<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Notwehr wird zum versuchten Totschlag</title>
	<atom:link href="http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/</link>
	<description>News gegen den Mainstream · Proamerikanisch · Proisraelisch · Gegen die Islamisierung Europas · Für Grundgesetz und Menschenrechte</description>
	<lastBuildDate>Mon, 22 Mar 2010 11:32:20 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: Heretic</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481620</link>
		<dc:creator>Heretic</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 02:05:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481620</guid>
		<description>Ja, Schusswaffe ist schon okay fuer zu Hause und so, wo man sein Hab und Gut verteidigen muss und auch genug Zeit hat, das Teil aus dem Schrank zu holen. Sollte man bei Kindesanwesenheit ja nicht einfach irgendwo rumliegen haben.  Da wuerde ich dann auch eher eine Schrotflinte vorziehen, die auf jeden Fall trifft und dazu vielleicht ein paar grenadische Cocktails. Wie gesagt, alles gut unter Verschluss und nur fuer den absoluten Notfall zur Selbstverteidigung. Mit der Absicht, das Zeugs NIEMALS einzusetzen, es sei denn es kommt eben zum Buergerkrieg und man muss sich verteidigen und Leib und Leben ist in Gefahr, wenn man es nicht einsetzt. Selbst bei nem normalen Einbrecher, sofern er noch nicht im Haus ist, kann noch 911 helfen. Pardon, ist bei Euch 110. Und bei nem Einzeltaeter tut es auch ein Schuss ins Knie.

Aber Schusswaffen sind nichts im Nahkampf und unterwegs, wenn es sehr schnell gehen muss. Da ist ein Messer flexibler, handlicher und schneller. Und wer traegt schon immer eine geladene 44er mit sich rum? Ein schniekes Springknife mit Halbautomatik ist in Sekundenbruchteilen aufgeschnappt, dazu eine kleine Kampfsportausbildung reichen da voellig. Kampfsport trainiert auch gleich die besten Koerperteile fuer solche Faelle: Die Beine zum wegrennen. Ist wie gesagt immer die beste Option.

Wenn man gut mit Waffen umgehen kann und sie nur zur Verteidigung nutzt, dann finde ich das voellig okay! Leider sieht Euer Gesetzgeber das anders als ich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, Schusswaffe ist schon okay fuer zu Hause und so, wo man sein Hab und Gut verteidigen muss und auch genug Zeit hat, das Teil aus dem Schrank zu holen. Sollte man bei Kindesanwesenheit ja nicht einfach irgendwo rumliegen haben.  Da wuerde ich dann auch eher eine Schrotflinte vorziehen, die auf jeden Fall trifft und dazu vielleicht ein paar grenadische Cocktails. Wie gesagt, alles gut unter Verschluss und nur fuer den absoluten Notfall zur Selbstverteidigung. Mit der Absicht, das Zeugs NIEMALS einzusetzen, es sei denn es kommt eben zum Buergerkrieg und man muss sich verteidigen und Leib und Leben ist in Gefahr, wenn man es nicht einsetzt. Selbst bei nem normalen Einbrecher, sofern er noch nicht im Haus ist, kann noch 911 helfen. Pardon, ist bei Euch 110. Und bei nem Einzeltaeter tut es auch ein Schuss ins Knie.</p>
<p>Aber Schusswaffen sind nichts im Nahkampf und unterwegs, wenn es sehr schnell gehen muss. Da ist ein Messer flexibler, handlicher und schneller. Und wer traegt schon immer eine geladene 44er mit sich rum? Ein schniekes Springknife mit Halbautomatik ist in Sekundenbruchteilen aufgeschnappt, dazu eine kleine Kampfsportausbildung reichen da voellig. Kampfsport trainiert auch gleich die besten Koerperteile fuer solche Faelle: Die Beine zum wegrennen. Ist wie gesagt immer die beste Option.</p>
<p>Wenn man gut mit Waffen umgehen kann und sie nur zur Verteidigung nutzt, dann finde ich das voellig okay! Leider sieht Euer Gesetzgeber das anders als ich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tanner</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481606</link>
		<dc:creator>Tanner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 01:06:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481606</guid>
		<description>Ich empfehle in der gegebenen Notwehrsituation immer den Einsatz einer Schusswaffe - aber das ist nat&#252;rlich von der jeweiligen Pers&#246;nlichkeit abh&#228;ngig, den meisten wird ohnehin der Besitz einer Schusswaffe aus gutem Grund versagt werden.

Beim Einsatz von Schusswaffen gibt es erstaunliche Gerichtsurteile:

1) Ein J&#228;ger ist verreist, die Frau allein zuhaus. Ein Einbrecher dringt in das Haus, die Frau nimmt einer der (sicher verschlossenen, der Frau aber zug&#228;nglichen)Waffen des Mannes und erschie&#223;t den Einbrecher: Freispruch.

2) Polizisten jagen den deutschlandweit gesuchten Straft&#228;ter Dieter Zurwehme. Ein Anrufer meldet Zurwehme im Hotel gesehen zu haben. Ein Polizeikommando st&#252;rmt das Hotel. Ein Polizeibeamter &#252;berreagiert und schie&#223;t durch die geschlossene Zimmert&#252;r. Der Hotelgast dahinter bricht t&#246;tlich getroffen zusammen. Freispruch f&#252;r den Sch&#252;tzen.

3) Ein Rentner (legaler Waffenbesitzer) sitzt in seiner Wohnung. Eine Einbrecherin macht sich an der Wohnungst&#252;r zu schaffen. Der Rentner holt seinen Revolver und erschie&#223;t die vermeindliche Einbrecherin durch die geschlossene Wohnungst&#252;r - Freispruch.

4) Ein Mercedes parkt auf dem B&#252;rgersteig und blockiert den Fahrradweg. Ein Fahrradfahrer f&#252;hlt sich behindert und stellt den Mercedesfahrer zu Rede. Der Mercedesfahrer rastet aus und rennt hinter den Radfahrer hinterher, der seinerseits zu fl&#252;chten versucht. Pl&#246;tzlich stoppt der Radfahrer, zieht eine Schrotflinte hervor und erschie&#223;t &quot;in Notwehr&quot; den w&#252;tenden Mercedesfahrer - Bew&#228;hrungsstrafe.

Sind nur einige Beispiele, die mir gerade einfallen. Dennoch bleibe ich dabei: Ein Eindringling, ein Einbrecher, ein R&#228;uber, was auch immer, welcher mich oder meine Familie bedroht (am liebsten auf meinem Grundst&#252;ck), erh&#228;lt einen Warnschuss in den Brustkorb.

Lieber so als anders herum.

Daf&#252;r werde ich mich dann ggf. vor Gericht verantworten m&#252;ssen, mal sehen...
(m&#246;glicherweise hat ja der Eindringling einen Revolver selbst mitgebracht, welchem ich ihm im Kampf entrei&#223;en konnte, wo sich dann ein Schuss l&#246;ste an welchem der R&#228;uber verendete... und wenn nun Fingerabdr&#252;cke an den Patronen nachweisbar w&#228;ren - wer wei&#223; schon, wie die Sache am Ende ausgeht...)

