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Berliner Richter: Spitze im Mobbing

Sie sprach aus, was die Meinung vieler ist. Die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Vera Junker, ging hart mit der Urteilspraxis der richtenden Kollegen ins Gericht [1]. Doch wer ein echtes 68er-Produkt ist, macht keine Fehler. Ob dem Sozialarbeiter in den vom ihm „betreuten“ Familien die Kinder verhungern oder der Richter Gewaltverbrecher immer wieder auf die Menschheit löslässt. Eins hat er oder sie niemals gemacht: Einen Fehler. Selbstkritik kommt in diesen Kreisen nicht vor. (Foto: Kuschelrichterin Gabriele Strobel, 56)

Vera Junker wird von den Richtern nun scharf angegriffen [2], die ihr Urteil für eine „bloße Fleischwunde [3], die folgenlos verheilt ist“, alles andere als kuschelig finden. Junkers Vorwürfe seien „polemisch“ und „unsachlich“. Fehlt eigentlich nur noch das „Stammtischniveau“. Von vernünfigen Menschen wird die Oberstaatsanwältinn dagegen unterstützt.

Für ihre klaren, mutigen Worten über zu milde Urteile (KURIER berichtete) wird Oberstaatsanwältin Vera Junker jetzt niedergemacht: Das Landgericht Berlin wirft ihr vor, polemisch und unsachlich zu argumentieren.

Es geht um das Urteil, das ganz Berlin empörte: Mehmet S. (25) und Selcuk B. (23) hatten einen Busfahrer fast totgestochen, bekamen dafür vergangene Woche Haftstrafen von drei und dreieinhalb Jahren. Laut Landgericht ist es nicht hinzunehmen, dass dieses Urteil als „Kuschelurteil“ diffamiert wird. Für die „polemischen, unsachlichen Anwürfe“ fehle jeder verständliche Anknüpfungspunkt. Ein versuchtes Tötungsverbrechen sei den beiden Tätern nicht vorzuwerfen gewesen.

Allerdings steht das Gericht mit dieser Einschätzung recht einsam da: „Das Urteil ist eine rechtspolitische Katastrophe“, sagt Bodo Pfalzgraf, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Pfalzgraf: „Für jeden Busfahrer auf der Straße ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht.“

Vor allem, wenn man es mit dem berühmten Münchner Urteil vergleicht: Die U-Bahn-Schläger, die einen Rentner mit brutalen Tritten den Schädel brachen, bekamen achteinhalb und zwölf Jahre. Und die waren unbewaffnet, wie Pfalzgraf betont.

Der Justizexperte der FDP, Sebastian Kluckert: „Wenn jemand einem anderen ohne Vorwarnung ein Messer in den Rücken sticht, frage ich mich auch, wie da eine Tötungsabsicht verneint werden kann.“ So deutlich sieht es auch der CDU-Rechtsexperte Frank Henkel: „Wir reden nicht über Eierdiebe. Ich verstehe dieses Urteil nicht. Strafe muss abschrecken, der Strafgedanke muss auch mit Gerechtigkeit in Verbindung gebracht werden.“ Zudem sei es ein verheerendes Signal, wenn ein Täter nach solch einem Verbrechen im offenen Vollzug landet.

» Tagesspiegel: Richter weisen Oberstaatsanwältin in die Schranken [4]

(Spürnasen: Eisfee und Skeptiker)

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#1 Kommentar von ComradeTheCore am 29. Juli 2008 00000007 12:31 121733468912Di, 29 Jul 2008 12:31:29 +0100

kann pi nicht mal eine e-mail adresse von frau Junker auftreiben? ich glaube es wird der frau ganz gut tun wenn man ihr den rücken stärken kann.

#2 Kommentar von Reconquista Germanica am 29. Juli 2008 00000007 12:31 121733471212Di, 29 Jul 2008 12:31:52 +0100

Für viele Menschen hat der Berufstand deutscher Richter eh den Ablehnungsgrad beispielsweise von Hunden und Katzenfängern längst unterschritten. Mit solchen Leuten möchte man auch privat nichts zu tun haben!

#3 Kommentar von D.N. Reb am 29. Juli 2008 00000007 12:33 121733481912Di, 29 Jul 2008 12:33:39 +0100

Kein Problem, nur eine Fleischwunde. Berliner Richter sind hart im Nehmen, die schleppen sich nach Dienstschluss ständig aus vielen Fleischwunden blutend nach Hause, wenn sie sich wieder mal am scharfen Papier geschnitten haben. Und am nächsten Morgen, da ist alles wieder gut.

