Nach monatelanger Verfolgung, Bedrohung und wiederholter Misshandlung erschoss Ali U. seine ehemalige Lebensgefährten Aysin T. (Foto) vor den Augen des gemeinsamen kleinen Sohnes, weil sie sich von ihm getrennt hatte (PI berichtete). Aus unerfindlichen Gründen lautete die Anklage auf „Totschlag“, nicht auf „Mord“. Jetzt erging das Urteil mit einer Begründung, die grausen lässt.

„Es war eine Hinrichtung“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen am Donnerstag vor Gericht. Die Kammer verurteilte den 36-Jährigen zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts.

Die Familie der Toten hatte als Nebenkläger eine lebenslange Haft wegen Mordes und Sicherungsverwahrung verlangt. „Es war kein Akt der Verzweiflung, sondern eine Inszenierung im Rahmen eines perfiden und eiskalt durchgeführten Plans“, hatte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke in ihrem Plädoyer die Forderung begründet.

Jetzt kommt der Migrantenbonus:

Die Kammer bewertete den Fall anders und konnte keine Mordmerkmale feststellen. Der Angeklagte habe „aus Wut und verletztem Stolz“ gehandelt, was auch mit seiner „narzisstischen Persönlichkeit“ und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist. Zudem habe er die ständigen Streitereien mit seiner einstigen Lebensgefährtin nicht mehr ertragen.

Es sei Ali U. nicht nachzuweisen gewesen, dass er einen langgehegten Plan zur Tötung seiner früheren Lebensgefährtin verfolgte, sagte Richter Backen. Zu seinen Gunsten habe man daher von einer „Spontantat“ ausgehen müssen.

So einfach ist das. Wenn ein Türke mordet, ist kein niederes Motiv zu finden, sondern verletzter Stolz aus türkischer Tradition. Scharfe Schusswaffen führt man immer mit sich, nicht um einen Mord durchzuführen, sondern um spontan aus „aus Wut und verletztem Stolz“ handeln zu können.

Die Familie des Opfers will das Urteil nicht hinnehmen.

„Wir sind bestürzt über das Urteil und hatten an das rechtstaatliche System geglaubt“, sagte der älteste Bruder der getöteten Aysin T., Ahmed T., nach der Urteilsverkündung und kündigte Revision an. „Wir haben immer befürchtet, dass er seine Morddrohung gegenüber unserer Schwester wahrmachen wird. Hier wurde ein Mehrfachtäter so verurteilt, dass er womöglich wegen guter Führung in weniger als zwölf Jahren wieder freikommt – obwohl er bereits seine erste Frau fast tot prügelte.“

Das Urteil ist der tragische Schlusspunkt eines jahrelangen Beziehungsstreits: Monate lang hatte Ali U. nach Ansicht des Gerichts seine ehemalige Lebensgefährtin Aysin T. verfolgt, bedroht und misshandelt. Immer wieder stellte er ihr nach, wartete vor deren Zuhause in der Glashüttenstraße auf St. Pauli, zerrte sie an den Haaren durch die Wohnung, malträtierte sie mit Kopfnüssen, prügelte sie windelweich. Oft wurde der gemeinsame Sohn Dorganay Zeuge solcher Gewaltexzesse – meist weinte der Siebenjährige dann oder schrie laut um Hilfe.

Ali U. terrorisierte Aysin T. mit Anrufen, kontrollierte ihr Handy und die Telefonrechnungen. Immer wieder schleuderte er ihr entgegen: „Ich schlitz‘ dich auf“, „Ich knall dich ab“, „Mir egal, ob Dorganay im Heim aufwächst“. Aysin T. versuchte sich zu wehren, tauchte ab, wechselte das Kennzeichen ihres Wagens, alarmierte die Polizei und erreichte, dass sich der 36-Jährige weder ihrem Zuhause noch der Schule ihres Sohnes nähern durfte.

„Sie ertrug seine Erniedrigungen aus Liebe zu ihrem Sohn“

Ihre Geschwister berichteten im Prozess von Narben, Beulen und einem Schnitt am Hals. „Sie hatte Todesangst“, sagte ihre Schwester Asyen T.

Bruder Ahmed T., 39, sagte vor Gericht: „Der Angeklagte hat ihr jahrelang das Recht abgesprochen, ein freier Mensch zu sein. Sie hat seine Erniedrigungen und Drohungen aus Liebe zu ihrem Sohn ertragen. Für uns als Familie war es ein Mord mit Ankündigung.“

Es sollte nach Ansicht des Gerichts eine Aussprache wegen des künftigen Umgangs und der Erziehung des gemeinsamen Kindes werden. Die beiden tranken Erdbeersekt und Wodka mit Orangensaft. Als Ali U.s neue Freundin ihn auf dem Handy anrief, kam es erneut zum Streit, in dessen Verlauf Ali U. eine halbautomatische Pistole mit dem Kaliber 9 Millimeter aus seinem Gürtel zog.

„Stört es dich, dass ich lebe“, brüllte Ali U. seine von ihm getrennte Freundin an. Kurz darauf schoss er knapp an ihr vorbei durch die geschlossene Küchenfensterscheibe. War es nur eine Drohung zur Einschüchterung? Das konnte die Kammer nicht klären. „Danach fasste der Angeklagte den Entschluss, Aysin T. zu töten“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Aus einer Entfernung zwischen 30 und 100 Zentimeter habe Ali U. fünf weitere, gezielte Schüsse auf seine Ex-Freundin abgegeben. „Sie schossen, bis das Magazin leer war, aus nächster Nähe. Es war eine Hinrichtung“, sagte Richter Backen. „Wer so etwas tut, will den Tod seines Gegenübers.“

Ein Schuss trifft die junge Mutter mitten ins Herz, einer ins Gesicht, drei in den Oberkörper. Der gemeinsame siebenjährige Sohn Dorganay steht fassungslos daneben.

(Spürnasen: Eckhardt K., Berlinland und CeeTo)

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172 KOMMENTARE

  1. Ein Urteil dieser Art ekelt an, daß es keinerlei weiteren Kommentars bedarf.
    Hoffentlich trift Derlei dereinst auch den Richter.

  2. „Eine Hinrichtung.“

    Totschlag…

    Ich werds in diesem Leben nicht mehr verstehen, was die Justiz zu solchen Urteilen veranlasst

  3. “Wir sind bestürzt über das Urteil und hatten an das rechtstaatliche System geglaubt”

    Nun liebe Türken, da braucht ihr in der brddr nicht mehr dran zu glauben. Wenn ihr tatsächlich Gerechtigkeit wollt, dann regelt das so wie sonst auch. Anderfalls wird wieder ein mieser, kleiner Richter Unrecht im Namen des Volkes sprechen.

  4. am ende muß jeder seine rechnung bezahlen, und für das gerade stehen, was er getan hat.
    und da ich agnostiker bin, meine ich nicht irgendwelche götter.

  5. 1 Oerf (13. Nov 2008 21:53)

    “Eine Hinrichtung.”
    Totschlag…

    Ich werds in diesem Leben nicht mehr verstehen, was die Justiz zu solchen Urteilen veranlasst

    Eine Gesetzgebung, die es dem verdammten 68er
    Juristenpack erlaubt aus glasklarem Mord Totschlag zu machen.

  6. und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist.

    Aha – ich dachte vor dem Gesetz sind alle gleich. Das versteht man wohl unter „positive Diskriminierung“.

  7. Recht und Gerechtigkeit waren schon immer 2 Paar Schuhe. Aber was sich in der DDR² nun abspielt ist definitiv nicht mehr mit Irrungen und Wirrungen zu erklären.

    Bei solchen Richtern muss man sich nicht wundern, dass Ehrenmord als Bagatelldelikt in der Schwere gleich nach Falschparken kommt. Nun stinkt der Hering meist vom Kopf her. Frau Zypries hätte auch hier sicher die Empfehlung, den Waggon zu wechseln, parat. Das hintertriebene Opfer, das dies nicht getan hat, ist somit selbst Schuld!

  8. Man darf gespannt sein ob der Täter später abgeschoben wird oder weiterhin seine türkischen Traditionen hier zu unserer Bereicherung ausleben darf.

  9. “Sie schossen, bis das Magazin leer war, aus nächster Nähe. Es war eine Hinrichtung”, sagte Richter Backen.

    Notwehr, ganz klar! Er konnte aufgrund seiner Traditionen und die allgemeine Diskriminierung durch die deutsche Gesellschaft nicht anders …

    Aber im Ernst: Die Staatsanwaltschaft hat ein klares Interesse an einer harten Verurteilung. Es muss also einen Grund gehabt haben, dass sie nur auf Totschlag plädiert hat. Vielleicht haben sie den Migrantenbonus schon eingerechnet?

  10. Na klar, wer mit einer Pistole seine Exfreundin besucht und diese dann mit ebendieser Pistole erschießt hat das nicht geplant. Man muß schon froh sein, dass das Gericht nicht von Warnschüssen ausgegangen ist und den Typ freigesprochen hat.
    Aber Türkenmusel haben ja bekanntlich Narrenfreiheit in Gemanistan. Oder vielmehr Muselfreiheit.

  11. 12 Jahre für Erschießen und das noch vor den Augen eines kleinen Kindes? Meine Fresse…

    Das Schwein gehört bis ans Lebensende in den Kerker. Alles andere ist eine Beleidigung der Opfer.

  12. und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist.

    Und genau das ist das Perfide an dieser Kuschelbegründung. Das gibts nur in Europa, und dieses wird lange brauchen, sich von diesen Entwicklungen zu erholen, sofern es überhaupt gelingt.

    Im Namen des Volkes?
    Im Namen meiner (steuerbezahlten) Pension…

  13. Bei aller Berechtigung…bitte nicht nur bei PI meckern, sondern auch damit beginnen einen kleinen und bescheidenen Beitrag zu leisten um derartige Abscheulichkeiten zu verhindern. In meiner Naivität würde ich einen „Stammtisch“ in den einzelnen Regionen vorschlagen, welcher vorerst „nur“ dazu dienen sollte den Anfängen zu wehren.

    Herzliche Grüße aus Spandau

  14. Als Tatmotiv noch den Koran in den Raum geworfen und der Mörder kommt mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Es wird als Einheimischer langsam unerträglich welche Vorteile Mohammedaner in Europa genießen, umgekehrt wäre es blanker Rassismus, so bleibt es der edle Respekt vor fremden Kulturen.

  15. Steinzeit haben wir doch längst hinter uns gelassen, oder ?

    Mittelalter hoffentlich auch !

    Wann kommen diese nicht integrierbaren „Mit“-„Bürger“ wohl im aufgeklärten Europa des 21-sten Jahrhunderts an ???

    Vielleicht am Sankt-Nimmerleinstag ?

  16. Als ich den Artikel vorhin bei Spon las, hat mich das mit am meisten geschockt:

    Ein zweiter Grund: Aysin T.s Familie wirft den Behörden bis heute vor, die 33-Jährige nicht ausreichend geschützt zu haben. „Wir haben alles unternommen, was rechtlich möglich war“, hatte jedoch der ermittelnde Kriminalbeamte Stefan S. vor Gericht noch einmal explizit beteuert. Der 34-Jährige ist für das Türsteher-Milieu auf St. Pauli zuständig. Dass er deshalb achtlos gehandelt habe, bestritt er vehement.

    Den Sohn Dorganay zu vernehmen, dazu hatte er vor der sich anbahnenden Katastrophe keinen Anlass gesehen. Vielmehr hatte er auf Aysin T. eingeredet, sich „deeskalierend zu verhalten“. „Das schien uns der richtige Weg.“ Den Sohn Dorganay zu vernehmen, dazu hatte er vor der sich anbahnenden Katastrophe keinen Anlass gesehen. Vielmehr hatte er auf Aysin T. eingeredet, sich „deeskalierend zu verhalten“. „Das schien uns der richtige Weg.“

    Eine Frau in Todesangst bittet die Polizei um Hilfe und bekommt solche Tipps!?? Dermaßen naiv können unsere Polizisten doch nicht mehr sein – das macht mir Angst!

  17. @ #16 Emy (13. Nov 2008 22:32)

    Als Tatmotiv noch den Koran in den Raum geworfen und der Mörder kommt mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

    Wenn man den „Koran mit in den Raum wirft“, dann erhält der Täter sogar noch eine Belohnung statt einer Strafe !

    Echnaton

  18. Bruder Ahmed T., 39, sagte vor Gericht: “Der Angeklagte hat ihr jahrelang das Recht abgesprochen, ein freier Mensch zu sein. Sie hat seine Erniedrigungen und Drohungen aus Liebe zu ihrem Sohn ertragen. Für uns als Familie war es ein Mord mit Ankündigung.”

