Im März berichteten wir über den Fall einer PI-Leserin, deren PC von der Staatsanwaltschaft Basel Stadt konfisziert worden war. Hinter der Aktion steckte Rassistenjäger-Anwalt Daniel K., der sich auffällig oft für muslimische Anliegen einsetzt. Die Islamkritikerin hätte ihn nicht als “Kettenhund Allahs” bezeichnen dürfen. Am Freitag wurde ihr in Basel der Prozess gemacht. Das Gericht entschied sich zugunsten von Anwalt K..

Auszug aus der Stellungnahme der Beklagten zur Anzeige vom 11. Oktober 2008 wegen „übler Nachrede“:

Der Kläger beschuldigt mich in dieser seiner dritten und vorerst letzten Strafanzeige gegen mich innert anderthalb Jahren nun der „üblen Nachrede“, begangen durch mein Schreiben vom 1. März 2008 an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.

Er beantragt Strafverfolgung unter Kosten und Entschädigungsfolge, und behauptet, er sei „klar erkennbar das Opfer der ehrverletzenden Äußerungen“, als die er meine Antwort an die Staatsanwaltschaft auf seine zweite Anzeige gegen mich wegen sog. „Beschimpfung“ zitiert, in der ich sage, dass „die neuerliche Anzeige des notorisch bekannten Anwalts meines Erachtens nicht primär der sog. ‚Beschimpfung’ gilt, …sondern es ihm darum zu gehen scheint, die Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten, wenn sie von politischen Gegnern kommt…“

Dazu erklärt er, ich unterstelle ihm in dieser an Dritte gerichteten Äußerung unlautere Motive…. „Beide Unterstellungen erfolgten gegenüber der Staatsanwaltschaft in Form von Tatsachenbehauptungen, die dazu beitragen sollen, die Herausgabe des PC zu begründen.“

Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, dass der Privatkläger selber seine erste haltlose Beschuldigung meiner Person wegen angeblicher „Rassendiskriminierung“ ohne Wenn und Aber als Tatsachenbehauptung aufstellte, eine nicht aufrechtzuerhaltende Unterstellung eines Offizialdelikts, zu dem das Verfahren eingestellt wurde, da der kriminelle Tatbestand, den er ohne jede Einschränkung oder irgendwelche Zeichen von Skrupeln gegenüber meiner Ehre im Interesse seiner ehrenwerten Mandanten behauptet, nicht gegeben war. Nun stellt er sich auch noch als „Opfer“ hin, weil ich die Lauterkeit eines ersten Versuchs, mich zu kriminalisieren und mich als Islamkritikerin mundtot zu machen – das und nichts anderes war der Zweck der ersten Strafverfolgungsübung gegen mich – im Auftrag seiner über allen Zweifel erhabenen Mandanten, die im Obskurum ihrer Anonymität verbleiben, aus dem die bekanntlich immer existenzgefährdenden und lebensbedrohenden Denunziationen gegen Islamkritikern zu kommen pflegen, bezweifle.

Gerade die Lektüre der Berichterstattung über den Strafverfolgungseifer der „Wächter der richtigen Gesinnung“ (Weltwoche) müsste sogar für Herrn K. klargestellt haben, um was es geht und in welchem kulturpolitischen Kontext meine Antwort auf seine ungeheuerliche erste Anschuldigung steht. Nachdem er mit der ersten rufschädigenden Anzeige wegen „Rassendiskriminierung“, also ein Offizialdelikt, nicht durchkam, folgt die nächste, wegen Antragsdelikt, weil ich auf die erste Anzeige satirisch reagiert habe (statt mit einer verdienten Gegenklage, wozu mir die Mittel fehlten, über die seine mutmaßlichen Mandanten/Informanten/Denunzianten zu verfügen scheinen), und sodann die dritte, just in time zur Verhandlung der zweiten. Für alle Fälle… wenn die zweite nicht trifft, dann vielleicht die dritte, wie russisches Roulette?

Im erwähnten Artikel der Weltwoche: „Wächter der richtigen Gesinnung“ wird der Fall beschrieben. Die Beklagte wird dort unter dem Pseudonym Ida Dreyfuss genannt.

Zur Anzeige vom 9. August 2007 wegen „Beschimpfung“ schrieb die Beklagte unter anderem:

Mit dieser seiner zweiten Anzeige gegen mich aufgrund von Diskussionsbeiträgen, die ich unter dem Nickname „vogelfrei“ u.a. noch 2007 im oben genannten Internet-Forum geschrieben habe, und zwar nachdem die ersten Anzeigen durch Anwalt K. gegen islamkritische Forenuser, darunter auch mich, bekannt geworden waren (was schlussendlich zum Rückzug aller jener Teilnehmer von diesem Denunziantenforum führte, die nur noch angewidert waren durch die strafrechtlich begründete Daten-Auslieferung und Einführung einer mir bisher ungewohnten engstirnigen und unkompetenten Zensur durch den eingeschüchterten Admin) beantragt Anwalt K. nun als Privatkläger Strafverfolgung wegen „Beschimpfung“, weil ich ihn im Internet als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz oder Moslemschnauz“ kenntlich gemacht hatte im Sinne der Satire, die mein Metier ist und die ich anstelle der Mittel der Strafverfolgung und –bedrohung von Meinungsgegnern vorziehe.

Ich habe Herrn Ks Versuch der Kriminalisierung meiner Person wegen meiner Koranzitate und -kommentare, d.h. der Kriminalisierung meiner Islamkritik und die entsprechende Mentalität, die in diesem Erstickungsklima der Meinungskontrolleure und ihrer massiven Einschüchterungsversuche gegenüber den Aufklärern über die „Religion des Friedens und der Toleranz“ ihre bekannten Blüten treibt, auch blutige, mit einem satirischen Wortwitz, einem Spiel mit dem Namen des Kettenanzeigers erwidert. Das sind meine Methoden, mit der Meinung meiner Gegner und den Feinden des freien Wortes umzugehen, denn die Strafverfoilgungs-Attacke Ks war nicht nur ein Angriff auf meine Person, und zwar ein ehrverletzender, sondern ein Anschlag auf die schwer bedrohte Meinungsfreiheit, die von der Aufklärung erkämpft wurde und die heute in Europa vor die Hunde geht.

Daniel Foppa schrieb zum Fall einen Bericht, erschienen in der Printausgabe des Tagesanzeigers vom 12. November und nannte die Beklagte in seinem Text Regine Winter:

Hüter der politischen Korrektheit: Er macht Islamkritikern den Garaus

Eine 68-jährige Baslerin hat im Internet den Islam beschimpft – und findet sich dank eines streitlustigen Anwalts in den Mühlen der Justiz wieder.

Um acht Uhr morgens stand die Polizei vor der Türe. Die Beamten erklärten der erstaunten Regine Winter an jenem 22.Februar 2008, gegen sie sei Strafanzeige wegen Beschimpfung erstattet worden. Die Frau musste mit aufs Revier, sie wurde verhört und ihr PC beschlagnahmt. Am Freitag wird der Fall vor dem Strafgericht Basel-Stadt verhandelt.

Begonnen hatte alles mit einem Interneteintrag in einem Forum der SVP Schweiz. Regine Winter bezeichnete da im August 2007 den Koran als „Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt“. Winter, die über Karl Kraus dissertiert hat, bezeichnet sich selbst als Feministin im Sinne von Iris von Roten. Die parteilose Agnostikerin war als Journalistin und Autorin tätig und streitet nicht ab, eine spitze Feder zu führen. Sie betreibt mehrere Internetseiten, auf denen sie gegen den Islam polemisiert.

