Susanne Winters Immunität als Abgeordnete wurde am Dienstag aufgehoben, damit der FPÖ-Frau der Prozess gemacht werden kann. Winter hofft auf einen Freispruch, die zahlreichen Gegner auf eine strenge Verurteilung. Die Gerichtsverhandlung gegen die österreichische Politikerin wegen Aussprechens der Wahrheit „Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren“ ist auf den 22. Januar 2009 in Graz angesetzt. Der Prozess gegen die Muslime, die Winter seit ihrer Rede anfangs dieses Jahres mit dem Tod bedrohen, auf den Sankt Nimmerleinstag.

(Spürnasen: Kawa, Christiane H. und Radikaldemokrat)

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69 KOMMENTARE

  1. Eine Justiz, die anständigen Frauen den Prozess macht, gehört mit Guglhupf zugeschissen und im Heurigen ertränkt.

    Servus, Herr Justizrat.

  2. “wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren”

    Ach nee, wo wurde denn dieser Paragraph die letzten 40 Jahre vesteckt gehalten? Mir ist jedenfalls nicht in Erinnerung, dass bei aller Hetze und Herabwürdigung gegen das Christentum, auch in Österreich, jemals von diesem Paragraph gesprochen wurde, oder dass jemand verurteilt wurde weil er Christen herabgewürdigt hat. Außerdem wäre noch zu klären, ob man den Islam als Religion behandeln muß, oder nicht viel eher, als eine allumfassende politisch-religiös-gesellschaftliche Ideologie, ähnlich dem Marxismus oder Sozialismus?

  3. die österreichische justiz ist offensichtlich genau so ungeheuerlich wie die deutsche.
    was diese juristen in beiden ländern, teilweise vereint, verbrochen haben, spottet jeder beschreibung. die scharia läßt grüßen!

  4. Wie nennt man denn einen alten Mann, der ein 6jähriges Kind zur Ehefrau nahm und mit ihr ins Bett ging als sie 9 war???

    Antwortmöglichkeiten:

    a) Propheten

    b) Pädophil

    c) Geisteskrank

    d) Pervers

    e) Schwanzgesteuert

    f) Bereichernd

  5. Wo liegt das Problem?
    Die Frau hat Recht!
    Ein Typ, der eine 9jährige ins Bett zerrt, geil ist wie Nachbars Lumpi aber fürs gleiche Frauen steinigen lässt, kann im besten Fall eine kriminelle Vereinigung gründen aber keine Religion.

  6. Wie nennt man denn einen alten Mann, der ein 6jähriges Kind zur Ehefrau nahm und mit ihr ins Bett ging als sie 9 war???

    Man sollte korrekt sagen, dass sie nach den Ahadith noch KEINE 9 Jahre alt war, wegen dem damals gültigen Mondkalender.

    Ein stinkender, schwitzender alter Mann, der sich mit seinen teigigen Händen auf ein kleines Mädchen stürzt und sie schlägt, wenn sie ungehorsam ist (Bukhari…)

    Natürlich ist der der Pädophile Prolet kein alter pädophiler triebbesessener Araber, sondern das ewige leuchte Vorbild für alle Mohammedaner, der Beste der Besten, der Edelste aller Edlen. Selbst Allah betet dieses Wundergeschöpf an…

    Ich freue mich auf den Prozess.

  7. Ich finde diesen Prozess gut. Er wird PI und vielen anderen islamkritischen Websiten viele viele neue Leser bringen und die Gegnerschaft zum Islam weiter befeuern.

    Danke an Frau Winter für diesen Prozess!

    Ich habe großen Respekt vor ihrer Haltung!

  8. Stellt euch mal vor, die wird verurteilt (hoch verurteilt)- wie erfolgreich und mächtig sich wieder die Moslems fühlen werden. Wird auf den Islam-Seiten sicher wieder hochgefeiert. Ich hoffe Österreich und diese Frau bleibt stark und die Österreicher stehen hinter ihr. Morgen ist Indien auch schon wieder vergessen und Islam ist Friedlich, die Frau da oben böse und alle deutschen Nazi.

    Wie wird das nur alles noch enden!!!! MUSLIME erlauben sich ALLES- während jeder kritiker bluten muss ? Wie muss man das verstehen? was läuft hier falsch???? Das ist doch nicht mehr zum aushalten.

    Irgendwie habe ich das Gefühl im falschen Film zu sein. Da werden Moslems freigesprochen (bewährung), die TOTE auf dem gewissen haben oder leute alte verprügeln- aber islamkritiker sind das schlimmste übel?? AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH ich musste jetzt mal schrein. es war der schrei der ungerechtigkeit!

    Wehe mir kommt noch mal ein jammernder Muslim unter die augen. Dann hafte ich für nichts mehr. Ich kann zwar nix machen aber ich werde demjenigen mal ordentlich frischen wind um die ohren pusten (anschließend schnell verschwinden wäre für mich angesagt :). wird ja noch lustig.

  9. Eine Heldin!

    Man wir ihrer gedenken, sofern die Gefahr der Islamisierung Europas letztendlich doch abgewendet werden kann.

