Das für bisherige deutsche Verhältnisse recht harte Urteil gegen die auch nach ihrer Verurteilung ihrer Schuld nicht einsichtigen U-Bahn Schläger (Foto) von München hat erwartungsgemäß für Unruhe bei denen gesorgt, die den Popanz vom schönen Multikulti über den Schutz des Lebens stellen. „Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen,“ stellt ein Experte fest. Na sowas!

Der Focus berichtet:

„Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Bernd-Rüdeger Sonnen, am Mittwoch zu FOCUS Online. Nach Ansicht des Hamburger Kriminologen spielte der hohe Erwartungsdruck der Öffentlichkeit eine Rolle bei dem Richterspruch. „Über die Video-Aufnahmen konnte jeder das Verbrechen sozusagen live miterleben.“ Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen. (…)

Nach Ansicht von Sonnen wäre es vertretbar gewesen, den Tätern gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch vorzuwerfen. Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz. Eine hohe Strafe hätte er ohnehin bekommen. Allerdings gebe es im Jugendvollzug verstärkt therapeutische Maßnahmen und Resozialisierungsmöglichkeiten. „Im Bundesvergleich ist es eher eine Ausnahme, dass kein Jugendstrafrecht angewendet wurde. Da gibt es aber unbestritten ein Nord-Süd-Gefälle.“

Überrascht vom hohen Strafmaß war auch der Kölner Fachanwalt Ulrich Sommer. Beim Urteilsspruch für Spyridon L. hätten sich die Richter schon „sehr, sehr weit an der Höchststrafe von zehn Jahren“ orientiert. Die gelte beispielsweise auch für mehrfache Mörder, die einschlägig vorbestraft sind. „Da muss man einen größeren Abschlag machen“, sagte Sommer.

Die Richter hätten im Zweifelsfall immer eine Entscheidung zu Lasten der Angeklagten getroffen. Dies gelte für die Frage, ob Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, genauso wie bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob es um gefährliche Körperverletzung oder Mordvorsatz handelt. „Da kann keiner ausschließen, dass hier nicht die öffentliche Diskussion ein entscheidender Faktor war.“

„Urteil im Rahmen des Üblichen“

Dagegen hält der Münchner Strafrechtler Heinz Schöch das Strafmaß für völlig angemessen. „Das Urteil ist im Rahmen des Üblichen“, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität zu FOCUS Online. Tatsächlich werde generell in Bayern bei Delikten gegen Leib und Leben härter geurteilt als in manch anderen Bundesländern. Es handele sich aber um versuchten Mord, das Opfer sei dem Tod nur knapp entronnen. Schöch verwies weiter darauf, dass nicht nur schweres Unrecht begangen worden sei, sondern sich die Täter bis zur Hauptverhandlung auch nicht einsichtig gezeigt hätten.

Als den strittigsten Punkt sieht er die Entscheidung an, dass Serkan A. nach Erwachsenenrecht verurteilt wurde. Die Richter hätten dies aber schlüssig begründet. Ohnehin solle Jugendstrafe in der Rechtsprechung bei Jugendlichen über 18 nur die Ausnahme sein. Dies sei lediglich in der Praxis umgekehrt worden.

Auch die besonders aus Kreisen der CSU geforderte Abschiebung der Verbrecher stößt auf Widerstand und allerlei rechtliche Bedenken, gerade so, als wäre es nicht Aufgabe der Politik, den rechtlichen Rahmen zu gestalten, um den Schutz der Bürger zu garantieren:

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), beurteilt dies allerdings skeptisch. Es gebe „eindeutige rechtliche Regelungen“, sagte Böhmer in Berlin. Obwohl auch am Strafmaß für die beiden Verurteilten deutlich geworden sei, dass es sich um eine „brutale Tat“ gehandelt habe, sei eine Abschiebung „mit großen Schwierigkeiten verbunden“.

„Es ist nicht mit einer raschen Ausweisungsentscheidung zu rechnen“, meinte auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Zunächst müsse das Revisionsverfahren abgewartet werden, was etwa ein halbes Jahr dauern könne. Danach komme dann die ausländerrechtliche Prüfung, deren Ergebnis wiederum anfechtbar sei. Diese Rechtslage sei bekannt und die Forderungen aus der Union nach einer raschen Abschiebung reiner Populismus.

Auch Rechtsexperten halten eine Abschiebung für schwierig. „Das gilt insbesondere dann, wenn man hier in Deutschland geboren oder im wesentlichen hier aufgewachsen ist, und als EU-Bürger sowieso, aber auch als Türke, durch Europa-Recht besonders geschützt ist vor Ausweisungen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Christoph Heydemann.

Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.

(Spürnase: Theophanu)

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133 KOMMENTARE

  1. Zu hartes Urteil??
    Man muss alles relativ sehen, nicht wahr?
    Da ist ein alter Mann, eh schon mit einem Fuß im Grab,
    und hier zwei ganz junge Burschen die jetzt soooo lang hinter Gitter müssen!
    Außerdem soll ja der alte Mann selber schuld sein.

    Wie mich das alles anekelt!
    Den beiden Deppen wünsche ich Gesellschaft ihrer Albträume im Knast!

  2. Ich finde das Urteil gerecht. So sollte jeder behandelt werden, der solch eine abscheuliche Tat ausführt.

    Egal ob Deutscher, Türke, Grieche, Israeli, Russe, Pole etc.

    Solch eine Schweinerei verdient eine angemessene, hohe Bestrafung!

  3. Bernd-Rüdeger Sonnen

    Ja, schon klar … Vielleicht möchte Herr Sonnen doch lieber in ein Sonnenland mit gerechter Justiz ziehen – zum Beispiel in die Türkei?

    Im Deutschlandfunk habe ich vorgestern ein Interview mit Herrn Bosbach von der CDU gehört, der das Urteil im großen und ganzen gut fand, aber er konnte es begründen, wie er wollte, der Reporter fand immer noch ein ‚aber‘ und ‚aber‘ und ‚aber‘, wie ein kleines Kind, das widerspricht, um zu schwätzen, nicht um der Wahrheit näher zu kommen.

  4. Die Welt gibt im Zusammenhang mit dem vorstehenden Fall einen kurzen Abriss ueber die rechtliche Lage zur auch hier geforderten schnellen Abschiebung.

  5. Man stelle sich vor .. damit will ich in keinster weise andeuten das ich es jemandem wünschen würde … der Angegriffene wäre kein x-beliebiger Rentner gewesen, sondern … sagen wir mal … ein Herr Ströbele … eine Angela Merkel … oder ein Milliardär al la von Kohlen & Reibach. Ich garantiere … und darauf verwette ich ds Holzbein meiner Großmutter, sie säßen bereits seit Monaten im Knast. Schnellurteil und Einweisung in das übelste Kerkerloch das sich im deutschen Burgenkatalog finden läst. Sonnenschein nur nach auf ärztliches Anweisung mit anschließender Sicherungsverwahrung. Da hätte es dann längst eine Gesetzesverschärfung gegeben. Zusätzlich zur Einzelhaft gäbe es jetzt bereits die „Ekelhaft“. Einbunkerung bis Oberkante Unterlippe im Schlimmsten was man in flüssiger Form transportieren lsät. Und alle 2 Wochen einen Tag Handstand. So aber sitzen die saturierten Gutmenschenwächter bei Prosecco und Parmaschinken auf frischem Parmesan (selbstverständlich auf Spesenrechnung des Steuerzahlers) in ihren Mittelstandsbefreiten Wohlstandgürteln und arbeiten fleißig an der „National befreiten Zone Deutschland“. ( das ist fast das selbe wie es den Fleischmützen von der Braunhemdfraktion vorschwebt … nur mit umgekehrten Teilnehmern)

  6. Paar Jahre Aufenthalt im 3-Sterne-Hotel JVA

    Gibt schlimmeres. Wir sollten die Typen ihre Strafen lieber gleich in Tuerkistan und Grychenland absitzen lassen.

    Da ist der Komfort fuer Strafgefangene nicht so hoch.

  7. Mal als Praktiker:

    Die Ausweisung des Türken dürfte überhaupt kein Problem sein. Trotz deutscher Familie und faktischem Deutsch-Seins (in der Theorie, praktisch weiß ich auch dass der urtürkisch aufgewachsen ist und nur so ein Umfeld kennt, aber das wird der Anwalt vorbringen) kann er im Rahmen des Ermessens (sonst wäre es eine zwingende bzw. Regelausweisung gewesen, vgl. §§ 53-56 AufenthG) ausgewiesen werden. Die Abwägung öffentliches Interesse ggü. dem persönlichen Interesse des Täters am Verbleib im Bundesgebiet dürfte nicht schwer fallen. In Bayern schon garnicht (ich sag nur Mehmet).

    Der Grieche wird da schon ein wenig schwerer, erstmal können EU-Angehörige kaum ausgewiesen werden, weiterhin scheint er schon seit über 10 jahren im Bundesgebiet zu sein. Eine Ausweisung kommt dann nur noch in Betracht, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen. Aber auch dort wurde das Strafmaß, ab wann man diesen Personenkreis noch ausweisen darf, vor wenigen Monaten erst auf 5 Jahre festgesetzt, so dass eine Ausweisung durchaus möglich ist. Allerdings wird in der Revision das Urteil eh abgeschwächt, so dass der Grieche vielleicht noch ne Chance hat.

    Der Türke ist aber raus, da kann ich mir nicht vorstellen dass der sich nochmal retten kann.

    Alles natürlich dank des Umstandes, dass es in Bayern passiert ist. In nahezu jedem anderen Bundesland würde, nachdem Gras über die Sache gewachsen ist, keine Ausweisung mehr verfügt.

  8. „Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind“

    Falsch: Die früheren Urteile waren zu weich.

    Im übrigen ist es zur Zeit tatsächlich schwierig, solche Leute abzuschieben. Da müsste die europäische Menschenrechts-Charta abgeändert werden. Oder die Praxis einfach mal ändern, so dass auch die Herren vom Menschenrechtsgericht die Augen öffnen.

