Richter Hans-Werner Riehe, der mit mildem Verständnis den Komaschläger von Köln straffrei davonkommen ließ, zeigt erstaunliche Empfindsamkeiten, wenn es um die eigene Person geht. Den Betreibern von dcrs-online drohte er mit Strafverfolgung, weil sie ein Bild von ihm veröffentlicht hatten. Dabei beweist er eklatante Schwächen in der Kenntnis geltenden Rechts. (Foto: Mimosen)

Richter Hans-Werner Riehe, Amtsrichter am Amtsgericht in Köln steht ja derzeit in heftiger Kritik. Auch die Leser von DCRS ONLINE haben -wenn man sich deren Kommentare durchliest- kein Verstädnnis dafür, dass der Kölner Richter den 18-jährigen Erdinc S. ohne Bestrafung laufen ließ, obwohl der bereits schon wegen mehreren Delikten (unter anderem wegen Raubes) in Erscheinung getretene Türke, einen 44-jährigen Mann völlig ohne Grund zum Schwerbehinderten prügelte.

Riehe schrieb sinngemäß:

Sie haben ohne mein Einverständnis ein Foto von mir veröffentlicht…Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz…Es wurde bereits Strafanzeige erstattet und ich will dass Sie das Bild sofort löschen….

Christian Dieter Matuschek schrieb dem Richter daraufhin folgenden offenen Brief:

Sehr geehrter Herr Richter Riehe,

vielen Dank für Ihre e-mail, die wir -dies vorab- als Komplimet aufgefasst haben.

Mit keinem Wort kritisieren Sie in Ihrer Mail unsere journalistische Arbeit, sprich, den Inhalt unserer Berichte. Dies freut uns sehr und gibt uns Hoffnung zu der Annahme, dass Sie vielleicht angefangen haben einzusehen, dass Ihr Urteil von Ungerechtigkeit nur so strotzt und ferner gesellschaftspolitisch einer Katastrophe gleicht.

Umso mehr sind wir erschrocken darüber, dass Sie sich dann auf ein derartige Niveau herablassen und behaupten, es wäre “..ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz…”, ein Bild von Ihnen zu veröffentlichen.

Wir hatten eigentlich gedacht, dass man als Richter Jurist sein muss und als Jurist sollten Sie eigentlich den Tatbestand des Verstosses gegen das Urheberrechtsgesetz kennen und nur für den Fall, dass Sie in diesem Punkt im Studium nicht ganz so genau aufgepasst haben, erklären wir Ihnen noch einmal kurz, wieso der Tatbestand des Verstosses gegen das Urheberrechtsgesetz hier schon von vorne herein ausgeschlossen ist:

Urheber im Sinne des UhRG ist der, der ein schützenswertes Werk, in diesem Falle ein Bild, hergestellt hat. Sie wollen ja nun nicht ernsthaft behaupten, dass das Bild -welches wir im Übrigen von einem Korrespondenten völlig legal lizenzsiert haben- von Ihnen selbst hergestellt worden ist. Sprich, Sie müssten sich ja dann selbst fotographiert haben. Da dies aber auch Grund der Sach- und Zeugenlage ausgeschlossen ist, können Sie nicht Urheber des Bildes sein und somit auch keine Urheberrechte daran besitzen. Eine Einwilligung Ihrerseits wäre zudem noch nicht einmal hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts notwendig, da Sie als Person des öffentlichen Lebens, mit einem gesellschaftspolitischem Amt, den Schutz des Privatmannes nicht geniessen. Ferner haben Sie sich freiwillig und in Kenntnis dessen fotographieren lassen und vor Ort keine Einwände gegen eine Fotoaufnahme Ihrer Person vorgebracht. Sie haben eindeutig und nachweislich bemerkt, dass Sie fotographiert wurden.

Ihre diesbezügliche Strafanzeige, welche im Übrigen dann am “Tatort” (wie Sie als Richter ebenfalls wissen sollten), sprich hier bei uns in den USA verfolgt werden müsste, wird daher wahrscheinlich ihren Weg in der endgültigen Ablage einer Papiermülldeponie finden müssen.

Unverschämt finde ich persönlich jedoch, dass Sie sich erdreisten, einen Koma-Schläger freizulassen, aber wenn es um Sie selbst geht, eine – völlig aussichtslose – Strafanzeige wegen eines Bildes erstatten. Vor allem muss die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler nun auch noch die Kosten dafür tragen!

Den ganzen Brief kann man hier lesen.

Es ist immer die gleiche Schiene, die von den Linken benutzt wird. Politische Gegner als Nazis diffamieren, persönliche Beleidigungen nicht von Meinungsfreiheit unterscheiden wollen, aber selbst wie Mimosen auf Kritik reagieren und Persönlichkeitsrechte für sich beanspruchen, die man Andersdenkenden nicht einmal ansatzweise zugesteht.

(Spürnase: Ute H.)

»Express
: Brauchen wir härtere Gesetze?

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Heinen (CDU): „Das ist ein typisches Riehe-Urteil“, meint sie. Die 42-Jährige muss es wissen – sie war früher Schöffin bei Richter Gnädig. (…) Ulla Heinen hält das Urteil für eine Katastrophe: „Das ist ein Freibrief für alle kriminellen Jugendlichen“, schimpft sie. „Aber das ist typisch für Richter Riehe. Wir als Schöffen haben uns oft mit ihm über zu milde Urteile gestritten. Er meint, man müsse Jugendlichen eine Chance geben.“

Davon will Dr. Lale Akgün (54), für die Kölner SPD im Bundestag, nichts wissen: „Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen“, stellt sie fest. „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich der rechtschaffene Bürger ohne Angst vor Angriffen marodierender Jugendlicher auf der Straße bewegen kann. Das hat absoluten Vorrang.“

Zur Not müsse dafür eben das Jugendgerichtsgesetz geändert werden. „Ich werde mit meiner Fraktion darüber diskutieren und einen Antrag auf den Weg bringen“, so Akgün. „So kann es jedenfalls nicht weitergehen.“

(Spürnase: hm)

Like
Beitrag teilen:
 

153 KOMMENTARE

  1. Das bedeutet für den Verantwortlichen dieser „dreisten“ Tat bestimmt 8 Monate auf Bewährung und eine saftige Geldstrafe.
    Hoffentlich findet er nicht so einen „harten“ Richter wie Herrn Riehe.
    Wo vor hat Herr Riehe eigentlich Angst? Das seine Klientel ihn vielleicht mal „besuchen“ kommt und sich bei ihm bedankt? Das hat sie ja dem Schläger-Urteil nach eh schon!

  2. Ich weiss nicht, was den Mann treibt, sich so zu entblöden, dass er sich selber wie einen Volltrottel darstellen lässt.

    Nett übrigens die Geschichte mit seinem Hund…

    Den Mann treibt die schiere Angst. Dabei hat er sich so viel Mühe gegeben, in der Migrantenszene soweit geduldet zu werden, dass er in Ruhe seine Bierchen trinken kann, ohne gleich beim schwankenden Nachhauseweg verprügelt zu werden.

  3. Dieser Richter R. hat einen ganz erheblichen „Bug“ in seiner CPU (sprich Hirn oder das was davon noch übr. i..) – und wenn ich mir sein Bild und sein Aussehen so ansehe, dann paßt das auch irgendwie zum „Urteil“.

    Nebenbei, stöbern www bringt immer mal wieder was:

    http://short4u.de/4842741202bb1 (ohne Gewähr*) würde aber passen*, von den Daten.

    Der R.R ist 55J. also Jahrgang 1952 oder 1953 damit war er 1968 also 16 oder 17 Jahre alt – wundert einen jetzt noch das „Urteil“ ??

  4. Dieser feine Herr Riehe erfüllt aber problemlos alle Vorurteile: Ich war überzeugt, daß dieser feine Herr Riehe mit voller Wucht zurückschlägt, wenn es um einen kleinkarierten Mist geht – ein Bild von ihm.

    Dort kennt der feine Herr Riehe keine Gnade.

    Um Verständnis vom Herrn Riehe zu bekommen, muß man andere ins Koma prügeln. Dort öffnet der feine Herr Rühe sein verständnisvolles Herz.

    Buah – warum bekomme ich gerade einen Würgreiz? Und das auch ohne ein Bild des feinen Herrn Riehe

  5. Das ist tatsächlich typisch für Linke: Wenn z.B. von Stefan Herre Telefonnummer, Adresse etc. abgedruckt wird, ist das völlig in Ordnung. Auch Morddrohungen wären in diesem Falle ok. Wenn allerdings ein 68er Richter mal ein Foto von sich im Net findet, dann gehen die Gutmenschen mit der Moralkeule durch`s WWW. Scheinbar ist es für einige Linksrichter doch etwas anderes, wenn man mal selbst betroffen ist.

    Vielleicht schämt sich auch dieser Richter für sein skandalöses Urteil. Hätte er einen Rechtsradkalen laufen lassen, wäre er jedenfalls schnellstmöglich abberufen worden. Es wurde aber nur ein Kölner Karnevalist ins Nirvana geprügelt, da drücken 68er gerne mal beide Augen zu.

  6. Eine offene und demokratische Gesellschaft, sollte in der Lage sein ihre Mandatsträger direkt wählen zu können. Das gilt für politische Mandate als auch für die mit der Politik aufs engste verbundenen juristischen. In den USA ist es selbstverständlich, Richter zu wählen, dies garantiert die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik und bedeutet gleichzeitig, daß nur Juristen das Richteramt erlangen, die auch das Vertrauen der Gesellschaft, die sie schützen sollen, genießen.

  7. Ein wirklich schöner Beweis dafür, was für Nieten in diesen Schlüsselpositionen sitzen. Daher haben wir auch in dieser Richtung rein gar nichts zu erwarten.

    Bei diesem Herren passt der Spruch wie die Faust aufs Auge: „Wer nichts wird, wird Wirt!“

    Besser ist das!

  8. Die Koraner bilden in Deutschland Clans. Wenn ein Richter da es nicht irgendwie hinkriegt, für Delinquenten dieser Clans milde Strafen zu finden, wird er von diesen Clans gnadenlos verfolgt. Darin sehe ich den Grund dafür, dass Musels bei ihrem Verbrechen so milde Urteile bekommen. Das deutsche Rechtssystem ist einfach nicht dafür tauglich, mit diesen Musels zu Rande zu kommen.

  9. Auch Hans-Werner unser Sensibelchen scheint ein „ganz besonderer Freund“ der Meinungsfreiheit zu sein!!

  10. Ne Netzkarte für die Öffentlichen kaufen, und wenn es mal eng wird im Waggon, weil Rentner randalieren, einfach die Empfehlung der obersten Dienstherrin folgen und Wagen wechseln.

  11. Dieser Richter ist seines Amtes nicht würdig. Es ist sowieso an der Zeit, so manchen Posten umzubesetzen. Es ist ein Skandal, auf welche Art und Weise dieses Land von den Multi-Kulti-Träumern vor die Wand gefahren wird. Ich sah egstern Abend eine Diskussion zur Intergration unter anderem mit Wolfgang Schäuble. Fazit: Es ist alles in bester Orndung. Auch die CDU taugt nichts. Auch die CDU macht systematisch Politik gegen das Volk.

  12. Vielleicht wird der Richter auch eines Tages bereichert, bzw. seine Kinder oder nahe Verwandte, spätestens dann steht er nämlich allein auf verlorenem Posten mit seinem „Ideal“.
    Traumtänzer.

  13. Warum geht heute eigentlich „links“ nur noch mit hirnamputierter Gutmenschenidiologie einher?

  14. #9 Sauerlaender (01. Jun 2008 12:13)
    Das ist tatsächlich typisch für Linke: Wenn z.B. von Stefan Herre Telefonnummer, Adresse etc. abgedruckt wird, ist das völlig in Ordnung. Auch Morddrohungen wären in diesem Falle ok. Wenn allerdings ein 68er Richter mal ein Foto von sich im Net findet, dann gehen die Gutmenschen mit der Moralkeule durch`s http://WWW. Scheinbar ist es für einige Linksrichter doch etwas anderes, wenn man mal selbst betroffen ist.

