Kölner Richter können durchaus auch streng sein, z. B. bei einer 80-jährigen alten Dame, die vergessen hatte, im Supermarkt ein paar Eier zu bezahlen. Auf der Straße bemerkte sie ihr Versehen und ging zurück. Eine hysterische Kassiererin holte die Polizei. Jetzt wurde die alte Frau wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldbuße von 200 Euro. (Quelle)

Ergänzung 20.00 Uhr: Etwas anders schildert der Stadtanzeiger das Geschehen. Demnach wollte die Seniorin sich nicht freiwillig ehrlich machen, sondern wurde beim Diebstahl der Eier für 1,39€ erwischt und schlug mit einem Schirm zu:

Das Geschehen ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres. Hilde H. hatte ihre Einkäufe im Supermarkt bereits erledigt, alles ordnungsgemäß an der Kasse bezahlt und in ihrer Tasche verstaut, als ihr beim Verlassen des Geschäftes plötzlich einfiel: „Du hast die Eier vergessen.“ Sie eilte an der Kasse vorbei zur Eiertheke, griff sich einen Karton und verließ das Geschäft, ohne die 1,39 Euro zu entrichten. Die verdutzte Kassiererin hatte dies beobachtet und rannte der Seniorin hinterher, um den Diebstahl aufzuklären.

Doch da hatte die 80-Jährige bereits zwei Euro zur Hand, um ihre Schulden zu begleichen. Sie hatte die Rechnung allerdings nicht mit der Verkäuferin gemacht, die sie an der Einkaufstasche festhielt, um sie lautstark zur Rede zu stellen. Vergeblich hatte die Seniorin der Angestellten mehrfach mit dem Schirm auf die Hand geschlagen, um der unangenehmen Situation zu entgegen und erinnerte sich an den Schlagabtausch: „Sie war so biestig zu mir.“

Aber selbst wenn der Vorfall sich wie geschildert ereignet hat, steht die Strafe für die unbescholtene 80-Jährige in keinem Verhältnis zu dem, was Menschen erwartet, die andere tot oder halbtot schlagen.

» PI v. 29.8.2008: Kölner Komaschläger frei

(Spürnase: Thorsten U.)

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175 KOMMENTARE

  1. Diese Justiz ist einfach nur krank. Es ist nicht mehr möglich, das alles verstehen, geschweige, erklären zu wollen. Diese ehemals fortschrittliche Gesellschaft ist schon untergegangen und verloren. Sie weiß und merkt es nur noch nicht.

  2. Muss die Kassiererin nicht für sowas haften?
    Krankes Urteil. Bestimmt hat der 68er-Richter einen Hass auf die Oma, weil sie der bösen Generation angehört.

  3. Vermutlich hat die alte Dame eine schlechte Sozialprognose. Kein Job in Aussicht und so… Da muss hart durchgegriffen werden !

  4. Da soll mal einer sagen, unsere Justiz sei zu lasch. Schon beeindruckend, wie hochkriminelle Greise die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

  5. Eine Kassierin hielt sie jedoch direkt fest und rief die Polizei.

    Die Kassiererin hat verhindert, daß die 80-jährige bezahlen kann! War die Kassiererin eine Moslemin?? Das würde vieles erklären…

  6. Das Urteil geht in Ordnung.

    Da sich in dem speziellen Fall die Richter nicht vor einem Messer kültürbereichernder Angehöriger zu fürchten brauchen, können sie endlich einmal Härte zeigen. Ich bin sicher, der Richter denkt heute noch mit stolzgeschwellter Brust daran, dass er einmal dem Recht zur Geltung verhalf.

    Beim nächsten Kültürbereicherer und zükünftigem Rentensicherer wird er wieder Milde walten lassen und dem guten Jungen noch eine dritte Chance geben.

  7. #5 Espada (04. Mär 2009 09:40)

    Vermutlich hat die alte Dame eine schlechte Sozialprognose. Kein Job in Aussicht und so… Da muss hart durchgegriffen werden !

    Die alte Dame hat vor allem eines nicht: Einen wütend Drohungen ausstoßenden Familienclan. Da kann ein Richter endlich mal wieder so richtig die Muskeln spielen lassen. Balsam für dessen Seele.

  8. Habe darüber heute in der Zeitung gelesen, in der selben Zeitung, in der fast täglich über Fälle berichtet wird, bei denen für die Tötung eines Menschen ähnliche Geldstrafen verhängt werden. Unfassbar.

  9. Mich wundert inzwischen gar nichts mehr. Ich halte alles für möglich und das Normale ist pervers geworden und das Perverse normal.

    Besonders in Köln.

    Ich meine das ernst.

  10. Dieses Urteil kann doch nicht wahr sein!! Oder doch??
    Diese Justiz ist KRANK, KRANK, KRANK.
    Es kotzt mich nur noch an …

  11. Man kann nur hoffen, dass sich ein Kölner findet, der Strafanzeige gegen den Vertreter der Staatsanwaltschaft (vermutlich war es ein Amtsanwalt) und den Richter stellt.

    Dass eine 80-jährige Frau schon mal was vergessen kann, liegt auf der Hand. In diesem Fall handelte sie ohne Vorsatz. Selbst wenn sie gesteht, besteht der Verdacht, dass sie es nur tut, um die peinliche Situation für sich zu beenden. Vielleicht hätten diese Volldeppen sich mal „Der Vorleser“ anschauen sollen. Wenn Menschen peinlich berührt sind, gestehen sie durchaus mal Taten, die sie nicht begangen haben. Sie tun es aus Scham. Das können aber weder Richter und wohl auch nicht der Ankläger nachvollziehen, denn Scham empfinden diese Leute offensichtlich nicht.

  12. Naja, bei der Oma war nicht zu erwarten, dass sich alle Senioren in der Nähe um sie herum versammeln um die Verhaftung zu vereiteln und die Polizei anzugreifen.

    Aber Sarkasmus beiseite, ich wundere mich darüber, dass dieses Versehen (Eier einstecken) gepaart mit dem Versuch den Fehler zu beheben (zurück gehen) als Diebstahl gewertet wird!

  13. Es wird langsam Zeit, die Regierung zu stürzen und sämtliche, an diesem antideutschen Kurs Beteiligten (Politiker, Richter etc.) ihrer Ämter zu entheben und einzusperren, spätestens nach den nächsten Wahlen, denn die werden keinerlei Veränderung bringen! Für mich ist das die einzige noch mögliche effektive Option, überlegt euch mal ob es für euch wirklich noch eine andere gibt.

  14. ich hoffe, dass es einen mutigen Rechtanwalt gibt, der für die alte dame in Berufung geht.
    Ich bin kein Anwalt, daher meine Frage:
    Kann solch ein Schwachsinnsurteil kassiert werden?

  15. Wenn eine Kassiererin die 30 Jahre im Betrieb war für zwei Pfandbons im Wert von 1,3 € ihren Arbeitsplatz verliert, ist diese Urteil nur konsequent.

    Was beweist das wir in einem Rechtstaat leben, in dem jeder vor Gericht gleichbehandelt wird !
    ( Ironie ! )

  16. Na prima:
    Beim nächsten mal im Supermarkt, wenn ich in Sichtweite der Kasse beim Einpacken merke, dass die Kassiererin 4 statt 3 Butterpäckchen berechnet hat, werde ich die Polizei rufen und eine Anzeige wg Betrug aufgeben.
    Mal sehen, was dann passiert. 🙂

  17. Man mags nicht glauben.Die Frau tut mir mehr als leid.Ich glaube sie versteht die Welt nicht mehr:( Sie ist aber auch kein gewaltbereiter Intensivtäter,das muss man berücksichtigen..grrrr

  18. Reisender:

    Der „Versuch“ war in Wahrheit eine vollendete Tat (so man der Dame den Vorsatz unterstellt, was man bezweifeln muss). Nur die Beendigung (das nach Hause gehen) stand noch aus.

    Ein Rücktritt ist aber nur vor Vollendung möglich.

    Da haben zwei Topjuristen subsumiert und alles gegeben: Ein Rücktritt war nicht mehr möglich! Jaaaaa! Also konnte sie auch nicht mehr strafbefreiend zurücktreten! Strike!
    Also können wir diese Verbrechersau verknacken!

    Nur an das Problem mit dem Vorsatz haben die Schwachmaten nicht gedacht.

    Ich kann nicht soviel kotzen, wie ich möchte.

  19. Na prima:
    Beim nächsten mal, wenn ich in Sichtweite der Kasse beim Einpacken merke, dass die Kassiererin 4 statt 3 Butterpäckchen berechnet hat, werde ich die Polizei rufen und eine Anzeige wg Betrug aufgeben.
    Mal sehen, was dann passiert.

  20. Das Urteil wundert gar nicht. Deutschland ist schon längst zur Bananenrepublik mutiert, wo bestimmte Gruppen der Gesellschaft vor Gericht eine großzügige Sonderbehandlung erfahren, der Rest der Bevölkerung, vor allem die kleinen Leute, die Strenge der Gesetzgebung zu spüren bekommen.
    Zum einen macht sich immer mehr eine Klassenjustiz breit, die z. B. Wirtschaftsverbrecher aus elitären Kreise gnädig behandelt. Zum anderen setzen dieselben
    Kreise sich dafür ein, dass ihre muslimischen Schätzchen der Bereicherung, die sie in dieses Land einfluten ließen, vor Gericht nicht zu streng abgeurteilt werden.
    Dass sogar in Österreich eine Klassenjustiz herrscht, die über Grenzen ihre Fäden spinnt, zeigt der Fall Althoff. Die schlappen 5000 € Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen des Opfers sind unfassbar.