    Mein Beileid der Familie von Aysin T., der ich mich bei solchen Aussagen verbunden fühle.

  19. Warum Al-Quaida an den KartoffelInnen shaitan musste:

    Bei einem Selbstmordanschlag bekommt man je nach mohammedanischer „Rechtsschule“ entweder 72 Jungfrauen oder 72 Weintrauben, per se ein unsicheres Geschäft. Das Problem in beiden Fällen: Man ist Mausetot und kann nicht mehr mit dem 3er-BMW auf den Kölner Ringen um die Wette fahren.

    Da sind die Rechtgläubigen in Kartoffelistan besser dran:

    Es gibt Hartz-IV mit allen Extras: Handy, 3er-BMW, Miete, Kindergeld.

    Bedingung? Natürlich keine, wofür haben wir die LinksgrünInnen!

    Und wenn das Hartz-IV nicht reicht?

    Kein Problem, ziehst Du Scheisskartoffeln ab!

    Aber, dann kommst Du doch in den Knast!

    Nein, nur als Kartoffel Hans oder Fritz, als MohammedanerIn gibt es Rabatt und BlutrichterIn Riehe, das angezündete Opfer war nur ein christlicher Italiener, ein Ungläubiger!

    Aber wenn Du beten willst?

    Gehst Du Schramma Fritz, CDU, aber guter Mann, baut Moschee für uns und holt Antifa gegen Nazis von PRO Köln.

    Und Bin Laden will immer noch bomben, wie ineffektiv!

    Kommst Du Kartoffelland, hast Du alle Freiheit als Murat und Abdhul, Björn-Thorben ist Nazi und zahlt Steuern!

    Und wenn Linkspartei an die Macht kommt?

    Hmmmmmm, irgendwann werden Atheisten! 🙂

    2050 – Kölner Dom wird Claudia Fatima Roth-Moschee

  20. So urteilt Richter Backen:

    „Schüsse im Autohaus: Täter muss für sechs Jahre in Haft“

    Von Martin Jenssen 29. Juni 2007, 00:00 Uhr
    Es waren dramatische Minuten im Autohaus Leseberg an der Osdorfer Landstraße. Zwei Tage vor Weihnachten erschien „Kunde“ Karlo K. (64) und verlangte, den Juniorchef und einen seiner Mitarbeiter zu sprechen. Er wollte sich beschweren. Als sie ihn abblitzen ließen, zog Karlo K. eine Maschinenpistole unter seiner Jacke hervor und schoss auf die Autohändler.
    Nur durch rasche Flucht in verschiedene Richtungen konnten sich die Mitarbeiter des Autohauses retten. Der Juniorchef, der in ein Büro geflüchtet war, wäre vermutlich verloren gewesen, wenn ein mutiger Angestellter den Täter nicht durch Stampfen mit dem Fuß und Händeklatschen kurz abgelenkt hätte. Der Autohändler konnte den Moment nutzen und aus dem Fenster springen. Er erlitt eine Knöchelstauchung.
    Das Landgericht Hamburg verurteilte gestern den Schützen Karlo K. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen zu Karlo K.: „Die 2000 Euro für die Waffe hätten Sie besser in Ihre Altersvorsorge gesteckt. Die Strafe soll Ihnen klarmachen, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Selbstjustiz wird hier nicht geduldet.“ je

    http://www.welt.de/welt_print/article983938/Schuesse_im_Autohaus_Taeter_muss_fuer_sechs_Jahre_in_Haft.html

  21. Ein hartes Urteil.
    20 Stunden Sozialarbeit und ein Anti-Aggresinstraining hätten gereicht; schliesslich handelt es sich ja nur um Sachbeschädigung.

    Spass beiseite: Es wundert mich, dass das Gericht immerhin den Strafrahmen für einen Totschlag voll ausgeschöpft hat. Bei so manchem Richter, über den auf PI berichtet wurde, hätte das wohl ganz anders ausgesehen. Insofern kann man fast schon froh über das verhältnismässig gerechte Urteil sein.

  22. #5 Citizen Kane (13. Nov 2008 22:00)

    Eine Gesetzgebung, die es dem verdammten 68er Juristenpack erlaubt aus glasklarem Mord Totschlag zu machen.

    Es liegt nicht an der Gestzgebung !

    Es liegt an diesen unsäglichen „Richtern“ !!, die die Gesetze zugunsten von Migranten immer wieder falsch auslegen.

    Echnaton

  23. Fünf spontane Warnschüsse aus einer zufällig am Waffengesetz vorbei in türkischer Tradition geführten Pistole. Keinerlei kriminelle Energie, Heimtücke durchs Opfer verschuldet, niedere Beweggründe wegen Islams ausgeschlossen.

    Absicht im Affekt. Hinrichtung ohne Vorsatz.

    Wen verarscht der Herr Richter? Das Volk, in dessen Namen er das Urteil sprach.

  24. #23 Lachsbrot (13. Nov 2008 22:45)

    Danke für das Video, habe ich was verpasst!

    Taqqyia-GroßmeisterIn FDP-Mazyiek wurde im WDR ausgebuht und Dellig hatte die Debatte nicht mehr unter Kontrolle, als FDP-Mazyiek die Maske fallen ließ!

    Und FDP-Baum hat überhaupt nichts verstanden, Bosbach ging an die Grenzen, dessen, was ein CDU-Politiker 20 Jahre nach dem Tode von FJS sagen konnte!

  25. #27 Echn Aton (13. Nov 2008 22:54)

    Richtig, der deutsche Mord-Paragraph 211 ist sehr eindeutig. Kommt aber darauf an, was bestimmte Richter darunter zweideutig subsumieren…

  26. Wenn ich mal vor Gericht kommen sollte,
    hätte ich auch mal gern so verständnisvolle Richter.

  27. Die Kammer bewertete den Fall anders und konnte keine Mordmerkmale feststellen. Der Angeklagte habe “aus Wut und verletztem Stolz” gehandelt, was auch mit seiner “narzisstischen Persönlichkeit” und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist.

    Deutsche Gerichte beugen Tag für Tag deutsche Gesetze. Für Mohammedaner. Und NUR für diese.

    Da steckt wirklich System hinter.
    Heute las ich in einem anderen Strang, dass die Mohammedaner gezielt in Europa eingesetzt werden, zur Zerstörung des Abendlandes.
    Immerhin ist das eine Erklärung, die man überdenken sollte.

  28. Nach der Tat gab es eine spontane Kundgebung mit Kerzen, Bild und Blumen an einem Baum am sogenannten „Knochen“, einer Kreuzung im Karoviertel. Und die Blumen wurden monatelang immer wieder erneuert. – Das Urteil ist eine Verhöhnung. So viel Empathie mit dem Täter ist unfasslich: „Der Angeklagte habe „aus Wut und verletztem Stolz“ gehandelt, was auch mit seiner „narzisstischen Persönlichkeit“ und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist. … Zu seinen Gunsten habe man daher von einer „Spontantat“ ausgehen müssen.“ Und das bei langwährenden Quälereien und Morddrohungen. Die Wiederherstellung türkischer Ehre gilt unseren Richtern nicht als niedriger Beweggrund. Darum also trotz Absicht und Vorsatz kein Mord. Das ist eineindeutiger Bonus für Türken. Kein Deutscher käme mit der Begründung, er habe eine deutsche Ehre wiederherstellen wollen, vom Mordvorwurf los.
    Ich fühle mich durch dieses Urteil persönlich beleidigt und indirekt diskriminiert.

  29. #10 cedricom (13. Nov 2008 22:09)

    Man darf gespannt sein ob der Täter später abgeschoben wird oder weiterhin seine türkischen Traditionen hier zu unserer Bereicherung ausleben darf.

    Machst du Witze?

    Bei meiner bisher einzigen besuchten Gerichtsverhandlung kam der Täter aus Marokko. Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Autodiebstahl und einem weiteren Delikt, an das ich mich nicht erinnere. Der Auszug aus dem Zentralregister ergab dann auch noch eine ganze Latte an Vorstrafen, unter andrem Drogenhandel und Urkundenfälschung.

    Die Zeugen konnten sich kaum erinnern, da die Tat bereits ca. sechs Monate oder mehr zurücklag (was wohl der chronischen Unterbesetzung der Gerichte geschuldet ist). Um weiter Zeit zu sparen, koppelte die Staatsanwaltschaft (vorher hatte ein sogenanntes Rechtsgespräch mit der Verteidigung stattgefunden) die Verfahren wegen Autodiebstahl und dem anderen Delikt ab, sprich sie wurden eingestellt. Im Gegenzug gestand der Angeklagte bzw. dessen Anwalt die (Haupt-)Tat (mit abgebrochener Bierflasche).

    Jedenfalls wurde er dann unter Anrechnung einer einjährigen Bewährungsstrafe zu zwei Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, konnte den Gerichtssaal aber als freier Mann verlassen (da keine Fluchtgefahr).

    Hatte er noch den ganzen Prozess über geschwiegen, so begann er nach der Urteilsverkündung bei der Klärung einiger Punkte, um so schwunghafter zu reden. Es stellte sich heraus, dass er mit seiner Frau wieder zusammen war (die Trennung war zuvor als Schuld mildernd gewertet worden), von ihr ein Kind erwartete und „Transferleistungen“ (O-Ton Richter) bezog.

    Glaubt ihr ernsthaft, der wird jemals ausgewiesen? Vielleicht sollten wir PI-Gerichtsbeobachter gründen …

  30. @ #30 Guantanamo (13. Nov 2008 23:02)

    #27 Echn Aton (13. Nov 2008 22:54)
    Richtig, der deutsche Mord-Paragraph 211 ist sehr eindeutig. Kommt aber darauf an, was bestimmte Richter darunter zweideutig subsumieren…

    Was gibt es also noch zu subsumieren, wenn dieser § 211 StGB so eindeutig ist ??

    Siehe
    http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

    Echnaton

  31. Sorry, OT, bitte nur zur Kenntnis nehmen.

    Aus der FAZ von heute, Thema: Gewalt im Fußball

    „Je schwerer der Straftatbestand, desto häufiger Migrationshintergrund

    Eine Auswertung von rund 4000 Fällen vor Sport- und Schiedsgerichten hat ergeben, dass Zweidrittel aller verhandelten Spielabbrüche von Spielern mit Migrationshintergrund verursacht wurden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Spieler mit türkischem oder kurdischem Hintergrund. Während bei den Deutschen die Opfer am häufigsten Spieler sind, attackieren Spieler mit Migrationshintergrund vor allem den Schiedsrichter.

    Es gibt auch einen gravierenden Unterschied zwischen den Vergehen auf dem Fußballplatz. Tatbestände wie „Rohes Spiel“, „Tätlichkeiten mit und ohne Verletzungen“ und „Bedrohung“ werden deutlich stärker von Spielern mit Migrationshintergrund begangen. „Um es noch deutlicher zu sagen, je schwerwiegender der Straftatbestand, desto häufiger sind Spieler mit Migrationshintergrund beteiligt“, schreibt Pilz in seiner Stellungnahme an den Ausschuss.

  32. @ #32 karlmartell (13. Nov 2008 23:25)

    Heute las ich in einem anderen Strang, dass die Mohammedaner gezielt in Europa eingesetzt werden, zur Zerstörung des Abendlandes.

    W O
    hast Du das gelesen ?

    Das finde ich äußerst interessant !!

    Bitte Quellenangabe.

    Danke
    Echnaton

  33. SPON schreibt: >Zudem drohe dem 36-jährigen, der akzentfrei Hochdeutsch spricht, nach der Verurteilung die Ausweisung.Vielmehr hatte er auf Aysen T. eingeredet,
    sich „deeskalierend“ zu verhalten.“<
    Schämt sich denn Polizei und Justiz überhaupt nicht? aboriginA

  34. @ #44 CLS 500 (13. Nov 2008 23:48)

    #27 Echn Aton
    Wo ist bei der Tat ein klassisches Mordmerkmal im juristischen Sinne?

    DAS solltest Du Dir besser von einem Juristen / einem „Richter“ erklären lassen.

    Echnaton

  35. Man muss schon ein extremer geistiger Tiefflieger sein, um diesen offensichtlichen Mord nicht als solchen anzusehen. Das grenzt bereits an Schwachsinn.

    Früher trugen solche Menschen eine weiße Jacke ohne Ärmel, die hinten geschlossen wurde…

  36. Die Familie von Aysin scheint sehr aufgeklärt und westlich zu denken. An deren Stelle würde ich mich beleidigt fühlen, dass das Gericht quasi Türkesein zum mildernden Umstand für einen frauenverachtenden Mord erklärt.

