Die Schweiz darf einen türkischen Intensivtäter nicht dauerhaft ausweisen. So will es der der Europäische Gerichtshof (EGMR) in Strassburg. „Die Schweiz wurde verurteilt, dem Mann 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für seine Auslagen zu zahlen.“

Der heute 27-Jährige war 1986 als Fünfjähriger mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess.

Ab 1994 kam er regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis 2002 folgten drei Verurteilungen wegen Körperverletzungen, Raub sowie wegen Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten. Dafür wurde er zu insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Ab August 2002 sass er die Strafe ab, im April 2003 wurde er bedingt entlassen. Die Neuenburger Ausländerbehörden ordneten anschliessend seine unbefristete Wegweisung aus der Schweiz an, was vom Bundesgericht 2004 bestätigt wurde.

Die Lausanner Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Betroffene zwar fast sein ganzes Leben hier verbracht und ähnlich wie ein Secondo eine starke kulturelle, soziale und familiäre Bindung zur Schweiz habe. Eine Rückkehr in die Türkei sei für ihn mit grösseren Problemen verbunden.

Insgesamt überwiege indessen das Interesse der Schweiz, einen Straftäter fernzuhalten, der eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Im Oktober 2004 wurde er ausgeschafft. gewöhnt.

Doch da sei Straßburg vor! Die Psyche des jungen Mannes, der übrigens jetzt in Deutsschland weilt, nehme Schaden, wenn er seine Familie in der Schweiz nicht besuchen könne. Warum man dieses Wiedersehen nicht in der Türkei feiern kann, sondern es unabdingbar in der Schweiz stattfinden muss, entzieht sich unserer Kenntnis. Auf jeden Fall wiegen das Privat- und Familienleben eines Intensivtäters schwerer als die öffentliche Sicherheit der Schweiz und die körperliche und psychische Unversehrtheit künftiger Opfer. Unwillkürlich fragt man sich, ob die Richter in ihrem eigenen Haus auch Gäste dulden, die sie bestehlen, schlagen und sich an keine Regeln des zivilisierten Miteinander halten. Wir denken, nein.

Nach Ansicht des EGMR hat die Schweiz ihr Interesse an der Kontrolle der Einwanderung gegen die Interessen des Betroffenen und seiner Familie nicht korrekt abgewogen. Zu beachten sei dabei, dass er seit über 17 Jahre in der Schweiz gelebt habe. Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach. Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.

Die ausgesprochenen Verurteilungen seien zudem nur von relativer Schwere. Zu berücksichtigten sei weiter, dass er psychische Probleme habe und die Wegweisung unbefristet verhängt worden sei.

Der erste Kommentator schrieb:

Man möchte sich zu diesem Fall äussern, aber es fehlen die Worte.

Uns auch.

(Spürnase: Ludwig St.)

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79 KOMMENTARE

  1. das kommt mir so vor wie ein gericht, daß den elternmörder mildernde umstände zuspricht, weil er eine waise ist.

    mfg
    wien 1529

  2. Wenn dieser Intensivtäter psychische Probleme hat, sollte man ihm vielleicht nicht dauerhaft ausweisen, sondern dauerhaft einweisen.

  3. Hä, ich dachte immer, die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ist nicht gebunden an die Weisungen des Ürüpüischün Gürüchtshüfs!

    ??????????????????????????????????????

  4. Konsequenz:

    Früher ausweisen.

    Damit er sich nicht an die Schweiz gewöhnt.
    Eltern mitschicken, weil sie den Kleinen nicht im Griff haben, und wie nicht Gefahr laufen wollen, dass man sie nachher nicht mehr ausweisen kann.

  5. Bella Italia!

    Es sieht so aus, als ob Berlusconi Wort hält.

    “ … Dem Kabinett lag zudem ein «Sicherheitspaket» von Innenminister Roberto Maroni von der rechtspopulistischen Lega Nord vor, der verstärkt gegen illegale Einwanderer vorgehen will. Maroni strebt an, illegale Einwanderung zu einem Straftatbestand zu machen.

    Verteidigungsminister Ignazio La Russa kündigte am Mittwoch an, er wolle den Präfekten in ihrem Kampf für mehr öffentliche Sicherheit und gegen illegale Einwanderung 2500 Soldaten zur Verfügung stellen. „

    http://www.nzz.ch/nachrichten/international/berlusconi_will_gegen_abfallchaos_vorgehen_1.739213.html

  6. Ach, der junge Herr Intensivtäter befindet sich zur Zeit in Deutschland !

    Da freuen wir uns aber ganz dolle !

