- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Widerspruch zwecklos: Erosion des Rechtsstaates

Im Zuge der Europäisierung werden demokratische Rechte abgeschafft. Der Bürger ist lästig, auf Entscheidungen der „Elite“ soll er keinen störenden Einfluss mehr haben, eindrucksvoll sichtbar am Umgang mit dem irischen Nein [1]. Auch gegenüber Behörden soll der „kleine Mann“ sprachlos werden. Immer mehr Bundesländer schaffen das Widerspruchsrecht gegen Behörden- bescheide [2] ab.

Klagen soll, wer sich mit Behördenwillkür oder fehlerhaften Bescheiden nicht abfinden will. Gepriesen wird der erhöhte Aufwand in Orwell’scher Volte folgerichtig als Bürokratieabbau.

Immer mehr Bundesländer gehen dazu über, das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen abzuschaffen. Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann bisher noch einfach, günstig und formlos Widerspruch einlegen – die Behörde muss ihre Entscheidung überprüfen. Um deren Aufwand zu verringern und um die Bürokratie abzubauen, soll der Bürger gleich vor Gericht klagen. (…) Und das Gerichtsverfahren kann teuer werden für den Kläger: Wer klagt, muss zunächst Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Diese bemessen sich in der Regel nach dem Streitwert. Dagegen wäre der Widerspruch oder eine außergerichtliche Einigung für den Bürger sehr viel einfacher und kostengünstiger.

Hier werde auf Kosten der Bürger gespart, kritisiert der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Christoph Heydemann. „Es ist eine Tendenz, dass man sich nicht genug um die Sorgen des Bürgers kümmert, sondern darauf spekuliert, dass der Bürger sich mit Bescheiden, die er unrechtmäßig findet, abfindet“, sagt Heydemann Frontal21.

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Herwig van Niewland, sieht sogar den Rechtsstaat in Gefahr. „Es findet eine Erosion des Rechtsstaates statt“, warnt er gegenüber Frontal21. „Die Möglichkeiten des Bürgers, sich zur Wehr zu setzen, werden schleichend immer geringer.“ Dies führe letztlich dazu, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat schwinde. Der Ex-Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Eckart Hien, befürchtet „weitere Staatsverdrossenheit, wenn der Bürger merkt, dass er einfache Fehler, die die Verwaltung macht, nicht mehr auf einfachem Weg korrigiert bekommen kann“.

Zu den Kritikern gehört auch der Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer, Professor Jan Ziekow. Die Zweckmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen könne ohne das Widerspruchsverfahren schlechter kontrolliert werden, sagt er gegenüber Frontal21. „Man sollte das Widerspruchsverfahren stärken und ausbauen, insbesondere die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen.“ Hier müsse man aufrüsten, anstatt das Widerspruchsverfahren abzuschaffen.

Aber wer will schon Bürgerrechte stärken? Die Links-Grünen als Letzte , die ewig über Basisdemokratie dozierten und jetzt eben diese – als Stammtisch verunglimpfte – „populistische Basis“ – so schnell wie möglich sprachlos machen möchte. Schließlich ist linke Denke zur Zeit Mainstream – also weg mit den Rechten fürs Volk, bevor es merkt, dass es fürchterlich übers Ohr gehauen wird.

(Spürnase: Roe B.)

Beitrag teilen:
[3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [10] [10]
[11] [4] [5] [6] [7] [8] [10] [9] [10]
Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Widerspruch zwecklos: Erosion des Rechtsstaates"

#1 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 08:19 121498678308Mi, 02 Jul 2008 08:19:43 +0100

Die Behörden rechnen mit dieser Maßnahme mit höheren Einnahmen. Wer wird schon wegen geringfügigen Beträgen den Klageweg einschlagen? Diese geringfügigen Beträge läppern sich aber für den Staat zu einem schönen Sümmchen zusammen. Nimmt man z.B. für jeden Bürger einen überhähten Bescheid von 10 Euro im Jahr an, so ergibt sich das hübsche Sümmchen von 800 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Staat.

#2 Kommentar von Beckskompressor am 2. Juli 2008 00000007 08:20 121498682808Mi, 02 Jul 2008 08:20:28 +0100

Na ja, an für sich ist die Eindämmung des Widerspruchrechts ganz gut. In der Behördenpraxis ist der überwiegende Teil von Widerspruchsverfahren auf Menschen zurückzuführen, die der Auffassung sind, zu wenig ALG II zu bekommen.

PI: Sorry, aber das ist wirklich Blödsinn. Es geht um jede Art von noch so lächerlichen Bescheiden für jeden Lebensbereich.

Die verstopfen unseren Behördenapparat, daß es nur so kracht. Wer wirklich was von oder gegen die Behörden will, geht sowieso zum Verwaltungsgericht, da Widerspruchsverfahren als solche nicht nur lange dauern, sondern meistens erfolglos sind.

#3 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 08:22 121498693408Mi, 02 Jul 2008 08:22:14 +0100

Und wenn ausgerechnet der Staat von „Bürokratieabbau“ redet, dann ist etwas faul.

#4 Kommentar von survivor am 2. Juli 2008 00000007 08:24 121498704908Mi, 02 Jul 2008 08:24:09 +0100

Na,ja, wenn Millionen Hartz4 Empfänger Einspruch gegen ihre Bescheide einlegen, dann bricht die Verwaltung halt zusammen.
Ich denke, dass hier der Grund liegt.

PI: Es geht auch um fehlerhafte Steuerbescheide oder um solche, die vorschreiben, wie im eigenen Garten der Weg zur Haustür zu verlaufen oder wo der Baum zu stehen hat… Es geht um unsere Rechte gegen Behördenwillkür.

