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Haben wir das Recht auf Widerstand?

Grundgesetz [1]Wir alle leben in einem Rechtsstaat und erst das macht uns frei. Aber diese Freiheit ist von der Allgemeingültigkeit dieses Rechts abhängig. Auf dies macht uns Fichte [2] aufmerksam. (Gastbeitrag von Hans Stein)

Aber der Rechtsbegriff ist ein solcher, der von Allen gedacht werden muss, die darunter begriffen sein wollen, und Anteil an ihm haben. Nur inwiefern Alle sich ihm unterwerfen um des Rechts willen, ist ein Rechtszustand; denn dieser ist ein Zustand nicht der Einzelnen, sondern Aller. Wer sich darum demselben nicht unterwirft, gehört nicht unter diese Alle und hat darum kein Recht, und da in diesem Zustande Aller sein Anspruch auf Freiheit ohne Ausnahme sich nur auf das Recht gründen kann, keinen Anspruch auf Freiheit.

Und zusammenfassend:

Also: das Recht jedes Einzelnen ist dadurch bedingt, dass er die Rechte aller Übrigen anerkennt, und außer dieser Bedingung hat Niemand ein Recht.

Eines dieser Rechte, die der Bürger hat, ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 GG [3]. Zunächst sind die Normen des Grundgesetzes Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der einzelne vermag damit den Staat aus seinem individuellen Leben zu verdrängen, soweit dies rechtmäßig ist. Allerdings gibt es auch Rechte, die dem Staat (in den meisten Fällen ZUSÄTZLICH) eine Garantentstellung zuschreibt. So bei der Menschenwürde [4], deren Schutz der staatlichen Gewalt obliegt.

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein Abwehrrecht, sondern schreibt dem Staat für die Sicherheit seiner Bürger die Garantentstellung zu. So sinngemäß auch Di Fabio zu Art. 2 Abs. 2 GG (Maunz, Kommentar zum GG). Diese Garantentstellung kommt dem Staat auch rechtsphilosophisch und rechtshistorisch zu.

rechtsphilosophisch; Fichte:
Nur dadurch bekommt ein Individuum ein Recht, dass es sich aller eignen Gerechtigkeit begibt, und sie der Staatsgewalt überlässt. Bei der Selbstverteidigung [5] aber werfe ich mich selbst zum Richter auf, was ich durch meinen Eintritt in den Staat aufgegeben habe. Sie ist darum durchaus verboten, und der Rechtswille kann sie nur da zulassen, wo der Staat nicht schützen kann; denn da ist kein Staat, und wir treten auf das Gebiet des Naturzustandes.

Die (einem Angegriffenen, Anmerkung des Autors) zur Hülfe Herbeigekommenen haben Nichts weiter zu tun, und dürfen Nichts tun, als dass sie die Kämpfenden trennen, und dem Fortgange der Gewalttätigkeit zwischen ihnen Stillstand auflegen. Wenn der Grund wegfällt, fällt auch das Begründete weg. Aber das unmittelbare Schutzrecht gründet sich auf die gegenwärtige Gefahr. Diese ist nun durch ihre Gegenwart gehoben, und die Hülfe des Staates, der der einzige rechtmäßige Richter ist, kann erwartet werden, und muss es darum; wieder nach dem Prinzipe: der Staat soll können.

Rechtshistorisch wird dem Staat durch den Landfrieden [6] das Gewaltmonopol zugeschrieben. Es ist daher Sache des Staates für diese Sicherheit zu sorgen.

Doch die Frage ist, ob ihm das gelingt. Dabei ist der Begriff der Sicherheit ein abstrakter Begriff, der individuell sehr unterschiedlich beantwortet werden dürfte. Aber die Sicherheit des Einzelnen ist auf jeden Fall dann tangiert, wenn der einzelne sein Verhalten einer Gefahr anpasst und diese Verhaltensänderung aus Sicht des objektiven Betrachters als vernünftig anzusehen ist.

Nehmen wir an, eine Frau wird nach einem geselligen Abend alleine nach Hause fahren. Zuvor hat sie mitbekommen, dass es im Umfeld ihrer Zielstation „ihrer“ U-Bahn-Linie zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Sie beschließt daher, mit dem Taxi nach Hause zu fahren.

Natürlich ist es wünschenswert, dass es der Polizei gelingt, den Sexualstraftäter dingfest zu machen und so die Sicherheit zu erhöhen (auch wenn eine Fahrt mit der U-Bahn in dem o.g. Falle dann immer noch fraglich wäre). Gleichzeitig wird man den „Anspruch“ nach Sicherheit nicht überdehnen dürfen.
Nicht jeder Übergriff geht auf die Aufkündigung der seitens des Staates als Garant der Sicherheit zurück.

Die Aufkündigung des „Sicherheitvertrages“ des Staates gegenüber seinen Bürgern ist vielmehr entweder in der Reaktion auf Straftaten erkennbar oder in dem nichtvorhandenen staatlichen Willen, diese zu verhindern. Daher ein anderes Beispiel:

Nehmen wir an, Sie leben in einem Schulsprengel, bei dem abzusehen ist, dass Ihre bald einzuschulenden (wegen Wechsel von der Grund- zur weiterführenden Schule) Kinder mit Gewalt und Repression zu rechnen haben, besonders da Ihre Kinder an der örtlichen Schule einer ethnischen Minderheit angehören werden. Das gilt besonders, wenn dies eine Ethnie ist, die es gemäß dem gesellschaftlichen Klima (zumindest in Teilen der Gesellschaft) es als Mistvolk verdient hat, attackiert zu werden. Da es eine staatlich angeordnete Pflicht zum Schulbesuch gibt, wächst dem Staat hier im ganz besonderen Maße die Garantenrolle zu.

Hier fiele einem als Handlungsoptionen nur ein, umzuziehen, sich in einem anderen Schulsprengel scheinanzumelden oder die Kinder auf eine Privatschule zu schicken. Von staatlicher Seite wird man hierzu keine Lösung erwarten können. Die vom Staat unzureichend gewährte Sicherheit hat somit zu Folge, dass der Bürger faktisch in seinem Recht auf Wohnortwahl (Art.11 GG) eingeschränkt oder er zum Rechtsbruch (Scheinanmeldung) angehalten wird oder der Staat die Sicherheit seines Bürgers von dessen ökonomischer Leistungsfähigkeit bzw. der seiner Eltern abhängig macht. Das ist keine Gewährung des Rechts auf Sicherheit im Sinne der obigen Ausführungen.

Auch sonst finden aus Sicherheitsgründen Anpassungen des Verhaltens statt. Diese reichen von der Meidung bestimmter Wohngegenden bis zum Unterlassen an sich zulässiger Meinungsäußerungen. In vielen Beispielen wäre es für den objektiven Dritten vernünftig, dieses geänderte Verhalten zu zeigen. Auch ohne empirischen Beweis sollte hier die Behauptung erlaubt sein, dass solche Verhaltensanpassungen im Alltag zunehmen.