  9. Na hoffentlich bleibt uns ein neuerlicher Eiertanz, wie damals mit Metin Kaplan (Kalif von Köln) erspart.

  10. Zur Abschiebung von Leuten, die hier aufwuchsen, haben jetzt die Schweizer eine schöne Begründung geliefert: Wenn bei Familienzusammenführungen Jugendliche (zB aus dem Balkan) ohne Klage in die Schweiz übergesiedelt werden könnten, dann sei die umgekehrte Übersiedlung auch nicht klagbar. (!)

  11. Dass diese „jugendlichen Schläger“ überhaupt – na sagen wir mal – angemessen bestraft wurden, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass das Video der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnte. Ansonsten hätte es (für „gefährliche Körperverletzung“, wie Herr vcn Sonnen den Tätern eher vorgewurfen haben möchte, was angesichts der Verletzungen, die dem Opfer zugefügt wurden und die fast zum Tode geführt hätten, zynisch klingt …) seitens der Gutmenschen-Justiz wohl wesentlich mildere Strafen gegeben.
    Der Druck der Öffentlichkeit bei solchen Vorkommnissen sollte einfach wachsen!

  12. „Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Bernd-Rüdeger Sonnen

    ——-

    Umgekehrt ist es richtig, die anderen vergleichbaren Urteile sind zu niedrig, sie Richter Riehe in Köln.

  13. „Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind“

    Diese Argumentation ist einfach lächerlich.
    Schonmal daran gedacht, dass die Urteile in vergleichbaren Fällen einfach viel zu milde ausgefallen sind ?

    as Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz. Eine hohe Strafe hätte er ohnehin bekommen. Allerdings gebe es im Jugendvollzug verstärkt therapeutische Maßnahmen und Resozialisierungsmöglichkeiten.

    Ein Witz ! Wie darf man sich denn diese Maßnahmen und Möglichkeiten vorstellen ?
    Als therapeutische Maßnahme 3 x die Woche auf die Deutsche Fahne urinieren um den tiefsitzenden Hass auf die Deutschen abzubauen und dann als Resozialisierung einen Segeltörn in die Karibik. Nein Danke !
    Diese Option würde nur Wirkung zeigen,
    wenn die „therapeutischen Maßnahmen“ denen aus Clockwork Orange ähneln würden!

  14. Bereits vorgestern haben sie in den Tagesthemen dem Freiburger Kriminologen Hans-Jörg Albrecht die Frage gestellt:“Welche Perspektiven haben Jugendliche, wenn sie nach 8 Jahren aus der Haft entlasen werden?” Antwort: “Sie haben ein Stigma und schlechte Lebenschancen”. OK, so eine Antwort kann man auch geben, ohne Kriminologe zu sein. Tja, hätten sich die Typen das mal vorher überlegt.

    Aber gutmensch braucht sich dennoch keine Sorgen um die prominenten Täter zu machen: nach der Entlassung, werden sie bestens von Sozialarbeitern betreut und abgeschoben werden sie selbstverständlich auch nicht. Und ich gehe davon aus, dass das Urteil in der nächsten Instanz deutlich abgemildert wird.

  15. In einem hat der Herr Sonnen recht: In einem anderen Bundesland nördlich der Main-Linie wäre das Urteil garantiert wesentlch niedriger ausgefallen.

    Pech, für die beiden notorischen Schwerverbrecher, dass sie sich ausgerechnet München und damit das Bundesland Bayern als Tatort für ihren „Disput“ ausgesucht haben.

    Ich nehme an, dass nach diesem Urteil ein Großteil der gewaltbereiten Kulturbereicherer Bayern verlassen werden um anderen Orts ihre Zelte wieder aufzuschlagen (z.B. Köln), wo sie auf „mitfühlendere Richter“ hoffen können.

  16. Der Sonnen hat im einen Punkt recht. Ohne die Videoaufnahmen wären die Täter höchstens wieder mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

    Und was der Sommer sagt, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es in Deutschland verboten, eine Strafe nahe der Höchststrafe zu verhängen?

    Im WDR Online steht ein Interview mit dem NRW-Landesvorsitzenden des Opferschutzverbands „Weisser Ring“ drin. Er geht auch auf das Münchener Urteil ein.
    Zitat: „Zumindest ist die Strafe aus unserer Sicht angemessen.

    http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet10/bickendorf_gangster/interview2_080709.jhtml

    Heute fällt das Urteil über die „Bickendorf Gangster“. Mal schaun, was die kriegen.

  17. Ich plädiere immer noch dafür diesen beiden einen türkischen Gefängnisaufenthalt zu finanzieren.
    Wesentlich preiswerter und pädagogisch wertvoll.
    Täglich Bohnensuppe aus einer Holzschüssel, essbar mit einem Holzlöffel.
    Ausserdem Mitgefangene die es verabscheuen wenn ehrenwerte Alte geschlagen werden.

  18. Menschen wie Sonnen müssen entweder einmal die gleiche „Behandlung“ genießen dürfen wie eben der Rentner oder müssen halt der politischen Druck des Souveräns aushalten.

    Aber selbst dann werden solche sozial-retardierten Eliten weiter so schwätzen, weil ihnen etwas fehlt, es fehlt ihen an verantwortlichen Denken und Handeln. Sie sind eine Gefahr für die Gesellschaft

  19. Was hielten die Mitdiskutanten davon nichteuropäischen Kriminellen bei der geringsten Vorstrafe jegliche Sozialzuschüsse zu streichen?
    Könnte das Wirkung zeigen?

  20. Erfahrungsgemäß müssen solche Leute sowas erst am eigenen Leibe zu spüren bekommen, bevor sie wissen, was ein gerechtes Urteil ist.

    Hab von einem Fall in einer Psychatrie (keine Forensik) gehört, wo ein Patient auch immer das Pflegepersonal angegangen hat und die Ärzte immer für ihn entschieden haben, bis er eines Tages auch sich einen Arzt vorknöpfte. Dann auf einmal wurde er ruckzuck aus der Anstalt befördert.

    Und was ist das bitte für ein lächerliches Argument: Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen.

    Ja, natürlich geht es nicht ganz frei. Weil das Volk wohl auch einen Recht und Gerechtigkeitssinn hat. Es heisst ja auch „Im Namen des Volkes“ und NICHT „Im Namen der Justiz“. Damit hat Herr Sonnen seine Inkompetenz de facto schon bewiesen.

    „Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit“ – John Philpot Curran, Irland

  21. „Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz.“

    Zum einen werden Entwicklungsprozesse nie abgeschlossen, sonst würde sich keiner weiterentwickeln und auf einer Stufe xy stehen bleiben. Dem ist aber im Normalfall nicht so. Der Mensch entwickelt sich jeden Tag aufs Neue weiter. Sei es jetzt durch Weiterbildung, ein neues Hobby oder einen erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis. Wie sagt man so schön? Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.

    Zum anderen muß bei Entwicklungstendenzen, wie bei Serkan, auch eine Prognose aufgezeigt werden, in welche Richtung sich die Entwicklung tendiert. Bei seinem Vorstrafenregister ist davon auszugehen, daß eine positive Prognose seiner Entwicklung nicht gegeben sein wird – im Gegenteil. In diesem Sinne ist Serkan auf Stufe xy in seiner Entwicklung stehen geblieben, was zum Fehlen der sozialen Kompetenz geführt hat. Hier eine positive Prognose abzugeben, um das Jugendstrafrecht anwenden zu können, wäre fatal gewesen.

  22. Die Richter hätten im Zweifelsfall immer eine Entscheidung zu Lasten der Angeklagten getroffen.

    Dieser bedauerliche Umstand sollte uns eigentlich dazu bewegen, den Täterschutzbund e.V. zu alarmieren.

    Kann doch wohl nicht sein, dass Urteile zu Lasten des Täters fallen, wenn das Opfer ein Scheiß-Deutscher war!

    😉

  23. Ich habe noch nie irgendwelche Wut-und-Trauer-Rhetoriker heulen hören, wenn ein Richter sich im Fall ausländerfeindlicher Gewalttaten nicht von der öffentlich aufgebauten Erwartungshaltung ganz frei machen kann.

  24. Und wieder einer aus der 68ér Generation und ehemaliger Student aus altlinken Kaderschmieden (FU Berlin und Uni Freiburg).

    Bernd-Rüdeger Sonnen (* 1. Dezember 1940 in Berlin)

    Er hat mit um die 68 Jahren noch immer einen Lehrstuhl für Strafrecht (Uni Hamburg) inne.
    Wann wird der linke Muff endlich mal aus den Unis gekehrt. Dann könnten langsam auch mal jüngere ans Ruder.

    Was hat der gute noch so gemacht ein Blick in seine Vita:

    1976 wurde er Professor an der „als stark linkslastig verschrienen“ Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Berlin.

    1978 erhielt er seinen Ruf auf die Stelle eines Universitätsprofessors für Strafrecht an der Universität Hamburg. (Ob da wohl gerade die Sozen regiert haben?)

    Seit 1998 ist Sonnen erster Vorsitzender der DVJJ. Er löste den „umstrittenen“ weit linksaussen orientierten Christian Pfeiffer ab.

  25. Das gesamte deutsche Justizwesen ist eine Farce. Offensichtlich haben Freisler und die „rote Hilde“ Benjamin keinen positiven Reinigungsprozeß einleiten können.

    Man wollte alles besser machen, aber mittlerweile ist der Neuanfang der BRD verpufft und das Justizwesen ist zu einer Beute der Parteien geworden (siehe aktuelle bei Pro-Köln und die Besetzung mit Schöffen).

    Der Linksdrall hat dazu geführt, dass alle Bereiche des öffentlichen Lebens immer stärker marxistisch-sozialitisch agieren.

    Dieser Vorgang muss gestoppt werden. Unterstützen wir alle Initiativen mit diesem Ziel und halten die Kulturmarxisten ständig unter „Feuer“. Nur wenn die persönlich leiden wird sich etwas ändern.

    Machen wir sie lächerlich, stellen wir ihre „Kompetenz“ in Frage, konfrontieren sie mit den Fakten, befragen wir sie nach ihren Vorteilen durch ihre Politiken, etc.

    Wir brauchen einen ehrlichen, fairen, liberalen und patriotischen Wiederaufbau der BRD.