    Frau Winter hat jetzt schon mehr für die Menschenrechte getan, als alle GutmenschInnen inkl des Herrn Schäuble in den letzten Jahrzehnten.

  10. Wenn die Richter Frau Winter veruteilen wollen, müssen sie zunächst prüfen, ob dieser perverse Mohammed sauber war oder nicht.

    Wenn sie zum Ergebnis kommen, daß er ein anständiger Mensch war, müssen sie gleichzeitig öffentlich feststellen, daß die Hadithe nur Legenden sind.

    Wenn sie den Hadithen Relevanz bescheinigen, wird in ihrem Urteil stehen müssen, daß er ein Kinderficker war.

    In jedem Fall werden sie ein Problem mit den Mohammedanern kriegen.
    Ich freue mich schon auf diesen Prozeß.

  11. Die Inhalte des Korans sind im Wesentlichensten Manipulationsmechanismen zur Realisierung einstiger Muhamedinischer Rachegelüste an vielen Mekkanern und zur Realisierung einstiger Muhamedinischer Raub- und Plünderungsfantasien nebst sexueller Vergewaltigungsorgien an den Kindern und Frauen der Ermordeten.

    Allein der Gedanke dieser Person quasi einen Stellenwert einzuräumen der an die Position eines Leonardo da Vinci, Rembrandt, Michelangelo, Demokrit, Aristoteles, Tolstoi, Dostojewski, Schnitzler, Freud, Reamur, Röntgen, Edison, v. Bingen, F. von Assisi, Abraham, Jizhak und Israels …… hinaufreichen könne ist solch Irrsinnigkeit wie wenn Justizbeamte plötzlich dazu da wäre einen Verbrecher nicht seiner Schuld wegen zu bezichtigen, sondern ihn genau wegen dieser Schuld zu verteidigen habe und dazu noch zu verurteilen habe wer diese Schuld öffentlich benannte.

    Das ein Staatsanwalt für solch eine Schmierenkomödie primitvster Bosheit fähig ist bezeugt welch Todesglaube viele dieser mitteleuropäischen Gesellschaft sei langem erfasst hat ……. der meint er würde für solches bestimmt auch nicht im Jenseits belangt.

    Jeder wird seinen Richter finden ….. der ihn braucht.

    ………und viele erwischts noch im Diesseits.

    Wer die Wahrheit nicht voranbringen will macht sich selbst krank ……. und gerade der Fluch der Krankheit kann besonders viel bewirken ……. was der Flug einer Patrone nie bewerkstelligen könnte, kann Krankheit bewegen.

  12. So ein Prozess birgt auch Chancen. Georgi Dimitroff hat es in Leipzig vorgemacht.

    Da bin ich mal gespannt, wie gut die Anwälte von Susanne Winter vorbereitet sind. Beweisanträge, mit denen islamische Rechtsgelehrte als Zeugen vernommen werden sollen über die Haditen usw. usf.

    Außerdem hoffe ich, dass Frau Winter genug finanziellen Background hat, um notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugehen. Immerhin geht es hier um ein Grundrecht.

    Und selbst eine Verurteilung, auf die ich nicht hoffe, lässt sich ausschlachten als Verlust der Meinungsfreiheit.

  13. Gegen eine solche Weihnachtsbeleuchtung hätte ich nichts. Wenn es kommt – dann sollte es bald kommen. Der Volkaufklärerische Aspekt einer solchen Lichterscheinung wäre enorm – und fatal.

  14. Eigentlich wissen wir doch jetzt schon wie das Urteil aussieht, oder nicht? Ich wünsche Frau Winter alles Liebe.

  15. Kuttnik, du U-Boot, mach dich vom Acker! Aufforderungen zur Gewalt werden hier nicht geduldet, du (vermutlich) linker Provokateur! Ve.rp.iss dich!

  16. Da bin ich mal gespannt, wie gut die Anwälte von Susanne Winter vorbereitet sind. Beweisanträge, mit denen islamische Rechtsgelehrte als Zeugen vernommen werden sollen über die Haditen usw. usf.

    Seid nicht naiv!!!

    Natürlich wird es in dem Prozess nicht „um die Sache“ gehen, die frage ob Momo pädophil war oder nicht darf nicht gestellt werden.
    Es wird um die Gefühle unserer Mustermoslems gehen, und im Gekränkt sein sind die Weltklasse.

    Ob das sachlich richtig war, was Frau Winter sagte, dass interessiert das Gericht nicht!

  17. Eine Schande für jeden vernünftigen, halbwegs intelligenten Westeuropär, dass wir uns mit solchen Fragen auseinandersetzen müssen! Pfui Teufel, kann ich da nur sagen. Ich habe keine Worte, um meine Verachtung gegenüber diesen Appeasement-Politikern auszudrücken. Frau Winter hat die Wahrheit gesagt: Würde M. heute leben, wäre er eine pädophile, perverse, kranke D……. und sonst gar nichts…..
    Frau Winter, wir sind auf ihrer Seite.