Die Ursachen für die Notwendigkeit dieser Verhaltensanpassungen sind aus meiner Sicht im Rückzug des Staates als Sicherheitsgarant zu sehen. Dieser Rückzug wird deutlich, wenn man untersucht, wie der Staat (mittlerweile) auf Straftaten reagiert oder diese zu verhindern sucht.

Das letztere besteht z.B. aus der Verhinderung durch staatliche Präsenz, sprich Polizei oder auch Schulbehörde. Wenn aber die Polizei sich zurückzieht, z.B. indem sie sich grüne Lätzchen umbindet und aus Furcht zum Bekenntnis des Gewaltmonopols „Anti-Konflikt-Team“ nennt (was man zumindest als erstes Anzeichen des Rückzuges [7] betrachten muss) oder sich in manche Bezirke gar nicht mehr begäbe (wie dies schon in Frankreich der Fall ist und hier zu erwarten ist), dann ist das Sollen-Können des Staates (siehe Fichte) weggefallen.

Der Wille, Straftaten zu verhindern und so das Recht auf Art. 2 Abs. 2 GG zu gewähren, zeigt sich aber auch in der Reaktion auf Straftaten, den die Sanktion einer Straftat hat, unter anderem die Aufgabe, den Straftäter aber auch andere von solchen Straftaten abzuhalten (generalpräventiv). Der generalpräventive Aspekt wird im Jugendstrafrecht nach derzeitiger Rechtslage aber vom Erziehungsgedanken verdrängt.

Zeigt der Staat aber keinen Willen zur Sanktion, so kündigt er den Vertrag mit den Bürgern auf. Hier ist allerdings zu beachten, dass Sanktion sowohl negativ (Strafe) als auch positiv sein kann. Die Sanktion stellt somit eine Wertung – in diesem Falle durch den Staat – von Verhalten dar. Wenn aber auf eine Straftat keine negative Sanktionierung erfolgt, so ist die Wertung durch den Staat als Placet zu verstehen.

Eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird und die vom „Verurteilten“ als „Freispruch“ empfunden wird, hält den Täter nicht zu einer Verhaltensänderung an, sondern bestärkt ihn in seinem Verhalten und wirkt zugleich als Signal für andere. Das gilt im besonderen Maße, wenn trotz „offener“ Bewährung erneut die Strafe zu Bewährung ausgesprochen wird. Dass unter Jugendlichen manche jugendliche Straftäter als „Helden“ und damit als Vorbilder gelten, hat der generalpräventive Charakter auch im Jugendstrafrecht wieder vollumfänglich Einzug zu halten. Warum man zwar mit 18 Jahren alle Rechte in Anspruch nehmen darf, aber nur sehr eingeschränkt dem Strafrecht unterliegt, ist ohnehin ein Rätsel. Es findet nur im marginalen Bereich statt, dass sog. Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) nicht „in ihrer Entwicklung verzögert sein könnten“ und auf die deshalb kein Jugendstrafrecht angewandt wird. Dies scheint aber niemand daran zu hindern, ein Wahlrecht ab 16 zu fordern.

Nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Sicherheitsrecht spricht das Verhalten des Staates für die Aufkündigung des Vertrages:

Bei Ausweisung und Abschiebung werden einseitig die Rechte des Sicherheitsstörers in den Vordergrund gestellt, insbesondere wenn dieser familiäre Bindungen hat (was auch der U-Bahn-Schläger aus München, Serkan A., – zumal nach der in der Haftanstalt erfolgten Heirat – für sich geltend machen wird). Damit unterfällt er der besonderen Schutzpflicht des Staates von Ehe und Familie. Dieser Schutz wird zwar oftmals – dann aber sehr allgemein und abstrakt – in der Abwägung der Sicherheit und Ordnung gegenüber gestellt. Aber eine vertiefte Betrachtung findet hierzu eigentlich in der Rechtsprechung nicht statt.

Diese Konkretisierung müsste aber statt finden, denn dann würde auffallen, dass die Gefahr, die von Straftätern ausgeht, ebenfalls unter dem Schutz von Ehe und Familie zu betrachten ist. In Ehen und Familien, die als einzelne Mitglieder dieser Familie oder auch als ganzes Opfer von Straftaten werden, findet eine massive Verletzung dieses Familienlebens statt. Opfer von Straftaten und insbesondere von Gewaltdelikten sind häufig sowohl körperlich als auch seelisch nicht mehr in der Lage, ihr vorheriges Leben und damit in so manchen Fällen auch ihr Familienleben fortzuführen. So kann eine gedeihliche Erziehung von Kindern als stark gefährdet – wenn nicht unmöglich betrachtet werden, wenn die Familie, in der diese Erziehung zum Wohle des Kindes stattfinden soll, durch eine Straftat traumatisiert wird. So zum Beispiel, wenn der als Komaschläger bekannt gewordene Straftäter einen Familienvater vor den Augen der Kinder des Opfers zum Krüppel schlägt.

Die Opferperspektive ist eine Verpflichtung des Staates, auf den der „Weiße Ring“ seit Jahren letztlich fruchtlos hinweist. Doch nicht nur auf das Opfer selbst wirkt sich die Straftat aus, sondern auch auf die Angehörigen und damit auf die Familie. Sollte die nächste potentielle „Opfer“-Familie etwa keinen Anspruch auf den besonderen Schutz des Staates nach Art. 6 GG haben? Muss man erst Straftaten begehen, um diesen Schutz zu erlangen?

Wenn aber der Staat eine Einrichtung zum Schutze des Rechtstreuen ist, so sollte in diesen Fällen nicht das Recht, das bei beiden Interessensphären auf dieselbe Schutzpflicht des Staates zurückgeht, derer überwiegen, die durch ihre Straftaten die Rechtsgemeinschaft angegriffen haben. Vulgo: Straftäter sind immer auszuweisen, wenn ihre Straftaten oder ihre kriminelle Entwicklung eine solche ist, die geeignet sind, sich negativ auf das Familienleben der potentiellen Opfer auszuwirken. Diese negativen Auswirkungen sind als Gefahr bei Gewalttätern immer gegeben!