#4 Kommentar von Major Max am 29. Juli 2008 00000007 12:36 121733500912Di, 29 Jul 2008 12:36:49 +0100

Jemanden ein Messer in den Rücken zu stechen ist also keine Tötungsabsicht?!

Typische Imigranten Rechtsprechung.
Deutschland hat längst eine zwei Klassen Justiz!

Solche unfähigen 68er Psycho-Richter müssen entlassen werden!

#5 Kommentar von Intolerant am 29. Juli 2008 00000007 12:41 121733526412Di, 29 Jul 2008 12:41:04 +0100

“bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist”

Wenn man von den psychischen Folgen für das Opfer, die Augenzeugen und das Zusammenleben in Deutschland einmal absieht, in der Tat, folgenlos…

Aber wirklich interessant das Frau Strobel ein „Messer in den Rücken“ nicht als Tötungsabsicht wertet. Eine Schande das diese Frau Recht sprechen darf.

#6 Kommentar von DerTempler am 29. Juli 2008 00000007 12:42 121733536612Di, 29 Jul 2008 12:42:46 +0100

“polemisch” und “unsachlich”
Die letzte Stufe vor dem Nazi.

#7 Kommentar von The_Nothing am 29. Juli 2008 00000007 12:43 121733538712Di, 29 Jul 2008 12:43:07 +0100

Ich wünsche solchen Richtern auch mal eine Fleischwunde, die folgenlos verheilt!

#8 Kommentar von Intolerant am 29. Juli 2008 00000007 12:44 121733547912Di, 29 Jul 2008 12:44:39 +0100

@ PI: Ist die Staatsanwaltschaft eigentlich in Revision gegangen?

#9 Kommentar von Islamophober am 29. Juli 2008 00000007 12:46 121733556712Di, 29 Jul 2008 12:46:07 +0100

An die DEUTSCHE RICHTER-ELITE oder, die die Ihr EUCH wagt, sich so zu benennen; IHR SEID GESINNUNGSRICHTER DER ÜBELSTEN SORTE; WELTFREMD UND BORNIERT IM SCHÄDEL, UM NICHT ZU SAGEN „BEHINDERT“! VERLASST DIESES LAND, den IHR handelt nicht im SINNE EINES DEUTSCHEN VOLKES!

#10 Kommentar von Islamophober am 29. Juli 2008 00000007 12:47 121733562412Di, 29 Jul 2008 12:47:04 +0100

UND HUT AB VOR DENJENIGEN RICHTERN; DIE WIRKLICH EHRWÜRDIG HANDELN, im SINNE DES VOLKES!!!

#11 Kommentar von BUNDESPOPEL am 29. Juli 2008 00000007 12:47 121733565212Di, 29 Jul 2008 12:47:32 +0100

DIE KUSCHELRICHTER WERDEN DER WAHRHEIT NICHT ENTKOMMEN.

„SIE MÖGEN SICH DREHEN UND AUCH WINDEN —-

DER A…H BLEIBT IMMER HINTEN !“

#12 Kommentar von gunther82 am 29. Juli 2008 00000007 12:50 121733581612Di, 29 Jul 2008 12:50:16 +0100

Auch hier wieder ein Beweis der zwei Klassen Justiz. Der Name des Angeklagten und das Urteil sprechen mal wieder für sich.

[14]

#13 Kommentar von Eisfee am 29. Juli 2008 00000007 12:51 121733589812Di, 29 Jul 2008 12:51:38 +0100

#8 Intolerant (29. Jul 2008 12:44)

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Über eine Beschwerde gegen die Aufhebung der Haftbefehle wird das Berliner Kammergericht zeitnah entscheiden.

[4]

Ansonsten spiegelt der Artikel eher die Empörung über die dreiste Staatsanwältin wieder, die es wagt, den Mund aufzummachen 😉

#14 Kommentar von ratloser am 29. Juli 2008 00000007 12:57 121733622412Di, 29 Jul 2008 12:57:04 +0100

Das Problem ist nicht eigentlich eine „Kuschelrechtsprechung“, sondern eine aus politisch korrekten Gründen erfolgende TENDENZIÖSE Kuschelrechtsprechung….denn auch Frau Strobel hat bewiesen, dass sie in Fällen, in denen keine von genuin deutschen Spiessern malträtierte arabische Knaben angeklagt sind, durchaus die volle Härte des Gesetzes spüren lassen kann.