Genug der Tipps.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich empfehle in der gegebenen Notwehrsituation immer den Einsatz einer Schusswaffe &#8211; aber das ist nat&#252;rlich von der jeweiligen Pers&#246;nlichkeit abh&#228;ngig, den meisten wird ohnehin der Besitz einer Schusswaffe aus gutem Grund versagt werden.</p>
<p>Beim Einsatz von Schusswaffen gibt es erstaunliche Gerichtsurteile:</p>
<p>1) Ein J&#228;ger ist verreist, die Frau allein zuhaus. Ein Einbrecher dringt in das Haus, die Frau nimmt einer der (sicher verschlossenen, der Frau aber zug&#228;nglichen)Waffen des Mannes und erschie&#223;t den Einbrecher: Freispruch.</p>
<p>2) Polizisten jagen den deutschlandweit gesuchten Straft&#228;ter Dieter Zurwehme. Ein Anrufer meldet Zurwehme im Hotel gesehen zu haben. Ein Polizeikommando st&#252;rmt das Hotel. Ein Polizeibeamter &#252;berreagiert und schie&#223;t durch die geschlossene Zimmert&#252;r. Der Hotelgast dahinter bricht t&#246;tlich getroffen zusammen. Freispruch f&#252;r den Sch&#252;tzen.</p>
<p>3) Ein Rentner (legaler Waffenbesitzer) sitzt in seiner Wohnung. Eine Einbrecherin macht sich an der Wohnungst&#252;r zu schaffen. Der Rentner holt seinen Revolver und erschie&#223;t die vermeindliche Einbrecherin durch die geschlossene Wohnungst&#252;r &#8211; Freispruch.</p>
<p>4) Ein Mercedes parkt auf dem B&#252;rgersteig und blockiert den Fahrradweg. Ein Fahrradfahrer f&#252;hlt sich behindert und stellt den Mercedesfahrer zu Rede. Der Mercedesfahrer rastet aus und rennt hinter den Radfahrer hinterher, der seinerseits zu fl&#252;chten versucht. Pl&#246;tzlich stoppt der Radfahrer, zieht eine Schrotflinte hervor und erschie&#223;t &#8220;in Notwehr&#8221; den w&#252;tenden Mercedesfahrer &#8211; Bew&#228;hrungsstrafe.</p>
<p>Sind nur einige Beispiele, die mir gerade einfallen. Dennoch bleibe ich dabei: Ein Eindringling, ein Einbrecher, ein R&#228;uber, was auch immer, welcher mich oder meine Familie bedroht (am liebsten auf meinem Grundst&#252;ck), erh&#228;lt einen Warnschuss in den Brustkorb.</p>
<p>Lieber so als anders herum.</p>
<p>Daf&#252;r werde ich mich dann ggf. vor Gericht verantworten m&#252;ssen, mal sehen&#8230;<br />
(m&#246;glicherweise hat ja der Eindringling einen Revolver selbst mitgebracht, welchem ich ihm im Kampf entrei&#223;en konnte, wo sich dann ein Schuss l&#246;ste an welchem der R&#228;uber verendete&#8230; und wenn nun Fingerabdr&#252;cke an den Patronen nachweisbar w&#228;ren &#8211; wer wei&#223; schon, wie die Sache am Ende ausgeht&#8230;)</p>
<p>Genug der Tipps.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Heretic</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481601</link>
		<dc:creator>Heretic</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 00:48:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481601</guid>
		<description>Erste Option ist immer fluechten. Geht das nicht: Messer sind zum stechen da und nicht zum damit angeben oder drohen. Wer ein Messer zieht, der MUSS es einsetzen, sonst ist es weniger Nuetze als gar kein Messer. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung von Kampftechniken und zu viel Crocodile Dundee geguckt.

5 gegen 2 - das ist erstmal Notwehr. In sofern hat der Delinquent erst mal goldrichtig gehandelt. Nicht lange fragen, ob man denn vermoebelt werden moechte und bis der andere ein Messer zieht und ungefragt zusticht oder die 5 den anderen 2 keine Chance lassen, sondern gleich loslegen.

Die Sachlage ist grundsaetzlich erst einmal klar. Details sind natuerlich bei Gericht fuer die Urteilsfindung auch wichtig. Aber bei dieser grundsaetzlichen Sachlage, 5 gegen 2 und ein sehr kleines Messer ist das afaik definitiv Notwehr.

Allerdings sind Gesetze und die Auslegung von Gesetzen zweierlei. Daher ist es, gerade in D, immer besser, man entzieht sich der Staatsgewalt durch Flucht. Denn der erste Satz gilt auch hinsichtlich dieser Angelegenheit. Flucht ist immer die beste Option - frei nach Sun Tzu: Vermeidung des Krieges (oder Kampfes) ist die hoechste Kriegskunst! Wer sich als starker Mann fuehlt, kann leicht mal den kuerzeren ziehen. Denn es gibt IMMER jemanden, der staerker ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und Gelegenheit, bis man auf diesen trifft. Je mehr Gelegenheiten man sucht, desto eher ist dies der Fall.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Erste Option ist immer fluechten. Geht das nicht: Messer sind zum stechen da und nicht zum damit angeben oder drohen. Wer ein Messer zieht, der MUSS es einsetzen, sonst ist es weniger Nuetze als gar kein Messer. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung von Kampftechniken und zu viel Crocodile Dundee geguckt.</p>
<p>5 gegen 2 &#8211; das ist erstmal Notwehr. In sofern hat der Delinquent erst mal goldrichtig gehandelt. Nicht lange fragen, ob man denn vermoebelt werden moechte und bis der andere ein Messer zieht und ungefragt zusticht oder die 5 den anderen 2 keine Chance lassen, sondern gleich loslegen.</p>
<p>Die Sachlage ist grundsaetzlich erst einmal klar. Details sind natuerlich bei Gericht fuer die Urteilsfindung auch wichtig. Aber bei dieser grundsaetzlichen Sachlage, 5 gegen 2 und ein sehr kleines Messer ist das afaik definitiv Notwehr.</p>
<p>Allerdings sind Gesetze und die Auslegung von Gesetzen zweierlei. Daher ist es, gerade in D, immer besser, man entzieht sich der Staatsgewalt durch Flucht. Denn der erste Satz gilt auch hinsichtlich dieser Angelegenheit. Flucht ist immer die beste Option &#8211; frei nach Sun Tzu: Vermeidung des Krieges (oder Kampfes) ist die hoechste Kriegskunst! Wer sich als starker Mann fuehlt, kann leicht mal den kuerzeren ziehen. Denn es gibt IMMER jemanden, der staerker ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und Gelegenheit, bis man auf diesen trifft. Je mehr Gelegenheiten man sucht, desto eher ist dies der Fall.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Aquarius</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481597</link>
		<dc:creator>Aquarius</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 00:30:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481597</guid>
		<description>Wo k&#228;men wir denn dahin, wenn jeder bei einer Schl&#228;gerei sofort ein Messer ziehen w&#252;rde und dem Angreifer in den Hals stechen w&#252;rde. Wie der Richter schon sagt Sven G. h&#228;tte zuerst versuchen k&#246;nnen die Sache anders zu regeln. Aber sofort losstechen kann wohl wirklich nicht sein ernst gewesen sein. Es kommt halt nicht darauf an was Sven G. gemacht hat sondern wie er es gemacht hat!
PS: Man k&#246;nnte auch genauso gut &#252;berlegen ob Sven G. Moslem war. Das w&#228;re bestimmt genauso wahrscheinlich wie wenn es eine Serbe ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wo k&#228;men wir denn dahin, wenn jeder bei einer Schl&#228;gerei sofort ein Messer ziehen w&#252;rde und dem Angreifer in den Hals stechen w&#252;rde. Wie der Richter schon sagt Sven G. h&#228;tte zuerst versuchen k&#246;nnen die Sache anders zu regeln. Aber sofort losstechen kann wohl wirklich nicht sein ernst gewesen sein. Es kommt halt nicht darauf an was Sven G. gemacht hat sondern wie er es gemacht hat!<br />
PS: Man k&#246;nnte auch genauso gut &#252;berlegen ob Sven G. Moslem war. Das w&#228;re bestimmt genauso wahrscheinlich wie wenn es eine Serbe ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mtz</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481580</link>
		<dc:creator>Mtz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 23:53:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481580</guid>
		<description>WEHREN UND VERDUFTEN

Also das sollte bei PI doch allm&#228;hlich jedem klar sein:

1. wehren
2. verduften

Es kann doch wohl nicht sein, da&#223; wir das noch immer diskutieren!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>WEHREN UND VERDUFTEN</p>
<p>Also das sollte bei PI doch allm&#228;hlich jedem klar sein:</p>
<p>1. wehren<br />
2. verduften</p>
<p>Es kann doch wohl nicht sein, da&#223; wir das noch immer diskutieren!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kruger</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481565</link>
		<dc:creator>Kruger</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 23:19:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481565</guid>
		<description>117
Artusmerlin Says: 
Sch&#252;tzenvereinpr&#228;sident, - der ist gut! ;-)

Ich denke Ihr Katalog ist zwar nett zu wissen, versagt aber in einer brenzligenSituation.

Ihr Zitat&quot;Verteidigung Ja - aber unter Beachtung der
Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Mittel
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person - ohne Waffe - angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen - sondern strafbar
Wenn
Sie aber von einem Ihnen k&#246;rperlich &#252;berlegenen T&#228;ter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
Grunds&#228;tzlich sind Menschenleben
h&#246;her zu bewerten als Sachwerte.&quot;

Ein k&#246;rperlich Unterlegener zieht ohne Waffen immer den K&#252;rzeren, erst recht bei sechs Angreifern.
Ihre Tips in Ehren, wird aber nicht der Situation gerecht.

