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	<title>Kommentare zu: Notwehr wird zum versuchten Totschlag</title>
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	<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/</link>
	<description>News gegen den Mainstream · Proamerikanisch · Proisraelisch · Gegen die Islamisierung Europas · Für Grundgesetz und Menschenrechte</description>
	<lastBuildDate>Sun, 12 Feb 2012 13:12:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Heretic</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481620</link>
		<dc:creator>Heretic</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 02:05:24 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, Schusswaffe ist schon okay fuer zu Hause und so, wo man sein Hab und Gut verteidigen muss und auch genug Zeit hat, das Teil aus dem Schrank zu holen. Sollte man bei Kindesanwesenheit ja nicht einfach irgendwo rumliegen haben.  Da wuerde ich dann auch eher eine Schrotflinte vorziehen, die auf jeden Fall trifft und dazu vielleicht ein paar grenadische Cocktails. Wie gesagt, alles gut unter Verschluss und nur fuer den absoluten Notfall zur Selbstverteidigung. Mit der Absicht, das Zeugs NIEMALS einzusetzen, es sei denn es kommt eben zum Buergerkrieg und man muss sich verteidigen und Leib und Leben ist in Gefahr, wenn man es nicht einsetzt. Selbst bei nem normalen Einbrecher, sofern er noch nicht im Haus ist, kann noch 911 helfen. Pardon, ist bei Euch 110. Und bei nem Einzeltaeter tut es auch ein Schuss ins Knie.

Aber Schusswaffen sind nichts im Nahkampf und unterwegs, wenn es sehr schnell gehen muss. Da ist ein Messer flexibler, handlicher und schneller. Und wer traegt schon immer eine geladene 44er mit sich rum? Ein schniekes Springknife mit Halbautomatik ist in Sekundenbruchteilen aufgeschnappt, dazu eine kleine Kampfsportausbildung reichen da voellig. Kampfsport trainiert auch gleich die besten Koerperteile fuer solche Faelle: Die Beine zum wegrennen. Ist wie gesagt immer die beste Option.

Wenn man gut mit Waffen umgehen kann und sie nur zur Verteidigung nutzt, dann finde ich das voellig okay! Leider sieht Euer Gesetzgeber das anders als ich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, Schusswaffe ist schon okay fuer zu Hause und so, wo man sein Hab und Gut verteidigen muss und auch genug Zeit hat, das Teil aus dem Schrank zu holen. Sollte man bei Kindesanwesenheit ja nicht einfach irgendwo rumliegen haben.  Da wuerde ich dann auch eher eine Schrotflinte vorziehen, die auf jeden Fall trifft und dazu vielleicht ein paar grenadische Cocktails. Wie gesagt, alles gut unter Verschluss und nur fuer den absoluten Notfall zur Selbstverteidigung. Mit der Absicht, das Zeugs NIEMALS einzusetzen, es sei denn es kommt eben zum Buergerkrieg und man muss sich verteidigen und Leib und Leben ist in Gefahr, wenn man es nicht einsetzt. Selbst bei nem normalen Einbrecher, sofern er noch nicht im Haus ist, kann noch 911 helfen. Pardon, ist bei Euch 110. Und bei nem Einzeltaeter tut es auch ein Schuss ins Knie.</p>
<p>Aber Schusswaffen sind nichts im Nahkampf und unterwegs, wenn es sehr schnell gehen muss. Da ist ein Messer flexibler, handlicher und schneller. Und wer traegt schon immer eine geladene 44er mit sich rum? Ein schniekes Springknife mit Halbautomatik ist in Sekundenbruchteilen aufgeschnappt, dazu eine kleine Kampfsportausbildung reichen da voellig. Kampfsport trainiert auch gleich die besten Koerperteile fuer solche Faelle: Die Beine zum wegrennen. Ist wie gesagt immer die beste Option.</p>
<p>Wenn man gut mit Waffen umgehen kann und sie nur zur Verteidigung nutzt, dann finde ich das voellig okay! Leider sieht Euer Gesetzgeber das anders als ich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tanner</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481606</link>
		<dc:creator>Tanner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 01:06:53 +0000</pubDate>
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		<description>Ich empfehle in der gegebenen Notwehrsituation immer den Einsatz einer Schusswaffe - aber das ist natürlich von der jeweiligen Persönlichkeit abhängig, den meisten wird ohnehin der Besitz einer Schusswaffe aus gutem Grund versagt werden.

Beim Einsatz von Schusswaffen gibt es erstaunliche Gerichtsurteile:

1) Ein Jäger ist verreist, die Frau allein zuhaus. Ein Einbrecher dringt in das Haus, die Frau nimmt einer der (sicher verschlossenen, der Frau aber zugänglichen)Waffen des Mannes und erschießt den Einbrecher: Freispruch.

2) Polizisten jagen den deutschlandweit gesuchten Straftäter Dieter Zurwehme. Ein Anrufer meldet Zurwehme im Hotel gesehen zu haben. Ein Polizeikommando stürmt das Hotel. Ein Polizeibeamter überreagiert und schießt durch die geschlossene Zimmertür. Der Hotelgast dahinter bricht tötlich getroffen zusammen. Freispruch für den Schützen.

3) Ein Rentner (legaler Waffenbesitzer) sitzt in seiner Wohnung. Eine Einbrecherin macht sich an der Wohnungstür zu schaffen. Der Rentner holt seinen Revolver und erschießt die vermeindliche Einbrecherin durch die geschlossene Wohnungstür - Freispruch.

4) Ein Mercedes parkt auf dem Bürgersteig und blockiert den Fahrradweg. Ein Fahrradfahrer fühlt sich behindert und stellt den Mercedesfahrer zu Rede. Der Mercedesfahrer rastet aus und rennt hinter den Radfahrer hinterher, der seinerseits zu flüchten versucht. Plötzlich stoppt der Radfahrer, zieht eine Schrotflinte hervor und erschießt &quot;in Notwehr&quot; den wütenden Mercedesfahrer - Bewährungsstrafe.

Sind nur einige Beispiele, die mir gerade einfallen. Dennoch bleibe ich dabei: Ein Eindringling, ein Einbrecher, ein Räuber, was auch immer, welcher mich oder meine Familie bedroht (am liebsten auf meinem Grundstück), erhält einen Warnschuss in den Brustkorb.

Lieber so als anders herum.

Dafür werde ich mich dann ggf. vor Gericht verantworten müssen, mal sehen...
(möglicherweise hat ja der Eindringling einen Revolver selbst mitgebracht, welchem ich ihm im Kampf entreißen konnte, wo sich dann ein Schuss löste an welchem der Räuber verendete... und wenn nun Fingerabdrücke an den Patronen nachweisbar wären - wer weiß schon, wie die Sache am Ende ausgeht...)