  37. #46 Echn Aton

    Nein, ich muss mir das nicht erklären lassen, denn bei genauer und sachkundiger Betrachtungsweise gibt es juristisch kein eindeutiges und zweifelsfreies Mordmerkmal, welches die absolute Strafandrohung des 211er rechtfertigt.

    Der Täter hat das knapp 2 1/2-fache Strafmaß der gesetzlichen Mindeststrafe von 5 Jahren für seine vorsätzliche Tötung eines Menschen erhalten, wodurch die Tatumstände gewürdigt wurden. Vielleicht wären noch 2 Jahre nach oben drin gewesen, doch das sollte man nie ohne Zugriff auf die Ermittlungsakten und somit aus dem Bauch heraus entscheiden.

  38. #47 Anti Steiniger Inc.

    Auch hier die Frage: Wo ist das Mordmerkmal? Bitte schnellstens und explizit benennen oder besser schamvoll schweigen, als anderen Personen mit Fachkenntnissen „Schwachsinn“ zu unterstellen und sich dabei selbst verbal niederzustrecken.

  39. #51 Anti Steiniger Inc.

    Faseln Sie nicht. Bringen Sie das zweifelsfreie Mordmerkmal zur Rechtfertigung des 211er, Sie Schwadroneur.

  40. Unsere Polizisten sind doch nur noch Witzfiguren, die bei Verkehrsdelikten den wilden Mann spielen.
    Aber auch nur gegen Nichtmuselmanen.
    Polizisten sind nur noch Genderaffen.
    Ich habe es jetzt bei mehreren Demonstrationen erlebt.
    Die Hälfte davon sind Frauen, die mir gerade bis zu Brust reichen; und ich bin wahrlich kein Riese.
    Für das, was früher zwei Streifenpolizisten alleine erledigt haben, wird heutzutage das MEK(SEK) angefordert.
    Unsere Gesellschaft ist bis ins Mark dekadent.
    Wir haben es verdient von den Barbaren überrollt zu werden.

  41. Ich sehe schon, ein ganz schwerer Fall. Ich hab mal die entscheidenden Punkte hervorgehoben:

    Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

    Wo also liegt dein Verständnisproblem?

  42. #54 Anti Steiniger Inc.

    Das nenne ich „grober Unfug“.

    Heimtücke? Nach vorherigen Tötungsdrohungen? 6 – setzen.

    Welcher sonstige niedere Beweggrund, denn Mordlust, Habgier und die Befriedigung des Geschlechtstriebes fallen wohl aus, würde zweifelsfrei nachweisbar greifen? Jetzt bin ich ja mal sehr auf das Ergebnis gespannt und werde Ihrer jusristischen Pirouette amüsiert beiwohnen. Sie haben schon verstanden, dass Gerichte den Beweggrund zweifelsfrei nachweisen müssen oder entzieht sich das Ihrem Rechtsverständnis? Das sollte dann aber bitte nicht zu meinen Lasten gehen.

  43. Nachtrag @Smart:

    Ich habe jetzt leider keine Zeit und Lust dir die Sachlage lang und breit so zu erklären, dass selbst du es verstehst.

    Ich muss morgen relativ früh aufstehen, da ich leider mein Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen muss…

  44. #56 Anti Steiniger Inc.

    Ich nehme Ihre Kapitulation an und Sie dürfen sich entfernen. Schöne Nacht noch.

  45. Es ist so lächerlich. Da mit „Heimtücke“ argumentieren zu wollen ist schon nicht mehr nur lächerlich zu nennen.

    Natürlich besteht der Verdacht, dass es sich um eine Eifersuchtstat gehandelt haben kann, was wieder den niederen Beweggrund unter gewissen Umständen motiviert, da das aber reines Täterempfinden ist, ist das quasi nur dann zweifelsfrei nachweisbar, räumt der Täter vor Gericht diese seine Gedanken und Gefühle auch ein. Darum wird ihm ein Anwalt raten, vor Gericht den mund zu halten, die Tat einzuräumen, aber in Gottes Namen nichts zu näheren Beweggründen verlauten zu lassen. „Ich weiß nicht wie das passieren konnte – Blackout“ und schon fehlt das unbedingte Mordmerkmal.

  46. Tja. Es wird halt nicht jeder für Foren-Agitation bezahlt…

    P.S. Wollen wir uns nicht mal irgendwo treffen, zu einer Aussprache? Vielleicht bringe ich auch meine Glock mit. Na, klingelts?

  47. @CLS 500

    Vielleicht könnte man Eifersucht aus übersteigertem Ehrgefühl als niedrigen Bewegrund ansehen ? Der ließe sich vielleicht nachweisen, wenn es wegen des Verwendens eines gemeingefährlichen Mittels (dem Schuß ins Blaue durch das Fenster) schon nichts wird.
    Bin aber kein Jurist und laße mich gerne belehren (Sie kennen sicher Gustav Radbruch).

  48. #59 Anti Steiniger Inc.

    Würde ich dem folgen und es käme durch Sie zu einer Straftat, wäre ich nicht mehr arglos gewesen und somit wäre da schon die Heimtücke auszuschließen. Verstanden wie Gesetze funktionieren?

    Sie dürfen mich aber gerne weiterhin höflich fragen, wenn Sie Verständnisprobleme hinsichtlich unserer Gesetzgebung haben, ohne das aber als Rechtsberatung zu verstehen. Ich werde mich bemühen Ihre eklatanten Wissenslücken in dieser Hinsicht zu schließen und verspreche, ich werde Ihnen gegenüber sehr geduldig sein.

    Angenehme Nachtruhe.

  49. @CLS:

    OK. Da kommen wir der Sache schon näher.

    Und jetzt das selbe Szenario ohne die vorherige Erwähnung der Waffe und… Bingo!

    Gute Nacht.

  50. #58 CLS 500 (14. Nov 2008 00:33)
    Hey Muselmane!

    Wann ist denn für dich ein Mord ein Mord?

    Und bei welchem Mord willst du den ein Motiv nachweisen können?
    Nach deinem Verständnis wäre das ja nie möglich, weil es nie 100% beweisbar wäre?

    Der Fall ist so offensichtlich, daß es dafür kein Motiv braucht, wenn die Frau erschossen wurde!

    Alles andere ist Hohn für das Opfer!

  51. Niedrig sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich , ja verächtlich sind. Die Wertung erstreckt sich auch die Motivation im Ganzen, namentlich auf die Mittel-Zweck-Relation. Dabei können einerseits die Verschuldung der Konfliktlage und das Missverhältnis zwischen Anlass und Erfolg, andererseits Persönlichkeitsmängel und bei ausländischen Tätern auch Anschauungen ihrer Heimat berücksichtigt werden(BGH NJW 1980, S. 537).Bei s.g. Spontantaten sind niedrige Beweggründe nicht ausgeschlossen, bedürfen aber sorgfältiger Prüfung. In Frage kommen je nach den Umständen ua […]Blutrache, Rachsucht,Eifersucht,Allgemein kann auch Wut genügen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht.[…]der Täter muss die Bedeutung seiner Beweggründe erfassen; soweit emotionale Regungen in Frage stehen ,[…] muss er diese willensmäßig steuern können(alles aus Lackner/Kühl, § 211 Rnd. 5a-5b).

  52. #63 Islamophober

    Was haben Sie denn nicht verstanden? Eine vorsätzliche Tötung eines Menschen ist ein Totschlag. Erst durch gewisse (erschwerende) Umstände in der Tatbegehung oder bezogen auf den Täter wird ein Totschlag als vorsätzliche Tötung zu einem Mord. Diese Umstände nennt man „Mordmerkmale“. Sind diese Merkmale nicht erfüllt, handelt es sich bei der Tötung aus Vorsatz um einen Totschlag, der mit mindestens 5 Jahren und maximal mit lebenslänglich strafbewehrt ist.

    Was faseln Sie von einem „Motiv“? „Motive“ haben zur Entscheidung, handelt es sich um einen Mord oder einen Totschlag nichts beizutragen, sondern ein Motiv dient zur Feststellung der Täterschuld. Werfen Sie doch bitte nicht völlig unterschiedliche Begrifflichkeiten in einen Topf und versuchen sich daraus ein Gesetzessüppchen zu kochen.

    Ein Mord ist dann ein Mord, wenn zumindest ein zwingendes Mordmerkmal zweifelsfrei und nachweisbar erfüllt ist. Ich denke, selbst Sie sollten in der Lage sein sich diese unterschiedlichen und zwingend erforderlichen Mordmerkmale zur Unterscheidung zwischen der Vorsatztat Totschlag und der Vorsatztat Mord mittels einer Suchmaschine zu suchen.

  53. #62 Anti Steiniger Inc.

    Nachdem Sie bei Gericht Maßnahmen gegen den Mann durchgesetzt hat, er mehrfach gegen sie massiv gewalttätig wurde, er mehrfach drohte ihr an Leib und Leben zu schaden und er dies über einen längeren Zeitraum wiederholt tat, ist da von „Heimtücke“ zu schreiben nicht nur gewagt, sondern völlig weltfremd und naiv. Nach den ganzen Drohungen und Mißhandlungen hätte sie sich nie wieder arglos mit dem Mann treffen können, da sie von seiner spontanen Gewalttätigkeit wusste. Heimtücke greift da kein Stück, denn das setzt die Arglosigkeit des Opfers zwingend voraus.

  54. Herrlich, womit sich unsere „unabhängige“ Justiz tagtäglich auf unser aller Kosten herumschlagen muss. vom Allerfeinsten. wer´s nicht kapieren will muss das Leid am eigenen Leib spüren.
    Hab heute mal wieder miterleben müssen, wie weit das Duckmäusertum schon vorrangeschritten ist.
    Berliner U-Bahn, : Zwei „Südländer“ beschmeissen mehrere Leute (Autochtone) mit Popcorn und labern die Frauen sexistisch an. Kollektives „Zu Bodengucken“. Zusammen hätte man die mal in die Schranken weisen können. (trotz ewentueller Messer) Da müssen alle aufstehen! Der einzige der mir wahrscheinlich geholfen hätte, war ein Osteurtopäer.
    Eine halbe Stunde später mußte ich mich durch eine Horde Musels „kämpfen“ um einer Rollstuhlfahrerin in den Bus zu helfen. Musels und Busfahrer haben überhaupt nicht daran gedacht zu helfen. Ich scheiss auf Berlin!!!!
    Noch 15 Tage Überleben, dann tschüss.
    frustablass

  55. #65 CLS 500 (14. Nov 2008 00:55)
    Muselmane!
    Du umgehst wie immer meine Fragen, um mich als doof hinzustellen! Hast du keinen Respekt gelernt?

    Kannst du auf meine Fragen auch eingehen oder kannst du es nicht? Oder kannst du nur faseln?

    Ich habe dich gefragt, als Mensch: Wann ist ein Mord ein Mord? Vergiß unsere Scheißjustiz einfach mal dabei!

    Außerdem hieß es doch:

    “Es war eine Hinrichtung”, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen am Donnerstag vor Gericht.

    Ist das kein Tatmotiv, du begnadetvoll „denkender Mensch“?

    Auch habe ich gefragt, wann denn sonst ein Mord nachweisbar wäre. Außer einem Hinweis die Suchmaschine zu benutzen reichlich wenig oder, wo du doich alle Fragen hier beantworten wolltest, wofür du dich ja hier angemeldet hast?

    Wenn du keine Antworten hast, dann unterlaß am besten auch gleich, mir zu antworten, sonst schlaf ich ja ein!

  56. #64 JudgeDread

    Exakt so sieht es aus. Eine Tötung aus verletztem Ehrgefühl kann als Mord ausgelegt werden, es kann aber eben auch als Vorsatztat beim Totschlag bleiben. Der Staatsanwalt und das Gericht haben diese Tat als Spontantat gewertet, denn der Besitz und das Führen, auch der illegale Besitz, einer Schußwaffe bedeutet nicht automatisch eine Tötungsabsicht. Dieser unerlaubte Besitzt der Handfeuerwaffe wird ins Urteil „eingearbeitet“ und ich vermute, das wird hier circa 18 Monate ausgemacht haben. Plus der Tötung vor dem Kind, wäre er bereinigt wegen der reinen Spontantat des Totschlags zu rund 8 bis 9 Jahren Haft verurteilt worden.

  57. Und gibt es eine Tatabsicht ohne ein Motiv?

    Vielleicht im Affekt, ansonsten liegt immer ein Motiv vor und das sollte man dann auch endlich als Mord verstehen! Die Tötungsabsicht ist sonnenklar!

  58. #69 Islamophober

    Ein Mord ist dann ein Mord, wenn die Mordmerkmale erfüllt sind.