    Bin ein bisschen sprachlos…

  7. Ich denke, die Schweiz sollte die 3000 Euros bezahlen und mal die Familie genauer ansehen. Da kann man wohl die Aufenthaltsbewilligung auslaufen lassen.

    Und dann ist die Bindung an die Türkei so gross, dass sich die Sache erledigt.

  8. Wundert mich jetzt auch. Wenn der Gerichtshof von Namibia dem Türken 1.000.000 Euro zusprechen würde, hätte es wohl den gleichen Effekt?

    Ich liebe die EU. Man muss immer so schön würgen.

  9. Da die türkische Kulture 1:1 ins Wirtsland transprtiert und ehrenhaft gepflegt wird, sehe ich keine Probleme für eine Ausweisung.

  10. Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.

    Das glauben die Richter ja wohl nicht einmal selber, oder?

    Die ausgesprochenen Verurteilungen seien zudem nur von relativer Schwere.

    Genau. Einheimische Dhimmis zu gefährden, sich an keine Regel zu halten, den Fiskus (und damit uns alle) finanziell zu hintergehen ist nicht weiters wichtig und daher auch nur von relativer Schwere. Für (Klein- und/oder Spiess)-bürgerliche Menschen mögen die Vergehen schwer wiegen, sind jedoch aus 68er Warte her gesehen bloss der Beweis kleinkarierten Denkens und daher nur in Bezug zu weitaus schlimmeren Straftaten (z.B. Ausländerfeindlichkeit) zu betrachten. Daher ist sein Vergehen nur „relativ“ schwer. Im Sinne von: Wir mögen es als schwer empfinden, aber unser Urteilsvermögen ist ja auch nur relativ (=belanglos).

  11. @7 FreeSpeech

    Sollte die Aufenthaltsbewilligung von Schweitzer Seite her auslaufen…dann werden sie Asyl beantragen müssen …wo wohl ?

    Der Superstar der Familie ist ja schon da !

  12. Übrigens: Auch wenn die Schweiz sich nicht an das Urteil halten muss, ist doch ein Präzedensfall für Europa geschaffen worden.

  13. Warum soll es der Schweiz besser gehen als Deutschland: wir haben auch unseren Mehmet. Was macht der eigentlich derzeit?

  14. Wie kann es sein das eine Person die aus der Schweiz ausgewiesen wurde weil sie „eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle“ in Deutschland einreisen und sich dauerhaft aufhalten darf. Strengere Visavergabe scheint hier dringend geboten (Vorbild Visaerteilung USA/Bzw. Visaverweigerungsgründe USA). Unglaublich!!
    Zu Gerichtsurteil:
    Man muss wohl schon zur blutrot-giftgrünen Fraktion gehören um ein deratiges Urteil zu fällen.
    „Zu beachten sei dabei, dass er seit über 17 Jahre in der Schweiz gelebt habe. Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach. Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.“
    Das ist völlig irrelevant. Eine Strafe ist eine Strafe und kein Verwöhnprogramm für den Täter. Motto sollte sein: Bestrafe einen erziehe hundert (Quelle: Mao).

    „Zu berücksichtigten sei weiter, dass er psychische Probleme habe und die Wegweisung unbefristet verhängt worden sei.“

    Ob die vielen Opfer von ihm psychische Probleme scheint offenbar irrelevant zu sein.
    Das die Ausweisung unbefristet ist versteht sich bei einem Intensivtäter eigentlich von alleine. Der Schutz der Allgemeinheit muss absoluten Vorrang vor den Interessen des Täters. Eine teure Resozialsierung sollte nur für Täter in Frage kommen die nicht ausgeweiesen werden können. Dies gebietet der sparsame Umgang mit knappen Steuergeldern.
    Da sollte wohl dringend eine Neubesetzung der Richerstellen am EGMR. Derartige Skandalurteile sollten zum echten Karriehemmnis für Kuschelrichter werden.
    So gehts ja wohl nicht !! Basta !!

