An Radio Eriwan fühlt sich Joachim Frank im KStA angesichts der Reaktionen der Kölner Jugendrichter über die helle Empörung einer breiten Öffentlichkeit auf das jüngste Skandalurteil von Richter Riehe erinnert. Kritikern des Urteils werden pauschal Gedankenlosigkeit, Rachegelüste und dumpfer Populismus unterstellt.

Statt dafür nun in der Öffentlichkeit um Verständnis zu werben, drehen Richter Hans-Werner Riehe und seine sieben Kollegen den Spieß um: Im Zentrum ihres offenen Schreiben steht – ausgesprochen und unausgesprochen – die Position, die Empörung über dieses Urteil sei von Gedankenlosigkeit, Rachegelüsten und dumpfem Populismus bestimmt und durch Kampagnen angestachelt. Wäre das so, dann reichten Populismus und Hetze bis hinein in höchste Kreise der (Kölner) Justiz. Denn auch dort löste das Prozessende Unmut aus. Die Staatsanwaltschaft hält es schlicht für falsch und ist in Berufung gegangen.

In ihrer Stellungnahme offenbaren die Richter eine im Kern hermetische Logik: Widerspruch, ob intellektuell unterfüttert oder emotional vorgetragen, beruht letztlich auf unlauteren oder gar verwerflichen Motiven. Gerade diese Form der herabsetzenden Unterstellung ist es, die befremdet, ja verärgert.

Im Umgang mit den Reaktionen folgt die Argumentation der Jugendrichter jedenfalls der Radio-Eriwan-Methode: „Im Prinzip“ ist „sachliche Kritik“ an ihren Urteilen erlaubt. Aber konkret verwahren sie sich dagegen und bügeln Einwände brüsk ab. Die Formel „Opferschutz vor Täterschutz“ etwa sei im Jugendstrafrecht „nicht sachdienlich“ und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“. Mit einer solchen apodiktischen Haltung wird sich eine offene Gesellschaft nicht einmal dann abfinden, wenn die „aus guten Gründen unabhängige rechtsprechende Gewalt“ sie einnimmt.

So verstärken die Richter – hoffentlich unfreiwillig – den unerfreulichen Eindruck eines Grabens zwischen sich und dem Volk, in dessen Namen sie urteilen.

(Spürnase: Andreas)

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106 KOMMENTARE

  1. So war Unabhängigkeit von Richtern niemals gemeint! Wenn die sich von ihren Parteien ins Amt und in die Karriere liften lassen, ist von Unabhängigkeit auch nicht die Rede!! Eine Frage der Unabhängigkeit ist bei denen ja schon das Schmarotzertum zu normalen Arbeitszeiten den Garten düngen zu müssen.

  2. Richter sprechen von Hetzkampagne

    Die Berichterstattung der Medien nach dem Urteil gegen Intensivtäter Erdinc S. ist von Kölner Jugendrichtern scharf kritisiert worden. Die Juristen gaben eine Erklärung ab, in der sie Respekt vor ihren Entscheidungen einfordern.

    Da mögen sie lamentieren und fordern so viel sie wollen. Ich respektiere solche Entscheidungen nicht! Und ich respektiere auch keine Richter, die kriminellen Intensivtätern solche Freifahrtscheine austellen.

    Wenn diese Richter nicht wirklich „im Namen des Volkes“ Recht sprechen wollen, dann sollen sie verschwinden – schnellstmöglich!

  3. Hier haben wir:

    entweder:
    unbelehrbare Volltrottel in Roben,

    oder:

    Opfer von Erpressungen.
    Ich könnte das sogar nachvollziehen, falls ein solcher Richter vor Urteilsverkündung ein Foto mit Datum und Uhrzeit seiner Tochter auf dem Schulweg im Briefkasten hat, plus entsprechender Drohung.

    Aber dann würde ich erwarten, dass einer dieser erpressten Damen oder Herren wenigstens anonym schildert, was da los ist. Da in der Richtung nichts zu hören war, bleibt es wohl bei den unbelehrbaren Volltrotteln, die dieses Land Stück für Stück in den gesellschaftlichen Ruin treiben.

    „Die Staatsanwaltschaft hält es schlicht für falsch und ist in Berufung gegangen.“
    Das tröstet ja ein wenig. Und solange Aufrechte wie Herr Reusch oder dieser Staatsanwalt noch ihren Job machen, ist noch nicht alles verloren, außer hinter diesen stehen -wie im Fall Reusch- Politiker, die bei diesem Maß an Verantwortungslosigkeit eigentlich noch nicht einmal irgendwo Akten sortieren dürften. Aber solche Politiker werden, im Gegensatz zu unfähigen Richtern, gewählt! Also kann man hier etwas tun.

  4. Wenn Juristen nur ihre Gummi-Paragraphen zum Besten geben dürfen.

    Dass juristische Wahrheit vielfach NICHTS mit ethischer oder moralischer Menschlichkeit zu tun hat, ist dem „Pöbel“ (herzlichen Dank! Wir werden sehen, welches Urteil der Himmel fällt!) bekannt …

  5. Kritikern des Urteils werden pauschal Gedankenlosigkeit, Rachegelüste und dumpfer Populismus unterstellt.

    „In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“ – Carl von Ossietzky

  6. Meiner Meinung nach besteht das Problem doch darin, dass Erwachsene STraftäter noch nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt werden, obwohl bekannt ist, dass heutzutage bereits manche 13 jährige (sogar noch jünger) schon mehrere Straftaten begangen haben.
    Die Gesellschaft hat sich verändert, die Gesetze mÜssen daran angepasst werden.

  7. Aus dem Artikel:

    Die Formel „einmal Täter, immer Täter“ gelte nicht. Intensivtäter zu sein sei für sich genommen kein Grund für die Verhängung von Untersuchungshaft oder einer „einem archaischen Rachebedürfnis genügenden intensiven Bestrafung“

    Aha, 30-40 Straftaten, zu denen in der Regel auch Opfer gehören, reichen nicht aus um vielleicht zukünftige Opfer zu schützen?

    Ab wieviel Opfer würden denn die Herren Richter gedenken so einen mal aus dem Verkehr zu ziehen?

    Früher nannte man das Schwerkriminelle, aber das könnte die armen kleinen Schätze (Köhler) ja stigmatisieren.

  8. Dieses jämmerliche Geheule erinnert mich irgendwie daran:

    http://de.youtube.com/watch?v=B-2Pk72OLBQ

    Sorry liebe Riehes..äh..Richter meine ich, aber Kritik darf doch mal sein. Das müsstet Ihr im Studium doch gelert haben!!! Solange ihr nicht beleidigt werdet ist doch alles O.K.! Take ist easy men/innen! peace…lol

  9. Kritikern des Urteils werden pauschal Gedankenlosigkeit, Rachegelüste und dumpfer Populismus unterstellt.

    Er hätte gleich sagen sollen: wer ihn kritisiert, ist ein Nazi. So war es doch gemeint, oder?

    Solche Richter stehen EXAKT in der Tradition ihrer Väter, aber wirklich EXAKT. Dieser Spruch mit dem Muff und den Talaren, den die 68er seinerzeit aufgebracht haben: er hat noch immer Gültigkeit.

    Hier wird eine klassische Gesinnungsjustiz geübt, das ist ein aalglattes Mitschwimmen im ideologischen Strom, wo versucht wird, möglichst ohne Widerstände ein Urteil zu fällen. Gerechtigkeit, Gleichheit vor dem Gesetz, Berufsethos etc. – Fehlanzeige.

    Aalglatte Gesinnungsjustiz – wie in jeder Diktatur üblich, nur dass diese Form der Diktatur diesmal nicht von oben kommt, sondern aus den eigenen Reihen (z. B. aus den Medien, die sowas weitgehend noch unterstützen, von ein paar ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Etwa in dem solche Skandalurteile einfach verschwiegen werden).

  10. An solchen, stramm einer ideologischen Linie folgenden Richtern hätte Roland Freisler seine wahre Freude gehabt. Sachliche Kritk ist nur dann erlaubt wenn sie den Kritisierten genehm ist. Welche intellektuellen Tiefgang und „interessantes“ Demokratieverständinis offenbaren uns da die Herrn Richter.
    Ich denke nicht das derat ideologisch-verblendete Richter noch im Namen des Volkes Recht sprechen. Eigentlich müsste es wohl lauten:
    Im Namen der linksgrünen Ideologie ergeht folgendes Urteil !!

