Das Basler Strafgericht hat einen Türken wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte am Basler Bahnhof einen 75-jährigen Rentner verprügelt, der sich darüber beklagt hatte, dass Türke trotz Verbots rauchte. Videoaufnahmen zeigen, wie der 75-Jährige ohne Reflexe zu Boden stürzt. Kommt uns das irgendwie bekannt vor?

Der Blick schreibt:

Aufgrund verschiedener Zeugenaussagen ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte dem Rentner einen Schlag oder Tritt versetzt hatte. Das Opfer erlitt einen Schädelbruch und hat den Geruchssinn nicht wiedererlangt. Der Angeklagte bestritt, den Rentner geschlagen oder getreten zu haben. Eingeräumt hat er nur, das Opfer im Zug einmal angespuckt zu haben.

Die Aussagen des Angeklagten seien unglaubwürdig und zum Teil durch Videoaufnahmen widerlegt, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Begründung des Urteils. Für den Angriff auf den Rentner kam es zu einem Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung.

Angesichts der Schwere der Tat – der Rentner erlitt immerhin einen Schädelbruch – erscheint das Urteil ausgesprochen mild. Anders sehen das der schuldig gesprochene Türke und sein Anwalt.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hat sofort gegen den Schuldspruch appelliert und den Wunsch nach einem neuen Anwalt geäußert.

(Spürnase: Ludwig S.)

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56 KOMMENTARE

  1. Nicht wirklich.

    Normalerweise rücken die Kültürverweigerer lieber gleich mit einer ganzen Ghetto-Sippschaft an.

    Unter diesem Gesichtspunkt – wahrheitsgemäß – als „Einzelfall“ zu bezeichnen… 😉

  2. 2 Jahre ? Hmmmm… Wie viel da von wird er wirklich sitzen und was wird angerechnet ? Jede Wette kommt dann noch „Gute Führung“ da zu.
    Tja , so wie es aussieht sind den Schweizern ihre eigenen Leute auch nicht sonderlich viel wert !

  3. Das „Urteil ??“ ja bestimmt ist ja „Standard“ mit den 2 Jahren und desto mehr ich lese und lese, desto sicherer werde ich mir was ich bei der nächsten Bedrohung durch so einen machen werden – jedenfalls mir nicht den Schädel brechen zu lassen – das ist mal sicher.

  4. Zumindest die Überschrift im „Blick“ gefällt mir gut.

    Basel: Knast für Brutalo-Türken.

    Ein Fall für die Menschenrechtskommision der UNO

  5. Im 20min. stand noch, dass der Täter eine weitere Strafe von 1 Jahr absitzt, also 3 Jahre gesamt. Das Urteil finde ich nirgend mehr, typisch. Andere unwichtige Dinge bleiben tagelang online stehen. Die Strafe ist viel zu niedrig.

  6. Der Angeklagte hat sofort gegen den Schuldspruch appelliert und den Wunsch nach einem neuen Anwalt geäußert.

    Na also. Das bringt doch Hoffnung, das Urteil zu verschärfen. Derartige Leute sind oft genung so selbstverliebt-realitätsfern von ihrer Unschuld überzeugt, daß sie selbst noch bei Bewährungsstrafe Berufung einlegen und hinterher in den Knast wandern.

    Zur rechten Zeit eine Pressekampagne wie seinerzeit nach dem Übergriff in München und die Stimmung kippt. Allein, mir fehlt der Glaube…

  7. Hoffentlich zweite Instanz mit Straferhöhung!

    Vor einigen Jahren klaute jemand rund 27000 € von einer Geldbotin des Musicals im Festspielhaus Füssen. Er überfiel sie, keine Verletzung. Urteil: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis.

    Manchmal habe ich den Eindruck, körperliche Unversehrtheit ist für manche in der Justiz ein sehr geringwertiges Rechtsgut. Eigentumsdelikte dagegen schneller Kapitalverbrechen.

  8. Zwei – nicht ganz ernst gemeinte – Lösungen:

    – Rentner gehen nur noch mindestens zu Zweit nach draussen.