  15. @13 KDL
    Anfang Juni 2005 wurde „Mehmet“ zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er seine Eltern um Geld erpresst, verprügelt und bedroht hatte. Daraufhin flüchtete er in die Türkei. Es folgte eine Ausweisungsverfügung. Da er dagegen keine Rechtsmittel einlegte, wurde diese unanfechtbar, und er wird nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkehren dürfen

    Quelle: Wikipedia

  16. Man sollte mal dem Anwalt…..

    Also, ich beginne erst mal anders:

    Die Roten Brigaden in Italien haben Richter nach einem missliebigen Spruch nicht gemeuchelt, sondern den Richtern wurde ins Knie geschossen.

    Zum Glück ist der Anwalt ja kein Richter!

    Wie lange wollen sich die Schweizer noch auf der Nase rumtanzen lassen?

    Ich denkie die SVP knackt bei den nächsten Wahlen die 50% oder wenigstens die einfache/ absolute Mehrheit!

  17. #13 KDL (23. Mai 2008 15:01)
    Soweit mir bekannt ist, leistet Mehmet gerade seinen Wehrdienst ab bei der türkischen Armee.

    Der hatte auch früher gejammert, dass er nicht in der Türkei leben könnte, weil er hier aufgewachsen sei.

  18. Gutes Urteil.

    Das wird vielleicht einige pro-EU-Schweizer wachrütteln und ihre positive Einstellung gegenüber diesem Moloch nochmal überdenken.

  19. So weit mir bekannt ist, muß sich kein Staat an Urteile des Europäischen Gerichtshofs halten.

    Dieses Gericht kann nur „Empfehlungen“ aussprechen, aber bindend sind diese Empfehlungen nicht.

  20. Haha,scheint so als ob man die wirklichen straffälligen ausländer am liebsten unter den bürgern hat, wiiiiiiie schöööööööööööön!

    Da der staat unfähig ist, muss wohl bald irgendwann mal selbstjustiz die oberhand der bürger erreichen.

    Wenn ein anderer zu dumm dafür ist, mach es selbst den du kannst es besser!

    Weil ein land wie die schweiz unfähig ist gefährliche ausländer auszuschaffen oder gerecht zu bestrafen werden täglich tausende von menschen opfer von gewalttätigen ausländer oder „gut integrierten“ oder „sogenannte eingebürgerte schweizer“

    Nicht alle sind so,aber sehr viele!!!!!

  21. der übrigens jetzt in Deutsschland weilt

    Klar, wo auch sonst? Soll man von einem Türken etwa erwarten, in der Türkei zu leben?

    Jetzt kamen doch so viele schöne Meldungen aus der Schweiz, da musste der Europäische Gerichtshof kräftig dazwischenhauen. Nicht, dass andere Völker in Europa noch auf den Gedanken kommen, den Schweizern nachzueifern.

  22. Glücklicherweise kommt er in Deutschland unter, wir nehmen dieses kriminelle Pack ja gerne auf, irgendjemand muss ja die Kohle (Harz IV) bekommen, die der dumme deutsche Michel mit täglichem Malorchen anschafft.

    Claudia Roth hat sicher Volker Beck gleich angerufen, dass der Typ einen deutschen Pass bekommt, damit er hier sicher und gut versorgt seine kriminelle Karriere fortsetzen kann. Denn als Deutscher werden seine Straftaten eine Bereicherung für unsere Kultur sein.

    Würde mich interessieren,

    a) wieviel Harz-Kohle er bekommt
    b) wie oft er schon was angestellt hat
    c) wie schnell er eingebürgert wurde
    d) warum ein Krimineller hier einreisen darf

    Aber klar, der EGMR zahlt weder die Rechnung, noch werden die Herren „Richter“ von diesem Typen verprügelt oder abgezogen. SCHANDE!

    Der EGMR gehört zugesperrt, die Richter sollte man zum Arbeiten schicken!

  23. aus der stellenanzeige einer deutschen großstadt:

    Sachbearbeiter/-in aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Aufgaben:
    – selbständige Bearbeitung von Ausweisungs-, Abschiebungs- und Zurückschiebungsvorgängen einschließlich Erlass der Ausweisungsverfügung
    – Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, auch gegen den Willen der ausländischen Bürgerin/des ausländischen Bürgers
    – Anträge auf Freiheitsentziehung von ausländischen Bürgern zur Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung
    – Organisation der Abschiebung sowie der Beschaffung der erforderlichen Pässe bzw. Passersatzpapiere, Buchung des Fluges, Klärung des Gefangenentransportes zur Bundespolizei sowie Vorbereitung der Übernahme des Ausländers durch die Polizei
    – Überwachung von Ausweisungs- und Abschiebungsverfügungen sowie Fahndungsausschreibung

    für viele hier sicher ein traumjob, wenns nicht so lausig bezahlt wäre *g*

  24. Die Schweiz wurde verurteilt, dem Mann 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für seine Auslagen zu zahlen.