Im übrigen, ich erwähnte es bereits in einem anderen thread, ist die Berliner Justiz ein Paradenbeispiel für den Siegeszug des gendermainstramings:

Gendermainstreaming in Berlin:

kurz vor ihrer Demissionierung ernennt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD)

Monika Nöhre als Kammergerichtspräsidentin

und

Marion Claßen-Beblo als Vize-Kammergerichtspräsidentin

und

Katrin-Elena Schönberg als Kammergerichtssprecherin (gut vernetzt im Lions-Club)

da steht schon Frauensolidarität einer konstruktiven Kritik von Kuschelurteilen entgegen…

Wer weiss, dass Berufungen ans nächsthöhere Gericht nur mittels starker Seilschaften möglich sind und Kollegenklagen (gegen die Berufung eines anderen Richters) eher Regel als Ausnahme sind, weiss das Berliner Justiztriumvirats (die Justizenatorin musste ja leider gehen…) zu würdigen.

Es gibt übrigens eine schöne Untersuchung über die genderspezifischen Unterschiede bezüglich sozialpolitischer Einstellungen…

#15 Kommentar von vossy am 29. Juli 2008 00000007 13:10 121733705501Di, 29 Jul 2008 13:10:55 +0100

Soso, eine „bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist“.

Die Fleischwunde selbst mag verheilt sein. Folgenlos ist diese „Fleischwunde“ jedoch nicht, da der Busfahrer bis zum heutigen Tag immer noch arbeitsunfähig ist. Die „Folgen“ dieser abscheulichen Tat sind, daß die Allgemeinheit für sämtliche Behandlungkosten des Opfers aufkommt. Die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber, also die BVG, und danach die Krankenkasse. Ich unterstelle jetzt mal, daß die Täter für Behandlungskosten oder Schmerzensgeld nicht herangezogen werden können. Schade eigentlich.

Ich stelle mir gerade vor, ein/e Richter/in würde solche Täter zur Erstattung sämtlicher Kosten verurteilen, was dann bedeuten würde, kein Kindergeld mehr, kein Hartz IV mehr und keine andere Alimentierung, um die Kosten aufbringen zu können. Klar, auch dann würden diese Gelder von der Allgemeinheit bzw. dem Steuerzahler finanziert sein. Aber ohne Moos nix los. Selbstverständlich muß die Haftstrafe – sofern sie überhaupt angetreten werden muß – dennoch abgesessen werden.

Nicht zu vergessen sind die psychischen Folgen, unter denen das Opfer leidet und schlimmstenfalls sogar ein Leben lang leiden wird. Aber die „bloße Fleischwunde ist ja folgenlos verheilt“.

Zu der nicht festgestellten Tötungsabsicht:

Ein Messer hüpft nicht von alleine in eine Tasche. Dies wird ganz bewußt mitgeführt, also mit Vorsatz, egal welche „Handlung“ damit vorsätzlich ausgeführt werden soll. Beim Picknick, um z.B. einen Apfel durchzuschneiden oder eine Wurstverpackung öffnen zu können, beim Pilze suchen, um diese abzuschneiden und einsammeln zu können oder eben, um einem Menschen dieses bei „gefühlter Provokation“ und „gefühlter Ehrverletzung“ in den Rücken zu rammen. Von Fahrlässigkeit kann hier keine Rede mehr sein, wo man hätte keine Tötungsabsicht feststellen können. Bei Vorsatz liegt aber immer eine Absicht vor.

Ich glaube, ich hatte das gestern schon geschrieben, aber ihr werdet sehen: Frau Junker wird es so ergehen wie OStA Reuch Anfang des Jahres, dafür wird Frau G.v.A schon sorgen. Erst kommt der Maulkorb und dann die „freiwillige Versetzung“.

#16 Kommentar von gunther82 am 29. Juli 2008 00000007 13:22 121733773801Di, 29 Jul 2008 13:22:18 +0100

#1 ComradeTheCore (29. Jul 2008 12:31)

Hier die E-Mailadresse.

[15]

#17 Kommentar von Ali Mente am 29. Juli 2008 00000007 13:33 121733838501Di, 29 Jul 2008 13:33:05 +0100

Jetzt übertreibt mal nicht, Tötungsabsicht ist, wie das Wort schon sagt, die Absicht jemanden zu töten. Das billigende Inkaufnehmen tötlicher Verletzungen ist keine Tötungsabsicht. Selbst wenn diese hier vorgelegen hat, muss man sie auch beweisen können, um entsprechend zu Urteilen.