  18. Nun eine Verurteilung wäre Wasser auf unseren Mühlen. Es gäbe Zulauf für uns in nichtgekannten Ausmaßen, da vielen die bisher über unsere Aussagen lachen, das Islam eine monokulturelle Diktatur errichten will, die Wahrheit erkennen.

    Wir können gelassen warten. Ihr per Brief unsere Solidarität zeigen.

    norbert.gehrig@yahoo.de

    http://www.prohessen.de
    freiheitlich, sozial-demokratisch

  19. Winter hatte beim FPÖ-Neujahrstreffen am 13. Jänner 2008 im Zuge des Grazer Gemeinderatswahlkampfes gesagt, der islamische Prophet Mohammed wäre nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder, weil er eine Sechsjährige geheiratet haben soll.

    Auf das Urteil bin ich gespannt, sehr gespannt!

    `A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Eheschließung mit ihr vornahm, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als sie neun Jahre alt war, und daß die Ehe mit ihm insgesamt neun Jahre dauerte (bis er starb).

    http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,display/chapterno,60/hadith_id,25/

  20. Lustig, bin mal auf das Urteil gespannt. Da wird sich das Gericht ganz schön winden müssen.

    Die Sache ist ganz einfach. Was Fr. Winter von sich gegeben hat ist im schlimmsten Falle geschmacklos. Mehr aber auch nicht.

    Der Prozess wird viele Menschen welche ihre Aussagen eher mit ekel aufgefasst haben auf ihre Seite ziehen.

    Was gibt es besseres?

  21. Wenn Susanne Winter tatsächlich für ihre absolut wahren Aussagen verurteilt werden sollte, dann müssen in Graz permanent Protestdemos vor dem Justizgebäude veranstaltet werden.

    So eine unfassbare Rechtsverdrehung dürfte NIEMALS hingenommen werden !!

  22. Juristische Entscheidungen folgen oft einer Abwägung der Rechtsgüter. Das Recht auf freie Meinungsäußerungen wurde bisher meistens sehr hoch gewichtet. Hoffen wir, dass dies in diesem Fall ähnlich geschieht.
    In offenen Gesellschaften werden Kritik und auch beleidigende Kommentare gegenüber allen gesellschaftlichen Gruppen und Weltanschauungen in der Regel geduldet. Dies darf bei einer Kritik und auch bei Beleidigungen des Islams nicht anders sein.
    Ich betrachte es sogar als eine demokratische Verpflichtung, den islamischen Herrschaftsanprüchen entgegenzutreten.
    Genauso sollte es für alle Menschen mit Charakter eine Pflicht sein, ein hasstriefendes Werk wie dem Koran heftig zu verurteilen.
    Wahrscheinlich setzen wohlmeinende Menschen, die sich selbst als Demokraten bezeichnen, ihre ganze Hoffnung auf eine islamische Hermeneutik. Die christlichen Herrschaftsansprüche wurden von der Aufklärung in die Schranken gewiesen. Heute besteht das Christentum als Hermeneutik und in einem Appell an die Nächstenliebe. Im Fall des des Islams möchte ich bezweifeln, dass er nach überstandener Aufklärung als eine Weltanschauung des Friedens und der Nächstenliebe überleben wird.

  23. Hier ist der Anfang einer ganz unheilvollen Entwicklung: Meinungen, die des politischen Mainstreams nicht passen, werden zur Straftat, selbst wenn sie wahr sind.

    Wir befinden uns bereits in der Meinungsdiktatur von 1984. Es ist für mich unfaßbar, was für verkommene und verbrecherische Zeiten hier anfangen. Alles im Namen der Menschlichkeit. Wer die Wahrheit ausspricht, wird kaltgestellt.
    Dieser Staat polarisiert immer mehr. Früher befand ich mich selbst in der politischen Mitte. Heute bin ich aufgrund der Tatsache, daß ich diese Meinungsdiktatur nicht akzeptieren kann, immer mehr dazu gezwungen, die politischen Verantwortlichen als Gegner zu betrachten. Vielleicht sogar eines Tages als Feind.

  24. #29 twomaze „Was Fr. Winter von sich gegeben hat ist im schlimmsten Falle geschmacklos.“

    Wirklich? Ich finde: noch nicht einmal das!

    Vergleichen wir mal:

    „Wenn ein Erwachsener heute Sex mit einer unter 14-jährigen hat, macht er sich strafbar“.

    „Wenn ein Erwachsener heute Sex mit einer 9-jährigen hat, macht er sich strafbar“.

    „Wenn ein Gründer einer Weltreligion heute Sex mit einer 9-jährigen hat, macht er sich strafbar“.

    Wo genau kippt das Ganze von einem Faktum zu einer Geschmacklosigkeit?

    Manchmal hillft es auch, Sachen völlig emotionslos ausschließlich von einem logisch-faktischen Gesichtspunkt zu betrachten. Hatte ich schon vor Monaten mal gepostet, nun ist es wieder aktuell:

    Streng logisch gibt es nur folgende 3 Möglichkeiten:

    1. Mohamed hatte recht, alles stammt original vom Erzengel Gabriel und entspricht Allahs Willen: dann haben wir alle hier Unrecht und werden in der Hölle schmoren.