    ín den „sozialistischen“ Gesellschaften, die unsere linken Gutlinge so heiß ersehnen gabs da die recht preiswerten „9 Gramm“
    die EU-Schranzen und EU-Schwarzkittel steht eben mit diesen „Kültürträgern“ auf einer Ebene.
    Raus aus der EU, Geldhahn zudrehen, die sollen sich ihre exorbitanten Bezüge von ihren Lieblingen zahlen lassen. Ein dreister Eingriff in die Souveränität der Schweiz.

  25. Sammer mal realistisch: Wohnsitz nehmen in der Schweiz kann er nicht. Wird er aber, wo er einreisen kann.

    Dann sorgt man dafür, dass die Eltern ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren, weil sie die Meldepflicht umgehen etc.

    Nach meinem Dafürhalten ist das Urteil ein Pyrrhus-Sieg. Es wird früher darauf geachtet werden, das solche Leute nicht bleiben können.

  26. Wie viel hättet Ihr gewettet, dass der jetzt sein Tätigkeitsfeld nach Deutschland verlegt hat?
    Und liebe Richterinnen und Richter aus Straßburg , sind Ihnen die Menschenrechte der Europäer völlig gleichgültig? Der junge Mensch aus der Bereicherungsszene hat mindestens 100 Menschen physisch und psychisch verletzt – und damit sind noch längst nicht die vielen sexuellen Übergriffe und Beleidigungen mitgezählt. Er wird fortfahren, Menschen zu berauben, zu foltern, zu erniedrigen und auszubeuten. Er wird Werte zerstören, Schaden verursachen und er wird die Sozialkassen plündern. Sie, liebe Richterinnen und Richter aus Straßburg, liefern ihm dazu die angemessene Spielwiese. Sie liefern mich und andere Zeitgenossen seiner Brutalität und Unmenschlichkeit aus. Sie verletzen mein und unser Menschenrecht damit.
    Es war die Entscheidung des jungen Türken, seine asiatische Staatsbürgerschaft beizubehalten. Damit ist eindeutig dokumentiert, wo seine Loyalitäten und seine Zugehörigkeeitsgefühle liegen. Warum nehmen Sie diesen Menschen und seine Entscheidungen nicht endlich ernst???

  27. ‚Zu beachten sei dabei, dass er seit über 17 Jahre in der Schweiz gelebt habe. Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach. Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.‘

    Erstens sind Sprachen erlernbar.
    Zweitens: Was für eine Sprache spricht er denn mit seiner Verwandtschaft?
    Drittens ist es eigentlich nicht wichtig, ob die Bindungen zum Heimatland schwach sind. Denn die Muslims leben ja im Prinzip nach den gleichen Regeln wie in der Türkei (Stichwort ‚Parallelgesellschaften‘, andere ‚Zugänge‘ zur Familienstruktur…)

  28. Wie ich unsere gegenwärtige Regierung so einschätze, werden die das Strassburger Urteil untertänigst akzeptieren und Besserung geloben.

  29. Ach ja:

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe!

    Durch diesen EU- Wahnsinn dürfte das ganze ja hinfällig sein. Es gilt das EU- Recht. Die Rechtstaatlichkeit wurde ausgehebelt.
    Oh wehe wehe, wenn ich auf das Ende sehe….

  30. Psychische Probleme, hört man ziemlich oft bei
    türkischen Tätern, bzws. das sie von Anwälten
    eingetrichtert bekommen, mit dieser Masche scheint man gut zu fahren, wenn nicht, haben diese Probleme mit „Inzeset “ in den anotloischen Hinterwäldern zu tun

  31. Mein persönliches Urteil zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes in vorliegender Causa:

    „Sauerei das, ausgekochte Sauerei !“

    Wut, Wut, Wut !

  32. Ich will das einfach nur mal hintereinander schreiben:

    Insgesamt überwiege indessen das Interesse der Schweiz, einen Straftäter fernzuhalten, der eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

    Die Psyche des jungen Mannes, der übrigens jetzt in Deutsschland weilt

    Deutschland vernachlässigt die innere Sicherheit, wegen der krankhaften Gier gewaltätig-kriminelle Ausländer einzusiedeln?
    Da habe ich muss ich doch irgendwas falsch verstanden haben. Nicht mal die Schweiz, sein „Heimatland“ will den Kerl ertragen müssen – und was macht Deutschland?