#5 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 08:25 121498714308Mi, 02 Jul 2008 08:25:43 +0100

@Beckskompressor:

Die verstopfen unseren Behördenapparat, daß es nur so kracht.

Das mag sein. Aber gerade das motoviert die Behörden fehlerhafte Bescheide von vornherin zu vermeiden. Man darft sehr gespannt sein was herauskommt wenn dieser Druck wegfällt.

#6 Kommentar von Andy am 2. Juli 2008 00000007 08:37 121498783608Mi, 02 Jul 2008 08:37:16 +0100

Dann sollte man vielleicht das Widerspruchsrecht nur in den Fällen abschaffen, in denen jemand staatliche Leistungen erhält.

#7 Kommentar von Zu Ende Denker am 2. Juli 2008 00000007 08:39 121498795708Mi, 02 Jul 2008 08:39:17 +0100

Widerspruchsverfahren binden in der Tat die Verwaltungen, aber wie das so ist in der bunderepublikanischen Verwaltungslandschaft: Statt die Ursache- suboptimale Bearbeitung- zu bekämpfen, wird die Wirkung -das Widerspruchsverfahren- eingeebnet, natürlich zu Lasten des Bürgers….

#8 Kommentar von Deutsch-Indianer am 2. Juli 2008 00000007 08:39 121498796908Mi, 02 Jul 2008 08:39:29 +0100

#2 Beckskompressor (02. Jul 2008 08:20)

Dann soll man halt eine Gebuehr von 10 Euro fuer jeden unberechtigten Widerspruch erheben.

Oder besser noch sich fragen, ob es generell sinnvoll ist grosse Teile der Bevoelkerung von Staatskosten leben zu lassen und somit von Behoerden abhaengig zu machen.

#9 Kommentar von Kalfaktor am 2. Juli 2008 00000007 08:44 121498824808Mi, 02 Jul 2008 08:44:08 +0100

@Beckskompressor
Sozialrecht ist zwar gar nicht mein Beritt, aber gerade Mittellose haben im Falle eines (teuren) Prozesses nichts mehr zu verlieren bekommen in Form von Prozesskostenhilfe sicher einiges vom Staat bezahlt. Das Problem der ALG-Zweier (so es eins ist) würde also 1:1 von den Behörden zu den Gerichten verfrachtet. Normalverdiener, die das Kostenrisiko selber tragen, sind die Blöden.

#10 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 08:47 121498845808Mi, 02 Jul 2008 08:47:38 +0100

@Andy:

Dann sollte man vielleicht das Widerspruchsrecht nur in den Fällen abschaffen, in denen jemand staatliche Leistungen erhält.

Ich finde es zynisch ausgerechnet den sozial Schwächsten soetwas zuzumuten.

#11 Kommentar von Deutsch-Indianer am 2. Juli 2008 00000007 08:56 121498896908Mi, 02 Jul 2008 08:56:09 +0100

#10 pippin (02. Jul 2008 08:47)

Dir ist sicher klar, dass man an der „sozialen Schwaeche“ (haeufig ein anderes Wort fuer Faulheit und Verantwortungslosigkeit!) mit Hartz IV sicher nichts aendert, sondern sie nur bis in alle Ewigkeit fortschreibt…

#12 Kommentar von Plondfair am 2. Juli 2008 00000007 08:57 121498902008Mi, 02 Jul 2008 08:57:00 +0100

#10 pippin

Ich finde es zynisch ausgerechnet den sozial Schwächsten soetwas zuzumuten.

Und ich finde es zynisch, daß jemand, der in der dritten Generation von Sozialhilfe lebt, auf Kosten der deutschen Steuerzahler gegen Gott und die Welt klagen kann.

#13 Kommentar von indz am 2. Juli 2008 00000007 08:57 121498904808Mi, 02 Jul 2008 08:57:28 +0100

@ #10
full agree. sowas von selbstgerecht und unsozial, pfui zu solch einer Aussage. Gerade in diesen Bereichen kommt es häufig zu groben Schnitzer und die Leute sitzen dann wochenlang ohne einen Cent da. Selbst wenn das umgesetzt wird dann bekommen die ohnehin schon völlig überlasteten Gerichte noch mehr zu tun und #6 Andy ist einer der ersten der schreit wenn seine Angelegenheiten nicht bearbeitet werden…

#14 Kommentar von grisu2012 am 2. Juli 2008 00000007 09:06 121498956009Mi, 02 Jul 2008 09:06:00 +0100

Der Abbau des Widerspruchsverfahren hat durchaus seine Vorteile. Den wieviele Widersprüche haben den Erfolg? Über den Widerspruch entscheidet die Aufsichtsbehörde. Bei komplexen Rechtfragen wird ohnehin vor Erlass der Entscheidung meistens die Rechtsaufsichtsbehörde um Stellungnahme gebeten. Bei einer gerichtlichen Überprüfung gibt es dann auf jeden Fall eine unabhängige Entscheidung.

@PI

Der Hinweis auf fehlerhafte Steuerbescheide, Kosten für den Bürger und Behördenwillkür ist nicht richtig. Warum?

Wenn ich einen fehlerhaften Steuerbescheid vor dem zuständige Finanzgericht anfechte und Recht bekommen, werden mir meine Auslagen ersetzt. Die erwähnte „Behördenwillkür“ wird von einem unabhängigen Gericht, Trennung Exikutive und Judikative, überprüft. Meine Rechte als Bürger werden somit eher gestärkt als geschwächt.