  26. schön, dass ich in Bayern lebe. Hier haben rot-grün seit über 40 Jahren bei der Bestzung von Richterstellen nicht so viel zu melden.

    Das soll doch tatsächlich und erfreulicherweise zu vielen Richtern führen, für die (bei Migrantenstraftaten) nicht das Täterwohl oberste Maxime darstellt.

  27. #26,

    Schön recherchiert. Die Vite ist bei dem Typen immer gleich. Die haben ihre sozialitischen Testate bekommen, sind durch ihre Genossen zum Amt und Würden gekommen und haben uns den marxistischen Stempel aufgedrückt.

    Brandt(SPD) hat in den Siebzigern (1972) mal von einem so genannten Radikalenerlass gesprochen. M.E. sieht es eher so aus, adss das reine Ablenkung war und jede Menge Marxisten in den Staatsdienst aufgenommen wurden.
    Nach dem Zusammenbruch der DDR, einer kurzen Lähmung der Szene, sind die nach der „Blutauffrischung“ durch die Genossen und SED-Gelder wieder putzmunter.

    Alles, was nicht marxistisch ist, ist RECHTS und wird mit Steuergeldern bekämpft.

    Für was hat Stauffenberg eigentlich sein Leben gegeben? Wir brauchen kein neue Diktatur der Sozialisten!

  28. Ich finde es schon bedenklich, einem Migranten so einfach das deutsche Rechtssystem überzustülpen. Eine Kartoffel zu erschlagen kann doch nicht strafbar sein. Und wo bleibt der Migrantenrabatt? Ich denke, wenn Gras über die Sache gewachsen ist und die Berufung verhandelt wird, sieht das alles schon wieder viel freundlicher aus! Übrigens warum wird auch hier und in den Kreisen der PC
    unserer gleichgeschalteten Presse widerspruchslos kommentiert, dass eine gewalttätige „Erziehung“ zwangsläufig zu späterer Gewalt führt? Prüfe sich jeder selbst. Wer als Kind verprügelt wurde, schwört so wie ich, nie den eigenen Kindern oder anderen das anzutun.

  29. Der Linksdrall hat dazu geführt, dass alle Bereiche des öffentlichen Lebens immer stärker marxistisch-sozialitisch agieren.

    Na, Ich weiß nicht. Im real existierenden Sozialismus wurden eher drakonische Strafen verhängt. Da wären solche Würstchen grundsätzlich etliche Jahre in Bautzen oder Sibirien verschwunden. Oder wären je nachdem „auf der Flucht erschossen“ worden.
    Man muß eigentlich zwischen echtem Sozialismus und 68er Kuschelideologie unterscheiden.

  30. mit der sharia hätte man den beiden soziale kompetenz richtig beibringen. hach, wie sie sich da im winde wiegen, die beiden. döner und gyros, mit langgestrecktem hals, von der sanften sm-behandlung ihrer dominas die leichten spuren auf dem rücken sichtbar und der süße duft verwesenden fleischs … halt sharia-konform.

  31. Dass Sonnen und Sommer (was für Namen in diesem Zusammenhang) nun aufheulen, liegt auch daran, dass jetzt ihnen zwei gewinnbringende „Kunden“ abhanden kommen.

    Die Täter hätten sowohl bei der „Resozialisierung“, als auch als Klienten für die Anwälte in der Zeit, wo sie sitzen müssen, Arbeitsplätze geschaffen, bzw. erhalten, und so ihren Kollegen gutes Einkommen verschafft.

  32. Kritik ist erlaubt, und in solchen Fällen auch ausdrücklich erwünscht, damit die Deutschen weiter aufwachen und durch entsprechendes Wahlverhalten die Interessenvertreter in die Parlamente schicken, die ihre Kultur und Werteordnung erhalten….

  33. Die 68er haben den Muff aus den deutschen Universitäten nicht befreit ,und jetzt
    profitieren sie zum Teil davon.
    Trotzdem ist es völlig unsinnig die jetzige
    Situation nur den 68igern anzuhängen.
    Die Medien , welche nicht nur von 68igern besetzt sind ,tragen einen weitaus grösseren Anteil am langsamen Verschwinden der Demokratie .
    Natürlich trägt auch die angestrebte Schäublesche Totalüberwachung wegen der schleichenden Islamisierung dazu bei.
    Man fragt sich doch ,warum Schäuble es hinbekommt jeden Bürger unter Generalverdacht
    zu stellen -aber muslimische Straftäter nach 40, 50 ,60 Schwerstdelikten nicht ausgewiesen werden können ?-wir sie also munter weiterfinazieren mit Psychohilfen,Segelurlaub Hartz4 ,Kindergeld ,Wohngeld ,Bafög usw …
    Was soll das ?War das der Grund für die Mehrwertssteuererhöhung?
    Kann mir nicht vorstellen das in der Türkei
    ein Deutscher nach 40 Körperverletzungen noch zum Segelurlaub auf Türkenkosten eingeladen wird?
    Anteagressionstraining sollte erst einmal im Koran stattfinden (töte und belüge die Ungläubigen),sonst brauchen wir doch hier damit gar nicht erst anfangen .

  34. #28 Dionysos (10. Jul 2008 12:01)

    schön, dass ich in Bayern lebe. Hier haben rot-grün seit über 40 Jahren bei der Bestzung von Richterstellen nicht so viel zu melden.

    Das soll doch tatsächlich und erfreulicherweise zu vielen Richtern führen, für die (bei Migrantenstraftaten) nicht das Täterwohl oberste Maxime darstellt.

    Ähem, war es nicht eine bayrische Richterin, die dem armen Serkan immer wieder neue Chancen (so ca. 40) gab? Auch in Süddeutschland sitzen die Riehes in den Gerichten, Ausnahmen bestätigen die Regel.

  35. Das Urteil ist insgesamt tatsächlich viel zu hoch! Um die Verhältnismäßigkeit eben auch zu Mehrfachmördern mit Vorstrafen zu erhalten, hätte das Strafmaß wirklich niedriger ausfallen müssen!!!

    Aber genau darum muss die mögliche Höchststrafe eben angehoben werden! Damit härtere Fälle auch härter bestraft werden können! Opfer- muss vor Täterschutz stehen!

  36. #18 Odysseus (10. Jul 2008 11:29)

    Ausserdem Mitgefangene die es verabscheuen wenn ehrenwerte Alte geschlagen werden

    Man muss schon zwischen:
    1) ehrenwerte Alte Kuffr
    2) ehrenwerte Alte aus der Umma.
    unterscheiden…
    Ich würde eher für Erholungszentren hinter dem Ural für die beiden Supermänner vorschlagen. Dort gibt es diese 2 Unterschiede nicht. Man ist dort immer nach so einer Heldentat ganz schön unten in der Erholungszentrum – Hierarchie.

    😉

  37. Dieses ganze übertriebene sozialpädagogische Geschwafel hängt mir zum Halse raus.

    Man sollte bei Urteilen sich vielmehr auf die gemachte Tat konzentrieren und nicht allzuviel auf Ursachenforschung zur Entkräftung.

    Niemand hat den Kopf eines Menschen als Fußball zu benutzen – egal ob Migrant, asozial oder was auch immer. Und dementsprechend ist die Tat zu bewerten.

    Und dann das Vorstrafenregister: 40 mal Polizeilich aufgefallen. So jemand ist unbelehrbar und braucht keine Gnade, sondern eher einen „Einlauf“. Von mir aus braucht so jemand auch gar nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden.

  38. „Ohnehin solle Jugendstrafe in der Rechtsprechung bei Jugendlichen über 18 nur die Ausnahme sein. Dies sei lediglich in der Praxis umgekehrt worden.“

    Pisa-Idioten gibt es also schon in er 68er Generation.
    Oder noch schlimmer. Da wird das Gesetz missbraucht, pervertiert aus ideologischen Gründen- was sich hier doch so alles Richter schimpfen darf?

    „Allerdings gebe es im Jugendvollzug verstärkt therapeutische Maßnahmen und Resozialisierungsmöglichkeiten.“
    Was hat dieser ganze soziale Sch… denn gebracht? Die Schläger hatten doch tausende sozialtherapeutische Maßnahmen angediehen bekommen. Hat sie das zu besseren Menschen gemacht? Diese so genanten Empiriker sind doch zu Forschung gar nicht fähig. Sie forschen vom Ergebnis her, verkaufen ihre einseitig-gutmenschlichen Postulate als Forschung und werde auch noch mit Geldern üppig unterstützt.

    „Im Bundesvergleich ist es eher eine Ausnahme, dass kein Jugendstrafrecht angewendet wurde. Da gibt es aber unbestritten ein Nord-Süd-Gefälle.“
    Ein unbestrittenes Nord-Süd-Gefälle gibt es aber auch hinsichtlich der Kriminalitätsbelastung. Aber das wird ja reiner Zufall sein.

    „Nach Ansicht von Sonnen wäre es vertretbar gewesen, den Tätern gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch vorzuwerfen.“

    Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord mit Mordmerkmalen, Totschlag, Körperverletzung: das lernt der Jurastudent schon im ersten Semester (wahrscheinlich weil es einfach ist und keine nennenswerten Schwierigkeiten in sich birgt). Wenn dieser so genannte Fachanwalt den Stoff des ersten Semesters nicht verstanden hat, soll er sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.

  39. Hoffen wir, dass diese sgewaltkranken Spinneer für immer abgeschoben werden. Hoffen wir desweiteren auf einen erneuten „Mehmet-Effekt“. Ich für meinen Teil habe heute schon gestaunt, allerdings über etwas ganz anderes: Die Bremer Polizei scheint sich Rückgrat zulegen zu wollen. Zum mindesten der Wunsch danach schimmert hier (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/35235/1226317/polizei_bremen) etwas durch. Zur Erklärung für Ortsfremde: Bremen leidet schon lange sehr heftig unter Bereicherungs-Auswüchsen. Auch der geschilderte Fall von ganzen Sippen, die spontan gegen Beamte mobilisiert werden, ist in HB mittlerweile eher Regel als Ausnahme.