Ihre Äußerung im SVP-Forum riefen Daniel K. auf den Plan. „Das ist eine menschenverachtende Diffamierung des Islams“, sagt der Burgdorfer Anwalt. Der ehemalige grüne Lokalpolitiker reichte Strafanzeige ein wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm. Darin hat K. Übung: Nicht weniger als 15 Anzeigen hat er in den letzten vier Jahren wegen dieses Tatbestands erstattet. K. räumt ein, nicht aus eigenem Antrieb zu handeln. Wer seine Auftraggeber sind, sagt er aber nicht. Nur so viel: „Ich handle im Auftrag von drei Mandanten. Es handelt sich nicht um Vertreter der
islamischen Gemeinschaft.“

Die Anzeige führte zu einem Verfahren der Basler Staatsanwaltschaft. Winter wurde vorgeladen und musste den Beamten schildern, was sie vom Islam halte. Sie wurde fotografiert und registriert. Schließlich stellte die Staatsanwältin das Verfahren ein. „Die Kritik der Angeschuldigten richtet sich erkennbar gegen Verfechter einer totalitären, intoleranten Ausprägung des Islams“, heißt es in der Begründung. Eine systematische Herabsetzung liege nicht vor. Dennoch hält die Staatsanwältin in einer Art Belehrung fest: „Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben.“

Für Regine Winter war die Angelegenheit damit nicht erledigt. Erbost über Ks systematische Anzeigen machte sie ihrem Ärger im SVP-Forum Luft. Sie bezeichnete den Anwalt als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz“. K. reagierte mit einer Anzeige wegen Beschimpfung – und die Basler Stadtpolizei kreuzte frühmorgens bei der Verfasserin auf.

Eine Woche später beantragte Winter von der Staatsanwaltschaft ihren PC zurück. Die Konfiszierung sei nicht nötig zur Feststellung des Tatvorwurfs, schrieb sie. Sie bestreite nichts, wolle ihre Aussagen jedoch als Satire und nicht als Beschimpfung verstanden haben. Im selben Schreiben bezeichnete sie
K. als „notorisch bekannten Anwalt“, dem es darum gehe, „Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten“.

K., der Akteneinsicht verlangt hatte, stieß auf das Schreiben – und reichte eine dritte Strafanzeige ein, diesesmal wegen übler Nachrede. „Mir werden unredliche Motive unterstellt. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen“, erklärt er. Er wirft Winter „Psychoterror“ vor.

Am Freitag treffen sich die Parteien vor Gericht. Ein Schuldspruch könnte Winter mehrere Tausend Franken kosten – eingerechnet die von K. geforderten 500 Franken Genugtuung sowie die Vergütung seines Aufwandes von zwei Arbeitstagen à je 2000 Franken. Winter, die Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente bezieht, könnte die Strafe laut eigenen Angaben nicht
bezahlen. „Dann gehe ich lieber in den Knast.“ Mäßigen will sie sich jedoch nicht: „Ich werde mir meinen Stil nicht vom Gericht vorschreiben lassen.“

Vor dem Strafgericht Basel-Stadt hielt die Beklagte ein eindrückliches Plädoyer für die Meinungsfreiheit:

Ich werde mich ohne Anwalt selbst verteidigen.

Schon vor 1789 musste ein Aufklärer, der heute nicht mal mehr in Genf leben könnte ohne angezeigt zu werden für seine Spottschriften über ein Buch, das den gesunden Menschenverstand erbeben lässt, vor den bornierten Wichten von der Religionspolizei des Ancien Régime flüchten.

Nachdem ich letztes Jahr am eigenen Leibe erfahren durfte, dass die Religion in der Schweiz eine Rasse ist und man für Religionskritik am Islam wegen „Rassendiskriminierung“ angezeigt wird, und nachdem ich dieses Jahr als Zugabe einen Meisterstreich der Basler Staatsanwaltschaft erleben durfte mit der Konfiskation meines PCs wegen „Beschimpfung“ des Klägers K., den ich mit satirischen Worten karikiert habe, werde ich von dem Wiederholungskläger nun zum drittenmal innert anderthalb Jahren angezeigt, kurz vor dem Verfahren zur zweiten Klage. Vielleicht gibt’s ja diesmal den Treffer.

Zum Prozedere: Ich weise darauf hin, dass hier in so mancher Hinsicht mit ungleichen Spießen gekämpft wird. Nicht nur dass in diesem Streit kulturpolitisch Welten aufeinanderprallen, die sich doch niemals treffen, auch auf der juristischen Ebene kann hier von Waffengleichheit keine Rede sein. Ich bin nicht von dieser Welt der Rechtspflege, während der Privatkläger gegen mich seine Anzeigen gegen Islamkritiker und -Gegner, die er kettenweise als Rassisten verunglimpft und auch schon zum Schweigen gebracht und finanziell massiv geschädigt hat, auch gegen mich beliebig fortsetzen kann, er hat die nötigen Mittel dazu, die ich nicht mal für eine Gegenklage hatte – in einer Auseinandersetzung, die von allem Anfang an eine politische war und ist, und die ich nur mit meinen intellektuellen Waffen, nicht mit den juristischen Winkelzügen eines Advokaten führen kann, dessen Mandanten aus dem obskuren Denunziantenmilieu gar nicht erst ans Tageslicht kommen.

Der als Privatkläger auftretende Anwalt zeigt mich diesmal, zum vorläufig letzten Mal? wegen übler Nachrede an, weil ich ihn einen notorisch bekannten Anwalt genannt habe. Die erste Anzeige gegen mich kam aus dem Dunkelfeld von Unbekannt, vertreten durch den für seine Anzeigen nach ARG bekannten Anwalt K. – das von Bern aus beantragte Verfahren wurde zwar durch die Stawa Basel eingestellt, aber ich wurde hier erkennungsdienstlich behandelt wegen eines Wortdelikts, das zudem keins war, doch der Rufmord der Rassismus-Anschuldigung ist moralisch keineswegs beglichen, – die zweite Anzeige erfolgte, weil ich auf die Rassismus-Beschuldigung durch den Mann, der sich ein Interesse an „Menschenwürde“ nachsagt, wie zu lesen auf seiner Website, mit Spott reagierte, mit Sprachspielen und Wortwitzen mit seinem Namen statt mit einer Klage wegen Ehrverletzung meinerseits, zu der mir auch die finanziellen Mittel gefehlt hätten, über die Anwalt K. verfügt mitsamt seinen mir unbekannten nicht genannt werden wollenden Mandanten, die das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen scheinen in den doch von ihnen angezettelten Verfahren. Die Hintermänner bleiben im Schutz ihres Dunkelfelds, im Gegensatz zu den Angezeigten Islamgegnern, die nach einer öffentlichen Verhandlung keinen Polizeischutz haben.

Der für diese seine Anzeigenaktivitäten bekannte Anwalt im Dienste von Denunzianten einer Islamkritik, die reflexartig als Rassismus denunziert wird von unseren Meinungaufsehern mit Mullahmentalität, wie in meinem Fall, hat mit erneuter Anzeige zugeschlagen, nachdem er in den Akten fündig wurde, dass ich nach der Konfiskation meines PC, also meines Arbeitsgeräts, das ich als Autorin täglich brauche, an die Basler Staatsanwaltschaft geschrieben habe, es ginge ihm primär darum, die Islamkritik mundtot zu machen. Das sei, behauptet Herr K., der mit seiner Anzeigenkette das letzte freie politische SVP- Diskussionsforum zu Themen wie Rassismusstrafnorm, Islamisierung etc. lahmgelegt hat, „üble Nachrede“, und macht prompt die nächste Anzeige, damit das Gericht ihm bestätigt, dass es ihm nicht darum geht, was er tut.

Zum angeblichen Wortdelikt Stalinschnauz, was der Anwalt, den ich als Allahs Kettenhund bezeichnete, ich wiederhole: Allahs Kettenhund mit Stalinschnauz oder Moslemschnauz, so hiess die satirische Metapher, ebenfalls zu kriminalisieren sucht:

Die Unterschiede sind ja bekannt zwischen einer regimeverordneten Zensur des Denkens wie in den stalinistischen Machtzonen, auch den postumen, und dem demokratisch legitimierten Schweizer Meinungs-überwachungskartell aus Antirassismuskommission… und einer deplorablen freiwilligen Medienselbst- und Fremdzensur, die die Meinungsfreiheit demokratisch systematisch aushebelt, aber es sind gerade die Gemeinsamkeiten zwischen den Zensurgepflogenheiten einer totalitären Staatsmacht, die ihre Dissidenz verfolgt und wo das Denunziantentum floriert, und einer noch demokratisch geschützten und als Antirassismus verbrämten Religionswächtermacht in einem gesinnungsgesetzesbewachten, Verzeihung, Nachtwächterstaat, der seine eigene Meinungspolizei hervorbringt und dessen Strafrechts-zensur-maßregelungen bis in die islamservilen maulbandagierten Meinungsmonopolmedien reichen, es sind diese Gemeinsamkeiten, die ich meine, und die hier von Interesse sind nicht nur für mich, sondern alle, die das Unwesen, dieses unselige Treiben der strafrechtsbewehrten Zensoren zu spüren bekommen und unter der Zensur nur noch honorarfrei wie ich im Internet schreiben können.