Oder ist es ein Bürgerrecht, die Behörden mit sinnlosen Widersprüchen nur weil es für den Bürger kaum Kosten verursacht aber der Allgemeinheit dafür umso mehr, da die Rechtslage eindeutig ist, zu blockieren?

#15 Kommentar von Zvi_Greengold am 2. Juli 2008 00000007 09:06 121498960609Mi, 02 Jul 2008 09:06:46 +0100

Um welche Art der Bescheide es sich da handelt:
Hier ist der TV-Bericht
[12]

#16 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 09:10 121498984609Mi, 02 Jul 2008 09:10:46 +0100

@Plondfair :

Und ich finde es zynisch, daß jemand, der in der dritten Generation von Sozialhilfe lebt, auf Kosten der deutschen Steuerzahler gegen Gott und die Welt klagen kann.

Natürlich ist das ein Witz. Aber wenn man einen Rechtsstaat haben will muss man das hinnehmen.
Und außerdem bei den ganzen Debatten um sozialen Missbrauch immer wieder vergessen: Es gibt reichlich staatliche Leistungen, die von Berechtigten ,einfach aus Unkenntnis, nicht in Anspruch genommen werden. Ich habe noch nie gehört, dass sich der Staat darüber beschwert.
Ein Beispiel ( hat jetzt nichts mit staatlichen Leitungen zu tun): neulich habe ich für ein Rentnerehepaar fünfhundert Euro von der Krankenkasse zurückgeholt. Den Leuten war die Vorgehensweise wie das gemacht wird unbekannt. Ich möchte nicht wissen wieviel Geld die Kassen ungerechtfertigt einnehmen, bloß weil die Leute sich nicht zu wehren verstehen. Das ist eine Riesensauerei!

#17 Kommentar von Zvi_Greengold am 2. Juli 2008 00000007 09:15 121499014709Mi, 02 Jul 2008 09:15:47 +0100

Oh! ein Juwel bei Frontal: Kurt Beck flennt rum 😀
[13]

#18 Kommentar von Informant am 2. Juli 2008 00000007 09:32 121499112209Mi, 02 Jul 2008 09:32:02 +0100

Ich arbeite als Beamter in einem Bereich, wo 99,9 % der Widersprüche erfolglos waren. Dass hier das WS-Verfahren abgeschafft wurde, war mehr als sinnvoll, zumal ein Großteil der Widerspruchsführer öffentl. Leistungen beziehen, für die der Widerspruch praktisch nix kostet/gekostet hat (Geld für den Anwalt haben die aber alle!).

Wie im Eingangsbeitrag erwähnt braucht man übrigens keinen Anwalt beim VG, das Geld kann man sich schonmal sparen.

Übrigens: Man hat nur Kosten, wenn man verliert, ansonsten trägt der Staat die Kosten. Wenn also jemand tatsächlich am Ende Kosten hat, dann weil der angegriffene Bescheid rechtmäßig war. Insofern fällt auch das Argument weg, man könne sich nicht mehr gegen Behördenwillkür wehren. Und wer kein Geld hat, kann auch Prozesskostenhilfe bekommen, alles natürlich nur für den Fall dass eine Aussicht auf Erfolg besteht.

Wem wird hier also geschadet? Wer Recht hat, zahlt nix, wer nicht im Recht ist (Querulantenrentner, die sich n Hobby draus machen, Ichkrieghartz4undklagegegenalles-Empfänger usw.), darf ZU RECHT die Kosten (teilweise) tragen, die er verursacht.

Und übrigens: Unsere Freunde, die kriminellen Ausländer, wo jeder schreit „abschieben“, haben dadurch einen Ausweg weniger, Ihre Abschiebung zu verhindern. Nunnmehr fällt wenigstens der Widerspruch weg, VG, OVG, gglfs. BVerwG und Bundesverfassungsgericht bleiben natürlich. Ich erinnere nur an den Kölner Kalifen, wie lange der sich durch Widerspruchs- und Klageverfahren festbeißen konnte…

#19 Kommentar von luther am 2. Juli 2008 00000007 09:36 121499141009Mi, 02 Jul 2008 09:36:50 +0100

in Texas, sagt mein Kollege, hängen an den Grundstücksgrenzen Schilder:
!!!! auf Regierungsbeamte wird geschossen !!!!
das ist drastisch, deckt sich aber mit meiner Wertschätzung der Spezies.

#20 Kommentar von pippin am 2. Juli 2008 00000007 09:38 121499149509Mi, 02 Jul 2008 09:38:15 +0100

@ 19. luther :

Soein Schild hätte ich auch gern 😉

#21 Kommentar von Intolerant am 2. Juli 2008 00000007 09:55 121499255609Mi, 02 Jul 2008 09:55:56 +0100

Im Gegensatz zu PI halte ich das für eine sinnvolle Maßnahme den Papierkrieg einzudämmen. „Informant“ hat es ja schon geschildert.

Wer sich wirklich betrogen fühlt, dem steht der Rechtsweg offen. Gut so.

#22 Kommentar von Phygos am 2. Juli 2008 00000007 10:03 121499303010Mi, 02 Jul 2008 10:03:50 +0100

Wie gig noch gleich das Nachtgebet der DDR-Bürger?

Lieber Gott, so mach mich taub, das ich nicht dem Westfunk glaub

Lieber Gott, so mach mich stumm, das ich nicht in´s Zuchthaus kumm

Lieber Gott, so mach mich blind, das ich nich´ nach Westen find.

Taub, stumm und blind, bin ich Erich´s liebstes Kind.