  40. #38 Trudchen (10. Jul 2008 12:28)

    Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord mit Mordmerkmalen, Totschlag, Körperverletzung: das lernt der Jurastudent schon im ersten Semester (wahrscheinlich weil es einfach ist und keine nennenswerten Schwierigkeiten in sich birgt). Wenn dieser so genannte Fachanwalt den Stoff des ersten Semesters nicht verstanden hat, soll er sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.

    Nein, WIR sollten uns das Lehrgeld wiedergeben lassen. Schliesslich hat er offensichtlich viele Jahre unnütz an der Uni herumgelungert und dadurch Steuergelder vergeudet.

  41. Diese Waschlappen-Richter sind für einen großen Teil solcher Straftaten durch jugendliche Migranten direkt verantwortlich!

  42. Hallo Bernd-Rüdeger, ich darf doch „Du“ sagen? Als alter 68er bist Du doch cool drauf. Ja, wie die Zeit vergeht … Demnächst bist Du ja auch Rentner. Dann hast Du viel Zeit, z.B. zum U-Bahn fahren. Und wenn Du dann von ein paar Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denen es an „sozialer Kompetenz“ mangelt, vermöbelt werden solltest, tröstet Dich sicher ein milder Richterspruch. Schliesslich lebst Du ja in Hamburg, dort ist die Welt Dank Deiner Mithilfe noch in Ordnung – und dort werden zum Glück noch die „noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprozesse“ der Täter beim Strafmaß berücksichtigt.

    Also dann, gute Fahrt.

  43. Interessanterweise gibt bei Focus unter den vielen hundert Kommentaren nicht einen einzigen, der die Meinung des Autors teilt. Zwar schreiben sie oft und gerne Worte wie „…viele Menschen finden das Urteil zu hart…“, wobei „viel“ natürlich nicht messbar ist und schon bei einer Anzahl grösser als 1 zur Anwendung kommt.

  44. #44 Sonar (10. Jul 2008 13:03) Interessanterweise gibt bei Focus unter den vielen hundert Kommentaren nicht einen einzigen, der die Meinung des Autors teilt.

    —–

    Doch es gibt einen, einen Meier, der von einem Urteil im Namen des Mobs schreibt, und dass dieses Urteil nur deshalb so hart ausgefallen sei, weil die Täter Ausländer und das Opfer Deutscher sei.

    Tatsache ist doch, wäre es umgekehrt gewesen, Opfer Ausländer, Täter Deutsche, wäre das Urteil noch viel härter ausgefallen. Wäre die Aussage nämlich „Scheiss-Türke“ statt „Scheiss-Deutscher“ gewesen, wären noch ein paar Anklagepunkte hinzu gekommen, und vermutlich auch der Hubschrauber nach Karlsruhe.

  45. Nach der Bayern-Wahl am 28. September 2008,

    wird die Welt für viele Leute ganz anderst aussehen.

    „Scheiß Deutscher“ wird zur Pflicht werden.

  46. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz.

    Und diese soziale Kompetenz soll der Bastard Serkan A. durch die Verhängung einer weiteren Jugendstrafe bekommen, indem wieder und wieder „therapeutische Maßnahmen und Resozialisierungsmöglichkeiten“ eingesetzt werden? Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Bernd-Rüdeger Sonnen, sollte schnellstens aus seinem Amt verschwinden! Bastard Serkan A. ist Intensivstraftäter und kein Bübchen, der irgendein Bagatelldelikt begangen hat und dieses täterorientierte Verständnisgefasel ist mittlerweile ekelerregend! Da kann man sich eigentlich nur noch wünschen, dass solche Gesellschaftsdestrukteure, wie Bernd-Rüdeger Sonnen, selbst mal zum Opfer solcher verrohten Dreckschweine ohne soziale Kompetenz wird. Für mich wäre das ein Grund für eine Flasche Champagner (mindestens)!

  47. Im ersten Kommentar, habe ich gelesen…“wie mich das alles anekelt“…dem kann ich mich nur anschließen ! Mir dreht sich der Magen um wenn ich lese das sich bei den Multikultiverbrechern Wiederstand gegen das Urteil formiert. Eine Abschiebung sei „bedenklich“ …in was für einer Volksfremden Gesellschaft leben wir eigentlich ??? Wenn die brutalo Schläger aus dem Knast kommen fallen die Automatisch in die Sozialhilfe und liegen somit dem Bürger wieder auf der Tasche ! Solche Bereicherungen gehören dorthin wo sie ihre Brutale Einstellung in die Gene geimpft bekommen haben ..und das kann mit Verlaub nicht diese Land sein !
    Mir fällt bei so viel Unverantwortlicher Gutmenschlichkeit nicht mehr ein !

  48. Das Urteil ist kein bißchen zu hart. Gestern bei Aktenzeichen XY wurde ein (glaube autochthoner) Täter gezeigt, der bekam bei Mordanschlag auf seine Frau auch 11 Jahre. Also sollen die verdammten behinderten Gutmenschen besser mal die Schnauze halten, wenn sie nicht wissen was Gerechtigkeit bedeutet und dabei nicht schon wieder die Opfer verhöhnen! Diese verdammten „Psychatriekranken“, die wirklich meinen,d ass sei eine zu hohe Strafe.

    Die gutmenschlichen MSM haben gestern auch wieder mit einem Bericht aus der Schweiz, polemischen Einfluß auf das Urteil zu betreiben. Dort wurde gezeigt, dass die Schweiz als einzigstes System für Schwerverbrecher, diese nicht in einen geschlossenen Vollzug steckt, sondern in Erziehungsheime. D.h. Totschläger, Mörder und Vergewaltiger können sich völlig frei bewegen. Angeblich soll es höhere Rückfallquoten vermeiden, wie eine geschlossene Vollzugsanstalt. Ist natürlich nur Polemik. Da auch gesagt wurde, dass die „Heilung“ nur bei 40% bestehe und ein Risisko eingegangen wird, dass die Täter durchaus, jederzeit wieder Straftaten begehen könnten.

    Alter Hut, denke ich. Diese Alternativen gibt es unter anderem auch bereits in Hessen, für jugendliche Gewalttäter, was angeblich helfen soll. Ich halte aus pädagogischer Sicht da überhaupt nichts von, weil es ein Trugschluß ist.

    Vor allem waren in dem „Schweizer Modell“, überwiegend oder nur autochthone Straftäter zu sehen. Wer die Psyche dieser Moslems genau kennt, weiß, dass die meisten davon sich auch weiterhin niemals die Absicht haben, sich solch einem Modell zu fügen. Sie würden es wieder als Schwäche des Staates auslegen und nachher die gleichen Blüten treiben. Das verändert gar nichts. Hinzu kommt für mich bei dem Modell, dass die Gerechtigkeit voll auf der Strecke bleibt, wenn es quasi „keine“ strafen sind und für die Opfer keine Genugtuung erfolgt!

    Also wieder nur ein angebliches „Erfolgsmodell“, was dem Täter helfen soll, wobei die Opfer gar nicht erst eine Erwähnung fanden. Über die Opfer wurde auch gar nicht berichtet. Sie werden einfach dabei rausgenommen und vergessen!

    EINE SCHANDE FÜR EINEN angeblichen RECHTSSTAAT!!! WO bleibt da die Gerechtigkeit?

  49. „Nach Ansicht von Sonnen wäre es vertretbar gewesen, den Tätern gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch vorzuwerfen. Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.“

    Das heißt :
    ,IN ZUKUNFT DÜRFEN ALLE MUSLIME NUR NOCH NACH JUGENDSTRAFRECHT BEURTEILT UND ABGEURTEILT ,
    WERDEN,…((wohlmöglich noch bis in alle Ewigkeit))..
    da der Islam bezüglich der Menschenrechte,Gleichberechtigung und sonstige
    europäischen Rechts-und Gesellschaftsnormen auf Vor-aufklärerischem Niveau ist ,und ((wohlmöglich noch bis in alle Ewigkeit bleibt,wenn er sich nicht endlich weiterentwickelt)),da es im heutigen Islam keine Dreieinigkeit Gottes gibt ,also Gott nicht Mensch geworden ist und auch Gott nicht in der Gestalt des heiligen Geistes in jedem Menschen lebt und wirkt ,sind diese Werte für den heutigen Islam nicht zwingend ;daher ist für ihn daher auch der hohe Respekt vor dem Menschen nicht zwangsläufig wie im Christentum ! Ein Christ ,der ein guter Christ sein will ,muß daher zwangsläufig auch Demokrat sein ,Gleichberechtigung und Menschenrechte einhalten u.s.w. ,all das was wir hier europäische,zivilisatorische Errungenschaften nennen ,ein Muslime muß nicht ,er kann sie einhalten ,denn da bei ihm Gott nicht im Menschen ist ,braucht auch nicht der Mensch und dessen Rechte den hohen Respekt wie im Christentum .
    wie sagte Ehsam Jami so treffend :

    „Es gibt keinen guten Islam, es gibt höchstens gute Muslime, die nichts auf diese intoleranten Regeln ihrer Religion geben.”

    http://www.cicero.de/97.php?ress_id=9&item=2563
    http://www.pi-news.net/2008/04/ehsan-jami-es-gibt-keinen-guten-islam/

    ALSO : SOLANGE ES ISLAM GIBT (wie heute):

    NUR JUGENDSTRAFRECHT FÜR MUSLIME !

    ist doch logisch ..oder ???

  50. Nach Ansicht des Hamburger Kriminologen spielte der hohe Erwartungsdruck der Öffentlichkeit eine Rolle bei dem Richterspruch. „Über die Video-Aufnahmen konnte jeder das Verbrechen sozusagen live miterleben.“

    Genau die Tatsache, dass jeder diese Tat auf Video sehen konnten, ist wichtig gewesen. Dadurch konnten auch die verblendeten Bürger endlich mal vor die rauen Tatsachen gestellt werden, wie es ist, kulturbereichert zu werden.
    Der Erwartungsdruck war nicht zu hoch, sondern einfach gerechtfertigt, da die Tat nicht durch irgendwelche gutmenschlichen Richter á la Riehe oder die MSM heruntergespielt bzw. verharmlost werden konnten.