  33. Vielleicht hat die Schweiz einfach eine zu niedrige Kriminalitaetsrate und der EUGMR wuenscht diese zu normalisieren 🙂

  34. Verrohung der Gesellschaft erwünscht!
    Es bleibt einem nichts als das Spiel mitzuspielen.
    Immer schön bewaffnen, wird man provoziert mit aller Härte durchgreifen, auch wenn es in einer Notwehr mal das Leben des Täters kosten kann, zuletzt gesehen in Deutschland.
    Das Recht auf Selbstverteidigung kann man einem Menschen nicht nehmen.
    Laufen erstmal alle guten Bürger mit Messern und Reizgas herum bekommen auch irgendwann die Bonzen Angst.
    Ich erzähle in meinem Bekanntenkreis mittlerweile offen herum dass ich grundsätzlich bewaffnet bin und bereit im Notfall einem Menschen das Leben zu nehmen wenn ich mich verteidigen muss.
    Was meint Ihr was ich für Gesichter zu sehen bekomme?
    In einer gefährlichen Situation auch mal die Waffen einfach in aller Öffentlichkeit ziehen,
    dass versetzt den Leuten einen Schock den sie nicht vergessen, besonders wenn man nciht so aussieht wie ein typischer Schläger.
    Es ist unser verdammtes Recht!
    Normal ist das nicht – das weiss ich auch, aber ich stehe zu meinen Ängsten und ich opfere lieber jeden anderen Menschen als mich selbst.

  35. „Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach.“

    Aber Bindungen zu Deutschland hat er.

  36. #20 Philipp (23. Mai 2008 15:10)
    Hier fehlen auch noch einige Worte:
    Wichtiger Beitrag zum €U-Ermächtigungsgesetz –

    http://fact-fiction.net/?p=598

    „Das ist ein Umsturz!“

    Der Lissabon-Vertrag beseitigt de facto das Grundgesetz.
    Laut Artikel 20 gilt nun das Recht auf Widerstand

    Was glaubst du warum Irland so stark auf die Volksabstimmung Gepocht hat?
    Immer mehr hat Fjordmanns Beitrag Gewicht!! vOr einen Jahr wurde ich auf den ZDF fast zerrisssen
    deswegen!!(Eu-Feind)

    http://dolomitengeisteu-dolomitengeist.blogspot.com/2008/05/eu-kommissar-figel-slowenien.html

  37. #40 magnificat (23. Mai 2008 15:50)
    “Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach.”

    Aber Bindungen zu Deutschland hat er.

    In Kürze wahrscheinlich sogar „Handfeste“.
    Die Anderen können es ja ausbaden dann.

    „Jeder darf mal Opfer sein…“ sozusagen.

  38. Mir stellt sich noch eine ganz andere Frage: nämlich die Frage der Zuständigkeit des Gerichts. Weder die Schweiz noch die Türkei gehören der EU an. Also warum hat dann ein europäisches Gericht darüber zu entscheiden???

    Und zweitens, wenn die Entscheidung des Gerichts eh nicht bindend ist, warum wird es dann überhaupt bemüht und unnötig Geld dafür ausgegeben???

    Ist das Urteil vielleicht sogar der Anfang vom Ende?

  39. Ob nun in der Schweiz oder in Deutschland. Es ist wahrhaftig beunruhigend, wie hilflos sich Polizei und Justiz bei der Verbrechensbekämpfung geben. In Berlin ist es offenbar noch nicht einmal möglich, die Ordnung in einem von Drogenhändlern besetzten Park (Volkspark Hasenheide) wiederherzustellen. Wirklich beängstigend.

    http://www.morgenpost.de/desk/2024612.html

  40. was nutzt es, daß wir uns hier darüber aufregen.

    Das wird noch ein verdammt langer Weg, bis sich hieraus ein allgemeines Umdenken bei uns einstellen wird.

    Deutschland, so wie wir es kennen, wird es dann nicht mehr geben. Wer weiß, vielleicht gibt es dann Deutschland überhaupt nicht mehr.

    Hoch die Politiker, die uns – nur schwach demokratisch legitimiert – einer solchen gerichtsbarkeit ausgeliefert haben.