    2. Atheisten oder Christen oder Buddhisten oder (…) haben recht, aber Mohammed glaubte dennoch ehrlich an sein Erleben: dann war alles eingebildet, also litt er wirklich an so etwas wie Epilepsie o.ä.

    3.: Mohamed log, dass sich heute noch die Balken biegen.

    Eine 4. Möglichkeit ist logisch ausgeschlossen. Nach Nr. 2 und 3 hat Frau Winter recht. Und nun warte ich darauf, dass sie nach Nr. 1 verurteilt wird. Allerdings müsste das Urteil in dem Fall zwingend auf Steinigung lauten. Hat diese Strafform schon Eingang in österreichisches Recht gefunden?

  25. Die Sache ist fatal: Winter wird verurteilt werden; es wird keine Bewährungsstrafe geben (sie wird „uneinsichtig sein und leugnen“), und es wird ein politisches Urteil sein, das zeigen wird, daß die Kader Ungehorsam nicht dulden. In Deutschland hat Decker fünf Jahre Haft für Worte bekommen und jeden Tag abgesessen – Mörder sitzen kürzer.

  26. Jörg Haider hat ja nie ein Blatt vor den Mund genommen. Da er jetzt leider nicht mehr ist, ist jetzt in Österreich anscheinend die Hatz auf islamkritische Politiker eröffnet.

    Man kann ahnen, was da auf uns in Deutschland demnächst auch zu kommt …

  27. Jörg Haider hat ja nie ein Blatt vor den Mund genommen. Da er jetzt leider nicht mehr ist, ist jetzt in Österreich anscheinend die Hatz auf islamkritische Politiker eröffnet.

    Man kann ahnen, was da auf uns in Deutschland demnächst auch zu kommt …

  28. @#1 Bundespopel!

    Kann Dir nur beipflichten!
    Anscheinend werden in unseren Ländern schon Justiz, Exekutive, ja der gesammte Staat von den Islamfaschisten regiert (diktiert?).

    Der Staat ist anscheinend nur noch dazu da, um uns das letzte Hemd auszuziehen – um damit das hergelaufenen Pack (aus der eigenen Heimat Vertrieben!) durchzufüttern.
    Und im die eigene Bevölkerung zu knechten!

  29. Sehr geehrter RadikalDemokrat,

    mir spricht Frau Susanne Winter vollkommen aus dem Herzen. Diese Frau traut sich noch wirklich auszusprechen was sie denkt. Natürlich bekommt sie jetzt von den gesteurten Zentralmedien das Echo zurück.

    Diese Kampagne ist unerträglich. Frau Winter hat vollkommen recht, wenn sie unbequeme Wahrheiten offen ausspricht. Beispielsweise weil sie sich weigert sich gegenüber dem Wort „Neger“ einen Maulkorb anzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fritz von Heckenheim

  30. Vielleicht wollten die (östereichischen !)Richter ja einen Prozeß haben !

    Verurteilen können sie Frau Winter nicht, denn man will ja keinen Märtyrer schaffen…oder?

  31. Wieder einmal eine Frau, die mehr Mum unter dem kleinen Fingernagel hat, als die ganze europäische Männer-Elite zusammen.

    Ihr traurigen Feiglinge!

  32. #CH4200

    Natürlich wird es in dem Prozess nicht “um die Sache” gehen, die frage ob Momo pädophil war oder nicht darf nicht gestellt werden.
    Es wird um die Gefühle unserer Mustermoslems gehen, und im Gekränkt sein sind die Weltklasse.

    Ob das sachlich richtig war, was Frau Winter sagte, dass interessiert das Gericht nicht!

    Du nimmst mir die Worte aus dem Mund.
    Genau so wird es sein, um den Wahrheitsgehalt
    der Aussgaen geht es nicht.

    Eine Verurteilung ist sicher, so wie die entsprechenden
    Paragraphen in Österreich gestaltet sind:

    „Herabwürdigung religiöser Lehren“ (Par. 188 StGB): „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, […] unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

    …und…

    „Verhetzung“ (Par. 283 StGB): „(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft […] auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

    Kann sich jeder ausrechnen, daß alle Aussagen
    von Frau Winter diesen Tatbestand erfüllen, so man denn Klage erhebt.
    Um den Wahrheitsgehalt der Aussagen muß sich die Justiz überhaupt nicht kümmern und wird dies auch nicht tun.

    Schön, wenn man solche Gesetze zur Machterhaltung nutzen kann [Ironie].

  33. Ich bin zwar Jurist, aber nicht österreichischer. Ich habe folglich auch keine Kenntnis von der Auslegung des österreichischen StGB.
    Hier aber die betreffende Norm:

    „§ 188 Herabwürdigung religiöser Lehren

    Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

    Dies ist ein in jeder Hinsicht veralteter, aus deutscher Sicht auch kaum mit der Meinungsfreiheit zu vereinbarender Straftatbestand. Selbst wenn Frau Winter nach diesem verurteilt wird, dürfte eine Klage vor dem zuständigen Verfassungsgericht zur Aufhebung der Norm führen (ich unterstelle für das österr. Verf.gericht eine Normverwerfungskompetenz).