Genug der Tipps.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich empfehle in der gegebenen Notwehrsituation immer den Einsatz einer Schusswaffe &#8211; aber das ist natürlich von der jeweiligen Persönlichkeit abhängig, den meisten wird ohnehin der Besitz einer Schusswaffe aus gutem Grund versagt werden.</p>
<p>Beim Einsatz von Schusswaffen gibt es erstaunliche Gerichtsurteile:</p>
<p>1) Ein Jäger ist verreist, die Frau allein zuhaus. Ein Einbrecher dringt in das Haus, die Frau nimmt einer der (sicher verschlossenen, der Frau aber zugänglichen)Waffen des Mannes und erschießt den Einbrecher: Freispruch.</p>
<p>2) Polizisten jagen den deutschlandweit gesuchten Straftäter Dieter Zurwehme. Ein Anrufer meldet Zurwehme im Hotel gesehen zu haben. Ein Polizeikommando stürmt das Hotel. Ein Polizeibeamter überreagiert und schießt durch die geschlossene Zimmertür. Der Hotelgast dahinter bricht tötlich getroffen zusammen. Freispruch für den Schützen.</p>
<p>3) Ein Rentner (legaler Waffenbesitzer) sitzt in seiner Wohnung. Eine Einbrecherin macht sich an der Wohnungstür zu schaffen. Der Rentner holt seinen Revolver und erschießt die vermeindliche Einbrecherin durch die geschlossene Wohnungstür &#8211; Freispruch.</p>
<p>4) Ein Mercedes parkt auf dem Bürgersteig und blockiert den Fahrradweg. Ein Fahrradfahrer fühlt sich behindert und stellt den Mercedesfahrer zu Rede. Der Mercedesfahrer rastet aus und rennt hinter den Radfahrer hinterher, der seinerseits zu flüchten versucht. Plötzlich stoppt der Radfahrer, zieht eine Schrotflinte hervor und erschießt &#8220;in Notwehr&#8221; den wütenden Mercedesfahrer &#8211; Bewährungsstrafe.</p>
<p>Sind nur einige Beispiele, die mir gerade einfallen. Dennoch bleibe ich dabei: Ein Eindringling, ein Einbrecher, ein Räuber, was auch immer, welcher mich oder meine Familie bedroht (am liebsten auf meinem Grundstück), erhält einen Warnschuss in den Brustkorb.</p>
<p>Lieber so als anders herum.</p>
<p>Dafür werde ich mich dann ggf. vor Gericht verantworten müssen, mal sehen&#8230;<br />
(möglicherweise hat ja der Eindringling einen Revolver selbst mitgebracht, welchem ich ihm im Kampf entreißen konnte, wo sich dann ein Schuss löste an welchem der Räuber verendete&#8230; und wenn nun Fingerabdrücke an den Patronen nachweisbar wären &#8211; wer weiß schon, wie die Sache am Ende ausgeht&#8230;)</p>
<p>Genug der Tipps.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Heretic</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481601</link>
		<dc:creator>Heretic</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 00:48:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481601</guid>
		<description>Erste Option ist immer fluechten. Geht das nicht: Messer sind zum stechen da und nicht zum damit angeben oder drohen. Wer ein Messer zieht, der MUSS es einsetzen, sonst ist es weniger Nuetze als gar kein Messer. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung von Kampftechniken und zu viel Crocodile Dundee geguckt.

5 gegen 2 - das ist erstmal Notwehr. In sofern hat der Delinquent erst mal goldrichtig gehandelt. Nicht lange fragen, ob man denn vermoebelt werden moechte und bis der andere ein Messer zieht und ungefragt zusticht oder die 5 den anderen 2 keine Chance lassen, sondern gleich loslegen.

Die Sachlage ist grundsaetzlich erst einmal klar. Details sind natuerlich bei Gericht fuer die Urteilsfindung auch wichtig. Aber bei dieser grundsaetzlichen Sachlage, 5 gegen 2 und ein sehr kleines Messer ist das afaik definitiv Notwehr.

Allerdings sind Gesetze und die Auslegung von Gesetzen zweierlei. Daher ist es, gerade in D, immer besser, man entzieht sich der Staatsgewalt durch Flucht. Denn der erste Satz gilt auch hinsichtlich dieser Angelegenheit. Flucht ist immer die beste Option - frei nach Sun Tzu: Vermeidung des Krieges (oder Kampfes) ist die hoechste Kriegskunst! Wer sich als starker Mann fuehlt, kann leicht mal den kuerzeren ziehen. Denn es gibt IMMER jemanden, der staerker ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und Gelegenheit, bis man auf diesen trifft. Je mehr Gelegenheiten man sucht, desto eher ist dies der Fall.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Erste Option ist immer fluechten. Geht das nicht: Messer sind zum stechen da und nicht zum damit angeben oder drohen. Wer ein Messer zieht, der MUSS es einsetzen, sonst ist es weniger Nuetze als gar kein Messer. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung von Kampftechniken und zu viel Crocodile Dundee geguckt.</p>
<p>5 gegen 2 &#8211; das ist erstmal Notwehr. In sofern hat der Delinquent erst mal goldrichtig gehandelt. Nicht lange fragen, ob man denn vermoebelt werden moechte und bis der andere ein Messer zieht und ungefragt zusticht oder die 5 den anderen 2 keine Chance lassen, sondern gleich loslegen.</p>
<p>Die Sachlage ist grundsaetzlich erst einmal klar. Details sind natuerlich bei Gericht fuer die Urteilsfindung auch wichtig. Aber bei dieser grundsaetzlichen Sachlage, 5 gegen 2 und ein sehr kleines Messer ist das afaik definitiv Notwehr.</p>
<p>Allerdings sind Gesetze und die Auslegung von Gesetzen zweierlei. Daher ist es, gerade in D, immer besser, man entzieht sich der Staatsgewalt durch Flucht. Denn der erste Satz gilt auch hinsichtlich dieser Angelegenheit. Flucht ist immer die beste Option &#8211; frei nach Sun Tzu: Vermeidung des Krieges (oder Kampfes) ist die hoechste Kriegskunst! Wer sich als starker Mann fuehlt, kann leicht mal den kuerzeren ziehen. Denn es gibt IMMER jemanden, der staerker ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und Gelegenheit, bis man auf diesen trifft. Je mehr Gelegenheiten man sucht, desto eher ist dies der Fall.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Aquarius</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481597</link>
		<dc:creator>Aquarius</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2008 00:30:43 +0000</pubDate>
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		<description>Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder bei einer Schlägerei sofort ein Messer ziehen würde und dem Angreifer in den Hals stechen würde. Wie der Richter schon sagt Sven G. hätte zuerst versuchen können die Sache anders zu regeln. Aber sofort losstechen kann wohl wirklich nicht sein ernst gewesen sein. Es kommt halt nicht darauf an was Sven G. gemacht hat sondern wie er es gemacht hat!
PS: Man könnte auch genauso gut überlegen ob Sven G. Moslem war. Das wäre bestimmt genauso wahrscheinlich wie wenn es eine Serbe ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder bei einer Schlägerei sofort ein Messer ziehen würde und dem Angreifer in den Hals stechen würde. Wie der Richter schon sagt Sven G. hätte zuerst versuchen können die Sache anders zu regeln. Aber sofort losstechen kann wohl wirklich nicht sein ernst gewesen sein. Es kommt halt nicht darauf an was Sven G. gemacht hat sondern wie er es gemacht hat!<br />
PS: Man könnte auch genauso gut überlegen ob Sven G. Moslem war. Das wäre bestimmt genauso wahrscheinlich wie wenn es eine Serbe ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mtz</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481580</link>
		<dc:creator>Mtz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 23:53:33 +0000</pubDate>
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		<description>WEHREN UND VERDUFTEN

Also das sollte bei PI doch allmählich jedem klar sein:

1. wehren
2. verduften

Es kann doch wohl nicht sein, daß wir das noch immer diskutieren!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>WEHREN UND VERDUFTEN</p>
<p>Also das sollte bei PI doch allmählich jedem klar sein:</p>
<p>1. wehren<br />
2. verduften</p>
<p>Es kann doch wohl nicht sein, daß wir das noch immer diskutieren!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kruger</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481565</link>
		<dc:creator>Kruger</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 23:19:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481565</guid>
		<description>117
Artusmerlin Says: 
Schützenvereinpräsident, - der ist gut! ;-)

Ich denke Ihr Katalog ist zwar nett zu wissen, versagt aber in einer brenzligenSituation.

