Justitia trägt bekanntlich eine Binde vor den Augen. Manchmal grübelt man, was uns dieses Sinnbild sagen will. Anlass dazu gab es jüngst, als in Köln der Jugendrichter Hans-Werner Riehe über Schuld und Unschuld des Erdinc S. zu befinden hatte. Der Fall war böse und hat die Lokalzeitungen wochenlang beschäftigt. Am Abend des 15. Februar 2007 war Waldemar W. zusammen mit seiner Freundin und vier kleinen Kindern auf dem Heimweg von einer privaten Karnevalsfeier, als er von vier jungen Männern angegriffen und beraubt wurde.

(Gastbeitrag von Heribert Seifert)

Die Täter, die rund 50 Euro erbeuteten, schlugen den Mann so wüst zusammen, dass er tagelang im Koma lag. Um keine unguten Gefühle gegen ohnehin unterprivilegierte Minderheiten aufkommen zu lassen, gingen die Medien ein paar Tage lang sehr diskret mit Angaben zur Herkunft der vier Herren um. Schließlich kamen der zwanzigjährige Erdinc S. als Haupttäter unter Anklage und sein „Migrationshintergrund“ doch noch in die Presse. Erstaunlicher Weise wurde er schon kurz nach seiner Verhaftung wieder in die Freiheit entlassen, da der Haftrichter trotz der intensivstationspflichtigen Verletzung des Waldemar W. nur von einer „einfachen Körperverletzung“ ausging, was keine weitere Inhaftierung rechtfertigte.

In der Hauptverhandlung, die mehr als ein Jahr später in diesem Mai den Fall abschließen sollte, setzte Jugendrichter Hans-Werner Riehe diese Linie einer Rechtsprechung fort, die ganz den schönen erzieherischen Zielen des deutschen Jugendstrafrechts verpflichtet ist: Die Schuld des Erdinc S. wurde zwar zweifelsfrei festgestellt, doch galt die Tat als minder schwer, weil das Opfer ja keine bleibenden Schäden davon getragen habe. Eine Jugendstrafe kam daher nicht in Betracht, schon gar nicht im Umfang von 3 1/2 Jahren, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Auch eine Bewährungsstrafe war nicht angesagt, womit selbst der Verteidiger gerechnet hatte. Nicht einmal „Sozialstunden“, jene wahrhaft fürchterliche Sanktion deutscher Erziehungsjustiz, mochte Richter Riehe verhängen. Ein fester Job, eine schwangere Freundin und das Fehlen „schädlicher Neigungen“ wurden Erdinc S. zugute gehalten.

Immerhin schien dem Richter das Verhalten des jungen Mannes doch nicht ganz ohne Fehl und Tadel zu sein, weshalb er ihm die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining auferlegte. Nun mag das womöglich stundenlange Beisammensein mit einem Psychologen oder gar Sozialpädagogen für einen so schön im Safte stehenden jungen Mann wie Erdinc S. einer ist, ja wirklich keine angenehme Sache sein, aber eine Strafe im landläufigen Sinne wird man es doch eher nicht nennen wollen.

Darüber hinaus soll er in den nächsten zwei Jahren schärfstens beobachtet werden. Dieses Versprechen dürfte Erdinc S. allerdings schon kennen, wird er doch bei der Kölner Staatsanwaltschaft als „Intensivtäter“ geführt. So wusste man, dass er kurz vor dem Überfall auf Waldemar W. einen Raub begangen hatte, dessen richterliche Würdigung nach Presseberichten ebenfalls nur in einer Schuldfeststellung bestand. Man weiß ja, dass das Heranreifen junger Menschen in Schüben und in Sprüngen sich vollzieht und manchmal auch etwas länger dauert. Richter Riehe möchte diesen Prozess offensichtlich nicht stören, sondern eher empfindsam begleiten. Und wahrscheinlich wird er auch Recht behalten, so dass die Kölner, vielleicht in zehn Jahren, vom dann dreißigjährigen Erdinc S. ein etwas konventionelleres Sozialverhalten erwarten dürfen.

Richter Riehe ist aber nicht bloß ein engagierter Erzieher junger Menschen, die, wie er später schrieb, „durch verschuldete wie auch unverschuldete Umstände zu Tätern geworden sind“. Als die Kölner Öffentlichkeit die Weisheit seines Rechtsspruches nicht gleich erkennen wollte und so heftig grummelte, dass auch die Lokalpresse dem ein Echo geben musste, setzte er eine wahrhaft beispielhafte Aufklärungsaktion ins Werk. Zusammen mit sieben Kollegen verfasste er einen offenen Brief, in dem er Kölns Bürger über die engen Grenzen belehrte, die einer Kritik seiner Entscheidungen gesetzt seien. „Im Prinzip“ sei „sachliche Kritik“ an richterlichen Urteilen natürlich erlaubt, im Fall Erdinc S., also konkret, allerdings nicht. Denn er und seine Kollegen urteilen als strenge Priester der blind gemachten Göttin immer strikt nach „vernunftbezogenen Kriterien“, und die folgen nun mal nicht dem „archaischen Rachebedürfnis“ des populistisch aufgeregten Mobs, der Erdinc S. lieber im Knast als beim Therapeuten sehen wolle.

Wir waren noch damit beschäftigt, die erhabene Größe dieser Auskunft so ganz zu verstehen, da fiel uns ein anderes Urteil ein, das schon vor ein paar Monaten erging. In der Adventszeit des letzten Jahres sprach Richter Klaus Denk im sächsischen Oschatz Recht und verurteilte – nachdem nur vier Monate zwischen Tat und Urteil verstrichen waren – einen 23-jährigen Mann zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung, weil er sich in Mügeln bei den bundesweit bekanntgewordenen „ausländerfeindlichen Ausschreitungen“ der Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung schuldig gemacht habe. Die Tür einer Pizzeria hatte der junge Mann beschädigt und eine Scheibe eingeschlagen. Ob er dabei noch ausländerfeindliche Parolen gerufen hat, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Sicher ist, dass er niemanden verletzt hat, aber ein eingesetzter Polizist hatte erklärt: „Das hätte auch schief gehen können!“ Richter Denk erkannte, in gewissenhafter Abwägung der Gefahren , die im Konjunktiv II lauern können und sicher auch auf Grund jener „vernunftbezogenen Kriterien“ , nach denen in Köln wie in Oschatz Recht gesprochen wird, dass unabhängig von bestimmten Petitessen der Angeklagte eine „führende Rolle gespielt“ habe, was jeden Spielraum für eine Bewährungsstrafe ausschließe.