Ach nein, es muss nicht gleich der Gulag sein, der den Kritikern der Religion des Friedens und der Toleranz den Garaus macht, Theo van Gogh lässt grüssen, es ist nur der Mullahg des ARG, mit dem Islamkritiker und auch areligiöse Freigeister für einen harmlosen Witz mit Strafverfolgung zur Strecke gebracht werden. Was auch gelungen ist in allzuvielen Fällen. Das und nichts anderes war die Absicht und der Zweck der ersten Anzeige gegen mich, mit der ich des Rassismus bezichtigt wurde, weil ich über den Islam aufgeklärt, den Koran zitiert, ihn kritisch kommentiert und seine Apologeten satirisch karikierte.

Es war die Absicht dieser ersten Anzeige, mich und andere mundtot zu machen. Mit Anzeigen statt mit Argumenten, mit Drohungen und Denunziationnen, gegen Meinungen, die die Mandanten aus dem Denunziantendunstkreis mit Hilfe ihres Fürsprechs zu kriminalisieren suchten. Ich habe mit Satiren reagiert und mich lustig gemacht über diese Einschüchterungsversuche. Soll das kriminell sein bitte?
Derselbe Herr, der es geschafft hat, die Diskussion der kontroversen Themen zur Islamisierung im Denunziantenforum ganz stillzulegen bzw. zur Farce verkommen zu lassen, die Witzemacher kaltzustellen nach dem Willen der völlig unerkennbaren Mandanten, deren Intentionen seine erfolgreichen Interventionen folgten, beklagt sich nun noch, er sei als „das Opfer“ klar erkennbar, wenn ich ihn einen für notorisch bekannten Anwalt benenne, wofür er den Tatbeweis auf dem Fusse nachliefert.

Wenn er nun mit einer dritten Klagen noch vor der Verhandlung der zweiten auffährt, zur Verstärkung der letztern, dann frage ich mich:

Worum geht es dem Menschenwürdewärter, der mich im Auftrag ominöser Dunkelmänner wie eine Kriminelle behandeln lässt und sich selber dazu noch „lautere“ Motive bescheinigt, die ich nicht bezweifeln darf, während die meinen als kriminell diffamiert werden.

Fühlte sich Herr K. im Verein mit Herrn Fleischhackel aus Bern nicht stark genug nach zwei Anzeigen gegen mich, bei deren zweiter die Staatsanwaltschaft BS ihnen schon mit dem Zugriff auf meinen PC zur Hilfe eilte und zwei weitere starke Männer in Gestalt von Detektiv Hammer und Kollegen zur Hilfe der edlen Herren von Bern schickte, um mich festzunehmen, damit der Meinungsvogt von Burgdorf vor meinen Satiren polizeilich beschützt werde? Musste ein Herr Fleischhackel überhaupt zur Beihilfe aufgeboten werden, um bei der Staatsanwaltschaft von Basel um Rechtsbeihilfe gegen jemand wie mich zu ersuchen, während ich, die ich juristisch völlig unberaten bin, keinerlei Rechtshilfe bekomme? Worauf die hochkompetente Basler Stasi Herrn Hammer und einen Kollegen in Bewegung setzte, um die Tatwaffe zu beschlagnahmen, mein Schreibgerät. Sie kamen gleich zu zweit! Vielleicht der eine zum Schutz des anderen gegen mich?

Diese traditionsreiche Basler Staatsanwaltschaft, die sich auf die Konfiskation von Kunst in Wort und Bild versteht (eine historische Instanz, die noch im letzten Jh. gemalte Frauen einsperrte, die heute im Museum hängen) hat nicht nur mich, sondern auch noch meinen Computer als corpus delicti der Wortverbrechen fürs Verbrecheralbum fotografiert, von allen Seiten, nach dem Motto: fotografieren wir das vorher noch, es könnt ja beim Öffnen explodieren..Ich wurde von der berühmten Basler Staatsanwaltschaft so behandelt, als wenn ich der Bombendroher wäre, den sie immer noch nicht haben. Vielleicht hofften sie ihn in mir zu finden?

Sind alle diese Mannschaften so schwach, dass sie solches Geschütz gegen mich auffahren müssen zum Schutz der Ehre des ehrenwerten Anwalts K. Sind diese Ehrgefühle von so schwächlicher Natur, dass ein Witz mit seinem Namen den Mann schon aus der Fassung bringt, nur weil ich ihn in eine satirische Form gegossen habe, damit er als Denkmal der Menschenwürde nicht in Vergessenheit gerät?

Wahrlich eine reife Probe der Staatsgewalt. Es handelt sich bei dieser Vorgeschichte der neueren Anzeige, mit der der beklagenswerte Kläger sich auch noch als „Opfer“ darstellt, nicht nur um eine Ehrverletzung meiner Person, nicht nur einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit mit der unbefugten angemassten politischen Zensur einer demokratischen Diskussion, es ging und geht auch um die existenzgefährdende Denunziation von Islamkritikern notabene, um die Auslieferung der Daten und Namen der aus dem Hinterhalt Angezeigten, die mit dieser skrupellosen Aufdeckung ihrer gut begründeten Pseudonyme aus dem Internetforum zuhanden aller Denunzianten in einem allfälligen öffentlichen Verfahren, wie es von K. und Konsorten mit den Erstanzeigen klar beabsichtigt war, auch allen religiösen Gelüsten tatlustiger Dschihadisten im Dienst eines finsteren politischen Religionsregimes ausgesetzt werden.

Das ist der zentrale Zusammenhang zwischen seinem ersten Versuch, mich zu kriminalisieren als Auftakt der Anzeigenserie mit der Folge aller damit für mich verbundenen Risiken und Existenzbedrohungen, und meiner Reaktion darauf mit den Mitteln der Satire, des Spotts, der Ironie, der Parodie etc. Ich bitte die Unverhältnismäßigkeit der Dinge in Betracht zu ziehen, als das sind: Spott und Wortwitz gegen Drohungen und Denunziationen, Satiren versus Kriminalisieren. Das ist der Hintergrund und der Kontext, in dem ich Herrn K. als Allahs Kettenhund sprachlich festgemacht habe, den seine Mandantschaft auf mich losgelassen hat in Biedermann Haus…

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft:

Ein Vorgehen wie der Aufmarsch der Staatsgewalt zu zweit zwecks Entführung meines PCs und Abführung von mir zum Verhör, was ich als Anschlag auf meine Menschenwürde bezeichnen würde und als schweren von keiner Verhältnismäßigkeit gedeckten Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre, was alles meinem Opfer K. kein Begriff ist, der weiter drohte mit „Besuch von der Staatsanwaltschaft“ gegenüber einem Blog-Redaktor, der dieses Vorgehen kommentierte,
dürfte die symbolische Bedeutung des Ausdrucks „Stalinschnauz“ zur Genüge illustrieren. Auch wenn die Schildbürger von der Basler Stasi Staatsanwaltschaft mich ohne Gewaltanwendung mitnahmen zum Verhör. Die Herren haben mich zwar nicht in Handschellen abgeführt, weil ich mich gar nicht gewehrt habe; aber ich wüsste gern, wie die Gewalt-Ermächtigung obwohl ich gar nichts abgestritten habe, was mir vorgeworfen wurde, wie dieser Übergriff begründet wird. Ich möchte die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen kennenlernen.