    Ps:
    Ein Frühpensionierungsprogramm bei gleichzeitiger zeitäquivalenter Pensionsleistungskürzung könnte hier vermutlich Abhilfe schaffen und den werten Herrn Richtern genügend Zeit geben einmal in der Abgeschiedenheit der Toskana über die gesellschaftspolitischen Folgen und Signale ihrer Urteile verteift nachzudenken.

  11. #4 Holy_Pig

    Nunja, wenn ich mal kurz nach z.B. Frankreich,Belgien oder Holland fahre sperche ich auch noch nicht unbedingt die Landessprache 🙁

    Zum Problem würde es nur, wenn ich 2 Jare dort leben würde und ich könnte noch nichteimal die Einfachsten Ausdrücke.

  12. kommentar aus dem verlinkten artikel beim ksta:

    „Im Namen des Volkes
    07.06.2008, 09.42 Uhr, micky49
    Mein Sohn, der hat mit 14 Jahren eine Express Zeitung aus dem Ständer geklaut, daß ist jetzt 3 Jahre her.
    Bestrafung : 20 Sozialstunden und 1 Monat Jugendarrest auf Bewährung. Und er hatte keine Vorstrafen. Wo ist da die Realität für die Bestrafung an Jugendliche in Köln ? Es ist doch ganz klar das man auf solche Leute so sauer reagiert, die sowas aussprechen.“

    entspricht genau dem eindruck, den ich von dieser justiz habe. schwerstverbrecher werden laufengelassen. wem es aber richtig an den arsch geht, schwarzfahrer, downloader, kleine ladendiebe. ein bekannter von mir war wegen widerholten geringem ladendiebstahls mehrere jahre im knast. komaschläger gehen straffrei davon.

    das diese justiz noch behauptet, im namen des volkes zu sprechen ist das eine dreiste anmaßung!

  13. Tja, das ist wie bei den satirisch künstlerisch veranlagten inkontinenten „Drei Grünen von der Windelstation“, bei Bedarf wird berechtigter Kritik Populismus entgegengehalten.

    Apropo Kritik. Ich hatte vor einiger Zeit eine Hilfsaktion für das Opfer Waldemar W. zu initiieren versucht.
    Vielen Dank für die rege Nichtbeteilung bzw. nicht gezeigte Unterstützung, dabei an all jene, welche hier stets mit Kritik und Genörgel schnell zur Hand sind, aber nicht zum Rühren des kleinen Fingers fähig sind, wenn es einmal darauf ankommt.

    Ich habe die Aktion abgeblasen!
    Eine Aktion, welche nicht nur als persönliche Hilfsaktion gedacht war, nein, sondern auch einmal eine Aktion, welche öffentliche Solidarität und Zeichen gegen solch eine Justiz bedeutet hätte.
    PS: Als wir für Marco zur Mahnwache aufriefen, standen wir hernach als knappes Dutzend in der Novemberkälte in Frankfurt, während man sich andernorts im Internet die Köpfe über die türkische Justiz heiß redete.
    PPS: Sollte mir einmal solches Unrecht widerfahren, dann verbitte ich mir bereits jetzt die Diskussion durch Personen, welche nur schwätzen, aber nicht handeln.

  14. Der Schaden, der durch solche Richter und deren Urteile angerichtet wird, besteht nicht allein in der Verhöhnung und weiteren Traumatisierung der Opfer, denen mein aufrichtiges Mitgefühl gilt. Darüber hinaus verlieren große Teile der Bürger, die sich ihr ganzes Leben lang gesetzteskonform verhalten haben, Stück für Stück das Vertrauen in die Justiz unseres Staates.

    Die wahre Motivation dieser Richter würde mich in der Tat interessieren. Ist es Angst? Sind es wirklich die „Zwänge“ einer korrekten Justizauslegung? Ist es politische Gesinnung? Ist es das Gefühl, aus einer „ausgewählten“Position heraus gönnerhaft Milde über Verbrecher ausschütten zu müssen?

    Vielleicht könnte der Herr Riehe ja dazu mal öffentlich Stellung nehmen anstatt ausfällig zu werden.

  15. Liebe Richter,

    bitte unterzeichnet auch folgende Erkklärung:
    „Wir, die Unterzeichnenden, erklären unseren sofortigen Rücktritt von allen Ämtern falls Erdinc S. in den nächsten 2 Jahren wieder straffällig wird. Außerdem werden wir für den von ihm verursachten Schaden uneingeschränkt, auch mit Privatvermögen, haften und unverzüglich, durch Erdinc S.’s Straftat(en) entstandene Schäden ersetzen.“

  16. Straffreiheit gehört meines Wissens nach nicht zu den „wohlbegründeten Rechten“ eines Täters.

  17. Warum in manchen Ländern schon mit 16 gewählt werden darf, aber das Jugendstrafrecht oft auch für Angeklagte über 18 Jahren zur Anwendung kommt ist nicht nur mir ein Rätsel. Was wurde aus „Eltern haften für ihre Kinder“?

    mMn ist schon bei der ersten schweren Straftat gegen Leib und Leben und Raub der mögliche Strafrahmen auszuschöpfen.

    Im Fall des Kölner Intensivtäters wären das, da ein Behinderung des Opfers die Folge war und die Tat von Gruppe von „Schätzen“ durchgeführt wurde 10 Jahre Haft.

    Hoffentlich kassiert die nächste Instanz dieses Schandurteil …

  18. Es muss doch endlich eingesehen werden, dass der Resozialisierungsgedanke unseres Strafrechts bei diesen Tätern aus einer gegen uns kriegführenden Gegengesellschaft nichts taugt. Genauso verhält es sich mit dem Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts, er vermag nichts bei Jugendlichen, deren Erziehung in der Gegengesellschaft darauf beruht, die deutsche Gesellschaft multikriminell zu bekämpfen. Versucht man die Delinquenten in die Gegengesellschaft zu resozialisieren, was an sich gar nicht notwendig ist, führt das doch nur dazu, dass sie ihre Multikriminalität fortsetzen. Es ist doch ihre Sozialisierung in der multikrimiellen Gegengesellschaft, die sie zu Verbrechern werden lässt.

    Bei diesen Tätern ist die einzige Möglichkeit, die deutsche Gesellschaft vor ihnen zu schützen, dass man sie ausschafft.

  19. Richter sind auch nur Menschen.

    Damit unterliegen auch sie einer vom Zeitgeist beeinflußten Bewertung, mit der sie dann an die Auslegung der Gesetze herangehen. Sie tun dies, so gut sie können.

    Das Ergebnis sehen wir.

    Es darf halt nicht soweit getrieben werden, daß der Spagat, in den die Gesellschaft dadurch gerät soweit geht, daß Leute das Recht glauben selber in die Hand nehmen zu müssen.

    Also straffällig gewordene und Verurteilte, aber dennoch ungeschoren Davonkommende anschließend einer Art Volksgerichtsbarkeit zu unterstellen.

    Das könnte dann zwar dazu führen, daß selbst die freigelassenen Verurteilten sich nachträglich für sich ein schärferes Urteil wünschen würden. Es würde die gewalttätige Leichtfertigkeit eindämmen, mit der Migranten sich gegenüber der eingesessenen Bevölkerung nähern, weil sie nach einer Täterverständnis- Verurteilung jederzeit mit weiteren Konsequenzen aus dem Hinterhalt rechnen müßten.

    Die Rechtssicherheit eines Rechtsstaates darf nicht darin bestehen, daß Täter sich vor einer Bestrafung in Sicherheit bringen können.

    Man könnte davon ausgehen, daß dies den vom Zeitgeist umspülten Richtern bei ihrer Suche nach aus den Gesetzen entstehender Gerechtigkeit noch nicht klarzusein scheint.

    Aber man kann davon ausgehen, daß sich dies nicht von alleine ändern wird.

    E.Ekat.

  20. Nach und nach wird durch diese Richter die Basis für das Gewaltmonopol des Staates ausgehöhlt.
    Der Staat muß seine Bürger schützen, und, man muß es unterstreichen, er muß strafen. Sühne ist für den Rechtsfrieden unabdingbar. Das hat nichts mit archaischen Rachegelüsten zu tun.

    Wenn der Staat seine Schutzfunktion nicht mehr wahrnimmt, fallen wir in vorzivilisatorische Zeiten zurück.
    Verantwortlich dafür werden dann nicht diejenigen sein, die die notwendigen Aufgaben erledigen werden.