  21. Ich wundere mich, wo in diesem Fällen die Zivilcourage und das bürgerliche Engagement in Deutschland bleibt.

    Es müsste doch irgendeinen reichen Bürger in Deutschland geben, der so viel Geld hat, das 200 Euro für ihn so viel zählen wie für mich 2 Euro, und der müsste jetzt einfach der alten Dame die 200 Euro zahlen und noch 100 Euro Schmerzensgeld drauflegen und dazu erklären: „Ich tue das, um zu zeigen, was wir normal denkenden Menschen in diesem Land von so einem Urteil halten. Wenn der Staat nicht in der Lage ist, in so einem Fall Gerechtigkeit walten zu lassen, muss halt jemand wie ich einspringen.“

  22. Ich bin zwar kein Jurist, aber ist Diebstahl nicht ein reines Vorsatzdelikt? Und dass es dieser Dame am erforderlichen Vorsatz mangelte, beweist doch die Tatsache, dass sie in das Geschäft zurückgekehrt ist und die Eier nachträglich bezahlen wollte.

  23. Sicherlich ein schönes Beispiel für die deutsche Justiz.

    Aber: Ich hatte es PI gesendet, ihr habt es leider nicht veröffentlicht.
    Ich denke, weil auch die Folgen schwerwiegender sind, diese Urteile im Vergleich wären einen eigenen Beitrag über die Justiz wert gewesen:

    Urteil für geplanten Raubüberfall mit Tötungsabsicht:
    http://www.ksta.de/html/artikel/1233584084733.shtml

    Im Vergleich dazu dieses Urteil für Notwehr:
    http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_53298.html

  24. Hoffen wir mal, dass dieses Gaga-Urteil wieder einkassiert wird. Die Moral kann ja nicht sein, dass Ehrlichkeit bestraft wird.

  25. Omi hat sicher ihre Lektion gelernt und wird den Teufel tun, in diesem Land nochmal ehrlich zu sein. Und ihre Enkel haben’s jetzt auch begriffen.
    Auch so kann man Werte zerstören.

    #29 Sauron (04. Mär 2009 10:06)

    Der Fall Althaus ist wohl eher ob seiner rasanten Abwicklung spektakulär. Gestern erst angeklagt und heute schon verurteilt? Bei unseren migrantischen Komaschlägern vergehen Monate und Jahre, ehe sie überhaupt mal einen Richter zu sehen bekommen, geschweige denn verurteilt werden.

  26. ist etwas OT, aber da ich unbegreiflicherweise seit Monaten (!) ohne Angabe von Gruenden unter Kuratel aka Moderation stehe, laesst PI wohl auch meine Spuernasentipps unter den Tisch fallen, na ja.

    http://nachrichten.rp-online.de/article/titelseite/Heinsberg-Diskussion-um-Sexualtaeter/31734

    Da gibt es doch tatsaechlich noch einen CDU(!)-Politiker (Landrat), dem der Schutz der Bevoelkerung wichtiger ist, als die sogenannten Persoenlichkeitsrechte eines brutalen Serienvergewaltigers, deshalb hat er die Bevoelkerung vor diesem gefaehrlichen Kriminellen gewarnt. Nun droht ihm vielleicht sogar ein Disziplinarverfahren, NRW-Justisdhimministerin Mueller-Piepenkoetter ist schon ganz empoert!

  27. Wie kann es überhaupt Diebstahl sein, wo sie doch extra zum BEZAHLEN zurückging ?????

    Und selbst WENN, in welchem Verhältnis steht denn da diese Geldstrafe zu der angeblichen Tat und dem Wert der „entwendeten“ Ware????

    Man sollte den LADEN BEKANNTMACHEN, der diesen „Vorfall“ zur Anzeige gebracht hat und boykottiern oder noch besser dort wie von #28 Andromeda vorgeschlagen verfahren!!!

  28. Das Volk soll schon einmal für die Sharia sensibilisiert werden.
    Da gilt Hand ab! Da ist diese Urteil doch sehr milde! Oder?

  29. Alte Weisheit in aktueller Fassung: Die Deutschen hängt man, die Musels lässt man laufen…

  30. #25 Andromeda (04. Mär 2009 10:01)

    Beim nächsten mal im Supermarkt, wenn ich in Sichtweite der Kasse beim Einpacken merke, dass die Kassiererin 4 statt 3 Butterpäckchen berechnet hat, werde ich die Polizei rufen und eine Anzeige wg Betrug aufgeben

    Interessanter Gedanke. Kommt schließlich oft genug vor, daß Preise falsch berechnet werden. Besonders, wenn Angebotspreise zwar an der Ware stehen, an der Kasse aber der Standardpreis abgerechnet wird. Habe auch schon Pfandrückgabeautomaten erlebt, die zwar Bügelflaschen bekommen, aber nur normale Bierflaschen vergütet haben. Wollte man da jedesmal Anzeige wegen Betrugs gegen den Händler stellen, man hätte viel zu tun! Aber angesichts solcher Urteile, werde ich das in Zukunft vielleicht anders sehen…

  31. bei dem alten mütterchen, da können sie ihren
    richter raushängen lassen. bei dem muslim-gesocks, da scheissen sie sich in die robe.

  32. OT:

    3sat Kulturzeit!!!

    Gegen den rechten Strom
    Das Projekt „Cultures Interactive“ bringt Schülern Jugendkultur näher

    Punks, Hip-Hopper, Gothics und Techno-DJs aus Berlin haben das Projekt „Cultures Interactive“ gegründet und reisen durch die ostdeutsche Provinz, um Schüler über politische und kulturelle Wurzeln ihrer Szenen zu informieren – quasi als vorbeugende Maßnahme, damit Rechtsextreme diese Jugendkulturen nicht für sich beanspruchen können.

  33. Zunächst sollte dieser Laden ausfindig gemacht werden. Anschliessend können Ortsansässige zur besten Geschäftszeit vorbeigehen und an der vollen Kasse kurz und lautstark gegenüber der Kassiererin begründen, warum sie hier nicht mehr einkaufen.
    Diese Aktion 10-20mal vor peinlich berührten Kunden und dem Laden tut das richtig weh. Zusätzlich: Kunden mit vollem Einkaufswagen in der Warteschlange können sich „spontan“ solidarisieren und empört gehen (selbstverständlich den Wagen zurücklassen). Es brauch eigentlich nicht mehr als 3-4 Leute mit Spass an der Sache und es droht allenfalls ein Hausverbot…

  34. Ich traue mich ja nicht fragen, was das für eine Kassiererin war. Die alte Frau ist zurückgegangen und wollte die Eier noch bezahlen. Das zeigt doch an, dass sie keineswegs kriminell gehandelt hat. Aber sie hatte einen gravierenden Geburtsfehler: Sie ist Deutsche und sie hatte – wie CD ganz richtig feststellt – keinen randalierenden, Drohungen ausstoßenden Familienclan hinter sich. Bei Schätzchen mit mehr als 40 Straftaten im Bereich Gewaltkriminalität ist unsere Justiz sehr großzügig. Na ja, bei uns Deutschen kann unsere Justiz die volle Härte zeigen, denn bei uns wissen sie, dass wir eben nicht gewaltätig auf den Putz hauen, wenn uns unsere Gesetze und deren Einhaltung nicht passen. Ihr sollt mal sehen, wie die Behörden und die Justiz reagieren, wenn wir falsch parken oder nichts in die Parkuhr werfen oder unsere Steuererklärung zu spät abgeben. Gäbs noch die Galeeren, kämen wir auf mindestens zehn Jahre Galeere.

  35. Das Volk soll schon einmal für die Sharia sensibilisiert werden.

    Realistischer: Gegenwärtigen und zukünftigen Rentnern muss angesichts geplünderter Kassen präventiv klar gemacht werden, dass solche Versehen von ihnen nicht geduldet werden…

  36. Sollte der Sachverhalt wie oben beschrieben zutreffend sein, sollten sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung belangt werden können. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar nach § 13 StGB, wobei die Rspr. zu § 242 Diebstahl eine Zueignungsabsicht verlangt. Bei zutreffendem Sachverhalt liegt weder begriffsmäßig eine Zueignung vor; d.h. sich die Sache bzw. den mit ihr verkörpertem Sachwert einzuverleiben und den Eigentümer von jeglicher Eingriffsmöglichkeit abzuschneiden; noch eine Absicht dazu, also das Wissen u. Wollen der Tatbestandverwirklichung. Selbst wenn man den Vorsatz noch bejahen sollte, was ich für völlig abwegig halte, liegt ein Tatbestandsirrtum i.S.d § 16 StGB vor, da die gute Dame nicht wusste dass sie eine fremde Sache weggenommen hat, welcher wiederum den Vorsatz entfallen lässt. Dieser Krasse Fall von Rechtsbeugung ist in den von den Justizministerien vorgeschrieben quotenmäßigen Aufklärungspöflichten begründet. Und um die Statistik bezüglich Diebstähle zu verbessern, hat man sich eine alten Dame bedient die nicht weiß wie ihr geschieht!!