Hallo Pi, irgendwie fehlt die Kommentarleiste und der Aufbau ist seltsam verfremdet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>117<br />
Artusmerlin Says:<br />
Sch&#252;tzenvereinpr&#228;sident, &#8211; der ist gut! <img src='http://www.pi-news.net/wp/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ich denke Ihr Katalog ist zwar nett zu wissen, versagt aber in einer brenzligenSituation.</p>
<p>Ihr Zitat&#8221;Verteidigung Ja &#8211; aber unter Beachtung der<br />
Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Mittel<br />
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person &#8211; ohne Waffe &#8211; angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen &#8211; sondern strafbar<br />
Wenn<br />
Sie aber von einem Ihnen k&#246;rperlich &#252;berlegenen T&#228;ter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.<br />
Grunds&#228;tzlich sind Menschenleben<br />
h&#246;her zu bewerten als Sachwerte.&#8221;</p>
<p>Ein k&#246;rperlich Unterlegener zieht ohne Waffen immer den K&#252;rzeren, erst recht bei sechs Angreifern.<br />
Ihre Tips in Ehren, wird aber nicht der Situation gerecht.</p>
<p>Hallo Pi, irgendwie fehlt die Kommentarleiste und der Aufbau ist seltsam verfremdet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Artusmerlin</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481490</link>
		<dc:creator>Artusmerlin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:39:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481490</guid>
		<description>Heinz Kahlau

Danksagung an Sch&#246;nf&#228;rber

Da&#223; ich euch
zusehen darf ,
wie ihr die Warheit,
an der man
ersticken k&#246;nnte,
genie&#223;bar macht.


Da&#223; ich euch zusehen mu&#223;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heinz Kahlau</p>
<p>Danksagung an Sch&#246;nf&#228;rber</p>
<p>Da&#223; ich euch<br />
zusehen darf ,<br />
wie ihr die Warheit,<br />
an der man<br />
ersticken k&#246;nnte,<br />
genie&#223;bar macht.</p>
<p>Da&#223; ich euch zusehen mu&#223;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Honk</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481481</link>
		<dc:creator>Honk</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:30:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481481</guid>
		<description>#113 RobertOelbermann 

&lt;blockquote&gt;Sachbesch&#228;digung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie m&#246;glich ist!&lt;/blockquote&gt;
Ich denke auch oft so. Und so manchem Musel oder linken h&#228;tte ich am liebsten pr&#228;ventiv beim ersten Anblick das Gesicht operiert. Nur das bringt nichts. Dann hei&#223;t es wieder: „Die Nazis, mehr  Kampf gegen rechts“  Wenn die dich erstmal in die ganz rechte Ecke gedr&#228;ngt haben glaubt Dir keiner mehr . Da ist es besser immer wieder Freunde Bekannte und Arbeitskollegen aufkl&#228;ren. Leserbriefe schreiben, je nach Geldbeutel auch mal zum Anwalt und Anzeige erstatten.
Ich kopiere oft Artikel von PI und verteile sie an Kollegen und Freunde. Da sind schon viele aufgewacht. Mit Gewallt erreicht man gegen die „guten“ linken gar nichts. Wenn es offiziell wird haben die immer Recht. 
Immer wenn ich einem Musel oder linken sehe gebe ich Kommentare an mein Umfeld ab.
Meistens geben mir die Leute recht. Das hilft mehr als Kampf im Dunkeln oder Sachbesch&#228;digung.
Aufkl&#228;ren wo immer es geht.
Gute Nacht
Honk</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>#113 RobertOelbermann </p>
<blockquote><p>Sachbesch&#228;digung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie m&#246;glich ist!</p></blockquote>
<p>Ich denke auch oft so. Und so manchem Musel oder linken h&#228;tte ich am liebsten pr&#228;ventiv beim ersten Anblick das Gesicht operiert. Nur das bringt nichts. Dann hei&#223;t es wieder: „Die Nazis, mehr  Kampf gegen rechts“  Wenn die dich erstmal in die ganz rechte Ecke gedr&#228;ngt haben glaubt Dir keiner mehr . Da ist es besser immer wieder Freunde Bekannte und Arbeitskollegen aufkl&#228;ren. Leserbriefe schreiben, je nach Geldbeutel auch mal zum Anwalt und Anzeige erstatten.<br />
Ich kopiere oft Artikel von PI und verteile sie an Kollegen und Freunde. Da sind schon viele aufgewacht. Mit Gewallt erreicht man gegen die „guten“ linken gar nichts. Wenn es offiziell wird haben die immer Recht.<br />
Immer wenn ich einem Musel oder linken sehe gebe ich Kommentare an mein Umfeld ab.<br />
Meistens geben mir die Leute recht. Das hilft mehr als Kampf im Dunkeln oder Sachbesch&#228;digung.<br />
Aufkl&#228;ren wo immer es geht.<br />
Gute Nacht<br />
Honk</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Artusmerlin</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481456</link>
		<dc:creator>Artusmerlin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:06:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481456</guid>
		<description>Hallo 

Ich bin Pr&#228;sident von einem Sch&#252;tzenenverein und mache zur zeit eine Sachkundeausbildung.
Hier mal die die Gesetze:

(bin im &#252;brigen total entsetzt wie im falschem Film soll ich den Kameraden meines Vereins zuk&#252;ftig in meinen Schulungen erkl&#228;ren das Notwehr nicht gleich Notwehr ist sondern sondern nur auf deutsche B&#252;rger anzuwenden ist?)

Was ist Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB
ist die Verteidigung,  die erforderlich ist, um einen gegenw&#228;rtigen,
rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden
Verteidigung Ja - aber unter Beachtung der 
Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Mittel
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person - ohne Waffe - angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen - sondern strafbar
Wenn
Sie aber von einem Ihnen k&#246;rperlich &#252;berlegenen T&#228;ter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
Grunds&#228;tzlich sind Menschenleben
h&#246;her zu bewerten als Sachwerte.
Gegenw&#228;rtig		
: Angriff muss Gegenw&#228;rtig sein
	- muss in diesem Augenblick stattfinden
	- muss unmittelbar bevorstehen
nicht aber in einer unbestimmten Zeit bevorstehen oder bereits abgebrochen sein   
Ergreift der T&#228;ter die Flucht ist die Notwehrsituation
nicht mehr gegeben, da der  Angriff mehr gegenw&#228;rtig ist

Rechtswidrig		: 
Wer einen mit Beute fl&#252;chtenden Dieb festh&#228;lt, begeht zwar einen Angriff, aber keinen rechtswidrigen der festgehaltene Dieb kann keine Notwehr &#252;ben

Voraussetzungen f&#252;r Notwehr
Angriff auf	- Leben
   		- Gesundheit
		- Freiheit
		- Besitz
Verletzung eines Rechtsgutes

st Notwehr strafbar ?	: 
Nein - wer eine Tat begeht, welche durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig 

§ 33 &#220;berschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)
&#220;berschreitet der T&#228;ter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Was ist Notwehr&#252;berschreitung ?	
 liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Ma&#223; &#252;berschreitet 
	  Nichtbeachten der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit
Strafbar ?		
 nicht strafbar, wenn der T&#196;TER  aus
		- Verwirrung
		- Furcht		oder
		- Schrecken
&#252;ber die Grenzen der Notwehr hinaus geht

1.Was ist Putativnotwehr ?	
nennt man eine vermeintliche Notwehr, bei der die Abwehrhandlung   in der irrigen Annahme  durchgef&#252;hrt wird, dass Notwehr vorliegt

