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Waffendeal bei Aldi-Süd

Soviel Spaß für wenig Geld: Für 3,99 Euro hat Aldi-Süd ab heute praktische Taschenmesser im Angebot. Empfohlen für Freizeit, Camping, Auto, etc.. Was Aldi im Gegensatz zu seriösen Waffenhändlern seinen Kunden verschweigt: Es handelt sich bei den praktischen Werkzeugen um sogenannte Einhandmesser, deren Führen nach dem neuen Waffengesetz seit dem 1. April strafbar ist.

Gerade Aldikunden, die sich wenig für Bestimmungen des Waffengesetzes interessieren, weil sie nicht beabsichtigen, sich zu bewaffnen, können mit dem Schnäppchen in eine böse Falle tappen. Wer der Aldi-Empfehlung arglos folgt, und so ein Messer in der Tasche oder im Auto mit sich führt, muss zusätzlich zum Schnäppchenpreis ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro einkalkulieren, wenn er einem Polizisten auffällt.

Schade, ein entsprechender Hinweis hätte Aldi zwar Umsatz gekostet, gleichzeitig aber Millionen ahnungslosen Bürgern einmal eindrücklich vor Augen geführt, wie weit die Bevormundung der Bevölkerung durch die politische Dressurelite schon fortgeschritten ist. Das neue Waffengesetz, das neben Einhandmessern gesetzestreuen Bürgern auch zahlreiche weitere Mittel zur Selbstverteidigung nimmt, wurde von allen Bundestagsparteien mit einziger Ausnahme der FDP verabschiedet.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Waffendeal bei Aldi-Süd"

#1 Kommentar von Thorag am 10. April 2008 00000004 12:39 120783118112Do, 10 Apr 2008 12:39:41 +0100

Hab mir gerade 2 gekauft, die Freiheit nehm ich mir!

#2 Kommentar von Rabe am 10. April 2008 00000004 12:41 120783126212Do, 10 Apr 2008 12:41:02 +0100

Schlechte Zeiten für Pilzsammler. Die führen nämlich gerne solche Messer mit sich.

#3 Kommentar von Chaoslord666 am 10. April 2008 00000004 12:41 120783126212Do, 10 Apr 2008 12:41:02 +0100

Das nennt man Zielgruppengerechtes Marketing 🙂

#4 Kommentar von Civis am 10. April 2008 00000004 12:47 120783162912Do, 10 Apr 2008 12:47:09 +0100

Schade, dass Aldi Nord die nicht im Angebot hat. ich würde glatt unsere gesamte Familie damit ausstatten. Naja, so muss das Tränengas weiter reichen..

#5 Kommentar von xypher am 10. April 2008 00000004 12:54 120783206712Do, 10 Apr 2008 12:54:27 +0100

Das ist sachlich nicht ganz richtig. Anbei ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext:

Es ist verboten

– Hieb- und Stoßwaffen (z.B. zweischneidige Dolche)

– feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

– oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser, inkl. Springmesser) ohne Rücksicht auf die Klingenlänge

zu führen.


Dieser Absatz gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Von daher steht dem Pilze sammeln nichts im Wege. Hauptsächlich dreht es sich um das zugriffsbereite Mitführen, sprich wenn man den Dolch in einem Etui am Gürtel trägt. Sowie der Hoffnungsträger der türkischen Demokratie….

#6 Kommentar von Holy_Pig am 10. April 2008 00000004 12:55 120783213612Do, 10 Apr 2008 12:55:36 +0100

Manche Waffenläden legen Einhandmesser bei Besetllungen bei. Ich geh ohne Gas-Waffe nicht mehr aus dem Haus.

#7 Kommentar von der_Julius am 10. April 2008 00000004 12:57 120783225312Do, 10 Apr 2008 12:57:33 +0100

Hat doch einen einfachen Grund, warum das Waffengesetz geändert wurde:

Es soll vermieden werden, dass deutsche Bürger friedliche Muslime aus Notwehr verletzen, wenn sie von diesen auf Bahnhöfen oder einfach so auf der Strasse angegriffen werden. Auch das Abziehen von Handys, Geld oder sonstigen Wertsachen soll dadurch für unsere muslimische Freunde nicht mehr zum gefährlichen Alltag werden, denn bisher mussten sie mit Gegenwehr rechnen.

Super Deeskalations-Gesetzt!

Ausserden finde ich es gut, dass deutsche Richter nicht vorbestrafte deutsche Bürger für das Werfen von Fussmatten SOFORT für 8 Monate einsperren, während man vorbestrafte Migranten für schwere Körperverletzung SOFORT wieder frei lässt.

Echt krass, dieses Land!

#8 Kommentar von Mr-Hagen am 10. April 2008 00000004 12:58 120783228212Do, 10 Apr 2008 12:58:02 +0100

„Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt“

Da ist dann ja auch gleich das Schlupfloch für die nächste türkische Messerstichattacke…

#9 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 13:01 120783248201Do, 10 Apr 2008 13:01:22 +0100

Diese Spielzeugmesser sind verboten? Mal wieder ein weiteres lächerliches Gesetz. Klar kann man das als (tödliche Waffe) einsetzen, das geht aber auch mit einem Hammer, mit etwas Fantasie auch mit einem Schnürsenkel oder einem Stück Gartenschlauch usw. Nicht, dass ich ein solches Werkzeug benötigen würde (ich lauf auch nicht mit sowas rum).
Bis vor kurzen war es ja auch legal, ein Katana bei sich zu führen, solange man damit niemandem bedroht oder ähnliches, hat sich daran was geändert?
Was ist eigentlich genau ein „Einhandmesser“? Messer, die man mit beiden Händen halten muss, nenne ich für gewöhnlich schwert, klingt für mich nach einem Gesetz, dass ich irgendwann tatsächlich versehentlich übertrete, weil ich es einfach nicht verstehe.

#10 Kommentar von gw am 10. April 2008 00000004 13:12 120783312201Do, 10 Apr 2008 13:12:02 +0100

#5 xypher (10. Apr 2008 12:54)

typischer gummiparagraph, der den bürger dem wohlwollen des polizeibeamten vor ort ausliefert. selbstverteidigung, das scheint bisher sicher, ist jedenfalls kein „anerkannter zweck“. und gerade wenn so ein esser sinn macht, etwa wenn man nachts in kulturbereicherter umgebung unterwegs ist, dürfte es schwer sein, glaubhaft zu achen, dass man gerade pilze sammelt.

#8 RedHead (10. Apr 2008 13:01)

einhandmesser sind messer, die sich mit einer hand öffnen und arretieren lassen.

#11 Kommentar von hel am 10. April 2008 00000004 13:12 120783315201Do, 10 Apr 2008 13:12:32 +0100

Ich unterstelle mal dass die Aktion bei Aldi pure Absicht ist. Die wollen schlicht und einfach ihre Lager leerbekommen, bevor sich das neue Waffengesetz unter der Bevölkerung rumgesprochen hat. Wer sollte auch auf die Idee kommen, dass das Führen von Taschenmessern verboten sei? Und wo liegt da überhaupt der Sinn?