Das Gute hieran ist, dass der Ballon wiedermal ein ganze Stück gefüllt worden ist.

#18 Kommentar von ComradeTheCore am 29. Juli 2008 00000007 13:35 121733851901Di, 29 Jul 2008 13:35:19 +0100

danke gunther

#19 Kommentar von Rechtspopulist am 29. Juli 2008 00000007 13:37 121733866801Di, 29 Jul 2008 13:37:48 +0100

Wie hart doch diese Richter durchgreifen können, wenn es um „Polemik“ usw. geht. Dann sind sie mit „scharfen Angriffen“ bei der Sache – widerlich!

#20 Kommentar von Kreuzberger am 29. Juli 2008 00000007 13:57 121733987101Di, 29 Jul 2008 13:57:51 +0100

Vor der Wende gabe es in der Bundesrepublik eine Zentrale Erfassungsstelle für DDR-Regierungskriminalität. Dort wurden alle Staatsverbrecher und Schreibtischtäter für eine eventuelle spätere Strafverfolgung registriert. Den linken Gesinnungsgenossen in der BRD war diese Zentralstelle lange eine Dorn im Auge, viele Versuche wurden unternommen, diese zu schliessen.

Wir sollten jetzt darüber nachdenken eine zentrale Registrierung der aktuellen Handlanger in der Justiz vornehmen, die schon lange nicht mehr im Namen des Volkes sprechen. Vielleicht hat ja PI die Ressourcen dazu, zumindest laufen hier alle Informationen zusammen.

Auch unser aktuelles politisches System wird nicht ewig währen, und vielleicht erleben wir es noch, das solche Richter wie Gabriele Strobel oder der Kölner Jugendrichter Hans-Werner Riehe für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden – diesmal wirklich im Namen des Volkes.
Die DDR-Schhergen und Mauermörder hätten auch nie damit gerechnet irgendwann für ihre Verbrechen vor Gericht zu stehen.

#21 Kommentar von imli am 29. Juli 2008 00000007 13:57 121733987801Di, 29 Jul 2008 13:57:58 +0100

Diese ‚Richter‘ kriegen entweder Morddrohungen von ihren ‚Kunden‘ oder Schmiergeld.

#22 Kommentar von Kunzlinger am 29. Juli 2008 00000007 14:01 121734008002Di, 29 Jul 2008 14:01:20 +0100

Ein versuchtes Tötungsverbrechen sei den beiden Tätern nicht vorzuwerfen gewesen.

Na wie geil! Wenn ich jemanden ein Messer in den Rücken ramme behaupte ich auch einfach: „Den hat’s da gejuckt und ich sollte mal kratzen“ 🙂

#23 Kommentar von Antidote am 29. Juli 2008 00000007 14:27 121734167602Di, 29 Jul 2008 14:27:56 +0100

Wir können ein eigenes Register einführen!

Im Übrigen, wer hat jemals behauptet das der Freislersche Geist nicht mehr unter uns weilt? Seine sozialistisch geneigten Richterkollgen richten auch heute weiterhin in seinem Sinne.

#24 Kommentar von The_Nothing am 29. Juli 2008 00000007 14:29 121734176402Di, 29 Jul 2008 14:29:24 +0100

#17 Ali Mente

Das billigende Inkaufnehmen des Todes wird nach gängiger Rechtssprechung sehrwohl als Tötungsvorsatz gewertet (sog. Eventualvorsatz). Und der ist anzunehmen, wenn ich jemandem ohne Vorwarnung ein Messer in den Rücken ramme.

Und da das ganze dann auch noch heimtückisch ist, kann man durchaus von versuchtem Mord ausgehen; genau hierauf wurde das Münchener Urteil begründet, leider eine Ausnahme in der Rechtssprechung.