    In Deutschland haben wir eine bei weitem weniger strenge Fassung, die kaum jemals aktuell geworden ist und sich auch tatbestandlich eher rechtfertigen lässt:

    㤠166
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

    Das deutsche Gesetz erreicht die erforderliche Einschränkung durch die „Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens“, welche sehr restriktiv ausgelegt wird.

  34. Der Islam ist eine faschistische Ideologie, Staatsystem mit Gesetz und allem drum und dran und die Religion dient nur der Tarnung.

    Moslems RAUS!

  35. #Vernunftzeitalter

    Das deutsche Gesetz erreicht die erforderliche Einschränkung durch die “Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens”, welche sehr restriktiv ausgelegt wird.

    Ja und in Österreich heißt es:

    …sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist […] zu bestrafen.”

    Und da es politisch gewollt ist, wird es definitiv aufgrund dessen eine glasklare
    Verurteilung geben.
    Das Witzige ist, daß eben dieses Gesetz auf „Verächtlichmachung“ des Christentums z.B.
    nicht greift, weil eben nicht mit massivem
    „Ärgernis“ zu rechnen ist. Toll, nich ?

  36. “Verhetzung” (Par. 283 StGB): “(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft […] auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

    Ist gut, daß das nicht bei uns so gilt. Herr Mazyek macht auf mich einen sehr leicht reizbaren Eindruck…

  37. @Vernunftzeitalter

    Die deutsche Norm ist zwar vernünftiger als der österr. Paragraph, aber auch diese ist eine nicht hinzunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    Wahrheiten müssen ausgesprochen werden dürfen, egal, wer und wie viele sich beleidigt fühlen.

  38. #RasikalDemokrat

    Ist gut, daß das nicht bei uns so gilt. Herr Mazyek macht auf mich einen sehr leicht reizbaren Eindruck…

    Die Gesetzeslage mag in Deutschland (noch) nicht
    so viel hergeben, aber dafür wäre ein(e) Politker(in) in Deutschland nach einer solchen Aussage SOZIAL so isoliert und mausetot, daß
    auch nicht der Geringste unter den Geringen von dieser Person auch nur noch ein Stück trocken Brot annehmen würde…

  39. #45 Perjan (27. Nov 2008 23:39)
    Ja und in Österreich heißt es:

    …sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist […] zu bestrafen.”

    Nun, die Störung des ÖFFENTLICHEN FRIEDENS erfordert bürgerkriegsähnliche Zustände. Es steht wohl außer Zweifel, dass ein Ärgernis dem gegenüber weniger ist. Daher ist mir nicht ganz klar, ob Ihre Antwort das gleichsetzen möchte?
    Ein einschränkendes Merkmal gleich welcher Art muss aber jede dieser Regelungen enthalten. Denn stellen sie sich vor, andernfalls würde hierbloßes Handlungsunrecht bestraft.
    Die deutsche Regelung ist vor diesem Hintergrund vernünftiger, weil ihr einschränkendes Merkmal so stark ist, dass es bisher zu keinem bekannten Anwendungsfall des Straftatbestandes gekommen ist.

    #47 FfD (27. Nov 2008 23:42)
    aber auch diese ist eine nicht hinzunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    Wahrheiten müssen ausgesprochen werden dürfen, egal, wer und wie viele sich beleidigt fühlen.

    Jede strafbare Beleidigung schränkt die Meinungsfreiheit ein. Der Verrat von Staatsgeheimnissen schränkt die Meinungsfreiheit ein.
    Die Grundrechte werden nicht vorbehaltlos gewährt. Art. 5 Absatz 2 GG sagt daher auch:

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Ob jetzt § 166 StGB eine sinnvolle Einschränkung darstellt, darüber kann man streiten. Allerdings wurde, wie gesagt, diese Regelung niemals praktisch, weil sie viel zu restriktiv formuliert ist (zum Glück). Es handelt sich um einen der zahlreichen rein symbolischen Straftatbestände des StGB.

  40. #49 Vernunftzeitalter

    Sie sehen das aus einer sehr sachlichen, juristischen Position.
    Aber auch Ihnen ist doch sicherlich bewußt, daß es sich hierbei nicht um einen NORMALEN Prozeß, sondern um ein POLITIKUM handelt.

    Da sehen die juristischen Resultate immer ein
    wenig anders aus.

    Ich darf an „Mügeln“ erinnern.

    Oder an den Freispruch für Safwan Eid bei
    der Brandstiftung in Lübeck mit 10 Toten.

    usw. usf.

  41. PS:

    die Störung des ÖFFENTLICHEN FRIEDENS erfordert bürgerkriegsähnliche Zustände. Es steht wohl außer Zweifel, dass ein Ärgernis dem gegenüber weniger ist. Daher ist mir nicht ganz klar, ob Ihre Antwort das gleichsetzen möchte?

    Ja, möchte ich gleichsetzen.
    Ist nämlich nur Auslegungssache.