    Willkommen im Tollhaus Deutschland!

  37. Hatte die Dame ein festen Wohnsitz?
    Böse Oma, böse Oma, ich werde meine Kinder vor solchen Omas warnen denn sie bringen unsere Kinder nur kriminelle Dinge bei.
    Hätte ich das früher gewußt?

  38. Das ist Richter Riehes Rache!
    Kölner Rechtsprechung live und in Farbe.
    Deutsche, alt- wahrscheinlich noch „Tätergeneration“, kein Muselhintergrund, wahrscheinlich feste Einkünfte durch Rente und kein Familienclan, der dem „Richter“ gefährlich werden könnte – also feste druff und die volle Härte des Gesetzes – ist doch bloss ne Kartoffeloma…

  39. Nach meinem Rechtsgefühl hätte die alte Dame eine Anerkennung für ihre Ehrlichkeit verdient!
    Der Weisse Ring kümmert sich um Verbrechensopfer, er sollte sich auch um Justizopfer kümmern.
    —Völlig konträr,vor einem Jahr passiert:
    Meiner hübsche jungen Freundin wird während einer Taxifahrt von dem türkischen Fahrer plötzlich zwischen die Beine gegriffen, dazu eindeutige Aufforderungen.
    Anzeige,Schiedsmann,dann vor Gericht: Die Richterin drängt den Mann, sich zu entschuldigen (korrekt müsste es heissen: um Entschuldigung bitten–die kann man dann auch verweigern ). Der Mann will nicht, schliesslich ein „TSCHULDIGUNG“.
    Fall erledigt,weiter nix.
    —– am liebsten möchte ich der alten Dame die 200 Teuros schenken oder eine Berufung ermöglichen.

  40. Warum ist die alte Dame nicht vor der Gerichtsverhandlung zum wahren Glauben konvertiert? Selber Schuld sage ich da nur!

  41. Und da wundert es bestimmte Leute das man beim Bemerken das man zu wenige bezahlt hat lieber die Klappe hält und das Geschäft verläst. Mich wundert das nicht.

    Irgend wie bekomme ich das mit dem Spruch „Ehrlich währt am längsten“ nicht in die Reihe. Da geht die alte Dame zurück weil Sie bemerkt das da was nicht stimmt, bzw. das die Eier nicht bezahlt sind, und wird dann verurteilt.

    Hallo gibt es denn keinen Juristen unter uns der sich so einem dumm dreisten Urteil annehmen kann ? Es kann doch wohl nicht wahr sein das man für Ehrlichkeit auch noch bestraft wird.

    Denn hier ist weder Vorsatz noch sonst was im Spiel. Aber dieses Urteil zeigt einmal mehr wie es um diese Gesellschaft bestellt ist. Wie war das doch gleich ? Am Umgang mit den Alten zeigt sich in welcher Gesellschaft wir leben.

    Wenn es eine Müsli Dame gewesen wäre, hätte man Ihr vermutlich noch einen Karton Eier geschenkt, anstatt Anzeige zu erstatten.

  42. Jaaa…da muss ich mal was anmerken:

    @31 Renton: ganz richtig erkannt. Das wissen aber StA und Gericht auch…deshalb:

    @all: Die Quelle für die Nachricht ist der Express, ein Boulevardblatt dass nicht gerade für besonders ausführliche Beleuchtung der Hintergründe bekannt ist. Gut möglich dass der Reporter die Angaben der Angeklagten, die das Gericht vielleicht aufgrund anderer Zeugenaussagen als wiederlegt ansah einfach als wahr unterstellt hat weils ne schönere Schlagzeile gibt…

    Auch alte Menschen begehen, wenn auch seltener, Straftaten…hatte auch schon eine Schlägerei im Altenheim wo alle Beteiligten so Mitte 80 waren…

  43. Es ist ganz und gar unmöglich, dass das so geschehen ist wie es hier beschrieben steht!Völlig bescheuert sind deutsche Richter nun aber noch nicht gerade. Ich bin überzeugt, dass wenn man beim Gericht nachfragen würde, der Fall sich ganz anders darstellen würde…..top

  44. Si non e vero e ben trovato!
    Bei der bundesdeutschen Dreckjustiz sind derartige Urteile schon Normalität.

    Für einen Obulus von 200 Euro und 800 Euro oder ähnlichem drastischen Strafmaß bedingt kann man in Deutschland ohneweiteres bereits jemanden totfahren oder totschlagen.
    Vorausgesetzt das Opfer ist eine dumme Steuerkartoffel und als Täter ist man mit Muselbonus ausgestattet…

    Jede Wette: Der gleiche Richter läßt den nächsten Intensivtäter mit 5 Sozialstunden raus!

  45. § 242 Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Diebstahl ist IMHO eine Vorsatztat, also man kann nicht aus Versehen stehlen und selbst wenn sie ist vom Versuch zurückgetreten.

    So langsam hasse ich diesen Staat.

  46. Wahrscheinlich muss man da mittlerweile so vorgehen wie in den USA. Nicht strafrechtlich belangen sondern zivilrechtlich.

    Nach dem Motto „Seitdem Angst vor Vergewaltigung, Schlafstörung, kann nicht mehr in Taxen fahren ohne Panik zu bekommen, extrem hohe psychische Stressbelastung“ usw. und auf Schmerzensgeld verklagen.

  47. Auch alte Menschen begehen, wenn auch seltener, Straftaten…hatte auch schon eine Schlägerei im Altenheim wo alle Beteiligten so Mitte 80 waren…

    Auch wenn evtl. unpassend, aber die Situation könnte eine gewisse Komik beinhalten.
    „Der Hund hat mir mit seinem Krückstock die Zähne ausgeschlagen! DIE LETZTEN BEIDEN!!!!“

  48. OT:

    Amsterdamer Tower soll schuld an Jet-Absturz sein

    Istanbul (afp). Der Grund für den Absturz der türkischen Boeing in Amsterdam in der vergangenen Woche könnte laut einem türkischen Zeitungsbericht möglicherweise ein Fehlverhalten des Towers am Flughafen gewesen sein. Nur zwei Minuten vor der verunglückten Maschine der Turkish Airlines sei eine Boeing 757 auf der Polderbaan-Piste gelandet, berichtete die Zeitung „Yeni Dafak“. Wegen der schweren Turbulenzen, die von einem landenden Flugzeug dieser Größe ausgelöst werden könnten, sei ein Sicherheitsabstand von vier Minuten vorgeschrieben.

    Und wieder war es wohl ein Anschlag von Ungläubigen auf die Herrenmenschen. Ein Türke/Moslem hat nie Schuld!!

  49. @ #4 Mekkaschwein

    Hätte die Frau Migrationshintergrund, wäre die Strafe humaner ausgefallen.

    Welche Strafe? Du bist doch nicht etwa fremdenfeindlich? Oder gar rassistisch?

  50. 200 EUR bei einer 80-jährigen???

    In Kölle grassiert wohl der Virus der gemeinen Hirnverflüssigung.
    Zuviel Karneval und zuviel Moslems ist nicht gut.

  51. ((offtopic…das war ein Eifersuchtsdrama wo zwei betagte Damen unter Einsatz von Reizgas und Regenschirm um einen Mann kämpften…sehr schwer dabei den angemessenen Ernst zu wahren…))

  52. Richter Riehe, Schramma, Komaschläger, Schrammas-SA-Schlägertruppen, Großmoschee, vor dem Kölner Dom antijüdische Parolen, Kofferbomber, Polizeiwillkür gegen Pro-Köln und heute dieses Urteil.

    Köln ist wirklich nur noch ein Drecksloch.
    Ich entschuldige mich bei allen anständigen Kölnern.

  53. @ #10 Weltverbesserer

    Der Vorfall liest sich im Kölner Stadtanzeiger aber deutlich anders:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1236027626539.shtml

    Warum hat man dann der Dame nicht einen Bonus wegen psychischer Instabilität oder für eine Affekthandlung zugerechnet??? Für weit schwerere Vergehen bis zum Mord gibt es inzwischen ja ganze Kataloge von kulturellen Minderungsgründen. Dieser holprige Artikel zeigt mir in keiner Weise eine andere Sicht des Vorfalls, im Gegenteil!

  54. @ #10 Weltverbesserer

    http://www.ksta.de/html/artikel/1236027626539.shtml

    Es war Räuberischer Diebstahl.

    Du solltest deine eigene Quelle noch einmal durchlesen. Oder dich über juristische Bezeichnungen bei einem Fachmann noch einmal informieren. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute auf deinem beruflichen Weg beim Kölner Stadt-Anzeiger!

  55. Ich verstehe das nicht, es muss sich um eine Wiederholungstat handeln sonst wird doch sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt.

  56. Wenn sie die Kassiererin statt dessen krankenhausreif geschlagen haette, waere sie straflos davongekommen.

    Bei einem Migranten (nicht aus dem Kongo) haette sich die Kassiererin das nicht getraut.

    Koeln scheint eine sehr eigenartige Stadt zu sein.