    @#9 Sauerlaender (01. Jun 2008 12:13)
    Sehr gut geschrieben, zumal im Gegensatz zu den linken Kreisen und ihrem islamterroristischen Bodensatz hier keiner, einen Mordaufruf gegen Richter R. verfaßt hat.

    Daß Richter R. mit Kritik von P.I. und Kommentatoren/innen und anderen nicht umgehen kann, welche sich ausserdem eindeutig auf seine Handlungsweise als Richter bezieht, beweist mir nur, das er (der R.) als objektiver Richter wohl eher ungeeignet ist.

    Denn er, (der R.) läßt jedes Mindestmaß an Objektivität vermissen, das mit der „Urheberrechtsanzeige“ ist wohl nur ein Aspekt, man erinnere sich an die „Geschichte“ mit dem Hund, der Kneipe und seinem „Richterausweis.“

    Nur gut, daß auch für die 68er Richter die Uhr des Lebens tickt, (gemeint ist, die werden auch nicht alle 100 !! Jahre alt).

  15. Uff…
    Und ich dachte schon: Ein taktisch handelnder Gutmenschenrichter.
    Dabei ist er nur inkompetent!
    Wo hat er denn (hat er?) seine juristischen Examina abgelegt?
    Mannomann, spätestens jetzt müßte ihn sein Minister zur intensiven Nach- und Fortbildung schicken.
    Oder vielleicht sollte man ihn auch umschulen: Auf Sharia-Richter. Ein Beruf mit Zukunft…
    Bin ich froh um meinen Resident-Status in zwei Ländern, die freier sind als D!

    Allen genehmen wie unangenehmen Lesern einen schönen Sonntag!

    Don Andres

  16. Er kann den Prozess dann ja selber führen und unverschämte Bildverwender zu 5 Jahren Haft verurteilen.

    Wie ist das eigentlich mit diesen Herre-Videos auf Youtube? Da werden Fotos von Stefan Herre, seiner Familie und Freunden gezeigt, dazu die Wohnung, während Adressen dazu jeweils eingeblendet werden und Sätze wie „Todesurteil für Stefan Herre“ oder „Wir kriegen euch alle“ fallen. Ist solch ein mehr als deutlicher Aufruf, die Personen mal zu „besuchen“, nicht justizabel, oder ist das alles wieder wurscht, weil die Server in den USA stehen, während die Linken denselben Umstand bei PI so skandalös finden? Find ich sowieso mal wieder bezeichnend, dass die ganzen Morddrohungen und -aufforderungen dort von in Deutschland lebenden Muslimen gegen unzählige Islamkritiker keine Sau jucken, während die Kommentare hier immer wieder ins Feld geführt werden, um zu zeigen, wie „islamophob“ man doch in Deutschland sei. Was dagegen tausende deutsche Muslime über ein „ungläubiges Stück Scheiße“, die „Kartoffelfresser“, „Opfer-Christen“ oder über Demokratie, Christenverfolgung, Religionsfreiheit usw. so sagen, scheint die ganzen politisch korrekten PI-Analysten einen Scheißdreck zu interessieren.

  17. Es müßte eine Möglichkeit geben, diesen Türkenfreund mit legalen Mitteln so fertig zu machen, daß ihm kein Hut mehr paßt.
    Scheinbar hat er von Recht und Gesetz so wenig Ahnung wie eine Kuh vom Sonntag.

  18. Ich finde es ist an der Zeit die lieben Kültürbereischer-Lans mal mit Plakaten oder Handzetteln auf noch unbereicherte Stadtteile aufmerksam zu machen. Als Beispiel zur Anregung Berlin – Prenzlauer Berg, Hamburg – Schanze/Nienstedten/Blankenese, Düsseldorf – Rath, München – Grünwald/Bogenhausen/Schwabing…

    …die Bionadeparadiese eben (nichts gegen Bionade, das Zeuch is gut..)

  19. Dieser Richter ist doch die größte Witzfigur des Jahres. Komaschläger läßt er laufen und juristisch mangelt es bei ihm schon an Grundkenntnissen.
    In diesem bescheuerten Land wundert mich absolut nichts mehr.

  20. Ich will keine Lanze für den Richter brechen aber gebe folgendes zu bedenken:

    es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten

    1) er ist ein klassischer 68er Richter und hat dieses Urteil in voller Überzeugung gesprochen (ich erinnere mich an meine eigene Studienzeit. Damals gab es tatsächlich Strafrechtler, die jede Form von Delinquenz als Krankheit betrachteten. Nach Ihrer Ansicht bräuchten wir also mehr Krankenhäuser, nicht mehr Gefängnisse!)

    2) Wie #12talkingkraut schon anmerkte besteht durchaus die Möglichkeit, daß der Richter erheblich unter Druck gesetzt worden ist. Bekanntermaßen hat jeder Anrecht auf den sog. „gesetzlichen Richter“. Daher hängen an jedem Gericht Richterlisten aus und es ist ein leichtes, seinen zuständigen Richter herauszufinden.

    Eine dieser beiden Möglichkeiten muß zutreffen! Wobei, bei der Vielzahl von Skandalurteilen im Migrantenbereich, die zweite Möglichkeit so abwegig nicht erscheint! Sollte das aber tatsächlich zutreffen, ist es schon 5 nach 12!

    tertium non datur!

  21. Ja, dem gehört mal richtig eins aufs Maul!

    Bitte löschen, falls diese Einlassung zu hart ist!

  22. #21 Baschti

    Die politisch korrekten PI Analysten meiden grundsätzlich PI Artikel, die unangenehm für sie sind. Bei den anderen (angeblich recherchierten) Artikeln von PK steht jedesmal: „PI hat ja recht, aber…“ Und dann wird die ganze linke Gutmenschensprache (Brownies, Nazis, Rassisten usw.) hervorgekramt, um den eigenen, langweiligen Blog füllen zu können.

    Typisches Beispiel ist der Komarichterartikel auf PK: „Es ist wirklich ein skandallösese Urteil, aber was PI daraus macht“…..und dann geht wieder Nähers Märchenstunde von dem bösen, bösen PI Blog los. Kein Wunder, das dort niemand seine Werbung platzieren will.

  23. #10 prausnitzer (01. Jun 2008 12:15)

    „Eine offene und demokratische Gesellschaft, sollte in der Lage sein ihre Mandatsträger direkt wählen zu können…und bedeutet gleichzeitig, daß nur Juristen das Richteramt erlangen, die auch das Vertrauen der Gesellschaft, die sie schützen sollen, genießen.“

    Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, denn dann hätten wir in Kreuzberg oder Neukölln ganz legal legitimiert Scharia- oder Richter vom Typ Hans Mohammed Ströbele.
    Der Vergleich USA ist nicht übertragbar. Denn dort findet man eine ganz andere Art von Gesellschafts- und Staatsarchitektur wie in Old Germany. Da müßte man hier noch vieles umbauen – vor allem in den Köpfen.

  24. Richter Hans-Werner Riehe, Amtsrichter am Amtsgericht in Köln, sollte sofort suspendiert werden wegen eklatanter Inkompetenz und um das Volk, in dessen Namen er wohl noch nie ein Urteil gesprochen hat, vor Straftätern wie diesem Schlägertürken, der grundlos ein Menschenleben zerstörte, zu schützen. Desweiteren scheint eine psychiatrische Behandlung in einer geschlossenen Anstalt angebracht zu sein, um seine egozentrischen Neurosen zu untersuchen und evtl. zu kurieren. Darüber hinaus sollte ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden, der feststellt, wie es diese Niete jemals zum Richter bringen konnte, und wer dafür Verantwortung trägt.

  25. Es kräuselt mir als Nichtjurist die Nackenhaare:

    Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

    .
    [Ausser ´ne Aufnahme mit Selbstauslöser 🙂 ]

  26. Es ist schon bezeichnend, daß dieser Richter es nicht für angemessen hält einen Komaschläger zu bestrafen, er es aber für notwendig hält, das die Person bestraft wird, welche „sein Foto“ veröffentlicht(Sonst hätte er sie ja nicht angezeigt). Ja ja wie heißt es in Artikel 3 im Grundgesetz: vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Lol

  27. Na das is ja mal lustig, großkotzig „im Namen des Volkes“ Schandurteile sprechen, die die Sicherheit von eben jenem immer wieder aufs neue gefährden, sich dann aber feige verstecken wollen.
    Wenn er doch so überzeúgt von der Richtigkeit seines Handelns ist, wieso ist er dann so charakterlos sein Gesicht zu zeigen?
    Ach stimmt ja, Vermummung ist ja üblich bei linksautonomen, Steine auf die innere Ordnung werfen aber dabei schön die Immunität wahren wollen!
    Schaden sollen ja auch die anderen nehmen!
    Außerdem wovor hat er Angst, so schön islamkonform wie er hier „Recht“ spricht hat er doch nichts zu befürchten!

  28. „…wieso ist er dann so charakterlos sein Gesicht zu zeigen?“

    soll natürlich heißen „sein Gesicht zu verstecken?“

  29. @#6 RadikalDemokrat

    Dieser feine Herr Riehe erfüllt aber problemlos alle Vorurteile: Ich war überzeugt, daß dieser feine Herr Riehe mit voller Wucht zurückschlägt, wenn es um einen kleinkarierten Mist geht – ein Bild von ihm.
    Dort kennt der feine Herr Riehe keine Gnade.
    Um Verständnis vom Herrn Riehe zu bekommen, muß man andere ins Koma prügeln. Dort öffnet der feine Herr Rühe sein verständnisvolles Herz.

    Das gilt aber nur, wenn Du Serkan, Ali, Mohammed, oder andere deutsche Namen hast.

    Für einen Einheimischen würde der schon Freiheitsentzug bei Knöllchenverweigerung fordern, verlass Dich drauf!
    Dieser Schlag „Juristen“ von den Typen der „Richterin Gnädig“, oder dieser „Mimose Riehe“ sind zutiefst feige! Sie sind sich aber nicht zu feige, die Opfer mit ihren Skandalurteilen zu verhöhnen!
    Das Schlimme, solche „Urteile“ müssten von anderer, höherer Stelle sofort anulliert werden!

    Oder kriegen die „Juristen“ nicht mit, was in ihrer Branche läuft, wo steckt eigentlich diese abscheuliche Brigitte Zypries angesichts dieser Tatsachen?

    Kann ein Richter hier richten, wie es ihm passt? Der ist doch an die Gesetze gebunden!!!

    Für jede weitere Straftat ihrer Schützlinge müssten diese Nieten in Roben wirklich mit aller Härte büssen, Entzug der Berufserlaubnis, langjährige Haft wegen Rechtsbeugung, Schmerzensgeld für die Opfer, Behandlungskosten!

    b>Ich verachte diese „Justiz“…“Im Namen des Täters ergeht folgendes Urteil gegen das Opfer“, aufs Unbeschreiblichste!

  30. #33 Ktesias
    Urheberrecht?
    Man überlege nun, welche Klagewelle Prominenter gegen Boulevardblätter so ein „Präzedenzfall“ nach sich ziehen könnte.
    Werden die doch auch alle, teils in mehr oder minder peinlichen Situationen, ohne deren Einverständnis abgelichtet.

    Nix da, der Typ spricht in „unserem“ Namen Recht, dann soll er auch so viel Arsch in der Hose haben sich „uns“ zu zeigen. Und wenn er für seinen Dilletantismus berechtigte Kritik einstecken muß, dann „muß er das aushalten“ wie wir die Folgen seiner Unfähigkeit in solchen Fällen wie dem vorliegenden!

  31. Wenn ich mir die ganzen absurden Urteile der letzten Zeit ansehe, ist meine persönliche Meinung das die Richter unter Druck gesetzt werden. Wer von euch würde riskieren, das jemand aus seiner Familie getötet wird ? Würde jeder von euch dann das härteste Strafmaß wählen oder doch das geringste um zu Überleben?