Hier zeigt Fichte [5], dass die Bevorzugung der Täter ein altbekanntes „Juristen“-Problem zu sein scheint:

Und so möchte denn diese, durch eine große Weichlichkeit der Gesetzgebung und Vermengung des moralischen Standpunktes, Einfluss der Religion u. dergl. oft übel geordnete Materie klar sein für die Gesetzgebung. Wozu soll man da noch lange Beweise führen, und sich auf den status causae einlassen? Dem Staate ist durch die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung (ob die Selbsverteidigung rechtens war, Anmerkung d. Autors) schon der faktische Beweis geführt, dass seine Aufsicht und Schutzgewalt nicht bei der Hand war. Er darf darum auch die Selbstverteidigung nicht erschweren durch Verbot der Waffen und ihres Gebrauchs, da, wo er offenbar doch nicht schützen kann. Das Mitleiden gegen Verbrecher ist oft größer, als gegen rechtliche Männer, aus zu großem Gleichheitssinne der Juristen.

Wir bewegen uns allerdings schon jenseits des Problems das Fichte beschreibt, wenn der Eindruck stimmt, dass es nicht am fehlenden Können, sondern am Willen mangelt. Die unzureichende Sicherheit verletzen die Bürger in ihren Rechten, ohne dass ihnen ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wäre, sich hiergegen zu wehren.

Doch wenn der Staat, keinen Schutz im Sinne des Art. 2 Abs. 2 GG gewährt, obwohl er dazu verpflichtet ist, fühlt er sich offensichtlich nicht mehr an das Recht gebunden. Doch Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle staatliche Gewalt an das Recht. Diese Bindung hat die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Allerdings hat der Bürger ein Widerstandsrecht, wenn die mit der Ewigkeitsgarantie ausgestattete Bindung an Recht und Gesetz und damit Art. 20 Abs. 3 GG beseitigt werden soll, Art. 20 Abs. 4 GG. Dieses Widerstandsrecht gilt allerdings nur soweit, als es jemand unternimmt, die Grundsätze zu beseitigen, die die „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG haben:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass auf andere Art keine Abhilfe zu schaffen ist.

Eine Abhilfemöglichkeit ist zunächst der Rechtsweg. Allerdings ist der Rechtsweg nicht eröffnet, wenn man von Legislative und Judikative eine härtere Bestrafung von Straftätern wünscht, um so Sicherheit für sich und seine bislang von diesem Täter noch nicht betroffene Familie zu gewährleisten. Es ist mehr als fraglich, ob über den Rechtsweg die Missstände an der oben beschriebenen öffentlichen Schule zu beseitigen sind, zumal die Kinder, die die Repressalien aus Furcht nicht gegenüber einem Gericht oder sonst wem schildern werden.

Die Abhilfe könnte in der Einflussnahme auf den politischen Willensbildungsprozess sein, durch die Wahrnehmung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts. Beim aktiven Wahlrecht müsste mir allerdings die Möglichkeit der entsprechenden Wahl gegeben sein. Die wählbaren demokratischen Parteien haben aber durch ihr bisheriges Verhalten gezeigt, dass ein zur Gewährung des Rechtes auf Sicherheit notwendige Reform nicht zu erwarten ist.

Natürlich könnte man sich noch selbst wählen lassen, um diese Reform herbeizuführen und so Abhilfe im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG zu schaffen. Aber das Recht auf Sicherheit muss mir jederzeit gewährt werden, und es kann keine sinnvolle Verweisung auf eine Möglichkeit sein, die sich mit völlig ungewissem Ausgang über eine unabsehbare Zeit erstrecken kann. Außerdem würde somit abstrakt von jedem verlangt, dass das dafür notwendige politische Potential entwickelt, um für sich Sicherheit herzustellen und den Staat anzuhalten, sich an die Verfassung zu halten. Das Recht auf Sicherheit ist vorhanden und muss nicht erst noch politisch erkämpft werden, sonst wäre der Rechtsstaat im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG kein solcher.

Somit liegt es aus meiner Sicht nahe, von einem Widerstandsrecht auszugehen, wenn der Staat seiner Aufgabe als Garant der Sicherheit nicht nachkommt, da er damit den Boden des Rechtsstaates verlässt.

Daher die Frage: Sind wir nun unsererseits nicht mehr an den Vertrag gebunden? Auch hierzu ein Zitat von Fichte [8]:

Nun kann aber das Recht sich nicht widersprechen; es kann nicht als Recht fordern, was sein Gegenteil ist: also nur gerechte, dem Rechtsgesetze gemäße Verträge sollen geschlossen werden; nur sie sind Verträge, und sollen gehalten werden, und andere sind nichtig. – Der Inhalt des Vertrages in Beziehung auf die Rechtsgemäßheit, entscheidet über seine Form.

Ich weiß um die Ungeheuerlichkeit dieses Gedankens und stelle diesen deshalb zur Diskussion! Denn vielleicht ist diese Diskussion, die sich nicht auf dieses Forum beschränken darf und damit weiter wirken sollte, die geeignete Abhilfe.

P.S.: Es gilt nach den Ereignissen von Köln abzuwarten, ob das für die demokratische Verfasstheit (Art. 20 Abs. 1 GG) unabdingbar notwendige Recht auf freie Meinungsäußerung ebenfalls der wehrunwilligen Demokratie zum Opfer fällt.

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Staatsrechtler kritisieren Kundgebungsverbot

geschrieben von PI am in Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

Prof. Isensee [9]Während das Gros der Medien den Abbruch des Kölner Kongresses wie einen Triumph feiert – die WAZ spricht gar von einem „Sieg der Freiheit“ [10] – haben sich jetzt renommierte Staatsrechtler äußerst kritisch zu den Vorkommnissen in Köln geäußert. Professor Josef Isensee (Foto) von der Uni Bonn: „Das Kundgebungsverbot ist eine Blamage des Rechtsstaates gewesen. Das ist eine Kapitulation der Polizei vor der Gewalttätigkeit von Linksautonomen und damit ein Rückzug des Rechtstaates. Es bedeutet eine Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“

UPDATE: Die Umfrage im WELT-Artikel [11], bei der zuletzt 95 Prozent der Leser gegen ein Verbot der Kölner Kundgebung stimmten, wurde inzwischen entfernt. Bitte schreiben Sie Ihre Meinung an online@welt.de [12].

Auszug aus der WELT [11]:

Der Verfassungsexperte bezog sich auf umstrittene Vorgänge vom vergangenen Samstag. Die Kölner Polizei hatte nach Ausschreitungen linksextremer Randalierer eine ordentlich angemeldete Kundgebung der rechtspopulistischen Vereinigung Pro Köln auf dem Heumarkt untersagt und dies mit „unkalkulierbaren Risiken“ für Unbeteiligte und friedliche Gegendemonstranten begründet. Pro Köln beklagt ein „polizeiliches Totalversagen“ und hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt. Die Vereinigung will einen neuen „Antiislamisierungskongress“ einberufen.