    An seinem Tötungsmotiv, also seiner Täterschaft und seinem Tötungsvorsatz besteht keinerlei Zweifel. Aber er hat mit der Tötung kein Mordmerkmal erfüllt. Es gibt nun einmal bei vorsätzlichen Tötungsdelikten die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord. Beschwer dich doch nicht bei mir.

    Ein Mord ist dann nachweisbar, wenn z. B. der Täter aus purer Mordlust tötet. Du rennst durch die gegend und willst wen unbedingt töten, suchst dir wahhlos ein opfer, knallst es ab und das war es. Dann ist das eine Tötung aus Lust an der Tötung und dann ist es Mord.
    Mord ist es auch, wenn du wen tötest, weil es dich sexuell erregt. Du vergewaltigst eine Frau und willst den ultimativen Kick erleben, indem du die Frau umbringst. Tötung zum Zweck der sexuellen Befriedigung und du hast einen zweifelsfreien Mord.
    Habgier ist auch ein Mordmerkmal. Du willst an der Oma ihr Geld und tötest sie.
    Zur Verdeckung einer Straftat. Du mißbrauchst ein Kind sexuell und weil es dich kennt und dir droht dich anzuschwärzen tötest du es. Damit tötest du, weil du deine erste tat, die Vergewaltigung eines Kindes, verdecken willst. Das ist ein Mordmerkmal.
    Grausamkeit ist ein Mordmerkmal. Wenn du wen mit Sprit überkippst und der Mensch stirbt, ist es wegen der grausamen Tötungsart ein Mord. Oder du lässt einen Menschen vorsätzlich verhungern und tust das in der Absicht ihn zu Tode zu foltern, dann ist das graumsam und Mord.
    Heimtücke. Du tötest dein Opfer arglos im Schlaf. Schon hast du Heimtücke, ein argloses Opfer und bist wegen Mordes dran.
    Gemeingefährlichkeit. Wenn du um deine Frau zu erschießen einen Amoklauf startest und wild auf der Straße um dich ballerst, dann riskierst du, dass weitere Opfer zu beklagen sind und du wirst wegen Mordes verdonnert. Oder wenn du mit einem Großfeuer oder einer Sprengladung tötest. Da wird die Allgemeinheit ebenfalls gefährdet.
    Final hast du dann die „sonstigen niederen Beweggründe“. Da wird es dann sehr schwammig und nur dann nachweisbar, gesteht der Täter seine niederen Beweggründe wie Rassenhass oder Rache ein. Das sind Dinge, die können echt nur bewiesen werden, hast du einen grottigen Anwalt oder du kriegst vor Gericht den Laberflash und lässt dich aufs Eis führen.

    Jetzt klarer was der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist?

  59. #71 Islamophober

    Nein, die Tatabsicht ist die Tötung. Das Motiv ist unerheblich, denn er stand als Täter fest und war wohl auch geständig. Der eigentliche Grund, wieso er sie umbrachte, geht aus dem Artikel nicht hervor und das wohl deshalb, weil der nicht vor Gericht benannt wurde.

  60. Mir kommt da unweigerlich der „Warnstich“ von mitte Jahr in den Sinn. War das hier nun ein „Warntotschlag“?

  61. #70 CLS 500 (14. Nov 2008 01:04)

    Exakt so sieht es aus. Eine Tötung aus verletztem Ehrgefühl kann als Mord ausgelegt werden, es kann aber eben auch als Vorsatztat beim Totschlag bleiben. Der Staatsanwalt und das Gericht haben diese Tat als Spontantat gewertet, denn der Besitz und das Führen, auch der illegale Besitz, einer Schußwaffe bedeutet nicht automatisch eine Tötungsabsicht. Dieser unerlaubte Besitzt der Handfeuerwaffe wird ins Urteil “eingearbeitet” und ich vermute, das wird hier circa 18 Monate ausgemacht haben. Plus der Tötung vor dem Kind, wäre er bereinigt wegen der reinen Spontantat des Totschlags zu rund 8 bis 9 Jahren Haft verurteilt worden.

    Du schreibst es sogar selbst, was alle hier denken. Blöd das du uns das nicht ausreden kannst! Es ist nämlich Sache der Justiz richtig zu entscheiden. Und es ist sonnenklar, daß der Täter seine Frau umgebracht hat. Ebenso ist es sonnenklar, daß die Tatwaffe nicht mal eben spontan herbei geholt wurde, du Taqiyya-Großmeister!

    Es ist schon vorher klar, aber du verwässerst die ganze Sache gerne!

    Alles was du hier beschreibst #73 CLS 500

    geht auf meine Frage an dich zurück: Wann willst du es den nachweisen können, wann es Mord ist? Nach deinem Verständnis ist es nämlich nie nachweisbar,verstehst du das?
    Dann müßte der Täter ja so bescheuert sein und es selbst zugeben!!!

    Und nochmal aus deinen Worten selbst entnommen:

    Grausamkeit ist ein Mordmerkmal. Wenn du wen mit Sprit überkippst und der Mensch stirbt, ist es wegen der grausamen Tötungsart ein Mord.

    Setze jetzt für Sprit die Knarre ein und du hast den selben Tathergang den du selbst beschreibst??? Also was gibt es da noch mißzuverstehen?

  62. Man kann die gläubigen Musels niemals umpolen.
    Musels Raus, Alle!!!
    (Gruss an Rat. (zahle schon länger D.D. keine GEZ mehr))

  63. Die Formel müßte eigentlich lauten; wer vorsätzlich handelt und danach tötet, dann ist es auch als ein Mord zu werten.
    Im Affekt ist es dann eben Totschlag!

    Was braucht man denn noch alles, um zu beweisen, daß die Frau „ermordet“ wurde und nicht mehr unter den Lebenden verweilt??

  64. Sie wollen oder Sie können es nicht verstehen. Es gibt keine Straftat „Mord“. Es gibt die Staftat „Totschlag“ für die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die aber unter besonderen Umständen und „Qualifikationen“ – Tatumstände, Tatbegehung, Täter – zu einem Mord werden kann. Wenn Sie das begriffen haben, haben Sie begriffen wann ist ein Mord ein Mord.

  65. Wer vorsätzlich wen umbringt, der begeht zuerst einmal einen Totschlag. Das ist nun einmal so, auch wenn das offensichtlich nicht verstanden wird. Was man selbst will oder denkt ist dabei unerheblich für die Gesetzgebung.

  66. Nur die ehrbewussten Türken
    dürfen schießen, stechen, würken
    und sind trotzdem keine Schürken.

  67. #79 CLS 500
    So langsam kommen wir der Sache doch näher und du hast zwar immer noch meine Frage nicht wirklich verstanden, aber genau darauf wollte ich hinaus!

    Es gibt „also keine Straftat Mord“???

    Jetzt nochmnal die deutliche Frage. Wann ist ein Mord ein Mord??? Und warum wurde diese Straftat nicht als Mord gewertet, wenn sie ja schlauerweise es selbst beschrieben haben.
    Ich wiederhole es extra nochmal für dich:

    Und nochmal aus deinen Worten selbst entnommen:
    Grausamkeit ist ein Mordmerkmal. Wenn du wen mit Sprit überkippst und der Mensch stirbt, ist es wegen der grausamen Tötungsart ein Mord.
    Setze jetzt für Sprit die Knarre ein und du hast den selben Tathergang den du selbst beschreibst??? Also was gibt es da noch mißzuverstehen?

    Mal sehen ob es mit dem Verständnis nun klappen wird?

  68. #cls500

    Ich muß Dir ein recht fundiertes juristisches
    Fachwissen zugestehen.

    Du wirst allerdings auch nachvollziehen, daß derartige juristischen Spitzfindigkeiten zu
    nichts führen, da es für den gesunden Menschenverstand schlichtweg Mord war…auch
    wenn man es paragrahenreitend anders werten kann.

    Interessant Deine Ausführungen zur Arglist und vorhergehenden Morddrohung, aus der Du dann den juristischen Winkelzug ziehst :

    …drohte ihr an Leib und Leben zu schaden und er dies über einen längeren Zeitraum wiederholt tat, ist da von “Heimtücke” zu schreiben nicht nur gewagt, sondern völlig weltfremd und naiv. Nach den ganzen Drohungen und Mißhandlungen hätte sie sich nie wieder arglos mit dem Mann treffen können, da sie von seiner spontanen Gewalttätigkeit wusste. Heimtücke greift da kein Stück, denn das setzt die Arglosigkeit des Opfers zwingend voraus.

    Nun drehen es aber unsere Richter immer so, wie
    es dem Muselmann gerade reinläuft. Unlängst
    sprach ein Richter einen muslimischen Angeklagten diesbezüglich frei, mit der Begründung „der Satz „Ich stech Dich ab“ ist
    der kulturellen Tradition geschuldet und darf
    nicht überbewertet und für bare Münze genommen werden“ (in etwa sinngemäß wiedergegeben, ich such jetzt nicht dananch).

    Und genau das ist es, was hier alle so empört:
    eine Rechtssprechung, die einerseits für „Eingeborene“ ausgelegt wird und andererseits mit Bonus für Angeklagte mit islam. Background.

    Der 46-jährige Mann aus Ghana wurde von zwei jungen Männern brutal zusammengeschlagen, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war. […] Gegen den 23-jährigen René Ba. erging eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, der 22-jährige Peter B. soll für vier Jahre ins Gefängnis.

    Nicht daß ich das Urteil für falsch empfinde, aber ein türk. Intensivstraftäter hätte für eine
    adäquate Tat maximal Bewährung bekommen…

  69. #80 CLS 500 (14. Nov 2008 01:40)

    Wer vorsätzlich wen umbringt, der begeht zuerst einmal einen Totschlag. Das ist nun einmal so, auch wenn das offensichtlich nicht verstanden wird.

    Dieser Satz ist für Jedermann leicht verständlich, aber einfach ein Armutszeugnis für unsere Justiz! Wenn ich jemand umbringe ist es Mord und kein Totschlag (die Paragraphen sind Müll, wenn sie eine andere Wirklichkeit erzählen)! Es dürfte nach einem gesundem Rechtsempfinden, keine andere Auslegung in solch einem Falle möglich sein!

  70. Ich bin einfach nur schockiert und erschüttert und kann das Urteil einfach nicht fassen!!!

    Haben diese Richter Jura oder vielleicht doch etwa die Sharia studiert?
    Das war ganz klar ein Mord im Sinne des § 211 StGB!
    Auch wenn die Richter das hier als Totschlag bewerten (wie sie auch immer darauf gekommen sind) müsste der Täter trotzdem lebenslang hinter Gittern! Denn:

    § 212 StGB Totschlag

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

    IN BESONDERS SCHWEREN FÄLLEN! War das also kein besonders schwerer Fall???

    UNGLAUBLICH!!!

    Klar, man stellt einer Person nach, misshandelt sie, droht ihr mit dem Tod, besorgt sich eine Waffe und ermordet die Person schlussendlich! Aber ist klar, das ist kein Mord!!!

  71. Was soll eigentlich das Gerede von „türkischer Tradition“? Wer definiert, was das ist und was nicht? Was wäre denn „deutsche Tradition“? Wenn ein Nazi einen Juden ermordet, wäre das „deutsche Tradition“? Und würde entsprechend „mildernde Umstände“ nach sich ziehen?

    Wenn Justizia die Augen verbunden hat und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (und das befürworte ich uneingeschränkt) dann bitte auch ohne Ansehen der Herkunft einer Person die Tat bewerten.

    Allein die Überlegung einer angeblich bestehenden „türkische Tradition“ in die Urteilsfindung bei der Tötung eines Menschen, einer Mutter, die von ihrem Kind gebraucht wird auch noch, einzubeziehen ist sowas von widerlich, ich kann gar nicht sagen, wie ich solche Richter verachte!

  72. (…)

    Wir Abendländer haben keine Probleme, den Fanatismus von Christen und Juden zu verdammen, nur bei fanatischen Moslems neigen wir zu einer Haltung, wie man sie normalerweise gegenüber kleinen Kindern und erwachsenen Autisten annimmt: Sie wissen nicht, was sie tun, aber sie meinen es irgendwie gut.

    (…)

    Henryk M. Broder

  73. #60 CLS 500 (14. Nov 2008 00:39)

    Würde ich dem folgen und es käme durch Sie zu einer Straftat, wäre ich nicht mehr arglos gewesen und somit wäre da schon die Heimtücke auszuschließen. Verstanden wie Gesetze funktionieren?