    – Rentner tragen einen Schutzhelm.

  9. @ 7 Dionysos

    Das ist in der Tat so, nicht nur bei Überfällen. Für ein kaputtgefahrenes Blinklicht am Auto ist meist mehr Geld fällig als für ein paar gebrochene Knochen an einem angefahren Menschen, der danach für Monate verletzt/körperlich beeinträchtigt ist.

    Ansonsten würde ich sagen: hoffentlich beeinflusst das doch recht milde Urteil nicht den Münchner Prozess negativ.

    Heute hat der Rentner ausgesagt, der ganz tapfer bei seiner Linie bleibt. Er hat auch gesagt, dass die Täter auf ihn keinen besonders betrunkenen Eindruck gemacht hätten – angetrunken durchaus, aber nicht richtig betrunken. Das könnte noch mal sehr wichtig sein, weil der Vater den einen Täters ja seinem Sohn zur Seite springen wollte mit der Behauptung, er hätte schon vorher eine Flasche Whiskey mit seinem Sohn geteilt. Nachweisen lässt sich freilich nichts mit dem Alkohol, weil die Täter dafür zu spät geschnappt wurden.

  10. Wie war das : Die Türken bringen überall nur Liebe. Helmpflicht für Rentner finde ich auch eine gute Idee. Außerdem noch Bahnhof und U-Bahnverbot. Multikulti ist halt nicht immer einfach.Da muß man schon mal Opfer bringen.

  11. #7 Dionysos (24. Jun 2008 16:19)

    Wahr in dem anderen Fall der Taeter vielleicht Deutscher?

  12. „Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hat sofort gegen den Schuldspruch appelliert und den Wunsch nach einem neuen Anwalt geäußert.“

    Er hats’s nicht kapiert, dass soetwas in Deutschland verboten ist und fühlt sich zu Unrecht verurteilt.
    Soll er einen neuen Anwalt und einen neuen Prozeß bekommen…und diesmal für mindesten 5 Jahre eingesperrt werden.
    Das Urteil zwei Jahre Haft für versuchten Totschlag ist mir viel zu mild…aber zumindest schon mal ein Anfang.
    Richter Riehe hätte den Schläger bestimmt freigesprochen.

  13. ja da haben ja unsere 2 schläger serkanix und spironix ja nix zu befürchten… 1 jahr erlebnisurlaub mit volleyball und dann wieder den macker im ghetto machen; schliesslich ist man ja schon knastbruder und das kommt unter den jungtürken besser wie jeder normale beruf.

  14. Es wird aufgerüstet für morgen in allen deutschen Großstädten ….

    Natürlich sind die bewaffnet und nicht gerade mit Schreckschußpistolen – was glaubt Ihr denn ??
    EU Grenzen bis nach Weissrussland dann Bosnien Albanien etc.
    Frankreich 2005/06 war doch nur eine Übung für morgen.

    Und was sollen die Ordnungshüterchen denn dann machen, wenn die im Sperrfeuer von AK47 etc landen ??

    Wenn ich der Jung wäre, gebe es jetzt und sofort eine Bundesweite Alarmübung der Bundeswehr (bis zum WE) und zwar mit allen verfügbaren Kräften + Reservisten nebst Panzern etc.- aber auf den Trichter, werden die wohl erst so am Freitag Mittag kommen, wenn es die ersten 500 Toten gegeben haben könnte.

    Heute ist gewissermaßen der 31.08.1939, nur ist der Frontverlauf morgen ein anderer.

    Ja ich male schwarz schon klar.

  15. achja die Quelle ??

    Schon vor zehn Jahren gab es Schätzungen der Polizeigewerkschaft, die von etwa 20 Millionen illegaler Waffen in Deutschland ausgingen. Bei einer Rasterfahndung vor einigen Jahren in Bayern wurden denn auch 4,5 Millionen illegale Waffen gefunden.