Für Staatsrechtler Isensee ging es dabei nicht um die politische Ausrichtung einer Veranstaltung, solange sie nicht gegen Gesetze verstößt. Vielmehr warnte er davor, die Polizei dürfe „nicht als Zensor von Meinungen“ auftreten. „Die Sicherheitsbehörden haben dafür zu sorgen, dass ein friedliches Nebeneinander der widerstreitenden Meinungskundgebungen, mögen sie noch so unliebsam sein, möglich bleibt und jeder zu seinem Recht kommt. Diese verfassungsrechtliche Garantie hat der Staat in diesem Fall nicht eingelöst“, sagte Isensee.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte sich, wie andere Politiker auch, zufrieden gezeigt und von einem „Sieg der Zivilcourage“ gesprochen. Verfassungsexperte Isensee ging mit Rüttgers hart ins Gericht: „Das ist, staatsrechtlich gesehen, eine geradezu skandalöse Bewertung. Der Rückzug der Polizei vor privater Gewalt ist ein Akt der Schwäche der Staatsgewalt, wenn nicht gar der politischen Feigheit.“

Die WELT bietet im Artikel seinen Lesern auch wieder die Gelegenheit zu einer Umfrage [11]. Auf die Frage „War es richtig, die Kundgebung zu verbieten?“ ist das Ergebnis bislang recht eindeutig (Stand: 19 Uhr). Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann die Redaktion, sollten die Leser weiterhin so frech abstimmen, die Umfrage (wie bereits hier geschehen) [13] wieder herausnimmt.

WELT-Umfrage [11]

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Köln: Anschlag auf Ausländeramt

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschenfeindlichkeit,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

[14]Weit ab vom eigentlichen Demonstrationsgeschehen haben die von Fritz Schramma zur Einschüchterung kritischer Bürger nach Köln eingeladenen Kriminellen auch einen Anschlag mit erheblichem Sachschaden auf Schrammas eigenes Ausländeramt verübt. Die gleichgeschaltete Presse und der Polizeibericht versuchen die Straftat zu verschweigen, die schlecht zur befohlenen Jubelstimmung über die heldenhafte Vertreibung halluzinierter Nazis passt. PI zeigt die Bilder.

Das Ausländeramt der Stadt Köln, gleichzeitig Sitz des Bundesamtes für Migration und Asyl. Hier finden wenige wirklich Verfolgte und viele Betrüger Einlass in das großzügigste Asyl- und Sozialsystem der Menschheitsgeschichte.

Aber Schrammas kriminellen Wahlhelfern dauert der Erstickungstod des verhassten Deutschlands noch zu lange. Noch mehr, noch schnellere Einwanderung revolutionärer Unterschichten in ein nicht mehr durch Grenzen geschütztes Land fordern die Gewalttäter.

Eine pechartige schwarze Masse, die mit explodierenden Flaschen bereits bei der ersten Freitagsdemo der Krawallmacher auf Polizeifahrzeuge und Passanten [15]geworfen wurde, klebt bis zur Höhe der zweiten Etage an Mauern und Fenstern des städtischen Gebäudes.

Köln: Anschlag auf Ausländeramt

In bester deutscher Tradition will Polizeipräsident Steffenhagen angesichts der allmählich deutlich werdenden Verwüstungen vorher nichts gewusst haben [16]. Obwohl die Kriminellen seit Wochen mit öffentlichen Übungen unter den Augen der Polizei Schulkinder zu Straftaten angeleitet haben, gibt der Schramma-Vertraute sich jetzt unschuldig und überrascht, über die Folgen der Straftaten, die von seinen Beamten hämisch geduldet wurden. Sechs verletzte Polizeibeamte werden beklagt. Die Zahl der von schwarzvermummten und mit Knüppeln patroullierenden Kriminellen zusammengeschlagenen Bürger interessiert weder Obrigkeit noch Presse. Sie existieren einfach nicht.

Die Antifa [17] dagegen versucht mit dem Anschlag den Ruf loszuwerden, Schrammas Geschäft betrieben zu haben und rühmt sich mit der Tat:

Aus der Demonstration heraus wurde die Kölner Ausländerbehörde mit Farbflaschen angegriffen, danach kam es zu Rangeleien mit der Polizei. Die Antifa-Sprecherin erklärte dazu: „Während der Oberbürgermeister über den Rassismus von Pro Köln spricht, drangsaliert seine Ausländerbehörde tagtäglich und ganz „demokratisch“ MigrantInnen für den „Standort Deutschland“. Die Aktionen gegen die Ausländerbehörde waren der konsequente Ausdruck einer linksradikalen Bewegung, mit der kein Staat zu machen ist.

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Touristen in den Sudan verschleppt

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Ägypten | Kommentare sind deaktiviert

Die Identität des Islams mit Frieden bringt es mit sich, dass das Außenministerium sich etwas schwer tut, Reisewarnungen für islamische Länder auszusprechen. Für Ägypten gibt es keine, obwohl Kenner des Landes seit langem auf die extreme Fremdenfeindlichkeit der dortigen Muslime – besonders abseits der großen Touristenattraktionen – hinweisen. Eine Reisegruppe, zu der auch fünf Deutsche gehören, ist aus Ägypten in den Sudan verschleppt worden. Steinmeier sitzt bereits mit dem Hammer vor dem Sparschwein um deutsche Diplomatie walten zu lassen.

Welt online [18] meldet:

In Ägypten haben Unbekannte elf ausländische Touristen entführt, darunter fünf Deutsche. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wurden die Deutschen zusammen mit fünf Italiern, einem Urlauber aus Rumänien und vier Ägyptern in der südlichen Stadt Assuan verschleppt.

„Seit vergangenen Freitag wird in Südwest-Ägypten eine Touristengruppe vermisst, zu der auch fünf deutsche Staatsangehörige gehören“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums am Montag in Berlin. Im Auswärtigen Amt trat den Angaben zufolge bereits ein Krisenstab zusammen. Dieser bemühe sich intensiv um eine rasche Lösung des Falles, sagte der Sprecher.

Der ägyptische Tourismusminister Ahmed al-Maghrabi sagte am Montag nach Angaben des Nachrichtensenders Al-Dschasira, es liefen bereits Verhandlungen mit den Entführern. Diese hätten Lösegeld gefordert.

Erste Berichte, wonach unter den Entführten auch Urlauber aus Israel sein sollten, wurden von den Behörden dementiert.

Die Urlauber seien in Südägypten in der Nähe der Grenze zum Sudan unterwegs gewesen und in das Nachbarland verschleppt worden, sagte der Sprecher Magdi Radi.

Bei den Leserkommentaren wachen bereits gut gebildete Weltleser über ihre weniger gebildeten Landsleute und erklären mit wissender Miene: „Das hätte genauso gut in Südgriechenland passieren können.“ Nicht, dass man wieder, wie zuletzt am vergangenen Samstag, nach zwei Stunden alle Kommentare verbieten muss!