  42. #50 Perjan

    Sie haben ja vollkommen recht.
    Aber ich kenne Österreich sehr gut – insbesondere den dortigen Juristenstand – und weiss daher, dass dieser äußerst konservativ orientiert ist.

    Es ist daher für mich keine ausgemachte Sache, wie das Urteil ausfallen wird.
    Immerhin reden wir von einem Land, wo fast 30 % der Wähler zuletzt richtig gewählt haben.

    Grundsätzlich ist es auch m.E. richtig festgestellt, dass vor allem die höchstrichterlichen Entscheidungen häufig politisch gefärbt sind. Das nimmt nicht Wunder, hält man sich vor Augen, dass die höchsten Richterstellen nach Parteienproporz zugeteilt werden.
    Zudem muss man sehen, dass in Teilen noch 68er und deren 70er und 80er-Jahre Spätgeburten einen Teil der Elite unseres Landes darstellen.

    Grundsätzlich aber leben wir in einem Rechtsstaat und ich kenne kein Strafurteil der entsprechenden BGH-Senate aus der neueren Zeit, dem irgendein Jurist dieses Landes Rechtsbeugung vorwerfen könnte. Die Urteile sind meist sauber begründet und entsprechen der Gesetzeslage.

    Alles in allem ist auch in D der Juristenstand konservativ geprägt und sie können sich nicht vorstellen, mit welchen Argusaugen insb. die Rechtswissenschaft jedes Urteil beobachtet und mit scharfer Feder seziert.

  43. Alles in allem ist auch in D der Juristenstand konservativ geprägt und sie können sich nicht vorstellen, mit welchen Argusaugen insb. die Rechtswissenschaft jedes Urteil beobachtet und mit scharfer Feder seziert.

    Sie stecken natürlich mehr in der Materie als ich.
    Dennoch wage ich den Einspruch, daß zumindest zahlreiche Urteile, welche den Weg in die Medien finden, derartig ins Extrem fallen, daß der geneigte Beobachter eher zur Annahme gelangt, überwiegend „68iger“ Richter sind an
    der Urteilsfindung beteiligt.

    Die Gesetzeslage generell läßt natürlich die
    gefällten Urteile zu. Bedenkt man, welche gigantische Spanne zwischen Höchst-und Niedrigsturteil bei schweren Straftaten möglich ist und was alles zur Urteilsfindung mit einfliessen kann (aber anderenfalls nicht
    muß), ist es vermutlich kaum möglich ein Urteil außerhalb des legalen Rahmens zu fällen.

    Selbst einen Täter, welcher einen Menschen zu Tode bringt, kann ich mit deutschen Gesetzen auf Bewährung laufen lassen und in einem adäquaten Fall bei einem Täter ohne Migrations-
    hintergrund die volle Dröhnung an Haftstrafe verpassen.
    Alles im Rahmen der Legalität.

  44. Zu den Ausführungen der Rechtsgrundlagen, resp. der Palette an Urteilsmöglichkeiten stellt sich mir eine Frage: auf welches Urteil läßt sich Frau Winter ein? Ist ihr der Freispruch tatsächlich so wichtig, daß sie ggf. einen Marsch durch die Instanzen wagt, oder wäre sie mit einer „milden“ Verurteilung bereits zufrieden?

    Ich hoffe, es geht ihr um´s Prinzip, denn ein Schuldspruch – egal in welchem Umfang – bedeutet letztendlich die juristisch sanktionierte Verhinderung jeglicher Islamkritik.

  45. Der Islam ist KEINE Religion. Schon gar keine Weltreligion. Er ist eine faschistische Sekte. Wenn schon, dann eine Weltsekte.

    Das mit der Anklage gegen diese Frau Winter kann ich nur als pervers bezeichnen. Da spricht diese Frau aus, was der Islam in Wahrheit ist, naemlich Faschismus pur, der gegen andere Religionen und Unglaeubige hetzt und dann wird ihr selbst Verhetzung vorgeworfen? Hat die Sharia denn schon klammheimlich in Austria Einzug gehalten?

    Erbaermliche Justizposse!

  46. Wenn man Islamkritik ausübt, sollte man dieses richtig machen. Man sollte die Eigenschaften Mohammeds als Kriegsherr betonen, der seine Gegner ausgemerzt hat. Die Pädophilie würde ich nicht betonen; wir können nicht die heutigen Maßstäbe für die Menschen aus dem Mittelalter setzen. Es gab hunderte christliche Könige und Kaiser, die minderjährige geheiratet haben und keiner weiß, wie lange sie mit dem Vollziehen der Ehe gewartet haben. Die Kirche hat im Mittelater die Volljährigkeit der Frau auf 12 Jahre gesetzt – auch nicht sehr hoch, oder? Und es gab viele, die sich daran nicht gehalten haben – die Heirat eines Mädchen unter 12 war lediglich ein Grund für die Anulierung der Ehe.
    Ich glaube, dass die FPÖ – Politiker sich bessere Berater zulegen sollen.
    Ich möchte da nicht falsch verstanden werden ich verabscheue den Islam, aber man sollte sich eben überlegen, wie man die Kritik gestaltet.