#25 Kommentar von auyan am 29. Juli 2008 00000007 14:34 121734205502Di, 29 Jul 2008 14:34:15 +0100

ein 68er ist per se ein guter mensch, auch wenn er pädophil ist, oder ein ladendieb oder landfriedensbrecher oder ein guter linker gewalttäter. von dieser sorte sitzen ja einige im reichsnarrenhaus. linke chaoten, maoisten und stalinisten, aber alle keine demokraten. von menschenwürde und demokratie haben diese figuren durchweg keine ahnung. das sieht man z.b. an der gesundheitspolitik: drangsale, vergewaltigung von ärzten und patienten, bruch der persönlichkeitsrechte und des datenschutzes, ein verfassungswidriges „gesundheitsreform“-gesetz. scheiß drauf, das schert diese macher alles nicht, hauptsache der persönliche vorteil, sprich knete stimmt.
einfach ekelhsft!
bei den nazis nicht anders: parteimitglieder und mitläufer waren die guten. bei sankt stalin und bruder mao auch: böse waren immer nur die anderen! wie sich die systeme alle gleichen! die einen sind halt etwas rötlicher und die anderen etwas bräunlicher in ihrem rotsein. ekelhaft.

#26 Kommentar von luther am 29. Juli 2008 00000007 15:39 121734594403Di, 29 Jul 2008 15:39:04 +0100

Rechtsbeugung im Amt, Bruch des Amtseides, das ist Alltag bei der überwältigenden Mehrheit der BRD Schwarzkittel. Die linken 68er Pestbeulen sind erfolgreich in die Amtssessel gekrochen, die sie bräsig rot durchfurzen.
Es ist unsere Aufgabe die unerträglichen Zustände zu beenden und diese mörderischen Gutlinge durch Entfernung aus dem Amt und Entzug der fetten Bezüge der Lebenswirklichkeit wieder zuzuführen.

#27 Kommentar von kochbuch am 29. Juli 2008 00000007 16:07 121734763504Di, 29 Jul 2008 16:07:15 +0100

@ #14 ratloser:

Welche Untersuchung zu „gender“ ist das, können Sie bitte Angaben machen ?

#28 Kommentar von Friederich am 29. Juli 2008 00000007 17:15 121735172605Di, 29 Jul 2008 17:15:26 +0100

Vera Junker wird von den Richtern nun scharf angegriffen, die ihr Urteil für eine “bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist”, alles andere als kuschelig finden. Junkers Vorwürfe seien “polemisch” und “unsachlich”. Fehlt eigentlich nur noch das “Stammtischniveau”.

Nein, das kann natürlich nicht fehlen, wie der Tagesspiegel zu berichten weiß:

Auch Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes, teilt die Position der Oberstaatsanwältin nicht. … Es sei … „sehr unerquicklich“, wenn juristische Streitigkeiten „auf Stammtischniveau“ ausgetragen werden.

Wie Ihr seht, die politisch korrekten Reflexe funktionieren noch ganz hervorragend.

#29 Kommentar von Thomas Voss am 29. Juli 2008 00000007 17:36 121735301105Di, 29 Jul 2008 17:36:51 +0100

Richter sprechen ihre Urteile im Namen des Vokes. Dann müssen diese Urteile aber auch das „Volksempfinden“ zumindest ansatzweise wiederspiegeln. Es kann nicht angehen, das man Recht im Namen des Deutschen Volkes spricht und dem Volk Stammtischniveau vorwirft. Justiz muss unabhängig sein. Das ist richtig. Nur Justiz muss das Volk auch schützen. Und der Schutz der Bevölkerung muss vor allem gehen! Denn sonst rennen wir hier bald (ich bin bald soweit) mit Waffen rum. Solche Urteile fördern die „Aufrüstung“ der Bevölkerung. Die Device wird in ganz naher Zukunft lauten: Selbstschutz vor Richterspruch.

MfG
Thomas Voß

#30 Kommentar von Paula am 29. Juli 2008 00000007 17:49 121735375905Di, 29 Jul 2008 17:49:19 +0100

@ Thomas Voss

Geradezu krude wird es, wenn solche Richter wie die, die nun die Vera Junker angreifen, sich auf die „richterliche Unabhängigkeit“ berufen und dann noch erzählen, sie würden nicht nach Stammtischparolen urteilen.

Schon seit längerem drängt sich nämlich der Verdacht auf, dass Richter aus dem 68-Hofstaat ihre „richterliche Unabhängigkeit“ bisweilen auffallend verkrampft auf die Art und Weise zur Schau stellen wollen, indem sie exakt das Gegenteil von dem an Urteilsstrafe verkünden, was „das Volk“ (in dessen Namen sie ja kurioserweise urteilen) als durchaus angemessen finden würde (und „das Volk“ ist durchaus in seiner Mehrheit keineswegs maßlos).