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In Pakistan herrscht Frieden

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Pakistan,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

[19]Islam heißt und ist Frieden, wie wir wissen. Und so ist es purer Zufall, wenn wieder einmal in Pakistan, einem der islamischsten und mithin friedlichsten atomar bewaffneten Länder der Erde, strenggläubige Muslime mit noch strenger gläubigen Muslimen so heftig um die friedlichste Auslegung der Friedensbotschaft ringen, dass dabei das größte Hotel des Landes in die Luft fliegt. Unter den über 50 Toten befindet sich auch der tschechische Botschafter.

ZEIT-Online [20] berichtet:

Die verheerende Detonation riss einen mehr als dreißig Meter tiefen Krater in die Straße vor dem Marriott-Hotel in Islamabad. Durch die Wucht der Explosion stürzten die Fassade des Hotels und die Decke im Speisesaal ein. Mit einer Tonne Sprengstoff beladen, hatte sich das Fahrzeug der Terroristen dem Eingang des Hotels genähert. Auf dem Video der Überwachungskamera, das Innenminister Rehman Malik nun im pakistanischen Fernsehen zeigte, sind verwirrende Szenen zu sehen. Es zeigt, wie der Anschlag begann: Ein Lkw fährt auf das Hotel zu, Sicherheitskräfte sammeln sich um das Fahrzeug, das die Schranke zum Parkplatz zu überfahren versucht. Zunächst explodiert im Führerhaus des dunklen Fahrzeugs eine Mini-Bombe. Wachleute versuchten zunächst diesen kleinen Brand zu löschen. Die dann folgende Szene, die Detonation der gesamten Ladung, ist auf dem Video nicht zu sehen.

Ein Selbstmordattentäter hatte am Samstag seinen mit einer Tonne Sprengstoff beladenen Lieferwagen vor dem massiv gesicherten Luxushotel zur Explosion gebracht und damit ein Inferno ausgelöst. In vier der fünf Stockwerke brach Feuer aus. Hunderte Feuerwehrleute und Sicherheitskräfte waren bis in die Nacht im Einsatz, um das schwer beschädigte Hotel zu evakuieren. Nach offiziellen Angaben kamen 53 Menschen ums Leben. Unter den rund 260 Verletzten waren auch sieben Deutsche. Berichte über ein deutsches Todesopfer konnte das Auswärtige Amt in Berlin bis Sonntagnachmittag nicht bestätigen.

„Das Land vom Krebsgeschwür befreien“

Das Marriott-Hotel liegt in einer Hochsicherheitszone im Stadtzentrum, nur etwa 500 Meter von den Residenzen des Präsidenten und des Regierungschefs entfernt. Die Explosion sorgte für Panik im Haus von Premier Yousaf Raza Gilani, der anlässlich des muslimischen Fastenmonats Ramadan Gäste zum Fastenbrechen eingeladen hatte, berichtete ein Reporter des Fernsehsenders DawnNews. Bereits im Januar vergangenen Jahres waren bei einem Selbstmordanschlag vor einem Seiteneingang des Hotels zwei Menschen getötet und sieben weitere verletzt worden.

Unter den Toten ist nach örtlichen Behördenangaben auch der tschechische Botschafter. Der Diplomat Ivo Zdarek sei tot aus den Trümmern des Gebäudes geborgen worden, der Leichnam sei der Prager Botschaft in Islamabad übergeben worden, hieß es am Sonntag weiter. Ein Botschaftssprecher bestätigte jedoch nur, dass der Diplomat seit dem Vortag vermisst werde.

Es wäre allerdings ganz und gar islamophob anzunehmen, der Anschlag habe etwas mit dem Islam zu tun. So gab es zum Beispiel vor acht Jahren einen viel größeren Anschlag in New York. Und die USA sind bekanntlich kein islamisches Land.

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Demokratie – nur noch für Migranten?

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

Demokratie - nur noch für Migranten? [21]

Im Gegensatz zu unserem Gastautor Thomas Tartsch [22] hat Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) gemeinsam mit dem grölenden und randalierenden Antifa-Mob am Wochenende die Demokratie gerettet und Pro Köln nicht argumentativ, sondern durch Niederschreien als rechtsradikal enttarnt [23].

Die aus dem ganzen Land angereisten Krawalltouristen (Foto) symbolisieren bei Laschet „breiten bürgerlichen Widerstand“ und voller Stolz fragt er: „Wann hat es das schon einmal gegeben, dass sich eine ganze Stadt schützend vor ihre Muslime stellt?“

Laschet äußerte gleichzeitig Kritik an Teilen des Streits um die geplante Kölner Moschee. Es sei zwar gut, dass sich etwa der Schriftsteller Ralph Giordano von Pro Köln distanziert habe, aber: „Dass er das Klima in Köln verschärft hat, stimmt leider auch.“ Giordano hatte den unter anderem den türkisch geprägten Islam als nicht integrierbar in die deutsche Gesellschaft bezeichnet und den Moscheebau Symbol eines Angriffs auf die Demokratie genannt.

Ist ja auch schwierig. Was machen mit einem Giordano, den man beim besten Willen nicht als Nazi bezeichnen kann? Er wird mindestens zum Klimavergifter, argumentativ vermeidet man natürlich jede Auseinandersetzung mit dem scharfsinnigen alten Mann [24], weil man nur verlieren kann.

Und während elementare Grundrechte für die Einheimischen am Wochenende in Köln abgeschafft wurden, entdeckt ein breites Bündnis der Nicht-Demokraten ein Demokratiedefizit. Für? Na? Klar für die Migranten [25].

Politiker von Grünen, Linkspartei und SPD haben sich für ein kommunales Wahlrecht für Ausländer, die nicht aus der EU stammen, ausgesprochen. „Migranten müssen mehr Rechte erhalten“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sevim Dagdelen, der „Berliner Zeitung“. „Das Wahlrecht ist dabei zentral.“ Sie kritisierte, dass Ausländer aus Nicht-EU-Staaten von elementaren Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. „Deutschland hat ein Demokratiedefizit“, sagte Dagdelen. (…) Auch die SPD fordert seit Jahren das kommunale Wahlrecht für Ausländer. „Demokratische Mitwirkung ist ein Menschenrecht. Das sollte nicht auf Nationalitäten beschränkt sein“, sagte der SPD-Politiker Klaus-Uwe Benneter.

Zur Demokratie gehören Meinungs-, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit. Aber eben nicht für alle.

(Spürnasen: Civis, Thomas D., Seuchenvogel und John A.)