    Solange Polizei und Justiz nicht wissen, das sie nicht nur das Gesetzt sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich haben wird sich nix an dem Zustand ändern.

    Ich sehe diese Urteile als Hilferuf der Justiz.

    norbert.gehrig@yahoo.de

  32. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Heinen (CDU): „Das ist ein typisches Riehe-Urteil“, meint sie. Die 42-Jährige muss es wissen – sie war früher Schöffin bei Richter Gnädig. (…) Ulla Heinen hält das Urteil für eine Katastrophe: „Das ist ein Freibrief für alle kriminellen Jugendlichen“, schimpft sie. „Aber das ist typisch für Richter Riehe. Wir als Schöffen haben uns oft mit ihm über zu milde Urteile gestritten. Er meint, man müsse Jugendlichen eine Chance geben.“

    Davon will Dr. Lale Akgün (54), für die Kölner SPD im Bundestag, nichts wissen: „Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen“, stellt sie fest. „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich der rechtschaffene Bürger ohne Angst vor Angriffen marodierender Jugendlicher auf der Straße bewegen kann. Das hat absoluten Vorrang.“

    Zur Not müsse dafür eben das Jugendgerichtsgesetz geändert werden. „Ich werde mit meiner Fraktion darüber diskutieren und einen Antrag auf den Weg bringen“, so Akgün. „So kann es jedenfalls nicht weitergehen.“

    Nicht nur reden, machen!!!
    Immer nur „müssen“, „würden, könnten“!
    Boxt diese „Juszizministerin“ Brigitte Zypries aus ihrem Wolkenkuckucksheim!
    Stosst sie mit ihrer hässlichen Nase auf diese Fakten, ununterbrochen, bis die nachts die Wut der verhöhnten Opfer im Traum sehen kann und schweissgebadet aufwacht, …..oder aber, die tut endlich was auf ihrem leistungslosen Versorgungsposten!

  33. Für die Veröffentlichung des Fotos, das ihn zeigt, verlangt er sicher die Höchststrafe? Verkehrte Welt in dieser Bananenrepublik!

  34. ############################################

    Was ich nicht begreife, warum dieser Mann mit Prophetenbart das letzte Wort hat, gibt es da keinen Staatsanwalt oder Opfer die ein Urteil nach Gutsherrenart entgegentreten ??

  35. Das System niedriger Strafen wird auch als „Kölner Modell“ bezeichnet.

    Höhöhöhöhöhöhöhö……

  36. @#29 halblinker Nochbessermensch

    Durchdachter Beitrag.
    Eine dritte Möglichkeit gibt’s: Der Richter Gnadenvoll ist heimlicher Pro-Köln-Anhänger. 🙂
    Dieses DEUTSCHENFEINDLICHE Fehlurteil bringt die rechtsliberalen Pro-KölnerInnen weiter in den zweistelligen Bereich.
    Wer nicht glauben mag, daß linksfaschistisch-islamisches Gedanken-„Gut“ in weiten Teilen unserer Gesellschaft grassiert: Dieses zynisch-menschenverachtende Urteil überzeugt auch den letzten Zweifler.

    31. Mai 2008:

    » … Das Urteil gegen den „Koma-Schläger“ ist erst wenige Tage alt, und schon hält eine Welle der Empörung gegen diesen „Justizskandal“ Einzug. Der als Intensivtäter eingestufte Erdinc S. hatte an Weiberfastnacht 2007 den Familienvater Waldemar W. vor den Augen seiner vier Kinder aus nichtigem Grund derart geschlagen, daß er eine Schädelfraktur davontrug und vier Wochen im Koma lag. Die Ärzte bescheinigen ihm, daß er ein Leben lang an den Folgen dieser verabscheuungswürdigen Tat leiden werde.

    In dem Prozeß gegen den Gewaltkriminellen zeigte dieser wohl nur bedingt Einsicht und stellte seine Tat als Unfall dar. Allerdings widerspreche es seinem doch sehr zweifelhaften Ehrbegriff, sich bei dem Opfer zu entschuldigen. Das Gericht überging den völlig gerechtfertigten Antrag der Staatsanwaltschaft, Erdinc S. zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren zu verurteilen … „

    HIer kann man auch gegen die Bagatellisierung von schwerer rassistisch-deutschenfeindlicher Gewaltkriminalität online untrerschreiben (unten):

    http://www.pro-koeln.org/artikel08/erdinc.htm

  37. Tja unsere Linken werden erst wach, wenn es die Linken selbst oder ihre Familienangehörigen trifft. Und dies wird in Zukunft zunehmend der Fall sein. Dann ist auf einmal die importierte Messergewaltkultur ein bundesweites Thema und es bewegt sich politisch etwas.

    wie z.B. hier:

    Die jugendlichen Gewalttäter, die den Sohn des SPD-Bezirksamtsleiters und dessen Freund auf dem Kiez schwer verletzt haben, sind schon wieder auf freiem Fuß.

    http://www.welt.de/hamburg/article1333805/Jugendliche_Taeter_nach_Messerattacke_wieder_frei.html

    Am besten man würde Privatschulen schließen und die Kindlein der Linken auf die 1:9 Staatsschulen schicken. Da können die dann integrativ wirken. 😉

  38. Ich wollte dem Guten, um ihn etwäs zu ärgern, sein eigenes Foto, mit dem Vermerk, “ er sei jetzt ein sehr bekannter Mann, “ schicken.
    Die Mail kam aber als unzustellbar zurück. Vorherige Mail’s, in denen ich ihm, auf sehr nette Art, zu seiner Heldentat gratulierte, kamen nicht zurück.
    Wahrscheinlich hat er mich blockiert.

    hans-werner.riehe@ag-koeln.nrw.de

  39. Ein Anfang wäre, dass schwere Straftaten von „Jugendlichen“ nicht nach dem Jugendstrafrecht sondern nach dem Erwachsenenstrafrecht geahndet werden. Das Urteil dieses Richters ist ein einziger Skandal …

  40. On Topic off Topic BTO

    Sonntag, 01. Juni 2008, 09:53 Uhr

    Berlin: Polizei nimmt 7 Randalierer fest

    Die Berliner Polizei hat in der Nacht bei Krawallen der linken Szene sieben mutmaßliche Randalierer festgenommen. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten sich rund 250 Menschen vor einem alternativen Zentrum in Berlin Mitte auf der Straße und den Gehwegen versammelt. Die Gruppe weigerte sich, die Straße freizugeben, warf Steine und Flaschen.

  41. Der Koma-Schläger ist frei
    Erdinc S. aus Köln prügelte einen friedlichen Passanten zum Invaliden. Schon zuvor war er als Intensivtäter, Schläger und Räuber einschlägig bekannt. Trotzdem verzichtete das Gericht nun auf jede Strafe. Warum nur?

    Plötzlich springt die Tür des Gerichtssaales auf. Heraus tritt der als „Koma-Schläger von Köln“ bekannt gewordene Erdinc S. Der muskulöse 18-Jährige im zitronengelben Kapuzenshirt schimpft empört auf Türkisch, während Mutter und Verlobte still hinter ihm her trotten. Soeben hat der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Haft für den Deutschtürken beantragt – weil Erdinc einen friedlichen Menschen zum Invaliden geprügelt hat. Doch seine Tat stimmt ihn nicht etwa kleinlaut. Er ist hell empört.

    Derweil ziehen sich die Richter des Kölner Jugendschöffengerichts an diesem Mittwochmorgen zurück, um ein Urteil für die Tat des damals 17-Jährigen zu finden. An Weiberfastnacht 2007 hatte Erdinc S. den 44-jährigen Waldemar W. so brutal gegen eine Telefonzelle geprügelt, dass dieser einen Monat lang ins künstliche Koma versetzt werden musste, damit die Hirnverletzung behandelt werden konnte.

    Gegen Mittag öffnet sich die Tür des Gerichtssaales erneut. Wieder tritt Erdinc S. heraus – nun aber grinst er breit. Denn die Richter haben auf jede Strafe verzichtet. Kein Gefängnis, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden. Nur ein Anti-Aggressionstraining soll Erdinc besuchen. Zwar befand ihn das Gericht der Körperverletzung für schuldig. Aber erst, falls er in den folgenden zwei Jahren nochmals eine Straftat begehen sollte, will Richter Hans-Werner Riehe (auch bekannt als „Richter Butterweich“) darüber entscheiden, ob eine Strafe verhängt wird. Im Klartext: Der Täter bleibt frei und unbestraft.

    „Dieses Verfahren ist ein klassisches Beispiel für praktizierten Täterschutz – nicht aber für Opferschutz“, kritisiert Opferanwalt Bernd Neunzig das Urteil. Außerdem habe das Gericht es verpasst, notwendige Signale „an den Täter und an das Opfer zu senden“. Womit Anwalt Neunzig seinem abwesenden Mandanten aus dem Herzen gesprochen haben dürfte.

    Der 44-jährige Waldemar W. hat sich die Urteilsverkündung erspart. Schon bei seiner Zeugenvernehmung vorvergangene Woche blieb niemandem verborgen, wie sehr er leidet: Mit aufgedunsenem Gesicht, schief gekämmtem Haar und traurigen Augen saß er in der Gerichtscafeteria, stierte in die Leere und zuckte mit Mund und Augen, sobald er zu reden versuchte.

    Nur ein paar Fetzen ließen sich verstehen, so etwas wie „zu lasch“ und „ungerecht“, als Waldemar W. gefragt wurde, wie er eine Bewährungsstrafe fände. Kein Wunder. Der ehemalige Ford-Vorarbeiter ist zu 60 Prozent behindert, kann nicht mehr arbeiten, auch Sprachvermögen und intellektuelle Leistungsfähigkeit sind dauerhaft eingeschränkt. Kürzlich hat ihn zudem seine Lebensgefährtin mit den Kindern verlassen.

    Meist sitzt er nun vor dem Fernseher und ist traurig. Zumal die Gewalttat dem zuletzt Arbeitslosen die Chance zum beruflichen Wiedereinstieg raubte: Am Freitag nach Weiberfastnacht 2007 hätte er seine Papiere für einen Ein-Euro-Job beim Grünflächenamt bekommen, am Dienstag drauf sollte er im Stadtpark die Arbeit aufnehmen.

    Auch deshalb war er in angeregter Plauderlaune, als er an jenem Donnerstag gegen 20.30 Uhr mit seinen vier kostümierten Stiefkindern von einer Karnevalsfeier in Köln-Ostheim zurückspazierte. An einer Telefonzelle kam er mit einem Jugendlichen in ein Gespräch, das sich zum Streit entwickelte.

    Daraufhin geschah es: Ein Freund des Jugendlichen, Erdinc S., schlug ihm plötzlich mit solcher Wucht gegen den Kopf, dass Waldemar W.s Stirnknochen brach und er rücklings gegen die Telefonzelle stürzte. Sein Schädel wurde aufgerissen, er verlor das Bewusstsein. Seine vier Kinder in ihren Kostümen schauten der Szene schreiend zu, dann standen sie weinend um den blutenden Körper herum.

    Trotzdem entschied Richter Riehe, es liege keine Schwere der Schuld vor. Aber auch gefährliche Neigungen konnte er bei dem Gewalttäter nicht entdecken – obwohl Erdinc S. bei der Staatanwaltschaft als Intensivtäter, Schläger und Räuber gut bekannt ist.

    „Ich weiß nicht, wie ich dieses Urteil meinem Mandanten mitteilen soll, ich bin entsetzt“, sagt Opferanwalt Neunzig mit belegter Stimme nach der Verhandlung. Währenddessen wartet Waldemar W. bereits in seiner kleinen, dunklen Wohnung auf den Anruf.

    Das Urteil besitzt aber noch weit über den Einzelfall hinaus eine Signalwirkung. Denn Erdinc S. und Waldemar W. sind ausgesprochen typische Täter und Opfer.

    So verkörpert Erdinc S. die größte Gruppe der Gewaltkriminellen im Land geradezu klassisch, wie die jüngste Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) beweist. Ihr zufolge waren Gewalttäter 2007 noch häufiger als im Vorjahr junge Männer. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liegt mit 46,1 Prozent (479 357) überproportional hoch, und besonders oft sind die Täter zwischen 14 und 18 Jahre alt.