  21. „Wenn ein Staat das Leben seiner Bürger nicht schützen kann, wird er nicht mehr lange auf deren Loyalität zählen dürfen.“ – Udo Ulfkotte

  22. Das Muster der Reaktion seitens der Richter ähnelt ziemlich dem der Grünen (Fahnen-Story).

    Und wieder ist/sind der Gesetzgeber/die Politiker gefragt. (weniger die Justiz)

  23. #24 Hassan Kal

    “Sie sind ja ein schäbiger Lump” sagte Riehe zu einem Kritiker…

    Da möchte ich doch unseren allseits verehrten Ex-Außenminister, Joseph Martin Fischer, zitieren: „Mit Verlaub, Herr Richter, Sie sind ein Arschloch.“

  24. Ich hoffe inständig, dass in Bälde mal ein ehemaliges Opfer einen dieser „Islam-Freisler“ im Dunkeln auf der Straße begegnet und ungesehen an ihm zum Täter werden kann!!!
    Und zwar so dass dieser „Richter“ für den Rest seines Lebens gezeichnet, Gelegenheit bekommt über den von ihm definierten Täterschutz nachdenken zu müssen!

  25. Hier noch ein Link zum Thema: http://www.news4press.com/Justiz-Skandal-in-Koeln-Koma-Schlaeger-Erdinc-S-auf-freiem-Fu%C3%9FN_360448.html

    Zur Empfehlung, sich beim Opfer zu entschuldigen, hier ein Zitat aus dem obigen Artikel:
    ZITAT ANFANG
    Das Leben von Waldemar W. ist ruiniert, seine Familie hat ihn inzwischen verlassen und er bleibt Invalide. Der Urteilsspruch von gestern hat dem Opfer nun auch noch seine Würde geraubt: Obwohl sich der Intensivtäter Erdinc S. noch nicht einmal bei Waldemar W. entschuldigt hat („Das geht gegen meine Ehre“), sah der Jugendrichter Riehe „keine schädliche Neigung“ bei Erdinc S.!
    ZITAT ENDE
    Hier deutet sich die Fortsetzung der Freisler’schen Justiz mit anderen Mitteln an: Urteil gegen das Volk im Namen des Volkes!

    Hier wird eine Bestrafung des Täters durch eine Verhöhnung des Opfers ersetzt. Wenn diese Art der Justiz um sich greift, haben wir ja noch einiges zu erwarten!

  26. Es ist doch wirklich nicht zu fassen, wie offensichtliche Schwachköpfe zu solchen Positionen gelangen können.

    Zu Positionen, an denen man gewaltigen Schaden an“richten“ kann.

    Gibt es da keine regelmäßigen Untersuchungen auf den Geisteszustand?

  27. PI:
    „So verstärken die Richter – hoffentlich unfreiwillig – den unerfreulichen Eindruck eines Grabens zwischen sich und dem Volk, in dessen Namen sie urteilen.“

    Sehr gut.

    Das deutschenfeindliche Fehlurteil beschädigt WEITERHIN das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz UND den Glauben an Gerechtigkeit derselben.

    Riehe ist als Jugendrichter ungeeignet.
    Seine Inkompetenz hat er bewiesen durch seinen läppisch-peinlichen Versuch, Pressefotos von sich verbieten bzw. zensieren zu lassen.

    Dem geht die Muffe.

    OBERSTES Gebot des Staates und seiner Justiz ist, die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Deutschen zu schützen und zu bewahren.

  28. Freisler wurde seinerzeit bei einem Fliegerangriff durch eine Säule erschlagen. Schauen wir einmal, was das Schicksal für unseren Riehe vorgesehen hat.

  29. Die Juristen gaben eine Erklärung ab, in der sie Respekt vor ihren Entscheidungen einfordern.

    Mein Dackel fordert auch Respekt ein, wenn er ein Häuflein gelegt hat.

    Die sollen erst mal solche Arbeit leisten, dann kriegen sie auch unaufgefordert Respekt. Wenn das Urteil Respekt verdient, kriegt er es.

  30. Die Reeperbahn-Schlitzer
    Keiner muss ins Gefängnis!

    Sie stachen auf zwei Jungs mit Messern und Flaschen ein

    Hamburg – Sie fielen an der berühmten Hamburger Reeperbahn zu fünft über zwei Jungs her. Prügelten, traten und stachen auf sie ein.

    Die Opfer kamen nur knapp mit dem Leben davon.
    Jetzt standen die Schläger (17 bis 18) vor Gericht – und verließen lachend das Justizgebäude.

    DENN DER RICHTER LIESS SIE ALLE FREI!

    Mit einer kaputten Flasche schlitzte einer der Täter Nico den Hinterkopf bis zum Unterkiefer auf: „Ich spürte das Aufsetzen der Flasche, habe meinen Kopf intuitiv in die andere Richtung gezogen. Als ich am Boden war, kamen von allen Seiten Tritte.
    Ich hatte das Gefühl, ich müsste sterben.
    Das war wie ein Exekutionskommando.“

    Sein Begleiter Daniel W. wurde mit einer anderen zersplitterten Flasche fast skalpiert:
    „Das Blut ist richtig aus meinem Kopf rausgespritzt.“

    Dann stach ihm ein Schläger zweimal ein Messer in den Rücken.

    Die Jungen haben Glück, dass sie noch leben – aber ihre Peiniger müssen nicht einen Tag ins Gefängnis! … „

    Was soll das sein? „Rechtsprechung“??

    Die rassistischen GEMEINGEFÄHRLICHEN Deutschenhasser laufen jetzt wieder frei ‚rum.

    Die gemeingefährlichen Schwerverbrecher „verließen lachend das Justizgebäude.“

    Sie haben ja auch allen Grund, über die deutschenfeindliche Justiz zu lachen.

    http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/06/07/reeperbahn-schlitzer/keiner-muss-ins-gefaengnis,geo=4765552.html

  31. „…und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“…“

    Hat nicht erst mal das Opfer ein Recht auf Genesung und Bestrafung des Täters? Oder was meinen die Herren und Frau RichterIn mit „wohlbegründete Rechte des Täters“?

    Prügelt ruhig auf mich ein, aber wer ein Recht gegenüber anderen mißachtet, dessen Rechte sollten „herabgesetzt“ werden und nicht noch wohlbegründet sein. Die Grund- und Menschenrechte sind allerdings unantastbar, auch für Täter. Was ist mit den „wohlbegründeten Rechten des Opfers“ (Verdienstausfall, da berufsunfähig, Schmerzensgeld etc.)? Hat ein Täter mehr Rechte ((Wieder)eingliederung in die Gesellschaft, Transferleistungen, Sozialarbeiter etc.) als sein/e Opfer?

    Die Reaktion der Richter zeigt aber, daß die Proteste „erhört“ wurden, allerdings wird jetzt wieder die Schuldumkehr heran gezogen. Der dämliche steuerzahlende Bürger hat solche Urteile gefälligst hinzunehmen und dafür auch noch in „seinem Namen“ mitzutragen, ist der Bürger damit aufgrund seines Rechtsverständnisses aber nicht einverstanden, wird es als „Hetze und Populismus“ (Nazikeule läßt grüßen) bezeichnet. Was für eine Denkweise.

    Wie kann erreicht werden, daß Urteile nicht mehr im Namen des Volkes gesprochen werden? Hat jemand eine Idee?

  32. @#33 Kybeline

    Deutscher Fußballtrainer klärt:

    „Respekt* bekommt man durch gute Arbeit.“

    * „Hochachtung, Ehrfurcht“

  33. Diesen Verbrechern im Talar ist nur alles erdenklich schlechte zu wünschen und dass sie eines Tages die eigene Medizin bis zum Blut-Erbrechen schlucken müssen, allein schon weil sie den normal denkenden Bürger mit ihrer Rechtsbeugung, Doppelmoral und Unfähigkeit das Kotzen abnötigen!

  34. ksta-Leserbrief:

    Volkes Stimme im Elfenbeinturm

    Dass die Kölner Jugendrichter sich öffentlich äußern, freut mich. Es zeigt mir, dass die Empörung bis zu ihnen durchgedrungen ist. Sie stellen neben ihrer Kritik an der Berichterstattung den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht heraus, der das Urteil maßgeblich beeinflusste. Hat man nur den Täter im Blick, ist das Urteil folgerichtig. Dann wäre sogar noch eine Entschädigung angemessen. Aber gerade das ist der Kritikpunkt vieler empörter Bürger.