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Mit dem Islam kommt der Judenhass

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Deutschland,Islam,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

[26]Jedenfalls können sie jetzt nicht mehr sagen, sie hätten von nichts gewusst: Vor der SPD-nahen Friedrich-Ebert Stiftung hat der Hamburger Politologe Matthias Küntzel in ungewohnt offener Weise über den muslimischen Antisemitismus, seine feste Verwurzelung im Koran und die Anstrengungen der Muslime, den Judenhass weltweit zu propagieren berichtet.

Das christliche Medienmagazin „pro“ [27] berichtet:

Mit allen Mitteln: Judenhass in alle Lande

Islamistische Fernsehkanäle sind die heute wirkungsvollsten Medien, die Propagandisten des islamischen Antisemitismus zur „Gehirnwäsche der Muslime“ nutzten. Das sagte der Hamburger Politikwissenschaftler Matthias Küntzel auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, die am Mittwoch in Berlin stattfand. Dabei ging es um „Islamischen Antisemitismus“– den radikale Muslime mit allen Mitteln weltweit verbreiten wollen. Auch über Islamophobie“ wurde gesprochen, den „Kampfbegriff“ mancher Muslime.

In islamistischen Fernsehkanälen wie dem Sender „Al-Manar“ der libanesischen Hisbollah-Miliz oder „Al-Aqsa“ der Terrorgruppe Hamas wird laut Matthias Küntzel die von Allah gewünschte „Auslöschung der Juden“ seit Jahren zum Leitthema gemacht. Selbst Kinderprogramme der auch im westlichen Europa empfangbaren Satelliten-Sender seien „mit wachsendem Erfolg“ von diesem Leitthema geprägt. Beliebte Figuren wie Mickey Mouse würden für eigene Propagandazwecke instrumentalisiert.

Eigene Satelliten für Islam-Sender

„So wird der Antisemitismus besonders in seiner islamischen Ausprägung globalisiert: Das Mullah-Regime will in Kürze mit einer spanischen Ausgabe von ‚Al-Manar‘ auch die Massen in Südamerika antisemitisch verhetzen und bereitet die Entsendung eigener Satelliten in das Weltall vor“, sagte der Wissenschaftler. Fundament dieses auch im 21. Jahrhundert verbreiteten Antisemitismus seien freilich die judenfeindlichen Aussagen im Koran. „Der Koran enthält durchaus Verse, die ‚die Kinder Israels‘ loben, ja sogar Verse, die als Legitimation des Staates Israel gelesen werden können. Doch die Anzahl der judenfeindlichen Aussagen überwiegt“, sagte Küntzel. In der islamischen Tradition nach Mohammed verbreitete und verfestigte sich der Antisemitismus – in jüngerer Zeit nicht zuletzt auch durch die Unterstützung der Nationalsozialisten.

Ausflüge zu Gedenkstätten als „jüdische Veranstaltung“

Bei zahlreichen muslimischen Jugendlichen auch in Deutschland dienen „die Juden“ oder auch Israel als „Sündenbock für erfahrene Frustrationen“, sagte der frühere Leiter des Informationsdienstes MEMRI, Jochen Müller (Berlin). Das gemeinsame Feindbild stifte Orientierung und Zugehörigkeit durch Abgrenzung, die eigene Stärke werde durch die Diffamierung anderer erreicht.

In populären Liedern, die auch in Deutschland weit verbreitet seien, werde insbesondere die Kritik an der Politik Israels dazu genutzt, um Hass gegen Juden zu schüren. Längst werden zudem, so eine Teilnehmerin der Tagung, antisemitische Bilder, Videos und Texte über Handys und Internetforen verbreitet. Diese Ansichten zeigten schnell Wirkung, so Müller. „In einigen Schulen wird mittlerweile darüber debattiert, ob Klassen noch Ausflüge zu Holocaust-Gedenkstätten unternehmen sollten – da sich muslimische Schüler einer ‚jüdischen Veranstaltung‘ nicht anschießen wollen“, so der Islamwissenschaftler. Von muslimischen Jugendlichen werde nicht mehr differenziert, sondern „die Juden“ hinter allen Vorgängen und Maßnahmen gesehen. Diese Entwicklung gehe über die Verweigerung einer Teilnahme von muslimischen Mädchen am Schwimmunterricht oder an Ausflügen etwa zum Schlittschuhlaufen hinaus.

Unter muslimischen Immigranten komme Antisemitismus jedoch nicht als grundsätzliche Weltanschauung vor, vielmehr als fragmentarische Meinung über „die Juden“. Gleichsam könnten derartige, in manchen Schichten weit verbreitete, Detailansichten als Türöffner für ein von Hass auf Juden und Israel geprägtes Weltbild darstellen. Müller forderte insbesondere die Einbindung von Eltern muslimischer Kinder in notwendige Maßnahmen zur Aufklärung unter den Jugendlichen. Das allerdings erweist sich im Alltag mehr denn je als schwierig, wenn nicht aussichtslos, wie eine Pädagogin in der anschließenden Diskussion anmerkte. Sie kenne aus ihrer 40-jährigen Tätigkeit als Lehrerin an einer Schule keinen Fall, bei dem es gelungen sei, Eltern eines muslimischen Mädchens davon zu überzeugen, das Verbot für ihre Tochter, am Schwimmunterricht teilzunehmen, rückgängig zu machen.

„Kampfbegriff Islamophobie“

Doch auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung befassten sich Experten nicht allein mit den Auswirkungen des weit verbreiteten Antisemitismus unter Muslimen, sondern auch mit dem Phänomen der „Islamophopie“.

Kenan Malik, Politikwissenschaftler und Buchautor aus London, betonte, dass der Begriff „Islamophobie“ von muslimischen Führern dazu benutzt werde, um Islamkritikern eine einseitige Bewertung islamischer Bewegungen und Ziele zu attestieren. „Der Begriff wird dazu genutzt, Islamkritiker mundtot zu machen statt berechtigte Kritik an rassistischen Gegnern des Islam zu üben“, so Malik. Nicht allein in Großbritannien gebe es auf politischer Ebene die Bemühungen, öffentliche Kritik am Islam zu unterbinden. „Auch das geschieht mit dem Verweis auf eine ‚Islamophopie’, womit einer Zensur in Medien und Gesellschaft Vorschub geleistet wird.“

Die in Istanbul geborene Rechtsanwältin und Islamkritikerin Seyran Ates (Berlin) bezeichnete die Herausforderung einer Integration insbesondere von Muslimen in Deutschland als Ursache der Verwendung des „Kampfbegriffs Islamophobie“. Nicht alleine in Schulen, Universitäten und auf den Straßen, so Ates, seien immer mehr Frauen und Mädchen mit Kopftuch zu sehen, sondern mittlerweile auch in Kindergärten. Diese Entwicklung sei Symbol für ein neues Selbstbewusstsein des Islam auch in Deutschland. „Kritiker dieser Entwicklung werden als ‚islamophob‘ bezeichnet, auch Kritiker aus dem Islam“, so Ates. Gemeinhin werde „Islamophobie“ als „Islamfeindlichkeit“ bezeichnet, die den Islam als Religion in allen Facetten in Misskredit bringen wolle. In Deutschland sei man jedoch weit von einer solchen „Islamophobie“ entfernt, vielmehr werde eine berechtigte Islamkritik schon als solche bezeichnet. „Der Begriff darf nicht als Totschlagargument gegen Islamkritiker missbraucht werden“, forderte Ates.