    Zudem handelt es sich bei den Tatverdächtigen in 21 Prozent aller Fälle um Nichtdeutsche, wobei deutsche Staatsbürger mit Zuwanderungshintergrund in NRW noch nicht einmal erfasst werden.

    Aber auch Waldemar W. ist ein typischer Fall. Er verkörpert geradezu klassisch die Opfer dieser Sorte von Kriminellen. Denn junge männliche Gewalttäter, vor allem türkischer oder arabischer Abstammung, suchen sich überproportional oft Angetrunkene, leicht Verhaltensauffällige oder Homosexuelle als Opfer. Also Menschen, die laut Umfragen von türkischen und arabischen Migranten weit stärker als von Alteingesessenen für minderwertig gehalten werden.

    Waldemar W. war genau so ein vermeintlich minderwertiges Opfer. An dem Tag, als er in Ostheim Erdinc S. begegnete, hatte er eine Fahne, war ziemlich redselig und nicht ganz nüchtern. Das Gericht kürte diese verfassungsfernen Vorstellungen von minderwertigen Menschen nun offenbar zum mildernden Umstand. Laut Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck sei die „Gewaltanwendung des Angeklagten“ angesichts der „subkulturellen Parallelwelt“, in der er lebte, „adäquat“ gewesen – und gerade kein Beleg einer schweren Schuld.

    Ganz anders sieht das Opferanwalt Bernd Neunzig. Er vermisst im Urteil „ein Signal, das den Opferschutzgedanken berücksichtigt“. Und damit kritisiert er einen Richterspruch, der nicht verdeutlichte, dass in Deutschland auch redselige Biertrinker mit beschwipstem Blick und Fahne im vollen Umfang schutzwürdig sind – auch wenn in der Parallelwelt des Täters andere Wertvorstellungen herrschen mögen. Dabei hätte Erdinc S. solch ein klares Signal wohl gut brauchen können. Denn der inzwischen 18-Jährige hat nun gelernt, dass man hierzulande trotz zahlreicher Straftaten und fehlender Entschuldigung beim Opfer umsorgt wird und ein freies Leben führen kann.

    Diesen Eindruck vermittelte bereits die Art der Prozessführung: So wurde nicht nur die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgesperrt (das ist bei Jugendgerichtsprozessen üblich). Obendrein wurde der Täter auch noch in allen Gerichtsbekanntmachungen geschützt, indem sein Name mit den Anfangsbuchstaben E.S. abgekürzt wurde (und das ist nicht üblich).

    Vor allem aber hat Richter Riehe mit seinem Urteil einem Intensivtäter zu einer womöglich schönen Zukunft verholfen, der die Zukunft seines Opfer ruiniert hat. Erdinc S. hat sich verlobt, seine junge Frau wird im September ein Kind bekommen. Er hat eine Stelle als Gerüstbauer gefunden, verdient Geld und hat eine eigene Wohnung bezogen. Er scheint auf gutem Weg.

    Dieses scheinbare biografische Idyll wollte Richter Riehe nicht durch eine spürbare Strafe stören. Und das Jugendstrafrecht hat er dabei auf seiner Seite, zielt dieses doch darauf ab, dem Täter Chancen zu eröffnen, nicht zu verbauen. Folglich ging der Richter lieber das Risiko ein, dass der Täter noch einen weiteren Menschen zum Invaliden schlagen könnte.

    Und solche Güterabwägungen zugunsten des Täters werden bei Jugendgerichten wohl auch zukünftig immer wieder vorkommen. Zwar forderten Sicherheitspolitiker der NRW-CDU mehrfach eine Bundesrats-Initiative, um Mindeststrafen im Jugendstrafrecht zu verschärfen, aber der liberale Koalitionspartner schmetterte dies ab. Ähnlich verhält es sich auf Bundesebene: Auch dort steht die Union allein mit ihrem Ruf nach spürbareren Strafen für junge Gewalttäter.

    Und deshalb wird Waldemar W., auch wenn die Staatsanwaltschaft nun Berufung angekündigt hat, wohl mit dem Gefühl leben müssen, dass der Rechtsstaat sein Leid nicht ernst nehme. Aber was zählt das schon? Waldemar W. ist ein ohnmächtiger Sozialleistungs-Empfänger und Bier trinkender Berufsinvalide. Allerdings auch ein Wähler.

    http://www.welt.de/wams_print/article2054685/Der_Koma-Schlaeger_ist_frei.html

  42. Das ist mit Verlaub etwas süß, Herr Riehe kuschelt im RL bei der Verurteilung von Gewalttätern und macht sich dann sorgen über „Gewalt“ aus dem VL. Na ja weniger süß als reichlich paranoid.

  43. Eine vierte Möglichkeit gibt’s: Richter Gnadenreich will berühmt werden :-).

    http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/brauchen-wir-haertere-gesetze_artikel_1210237956659.html

    » Der Fall um den Koma-Schläger Erdinc S. (18) – und der Schuldspruch von Richter Hans-Werner Riehe (55): Er empört nicht nur Bürger, sondern auch die Politiker.

    Besonders die Bundestagsabgeordnete Ulla Heinen (CDU): „Das ist ein typisches Riehe-Urteil“, meint sie. Die 42-Jährige muss es wissen – sie war früher Schöffin bei Richter Gnädig.
    … hat die Polizei bereits 17 mal gegen Erdinc S. ermittelt: wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und schweren Raubes.

    Ulla Heinen hält das Urteil für eine Katastrophe: „Das ist ein Freibrief für alle kriminellen Jugendlichen“, schimpft sie. „Aber das ist typisch für Richter Riehe. Wir als Schöffen haben uns oft mit ihm über zu milde Urteile gestritten. Er meint, man müsse Jugendlichen eine Chance geben.“

    Davon will Dr. Lale Akgün (54), für die Kölner SPD im Bundestag, nichts wissen: „Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen“, stellt sie fest. „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich der rechtschaffene Bürger ohne Angst vor Angriffen marodierender Jugendlicher auf der Straße bewegen kann. Das hat absoluten Vorrang.“

    Zur Not müsse dafür eben das Jugendgerichtsgesetz geändert werden. „Ich werde mit meiner Fraktion darüber diskutieren und einen Antrag auf den Weg bringen“, so Akgün. „So kann es jedenfalls nicht weitergehen.“ … «

    Sprach das Urteil: Jugendrichter Hans-Werner Riehe (55).
    http://www.express.de/XP/expressbild/xxl/1984265872.jpg
    Foto: Gottschalk (EXPRESS) 😉

    PI: s.oben

    umfrage
    Ist das Urteil gerecht?
    Ja, das ist angemessen
    Nein, viel zu lasches Urteil

    http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/brauchen-wir-haertere-gesetze_artikel_1210237956659.html

  44. Und weiter zu diesem Richter Hans-Werner Riehe:

    Einfach peinlich wenn sich selbst ein Richter noch nicht mal in sowas wie Recht am eigenen Bild und Urhebergesetze auskennt. Selbst ein 68iger sollte doch die Basics seines Jobs kennen. Dieses Foto ist rechtlich 100% ok, dazu braucht es keinen Server in den USA oder sonst wo.

    Bei seinem „Fachwissen“ sollte man mal seine anderen Urteile überprüfen.

  45. Ein weiterer beweis dafür, dass nicht die ungebetenen „gäste“, sondern die deutsche politik und ihre hure justiz, die die volksfeindlichen gesetze der politiker durchsetzen, unser wahres unglück sind.

    Keinesfalls
    Theo Retisch

  46. Wenn man sich die juristische Argumentation des Herrn Riehe anguckt, fragt man sich, wie der zu seiner Richterstelle kam- wenn nicht durch das Aufwarten mit der „richtigen“ Gesinnung.

    Vom Urheberrrecht versteht er noch weniger als vom Strafrecht.
    Schade, dass man in Deutschland als Gesinungsjurist so reich werden kann.. in einer Kleinstadt Bayerns wäre unser prügender Kulturbreicherer mit Sicherheit verurteilt worden.

  47. Kann es sein, dass sich Riehe hier auf ein etwaiges Recht am eigenen Bild beruft, dies mit dem Urheberrrecht verwechselt?
    Hat nicht vielleicht die Öffentlichkeit das Recht, zu wissen, welche Richter „im Namen des Volkes“ Recht sprechen, also einen Rcihter in Robe zu sehen, wenn sie schon die Verhandlungen nicht im TV sehen kann?

    Und kann man wegen Verletzung des Rechts am, eigenen Bild mit Strafverfolgung kommen? Und muss ein solcher Verstoß strenger bestraft werden als ein Ins-Koma-Prügeln?

    Anscheinend ist das Unvermögen dieses Richters allgemein bekant, man lässt ihn gewären. Aber: bedeutet das letzte Urteil nichtz eindeutig Rechtsbeugung und muss diese nicht sanktioniert werden?

  48. #42 Norbert Gehrig
    unter Druck gesetzt?
    Die werden schlicht und ergreifend nach Linientreue auf den entsprechenden Posten gesetzt, da muß niemand mehr unter Druck gesetzt werden.
    Wer wollte ihm den bei Anwendung der bestehenden Mittel und Gesetze einen Strick draus drehen?

  49. WELT verzichtet wohlweislich auf die Kommentarfunktion:

    http://www.welt.de/wams_print/article2054685/Der_Koma-Schlaeger_ist_frei.html

    “ Der Koma-Schläger ist frei

    … handelt es sich bei den Tatverdächtigen in 21 Prozent aller Fälle um Nichtdeutsche, wobei deutsche Staatsbürger mit Zuwanderungshintergrund in NRW noch nicht einmal erfasst werden.

    Aber auch Waldemar W. ist ein typischer Fall. Er verkörpert geradezu klassisch die Opfer dieser Sorte von Kriminellen. Denn junge männliche Gewalttäter, vor allem türkischer oder arabischer Abstammung, suchen sich überproportional oft Angetrunkene, leicht Verhaltensauffällige oder Homosexuelle als Opfer. Also Menschen, die laut Umfragen von türkischen und arabischen Migranten weit stärker als von Alteingesessenen für minderwertig gehalten werden.

    Waldemar W. war genau so ein vermeintlich minderwertiges Opfer. An dem Tag, als er in Ostheim Erdinc S. begegnete, hatte er eine Fahne, war ziemlich redselig und nicht ganz nüchtern. Das Gericht kürte diese verfassungsfernen Vorstellungen von minderwertigen Menschen nun offenbar zum mildernden Umstand. Laut Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck sei die „Gewaltanwendung des Angeklagten“ angesichts der „subkulturellen Parallelwelt“, in der er lebte, „adäquat“ gewesen – und gerade kein Beleg einer schweren Schuld. … „

    Das muß man zweimal lesen, bevor man’s glaubt, und einem die Galle hochkommt …

    Rassistisch-Krimineller Deutschenhaß (Frauenhaß, Schwulenhaß) ist strafmildernd, da in der „Umma“ („islamische Nation“) üblich.

  50. Beleidigt mal als Deutscher im Affekt einen Ausländer oder einen Deutschen mit Migrationahintergrund, da stehts du sofort wegen §130 vor Gericht. Und als Deutscher wegen §130 angeklagt zu sein ist kein Zuckerschlecken, damit können sie dir deinen ganzen beruflichen Werdegang versauen. Wenn du dann noch einen 68er-Richter vorgesetzt bekommst, kannste einpacken. Ich würde gerne mal wissen, ob die auch einen Deutschen mit Migrationshintergrund wegen §130 anklagen, oder ob dies ein Privileg der blonden, blauäugigen, vor-45-ur-deutschen Müller, Maier, Schulzes ist?

  51. #65 Trudchen

    Das kann durchaus ein, zeigt aber, dass er als Jurist, besonders als Richter, vollkommen deplaziert und inkomentent ist. So ein Nichtskönner wird vom Staat bezahlt. Kein Wunder, dass es bei uns bergab geht, wenn all unsere „Lenker“ solch Pfeiffen in ihrem Fach sind.