Ihr Zitat&quot;Verteidigung Ja - aber unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person - ohne Waffe - angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen - sondern strafbar
Wenn
Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
Grundsätzlich sind Menschenleben
höher zu bewerten als Sachwerte.&quot;

Ein körperlich Unterlegener zieht ohne Waffen immer den Kürzeren, erst recht bei sechs Angreifern.
Ihre Tips in Ehren, wird aber nicht der Situation gerecht.

Hallo Pi, irgendwie fehlt die Kommentarleiste und der Aufbau ist seltsam verfremdet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>117<br />
Artusmerlin Says:<br />
Schützenvereinpräsident, &#8211; der ist gut! <img src="http://pi-news.net/wp/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif?f764e8" alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ich denke Ihr Katalog ist zwar nett zu wissen, versagt aber in einer brenzligenSituation.</p>
<p>Ihr Zitat&#8221;Verteidigung Ja &#8211; aber unter Beachtung der<br />
Verhältnismäßigkeit der Mittel<br />
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person &#8211; ohne Waffe &#8211; angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen &#8211; sondern strafbar<br />
Wenn<br />
Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.<br />
Grundsätzlich sind Menschenleben<br />
höher zu bewerten als Sachwerte.&#8221;</p>
<p>Ein körperlich Unterlegener zieht ohne Waffen immer den Kürzeren, erst recht bei sechs Angreifern.<br />
Ihre Tips in Ehren, wird aber nicht der Situation gerecht.</p>
<p>Hallo Pi, irgendwie fehlt die Kommentarleiste und der Aufbau ist seltsam verfremdet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Artusmerlin</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481490</link>
		<dc:creator>Artusmerlin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:39:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481490</guid>
		<description>Heinz Kahlau

Danksagung an Schönfärber

Daß ich euch
zusehen darf ,
wie ihr die Warheit,
an der man
ersticken könnte,
genießbar macht.


Daß ich euch zusehen muß.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heinz Kahlau</p>
<p>Danksagung an Schönfärber</p>
<p>Daß ich euch<br />
zusehen darf ,<br />
wie ihr die Warheit,<br />
an der man<br />
ersticken könnte,<br />
genießbar macht.</p>
<p>Daß ich euch zusehen muß.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Honk</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481481</link>
		<dc:creator>Honk</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:30:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481481</guid>
		<description>#113 RobertOelbermann 

&lt;blockquote&gt;Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!&lt;/blockquote&gt;
Ich denke auch oft so. Und so manchem Musel oder linken hätte ich am liebsten präventiv beim ersten Anblick das Gesicht operiert. Nur das bringt nichts. Dann heißt es wieder: „Die Nazis, mehr  Kampf gegen rechts“  Wenn die dich erstmal in die ganz rechte Ecke gedrängt haben glaubt Dir keiner mehr . Da ist es besser immer wieder Freunde Bekannte und Arbeitskollegen aufklären. Leserbriefe schreiben, je nach Geldbeutel auch mal zum Anwalt und Anzeige erstatten.
Ich kopiere oft Artikel von PI und verteile sie an Kollegen und Freunde. Da sind schon viele aufgewacht. Mit Gewallt erreicht man gegen die „guten“ linken gar nichts. Wenn es offiziell wird haben die immer Recht. 
Immer wenn ich einem Musel oder linken sehe gebe ich Kommentare an mein Umfeld ab.
Meistens geben mir die Leute recht. Das hilft mehr als Kampf im Dunkeln oder Sachbeschädigung.
Aufklären wo immer es geht.
Gute Nacht
Honk</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>#113 RobertOelbermann </p>
<blockquote><p>Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!</p></blockquote>
<p>Ich denke auch oft so. Und so manchem Musel oder linken hätte ich am liebsten präventiv beim ersten Anblick das Gesicht operiert. Nur das bringt nichts. Dann heißt es wieder: „Die Nazis, mehr  Kampf gegen rechts“  Wenn die dich erstmal in die ganz rechte Ecke gedrängt haben glaubt Dir keiner mehr . Da ist es besser immer wieder Freunde Bekannte und Arbeitskollegen aufklären. Leserbriefe schreiben, je nach Geldbeutel auch mal zum Anwalt und Anzeige erstatten.<br />
Ich kopiere oft Artikel von PI und verteile sie an Kollegen und Freunde. Da sind schon viele aufgewacht. Mit Gewallt erreicht man gegen die „guten“ linken gar nichts. Wenn es offiziell wird haben die immer Recht.<br />
Immer wenn ich einem Musel oder linken sehe gebe ich Kommentare an mein Umfeld ab.<br />
Meistens geben mir die Leute recht. Das hilft mehr als Kampf im Dunkeln oder Sachbeschädigung.<br />
Aufklären wo immer es geht.<br />
Gute Nacht<br />
Honk</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Artusmerlin</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481456</link>
		<dc:creator>Artusmerlin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:06:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481456</guid>
		<description>Hallo 

Ich bin Präsident von einem Schützenenverein und mache zur zeit eine Sachkundeausbildung.
Hier mal die die Gesetze:

(bin im übrigen total entsetzt wie im falschem Film soll ich den Kameraden meines Vereins zuküftig in meinen Schulungen erklären das Notwehr nicht gleich Notwehr ist sondern sondern nur auf deutsche Bürger anzuwenden ist?)

Was ist Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB
ist die Verteidigung,  die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen,
rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden
Verteidigung Ja - aber unter Beachtung der 
Verhältnismäßigkeit der Mittel
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person - ohne Waffe - angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen - sondern strafbar
Wenn
Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.
Grundsätzlich sind Menschenleben
höher zu bewerten als Sachwerte.
Gegenwärtig		
: Angriff muss Gegenwärtig sein
	- muss in diesem Augenblick stattfinden
	- muss unmittelbar bevorstehen
nicht aber in einer unbestimmten Zeit bevorstehen oder bereits abgebrochen sein   
Ergreift der Täter die Flucht ist die Notwehrsituation
nicht mehr gegeben, da der  Angriff mehr gegenwärtig ist

Rechtswidrig		: 
Wer einen mit Beute flüchtenden Dieb festhält, begeht zwar einen Angriff, aber keinen rechtswidrigen der festgehaltene Dieb kann keine Notwehr üben

Voraussetzungen für Notwehr
Angriff auf	- Leben
   		- Gesundheit
		- Freiheit
		- Besitz
Verletzung eines Rechtsgutes

st Notwehr strafbar ?	: 
Nein - wer eine Tat begeht, welche durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig 

§ 33 Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Was ist Notwehrüberschreitung ?	
 liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Maß überschreitet 
	  Nichtbeachten der Verhältnismäßigkeit
Strafbar ?		
 nicht strafbar, wenn der TÄTER  aus
		- Verwirrung
		- Furcht		oder
		- Schrecken
über die Grenzen der Notwehr hinaus geht