Zur Genugtuung: Wie können ein paar Wortkarikaturen, mit denen mich über diese Einschüchterungsversuche mokierte, einen solchen kostenreichen Apparat in Bewegung setzen? Nach diesen juristischen Belästigungen fordert der Anwalt noch von mir Genugtuung!

Ich habe mir von der Auskunft der Basler Advokatenkammer sagen lassen, dass ich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe, da das angezeigte Delikt dafür offenbar als zu geringfügig gilt oder wie der Fach-Ausdruck dafür heisst, sagt man nicht Klassenjustiz dazu? Aber so geringfügig dann doch wieder nicht, dass der Kläger auch noch eine Genugtuung verlangt und nach allem mir zugefügten Schaden durch Rufmord (Rassismus), und nach der aberwitzigen kostspieligen PC-Konfiszierung auch noch eine Entschädigung für sich geltend macht von 4000 Franken, nämlich einen Tagesansatz von je 2000 SFr für zwei Tage Einkommensausfall von ihm – ein Einfall, bei dem ich mich nur an den Kopf fassen kann nach drei Wochen Beschlagnahmung des Arbeitsgeräts einer Gratis-Schreiberin. Meine Aufklärungsarbeit ist gratis. Zur Erläuterung: Sein Tages-Ansatz von SFR 2000 Einkommensausfall übersteigt mein gesamtes monatliches AHV- Einkommen mitsamt Ergänzungsleistungen. Seine Forderung für einen Tag Arbeit ist das Mehrfache meines Monatseinkommens.

Wenn hier jemand Genugtuung für die ehrverletzende erste Anzeige und Entschädigung für den für meine Begriffe ganz unbegründeten Eingriff in meine Privatsphäre zu verlangen hätte, ganz zu schweigen von der entwürdigenden Behandlung und der skrupellosen Existenz- Gefährdung und der systematischen Arbeitsbehinderung.. dann wäre wohl ich das. – Das Muster kommt mir übrigens irgendwie bekannt vor, wie beim Hexenprozess, wo man nach der Verbrennung noch das Vermögen einkassiert. Aber in diesem Fall gibt’s kein Vermögen einzustreichen nach den honorigen Anzeigen. Da findet auch der Kläger, wenn er weiterstöbern sollte nach Bereicherungsquellen bei mir, mit Hilfe seiner fleißig sammelnden Mandanten, kein Fleisch am Knochen.

Das Urteil: Die PI-Leserin wurde zu einer Geldstrafe von 800 Schweizer Franken bedingt verurteilt, das bedeutet mit Bewährung von drei Jahren – ausdrücklich drei statt zwei, weil sie „nicht einsichtig“ gewesen sei. Die Islamkritikerin hat dadurch jetzt drei Jahre Schreibverbot auferlegt erhalten, denn die Bewährung ist sofort zu Ende, wenn sie gegen das Verbot verstoßen und wieder eine Satire über K. schreiben sollte.

Zur eigentlichen Strafe hinzu kommen 500 Franken „Genugtuung“ für K., der ursprünglich sogar 4000 haben wollte, eine Aufwandsentschädigung für K. über 200 Franken, dazu noch Urteilskosten von 250 Franken, also zusammen 950 Franken Extrakosten.

K. behauptet trotz aller gegenteiligen Indizien immer noch, seine Auftraggeber kämen „nicht aus dem moslemischen Umfeld“.

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74 KOMMENTARE

  1. K., Heilmann und Co – sie sägen schon lange an unserer Meinungsfreiheit. Und schon heute hören wir die Stützpfeiler dieser knirschend fallen…

  2. Der Anwalt Krättziger ist ein ganz übler Rassist. Er hasst sein eigenes Volk wie die Pest.

    Er ist Anwalt des Unrechts, Speichellecker von Gewalt und Terror, Gegner und Vernichter der Bürgerrechte.

    Man sollte sich wünschen, daß die Schweiz ihn unverzüglich „ausschafft“.

    Nach Antarctica.

  3. Das Volk sollte die Reform des Justizwesens verlangen, denn die derzeitige Juristen sind mit unter den ersten, die die Islamisierung und den Ausverkauf betreiben. Ein Rechtsstaat, der gegen das Wohl des eigenen Volkes handelt, gehört selber reformiert.

  4. Ich bin orientalische Verhältnisse gewohnt…

    Dort würde man jetzt – unter Freunden – in etwa folgendes antworten:

    Zitat: „Handelt dieser Mann nicht mit Drogen?
    Nicht, dass man noch in Anwesenheit von Zeugen beobachtet, wie ihm beim Einsteigen ins Auto so ein kleines Tütchen mit weißem Pulver drin aus seiner Tasche gefallen ist…

    Aber so benimmt man sich hier nicht – schon gar nicht als Islamkritikerin. 😉

  5. Regine Winter bezeichnete da im August 2007 den Koran als “Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt”.

    Hat Frau Winter den Koran geschrieben mit seinen hasserfüllten und intoleranten Suren?
    Warum berufen sich die Terroristen immer auf den Koran?
    Könnte es sein dass Frau Winter mit ihren Behauptungen Recht hat?
    Der Koran ist Beweis genug.
    Lesen Sie vor Gericht aus dem Koran vor Frau Winter!

  6. #7 Alessandro-Sergio (16. Nov 2008 21:15)

    Googel halt mal

  7. @ #5 Kybeline

    Ein Volk? Welches? Etwa das, das hierzulande massenweise die SED wählt, dem es vor Jahren noch „Wir sind das Volk“ und „Öffnet die Mauer“ zugebrüllt hat? Ein Volk, das die Freiheit feierte, um sie nach ein paar Jahren wieder zu verhökern???

    Ein Volk, das nichts tut, ist auch mit Schuld. Die Nicht-Wähler und autistischen Polit-Ignoranten können sich nicht rausreden. NOCH leben wir in keiner Diktatur, aber wir steuern drauf zu. NOCH können wir wählen, wie lange noch? Wir könnten sie aus dem Land jagen, aber statt dessen kriegen die noch die Stimmen frei Haus geliefert.

    „Das Volk ist dumm, das müssen wir nutzen“ und „Das Volk hat uns gewählt, es kriegt nur was es verdient“. Damit hatte Adolf ausnahmsweise recht, aber warum lernen wir denn nichts?

    „Wir“ vielleicht schon, aber die wählende Masse nicht… Lieber mit dem Zug ins Chaos, als selber denken.

    Deutschland – die Metapher von „Biedermann und die Brandstifter“ trifft auf kaum ein Volk so zu wie auf unseres…

  8. der feind steht tief im eigenen land, aber solange es nur ein dorf gibt, daß tapfer widerstand leistet, ist noch lange nicht alles verloren.

    wo eine macht erwächst, zieht sie ihren eigenen untergang nach sich.

  9. >>Für seinen
    Hass ist man selber verantwortlich. In der Zivilisation zählt er zu den
    Todsünden, im Islam zum Programm!<<

    Yepp!
    Das sehe ich fast genauso – und nun werde ich von schweizer Behörden verfolgt?!?

    Europa kann nicht tiefer sinken!

  10. #8 magnificat:

    Natürlich hat die Frau die Wahrheit gesagt.

    Sie ist massiv angegriffen worden weil sie Dinge ausgesprochen hat, die faktsich 100% richtig sind.
    In Europa soll eine Agenda umgesetzt werden und folglich steht sie damit im Weg – also weg damit!

    Warum wählt ihr Parrteien wie Grüne, Linke oder CDU usw.?

    PRO-Parteien wählen und damit klare Zeichen setzen. Auch auf Bundesebene hat jeder Bürger alle vier Jahre die Möglichkeit der Polit-Kaste „Nein!“ zu sagen.

  11. Basel´/ Schweiz ich Dachte immer da gäbe es
    Meinungsfreiheit ?!

    Schade
    Ich bin leider derzeit nicht flüssieg sonst würde ich ihnen auch ein Paar Euros zukommen lassen .

    MFG
    Aus Leverkusen

  12. Einen Menschen als
    “Kettenhund Allahs” zu bewerten,
    ist wohl in ganz Europa strafbar und erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung !

    Daran gibt es kaum etwas zu deutln !!

    Man kann aber auch klüger argumentieren :

    Der Islam des Korans (es gibt nur EINEN Koran; der ist die Grundlage für alle Ausrichtungen des Islams !) ist eine dem Nationalsozialismus ebenbürtige Ideologie.
    Vergleiche zwischen den ideologischen GRUNDLAGEN des Nationalsozialismus wie denen des Islams lassen keinen anderen Schluss zu.

    Führerprinzip = Kalifat (die im Islam anzustrebende Herrschaftsform)

    Volksgemeinschaft = Umma

    Weltbeherrschungsanspruch = Sure 2 Vers 115: „Und Allah gehört der Osten und der Westen; …

    Sozialismus als Gesellschaftsmodell = Gleichheit aller “Gläubigen” vor Allah und vor dem Kalifen.

    Die Liste lässt sich evtl. fortsetzen.

    Echnaton

  13. Ein erschreckender Vorausblick in die europäische Zukunft.
    Das is alles bereits hinter verschlossenen Türen abgekaspert,die EU garantiert den Mohammedanern den Respekt vor dem Islam,egal wie kontrovers der auch immer zu bestehenden Gesetzen ist,Gesetze kann man schliesslich bei bedarf ändern lassen und setzt die Respektgarantie auch durch,wo kämen wir denn hin,wenn jeder Bürger seine eigene Meinung haben und veröffentlichen darf.
    Wehret den Anfängen,weg mit der derzeitigen Regierung und der EU-Meinungsdiktatur solange es noch geht.
    Schade,dass der ehrenwerte Anwalt K. in der Schweiz praktiziert,die deutsche Steuerfahndung hätte bestimmt Interesse dran,ob dessen Buchführung mit seinem Tagessatz von selbst angegebenen 2000,- SFr übereinstimmt…hier sind die Schweizer im Blog gefragt,ist euere Steuerfahndung auch so scharf wie Hitlers Kettenhunde? 😉

  14. Ja, ja, Basel!
    Hat nicht dort bereits im 16. Jahrhundert der berühmt-berüchtigte CALVIN sein Unwesen getrieben?
    Davon haben sich die Basler Juristen offensichtlich bis heute nicht erholt! 🙂

  15. # 14 Echnaton denken Sie man könnte es so ausdrücken?

    „Auf gar keinen Fall sollte man diesen Herren als verwahrlost und verkommen bezeichnen und schon garnicht als Kettenhund Allahs. Denn von etwas, was es vielleicht garnicht gegeben haben können sollen dürfet, kann man kein Kettenhund sein. Auch kann man kein Kettenhund von etwas sein, das Hunde zutiefst verabscheut. Außerdem scheint dieser Herr keinerlei Allahisten jemals zu kennen gehabt die Möglichkeit gehabt zu haben.“

  16. Das Wunder von Marxloh, Folger 231/2008

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duisburg/2008/11/16/news-91193009/detail.html

    Kriminalität
    15-Jährigen nachts ausgeraubt
    Duisburg, 16.11.2008, Stefan Endell
    , 1 Kommentar
    , Trackback-URL
    Ein 15 Jahre alter Junge, der gestern kurz vor Mitternacht in Bucholz auf dem Heimweg war, ist von einem etwa Gleichaltrigen ausgeraubt und verletzt worden.

    Kurz vor Mitternacht, befand sich ein 15-jähriger Jugendlicher gerade auf dem Heimweg, als er von einem bisher unbekannten Täter niedergeschlagen wurde. Anschließend raubte ihm der Täter das Handy und flüchtete. Der Geschädigte erlitt bei dem Überfall leichte Verletzungen im Gesicht. Der Täter ist ca. 16 jahre alt und ca. 170 cm groß. Er hatte schwarze gegelte Haare. Die Polizei bittet um Hinweise Tel. 0203 2800.

    Bekleidet war er mit einer schwarzen Lederjacke, einer Jeanshose und schwarzen Stoffschuhen. Hinweise zu dieser Straftat nimmt die Polizei in Duisburg unter der Rufnummer 0203/280-0 entgegen.

  17. Wenn ich dieses ich-bin-doch-friedlich-bildchen dieser skrupellosen Anwaltshure sehe, kommt mir das Frühstück von vorgestern hoch.
    Für was manche Scheinadvokaten doch die Demokratie und die Meinungsfreiheit wegwerfen ist erbärmlich.

    PS: Bidde PI, mein Emil bleibt aber bei euch, gell ?

  18. #23

    Für was manche Scheinadvokaten

    Hast Du da nicht vielleicht ein w vergessen? Zwischen Sch und ein.. mein ich…
    :mrgreen:

  19. blogg in USA aufmachen… Meinungsfreiheit ist in EUropa klein geschrieben. In den USA ist sie geschützt…

    PI macht es hoffentlich richtig.

  20. Die Schweiz macht sich bereit, der EU beitreten zu können.

    Kettenhund Allahs: Soas wird nach der Scharia streng bestraft.

    Schweizer, ihr seid noch feiger, noch unterwürfiger als die Deutschen. Und das will was heißen. Die bekommen den aufrechten Gang nur hin, wenn dies zum kollektiven Gruß eforderlich it.

    Da muß dann aber noch jemand vorangehen.

    Eure Freiheits-Symbolik beruht auf einem Mythos. In Wirklichkeit kuscht ihr.

    Es wird demnächst bei Euch eine gerichtliche Anordnung ergehen, wonach der Rütli-Schwur durch Muslime vorzunehmen sei.

    Ihr schämt Euch mittlerweile ja sogar, Eure Nationalflagge zu zeigen.

    E.Ekat

  21. Ich hab zwar ein Problem damit, dass das Geld an diesen Herrn geht, aber morgen geht die Spende raus.
    Solidarität fängt damit an, Gleichgesinnten zu helfen wenn sie in Bedrängnis sind. Also auf ihr Islamkritiker, schließt die Reihen, auf zur Bank! K. darf nicht gewinnen!

  22. Herr Quisling – äh – K. sollte lieber auswandern, da er mit seinem Treiben seinem eigenen Land massiv schadet. Oder einfach gleich Seppuku begehen.

  23. Das ist vielleicht die reaktion auf die feststellung:

    UNO-Berichterstatter gegen Rassismus in der Schweiz
    http://www.humanrights.ch/home/de/Schweiz/Politik/Rassismus/Studien/idart_3906-content.html

    Die politischen Behörden hätten erkannt, dass es in der Schweiz ein Problem mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gebe, sagte der UNO-Sonderberichterstatter über Rassismus. Sie nähmen es aber als weniger gravierend wahr als die Betroffenen selbst. Diène fand, es fehle an einer nationalen Gesetzgebung gegen Rassismus. Zwar gebe es verschiedene Stellen, die sich dem Kampf gegen Diskriminierung widmeten, sie hätten aber zu wenig Mittel und Kompetenzen.

    Nicht etwa
    Theo Retisch
    wird inzwischen jedes land, dass sich den islamischen gelüsten widersetzt, unter druck gesetzt und kapituliert letztendlich.

    Zitat

  24. Der Standort des Webservers bietet nur sehr begrenzten Schutz. Damit kann man verhindern, dass der Netzzugangsdienstleister von Organen der deutschen Rechtspflege (Abmahnanwälten) drangsaliert und zum Abschalten des Servers gezwungen wird. Man kann aber nicht verhindern, dass man selbst als Redakteur vor deutsche Gerichte geladen und wirtschaftlich ruiniert wird. Oft funktionieren solche Ladungen, Ordnungsgelder u.v.m. sogar über Landesgrenzen hinweg.

  25. Ist freilich erinnerungswürdig, dass diese Person sehr sensibel im Zusammenhang mit dem Wort „Hund“ ist, aber keinerlei Ressentiments vorbringt gegen die vielfach bekannte, da vielfach zitierte koranische Behauptung dass alle NICHTKORANGLÄUBIGEN (?wie) Affen und Schweine seien……
    Und da die Kenntnis dieser uralten und vielfach publizierten Bemerkung eine vielfach riessigere Öffentlichkeit hat als der Bekanntheitsgrad der Behauptung dieser Anwalt sei „Allah`s Kettenhund“ ist die Priorität wohl eindeutig.