Wir wohl wieder Zeit das Gebet auswendig zu lernen und jeden Abend aufzusagen.

Wie wäre es mit einer aktuellen Version für unsere lieben Kleinen, damit auch ordentliche Ja-Sager aus ihnen werden ?

Lieber Gott, so mach mich taub, da ich sonst an garnix glaub

Lieber Gott, so mach mich stumm, denn sonst bringt mich ein Musel um.

Lieber Gott, so mach mich blind, das ich nich´ die „Wanzen“ find.

Taub, stumm und blind, bin ich Brüssels liebstes Kind.

#23 Kommentar von auyan am 2. Juli 2008 00000007 10:10 121499344210Mi, 02 Jul 2008 10:10:42 +0100

dieses deutschland beseitigt zielstrebig die demokratie, und seine „“eliten““ halten sich den bürgerprotest vom hals, indem sie einfach das einspruchsrecht beseitigen. hätten wir zum beispiel ein steuersystem, das nicht nur von 5% der steuerzahler nachvollzogen werden kann, und wären nicht weit über 50% aller steuerbescheide der finanzämter falsch, weil auch dort keiner mehr den deutschen steuerirrsinn durchblickt, dann bräuchte man hier wie in anderen desolaten bereichen dieses staatswesens auch, die rechte der bürger nicht zu liquidieren.

#24 Kommentar von ComebAck am 2. Juli 2008 00000007 10:37 121499502910Mi, 02 Jul 2008 10:37:09 +0100

@Phygos da fehlt noch was….

Lieber Gott,
mach mich bitte DUMM,
DUMM genug für dieses Land, eben ohne Verstand.

Denn wer nicht DUMM ist – der fällt auf – den stellt man schon sehr bald – zum erschießen – an die WAND.

Übrigens die zukünftige Regierungsform in Europa, nennt sich dann wohl:

Sozialistisch-Kalifatäre-Bürokratistische-
Obrigkeitdelegierte-Deligierungs-Demokratie

= SABODD

Ein erstes „Promotion“ Video dazu, findet sich hier:
(lohnt sich 🙂 )

[14]

#25 Kommentar von postman am 2. Juli 2008 00000007 10:53 121499600410Mi, 02 Jul 2008 10:53:24 +0100

…und sollte ein Bürger tatsächlich klagen, so könnte die Behörde, wenn sie weiss, dasss sie vor Gericht unterliegen würde den bestandskräftigen Bescheid doch noch zurücknehmen. Sauerei!!

#26 Kommentar von GottWillEs am 2. Juli 2008 00000007 11:11 121499710111Mi, 02 Jul 2008 11:11:41 +0100

ImNamen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

Die Abschaffung dieses Widerspruchrechts ist leider dringend notwendig!

Zur Urteilsbegründung:

1.
In Deutschland herrscht Widerspruch und Klagementalität.
Die Gerichte sind blockiert von unwichtigen, spiessbürgerlichen Nachbarschaftsstreiterein die den Staat Unsummen kosten.
2.
Ebenso die oft unsinnigen Widersprüche, die in heutiger Zeit nicht sein müssten.
In vielen Fällen verlangt der Bürger nur eine kostenlose Aufklärung wie die Summen zusammengekommen sind, obwohl Einzelheiten in Gesetzestexten niedergeschrieben sind und es dank Internet eine Leichtigkeit ist sich zu überzeugen.
3.
So kommt es, dass in vielen Fällen allein aus einem Bauchgefühl heraus Widersprüche eingelegt werden, oder da man einen Gesetzestext falsch interpretiert anstatt sich kostenlos im Internet zu informieren.
4.
Viele spezielle Rechtsforen bieten eine Fülle von Beispielfällen und Handhabungen des Rechts, dass teilweise nicht mal mehr ein Anwalt nötig ist um sein Recht in Anspruch zu nehmen – sofern man auch Recht hat.
Die Bürger sind oftmals einfach lesefaul oder interessieren sich nicht wirklich dafür – hauptsache erstmal Widerspruch einlegen.
5.
Wer im Recht ist, der bekommt auch Recht.
Nun informiert man sich eben vorher genau, im eigenen Interesse, ob man wirklich Recht hat
oder ob es doch nur ein Gefühl war oder Unverständnis.
6.
Wer Recht hat bekommt auch alle Auslagen ersetzt. D.h. die paar Euro (Entschuldigung, 60 – 70 Euro für eine Klage ist ein Witz) werden einem im Fall des Gewinnens einer Klage natülich erstattet – man streckt also nur vor.
7.
Wer tatsächlich meint im Recht zu sein und es geht um mehr als eine geringfügige Summe, der wird das Geld auch vorstrecken können, selbst ein Hartz4 Empfänger.
Ausserdem gibt es Prozesskostenbeihilfe, teilweise werden Kosten zu 100% übernommen.
8.
Es gibt keinen Vernünftigen Grund warum man diese Widerspruchsregelung nicht abshaffen sollte – Bundesweit.
Es kostet uns alle immense Summen die Widersprüche von irgndwlchen Leuten zu bezahlen, die im Grunde nicht das geringste Interesse an Ihren Bescheiden haben, sich nicht über Ihr Recht informieren und einfach drauflos widersprechen.
Das kann nicht sein!
9.
Jeder kennt das von sich selbst, kommt ein Bescheid ins Haus geflattert der nicht ganz so ausfällt wie man sich es erhofft hatte würde man am Liebsten sofort einen Widerspruch einlegen.
Das könnte mir merhmals im Jahr so gehen.
Der vernünftige Bürger hat aber ein Interesse an seinen Rechten und möchte auch den Staat nicht blockieren und unnütze Beschwerden einreichen, prüft daher erst einmal selbst.
10.
Ich finde das Abschaffen diesen Rechts wunderbar.