  57. Das ist nur eine kleines Kabinettstückchen aus der von Franz-Josef Strauß seinerzeit wiederholt bezeichnete bundesdeutsche
    „Saustall-Justiz“…
    Es sind eben die 68ger Gesinnungsverbrecher,
    verkleidet in ihren schwarzen Roben mit ihrem unbändigen Hass auf alles- und alle
    Deutschen, weil sie wie die Trüffelschweine
    überall Nazis wittern und eine 80 jährige
    Oma war doch bestimmt Eine davon.
    Wie gesagt, der Hass auf die „Nazi“-Generation einschließlich der eigenen Eltern,
    aber warum benehmen Die sich dann wie Freisler???

  58. @ #16 ajbrehm

    Koeln scheint eine sehr eigenartige Stadt zu sein.

    Köln wird die erste moslemische Enklave auf deutschen Boden sein.

  59. Ich frage ich mich manchmal, welchen Zuschnitt Leute bei PI haben müssen, die sich offenbar etwas glauben versprechen zu können davon, auf diese Weise unser Rechtssystem beschädigen zu müssen.

    Oder wollt ihr nur auf die billige Tour hier ein paar selbsternannte Durchblicker mit solchem Mist bei der Stange halten?

    Ist PI schon soweit gesunken?

    Niedere Beweggründe adressieren ? Oder gar ausleben?

    Destruktive Denuntiation.

    Das Gegenteil dessen, was man Werte-basiert nennen könnte.

    Der Vorfall selber ist übel, kein Zweifel.
    Aber es sagt nichts über unser Rechtssystem aus. Oder will jemand sagen, dieser Fall sei typisch für unser Rechtssystem?

    Wenn PI eine Hetzveranstaltung wird gegen den Rechtsstaat, dann habt ihr ohnehin verloren.

    Nicht nur, weil ihr nichts vorweisen könnte, was anstelle dessen eingesetzt werden kann.

    Ihr werdet alle jene verlieren, die um die Bedeutung des Rechtsstaates tatslich wissen.

    Im Moment füttert ihr mal wieder andere Kreise an.

    E.Ekat

  60. #77 frohundheiter (04. Mär 2009 11:37)

    Und was willst du uns damit sagen – daß es aus deiner Sicht in Ordnung ist, wenn man bei einer 80-jährigen mit aller Härte durchgreift, während mit mohammedanische Berufsverbrecher gekuschelt wird?

  61. @ #21 Erich H.

    OK die Wahrheit sieht laut ksta anders aus, die Strafe ist also noch milde.

    Was sieht denn da anders aus? Warum kriegt die alte Frau keinen Bonus fürs alt Sein, fürs jähzornig sein, das oft im Alter krankhaft auftritt, das unseren Bereicherern selbst beim Ermorden der eigenen Frau oder Schwester als Milderungsgrund angerechnet wird? Da sieht überhaupt nichts anders aus, dieser unbeholfen geschriebene Artikel macht die Sache noch übler im Vergleich zu sonstigen Milde-Urteilen!

  62. Also, ich nehme die Kölner ja nicht gern in Schutz, aber hier hätte man wohl genauer recherchieren sollen. Erstens kann es für ein und dasselbe Delikt nicht neben einer Geldstrafe noch eine Buße geben. Zum anderen war (juristisch korrekt) räuberischer Diebstahl angeklagt. Man möge sich doch bitte mal die einschlägige Vorschrift im StGB zu Gmüte führen. Wenn die alte Dame dann, wie im Stadtanzeiger veröffentlicht, mit einer Geldbuße (keine Strafe) von 200,-€ nach Hause geht, ist das m.E. angemessen. Zumindest in diesem Fall lohnt das Rumgehacke auf der Justiz nicht. Im Gegenteil, billiger hätte es wahrscheinlich auch ein Musel nicht gekriegt.

  63. plondfair, was sollte ich Dir schon sagen wollen?

    Laut DDP ist dies der eigentliche Sachverhalt:


    Geldstrafe auf Bewährung
    Wegen Diebstahls von einem Paket Eier im Wert von 1,39 Euro hat das Kölner Amtsgericht am Dienstag eine 80-Jährige zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro.

    Die Seniorin hatte in einem Kölner Supermarkt eingekauft und an der Kasse die Einkäufe auch ordnungsgemäß bezahlt. Als sie beim Verlassen des Geschäftes merkte, dass sie die Eier vergessen hatte, war sie noch einmal in den Laden gegangen. Sie nahm die Eier und ging, ohne zu zahlen. Als die nacheilende Kassiererin sie zur Rede stellte und festhielt, schlug die Frau der Angestellten mit dem Regenschirm mehrfach auf die Hand. Da die Seniorin vorher nie etwas mit der Justiz zu tun hatte, beließ es das Gericht bei einer Verwarnung.

    © ddp

    PI, wenn ihr unterdrückte Nachrichten publizieren wollt, dann solltet ihr darauf achten, nicht selber auf die schiefe Bahn zu geraten und dafür Euch genehme Hetz-Darstellungen gegen die Justiz zu verbreiten, die am eigentlichen Kern der Sache vorbeigehen.

    Die Frau hat also nicht, wie behauptet, bemerkt, daß sie nicht gezahlt hatte, sondern daß sie Eier hat stehen lassen.

    Die wollte sie abholen. Ohne zu bezahlen.

    Das sieht schon deutlich anders aus als das, was PI hier losläßt.

    E.Ekat

  64. 79 Plondfair

    „Und was willst du uns damit sagen – daß es aus deiner Sicht in Ordnung ist, wenn man bei einer 80-jährigen mit aller Härte durchgreift, während mit mohammedanische Berufsverbrecher gekuschelt wird?“

    Nein, er will damit lediglich andeuten, dass es sich um Einzelfälle handelt, die wir auszuhalten haben.

  65. Da schreibt einer was von unserem Rechtsstaat!
    Meint er unser Staat? Deutschland?
    Wir haben keinen Rechtsstaat mehr. Bei Gelegenheit werde ich mal berichten wie es mir ergangen ist.
    Was mit der Oma geschehen ist, zeigt wo wir angekommen sind. Jeder der was anderes sagt und sieht hat die Augen zu und befindet sich im Tiefschlaf.

  66. #32 frohundheiter

    Ich gebe Dir völlig recht, gerade hier sollte aufgepaßt werden, dass sauber recherchiert wird. Alles andere spielt nur den Gegnern von pi zu. Der Beitrag war als Beispiel einfach Mist.

  67. #32 frohundheiter (04. Mär 2009 11:54)

    Die Frau hat also nicht, wie behauptet, bemerkt, daß sie nicht gezahlt hatte, sondern daß sie Eier hat stehen lassen.

    Die wollte sie abholen. Ohne zu bezahlen.

    Wenn sie die Eier liegen gelassen hat (wahrscheinlich in der Ablage nach dem Scanner) – warum sollte sie sie dann noch einmal bezahlen?

  68. aus dem urteil und den umständen ist ganz klar zu entnehmen, daß die betagte alte frau auf keinen fall eine mickrigantin gewesen sein kann.
    den die wäre von unserer autorassistischen, diskriminierenden …..lochjustiz anders behandelt worden.

  69. An solchen Kollegen hätte Roland Freisler seine Freude gehabt. Immer treu dem Regime. Egal wie absurd die Forderungen von „Oben“ sind. Es wird immer einen schäbigen Lump geben, der sie wunschgemäß umsetzt.

    Im Reich des Türkenfritzen Schremma wundert mich nichts mehr.

  70. Die alte Dame hat also die Eier mitnehmen wollen und wusste nicht, dass sie die noch nicht gezahlt hatte.

    Die Frau ist (über?) 80 Jahre alt.

    Das so jemand mit dem Regenschirm (zuschlägt? Kann man das überhaupt „zuschlagen“ nennen?) gegen das Festhalten vorgeht, ist doch nur normal.

    Wer daraus einen räuberischen Diebstahl macht, hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Wie kann man nur so wenig Gespür für den Anwendungsbereich einer Norm haben?

  71. @ #91 Markus Oliver (04. Mär 2009 12:31)

    § 252 StGB: „Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen“.

    Ein Raub stellt ein Verbrechenstatbestand dar und darauf wiederum steht mindestens ein Jahr Haft. Somit wurde die alte Dame offensichtlich nicht wegen räuber. Diebstahl verurteilt.

    Also 200 EUR für wohltätige Zwecke sind, wenn sie sich wirklich so aufgeführt hat, sicherlich angemessen.

    Wenn wir hier schon dafür sind, gerechte und vernünfigte Urteile zu verlangen, dann müssen wir konsequenterweise dies für ALLE fordern. Somit auch für die deutsche Oma 80. Wichtig ist auf jeden Fall, dass es KEINEN Bonus für z.B. Migranten oder bestimmte Religionsgruppen gibt.

    @ #69 Fensterzu (04. Mär 2009 11:33)
    Wieso sollte ich einen beruflichen Werdegang beim Kölner Stadtanzeiger einschlagen?

  72. #30 Fensterzu (04. Mär 2009 11:48)

    @ #21 Erich H.

    OK die Wahrheit sieht laut ksta anders aus, die Strafe ist also noch milde.