    Auch das Beispiel ist nicht logisch durchdacht, CLS-Liebchen!
    Wie willst du denn deine Arglosigkeit beweisen, wenn dich dasselbe Schicksal, wie von der Frau getroffen hätte??? :mrgreen:

  74. §§ 212 I, II StGB(besonders Schwerer Fall, grenze zu niederen Beweggründen, besondere Brutalität, Vorstrafen, Planung -die Waffe dabei und Spontantat? -Das glaubt keiner. Auch nicht der Richter nach 261 StPO) StGB in Tateinheit (52 StGB) mit § 52 WaffG = 20 Jahre oder so wäre gut vertretbar. Ich denke die Revision sollte mindestens das Strafmaß angreifen, die Annahme einer Spontantat scheint Rechtsfehlerhaft, da niemand mit geladener Kanone zum Kindergeburtstag geht=unzureichende Beweiswürdigung. Problem: So ausdifferenziert die Tatbestände Totschlag und Mord sind, es nutzt nichts wenn der Richter einen ewig breiten Daumen bei der Quantität der Schuld (§ 46 StGB) und damit dem Strafmaß hat.

    LG JD

  75. http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

    Sonstige niedrige Beweggründe
    Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind. Darunter fallen z. B. Neid, Rassenhass und Rachsucht. So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn z. B. Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl ist. Auch ein sogenannter „Ehrenmord“ kann unter „sonstige niedrige Beweggründe“ subsumiert werden, da zur Bestimmung dieses Mordmerkmals (nach anfänglich anderer Wertung) nun nicht mehr der ausländische, sondern der inländische Kulturkreis entscheidend ist. Die Annahme dieses Mordmerkmals beruht jeweils auf einer Gesamtwürdigung der Motive, Tatumstände Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters.

  76. @ CLS 500

    Du schreibst dummes Zeug. Undiskutabel.

    Der Angeklagte hat sogar nach Ansicht des Gerichts “aus Wut und verletztem Stolz” gehandelt

    Aus Wut und/oder verletztem Stolz einen Menschen absichtlich töten?

    Gibt es eigentlich NOCH niedrigere Beweggründe im Sinne des § 211 StGB???

    Mord ist außerdem der Grundtatbestand,
    Totschlag die Ausnahme, wie aus § 212 klar zu entnehmen ist.

    § 212 StGB Totschlag
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

    Dies war zweifellos auch ein besonders schwerer Fall eines Totschlags gemäß § 212 II StGB.

    Lebenslänglich war somit nach § 211 und § 212 StGB zwingend vorgeschrieben.

    Es handelt sich seitens des Gerichts (wie gegenüber Musels üblich)
    um das Verbrechen der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

    Ein Islam-Nazi und damit Multi-Kriminineller im Sinne der §§ 129 f. StGB, zu denen ein Musel/apologet wie Du gehört, will das natürlich nie kapieren.

    http://www.pi-news.net/2008/11/vielfalt-ist-chance-klar/#comment-456384

    Ratio

  77. Mal ernsthaft, eure juristische Diskussion ist höchst interessant und lehrreich (auch, wenn ich das alles schon gewusst habe).

    Jedoch ist mir diese Rechtsverdreherei scheissegal. Wenn der Hass auf seine Ex-Frau kein eindeutiger niederer Beweggrund ist, dann weiss ich nicht. Auch die Androhung eines Mordes lässt doch das Merkmal der Planung deutlich werden.

    Selbstd er Richter sprach von einer Hinrichtung. Eine Hinrichtung findet aber nicht einfach spontan statt, sondern ist geplant und der Hinrichtende ist sich über seine Tat voll bewusst.

    Dieses ARSCHLOCH von Täter, das mit einer Knarre wutentbrannt zu seiner Ex fährt und monatelang Morddrohungen gegen sie ausgesprochen hat, diese dann vor dem gemeinsamen Kind erschiesst, ist ein Mörder und kein Totschläger.

    Mag sein, dass man das juristisch herumdrehen und wieder irgendeinen Scheiss reininterpretieren kann, aber sobald für den NORMALBÜRGER die Gesetze nicht mehr verständlich sind, hört der Rechtsstaat auf zu existieren. Dies ist hier eindeutig der Fall, denn außer juristisch geschulten Persoenn blickt kein Schwein mehr durch diese Urteilsbegründung durch.

    Diese Urteile sind verabscheuungswürdig und die Richter verachtenswert. Solche Leute haben in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen.

    Und irgendwelche kulturellen Eigenheiten in das Urteil einzubeziehen ist ja wohl das Allerletzte. Justitia ist eigentlich blind, aber bei unseren Moslems wird die Binde öfter mal abgenommen. Mir wird schlecht, wenn ich diese Scheisse lesen muss.

    Diese Schweine haben sich an UNSERE Kultur anzupassen und in dieser bringt man nicht einfach seine Ex um, nur weil man sauer ist. Ich überlege mir sogar gerade den Richter anzuzeigen – bei unserer Justiz gibt es doch bestimmt irgendwelche Paragrafen, die man mit Hilfe eines findigen Anwalts so lange herumdrehen kann, bis eine Straftat herausspringt..

  78. @ #93 Stackler

    Wie Ratio völlig korrekt ausführt, handelt es sich um Rechtsbeugung. Aber das beweise in Deutschland mal einem deutschen Richter. Da friert eher die Hölle zu, als dass da eine Chance auf Verurteilung besteht. :mrgreen:

    Findet Euch damit ab: Als Eingeborene seid Ihr in Deutschland nur noch Lebewesen 2. oder gar 3. Klasse. Man kann gegen Euch im eigenen Land hemmungslos morden und totschlagen und auch die eigene Frau fast totprügeln und dann die nächste Frau umbringen und kommt mit Migrantenbonus davon. Man kann euch hemmungslos als Nazi oder Rassisten beschimpfen, beleidigen, bespucken, ausrauben, verhöhnen, amtlich oder direkt und Ihr werdet in der Mehrzahl der Fälle auch noch vom Opfer zum Täter gemacht. Brutale Muslime können auch ganz beruhigt ihre Frauen unterdrücken, in deutschen Haushalten. Solche Betroffenheitsheuchler wie C. Roth und Co. werden nicht ein Licht anzünden, geschweige denn an eine Lichterkette denken. Sie werden auf Euch spucken und noch das letzte Geld mit der irrsinnigsten Umweltsteuer aus der Tasche ziehen.

  79. Mir wird einfach nur schlecht, wenn ich sowas lese. Ist die (europaeische) Welt vollkommen verrueckt geworden? Wie kann es denn sein, dass so etwas nicht in allen mainstream Medien auf Seite 1 steht?? Das ist doch ein Affront gegen den Gerechtigkeitssinn eines jeden normalen Menschen.

    Das schlimmste: er ist unsere Justiz, die fuer diese Ungerechtigkeit verantwortlich ist. Nicht die Migranten, nicht die EU, nicht irgendjemand sonst. Wir machen unsere eigenen Gesetzte und haben ein Rechtssystem entwickelt, dass nur die Taeter beschuetzt. Hier geht es nicht darum, dass ein Tuerke bevorzugt behandelt wird – das Opfer war auch tuerkisch, und die Familie fuehlt sich dreckig behandelt. Hier geht es darum, den Taeter zu schuetzen und das Opfer auszulachen. Unglaublich.

  80. Das kommt davon wenn RichterIn
    zu viel Lindenstrasse kuckt.
    Ein sozialpädagogisches Disneyland
    blitzt dann aus allen Ecken und
    Winkeln der Ämter hervor.
    Wenn Pavarotti jemanden umbrächte,
    dann hätte er auch bestimmt seine
    multiethnischen Gründe dafür.
    Sowas wird gewürdigt bis zur komplett-möderischen Straffreiheit.
    Vielfältigkeit bei Morde als Chance. Wer möchte als Richter bei
    solch angesagter Amtskreativität
    nicht auch mitmachen ?,- und würde sich da gar als Spielverderber gegen Politikervorgaben gerieren ?
    ….- siehste ? ….eben, keiner !
    Am besten, man liesse gleich die Drehbuchautoren
    und Skriptschreiber der Lindenstrasse Rechtsprechen.
    Wäre billiger …

  81. Spontantat?

    Es gibt wohl neu den Zustand der Dauerspontaneität.

    Im übrigen ist das Heranziehen des türkischen Hintergrundes („der konnte halt nicht anders“) purer Rassismus. Es gibt sehr wohl Türken, die anders können.

  82. Schade das ich den Quatsch von CLS 500 nicht früher gelesen habe.

    Zum Mordmerkmal „Heimtücke“:

    Deine Ausführungen bzgl. der nicht vorhandenen Heimtücke wegen vorangegangener Drohungen sind gewagt.

    Im Sachverhalt hat das Opfer den Täter in die Wohnung gelassen und zunächst mit ihm Sekt und Wodka getrunken.

    Bzgl. der Arglosigkeit ist aber nicht auf irgendwelche Umstände in der Vergangenheit abzustellen, sondern auf die Tatumstände. Und die belegen nun einmal, dass das Opfer den Täter in die Wohnung gelassen hat.

    Dabei führte der Täter übrigens schon die Schusswaffe bei sich.

    M.a.W.: Der Täter hat das Opfer dazu gebracht seinen letzten Schutz vor der Tatwaffe – nämlich die Wohnungstür – aufzugeben und sich dem Täter direkt auszuliefern.

    Zum Zeitpunkt der Tathandlung (es kommt hier nicht auf den Tatplan an), war das Opfer daher arglos. Und wehrlos übrigens auch.

    Und genau das hat der Täter rücksichtslos ausgenutzt. Den Vorsatz zur Tatbegehung muss der Täter schon von Anfang an gehabt haben, denn er führte die Schusswaffe schon beim betreten der Hauses mit sich.

    Ihm ist daher sogar dolus directus 1. Grades zu unterstellen. Zweifel können daher überhaupt nicht bestehen und würden vom BGH auch nicht angenommen werden, weil er nämlich weitaus stärker als die Literatur auf die subj. Sicht des Täters abstellt, diese dem Täter also mit Erfüllung des Tatbestandes unterstellt.
    Zurechenbarkeitsfragen stellen sich dem BGH nicht. Der BGH verschwendet daran keinen Gedanken, sondern stellt allein auf die Kausalität ab und nimmt damit natürlich auch eine Bewertung der Vorgehensweise des Täters vor.

    Aus diesem Grund kommt der BGH praktisch nie zu Schwierigkeiten bezüglich des Vorsatzes und der Tatbestandserfüllung. Dafür müsste schon eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf vorliegen, die bei einer von Kugel durchsiebten Frauenleiche in der Küche aber nicht gegeben ist.

    Bezüglich der übrigen Mordmotive wäre da noch an Rache zu denken. Stalker handeln nämlich üblicherweise aus verletztem Stolz. Gegen die Annahme einer spontanen Eifersuchtstat steht schon das Vorgehen des Täters, der das Opfer dazu bringt ihm Einlass in die Wohnung zu gewähren und erst damit die Tat zu ermöglichen.

    Und jetzt setzt brav hin und lern für Dein Examen weiter.

    Ich muss allerdings Ratio widersprechen bezüglich der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 212 II StGB.

    Diese Norm ist verfassungswidrig, weil sie den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verletzt. Sie wurde deswegen meiner Kenntnis nach auch noch nie angewendet.

  83. ich nenne so was rechtsvereitelung im amt. und auch noch anmaßend und blasiert im „namen des volkes“. welches volkes?
    das war vorsätzlicher mord, bei linken und migrantischenen von unserer glorreichen, egalitären justiz öfters bis zur bewährungsstrafe abgewertet. was steht da im grundgesetz über die gleichbehandlung vor dem gesetz?
    unsere justiz sch…. drauf!

  84. Und extra für Dich:

    BGH 4 StR 319/03 – Urteil vom 22. Januar 2004 (LG Dortmund)

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein Ausschluss durch jeden vorausgegangenen Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen); erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (affektive Bewusstseinsstörung; tiefgreifende Bewusstseinsstörung).

    § 211 StGB; § 21 StGB

    Leitsätze des Bearbeiters

    1. Nach der Rechtsprechung kommt es bei heimtückisch begangenem Mord hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (vgl. BGHSt 32, 382, 384). Das Opfer kann aber auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm mit bereits gefasstem Tötungsvorsatz zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH NStZ 1999, 506).

    2. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof erwogen, Arglosigkeit des Tatopfers auch dann anzunehmen, wenn der überraschende Angriff zunächst nicht mit Tötungsvorsatz, sondern nur mit Verletzungsvorsatz geführt wird, jedoch der ursprüngliche Verletzungswille derart schnell in Tötungsvorsatz umschlägt, dass der Überraschungseffekt zu dem Zeitpunkt andauert, zu dem der Täter zum auf Tötung gerichteten Angriff schreitet. Voraussetzung für die Annahme von Arglosigkeit soll aber auch in einem solchen Fall sein, dass dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen bleibt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 16 und 27).