Berliner (?) Jugendliche und ihre Messer, recht amüsant: [10]

#12 Kommentar von vollmuffel am 10. April 2008 00000004 13:12 120783316201Do, 10 Apr 2008 13:12:42 +0100

Die Klinge dieses ALDI-Messers ist weniger als 12 cm lang und feststellbar ist es wohl kaum 😉

naja, zum Pilze suchen wird es reichen…

#13 Kommentar von SpearHead am 10. April 2008 00000004 13:20 120783360901Do, 10 Apr 2008 13:20:09 +0100

#1 Thorag

Richtig so, auf solche Gesetze ist geschi…en.

#8 RedHead

Ein sogenanntes Einhandmesser lässt sich mit einer Hand öffnen. Meistens ist ein Pin am Klingenende, man kann dann mit dem Daumen die Klinge austellen.

#14 Kommentar von SpearHead am 10. April 2008 00000004 13:21 120783370201Do, 10 Apr 2008 13:21:42 +0100

aufstellen

#15 Kommentar von MozartKugel am 10. April 2008 00000004 13:22 120783376601Do, 10 Apr 2008 13:22:46 +0100

Qualitativ schlecht! Nicht kaufen!

#16 Kommentar von SpearHead am 10. April 2008 00000004 13:23 120783380001Do, 10 Apr 2008 13:23:20 +0100

Huch, einer war schneller.

#17 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 13:30 120783422201Do, 10 Apr 2008 13:30:22 +0100

Ich würde übrigens Selbstverteidigung als Grund ansehen, aber allgemein anerkannt ist es wohl kaum. Nunja, zur Selbstverteidigung sind auch andere Dinge praktischer. Ich habe allerdings schon die Wirkungslosigkeit diverser Selbstverteidigungswaffen aus der Nähe miterleben dürfen, keine angenehme Situation, wenn man Gerade einer größeren Gruppe Angreifer gegenübersteht…
Mir ist keine effektive Selbstverteidigungswaffe bekannt, die in Deutschland legal ist und zudem noch verdeckt tragbar, durchgeknallte Gewalttäter (ich denke hier zwar auch, aber nicht vor allen an Islam-Faschisten), wird das aber kaum Abschrecken.

#18 Kommentar von Nurmalso am 10. April 2008 00000004 13:32 120783436801Do, 10 Apr 2008 13:32:48 +0100

ist schon echt häftig das teil.
Als ich den Bericht hier gelesen habe bin ich sofort losgestürmt mir 2 von den dingern zu kaufen (eins mit säge und eins ohne).

Makaber der Text auf dem Karton:
Sicherheitshinweise:
– Der Artikel muss unbedingt von Kindern und solchen Personen ferngehalten werden, die sich den Gefahren im Umgang mit dem Messer nicht bewusst sind!

– Vorsicht die Messer sind sehr scharf. Es besteht Verletzungsgefahr!

– Das Messer jederzeit sauber halten. Reinigen Sie das Messer nach Gebrauch sorgfältig.

#19 Kommentar von rechtsanvolt am 10. April 2008 00000004 13:37 120783462601Do, 10 Apr 2008 13:37:06 +0100

aldi hat in abständen immer wieder diese messer im angebot.ich habe seit jahren auch eins und trage es immer mei mir. obwohl die klinge nicht lang ist, möchte ich sie nicht zwischen die rippen bekommen.
eine gefahr erkenne ich auf jeden fall und würde sie nicht an jugendliche abgeben.ich könnte mir vorstellen, dass wenn kritik laut würde, aldi die messer zurückziehen wird.

#20 Kommentar von hel am 10. April 2008 00000004 13:38 120783468701Do, 10 Apr 2008 13:38:07 +0100

Interessant: Die Auslegung des Messerparagraphs von Bundesinnenminister Schäuble: [11]

#21 Kommentar von Travis Bickle am 10. April 2008 00000004 13:47 120783526101Do, 10 Apr 2008 13:47:41 +0100

10000 euro machen das Aldi Schnäppchen dann aber doch teuer.

Besser Kinderschänden.
Wurde vor ein Paar Tagen ein notirischer Kinderschänder wiedereinmal auf Bewährung freigelassen, aber er mußte 1500 Euro Geldstrafe einstecken!
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 7.4.2008

Soviel zum Thema deutsche Justiz

#22 Kommentar von yack am 10. April 2008 00000004 13:48 120783528301Do, 10 Apr 2008 13:48:03 +0100

Diese Lösung ist ganz einfach – und legal:

1. Sowas hier kaufen:

[12]

Am Besten direkt in Schottland bestellen, bei einem guten Waffenschmied. Nicht am Stahl sparen, sollte schon ein guter Scheffield-Stahl sein.

2. Da die Dinger eigentlich nur noch zeremoniell getragen werden, muss die Klinge nachgeschliffen werden. Bei einem guten Stahl wird das Teil so scharf wie ein Rasiermesser.

3. Einem Angreifer das Teil am Besten in den Oberschenkel rammen, dann eine viertel Drehung und wieder rausziehen. Geht auf Grund der Blutrinnen und des Riffelmusters am Klingenrücken problemlos. In der Regel sagt der Angreifer danach nix mehr, sondern liegt stöhnend am Boden.

Vorteil: Feststehende Klinge unter 12 cm, also legal. Brauchtumsmesser (Ihr seit halt alle Schotten und habt nur gerade euren Kilt nicht dabei). Und gerade für auch für Frauen geeignet.

Ich habe meines vor über 20 Jahren aus Edinburgh mitgebracht und es seither fast immer dabei. Passt problemlos auch im Anzug in die innere Brusttasche, gleich neben die Kugelschreiber.

#23 Kommentar von residentalien am 10. April 2008 00000004 13:49 120783535201Do, 10 Apr 2008 13:49:12 +0100

Das ist sachlich nicht ganz richtig. Anbei ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext:

Es ist verboten

– Hieb- und Stoßwaffen (z.B. zweischneidige Dolche)

– feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

– oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser, inkl. Springmesser) ohne Rücksicht auf die Klingenlänge

zu führen.

Dieser Absatz gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Von daher steht dem Pilze sammeln nichts im Wege. Hauptsächlich dreht es sich um das zugriffsbereite Mitführen, sprich wenn man den Dolch in einem Etui am Gürtel trägt. Sowie der Hoffnungsträger der türkischen Demokratie….

na, da haben wir ja schon die ausnahmen, die fuer die kueltuerbereicherer gelten:

1.: brauchtumspflege
2.: allgemein anerkannter zweck

ist ja beides bei den musels wohl zutreffend.
ergo: die musels duerfen messer tragen – ist ganz klar im gesetz geregelt!!!