Auf den ersten Blick kriegt man die beiden Urteile nicht zusammen. Gibt man sich aber Mühe, dann kann man sich schon in die besondere Vernunft hineindenken, die hier waltet, und wird auch das Oschatzer Urteil aus ganzem Herzen begrüßen. Denn der Mann aus Mügeln ist nicht nur drei Jahre älter als der Kölner Täter und muss als autochthoner Deutscher auch den Konjunktiv kennen, was einem jungen Menschen mit Wanderungsschicksal nicht zuzumuten ist. Vor allem aber hat der Sachse bisher nicht durch entschlossene Arbeit an einer Intensivtäter-Biographie glaubhaft machen können, dass er sich noch in einer vielversprechenden Entwicklung befinde, die es erzieherisch zu beeinflussen gilt.

Da blieb dem Richter Denk gar keine andere Wahl. Wir müssen seinen Rechtsspruch als zwingend anerkennen – sonst müssten wir ja glauben, dass Justitias Binde in manchem deutschen Gerichtssaal durch ein Brett ersetzt wurde, das sich die Richter selber vor den Schädel nageln.

Der Artikel erscheint in der nächsten Ausgabe von „Gegengift“, der Zeitschrift für Politik und Kultur.

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91 KOMMENTARE

  1. Liebe Leute,
    ich bin seit einer Überlegung zu diesem Urteil auf Moderation gesetzt.
    Ich rege jedoch die Lesenden an zu überlegen, ob die Handlung des Türken straffrei ist und ob man demnach in dieser Weise mit offiziellem Segen zur Tat schreiten kann – zum Beispiel gegenüber Richtern.
    Ich habe mir eine solche Frage schon oft gestellt – z.B. auch als ich hörte, daß ein Jugendlicher, welcher einen Mann verletzte, welcher den Jugendlichen am Verwüsten seines Vorgartens hindern wollte, auch diese Tat des Jugendlichen war keine Straftat.
    Also: sind es Straftaten oder keine? Wenn es keine sind: möchte nicht jemand auch solche Richter, die solches so klug erkennen, an seiner Freiheit und Entwicklung teilhaben lassen?

  2. Wenn man diese Urteile vergleicht, da kommt manchmal auch der Gedanke auf „Deutschland verrecke“, aber aus anderen Gründen wie bei der Fahnenpinkler-Partei.

  3. Wozu die Aufregung. Die deutsche Justiz hat auf diesem Gebiet doch jahrzehntelange Erfahrung:

    Adolf Hitler (dürfte jedem bekannt sein) hat für seinen Putsch im Jahre 1923 fünf Jahre Haft bekommen, und wurde nach weniger als einem Jahr wieder entlassen. Diese kurze Muse hat er genutzt um „Mein Kampf“ zu schreiben. Seinen Putschistenspezi Ludendorff hatte man gleich freigesprochen.

    Übr einen gesissen Herrn Freisler und seiner Schreckensherrschaft als vorsitzender Richter am Berliner Volksgerichtshof in der Nazizeit, weiß jeder bescheid ,der sich ein wenig mit dem dritten Reich beschäftigt hat.

    Auch die skandalös milden Gerichtsurteile gegen Nazigrößen in der Nachkriegszeit dürften noch einigen in Erinnerung sein.

    In dieser Tradition behaftet urteilen auch heute anscheinend noch viele Richter, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

    Die deutsche Justiz: Ein Schandmal der deutschen Geschichte. Fortsetzung folgt…

  4. Die Justiz in der DDR war ja auch bis 1989 Demokratisch und „Unabhängig“.
    Solch gravierende Unterschiede bei der Rechtssprechung, lassen tief blicken.

  5. Einer der besten Gastbeiträge, der die Absurditäten und Ungerechtigkeiten der deutschen Justiz dem geneigten Leser sehr gut vor Augen führt.

  6. In diesem Monat soll das Gerichtsverfahren über die beiden U-Bahn-Schläger von München beginnen.

    Man darf gespannt sein!

    Ich hoffe das PI den Prozessverlauf beobachtend begleitet.

  7. mit ihrem „erklärungsversuch“ haben richterIn riehe und genossen doch bestens klargemacht,wofür sie den „mündigen“ bürger halten:eine blöde,weichgespülte herde rindviecher denen man alles haarklein erklären muss und kann.
    schon mal wer gesehen,welchen schaden eine herde hornvieh anrichtet,wenn sie ins rennen kommt?
    hoffentlich fällt der blinden justitia nicht ihr schwert aus der hand…

    ich übergebe mich in unendlicher verachtung

  8. Mir kommt da noch ein anderer Verdacht auf, um diesen Irrsinn zu begreifen. Nicht nur, dass es staatlich verordnet ist, dass Muslime mildere Strafen erhalten sollen, sondern in dem Falle, geht es vielleicht dem Staat, nicht nur nicht um Gefühle und Gerechtigkeit, sondern nur noch, ob der Täter in den Staat einzahlt oder nicht. Da das Opfer bereits krank geschlagen, nicht mehr arbeiten gehen wird, wäre beim Wegsperren des Täters, ein weiterer Steuerzahler weniger. Da drängt sich einem der Verdacht auf, dass es dem Staat nur noch um pure, nackte Zahlen geht!

  9. Sehr guter Beitrag. Das ist Strafrecht des Dhimmitums. Die Kölner Richter haben sich ja mächtig darüber aufgeregt, dass man ihnen sachfremde Gesichtspunkte unterstellte. Aber der Verdacht, dass sie vor der Rache der koranischen Clans Angst haben, wenn sie so einen in den Knast bringen, ist nicht von der Hand zu weisen.

  10. #11 Islamophober (10. Jun 2008 00:22)

    „Da das Opfer bereits krank geschlagen, nicht mehr arbeiten gehen wird, wäre beim Wegsperren des Täters, ein weiterer Steuerzahler weniger.“

    Glaubst Du wirklich das der Steuern zahlt???

  11. Im Beitrag von Herrn Seifert findet sich eine nette Verfälschung der gerichtlichen Feststellungen:

    Das Gerichte unter Richter Riehe hat (so habe ich jedenfalls dem EXPRESS entnommen) festgestellt, dass das Opfer mit der Hand geschlagen wurde und daraufhin so unglücklich stürzte, dass es schwere Verletzungen erlitt.

    Herr Seifert macht daraus:“Die Täter, die rund 50 Euro erbeuteten, schlugen den Mann so wüst zusammen, dass er tagelang im Koma lag.“

    Das ist grob verfälschend und entspricht jedenfalls nicht den Tatsachenfeststellungen durch das Gericht, denen auch die Staatsanwaltschaft bisher nicht widersprochen hat.

  12. #14 Islamophober (10. Jun 2008 00:33)

    o.k. Du hast recht.
    Ich habe den Artikel nochmal gelesen.
    Laut Richterspruch hatte er einen festen Job.

  13. Sehr guter Gastbeitrag…

    möglicherweise will so mancher (Jugend -) Richter mit derart spektakulärem Urteil auf seine psychische Überbelastung hinweisen, um seine Frühpensionierung vom Volk unterstützt zu sehen.