  52. „To-Do List“:

    – Erdinc und Hans-Werner in’s endlose Koma schlagen.

    – Dem Opfer Mut machen und mein Beileid aussprechen.

    – Herrn Matuschek für die Berichterstattung danken.

    – nach dem Studium wegziehen

  53. richter an kleinen amtsgerichten denken sie sind götter.
    hier in unserer straße können 80 % der anwohner ein lied davon singen.

    es gibt hier kaum eine familie die noch nicht von der hier wohnenden richterin wegen nichtigkeiten verklagt wurde.
    selbstverständlich gehen alle verfahren zu ihren gunsten aus.

    wir fragen uns schon lange …was kann man gegen so eine person machen, ich denke das ist amtsmissbrauch vom feinsten, es werden sogar privat faxe aus dem gericht an personen vesendet um sie zu beeinflussen.

    wie gesagt es wurde schon alles versucht, aber keiner kommt gegen diese richterin an !

  54. Das Gericht kürte diese verfassungsfernen Vorstellungen von minderwertigen Menschen nun offenbar zum mildernden Umstand.

    super Gratulation @ Richter R. und Co…. (irone off)

    Da freuen sich jetzt aber einige, aus den Außenbezirken der parlamentarischen „Demokratie“.

    Weimar @ it´s „best“/worst.

  55. @ #29

    es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten

    1) er ist ein klassischer 68er Richter und hat dieses Urteil in voller Überzeugung gesprochen

    2) Wie #12talkingkraut schon anmerkte besteht durchaus die Möglichkeit, daß der Richter erheblich unter Druck gesetzt worden ist. Bekanntermaßen hat jeder Anrecht auf den sog. “gesetzlichen Richter”. Daher hängen an jedem Gericht Richterlisten aus und es ist ein leichtes, seinen zuständigen Richter herauszufinden.

    Zu Möglichkeit 1:

    Das er ein Überzeugungstäter ist, mach die Tat nicht besser. Wer als Richter solche Ansichten vertritt, muss sich fragen lassen ob er für dieses Amt geeignet ist, bzw. die hierfür notwendige Neutralität besitzt ( und die besitzt jemand, der jeden Verbrecher als armes krankes Hascherl ansieht mir Sicherheit nicht )

    Zu Möglichkeit 2: Ein Richter hat, wenn es um seinen eigenen Schutz geht, bei weitem mehr Möglichkeiten als der Normalbüger – und das ist auch gut so.
    Lässt er sich trotzdem von Kriminellen einschüchtern und in seiner Rechtsprechung beeinflussen, muss hier wieder nach der Eignung für das Richteramt gefragt werden.

    Die wenigsten Kriminellen fangen als Totschläger an. Vorher stand meistens schon eine lange, in jungen Jahren begonnene kriminelle Karriere.
    Richter, die hier nicht von Anfang an durchgreifen und Grenzen aufzeigen ( und wie wir wissen fühlen sich gerade Orientalen, die bei Straßenschlägern den Löwenanteil stellen, durch Nachgeben und Milde erst recht bestätigt ) machen sich an solchen Taten mitschuldig.

    Kein Wunder das Richter Riehe nervös wird, wenn er seine Verbrecher nicht im stillen Kämmerlein laufen lassen kann, sondern an die Öffentlichkeit gezerrt wird.
    Solche Leute fühlen instinktiv, dass sie sich eines Tages für die Verbrechen, die sie am Deutschen Volk mit begangen haben, verantworten müssen.

  56. Positiv finde ich, daß sich in bei diesem Skandal überhaupt etwas bewegt.

    Ich hätte ehrlich gedacht, daß im Irrenhaus Deutschland mit seiner durch und durch kranken „Rechtssprechung“ auch dieser fürchterliche Richter Riehe ungeschoren davonkommt.

    Besteht da Hoffnung auf Besserung?

  57. PI, wieso werden meine Kommentare nicht angezeigt´´?

    Halte mich doch an die Regeln

    Danke

  58. Ich habe jetzt alles gelesen, aber Niemand hat erklärt, wie das Opfer entschädigt wird.
    Mein Mitgefühl gilt hier dem Opfer,wer springt hier ein??, der Staat der WEISSE RING??, das einzige gerechte Urteil wäre, den Täter in ein Arbeistlager zuschicken, damit mit den Lohn (gepfändet) eine bessere Rente bekommt um das Leid ein bisschen zu ´mindern.
    Gesundheitliche und Psychologische Schäden sind in den meisten Fällen Irreperabel.
    mFg

  59. Wiederum bleibt das Opfer auf der Strecke, nicht der Täter!!!!
    Es fehlen schlichtweg die Worte, wenn ich schreiben würde , was ich Denke, würde man mich wohl hier rausschmeissen:-))

  60. #31 benedikt

    Ich gebe Dir recht, daß sich in den Köpfen der autochthonen Deutschen in „Old-Germany“ einiges ändern muß. Und es ist auch bei gewachsenen Rechtssystemen schwierig, Änderungen zu inaugurieren. Aber vergessen wir nicht, daß die deutsche Strafprozeßordnung vor 1918 ähnlich wie in angelsächsischen Ländern das Geschworenengericht kannte. Die obrigkeitstaatlichen Elemente des deutschen Justizapparates verdanken wir zu einem nicht geringen Teil der unseligen Weimarer Zeit und dem Nationalsozialismus. Beide haben die Stellung des Richters zu einem juristischen „Halbgott“ erweitert und die Bedeutung der Laienrichter stark eingeschränkt. Daß eine Demokratisierung des Richteramtes der Einführung der Scharia Vorschub leisten würde, glaube ich nicht, solange die autochthonen Deutschen noch die Chance haben, sich als willensstiftende Mehrheit zu artikulieren.

  61. …also, ich weiss jetzt nicht, ob das was mit diesem Artikel zu tun hat, aber bei Arno Schmidt gibt es sowas wie den „Zettel des Tages“ . Nun, ich spiele ja kein Lotto, aber es macht mir immer wieder Spass , auf ausländische Hoster zu gehen und einfach irgendwelche Zeichenkettenkombinationen einzugeben und zu sehen, was dabei herauskommt. Der Barkfelder würde es vielleicht „den Host des Tages“ nennen. …die Zeichenkette von heute will ich einfach mal so hier reinstellen. …. dies ist unter einer beliebige Zeichenkette abgelegt…

  62. Grandiose Antwort und Belehrung von Christian Dieter Matuschek.

    @74 Schlemmerhexe:
    Ich habe vor einigen Tagen an PI eine Mail geschickt, mit dem Vorschlag, dass PI einen Aufruf zum Spenden für das Opfer starten sollte.
    PI kann täglich über 20.000 Klicks vermerken. Wenn jeder nur 1 Euro spenden würde, würde schon eine nette Summe rauskommen.
    Leider ist diese Mail von PI nicht veröffentlicht worden.

  63. Wenn ein Richter da es nicht irgendwie hinkriegt, für Delinquenten dieser Clans milde Strafen zu finden, wird er von diesen Clans gnadenlos verfolgt. Darin sehe ich den Grund dafür, dass Musels bei ihrem Verbrechen so milde Urteile bekommen.

    Das halte ich für Quatsch. Richter Zausel ist ein typisches Produkt der Post-68er-Generation, Studium Anfang-Mitte der 70er Jahre, bestimmt Mitglied in MSB/SHB oder gar K-Gruppen. Nach dem Studium Marsch durch die Institutionen, wo er als Jugendrichter wirksam unsere Gesellschaft zersetzen kann. Da bekommt jeder Bewährung (ausgenommen phiese Nazis und Kinder von Besserverdienenden), da der arme Straftäter das Opfer unserer kapitalistischen Raubtiergesellschaft ist. Für Orientalen den Extrabonus als Ausgegrenzte und Verfolgte der rassistischen Gesellschaftsordnung.

  64. URHEBERRECHTE KANN MAN KAUFEN

    Was von dem Richter und seinem Drecks-Urteil zu halten ist, liegt auf der Hand.

    Trotzdem haben obiger Artikel und die meisten Kommentatoren unrecht, wenn sie über das „Urheberrecht“ am eigenen Bild witzeln.

    Jeder juristische Laie kann wissen, daß man selbstverständlich auch das Urheber-Recht an einem Bild haben kann, auf dem man selbst zu sehen ist. Wichtig ist nicht, wer auf den Auslöser gedrückt hat, sondern wer die Rechte an dem Bild besitzt. Und diese Rechte kann man natürlich kaufen, wie etwa die an einem Buch. Weswegen die Rechte an einem Buch häufig nicht dem Autoren gehören, sondern seinem Verlag.

    Beispiel: Wenn Otto Normalbürger eine Bewerbungsfoto machen läßt, gehören die Rechte an dem Bild dem Fotografen. Sieht man auch an dem Stempel oder Pläpperl auf der Rückseite des Fotos. Angenommen, eine Zeitung würde dieses Bild drucken, muß sie dem Fotografen ein Honorar zahlen.

    Das wäre ein Problem z.B. für einen Politiker, der ja mit seinen Bildern möglichst häufig in der Zeitung stehen will und dafür keine Hindernisse aufgebaut sehen will. Was macht also der Politiker? Er bezahlt den Fotografen nicht nur für fünf oder 12 Abzüge, sondern kauft das Bild mitsamt den Rechten. Ein Porträtbild kann so schon mal 1200 oder mehr Euro kosten. Abzüge vergibt er nun bei jedem Interview an die Journalisten, deren Zeitungen das Bild dann so häufig und so groß wie auch immer drucken dürfen.

    Und schon hat z.B. besagter Politiker das Recht – Urheberrecht – an einem Foto, auf dem er selber zu sehen ist, und das er natürlich nicht selber gemacht haben kann.

    Ganz so reflexhaft einfach, wie viele denken, ist es mit der Juristerei halt doch nicht.

    Sonst habt Ihr aber völlig recht, der Richter ist die Pest und sein Urteil das Allerletzte.

  65. Vor Jahren schon titelte die Bildzeitung: „Wer schützt uns vor dieser Justitz?“

  66. Er meint, man müsse Jugendlichen eine Chance geben.

    Was für eine Chance? Sein Opfer das nächste Mal totzuschlagen??!!

  67. Bringen wir es doch mal auf den Punkt:

    Dieser Richter Riehe hat den moralischen Anspruch über andere Urteile sprechen zu dürfen moralisch vollständig verwirkt.

    Dieser Richter Riehe gehört aus dem Amt gejagt und seine Pension den Opfern von Komaschlägern übertragen.

    Das wäre angebracht.

    Stattdessen werden die Riehes weiter in ihrer ganz speziellen Art dafür sorgen, daß weiterhin dem anständigen Bürger die Messer zwischen die Rippen gestoßen werden kann.

    Herr Riehe – treten Sie aus Anstand und Einsicht bezüglich Ihrer moralischen Uneignung zurück und belasten Sie nicht das deutsche Volk weiterhin mit Ihren Urteilen.

    Weil Ihre Urteile werden dazu beitragen, daß dieses Land in der Krimminalität versinkt.

    Haben Sie eine Einsicht! Befreien Sie uns von Ihren richterlichen Glanzleistungen.

  68. Keine Sorge! Das Urteil dieses merkwürdigen Rechtskundigen ist noch lange nicht rechtkräftig – und wird mit Sicherheit vom zuständigen OLG kassiert!
    Mit seinem „Strafantrag“ auf Verstoß gegen das Urheberrecht hat sich der „Richter“ ein juristisches Armutszeugnis ersten Grades ausgestellt!
    Diesen JOKE wird der Mann zeitlebens nicht mehr los – jeder blamiert sich eben so gut er kann nach seiner Facon!

  69. man sollte mal nachhaken welche urteile dieser mensch schon im namen des volkes gesprochen hat…..wäre vielleicht ganz interessant.

  70. Dann hätten Sie in kürzester Zeit eine Diktatur vom Feinsten!

    Ich möchte auch noch erwähnen, dass unsere Geschäftsleitung plant, am Montag Strafanzeige -bei Ihnen in Deutschland- gegen Sie zu erstatten. Wegen des Verdachts der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.