Erl&#228;uterungen 
Die Notwehr setzt eine Notwehrlage voraus, d.h. dass objektive zur Tatzeit folgende Bedingungen erf&#252;llt sind :
a) ein gegenw&#228;rtiger rechtswidriger Angriff:
ein Angriff ist eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines  Rechtsgutes
„Rechtsgut“ ist in diesem Sinne recht weit gefasst; so zum Beispiel auch die Ehre, das Recht am eigenen Bild oder der Freiheit, sich ohne verkehrsfremde Beeintr&#228;chtigung im Stra&#223;enverkehr bewegen zu k&#246;nnen. Nat&#252;rlich auch Leib, Leben, Gesundheit.   
Die Notwehr zugunsten eines Dritten wird als Nothilfe bezeichnet. Sie ist nicht geboten, wenn der angegriffene Dritte den Angriff nicht abwehren oder sich nicht verteidigen will. Der Nothelfer darf seine Hilfe nicht aufdr&#228;ngen, kann aber unter Umst&#228;nden von einem „stillen Einverst&#228;ndnis“ des Angegriffenen ausgehen.
Angreifer kann nur ein Mensch sein, denn Tiere k&#246;nnen nicht rechtswidrig handeln
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angreifer zu seinem Tun nicht befugt ist
Der Angriff darf auch nicht provoziert worden sein. Wer z.B. in einer einverst&#228;ndlichen Pr&#252;gelei den K&#252;rzeren zieht darf nicht zur Waffe greifen  

b) bei der Reaktion des Angegriffenen muss es sich um Verteidigung handeln, die erforderlich und geboten ist.
die Verteidigung kann im blo&#223;en “Deckung nehmen“ (Schutzwehr) oder im „Gegenangriff“ (Trutzwehr) bestehen
die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer
Die Begriffe „erforderlich“ und „geboten“ beinhalten den Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit 

Erforderlich ist  das Mittel, wenn es nach der objektiven Sachlage im Augenblick des Angriffes geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest anzuschw&#228;chen. Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Verf&#252;gung, hat er das mildeste anzuwenden.

Geboten ist eine Verteidigungshandlung in der Regel, wenn eine Verteidigung an sich erforderlich ist. Die Handlung ist jedoch nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verteidigung ein Rechtsmissbrauch w&#228;re. Gegen&#252;ber Kindern, Geisteskranken oder sonst ohne Schuld Handelnde (z.B. Betrunkene) kann es geboten sein, auf eine Abwehr zu verzichten oder sich ohne eine ernstliche Gef&#228;hrdung des Angreifers zu verteidigen.
Bei einem unertr&#228;glichen Missverst&#228;ndnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigef&#252;hrten Verletzung oder Gef&#228;hrdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. eine Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.
Die sind z.B.:
Sch&#252;sse gegen l&#228;rmende Kinder
Schie&#223;en auf einen Obstdieb
Sch&#252;sse gegen einen Angreifer mit Gummimesser  

2.Was ist Nothilfe ?			
 bezeichnet man die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteten Angriffs
Rechtlich geh&#246;rt die Nothilfe zur Notwehr

3.Einsatz Schusswaffe ?	 		
wenn der Angegriffene den Angriff auf andere Art und Weise abwehren kann, hat der Einsatz der Schusswaffe zu unterbleiben
soweit es die Umst&#228;nde erlauben soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere geeignete Weise gewarnt werden
eine T&#246;tung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet
bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenst&#228;nde ist der Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung 
gegen&#252;ber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten
in F&#228;llen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher 	eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr nicht geboten

Beispiel :	
Ein Wohnungsinhaber trifft in seiner eigenen Wohnung mit einem Einbrecher zusammen. Letzterer richtet sofort eine gro&#223;kalibrige Pistole auf den etwa 5 m entfernt und v&#246;llig ungedeckt stehenden Wohnungsinhaber. Daraufhin schie&#223;t dieser den Einbrecher nieder. Es 	stellt sich dann heraus, da&#223; die Pistole des Einbrechers zwar echt aber nicht geladen war. 	Der Wohnungsinhaber hat sich also tats&#228;chlich nicht in Gefahr befunden. Auf Grund der Situation musste er sich aber in Lebensgefahr w&#228;hnen und damit den Notwehrfall als gegeben betrachten. 	

4.Notstand		
Eine Situation der gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen Rechtsgutes abwenden l&#228;sst

Rechtfertigender Notstand		
wer in einer gegenw&#228;rtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr f&#252;r
Leben
Leib
Freiheit
Ehre
Eigentum oder anderes Rechtsgut
eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig
Zum Schutz eines h&#246;heren Rechtsgutes kann ein geringeres Rechtsgut verletzt werden (Rechtg&#252;terabw&#228;gung)
Beispiel : 
Sie fahren eine verletzte Person ins Krankenhaus, &#252;berschreiten hierbei die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit. Sie haben zwar eine strafbare Handlung begangen - 	Geschwindigkeits&#252;berschreitung - haben aber damit einer Person das Leben gerettet.

Erl&#228;uterungen:
hier droht eine Gefahr, ein Angriff findet nicht statt. Es handelt sich juristisch um einen „Rechtfertigungsgrund“
die Gefahr muss gegenw&#228;rtig sein, was bedeutet, dass der Eintritt eines Schadens sicher oder zumindest h&#246;chstwahrscheinlich ist
Beispiele :
von einem brennenden Haus wird die T&#252;r eingetreten, weil vermutet wird, dass sich noch Personen im Haus befinden (Sachbesch&#228;digung, Hausfriedensbruch)
auf der Autobahn wird zur&#252;ckgesetzt, um das Reserverad eines LKW von der Fahrbahn zu holen (Versto&#223; gegen die Stra&#223;enverkehrordnung)
ein Sportsch&#252;tze sieht auf dem R&#252;ckweg von der Schie&#223;st&#228;tte, wie ein Kind von zwei gro&#223;en Hunden angegriffen und verletzt wird. Er l&#228;dt in aller Eile seine Waffe und erschie&#223; die Hunde (Versto&#223; gegen das Waffengesetz, Sachbesch&#228;digung)

§ 34 StGB 
setzt eine Interessen- und Rechtsg&#252;terkollision voraus.
Die Interessenabw&#228;gung muss zu dem Ergebnis kommen, dass  das zu sch&#252;tzenden Interesse, also jenes, f&#252;r welches man handelt, das beeintr&#228;chtige wesentlich &#252;berwiegt.
Gleiche gilt f&#252;r die Kollision der Rechtsg&#252;ter, wobei die Reihenfolge in der Auflistung des Gesetzestextes eine gewisse Rangfolge andeutet. Das Abw&#228;gungsergebnis wird vom verhandelnden Gericht ermittelt.

§ 35 entschuldigender Notstand 
1. Wer in einer gegenw&#228;rtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr f&#252;r Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angeh&#246;rigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
Hier ist die Abw&#228;gung zwischen zwei gleichwertigen Rechtsg&#252;tern gemeint
Dies gilt nicht, soweit dem T&#228;ter nach den Umst&#228;nden, namentlich weil er die Gefahr  selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverh&#228;ltnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn der T&#228;ter nicht mit R&#252;cksicht auf ein besonderes Rechtsverh&#228;ltnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
2. Nimmt der T&#228;ter bei Begehung der Tat irrig Umst&#228;nde an, welche ihm nach Absatz 1 entschuldigen w&#252;rden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 