    Was sieht denn da anders aus? Warum kriegt die alte Frau keinen Bonus fürs alt Sein, fürs jähzornig sein, das oft im Alter krankhaft auftritt, das unseren Bereicherern selbst beim Ermorden der eigenen Frau oder Schwester als Milderungsgrund angerechnet wird? Da sieht überhaupt nichts anders aus, dieser unbeholfen geschriebene Artikel macht die Sache noch übler im Vergleich zu sonstigen Milde-Urteilen!

    Es sieht anders aus als oben dargestellt! Es ist wohl ein Unterschied ob man vergisst zu bezahlen und dann zurückgeht wie behauptet oder ob man etwas mitnimmt ohne zu bezahlen und dann mit dem Schirm um sich schlägt!

  73. Mutig stellt sich der zivilcouragierte Richter diesem himmelschreienden Unrecht entgegeben.
    Mit Morddrohungen gegen ihn sowie Verbalinjurien („Ich f*ck deine(n) Mutter/Vater“, hier immerhin altersmäßig passend) ist zurechnen.

  74. #49 Arminius1984 (04. Mär 2009 10:54)

    Warum ist die alte Dame nicht vor der Gerichtsverhandlung zum wahren Glauben konvertiert? Selber Schuld sage ich da nur!

    was hat der konkrete vorfall denn nun damit zu tun? nehmt ihr alles als gelegenheit, um gegen andere zu wettern?

  75. Die erste Quelle ist mißverständlich. Es ist ja eben nicht so, dass sie vergessen hat, die Eier zu bezahlen, und deshalb zurückkehrte, sondern, sie hat vergessen, Eier mitzunehmen. Deshalb ging sie zurück, nahm die Eier jedoch ohne zu Zahlen mit. Nachdem sie darauf angesprochen wurde, wurde sie gewalttätig. Dasselbe Verhalten bei einer Muslima würden wir ja auch verurteilen. Das Gericht beließ es ja bei 200 Euro Geldbuße und einer Verwarnung, das ist schon in Ordnung und sollte ihr eine Lehre sein.

  76. Könnte mir gut vorstellen, dass das nee 80-jährige deutsche Ost-Vertriebene war, die deutschen Vertriebenen werden in der BRD eh wie Aussätzige behandelt.
    Aber irgendwie paßt das zum armseligen Köln, diese Stadt ist dermaßen fertig, dass selbst das kulturelle Erbe der Stadt die Verhälnisse in Köln nicht mehr ertragen kann und sich selbst vernichtet. 🙁

  77. re # 82 rohundeiter

    Mit Verlaub, Sie reden von der Justiz wie der Blinde von der Farbe. Ihre Elegien auf den Rechtsstaat sind idealisierendes Gewäsch.

    Tatsächlich ist unsere Justiz in praxi kein jota besser als das gesamte System; Feigheit, pc-Wahn, organisierte Verantwortungslosigkeit, Karierismus, Quotenfrauen etc..

    Ich habe vor einigen Jahren mal einen BW-Soldaten verteidigt, der aus der U-Haft heraus Briefe an seinen Spieß schrieb, der für ihn eine Art Ersatzvater war. Diese Briefe endeten mit „kameradschaflichen Gruß“, wie unter (Zeit+Berufs)soldaten nicht unüblich.

    Diese Korrespondenz wurde vom linksguten Richter im Haftprüfungstermin mit dem notwendigen Ekel in der Stimme verlesen.

    Sofort wollte der – selbstverständlich ungediente – Staatsanwalt daraus ein zusätzliches Ermittlungsverfahren wg. „Verdachts der Volksverhetzung etc.“ machen.

    Erst als ich drohte, im Falle einer Anklage die halbe Hardthöhe als Zeugen für die Sozialadäquanz und politische Unbedenklichkeit des „kameradschaftlichen Grußes“ zu laden, sahen die Qualitätsjuristen von einer Erweiterung der Ermittlungen ab, weil man den Aufwand (=Faulheit) und eine evtl. Peinlichkeit (=Feigheit) scheute

    Nur eine von hunderten Erfahrungen, Herr Frohundheiter, die ich – und viele Kollegen – jeden Tag mit der Justiz machen dürfen.

    Der alte FJS hatte scho´ recht: Die Linken haben Deutschland zu Saustall gemacht.

    Also erzählen Sie mit nix, rohundeiter

  78. Hier hilft nur eines:
    BOYKOTT dieser Supermarktkette!

    —-

    Gerne, aber welche? Weiß denn niemand Genaueres? Das muß doch herauszubekommen sein.

    Ich selbst meide Köln seit Jahren. Immerhin wäre es in diesem speziellen Fall eine Befriedigung, sich einen Einkaufswagen vollzuladen und dann einfach innerhalb des Ladens stehenzulassen. Das macht Mühe, günstigenfalls auch für die Kuh an der Kasse und ist kaum strafbar.

    Wer ist der Richter? Weiß wer, wo sein Haus wohnt?

  79. IM NAMEN DES VOLKES !

    Bastonnade für die Schandrichter, nicht auf die Sohlen, sondern auf den blanken Arsch.

    Ihr Vergehen — widerwärtige Schändung einer alten Dame.

  80. „Ehrlich wärd am längsten“ zählt schon lange nicht mehr. Wer extrem ehrlich ist, wird bestraft. Von daher, weiß ich das alles, besonders, wenn es in Köln vom Laster fällt mitgenommen wird, bevor man es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt. Das Mittelmaß davon ist also gut. Inzwischen ist allerdings selbst das Mittelmaß in D-Land „Bananistan“ schon längst kräftigst überzogen.

  81. Ich habe folgende mail an das Amtsgericht geschrieben:

    poststelle@ag-koeln.nrw.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte teilen Sie mir mit ob diese Meldung aus dem Express stimmt:

    Köln- Richter knallhart
    Seniorin (80) vergaß Eier – jetzt muss sie 200 Euro Strafe zahlen
    Das Amtsgericht wertete den Vorfall als Diebstahl und verurteilte die 80-Jährige.
    Wegen eines Pakets mit Eiern wurde die alte Dame verurteilt.
    Wegen Diebstahls von einem Paket Eier im Wert von 1,39 Euro hat das Kölner Amtsgericht am Dienstag eine 80-Jährige zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt.
    Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro.

    In einem Kölner Supermarkt hatte sie eingekauft. Dabei bezahlte die Rentnerin alle Einkäufe. Nur das Paket Eier für 1,39 Euro vergaß sie. Erst auf der Straße bemerkte sie ihr Versehen und kehrte in den Laden zurück.

    Eine Kassierin hielt sie jedoch direkt fest und rief die Polizei.

    Die Rentnerin wurde nun für ihr Versehen vom Amtsgericht Köln bestraft.

    Ich kann gar nicht glauben, dass unsere Justiz solche Richter auf die Menschheit losläßt. Wenn die Meldung stimmt muss der Richter oder die Richterin schleunigst aus dem Dienst entfernt werden. Das ist ja eine Gefahr für das Volk. Da wird man ja zum Staatsfeind, wenn solche Leute den Staat verkörpern. Ich muss unwillkürlich an einen Herrn Freisler denken. Sind die Epigonen schon wieder so weit? Ich bitte um Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  82. @ 95

    Geh‘ mal zum Arzt.

    Der kann Dir dann erklären, wie wahrscheinlich es ist, dass eine 80-jährige beim Einkaufen mal was durcheinanderbringt.

    Um den räuberischen Diebstahl zu begehen, ist übrigens Besitz erforderlich. Besitz im strafrechtlichen Sinn erfordert aber zumindest Kenntnis über die Sachherrschaft.

    Wer einfach nicht weiß, dass er eine Sache bei sich hat, kann auch keinen räuberischen Diebstahl begehen.

    Außerdem ist fraglich, ob – selbst wenn sie diese Kenntnis hatte – das Nötigungsmittel zur Aufrechterhaltung der Sachherrschaft angewandt wurde. Viel wahrscheinlicher ist, dass es lediglich aus Verwirrung und Furcht eingesetzt wurde, weil sie ja festgehalten wurde.

    Am Ende bleibt – und zwar egal wie man es dreht und wendet – das Problem, dass die alte Frau mit ihren über 80 Jahren durchaus mal was verwechselt haben kann.

  83. Also ich finde Diebstahl bleibt Diebstahl egal wie alt der Täter ist. Wir wollen doch konzequentere Bestrafungen, da können wir jetzt keinen Rückzieher mehr machen….

  84. Hans73, Diebstahl ist es nur, wenn der Täter weiß, dass er eine Sache bei sich hat.

    Wenn Du im Restaurant aus Versehen die falsche Jacke mitgenommen hast, gehst Du dafür ja auch nicht in den Bau.

    Obwohl: In Köln vielleicht schon. 😀

  85. na ja aber dann könnte der Täter ja immer behaupten er hätte es nicht gewusst und wäre fein aus der sache… wo will man da die grenze ziehen? Und wem glaubt man?

  86. in dubio pro reo.

    Bei einer 80-jährigen ist es sehr wahrscheinlich, dass sie es einfach nicht wusste.

    Außerdem muss man sich ja auch mal fragen, warum man den räuberischen Diebstahl unter Strafe stellt.

    Man stellt ihn unter Strafe, weil man Täter dafür bestrafen will, dass sie ihre Beute verteidigen. Das macht man aber nur, wenn man sich auch eine Chance darauf verspricht, mit der Gewaltanwendung erfolgreich zu sein.