1.Was ist Putativnotwehr ?	
nennt man eine vermeintliche Notwehr, bei der die Abwehrhandlung   in der irrigen Annahme  durchgeführt wird, dass Notwehr vorliegt

Erläuterungen 
Die Notwehr setzt eine Notwehrlage voraus, d.h. dass objektive zur Tatzeit folgende Bedingungen erfüllt sind :
a) ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff:
ein Angriff ist eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines  Rechtsgutes
„Rechtsgut“ ist in diesem Sinne recht weit gefasst; so zum Beispiel auch die Ehre, das Recht am eigenen Bild oder der Freiheit, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr bewegen zu können. Natürlich auch Leib, Leben, Gesundheit.   
Die Notwehr zugunsten eines Dritten wird als Nothilfe bezeichnet. Sie ist nicht geboten, wenn der angegriffene Dritte den Angriff nicht abwehren oder sich nicht verteidigen will. Der Nothelfer darf seine Hilfe nicht aufdrängen, kann aber unter Umständen von einem „stillen Einverständnis“ des Angegriffenen ausgehen.
Angreifer kann nur ein Mensch sein, denn Tiere können nicht rechtswidrig handeln
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angreifer zu seinem Tun nicht befugt ist
Der Angriff darf auch nicht provoziert worden sein. Wer z.B. in einer einverständlichen Prügelei den Kürzeren zieht darf nicht zur Waffe greifen  

b) bei der Reaktion des Angegriffenen muss es sich um Verteidigung handeln, die erforderlich und geboten ist.
die Verteidigung kann im bloßen “Deckung nehmen“ (Schutzwehr) oder im „Gegenangriff“ (Trutzwehr) bestehen
die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer
Die Begriffe „erforderlich“ und „geboten“ beinhalten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 

Erforderlich ist  das Mittel, wenn es nach der objektiven Sachlage im Augenblick des Angriffes geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest anzuschwächen. Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Verfügung, hat er das mildeste anzuwenden.

Geboten ist eine Verteidigungshandlung in der Regel, wenn eine Verteidigung an sich erforderlich ist. Die Handlung ist jedoch nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verteidigung ein Rechtsmissbrauch wäre. Gegenüber Kindern, Geisteskranken oder sonst ohne Schuld Handelnde (z.B. Betrunkene) kann es geboten sein, auf eine Abwehr zu verzichten oder sich ohne eine ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen.
Bei einem unerträglichen Missverständnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung oder Gefährdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. eine Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.
Die sind z.B.:
Schüsse gegen lärmende Kinder
Schießen auf einen Obstdieb
Schüsse gegen einen Angreifer mit Gummimesser  

2.Was ist Nothilfe ?			
 bezeichnet man die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteten Angriffs
Rechtlich gehört die Nothilfe zur Notwehr

3.Einsatz Schusswaffe ?	 		
wenn der Angegriffene den Angriff auf andere Art und Weise abwehren kann, hat der Einsatz der Schusswaffe zu unterbleiben
soweit es die Umstände erlauben soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere geeignete Weise gewarnt werden
eine Tötung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet
bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung 
gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten
in Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher 	eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr nicht geboten

Beispiel :	
Ein Wohnungsinhaber trifft in seiner eigenen Wohnung mit einem Einbrecher zusammen. Letzterer richtet sofort eine großkalibrige Pistole auf den etwa 5 m entfernt und völlig ungedeckt stehenden Wohnungsinhaber. Daraufhin schießt dieser den Einbrecher nieder. Es 	stellt sich dann heraus, daß die Pistole des Einbrechers zwar echt aber nicht geladen war. 	Der Wohnungsinhaber hat sich also tatsächlich nicht in Gefahr befunden. Auf Grund der Situation musste er sich aber in Lebensgefahr wähnen und damit den Notwehrfall als gegeben betrachten. 	

4.Notstand		
Eine Situation der gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen Rechtsgutes abwenden lässt

Rechtfertigender Notstand		
wer in einer gegenwärtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr für
Leben
Leib
Freiheit
Ehre
Eigentum oder anderes Rechtsgut
eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig
Zum Schutz eines höheren Rechtsgutes kann ein geringeres Rechtsgut verletzt werden (Rechtgüterabwägung)
Beispiel : 
Sie fahren eine verletzte Person ins Krankenhaus, überschreiten hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Sie haben zwar eine strafbare Handlung begangen - 	Geschwindigkeitsüberschreitung - haben aber damit einer Person das Leben gerettet.

Erläuterungen:
hier droht eine Gefahr, ein Angriff findet nicht statt. Es handelt sich juristisch um einen „Rechtfertigungsgrund“
die Gefahr muss gegenwärtig sein, was bedeutet, dass der Eintritt eines Schadens sicher oder zumindest höchstwahrscheinlich ist
Beispiele :
von einem brennenden Haus wird die Tür eingetreten, weil vermutet wird, dass sich noch Personen im Haus befinden (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch)
auf der Autobahn wird zurückgesetzt, um das Reserverad eines LKW von der Fahrbahn zu holen (Verstoß gegen die Straßenverkehrordnung)
ein Sportschütze sieht auf dem Rückweg von der Schießstätte, wie ein Kind von zwei großen Hunden angegriffen und verletzt wird. Er lädt in aller Eile seine Waffe und erschieß die Hunde (Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung)

§ 34 StGB 
setzt eine Interessen- und Rechtsgüterkollision voraus.
Die Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass  das zu schützenden Interesse, also jenes, für welches man handelt, das beeinträchtige wesentlich überwiegt.
Gleiche gilt für die Kollision der Rechtsgüter, wobei die Reihenfolge in der Auflistung des Gesetzestextes eine gewisse Rangfolge andeutet. Das Abwägungsergebnis wird vom verhandelnden Gericht ermittelt.

§ 35 entschuldigender Notstand 
1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
Hier ist die Abwägung zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern gemeint
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr  selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
2. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihm nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. 