    In der Annahme, dass Richter, Staatsanwalt und Exekutivbeamte NICHT KORANISTEN sind, so ist verwunderlich, dass den „Anwalt“ nicht kümmerte, dass das Gericht und seine Helfer welche er seinetwegen bemüht hat unter einer sehr viel bekannteren Verunglimpfung sind als er selbst………

    Allein daraus sind Schlüsse zu ziehen, dass dieser Anwalt entweder Koranist ist oder Koranistensympathisant oder einer dessen Bezugssystem von Rechtsempfindsamkeit vor allem auf sich fokussiert ist …..

    Wäre solch Person wirklich an korrekter Korandarstellung interessiert hätte er die von Ihm Beklagte wohl im www über seine Meinung bezüglich ihres Stils in Kenntnis gebracht…… da er dies nicht tat und auch sonst im Plädoyer dieser Frau kein Hinweis zu finden ist, dass der Mann zwar ihren Stil verurteile doch in der Grundhaltung mit ihr gegen die Koraninhalte ist sind folgende Schlussfolgerungen ziehbar.

    Ein Franken und noch ein Franken und noch ein Franken und noch ein Franken ……. und möglichst viele davon ohne moralische Fragen beantworten zu wollen.

    ……und unterdrücken was zu wissen für jeden Mitteleuropäer, ja für jeden Weltbewohner ein BILDUNGSMUSS ist um die Gefährdungen durch die koranische Lehre richtig einschätzen zu können.

    Bleibt zu hoffen, dass der Mann den Entschluss zur Umkehr fasst ……..

    Dieser Frau rate ich hinkünftig das Grauen nicht überzogen zu kommentieren und bei vielen das Kommentieren ganz zu lassen…. weil der Kommentar vom Grauen mancher Koranverse ablenkt.

    Bleibt zu hoffen, dass der Richter sein Urteil revidiert und zu einem weisen Urteil und sehr viel sanfterem und vor allem „unfinanziellen“ Urteil gelangt.

    Zudem empfehle ich eine Selbstverurteilung des Richters sich selbst auch die beiden Polizisten und den Staatsanwalt zu verurteilen den Koran, die Hadithe und die Sunna zu studieren und dazu Sozialarbeit aufzunehmen an Opfern der Koranisten oder Angehörigen der Personen welche durch Koranisten ermordet wurden. Auch sollte diese Bewusstseinsarbeit Personen gelten welche Opfer von Koranisten wurden doch noch nicht den inneren Halt gefunden haben dieser Lehre zu entsagen, ob offen oder schon mal im Herz, weil die mentale Wucht und Verstressung im „Umfeld“ von Zwängen und Bedrohungen so dominant ist das jegliche Reifereaktion durch Selbsterhaltungstrieb unterdrückt wird.

    Schliesslich empfehle ich dem Richter die Anonymisierung der genannten Frau finanziell zu unterstützen …… es sollte ihr obliegen in welchen Kreisen, wann und wie oft sie persönlich ihre Haltung „OHNE DECKUNG“ darlegt.

    Dies empfehle ich nachdrücklich !

  26. Es wäre doch gelacht, wenn man die Menschen, die Demokratie für Europa wollen, nicht überzeugen könnte, dass die Scharia und der Islam Frieden bedeutet. :mrgreen:

  27. @ #25 Kalif2.0 (16. Nov 2008 22:05)

    blogg in USA aufmachen… Meinungsfreiheit ist in EUropa klein geschrieben. In den USA ist sie geschützt…

    du hast ein wort vergessen: in den usa ist sie noch geschuetzt. nobama und seine linken truppen (pelosi, reid) arbeiten schon fleissig daran, das zu aendern. momentan sind sie mit der „fairness doctrine“ hinter den talkradios her, das naechste wird das internet sein!

  28. K., der Akteneinsicht verlangt hatte, stieß auf das Schreiben – und reichte eine dritte Strafanzeige ein, diesesmal wegen übler Nachrede. “Mir werden unredliche Motive unterstellt. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen”, erklärt er. Er wirft Winter “Psychoterror” vor.

    »Psychoterror«, der Ärmste! Welche Heuchelei. Im Gegenteil, auf solche Gelegenheiten hat er nur gelauert.

    Wer hier wen terrorisiert, liegt wohl klar auf der Hand.

    Anwälte … Aber man sollte sich immer einen nehmen, wenn man es mit der Justiz zu tun bekommt. Sich selbst zu verteidigen ist nie klug.

    Ich bin auch erstaunt (gelinde gesagt), dass es legal ist, wenn die angeblich Geschädigten (die Auftraggeber der Anzeigen gegen die Frau) anonym bleiben.

  29. Ein Nachtrag zum bereits geschlossenen Thema dass muslimische Sportler zwei Drittel aller Gewalttaten im „Sport“ durchführen und besonders auch die schwerwiegenden Brutalitäten durchführen ……. im Talibanland waren die Sportplätze zu Hinrichtungs- und Folterplätzen umfunktioniert worden.

    Ob dies nun bewusst oder unbewusst bekannt ist muslimisches Bekennen steht auf Fussballplätzen also unter besonderen Vorzeichen.

    Bestürzend ist, dass der weltweite Hipe auf das runde Leder in dümmlich-naiver Weltfremdheit und gespielter Sorglosigkeit vorangetrieben wird und weder Spieler, nicht die Fans und nicht die Funktionäre IN IRGENDEINER WEISE DARAUF AUFMERKSAM MACHEN, dass viele Fussballplätze und Stadien in Afghanistan zum Morden und Foltern missbraucht wurden ………

    Und die internationale Solidarität unter den Spielern und Spielerinnen ist so schwach, dass nichts Grosses zu hören ist, wenn einer iranischen Frauschaft die Ausreise zu einem Spiel in Europa verweigert wird…….

  30. Zum Thema: Viele Witze berühren die Worte „Anwalt“ und „Hölle“ ……..wie bei vielem steckt im Kern dieser Kombination viel Wahrheit, unlustige Wahrheit.

    Das Bild des Anwalts ist nicht das Bild welches eine demütige Gesinnung eines reifgewordenen Menschen zeigt, der im Bewusstsein für seine Fehlerhaftigkeit diese so seltene Aufmerksamkeit und Achtsamkeit zeigt, es zeigt ein herausforderndes Antlitz als ob der/die Macher/in des Abbilds grundsätzlich herausfordernd und spöttisch zu bewerten wäre ……

    Der Fakt ist, dass wirkliche Reife auch das Lieben seiner Feinde beinhaltet ……. und dies Lieben berührt nie den Spott.

    Dies Lieben kann zutiefst betroffen sein, traurig, bestürzt, bis hin zu grossem Zorn.

    …doch nie arrogant.

  31. #33 karlmartell, es geht schon lange über Landesgrenzen hinweg, auch bis außerhalb der EU. Dazu gibt es Rechtshilfeabkommen. Das LG Hamburg hält sich auch für österreichische oder britische Publikationen für zuständig, und wo der Server steht interessiert die sowieso nicht. Um dem zu entgehen muss man schon anonym publizieren. Und auch dann verurteilen Gerichte manchmal jemanden, den sie für den Veröffentlicher halten, ohne dies beweisen zu können.

  32. Zur Zerstörung der Blase intellektueller Selbstverliebtheit genügt bisweilen ein winziger Picks Weisheit……..

  33. Er beantragt Strafverfolgung unter Kosten und Entschädigungsfolge, und behauptet, er sei „klar erkennbar das Opfer der ehrverletzenden Äußerungen“,………

    Kann man den Kettenhund beleidigen ?

    Eine saubere Justiz würde den Kettenhund an die Kette legen !

  34. Basler Gericht stützt Rassistenjäger

    Mich würde dazu interessieren, wie die Bevölkerung in der Schweiz diesen Vorgang sieht und allgemein über das Thema Islamisierung denkt.