  51. OT
    Akte Islam berichtet von einem Fall aus Dänemark:

    Multikulturelle Gefangenen-Befreiung auf dem Friedhof

    Der 30 Jahre alte libanesische Schwerverbrecher Hassan Mohammed El-Souki muss seit Dezember 2007 eine 14 Jahre währende Gefängnisstrafe in Dänemark absitzen. Nun verstarb seine Mutter. Und man genehmigte ihm, in Anwesenheit von Polizisten am Begräbnis auf einem Kopenhagener Friedhof teilzunehmen. Hunderte Libanesen hatten dort offenkundig Kenntnis von einem Plan, der die Polizei überraschte: Der Mann riß sich am Grab seiner Mutter von den Polizisten los und rannte zu einem mit laufendem Motor wartenden Fahrzeug. Als die Polizisten ihm folgen wollten, versperrten ihnen die Mitbürger den Weg. Nicht nur das: Die „Trauergäste“ warfen auch Steine auf die Polizisten, die den Schwerstkriminellen verfolgen wollten. So konnte der Häftling entkommen.

    Und nun wird landesweit nach ihm gefahndet. Ob die multikulturellen Trauergäste nun eine Bestrafung fürchten müssen, darüber berichten dänische Medien noch nicht. Hassan Mohammed El-Souki sollte nach der Verbüßung seiner Gefängnisstrafe eigentlich aus Dänemark in seine Heimat Libanon abgeschoben werden, wo er den „Beruf“ des Rauschgiftschmugglers erlernt hatte.

    wo er den „Beruf“ des Rauschgiftschmugglers erlernt hatte.“ Köstlich!

  52. …finde das Urteil auch ungerecht.
    Die beiden sollten jeweil für 30 – 40 Jahre in den Knast wander. Und danach meinetwegen abschieben. X mal haben sie vorher gezeigt, dass sie im wahrsten Sinne des Wortes Asoziale sind. Damit ist nicht mal die Tat gesühnt, …und der Schutz der Allgemeinheit ist nach ein paar Jahren, wenn sie rauskommen auch wieder dahin. Es müssten Strafen her, die wirklich weh tun. 12 Jahre angesichts der Gewaltexzesse ist läppisch.

  53. das dumme ist, daß wenn serkan a. ausm knast kommt, die türkei dank der links-grünen eu-faschisten schon längst in der eu ist und eine abschiebung damit auch hinfällig

  54. Ich bin kein Jurist und will mich deshalb über den rechtlichen Aspekt des Urteils nicht äußern. Aber rein vom Standpunkt der Vernunft her betrachtet war das Urteil viel zu mild. Wenn ein gefährlicher Gewaltverbrecher zu 9, 12 oder meinetwegen auch 50 Jahren Gefängnis verurteilt wird, dann bedeutet das nur, daß es (höchstens) 9, 12 oder 50 Jahre dauert, bis er wieder auf unschuldige Menschen losgelassen wird und somit Gelegenheit hat, weitere entsetzliche Straftaten zu begehen.

    Die Vorstellung, daß ein Verbrecher aufhört ein Verbrecher zu sein, nur weil ein paar Jahre vergangen sind, ist völlig lächerlich. Menschen ändern sich fast nie grundlegend, und falls ausnahmsweise einmal doch, so läßt sich das nicht mit Sicherheit feststellen. Jeder Gewaltverbrecher ist somit sein Leben lang ein untragbares Risiko für die Gesellschaft.

    Ein Mensch, der so ungefährlich ist, daß man es verantworten kann, ihn irgendwann in der Zukunft jemals wieder frei zu lassen, den braucht man gar nicht einzusperren.

    Fazit: In einem Land wie Deutschland, in dem es keine Todesstrafe gibt, kann das einzig akzeptable Urteil für derartige Extremtäter nur „lebenslang“ lauten – und zwar ohne jede Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung.

  55. Straftäter sind offenbar Leistungsträger der Gesellschaft, die daher unter einem besonderen Schutz stehen.

    So muß man wohl die Gesetzeslage interpretieren, wie uns die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), wissen läßt. Abschiebung ist nicht.

    Vergeßt die Parteien. Die CSU macht da gerade ein wenig in Populismus, wenn sie Abschiebung ins Gespräch bringt. Da hat sogar die Böhmer ganz recht.

    Es wird Politik gegen die Bürger gemacht. Angefangen beim Ermächtigungsgesetz zugunsten der EU, über die Gesetze zur Vergläserung der Bürger. Konteneinsicht. Abhören. Überwachen. Pseudo-Integration von Leuten, die sich hier nicht integrieren wollen. Und die wir auch nicht mehr loswerden. Ganz im Gegenteil, die werden immer mehr.

    Ein Faß ohne Boden.

    E.Ekat

  56. War nicht auch der brutale Koffermörder von Berlin, die die minderjährige Crsitina oder wie sie hieß, auch wieder auf freien Fuß los gelassen worden?

    Ein brutaler Mord, die Leiche im Koffer verbrannt und Freispruch…?

    Ich meine, der gehöre zu einer libanesischen oder türkischen Gangster/Mafiafamilie, deswegen hatten die Richter wohl Schiss.

    Wenn man so etwas aber durchgehen lässt, wird es in Deutschland auch für die Zukunft nur radikaler werden.

    Sollten sie doch Richter aus den USA anonym einfliegen lassen, wenn die Richter hier Angst um ihr Leben haben. Die haben 1. Mumm und 2. Sekt! 🙂

  57. Wer schützt uns eigentlioch vor solchen Gewalttätern?
    Die beiden kosten dem Staat jetzt für die Unterbringung in der Haftanstalt 650.000 Euro.
    Dafür gibt es 1.000.000 Mittagsessen für die armen Leute in Afrika.

  58. #57 Dirk Diggler (10. Jul 2008 14:03)

    die türkei dank der links-grünen eu-faschisten schon längst in der eu ist und eine abschiebung damit auch hinfällig

    Ersteres wollem wir mal nicht hoffen und zweitens kann m.W. aus innerhalb der EU abgeschoben werden, wenn nur der politische Wille dazu da ist. Ich meine mal von einem östereichischen Nazi und notorischen Holocaustleugner gehört zu haben, der von hier in die RÖ abgeschoben wurde und hier nie wieder rein darf.

  59. Ich denke, das Urteil ist im Sinne des großteils der Bürger in diesem Land, also „im Namen des Volkes“, auch wenn es dem Multi-Kulti-Gesindel nicht in den Kram passt.

  60. “Nach Ansicht von Sonnen wäre es vertretbar gewesen, den Tätern gefährliche Körperverletzung statt Mordversuch vorzuwerfen. Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.”
    Der wird auch als 22-jähriger nicht abgeschlossen sein. Und was folgt daraus? Freibrief zum Morden für Imbezile?

    “ Die Richter entschieden zwar unabhängig, aber ganz frei machen könnten sie sich dennoch nicht von Erwartungshaltungen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen. (…)“
    Kennen wir auch aus dem Fall Mügeln. Da hatte ein bisher unbescholtener 22jähriger die Scheibe einer Pizzeria eingeworfen und dafür acht Monate OHNE Bewährung bekommen. Sag noch einer, dass es da keinen Erwartungsdruck gab, v.a. von den Politikern und der veröffentlichten Meinung…

    ÄBereits vorgestern haben sie in den Tagesthemen dem Freiburger Kriminologen Hans-Jörg Albrecht die Frage gestellt:“Welche Perspektiven haben Jugendliche, wenn sie nach 8 Jahren aus der Haft entlasen werden?” Antwort: “Sie haben ein Stigma und schlechte Lebenschancen”. OK, so eine Antwort kann man auch geben, ohne Kriminologe zu sein. Tja, hätten sich die Typen das mal vorher überlegt.“

    Genau. Als (Beinahe-) Mörder zu hoffen, du kommst raus und es ist alles wie vorher, ist auch etwas zu viel verlangt. Wie gesagt, der Mügelner Scheibenzerdepperer wird auch ein Stigma weghaben – wegen einer Lappalie.

    Raspail

  61. Es ist schier unglaublich, dass selbst solche Verbrecher möglicherweise nicht (jedenfalls nur mit Schwierigkeiten) abgeschoben werden können. Dazu ein Zeit-Artikel über das Vorgehen in den USA:

    Nach Plänen des Departments für Homeland Security, dem die Immigrationsbehörde INS untersteht, sollen allein in diesem Jahr rund 200.000 straffällig gewordene Ausländer abgeschoben werden; davor schützt auch eine Green Card nicht. Der Nachweis einer Straftat ist übrigens nicht nötig. So hat Homeland Security nach 9-11 rund 5000 Moslems, teils auf Verdacht oder wegen Formalien abschieben lassen. In bestimmten Einzelfällen kann sogar die amerikanische Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden.

    http://www.zeit.de/online/2008/28/immigration-usa

  62. PI zitiert:
    “ … an der Höchststrafe von zehn Jahren“ orientiert. Die gelte beispielsweise auch für mehrfache Mörder, die einschlägig vorbestraft sind.

    Klartext: Mehrfachmörder sollen nicht „nur“ alle 10 Jahre, sondern besser, alle 5-8 Jahre morden.
    Super.
    Möchte der Verfasser, daß sein Töchterchen auf dem Schulweg neben dem „resozialisierten“ Mehrfachmörder in der Straßenbahn sitz? Nein? Wie „populistisch“.
    Ja? Wie glaubwürdig!

    “ … Ausnahme, dass kein Jugendstrafrecht angewendet wurde. Da gibt es aber unbestritten ein Nord-Süd-Gefälle.“

    Das Nord-Süd-Gefälle gibt’s auch bei den Gewaltkriminalitäts-Fällen. 🙂

    Simple Wahrheit: Je mehr gewaltkriminelle Deutschenhasser einsitzen oder abgeschoben werden, desto weniger Gewaltkriminalität gibt’s.
    Ergänzend: Liberale Waffengesetzgebung.
    Statistiken sprechen hier eine eindeutige Sprache:
    Liberale Waffengesetze = weniger Gewaltkriminalität.