    Anm.-(alleine in Bayern)…..
    HA

    erschienen am 4. September 2007

    http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/04/789622.html

    Naja und 1997 war die EU noch was kleiner und es gab weniger von diesen riesigen Außengrenzen.

  16. 4. Und es ging heraus ein anderes Pferd, das war rot. Und dem, der daraufsaß, ward gegeben, den Frieden zu nehmen von der Erde und daß sie sich untereinander erwürgten; und ward ihm ein großes Schwert gegeben.

    na kennen wir das ???

  17. #12 Deutsch-Indianer

    der Täter war Mitte 50. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob ein Bezug zur Herkunft drin stand.

  18. wow, was das netz alles zügig ermöglicht: Der Neuschwanstein-Geldräuber war 43 Jahre, hatte mich vertan. Die Meldung über das urteil mit 5,5 Jahren:

    http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Uebersicht-keyrun-blickie-ueberfall;art2757,104431

    Man lese genau: 23000 €es waren mehrere Komplizen, der Veruteilte: „Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, dass er von dem Plan wusste. Eine Beteiligung an den Vorbereitungen für die Tat wies er aber von sich.“

    Verteidiger beantragte Freispruch. Also bei dem Urteil würde ich 55 Eintrittskarten für Neuschwanstein wetten, dass es ein „Herkunftsdeutscher“ war. Extrem Hartes Urteil

  19. #18 ComebAck

    Pferde, Mahdis, Spagettimonster und Xenu, ich denke wir sehen einer sehr belebten Zukunft entgegen….

  20. Das ist doch ein Hammer! Als Komplize eines Raubes von 23000 €, der vielleicht nicht einmal selber dabei war: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis (es steht nichts von vorbestraft drin).

    http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Uebersicht-keyrun-blickie-ueberfall;art2757,104431

    Unabhängig vom oberen Urteil, welches in der Schweiz gefällt wurde, möchte ich mal einen Fall in Deutschland kennen lernen, in dem ein islamischer Angeklagter fünfeinhalb Jahre erhält: Für welche Tat?

  21. ach ja der huxley, auch mal wieder im Lande ?? Na denn Tag erstmal, versuchen wir es erstmal auf die höfliche Tour.

    Also, natürlich habe ich mit der 16 und 17 ein worst worst case Szenario gemalt und die 18 sozusagen noch oben drauf gepackt, aber mal im ernst, Sie als extraweltlicher ohne den Ballast von Glauben etc. wie schätzen Sie die Situation für morgen Abend so ein?

  22. News, rassistische Deutschhasser-U-Bahn-Schläger:

    http://www.welt.de/muenchen/article2140227/Handy_fuehrt_auf_die_Spur_der_U-Bahn-Schlaeger.html

    Gebrieft??

    “ … Die beiden Täter hatten kurz vor dem Überfall einem Jugendlichen, mit dem sie etwas getrunken hatten, sein Handy weggenommen. In einem Telefonat mit einem Freund habe Serkan A. dabei „so etwas wie umbringen gesagt“, sagte der Kripobeamte. … „

    „So etwas wie“??
    Was genau steht im Vernehmungsprotokoll?
    „Jez bring ich ein Scheiß-Deutsche um!!“?

    So war’s doch, oder wie?
    Damit wäre es BEWIESEN geplanter Mord.
    Aus PC-Gründen vertuscht der Kripobeamte den Protokoll-Text.
    Hoffentlich geht der Staatsanwalt auf diesen Punkt ein.
    Was nicht sein darf, kann nicht sein …

    Leitmotiv für dieses viehische Gewaltverbrechen:

    Wachsender rassistisch-krimineller Deutschenhaß!

    Wir haben uns durchgeknallte Rassisten ins Land geholt!
    Zu Tausenden!