    Es geht nicht nur um die Täter. Es geht auch um die Opfer und um die Gemeinschaft, in der wir leben.
    Und die kann das Urteil nicht nachvollziehen.

    Mein Freund Ritchi ist Polizist, ich bin sicher, ein guter Polizist. Er sagt, er blendet bei seiner Arbeit aus, dass die meisten Täter sofort wieder freikommen, die er gefasst hat. Er muss das tun, sonst kann er nicht arbeiten.

    Wir Bürger durfen uns empören und schimpfen. Und siehe, man hört es bis in den Elfenbeinturm.

    Burkhard Cxxxxxx, Sozialarbeiter

    http://ksta.stadtmenschen.de/mdsocs/mod_extcomm_comm/extcomm_id/1212172855688/c_id/c_248/ocs_ausgabe/ksta/index.html#c_248

  35. #26 Plondfair
    Da hat er Recht, aber Joseph Martin Fischer ist selbst auch eins!
    🙂

  36. Oder so?
    Weil Memhed und Ali mit 17 Jahren immer noch in der 2.Klasse sitzen,und mit knapp 40 die geistige Reife eines autochthonen 21 jährigen haben .

    Daher Jugendstrafrecht wegen geistiger Unreife.

    man alter musse doch verstehn oder watt
    na da fahrisch lieber 3er weis du

    Alles von den Gutmenschen so eingestielt. Kritik mögen sie nicht.

    Alles popolismus Stammstischgeheule und außerdem Ländersache

  37. #37 skinner

    „Rechtsbeugung, Doppelmoral und Unfähigkeit“

    Exakt. Das sind treffende Begriffe.
    Ich erlaube mir, den ’68er RichterInnen latente Deutschenfeindlichkeit zu unterstellen.

    „Ich wünsche ihnen alles gute für Ihre Zukunft, und mögliche Genesung von Ihren schweren Verletzungen.“

    Kam IRGENDWER auf die Idee, dies zum bedauernswerten Opfer zu sagen?

    Man kann nur hoffen, daß er eine Zivilklage anstrengt, und den Fast-Totschläger wenigstens finanziell bluten läßt.

    @Furchtbare Richter, ‚was zum Grübeln:

    „Wenn ein Staat das Leben seiner Bürger nicht schützen kann, wird er nicht mehr lange auf deren Loyalität zählen dürfen.“

    Dr. Udo Ulfkotte,
    „Der Krieg in unseren Städten“; S. 232

    GG 2.2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Von den Justizopfern der fürchterlichen ’68er Richter mal abgesehen.
    Das Grundgesetz ist ein höheres Rechtsgut, als das rotzgrüne Jugendstraf-„Recht“.

  38. Hallo, wo findet man denn den Brief und die eMail Adressen der Richter?

    Ich möchte mich nämlich bei denen bedanken.
    Denn es ist doch so, diese Richter haben die Möglichkeit zur Besinnung zu kommen und vernünftige Urteile zu fällen oder aber sie machen weiter wie bisher und fördern damit aktiv den politischen Wandel in Deutschland. Letzten Endes sind diese Urteile gute Werbung für unsere Sache! Mehr und mehr Menschen werden dadurch aufwachen.
    Das einzig makabere daran ist ja das leider Menschen , in dem Fall die Opfer, darunter leiden.

  39. Würde mich jemand zum Krüppel treten würde, ja ich hätte Rachegelüste, stärkste Rachegelüste, die vor nichts mehr halt machen würden.

  40. Da schau her: Unser Jugendstrafrecht, auf das sich der (vermutete) sozialistische Richter beruft, ist ein national-SOZIALISTISCHES Gesetz!

    Aktuell:

    “ …
    red. „Blickpunkt Jugendkriminalität – Wie sicher sind Deutschlands Straßen?“ Mit dieser Thematik will sich die Schüler Union (SU) Rheinland-Pfalz in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung am Samstag, 7. Juni, um 14 Uhr im Eintracht-Clubheim am Moebusstadion auseinandersetzen.

    Das bestehende Jugendstrafrecht, dessen Grundlagen auf einem im Jahre 1943 verabschiedeten Gesetz beruhen, sei nicht mehr zeitgemäß und verfehle seine Wirksamkeit. … *

    http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3305080

    Faakt: Schwere Gewaltkriminalität von „Jugendlichen“ hat ‚mal wieder um ~6% zugenommen. Die „normale“ jährliche Steigerung.

    Politiker, alljährlich bei der Veröffentlichung der PKS:

    „Wir müssen … (blabla)“

    … bis zum nächsten Jahr.

    Bis dahin (Berlin):

    „56 Kinder gelten schon als Serientäter …

    Schon die Jüngsten schlagen, prügeln und treten zu: Zunehmend werden Kinder unter 14 Jahren kriminell. Allein zwischen 2006 und 2007 stieg die Zahl der Straftaten der unter 14-Jährigen um rund zehn Prozent. 7024 Delikte verübten Kinder im Jahr 2006, im Vorjahr waren es schon 7677 – darunter 290 Straftaten von Kindern unter acht Jahren. Dabei ist vor allem ein Anstieg bei Raub und Rohheitsdelikten zu verzeichnen.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/Strafmuendigkeit;art270,2545695

    Die Opfer, überwiegend deutschstämmige Kinder, werden ebenfalls immer jünger.
    Interessiert das irgendwen?

    Für „Migranten“-Kinder ist das beleidigen, bedrohen, berauben, verletzen, vergewaltigen deutscher Kinder und Erwachsener faktisch straffrei.
    DAS HAT SICH HERUMGESPROCHEN!
    Bis nach €U-Rumänien …

    “ … Ausländische Kinder fallen nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik in Relation zu ihrem Bevölkerungsanteil etwa 75 Prozent häufiger auf als deutsche Kinder. Ein besonderes Phänomen sind bei der Polizei die überwiegend aus Rumänien kommenden Diebe im Kindesalter. Mit dem Beitritt Rumäniens zur EU und den damit verbundenen Reiseerleichterungen hat die Polizei „verstärkte Aktivitäten rumänischer Klaukinder“ festgestellt.
    – viele lügen und sagen, dass sie noch nicht 14 sind – … „

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/Strafmuendigkeit;art270,2545695

  41. #24 Hassan Kal (07. Jun 2008 12:53)

    Da gibt es allerdings erschreckende Parallelen, man könnte sogar sagen, im Vergleich zum diesem Kölner Richter Abschaum, waren die Kollegen vom Volksgerichtshof die reinsten Gerechtigkeitsfanatiker.

  42. #47 Philipp
    so ist das doch immer, gestern Ketzer, heute Prophet und morgen Heiliger, aber um solche Wahrheite zu erkennen müssen immer erst etliche Opfer ins Gras beissen bevor man sich eines besseren besinnt!

    #48 Philipp
    ich hoffe nur, dass bald der erste Angegriffene aus Notwehr die Wahl seiner Mittel zur Gegenwehr nicht mehr so zaghaft wählt und dadurch der unnötige und erfolglose judikative Vorgang überflüssig wird!

  43. Hört, hört: taz berichtet z.T. wahrheitsgemäß (= politisch unkorrekt) über schwere Gewaltkriminalität!

    „Tödliche Attacke
    Messerstecherei … auf einem Bergedorfer Spielplatz. 13-Jähriger stellt sich freiwillig der Polizei

    Zwei Messerstechereien haben … zwei Schwerverletzte und ein Todesopfer gefordert. In St. Pauli, wo das Mitführen von Messern rund um die Reeperbahn verboten ist, waren zwei 26 und 27 Jahre alte Brüder mit einem 20-Jährigen in Streit geraten. Nach Verbalattacken wurde die Auseinandersetzung handgreiflich, der 20-Jährige verletzte den älteren der Brüder im Gesicht und stach dem jüngeren in den Oberkörper. Der Mann starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

    Ein Tatverdächtiger wurde am nächsten Tag auf dem Flughafen London-Gatwick festgenommen als er aus Amsterdam kommend einreisen wollte, teilte die Polizei mit. Die Ermittler hatten aufgrund von Zeugenaussagen einen internationalen Haftbefehl erwirkt. Der Täter, der als dunkelhäutig mit kurzen, krausen Haaren beschrieben wurde, war zunächst mit einem Taxi geflüchtet und nach kurzer Fahrt zu Fuß entkommen.
    Freiwillig gestellt hat sich dagegen der 13-Jährige, der am Sonntag auf einem Bergedorfer Spielplatz einen 14-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hat. … Über die Gründe für seinen Tat sagte der 13-Jährige zunächst nichts. Er wurde zum Kinder- und Jugendnotdienst gebracht, weil seine Eltern im Urlaub waren.
    DPA / TAZ“
    (taz.de)

    Der Messerstecher wurde zum Kinder- und Jugendnotdienst gebracht.
    Das wird ihm eine Lehre sein …

    btw: Wo wohl die Eltern im Urlaub waren? Libanon? Türkei?

    btw II: Das geniale Messerverbot hat ja wohl den zu erwartenden „Erfolg“ gebracht
    (vgl. London).