Erläuterungen:
Es handelt sich juristisch um einen „Schuldausschließungsgrund“ 
Die Abwehr beschränkt sich auf Gefahren für
a) Leben
b) Leib oder
c) Freiheit
Andere Rechtsgüter scheiden aus.
Der Täter muss die Gefahr von sich selbst, einem Angehörigen oder einer tatsächlich nahestehenden Person abwenden. Der Wille zur Tat muss sich dabei auf die Beseitigung der Gefahr beziehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>Ich bin Präsident von einem Schützenenverein und mache zur zeit eine Sachkundeausbildung.<br />
Hier mal die die Gesetze:</p>
<p>(bin im übrigen total entsetzt wie im falschem Film soll ich den Kameraden meines Vereins zuküftig in meinen Schulungen erklären das Notwehr nicht gleich Notwehr ist sondern sondern nur auf deutsche Bürger anzuwenden ist?)</p>
<p>Was ist Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB<br />
ist die Verteidigung,  die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen,<br />
rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden<br />
Verteidigung Ja &#8211; aber unter Beachtung der<br />
Verhältnismäßigkeit der Mittel<br />
Werden Sie z.B. von einer Ihnen unterlegenen Person &#8211; ohne Waffe &#8211; angegriffen ist der Einsatz der Schusswaffe nicht zu rechtfertigen &#8211; sondern strafbar<br />
Wenn<br />
Sie aber von einem Ihnen körperlich überlegenen Täter mit Waffe ( Schlagstock, Messer oder Schusswaffe) angegriffen werden ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt.<br />
Grundsätzlich sind Menschenleben<br />
höher zu bewerten als Sachwerte.<br />
Gegenwärtig<br />
: Angriff muss Gegenwärtig sein<br />
	- muss in diesem Augenblick stattfinden<br />
	- muss unmittelbar bevorstehen<br />
nicht aber in einer unbestimmten Zeit bevorstehen oder bereits abgebrochen sein<br />
Ergreift der Täter die Flucht ist die Notwehrsituation<br />
nicht mehr gegeben, da der  Angriff mehr gegenwärtig ist</p>
<p>Rechtswidrig		:<br />
Wer einen mit Beute flüchtenden Dieb festhält, begeht zwar einen Angriff, aber keinen rechtswidrigen der festgehaltene Dieb kann keine Notwehr üben</p>
<p>Voraussetzungen für Notwehr<br />
Angriff auf	- Leben<br />
   		- Gesundheit<br />
		- Freiheit<br />
		- Besitz<br />
Verletzung eines Rechtsgutes</p>
<p>st Notwehr strafbar ?	:<br />
Nein &#8211; wer eine Tat begeht, welche durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig </p>
<p>§ 33 Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)<br />
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.</p>
<p>Was ist Notwehrüberschreitung ?<br />
 liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Maß überschreitet<br />
	  Nichtbeachten der Verhältnismäßigkeit<br />
Strafbar ?<br />
 nicht strafbar, wenn der TÄTER  aus<br />
		- Verwirrung<br />
		- Furcht		oder<br />
		- Schrecken<br />
über die Grenzen der Notwehr hinaus geht</p>
<p>1.Was ist Putativnotwehr ?<br />
nennt man eine vermeintliche Notwehr, bei der die Abwehrhandlung   in der irrigen Annahme  durchgeführt wird, dass Notwehr vorliegt</p>
<p>Erläuterungen<br />
Die Notwehr setzt eine Notwehrlage voraus, d.h. dass objektive zur Tatzeit folgende Bedingungen erfüllt sind :<br />
a) ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff:<br />
ein Angriff ist eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eines  Rechtsgutes<br />
„Rechtsgut“ ist in diesem Sinne recht weit gefasst; so zum Beispiel auch die Ehre, das Recht am eigenen Bild oder der Freiheit, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr bewegen zu können. Natürlich auch Leib, Leben, Gesundheit.<br />
Die Notwehr zugunsten eines Dritten wird als Nothilfe bezeichnet. Sie ist nicht geboten, wenn der angegriffene Dritte den Angriff nicht abwehren oder sich nicht verteidigen will. Der Nothelfer darf seine Hilfe nicht aufdrängen, kann aber unter Umständen von einem „stillen Einverständnis“ des Angegriffenen ausgehen.<br />
Angreifer kann nur ein Mensch sein, denn Tiere können nicht rechtswidrig handeln<br />
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angreifer zu seinem Tun nicht befugt ist<br />
Der Angriff darf auch nicht provoziert worden sein. Wer z.B. in einer einverständlichen Prügelei den Kürzeren zieht darf nicht zur Waffe greifen  </p>
<p>b) bei der Reaktion des Angegriffenen muss es sich um Verteidigung handeln, die erforderlich und geboten ist.<br />
die Verteidigung kann im bloßen “Deckung nehmen“ (Schutzwehr) oder im „Gegenangriff“ (Trutzwehr) bestehen<br />
die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer<br />
Die Begriffe „erforderlich“ und „geboten“ beinhalten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit </p>
<p>Erforderlich ist  das Mittel, wenn es nach der objektiven Sachlage im Augenblick des Angriffes geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest anzuschwächen. Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Verfügung, hat er das mildeste anzuwenden.</p>
<p>Geboten ist eine Verteidigungshandlung in der Regel, wenn eine Verteidigung an sich erforderlich ist. Die Handlung ist jedoch nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verteidigung ein Rechtsmissbrauch wäre. Gegenüber Kindern, Geisteskranken oder sonst ohne Schuld Handelnde (z.B. Betrunkene) kann es geboten sein, auf eine Abwehr zu verzichten oder sich ohne eine ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen.<br />
Bei einem unerträglichen Missverständnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung oder Gefährdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. eine Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.<br />
Die sind z.B.:<br />
Schüsse gegen lärmende Kinder<br />
Schießen auf einen Obstdieb<br />
Schüsse gegen einen Angreifer mit Gummimesser  </p>
<p>2.Was ist Nothilfe ?<br />
 bezeichnet man die Abwehr eines gegen einen Dritten gerichteten Angriffs<br />
Rechtlich gehört die Nothilfe zur Notwehr</p>
<p>3.Einsatz Schusswaffe ?<br />
wenn der Angegriffene den Angriff auf andere Art und Weise abwehren kann, hat der Einsatz der Schusswaffe zu unterbleiben<br />
soweit es die Umstände erlauben soll vor dem Schusswaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere geeignete Weise gewarnt werden<br />
eine Tötung des Angreifers soll vermieden werden; das gilt besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet<br />
bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung<br />
gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schusswaffe zu verzichten<br />
in Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher 	eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr nicht geboten</p>
<p>Beispiel :<br />
Ein Wohnungsinhaber trifft in seiner eigenen Wohnung mit einem Einbrecher zusammen. Letzterer richtet sofort eine großkalibrige Pistole auf den etwa 5 m entfernt und völlig ungedeckt stehenden Wohnungsinhaber. Daraufhin schießt dieser den Einbrecher nieder. Es 	stellt sich dann heraus, daß die Pistole des Einbrechers zwar echt aber nicht geladen war. 	Der Wohnungsinhaber hat sich also tatsächlich nicht in Gefahr befunden. Auf Grund der Situation musste er sich aber in Lebensgefahr wähnen und damit den Notwehrfall als gegeben betrachten. 	</p>
<p>4.Notstand<br />
Eine Situation der gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut, die sich nur durch die Verletzung eines anderen Rechtsgutes abwenden lässt</p>
<p>Rechtfertigender Notstand<br />
wer in einer gegenwärtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr für<br />
Leben<br />
Leib<br />
Freiheit<br />
Ehre<br />
Eigentum oder anderes Rechtsgut<br />
eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig<br />
Zum Schutz eines höheren Rechtsgutes kann ein geringeres Rechtsgut verletzt werden (Rechtgüterabwägung)<br />
Beispiel :<br />
Sie fahren eine verletzte Person ins Krankenhaus, überschreiten hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Sie haben zwar eine strafbare Handlung begangen &#8211; 	Geschwindigkeitsüberschreitung &#8211; haben aber damit einer Person das Leben gerettet.</p>
<p>Erläuterungen:<br />
hier droht eine Gefahr, ein Angriff findet nicht statt. Es handelt sich juristisch um einen „Rechtfertigungsgrund“<br />
die Gefahr muss gegenwärtig sein, was bedeutet, dass der Eintritt eines Schadens sicher oder zumindest höchstwahrscheinlich ist<br />
Beispiele :<br />
von einem brennenden Haus wird die Tür eingetreten, weil vermutet wird, dass sich noch Personen im Haus befinden (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch)<br />
auf der Autobahn wird zurückgesetzt, um das Reserverad eines LKW von der Fahrbahn zu holen (Verstoß gegen die Straßenverkehrordnung)<br />
ein Sportschütze sieht auf dem Rückweg von der Schießstätte, wie ein Kind von zwei großen Hunden angegriffen und verletzt wird. Er lädt in aller Eile seine Waffe und erschieß die Hunde (Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung)</p>
<p>§ 34 StGB<br />
setzt eine Interessen- und Rechtsgüterkollision voraus.<br />
Die Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass  das zu schützenden Interesse, also jenes, für welches man handelt, das beeinträchtige wesentlich überwiegt.<br />
Gleiche gilt für die Kollision der Rechtsgüter, wobei die Reihenfolge in der Auflistung des Gesetzestextes eine gewisse Rangfolge andeutet. Das Abwägungsergebnis wird vom verhandelnden Gericht ermittelt.</p>
<p>§ 35 entschuldigender Notstand<br />
1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.<br />
Hier ist die Abwägung zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern gemeint<br />
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr  selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.<br />
2. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihm nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. </p>
<p>Erläuterungen:<br />
Es handelt sich juristisch um einen „Schuldausschließungsgrund“<br />
Die Abwehr beschränkt sich auf Gefahren für<br />
a) Leben<br />
b) Leib oder<br />
c) Freiheit<br />
Andere Rechtsgüter scheiden aus.<br />
Der Täter muss die Gefahr von sich selbst, einem Angehörigen oder einer tatsächlich nahestehenden Person abwenden. Der Wille zur Tat muss sich dabei auf die Beseitigung der Gefahr beziehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rechtspopulist</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481453</link>
		<dc:creator>Rechtspopulist</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:57:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481453</guid>
		<description>#69 Tollensefan:

Zitat: &lt;i&gt;&quot;...Mit Roland Freisler wäre das nicht passiert!!!&quot;&lt;/i&gt;

Nö, da sind ganz andere Sachen passiert... :-(</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>#69 Tollensefan:</p>
<p>Zitat: <i>&#8220;&#8230;Mit Roland Freisler wäre das nicht passiert!!!&#8221;</i></p>
<p>Nö, da sind ganz andere Sachen passiert&#8230; <img src="http://pi-news.net/wp/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif?f764e8" alt=':-(' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: GottWillEs</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481425</link>
		<dc:creator>GottWillEs</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:30:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481425</guid>
		<description>...da wird er ganz sauber bei herauskommen, das Gerichtsverfahren ist leider ein muss.
Fürs nächste Mal: 2 große Messer tun Ihre Schockwirkung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;da wird er ganz sauber bei herauskommen, das Gerichtsverfahren ist leider ein muss.<br />
Fürs nächste Mal: 2 große Messer tun Ihre Schockwirkung&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Pour le Mérite</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481412</link>
		<dc:creator>Pour le Mérite</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 20:11:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481412</guid>
		<description>Ich bin mal von einem Schlägertypen verletzt worden. Noch bevor ich ausgeheilt war, soll heißen, noch bevor der Gips ab war, hatte man sich schon um den Schlägergekümmert.
Was bleibt dem Menschen denn sonst noch übrig, wenn er von so einem Subhumanoidem verletzt wir? Schmerzensgeld vom ALG2-Bezieher? Ich lach mich tot.
PS:
Bloß keine Polizei rufen, und wenn sie unmittelbar nach der Tat an der Haustür klingelt ja nicht öffnen! Wenn nicht anders möglich: Aussage verweigern! Egal bei was! Selbst als bei Vernehmung als &quot;Zeuge&quot;!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin mal von einem Schlägertypen verletzt worden. Noch bevor ich ausgeheilt war, soll heißen, noch bevor der Gips ab war, hatte man sich schon um den Schlägergekümmert.<br />
Was bleibt dem Menschen denn sonst noch übrig, wenn er von so einem Subhumanoidem verletzt wir? Schmerzensgeld vom ALG2-Bezieher? Ich lach mich tot.<br />
PS:<br />
Bloß keine Polizei rufen, und wenn sie unmittelbar nach der Tat an der Haustür klingelt ja nicht öffnen! Wenn nicht anders möglich: Aussage verweigern! Egal bei was! Selbst als bei Vernehmung als &#8220;Zeuge&#8221;!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RobertOelbermann</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481375</link>
		<dc:creator>RobertOelbermann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 19:30:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481375</guid>
		<description>@ #17 RadikalDemokrat 100% Zustimmung

#44 RechtsGut: 

Ja wir brauchen ein Spendenkonto!!!!! 

Es wurde hier schon oft vorgeschlagen, aber nie scheint etwas draus geworden zu sein..

#95 Maestro Cecco: 99% Zustimmung: 

ABER: wie uns die Linksgrünen seit Jahrzehnten vormachen, bringt Gewalt und Straßenterror doch Erfolg!

Also: Jeder sollte das Seine tun.

Auf jeden Fall wär es gut, wenn es mehr Leute wie Sven G. gäbe! 

Dieser weltfremde Versager von Richter setzt bei G. also Vorsatz und Erfahrung in dieser Tat voraus??! 
Großartig!....
Wie sch... kann man eigentlich sein???

Bei mir würde es genauso ablaufen! Und ich würde es keineswegs tun, weils mir Spaß macht!
Lieber im Gefängnis als tot! 

Also nächstes Mal bitte dran denken: Unerkannt entkommen!!! Immer!!!!


Ich schlage daher dieselbe Guerilla-Taktik vor, die auch die Linken seit Jahrzehnten äußerst erfolgreich gegen uns Bürgerliche fahren: 

Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!

Sie lernen genauso wenig wie unsere Bereicherer durch Worte!

Schmerzen - auch an ihren liebgewonnenen Statussymbolen- trifft sie als einziges.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ #17 RadikalDemokrat 100% Zustimmung</p>
<p>#44 RechtsGut: </p>
<p>Ja wir brauchen ein Spendenkonto!!!!! </p>
<p>Es wurde hier schon oft vorgeschlagen, aber nie scheint etwas draus geworden zu sein..</p>
<p>#95 Maestro Cecco: 99% Zustimmung: </p>
<p>ABER: wie uns die Linksgrünen seit Jahrzehnten vormachen, bringt Gewalt und Straßenterror doch Erfolg!</p>
<p>Also: Jeder sollte das Seine tun.</p>
<p>Auf jeden Fall wär es gut, wenn es mehr Leute wie Sven G. gäbe! </p>
<p>Dieser weltfremde Versager von Richter setzt bei G. also Vorsatz und Erfahrung in dieser Tat voraus??!<br />
Großartig!&#8230;.<br />
Wie sch&#8230; kann man eigentlich sein???</p>
<p>Bei mir würde es genauso ablaufen! Und ich würde es keineswegs tun, weils mir Spaß macht!<br />
Lieber im Gefängnis als tot! </p>
<p>Also nächstes Mal bitte dran denken: Unerkannt entkommen!!! Immer!!!!</p>
<p>Ich schlage daher dieselbe Guerilla-Taktik vor, die auch die Linken seit Jahrzehnten äußerst erfolgreich gegen uns Bürgerliche fahren: </p>
<p>Sachbeschädigung an Gutmenscheneigentum, wo immer sie möglich ist!</p>
<p>Sie lernen genauso wenig wie unsere Bereicherer durch Worte!</p>
<p>Schmerzen &#8211; auch an ihren liebgewonnenen Statussymbolen- trifft sie als einziges.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hochdruckreiniger</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481366</link>
		<dc:creator>Hochdruckreiniger</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 19:18:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481366</guid>
		<description>Serben also? Christliche Serben? Aus Serbien?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Serben also? Christliche Serben? Aus Serbien?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: hundeblick</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481339</link>
		<dc:creator>hundeblick</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:40:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481339</guid>
		<description>&lt;b&gt;Das deutsche Notwehrrecht ist eines der fairsten der Welt. &lt;/b&gt;Es ist für den in Notwehr handelnden weitaus liberaler als z.b. das sogenannte &quot;shoot first law&quot; in Florida!
Allerdings wird in Deutschland die Notwehr fast immer &lt;b&gt;erst vor Gericht&lt;/b&gt; festgestellt, während in den USA bereits der ermittelnde Sheriff eine Situation als Notwehr einschätzen darf.