    Willst Du mir jetzt erzählen, die alte Frau mit ihren 80 Jahren habe eine realistische Chance gehabt durch die Verwendung des Regenschirm im Besitz der Beute zu bleiben?

    Man darf also zu Recht bezweifeln, dass die „Gewaltanwendung“ zur Aufrechterhaltung des Besitzes am „Stehlgut“ war.

    Die ganze Sache stinkt von vorne bis hinten.

  87. Außerdem muss man sich ja auch mal fragen, warum man den räuberischen Diebstahl unter Strafe stellt.

    wie kommst (Du) auf räuberischen Diebstahl, soweit ich lesen kann geht es „nur“ um diebstahl und dieser hat ja stattgefunden….

    Jetzt wurde die alte Frau wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt.

  88. Der räuberische Diebstahl tauchte hier im Kommentarbereich auf.

    Ich gehe auch davon aus, dass es sich nur um § 242 StGB handelt. Dazu noch um einen „Diebstahl“ einer geringwertigen Sache.

    Aber auch der Diebstahl dürfte sowohl am Vorsatz, als auch an der Zueignungsabsicht scheitern, zumindest aber am Enteignungsvorsatz.

    Wer nämlich gleich zurückgeht und gesteht etwas vergessen zu haben, hat wohl kaum vor den bisherigen Gewahrsamsinhaber dauerhaft zu enteignen.

  89. na ja so isses halt mit unseren gesetzen entweder lassen wir ausnahmen/einschränkungen zu – dann aber für alle und in allen bereichen gleichermaßen oder wir denken uns neue aus….

  90. Erzähl‘ keinen Quatsch.

    Es macht durchaus einen Unterschied, ob Du – Baujahr 73 – was „vergisst“, oder eine 80-jährige Frau.

    Das geschieht bei meinem Edeka-Kaufmann um die Ecke jeden Tag.

    Es ist absolut lächerlich anzunehmen, dass jemand der zurückgeht und darauf hinweist, dass er die Eier für 1,30 Euro nicht bezahlt hat, diese vorher stehlen wollte.

    Absolut lächerlich das Ganze.

  91. Gesetze sind wie Spinnennetze:
    die kleinen Mücken werden gefangen,
    die großen Brummer zerreißen sie.
    (Volksweisheit)

  92. Diese Justiz macht sich so lächerlich!!!!!!
    So etwas überhaupt zu verhandeln ist eine Frechheit angesichts der sonstigen Urteile!!

    Und wie ist der Name der Supermarktkette???!

    Damit man da mal anklopfen bzw. nicht mehr kaufen kann?!!

  93. Pfui Teufel, was ist das für ein Land?

    Totschläger und Serienverbrecher umhätschelt man und gegen deutsche Greisinnen – die wahrscheinlich als Trümmerfrauen dieses Land mit aufgebaut haben – geht man vor wie gegen Mörder.

  94. Markus Oliver

    Lies erstmal den ksta Artikel! Es ist eben nicht so passiert wie du schreibst! Die Frau ist nicht zurückgegangen, um zu bezahlen sondern sie ist nachdem sie bezahlt hat raus und nochmal zurückgegangen, hat sich Eier genommen und ist dann ohne diese zu bezahlen abgehauen. Die Verkäuferin hat sie verfolgt!

  95. Die überschrift ist falsch. auf Neusprech muss es heissen. „Rassistische Nazi-Oma bei Holocaust Leugnung erwischt! Heldenhafte Kassiererin erhält 1 000 000 Euro belohnung für das zur strecke bringen der Hass Oma!“

    Bei Monty Python hiess es dagegen: Hells Grannies in Bolton.

    http://www.youtube.com/watch?v=Ygy7UDADXDg

  96. Welcher Supermarkt war das? Das ist doch das letzte… bei einer 80jährige Frau…! Was für eine erbärmliche Justiz!!!

  97. Es ist schon fragwürdig, warum – selbst unterstellt der Artikel des Kölner Stadtanzünders ist wahr – es überhaupt zu einer Hauptverhandlung gekommen ist.

    Die Gewaltanwendung erfolgte nämlich auch laut Artikel des KSTA nicht, um den Diebstahl aufrecht zu erhalten.

    Sie wollte die Eier nämlich bezahlen.

  98. #6 Fernandinho (04. Mär 2009 14:38)
    #7 BUNDESPOPEL (04. Mär 2009 14:42)

    Lest ihr auch die Kommentare und habt mitbekommen daß der PI-Beitrag unsinn war? Oder wird einfach nur um des Spaßes Willen gestänkert und körperliche Strafen gefordert?

    ..was ich im übrigen sehr geil finde, auf der einen Seite wird sich über die primitiven Auspeitschungen der Musels ausgelassen und im gleichen Atemzug werden Bastonaden (mit einem n und nicht wie falsch geschrieben mit 2 n) für Richter, die eine schuldige Diebin verurteilen, gefordert.
    Alterssenilität oder was ist das?

  99. @Markus Oliver

    Eier bezahlt man an der Kasse und nicht vorm Markt! Die ganze Klage durchzuziehen ist Unfug vom Markt, aber wir kennen die Beteiligten nicht.

  100. #24 RobertOelbermann (04. Mär 2009 15:49) Diese Justiz macht sich so lächerlich!!!!!!
    So etwas überhaupt zu verhandeln ist eine Frechheit angesichts der sonstigen Urteile!!

    Und wie ist der Name der Supermarktkette???!

    Damit man da mal anklopfen bzw. nicht mehr kaufen kann?!!

    Das einzige was ich hier lächerlich finde ist daß anscheinend wirklich mindestens 50% der Leute hier ungeprüft glauben was PI schreibt.

    Auch wenn hinterher rauskommt daß es Quatsch war und PI auf eine Boulevardzeitung reingefallen ist werden vehement Strafen etc. gefordert.

    Der Großteil hier ist nicht besser als die Musels. Der Mullah (PI) bellt und die Gläubigen (Leser) hetzen ohne drüber nachzudenken.

    Traurig das ganze.

  101. 1. Erhalten Kassiererinnen eine Belohnung für jeden ertappten Ladendieb? Das würde das Verhalten der Kassiererin erklären, wenn auch nicht entschuldigen. Andererseits fliegen Kassiererinnen auch nach über 30-jähriger Betriebszugehörigkeit raus, wenn sie Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen. Kein Wunder, dass manche Kassiererinnen zur Hysterie neigen.

    2. Bin ich fest davon überzeugt, dass Serien-Ladendiebe aus dem Schätzchen-Kulturkreis von unserer Justiz viel härter angefasst werden.

    3. Weiß ich nun, dass man tunlichst nie versuchen sollte, ein eigenes Versehen zu Lasten anderer offen rückgängig zu machen. Das würden unsere kulturellen Vorbilder, die idealmenschlichen Bereicherer, ja auch niemals tun.

  102. #31 Drossen (04. Mär 2009 11:53)

    Im Gegenteil, billiger hätte es wahrscheinlich auch ein Musel nicht gekriegt

    Wahrscheinlich doch. Die Kassiererin weiß wie Musels sich verhalten, und hätte den Vorfall wahrscheinlich komplett ignoriert.

  103. #34 SgtAwesome (04. Mär 2009 16:21)

    Der Mullah (PI) bellt und die Gläubigen (Leser) hetzen ohne drüber nachzudenken.

    Lustiger Vergleich – und manchmal (leider) auch treffend (davon nehme ich manche meiner eigenen Reaktionen gar nicht aus). Aber man kann die von PI zitierten Zeitungsmeldungen ja nicht so ohne weiteres per eigener Recherche verifizieren. Deshalb muss man sich anhand der generellen Glaubwürdigkeit orientieren. Die hier behandelte Zeitungsmeldung erscheint mir durchaus glaubhaft, außer man ist unerschütterlich von der nie irrenden Gerechtigkeit deutscher Gerichtsurteile überzeugt.

  104. @ Erich H.:

    Das ändert aber nichts daran, dass der KSTA-Sachverhalt nicht viel für einen räuberischen Diebstahl hergibt.

  105. @Markus Oliver

    Gib doch einfach zu, dass du einen Fehler gemacht hast. Vergleicht man beide Artikel sieht ein Blinder, dass der Express aus Effektheischerei die Hälfte weggelassen hat. Typisches Bildniveau.

  106. frohundheiter alias E.Ekat hat sachlich in diesem Fall offensichtlich Recht.

    Was seine Ignoranz an den Maengeln des deutschen Rechtssystem angeht, hat er aber nichts dazugelernt. Wie auch. Scheint bei ihm ein Dogma zu sein, dass das System unfehlber ist.

    KEIN System und NICHTS ist unfehlbar. Nicht mal PI. Immerhin bemueht sich aber PI, gute Arbeit zu leisten. Bei dem Rechtssystem der DDR² kann ich das nicht sehen.

    Und frohundheiter, pardon, aber bevor man mit Steinen wirft, sollte man aus seinem Glashaus rausgehen. Du hast ja bis heute nicht begriffen, dass es eine Trinitaet der Gewalt gibt und die Justiz ihre Fehler deshalb auch alleine zu verantworten hat, obwohl ich es Dir schon x mal geschrieben habe. Du scheinst da irgendwo einen blinden Fleck zu haben. 😉

  107. Der Sachverhalt gibt selbst nach KSTA nichts für einen räuberischen Diebstahl her.

    Nichts.