Spätestens aber dann, wenn man exakt das Gegenteil von dem tut, was von einem erwartet wird, kann aber von „Unabhängigkeit“ keine Rede mehr sein. Vielmehr offenbart sich hier das in 68-er-Hofstaatkreisen sehr gern kultivierte Selbstbildnis vom „Ich schwimme aber gegen den Strom“ – was zum einen ein Trugbild ist, denn 68er-Ideologie wird nach wie vor in fast allen Medien als Mainstream behandelt und zum zweiten trauen sich 68er-Richter natürlich fast immer nur reinzudreschen, wenn es um Deutsche (insbesondere deutsche Proletarier und echte oder auch nur VERMEINTLICH Rechte geht). Wenns um Zuwanderer aus muselmanischen Kulturkreisen geht, ist der 68-er-Hofstaatrichter plötzlich überhaupt kein „Gegen-den-Strom-Schwimmer“ mehr – er könnte ja von der Familie ein übergebraten bekommen. Und zivilcouragiert wie die Mehrheit dieser Gegen-den-Strom-Schwimmer-Helden ist, wird dann diensteifrig und unterwürfig eingeknickt. Was für Helden!

#31 Kommentar von jumbo am 29. Juli 2008 00000007 18:51 121735750406Di, 29 Jul 2008 18:51:44 +0100

#21 imli

Diese ‘Richter’ kriegen entweder Morddrohungen von ihren ‘Kunden’ oder Schmiergeld.

oder jahrelang von rot-grünen Lehrern hirngewaschen.

#32 Kommentar von Ktesias am 29. Juli 2008 00000007 20:29 121736339008Di, 29 Jul 2008 20:29:50 +0100

Auch Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes,
teilt die Position der Oberstaatsanwältin nicht. Es sei unübersehbar,
dass die Strafmaße bei Delikten gegen die körperliche Integrität in den
letzten Jahren gewaltig gestiegen sind.
Es gehe dabei immer um den „Einzelfall“. Es sei aber „sehr unerquicklich“,
wenn juristische Streitigkeiten „auf Stammtischniveau“ ausgetragen werden.

Mail an Peter Faust:

Verehrter Herr Faust,
zur Steigerung der Strafmaße können Sie bestimmt eine glaubhafte Statistik für das Bundesland Berlin zeigen, gelle?

Zum Zählen der sog „Einzelfälle“ muss demnächst das (effiziente) Hexadezimalsystem herhalten.
Ich wette, dass an „Stammtischen“ mit > 75% Volljuristen die Mehrheit zur Meinung von Frau Junker neigt, sofern diese nicht im Staatsdienst von Berlin sind.

Mit simplem Gruss
Ktesias

#33 Kommentar von Islamophober am 29. Juli 2008 00000007 21:04 121736544809Di, 29 Jul 2008 21:04:08 +0100

#17 Ali Mente (29. Jul 2008 13:33)

Jetzt übertreibt mal nicht, Tötungsabsicht ist, wie das Wort schon sagt, die Absicht jemanden zu töten. Das billigende Inkaufnehmen tötlicher Verletzungen ist keine Tötungsabsicht. Selbst wenn diese hier vorgelegen hat, muss man sie auch beweisen können, um entsprechend zu Urteilen.

Das Gute hieran ist, dass der Ballon wiedermal ein ganze Stück gefüllt worden ist.

Wann ist denn bei Gutmenschen ein Modr ein Mord?

Dann wenn das Opfer vom Täter brutalst zu Tode gequält und gleichzeitig erhängt, gesteinigt, gevierteilt, abgestochen, erschossen und mit dem Panzerwagen überrollt wurde oder wie…?

Man, man, man…. kein Empathievermögen für die Opfer…absolute Empfindungskälte der Gutmenschen…!

#34 Kommentar von PI-User_HAM am 30. Juli 2008 00000007 00:27 121737762512Mi, 30 Jul 2008 00:27:05 +0100

@ #33 Islamophober (29. Jul 2008 21:04)

Wann ist denn bei Gutmenschen ein Mord ein Mord?

Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten, wie die Erfahrungen der Vergangenheit belegen. Nämlich dann, wenn ein autuchtoner Deutscher einen „unserer Schätze“* umbringt oder tödlich verletzt.

Dann gibt es das volle Programm, inklusive Hubschrauber-Freiflug nach Karlsruhe.

* btw: Wie der von mir ansonsten sehr geschätzte Bundesräsident Köhler („Bundes-Horst“) zu dieser Formulierung gekommen ist, erschließt sich mir nicht. Aber schwache Momente haben wir ja alle mal, auch ein Staatsoberhaupt.