    3. Ein bloßer der Tat vorausgegangener Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat. Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGH NStZ 2003, 146).

    4. Von der Arglosigkeit eines Tatopfers ist schon dann nicht mehr auszugehen, wenn es einen schweren Angriff auf seinen Körper befürchtet.

  85. @ Rechtsstudent CLS500:

    #82 CLS 500 (14. Nov 2008 01:36)

    Sie wollen oder Sie können es nicht verstehen. Es gibt keine Straftat “Mord”. Es gibt die Staftat “Totschlag” für die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die aber unter besonderen Umständen und “Qualifikationen” – Tatumstände, Tatbegehung, Täter – zu einem Mord werden kann. Wenn Sie das begriffen haben, haben Sie begriffen wann ist ein Mord ein Mord.

    Unsinn! Das vertritt nur die Literatur. Der BGH ist anderer Ansicht.

    Lern gefälligst den Meinungsstreit dazu! Das ist Pflichtstoff im ersten Examen!

  86. Die Kammer bewertete den Fall anders und konnte keine Mordmerkmale feststellen. Der Angeklagte habe “aus Wut und verletztem Stolz” gehandelt, was auch mit seiner “narzisstischen Persönlichkeit” und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist. Zudem habe er die ständigen Streitereien mit seiner einstigen Lebensgefährtin nicht mehr ertragen.

    Nach dieser Rechtsprechung/Urteil hätte man „Alle“ Nationalsozialisten in Deutschland von 1918 bis 1945 freisprechen müßten, denn Sie sind in guter/alter deutscher Traditionen aufgewachsen.

  87. Die Angehörigen der jungen Ermordeten glaubten an den Rechtsstaat – liebe Angehörige, wir haben keinen mehr, schon lange nicht mehr. Unser Rechtsstaat existier, wenn Hans, Peter, Alfred, Monika falsch parken oder ihre Steuererklärung zu spät abgeben. Da sollt ihr mal sehen, wie gut unser Rechtsstaat noch funktioniert. Aber Ali und Mohamed wird sogar aus Mord noch Totschlag gemacht, damit man das Strafmaß niedrig halten kann. Und so eine Hinrichtung ist natürlich kein Mord. Das denken die Nazi-Kartoffeln in ihrem Wahn von Rechtsstaat und der gerechten Bestrafung gewalttätiger Krimineller.

  88. Was ist denn nun Sache, sind es die türkischen Traditionen oder die narzistische Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, die ihn zu einer niederträchtigen Bestie machen, von der sich ein Richter zu einem Skandalurteil verleiten lässt??

  89. @106 sales:

    Nach dieser Rechtsprechung/Urteil hätte man “Alle” Nationalsozialisten in Deutschland von 1918 bis 1945 freisprechen müßten, denn Sie sind in guter/alter deutscher Traditionen aufgewachsen.

    Surf mal ein wenig im Internet herum und informiere dich über die Euthanasieprogramme der Nazis. Schau da mal besonders auf die Leiter und die stellvertretenen Leiter solcher Einrichtungen und wie die nach Kriegsende verurteilt wurden.

    Einige von denen haben sich natürlich umgebracht, aber die meisten wurden wegen gesundheitlichen Problemen für nicht verhandlungsfähig erklärt oder wurden zu niedrigen Strafen verurteilt, weil diese auf Grund ihrer Nazi-Erziehung kein Unrecht in ihrem Tun gesehen haben.

    Das ist damals schon ein Skandal gewesen, vor allem, weil diese Urteile oft erst in den 70ern und 80ern gefällt wurden und da der Rechtsstaat eigentlich schon vorhanden gewesen sein dürfte.

    Es war hier in Deutschland nie anders. Heut zu Tage bekommt der Bürger auf Grund des besseren Zugangs zu Informationen und Bildung einfach einen besseren Überblick und kann sich besser über die Zustände informieren.

    Auch, wenn ich es nicht gern sage.. aber wir waren schon immer genau dieser Scheiss-Staat, der Opfer zu Tätern und Täter zu Opfern macht. Wir haben es bloss lange nicht so offensichtlich bemerkt.

  90. Auch, wenn ich es nicht gern sage.. aber wir waren schon immer genau dieser Scheiss-Staat, der Opfer zu Tätern und Täter zu Opfern macht. Wir haben es bloss lange nicht so offensichtlich bemerkt.

    Ganz meine Meinung.

  91. #109 Stackler (14. Nov 2008 08:28)

    Und nun? Euthanasie ist derzeit wieder an der Tagesordnung, in Belgien sogar bei „unheilbar“ debilen Kindern. Derzeit werden wieder eugenische Abtreibungen vorgenommen, damit z.B. ein krankes Kind ein gesundes Geschwister als Nierenspender bekommt. Die Freisprechungen der 50er Jahre waren nur weise Voraussicht. Sarkasmus off.

  92. Wenn man sich das Urteil gedanklich weiterspinnt…..

    und sich vorstellt, nach dem 9.11.1938 wären in Deutschland Gewalttäter in Sachen Pogromnacht vor Gericht gekommen….

    da bleibt dann eine spontane, nicht langfristig geplante, im Affekt begangene Handlung, überraschende Reaktion auf das Attentat in Paris….

    also eigentlich bleibt da fast nichts als ein entschuldbarer Auflauf….

    Fürchterlich.

  93. Wann merken die Richter eigentlich, dass sie durch den „Kulturbonus“, der inzwischen zur Etablierung von zwei Rechtssystemen in Deutschland geführt hat (eines für Migranten und eines für Deutsche ohne Migrantenhintergrund), diesen Rechtsstaat nach und nach ad absurdum führen?

  94. Also wenn sogar schon die türkische Familie das Urteil anfechtet… was ist los in diesem kranken Justizsystem?

  95. Manchmal ist man einfach nur sprach- und fassungslos. Was muß denn eigentlich noch passieren? Da müßte man den guten Richter mal wachrütteln und fragen ob er bei der Urteilsverkündung noch alle Sinne beisammen hatte.

  96. …das seine Schwester in so unsäglichen Verhältnissen leben musste fiel dem Bruder aber reichlich früh auf. Wenn die doch immer so tun als wäre die Ehre der Familie und das Wohl der Schwester so wichtig, warum haben die
    ihrer Schwester keinen Beistand geleistet?

    Wenn meine Schwager so mit meinen Schwestern umgegangen wären hätte ich meinen Schwestern geholfen…

    MIR KOMMEN DIE TRÄNEN… ALLES FOLKLORE

  97. Einzelfall! Und außerdem wem könnte es nicht passieren man trennt sich von seiner Liebsten. Findet heraus wo sie wohnt geht dahin und hat zufällig eine geladene Waffe bei sich und die über die Wut daraus das sie sich getrennt hat und weg von ihm ist (Unabhängig davon was vorher vorgefallen ist, wie er vielleicht nicht wusste hat jeder in diesem Land ein Recht darauf mit wem man zusammen lebt). Tja und 5 Schüsse??? Naja Finger klemmte ganz sicher… Hallo?!?! Totschlag??? Totschlag ist wenn ich jemanden bei ner Prügelei so verdrosche das er dabei Stirbt. 10 Jahre??? Ich dachte das maximum wäre 20??? Mein Mitgefühl geht an den Verwandten des Opfers bestimmt habt ihr Sie vorher gewarnt. Macht euch keinen Kopf und wünsch euch alles Gute. Irgendwann wird jeder vor dem jüngsten Gericht stehen. Unverantwortlich wie das Gericht entschieden hat… *kopfschüttel*

  98. Und das Kind ist das größte Opfer im wurde ein traumatisches Erlebnis beschert und Mutter UND VATER genommen.

  99. „Sie haben die Tat vor den Augen des Kindes verübt. Das wiegt besonders schwer“, richtete sich Richter Backen an Ali U.

    Was für ein Zynismus bei einer theoretischen Strafe von 12, einer praktischen aber von 8 Jahren für eine derartige Tat des vorangehenden Terrors und der abschließenden Vernichtung.

  100. #6 Espada

    Aha – ich dachte vor dem Gesetz sind alle gleich. Das versteht man wohl unter “positive Diskriminierung”.

    Grundgesetz, Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Noch Fragen?

    Jeder Bonus, der einem Musel von der Justiz eingeräumt wird, ist ein Bruch unserer Verfassung. Nicht mehr und nicht weniger!

  101. daneben.

    Der gemeinsame siebenjährige Sohn Dorganay steht fassungslos

    üble Sache!

    ….und schlimmes Urteil! – das kann auch ich als Jurist nicht nachvollziehen.

    ….bleibt zu hoffen, dass die angekündigte Revision ein besseres Ergebnis bringt.

  102. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Ausnahmen Bestätigen die Regel….

  103. @ #98 Candide:

    bei dem Holzklotz-Werfer wird man sicherlich „Heimtücke“ als Mordmerkmal annehmen müssen.
    (Täter hat die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt.)

  104. Aysin ist das Opfer deutscher Feigheit wie hunderte unschudige Frauen vor ihr.

    Einer Justiz, die gegen die Prinzpien des Grundgesetzes und gegen Recht und Menschlichkeit ureilt, muß die rote Karte gezeigt werden.

    Dies ist Auftrag der Verfassung an jeden mündigen Bürger.

  105. Die „türkisch Tradition“, eine Frau als Besitz des Mannes anzusehen, könnte auch zum Nachteil des Täters ausgelegt werden, indem man als Mordmotiv „Habgier“ feststellt. Das wäre nicht weniger spitzfindig als die üblichen Konstruktionen, mittels derer Muslime vor deutschen Gerichten de facto Sonderrechte erhalten, die ansonsten nur geistig Behinderten oder psychisch Kranken eingeräumt werden.
    Es fehlt kaum noch, dass sich die Mordkommission rituellen Waschungen unterziehen muss, bevor sie Ermittlungen im Immigrantenmilieu aufnehmen darf.

  106. @karlos

    “türkisch Tradition”, /blockquote>
    Diese Tradition lässt einen MORD in einen TOTSCHLAG umschlagen? Mord ist Mord wenn der Knelch nicht Nachweislich die Knarre (eine HALBAUTOMATISCHE!!!) für eine Ente gehalten hat ist das auch durch nichts geistiges zu mildern! Die Gerichte müssten Härter und Liberaler werden! Ob ich nun Millionär oder Hartz 4 bin ich muss 35€ für das Parken auf Behinderten Parkplätzen bezahlen. Fertig buff aus!

  107. Ist denn noch immer nicht bekannt, daß die Richter von den Justizministern der Bundesländer angewiesen wurden, ausländische Straftäter milder zu beurteilen, als Deutsche ? Diese Justizminister sind entweder Angehörige der SPD, Grüne, FDP oder CDU. Und diese Parteien werden weiterhin gewählt.

  108. PS: Ich bin dafür das Pro-NRW eine Art Frauenhaus gründet oder bekannte Organisationen unterstützt/Personelle Hilfe anbietet. Die Frauen und Kinder in Schutz nehmen vor Religiös begründeter Gewalt. Damit könnten das Gutmenschendenken dann radikal ins wanken geraten und rechts nicht gleich als Extrem anzusehen! Gegen Brutale Menschverachtende gehört verurteilt und verhindert! Meinungsfreiheit ist die Freiheit der Minderheit ihre Meinung auszusprechen!

  109. Ich werde mal bei gelegenheit den Vorschlag machen und mich Persöhnlich auch bereit erklären mitzuwirken^^

  110. #105 Markus Oliver

    Zuerst einmal ersuche ich Sie höflich einen etwas anderen Tonfall anzuschlagen. Können wir uns darauf einigen? Fein.

    Wir wollen doch jetzt nicht fadensprengend darüber fachsimpeln, wie oft der BGH Dinge anders sieht, verglichen mit dem, wie es in der täglichen Umsetzung vor Gericht geschieht. Sie sollten wissen, dass wir nicht das System der „Grundsatzurteile“ haben, somit sind Entscheidungsverwerfungen und Zurückverweisungen nicht bindend. Selbstverständlich orientieren sich die unteren Ebenen gerne an oberste Entscheidungen, was aber in der Praxis nicht bedeutet, dass diese Entscheidungen grundsätzlich 1:1 adaptiert werden.

    Von daher ist auch der Verweis aus #104 Markus Oliver recht müßig, womit das ebenfalls von mir beantwortet wäre.