    Warum ? Weil Sie in Ihrer e-mail in einer eindeutigen Privatangelegenheit (es geht ja um Ihr persönliches Bild) Ihre dienstliche e-mail-Adresse verwendet und mit “Richter am Amtsgericht” unterschrieben haben und weil Sie mit Strafanzeigen unter dem Nachdruck drohen, dass Sie ja selbst bei der Justiz sind.

    Das kommt für uns so rüber wie in der DDR: “…Wenn Du dich mit uns anlegst, machen wir Dich fertig…” oder noch besser: Schreibe nie gegen einen Richter, denn der sitzt am längeren Hebel.

    Ach ja…und weil wir der Meinung sind, dass Menschen, die sich so verhalten wie Sie, in der Justiz nichts zu suchen haben und das Recht auf unsere Meinung, werden auch Sie uns nicht verbieten können !

    Im Übrigen auch, dass wir Ihnen in Zukunft ganz besonders auf die Finger kucken und über eventuelle weitere Missstände unmittelbar berichten, werden Sie auch nicht verhindern können

    Ihr Christian Dieter Matuschek

    P.S.: Da wir uns nichts vorzuwerfen haben, haben wir selbstverständlich wieder das legal lizenzsierte Bild abgebildet !

    Tags:Erdinc S, Hans-Werner Riehe, Richter, Koma

    Sehr gut, das sich dem mal einer annimmt und Strafanzeige erhebt und klar und deutlich macht, das solch ein Richter nicht mehr in der Justiz gewünscht ist!

    Der Richter Gnadenvoll ist ja alles andere wie zurechnungsfähig – Urteilsvermögen gleich Null! Da gibt´s überhaupt nichts zu entdschuldigen.

    Für mich gehört der Täter auf 15 Jarhe verknackt!

  71. Hoffentlich verklagt Waldemar, das bedauernswerte Opfer des Multikulti-Terrors, den rassistischen Schwerverbrecher, zivilrechtlich auf Schmerzensgeld.

    “ … In der Kölner Justiz steht das Urteil gegen Erdinc S. derzeit im Focus der Diskussionen. Die meisten Juristen sprechen hinter vorgehaltener Hand von einer „nicht nachvollziehbaren richterlichen Entscheidung“. Opfer-Anwalt Bernd Neunzig hatte das Urteil als „klassisches Beispiel für Täterschutz, bei dem dem Opferschutz keinerlei Rechnung getragen wurde“ kritisiert. Sein Mandant sei von dem Richterspruch „maßlos enttäuscht und hofft jetzt auf die nächste Instanz“. Eva-Maria Eschbach von der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ bezeichnete das Urteil als „unglaublich“. … „

    http://www.ksta.de/html/artikel/1211874046700.shtml

    Mit dieser breiten öffentlichen Empörung hat dieser deutschenfeindliche „furchtbare Jurist“ sicher nicht gerechnet. Karriereknick ist angesagt. Schwacher Trost für das Opfer. Das hat lebenslänglich.

  72. Ganz so reflexhaft einfach, wie viele denken, ist es mit der Juristerei halt doch nicht.

    Zum Thema „reflexhaft“:
    (fühle mich als Nichtjurist angesprochen.)

    Sie wollen ja nun nicht ernsthaft behaupten, dass das Bild -welches wir im Übrigen von einem Korrespondenten völlig legal lizenzsiert haben- von Ihnen selbst hergestellt worden ist.

    Lesen-/Verstehen-können ist keine angeborene Eigenschaft, sry.

  73. Ein Vorschlag.

    Wir reden (schreiben) sehr viel aber wir handeln nicht. Ich bin der Meinung, das System muss mit seinen eigenen Mitteln bekämpft werden. Wir sollten eine Stiftung gründen, mit der wir jeweils ein Haus oder eine Wohnung neben solchen Richtern wie Herr Riehe kaufen. Als Mieter nehmen wir dann jeweils die Freigesprochenen mit Ihren Kumpanen mit einem entsprechenden Mitvertrag. Sollte der entsprechende Richter, Piolitiker etc. verkaufen, so kann dioese entsprechende Immobilie sehr günstig gekauf werden und nach Kündigung „unserer Mieter“ gewinnbringend wieder verkauft werden. Gibt es hier im Forum jemand der dies rechtlich prüfen könnte und durchrechnen könnte?

  74. Davon will Dr. Lale Akgün (54), für die Kölner SPD im Bundestag, nichts wissen: „Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen“, stellt sie fest. „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich der rechtschaffene Bürger ohne Angst vor Angriffen marodierender Jugendlicher auf der Straße bewegen kann. Das hat absoluten Vorrang.“

    Zur Not müsse dafür eben das Jugendgerichtsgesetz geändert werden.

    Interessant!

    Ist das Schadensbegrenzung nach dem letzten halben Jahr?!

    Wie wurde Roland Koch nochmal während des Hessenwahlkampfs tituliert?!

    Werden nun türkischstämmige Abgeordnete vorgeschickt um ein Interesse am Wohlergehen der autochthonen Bevölkerung vorzugaukeln?!

    Man ist ja auch gerade nicht in einem brisanten Wahlkampf in dem es auf die Stimmen der türkischstämmigen oder muslimischen Paßdeutschen ankommen könnte. Zur Abwechslung kann sich die SPD da ja auchmal etwas Zuckerbrot für das „aussterbende“ Volk leisten.
    _____________________________________________

    Wie verlogen! Ich denke inzwischen wissen alle das es der SPD in erster Linie um die Türkei als Beitrittskandidat zur EU und damit auch zum Schengenraum geht. Eine solche Einbindung bedeutet einen gut bewachten und bewaffneten Staat im Nahen Osten mit direkter Grenze zu zwei Ländern die mit die größten vermuteten Ölvorkommen der Erde haben. Der Ölschmuggel über die türkisch/iranische Grenze und während der Schreckensherrschaft Husseins aus dem Irak hat bestens funktioniert und der nächste Schritt wären Pipelines. Solange die roten Ratten den Arbeiterversteher spielen klappt dieses miese Spielchen auch bestens.

    Der nächste Schritt wird sein sich wirklich aktiv gegen Erdogans AKP einzusetzen und anschließend so zu tun als ob unser Problem mit den Türken bloß der Islam gewesen wäre.

    Die SPD wird solange nicht ernsthaft im Inland gegen die hohe Affinität zur Kriminalität der türkischen und muslimischen Migrationshintergründler vorgehen wie sie die Türkei noch umschmeichelt. Eine bewußte Eindämmung weiteren Zuzugs oder Förderung des Rückzugs ist da völlig illusorisch. Man will Fakten schaffen und die Türkei(regelrecht völkisch) ein für allemal an Europa binden wobei die Zukunft, das wohlergehen und der Wille der Einheimischen völlig irrelevant ist.

    Die Masseneinwanderung der letzten 40 Jahre wurde zum Fakt erklärt und jeder Widerstand niedergebrüllt und rechtlich eingedämmt. Heute haben die Menschen bloß resigniert und auf diese Resignation hofft die SPD auch in Zukunft.

    Pfui Teufel! Die SPD betreibt bewußt Verrat an der Bevölkerung über Jahrzehnte!

  75. #52 BePe (01. Jun 2008 13:34) Tja unsere Linken werden erst wach, wenn es die Linken selbst oder ihre Familienangehörigen trifft. Und dies wird in Zukunft zunehmend der Fall sein. Dann ist auf einmal die importierte Messergewaltkultur ein bundesweites Thema und es bewegt sich politisch etwas.

    wie z.B. hier:

    Die jugendlichen Gewalttäter, die den Sohn des SPD-Bezirksamtsleiters und dessen Freund auf dem Kiez schwer verletzt haben, sind schon wieder auf freiem Fuß.

    http://www.welt.de/hamburg/article1333805/Jugendliche_Taeter_nach_Messerattacke_wieder_frei.html

    Am besten man würde Privatschulen schließen und die Kindlein der Linken auf die 1:9 Staatsschulen schicken. Da können die dann integrativ wirken.

    Auch ein Skandalurteil, aber SELBSTERFAHRUNG HEILT ALLE GUTMENSCHEN!

    Das größte Problem ist, das die „Linksintelligenzen“ es selbst nie erfahren und erleiden, wie es ist, wenn die Täter-Opfer-Rolle, vertauscht auf Menschen angewendet, werden. Nur das Selbstfühlen von Ungerechtigkeiten wird benebelte Geister zur Besinnung bringen können! Leider ist es nunmal so, was mich nicht selbst betrifft, geht mich auch nichts an! Wie der VOgelstrauß den Kopf in den Sand gesteckt!

    Deswegen wünsche ich allen „Linksintelligenzen“, dass sie real und „kulturbereichert“ werden, bis auch der Letzte weiß, wie die Realität ausschaut und das man die Opfer nicht noch verhöhnt, auch nicht damit, dass man Verteidiger des Rechtssystems heuchlerisch verleumdet, weil man diesen automatisiert unterstellt, kein wahres Mitleid mit den Opfern zu haben! Der einzigste der wirklich kein Mitleid zeigt (und gleich mit „ja, aber“, ich finde den Richterspruch auch nicht gut, dennoch hetzt PI – woher wissen das PK-Leute? Seid Ihr so hohl?) sind die Politisch-Korrekten, denn wer hier noch die Nazi- und Moralkeule gegen Andersdenkende herausholt, hat kein wirkliches Mitleidgefühl für das Opfer, weil dann wären die Gedanken nur beim Opfer und nicht wie ich PI denunzieren kann! Zudem wird das Opfer, damit noch ein weiteres Mal gedemütigt, wenn man für die Pro-Opfer-Demonstranten lügenhafte Unsachlichkeiten verbreitet!

    Linksnazis=Denunzianten!

  76. Kölner Stadtanzeiger:
    263 Leserkommentare!:

    http://ocs.zgk.de/mdsocs/mod_voxpop_output/voxpop/Milde_Strafe_fuer_und_132Koma_Schlaeger_und_147/ocs_ausgabe/ksta

    Dieser zynisch-menschenverachtende „linke“ Scharfrichter wird in die Geschichte eingehen.
    Ein Tropfen mehr ins stinkende Multikulti-Faß vor’m Überlaufen.

    Sure 9,123: „O Ihr Gläubigen! Kämpft mit Waffen gegen diejenigen der Ungläubigen, die euch nahe sind. Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt. … „

    Zumindest gegen deutschstämmige Frauen, junge Mädchen, Jugendliche, Rentner, unbewaffnete arglose Familienväter …
    ____

    Justiz am Ende?

    Aufrüttelnder, hochbrisanter Text:

    http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html

    Justiz-Sumpf Deutschland
    Ein ehemaliger Richter spricht von „konsequenten Manipulationen“ …

    … und gibt bedenkenswerten Rat:

    “ … Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, daß in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so läßt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trockenlegen.“

  77. DIE ARGUMENTATION IST QUATSCH

    #93 Ktesias (01. Jun 2008 15:27)
    „Lesen-/Verstehen-können ist keine angeborene Eigenschaft, sry.“

    Ich sage ja nicht, daß Matuschek nicht Recht hat und das Bild verwenden darf. Nur, seine Argumentation ist einfach Quatsch:

    „Urheber im Sinne des UhRG ist der, der ein schützenswertes Werk, in diesem Falle ein Bild, hergestellt hat. Sie wollen ja nun nicht ernsthaft behaupten, dass das Bild -welches wir im Übrigen von einem Korrespondenten völlig legal lizenzsiert haben- von Ihnen selbst hergestellt worden ist.“

    Wer auf den Auslöser gedrückt hat, ist vollkommen gleichgültig und sagt überhaupt nichts aus darüber, wer die Rechte an einem Bild hat. Urheber kann man kaufen! Kann man dem Fotografen abkaufen. Die können auch bei dem liegen, der die Kamera zur Verfügung gestellt und einen Knecht zum fotografieren geschickt hat. Ist das wirklich so schwer zu begreifen?