    Nachtrag:
    Statt „Wachsendem (!) Deutschenfeindlichen und Schweizerfeindlichen Rassismus“:
    Islamisierung. Islamische Grundidee:

    Sure 9:28 „O die ihr glaubt! Wahrlich, die Götzendiener sind unrein.“

  23. Eine Strafe von 2 Jahren mag uns für die Schwere der Tat wenig vorkommen, aber wetten dass es eine schwerere Strafe ist als das was bald in München verkündet werden wird!?top

  24. Dies Heuchler bereuen gar nichts, Mitgefühl kennen die nicht, höchstens für sich selbst, also Selbstmitleid, weil sie jetzt im Knast sitzen! Die sollten im Knast bei Wasser u. Brot verfaulen!

  25. Vor dem Jugendschöffengericht beginnt in der nächsten Woche der Prozess gegen drei Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren. Ihnen wird sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung in neun Fällen vorgeworfen.
    Wie erst jetzt bekannt wurde, gehören zu den mutmaßlichen Opfern drei Mädchen aus Hannover im Alter von elf, zwölf und 14 Jahren. Das vierte Opfer, eine weitere Zwölfjährige, stammt aus Bielefeld.

    Dort waren die Ermittlungen gegen die Gruppe am 23. Februar 2008 nach einem Vorfall in einem Freizeitbad ins Rollen gekommen. Der 14-jährige Tatverdächtige soll gegen 18 Uhr gemeinsam mit seinem 15 Jahre alten Cousin ein zwölf Jahre altes Mädchen unter einem Vorwand in eine Umkleidekabine gelockt haben. Die beiden sollen ihr Opfer dann nacheinander sexuell missbraucht haben. Das Mädchen erstattete Anzeige gegen unbekannt.

    Nach der Veröffentlichung von zwei Phantomzeichnungen der mutmaßlichen Täter ging ein anonymer Hinweis auf die Jugendlichen bei den Bielefelder Ermittlern ein. In ihren Vernehmungen gestanden die türkischstämmigen Heranwachsenden jedoch nicht nur die Tat in dem Freizeitbad. Vielmehr berichteten sie, in Hannover ähnliche Vergehen verübt zu haben. Sie benannten zudem einen 15-Jährigen als Mittäter. „Sie haben sich an drei weiteren Personen mehrfach und in wechselnden Besetzungen vergangen“, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker.

    http://www.haz.de/newsroom/regional/art185,623259

  26. Der Angeklagte hat sofort gegen den Schuldspruch appelliert

    Völlig zu Recht: ein Mohammedaner kann mit nicht-mohammedanischem Menschenabschaum verfahren nach Belieben.
    Es ist ein unglaublicher, skandalöser, abstoßender Rassismus, wie hier von europäischen Gerichten die mohammedanische Kultur geleugnet, geringgeschätzt und beleidigt wird. Das MUß, und das WIRD, Konsequenzen vor dem UN-Menschenrechtsrat haben.

  27. Immerhin gibt es in der Schweiz überhaupt noch Urteile, die verhängt werden, bei Schwerer Körperverletzung. In Deutschland gibt es solche Verurteilungen wohl nur noch für „Nazis“, nicht aber für Muslime!

    <blockquote#23 Dionysos (24. Jun 2008 17:16)

    Das ist doch ein Hammer! Als Komplize eines Raubes von 23000 €, der vielleicht nicht einmal selber dabei war: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis (es steht nichts von vorbestraft drin).

    Unabhängig vom oberen Urteil, welches in der Schweiz gefällt wurde, möchte ich mal einen Fall in Deutschland kennen lernen, in dem ein islamischer Angeklagter fünfeinhalb Jahre erhält: Für welche Tat?</blockquote

    Unser Staat ist durch und durch krank zu nennen, in seiner „Rechtsprechung“.
    Mir wäre auch kein einziger Fall bekannt, in denen ein Muslimgangster, für ein schweres Gewaltverbrechen, mehr wie 5 Jahre erhalten hätte und tatsächlich hätte absitzen müssen.Liegt wohl auch daran, dass eben auf Unzurechnungsfähig plädiert wird und natürlich sind strenggläubige Muslime, dann eben auch schnell mal Alkoholiker oder Drogensüchtige (so schnell kann´s gehen vom Drogendealer zum Süchtigen) 😉

  28. @ #33 Islamophober

    Eben – was nützt die Erhöhung der Höchststrafen, wenn sowieso NIEMALS eine Höchststrafe ausgesprochen wird;

    Man braucht eine Erhöhung der MINDESTSTRAFE.