Erl&#228;uterungen:
Es handelt sich juristisch um einen „Schuldausschlie&#223;ungsgrund“ 
Die Abwehr beschr&#228;nkt sich auf Gefahren f&#252;r
a) Leben
b) Leib oder
c) Freiheit
Andere Rechtsg&#252;ter scheiden aus.
Der T&#228;ter muss die Gefahr von sich selbst, einem Angeh&#246;rigen oder einer tats&#228;chlich nahestehenden Person abwenden. Der Wille zur Tat muss sich dabei auf die Beseitigung der Gefahr beziehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>Ich bin Pr&#228;sident von einem Sch&#252;tzenenverein und mache zur zeit eine Sachkundeausbildung.<br />
Hier mal die die Gesetze:</p>
<p>(bin im &#252;brigen total entsetzt wie im falschem Film soll ich den Kameraden meines Vereins zuk&#252;ftig in meinen Schulungen erkl&#228;ren das Notwehr nicht gleich Notwehr ist sondern sondern nur auf deutsche B&#252;rger anzuwenden ist?)</p>
<p>Was ist Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB<br />
ist die Verteidigung,  die erforderlich ist, um einen gegenw&#228;rtigen,<br />
rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden<br />
Verteidigung Ja &#8211; aber unter Beachtung der<br />
Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Mittel<br />
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person &#8211; ohne Waffe &#8211; angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen &#8211; sondern strafbar<br />
Wenn<br />
Sie aber von einem Ihnen k&#246;rperlich &#252;berlegenen T&#228;ter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.<br />
Grunds&#228;tzlich sind Menschenleben<br />
h&#246;her zu bewerten als Sachwerte.<br />
Gegenw&#228;rtig<br />
: Angriff muss Gegenw&#228;rtig sein<br />
	- muss in diesem Augenblick stattfinden<br />
	- muss unmittelbar bevorstehen<br />
nicht aber in einer unbestimmten Zeit bevorstehen oder bereits abgebrochen sein<br />
Ergreift der T&#228;ter die Flucht ist die Notwehrsituation<br />
nicht mehr gegeben, da der  Angriff mehr gegenw&#228;rtig ist</p>
<p>Rechtswidrig		:<br />
Wer einen mit Beute fl&#252;chtenden Dieb festh&#228;lt, begeht zwar einen Angriff, aber keinen rechtswidrigen der festgehaltene Dieb kann keine Notwehr &#252;ben</p>
<p>Voraussetzungen f&#252;r Notwehr<br />
Angriff auf	- Leben<br />
   		- Gesundheit<br />
		- Freiheit<br />
		- Besitz<br />
Verletzung eines Rechtsgutes</p>
<p>st Notwehr strafbar ?	:<br />
Nein &#8211; wer eine Tat begeht, welche durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig </p>
<p>§ 33 &#220;berschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)<br />
&#220;berschreitet der T&#228;ter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.</p>
<p>Was ist Notwehr&#252;berschreitung ?<br />
 liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Ma&#223; &#252;berschreitet<br />
	  Nichtbeachten der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit<br />
Strafbar ?<br />
 nicht strafbar, wenn der T&#196;TER  aus<br />
		- Verwirrung<br />
		- Furcht		oder<br />
		- Schrecken<br />
&#252;ber die Grenzen der Notwehr hinaus geht</p>
<p>1.Was ist Putativnotwehr ?<br />
nennt man eine vermeintliche Notwehr, bei der die Abwehrhandlung   in der irrigen Annahme  durchgef&#252;hrt wird, dass Notwehr vorliegt</p>
<p>Erl&#228;uterungen<br />
Die Notwehr setzt eine Notwehrlage voraus, d.h. dass objektive zur Tatzeit folgende Bedingungen erf&#252;llt sind :<br />
a) ein gegenw&#228;rtiger rechtswidriger Angriff:<br />
ein Angriff ist eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines  Rechtsgutes<br />
„Rechtsgut“ ist in diesem Sinne recht weit gefasst; so zum Beispiel auch die Ehre, das Recht am eigenen Bild oder der Freiheit, sich ohne verkehrsfremde Beeintr&#228;chtigung im Stra&#223;enverkehr bewegen zu k&#246;nnen. Nat&#252;rlich auch Leib, Leben, Gesundheit.<br />
Die Notwehr zugunsten eines Dritten wird als Nothilfe bezeichnet. Sie ist nicht geboten, wenn der angegriffene Dritte den Angriff nicht abwehren oder sich nicht verteidigen will. Der Nothelfer darf seine Hilfe nicht aufdr&#228;ngen, kann aber unter Umst&#228;nden von einem „stillen Einverst&#228;ndnis“ des Angegriffenen ausgehen.<br />
Angreifer kann nur ein Mensch sein, denn Tiere k&#246;nnen nicht rechtswidrig handeln<br />
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angreifer zu seinem Tun nicht befugt ist<br />
Der Angriff darf auch nicht provoziert worden sein. Wer z.B. in einer einverst&#228;ndlichen Pr&#252;gelei den K&#252;rzeren zieht darf nicht zur Waffe greifen  </p>
<p>b) bei der Reaktion des Angegriffenen muss es sich um Verteidigung handeln, die erforderlich und geboten ist.<br />
die Verteidigung kann im blo&#223;en “Deckung nehmen“ (Schutzwehr) oder im „Gegenangriff“ (Trutzwehr) bestehen<br />
die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer<br />
Die Begriffe „erforderlich“ und „geboten“ beinhalten den Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit </p>
<p>Erforderlich ist  das Mittel, wenn es nach der objektiven Sachlage im Augenblick des Angriffes geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest anzuschw&#228;chen. Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Verf&#252;gung, hat er das mildeste anzuwenden.</p>
<p>Geboten ist eine Verteidigungshandlung in der Regel, wenn eine Verteidigung an sich erforderlich ist. Die Handlung ist jedoch nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verteidigung ein Rechtsmissbrauch w&#228;re. Gegen&#252;ber Kindern, Geisteskranken oder sonst ohne Schuld Handelnde (z.B. Betrunkene) kann es geboten sein, auf eine Abwehr zu verzichten oder sich ohne eine ernstliche Gef&#228;hrdung des Angreifers zu verteidigen.<br />
Bei einem unertr&#228;glichen Missverst&#228;ndnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigef&#252;hrten Verletzung oder Gef&#228;hrdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. eine Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.<br />
Die sind z.B.:<br />
Sch&#252;sse gegen l&#228;rmende Kinder<br />
Schie&#223;en auf einen Obstdieb<br />
Sch&#252;sse gegen einen Angreifer mit Gummimesser  </p>
<p>2.Was ist Nothilfe ?<br />
 bezeichnet man die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteten Angriffs<br />
Rechtlich geh&#246;rt die Nothilfe zur Notwehr</p>
<p>3.Einsatz Schusswaffe ?<br />
wenn der Angegriffene den Angriff auf andere Art und Weise abwehren kann, hat der Einsatz der Schusswaffe zu unterbleiben<br />
soweit es die Umst&#228;nde erlauben soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere geeignete Weise gewarnt werden<br />
eine T&#246;tung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet<br />
bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenst&#228;nde ist der Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung<br />
gegen&#252;ber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten<br />
in F&#228;llen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher 	eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr nicht geboten</p>
<p>Beispiel :<br />
Ein Wohnungsinhaber trifft in seiner eigenen Wohnung mit einem Einbrecher zusammen. Letzterer richtet sofort eine gro&#223;kalibrige Pistole auf den etwa 5 m entfernt und v&#246;llig ungedeckt stehenden Wohnungsinhaber. Daraufhin schie&#223;t dieser den Einbrecher nieder. Es 	stellt sich dann heraus, da&#223; die Pistole des Einbrechers zwar echt aber nicht geladen war. 	Der Wohnungsinhaber hat sich also tats&#228;chlich nicht in Gefahr befunden. Auf Grund der Situation musste er sich aber in Lebensgefahr w&#228;hnen und damit den Notwehrfall als gegeben betrachten. 	</p>
<p>4.Notstand<br />
Eine Situation der gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen Rechtsgutes abwenden l&#228;sst</p>
<p>Rechtfertigender Notstand<br />
wer in einer gegenw&#228;rtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr f&#252;r<br />
Leben<br />
Leib<br />
Freiheit<br />
Ehre<br />
Eigentum oder anderes Rechtsgut<br />
eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig<br />
Zum Schutz eines h&#246;heren Rechtsgutes kann ein geringeres Rechtsgut verletzt werden (Rechtg&#252;terabw&#228;gung)<br />
Beispiel :<br />
Sie fahren eine verletzte Person ins Krankenhaus, &#252;berschreiten hierbei die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit. Sie haben zwar eine strafbare Handlung begangen &#8211; 	Geschwindigkeits&#252;berschreitung &#8211; haben aber damit einer Person das Leben gerettet.</p>
<p>Erl&#228;uterungen:<br />
hier droht eine Gefahr, ein Angriff findet nicht statt. Es handelt sich juristisch um einen „Rechtfertigungsgrund“<br />
die Gefahr muss gegenw&#228;rtig sein, was bedeutet, dass der Eintritt eines Schadens sicher oder zumindest h&#246;chstwahrscheinlich ist<br />
Beispiele :<br />
von einem brennenden Haus wird die T&#252;r eingetreten, weil vermutet wird, dass sich noch Personen im Haus befinden (Sachbesch&#228;digung, Hausfriedensbruch)<br />
auf der Autobahn wird zur&#252;ckgesetzt, um das Reserverad eines LKW von der Fahrbahn zu holen (Versto&#223; gegen die Stra&#223;enverkehrordnung)<br />
ein Sportsch&#252;tze sieht auf dem R&#252;ckweg von der Schie&#223;st&#228;tte, wie ein Kind von zwei gro&#223;en Hunden angegriffen und verletzt wird. Er l&#228;dt in aller Eile seine Waffe und erschie&#223; die Hunde (Versto&#223; gegen das Waffengesetz, Sachbesch&#228;digung)</p>
<p>§ 34 StGB<br />
setzt eine Interessen- und Rechtsg&#252;terkollision voraus.<br />
Die Interessenabw&#228;gung muss zu dem Ergebnis kommen, dass  das zu sch&#252;tzenden Interesse, also jenes, f&#252;r welches man handelt, das beeintr&#228;chtige wesentlich &#252;berwiegt.<br />
Gleiche gilt f&#252;r die Kollision der Rechtsg&#252;ter, wobei die Reihenfolge in der Auflistung des Gesetzestextes eine gewisse Rangfolge andeutet. Das Abw&#228;gungsergebnis wird vom verhandelnden Gericht ermittelt.</p>
<p>§ 35 entschuldigender Notstand<br />
1. Wer in einer gegenw&#228;rtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr f&#252;r Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angeh&#246;rigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.<br />
Hier ist die Abw&#228;gung zwischen zwei gleichwertigen Rechtsg&#252;tern gemeint<br />
Dies gilt nicht, soweit dem T&#228;ter nach den Umst&#228;nden, namentlich weil er die Gefahr  selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverh&#228;ltnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn der T&#228;ter nicht mit R&#252;cksicht auf ein besonderes Rechtsverh&#228;ltnis die Gefahr hinzunehmen hatte.<br />
2. Nimmt der T&#228;ter bei Begehung der Tat irrig Umst&#228;nde an, welche ihm nach Absatz 1 entschuldigen w&#252;rden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. </p>
<p>Erl&#228;uterungen:<br />
Es handelt sich juristisch um einen „Schuldausschlie&#223;ungsgrund“<br />
Die Abwehr beschr&#228;nkt sich auf Gefahren f&#252;r<br />
a) Leben<br />
b) Leib oder<br />
c) Freiheit<br />
Andere Rechtsg&#252;ter scheiden aus.<br />
Der T&#228;ter muss die Gefahr von sich selbst, einem Angeh&#246;rigen oder einer tats&#228;chlich nahestehenden Person abwenden. Der Wille zur Tat muss sich dabei auf die Beseitigung der Gefahr beziehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rechtspopulist</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481453</link>
		<dc:creator>Rechtspopulist</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:57:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481453</guid>
		<description>#69 Tollensefan:

Zitat: &lt;i&gt;&quot;...Mit Roland Freisler w&#228;re das nicht passiert!!!&quot;&lt;/i&gt;

N&#246;, da sind ganz andere Sachen passiert... :-(</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>#69 Tollensefan:</p>
<p>Zitat: <i>&#8220;&#8230;Mit Roland Freisler w&#228;re das nicht passiert!!!&#8221;</i></p>
<p>N&#246;, da sind ganz andere Sachen passiert&#8230; <img src='http://www.pi-news.net/wp/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':-(' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: GottWillEs</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481425</link>
		<dc:creator>GottWillEs</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:30:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481425</guid>
		<description>...da wird er ganz sauber bei herauskommen, das Gerichtsverfahren ist leider ein muss.
F&#252;rs n&#228;chste Mal: 2 gro&#223;e Messer tun Ihre Schockwirkung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;da wird er ganz sauber bei herauskommen, das Gerichtsverfahren ist leider ein muss.<br />
F&#252;rs n&#228;chste Mal: 2 gro&#223;e Messer tun Ihre Schockwirkung&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Pour le Mérite</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481412</link>
		<dc:creator>Pour le Mérite</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:11:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481412</guid>
		<description>Ich bin mal von einem Schl&#228;gertypen verletzt worden. Noch bevor ich ausgeheilt war, soll hei&#223;en, noch bevor der Gips ab war, hatte man sich schon um den Schl&#228;gergek&#252;mmert.
Was bleibt dem Menschen denn sonst noch &#252;brig, wenn er von so einem Subhumanoidem verletzt wir? Schmerzensgeld vom ALG2-Bezieher? Ich lach mich tot.
PS:
Blo&#223; keine Polizei rufen, und wenn sie unmittelbar nach der Tat an der Haust&#252;r klingelt ja nicht &#246;ffnen! Wenn nicht anders m&#246;glich: Aussage verweigern! Egal bei was! Selbst als bei Vernehmung als &quot;Zeuge&quot;!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin mal von einem Schl&#228;gertypen verletzt worden. Noch bevor ich ausgeheilt war, soll hei&#223;en, noch bevor der Gips ab war, hatte man sich schon um den Schl&#228;gergek&#252;mmert.<br />
Was bleibt dem Menschen denn sonst noch &#252;brig, wenn er von so einem Subhumanoidem verletzt wir? Schmerzensgeld vom ALG2-Bezieher? Ich lach mich tot.<br />
PS:<br />
Blo&#223; keine Polizei rufen, und wenn sie unmittelbar nach der Tat an der Haust&#252;r klingelt ja nicht &#246;ffnen! Wenn nicht anders m&#246;glich: Aussage verweigern! Egal bei was! Selbst als bei Vernehmung als &#8220;Zeuge&#8221;!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RobertOelbermann</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481375</link>
		<dc:creator>RobertOelbermann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 19:30:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481375</guid>
		<description>@ #17 RadikalDemokrat 100% Zustimmung

#44 RechtsGut: 

Ja wir brauchen ein Spendenkonto!!!!! 

Es wurde hier schon oft vorgeschlagen, aber nie scheint etwas draus geworden zu sein..

#95 Maestro Cecco: 99% Zustimmung: 

ABER: wie uns die Linksgr&#252;nen seit Jahrzehnten vormachen, bringt Gewalt und Stra&#223;enterror doch Erfolg!

Also: Jeder sollte das Seine tun.

Auf jeden Fall w&#228;r es gut, wenn es mehr Leute wie Sven G. g&#228;be! 

Dieser weltfremde Versager von Richter setzt bei G. also Vorsatz und Erfahrung in dieser Tat voraus??! 
Gro&#223;artig!....
Wie sch... kann man eigentlich sein???

Bei mir w&#252;rde es genauso ablaufen! Und ich w&#252;rde es keineswegs tun, weils mir Spa&#223; macht!
Lieber im Gef&#228;ngnis als tot! 

Also n&#228;chstes Mal bitte dran denken: Unerkannt entkommen!!! Immer!!!!


Ich schlage daher dieselbe Guerilla-Taktik vor, die auch die Linken seit Jahrzehnten &#228;u&#223;erst erfolgreich gegen uns B&#252;rgerliche fahren: 

Sachbesch&#228;digung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie m&#246;glich ist!

Sie lernen genauso wenig wie unsere Bereicherer durch Worte!

Schmerzen - auch an ihren liebgewonnenen Statussymbolen- trifft sie als einziges.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ #17 RadikalDemokrat 100% Zustimmung</p>
<p>#44 RechtsGut: </p>
<p>Ja wir brauchen ein Spendenkonto!!!!! </p>
<p>Es wurde hier schon oft vorgeschlagen, aber nie scheint etwas draus geworden zu sein..</p>
<p>#95 Maestro Cecco: 99% Zustimmung: </p>
<p>ABER: wie uns die Linksgr&#252;nen seit Jahrzehnten vormachen, bringt Gewalt und Stra&#223;enterror doch Erfolg!</p>
<p>Also: Jeder sollte das Seine tun.</p>
<p>Auf jeden Fall w&#228;r es gut, wenn es mehr Leute wie Sven G. g&#228;be! </p>
<p>Dieser weltfremde Versager von Richter setzt bei G. also Vorsatz und Erfahrung in dieser Tat voraus??!<br />
Gro&#223;artig!&#8230;.<br />
Wie sch&#8230; kann man eigentlich sein???</p>
<p>Bei mir w&#252;rde es genauso ablaufen! Und ich w&#252;rde es keineswegs tun, weils mir Spa&#223; macht!<br />
Lieber im Gef&#228;ngnis als tot! </p>
<p>Also n&#228;chstes Mal bitte dran denken: Unerkannt entkommen!!! Immer!!!!</p>
<p>Ich schlage daher dieselbe Guerilla-Taktik vor, die auch die Linken seit Jahrzehnten &#228;u&#223;erst erfolgreich gegen uns B&#252;rgerliche fahren: </p>
<p>Sachbesch&#228;digung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie m&#246;glich ist!</p>
<p>Sie lernen genauso wenig wie unsere Bereicherer durch Worte!</p>
<p>Schmerzen &#8211; auch an ihren liebgewonnenen Statussymbolen- trifft sie als einziges.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hochdruckreiniger</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481366</link>
		<dc:creator>Hochdruckreiniger</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 19:18:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481366</guid>
		<description>Serben also? Christliche Serben? Aus Serbien?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Serben also? Christliche Serben? Aus Serbien?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: hundeblick</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481339</link>
		<dc:creator>hundeblick</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:40:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481339</guid>
		<description>&lt;b&gt;Das deutsche Notwehrrecht ist eines der fairsten der Welt. &lt;/b&gt;Es ist f&#252;r den in Notwehr handelnden weitaus liberaler als z.b. das sogenannte &quot;shoot first law&quot; in Florida!
Allerdings wird in Deutschland die Notwehr fast immer &lt;b&gt;erst vor Gericht&lt;/b&gt; festgestellt, w&#228;hrend in den USA bereits der ermittelnde Sheriff eine Situation als Notwehr einsch&#228;tzen darf.