  14. #16 Finster (10. Jun 2008 00:38)

    Das sagt alles.

    Die kennen nur Körperzellen, andere Zellen sind ihnen, wie’s scheint, unbekannt. (Wenn es um bestimmte Bevölkerungsgruppen geht).

    Gute Nacht!

  15. #15

    das macht aber nichts besser;
    die schmutzbuckel haben bei dem überfall mit gewaltanwendung billigend in kauf genommen,dass das opfer durch eben diese gewalt zu schaden kommt.das rechtfertigt in jedem fall,besonders bei der vorstrafenliste des erdinc.s die verhängung einer haftstrafe und sogar ausweisung.

  16. Nachtrag zu #15:

    Auch ich kritisiere das Riehe-Urteil, aber aus dem Grunde, weil „schädliche Neigungen“ trotz einschlägiger Vorstrafen verneint wurden.

  17. Guter Artikel!

    #8 status quo ante (10. Jun 2008 00:04)

    In diesem Monat soll das Gerichtsverfahren über die beiden U-Bahn-Schläger von München beginnen.

    Hat der türkische U-Bahn-Schläger nicht auch ein paar Tage später auf einem Foto in der Bild mit Dackelblick ein Baby auf dem Arm gehalten? Könnte ´ne Bewährungsstrafe werden, wenn er Arbeit hat.

  18. #19 Saubaer

    Im Jugendstrafrecht gibt es die Besonderheit, dass die schwere Folge einer Tat, dem Täter nur zugerechnet wird, wenn sie vorsätzlich verursacht wurde.

  19. Die deutsche Justiz: Ein Schandmal der deutschen Geschichte.

    Ein sicher nicht unbeträchtlicher Teil dieser Clique: die übelsten Hurenböcke dieses Landes.
    Auf dieses Typen paßt als Anrede das, was ein gewisser Roland Freisler,

    vorsitzender Richter am Berliner Volksgerichtshof in der Nazizeit

    gerne zu den vor seinem Richterpult stehenden brüllte: Sie sind ja ein schäbiger Lump!
    Einen der höchsten deutschen Richter wird man doch wohl noch ungestraft zitieren dürfen…?

  20. Schön geschriebener Gastbeitrag, vielen Dank dafür!

    Die Flucht in den Zynismus ist mir selbst wohlbekannt- hilft vielleicht, diesen ganzen Mist ohne Magengeschwür zu verdauen.

    Mal sehen, wie es weitergeht- Zynismus ist keine Dauerlösung.

  21. #22 Averroes

    weiss ich nicht so genau,das geb ich ja zu 😉
    allerdings ist es dennoch ein skandal,einen volljährigen intensivstraftäter wieder einfach so laufen zu lassen.

  22. Nur keine Aufregung :Schaut Euch doch mal die Gerichtssendungen im Verblödungsfernsehen an.

    Da wird doch richtig Recht gesprochen.
    Die Bevölkerung glaubt es.

    Vergesst nicht , hier ist nur eine Minderheit, die etwas Überblick hat.

  23. Man hätte von Vorsatz ausgehen müssen, insofern muss man wohl der Tatsachenfeststellung des Gerichts widersprechen. Diese Typen wissen genau, was sie bei ihrem Opfer bewirken, wenn sie voll zuschlagen. Das mit dem ‘unglücklich hingefallen’ bei dem Opfer ist wohl auch nur eine Ausrede, weil man nicht den Mut hat eine realistische Tatsachenfeststellung vorzunehmen, sondern bei der Tatsachenfeststellung dem Täter schon Brücken baut, weitgehend straflos von dannen zu ziehen.

  24. Sorry PI,
    aber diese Story ist doch wohl schon weitestgehend ausgelutscht.
    Zu diesem Gastbeitrag von Heribert Seifert:
    Der ist bestenfalls polemisch; eigentlich ein wenig unsauber.
    Muss das sein?
    Es hilft uns nicht in unserem generellen Anliegen.
    NB:
    Ich finde das o.a. Urteil auch falsch.

  25. #11 Islamophober

    Sie glauben doch nicht wirklich, dass der/die Täter Steuerzahler wie Sie und ich sind. Hauptberuflich sind diese ‚Schätze‘ Sozialleistungsempfänger und nebenberuflich Intensivtäter!

  26. #27 Ktesias

    Wissen Sie denn, was UNSER generelles Anliegen ist?

    Im übrigen: Ja, das muss sein!
    Sie verwechseln im Gastbeitrag Zynismus mit Polemik – das hat Roland in #24 auch schon angedeutet.

  27. Wissen Sie denn, was UNSER generelles Anliegen ist?
    Im übrigen: Ja, das muss sein!
    Sie verwechseln im Gastbeitrag Zynismus mit Polemik – das hat Roland in #24 auch schon angedeutet.

    1) vermutlich wie der Name des Blogs, oder?
    2) warum? (ev., weil der Täter einen sehr cleveren RA hatte?)
    3) No, niente; aber ggfs. inkorrekte Darstellung hat NULL mit Zynismus zu tun.
    Im übrigen ist es, bei allem Zorn auf den Richter, sinnvoll, unser Strafrecht zu lesen und ggfs massiv zu kritisieren,
    was ich persönlich bevorzuge.
    Wenn die Mannschaft nicht spurt, geh´ zu den Offizieren. 🙂

  28. Sie glauben doch nicht wirklich, dass der/die Täter Steuerzahler wie Sie und ich sind. Hauptberuflich sind diese ‘Schätze’ Sozialleistungsempfänger und nebenberuflich Intensivtäter!

    N/C, No Comment.

    Ein fester Job, eine schwangere Freundin und das Fehlen „schädlicher Neigungen“ wurden Erdinc S. zugute gehalten.

  29. Wissen Sie denn, was UNSER generelles Anliegen ist?

    Offenbar nicht,
    aber gelegentlich verstehe ich ein paar „Andersdenkende“, wenn sie eine ziemlich negative Meinung über PI entwickeln.
    (vorsichtig ausgedrückt)

  30. #22 Averroes (10. Jun 2008 00:57) zu #19 Saubaer

    Im Jugendstrafrecht gibt es die Besonderheit, dass die schwere Folge einer Tat, dem Täter nur zugerechnet wird, wenn sie vorsätzlich verursacht wurde.

    Du LÜGST, Averroes

    Ratio

  31. Exzellenter Gastbeitrag von Heribert Seifert.

    Die deutsche Justiz ist so verkommen, daß mir als sogenanntem „Einserjuristen“ immer wieder übel wird.

    Ratio

  32. #33 Ktesias

    na dann trösten sie ruhig ihren intensivtäter ähm wie sie es ausdrücken „andersdenkenden“ und richten sie ihm auch gleich aus, das negative meinungen einer bestimmten klientel über pi, hier sehr gern gesehen sind. dadurch wird die richtigkeit von pi bestätigt.