&lt;b&gt;Eine Anklage bedeutet daher noch gar nichts!&lt;/b&gt;

In manchen Fällen muss man in Deutschland leider bis zur zweiten Instanz warten, um Gerechtigkeit zu bekommen.

Ich wünsche dem Angeklagten dafür einen guten Anwalt, ausreichend Kraft und Geldmittel sowie die Unterstützung seiner Freunde und Familie.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>Das deutsche Notwehrrecht ist eines der fairsten der Welt. </b>Es ist für den in Notwehr handelnden weitaus liberaler als z.b. das sogenannte &#8220;shoot first law&#8221; in Florida!<br />
Allerdings wird in Deutschland die Notwehr fast immer <b>erst vor Gericht</b> festgestellt, während in den USA bereits der ermittelnde Sheriff eine Situation als Notwehr einschätzen darf.</p>
<p><b>Eine Anklage bedeutet daher noch gar nichts!</b></p>
<p>In manchen Fällen muss man in Deutschland leider bis zur zweiten Instanz warten, um Gerechtigkeit zu bekommen.</p>
<p>Ich wünsche dem Angeklagten dafür einen guten Anwalt, ausreichend Kraft und Geldmittel sowie die Unterstützung seiner Freunde und Familie.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Unlinks</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481318</link>
		<dc:creator>Unlinks</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:17:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481318</guid>
		<description>Wie heisst der Staatsanwalt ? &lt;i&gt; Laurent Lafleur&lt;/i&gt; 
Hört sich für mich eher nach einem Travestiekünstler an. Dieser spielt scheinbar Staatsanwältin und lässt lediglich das werfen von Wattebäuschen als das letzte aller harten Mittel gerade noch durchgehen.
Aber wie auch schon aus eigener Erfahrung erleben durfte. Wenn Notwehr dann zuschlagen und sich so schnell wie möglich verpissen. Man kann Glück haben und geht Strafrechtlich frei aus. Aber Zivilrechtlich kommt dann die ganz grosse Rechnung. Da hängt ein ganzer Rattenschwanz dran. Das ist &quot;Schmerzensgeld&quot; noch das billigste. Die Krankenkasse stürzt sich wie ein Geier auf Einen.
Deshalb glaube ich sowieso an einen Deal zwischen den Krankenkassen und der Justiz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie heisst der Staatsanwalt ? <i> Laurent Lafleur</i><br />
Hört sich für mich eher nach einem Travestiekünstler an. Dieser spielt scheinbar Staatsanwältin und lässt lediglich das werfen von Wattebäuschen als das letzte aller harten Mittel gerade noch durchgehen.<br />
Aber wie auch schon aus eigener Erfahrung erleben durfte. Wenn Notwehr dann zuschlagen und sich so schnell wie möglich verpissen. Man kann Glück haben und geht Strafrechtlich frei aus. Aber Zivilrechtlich kommt dann die ganz grosse Rechnung. Da hängt ein ganzer Rattenschwanz dran. Das ist &#8220;Schmerzensgeld&#8221; noch das billigste. Die Krankenkasse stürzt sich wie ein Geier auf Einen.<br />
Deshalb glaube ich sowieso an einen Deal zwischen den Krankenkassen und der Justiz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Mastro Cecco</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481308</link>
		<dc:creator>Mastro Cecco</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:06:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481308</guid>
		<description>&lt;blockquote&gt; #103 Theo Retisch (11. Dez 2008 17:49) &lt;/blockquote&gt;

Nun, die CSU ist ja Teil des Problems. Sie selbst war in der Vergangenheit zwar keineswegs links, hat aber im Bund schon immer mit den Sozen gemeinsame Sache gemacht und will denen verständlicherweise nicht allzu sehr auf die Füße treten -man braucht einander ja wieder bei der nächsten Abstimmung. Die etablierten Parteien werden daher auch als &quot;Kartellparteien&quot; bezeichnet (d.h. alle sitzen in einem Boot, und der parlamentarische Kuhhandel führt zu einem Einheitsbrei, in dem dann auch die CSU keine Ecken und Kanten mehr hat und ihre eigenen Wähler enttäuscht). 

Außerdem sollte man auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern denken.

Die Gesetzgebungskompetenz beim STRAFRECHT liegt beim Bund. Die Länder können zwar durch Initiativen im Bundesrat Reformvorschläge machen. 
Aber das Strafrecht selbst ändern, das können einzelne Bundesländer nicht -dazu brauchen sie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Übrigens: Die CSU -wie auch die CDU- wehrt sich gegen den Druck von links immer weniger und paßt sich dem multikultilinksgrünen Zeitgeist vollkommen an. Kann diese Partei überhaupt noch als christlich und konservativ bezeichnet werden?
Die CSU will die Musels und die Linken aufsaugen. Aber daran wird sie zugrunde gehen. Todsicher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p> #103 Theo Retisch (11. Dez 2008 17:49) </p></blockquote>
<p>Nun, die CSU ist ja Teil des Problems. Sie selbst war in der Vergangenheit zwar keineswegs links, hat aber im Bund schon immer mit den Sozen gemeinsame Sache gemacht und will denen verständlicherweise nicht allzu sehr auf die Füße treten -man braucht einander ja wieder bei der nächsten Abstimmung. Die etablierten Parteien werden daher auch als &#8220;Kartellparteien&#8221; bezeichnet (d.h. alle sitzen in einem Boot, und der parlamentarische Kuhhandel führt zu einem Einheitsbrei, in dem dann auch die CSU keine Ecken und Kanten mehr hat und ihre eigenen Wähler enttäuscht). </p>
<p>Außerdem sollte man auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern denken.</p>
<p>Die Gesetzgebungskompetenz beim STRAFRECHT liegt beim Bund. Die Länder können zwar durch Initiativen im Bundesrat Reformvorschläge machen.<br />
Aber das Strafrecht selbst ändern, das können einzelne Bundesländer nicht -dazu brauchen sie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.</p>
<p>Übrigens: Die CSU -wie auch die CDU- wehrt sich gegen den Druck von links immer weniger und paßt sich dem multikultilinksgrünen Zeitgeist vollkommen an. Kann diese Partei überhaupt noch als christlich und konservativ bezeichnet werden?<br />
Die CSU will die Musels und die Linken aufsaugen. Aber daran wird sie zugrunde gehen. Todsicher.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Honk</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481307</link>
		<dc:creator>Honk</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 18:05:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481307</guid>
		<description>@ #67 Jay 
Erkannt habe ich es an der Sprache und dem Aussehen. Nachdem die ersten beiden weggelaufen sind hat mich der dritte als deutsch Sau bezeichnet und ist auf mich los. Sein Pech. 
Mein Kopf war härter als seine Nase.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ #67 Jay<br />
Erkannt habe ich es an der Sprache und dem Aussehen. Nachdem die ersten beiden weggelaufen sind hat mich der dritte als deutsch Sau bezeichnet und ist auf mich los. Sein Pech.<br />
Mein Kopf war härter als seine Nase.</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: Tanner</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481290</link>
		<dc:creator>Tanner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 17:44:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481290</guid>
		<description>Ich selbst war in einer ähnlichen Situation in einer Kneipe, wurde aufgrund einer Verwechslung von hinten massiv angegriffen (vom Wirt), habe mich in dieser Notwehrsituation verteidigt, es gab Verletzte (außer mich, LOL) und ich bin sofort zur Pol. gegangen um den Angreifer anzuzeigen.