    Das dolle ist: die Schweizer haben mehrheitlich Sehnsucht danach,den europäischen Zug nicht zu verpassen.

    Also was solls: sie sollen dem Mann den zugesprochenen Schadenersatz überweisen.

    E.Ekat

  41. Das sollten wir als Anerkennung empfinden: Man schickt dieses Subjekt zu uns! Das ist wohl der eindeutige Beweis, dass es ihm hier besser geht als überall sonst!
    Schön, dass selbst die Schweiz nun schon ihren Atommüll bei uns lagern darf.
    Naja, hier wird er weniger psychische Probleme haben, da die Parallelgesellschaft hier einfach besser ist!
    Und außerdem gibts hier noch die Nazi- und die Rassismuskeule, die ihn vor aller Unbill dieser Naziwelt schützen werden.

    Wenn sie so verwirrt sind, wie sie tun… warum laufen solche Leute nicht einfach mal vor einen Laster…?!
    Ich bin jedenfalls schon mal dankbar, dass ich für dieses Subjekt auch endlich arbeiten und Steuern zahlen darf. Sonst könnte ich gar auf die Idee kommen, mich um eigene Belange zu kümmern, oder am Ende könnte gar die Staatsverschuldung sinken, weil wir nicht die ganze Welt retten, sondern nur die halbe Welt in der Hängematte bei uns alimentieren…..

  42. Heute wird das Grundgesetz zu Grabe getragen!
    Heute vor 59 Jahren trat es in Kraft.

    Ab heute bestimmt die EU und der oberste Sowjet…
    Auf jeden Fall niemand, den wir direkt wählen können…

  43. #44 vossy
    Weiterführend: Warum sollte sich überhaupt ein souveräner Staat an die Urteile des EGMR halten, wenn diese seinen Interessen widersprechen.
    Wie will der EGMR seine Urteile durchsetzen?
    Mir ist nicht bekannt, daß der EGMR eine eigene Armee hat.

  44. Die EU-Duktatur wird es schaffen, das sich irgendwann radikale Lösungen Gehör verschaffen und das Multikulti-Pendel ins extreme Gegenteil ausschlägt.
    Das haben die Gutmenschen zu verantworten und danach werden wir wieder die jämmerlichen Entschuldigungen hören, man habe von nichts gewußt.

  45. anwälte die solche leute vertreten sind das geschmeisse der neuzeit, wird irgendwo ein großer haufen hingeschi…. sind sie zur stelle.

    der witz ist das sie von uns, der allgemeinheit bezahlt werden, bezahlt dafür das sie killer und menschenschinder vertreten. die opfer gehen derweil leer aus !

    ich habe in meinem leben ( als deutscher ) ein zweimal mit anwälten zu tun gehabt, jedesmal waren es absolute nulpen.

  46. Was macht der Typ in Deutschland ? Wird der jetzt hier mit seiner Familie zusammengeführt?
    Müssen wir eigentliche jeden Bereicherer reinlassen ?

  47. #40 magnificat

    “Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach.”

    Aber Bindungen zu Deutschland hat er.

    Ja, denn in D hat es mehr Türken als in der Türkei selber. Wo Du wolle?

  48. Wenn schon die Schweiz nachgibt, was machen dann wohl unsere „Verantwortungsträger“ bei solch einem Urteil ?

    Die Lachen uns doch aus ! Zu recht.

    So stelle ich mir aber die Zukunft der Gerichtsurteile vor…….wenn nicht irgendwas passiert.

  49. Nur mal zur Information:

    EU und Europarat sind verschiedene Organisationen.

    Der EGMR in Straßburg ist kein Gericht der EUdSSR, sondern des Europarats dem auch die Schweiz angehört.

    Der EuGH in Brüssel/Luxemburg gehört zur EUdSSR.

    Was Multikulti und Moslems angeht übertreffen sich Europarat und EU wechselseitig im Wahnsinn, besonders schlimm was im Europarat unter dem Namen ECRI in Vorbereitung ist.

    EU:
    http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33178.htm

    ECRI im Europarat:
    http://www.coe.int/T/d/Com/Dossiers/Themen/Rassismus/ECRI.dt.asp

    dort besonders die Empfehlung 5 und 7 (kleine PDFs)

  50. Zitat „Doch da sei Straßburg vor! Die Psyche des jungen Mannes, der übrigens jetzt in Deutsschland weilt“

    Schon wieder hats mit den Tag versaut. Nun ja, wäre ja auch echt Schade gewesen wenn es einen türk. kriminellen gäbe den wir nicht aufnehmen würden.