  33. Ich möchte daran erinnern, daß, da der Täter Mohammedaner ist, der Aggressor (Witz-Justiz-deutsch für: ethnischer Deutscher) schon vorher schwerverletzt, geschlagen, bewußtlos, im Koma war.
    Richtlinie der Deutschen Witzjustiz; dies macht eine Verurteilung des Mohammedaners überflüssig und das ist der Sinn der Richtlinie. Bitte beachten!

  34. Ein wahrlich herausragender Gastbeitrag.

    Chapeau,
    Hut ab,
    Beifall…..

    Dies muss man wahrhaft dazu sagen.
    Sauber recherchiert und auf den Punkt gebracht.
    PI in seiner besten Tradition.

    Weiter so…

  35. Ich warte auf den Tag, an dem der erste Minderjährige einen Richter niederschießt, absticht oder wüst zusammenschlägt.

    Mal sehen wie das Urteil dann ausfällt.

  36. Danke für diesen äußerst erhellenden Gastbeitrag.
    Zu 16 Averroes (10. Jun 2008 00:35)
    „Das Gerichte unter Richter Riehe hat (so habe ich jedenfalls dem EXPRESS entnommen) festgestellt, dass das Opfer mit der Hand geschlagen wurde und daraufhin so unglücklich stürzte, dass es schwere Verletzungen erlitt.“
    – Mir fällt da sofort der Fall Mulugeta ein: der wurde auch mit der Hand geschlagen, so daß er zu Boden ging; ob er alkoholbedingt „unglücklich stürzte“ und sich deshalb die schwere Kopfverletzung zuzog, wurde m.W. nie gefragt, der mutmaßliche Täter im orangenen Anzug im Hubschrauber in die UHaft befördert.
    Aus der Zusammenschau der genannten 3 (und anderer jüngerer) Fälle kann auch ich nur den Schluß ziehen: für „Menschen aus dem moslemischen Kulturkreis“ läßt Deutschlands Justitia gern Milde walten,
    Deutsche sind Opfer 2. Klasse, aber grundsätzlich Täter 1. Klasse. Wer glaubt da noch an „Gerechtigkeit“. Wenn das so weitergeht, kann ich mir gut vorstellen, daß sich manch alteingesessener Bürger sagt: Weder Politik noch Rechtsprechung beabsichtigen, uns vor ausländischen Kriminellen zu schützen, also müssen wir das selbst in die Hand nehmen – und dann ist das Geschrei groß!

  37. Wann kapiert Ihr endlich, dass die deutsche Justiz mittlerweile die Scharia eingeführt hat?

  38. # 32

    http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ueberfall-auf-drag-kings/

    Überfall von “türkischen Männern” auf Homosexuelle in Kreuzberg…

    So eine schockierende Überraschung- es gibt schwulenhassende Moslems!

    Mache Dir mal keine sorgen, das waren Rechte!

    „Augenzeugen sprechen von den Tätern als Männer türkischer Herkunft und stellen einen Zusammenhang zu den rechtsradikalen Grauen Wölfen her.“

    Also ist die Welt in Ordnung.

  39. #16 Averroes (10. Jun 2008 00:35)

    Im Beitrag von Herrn Seifert findet sich eine nette Verfälschung der gerichtlichen Feststellungen:

    Das Gerichte unter Richter Riehe hat (so habe ich jedenfalls dem EXPRESS entnommen) festgestellt, dass das Opfer mit der Hand geschlagen wurde und daraufhin so unglücklich stürzte, dass es schwere Verletzungen

    Auch wenn die Täter nicht wüst auf das Opfer eingeprügelt hatten sondern „nur“ einen Schlag abgaben, der zu einem ungünstigen Sturz mit herben Folgen führte ändert es nichts daran, daß das Opfer erst durch diese Mohammedaner in diesen gesundheitlichen Zustand versetzt wurde.

    Hätten diese Herren den Familienvater nicht „kulturadäquat“ um Geld gebeten sondern sich das durch Arbeit verdient, wäre keinem gesundheitlicher Schaden zugefügt worden.

  40. Manches finde ich schon kurios. Daß der Verbrecher einen Job hat wirkt sich strafmildernd aus? Da würde mich zunächst interessieren: Was ist das für ein Job, und wie lange hat er ihn schon? Heißt das nun, daß jeder, der eine feste Arbeit hat von vorneherein mit milderen Urteilen rechnen darf als ein Arbeitsloser? Finde ich erstaunlich…Und wieso gilt es dann andererseits ebenso als strafmildernd, wenn ein Verbrecher (bestimmter ethnischer Herkunft)ein von Sozialgeldern lebender, arbeitsscheuer Schulabbrecher ist? Der gilt dann wiederum als armes, chancenloses Opfer der bösen Gesellschaft.

    Man könnte den Eindruck gewinnen, daß einem gewissen Verbrecherkreis eigentlich so ziemlich alles als strafmildernd angerechnet wird, was man sich nur irgendwie ausdenken kann. Es scheint als wäre jede, noch so absurde Begründung recht, einen Verbrecher bestimmter ethnischer (bzw. religiöser) Zugehörigkeit zu schonen. Da wird das Gesetz schon mal so lange verbogen, bis man die Quadratur des Kreises schafft. Ein Schuft, der Schlechtes dabei denkt…?

  41. Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.

  42. Kompliment an den Gastredner Heribert Seifert !

    Bestens, allerbestens auf den Punkt gebracht was wir von unseren 68er Justitiären noch zu erwarten haben.

    Mal was anderes (und weitaus besseres) als dieser Frauke Ludowig/RTL Stil der seit längerem bei PI grassiert.

  43. Ich habs: Wenn ich irgendeinmal, warum auch immer, in Deutschland eine Bank ausrauben, eine Geldklarte klauen und benutzen oder ein Auto klauen muß, werde ich mich vorher wie ein beliebter Muselmann schminken und kleiden, das erhöht doch die Erfolgschancen meines Planes enorm. Und wenn dann alles auffliegt und ich vor Gericht bin, kann ich mir immer noch zu gute halten lassen, daß ich mich als ein Kültürbereicherer betrachte.
    Ironie off

  44. Ein weiteres Beispiel zum Vergleich:

    Wer einem Polizisten den Stinkefinger zeigt, kriegt 20 Sozialstunden. Ist ja auch irgendwie fast so schlimm, wie jemanden ins Koma prügeln…

    Auszug aus der Märkischen Allgemeinen:

    „Dort war die 18-jährige Borkwalderin Esther Dongowski, Anhängerin des SVB, am Montag zu 20 Sozialstunden verurteilt worden, weil sie im Umfeld des Auswärtsspiels gegen die Kickers Emden am 8. August 2007 einem Polizisten den „Stinkefinger“ gezeigt haben soll. Sie kann sich daran nicht erinnern, doch der Polizist und ein Kollege konnten es.“

    Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11223776/60709/Jaehrige_musste_ihre_Deutschpruefung_wegen_Vorladung_vorzeitig_abrechen.html#car

  45. das solche richter überhaubt noch in den spiegel gucken können ohne das sie vor scham erröten.