  44. #46 Durchblicker

    Die Formel „Opferschutz vor Täterschutz“ etwa sei im Jugendstrafrecht „nicht sachdienlich“ und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“,

    so Riehe!

    Wie krank ist das denn? Diese Äußerung Riehes ist in höchstem Maß pervers, ignorant, arrogant und verhöhnt Opfer und Gesellschaft. Angesichts der meterlangen Vorstrafenlisten dieser Täter noch von Erziehung und von Täterrechten zu sprechen, ist unerträglich! Die Gesellschaft muß vor solchen Subjekten geschützt werden und als Wiedergutmachung sollten diese Fratzen Steine klopfen oder Kläranlagen reinigen, am Besten zusammen mit Riehe und seinen Kollegen. Null Toleranz für solches Geschmeiß!

  45. Das einzige was nur jedem zu raten ist, umstehende Passanten spontan zur Hilfeleistung aufrufen und dann solidarisch auf die Agressoren losgehen und mit der gleichen Rücksichtslosigkeit draufschlagen wie diese es demonstrieren. Wenn das Schule macht wird sich deren Verhalten merklich ändern…da die grundsätzlich bei Verhältnis 1:1 nach guter islamischer Sitte feige den Schwanz einziehen!
    Es ist auch jedem anzuraten künftig einen Spazierstock bei sich zu haben, empfehlenswert das Modell „Wandersmann“ mit Krücke und Stahlspitze!
    😉

  46. Das solch ein Schreiben grad von Kölner Richter kommt war mir sofort klar.

    In Köln werden im Jugendrecht ständig unglaubliche Urteile, speziell pro Migrationshintergrund gesprochen.

    Unfassbar zudem, dass hier so agemuntiert wird integrierend hinzuwirken. Täter die einschlägig und bis zu 40 und weit mehr Straftaten, bzw. schwere Körperverletzungen begangen haben, werden sich niemals mehr bekehren lassen. Das Gegenteil ist der Fall. Laschen Richterspruch = erst recht aufgefordert fühlen da keine Konsequenzen für die schlimmsten taten zu befürchten sind.

    Ich mag ja verstehen das man bei der ersten bis maximal dritten Tat noch milde walten lässt, aber darüber hinnaus „müssen“ harte Urteile bis rigorose Ausweisungen folgen um denjenigen zu zeigen das hier eindeutig Schluß ist.

    Ich bin fassungslos das diese Richter sich auch noch hinstellen und ihr Tun verteidigen.

  47. In ihrer Stellungnahme offenbaren die Richter eine im Kern hermetische Logik: Widerspruch, ob intellektuell unterfüttert oder emotional vorgetragen, beruht letztlich auf unlauteren oder gar verwerflichen Motiven. Gerade diese Form der herabsetzenden Unterstellung ist es, die befremdet, ja verärgert.

    Das ist rotgrünbraunes Gedankengut. Genauso wie in Internetforen solche Gedankenpolizei-Extremisten sich verhalten.

    Das Verhalten fördert den Kampf und lädt zu keiner Diskussion mehr ein. Es verhindert jede Art von Kritik und Diskurs.
    Diese Ignoranten sind nicht mehr länger ernst zu nehmen und immer weniger Leute nehmen solche Vollfrösche noch für wahr. 🙂

  48. Ein Richterspruch von Riehe „im Namen des Volkes“ ist eine Verhöhnung der Demokratie, wenn er seine 68er-gesteuerten Eigeninteressen vor die Gerechtigkeit stellt. Der hat doch selber Steine geworfen, dieser Banause!

  49. Off Topic – Das Quiz des Tages:

    Randale am Schlachtensee – 16-Jähriger beraubt

    Berlin (dpa/bb) – Am Berliner Schlachtensee in Zehlendorf haben in der Nacht zum Samstag etwa 200 junge Menschen randaliert. Nach Polizeiangaben warfen sie Flaschen auf die Fahrbahn und griffen darüber hinaus einen 16-Jährigen an, den sie mit Tritten traktierten und ihm anschließend die Geldbörse raubten. Die Polizei trieb die Menge auseinander. Festgenommen wurde allerdings niemand, auch die Angreifer des 16-Jährigen konnten nicht ermittelt werden. Der Jugendliche wurde allerdings nur leicht verletzt und konnte das Krankenhaus nach kurzer Behandlung wieder verlassen.

    http://newsticker.welt.de/index.php?channel=beb&module=dpa&id=17983464

    Mich würde außerdem interessieren, welche Familie mit Kindern in nächster Zeit noch Lust hat, am schönen Schlachtensee baden zu gehen (und schon wieder eine Landnahme der neuen Herrenmenschen mehr).

  50. #57 Paula
    Randale und Flaschen auf die Fahrbahn klang tatsächlich erst nach linken Autonomen, aber dass viele ohne Anlass EINEN 16 jährigen angreifen, den am Boden liegenden feige mit Tritten attackieren und ihn ausrauben….JA, das lässt nur einen Schluss bzgl. der Täter zu!

  51. @#50 skinner

    „Gestern Ketzer, heute Profet … “

    taz-Kommentator (!) bezeichnet das lächerliche Messerverbot als „Farce“.
    Volle Zustimmung!

    taz: … Ein 13-Jähriger hat auf einem Bergedorfer Spielplatz auf seinen Sandkastenkontrahenten eingestochen. Das ist weit weg von jeder „Problemzone“, von der der damalige parteilose Innensenator Udo Nagel bei der Einführung des Waffenverbots sprach.

    Mit dem Waffenverbot hat sich die Politik ein Alibi geschaffen. „Jetzt wird durchgegriffen“, sollten im Dezember vergangenen Jahres die Fotos suggerieren, auf denen der Innensenator beim Verbotsschild-Aufhängen zu sehen war. Tatsächlich aber ist Gewalt kein Problem von Ausgeh- oder Problemstadtteilen.
    Die Gewalt in der Großstadt ist das Problem perspektivloser junger Männer und ihrem total verkorksten Selbstbild, das sich aus Männlichkeitswahn, Profilneurosen und einem falsch verstandenen Ehrbegriff zusammensetzt.

    Gut gesprochen, taz-Schreiber.
    Und nun die „Lösung“:

    „Der neue schwarz-grüne Senat sollte sich nicht hinter Verbotsschildern verstecken. Sinnvoller wäre es groß angelegte Kampagnen gegen coole Messerstecher und lässige Schläger zu starten. Aufklärung, die in vielen Schulen und in vielen Stadtteilen nötig wäre. Nicht nur in Problemzonen.

    (taz.de)

    HAben wir da nicht „Anführungszeichen“ vergessen, oder meint der taz-Publizist wirklich „coole und lässige“ rassistisch-deutschenfeindliche Gewaltkriminelle und Mörder??

    „Cool und lässig“, verstehe.

    Tasächlich COOL:
    Effektive zivile Selbstverteidigung.
    DER STAAT SCHÜTZT UNS NICHT MENR!
    Ich bin ein fieser alter Sack, und kann auf mich selbst aufpassen, aber daß unsere Kinder (WÖRTLICH) bluten müssen for die Integrations- Multikulti-Lüge, ist nicht länger hinnehmbar.

    Man kann allen besorgten Eltern nur raten, ihre Kinder zum Waffentraining zu schicken.

    Dadurch erwerben sie sich sehr schnell den RESPEKT bösartiger, haßerfüllter, bewaffneter gewaltkrimineller „Spielkameraden“.

    http://aermeldolch.com

  52. Zu meinem Quiz von gestern, wer das behinderte Mädchen auf dem Weg zur Schule vergewaltigt hat, gibt es nun ein Fahndungsfoto. Ich muss allerdings zugegeben, dass das kein schweres Quiz war:

    http://www.welt.de/hamburg/article2075234/Geistig_Behinderte_auf_Schulweg_vergewaltigt.html

    Ich weiß allerdings nicht, warum so viel Geld für die Fahndung verschwendet wird, wo doch schon jetzt feststeht, dass dieser Kulturbereicherer aus Humanitätsgründen ohnehin freigesprochen werden wird, um ihm nicht die Zukunft zu verbauen und weil doch bei ihm „keine gesteigerte Aggressivität“ (oder wie Richter Riehe das nennt) festzustellen ist. Oder gibt es noch irgendwo Richter, die ihr Berufsethos nicht im Toskanawein ersäuft haben?