  29. Unglaublich. Zwei Jahre? Bei einem offensichtlich versuchten Mord? Obszön, EIgentumsdelikte werden teils schwerer bestraft.

  30. Jetzt haben die Gutis eine Vorstellung gegeben, um die Nazis, also uns zu besänftigen. In der zweiten Instanz geht der Prügelachmet ohne Haftstrafe aus dem Gericht und lacht die Nation der Gutis und Flaschen aus. Ein Glück das die drastischen Strafen gegen gewalttätige Migranten so streng sind (zwangsweise Teilnahme an Antiaggressionsprogrammen). So wissen alle Schläger aus Migrantenkreisen das sie wirklich harte Strafen erwarten, wenn sie sich nicht benehmen.

  31. Berlin: Prozeß gegen verm. inzestgeschädigte, blutrünstige Kulturbereicherer mit islamischem „Migrationshintergrund“

    „Messerattacke im „Tacheles“ –
    Die Hand-Abhacker mit dem Döner-Messer
    Opfer überlebte durch Not-OP

    Vier Männer vor Gericht. Ali D. (24) und Haitham A.-E. (34) gelten als Haupttäter. Der Ältere wütend zur Richterin: „Ich sitze unschuldig.“ Ali D. grinste. Er gilt als ausgekocht, soll sechs verschiedene Nach- und neun Vornamen benutzen. Im Januar log er sich aus dem Knast – gab sich für einen 17-Jährigen aus, der entlassen werden sollte. …

    http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/223759.html

  32. @ 32 Fenris
    Bitte weiter lesen:

    „Die drei Beschuldigten sind polizeilich bislang nicht allzu stark aufgefallen. Einer der 15-Jährigen stand allerdings wegen Beleidigung und Körperverletzung schon einmal vor Gericht. Der 14-Jährige hat wegen Nötigung eine richterliche Weisung erhalten.“

    Was heißst NICHT ALLZU STARK ???

  33. 2 Jahe: also 1 Jahr und 3 Monate wegen guter Führung.
    Dann muss er aber auch schnellstens raus aus dem Knast, um seine dort geschmiedeten, neuen Kontakte gewinnbringend zu nutzen.

  34. In der BR-Rundschau grade ein Bericht über den 2. Tag des Münchner U-Bahn-Schläger-Prozesses: Ein Anwalt der Schläger will etwas über seine Mandanten sagen und bezeichnet sie im ersten Anlauf als „die Opfer“, korrigiert dann schnell: „die Täter“.

  35. @ #39 Peggy

    “Die drei Beschuldigten sind polizeilich bislang nicht allzu stark aufgefallen. Einer der 15-Jährigen stand allerdings wegen Beleidigung und Körperverletzung schon einmal vor Gericht. Der 14-Jährige hat wegen Nötigung eine richterliche Weisung erhalten.”

    Was heißt NICHT ALLZU STARK ???

    Du hast natürlich recht: Nach den geltenden Maßstäben sind sie noch gar nicht aufgefallen!

  36. http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/103540/index.html

    Mann niedergestochen – Tatverdächtiger gefasst
    Friedrichshain – Kreuzberg
    # 1886