    Was kann man daran nicht verstehen. Soll ich die einzelnen Merkmale des objektiven und subjektiven Tatbestandes mit Dir hier jetzt durchsubsumieren?

  108. Wer noch glaubt die BRD wäre ein Rechtsstaat, wer immer noch glaubt vor dem Gesetze wären alle Menschen gleich, der ist ein Narr.

    Die Justiz in der BRD unterscheidet sich nur noch punktuell von der der DDR, NS oder anderen Diktaturen.

  109. Zur Erklärung:

    Selbst wenn die Variante nach KSTA wahr sein sollte, hätte die Dame nur wegen §§ 242, 248a StGB in Tateinheit (was umstritten ist) mit §§ 240, 22, 23 I StGB verurteilt werden dürfen.

    Keinesfalls aber wegen § 252 StGB. Es fehlt nämlich dafür an der Absicht der Anwendung eines Nötigungsmittels, um im Besitz der Beute zu bleiben.

    Nur nicht erwischt werden zu wollen reicht für § 252 StGB nicht aus.

    Wie man aus „ich war es“ oder einem „ich bin schuld“ ein Geständnis (das dass Gericht in jedem Fall auf seinen Wahrheitsgehalt überprüfen müsste) in Bezug auf ein § 252 StGB (sei es Versuch oder Vollendung) machen kann… ich weiß es nicht.

    Das scheinen ganz schöne Schlafmützen in Köln zu sein.

  110. Was für Pisser!
    Sie ist ja von sich aus umgekehrt, hatte die Kassiererin Angst, die Frau hätte ne Bombe in der Tasche?
    Was für Vollidioten.

  111. wer für mickrigantische schwerkriminelle stets und immer entlastende argumente hat, die zu bewährungsauflagen führen – nicht nachvollziehbar – wie die deutsche justiz, könnte doch auch im falle einer achtzigjährigen frau, die möglicherweise tatsächlich in gedanken die eier in die tasche gesteckt hat, milde walten lassen – nachvollziehbar – .
    tatsache ist doch, daß sie selber zurückgegangen ist, um zu bezahlen. wenn das wirklich so war, dann liegt eine ahndungswürdige straftat doch überhaupt nicht vor.

  112. Falls die ksta-Version stimmt (wovon auszugehen ist), ist es für PI und viele Kommentatoren (mich eingschlossen) schon etwas peinlich (wenn auch verständlich), auf die „verkürzte“ Darstellung des Sachverhalts im „Express“ hereingefallen zu sein. Der „Express“-Beitrag widerspricht der Meldung im ksta in keinem Aspekt, er lässt nur so viel aus, dass ein falscher Eindruck entsteht.

    Derlei „Express“-Artikel sollten künftig von PI mit Vorsicht genossen werden.

    Jedenfalls scheint die Überschrift des PI-Beitrags nach der ksta-Version unrichtig.

  113. Deutsche Justiz ole ole. Bei einer 80 jährigen Frau wird auf eimal die Keule ausgepackt und draufgehauen.
    Irgendwelche VOLLPFOSTEN schenkt man noch einen lolli. Echt toll :/

  114. Eierdiebin wehrte sich mit Schirm
    Eine Seniorin hat sechs Hühnereier aus einem Supermarkt im Junkersdorfer Stadtwaldviertel geklaut. Als sie auf frischer Tat ertappt wurde, wehrte sie sich mit dem Regenschirm. Nun saß sie vor Gericht.

    Junkersdorf – Ihr Leben war Rentnerin Hilde H. (80) für die Justiz ein unbeschriebenes Blatt. Als Ehefrau eines Gerichtsvollziehers arbeitete sie lange Jahre in dessen Büro mit und sorgte auf diese Weise für Recht und Ordnung. Und jetzt das: Weil sie beim Einkauf in ihrem Viertel am Stadtwald eine Packung Eier mitgehen ließ, saß die rüstige Seniorin wegen räuberischen Diebstahls auf der Anklagebank des Schöffengerichts. Denn sie hatte laut Anklage nicht nur gestohlen, sondern den Diebstahl auch noch rabiat mit einem Schirm verteidigt.
    Mit gesenktem Kopf, den Blick starr auf den Boden gerichtet, hörte die Angeklagte zu, was der Staatsanwalt ihr zur Last legte. Nur die verräterisch roten Flecken im Gesicht verrieten die innere Anspannung der Frau. Die Anklage gab sie unumwunden zu: „Um die Sache kurz zu machen, es war so, wie es in der Anklage steht. Ich bin schuldig, sperren Sie mich ein, ich habe es getan….“
    Das Geschehen ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres. Hilde H. hatte ihre Einkäufe im Supermarkt bereits erledigt, alles ordnungsgemäß an der Kasse bezahlt und in ihrer Tasche verstaut, als ihr beim Verlassen des Geschäftes plötzlich einfiel: „Du hast die Eier vergessen.“ Sie eilte an der Kasse vorbei zur Eiertheke, griff sich einen Karton und verließ das Geschäft, ohne die 1,39 Euro zu entrichten. Die verdutzte Kassiererin hatte dies beobachtet und rannte der Seniorin hinterher, um den Diebstahl aufzuklären.
    Doch da hatte die 80-Jährige bereits zwei Euro zur Hand, um ihre Schulden zu begleichen. Sie hatte die Rechnung allerdings nicht mit der Verkäuferin gemacht, die sie an der Einkaufstasche festhielt, um sie lautstark zur Rede zu stellen. Vergeblich hatte die Seniorin der Angestellten mehrfach mit dem Schirm auf die Hand geschlagen, um der unangenehmen Situation zu entgegen und erinnerte sich an den Schlagabtausch: „Sie war so biestig zu mir.“
    „Wer einen Täter auf frischer Tat erwischt, darf ihn auch festhalten“, hielt der Richter der Seniorin entgegen, setzte aber sogleich hinzu: „Es ist schon nachvollziehbar, dass Sie sich dieser peinlichen Situation entziehen wollten.“ Deshalb beließ das Gericht es bei einer Verwarnung, setzte lediglich 200 Euro fest, die für eine soziale Einrichtung bestimmt sind.
    Die Seniorin hat seitdem nie mehr eingekauft, weil sie das Spießrutenlaufen in ihrem Viertel, in dem sie groß geworden ist, nicht erträgt: „Das macht jetzt meine Schwiegertochter für mich.“

  115. #148 Markus Oliver (04. Mär 2009 18:04)

    Die Omsette wurde ja nicht wegen räuberischem Diebstahl verurteilt!

    Sie hat einen Klaps auf die Finger bekommen und das war es.

    200 Euronen für gute Zwecke zahlen und beim nächsten Einkauf friedlich sein. Das geht doch voll in Ordnung.

  116. @ #154 Hans73

    Eierdiebin wehrte sich mit Schirm

    Glaubst du, das Zitieren des gesamten Artikels würde deine Auslassungen irgendwie untermauern? Ich wiederhole mich:
    Warum kriegt die alte Frau keinen Bonus fürs alt Sein, fürs jähzornig sein, das oft im Alter krankhaft auftritt, das unseren Bereicherern selbst beim Ermorden der eigenen Frau oder Schwester als Milderungsgrund angerechnet wird? Da sieht überhaupt nichts anders aus, dieser unbeholfen geschriebene Artikel macht die Sache noch übler im Vergleich zu sonstigen Milde-Urteilen!

  117. @ 152 hebrewhammer

    Falls die ksta-Version stimmt (wovon auszugehen ist), ist es für PI und viele Kommentatoren (mich eingschlossen) schon etwas peinlich (wenn auch verständlich), auf die “verkürzte” Darstellung des Sachverhalts im “Express” hereingefallen zu sein.

    Tauchst du schon wieder auf?

  118. HAHA! Rechte Spießerin beim spießigen Ehrlichsein erwischt! 1000 Euro Strafe! Recht so.

  119. Die Verkäufer stehen auch unter Druck, wenn der Fehlbetrag nicht geklärt werden kann, werden sie entlassen.

  120. #157 gastarbeiterkind (04. Mär 2009 19:36)

    Folgender Artikel stellt den Fall vollkommen anders dar, demnach wäre die Verurteilung eher zu verstehen.

    Die von Dir verlinkte „Augsburger Allgemeine“ meldet nur eine Verwarnung für die betagte Eierkonsumentin, von 800 Strafeuro auf Bewährung und 200 zahlbaren Strafeuro ist dort nicht die Rede.

    Das Ganze ist ja fast so undurchsichtig wie der Fall Mannichl. Selbiger hat übrigens dem „Stern“ ein aktuelles Interview gewährt, was u. a. bei Welt online ein Thema ist:

    http://www.welt.de/politik/article3316179/Mannichl-sieht-sich-als-Opfer-eines-Wahnsinnigen.html

  121. Wie wärs mit a rent-a-musel-mob? Dann kann man auch vor Gericht mit allem durchkommen. Wenn einen die Polizei überhaupt anzutasten traut.