#27 Kommentar von vossy am 2. Juli 2008 00000007 11:43 121499903611Mi, 02 Jul 2008 11:43:56 +0100

Selbst wenn das verwaltungsmäßige Widerspruchsverfahren abgeschafft wird/werden sollte, würde ich dennoch, egal bei welcher Behörde, schriftlich einen Widerspruch einlegen. Warum? Ich habe auf den Bescheid entsprechend reagiert, nun ist die Behörde „im Zugzwang“. Klagen kann ich dann immer noch, und wenn es sich nur um einen Kommafehler handelt, aber ich habe den Beweis, daß ich auf den Bescheid reagiert habe.

Eine Entbürokratisierung sehe ich in der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens jedoch nicht – im Gegenteil. Die Arbeitskräfte in den Behörden, die dadurch eingespart werden würden, müßten dann aufgrund von Klagezunahmen an den Gerichten erhöht werden, z.B. mehr Richter und mehr Schreibkräfte. Und ob das wegen einem klitzekleinen Kommafehler in einer Summe wirklich den Aufwand einer Klage nebst der dazugehörigen Kosten Wert ist, möchte ich stark bezweifeln.

#28 Kommentar von Gilgenbach am 2. Juli 2008 00000007 11:53 121499958211Mi, 02 Jul 2008 11:53:02 +0100

Legalisierung der Behördenwillkür. Und mit Europa wirds noch schlimmer. Der Parteienstaat gepaart mit Behörden, die sie selbst installiert hat! Ermächtigung nennt man das!

#29 Kommentar von Informant am 2. Juli 2008 00000007 11:57 121499984211Mi, 02 Jul 2008 11:57:22 +0100

#27

Blödsinn…Die einzige zulässige Rechtsbehelf ist nunmehr die Klage, da kann man auch an seine Pommesbude einen Widerspruch schicken (und sagen, man habe reagiert), das hat keine Auswirkungen.

Abgesehen davon führen offensichtliche oder unwichtige Fehler (wie Rechtschreibfehler) nicht zur Rechtswidrigkeit oder Unwirksamkeit des Verwaltungsakts.

Und die Logik, die freigewordenen Ressourcen bei der Widerspruchsbehörde müssten dann eh in die Gerichte gesteckt werden hinkt schon dadurch, dass zum Einen die Arbeit für Widersprüche, die ins Klageverfahren gehen, wegfällt, zum Anderen man sich nunmehr vielleicht 2mal überlegt, ob man für jeden Furz den Klageweg einschreitet.

Letztlich gab es Widersprüche, wo die die Verfügung erlassende Behörde ebenfalls für den Widerspruch zuständig war. Das war sowas von Schwachsinn…

#30 Kommentar von Rabe am 2. Juli 2008 00000007 12:07 121500047112Mi, 02 Jul 2008 12:07:51 +0100

Immer mehr Bundesländer gehen dazu über, das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen abzuschaffen. Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann bisher noch einfach, günstig und formlos Widerspruch einlegen – die Behörde muss ihre Entscheidung überprüfen. Um deren Aufwand zu verringern und um die Bürokratie abzubauen, soll der Bürger gleich vor Gericht klagen. (…) Und das Gerichtsverfahren kann teuer werden für den Kläger: Wer klagt, muss zunächst Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Diese bemessen sich in der Regel nach dem Streitwert. Dagegen wäre der Widerspruch oder eine außergerichtliche Einigung für den Bürger sehr viel einfacher und kostengünstiger.

Ja, soll der Bürger sich überhaupt noch wirksam gegen Behörden bzw. den Staat wehren können?

Ein bayrisches Pilotprojekt ergab, daß die Abschaffung der Widerspruchsverfahren den Staat (und damit die steuerzahlende Mehrheit) mehr Geld kostet und auch mehr Mühe verursacht. Der angebliche Bürokratieabbau wird dadurch ad absurdum geführt.

Da ich nicht davon ausgehe, daß die Entscheidungsträger so dumm sind, wie sie sich letztlich darstellen, gehe ich davon aus, daß die Demokratie zu einem Obrigkeitsstaat mit Wahlzettel-Denkmäntelchenfunktion umgewandelt werden soll. Wer nichts zu sagen hat, kann sich auch nicht wehren…

Es fehlt nun nur noch, in einem nächsten Reformgang die Hürden für Gerichtsprozesse so hoch zu hängen, daß der Klageweg für die meisten auch nicht mehr zu beschreiten ist. Dann ist die Katze im Sack.

#31 Kommentar von mixi am 2. Juli 2008 00000007 12:38 121500229112Mi, 02 Jul 2008 12:38:11 +0100

Sorry, aber es ist wirklich dumm zu behaupten, die Behörden würden in Widersprüchen ertrinken… Tatsächlich werden Widersprüche doch schon heute mit fertigen Textbausteinen innerhalb von Sekunden abgehackt. Eine solche Begründung ist EDV-fremde Augenwischerei!. Hier meinte ein User sinngemäß: „Schaut doch in die Gesetze“. Ja, genau – die verstehen auch alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 99 Jahren weil Sie ja so einfach sind.
Würde man, statt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zunehmend zu beschneiden, besser die deutschen Gesetze klar und einfach ausdrücken und den ganzen kleinlichen Wust zurechtschneiden, dann würden auch die Widerspruchsverfahren zurückgehen. Man man man, einige scheinen wirklich Tomaten auf Augen und im Hirn zu haben.