Der frühere Staatssekretär Klaus Faber (Potsdam), Mitbegründer des Moses-Mendelsohn-Zentrums für jüdische Studien, nannte es ein wesentliches Merkmal von Antisemitismus, an Israel andere Maßstäbe anzulegen als an andere Staaten. Der Jurist wandte sich gegen eine Gegenüberstellung von Antisemitismus und Islamophobie. „Keines der islamischen Länder ist in seiner Existenz bedroht, kein islamisches Land wird in seiner Existenz angezweifelt, keiner will Muslime weltweit vernichten“, so Faber. All diesen Bedrohungen sei nur ein Land ausgesetzt, der Staat Israel. Auch auf internationaler politischer Ebene sollte der Vorwurf der „Islamophobie“ angesichts berechtigter Islamkritik zurückgewiesen werden.

Bedauerlicherweise scheinen diese Tatsachen die Funktionärsebene jüdischer Verbände in Deutschland noch nicht erreicht zu haben. Dort macht man sich nach wie vor die infame Verleumdungsformel der judenhassenden Muslime zu eigen, „Islamophobie“ sei die zeitgemäße Form des Antisemitismus, und widmet sich infolge der Irreführung lieber dem von linken Judenhassern aufgebauten Popanz „Kampf gegen Rechts“. Meist leider gegen die eigenen Freunde. Schade.

(Foto: Protest „Gegen Nazis“ in Köln, 20.09.08; Spürnase: Terma)

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Bienvenidos à Colonia!

geschrieben von PI am in Deutschland,Freiheit | Kommentare sind deaktiviert

Köln im Ausnahmezustand [28]Wie erlebten ausländische Besucher und Touristen die Zustände am Wochenende in Köln? Nachdem Dominique vor zwei Tagen aus britischer Sicht [29] berichtete, beschreibt Carlos, ein Gast aus Spanien, in seinem englischsprachigen Blog [28] seine wundersamen Erlebnisse vom 20. September 2008: „Linksfaschisten beanspruchen für sich die staatliche Autorität – und deutsche Polizisten decken sie dabei“.

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Schaden für die Demokratie

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Die Ereignisse rund um den Anti-Islamisierungskongress von pro Köln werden schwerwiegende Folgen für die Demokratie haben. Nicht nur, weil die durch Korruption und Filz bekannte politische Klasse um den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma wie zu Zeiten der Demagogen des römischen Imperiums den Mob auf den Straßen in Gestalt gewaltbereiter Linksextremisten zur Unterbindung anderer politischer Meinungen benutzt hat, womit diese allein verantwortlich für die an diesem Tag verletzten Personen und Sachschäden sind. Vielmehr wurde hier das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgehebelt.

(Von Dr. Thomas Tartsch)

Damit wird in Zukunft die Straße entscheiden, wer wo und wie etwas äußern darf. Diese Handlungsweise beinhaltet im Kern nichts anderes als den Bruch mit dem antitotalitären Grundkonsens, auf dem die Bundesrepublik Deutschland 1949 vor dem Hintergrund der Verbrechen des Nationalsozialismus und der sich formenden kommunistischen Diktatur gegründet wurde.

Der große SPD-Politiker Kurt Schumacher, der wegen seiner Gegnerschaft zum NS-Regime im KZ interniert wurde, definierte die Kommunisten nicht ohne Grund als „rotlackierte Faschisten“. Ausfluss dieses Grundkonsenses ist die streitbare und wehrhafte Demokratie, die nicht nur mit juristischen Mitteln die Demokratie schützt, sondern von den Menschen ein aktives Eintreten für die Verfassung gegen jede Art des politisch und religiös legitimierten Extremismus einfordert. Aber nicht mit Steinen und Eisenstangen, sondern durch die geistige Auseinadersetzung mit Argumenten.

Dieses wurde hier bewusst unterlassen, da der Erfolg von Pro Köln durch die gegen das Gemeinwohl gerichtete Politik der politisch Verantwortlichen verursacht wurde. Mit dem Durchpeitschen der Baugenehmigung für die überdimensionierte Großmoschee in Köln-Ehrenfeld fördert man faktisch die Entstehung paralleler Strukturen, da eine Hauptaufgabe der DITIB als Auslandsableger der türkischen DIB die Erhaltung der monogamen Staatsloyalität der hier lebenden Türken zur Türkei darstellt.

Die zweifelhaften Ansichten der DITIB haben die von der Öffentlichkeit fast unbemerkten Ereignisse um den Münsteraner Professor Muhammad Sven Kalisch verdeutlicht, der auf Druck des Koordinierungsrates der Muslime in Deutschland (dem die DITIB angehört) wegen seiner Theorie der Nicht-Existenz des Propheten und der historisch-kritischen Auslegung des Koran von seiner Lehraufgabe der Ausbildung von Lehramtskandidaten für Islamkunde entbunden wurde. Nicht zu vergessen die gegen ihn gerichteten Todesdrohungen. Selbst wenn seine Theorie eine Mindermeinung in der Islamwissenschaft darstellt, wird das grundgesetzlich geschützte Recht der Freiheit der Forschung unterminiert, da die Vertreter des organisierten islamischen Fundamentalismus bestimmen dürfen, was man überhaupt noch über den Islam sagen darf.

Wenigstens hier zeigt sich wahre Zivilcourage, da sich 30 prominente Muslime, Wissenschaftler und Publizisten wie die Rechtsanwältin Seyran Ates, der Aleviten-Führer Ali Ertan Toprak, der Hamburger Imam Mhedi Razvi, die Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann und der Göttinger Arabist und Islamwissenschaftler Tilman Nagel in einer Solidaritätserklärung hinter den Theologen gestellt haben.

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Ein Herz für Muslime

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Gutmenschen,Islam | Kommentare sind deaktiviert

Dhimmi-Minister Pinkwart (FDP) [30] Nachdem das gute Deutschland am Wochenende nach Köln auszog, um Muslime vor dem bösen Deutschland zu beschützen und für die Islamisierung des Landes einzutreten, will jetzt die NRW-Landesregierung noch mehr Gesicht zeigen. Ganz dem Willen der Bevölkerung entsprechend, will FDP- Forschungsminister Andreas Pinkwart (Foto) den Moslemverbänden mehr Mitsprache einräumen [31].