&lt;b&gt;Eine Anklage bedeutet daher noch gar nichts!&lt;/b&gt;

In manchen F&#228;llen muss man in Deutschland leider bis zur zweiten Instanz warten, um Gerechtigkeit zu bekommen.

Ich w&#252;nsche dem Angeklagten daf&#252;r einen guten Anwalt, ausreichend Kraft und Geldmittel sowie die Unterst&#252;tzung seiner Freunde und Familie.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>Das deutsche Notwehrrecht ist eines der fairsten der Welt. </b>Es ist f&#252;r den in Notwehr handelnden weitaus liberaler als z.b. das sogenannte &#8220;shoot first law&#8221; in Florida!<br />
Allerdings wird in Deutschland die Notwehr fast immer <b>erst vor Gericht</b> festgestellt, w&#228;hrend in den USA bereits der ermittelnde Sheriff eine Situation als Notwehr einsch&#228;tzen darf.</p>
<p><b>Eine Anklage bedeutet daher noch gar nichts!</b></p>
<p>In manchen F&#228;llen muss man in Deutschland leider bis zur zweiten Instanz warten, um Gerechtigkeit zu bekommen.</p>
<p>Ich w&#252;nsche dem Angeklagten daf&#252;r einen guten Anwalt, ausreichend Kraft und Geldmittel sowie die Unterst&#252;tzung seiner Freunde und Familie.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Unlinks</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481318</link>
		<dc:creator>Unlinks</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:17:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481318</guid>
		<description>Wie heisst der Staatsanwalt ? &lt;i&gt; Laurent Lafleur&lt;/i&gt; 
H&#246;rt sich f&#252;r mich eher nach einem Travestiek&#252;nstler an. Dieser spielt scheinbar Staatsanw&#228;ltin und l&#228;sst lediglich das werfen von Watteb&#228;uschen als das letzte aller harten Mittel gerade noch durchgehen.
Aber wie auch schon aus eigener Erfahrung erleben durfte. Wenn Notwehr dann zuschlagen und sich so schnell wie m&#246;glich verpissen. Man kann Gl&#252;ck haben und geht Strafrechtlich frei aus. Aber Zivilrechtlich kommt dann die ganz grosse Rechnung. Da h&#228;ngt ein ganzer Rattenschwanz dran. Das ist &quot;Schmerzensgeld&quot; noch das billigste. Die Krankenkasse st&#252;rzt sich wie ein Geier auf Einen.
Deshalb glaube ich sowieso an einen Deal zwischen den Krankenkassen und der Justiz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie heisst der Staatsanwalt ? <i> Laurent Lafleur</i><br />
H&#246;rt sich f&#252;r mich eher nach einem Travestiek&#252;nstler an. Dieser spielt scheinbar Staatsanw&#228;ltin und l&#228;sst lediglich das werfen von Watteb&#228;uschen als das letzte aller harten Mittel gerade noch durchgehen.<br />
Aber wie auch schon aus eigener Erfahrung erleben durfte. Wenn Notwehr dann zuschlagen und sich so schnell wie m&#246;glich verpissen. Man kann Gl&#252;ck haben und geht Strafrechtlich frei aus. Aber Zivilrechtlich kommt dann die ganz grosse Rechnung. Da h&#228;ngt ein ganzer Rattenschwanz dran. Das ist &#8220;Schmerzensgeld&#8221; noch das billigste. Die Krankenkasse st&#252;rzt sich wie ein Geier auf Einen.<br />
Deshalb glaube ich sowieso an einen Deal zwischen den Krankenkassen und der Justiz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mastro Cecco</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481308</link>
		<dc:creator>Mastro Cecco</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:06:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481308</guid>
		<description>&lt;blockquote&gt; #103 Theo Retisch (11. Dez 2008 17:49) &lt;/blockquote&gt;

Nun, die CSU ist ja Teil des Problems. Sie selbst war in der Vergangenheit zwar keineswegs links, hat aber im Bund schon immer mit den Sozen gemeinsame Sache gemacht und will denen verst&#228;ndlicherweise nicht allzu sehr auf die F&#252;&#223;e treten -man braucht einander ja wieder bei der n&#228;chsten Abstimmung. Die etablierten Parteien werden daher auch als &quot;Kartellparteien&quot; bezeichnet (d.h. alle sitzen in einem Boot, und der parlamentarische Kuhhandel f&#252;hrt zu einem Einheitsbrei, in dem dann auch die CSU keine Ecken und Kanten mehr hat und ihre eigenen W&#228;hler entt&#228;uscht). 

Au&#223;erdem sollte man auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und L&#228;ndern denken.

Die Gesetzgebungskompetenz beim STRAFRECHT liegt beim Bund. Die L&#228;nder k&#246;nnen zwar durch Initiativen im Bundesrat Reformvorschl&#228;ge machen. 
Aber das Strafrecht selbst &#228;ndern, das k&#246;nnen einzelne Bundesl&#228;nder nicht -dazu brauchen sie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

&#220;brigens: Die CSU -wie auch die CDU- wehrt sich gegen den Druck von links immer weniger und pa&#223;t sich dem multikultilinksgr&#252;nen Zeitgeist vollkommen an. Kann diese Partei &#252;berhaupt noch als christlich und konservativ bezeichnet werden?
Die CSU will die Musels und die Linken aufsaugen. Aber daran wird sie zugrunde gehen. Todsicher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p> #103 Theo Retisch (11. Dez 2008 17:49) </p></blockquote>
<p>Nun, die CSU ist ja Teil des Problems. Sie selbst war in der Vergangenheit zwar keineswegs links, hat aber im Bund schon immer mit den Sozen gemeinsame Sache gemacht und will denen verst&#228;ndlicherweise nicht allzu sehr auf die F&#252;&#223;e treten -man braucht einander ja wieder bei der n&#228;chsten Abstimmung. Die etablierten Parteien werden daher auch als &#8220;Kartellparteien&#8221; bezeichnet (d.h. alle sitzen in einem Boot, und der parlamentarische Kuhhandel f&#252;hrt zu einem Einheitsbrei, in dem dann auch die CSU keine Ecken und Kanten mehr hat und ihre eigenen W&#228;hler entt&#228;uscht). </p>
<p>Au&#223;erdem sollte man auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und L&#228;ndern denken.</p>
<p>Die Gesetzgebungskompetenz beim STRAFRECHT liegt beim Bund. Die L&#228;nder k&#246;nnen zwar durch Initiativen im Bundesrat Reformvorschl&#228;ge machen.<br />
Aber das Strafrecht selbst &#228;ndern, das k&#246;nnen einzelne Bundesl&#228;nder nicht -dazu brauchen sie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.</p>
<p>&#220;brigens: Die CSU -wie auch die CDU- wehrt sich gegen den Druck von links immer weniger und pa&#223;t sich dem multikultilinksgr&#252;nen Zeitgeist vollkommen an. Kann diese Partei &#252;berhaupt noch als christlich und konservativ bezeichnet werden?<br />
Die CSU will die Musels und die Linken aufsaugen. Aber daran wird sie zugrunde gehen. Todsicher.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Honk</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481307</link>
		<dc:creator>Honk</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:05:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481307</guid>
		<description>@ #67 Jay 
Erkannt habe ich es an der Sprache und dem Aussehen. Nachdem die ersten beiden weggelaufen sind hat mich der dritte als deutsch Sau bezeichnet und ist auf mich los. Sein Pech. 
Mein Kopf war h&#228;rter als seine Nase.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ #67 Jay<br />
Erkannt habe ich es an der Sprache und dem Aussehen. Nachdem die ersten beiden weggelaufen sind hat mich der dritte als deutsch Sau bezeichnet und ist auf mich los. Sein Pech.<br />
Mein Kopf war h&#228;rter als seine Nase.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tanner</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481290</link>
		<dc:creator>Tanner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 17:44:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481290</guid>
		<description>Ich selbst war in einer &#228;hnlichen Situation in einer Kneipe, wurde aufgrund einer Verwechslung von hinten massiv angegriffen (vom Wirt), habe mich in dieser Notwehrsituation verteidigt, es gab Verletzte (au&#223;er mich, LOL) und ich bin sofort zur Pol. gegangen um den Angreifer anzuzeigen.