  53. #36 Philipp (07. Jun 2008 13:37)

    Lol ja, wir sind inzwischen so weit, dass Fußballer mehr Ahnung von so was haben als die Juristen, die eigentlich für so was Zuständig sein sollten. Vielleicht sollten wir unsere Richter durch Fußballtrainer ersetzen und unsere Richter Fußball spielen schicken? Aber dann möglichst ins Ausland? (nur sarkastisch gemeint)

  54. Ein „menschliches Strafrecht“ wirke nicht nur Straftaten entgegen und schütze die Opfer, sondern es beinhalte ebenso den Gedanken, dass auch der Täter ein Mensch sei, „der nicht kriminell geboren wurde“, sondern durch verschuldete wie auch unverschuldete Umstände zum Täter geworden sei. Die Formel „einmal Täter, immer Täter“ gelte nicht. Intensivtäter zu sein sei für sich genommen kein Grund für die Verhängung von Untersuchungshaft oder einer „einem archaischen Rachebedürfnis genügenden intensiven Bestrafung“.

    Sehr geehrte Herren Richter,

    wenn ich das lese dann „schwätzt mir der Arsch“. Sie faseln Zeugs aus Ihrem Elfenbeinturm.

    Eines steht doch fest: Zuerst gibt es die bestehende Moral einer Gesellschaft. Und erst in einem zweiten Schritt folgt die Abbildung dieser Moral in Gesetze. Das heißt, die Gesetze sollen die existierende Moralvorstllungen einer Gesellschaft darstellen. Die Richter tun so, als die Gesetze aus einer anderen Welt kommen.

    Und da nach meiner Auffassung es überhaupt nicht akzeptabel ist, daß man grundlos Komareif geprügelt wird, dürfen solche Täter auch nicht in dem Elfenbeinturm geschützt werden.

    Dieser Komaschläger hat sich nicht mal entschuldigt – und unsere Herr Richter kommen mir mit einem Geschwafel.

    Liebe Richter, lesen Sie bitte genau: Solche dumpfbrutale Komaschlägern gehört ein Einlauf verpüaßt. Und sonst gar nichts. Und entweder das geben die Gesetze her, oder sie müssen so geändert werden.

    Liebe Richter, tut nicht so, als das existierende Recht losgekoppelt werden kann von den existierenden Moralvorstellungen. Da nehmen Sie sich zu wichtig.

    Richter wie Herr Riehe betreiben geben normale Bürger zum Abschuß frei. Sie schaden uns.

  55. #60 Paula (07. Jun 2008 15:02) Zu meinem Quiz von gestern, wer das behinderte Mädchen auf dem Weg zur Schule vergewaltigt hat, gibt es nun ein Fahndungsfoto. Ich muss allerdings zugegeben, dass das kein schweres Quiz war:

    http://www.welt.de/hamburg/article2075234/Geistig_Behinderte_auf_Schulweg_vergewaltigt.html

    Ich weiß allerdings nicht, warum so viel Geld für die Fahndung verschwendet wird, wo doch schon jetzt feststeht, dass dieser Kulturbereicherer aus Humanitätsgründen ohnehin freigesprochen werden wird, um ihm nicht die Zukunft zu verbauen und weil doch bei ihm “keine gesteigerte Aggressivität” (oder wie Richter Riehe das nennt) festzustellen ist. Oder gibt es noch irgendwo Richter, die ihr Berufsethos nicht im Toskanawein ersäuft haben?

    Das sehe ich auch so. Warum noch Fahndungen einleiten, die Geld kosten, wenn die Justiz alle Muselverbrecher zu nichts verurteilt?

    Kann man sich gleich einsparen. Das würde bedeuten, die Polizei und die Rcihter sind überflüssig und können joblos nach Hause gehen, wenn da nicht 20% der Deutschen Täterschaft wäre, die man wegen Steuerhinterziehung, schwerem Diebstahl, Propagandadelikten verknacken muß!!!

  56. Und ich Depp nahm an, dass Richter im Namen des Deutschen Volkes Recht sprechen, bzw. dass die Judikative über Rechte und Gesetze an die Normvorgaben der Gesellschaft gebunden sei. Wie man sich doch irren kann!

    Schlage ein Amtsenthebungsverfahren gegen das Deutsche Volk vor, damit geprüft wird, ob selbiges noch der Judikative dient oder aktiv gegen sie arbeitet (und damit im Prinzip gegen sich selbst).

    Im Ernst, diese „Erklärung“ ist eine Dreistigkeit sondergleichen. Alle Unterzeichner gehören schnellstens ihres Amtes enthoben.

  57. #24 Hassan Kal (07. Jun 2008 12:53)

    “Sie sind ja ein schäbiger Lump” sagte Riehe zu einem Kritiker…

    Wenn er das wirklich gesagt hat, wäre das ein echter Hammer. Damit stellte er sich schön in die Reihe anderer furchtbarer Juristen. Ich darf mal an den Prozess gegen Graf Schwerin von Schwanenfeld, Verschwörer des 20. Juli, vor dem NS-Volksgerichtshof erinnern:


    Freisler (schreiend): „Morde?“
    Schwerin: „Die im Inland und im Ausland …“
    Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit?…

    Noch Fragen?

  58. § 21 JGG – Strafaussetzung zur Bewährung

    (1) 1Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt der Richter die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus,

    wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird.

    2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

    (2) Der Richter setzt unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aus, wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.

    (3) 1Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Jugendstrafe beschränkt werden. 2Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/BJNR007510953.html

    ———————-

    Wie bei den oft mehrfach vorbestraften Tätern zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird, ist das Geheimnis dieser Vebrecher/innen im Richteramt.

    Solche Richter/innen gehören wegen des Verbrechens(!) der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt in den Knast.

  59. Es ist die Angst!

    Die Angst des Polizisten, sich ein Disziplinarverfahren zu seinen ungunsten einzufangen, wenn er gegen einen Kriminellen Moslem vorgeht, wie er wollte und eigentlich sollte. Es ist die Angst, den Täter zu fassen, um diesen nach der zehnten Verhaftung anderntags grinsend frei wiederzutreffen.

    Es ist die Angst des Richters, das Urteil so zu sprechen, wie er sollte und vielleicht auch wollte. Die Angst vor der Schelte der Kollegen, die Angst vor der muslimischen Gewalt, die Sorge um die eigene Unversehrtheit.

    Es ist die Angst in uns, sich zu wehren gegen Einwanderer. Es droht ein hartes Urteil, sollten wir dabei dem muslimischen Mitbürger weh tun. Es droht die Gewalt der muslimischen Sippe. Und es besteht die berechtigte Angst, zu unterliegen, weil wir allzu lange der Gewalt abgeschworen haben, sie als etwas Primitives sehen.

    Es geht die Angst um, die uns keiner nimmt. Auch die Richter zittern vor Angst, wie ihre traurigen Worthülsen krass vor Augen führen. Wer nimmt uns diese Angst?

  60. Man sagt:
    Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
    Für die hohe See mag das ja zutreffen, aber vor Gericht ist man beim Teufel.

  61. wieso sollte der richter kein reines gewissen haben? er handelt doch genau nach seinem gewissen. sollten die nichtbestraften täter wieder zuschlagen, sieht er es vielleicht mit klammheimlicher freude: ein weiterer verhaßter deutscher ist zu schaden gekommen. und er sagt sich: das ist gut so.

    diese richter schlafen gut. sie handeln genau, wie sie es möchten. genau so gut hat ein stalinrichter geschlafen, wenn er den volksfeind hat hinrichten lassen, um jetzt nicht wieder das beispiel aus dem dritten reich zu zitieren.

    es ist vermutlich ihre feste überzeugung, da0 das gesamte deutsche volk für seine verbrechen abgestraft werden muß und wenn es mit hilfe der moslems geschieht, noch besser. die hände bleiben dabei sauber, strafrechtlich macht man sich auch nicht schuldig, also alles in butter.
    mfg
    wien 1529

  62. „Im Namen des Volkes“ das sollten diese Affen mal weglassen! Statt dessen könnten die z.B. sagen „Im Namen meiner Selbstherrlichkeit“

  63. #74

    Oder aber im Namen der „Unfehlbarkeit“ Gottes, denn sie sind wie unantastbare Götter, in Re-Perfektion.
    Haben sich die Sharia auf die Fahnen geschrieben und handeln, inzwischen nach islamischen Recht;- setzen es (Kritik unerwünscht, wird mißachtet)gegenüber den minderwertigen Ungläubigen durch.