#32 Kommentar von hanlonsrazor am 2. Juli 2008 00000007 12:48 121500292612Mi, 02 Jul 2008 12:48:46 +0100

Zitat:

PI: Sorry, aber das ist wirklich Blödsinn. Es geht um jede Art von noch so lächerlichen Bescheiden für jeden Lebensbereich.

Und wenn dann die Betroffenen Widerspruch gegen ihre Bescheide einlegen und anschließend auch noch die Verwaltungsgerichte „verstopfen“ sagt das allenfalls etwas über die inhaltliche „Qualität“ jener Normen und ihrer Durchführungsverordnungen aus, die vom Gesetzgeber nur allzu oft mit der „heißen Nadel“ gestrickt wurden. Die „Qualität“ deutscher Gesetze, sowie das Rechts- und Demokratieverständnis haben in den vergangenen Jahren massiv gelitten – DAS ist das Problem – und mittlerweile durchläuft fast jedes neue Machwerk sämtliche Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht.

Den Widerspruch als Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen abzuschaffen, hieße de facto, die bürgerlichen Rechte einzuschränken, zumal ja deswegen nicht mehr Richter eingestellt werden, sondern – ganz im Gegenteil – die Gerichte mit ihrer dünnen Personaldecke der Klageflut nicht mehr Herr werden! Alle sauberen Demokraten hier brauchen also bloß abzuwarten, bis die EU ihre volle Wirkung entfaltet hat. Es wäre m. E. allenfalls darüber nachzudenken, ob und wo gewisse Einschränkungen oder Vereinfachungen möglich wären.

Interessant und bedauerlich ist der Umstand, wie hier immer wieder die Neiddebatte gegen sozial Schwache entfacht wird. Da ist man sich offenbar für keine noch so primitive Platitude unterhalb der Gürtellinie zu schade, um die Lufthoheit über die Stammtische zu erlangen! „Kleinfritzchenparolen“, wie „Hartz IV = haeufig ein anderes Wort fuer Faulheit und Verantwortungslosigkeit“ werden als Scheinanrgumente in die Diskussion eingeführt, ohne dass weiter auf das tatsächliche Problem, um das es hier geht, eingegangen wird. Wie wäre es denn mit einer Art von neuem „Rassen- und Sozialhygienegesetz“ (RShG – KEIN Widerspruch möglich!)? Nach dem AlG kommt dann Hartz VI – die Sozialschmarotzer-Euthanasie gegen Volksschädlinge und arbeitsscheues Gesindel und das Solidarprinzip als staatliche Verpflichtung wird das erste Opfer. Vom Eingesparten können wir ja dann Autobahnen bauen. Hatten wir in ähnlicher Form allerdings bereits und das war kein Erfolgsmodell!

Es ist sicherlich wünschenswert, dass der Staat massiv gegen den tatsächlich vorhandenen Sozialmißbrauch entschiedener vorgeht, aber solche Debatten sind unschön und überflüssig.

#33 Kommentar von imli am 2. Juli 2008 00000007 12:52 121500316612Mi, 02 Jul 2008 12:52:46 +0100

Mann kann den gesunden Menschenverstand nicht mit Gesetzen ersetzen. Es gibt hier kein Allgemeinrezept das auf jeden Fall passt — alle haben leider Recht hier, was darauf hinweist das eine elegantere Loesung noetig ist.

Wie waere es mit damit das Beschwerdeverfahren so zu lassen wie es ist aber die Kosten immer dem Verlierer zuzuweisen? Es muss ja nicht gleich in teure Gericht gehen, eine Schlichtungstelle wird wohl billiger, schneller und besser sein.

#34 Kommentar von Reconquista Germanica am 2. Juli 2008 00000007 13:17 121500462701Mi, 02 Jul 2008 13:17:07 +0100

Wer hier immer sagt, dass den Millionen klagenden Hartz IV Empfängern nun ein Riegel vorgeschoben würde, dem sei gesagt, dass immerhin gut 30 % der späteren Klagen vor Gericht erfolgreich waren. Das heisst, dass die Behörden in einem nicht geringen Teil ihrer Bescheide schlichtweg falsch lagen. Zudem kommt, dass gerade HIV Empfänger sich bei solchen Klagen keine Gedanken um die Kosten machen müssen, da sie als Bedürftige einfach die Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nehmen.

Einzig betroffen bleiben die arbeitenden Bürger, ohne Rechtschutzversicherung!

#35 Kommentar von uli12us am 2. Juli 2008 00000007 13:23 121500503001Mi, 02 Jul 2008 13:23:50 +0100

Wenn ich einen fehlerhaften Steuerbescheid vor dem zuständige Finanzgericht anfechte und Recht bekommen, werden mir meine Auslagen ersetzt. Die erwähnte “Behördenwillkür” wird von einem unabhängigen Gericht, Trennung Exikutive und Judikative, überprüft.

Du solltest dich vielleicht mal schlau machen, wieviel% der Klagen vorm FG zu Gunsten des Steuerzahlers ausgehen. Das ist eine 1stellige Zahl. Das wird sich sicher auch nicht weseentlich ändern, wenn jedem Pfifferling geklagt werden muss.

Ebenso die oft unsinnigen Widersprüche, die in heutiger Zeit nicht sein müssten.
In vielen Fällen verlangt der Bürger nur eine kostenlose Aufklärung wie die Summen zusammengekommen sind, obwohl Einzelheiten in Gesetzestexten niedergeschrieben sind und es dank Internet eine Leichtigkeit ist sich zu überzeugen.