Der hat vor Ort dann sofort mich angezeigt, der Staatsanwalt hat beide Klagen zugelassen, der Richter hat beide eingestellt. Ich habe Beschwerde dagegen eingelegt da ich eindeutig im Recht w&#228;hnte, diese wurde als unbegr&#252;ndet abgewiesen, ich habe dagegen erneut geklagt und dann - als es mir zu bunt wurde - mit dem Richter telefoniert.
Ich wollte wissen was das alles sollte.

Der sagte mir: &quot;Bei Wirtshausstreitigkeiten ist sp&#228;ter fast nie der Verursacher zu ermitteln, zumal die Personen naturgem&#228;&#223; meist angetrunken sind und 10 Zeugen 12 versch. Tatherg&#228;nge schildern. Kurzum: Die rechtswidrige Angriffs- bzw. &#039;eindeutige&#039; Notwehrsituation kann nicht best&#228;tigt werden.&quot;.

Er (der Richter) kann mir nicht helfen, keine Neuaufnahme, kein &#246;ffentliches Interesse, kein anderes Ergebnis - Fall erledigt.

Des Richters Meinung anders ausgedr&#252;ckt: Bist selbst schuld wenn Du in eine Kneipe gehst, h&#228;ttest wissen m&#252;ssen das man dort in Schl&#228;gereien verwickelt wird.

Der juristische Umkehrschlu&#223;: Keine Notwehrsituation, da es kein unabwendbares Ereignis gewesen ist denn der &#039;verst&#228;ndige&#039; Kneipeng&#228;nger kennt ja bereits vorher die Zust&#228;nde in Kneipen und nimmt (unwissentlich) rechtswidrige Situationen billigend in Kauf - kann sich dann nicht auf eine unmittelbare Norwehrsituation berufen.

Mit Betreten der Kneipe begibt man sich in eine juristische Grauzone, ohne Garantie, sich im konkreten Fall auf deutsche Rechtsprechung verlassen zu k&#246;nnen.

Nicht so auf dem eigenen Grundst&#252;ck oder in der eigenen Wohnung...;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich selbst war in einer &#228;hnlichen Situation in einer Kneipe, wurde aufgrund einer Verwechslung von hinten massiv angegriffen (vom Wirt), habe mich in dieser Notwehrsituation verteidigt, es gab Verletzte (au&#223;er mich, LOL) und ich bin sofort zur Pol. gegangen um den Angreifer anzuzeigen.</p>
<p>Der hat vor Ort dann sofort mich angezeigt, der Staatsanwalt hat beide Klagen zugelassen, der Richter hat beide eingestellt. Ich habe Beschwerde dagegen eingelegt da ich eindeutig im Recht w&#228;hnte, diese wurde als unbegr&#252;ndet abgewiesen, ich habe dagegen erneut geklagt und dann &#8211; als es mir zu bunt wurde &#8211; mit dem Richter telefoniert.<br />
Ich wollte wissen was das alles sollte.</p>
<p>Der sagte mir: &#8220;Bei Wirtshausstreitigkeiten ist sp&#228;ter fast nie der Verursacher zu ermitteln, zumal die Personen naturgem&#228;&#223; meist angetrunken sind und 10 Zeugen 12 versch. Tatherg&#228;nge schildern. Kurzum: Die rechtswidrige Angriffs- bzw. &#8216;eindeutige&#8217; Notwehrsituation kann nicht best&#228;tigt werden.&#8221;.</p>
<p>Er (der Richter) kann mir nicht helfen, keine Neuaufnahme, kein &#246;ffentliches Interesse, kein anderes Ergebnis &#8211; Fall erledigt.</p>
<p>Des Richters Meinung anders ausgedr&#252;ckt: Bist selbst schuld wenn Du in eine Kneipe gehst, h&#228;ttest wissen m&#252;ssen das man dort in Schl&#228;gereien verwickelt wird.</p>
<p>Der juristische Umkehrschlu&#223;: Keine Notwehrsituation, da es kein unabwendbares Ereignis gewesen ist denn der &#8216;verst&#228;ndige&#8217; Kneipeng&#228;nger kennt ja bereits vorher die Zust&#228;nde in Kneipen und nimmt (unwissentlich) rechtswidrige Situationen billigend in Kauf &#8211; kann sich dann nicht auf eine unmittelbare Norwehrsituation berufen.</p>
<p>Mit Betreten der Kneipe begibt man sich in eine juristische Grauzone, ohne Garantie, sich im konkreten Fall auf deutsche Rechtsprechung verlassen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Nicht so auf dem eigenen Grundst&#252;ck oder in der eigenen Wohnung&#8230;;-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: mark</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/#comment-481278</link>
		<dc:creator>mark</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 17:16:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481278</guid>
		<description>bin ich froh das es zu meiner bw zeit noch anst&#228;ndige polizisten und richter gab.

nach der ank&#252;ndigung von 4 stadtbekannten schl&#228;gern mich aufmischen zu wollen,hatte ich mir damals eine gaspistole gekauft und mitgef&#252;hrt.
der angriff kam dann auch prompt an besagtem tag.
passanten die sahen das ich umzingelt war,haben fersengled gegeben,wie das ja leider &#252;blich ist.
nachdem mir einer der t&#228;ter schon in den r&#252;cken gesprungen war,habe ich dem n&#228;chsten 2 cs ladungen ins gesicht gesetzt.
weg waren sie und ihren kumpel haben sie sitzten lassen.
danach bin ich zur wache und habe mit den worten &quot; ich bin gerade von 4 leuten angegriffen worden und musste mich hiermit wehren &quot; , meine waffe samt magazin auf die theke geknallt.nat&#252;rlich auch gleich anzeige gegen die 4 erstattet.
das gericht gab mir in allen punkten recht und verknackte die br&#252;der.
das nenne ich gerechtigkeit,alles andere ist beschiss der bev&#246;lkerung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>bin ich froh das es zu meiner bw zeit noch anst&#228;ndige polizisten und richter gab.</p>
<p>nach der ank&#252;ndigung von 4 stadtbekannten schl&#228;gern mich aufmischen zu wollen,hatte ich mir damals eine gaspistole gekauft und mitgef&#252;hrt.<br />
der angriff kam dann auch prompt an besagtem tag.<br />
passanten die sahen das ich umzingelt war,haben fersengled gegeben,wie das ja leider &#252;blich ist.<br />
nachdem mir einer der t&#228;ter schon in den r&#252;cken gesprungen war,habe ich dem n&#228;chsten 2 cs ladungen ins gesicht gesetzt.<br />
weg waren sie und ihren kumpel haben sie sitzten lassen.<br />
danach bin ich zur wache und habe mit den worten &#8221; ich bin gerade von 4 leuten angegriffen worden und musste mich hiermit wehren &#8221; , meine waffe samt magazin auf die theke geknallt.nat&#252;rlich auch gleich anzeige gegen die 4 erstattet.<br />
das gericht gab mir in allen punkten recht und verknackte die br&#252;der.<br />
das nenne ich gerechtigkeit,alles andere ist beschiss der bev&#246;lkerung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

<!-- Dynamic Page Served (once) in 0.467 seconds -->