#24 Kommentar von vossy am 10. April 2008 00000004 13:49 120783537201Do, 10 Apr 2008 13:49:32 +0100

Es ist schon sträflich von ALDI, solche Messer nach Inkrafttreten des Waffengesetzes zu verkaufen. Vor allem, weil sich der brave und gesetzestreue deutsche Michel daran halten wird, im Gegensatz zu anderen Mitbürgern.

#25 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 13:49 120783538001Do, 10 Apr 2008 13:49:40 +0100

@#19 hel: Also aus meiner Schule sind letztendlich die Leute Polizist geworden, deren klügste jemals getätigte Aussage war: „Ich werde Polizist, weil ich für was anderes zu doof bin.“ Polizisten sind auch keine Juristen, es kommt auch öfter vor, dass Polizisten einem etwas abnehmen, was Sie für illegal halten, man aber dann mit juristischer Unterstützung problemlos wieder bekommt, weil polizeiliche Fehleinschätzung. Mir hat auch mal ein Polizist gesagt, es ist gängige Praxis, bei Unwissenheit Waffen erstmal abzunehmen. Nun soll ein mögliches Bußgeld von deren Urteilsvermögen abhängen? Mir scheint, dies ist nur ein weiteres Gesetz, um der Polizei weitergehende Willkürmaßnahmen einzuräumen.

#26 Kommentar von Teddy Mohammed am 10. April 2008 00000004 13:49 120783538601Do, 10 Apr 2008 13:49:46 +0100

Ich hab mir auch sofort einige geholt. Bevor der Staat uns noch alle Moeglichkeiten nimmt uns zu verteidigen. Ich wette in ein paar werden die Etablierten noch die Kuechenmesser verbieten und unser Brot muessen wir dann mit Steinen schneiden wie die Urmenschen.
In Amerika ist das Recht auf Waffen ein Menschenrecht denn es anstaendigen Buergern die Moeglichkeit sich zu verteidigen. In Deutschland will die Regierung keine Menschenrechte!!! Wo ist Amnesty International wenn man die mal braucht!

#27 Kommentar von JuppdiDupp am 10. April 2008 00000004 13:54 120783565401Do, 10 Apr 2008 13:54:14 +0100

zum Glück muss ich, wo ich herkomme, noch keine Waffen mit mir tragen^^

offtopic:

[13]

#28 Kommentar von Gilgenbach am 10. April 2008 00000004 13:54 120783569601Do, 10 Apr 2008 13:54:56 +0100

Wie ist es möglich, nach neuem Recht solche Messer in Massen zu verkaufen?
Erwerbe ich bei Aldi sowas, muß ich es bei mir haben; zumindest schon mal auf dem Weg aus dem Laden nach Hause!
Aber vieleicht gibts ja im Gesetz ein Lex Aldi? Eine Ausnahmeregelung, damit die Läger bei Aldi geräumt sind und der Erwerber dann für die Vernichtung zuständig ist und seinen Erwerb direkt in die nächste Polizeiwache bringt!
Räumen nun auch die Händler die Läger, die Replicas anderer Waffen verkaufen?
Da hat der Schäuble sich doch sicher mit auseinandergesetzt?
Schön ist auch, daß in der Werbung bei Aldi nicht auf die Einhandfunktion hingewiesen wird! Die gleichen Messer gabs schon mal im letzten Jahr. Da wurde es selbstredend erwähnt!
Beweis! Ich hab so ein Ding! Es ist gut wenn, wie gerade am letzten Samstag, sich ein Großhund bemüßigt fühlt, meinen Kleinhund zu attackieren und mich dann da mit einbezieht! Der Halter dieses Hundes bemühte sich doch eifrig, jedenfalls eifriger, als er es sonst getan hätte!

#29 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 13:58 120783588401Do, 10 Apr 2008 13:58:04 +0100

In Italien ist das Mitführen von Taschenmessern mit einer Klingenlänge von über
5 cmtr.Verboten. Ich habe trotzdem ein längeres (zu meinen Schutz ) im Handschuhfach, scheiß auf die Strafe, weil die Musels halten sich auch nicht daran.

#30 Kommentar von mullah-milch am 10. April 2008 00000004 13:58 120783590901Do, 10 Apr 2008 13:58:29 +0100

Schon traurig, dass es dem deutschen Bürger nicht mehr gestattet ist, einfache Gebrauchsmesser mit sich zu tragen. Das neue Gesetz haben wir wohl den abziehenden Messerstecher-Muselmanen zu verdanken 🙁

#31 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 14:05 120783634302Do, 10 Apr 2008 14:05:43 +0100

@Schlernhexe: in Italien sind Nunchakus legal, wenn man damit umgehen kann, kackt sich ein Messerstecher in die Hose, aber Vorsicht, Kopftreffer enden leicht tödlich.

#32 Kommentar von Langhaariger Rocker am 10. April 2008 00000004 14:22 120783733202Do, 10 Apr 2008 14:22:12 +0100

Brauchtumspflege = Samurai?

#33 Kommentar von DerJutt am 10. April 2008 00000004 14:25 120783752802Do, 10 Apr 2008 14:25:28 +0100

@ 28 Gilgenbach
War der Großhundhalter Musel ?

#34 Kommentar von Langhaariger Rocker am 10. April 2008 00000004 14:29 120783774202Do, 10 Apr 2008 14:29:02 +0100

Ist Hobbykoch ein „anerkannter Grund“ um ein 24 cm langes Sakimesser bei sich zu haben?

#35 Kommentar von Campo Santo am 10. April 2008 00000004 14:35 120783810602Do, 10 Apr 2008 14:35:06 +0100

Die meisten von uns können sich eh nicht gegen eine Messerattacke, die oft von mehreren Kulturbereicherern gemeinsamt durchgeführt wird verteidigen, deswegen ist diese Diskussion sinnlos. Selbst -wenn möglich- eine grossen Hund führen,zusammen mit Pfefferspray und so schnell wie möglich abhauen, wenn’s noch geht…..wurde hier schon alles diskutiert. Ich halte am meisten von Distanzwaffen, aber legal gibt’s kaum Pistolen und Revolver. Es gibt keine Lösung, ausser einer Revolution.

#36 Kommentar von halali am 10. April 2008 00000004 14:37 120783826902Do, 10 Apr 2008 14:37:49 +0100

Wie ist das mit Einarmigen? Die sind doch geradezu auf so eine Aufklapp-Hilfe angewiesen!

#37 Kommentar von Langhaariger Rocker am 10. April 2008 00000004 14:40 120783842802Do, 10 Apr 2008 14:40:28 +0100

@35: Stimmt eigentlich. Wenn schon Minimesser verboten sind, kann man auch gleich ein Locheisen mitnehmen.

Wichtig: Keine Zeugen!