  47. #56 Christa

    Tja, Mittelalter war gestern. Aber der Islam ist noch genauso wie im Mittelalter. Da hat sich im Gegensatz zum Christentum NICHTS geaendert. 😉

  48. #57 Heretic (28. Nov 2008 09:10)

    „Da hat sich im Gegensatz zum Christentum NICHTS geaendert.“

    Das simmt natürlich. Ich betrachte die Anklage gegen Frau Winter als völlig ungerecht, weil sie letztendlich nur die Wahrheit gesagt hatte(obwohl ich die Schwerpunkte der Islamkritik anders setzen würde). 🙂

  49. #40 TITO:

    „Verurteilen können sie Frau Winter nicht, denn man will ja keinen Märtyrer schaffen…oder?“

    Nicht mal
    Theo Retisch
    wird man davon ablassen, susanne winter zu verurteilen.
    Schon irving oder honsik vergessen?
    Je grösser die diskrapanzen im volk werden, um so grösser die repressalien durch die machthaber.

  50. #53 Perjan (28. Nov 2008 00:39)

    Die Gesetzeslage generell läßt natürlich die
    gefällten Urteile zu. Bedenkt man, welche gigantische Spanne zwischen Höchst-und Niedrigsturteil bei schweren Straftaten möglich ist und was alles zur Urteilsfindung mit einfliessen kann (aber anderenfalls nicht
    muß), ist es vermutlich kaum möglich ein Urteil außerhalb des legalen Rahmens zu fällen.

    Sie sprechen mit Recht ein generelles Problem an, welches zugleich ein erhebliches Defizit der juristischen Ausbildung darstellt.
    Ein Richter, insbesondere Strafrichter, trägt eine enorme Verantwortung. Er hat jedoch nie gelernt damit umzugehen. Ihm werden im Rahmen des Studiums keine Strafzumessungsmaßstäbe an die Hand gegeben.
    Es ist nämlich eine Sache, die Tatbestände richtig auszulegen und methodisch korrekt darunter zu subsumieren und etwas völlig anderes, im Strafprozess auch die angemessene Rechtsfolge zu bestimmen.

    Wer jedoch keine Kenntnisse von der Sanktionenlehre hat, der wird aus psychologischen Motiven heraus tendenziell die mildere Strafe wählen, mit der er – so falsch diese Ansicht auch ist – nichts falsch machen kann. Wer in einem Gebiet unsicher ist, welches über das Schicksal von Menschen bestimmt, der wird sich in der Regel hüten, „frei Schnauze“ zu entscheiden. Sie werden sich wundern, es gibt nicht einmal einen Katalog als Richtschnur, in dem man nachlesen könnte, welche Strafe bei ähnlichen Vergehen in anderen Fällen verhängt wurde. Der Richter schwebt frei herum und wie die meisten Menschen ist die Freiheit für ihn eine große Last.
    Dieses Problem stellt sich ganz losgelöst von der durch die Medien betriebenen Politisierung von Strafprozessen, die die Richter unter einen enormen Druck setzen.
    Falls Sie dieses Thema interessiert, kann ich ihnen den NICHT juristischen Aufsatz „Strafzumessung als Rechtsproblem“ von Walter Grasnick empfehlen, der in der Dezember-Ausgabe 2007 des Merkur (Nr. 703), erschienen ist (den Merkur finden Sie im Präsenzbestand jeder Uni-Bibliothek).

    http://www.online-merkur.de/showZitate.php?isbn=3608970975

    Ferner empfehle ich Ihnen, sofern sie dies nicht ohnehin tun, in ihrer Freizeit ab und an einmal eine öffentliche Verhandlung in Strafsachen (fast alle sind öffentlich) am Amts- oder Landgericht als Zuhörer mitzuverfolgen. Sie werden sehen, dass im Gerichtssaal keine Roboter, sondern Menschen sich gegenübersitzen, die nicht per se Bestien sind.

  51. #53 Perjan (28. Nov 2008 00:39)
    Entschudldigung, das Folgende wird ggf. etwas OFF-Topic sein.

    Unabhängig davon haben Sie natürlich recht, dass viele Urteile zu milde sind (sieht man von dem Urteil des LG München I wegend er U-Bahn-Schläger einmal ab).
    Die Gesetze geben Strafrahmen vor, die absolut ausreichend sind. Viel zu selten werden diese, aus den o.g. Gründen, auch ausgeschöpft.

    Eine andere Frage ist es, ob harte Urteile tatsächlich eine abschreckende Wirkung haben. Die USA mit der Todesstrafe und der dennoch 10fach höheren Deliktsstatistik zeigen, dass da nicht unbedingt ein Zusammenhang besteht.

    Im Jugendstrafrecht sieht dies m.E. anders aus. Hier kann dem ausländischen Straftäter durch frühe Härte im Urteil die Grenze aufgezeigt werden. Wenn er mit 14 das erste mal kurz in den Knast geht, tut das verdammt weh. Selten wird er rückfällig werden. Wenn er mit 18 geht, dann fühlt er sich bereits als „cooler Gangster“. Geht er mit 21, wird er im Knast erst zum echten Profi.