    Ich bin feuer und flamme für die EU und den eu Gerichtshof.

  51. Jetzt schnauft mal kurz durch, und informiert euch auch mal. Auch wenn Wikipedia in politischen Themen zu linkslastig ist, ist das kein Grund uninformiert zu sein.

    Der EGMR hat nichts mit der EU zu tun. Selbiges gilt für den Europarat.

    Meiner bescheidenen Meinung nach wäre es Aufgabe des Artikelautors gewesen, dieses Missverständnis vorherzusehen und darauf hinzuweisen.
    Selbstverständlich ist es aber vor allem die Schuld der Politik, dass sie durch Namensähnlichkeiten solche Verwechslungen provoziert.

    #20 Philipp (23. Mai 2008 15:10)
    > Der Lissabon-Vertrag beseitigt de facto das Grundgesetz.

    Nein, es gilt weiter für Deutschland. Nur nicht für die Entscheidungen der EU.

    > Laut Artikel 20 gilt nun das Recht auf Widerstand.

    Ganz sicher nicht. Die EU ist nunmal keine Diktatur.

  52. #13 KDL (23. Mai 2008 15:01)
    Soweit mir bekannt ist, leistet Mehmet gerade seinen Wehrdienst ab bei der türkischen Armee.

    Der hatte auch früher gejammert, dass er nicht in der Türkei leben könnte, weil er hier aufgewachsen sei.

    Da wird er schonmal gedrillt, für den Kampf der Kulturen, um dann in Deutschland, ganz legal, wieder einzumarschieren!

  53. Selbst wenn diese „Schmerzensgelder“ und Auslagen im sechstelligen Bereich liegen würden ist doch die Schweiz immer noch berechtigt diese von den „Auslagen“ die sie bisher für dieses asoziale Subjekt erbringen durften zu verrechnen.
    Dann steht steht der immer noch Lebenslang hoch in der Kreide !

  54. @ #31 Weatherman

    ‘Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.’

    Erstens sind Sprachen erlernbar.

    Vielleicht hat das Gericht Zweifel, ob ein Türke es schaffen kann, im Nachhinein noch die eigene Sprache zu lernen, mit fremden klappt das ja erwiesenermaßen nicht. Im allgemeinen ist hier wieder die Tendenz zu erkennen, die armen muslimischen Einwanderer in Windeln zu wickeln und bis zum Lebensende durch die Einheimischen durchpäppeln zu lassen.

  55. #59 European Patriot (23. Mai 2008 19:16)

    > Laut Artikel 20 gilt nun das Recht auf Widerstand.

    Ganz sicher nicht. Die EU ist nunmal keine Diktatur.

    Ganz sicher doch.

    Weil durch das Ermächtigungsgesetz die grundlegenden Verfassungsprinzipien des Art. 20 GG ausgehebelt werden.

    Allerdings ist jetzt wohl noch die Entscheidung des BVerfG abzuwarten.

    Sollte das die Klage Gauweiler/Schachtschneider abweisen, ist das der casus belli im Sinne des Art. 20 IV GG.

    Art 20 GG
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  56. Ob die Schweiz auch Schadenersatz von Strassburg bekommt wenn der Kriminelle jemanden Umbringt oder zum Invaliden macht.

  57. Aha, und Deutschland hatte nichts Besseres zu tun , als den ausgewiesenen Intensivtäter einreisen zu lassen !!?? Was für ein Schmarren.

  58. ja und Deutschland zahlt ihm von unseren Steuern jetzt Sozialhilfe und gibt ihm ein Haus? Kann doch echt nicht sein. Kann hier jeder herkommen wir er will und sich versorgen lassen? Wie krank ist denn das?! Ich rege mich auf!

  59. Ja gut, schickt ihn in die Schweiz. Der Schweizer hat ja sein Sturmgewehr zu Hause. Vielleicht finden sich ja ein paar aufrechte wehrhafte Schweizer die im Gegensatz zu uns Deutschen soviel Arsch in der Hose haben, die Sache in einer ruhigen einsamen Schlucht zu erledigen!
    Den Ötzi hat man ja auch erst zigtausend Jahre später gefunden 😉

  60. Seit wann hat der EU-Gerichtshof der Schweiz etwas zu sagen ? Ist die Schweiz irgendwie mit der EU assoziiert oder was ?!