Sprich, die Behörden haben ihre Arbeit nicht gemacht, aber egal, der Bürger kann ja ruhig klagen.

Viele spezielle Rechtsforen bieten eine Fülle von Beispielfällen und Handhabungen des Rechts, dass teilweise nicht mal mehr ein Anwalt nötig ist um sein Recht in Anspruch zu nehmen – sofern man auch Recht hat.

Klar, unsere Gesetzestexte sind ja für jeden egal ob Kleinkind mit 2 Jahren oder Joopi Hessters mit über 100 sowas von kinderleicht zu verstehen und Internetanschluss hat ja genauso wie Handy jeder Bürger. Das Gegenteil ist der Fall, in diesen Internetforen schreiben Leute, die von der problematik etwa soviel Ahnung haben wie ne Kuh auf der Weide vom Ballett. Unsere Gesetze, egal welche sind normalerweise Bandwurmsätze, die 10mal verschachtelt und mit Behördendeutsch gespickt sind, dass es einem graust. Da kann man rein und rausinterpretieren was man will. Es ist reines Glück wenns ein Richter genauso sieht, wie man selber.

#36 Kommentar von GottWillEs am 2. Juli 2008 00000007 13:50 121500661901Mi, 02 Jul 2008 13:50:19 +0100

#35 uli12us (02. Jul 2008 13:23)

Aha!
Wenn der Bürger also nicht weiss und nicht versteht ob sein Bescheid korrekt ist, dann ist ein Widerspruch also angemessen, ja?
Lächerlich.

Hör mir doch auf mit dem armen keinen Bürger.
Der Bürger ist faul und hat sich gefälligst um seine Rechte zu kümmern und seine Birne anzustrengen, wenn er das nicht einmal hinbekommt hat er eben Pech gehabt.
Man kann nicht auf jeden Dummkopf Rücksicht nehmen, wo kommen wir da hin?

Der Widerspruch ohne irgendeine schlüssige Begründung hat überhaupt nichts mit Rechten oder Demokratie zu tun, das war eine Geste, als wenn ein Erwachsener einem Kind ein Eis kauft.

Kein Mensch braucht diese Widerspruchsmöglichkeit – wenn ich glaube ich seie unfair behandelt worden informiere ich mich und bin ich mir sicher da sstimmt etwas nicht, dann klage ich.
Jeder vernünftige Mensch macht das so, immer.
Widersprüche sind etwas für Faule und Dummköpfe die kein Interesse an rechte udn Pfichten haben, sie wollen bemüttert werden.

Eine Klage zu führen ist das Leichteste der Welt, da braucht man keinen Anwalt oder irgendetwas.
Wenn der Bürger so Dumm und Naiv ist und nicht einmal das auf die Reihe bekommt…

#37 Kommentar von GottWillEs am 2. Juli 2008 00000007 13:56 121500698701Mi, 02 Jul 2008 13:56:27 +0100

#35 uli12us (02. Jul 2008 13:23)
Klar, unsere Gesetzestexte sind ja für jeden egal ob Kleinkind mit 2 Jahren oder Joopi Hessters mit über 100 sowas von kinderleicht zu verstehen und Internetanschluss hat ja genauso wie Handy jeder Bürger.

Den Dummen ist nichts einfach genug, ich hab schon als Jugendlicher Klagen gegen das Land geführt, damals hat man sich einen ratgeber über seine Rechte gekauft, da werden die Gesetze einfach udn praktisch erklärt.
Heute brauchst Du wenige Klicks dafür udn ja, jeder Bürger hat Zugang zu einem Internetcafe.
Ich sage ja, Faule und Dumme sind die einzigen die nicht einmal Ihre eigenen Rechte kennen wollen.
Mit solchen Leuten braucht man kein Mitleid haben, im Gegenteil, die kannst Du in die Tonne klatschen.

#38 Kommentar von postman am 2. Juli 2008 00000007 14:21 121500846502Mi, 02 Jul 2008 14:21:05 +0100

#37 GottWillEs

[15]
Videao ab Minute 38.
Gehört der Landwirt auch zu den Dummen und Faulen?

#39 Kommentar von Wolfrabe am 2. Juli 2008 00000007 14:23 121500858702Mi, 02 Jul 2008 14:23:07 +0100

#36 GottWillEs (02. Jul 2008 13:50)

Du hast hier einen kleinen Denkfehler, den leider viel zu viele Leute in diesem Land haben, vor allen Dingen die Leute auf den Ämtern, die vergessen dort nämlich gerne von wem sie bezahlt werden

Der Staat ist für den Bürger da, und nicht der Bürger für den Staat.

Aber leider schimmert hier auch wieder der Sozialismus durch.

„Wenn der Bürger also nicht weiss und nicht versteht ob sein Bescheid korrekt ist, dann ist ein Widerspruch also angemessen, ja?“

Wann denn sonst? Die Aussage ist unfassbar!

Nach dem Motto: „Versteh ich nicht, aber Papa Staat wird schon recht haben, er trägt mir ja sonst auch alles an den Ar….“

Und mit Verlaub es ehrt Dich, das Du die meisten Bürger dieses Landes für so intelligent hältst, selbst einen Prozess zu führen, leider sind viele Leute nicht mehr, oder nur unter großen Mühen, in der Lage einen Roman zu lesen, aber komplizierteste Gestzestexte sind dann sicher kein Problem.

Mann, ich kenne Leute, die sind nicht mal in der Lage einen Fahrplan zu lesen.