#38 Kommentar von gw am 10. April 2008 00000004 14:52 120783912102Do, 10 Apr 2008 14:52:01 +0100

#22: das ding ist ein dolch (beidseitig geschliffen) und daher verboten.die klingenlänge spielt bei einhandmessern nach dem neuen gesetz keine rolle mehr. selbst miniaturausgaben mit 1 cm klinge sind verboten. es zählt nur das merkmal einhandmesser.und da es angesprochen wurde: doch, die aldimesser lassen sich mit einer hand öffnen und feststellen, sind also vollwertige einhandmesser.

#39 Kommentar von Campo Santo am 10. April 2008 00000004 15:00 120783962703Do, 10 Apr 2008 15:00:27 +0100

Das nicht endende Messerthema möchte ich um das Verteidigungswerkzeug „Axt“ bereichern. Erstens fällt dieses Arbeitswerkzeug nicht weiter auf, es sorgt für Distanz zum Angreifer, ein einmaliger kurzer Einsatz genügt zur dauerhaften Abwehr, hat mich ein guter Bekannter drauf gebracht, der es wohl wissen muss….lol…..

#40 Kommentar von Roi Danton am 10. April 2008 00000004 15:00 120783962803Do, 10 Apr 2008 15:00:28 +0100

Hab´ mir direktemang beim Aldi um die Ecke eins besorgt. Die Verarbeitung ist in Ordnung, wenn man nicht jeden Tag einen Hirsch damit aufbrechen muss. Das Ding ist spitz wie Nachbars Lumpi und geht durch jede Mozartkugel wie durch Butter.

Dass ist neben vielen Links und manch praktischer Software der erste gute Tip für Hardware.

Danke PI

PS: Gott sei Dank bin ich weder brav, noch übertrieben gesetzestreu.

#41 Kommentar von face-the-truth am 10. April 2008 00000004 15:10 120784022303Do, 10 Apr 2008 15:10:23 +0100

mein tip für die messerliebhaber:

ein britisches armeemesser.
der dorn ist verdammt praktisch zum entknoten, öffnen von bierdosen (druckbetankung), tut beim zustecken auch sehr weh, und das teil sollte an sich als werkzeug durchgehen.
[14]

aber es gibt schon mittel, sich gegen angriffe mit messern zu wehren.

und wenn es sein muss, geht jeder mit gartengeräten und werkzeugen durch die straßen. auch da gibt es viele, die böse verletzungen verursachen können, und den gegner auf distanz halten. wird ja wohl nicht verboten sein.
stecheisen, fugenreiniger, schraubendreher und ähnliches.
man muss auch kein Dan Inosanto sein, um sich wehren zu können.
mir ist aufgefallen, dass sich kulturbereicherer lammfromm benehmen, wenn man ihnen, bzw jedem einzelnen, körperlich überlegen ist. da kommt es auch schon vor, dass die vor einem die straßenseite wechseln. alles nur eine frage des auftretens. und gegenüber solchen leuten muss man nicht höflich sein.
man muss ihnen zu verstehen geben, wer das sagen hat.

#42 Kommentar von Robo am 10. April 2008 00000004 15:15 120784050803Do, 10 Apr 2008 15:15:08 +0100

Wir brauchen ein neues Waffengesetz:
Jeder der mindestens 25 Jahre alt ist, Deutscher und keine Vorstrafen aufweist, sollte eine Faustfeuerwaffe führen dürfen.
Bei Ausländern analog, dazu mindestens 10 Jahre in Deutschland gelebt haben.
Dafür aber harte Strafen bei illegalem Waffenbesitz.

#43 Kommentar von Atomist am 10. April 2008 00000004 15:31 120784151203Do, 10 Apr 2008 15:31:52 +0100

Das ist unglaublich. Wir sollen auf die totale Versklavung vorbereitet werden!

#44 Kommentar von Langhaariger Rocker am 10. April 2008 00000004 15:37 120784187403Do, 10 Apr 2008 15:37:54 +0100

@Robo: Warum Waffenbesitz wenn man nicht Deutscher ist? Gibt es in der Schweiz schließlich auch nicht.

#45 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 15:41 120784210103Do, 10 Apr 2008 15:41:41 +0100

@#43 Langhaariger Rocker: Damit man sich z.B. gegen die ganzen bewaffneten Deutschen wehren kann!

#46 Kommentar von nonconformicus am 10. April 2008 00000004 15:54 120784285903Do, 10 Apr 2008 15:54:19 +0100

Ich werde mich als Al-Di Nord-Kunde jetzt diskriminiert fühlen!

:‘-(

#47 Kommentar von Gabbo am 10. April 2008 00000004 16:15 120784412904Do, 10 Apr 2008 16:15:29 +0100

Aldi ist der letzte Dreck, die sollte man eh komplett boykottieren, wegen ihres geschächteten HALAL Fleisches. Allah geweihtes Fleisch wird da verkauft, man muss auf das Halal-Siegel achten.

#48 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 16:22 120784454704Do, 10 Apr 2008 16:22:27 +0100

Langsam wird für mich das Kopftuch auch Interessant. Eine Verwandte in Stuttgart sagte mir, wenn du dich wie eine Muslima kleidest, kannst du ruhig durch ein bekanntes Viertel gehen. Hast du aber ein nettes Röckchen an, dann kannst dann wetzen wie ein Hase.

#49 Kommentar von Robert de Nitro am 10. April 2008 00000004 16:46 120784600104Do, 10 Apr 2008 16:46:41 +0100

hab das Messer grad zurückgebracht. Arretiert nicht richtig, dadurch ein potenzieller Fingercutter. Hatte auch keine Lust die anderen auszuprobieren.

#50 Kommentar von TechnoLogiY am 10. April 2008 00000004 17:14 120784767805Do, 10 Apr 2008 17:14:38 +0100

Also, gäbe es die Dinger auch bei Aldi Nord, hätte ich mir glatt eins gekauft. Wenn ich mal mit Freunden in der Stadt bin und ich auf dem Nachhause-Weg an Asylhäusern vorbei muss, habe ich lieber so ein Teil dabei…

#51 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 17:16 120784780505Do, 10 Apr 2008 17:16:45 +0100

Die Klinge sollte so lang sein, daß wenn man zusticht, daß man auf der Hinterseite des Muselarsches noch einen Kamelsattel aufhängen kann, wenn einer meine Tochter noch ein mal Blöd anmacht,dann Passiert was, weil die „Carabinieri “ die scheißen doch vor Angst in die Hose.

#52 Kommentar von nonconformicus am 10. April 2008 00000004 17:18 120784790205Do, 10 Apr 2008 17:18:22 +0100

#49

Danke für den Testbericht. Ich fühle mich nicht mehr diskriminiert.
Außerdem habe ich eben festgestellt, daß im Schubfach ganz hinten ein Hirschfänger mit 15cm Klingenlänge aus DDR-Zeit rumlag.
😉

Ob ich das Ding jetzt nur noch in Verbindung mit einer Lederhose und Karohemd mit mir führen darf?