    Trotzdem kann man nicht die Augen davor verschließen, dass das Strafrecht mit noch so harten Sanktionen die Probleme nicht löst. Natürlich hat es einen präventiven Effekt, wenn ich notorische Straftäter wegsperre. Jedenfalls DIESER wird für die Dauer der Inhaftierung außer den horrenden Gefängniskosten keinen Schaden anrichten.

    Aber wichtiger ist es doch, das Nachwachsen neuer Straftäter zu verhindern. An dieser Stelle der „Prägung“ zu delinquentem Verhalten Jugendlicher muss mit Härte, Disziplin, Strenge und Zwang angesetzt werden.

    Eine Aufzählung der von mir befürworteten Maßnahmen sprengt den Rahmen.

  52. Alles in allem ist auch in D der Juristenstand konservativ geprägt und sie können sich nicht vorstellen, mit welchen Argusaugen insb. die Rechtswissenschaft jedes Urteil beobachtet und mit scharfer Feder seziert.

    Ich kenn einige Juristen, mit einer einzigen Ausnahme sind die alles andere als konservativ, im Gegenteil links, linkser geht nicht mehr. Was aber nicht nur die Juristen betrifft, sondern praktisch alle Berufe, die eine kostenlose staatliche Ausbildung absolviert haben.

  53. #62 uli12us
    Ich kenn einige Juristen, mit einer einzigen Ausnahme sind die alles andere als konservativ, im Gegenteil links, linkser geht nicht mehr. Was aber nicht nur die Juristen betrifft, sondern praktisch alle Berufe, die eine kostenlose staatliche Ausbildung absolviert haben.

    Das ist, zum Glück, schlichtweg falsch, was ich aufgrund meines (leider) fast ausschließlichen Kontakts mit Juristen sicherlich besser beurteilen kann.

    Der Jurist hat bereits aufgrund seiner Ausbildung eine gewisse Nähe und Treue zum Staat, was ein konservatives Weltbild zwar nicht unbedingt voraussetzt, aber meistens mit sich bringt.

    Wahrscheinlich kennen Sie überwiegend Anwälte aus der autonomen Bremer Szene, was ich doch zur Rettung meines Standes hoffen will.
    😉

  54. Was nicht sein darf ist nicht…….hoch lebe der Sozialismus. Wie sich die Bilder gleichen.
    SPD Hessen usw………

  55. Der Jurist hat bereits aufgrund seiner Ausbildung eine gewisse Nähe und Treue zum Staat, was ein konservatives Weltbild zwar nicht unbedingt voraussetzt, aber meistens mit sich bringt.

    Das ist nicht logisch. Der sozialistische Staat und die Judikative ist ganz sicher nicht mit Konservatismus gleich zu setzen. Gerade beispielsweise im dritten Reich wie auch in der DDR wurden Urteile nach sozialistischer Manier gefaellt. Es gibt eine trinite Gewaltenteilung, die besteht aber nicht zu einhundert Prozent, weil die Legislative den Rahmen vorgibt und zudem der Staat auch Einfluss auf die Benennung oder Abberufung von Richtern ausuebt.

    Harte Urteile haben rein gar nichts mit Konservatismus zu tun. Taeglich ergehen sehr harte Urteile gegen Deutsche, um es mal auf D-Land zu fokussieren. Bei „Suedlaendern“ sind die Urteile aber erheblich weichgespuelt. Das ist eine 2-Klassenjustiz, die im Sinne der Taeter handelt. Taeter ist hier ursaechlich der Staat selbst.

  56. #Vernunftzeitalter

    Zum Abschluß des Threads wollte ich nur mal erwähnen, daß der Gedankenaustausch mit Ihnen
    angenehm fair und sachbezogen war.

  57. Frau Winter hat absolut Recht. Weltweit werden in islamischen Ländern kleine Mädchen verehelicht. Dieser Kameltreíber Mohammed, war sehr wohl ein lumpiger Kinderschänder. Islam ist die Abkürzung für: Intolerante Sektenlehre an Moslems.

  58. Ich verlange, dass auch ich verurteilt und mit aller Härte, die das Gesetz hergibt, bestraft werde, sollte Frau Winter verurteilt werden!
    Ich habe das Recht, dies zu verlangen, denn die Unehre, NICHT bestraft zu werden, habe ich nicht verdient!
    Ich wünsche es nicht, dass ich unbestraft bleibe.
    Ich wünsche und ich verlange, dass man auch mich verurteilt und meinen Ruf ruiniert, wenn dies die Belohnung ist, die einen, erwartet, der die Wahrheit ausspricht.
    Verbietet die freie Rede und verbietet die Wahrheit.
    Doch denkt daran, dass sie so unauslöschlich sind, wie es Eure Schande sein wird.

  59. Susanne Winter

    hat nichts weiter als die Wahrheit gesagt.

    Sie wird den Prozess gewinnen.

    Sie MUSS den Prozess auch im öffentlichen Interesse gewinnen und diesen notfalls durch alle Instanzen treiben.

    Sollte es dann noch immer negativ ausgehen, wissen wir alle, was wir zu tun haben (Art. 20 IV GG).

    Ratio

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