    Und: Gibt es keine Bestrebungen, dieses sogenannte „Antirassismusgesetz“, das in der Praxis ja leider als Unterdrückungsinstrument gegen Islamkritiker mißbraucht wird, zu ändern?
    Dies wäre einerseits auf parlamentarischem Wege möglich, zum anderen mittels Direkter Demokratie, also durch Volksabstimmung.

    Denn eine Änderung des Gesetzes ist -angesichts solcher Vorfälle- dringend notwendig.

  35. Basler Gericht stützt Rassistenjäger

    Dieser sogenannte „Rechts“anwalt Daniel K. ist offensichtlich ein vom Musel gekaufter Kollaborateur des Islam.

    Er mißbraucht die in der Schweiz bestehenden -und erkennbar mangelhaften- gesetzlichen Rahmenbedingungen, um jeglichen Widerstand gegen die Machtergreifung des Islamfaschismus zu unterdrücken und damit die Zerstörung der Schweiz herbeizuführen. Er ist ein Landesverräter, ein Verbrecher, ein krimineller Menschenfeind.

    Ja, Herr K.! Sie sind ein MENSCHENFEIND! Aber ich muß Sie enttäuschen: Ich sitze hier in Deutschland, und sogar wenn mich Ihre willigen Vollstrecker abholen würden: Ich würde es immer wieder sagen: Sie sind ein Verbrecher, ein Kollaborateur!

    Denken Sie eigentlich, Sie können alle Menschen unterdrücken? Meinen Sie, wir lassen uns alle mundtot machen? Und glauben Sie wirklich, wir lassen uns alle einschüchtern und durch Ihre finsteren Drohungen zum Schweigen bringen?

    Nein! Sie sind der Verbrecher, nicht wir!

    Islamfaschismus stoppen!
    Terroristen nach Guantanamo!
    Kollaborateure ins Zuchthaus!

    Für die Freiheit!

  36. dieser kerl ist eine öffentliche person. muß sich somit der kritik stellen. er hat den faschistischen weg gewählt, kritiker auszuschalten. wundert mich nicht. man wird sich diesen namen merken.

  37. #30 Turgon (16. Nov 2008 22:45)

    Oder einfach gleich Seppuku begehen.

    Geht doch nicht: Seppuku wurde

    1) von einem Samurai (= Ritter)
    2) wenn dieser meinte, seine Ehre verloren zu haben,

    begangen.

  38. #38 Israel_Hands (16. Nov 2008 23:36)

    Ich bin auch erstaunt (gelinde gesagt), dass es legal ist, wenn die angeblich Geschädigten (die Auftraggeber der Anzeigen gegen die Frau) anonym bleiben.

    Genau! Eigentlich befremdend, eine 100%ige Anonymität kann es im Strafprozess m.E. doch nur bei Schwerstkrimnalität geben, wo Prozessbeteiligte um ihr Leben fürchten müssen. Dies dürfte bei Pressedelikten nicht der Fall sein, oder? Gibt’s unter uns keinen rechtlich beflissenen Eidgenossen, der uns darüber aufklären könnte? Ich glaube sogar, unsere Freundin könnte die Identität der mysteriösen Mandanten herausfinden, wenn sie wiederum als Partei Akteneinsicht beantragte.

    Bitte weiterleiten!

  39. Jetzt muss ich mal die Schweizer in Schutz nehmen. Die meisten die ich bis jetzt kennen gelernt habe, schütteln auch nur den Kopf über die Politiker und die Justiz. Aber sie haben der Obrigkeit noch nie besonders getraut. Hier in der Ostschweiz sind viele der Meinung wenn die Welschländer(Französiche Schweiz) in die EU wollen, dann sollen sie gehen. Ohne uns! Dann wird halt die Grenze etwas nach Osten verlegt. In den Bergkantonen ist das ganze noch wesentlich ausgeprägter. Die würden eher eine Revolotion anfangen als der EU beizutreten.
    Basel ist sowiso schon immer etwas merkwürdig gewesen.
    Es ist meiner Beobachtung so, dass das was die Medien und Politiker loslassen, relativ wenig mit der Meinung der Bevölkerung zu tun hat. Die Mehrheit der (Echten)Schweizer würde wenn es notwendig ist ihre Freiheit mit der Waffe schützen und davon sind mehr als genügend vorhanden! Vor allem haben sie Übung damit.

  40. Was in dem Artikel fehlt, ist die Info, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist oder ob es eine Berufung gibt.

  41. Anscheinend will mans nicht wahrhaben. Die gute Frau ist wegen Beleidigung verknackt worden. Und das zurecht. Wer sein gegenüber schmäht, der zahlt. Ende aus. Da hilft kein Geheule, das hätte sie vorher wissen sollen.

    Und ehrlich gesagt: Richtig so. Meinungsfreiheit deckt nicht Beleidigungsfreiheit.

  42. Ich möchte Herrn K in Schutz nehmen. Er handelte ja bei den ursprünglichen Anzeigen um Lohnarbeit für Mandanten.

    Nun, auch Herr K muss doch irgendwie Geld verdienen, damit er nicht armengenössig wird oder vor die nächste Moschee betteln gehen muss. Und Geld stinkt nun mal nicht.

    Wenn ihn jetzt noch jemand verspottet, besteht die Gefahr, dass gewöhnliche Mandanten darauf aufmerksam werden, was er so macht, und dann – die Welt ist ja voller Islamophober! – kriegt er nur noch die Aufträge, Islamkritiker anzuzeigen, und sonst nichts, und diese verdammten Islamkritiker wissen unterdessen, wie sie Dinge sagen müssen, so dass Herr Ks Auftraggeber leer ausgehen.

    Nein, liebe PI, lasst den K in Ruhe. Ihr verderbt ihm noch das letzte Geschäft, das ihm bleibt. Das würde man doch nicht mal einem Hund antun.

  43. Eine Schande für die Schweiz und die Meinungsfreiheit. Besonders dieser Anwalt, bei dem eine gewisse Ähnlichkeit zu einer historischen Person nun nicht mal zu leugnen ist.

  44. @57, lies mal den Weltwoche-Artikel, auf den PI verweist. K hat jede Menge Anlass zu dem Wortspiel mit seinem Namen gegeben. Und das Wortspiel erschien nur im Schriftverkehr zwischen der zu unrecht angeklagten (gebissenen?) Person und der Staatsanwaltschaft, nicht in einem aggressiven Dialog mit K, nicht in der Öffentlichkeit. Man sollte annehmen, dass für solche Kommunikation sowieso großzügigere Regeln gelten. Dass eine zu Unrecht gejagte Person dann noch von ihrem Jäger über das Instrument der Beleidigungsklage erlegt werden kann, ist schon ein Armutszeugnis für die Schweizer Justiz. Ich dachte, schlimmer als in Hamburg und Berlin könnte es nicht mehr kommen.

    Doch leider haben die Schweizer per Volksabstimmung (!) ein Gesetz verabschiedet, welches politisch inkorrekte Rede zur Straftat macht und damit die ganzen unguten Jagdinstinkte der Gerichte weiter anfacht, die man schon hierzulande beobachten kann. Auf Betreiben von Frau Zypries und vielen anderen will auch die EU solche Gesetze einführen. In der Schweiz könnte man wenigstens mit einer Volksabstimmung schnell dem Spuk ein Ende bereiten, in der EU wäre das nur noch mit riesigen Ministerratsmehrheiten zu ändern, und da sitzen wahrscheinlich eher zensurfreudige (und lebensferne) Juristen.

  45. pilhamu

    Der Kettenhund etc stand im Forum der SVP. Ich halte sowas für Stammtisch, aber das Gesetz sieht das als öffentlich an.

    So, wie dann dort auf einmal gelöscht wurde, wenn man nur schon das Küttiger Rüebli nannte, war der Rassistenjäger wohl den ganzen Tag nur mit Anzeigen beschäftigt. (Und mit Wundenlecken).

    Schade, dass sich die Dame nicht zurückhalten konnte. Ich finde Leute vom Schlage des Herrn K nicht der Aufregung wert.