#53 Kommentar von Robert de Nitro am 10. April 2008 00000004 17:20 120784805105Do, 10 Apr 2008 17:20:51 +0100

also, ich finde das ganz praktisch:

[15]

#54 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 17:25 120784833205Do, 10 Apr 2008 17:25:32 +0100

Ich habe so die Faxen voll.
Auf der Polizeidienstsstelle hieß es, so lange sie nicht Körperlich zu Schaden gekommen ist, können wir nichts tun.
Also muß erst Abwarten bis sie (die Tochter) Vergewaltigt oder Abgestochen wird?
Erwischt man dich mit über ein Prommille, können sie dich für sechs Monate einkasteln, und die Kulturberiecher bekommen dann ,wenns gut läuft Bewährung, ich könnte kotzen…

#55 Kommentar von uli12us am 10. April 2008 00000004 17:25 120784835405Do, 10 Apr 2008 17:25:54 +0100

einhandmesser sind messer, die sich mit einer hand öffnen und arretieren lassen.

Und das ist bei dem Teil eben nicht der Fall. Genausowenig bei nem normalen Taschenmesser. Der eine Knopf hinten dient dazu, damit man die verriegelung lösen kann. Und auch das ist mit einer Hand nicht zu bewerkstelligen.

#56 Kommentar von Roi Danton am 10. April 2008 00000004 17:37 120784902205Do, 10 Apr 2008 17:37:02 +0100

@Robert de Nitro

Ich hätte mir auch lieber ein japanisches Masamo Taschenmesser mit 17fach gefalteter Klinge aus aus Carbonstahl gezogen.
Aber ich hätte auch gerne einen Orange County Chopper und heize stattdessen mit dem Piaggio Scooter über`n Freeway.
Ist ein bisschen `ne Geldfrage.
Meine Klinge arretiert jedenfalls supi.Ich mache mir da eher um die Muselfinger sorgen.

By the way, stammt dein Nick aus der geilen LOBO Comicserie aus den neunzigern?

Gruss Roi Danton

#57 Kommentar von 6thoth am 10. April 2008 00000004 17:37 120784905305Do, 10 Apr 2008 17:37:33 +0100

Wer kauft schon ein Messer für 4 Euro?! Lächerlich, wirklich! Muss ja nicht gleich ein Damast sein, aber bisschen Qualität was Stahl, Holz und Verarbeitung angeht sollte schon sein.
Also bitte, ja?

Ich würde mich schämen, allein schon des Gedankens wegen mir so ein Schrott überhaupt zu besorgen..

#58 Kommentar von Sagax am 10. April 2008 00000004 17:42 120784932005Do, 10 Apr 2008 17:42:00 +0100

Zitat aus einem Schreiben Dr. Schäubles vom 09.04.2008 bei abgeordnetenwatch. de:
„Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit.“
Mein Vorschlag Schreiben kopieren und stets bei sich tragen, wenn man mit einem Einhandmesser das Haus verlässt.
[11]

#59 Kommentar von Eisenbieger am 10. April 2008 00000004 17:42 120784937305Do, 10 Apr 2008 17:42:53 +0100

#23 residentalien

na, da haben wir ja schon die ausnahmen, die fuer die kueltuerbereicherer gelten:

1.: brauchtumspflege
2.: allgemein anerkannter zweck

ist ja beides bei den musels wohl zutreffend

Der ist gut….lacht*

#60 Kommentar von Gilgenbach am 10. April 2008 00000004 17:46 120784958405Do, 10 Apr 2008 17:46:24 +0100

@33# der jutt

Der mit dem großen Hund war kein Musel!

Dazu muß ich sagen, daß der Hund ja eigentlich auch nichts dafür kann! Der Halter müßte zu spüren bekommen, was es bedeutet, wenn man so einen Hund hält!

#61 Kommentar von Hochdruckreiniger am 10. April 2008 00000004 18:08 120785092306Do, 10 Apr 2008 18:08:43 +0100

Tolles Gesetz. Mal gucken, was wir als nächstes von China übernehmen. Ob ein Bußgeld erhoben wird, ist mit Sicherheit auch stark vom Grad der Pigmentierung des Trägers abhängig. Denn wenn Hassan den Polizisten anschreit, er als Scheisskartoffel habe die türkische Kultur, in der man mit dem Messer als Mann gilt, zu respektieren, dann will der Polizist natürlich nicht als Nazi dastehen.

#62 Kommentar von uli12us am 10. April 2008 00000004 18:09 120785098106Do, 10 Apr 2008 18:09:41 +0100

Wie siehts denn eigentlich mit nem Morgenstern aus. Muss ja kein besonders grosser und schwerer sein. Nunchako ist ja bei uns soweit ich weiss ebenso verboten und der Morgenstern ist ja recht ähnlich dazu.

#63 Kommentar von islamgegner am 10. April 2008 00000004 18:26 120785201906Do, 10 Apr 2008 18:26:59 +0100

Das tragen von Waffen ist uns Deutschen verboten, weil wir deutsche Gesetze lesen können, wer aber nicht lesen kann, weil er kein deutsch kann, ausser ,,Scheiss Deutscher“ zu brüllen, obwohl er noch nicht mal weiß, was er da brüllt, dem kann man auch das Tragen von Waffen nicht verbieten, wie denn auch?

#64 Kommentar von Eisenbieger am 10. April 2008 00000004 18:50 120785343906Do, 10 Apr 2008 18:50:39 +0100

Nun, ich empfehle für die häusliche Sicherheit, eine Armbrust! Nen Luftgewehr habe ich schon, aber damit kannste nix anfangen. Armbrüste jedoch, fallen unter die gleichen Gesetze wie Luftgewehre. Nur sind sie ungemein wirkungsvoller…sprich gefährlicher!

Mann, wir leben im Jahre 2008, und versuchen unser Heim mit Messern, Luftgewehren, Gaspistolen, oder eben Armbrüsten zu schützen… Und das gegen Gegner, die Pistolen, Gewehre, Maschinengewehre, Panzerfäuste, Bomben aller Coleur, usw besitzen..und das nur, weil uns unser eigener Staat nicht schützen (will?) kann!

Dazu kommt noch, das es in deren Glauben, Allah noch erlaubt, uns zu belügen, betrügen…eben alles, um den ungläubigen Herr zu werden.

Wir haben Scheiss Karten!

#65 Kommentar von Campo Santo am 10. April 2008 00000004 19:01 120785409107Do, 10 Apr 2008 19:01:31 +0100

„Wir haben Scheiss Karten!“
Genau, deswegen kommt es auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse an. Bewaffnen geht nicht und gegen die hordenweise Auftretenden geht’s nur mit Distanzwaffen.
( Die von mir oben erwähnte Axt führt mein Bekannter stets im Kofferraum mit sich. Das lässt sich auch bei Kontrollen rechtfertigen)

#66 Kommentar von islamgegner am 10. April 2008 00000004 19:06 120785441907Do, 10 Apr 2008 19:06:59 +0100

Wir haben gar keine Karten mehr, bei dieser Konstellation, die Du angeführt hast, sind wir nur noch Opferlämmer und sonst nichts!
Von oben können wir keine Hilfe erwarten, denn die machen doch die Augen zu und verkaufen unser Land an die …..
Da kommt sicherlich keine Hilfe, sondern eher noch ein Tritt in den Allerwertesten.

