthafter Mensch mehr bestreiten.
Tierschauen
sind erlaubt.