    #102 Markus Oliver

    Jeder Laiendarsteller von Anwalt zerbröselt im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der „Heimtücke“ nebensätzlich basierend auf der Vorgeschichte. Ist der Mandant nicht völlig bescheuert, hält er sich an anwaltliche Weisungen und wird demnach mit Sicherheit keine greifbaren Angaben dahingehend machen, sich ggf. den Zugang zu den Räumen „erschlichen“ zu haben. Da ist dann dieses eigentlich als Versöhnung und Aussprache geplante Treffen „gekippt“. Die Waffe trug der Mandant zum „Selbstschutz“ bei sich und er kann sich bis heute nicht erklären, wie sie im Moment der Eskalation in seine Hand geriet. Es war ein tragischer Automatismus, den er natürlich zutiefst bereut. Er hat um sich herum nichts mehr wahrgenommen und war außer sich vor Rage – Blackout. Den dolus directus 1. Grades zerlege ich Ihnen mit einem dressierten Mandanten in dem Fall sogar noch nach durchzechter Nacht ohne Schlaf in der Frühverhandlung. Ich kann für mich wirklich nur hoffen, dass am kommenden Dienstag der gegnerische Kollege ähnlich beschlagen wie Sie ist, denn dann hat die Nummer ein schnelles und sehr jähes Ende.

  111. #98 Candide

    Die Frau im Auto musste zu keinem Zeitpunkt davon ausgehen, dass der mutmaßliche Mörder auf der Brücke steht und von dort den Holzklotz wirft. Die Tat war heimtückisch und sogar gemeingefährlich, denn durch diesen Wurf und eine folgende Verunfallung des getroffenen PKW hätten ebenfalls Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden können. Zusätzlich dazu kommt das Mordmerkmal der Mordlust, denn das Opfer war willkürlich ausgewählt und er musste davon ausgehen, dass es zu Todesopfern kommen kann.

    Somit sind auf Anhieb 3 Mordmerkmale erfüllt und aus dem eigentlichen Totschlag wird der Mord. Ich wage zu bezweifeln, dass seine attestierte Drogensucht und ein eventuell damit verbundener Rausch- oder Entzugszustand strafmildernd berücksichtigt wird.

  112. #87 Islamophober

    Nein, wenn ich jemanden umbringe, ist das zuerst einmal ein Totschlag. Das ist das Grunddelikt bei einer vorsätzlichen Tötung. Erst durch besondere Umstände, die es gilt vor Gericht zweifelsfrei nachzuweisen, wird daraus der Mord.

    Das ist doch jetzt nicht so schwer.

  113. Wir können „froh“ sein, dass es noch Totschlag ist.

    Es hätte auch gefährliche Körperverletzung mit Totesfolge sein können.

    Hoffentlich wachen noch ein paar Leute auf.

    Mein Beileid an die Hinterbliebenen.

  114. #93 JudgeDread

    Das Geschriebene ergibt keinen Sinn. Der Täter war nach dem 212er zu verurteilen, da hier die größtmögliche Strafandrohung zu erwarten war. Da kommt der 52er WaffG mit 6 Monaten Mindeststrafe und 5 Jahren Maximalstrafe (er erfüllt ja kaum den Absatz 5) nicht hin.

  115. #134 CLS 500 (14. Nov 2008 13:28)
    Scheint aber echt schwer zu sein, daß du es noch immer nicht kapiert hast.
    Aber ein Muselkopp hat immer recht, auch wenn´s nicht stimmt! Wann ist denn ein Mord ein Mord?

    Aber die Frage wirst du einfach nicht verstehen! Also laß gut sein!

  116. #133 CLS 500 (14. Nov 2008 13:18)

    Ab dem Zeitpunkt, als ich Deine Ansicht zum Stufenverhältnis zwischen Totschlag und Mord gelesen habe, war mir klar, dass Du keine Ahnung hast.

    Du kannst jetzt noch ewig lange hier dummes Zeug posten, es ändert aber nichts daran.

    Du hast in Deinem ganzen Leben noch keinen Mordprozess geführt, dass ist mal sicher.

    Achso: Und dann denk‘ noch einmal darüber nach, was mit der Mutter und dem Kind war, als der Täter geballert hat. Hätte die Mutter ihr Kind alleine lassen sollen?

    Du kannst ja zum Glück lesen, also solltest Du vielleicht einmal das von mir zitierte BGH Urteil lesen.

    Den Rest verstehst Du eh nicht bevor Du nicht die Unterscheidung zwischen § 211 StGB als delictum sui generis und § 212 StGB gelernt hast.

    Wenn Du das endlich gemacht hast, kannst Du mir gerne eine Frage stellen. Erst dann werde ich dazu übergehen mich mit Deinen Postings zur Beweiswürdigung des BGH wieder zu beschäftigen, denn vorher hat das keinen Sinn.

    Du kannst Dich noch so geschwollen ausdrücken, dasss Mord ein delictum sui generis ist, weiß jeder Jurastudent im zweiten Semester.

    Hör‘ auf hier den dicken Max zu markieren und lese lieber mal ein Strafrechtslehrbuch zu § 211 StGB.

  117. #138 Islamophober

    Entschuldigen Sie bitte. Ich wusste nicht, dass Sie muslimischen Glaubens sind. Ich wollte Ihnen sicherlich nicht zu nahe treten und wollte ich Ihre religiösen Gefühle verletzt haben, war es keine Absicht.

  118. #142 Markus Oliver

    Wollen Sie mich Ihrem ergoogelten Käse wirklich beeindrucken? Oder können Sie nicht lesen und sehen nicht, dass ich exakt darauf seit gestern explizit hinweise?

    Der Großteil der hiesigen Kommentatoren geht davon aus, eine vorsätzliche Tötung ist in jedem Fall ein Mord und Sie wollen allen Ernstes über Deliktausformung und Lösung vom Grundtatbestand faseln? Das tun Sie im Wissen darum, dass über 90% hier den „Totschlag“ gedanklich mit einer „fahrlässigen Tötung“ gleichsetzen?

    Wenn Sie als Comedian fungieren wollen oder in der Sicherheit salbadern wollen, nicht verstanden zu werden, machen Sie bitte weiter. Ich schaue Ihnen dann gerne gut unterhalten zu.

  119. Markus Oliver

    Handhaben wir es doch anders. Wo sehen sie im Warum oder im Wie nachweisbar Mordmerkmale erfüllt?

    Ich gehe davon aus, Sie haben eine wesentliche Aussage der Kammer im Spiegelartikel schlicht überlesen.

  120. Wer hier den großen Strafrechtler markiert, sollte zumindest den Stoff aus dem zweiten Semester parat haben. 😀

    Darauf bauen sich dann nämlich noch eine ganze Reihe weiterer Fragen auf, deren Problemumrandung beispielsweise in dem von mir zitierten BGH Urteil zu finden sind.

    Alles weitere hat erst Sinn, wenn Du das gelernt hast und Dich mit der Dogmatik zum dolus eventualis bei Tötungsdelikten und der Abgrenzung zum Tatplan näher beschäftigt hast. Ich habe oben schon etwas von den Tatumständen geschrieben, dass solltest Du vielleicht noch einmal in Ruhe lesen und Dir ein Strafrechtslehrbuch Deiner Wahl zur Hand nehmen.

    Oder frag‘ einen Studenten aus dem sechsten oder siebten Semester, die können Dir dann auch schon etwas mehr zu Tatumständen und Vorsatzproblemen erzählen.

    So hat das hier jetzt keinen Sinn, dazu weißt Du einfach zu wenig.

  121. #145 Markus Oliver

    Ich denke, man wird es Ihnen bestimmt gestatten sich neu zu registrieren. Grämen Sie sich nicht zu sehr, denn ich habe Sie ja nicht wirklich ausgelacht, sondern eher Mitleid und Verständnis gezeigt, bzw. Ihnen sogar Hilfestellungen geleistet.

  122. #147 Markus Oliver

    Sie haben sich auf den Bauch gelegt und nicht verstehend gelesen. Das kann passieren und ich denke, Sie sollten nicht so hart mit sich selbst ins Gericht gehen. Es sei denn, Sie üben Selbstkasteiung im Hinblick auf Ihren künftigen Job als Priester.

    Sie sind übrigens noch die Antwort schuldig geblieben, und werden sie weiter schuldig bleiben müssen, wo Sie im Warum oder im Wie nachweisliche Mordmerkmale verorten. Und wiederholen Sie doch bitte Ihren Nonsens mit der Wohnungstüre. Den fand ich fast süß.

  123. #143 CLS 500
    Jungche, verrate uns lieber mal in welchem Studiumgrad du gerade mächtig abhängst?

    Und dann laß dir mal eins gesagt sein, zwischen Studiumpupser und der Realität im besagtem Berufsleben gibt es Unterschiede, wie Tag und Nacht!

    Wieviel Fälle hast du denn als Möchtegernstudent schon absolviert?

    Auch wenn du es natürlich besser zu wissen meinst,
    die Justiz ist Auslegungssache, ob Totschlag oder Mord, unsere Justiz vergibt aber „keine“ Morde, weil sie gerne muselgerechte Urteile sprechen. Ebenso gut ließe sich eindeutig der Mord feststellen, wenn man es so wollte!

  124. „Jetzt kommt der Migrantenbonus:
    …dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist. “

    „Alle Tiere sind gleich aber manche sind gleicher“

    Frei nach George Orwells „Animal Farm“

    Auch vor dem Gesetz sind einige gleicher als andere.
    Ein Skandalurteil, dass sich nicht nach dem Gesetz richtet, sondern nach der Herkunft des MÖRDERS.

  125. In meinem Bekanntemkreis, gibt es auch einen Richter, der genau zu diesem Falle auf Mord plädiert hätte, wegen eindeutiger Faktenlage.

    CLS muß also noch viel lernen.

  126. #152 Barbarrosa

    Ach. Ein „plädierender“ Richter. Sachen gibt es.

    Ihnen ist schon klar, dass „Richter“ ein Beruf ist und nicht nur der Nachname sein sollte? Ich kenne sogar einen Herrn Koch und der kann nicht automatisch kochen.

  127. Sie sind übrigens noch die Antwort schuldig geblieben, und werden sie weiter schuldig bleiben müssen, wo Sie im Warum oder im Wie nachweisliche Mordmerkmale verorten.

    Eine Antwort bin ich Dir höchstens dann schuldig, wenn Du artig Deinen Stoff gelernt hast. Empfehlung:
    Abgrenzung Mord/ Totschlag
    Probleme des dolus antecedens, Irrtum über den Kausalverlauf/ „objektive Zurechnung“ und unmittelbares Ansetzen. Problem: Wann hat der Täter die Phase des Tatplans verlassen?

    Zu den Mordmerkmalen habe ich weiter oben schon alles geschrieben. Lese Dir das BGH – Urteil durch. Kleiner Tipp:

    Deine sämtlichen schwachsinnigen Ausführungen beruhen auf der fehlerhaften Annahme, dass es soetwas wie objektive Zurechenbarkeit im obj. Tatbestand gäbe. Das machen ganz viele Studenten falsch, die Denke ist das durch die Uni vorgeprägt.

    Boote die Festplatte nochmal aber diesmal ohne die „objektive Zurechenbarkeit“ und dann überlege noch einmal genau, warum der BGH diese bei vorsätzlichen Delikten nicht annimmt, sondern alles nur über die Kausalität prüft.

    Wenn Du artig gelernt hast, wirst Du Dich der Problemlösung schrittweise annähern.

    Das ist aber noch ein sehr weiter Weg für Dich.

  128. Köstliche Argumente CSI 500

    „Wann ist ein Mord ein Mord???
    Ein Mord ist dann ein Mord, wenn die Mordmerkmale erfüllt sind.“

    Die Rechtsgeschichte aller Gesellschaften, aber vor allem die totalitärer Staaten, ist angefüllt mit Perversionen.

    „1940 schrieb ein Beamter des deutschen Justizministeriums an seinen Vorgesetzten Minister im Hinblick auf die Euthanasie, dass dieser doch seinen ganzen Einfluss geltend machen solle, um endlich dem gesetzlosen Töten von Geisteskranken und Behinderten eine gesetzliche Basis zu geben. Die Ehre der gesamten Justiz stehe auf dem Spiel“.

    Über die Abstraktion und die Bürokratisierung wird die lebendige Realität in eine neue bürokratische Dimension übertragen, in der die Schmerzen und Schreie der Opfer ausgeblendet werden.

    Teile der Justiz und der Politik sind moralisch verkommen, pervertiert und handeln nicht zum Wohle der Bevölkerung.
    Raus damit, am besten auf den Mond, denn am Tage: 110 Grad Celsius und in der Nacht -150

  129. Regt euch doch nicht über den Studivz-Sesselbesitzer auf. Er kennt sich nicht aus und hat selbst noch nie einen Falle bearbeitet, weil noch in den Kinderschuhen steckend!

  130. #154 Markus Oliver

    Wo ist im hier besprochenen Fall ein nachweisbares Mordmermal im Warum und im Wie?