  46. Ich rege jedoch die Lesenden an zu überlegen, ob die Handlung des Türken straffrei ist und ob man demnach in dieser Weise mit offiziellem Segen zur Tat schreiten kann – zum Beispiel gegenüber Richtern.

    So einfach ist sowas dann aber doch nicht:

    Also:

    1. Türke (und radikal Moslem weil seinerzeit mit Schwert als Kette, um den Hals bei der Verhandlung) darf Lügen*,Drohen*,Angreifen,Beleidigen* usw. -sowas wird dann von Seiten eines NRW GutmenschenProislamoGerichtes als „normaler Streit“ abgehackt, (natürlich völlig ohne Konsequenzen für den Türken)auch bekommt dieser Ar… vor Gericht einen „Übersetzer“ gestellt , obwohl er in Sachen Beleidigungen (siehe auch „*“ durchaus eine 2 in deutsch verdient hat) und die Aggression nur von diesem Türken** ausging und seinerzeit dann eben in der bekannten Situation, also mit der zerdepperten Autotür des Angreifers (**) endete.

    2. Wird dann aber, wenn man sich diese Drohungen dann aber „zu Eigen macht“ -als Zitat versteht sich -, selbige von Seiten desselben Gerichtes ,als Drohung aufgefaßt.
    ———————————————-

    Sicherlich bin ich niemand der eine zu „blumige Sprache“ wählt und lieber gleich klar sage „was Sache ist“, nur wenn man mich dann zitiert, sollte man auch den ganzen Satz zitieren.

    Dieser Satz lautete: (sinngemäss)

    Wenn ein Gericht in Deutschland völlig einseitig und vorsätzlich durch Verzögerung und Tatsachenverdrehung (m)eine Lebensgrundlage zerstört , dann sind wir wieder ja wohl wieder so weit, wie damals unter Adolf* – naja und eben dann auch ein „*Heil H.“ als Hinweis bzw. Anspielung.(in diesem Sachzusammenhang)

    Nun ratet mal schön, was die sich da bei diesem „Gericht“ und deren angeschlossenen Propagandaorganen rausgepickt haben und somit erneut Tatsachen verdreht wiedergaben —

    Der ganze Satz war es jedenfalls nicht.

    So ticken diese alt 68er Richter – eben ähnlich wie dieser „Geschichtsprofessor“ bei Kerner, von wegen „Autobahn.“

    Das einzig „erfreuliche“ ist, daß diese Entwicklung, die ich denen schon vor Jahren als Konsequenz Ihrer verlogenen Handlungen (also die des Richters etc. ) vorausgesagt habe, nunmehr eingetreten ist und eines sollte klar sein.
    Solche Richter haben machen sich nicht nur die einheimische Bevölkerung zum Feind, sondern werden irgendwann einmal- und dann eher von der Klientel die diese Richter ja so gerne verhätscheln – die Quittung bekommen.

    Den irgendwann einmal „müssen“ auch Haftstrafen verhängt werden und dann gibt es wohl ein „isch mach dich messer“ von der gehätschelten Klientel.

    Wie übrigens so ein Richter, auch enden könnte steht hier:

    „Die genaue Todesursache von Freisler ist nicht bekannt. Möglicherweise wurde er am 3. Februar 1945 bei einem amerikanischen Bombenangriff auf Berlin von Trümmern des Gerichtsgebäudes erschlagen. Anderen Informationsquellen zufolge ist er durch einen Bombensplitter verwundet worden** und verblutet – entweder, weil er nicht rechtzeitig den Luftschutzkeller erreichte oder weil er den Luftalarm ignorierte und im Archiv Akten einsehen wollte.“

    Mir ist da noch eine dritte Variante** bekannt und zwar, daß Freissler nach dem Angriff mit seinen Akten, von aufgebrachten Berlinern ERSCHLAGEN wurde.
    ==============================================

    von daher:
    Gottes Mühlen mahlen langsam, aber am Ende Gerecht.

    ComebAck

  47. „Und wahrscheinlich wird er auch Recht behalten, so dass die Kölner, vielleicht in zehn Jahren, vom dann dreißigjährigen Erdinc S. ein etwas konventionelleres Sozialverhalten erwarten dürfen.“

    Es dürfte ziemlich gewiss sein, dass S. diesen Geburtstag im Knast feiern wird.

  48. #33 Pro_D

    Sie glauben doch nicht wirklich, dass der/die Täter Steuerzahler wie Sie und ich sind.

    tja….nur tut das leider nichts zur Sache.
    Der Autor verspinnt hier geschickt dezente Übertreibungen und Hörensagen sowie Stimmungen mit den tatsächlichen Fakten—> für mich eine sehr gefährliche Form der Berichterstattung, weil so nicht Meinungsbildung gewährleistet, sondern aktiv Meinung gemacht wird. Dafür gibts ein Wort mit P…. das hört mit ganda auf.

    DAVON MAL ABGESEHEN, DASS ERDINC BLA IN DEN BAU GEHÖRT UND NICHT AUF DIE STRASSE 😉

  49. vielleicht sind diese urteile auch sehr einfach zu begreifen…..

    1. die richter haben einfach schiss vor dem musel mob ( bombendrohungen, morddrohungen usw. angst um ihre familien und angehörigen )

    2.die gefängnisse sind voll und zwar propevoll von ausländern, würdest du jeden reinstecken der es verdient hat, müsste man sie übereinander schichten !

    3. sie ( richter ) hassen unser land, wahrscheinlich hatten sie noch nie richtige freunde, selbst in der schule waren sie aussenseiter ( streber ), während peter mit seinem mädchen in die disco ging saß hans bindestrich werner über den büchern und lernte. beim fußball war er immer der letzte der gewählt wurde, sowas prägt.
    das hat er uns bis heute nicht verziehen….siehe seine urteile !

  50. beide Richter haben aus ideologischen Erwägungen das Recht gebeugt. Wir aber haben zugelassen, daß sich die 68er Nichtsnutze in die Ämter geschleimt haben und heute ungeniert ihre rote Gülle absondern. Wenn sie es je war, heute ist die BRD längst kein Rechtsstaat mehr. Wir brauchen eine neue Grundordnung, die derartige Perversionen systematisch unmöglich macht.
    Einige zehntausend Strafanzeigen gegen beide Richter wegen des Rechtsbeugungsdelikts würden ab auch heute schon ihre Wirkung zeigen.
    Desweiteren: gibt der Staat das angemaße Gewaltmonopol durch Nichtwahrnehmung preis, hat jeder Betroffene das Recht und die Pflicht die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
    Die Frau Bachmeier hat uns gezeigt, wie man mit dem Mörder seines Kindes abrechnet.