    UNSERE SHARIA-HENKER,
    IM NAMEN DES ISLAMISCHEN VOLKES, (das deutsche ist damit nicht mehr gemeint!),
    IM NAMEN ALLAHS!

    ALLAHUUUUU AKBAAAAAAARRRRRRR!

  64. Und wie die WELT berichtet, hat der Täter ja offenbar auch sehr, sehr viel Reue gezeigt:

    „Soeben hat der Staatsanwalt dreieinhalb Jahre Haft für den Deutschtürken beantragt – weil Erdinc einen friedlichen Menschen zum Invaliden geprügelt hat. Doch seine Tat stimmt ihn nicht etwa kleinlaut. Er ist hell empört.
    […]
    Wieder tritt Erdinc S. heraus – nun aber grinst er breit. Denn die Richter haben auf jede Strafe verzichtet.“

    Quelle: http://www.welt.de/wams_print/article2054685/Der_Koma-Schlaeger_ist_frei.html

  65. Jetzt demonstriert diese Richterclique auch noch das sie sich für offensichtlich Unfehlbar hält.

  66. Erläuterungen aus dem Abendblatt zum Thema „Jugendstrafrecht“:

    „Dabei stehen nicht Strafe, Sühne, Vergeltung oder Abschreckung im Vordergrund, sondern vor allem der Erziehungsgedanke. Es geht nicht in erster Linie um die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters.“
    Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/06/890476.html

  67. STRAFVOLLZUG
    Geld oder Knast

    Von Guido Kleinhubbert

    Sitzen statt blechen: In deutschen Gefängnissen landen immer mehr Menschen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Den Steuerzahler kostet das rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

    Hamburg – Es war kein Verbrechen, das Thorsten Schmidt, 43, in den Knast brachte, nur eine Unachtsamkeit. Eine Zigarette hatte er nicht richtig ausgedrückt, kurz bevor er eines Morgens seine Mietwohnung in Hamburg verließ. Die glimmende Kippe setzte erst den Abfalleimer in Brand und dann die ganze Küche. Der Richter verurteilte Schmidt zu 3150 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung.

    Und weil der arbeitslose Kaufmann diese Summe nicht aufbringen konnte, sitzt er nun in diesem schäbigen Loch mit Klo und kleinem Fenster, rauchend auf einer schmalen Pritsche. 90 Tage und Nächte muss Schmidt in der Acht-Mann-Zelle der hamburgischen Justizvollzugsanstalt Glasmoor brummen. Denn anders als bei vielen Gewalttätern greift der Rechtsstaat bei Leuten wie Schmidt, die ihre Geldstrafe nicht zahlen, sofort zur härtesten aller Sanktionen: Es geht direkt ab ins Gefängnis – meist für 30 bis 90 Tage.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,557648,00.html

  68. Zitat #32 „Freisler wurde seinerzeit bei einem Fliegerangriff durch eine Säule erschlagen. Schauen wir einmal, was das Schicksal für unseren Riehe vorgesehen hat.“

    Adäquat wäre eine finale nächtliche Begegnung mit den multikulterellen Bereicherungsmethoden eines seiner Kunden wie diese in dessen „Milieu üblich sind“.

  69. Die 68er haben die Kunst pervertiert, bestimmte Zweige der Wissenschaft, z.B. Pädagogik, Geschichtswissenschaft, sie haben den Sozialstaat pervertiert (Sozialleistungen für die Falschen), und sie haben eben auch den Rechtsstaat pervertiert. Grundrechtsschutz bedeutet heute Täterschutz.
    Bei Goethe heißt es:
    „Der kann auf Schand und Frevel pochen,
    der auf Mitschuldigste sich stützt.
    Und „schuldig“ hörst Du ausgesprochen,
    wo Unschuld nur sich selber schützt.“

  70. Erläuterungen aus dem Abendblatt zum

    Thema “Jugendstrafrecht”:

    “Dabei stehen nicht Strafe, Sühne, Vergeltung oder Abschreckung im Vordergrund, sondern vor allem der Erziehungsgedanke. Es geht nicht in erster Linie um die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters.”

    mit Verlaub – das ist pure Scheiße. Diese Grundsätze sind durchaus bei jemand angebracht, der in geringem Maße das Gesetz verletzt hat und dabei aber nicht bewiesen hat, daß er skupellos ist.

    Daß diese Grundsätze bei Typen wie diesem Komaschläger angewandt werden ist ein Skandal. Wer einen ins Koma prügelt hat so eindeutig gezeigt, daß er jegliche Schädigung , ja vielleicht sogar eine Tötung billigend inkauf nimmt. Auf gut deutsch: So einem ist der Gegenüber scheißegal!

    Und da ist es ein Hohn wenn dann die Samthandschuhe ausgepackt weden.

    Bei Typen wie diesem Komaschläger Nachsicht zu zeigen und auf Besserung zu hoffen, ist wie wenn ein Steinhauer eine Skulptur mit einem Schaumstoffhammer bearbeiten möchte.

    Unfaßbar. Die Richter und der Gesetzgeber sollten die Gesetze mal auf Angemessenheit prüfen. Wer unfähig ist, bestehendes in Frage zu stellen, taugt weder als Richter, noch als Gesetzgeber.

    Gott verschone das Volk vor weiteren Nachsichtigkeiten auf Kosten der Allgemeinheit.

    Übrigens: Solche Urteile sollten mit „Im Namen der Perversion“ eröffnet werden.

  71. Macht euch mal keine Gedanken! Das Urteil wird kassiert und dieser Richter hat aus-gerichtet!

  72. #67 von Zitzewitz
    Nein, leider hat er das nicht gesagt, aber ich wollte damit ausdrücken, in welcher charakterlichen Richtung ich diesen Mann einordne.

  73. wärend es bei vielen ausländern ja normal ist, diesen staat und seine repräsentanten – richter, cops, und andere beamte – nicht zu respektieren, vertrauen IMMER NOCH viele brave deutsche auf diesen aparat. angesichts solcher „rechtsprechung“ und staatl. vorehensweise in anderen bereichen, wie lange wohl noch?

  74. #84 danton (07. Jun 2008 18:13)

    Macht euch mal keine Gedanken! Das Urteil wird kassiert und dieser Richter hat aus-gerichtet!

    Dein Wort in Gottes Gehörgang. Ich glaube das erst, wenn der Spacken im Hotel Vier Eisenstangen sitzt und der werte Herr Richter gefeuert wurde. Aber beides wird wohl ein Wunschtraum bleiben.

  75. @ 77

    Schätze, dass es ein „Südländer“ war, denn bei einem von der Polizei erschossenen Deutschen würde SPON nicht eine einzige Zeile freischaufeln.

  76. Der Fall hat für mich auch etwas Positives:

    mit meiner schon länger gefassten Meinung, daß das deutsche Justizwesen durch und durch korrupt und krank ist, stehe ich nach der Lektüre meiner Vorblogger hier wohl nicht alleine.

    Das macht Mut.

  77. #70 bush
    Angst?
    Würden diese Schwachköpfe entsprechend das geltende Recht anwenden und eine dergestalt gewalttätige und kriminelle „Sippe“ geimeinschaftlich ausweisen bzw. in Regress nehmen, bräuchten sie auch keine Angst haben.
    Komischerweise haben die Richter in den Heimatländer dieser „besonderen Individuen“ ja auch keine Angst noch viel härtere Strafen zu verhängen. Denn das ist die einzige Art und Weise wie diese Primitivlinge
    „Gerechtigkeit“ akzeptieren, mit aller Gewalt!
    Und genau da liegt der Fehler unseres weltverbessernden Wohlstandsdenkens!
    Diese Mentalität legt nunmal Güte als verachtenswerte Schwäche aus, während wir, vor allem die Ära 68´, Staatsgewalt als verachtenswürdige Bevormundung des Volkes verstehen.
    Was im Umkehrschluss dazu führt, dass wir dem Islam wehrlos ausgesetzt eher früher als später, dessen religiös totalitäre Bevormundung aufgezwungen bekommen.
    Und das alles unter dem Deckmantel multikulturellen Entgegenkommens und Integration (in die islamistische Mentalität).
    Aber so ist das ja auch in der Natur, ein vergleichsweise mikroskopisch kleiner Erreger (Minorität) infiziert immer den abwehrkräftefreien größeren Körper (Majorität) bis zu dessen Untergang! Und je aggressiver der Erreger ist, um so schneller und effizienter vermehrt er sich und erfüllt seinen eigentlichen Zweck.