    Haben Sie Probleme den Satz zu verstehen? Sie schwadronieren, Sie schwurbeln und Sie salbadern inhaltsleer. Ich gehe aber davon aus, Sie haben den Artikel mittlerweile gelesen und gesehen, wo liegt Ihr Fehler und wo liegen die Schwachstellen in der Nachweisbarkeit.

    Ich nehme also Ihre Kapitulation an, bevor Sie wirklich Ihre Nickreputation so weit zerstören, dass Sie tatsächlich um einen Neunick betteln müssen.

    #155 Barbarrosa

    Grüßen Sie den „plädierenden“ Herrn Richter.

  131. Extra für Dich, Du „Strafrechtsexperte“:

    Der BGH bewertet den Tatvorsatz anders als Du es an der Uni gelernt hast. Die Revision der Nebenklage wird deshalb Erfolg haben, weil der Täter die Frau dazu gebracht ihm die Tür zu öffnen und ihm Einlaß zu gewähren. In dem Moment, als er an der Tür klingelte, was sie arglos (Siehe Urteil).

    Sie war wehrlos, weil der Typ eine Kanone hatte und sie gleichzeitig ihr Kind dabei hatte. Dieses hinderte sie an der Flucht, sollte sie etwa ihr Kind zurücklassen?

    Das hat das Landgericht aber offensichtlich nicht erkannt, denn dem Landgericht ist – wie auch schon im obigen Urteil der BGH nach der LG – Entscheidung (!) – zu der Auffassung gekommen, dass das Landgericht wohl nicht in der Lage war dolus antecedens und dolus eventualis bezüglich der Heimtücke richtig zu bewerten. Das ist auch nicht ganz einfach, denn es schwirrt immer diese sog. „restriktive Auslegung“ durch alle Köpfe. In den typischen Stalking-Fällen ist aber anders gelagert, da hat man gar keine Beweisschwierigkeiten.

    Nocheinmal: Lese Dir gefälligst mal den ganzen Stoff zu Mord/Totschlag und zur „objektiven“ Zurechenbarkeit durch. Insbesondere zur Abgrenzung des dolus eventualis zum dolus antecedens.

    Wenn Du das alles gelesen hast, hast Du auch keine dummen Fragen mehr.

    Lese gefälligst das Urteil genau durch.

    *Meine Güte, die Jurastudenten werden auch immer dümmer.*

  132. Berichtigt mich, falls ich mich irre, aber ist es nicht die Aufgabe eines Staatsanwalt, die Maximalstrafe zu fordern?
    Und da fordert der Typ nur ne Verurteilung wegen Totschlags?
    Und was war daran bitte ein Totschlag?
    Ein Totschlag ist es doch nur dann, wenn es im Affekt und ohne die Absicht einer Tötung geschieht, oder irre ich mich da?
    Der Kerl hat sie eiskalt und mit Vorsatz ermordet. Und dass er es auch noch vor dem Sohn getan hat, beweist seine Grausamkeit und Menschenverachtung!
    Alles unter lebenslang (also bis zu seinem Ableben, nicht bis in fünf Jahren) ist ne absolute Sauerei!

  133. @ Markus Oliver

    Für Mord genügen die hier zu bejahenden niedrigen Beweggründe des Täters.
    Sie liegen unstreitig vor, sind kurioserweise sogar tatrichterlich festgestellt.

    Kann mir zwar gut vorstellen, daß auch die von Dir favorisierte Heimtücke als weiteres Mordmerkmal zu bejahen ist. Heimtücke begegnet wie auch die „Verdeckung einer Straftat“ aber diversen grundsätzlichen Bedenken
    weswegen der Begriff nach BVerfGE 45, 187 und allg. Ansicht eng auszulegen ist.

    BVerfGE 45, 187 – Lebenslange Freiheitsstrafe (lesenswert!)
    http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html

    Die weiter angesprochene Streitfrage zum Verhältnis der §§ 211, 212, 216 StGB zueinander
    spielt eigentlich nur für Teilnahmedelikte (Anstiftung, Beihilfe, § 28 StGB) eine Rolle.

    Außerdem hat der BGH eine von der h.L. seit langem geforderte Trendwende in seiner Rechtsprechung zur Systematik der Tötungsdelikte ankündigt.

    Das nachfolgend zitierte und besprochene BGH-Urteil spielt sinnigerweise in der uns nur allzu bekannten „Szene“ unserer Musel- und Türkenfreunde.

    Interessant auch der Leitsatz:

    1. Das Motiv der „Blutrache“ ist regelmäßig als niedriger Beweggrund anzusehen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn dem Täter seinerseits durch das Opfer mit der Tötung eines nahen Angehörigen erhebliches Leid zugefügt wurde, das ihn zur Tatzeit noch gravierend belastete.

    BGH, Beschl. v. 10.1.2006 – 5 StR 341/05 PDF-Format
    mit Anmerkung von Wiss. Mit. Kjell Gasa; Wiss. Mit. Marcus Marlie (Rechtsprechungsanmerkung, PDF-Format)
    ZIS 2006, 194

    http://dejure.org/dienste/internet?www.zis-online.com/dat/artikel/2006_4_30.pdf

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 212 II StGB sind wie im Falle des § 211 durch § 57a StGB ausgeräumt (Aussetzung des Strafrestes auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe möglich).

    Ratio

  134. btw:
    Formulierung und Aufbau der Tötungsdelikte sind im StGB mE völlig mißglückt.

    Auf die vorsätzlich rechtswidrige Tötung eines Menschen sollte grundsätzlich lebenslänglich stehen (Mord).

    Mildernde Umstände wie Totschlag oder Tötung auf Verlangen sollten als Ausnahmen von der Regel einer besonderen Regelung und Begründung bedürfen:

    Im Zweifel also Mord und lebenslänglich, nur ausnahmsweise Totschlag mit Strafmilderung.

    Derzeit ist es umgekehrt. Im Zweifel soll es Totschlag sein.

    Ratio

  135. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 212 II StGB sind wie im Falle des § 211 durch § 57a StGB ausgeräumt (Aussetzung des Strafrestes auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe möglich).

    aber diversen grundsätzlichen Bedenken
    weswegen der Begriff nach BVerfGE 45, 187 und allg. Ansicht eng auszulegen ist.

    Nö, sind sie nicht. Die verfassungsrechtlichen Zweifel beziehen sich nämlich nicht auf die Rechtsfolge (lebenslange Freiheitsstrafe), sondern auf den Tatbestand (was ist ein besonders schwerer Fall?)

    Die restriktive Auslegung des Mordmerkmals Heimtücke ist laut BVerfG nur in Bezug auf die Strafhöhe geboten. Stichwort: Rechtsfolgenlösung.

    Wenn aber das Unrecht der Tat zweifelsfrei feststeht, hat auch das BVerfG an der Gleichung Heimtücke=lebenslang keine Bedenken.

    Die weiter angesprochene Streitfrage zum Verhältnis der §§ 211, 212, 216 StGB zueinander
    spielt eigentlich nur für Teilnahmedelikte (Anstiftung, Beihilfe, § 28 StGB) eine Rolle.

    Das lernt man jedenfalls so an der Uni. Ist aber so nicht richtig. Deshalb auch mein Hinweis zur „objektiven Zurechenbarkeit“, die von der h.L. angedacht ist.

    Diese hat nämlich die Funktion Kausalitäten zurechnen zu sollen, was der BGH aber ablehnt. Da der BGH das aber im Vorsatz macht ist natürlich auch die subjektive Sicht des Täters in Bezug auf die Tatbestandsverwirklichung relevant. Die Risikoverwirklichung wird in der Lit. zu Gunsten des Täters bewertet, beim BGH aber stark zu seinen Lasten.

    Wenn der Täter hier also irgendwelche wesentlichen Abweichungen vom Kausalverlauf geltend machen will, wird er so gut wie keine Chance haben. Das Argument, hier läge eine Beziehungskiste vor hat im Prozess daher keinen Wert.

  136. Wie jetzt ?

    Der vorsitzende Richter erklärt es war eine Hinrichtung ? Um dann andere „Umstände (Beziehungskrise)“ zu erkennen. Muss ich das jetzt verstehen ? Ähm, was war es denn jetzt ? Eine Beziehungskrise oder eine Hinrichtung ? Läuft man bei einer Beziehungskrise mit ner Knarre durch die Gegend ? Eine Knarre nimmt man doch nur mit wenn man wenn killen will. Oder irre ich mich da jetzt (Bei Musels weis man nie warum die mit ner geladenen Knarre rum laufen).

    Ich denke wenn das wirklich, durch die Angehörigen angetrieben, in Berufung geht wird dieses Subjekt wohl für immer hinter Gittern landen. Wobei es wohl besser wäre wenn man für solche Typen eine andere Strafe wieder einführen würde.

  137. @ #165 Markus Oliver (14. Nov 2008 19:47)

    Die verfassungsrechtlichen Zweifel beziehen sich nämlich nicht auf die Rechtsfolge (lebenslange Freiheitsstrafe), sondern auf den Tatbestand (was ist ein besonders schwerer Fall?)

    Sie bezogen sich a.a.O. primär auf die Rechtsfolge. Und was heißt z.B. mildernde Umstände?

    So gesehen ist fast das ganze StGB aufgrund seiner zahllosen(!!) Nebelwörter vefassungswidrig.
    Neige durchaus zu dieser Ansicht, insbesondere auch im Falle des § 211 StGB, der Strafzumessungsbestimmungen im allgemeinen Teil usw.usf.

    Wenn aber das Unrecht der Tat zweifelsfrei feststeht, hat auch das BVerfG an der Gleichung Heimtücke=lebenslang keine Bedenken.

    Nein. Das Unrecht folgt doch erst aus der Tatbestandsmäßigkeit wozu die Heimtücke gehört.

    Die weiter angesprochene Streitfrage zum Verhältnis der §§ 211, 212, 216 StGB zueinander
    spielt eigentlich nur für Teilnahmedelikte (Anstiftung, Beihilfe, § 28 StGB) eine Rolle.

    Das lernt man jedenfalls so an der Uni. Ist aber so nicht richtig.

    Doch. Das ist allgemeine und mE völlig richtige Meinung.

    Siehe u.a. oben bereits zitiert:
    http://dejure.org/dienste/internet?www.zis-online.com/dat/artikel/2006_4_30.pdf

    Zuletzt

    Empfiehlt sich eine Änderung der Rechtsprechung zum Verhältnis der Tatbestände der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) zueinander?
    von RiBayObLG a.D. Prof. Dr. Karl Heinz Gössel, München
    ZIS 2008, 153
    http://dejure.org/dienste/internet?www.zis-online.com/dat/artikel/2008_3_222.pdf

    jeweils mit zahreichen weiteren Nachweisen. Nenne mir doch mal ein einziges Gegenbeispiel!

    Deshalb auch mein Hinweis zur „objektiven Zurechenbarkeit“, die von der h.L. angedacht ist.

    ???
    Meinst Du etwa Welzels finale Handlungslehre?
    Ich kenne keine gesonderte Lehre von der „objektiven Zurechenbarkeit“ und wüßte auch nicht, wozu die gut sein sollte.

    Von „Zurechnung“ wird zwar manchmal nebulös geredet, das ist aber überhaupt kein eigener Rechtsbegriff, kommt im StGB überhaupt nicht vor.
    „Zurechnung“ erfolgt im Strafrecht über den (adäquaten) Kausalzusammenhang, im Zivilrecht bspw. auch über die Vertretungsmacht.

    Die Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) muß sich darauf erstrecken.

    Daß das Kausalaxiom in allen Rechtsgebieten, vor allem auch im Schadensersatzrecht heillose Probleme birgt, steht auf einem anderen Blatt.

    Wir haben immer noch die klassische Trias:

    Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld. – Nix „Zurechnung“.

    Ratio

  138. #165 Markus Oliver (14. Nov 2008 19:47)

    #168 Ratio (14. Nov 2008 21:15)

    Na, die Herren Juristen, auf jeden Fall ist er erstmal weg.

    Der Troll.

    😆

  139. #169 Wolfrabe

    Der „Troll“ hatte in einem langen Beitrag belegt, wo der Fehler in der Denke liegt. Das wurde aber zensiert und ich denke, man wird das anläßlich eines Treffens bei „Pro Gelsenkirchen“ klären können. Denn Ehrabschneidung und Verleumdung war noch nie ein guter Dauerbegleiter.

  140. Ich wußte es.

    Diese Provokation konnte er nicht unwidersprochen hinnehmen.

    😆

    Aber im Gegensatz zu einem Troll, muß ich nicht das letzte Wort haben, ich habe auch so genug Selbstbewußtsein.

    Ich bin dann mal weg.

    👿

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