  51. Nur 15 Monate Haft für Totraser Abdul

    Köln – „Ich verurteile Sie zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis.“ Diese Worte von Richter Karl-Heinz Seidel zogen einen Schlussstrich unter einen Fall, der ganz Deutschland wütend machte: Totraser Abdul H. (27) muss in den Knast. Doch sind 15 Monate für den Tod eines Menschen gerecht?

    Wenigstens prüft Pro Köln jetzt seine Abschiebung….

  52. Es bleibt der Spruch das Leben sei gefährlich, ein gewisses, minimales Maß an Restrisiko bleibe erhalten. Damit müsse jeder Bürger leben. Fürwahr ! Und sei es ein Risiko, daß erst durch Justiz und Politik aus nichtigen Gründen geschaffen wird.

    Es ist tröstlich, das dieses Restrisiko – besonders das künstlich erzeugte – auch für die Subjekte der letztgenannte Gruppe existiert.

    Aus dem Grünen gegriffen:

    Was würde ein spezieller Richter wohl sagen wenn ihn ein vielfach aktenkundiger Verkehrschaot und Schläger beim Überqueren eines Zebrastreifens mit „Beweg Deinen Arsch“ und Aufheulen des Motors antreibt,vom Gas abrutscht und ihn leich touchiert er dadurch so unglücklich stürzt daß sein wunderbar geformtes Haupt eine innige Verbindung mit dem nächsten Ampelpfosten eingeht und er hierduch ein paar Wochen im Komabett entspannen darf.
    Seinen Astralleib beherscht er dadurch nur noch eingeschränkt, die Kontrolle über gewisse Körperfunktioenen existiert nicht mehr…

    Sicherlich wäre es ausgerechnet dieser Jurist der dem Täter keine „schädliche Neigung“ unterstellen würde. Besonders vor dem Hintergrund daß der liebe Herr Intensivtäter diese Show schon mehrfach „gebracht“ hat.

    Vorsätzlichkeit ?

    Im Zweifel nicht, Kausalitäten die sich aus Tathergang, Vita des Täters und Resultat des Events ergeben lassen hier Restzweifel bestehen (mind. 10000stel Promille).
    Freundin schwanger, Ausbildungsvertrag in der Tasche, das ist doch ein Angelpunkt der es glaubwürdig erscheinen läßt daß der Intensivtäter eine andere Lebensbahn einschwenkt (wie bei den letzen 15 Malen ebenfalls)… Also, bis zum nächsten Mal Herr Intensivtäter !

    Es bleibt zu hoffen, daß sich künfige Geschädigte sehr bewußt sind wer ihnen das Glück bescherte mit einem derartig umtriebigen und gutgewillten Menschen zusammengestoßen zu sein.

  53. Potsdam (dpa/bb) – Eineinhalb Jahre nach einem Angriff auf einen 15-Jährigen in einem Regionalzug hat das Amtsgericht Oranienburg einen Neonazi am Montag zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe schließt auch zwei frühere Körperverletzungen mit ein, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Die Kammer befand den 21-Jährigen für schuldig, im Dezember 2006 in dem Zug zwischen Kremmen und Velten (Oberhavel) dem der linken Szene zugerechneten Schüler ins Gesicht geschlagen zu haben, so dass dieser eine Prellung erlitt.

    Eine Prellung im Gesicht ergibt also 2,5 ohne Bewährung.
    Schon komisch, wenn der Täter ein Deutscher ist, bekommt er eine harte Strafe….

    Ich finds einfach nur noch zum kotzen!

  54. Mensch Leute, der deutsche Familienvater hat doch selber Schuld, wenn er so unglücklich fällt, nur weil er wohl nicht bereit war dem türkischen Jungen sein Geld zu übergeben. Da musste er doch damit rechnen einen Schlag ins Gesicht zu bekommen. Das kann man doch dem Türken nicht verdenken. Er hatte ja nun wirklich keine andere Möglichkeit an sein Geld und damit zu seinem guten Recht zu kommen. Ihr wisst doch, dass man sich Moslems gegenüber nicht so verhalten darf, dass man in die Situation einer selbstverschuldeten Ohnmacht (Koma) gerät. Ich berufe mich da auf unseren fähigen Außenminister, der ja vor geraumer Zeit auch sehr frühzeitig erkannt hat, dass die deutsche Geisel in Afghanistan möglicherweise an Erschöpfung starb. Also bitte, es ist doch klar, bei wem die Schuld immer zu liegen hat.

  55. #37 Ktesias
    aber gelegentlich verstehe ich ein paar “Andersdenkende”, wenn sie eine ziemlich negative Meinung über PI entwickeln.
    (vorsichtig ausgedrückt)

    Ich befürchte, Du wirst „Andersdenkende“ NICHT zum Andersdenken bringen, weil solch ein Artikel nicht geschrieben wurde.
    Der Artikel ist nichts weiter als wunderbare Satire.
    Schlimm aber, und das muss man anerkennen, dass dazu der Wahrheitsgehalt bei 100 % liegt… (bevorzugen „Andersdenkende“ vielleicht „andere Fakten“?)

    PI: RSS funktioniert nicht mehr und auch die Toolbar wird nichts mehr erneuert!

  56. Heribert Seifert?

    Ist das nicht derselbe Heribert Seifert, der in der nzz «Ausserordentliche Ströme von Gift» im Internet ausmachte und damit wenn auch nicht namentlich, aber implizit PI gemeint haben dürfte? Und der schreibt jetzt einen Gastbeitrag auf PI? *kopfkratz*

    http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/literatur_und_kunst/ausserordentliche_stroeme_von_gift_1.551602.html
    http://www.pi-news.net/2007/05/nzz-lies-nicht-bei-den-schmuddelbloggern/
    http://www.pi-news.net/2007/05/die-wahren-kampfblogger-im-netz/

  57. Im hessischen Limburg gab es zur Abwechslung mal eine ganz andere Urteilsverkündung:

    http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&sv%5Bid%5D=4877241

    10.06.2008

    Hohe Strafen für «Killertürken»

    Plötzlich war es aus mit lustig. Mehreren der acht verbliebenen Angeklagten, die das Verfahren zuvor teilweise recht amüsiert verfolgt hatten, fiel gestern Nachmittag bei der Urteilsverkündung durch Amtsgerichtsdirektor Ernst Haberstock die „Kinnlade herunter.“

    Eine Mutter erlitt offenbar einen Nervenzusammenbruch und musste vom ärztlichen Notdienst versorgt werden. Andere Mütter und junge Frauen verließen den Zuhörerraum mit hysterischem Geheule.