  61. #69 Axel_Bavaria
    interessant, da stimmt doch was nicht, bei nichtbefolgen droht der Schweiz sicher ein Status wie Cuba.

  62. Seit wann hat der europäische Gerichtshof in der Schweiz etwas zu melden?

    Die Schweiz ist kein EU-Land!

    Liebe Schweiz:

    Werfts den Wisch von der EU einfach in den Papierkorb und die Sache hat sich!

  63. An irgendwelche überstaatlichen Gerichte können sich souveräne Staaten halten, brauchen es aber nicht. Ist auch eine Machtfrage.

  64. Und das soll ein Gerichtshof für Menschenrechte sein?

    Was ist denn mit den Menschenrechten der Opfer dieser Intensivtäter? Sind die nicht zu beachten? Dass der für seine Intifada auch noch Reparationszahlungen erhält! Konte der Faulenzer jkemals in Regress genommen werden für das, was er angerichtet hat?
    Was hat es zu bedeuten, dass jemand 17 Jahre irgendwo lebt, indem er sich durchfüttern läst, keine Steuern bezahlt und als Dank auch noch Straftaten begeht? Das soll belohnt werden?
    Das Gericht hat doch anscheined nur geasagt, der Man sole seine Eltern besuchen dürfen. Kompromiss: manm lässt ihn dazu in die Schweiz, legt ihm aber elekronische Fußfessel an und schafft ihn dann wieder aus.
    Was der EGMR mit der Schweiz zu tun hat und inwieweit das Urteil bindend ist, würde auch ich gerne mal von einem Juristen erklärt bekommen.
    Wie auch immer: ich hoffe, bei der nächsten Europawahl tritt eine wählbare Anti-EU-Partei auf.
    In Frankreich kan man die Front National wählen, die Schluss machen will mit der Diktatur der Eurokraten. So etwas brauchen wir auch.

  65. #46 kai1000

    Der Artikel ist der Hammer. Mitten in Deutschland laufen die mit Macheten und Scwertern rum. Wieso keine Verhaftungen ? Wenn ich morgen mit einem Schwert einen Türken jage macht der Staat mich platt.
    Entweder hat der Staat Angst oder er ist nicht auf der seite seines Volkes.

  66. #25 der_Julius (23. Mai 2008 15:21)

    Aber klar, der EGMR zahlt weder die Rechnung, noch werden die Herren “Richter” von diesem Typen verprügelt oder abgezogen. SCHANDE!

    Naaa, ich glaube aber, daß es nicht mehr allzu lange gut geht, mit dieser Politik und Justiz. Im Gegenteil, ich rechne damit, daß es in jeder Gesellschaft auch sehr sensible Gemüter gibt, die ab einer bestimmten Schwelle der legalen Hilflosigkeit dann eben zu illegalen, unzivilisierten Verteidigungsmethoden gegen diese Politiker, Richter, MSM usw greifen, was dann von oben herab als Inländischer Terrorismus bezeichnet wird. Ein Fünkchen dieses Effekts sah man mit der Einführung von Hartz IV, als Farbballone (und auch Mollotow-Cocktails?) flogen und Autos brannten. Auch eine indoktrinierte Gesellschaft flippt irgendwann aus, lediglich die Schwelle ist höher. Ob man soetwas will? Ich weiß es nicht. Aber das Durchwinken der EU-Verfassung z.B., jetzt getarnt als EU-Vertrag, über die Köpfe der Bürger hinweg, das ist Diktatur und hat aber auch rein gar nichts mehr mit Demokratie zu tun. Kann man sich dagegen noch demokratisch wehren? Ich glaube nicht.

  67. #46 kai1000

    Entweder hat der Staat Angst oder er ist nicht auf der seite seines Volkes.

    Nicht der Staat hat Angst, sonder Richter, Politiker und viele mehr, ist jedenfalls meine Überzeugung. Wie schrieb hier mal jemand? „Auch Richter haben Familie und Kinder.“ Außerdem kommt mMn noch ein nicht unerheblicher Anteil von Korruption hinzu. Keine Angst haben sie allerdings vor der alteingesessenen Bevölkerung.

  68. Gibt es den nicht mal ein Paar beherzte Polizisten die wie bei L.A. Confidential solche Penner aus dem Weg räumen oder rennen dort nur noch Schwächlinge herum?

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