    Nach einem versuchten Totschlag am vergangenen Sonnabend in Friedrichshain haben Ermittler der 2. Mordkommission die Tat aufgeklärt, ein Tatverdächtiger wurde festgenommen.
    Wie berichtet, wurde ein 20-Jähriger gegen 3 Uhr an der Wühlisch- Ecke Gärtnerstraße von einem bis dahin Unbekannten niedergestochen und schwer verletzt.
    Intensive Ermittlungen der 2. Mordkommission im Nahbereich des Tatortes und insbesondere in der Taxifahrerszene brachten die Beamten auf die Spur eines 18-Jährigen. Er ist in seinem Kiez sowohl Anwohnern als auch Gewerbetreibenden bestens bekannt. Der etwa 1 Meter 90 große, dunkelhäutige und äußerst muskulöse Mann, der bis Dezember 2007 eine Jugendstrafe wegen eines Raubdeliktes verbüßt hatte, schüchterte seine Opfer in seinem Wohnumfeld allein durch seine körperliche Präsenz ein. Meistens drohte er nicht einmal mit Gewalt, sondern „borgte“ sich nur Mobiltelefone und mp3-Player, um Musik zu hören. In Restaurants verzehrte er zum Teil mehrere Portionen, um anschließend dem Kellner gegenüber „Zahlungsunfähigkeit“ anzugeben. In der Regel konnte er „unbehelligt“ seinen Weg fortsetzen.
    In ähnlich gelagerter Weise kam es am Tattag zu der Auseinandersetzung zwischen dem 18-Jährigen, der auch der Polizei wegen mehrfacher Gewalt- und Eigentumsdelikte bekannt ist, und der Gruppe um den 20-Jährigen. Ersten Erkenntnissen nach war das „Vorrecht“ der Nutzung des Gehweges Auslöser des Streites. Der 18-Jährige provozierte die Heranwachsenden, die sich auf der Straße aufhielten. Im Zuge der Auseinandersetzung stach der Täter seinem Opfer ein mitgeführtes Messer in den Oberkörper und verursachte massive, lebensgefährliche Verletzungen. Der 20-Jährige musste am Wochenende nochmals nachoperiert werden.
    Nachdem die Identität des Tatverdächtigen feststand, nahmen gestern gegen 15 Uhr 40 Beamte des Spezialeinsatzkommandos mit Unterstützung des Streifendienstes Verbrechensbekämpfung des Abschnitts 58 den 18-Jährigen widerstandslos an seiner Wohnanschrift fest.
    Der inzwischen teilgeständige Mann, der auch nach seiner Haftentlassung wieder straffällig geworden war, wird heute einem Ermittlungsrichter mit dem Ziel, einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlages in Verbindung mit zweimaliger gefährlicher Körperverletzung zu erwirken, vorgeführt.

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Festgenommene weitere, bisher nicht bekannt gewordene Taten begangen hat. Eventuell sind Opfer des 18-Jährigen so eingeschüchtert, dass sie nicht zur Polizei gegangen sind. Sie werden gebeten, sich mit den Beamten der 2. Mordkommission unter der Rufnummer 4664 911205 oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

  37. Zwei Jahre. Schlimm, da wird dem Jungen die Zukunft verbaut. Spucken ist doch wohl minder schwer. Der wird doch garantiert die Wahrheit sprechen. Der kann gar nichts anderes, der ist doch als wahrer Engel Gottes geboren. Und erzogen ist der vorbildlich.

    Wäre es in Deutschland passiert, wäre der 75jährige schon als Nazi überführt, ist ja die richtige Generation. Der Mann hat als 12jähriger sicher noch die Panzerfaust bedient. Freiwillig und verbrecherisch. Das gäbe mildernde Umstände für die provozierten Opf…Tät…Opf…Tät…Opf…, na wie auch immer. Verzeihlich wenn der Anwalt sich schon nicht auskennt.

    Jetzt wird man wieder über das gesunkene Niveau bei PI schreiben. Aber: so geht’s nicht weiter, da ist mal ein lautes Echo fällig. Das wünsche ich mir gar nicht. Das wird aber kommen. Wirklich bedauerlich. Wenn ich denke wie schön das Leben ist. Wie paradiesisch die Zeiten sind. Wie groß die Freiheit…

  38. also aber mal hallo!

    2 Jahre ? Das ist bis jetzt das hörteste Urteil das gegen einen Türken gesprochen wurde wegen Körperverletzung, sonst sind das Kavaliersdelikte, Ausrutscher oder naja, mal nen schlechten Tag gehabt, Sozialstunden reichen, wenn überhaupt, bissl den Psychologen ran und fertig… ich verneige mich also vor der Schweiz !!