    Die Mitglieder der Jugendbande müssen für schweren Raub, Raub, Einbruchsdiebstahl, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung büßen. Für die vier Haupttäter verhängte das Jugendschöffengericht Jugendstrafen von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren. Gegen die jungen Männer, die ohne Bewährung verurteilt wurden, wurde der Haftbefehl nicht aufgehoben.

    Die Angeklagten im Alter von 14 bis 18 Jahren hatten sich im vergangenen Jahr durch Verbrechen hervorgetan, die meist gleichaltrige Jugendliche in Angst und Schrecken versetzten. Sie wüteten auf Kirmesveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in Regionalzügen und beraubten ihre Opfer um Handys oder Kleingeld sowie Fahrkarten und andere Papiere. In einem Fall sollen sie in Villmar einem Mann angefallen und geäußert haben, „wir sind die Killertürken.“ Der Mann wurde brutal niedergeschlagen und getreten und war sechs Wochen krank geschrieben.

    „Sie haben willkürlich und wahllos gehandelt, ihre Opfer nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und bei Widerworten auf hilflose Menschen eingeschlagen“, sagte der Richter. Die Angeklagten hätten nach dem Motto gehandelt, „was wir wollen, gehört uns und das nehmen wir uns.“

  58. Der Artikel ist nichts weiter als <b<wunderbare Satire.
    Schlimm aber, und das muss man anerkennen, dass dazu der Wahrheitsgehalt bei 100 % liegt… (bevorzugen “Andersdenkende” vielleicht “andere Fakten”?)

    zu
    1) eine schlechte Satire, da
    2) der Wahrheitsgehalt mässig ist.
    Zur Klarstellung: Das Kölner Urteil kxxx mich an.
    Aber
    a) Es geht in Revision und
    b) ein „Grossteil“ dieses Urteils liegt in der Idiotie unseres Jugendstrafrechts
    c) in Verbindung mit cleverem RA auf der einen und offenbar NULL RA-Unterstützung auf der anderen Seite.
    Was mich fast noch mehr beunruhigt, ist die (Gegen)Darstellung der anderen (~6?) Jugendrichter mit dem geradezu reflexhaften arroganten Verweis auf „das Übliche“. *obergrrrrh*

  59. #47 Erdbeerhase
    Deutsche erhalten härtere Strafen, Muslime mildere Urteile:
    http://www.pi-news.net/2008/04/deutsche-muessen-mit-haerteren-strafen-rechnen/#comments

    #33 Pro_D

    Glauben, tue ich in unserem Rechtsstaat und bei unserer Justiz schon lange nicht mehr.
    Doch in diesem Falle scheint der Täter arbeiten zu gehen, was weder das absolute Fehlurteil gut heißen mag, noch den Täter als Unschuldslämmchen darstellt. Das der Typ Dreck am Stecken hat ist schon durch sein langes Vorstrafenregister bekannt!

    Ich habe lediglich versucht,eine weitere Begründung für diese Kranke Justiz zu finden und da kam mir noch in den Sinn, dass der Staat lieber Steuerzahler auf freiem Fuß lässt, als das sie auch noch vom Staat abhängig im Knast sitzen. War nur eine mögliche Überlegung, die vermutlich auch eine Rolle spielen könnte, mal ganz unabhängig von der Moralseite her gesehen!

    Natürlich wird ein Intensivtäter mehr schaden auf freiem Fuß zu sein, aber unsere Politiker/Justizia denkt, wie immer nur von heute auf morgen, wenn überhaupt!

  60. #5 status quo ante (09. Jun 2008 23:51)
    “ Übr einen gesissen Herrn Freisler und seiner Schreckensherrschaft als vorsitzender Richter am Berliner Volksgerichtshof in der Nazizeit, weiß jeder bescheid ,der sich ein wenig mit dem dritten Reich beschäftigt hat.“

    Weniger bekannt ist, daß die Witwe dieses verbrecherichen Freisler, sich auch nach 1945, über Jahrzehnte hinweg, über eine geradezu stattliche Witwenrente erfreuen konnte.
    Der “ Kräheneffekt “ ist im Deutschen Justiz und Beamtentum eben sehr stark ausgebildet.
    Es ist ja allgemein bekannt, daß diese gefiederten Gesellen ( Krähen ) sich untereinander keine Augen aushacken. Die neueren Vorkommnisse beweisen das ja auch immer wieder.

  61. #70 Ktesias
    zu
    1) eine schlechte Satire, da
    2) der Wahrheitsgehalt mässig ist.

    zu
    1) liegt im Auge des Betrachters
    2) mäßige Wahrheit? Was ist eine mäßige Wahrheit? Entweder es IST wahr, dann ist die Wahrheit nicht mäßig – ansonsten eine Lüge!
    Also sind es Fakten und die Wahrheit oder wurde hier gedichtet und es ist eine Lüge???

  62. Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.

    Dem kann ich nur aus vollem Herzen zustimmen – LEIDER.

  63. #38 Ratio (10. Jun 2008 02:29)

    Du LÜGST, Averroes

    Hoppla, Meister Ratio.

    Falls Sie wirklich Jurist sind, sollte Ihnen doch 17 II JGG bekannt sein:

    Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat
    hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

    Bei einem erfolgsqualifizierten Delikt wie der Schweren Körperverletzung im Fall des „Komaschlägers“ genügt in der Regel bei
    Erwachsenen bereits leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der schweren Folge der Tat. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden wird
    jedoch wegen 17 II JGG die schwere Folge in der Regel nur bei vorsätzlicher Verursachung zugerechnet.

    Dies und Ihre an anderem Ort gegebenem seltsamen Ratschläge, die GEZ-Gebühren nicht zu zahlen, weil angeblich deren Festsetzung durch Staatsvertrag verfassungswidrig sei, obwohl das BVerfG dies längst für verfassungsgemäß erklärt hat, lassen mich allerdings daran zweifeln, ob Sie wirklich Jurist sind oder sich nur ein wenig aufblasen.

    Vielleicht versuchen Sie es mal mit ein paar Sachargumenten.

  64. Die deutsche Justiz ist so verkommen, daß mir als sogenanntem “Einserjuristen” immer wieder übel wird.

    Die deutsche Justiz ist nicht nur verkommen – sie ist korrupt. Sie wird von Professoren einer bestimmten Generation und Geisteshaltung so erzogen.

    Beispiel gefällig?