    Begreifen können, das ist auch etwas, das man sich erwerben muß, sry.

  78. DIE ARGUMENTATION IST QUATSCH

    Danke für die freundliche Beschreibung.
    Unter der Annahme, dass das Foto, wie dargestellt, von einem Korrespondenten lizensiert war, dann muss besagter Richter _wissen_, das er kein Urheberrecht haben kann.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Ich werde trotzdem bei einem zivilen Umgangston bleiben, auch wenn´s mir momentan etwa schwerfällt.

  79. # 78 Prausnitzer
    “ Daß eine Demokratisierung des Richteramtes der Einführung der Scharia Vorschub leisten würde, glaube ich nicht..“

    Nun gut, aber Amtsrichter würden dann doch auf bezirklicher Ebene gewählt werden – oder ?
    Ich sehe, daß gerade die Forderung nach plebiszitären Wahlen öffentlicher Ämter seit langem immer nur von den Linken erhoben werden. Offensichtlich versprechen sie sich davon eine bessere politische Einflußnahme.
    Da müßte also strukturell was geändert werden.
    Und dafür sehe ich gegenwärtig (leider)keinen Anhaltspunkt. Aber Überlegungen sind natürlich immer erlaubt.

  80. Also jetzt mal was zum Streitthema Urheberrecht vs. Nutzungsrecht: Als Fotograf ist man unwiederbringlich Urheber der Fotografie und dieses Recht kann einem auch niemand nehmen! Was der Fotograf machen kann, ist jemandem ein Nutzungsrecht einzuräumen. Dennoch bleibt der Fotograf der Urheber!

    Zitat von dieser Seite

    § 29 UrhG bestimmt, dass das Urheberrecht mit Ausnahme erbrechtlicher Regelungen nicht übertragen werden kann. Eine für den Laien verblüffende Regelung. Die sich aufdrängenden Fragen lösen sich auf, wenn man die gedankliche Teilung des UrhG zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten nachvollzieht.

    So sieht § 31 UrhG durchaus vor, dass der Urheber „einem anderen das Recht einräumen kann, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht)“. Dieses Rechte können ausschließlich eingeräumt werden, sogar unter Ausschluss des Urhebers selbst oder aber nur als sog. einfache Nutzungsrechte übertragen werden. Im letzten Fall kann der Urheber die Rechte neben dem Vertragspartner noch anderen übertragen. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte können ihrerseits wieder einfache Nutzungsrechte übertragen, wenn der Urheber dies gestattet hat Verboten bzw. unwirksam ist nur die Übertragung bzw. Verpflichtungen für noch nicht bekannte Nutzungsarten.

  81. Toller Beitrag.
    machnmal denkt man es geht voran.
    aber dann wird man wieder aufs neue geschockt.

  82. An 67 Philipp (01. Jun 2008 13:58), der schrieb:

    „WELT verzichtet wohlweislich auf die Kommentarfunktion:

    http://www.welt.de/wams_print/article2054685/Der_Koma-Schlaeger_ist_frei.html

    „Der Koma-Schläger ist frei“

    Wer sieht es nicht jeden tag deutlicher, dass wir von verbrechern regiert werden, die solche gesetze gemacht haben und die von verbrechern angewendet werden.

    Hier hilft nur noch selbstjustiz!

    Leider ist im volk nicht zu erkennen, dass es überhaupt begreift, was hier vorgeht. Jeder meint, solange es ihn nicht betrifft, muss er sich nicht damit befassen.

    Nicht mal
    Theo Retisch
    war es vor einigen jahrzehnten denkbar, dass sich deutsche ohne gegenwehr zum krüppel zusammenschlagen oder sich hinmetzeln lassen.

    Ganz praktisch ist die WELT ein teil dieser verbrecherischen, vaterlandsverräterischen politik, denn sie und alle anderen hetz-system-medien hämmern die verbrecherische politik jeden tag in die hirne.

  83. Dieser Richter ist nur die Spitze der Spitze der Spitze des Eisberges.

    Deutschland, das Land der Richter und Henker. Oder so ähnlich.

  84. Die grösste Gefahr für die Menschen geht in diesem Land von alt 68 die im Namen des Volkes richtungsweisende Entscheidungen treffen dürfen…

  85. @#101 Mtz

    Wer auf den Auslöser gedrückt hat, ist vollkommen gleichgültig und sagt überhaupt nichts aus darüber, wer die Rechte an einem Bild hat. Urheber kann man kaufen! Kann man dem Fotografen abkaufen.

    Nö, das ist so nicht korrekt.

    Der Urheber ist derjenige, der das Werk schafft, in diesem Fall also beispielsweise der Fotograf.
    Das Urheberrecht entsteht automatisch durch die Schaffung des Werks.
    Übrigens auch nur, sofern das geschaffene Werk eine gewisse sog. Schöpfungshöhe aufweist – hat ein Werk keine Schöpfungshöhe, gibt es auch kein Urheberrecht.

    Und: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (ausser durch Erbfall).

    Der Urheber kann aber nun anderen ein Verwertungs-/ Nutzungsrecht einräumen, z.B. zeitlich und räumlich unbegrenzt an eine Bildagentur.

    Worauf der Richter vermutlich hinaus wollte:
    Er meinte wohl nicht das „Urheberrecht“ – denn über das wird er wohl kaum verfügen – sondern das „Recht am eigenen Bild“.

    Da es sich bei dem Richter aber aufgrund seines Amtes und seiner Fallentscheidung womöglich um eine Person der Zeitgeschichte handelt, wird er vermutlich damit leben müssen, dass ein Bild von ihm gezeigt wird.

  86. Christian Dieter Matuschek bekommt von mir für diesen korrekten Brief an den Richter ein besonderes Lob ausgesprochen.

    Ist ja wohl echt die Höhe was sich dieser Richter da erlaubt hat.
    Ich hoffe in seinem nächsten Türkeiurlaub sammelt er erst einmal schön Steine , Muscheln und Strandsand als andenken. Dann kann er ja mal an einen solchen Richter wie er einer ist, in der Türkei glauben.

  87. Erziehen will er den, eine Chance will er dem geben!

    Ich lach mich kaputt.

    Was kriegt denn der Normalbürger für eine Chance, der einmal im Leben vor dem Verkehrsrichter steht, dem ein Fahrverbot für eine lausige Geschwindigkeitsübertretung die Existenz kostet?

    Bekommt der eine Chance? Je größer der Dreck ist, der vor Gericht steht, desto mehr Milde kann man erwarten.

  88. @total:

    Wenn er diesen türkischen Gewalttäter erziehen will, warum läßt er ihn dann nicht bei sich wohnen?
    In seinem eigenen Haus?
    Holt ihn in seine Familie und an seinen Esstisch?
    Er wird schon wissen, weshalb sein „Erziehungswille“ dann doch nicht so weit geht…

  89. zumindest an Schande-Richtern sind wir mittlerweile wieder reich. Schade, dass es dafür keinen Exportmarkt gibt. Richter balgen sich jetzt bei mir auf der Werte-Skala noch weit unter Tankwarte und Metzger ungefähr um den selben letzten Platz wie Journalisten und Soziologen.

  90. Und jetzt stellen wir uns mal vor, wie der 68er-Richter darauf reagieren, wenn er tatsaechlich Opfer eines Verbrechens wuerde.

  91. # 105 benedikt

    Die Direktwahl von Abgeordneten oder Richtern würde die Einflußnahme des Staatsbürgers auf politische Entwicklungen verbessern. Sie setzt natürlich ein stärkeres staatsbürgerliches Engagement und – nicht zuletzt – ein höheres Verantwortungsbewußtsein des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft voraus. Es sind nun einmal diese Tugenden, die eine Demokratie auszeichnen und die heutigen Fehlentwicklungen verhindern helfen. Und um nicht gänzlich von Veränderungen überrascht zu werden, sollte sich jeder darüber Gedanken machen, wie die politische und gesellschaftliche Zukunft nach dem absehbaren Ende der BRD aussehen könnte. 90 Jahre mehr oder minder offenbarer Parteiendiktaturen sind genug.

  92. @119 prausnitzer:

    Genauso ist es.
    Es sollten direkt Personen und keine Parteien gewählt werden.
    Und das auf allen Ebenen und in allen Bereichen der staatlichen Organisation, auch in Justiz und Verwaltung.

    Als Beispiel möchte ich mal das deutsche Finanzamt und die US-amerikanische IRS gegenueberstellen:

    Hier in Hamburg hat eine zuständige Sachbearbeterin eines bestimmten Finanzamtes genau 2mal die Woche halbtags Sprechzeit.
    Ausserhalb dieser Sprechzeit fühlt sich im Finanzamt niemand für den Steuerzahler zuständig.
    Rechtsverbindliche Auskünfte sind nicht zu erhalten.
    Und ist die zuständige Sachbearbeiterin im Urlaub, wird auch keine kompetente Vertretung bereitgestellt.
    Interessiert auch niemanden auf dem Amt, ob dem Bürger dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

    Die IRS hingegen (die US-Steuerbehörde) ist 24 Stunden / 7 Tage die Woche für den Steuerzahler erreichbar.
    Die IRS ist verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden kompetent und rechtsverbindlich zu antworten.
    Ist ein Fall kompliziert gelagert, ist die IRS verpflichtet, einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen, der sich des Falls annimmt.
    Kontrolliert wird die IRS durch eine weitere Behörde, die US Taxpayer Attorneys, die dem Kongress direkt berichtet.
    Fühlen sich Bürger durch die IRS unangemessen behandelt, werden die Aktivitäten der entspr. Amtsträger kontrolliert und gegebenenfalls mit deutlichen Strafen gemassregelt.

    Was in Deutschland fehlt, sind vor allem Transparenz und Öffentlichkeit sowie die Besetzung der Ämter durch direkte Personenwahlen, die eine Kontrolle der staatlichen Verwaltung durch die Öffentlichkeit überhaupt erst ermöglichen.

  93. Noch schlimmer als dieser „FREIBRIEF FÜR TOTSCHLÄGER“ist dieses affenartige Schmieren Theater unserer Qualitätspolitiker,
    besonders Akgün tut sich hier gerne als Retterin des Abendlandes hervor,das zu glauben fällt immer mehr Menschen in diesem sehr schwehr.
    dieses Urteil, aber auch die zunehmende Unfähigkeit dieser „Volksvertreter“,lassen die Demokratie immer mehr in die defensive geraten.

  94. Jetzt hats in Köln auch nen Moscheefürsprecher erwischt
    den stadtbekannten provokativen Pfarrer Meurer. Das ist der katholische Priester, der während der Messe den Klingelbeutel herumgehen ließ für den großen Moscheebau in Ehrenfeld. Außerdem wurde ihm schon eine Geldstrafe aufgebrummt, weil er ANTI-Moscheeplakate eigenhändig abriss. Natürlich gehören auch die islamischen Gemeinden und Verbände in sein „Netzwerk der Liebe im Veedel“, Jetzt wurde er in seinem Pfarrhaus von drei Männern überfallen, niedergeschlagen und beraubt. Nach seinen Angaben waren es „Ausländer“. Hochwürden, könnten Sie bitte deren Herkunft etwas deutlicher beschreiben, auch wenn sie zu Ihrem Netzwerk der Liebe gehören sollten.!

  95. In den USA werden viele Richterämter durch direkte Personenwahl besetzt.

    Die Kandidaten müssen sich der Öffentlichkeit stellen, ihr Lebenslauf, ihr Werdegang, ihre Qualifikationen und ihr Rechtsverständnis werden hinterfragt, und der interessierte Bürger entscheidet selbst in einer Wahl, welchen Bewerber er für seine Gemeinde als Richter sehen will.