    Da gilt wohl das alte Wort:

    Lass dich nicht auf das Niveau eines Primitivlings hinunter – er schlägt dich dank seiner Erfahrung.

  46. pilhamu

    Bei den Rassismus-Anzeigen gegen die Dame hat K. – bzw seine Brötchengeber – verloren, er hat nur bei der persönlichen Beleidigung gewonnen. Und da auch nicht gerade heftig: 800 Fr und nur bedingt.

    Es gab nur in einem Fall der Rassismus-Anzeigen eine Verurteilung in erster Instanz, die hätte man aber locker kippen können. Die anderen sind in die Hosen gegangen.

    Mich wundert übrigens, dass K. seinen Auftraggebern nicht im Voraus sagte, dass sie auf die Nase fallen würden. Die Fälle waren völlig klar.
    Man kann spekulieren, ob es an den Fachkenntnissen lag oder am Geldbedarf, dass er seine Auftraggeber nicht abhielt von einem Verfahren.

  47. FreeSpeech, aus dem Weltwoche-Artikel ergibt sich die Vermutung, dass es um parteipolitische Interessen ging. Die Auftraggeber dürften wohl aus dem Umfeld von K selbst stammen. Also in erster Linie Grüne und deren Verbündete. In wie weit dazu islamische Organisationen gehörten und ob das ganze für K lukrativ war, darüber kann man nur spekulieren. Zur Erklärung des vorgefallenen braucht man keine der beiden Annahmen.

  48. Schade das Foren nicht als „Stammtisch“ gesehen werden. Insoweit hat die Schweiz offenbar mit den Hamburger Richtern gleichgezogen. In Hamburg bekommt man auch wegen Aussagen, die man im Schriftverkehr gegenüber dem Gericht trifft, weitere einstweilige Verfügungen aufgebrummt. Gut für die Schweiz, wenn es da doch noch nicht so ist.

  49. @ #41
    „Der Fakt ist, dass wirkliche Reife auch das Lieben seiner Feinde beinhaltet ……. und dies Lieben berührt nie den Spott.“

    Ach, deshalb lautet die politische Parole der führenden Intellektuellen hierzulande:
    „Anerkennung“ mit der Folge ausufernden Moscheen-Baus …

  50. Schon im SVP-Forum gab es jede Menge von dem Genre, das wusste, dass die Islamkritiker Rassisten sind und vor Gericht gehören, und mangels Argumenten mit Anzeigen zur Räson gebracht werden müssen (März 2007 kamen die ersten Drohungen dieser Art). Im Vorgefühl der gerechten Strafe triumphierten die ganz besonders anders Begabten unter ihnen schon damals: „Wenn ihr erst im Gericht steht!“ (gemeint war wohl „vor Gericht“), was aber dummerweise nicht die gewünschte Angst und Einschüchterung hervorrief, sondern einige der Gemeinten eher noch zu mehr Spott animierte.

    Es ist dieses Milieu der witzlosen Witzfiguren in Biedermanns Haus, aus dem nun das Triumphgeheul erschallt, dass die gute Frau „zurecht“ verurteilt wurde. Der energische Biedermensch, der es sicher gut meint, will zwar sagen „zu Recht“, aber auch wenn er sich in der Schreibweise so schlecht wenig zurechtfindet wie auf dem Kulturkampffeld, auf dem man immer auf dieselben Zensur-Hyänen trifft (mit und ohne Tonsur), möchte er doch immerhin mitteilen, dass man die Denunzianten auch zu respektieren habe und nicht karikieren darf.
    Wer seinen Denunzianten nicht ehrt, ist seine Anzeige nicht wert, nicht wahr, meine verehrte Gouvernante?

    und hier noch ad freespeech – der die Dame ermahnt, sich zurückzuhalten. Mulier taceat.

    Deine freie Rede, freespeech, sei trocken, diskret, zurückhaltend, und so gezügelt, dass auch die Wachhunde einschlafen. Bloss keine „Aufregung“, und nicht die Zensoren provozieren! So tun, als wäre nichts gewesen, wenn „nur“ ein Kaminwitzemacher kaltgestellt wird, denn was ist schon geschehen als dass die Meinngsfreiheit eingeschläfert wurde.
    Das ganze Forum stillgelegt. Oder nur noch nach dem Willen der Zensoren funktioniert…
    Danke der Rechtsbelehrung, aber denken sie mal, ich habe es absichtlich gemacht, nicht aus Versehen! Denn ich denke nicht daran, so zu schreiben, dass es dem Zensor auch gefällt. Drei Jahre „Bewährung“ für das Verbrechen, dh. Schreibverbot für alles, was dem Metternich nicht passt, oder wie meint der Etikettenmeister aus dem neuen Biedermeier?

    Doch, so schreiben, dass der Zensor die Satire billigt, kann ich auch, das ist doch keine Kunst. Ist da vielleicht einer sauer, dass seine kargen Sprüche nicht aufregend sind?
    Schade, dass der Herr nicht mehr Biss hat, liegt das am Maulkorb?
    Denken Sie schärfer nach, Freespeech.

    http://nebelnorn.20six.de/nebelnorn/art/560442/Die-Frau-muss-gezugelt-werden

  51. @ #16 Echn Aton (16. Nov 2008 21:30)

    Einen Menschen als
    “Kettenhund Allahs” zu bewerten,
    ist wohl in ganz Europa strafbar und erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung !

    Nein, da bin ich anderer Ansicht.

    Das ist nach deutschem Recht (BVerfG) nur sachbezogene Polemik bzw. Satire,
    die von Art. 5 GG gedeckt ist (keine „Schmähkritik, die jedes Maß vermissen läßt“).

    Die Dame hätte sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollen. Laien werden vor Gericht oft nicht ganz ernst genommen.

    Vielleicht kann und wird sie ja noch Rechtsmittel einlegen?

    Wäre interessant, was Schweizer Bundesgericht und ggf. EGMR dazu sagen.

    Ich würde das schon aus prinzipiellen Gründen durch alle Instanzen ziehen.

    Werde der Dame zur Rückenstärkung morgen 150.- € überweisen. Online get’s leider nicht, da nicht-EU.

    Ratio

  52. Wir brauchen mehr solcher Menschen wie diese Frau, die mit Mut und klarem Verstand für die Verteidigung unserer wichtigsten und unabdingbaren Freiheiten einsteht: Die Freiheit, sich selbst zu sein und die Freiheit, seine eigene Meinung zu haben und zum Ausdruck zu bringen.

    Daniel K. ist übrigens u.a. juristischer Berater des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit. Er hat für das BAG Rechtsgutachten zum Tabakpräventionsfonds sowie zum Schutz vor Passivrauchen erstellt. Sicher eine einträgliche Beschäftigung.

  53. @pilhamu

    So wie dieser K. formuliert hat, können es durchaus Muslime gewesen sein – einfach keine offiziellen Vertreter von Vereinen.
    Das würde auch damit zusammenpassen, dass der damalige „ahmed“ im Forum auf einmal triumphierend ankündigte, dass wir schon noch drankommen würden.

    Ja, und Nebelhorn, ich finde nun mal, dass es sich nicht lohnt, sich in einen Kettenhund zu verbeissen, wenn man den Ayatollah bekämpfen will.

  54. Ich danke allen, die mich hier unterstützt haben, herzlich! – und kann mir jetzt eine Appellation überlegen, aber ich traue auch dem Appellationsgericht nicht. It’s Chinatown.

    Eure Regine

  55. freespeech:

    Ja, und Nebelhorn, ich finde nun mal, dass es sich nicht lohnt, sich in einen Kettenhund zu verbeissen, wenn man den Ayatollah bekämpfen will

    Wenn Du wüsstest, freespeech, in was für Nichtigkeiten, die sich für wichtig hielten Karl Kraus „verbissen“ hat….
    Zudem sind unsere Dhimmis das grösste Problem an den „Ahjatollahs“, wo denkst Du hin…

  56. PS „sich verbissen“ sollte es heissen

    (aussedem hat der sich glaube ich in mich verbissen, lass mir doch das Vergnügen…)

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