  39. #11 Liane

    Soll das Werbung oder Sympathiebekundung für eine NPD-nahe Onlinezeitung sein? Wenn ja, gehört das Posting gelöscht und Liane ggfs. ausgeschlossen. Denn NPD und Islamisten stecken ja durchaus unter einer Decke. Was den Haß auf Demokratie, USA und Israel angeht…

  40. Nicht alles gelesen, aber trotzdem verwirrt und schockiert.

    Man versucht jemanden zu töten und schafft es nicht und bekommt eine Anklage wegen versuchtem Mord?

    Das kann ich noch nachvollziehen, aber die Strafen sind recht seltsam.

    Wenn ich jemanden erschießen will, aber ihn nicht treffe, würde ich lebenslänglich kriegen.

  41. Ein sehr schlechtes Urteil.

    Wie lange wird er wohl insgesamt in Haft bleiben? Ein Jahr noch? Und dann ist er wieder frei. Sein Opfer hat mit den Folgen für den Rest seines Lebens klar zu kommen.

  42. @ alle

    Die Fakten reichen mir längst.

    Warum schmeißt Ihr alle diese museligen Steinzeitprimaten nicht endlich raus aus der guten Stube?????

    Musels und ihren Komplicen = Hochverrätern, gehört ein Tritt ins Achterteil.

    Das ist Sache eines jeden(!) Wählers.

    Eines jeden von Euch!!

    Schmeißt die Moslems endlich raus aus Europa!

    Sorgt dafür, daß keine „unserer“ Dhimmi-Parteien sich in „unseren“ Parlamenten halten kann.

    Ratio

  43. > #8 Weatherman (24. Jun 2008 16:26)
    > Zwei – nicht ganz ernst gemeinte – Lösungen:
    – Rentner gehen nur noch mindestens zu Zweit nach draussen.
    – Rentner tragen einen Schutzhelm.

    – Moslems müssen eine rote Warnleuchte auf dem Kopf tragen, damit die Rentner und junge Frauen genug Zeit haben um wegzurennen.

  44. Dabei muß der junge Mann dort nicht mal Deutsch sprechen, sondern suisse romande ……

  45. #7 Dionysos
    „Manchmal habe ich den Eindruck, körperliche Unversehrtheit ist für manche in der Justiz ein sehr geringwertiges Rechtsgut. Eigentumsdelikte dagegen schneller Kapitalverbrechen.“

    Das rührt u. a. daher, dass unser Strafrecht zum größten Teil noch unverändert aus der Kaiserzeit stammt. Damals legte man wesentlich mehr Wert auf die Bestrafung von Eigentumsdelikten – einfach, weil diese fast ausschliesslich vorkamen und man diese vorrangig bekämpfen musste. Gewaltkriminalität war wesentlich seltener als heute und damals gab es noch Zuchthäuser, die diesen Namen verdienten. Wenn also jemand 2 Jahre ins damalige Zuchthaus (statt heute in ein staatliches Sanat… äh Gefängnis) ging, reichte das in der Regel, um ihm das Prügeln abzugewöhnen.
    Die Nationalsozialisten änderten ebenfalls kaum etwas am Grundkonsenz des Strafrechtes – da ging man nun ebenfalls ins Zuchthaus oder alternativ ins Arbeitslager, später KZ. Übrigens – um auch das mal ganz beiläufig zu sagen – auch im KZ sassen beileibe nicht NUR Unschuldige, wie man es heute gern im PC-Guido-Knopp-TV darstellt.
    Die Zeiten ändern sich, eine heutige tiefgreifende Strafrechtsreform wäre aufgrund einer völlig anderen Gesellschaftsstruktur dringend notwendig. Quer gestellt haben sich bei derartigen Novellierungsversuchen meist – oh welch Überraschung – SPD, „Grüne“ und FDP – allen voran unsere damalige Jutizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, die die Knackis am liebsten noch auf Wattebäuschchen gebettet hätte.

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