  63. Vorabmeldung bei wdr.de:
    „Bickendorfer-Gangster“: Bis zu vier Jahre Haft
    mehr in Kürze…

  64. Also wenn jemand Anlauf nimmt, um einem am Boden liegenden Menschen gegen den Kopf zu treten… dann ist das ja wohl mehr als deutlich, dass der Täter den Tod seines Opfers in Kauf genommen hätte. Es kann nicht sein, wie viele Menschen, die sich auch noch Experten schimpfen, so eine Meinung vertreten können.

    UND: Für jedes Mal, wenn der Typ den Stinkefinger zeigt, sollte er noch ein Jahr drauf bekommen. Respektloser gehts doch gar nicht mehr. Trotz des Urteils, spuckt er allen ins Gesicht.

  65. #64 von Zitzewitz

    Die Italiener haben Horden von organisierten schwerkriminellen Rumänen abgeschoben, weil diese die öffentliche Sicherheit gefährdeten.
    Wenn der politische Wille da ist: Kein Problem.
    Wg. Diskriminierungsgejammere aus Brüssel:
    Die EU-Nazis halten brav die Schnauze wg. Dirigismus-Vorwürfen. Außerdem läßt sich am CO2-Schwindel besser verdienen.

    Wenn ich mir seine Gegenspieler anschaue, wird mir Berlusconi immer sympathischer. 😉

  66. „Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.“

    Gute Frage!

    Meine Vermutung: Brüsseler EU-Nazis haben ihre sozialistischen Finger im Spiel.

  67. Die Richter hätten im Zweifelsfall immer eine Entscheidung zu Lasten der Angeklagten getroffen.

    Ja, und…? Eine Gerichtsentscheidung ist IMMER zu Lasten der Angeklagten, darum sind sie die „Angeklagten“. Da hat wohl einer sein Hirn ins Pfandhaus getragen…

  68. @#70 Newthing

    UND: Für jedes Mal, wenn der Typ den Stinkefinger zeigt, sollte er noch ein Jahr drauf bekommen. Respektloser gehts doch gar nicht mehr. Trotz des Urteils, spuckt er allen ins Gesicht.

    Daran sieht man auch den Wert der Entschuldigung bei dem Opfer: Diese Entschuldigung hat in etwas den gleichen Wert, wie ein bereits gammelig stinkender Fisch in einem Feinschmecker-Restaurant.

    Wenn die Charakter gehabt hätten, dann hätten sie wenigstens aus diese erbärmliche Entschuldigung verzichtet.

  69. Ich weiß nicht was an dem Urteil zu hart sein soll: Mordversuch+Vorstrafenregister da kommen 12 Jahre hin. Die Hooligans die David Nivel an den Rande des Todes schlugen bekamen maximal 10 Jahre, aber die hatten afaik auch kein Vorstrafenregister.

  70. #7 Informant

    Da hier schon öfter „Mehmet“ als Beispiel bezüglich einer erfolgreichen Ausweisung genannt wurde, möchte ich mal eines klarstellen:

    Mehmet wurde erst nach langen juristischen u. politischen Hickhack in die Türkei abgeschoben von wo aus er sich erfolgreich in die Bundesrepublik zurück klagte.

    Er lebt heute zwar in der Türkei, aber nur weil er aus D wegen einer offenen Haftstrafe ( verprügelte u. erpresste Geld von Eltern) geflohen ist, er kann jederzeit zurück kommen.

  71. Ich hoffe, die Beiden verfaulen im Knast! Und bis dahin sollten sie sich möglichst oft nach der Seife bücken müssen…

  72. Ja, Herr Sonnen, sicher wäre es formaljuristisch vertretbar gewesen, nur (wieder mal) auf gefährliche Körperverletzung zu klagen, sicher hätte man auch weiter die Ausnahme als reale Regel belassen können – und einen Zwanzigjährigen nach Jugendstrafrecht aburteilen können.

    Man hätte. Aber man konnte auch rechtlich einwandfrei auf versuchten Mord klagen und einen Zwanzigjährigen mit verfestigter, krimineller Persönlichkeit nach normalen (Erwachsenen)Strafrecht belagen.

    Herr Sonnen, wo ist also Ihr Problem? Wir, das einheimische Volk, können solch dumme Rabulistik wie die Ihre nicht mehr hören,wir wollen diese ganzen Entschuldigungen, das grundsätzliche Herausgreifen des kleinstmöglichen Strafmaßes für skrupellose Straftäter und Menschenschinder nicht mehr länger erdulden.

    Herr Sonnen, wir können solch abgehobenen „fürchterlichen Juristen“ wie sie in unserem Land nicht mehr länger ertragen.

  73. „Bickendorf-Gangster“:
    Das Kölner Landgericht verhängte gegen zwei junge Männer Jugendstrafen: Kevin K. (18) muss vier Jahre ins Gefängnis. Der Anführer der Gang, Thomas M. (18), wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und zehn Monaten.
    http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet10/bickendorf_gangster/080710.jhtml

    Nun ja, Urteile wie das in München sind es nicht gerade. Immerhin aber keine Bewährungsstrafen für die Anführer mehr. Bei solchen Wiederholungs-Gewalttätern darf es in Zukunft keine Bewährungsstrafen mehr geben!

  74. Der Hammer, was der Sonnen von sich gibt.

    Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind

    Zu hoch im Vergleich…..

    Ob der Hornochse mal auf die Idee kommt, dass unter Umständen die anderen Urteile vielleicht etwas niedrig ausgefallen sind?

  75. Hat irgend jemand irgendein Sterbenswörtchen des Gutirechtlers Berrnd-Rüdeger Sonnen zu dem Skandalurteil des Komaschlägerrichters Riehe vernommen?
    Nicht?????
    Hab ich mir fast gedacht.

  76. Das ureti ist im Vergleich zu anderen Fällen wirklich hoch ausgefallen. Das liegt aber daran, dass hier kein Kültürbereichererbonus gewährt wurde. Es wurde einfach nach Recht und Gesetz entschieden. Das kommt mittlerweile so selten vor, das bestimmte Kreise superhysterisch reagieren.

  77. Möchtegernakademiker Sonnen:
    „Ich halte das Urteil insgesamt für deutlich zu hoch, auch gerade im Vergleich zu Fällen, die uns bekannt sind.“

    Sonnen hätte wohl ein „Urteil“ à la Riehe vorgezogen mit ein paar Therapieplauderstündchen für den ach so jugendgeschädigten armen Angeklagten, wie das den Sozialpädagogenfuzzis so genehm ist.

    Gottseidank haben die Richter in Müchen anders entschieden als es den multikultibewegten Linksfaschos lieb ist!

  78. vor einigen Jahren hat dieser Herr Sonnen schon einmal im „Spiegel“ in einem aufsehenerregenden Interview im Disput mit Herrn Roman Reusch seine weltfremden und linksidiotischen Welterklärungen verbreitet, leider habe ich das Heft nicht mehr. Er hat sich auch damals Herrn Reusch gegenüber als äußerst arroganter und völlig realitätsferner Elfenbeinturmidiot dargestellt. Somit ist dieses Statement von ihm nicht wirklich überraschend, er isr und bleibt ein mensch, dem ich kulturelle Bereicherung wünsche, ihm wünsche, in der Realität von Berlin-Neukölln anzukommen. Selbst ein SPD-Linker wie Buschkowsky ist dort schon viel weiter.

  79. Gepriesen sei Allah, der Allbarmherzige!
    Egal wie man die Strafe einschätzt.
    Wichtig ist doch, daß sich das Urteil in den einschlägigen Kreisen rumspricht. Das werden sie ja wohl noch begreifen.
    Die Frau Böhmer hat neulich bessere Integrationswilligkeit angefordert. Es würde u. a. die gesellschaftliche Achtung erhöhen. Erstaunlich, wie es sich bis nach „oben“ rumgesprochen hat, daß die deutsche Bevölkerung die Türken als den letzten Dreck betrachtet.

  80. „Die Verteidigung der Rechtsordnung verbietet uns eine Bewährungsaussetzung für Ihre äußerst brutalen und sinnlosen Taten“ Mit diesen klaren Worten verkündete der Herforder Amtsgerichtsdirektor Bernd Krahe ein sehr hartes Urteil:
    Zwei Jahre Haft für den vorbestraften 22-jährigen Albaner Gazim H. (Name geändert).

    http://www.westfalenblatt.de. Herforder Zeitung berichtete am 25.06.2008:

    „Der vielfach Vorbestrafte, der ebenso wie seine Brüder die Justiz permanent beschäftigt, hat am Abend des 25. Januar zwei unschuldige junge Männer mit einer Flasche schwer verletzt. Dafür soll er nach dem Urteil des Schöffengerichts zwei Jahre im Gefängnis absitzen und kann dort Wiedersehen mit einem Bruder feiern.
    Gazim H. war damals unterwegs zur Discothek »X«. Er unterhielt sich mit einigen Leuten und ging weiter. Doch ohne jeden Anlass rannte er plötzlich zurück, schrie »Wollt Ihr mal sehen, wie ich unter Crack abgehe?«, ergriff eine dort stehende Weinflasche und hieb sie einem 18-jährigen Azubi seitlich gegen die Schläfe, nachdem er ihm schon einen Kopfstoß und einen Tritt versetzt hatte. Die Flasche zerbarst, mit dem Rest stieß er gegen den Bauch eines 19-Jährigen, der seinen Freund aus der Gefahrenzone ziehen wollte. Der hielt instinktiv den Arm schützend vor den Bauch. Er erlitt dauerhafte Verletzungen, weil seine Sehnen glatt durchtrennt wurden. Auch nach mehreren Operationen sind die Schäden nicht behoben. Seinen linken Daumen kann er nicht mehr bewegen. Der junge Mann, der heute noch krankgeschrieben ist, muss wahrscheinlich seine Maler- und Lackiererausbildung abbrechen.
    Nach den grundlosen Gewaltausbrüchen hatte Gazim H. zu verhindern versucht, dass Krankenwagen und Polizei gerufen wurden.
    Er verschwand in der Disco. Doch ein Bekannter führte die Polizisten zu dem Gewalttäter. Zur Leistung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld wird der Sozialhilfeempfänger wohl niemals in der Lage sein.