  122. #158 Fensterzu (04. Mär 2009 19:40)

    @ 152 hebrewhammer

    »Falls die ksta-Version stimmt (wovon auszugehen ist), ist es für PI und viele Kommentatoren (mich eingschlossen) schon etwas peinlich (wenn auch verständlich), auf die “verkürzte” Darstellung des Sachverhalts im “Express” hereingefallen zu sein.«

    Tauchst du schon wieder auf?

    Da ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, dass ein Unschuldiger namens hebrewhammer eines von mir begangenen Verbrechens beschuldigt wird, STELLE ICH MICH HIERMIT FREIWILLIG!

  123. Ich weiß nicht, ob es diese Theorie schon in der Rechts- und Sozialwissenschaft gibt: Da die (islamischen) Migranten und restliche Sozialversager so milder „verurteilt“ werden müssen die Gerichte die restlichen Gruppen härter bestrafen um nicht als allgemein lasch zu gelten, sondern den Anschein eines ausgeglichenen Verteilung von Strafmaßen vorzutäuschen – eine Art Kompensation. Leidtragende sind die anständigen Normalos die mal was falsch machen und vor Gericht landen.

  124. Es ist völlig offensichtlich, daß es zwei Arten von Rechtsprechung in Deutschland gibt. Die eine für Muslime und die andere für Nicht-Muslime. Hierfür gibt es durchaus rationale Erklärungen, auch wenn es zutiefst ungerecht ist. Der erste und wichtigste Grund ist der abgrundtiefe Selbsthass, der ein Merkmal aller westlichen Gesellschaften ist. Der zweite Grund für die bevorzugte Behandlung von Muslimen in allen westlichen Staaten ist dann die Abhängigkeit vom Öl, die dem Moslem befähigte große Teile unserer Großunternehmen aufzukaufen und auch im Mediensektor großen Einfluß auszuüben.
    Wir müssen uns mit der Tatsache abfinden, daß unsere Staaten uns als Nicht-Muslimen zutiefst feindlich eingestellt sind und wir von diesen keine Gerechtigkeit erwarten können. Daher sollten wir dem Staat auch keine Loyalität entgegenbringen, sondern unser Lebenzentrum ganz auf die Gemeinde ausrichten. Wir sollten unsere eigenen vom Staat vollkommen unabhängigen Kindergärten, Schulen und Universitäten gründen. Nur komplette Separation kann uns retten.

  125. Haalooo Mc Fly!! (klopf klopf klopf)

    Irgendjemand zuhause???

    Es geht hier nicht um „anständige Normalos“ die mal was falsch machen!

    So wie es aussieht geht es um die Grundeinstellung einiger Teilnehmer hier. Da muss man sich ja wirklich Sorgen machen.

    Ich dachte eigentlich, dass PI und die hier teilnehmenden User GERECHTIGKEIT wollen. Auf allen Ebenen, durch alle Religionen und alle Bevölkerungsschichten hindurch.

    Dieses Urteil ist doch nun wirklich nicht zu beanstanden. Omi wurde gekuschelt und gleichzeitig mit einer 200 EUR Spende „ermahnt“.

    Meine Güte. Was soll ein Richter denn sonst noch machen, wenn er so einen Fall beurteilen soll?

    Es geht doch hier im Forum doch wohl um ganz andere Dinge, über die man sich Sorgen machen sollte..

  126. ^Tjoar. Das ist wie mit den Polizisten. Mit Linken und Muslimischen Gewalttätern legt man sich besser nicht an, aber „normale“ Bürger die keinen etwas tun kann man ja mit der ganzen Härte des Gesetzes und Vollzugs „drangsalieren“.

    Respekt ihr Helden. Ich schäme mich für euch mal eine Runde mit.

  127. @ #130 Erich H.

    Es wird hier schon seit 3 Seiten diskutiert dass der Express Artikel falsch ist.

    Der hier ist besser:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1236027626539.shtml

    Der Artikel ist also „besser“? Seltsame Aussage, sehr seltsam. Schöner geschrieben? Kommt er deinem Weltbild mehr entgegen? Warum dieser Vorfall hier überhaupt auf PI erscheint, ist die Tatsache, dass hier und anderswo schon hundertfach über Verurteilungen hauptsächlich von moslemischen Gewaltverbrechern berichtet wurde, die von verständnisvollen Richtern selbst beim ekelhaftesten Ermorden der eigenen Frau und Schwester aus niedrigsten Beweggründen einen Bonus wegen ihres kulturellen und religiösen Hintergrundes zugestanden bekamen. Es gab dutzendfach mildeste Strafen für Moslems, die wildfremde Menschen auf der Straße ohne Grund zusammen geschlagen oder erstochen haben, und wir wundern uns hier ganz einfach, warum eine 80-jährige nicht eine Spur von Verständnis erntet, wenn sie in Affekt, Verwirrung oder Angst jemanden mit dem Schirm abwehrt, der sie festhalten will. Wäre sie ein südländischer ‚Jugendlicher‘ im Alter von 25 Jahren gewesen, hätte sie sehr wahrscheinlich verständnisvolle Worte des Richters gehört, dass ihre Reaktion nur aufgrund des vermeintlichen Angriffs zustande gekommen sei, und die festhaltende Verkäuferin wäre ermahnt worden, in Zukunft besser zu überlegen, was sie mit ihrem übereilten Vorgehen anrichten könnte. Im Übrigen möchte ich die Verkäuferin sehen, die einer offensichtlich sehr alten Frau hinterher läuft, um ihr eine Ware im Wert von 1,39 Euro abzujagen.

  128. @ #165 Weltverbesserer

    Haalooo Mc Fly!! (klopf klopf klopf)

    Irgendjemand zuhause???

    Da braucht’s keinen Kommentar mehr.

    Ich dachte eigentlich, dass PI und die hier teilnehmenden User GERECHTIGKEIT wollen. Auf allen Ebenen, durch alle Religionen und alle Bevölkerungsschichten hindurch.

    Auch da nicht mehr. Kindergarten.

  129. @ #19 Erich H. @Fensterzu

    Lies weiter Express das passt zu deinem Intellekt!

    Komma, Erich, Komma!

  130. Ja ja, schon wieder Köln. Würde gerne mal die Entscheidungsgründe lesen. Aber unabhängig davon: Ein guter Anwalt boxt die Dame raus. Jeder Jura-Erstsemester weiß: (Vollendeter) Diebstahl ist ein VORSÄTZLICHES Begehungsdelikt – Vorsatz also vorausgesetzt. Und den sehe ich bei der betagten Dame eben nicht bei Würdigung des hier geschilderten Sachverhaltes. Armes Land!

  131. Ach ja, was die Kassiererin anbelangt, die wegen 1,30 € fristlos vom Tengelmann rausgeschmissen wurde. Ich halte das Urteil für völlig richtig. Wo will man die Grenze ziehen: Bei 5 €, bei 50 €, bei 100 €??

    Die Frau hat als Kassiererin eine besondere Vertrauensstellung. Wenn ich Unternehmer wäre und die mich bescheissen würde – und sei es auch lediglich um einen lächerlichen Pfand-Bon, könnte ich der Dame, die meine Kohle in Obhut hat, nicht mehr trauen.

    So what. Reht Euch nicht auf, das eher ein Thema für SPD- und Gewerkschafts-Vögel!

  132. Schon nach kurzer Lektüre einiger Kommentare war mir klar, wei der Fall gelaufen sein muß!

    Wer schon mal mit betagten Senioren zu tun hatte, dürfte wissen, daß ’skurile‘ Reaktionen bei denen nicht selten sind – vor allem, wenn sie in unübliche Situationen geraten.

    Dagegen, daß sie klauen wollte, sprechen alle Fakten: Welcher (geübte) Dieb klaut schon Eier (viel Volumen, wenig Wert)? Ein Dieb ist bemüht seine Beute zu verstecken (wie versteckt man Eier!)

    Vermutlich ist der alten Dame, als sie schnell noch die Eier holte, plötzlich eingefallen, daß ihre Tasche ja unbeaufsichtigt vor der Kasse steht und sie wollte sich nicht nochmal anstellen, sondern nach der Tasche sehen und dann von vorne bezahlen.

    Als die Kassierin so ein Aufsehen machte, erkannte sie ihre peinliche Situation und rastete aus.

    Für solche alten Leutchen kann solch ein Vorfall ein Drama sein! Oft gehen sie schon seit Jahren immer in den gleichen Laden und sind (z.B. wegen der Nähe) auf ihn angewiesen. Bei einer unvorbestraften Frau hätte der Fall gar nicht zur Verhandlung kommen dürfen!

    Was mich ärgert: Ich stelle mir vor, die Frau wäre eine Zigeunerin mit Anhang gewesen. Dann hätte die Kassiererin entweder feige weggesehen oder der Staatsanwalt hätte den Fall wegen Gerigfügigkeit eingestellt. Das ist, so hört man von berufener Seite und las ich selbst auch schpn von Seiten linker Politiker, die einfachen Mundraub und Kleindiebstahl gar nicht mehr verfolgt haben wollen.

    Mich hätte sehr der Name der Ladens, der eine alte Kundin so behandelt,interessiert.
    Ebenso sehr hätte mich der Name der „tapferen“ Staatsanwält und Richter interessiert – sie sollte ob ihrer ‚edlen‘ Taten nicht das Licht der Öffentlichkeit scheuen!
    Hier wäre eine Recherche von Leuten vor Ort sehr verdienstvoll.

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