    Hier einige – wie ich finde: sehr inspirierende – Links zu einer demokratischen Justizkultur, die man in Deutschland vergeblich sucht und die zeigen, dass es auch demokratisch, transparent und bürgernah zugehen könnte:

    Richter Jim Powers Wahlspot:
    http://de.youtube.com/watch?v=cVjosMUnHu4&feature=related

    Tom Parker bewirbt sich um das Richteramt und erklärt, welche politischen Ansichten er hat und warum er ein guter Richter wäre:
    http://de.youtube.com/watch?v=NlhgdoyHzkE&feature=related

    Elizabeth Dow für den Circuit Court Judge (Wahlclip):
    http://de.youtube.com/watch?v=oQuvfGY0VvQ

    Kelsey Friend Richter-Wahlclip:
    http://de.youtube.com/watch?v=IPjnYiMag0w&feature=related

    Und hier ein Werbespot für Jenniffer Brunner, der in ihrem Werbespot verspricht, sich gg. Korruption einzusetzen:
    http://de.youtube.com/watch?v=uXHsaePtn6o&feature=related

    Sue Bell Cobb will Chief Justice werden und sich für die Bürgerinteressen einsetzen:
    http://de.youtube.com/watch?v=y2guyWS57OA&feature=related

    Und hier Richter Paul Felix, der gerne gewählt werden will:
    http://de.youtube.com/watch?v=L4vHGrRvRTA

    Jeder Bürger hat hier die Möglichkeit, sich über die Qualifikationen und die Arbeitsweise der Bewerber zu informieren und dann den Kandidaten zu wählen, den er für geeignet hält.
    Das ist Demokratie.

  96. Ich habe Verständnis für Hans-Werner Riehe. Würde ich so aussehen wie er, wäre ich auch darauf bedacht, mein Bild nicht veröffentlichen zu lassen.

    Da Hans-Werner R. offensichtlich sehr klagefreudig ist, sollte er doch zunächst einmal seinen Friseur verklagen. Diesen Prozess würde er auf jeden Fall gewinnen.

  97. Ich habe die ganzen Kommentare und den Artikel nur überflogen, aber ich erlaube mir mal – falls noch nciht geschehen – auf §§ 22, 24 KunstUrhG hinzuweisen:

    § 22. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. …

    § 33. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Bei oberflächlicher Prüfung glaube ich nicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorliegt: es handelt sich beim dem Photo, das erkennbar in keinem Zusammenhnag mit dem berichteten Jugendstrafverfahren steht, wohl kaum um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG).

    Der Richter hat Recht.

  98. Eine sehr gute Entwicklung, Öffentlichkeit herzustellen und die Richter so unter Druck zu setzen.

  99. In dem Express-Bericht zu dem Überfall auf Pfarrer Meurer waren die Täter „Drei Männer“

  100. Herr Riehe sollte 1. seinen Friseur wechseln
    und 2. einen Einführungkurs in (Kriminal)-Psychologie belegen, um den Täter als gefährlichen Psychopathen einschätzen zu können. Wenn bei 18jährigen, also Erwachsenen, eindeutige kriminelle, sadistische und perverse Neigungen und Handlungen festgestellt werden und sie zur Gefahr für ihre Umwelt geworden sind, gehören sie hinter Schloß und Riegel und nicht auf die Straße, um sich das nächste unschuldige Aggressionsopfer bzw. Sündenbock auszusuchen.

  101. Wenn man das Bild dieses Richters ansieht, sieht man einen fahrigen, verängstigten Menschen. Dazu braucht man kein Psychologe sein.

    Wie bereits einige hier schrieben, die Bedrohung von Richtern und ihrer Familien und ihres ganzen privaten Umfeldes sind nicht neu.

    Das alles geschieht auch im organisierten Verbrechen und natürlich im „Kulturkampf“ (fällt mir jetzt kein treffendes Wort wein) in ganz Europa.

    Die Richter sind aber nicht die einzigen „Zielpersonen“.

    Denken sie auch an einfache Angestellte in Schulen, Arbeitsämtern, Sozialämtern … usw. da wird auch schon mal „Druck gemacht“ von privaten Anrufen über kleine „Liebesgrüße“ per Post oder kleine Beinaheunfälle unterwegs.

    Unsere Polizisten, Kommunalpolitiker, Journalisten, u.v.a. wissen zum Teil natürlich auch schon das diese Klientel weiß „wo ihr Haus wohnt“.

    Die Bedrohung, muss allgemein thematisiert werden und es müssen Möglichkeiten gefunden werden, dass die Opfer sich zunächst anonym melden können.
    Das Fatale ist, das die Opfer völlig alleine sind und gegen Jeden misstrauisch sein müssen, das auch sie/er (z. B. Polizeibeamter) bereits Opfer sein können.

    Das Schweigen muss gebrochen werden, auch bei „kleinen Delikten“, wie zum Beispiel die Erlangung eines Führerscheines usw.

  102. Dieser Sozi-Richter dürfte sich jetzt schwer überlegen, ob er in Zukunft noch mehr solcher Skandal-Urteile fällt..

    we watch him 🙂

  103. Matuschek irrt. Das Recht am eigenen Bild ist im Urheberrechtsgesetz normiert (§22f). Insoweit schützt dieses Gesetz nicht nur den Urheber, sondern auch den Abgebildeten. Es ist aber keine strafrechtliche Norm.

  104. Was mich am meisten stört,

    durch unsere Steuergelder wird die Justitia finanziert,
    dieser Versager, dieses Weichei durch uns ALLER Stuergelder bezahlt,
    d.h., der, der Verrat übt an uns,

    Leute freispricht, die Opfer halbtot treten,

    sind wir ein Volk von Masochisten geworden ?

    Dieser Mann gehört sofort vom Dienst suspendiert,
    ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!

  105. #125 ulpian (01. Jun 2008 20:12)

    Ich habe die ganzen Kommentare und den Artikel nur überflogen, aber ich erlaube mir mal – falls noch nciht geschehen – auf §§ 22, 24 KunstUrhG hinzuweisen:

    § 22. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. …

    § 33. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Bei oberflächlicher Prüfung glaube ich nicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorliegt: es handelt sich beim dem Photo, das erkennbar in keinem Zusammenhnag mit dem berichteten Jugendstrafverfahren steht, wohl kaum um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG).

    Der Richter hat Recht.

    Na dann viel Spaß?! 😀

    Ihre diesbezügliche Strafanzeige, welche im Übrigen dann am “Tatort” (wie Sie als Richter ebenfalls wissen sollten), sprich hier bei uns in den USA verfolgt werden müsste, wird daher wahrscheinlich ihren Weg in der endgültigen Ablage einer Papiermülldeponie finden müssen.

    Bitte verfolgt den Fall weiter! 🙂

  106. @#135 ahead
    Warum habe ich leider nicht das Bild geschossen!!! da würde ich für 10 Jahre Knast von dem oben besagten Richter verdonnert und die ganze Welt wird in Ordnung sein!

    Für ein Bild, „“vom Richtermich mich geht der fremde Schmez nichts an““ 10 Jahre Knast!

    Für Erdinc S., narrenfreiheit.

  107. #135 ahead (01. Jun 2008 21:54)

    Natürlich ist ein Richter, der aufsehenerregende Urteile fällt, eine Person der Zeitgeschichte im Sinne des KunstUrhG.

    Nicht nur Caroline von Monaco, irgendwelche Balltreter, Heulbojen und Tennisschläger.

  108. Entweder ist der Dhimmi-Richter Riehe rechtlich vollkommen verblödet (nicht wegen der Rechtsbeugung sondern wg. der Ahnungslosigkeit in Puncto Urheberrecht); dann hat er aus dem Dienst entfernt zu werden. Oder: Der Dhimmi-Richter Riehe wußte, was er für eine Falschmeldung in die Welt setzte. Wenn er aber wissentlich mit falschen rechtlichen Angaben und dem unverständlicherweise immer noch hohen Ansehen des Richteramtes ein persönliches Ziel erreichen wollte, dann ist dass mind. eine Nötigung auf jeden Fall ein Skandal. Ergo auch raus aus dem Amt. Der kann Akten schleppen im Amtsgericht – da richtet er keinen Schaden an.

  109. wow, hab den text noch nichtmal zu ende gelesen, aber soviel schon mal jetzt: hahahahaha. super, einfach geil.
    was für ein dummer mensch auch. leute ins koma schlagen ist also okay, aber wegen einem (legalen) foto pisst sich dieser kriminelle rechtsverdreher ein. lächerlicher typ.
    aber respekt für die betreiber der seite, coole aktion.

  110. #100 Islamophober (01. Jun 2008 16:00)

    #98 Schweinebacke (01. Jun 2008 15:50) http://666kb.com/i/az5eviat1jjue5xjo.jpg

    Das ist super!

    Der Richter gehört ohnehin gleich mit verknackt!

    He he ich hatte „Ihm“ der R. auch schon ein Poster gewidmet, allerdings wegen „abuse of office“ und die Belohnung exorbitant höher angesetzt, nämlich 1,80 United States Dollar.

    Das „Kunstwerk“ liegt der PI Redaktion vor.

  111. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, daß in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

    Blödsinn hoch 8.

    Die EU ist nicht die Lösung des Problems die EU ist die URSACHE.

  112. #104 Zenta (01. Jun 2008 16:25)

    @#96 Philipp

    Justiz am Ende?

    Aufrüttelnder, hochbrisanter Text:

    http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html

    Harter Tobak.
    Mir ist jedoch schon seit längerem klar, dass wir von Kriminellen, Vorbestraften und deren Justiz “regiert” und schikaniert werden!

    @Zenta

    Super Danke für den link, das ist Wasser auf die (meine) Mühle.

    So einen „Richter“ kenne ich auch und ich weiß auch „wo dem Richter sein Haus wohnt“, aber „besuchen“ werde ich diesen erst dann, wenn der BK* hier in D-Land vollem Gang sein wird, ich muss ihm ja schließlich den „Erfolg“ seines „Handels“ demonstrieren können.

    *BK = Bürgerkrieg

  113. Da Hans-Werner R. offensichtlich sehr klagefreudig ist, sollte er doch zunächst einmal seinen Friseur verklagen. Diesen Prozess würde er auf jeden Fall gewinnen.

    Es sei denn der Friseur hat den Laden mit dem Titel „Ey isch masch disch krasse Haarschnitten“

  114. ich drücke die daumen dass die drcs mit ihrer strafanzeige einiges bewirkt!
    und übrigens, den netten richter können wir doch mal täglich den aktuellen polizeibericht schicken und fragen, wer uns gesetzestreuen deutschen in unserem eigenen land eine chance gibt…
    hans-werner.riehe@ag-koeln.nrw.de

  115. # 125
    Nein, der „Richter“ hat kein Recht. Er ist eine Person des öffentliches Lebens und da muss er keinesfalls in die Veröffentlichung eines Bildes zustimmen!! Zudem das Urheberrecht tatsächlich NUR beim Fotografen liegt!!!

  116. # 52
    Nein, leider nicht. Schrammas Sohn (OB des völlig verlorenen Kölns) wurde von einem türkichen Raser bei einem illegalen Autorennen am Zebrastreifen getötet. Das machte Schramma nur noch islamophiler. Traurig aber wahr, manchen ist nicht zu helfen und deren Masochismus ist echt tiefgreifend.

  117. Es gibt Herren, die sind der Prototyp der Ingnoranz und Verächter der Mitmenschlichkeit.

    Um das Leid und den Schmerz, um die Beschädigungen der Mitmenschen kümmern sie sich nicht, in eigener Sache jedoch rufen sie sofort nach dem Staatsanwalt. Sowas nennt man wohl nach leidvoller historischer Erfahrung einen Schreibtischtäter.

    Die Kölner Justizverwaltung sowie das Justiz-
    ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen müssen unverzüglich prüfen, wann so etwas aus dem Amt entfernt wird. Um das „Ob“ geht es jetzt nicht mehr.

    Wir werden die Causa ganz hoch hängen und unsere Kontakte benutzen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Die bisherigen Telefonate lassen hoffen !

    Das Recht wird sie siegen, das Unrecht wird nicht nur Federn, sondern auch das Amt lassen.

  118. Wäre jemand mal so nett die private / dienstliche Anschrift des netten Richters zu veröffentlichen? Möchte gerne intensiven Kontakt mit ihm aufnehmen.

Comments are closed.