    Der Mitarbeiter eines Unternehmen (heute im DAX30 notiert) entdeckt kriminelle Handlungen seiner Vorgesetzten (schwarze Kassen im mindestens siebenstelligen Bereich), die ihn in persönliche Gefahr bringen. Er fordert den Konzernchef auf, dafür zu sorgen, daß die Angelegenheit sofort bereinigt wird.
    Stattdessen wird der Mitarbeiter bedroht. Er erstattet zu seinem eigenen Schutz Selbstanzeige bei den Behörden, die daraufhin das Unternehmen „besuchen“.
    Daraufhin schickt der Konzernchef seinen Chefjuristen vor, der den (inzwischen gekündigten) Mitarbeiter ultimativ auffordert, den Behörden gegenüber seine Angaben als unwahr und frei erfunden zu bezeichnen. Als Gegenleistung bietet er dem Mitarbeiter ein Schweigegeld an. Sollte er das Geld nicht annehmen, werde man den Betrag benutzen, um bei Gericht (wo mittlerweile ein Rechtsstreit anhängig ist) für „entsprechende Lagebeurteilung“ zu sorgen.

    Dieser Chefjurist ist Professor der Jurisprudenz an einer deutschen Universität, Mitherausgeber eines juristischen Kommentars und bildet juristischen Nachwuchs aus.

    Was soll man da schon von deutschen Richtern erwarten !?!

  65. #79 Ratio

    In 17 II JGG steht, dass Jugendstrafe nur verhängt werden darf, wenn „schädliche Neigungen“ oder „Schwere der Schuld“ dies erfordern.

    Wenn also dem nach Jugendstrafrecht zu Bestrafenden hinsichtlich der schweren Folge der Körperverletzung nur ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann, wird eben keine Jugendstrafe verhängt, es sei denn, bereits in der einfachen Körperverletzung träten die schädlichen Neigungen hervor. Das wird jedoch im Allgemeinen beim Schlagen mit der flachen Hand (so die Tatsachenfeststellung) nicht angenommen.

    Allerdings hätte das Gericht beim „Komaschläger“ anders entscheiden können (und auch sollen), weil bereits entsprechende Vorstrafen vorlagen.

  66. Danke für diesen Artikel.

    Der Verhältnisblödsinn der Urteile und die Selbstgerechtigkeit der Richter werden durch die sanftmütige Ironie Seiferts gründlich blossgestellt.

  67. #81 FreeSpeech

    Kann leider nicht zustimmen, der Artikel Seiferts ist tendenziös und enthält sachliche Fehler(Begründung siehe oben).

  68. #80 Averroes (10. Jun 2008 16:39)

    Wie gesagt. Das JGG macht zur Frage der Straftatbestände keine Aussage, nur zur Frage der Strafen, also der Rechtsfolgen. T->R

    Tatbestand und Rechtsfolge. Das sind doch ganz verschiedene Dinge!

    Eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), jedes Delikt, ist und bleibt auch im Falle Jugendlicher tatbestandlich ein Verbrechen oder Vergehen, wenn die üblichen Voraussetzungen vorliegen.

    Bloß die Sanktionen lassen sich nach JGG abweichnd vom StGB mildern, modifizieren etc., da nicht Abschreckung anderer (Generalprävention), sondern Resozialisierung (Spezialprävention) im Vordergrund steht.

  69. #Ratio

    Das war mein Satz, der Dich veranlasste, mir den Vorwurf des Lügens zu machen:

    Im Jugendstrafrecht gibt es die Besonderheit, dass die schwere Folge einer Tat, dem Täter nur zugerechnet wird, wenn sie vorsätzlich verursacht wurde.

    Können wir uns auf folgende Fassung verständigen?

    „Im Jugendstrafrecht gibt es die Besonderheit, dass wegen der schweren Folge einer Tat, der jugendliche Täter nur bestraft wird, wenn sie vorsätzlich verursacht wurde.“

  70. #84 Averroes (10. Jun 2008 18:34)

    Können wir uns auf folgende Fassung verständigen?

    “Im Jugendstrafrecht gibt es die Besonderheit, dass wegen der schweren Folge einer Tat, der jugendliche Täter nur bestraft wird, wenn sie vorsätzlich verursacht wurde.”

    Nein, weil das auch so nicht richtig, zumindest äußerst mißverständlich ist. Den Vorwurf der Lüge nehme ich allerdings zurück (dachte Du wärest sachverständig, aber Du scheinst Dich bloß zu irren).

    Bei erfolgsqualifizierten Delikten genügt für die qualifizierenden Folgen auch bei Jugendlichen leichteste Fahrlässigkeit, § 18 StGB. Die wird wohl immer dann bereits angenommen, wenn die Folgen nicht absolut inadäquat, außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit und damit Vorhersehbarkeit sind. Die Schuldfrage ist insoweit fast belanglos.

    Du kannst allgemein nur sagen, daß im Jugendstrafrecht die Strafen für welches Delikt auch immer unter den dort genannten Voraussetzungen milder oder anders ausfallen können als nach StGB.

    Die „Rechtsfindung“ des Richters Riehe betrachte ich wie wohl alle hier als glatten Rechtsbruch. Da er sich auch literarisch entsprechend geäußert hat, besteht der Verdacht von Verbrechen der Rechtsbeugung in Serie.

  71. #85 Ratio

    Nach dem, was Sie sagen, ist 17 II JGG lediglich im Rahmen der Strafzumessung von Bedeutung.

    Nach Auffassung des BGH ist 17 JGG jedoch im Rahmen der subjektiven Zurechnung des tatbestandlichen Erfolges anzuwenden. Das bedeutet aber, dass ggfls. eben kein Schuldspruch wegen Schwerer Körperverletzung erfolgt.

    Der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber dem Richter Riehe ist nicht nachvollziehbar, obwohl auch ich das Urteil für nicht richtig halte.

  72. Wie soll man das anders nennen als in der Tradition des Volksgerichtshofes, 100%ig Freislerkonform bis hin zum Sprachgebrauch die Kritiker betreffend: „schäbiger Lump“.
    Noch kann ja auch ohne Schaden an Leib und Leben Kritik geübt werden, aber eventuell
    lässt Herr Riehe ja schon die ersten „grauen“
    Schlägertrupps aus den Reihen seiner Schützlinge rekrutieren die auf die Unsitte seiner Diffarmierung entsprechend reagieren werden…

  73. #69 Hausener Bub
    in der Limburger Ecke wird erfreulicherweise noch Recht gesprochen!
    Auch wenn mir hier anhand der Schwere der Tat das Urteil immer noch zu lasch ist, egal welcher Herkunft die Täter sind!
    Wer erwachsen genug ist organisierte Verbrechen zu verüben muß auch daran gemessen werden.

  74. #64 Sauerkraut mit Ripple
    ist doch auch klar, nur so kann ich einer Bevölkerung Wehrlosigkeit anerziehen, nichts anderes soll damit erreicht werden.

  75. Der treffendste Kommentar bei der taz zum Artikel mit den Transenklatschern:

    Liebe Taz, da werden Transen in Kreuzberg von Türken verprügelt und weil der homophobe, prügelnde Muslim offenbar nicht in euer Weltbild passt, muss es sich bei den Tätern um „rechtsradikale graue Wölfe“ handeln. Es tut mir leid, ich glaub ich piss mir ein vor Lachen…

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