Ob unser Forschungsminister weiß, welch bedeutsame Worte er da gesprochen hat? Immerhin kündigte Andreas Pinkwart (FDP) dieser Tage eine radikale Wende in der Islampolitik der Landesregierung an.

Bislang zeichnete sich diese Politik dadurch aus, den Muslimverbänden zwar alle möglichen Mitwirkungsrechte zu versprechen – ihnen de facto aber keinen Fingerbreit Einfluss zu gewähren.

Nicht bei der Gestaltung des geplanten Islamunterrichts, nicht bei der Wahl des Ausbilders für die Islamlehrer, und schon gar nicht bei der Frage, wen das Land als Muslimvertreter anerkenne. Sogar vor Gericht versuchte NRW den Einfluss der Verbände klein zu halten.

Nun aber verkündete Pinkwart die Abkehr von dieser Linie und gab bekannt, dass an der Uni Münster künftig nicht mehr Muhammad Kalisch Islamlehrer ausbilden werde, sondern ein neu einzustellender Gelehrter. Begründung: „Wir wollen eine Islamlehrerausbildung, die von den Islamverbänden anerkannt wird, damit die so ausgebildeten Lehrer auch in den Schulen ihren Dienst verrichten können.“ Deshalb werde er ein Votum der Verbände einholen, sobald die Uni Münster sich für einen neuen Kandidaten entschieden habe.

Damit nahm der Minister in noch nie gewesenem Maße Rücksicht auf die muslimischen Verbände. Denn die klagten seit Wochen, es sei unzumutbar, künftige Islamlehrer bei einem Mann wie Kalisch ausbilden zu lassen. Der glaube ja nicht einmal an die Existenz des Propheten Muhammad.

Pinkwart handelte umgehend – und bewies ein Herz für Muslime.

Erstaunlich. 2004, als Kalisch eingestellt wurde, klang das noch anders. Da entschieden Uni und Ministerium über die Verbände hinweg. Und Kalisch wurde ihnen als unwillkommener Chef-Ausbilder nach dem Friss-oder-stirb-Verfahren vorgesetzt. Diese Ausbootung wurde damit gerechtfertigt, dass die Verbände zu klein seien, vom türkischen Staat gelenkt oder vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Bis heute wIrd mit solchen Argumenten – mal offen, mal verdeckt – das gezielte Kleinhalten der Verbände begründet.

Doch dem pragmatischen Pinkwart ist nicht entgangen, wozu das im Falle Kalisch geführt hat: Kaum jemand wollte sich von ihm ausbilden lassen. Obwohl NRW so stolz war, pioniergleich die bundesweit erste Professur dieser Art eingerichtet zu haben. Durch den jüngsten Politikwechsel kann NRW sich nun weiter als Integrationspionier rühmen. Aber darum ging es Pinkwart natürlich nicht.

So hilft Pinkwart sicherzustellen, dass der wahre Islam [32] im Sinne der orthodoxen Verbände seiner Parteikollegen Ayyub Axel Köhler und Aiman Mazyek (beide vom Zentralrat der Muslime in Deutschland) in die Köpfe der Rechtgläubigen eingehämmert wird. Die vertreten bekanntlich nur einen Bruchteil der Moslems in Deutschland, haben also keinerlei demokratische Legitimation. Aber das ist in unserer „Demokratie“, wo der Wille des Volkes ohnehin von den Eliten ohnehin als zu populistisch abgelehnt wird, nur konsequent.

» andreas.pinkwart@miwft.nrw.de [33]

UPDATE: Mehr als 30 [34] Wissenschaftler, Autoren und Vertreter religiöser Gruppen haben sich hinter den Islam-Theologen Muhammad Sven Kalisch [35] gestellt, dem Pinkwart auf ein Grummeln des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) hin so unverzüglich in den Rücken gefallen ist. „Durch ihr Abrücken von Kalisch ließen die islamischen Verbände „eine historische Chance verstreichen, mit einem Hoffnungsträger die Zukunft des Islam und der Gesellschaft in Deutschland mitzugestalten“. Die Gesellschaft soll aber nach dem Willen all der Rüttgers‘, Schrammas und Pinkwarts von den Moslemverbänden nicht mit-, sondern umgestaltet werden.

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Klimakarussell macht eine Rückwärtsfahrt

geschrieben von PI am in Klimaschwindel | Kommentare sind deaktiviert

[36]

Wundern Sie sich auch, warum Sie im September kalte Füße bekommen, wenn sie ein Stündchen an einem Checkpoint der Antifa zur Gesinnungskontrolle festgehalten werden? Das liegt am Klimawandel. Ein alter Hut? Keineswegs! Die Wissenschaft hat ganz aktuell festgestellt, dass uns eine Klimaerkältung droht. Klimaerwärmung war gestern. Das Gebot der Stunde sind wohl demnächst Milliardenprogramme zur Verhinderung der Eiszeit. Wie wärs mit mehr CO2 in die Atmosphäre?

Der Focus übermittelt die Katastrophennachricht [37]für alle, die ihr Haschischpflänzchen schon auf den Balkon gestellt haben: Achtung, Klimaerkältung!

Die Erde steht möglicherweise vor einer neuen kleinen Eiszeit, wie sie vom 15. bis in das 19. Jahrhundert mit langen Wintern und kalten Sommern herrschte.

Anlass für diese Befürchtung gibt FOCUS zufolge das rätselhafte Verhalten der Sonne. Im Frühjahr 2007 hatte der elfjährige Sonnenzyklus sein Minimum erreicht. Danach sollte ein neuer Kreislauf beginnen und die solare Aktivität wieder ansteigen. Doch bis heute blieb die Sonne ruhig, Sonnenflecken fehlten fast ganz, der letzte war im August zu sehen. Messdaten des Satelliten „Ulysses“ der US-Raumfahrtbehörde Nasa zeigen zudem, dass der Sonnenwind so schwach ist wie seit 50 Jahren nicht mehr. Manche Forscher fürchten, der Fehlstart könne bedeuten, dass der überfällige Zyklus ganz ausfällt. Weil sich damit auch die auf die Erde eingestrahlte Energie verringert, sei eine Abkühlung unseres Planeten zu erwarten.

Die gleichen Bedingungen gab es zu Beginn der kleinen Eiszeit. Für eine endgültige Einschätzung ist es nach Ansicht des Astrophysiker Sami Solanki vom Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung in Katlenburg Lindau noch zu früh: „Es gab auch in der Vergangenheit verlängerte Zyklen mit ausgedehntem Minimum, der längste Zyklus war 13,5 Jahre lang. Diesen Wert hat der derzeitige Zyklus noch nicht erreicht.“

(Spürnase: Bernd G.)

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