Sorry, was Du diesbezüglich hier von Dir gibst, ist dummes Zeug.

#40 Kommentar von Intolerant am 2. Juli 2008 00000007 14:30 121500901302Mi, 02 Jul 2008 14:30:13 +0100

Und mit Verlaub es ehrt Dich, das Du die meisten Bürger dieses Landes für so intelligent hältst, selbst einen Prozess zu führen, leider sind viele Leute nicht mehr, oder nur unter großen Mühen, in der Lage einen Roman zu lesen, aber komplizierteste Gestzestexte sind dann sicher kein Problem

Wer zu blöd ist zum Anwalt zu gehen, der wird es auch bislang nicht geschafft haben, das Widerspruchsformular auszufüllen.

#41 Kommentar von auyan am 2. Juli 2008 00000007 14:58 121501071502Mi, 02 Jul 2008 14:58:35 +0100

#40 Intolerant
zunächst einmal – meine ich – hat ein durchschnittlich intelligenter bürger anspruch auf ein steuerrecht, das er auch verstehen kann. die arroganz des deutschen fiskus ist grenzenlos, seine eigenen beamten blicken nicht mehr durch. soll ich in diesem fall nun auch noch ein weiß gott wie kompliziertes, ausführliches und zeitraubend lästiges widerspruchsformular ausfüllen? der tip mit dem anwalt ziehlt ins leere: das ist was für reiche und unterschichtler. ersterer kauft den anwalt, letzterer auch, denn er hat ja anspruch(!) auf rechtshilfe, das heißt der „staat“ zahlt, das heißt wiederum wir steuerzahler. risiko: null. der dumme in unserem glorreichen drei-klassen-rechtsstaat ist der staatstragende mittelständler, der diesen ganzen schwachsinn finanzieren muß und ganz klar davor zurückschreckt, auch noch ein anwalts- sprich: finanzielles risiko einzugehen, das er ganz alleine tragen muß. von der rechtssicherheit in unserer bananenrepublik wollen wir vornehm schweigen. es ist halt nicht jeder ein spielcasino-typ.

#42 Kommentar von Hob am 2. Juli 2008 00000007 15:15 121501173203Mi, 02 Jul 2008 15:15:32 +0100

Meiner Erfahrung nach bringen Widersprüche gegen Entscheidungen von Behörden in den seltensten Fällen etwas. Denn die Behörde prüft sich im Falle des Widerspruchs ja selbst, sie wird daher kaum zu einer anders lautenden Entscheidung kommen. Da bleibt dann ohnehin nur die Klage vor Gericht und die wird durch ein Widerspruchsverfahren nur verzögert. Daher entweder das Widerspruchsverfahren abschaffen oder es optional belassen, so dass der Bürger die Möglichkeit hat selbst zu entscheiden, ob er es erst mit einem Widerspruch versucht und auf die Kulanz der Behörde hofft oder ob er gleich vor Gericht geht und die Sache wenigstens ein bisschen verkürzt.

#43 Kommentar von links wie rechts am 2. Juli 2008 00000007 15:47 121501367403Mi, 02 Jul 2008 15:47:54 +0100

Zu recht meldet sich „PI“ hier selbst. Es geht doch nicht um Sozialschmarotzer, die in Horden über die armen Verwaltungsbehörden herfallen. Sondern z.B. um die unzähligen falschen Rentenbescheide (glaube auch in Frontal 21 wurde da mal eine Statistik gebracht) mit denen der Staat die sauer erarbeitete Rente kürzt und die Bürger betrügt.

PS: Seit Frontal 21 mal in die allgemeine Rentner-Hetze eingestimmt hat, bin ich auch nicht mehr so begeistert von diesem Format. Ist aber eigentlich immer recht investigativ und „nah am Volk“ (in Anführungszeichen, da nicht politisch korrekt).

#44 Kommentar von jumbo am 2. Juli 2008 00000007 21:18 121503352209Mi, 02 Jul 2008 21:18:42 +0100

Dir ist sicher klar, dass man an der “sozialen Schwaeche” (haeufig ein anderes Wort fuer Faulheit und Verantwortungslosigkeit!) mit Hartz IV sicher nichts aendert

Hartz-IV-Empfängern kann man solche Vorwürfe nicht machen. Die meisten wollen arbeiten, können aber nicht, weil ausländische Billigarbeiter denen die Arbeitsplätze wegnehmen.

#45 Kommentar von uli12us am 2. Juli 2008 00000007 21:52 121503555409Mi, 02 Jul 2008 21:52:34 +0100

@gottwilles, es mag ja sein, dass du ein begeisterter Prozesshansel bist. Das trifft aber vielleicht mal auf 1 0/00 der Bevölkerung zu. Nur zur Info, mindestens 1/4 der Steuerbescheide sind falsch und ein Einspruch lohnt sich in nahezu jedem dieser Fälle. Wenn das jetzt alles per Klage geregelt werden soll noch dazu in Anbetracht der Staatslatigkeit der Finanzgerichte, rund 8% der Fälle gehen zu Gunsten des Steuerzahlers aus, es müssten aber nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit mindestens 50% sein. Dann werden die Gerichte noch wesentlich überlasteter sein und an der Verteilung der Urteile wird sich nichts wesentliches ändern. Der Bürger wird also widerrechtlich 2mal zur Kasse gebeten. Einmal wird ihm sein Recht eine einfache kostengünstige Lösung zu erreichen vorenthalten und dann darf er auch noch den Prozess bezahlen. Bei allen anderen Vwerwaltungssachen kenn ich keine Zahlen, da dürfte es aber ähnlich ausschauen.