Der hat vor Ort dann sofort mich angezeigt, der Staatsanwalt hat beide Klagen zugelassen, der Richter hat beide eingestellt. Ich habe Beschwerde dagegen eingelegt da ich eindeutig im Recht wähnte, diese wurde als unbegründet abgewiesen, ich habe dagegen erneut geklagt und dann - als es mir zu bunt wurde - mit dem Richter telefoniert.
Ich wollte wissen was das alles sollte.

Der sagte mir: &quot;Bei Wirtshausstreitigkeiten ist später fast nie der Verursacher zu ermitteln, zumal die Personen naturgemäß meist angetrunken sind und 10 Zeugen 12 versch. Tathergänge schildern. Kurzum: Die rechtswidrige Angriffs- bzw. &#039;eindeutige&#039; Notwehrsituation kann nicht bestätigt werden.&quot;.

Er (der Richter) kann mir nicht helfen, keine Neuaufnahme, kein öffentliches Interesse, kein anderes Ergebnis - Fall erledigt.

Des Richters Meinung anders ausgedrückt: Bist selbst schuld wenn Du in eine Kneipe gehst, hättest wissen müssen das man dort in Schlägereien verwickelt wird.

Der juristische Umkehrschluß: Keine Notwehrsituation, da es kein unabwendbares Ereignis gewesen ist denn der &#039;verständige&#039; Kneipengänger kennt ja bereits vorher die Zustände in Kneipen und nimmt (unwissentlich) rechtswidrige Situationen billigend in Kauf - kann sich dann nicht auf eine unmittelbare Norwehrsituation berufen.

Mit Betreten der Kneipe begibt man sich in eine juristische Grauzone, ohne Garantie, sich im konkreten Fall auf deutsche Rechtsprechung verlassen zu können.

Nicht so auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung...;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich selbst war in einer ähnlichen Situation in einer Kneipe, wurde aufgrund einer Verwechslung von hinten massiv angegriffen (vom Wirt), habe mich in dieser Notwehrsituation verteidigt, es gab Verletzte (außer mich, LOL) und ich bin sofort zur Pol. gegangen um den Angreifer anzuzeigen.</p>
<p>Der hat vor Ort dann sofort mich angezeigt, der Staatsanwalt hat beide Klagen zugelassen, der Richter hat beide eingestellt. Ich habe Beschwerde dagegen eingelegt da ich eindeutig im Recht wähnte, diese wurde als unbegründet abgewiesen, ich habe dagegen erneut geklagt und dann &#8211; als es mir zu bunt wurde &#8211; mit dem Richter telefoniert.<br />
Ich wollte wissen was das alles sollte.</p>
<p>Der sagte mir: &#8220;Bei Wirtshausstreitigkeiten ist später fast nie der Verursacher zu ermitteln, zumal die Personen naturgemäß meist angetrunken sind und 10 Zeugen 12 versch. Tathergänge schildern. Kurzum: Die rechtswidrige Angriffs- bzw. &#8216;eindeutige&#8217; Notwehrsituation kann nicht bestätigt werden.&#8221;.</p>
<p>Er (der Richter) kann mir nicht helfen, keine Neuaufnahme, kein öffentliches Interesse, kein anderes Ergebnis &#8211; Fall erledigt.</p>
<p>Des Richters Meinung anders ausgedrückt: Bist selbst schuld wenn Du in eine Kneipe gehst, hättest wissen müssen das man dort in Schlägereien verwickelt wird.</p>
<p>Der juristische Umkehrschluß: Keine Notwehrsituation, da es kein unabwendbares Ereignis gewesen ist denn der &#8216;verständige&#8217; Kneipengänger kennt ja bereits vorher die Zustände in Kneipen und nimmt (unwissentlich) rechtswidrige Situationen billigend in Kauf &#8211; kann sich dann nicht auf eine unmittelbare Norwehrsituation berufen.</p>
<p>Mit Betreten der Kneipe begibt man sich in eine juristische Grauzone, ohne Garantie, sich im konkreten Fall auf deutsche Rechtsprechung verlassen zu können.</p>
<p>Nicht so auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung&#8230;;-)</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: mark</title>
		<link>http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/comment-page-1/#comment-481278</link>
		<dc:creator>mark</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 17:16:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pi-news.net/?p=31812#comment-481278</guid>
		<description>bin ich froh das es zu meiner bw zeit noch anständige polizisten und richter gab.

nach der ankündigung von 4 stadtbekannten schlägern mich aufmischen zu wollen,hatte ich mir damals eine gaspistole gekauft und mitgeführt.
der angriff kam dann auch prompt an besagtem tag.
passanten die sahen das ich umzingelt war,haben fersengled gegeben,wie das ja leider üblich ist.
nachdem mir einer der täter schon in den rücken gesprungen war,habe ich dem nächsten 2 cs ladungen ins gesicht gesetzt.
weg waren sie und ihren kumpel haben sie sitzten lassen.
danach bin ich zur wache und habe mit den worten &quot; ich bin gerade von 4 leuten angegriffen worden und musste mich hiermit wehren &quot; , meine waffe samt magazin auf die theke geknallt.natürlich auch gleich anzeige gegen die 4 erstattet.
das gericht gab mir in allen punkten recht und verknackte die brüder.
das nenne ich gerechtigkeit,alles andere ist beschiss der bevölkerung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>bin ich froh das es zu meiner bw zeit noch anständige polizisten und richter gab.</p>
<p>nach der ankündigung von 4 stadtbekannten schlägern mich aufmischen zu wollen,hatte ich mir damals eine gaspistole gekauft und mitgeführt.<br />
der angriff kam dann auch prompt an besagtem tag.<br />
passanten die sahen das ich umzingelt war,haben fersengled gegeben,wie das ja leider üblich ist.<br />
nachdem mir einer der täter schon in den rücken gesprungen war,habe ich dem nächsten 2 cs ladungen ins gesicht gesetzt.<br />
weg waren sie und ihren kumpel haben sie sitzten lassen.<br />
danach bin ich zur wache und habe mit den worten &#8221; ich bin gerade von 4 leuten angegriffen worden und musste mich hiermit wehren &#8221; , meine waffe samt magazin auf die theke geknallt.natürlich auch gleich anzeige gegen die 4 erstattet.<br />
das gericht gab mir in allen punkten recht und verknackte die brüder.<br />
das nenne ich gerechtigkeit,alles andere ist beschiss der bevölkerung.</p>
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