#67 Kommentar von Eisenbieger am 10. April 2008 00000004 19:13 120785480407Do, 10 Apr 2008 19:13:24 +0100

#65 Campo Santo (10. Apr 2008 19:01) “Wir haben Scheiss Karten!”
Genau, deswegen kommt es auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse an. Bewaffnen geht nicht und gegen die hordenweise Auftretenden geht’s nur mit Distanzwaffen.
( Die von mir oben erwähnte Axt führt mein Bekannter stets im Kofferraum mit sich. Das lässt sich auch bei Kontrollen rechtfertigen)
——————————-

Nun ja; Ne Axt im Auto ist nicht schlecht, ist allerdinds als Distanzwaffe nur einmalig einzusetzen.

Ich persönlich habe eine Feuerwehraxt, hinter einer Glasvitrine an der Eingangstür, habe es glaube ich schon einmal geschrieben!

Aber was hilft das, wenn einer mit ner Schusswaffe kommt?

Nun, wir wollen mal nicht zu sehr (was den Schutz der eigenen Wohnung betrifft) schwarzsehen. Was dir in der U-Bahn oder einfach auf dem Nachhauseweg (z.B. Bedienung nachts um 1) passieren kann, das ist wirklich bedenklich! Zumal ein Verbrecher sich nen Dreck ums Waffengesetz kümmert!

Unser EX Innenminister Zimmermann, hatte in den 80igern mal vorgeschlagen, das jeder Deutsche, der nicht vorbestraft ist, Zuhause nen Gewehr haben dürfe…

Naja, was dabei herauskam, sieht man ja. Nicht mal Spielzeugpistolen, dürfen wie echte Waffen aussehen.

#68 Kommentar von islamgegner am 10. April 2008 00000004 19:17 120785507907Do, 10 Apr 2008 19:17:59 +0100

Naja, was dabei herauskam, sieht man ja. Nicht mal Spielzeugpistolen, dürfen wie echte Waffen aussehen.
——————————————–
Sind denn Spielzeuge noch erlaubt?
Mann könnte doch einem Gangster mit einem Gummistopfen vielleicht Angst machen und dann würde der böse Nazideutsche auch noch verknackt, weil er sich mit Spielzug gewehrt hat und es zur Bedrohung eines lieben Mitbürgers eingesetzt hat!

#69 Kommentar von Nitribeat am 10. April 2008 00000004 19:19 120785518407Do, 10 Apr 2008 19:19:44 +0100

@ #53 Robert de Nitro:

das Victorinox-Tool ist ein feines, leider fällt es „dank“ der Einhandöffnung der Klinge auch unter das neue Gummi-WaffG-§.

Gilt im Übrigen auch für mein Leatherman Wave. Habe ich gerade festgestellt, dass sich die beiden Klingen in der Tat einhändig öffnen und arretieren lassen. Toll. Trotzdem werde ich das Tool weiter mit mir tragen.

#70 Kommentar von RedHead am 10. April 2008 00000004 19:27 120785564607Do, 10 Apr 2008 19:27:26 +0100

@#62 uli12us: Ich nehme an, du meinst Nunchaku. Diese Dinger sind extrem gefährlich, man kann sich selbst versehentlich sehr weh tun, das geht leichter als mit einem Messer. Dieses Ding hat allerdings keine Ähnlichkeit zu Wurfsternen. Wurfsterne jeder Art sind übrigens auch verboten, Wurfmesser und Wurfpfeile aber nicht (sofern ich noch auf dem laufendem bin).
Das Gesetz bezüglich des Verbots von Nunchakus ist auch sehr witzig, der Verbotsgrund ist die Einstufung als Würgwaffe, trotzdem gilt das Verbot sogar für Softnunchakus mit lockerem Seil, welches bei einem Würgversuch gleich kaputt gehen würde. Diese Trainingsgeräte (aus meiner Sicht eher Spielzeuge) sind stärker reglementiert als Schusswaffen, mit denen man ja unter bestimmten Vorraussetzungen (z.B. im Schützenverein) rumballern darf.

#71 Kommentar von Eisenbieger am 10. April 2008 00000004 19:32 120785593307Do, 10 Apr 2008 19:32:13 +0100

68 islamgegner (10. Apr 2008 19:17)
Naja, was dabei herauskam, sieht man ja. Nicht mal Spielzeugpistolen, dürfen wie echte Waffen aussehen.
——————————————–
Sind denn Spielzeuge noch erlaubt?
Mann könnte doch einem Gangster mit einem Gummistopfen vielleicht Angst machen und dann würde der böse Nazideutsche auch noch verknackt, weil er sich mit Spielzug gewehrt hat und es zur Bedrohung eines lieben Mitbürgers eingesetzt hat!

———————————————————————————————————–

Das ist ein interessanter Aspekt!

Nicht das Werkzeug tötet, sondern der, der das Werkzeug benutzt.

Ich kann auch jemanden mit einem Schraubenzieher erstechen!

Vielleicht wird ja bald das mitführen von Schraubenziehern verboten. Dannach die Nagelfeile in Handtaschen…usw.

#72 Kommentar von freeblogger am 10. April 2008 00000004 21:03 120786138509Do, 10 Apr 2008 21:03:05 +0100

Es lohnt sich immer beim paranoiden Konvertierten Dietmar aus S vorbei zuschauen. Er ist immer bestrebt PI Fehler nach zuweisen. Besonders dämlich hat er sich bei „PI kurz berichtigt (28)“ angestellt.

OT (…)Bei den von Aldi Süd angebotenen Messern handelt es sich zwar tatsächlich um Einhandmesser, deren bestimmungsgemäßer (!!!) Gebrauch und das notwendigerweise entsprechende Mitsichführen aber selbstverständlich nach wie vor nicht verboten ist. (…) Wenn [man] (..) mit einem solchen Messer zum Beispiel abends auf der Straße, in der Kneipe oder meinetwegen auch in der Disco angetroffen wird, dann ist das nach neuem Recht jedoch in der Tat nicht mehr erlaubt. Denn in solchen Fällen kann von der Absicht eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs zweifellos nicht mehr die Rede sein. (…)

Genüsslich zitiert er dabei das Waffengesetz. Er fühlt sich gut und denkt, super, jetzt habe ich es PI gezeigt. Aber was hat er gezeigt? Richtig, dass dieser Linksradikale keine Ahnung von Jura hat! 🙂 Wenn er das Gesetz mal richtig gelesen hat, würde er feststellen, das § 42a Abs. 1 WaffG ein Verbotstatbestand ist und Abs. 2 ein Ausnahmetatbestand zu Abs. 1. Mit anderen Worten, es ist grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen. Dietmar, lass dir das doch mal von Fareus erklären …..