  78. Der alte Witz: „Fährt ein Kölner Jugendrichter auf der A3 Richtung Norden, kommt im Verkehrsfunk eine Durchsage: ‚Vorsicht auf der A3 Richtung Süden, es kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen.‘ Der Richter guckt hoch und ruft erschrocken: ‚Ein Geisterfahrer? Hier sind hunderte!'“

  79. http://www.der-jugendrichter.de/html/themen.html

    dort ist zu lesen:

    Statt dessen wurde eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und Sicherungverwahrung auch für Jugendliche gefordert. Und das alles vor dem Hintergrund, dass 97 Prozent aller Kinder und 95 Prozent der Jugendlichen strafrechtlich überhaupt gar nicht in Erscheinung treten.

    Ja was ist denn das für eine Sichtweise. Die 95% Nichtstraftäter würde man damit ja auch nicht treffen. Es geht um die 5% gewaltbereite und gewaltanwendende Problemfälle. Gegen die müssen die Strafen Wirkung zeigen. Ich kann doch nicht 5% Kriminelle verschonen, nur weil 95% nichtkrimminelle vorhanden sind.

  80. Jetzt greinen sie wehleidig die Kölner Jugendrichter und pöbeln gegen ihre Kritiker. Was ich in ihrer Stellungnahme schmerzlich vermisst habe war die Nazikeule, obwohl versteckt zwischen den Zeilen, wie populistisch, archaisch etc,scheint sie schon durch.

  81. #90 skinner

    Durchdachter Beitrag.

    Ich zitiere einen legendären Sozialdemokraten, aus einer Zeit, als es noch Sozial-DEMOKRATEN gab, die diesen Namen verdient haben:

    „Es gibt in der Welt eine unheilvolle Art von Menschen, das sind diejenigen, die glauben, man sei schwach und feige, wenn man höflich und nobel zu ihnen ist […]
    Wir sind tolerant zu allen Toleranten.
    Aber wir haben den Mut, rücksichtslos zuzufassen gegenüber allen denen, die die Toleranz dazu mißbrauchen wollen, später einmal gegenüber dem Toleranten intolerant werden zu können.“

    – Kurt Schumacher

    Für diese aktuellen „demokratischen“ Sozialisten fällt das heutzutage unter „rechtes Gedankengut“ …

  82. Kölner Jugendrichter: Die Roland Freislers des Gutmenschtums!

    (Oh, Gott, was für ein Vergleich. Ob es am Trollinger liegt?)

  83. Quiz des Tages – und gleichzeitig ein neuer Fall für Richter Riehe und Kollegen.

    Für die Quizrater ein kleiner Tipp: Tatort ist Köln Chorweiler. Tatwerkzeug: ein Messer. Verletzung: Stich in den Rücken. Anlass: Zigarette. Na?

    http://www.ksta.de/html/artikel/1212172845963.shtml

    Mein Tipp: vorbestraft, Intensivtäter, männlicher Kandidat aus muslimischen „Südland“.

    Bitte, lieber Richter Riehe und Kollegen, nicht vergessen: es liegt sicher auch hier „kein gesteigertes Aggressionspotential vor“, es besteht sicher niiiiiiee im Leben Wiederholungsgefahr und außerdem würde eine Verurteilung dem Täter die Zukunft verbauen.

    Was das Opfer betrifft: sicher ist er selbst mit Schuld – hätte er Zigaretten dabei gehabt, wäre das alles nicht passiert. Und wieso treibt der sich in muslimischem Herrschaftsgebiet überhaupt herum? Und überhaupt: wegen so einer Miniverletzung wie einem Messerstich in den Rücken muss man sich doch nicht aufregen. Das verheilt doch in zwei Wochen. Der Täter hingegen – der ist doch bei einer Verurteilung für sein ganzes Leben gezeichnet. Da bleibt doch nur ein Erste-Klasse-Freispruch, oder?

    Hach, ich bin ganz erleichtert: der mutmaßliche Täter ist ja schon wieder auf freiem Fuß. Brav.

  84. #97

    Ja nachdem Urteil, gibt`s ganz viele kleine „Messerkitzler“, jetzt wo der Freifahrtschein noch mal amtlich bestätigt wurde, kann jeder Europäer, „holocaustmäßig“, nun abgestochen werden! Das muß Spaß machen, die verhassten Europäer endlich mit Unterstützung der Deutschen Justiz, als „Hilfswerk der notleidenden Messerstecher vom Dienst“, aus dem Weg zu räumen…

  85. #98 Islamophober
    Nuja wen wunderts, auch von 33-45 war die Justiz ja gerne als willfähriger Helfer zu Diensten…und da Faschismus immer das selbe ist und lediglich die Fahne wechselt unter der er sich manifestiert, isses wohl mal wieder soweit…

  86. #95 Philipp
    es ist eine alte Erkenntnis die aber doch immer wieder in Vergessenheit gerät wenn es den Menschen zu gut geht, man muß erst die Werte verlieren, die man selber nie erarbeitet hat umd die Arbeit derer zu würdigen, die an der Erschaffung dieser Werte beteiligt waren.
    Pazifisten meinen das Recht zu haben nicht zu töten, aber für die Verteidigung dieses Rechts müssen immer andere sterben oder Blut vergiessen…
    So sieht das auch mit unseren Grundrechten aus, als von der „Verfassung garantiert“ nehmen wir sie als viel zu selbstverständlich hin. Und interessanterweise spucken am meißten die drauf, die sie überwiegend für sich und ihre zwielichtigen Machenschaft in Anspruch nehmen und verbiegen!
    Und die dann wenn wenn alles vorbei ist ja sowieso schon immer auf der Seite der Gewinner!
    Und das werden dann auch wieder genau die sein, die die Geschiche gestalten.

  87. Ich bin selbst Jurist.

    In der Rechtswissenschaft stellt man oftmals ab auf das „Urteil aller billig und recht Denkenden.“

    Urteile ergehen „im Namen des Volkes.“

    …..Juristen, die meinen, sie wüssten es besser als die breite Masse des Volkes (=von dem ALLE MACHT ausgeht in einer Demokratie!!!) haben den Kontakt zum Boden verloren in ihrer weltfremden Selbstgefälligkeit!!!

  88. Was ist das für eine Drecks-Justiz, wo Leute, weil sie eine Bagatellschuld gegenüber dem Staat nicht bezahlen können, ins Gefängnis wandern und Messerstecher und Totschläger frei herumlaufen???

    Diese weltfremden Sesselpupser-Juristen gehören zum Zeufel gejagt. Ein gesprochenes Recht muß sich an dem gesellschaftlich empfundenen Recht orientieren. Alles andere ist nicht tragbar.

    Und von diesen untragbaren Juristen laufen in Deutschland scheinbar viele herum. Diese Komaschlägerfreisprecher leben genauso in einer Parallel-Welt wie die Komaschläger, die sie freisprechen.

    Wir sind eine Gemeinschaft und Juristen, die für eine andere Welt Rechtsprechen wollen, haben hier moralisch überhaupt nichts zu suchen. Denen gehört das Handwerk gelegt.

    Deutschland 2008 braucht keine 68er Richter – diese schaden uns nur!

  89. Die Formel „Opferschutz vor Täterschutz“ etwa sei im Jugendstrafrecht „nicht sachdienlich“ und diene für den Angriff auf „wohlbegründete Rechte des Täters“

    In meinen Augen ist es das Recht des Täters, die gerechte Strafe für sein Vergehen zu erhalten, sie abzusitzen und Reue zu zeigen.

    Falls sich anschließend ein Wiederholungsvergehen ereignet, eine deutlich höhere Strafe zur Abschreckung zu erhalten.

    Das sind für mich die Rechte eines Täters

  90. #14 bluecaps (07. Jun 2008 12:19)

    ein bekannter von mir war wegen widerholten geringem ladendiebstahls mehrere jahre im knast.

    Genau dort gehören solche Typen auch hin.

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