    „Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle!” (Maria Böhmer, CDU-Integrationsbeaufragte)

  81. #10 No-go-Area-fuer-Deutsche „hahaha … und die richtig schweren jungs in stadelheim freuen sich über das süße pärchen gyros und döner-frischfleisch“

    Richtig, da werden sie ge….t. Und das ist fuer die eine schlimmere Strafe als alles andere.

  82. #91 Aufgewachter (10. Jul 2008 16:47)

    Danke für den Link.

    Ehrliche Worte:

    „SPIEGEL: Wovon haben wir zu viel?

    Reusch: Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten. Jeder Einzelne dieser ausländischen Täter hat in diesem Land nicht das Geringste verloren. Jeder, der sich in dieser Weise aufführt, verdient es, dieses Landes verwiesen zu werden. Hier sind die gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten einfach erbärmlich gering. Unser Gesetz strotzt von Ausweisungsschutz über Ausweisungsschutz …

    Sonnen: … und das ist auch richtig so, Herr Reusch! Was soll denn der junge Türke, der hier straffällig geworden ist, in der Türkei? Er ist hier geboren, hier aufgewachsen. Er spricht gar kein Türkisch.

    Reusch: Die sprechen kein Türkisch, aber größtenteils auch kein Deutsch. Sie haben ein Vokabular von 500 Wörtern, weitgehend grammatikfrei. Aber in diesem Land regiert das liberale Bildungsbürgertum, das in anderen Gegenden wohnt und nichts davon mitbekommt. Diese Leute lehnen sich zurück, schwingen große Reden und erbringen keinerlei Integrationsleistungen, das überlässt man der Unterklasse.“

    Der Sonne hat ist vollkommen verblendet in seinem Türmchen, hoffentlich holt den mal ein Kulturbereicher daraus. Aber das ist dem Rotweingürtel, in dem er wahrscheinlich seine Zelte aufgeschlagen, eher unwahrscheinlich.

  83. @#35 Akkon (10. Jul 2008 12:19)

    …..Trotzdem ist es völlig unsinnig die jetzige
    Situation nur den 68igern anzuhängen.
    Die Medien , welche nicht nur von 68igern besetzt sind ,tragen einen weitaus grösseren Anteil am langsamen Verschwinden der Demokratie.

    Holla? Wo lebst du? Gerade in den Medien herrscht die härtest denkbare Maisntream-Sharia die man sich nur vorstellen kann. Der durchschnittliche Journalist in Deutschland wählt zu 30-40% Grün, 40-50 % SPD und Links davon. Wenn es hoch kommt sind gerademal um die 10% dem politisch neutralen bis konservativen Lager zu zurechnen. Kommst du dann zur öffentlich rechtlichen Parteibuchgilde, dann rechne lieber mit bis zu 80% auf Parteilinie eingeschworenen Wahlkampferfüllungsgenossen

  84. „Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz.“

    Man fasst sich an den Kopf bei dieser Aussage.

    Bei welchem hochgradig asozialen Verbrecher kann man denn nicht sagen, dass es ihm an sozialer Kompetenz fehle?
    Keinem einzigen, ansonsten würden sie ja nicht hochgradig asoziale Verbrechen begehen.

    Und was die Scherereien bezüglich eines Abschiebungsverfahrens anbelangt: Die zuständigen Stellen in der Verwaltung haben von nun an ca. 10 Jahre Zeit sich damit zu befassen.
    Könnte zwar knapp werden aber ich denke unsere Bürokratie schafft es noch termingerecht…

  85. #96 Phygos

    gebe dir natürlich Recht das öffentl/unrechtl.
    zu 90% Spd ,Linke oder Grün wählt – ist anscheinend dort Breufseinstiegsvoraussetzung …um der unausgesprochenen Südländer Zensur zu dienen
    -helfen tuts niemandem-

    Trotzdem bin ich der Meinung das Springer
    oder Bertelsmann,Dumont usw. nicht auf rotgrüne 68iger Journalisten setzen –

    Probleme werden von linksrechts solange verschwiegen bis sie unlösbar werden
    und das ganze Land voller Moscheen steht
    Spätestens dann hat uns die Religionsfreiheit von der Demokratie völlig befreit…

  86. #72 Philipp (10. Jul 2008 14:51)

    Die Italiener haben Horden von organisierten schwerkriminellen Rumänen abgeschoben, weil diese die öffentliche Sicherheit gefährdeten.

    Das stimmt. Wie mir aber aus gut unterrichteten Kreisen berichtet wurde, haben sich die vlads nach Spanien und UK abgesetzt und machen von dort aus weiter. Insbesondere die britische Justiz tut sich da genau wie unsere sehr schwer mit entsprechenden Massnahmen und Abschiebungen.

  87. Im Übrigen hat der Mord in der Jugendstrafanstalt Siegburg, wo Jugendliche einen anderen Gefangenen gefoltert und sogar getötet haben, doch gezeigt, dass der Vollzug alles andere als ein gewaltfreier Raum ist.

    Wie sind die Gefangenen denn auch untergebracht? Jede Zelle ist besser ausgestattet, als die Kasernenstuben der Bundeswehrsoldaten. Die Vollzugsbeamten sind dazu noch viel zu alt und untrainiert. Das ist für die doch wie ne Klassenfahrt – ein Witz.

    Die Zellen sollten einfach nur ein Raum sein. Mit nem Loch zum Pinkeln und Kacken und einem Betonblock, auf dem die Kriminellen pennen können. Raus dürften sie nur zum Steinehacken im exklusiv für sie trockengelegten Steinbruch! Wer das nicht will soll nicht klauen oder gar morden!

    Realität: Sie bekommen ne Ausbildung, werden dafür auch noch bezahlt, sie bekommen drei Mahlzeiten am Tag… hört sich doch klasse an. Sie bekommen alles, worauf so manche Hartz IV Familie verzichten muss! Das System stinkt.

  88. #5 Phygos
    Sehr „visueller“ Beitrag . Trifft es auf den Punkt !

    Mehrfache Vorstrafen und diese widerliche Tat,
    rechtfertigen auf jeden Fall den Richterspruch !

    Wenn man bedenkt, dass nicht jede begangene Straftat auch tatsächlich zu einem Verfahren (polizeilichem Eintrag) wird – dann waren die schon viel zu lange in Freiheit !!!

    Diese beiden Spackos hätte ich…..

  89. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.

    Ah so. Alles klar. Nach wievielen Delikten und Toten ist denn dann der Entwicklungsprozess abgeschlossen?

    100 Drogendelikte und 250 Raubmorde? Oder erst bei 3000 Toten zusammen am Stück wie bei 911? Oder ist da die soziale Kompetenz noch immer nicht abgeschlossen?

    Mann, Mann, Mann! Bei solchen bornierten Ausführungen empfehle ich die Ausweisung dieser „Kriminologen“ gleich mit. Sollen die mal in der Türkei die Rechtsordnung modernisieren. 😀

    Wie bereits woanders ausgeführt. Das Urteil war eher noch zu milde. In 1-2 Jahren, so steht zu befürchten, schieben die ihren Stinkefinger wieder in der Gegend rum und suchen neue Opfer.

  90. Herr Sonnen hat allerdings Recht, dass es an sozialer Kompetenz fehlt. Er sollte das nur auf andere Personen, ihn inklusive, ausdehnen.

  91. Na, da hätte der Bruno seine Freude damit.

    Komisch, dass die Gemüter so aufkochen, bei einem alten Artikel.

    Jedoch möchte ich das Geschreibsel niemand vorenthalten, da ich so etwas ja löschen muss. Als Zitat darf ich es ja reinsetzen. Wenn nicht, PI, übernehmen sie 😉

    man was ist das hier eigentlich für ein artikel??
    alleine schon koran als lügenbuch zu beschreiben usw.
    echt rassistenseite hier!!
    wer auch immer das geschrieben hat der soll mal seine mutter ficken.ich bin selber grieche und stehe zu spiridon.der wird sowieso keine ganzen 8jahre drinne sein das sage ich euch jetzt schon.ich hasse dieses scheis deutsche land und diese leute hier.vergewaltigt mal lieber eure kinder und lasst sie verhungern und stellt euch danach bischen dumm ein,der richter wird euch in eine psychatrie bringen lassen und die sache wird vergessen sein.ich hoffe das die jugendkriminalitaet weiter gehen wird!! das wird alles noch schlimmer!! immer im internet die grosse klappe haben aber draussen immer die klappe halten.armesss deutsches drecksland, ihr müsst sogar im eigenen land angst haben um euer leben.von tag zu tag wandern immer mehr auslaender ein…jetzt kommen schon die russen 😉
    kenne selber 4 leute die abgeschoben wurden sind und jetzt wieder in deutschland sind mit einer neuen identitaet und auch illegal. fickt euch ihr hitler leute!!

  92. Tja- diese Linken Arschbacken werden wohl nicht eher Ruhe geben, bevor nicht unser schönes Bayern von GRÜNEN und ROTEN genauso zu Grunde gerichtet ist, wie Berlin!
    GOTT SCHÜTZE UNS VOR EIS UND SCHNEE; VOR GRÜNEN UND DER SPD!

  93. Leute, bedenkt dass Justitia blind ist, also die Richter auch.

    Ich bin immer wieder fassungslos, dass Intensivtäter immer wieder milde ‚bestraft‘ werden.

    Bau als Deutscher einmal Scheiße, dann kriegst Du den Rechtsstaat voll in die Fresse.

    Mal jetzt ganz logisch betrachtet:
    Wie kann es angehen, dass jemand über 40 mal vor Gericht stand und zwar wegen schweren Straftaten, immer noch auf freiem Fuß ist?

    Nun gut, die Buben werden in der ***** JVA sicherlich geläutert werden…

  94. Justitia ist nicht blind, denn wäre sie blind, würde sie ohne Ansehen der Person urteilen. Tut sie aber nicht, sie lüpft regelmässig vorm Urteilsspruch die Augenbinde. Die Frau ist die Hure der Politik geworden.