#73 Kommentar von donkender am 10. April 2008 00000004 21:12 120786195009Do, 10 Apr 2008 21:12:30 +0100

Ja,ja, das neue Waffengesetz hat es in sich!
Danach sind die so genannten Cuttermesser mit Abbrechklingen auch verboten, da die Klinge einhändig auszufahren und zu arretieren ist.
Sowas gibt es für 1€ im Baumarkt.
Taugt angeblich gut dazu einen Dialog mit Flugzeugführern zu beginnen…..
mfG. donkender

#74 Kommentar von Mtz am 10. April 2008 00000004 21:23 120786260409Do, 10 Apr 2008 21:23:24 +0100

ES GEHT UM ABSCHERECKUNG

#35 Campo Santo (10. Apr 2008 14:35)
„Die meisten von uns können sich eh nicht gegen eine Messerattacke, die oft von mehreren Kulturbereicherern gemeinsamt durchgeführt wird verteidigen, deswegen ist diese Diskussion sinnlos.“

Das ist richtig und falsch zugleich. Denn es geht nicht um Abwehr, sondern um Abschreckung!

Erfahrungsgemäß machen sich die Musel-U-Bahn-Messerstecher ziemlich ins Hemd, wenn ein potentielles Opfer sich mal nicht an die ihm zugedachte Rolle hält – und ein Messer zieht. Dann rennen die. Kann man auch verstehen, dend wie Du richtig schreibst, eine richtige Messerstecherei ist saugefährlich. Aber eben auch für den Angreifer. Und das wissen die. Sie wissen auch, daß sie selber natürlich auch nicht trainiert sind. Außerdem, wenn das potentielle Opfer plötzlich unerwartet – wirklich empörend! – ein Messer zieht, wer weiß, vielleicht sticht es auch als erster zu, dieses Drecksopfer?

Drum ist es schon wichtig, genau zu wissen, was man zur Abschreckung mit sich führen darf. Meines Wissens nach wie vor erlaubt: Teppichmesser. Bösartig und wirkungsvoll.

Aber, so ein schottisches Messerchen, von dem jetzt schon mehrfach die Rede war, würde mir schon gefallen. Messer im Jacket, da fühlt man sich gleich sicherer.

Wo bekomme ich so ein schottisches Traditionsmesser von guter Qualität? Hat jemand eine Adresse? (By the way, nach dem neuen Gesetz klingt das verdächtig nach Marktlücke! Es ist ein echter bedarf an Effektiven, aber dennoch erlaubten Messern.)

#75 Kommentar von Genug am 10. April 2008 00000004 21:27 120786282709Do, 10 Apr 2008 21:27:07 +0100

Wenn ich lese, was hier zum Teil abgesondert wird, schäme ich mich, ein Deutscher zu sein. Oder besser gesagt: ich schäme mich, dass diejenigen, die hier über „Musel“ schreiben, Deutsche sind.
Das hat nichts mehr mit political incorrect oder Mut zur unbequemen Wahrheit zu tun, das ist nur dumpfes Bodensatzgebrabbel…

Danke auch an alle die kampfbegeisterten Kommentatoren hier, die sich nach Kräften bemühen unseren Politikern nachträglich die Rechtfertigung für dieses absurde Gesetz zu liefern.
Kauft euch lieber ein Pfefferspray und gut is

#76 Kommentar von Nitribeat am 10. April 2008 00000004 22:19 120786596010Do, 10 Apr 2008 22:19:20 +0100

Ach, Herr Schäuble wird mir schon fast sympathisch. Das Gesetz irgendwie auch:

>(2) Absatz 1 gilt nicht
> 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder
> Theateraufführungen,

Ich bin u.a. Fotograf.

Diese bedeutet: wenn ich nebst meiner Fotoausrüstung (im Wert eines Oberklassen-PKW) ein Einhandmesser dabei habe – und sei es, um Stativschrauben festziehen zu können – ist alles okay.

#77 Kommentar von Nitribeat am 10. April 2008 00000004 22:20 120786605110Do, 10 Apr 2008 22:20:51 +0100

@ Genug: falls Sie es nicht wissen, Pfefferspray darf in .de lediglich gegen Tiere (die armen Tiere…) verwendet werden. Das wird Ihnen auch jeder seriöse Waffenhändler sagen.

#78 Kommentar von Genug am 10. April 2008 00000004 22:28 120786651910Do, 10 Apr 2008 22:28:39 +0100

@Nitribeat: Schon richtig! (hätte ich erwähnen sollen 😉
Aber man soll damit ja auch niemanden überfallen, sondern das Zeug nur im Notfall einsetzen. Und der Gebrauch in einer echten Notwehrsituation dürfte zulässig sein.
Die Verwendung von Messer führt dagegen u.U. zu:
– Eskalation mit schweren Verletzung beider Parteien
– Massiver Ärger mit der Staatsanwaltschaft
– Unsinnigen Gesetzen (§42a WaffG)

#79 Kommentar von Grant am 10. April 2008 00000004 23:12 120786917711Do, 10 Apr 2008 23:12:57 +0100

1. Ein Dhimmi darf keine Waffen tragen.

2. Ein Dhimmi, der seine Hand gegen einen Rechtgläubigen erhebt, ist des Todes.

Was wundert Euch an dem Waffengesetz? Für wen gilt das wohl? Und für wen nicht? Und wer wird wohl bei einem Verstoß bestraft und wer nicht?

#80 Kommentar von Heretic am 10. April 2008 00000004 23:20 120786960811Do, 10 Apr 2008 23:20:08 +0100

Messer? Das erinnert mich daran, dass ich mal blaue Bohnen im Walmart nachkaufen muss.

#81 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 23:27 120787006311Do, 10 Apr 2008 23:27:43 +0100

Hört .. hört ..hört:
Zitat der politisch korrekten Waffeninspektion:
Bei einer überraschend durchgeführten und zur Stunde noch laufenden Razzia in phöllig irrsinnigen (PI) Kreisen konnte die Polizei am frühen Abend insgesamt 11 Messer (#1, #18, #19, #22, #26, #28, #29, #40, #50, #56, #69), zwei Äxte (#39, #67), eine Gaspistole (#6), eine Armbrust (#64), ein Luftgewehr (#64) sowie Tränengas (#4) sicherstellen. Ein Beamter zeigte sich vor Ort über die unfassbare Gewaltbereitschaft der einschlägig bekannten Ausländer- und Muslimenhasser schockiert:

Unglaublich, was die mit den konfiszierten Waffen alles anstellen wollten. Ein potentieller Messerstecher (#22) wollte einem angeblichen ‘Angreifer’ sein Messer sogar in den ‘Oberschenkel rammen’, in der so verursachten Wunde eine ‘viertel Umdrehung’ ausführen und die Stichwaffe dann wieder ‘rausziehen’, damit der Verletzte anschließend ’stöhnend am Boden’ liegt. Eine offensichtlich aus Südtirol stammende Waffenfetischistin (#51) rechtfertigte die enorme Klingenlänge ihres Messers dagegen mit der Begründung, dass sie ‘auf der Hinterseite des Muselarsches’ schließlich ‘noch einen Kamelsattel aufhängen’ wollte.
—————————————

Leider haben sie den Panzer vergessen dazu zu zählen, der in unseren Garten steht, außerdem noch eine Flagg auf der Terasse und und…,die Säbel im Wohnzimmer

#82 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 23:42 120787094711Do, 10 Apr 2008 23:42:27 +0100

@#75 Genug

Ich kann ihre Emotionen verstehen, sicher ist manches nicht so gemeint wie man es aussieht.
Aber wenn dir mal die Tochter zum Beispiel zu Hause erzählen würde, daß ein arabischer Kulturbereichere mit dem Messer vor dem Gesicht herumgespielt hat, dann würdest du warscheinlich vielleicht auch mal etwas mehr in die Tasten hauen.

So etwas mußte ich mir auf den Focus-Forum
2005 Gefallen lassen. So schrieb mir:
Zitate aus Beiträgen des „Foristen“ TSK-Phantom:

J a die Türken sind halt keine Juden die rammen dir glatt das Messer in dein arischen Arsch!!

Muahahah nach Foucolt sind wir auch die Letzte Kriegerrasse wir haben euch Europäer immer des besseren belehrt!
Sowas was in England passiert ist ist in Deutschland schon längst passiert , nur nicht unter Ausländern sondern Türken gegen Deutsche!

Also wenn sowas passiert dann das wir Türken auf euch rechten Säcke losgehen!

In dem Sinne bete zu Jesus das dein Arsch nicht von nem TurboTürken aufgerissen wird weil du ihn schwul angeschaut hast!

#83 Kommentar von Schlernhexe am 10. April 2008 00000004 23:49 120787135911Do, 10 Apr 2008 23:49:19 +0100

Wenn man bei Dunkelheit die Tochter nicht mehr zu Fuß nach Hause laufen lassen kann,
dann sind wir bald in der Situation, sich zu bewaffnen. Dies hatten wir vor zwanzig Jahren
nicht notwendig bei der autochonen Gesellschaft. Wenn man hier über Messer diskutieren muß, haben nicht wir die Schuld, sondern unsere Dauertouristen.
Ich hoffe daß es Jeder Verstanden hat

#84 Kommentar von Robert de Nitro am 11. April 2008 00000004 00:22 120787333112Fr, 11 Apr 2008 00:22:11 +0100

nochmal was zum Thema Verteidigung mit Messer. Da halte ich dieses Video für aufschlußreich.
[16]
Messer vielleicht als Abschreckung oder ev. sicheres Gefühl. Andernfalls täglich trainieren, aber hey, es gibt NOCH ein paar andere Dinge zu tun in meiner Zeit.
@ #56 Roi Danton:
(are you talking to me???) ne, kenn ich nicht.

#85 Kommentar von freeblogger am 11. April 2008 00000004 08:32 120790274308Fr, 11 Apr 2008 08:32:23 +0100

Ergänzung zu meinem Beitrag #72, damit ihn auch panisch konvertierte, christophobe, linksradikale Blogger es verstehen. 😉

PI ist richtigerweise vom Verbotstatbestand ausgegangen. Diese Messer sind verboten (Verbotstatbestand). Das ist der Grundsatz. Aber gnädigerweise macht der Gesetzgeber einige Ausnahmen vom Verbot (Ausnahmetatbestand).
PK macht es umgekehrt. Da panisch Konvertierte wahrscheinlich gerne Messer tragen, suchen sie nur, wie sie dieses Verbot umgehen können und sagen, siehe da, das Mitsichführen ist erlaubt und nur verboten, wenn man nicht die Voraussetzungen erfüllt. So machen die panisch Konvertierten aus dem Ausnahmetatbestand vom Verbot ein Erlaubnistatbestand mit Verobtsvorbehalt. Wurde wieder nix mit der Belehrung. 😀

#86 Kommentar von Entfernungsmesser am 11. April 2008 00000004 09:50 120790745309Fr, 11 Apr 2008 09:50:53 +0100

So einen Unsinn brauche ich nicht. An meiner Haustüre hängt ein Schild mit der Aufschrift:

„Dieses Haus wird geschützt von Heckler & Koch“

#87 Kommentar von Roi Danton am 11. April 2008 00000004 10:00 120790805610Fr, 11 Apr 2008 10:00:56 +0100

@Robert de Nitro

Ne, ich wundere mich nur, weil hier auch einer den Nick `Travis Bickle´ führt.
Ich unterschätze jetzt einfach mal auf Moslem art die Intelligenz der Leser und weise auf den Film `Taxi Driver´ hin, in dem Robert De Niro den Vietnam Veteranen Travis Bickle spielt.
In der beweinenswerten `schneller Andy´ Sequenz trifft sich Travis mit einem wieselhaften jungen Waffenhändler in einem Hotelzimmer. Auf dem Bett werden die allerschönsten Pretiosen ausgebreitet, von der vernickelten 38er Stupsnase über eine Walther PPK bis hin zur 44er Magnum.
Ich fühle mich jedesmal wie Elvis im Süssigkeitenladen.
Lasst das scheiss Waffengesetz schön kommen.
Die schnellen Andys sitzen schon in den Startlöchern.

Hey Robert, vergiss den Quatsch mit LOBO. Ich lebe immer noch in den neunzigern. Kann man nichts machen.

Michael

#88 Kommentar von uli12us am 11. April 2008 00000004 11:43 120791418311Fr, 11 Apr 2008 11:43:03 +0100

Teppichmesser. Bösartig und wirkungsvoll.

Wenn du die Dinger mit der Abbrechklinge meinen solltest, die sind im Gegensatz zum Aldi Messer eindeutig Einhandmesser.

Pfefferspray darf in .de lediglich gegen Tiere (die armen Tiere…) verwendet werden. Das wird Ihnen auch jeder seriöse Waffenhändler sagen.

Dann nimmt man halt ne Wasserpistole und füllt die mit Tabasco oder Viper oder wie das schärfere Zeugs so heisst, an sich täte es Spiritus genauso, Wennst den in die Augen kriegst ist es auch vorbei.

#89 Kommentar von Roland am 11. April 2008 00000004 13:37 120792105801Fr, 11 Apr 2008 13:37:38 +0100

Pfefferspray darf offiziell nur verkauft werden, um gegen Tiere eingesetzt zu werden.

In einer NOTWEHR-/NOTHILFE-Situation kann aber NATÜRLICH auch Pfefferspray eingesetzt werden…