  95. Konkrete Anhaltspunkte für Selbstmordabsichten habe die Justiz nicht. Anwalt Gallus sagte, die Mutter, die Schwester und die Verlobte von Serkan A. hätten ihn schon in der Haft besucht.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,565174,00.html

    Na Hauptsache man kümmert sich um die Täter. Die hat es ja im Gegensatz zum Opfer echt schlimm erwischt. Haben diese Idioten mal daran gedacht, das Opfer zu besuchen und sich persönlich für ein Mitglied ihrer Bande zu entschuldigen?

    Eigentlich bin ich ja nicht so. Aber hier schreibe ich: Ein Suizid wäre von Vorteil für alle Beteiligten!

  96. @ #111 D.N.Reb

    So kann man es auch ’sehen’…

    Justitia meinte ich ja nur im übertragenen Sinne, ich wollte eigentlich nur die Richter kritisieren.

    Es ist doch wirklich kaum auszuhalten, dass Täterschutz vor Opferschutz gilt.

    Täter gehen lachend aus dem Gerichtssaal, während die Opfer und die Co-Opfer konsterniert sitzen bleiben und gar nicht fassen können, was ‚Im Name des Volkes‘ gesprochen wurde.

  97. Wenn ich mich recht erinnere haben die beiden Täter doch darum gebettelt, nicht in ein Jugend-Gefängnis zu kommen, weil sie genau wissen, daß es dort härter zugeht als in denen für Erwachsene. (Man erinnere sich an den Vorfall in der Jugend-JVA Siegburg[!])

  98. @ #115 KarlMiller

    Das ist aber herzerweichend.

    Die Buben gehören dorthin, wo sie ihre Opfer hingeschickt haben.

    Ich bin aber trotzdem gegen die Todesstrafe, da es die Chance der Wiedergeburt gibt (frei nach Sledge Hammer).

    Aber Du hast recht, ich habe mal mit einem JVA-Beamten geredet und er meinte, dass dort wirklich schlimme Dinge abgehen.

    Obwohl im Erwachsenenknast auch nicht alle Zuckerschlecken ist…

  99. Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.

    Die Frage, wer es zu verantworten hat, daß Türken einen besonderen Schutz vor der Ausweisung genießen, ist leicht zu beantworten:
    Es sind die europäischen Politiker, die 1963 mit der Türkei das Assoziierungsabkommen geschlossen haben.

    Bereits 1959 bewarb sich die Türkei um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 1963 wurde zwischen der Türkei und der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das sogenannte Ankara-Abkommen. Der Vertrag stellte der Türkei erstmals auch eine Mitgliedschaft in Aussicht. Dieser „Vorbereitungsphase“ sollte am Ende einer Übergangphase in der Endstufe die Zollunion und damit eine mögliche spätere türkische Mitgliedschaft in der EG folgen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrittsverhandlungen_der_T%C3%BCrkei_mit_der_Europ%C3%A4ischen_Union

  100. Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.

    Eigentlich bedeutet die Logik der Rechtslage des Abschiebungschutzes, daß Türken in Deutschland dringender vor Türken in der Türkei geschützt werden müssen, als Deutsche vor Türken in Deutschland.

  101. Völlig in Ordnung das Urteil!

    Und für ihre Stinkefinger würde ich gleich nochmal 2 Jahre draufpacken !

  102. #107 asmodi (10. Jul 2008 20:01)

    Ich bin davcon überzeugt, daas der angebliche Grieche, der das gschrieben hat, Türke ist, auf jeden fall aber Muslim.

  103. #77 SpearHead

    „Mehmet“…Er lebt heute zwar in der Türkei, aber nur weil er aus D wegen einer offenen Haftstrafe…geflohen ist…

    Ergänzung: Er hatte sogar eine Zeit lang eine eigene TV-Show im türkischen Fernsehen bekommen!

  104. Der Anwalt des Türken Serkan A. ist sein Geld wert: Jetzt drückt er in Vorbereitung der Revision schon mal kräftig auf die Tränendrüse.
    Die Süddeutsche Zeitung heute „Verteidiger eines U-Bahn-Schlägers fürchtet Selbstmord seines Mandanten“
    .
    Sein Mandant ist nämlich in einem ganz schlechten psychischen Zustand – ohGottohGott – und deshalb hofft er, dass sein Mandant sich nichts antue.
    Denn der sei „fix und fertig“.
    Wenn dem so ist, dann hat der Türke diesen Zustand auf jeden Fall mit seinem zusammengetretenen Opfer gemeinsam.
    Und: Das Zeigen des Stinkefingers war nur „in letztes Aufbäumen am Rande des Selbstmords“.

    Auch wenn Serkan samt weiblichem Anhang Stinkefinger zeigt, sollen wir sogar deshalb noch Mitleid zeigen.-
    Das ganze artet langsam zur Komödie aus.
    Mir wird speiübel bei diesem verlogenen Gejammere:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/631/185050/

  105. #98 Eraser (10. Jul 2008 18:14)
    “Er hätte es außerdem befürwortet, wenn auch Serkan A. eine Jugendstrafe erhalten hätte. Das Jugendstrafrecht komme zur Anwendung, wenn Entwicklungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Bei Serkan A. fehle eindeutig soziale Kompetenz.”

    —–

    Klar wird die Anwendung von Jugendstrafrecht befürwortet. Denn anders als nach Erwachsenenstrafrecht, wo in der Regel nach Verbüßen von 2/3 des Strafmaßes bei guter Führung eine Entlassung möglich wird, ist dies beim Jugendstrafrecht schon nach Verbüßung der Hälfte möglich.
    Angenommen es kommen für Serkan A. nach der Revision bei Anwendung des Jugendstrafrechts 10 Jahre raus, kann er nach 5 Jahren schon wieder frei rumlaufen und den nächsten Scheißdeutschen zusammentreten.

  106. Sie verschweigen natürlich, daß die Verbrecher niemals die ganze Zeit absitzen werden müssen. Nach 1/2 oder 2/3 der Zeit sind sie wieder draussen. Man kann sich also ausrechnen wie lange das bei milderen Urteilen sein wird. Zudem ist eine Resozialisierung bei denen lächerlich und eine abgeschlossene Entwicklung werden sie wohl haben, denn Serienverbrechern kann man wohl kaum Naivität unterstellen. Das Endniveau der Entwicklung ist halt erbärmlich niedrig und für normal entwickelte Menschen schwer vorstellbar.

  107. Fragt sich, wer zu verantworten hat, dass zwar Türken besonderen Schutz vor Ausweisung, nicht aber Europäer besonderen Schutz vor Türken genießen.

    Die UltralinkInnen, indoktriniert von Professoren der marxistischen „Frankfurter Schule“, die heute überall an deutschen Gerichten Recht sprechen als Richter und die gleichgesinnten Medienvertreter, die den Bürgern erzählen wollen, was sie zu glauben haben. Kollegen von Josef Fischer (Außerparlamentarischen Opposition (APO)) , Ulla Schmidt (maoistischen Kommunistischen Bund Westdeutschland) Jürgen Trittin (Mitglied im „Kommunistischen Bund“) und Konsorten.

  108. Was für Vollidioten, sie koztzen mich derart an, ich dürfte keine Waffe haben.

  109. herr sonnen,ich lade sie herzlich auf einen nächtlichen spaziergang ein,für „bereicherung light“ empfehle ich münchen neuperlach oder hasenbergl,eine angemessene unterkunft geht in dem fall auf mich.sollten sie eine „gründliche kulturelle bereicherung“ vorziehen,empfehle ich ihnen berlin neukölln oder kreuzberg,eine ebenfalls angemessene unterkunft kann ich ihnen dort auch vermitteln.allerdings kann es passieren,dass sie bei letzterem „bereicherungsprogramm“ unterkunft im örtlichen krankenhaus beziehen müssten.
    wie ist es,haben sie die eier dazu?danach können wir uns in angenehmeren ambiente über ihre auffassung von „angemessenen strafen“ unterhalten,von meiner seite aus auch gern im beisein eines reporter- oder fernsehteams gemeinsamer wahl.

  110. #7 Informant

    Herr PRAKTIKER (oder war Praktikant gemeint?):

    In dem Revisionsverfahren wird lediglich geprüft, ob in der mündlichen Hauptverhandlung Verfahrensfehler begangen wurden, auf denen das Urteil beruhen kann. Dann wird es aufgehoben oder bestätigt. Wird es aufgehoben, geht die Sache an ein anderes Gericht zur erneuten Verhandlung.

    Strafmilderungen sind allenfalls in einem Brufungsverfahren möglich, also einer zweiten Tatinstanz. Das ist der BGH – hier für die Revision zuständig – aber nicht.

  111. Frau Kot und Frau Klau jammern auch schon wieder über „Verletzung der Menschenrechte“.

    Dabei ist dies eines der wenigen halbwegs gerechten Urteile der bayerischen Justiz. Der Leckstein ist eben doch nicht stark genug, um das geliebte Baiern vor Deutschland zu schützen!

  112. Weils gerade wieder wegen Türken geht:

    http://de.rayezlaturquie.com/

    Der link wurde hier mal gepostet vor einem Weilchen, hat mich animiert. Ich habe schon angefangen damit und es macht echt Spaß.
    Jeder markierte Schein, mit dem ich bezahle tut irgendwie richtig gut.
    Man könnte auch sagen, Geld ausgeben leicht gemacht 🙂

  113. Der Herr Sonnen ist ja wohl ein besonderer Experte. Bei Serkan A. fehle die soziale Kompetenz, deshalb hätte man ihn milder verurteilen müssen. Wenn es danach geht, müsste man alle Komaschläger freilassen, denn soziale Kompetenz sucht man hier vergebens. Wie sagte noch der von den Gutmenschen geschasste Oberstaatsanwalt Reusch in einem Interview: „Bei diesen Typen hilft keine Resozialisierung. Sie müssen erstmal sozialisiert werden.“
    Wir werden sehen, dass dieses Urteil in Bayern zu einem spürbaren Rückgang solcher Attacken führen wird.

  114. Vier Gründe warum E.T. sympathischer ist als ein TÜRKE
    1. ER kam alleine
    2. ER hatte sein eigenes Fahrrad
    3. ER lernte UNSERE SPRACHE
    4. ER WOLLTE WIEDER NACH HAUSE

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