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Stasiverbrecher dürfen genannt werden

graeser-herbert [1]Linksfaschisten, die sich zunehmend in unserer freien Gesellschaft breit machen, um mit juristischen Winkelzügen oder roher Gewalt wieder zu bestimmen, welche Meinung in Deutschland noch geäußert werden darf, reagieren besonders empfindlich, wenn sie mit den Verbrechen der eigenen Vergangenheit konfrontiert werden. Mit allen Mitteln wollen Gysi und Co. die Missachtung der Menschenrechte in der sogenannten DDR vergessen machen.  Ein Verfolgter des SED-Regimes hatte jetzt Erfolg vor dem Landgericht München. Stasispitzel Herbert Gräser (Foto 1989) wollte ihm den Mund verbieten.

Die Thüringer Allgemeine [2] berichtet:

Das Landgericht München I lehnte die Klage des ehemaligen Erfurter Stasi-Mitarbeiters Herbert Gräser ab. Das Urteil, das gestern verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Gräser wurde 1981 vom Ministerium für Staatssicherheit unter Androhung einer Gefängnisstrafe wegen seiner Kenntnisse über Antiquitäten-Verschiebungen angeworben. 1989 wurde er zum IMB befördert und war damit über die Informationsbeschaffung hinaus mit der Zersetzung, Zerschlagung oder Zurückdrängung von Feinden beauftragt.

Der aus Erfurt stammende Münchener Joachim Heinrich hatte über Gräser auf seiner Internetseite berichtet. Dort ist auch ein Foto von der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale veröffentlicht, auf dem Gräser zu sehen ist. Dass er kein Bürgerrechtler, sondern ein IM ist, wird im Bildtext aufgeklärt. Der Ex-IMB klagte daraufhin. Seine Begründung: er habe im DDR-System weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position des öffentlichen Lebens ausgefüllt. Daher müsse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter seinen Interessen zurücktreten. Die 9. Zivilkammer sah das anders. Als IMB habe sich der Ex-Spitzel sehr wohl abgehoben. Die Aufarbeitung historischer Ereignisse, führten die Richter in der Urteilsbegründung aus, würde in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht vollumfänglich berichtet werden dürfte. Die Person Gräsers sei für die historische Aufarbeitung keineswegs irrelevant, so dass sein Recht auf Anonymität hinter den Informationsinteressen der Allgemeinheit zurückstehen müsse.

Joachim Heinrich, der in den Jahren vor der Wende die Umweltgruppe des Erfurter Kulturbundes leitete, zeigte sich gegenüber Thüringer Allgemeine erleichtert über das Urteil. Es gab anonyme Drohanrufe wegen der Seite, ich musste auch mit Schadensersatzzahlungen rechnen. Ich hatte schlaflose Nächte wegen der Sache, sagte Heinrich. Seine Internetseite ist das Ergebnis jahrelanger Recherche. Begonnen hatte Heinrich mit den Recherchen, als er kurz nach der Wende erfuhr, selbst in Verdacht der Tätigkeit für die Stasi-Mitarbeit geraten zu sein. Auch Barbara Sengewald von der Erfurter Gesellschaft für Zeitgeschichte ist über die Entscheidung des Gerichts erfreut. Wäre das Urteil anders ausgefallen, müssten wir und viele andere, die sich mit der Aufarbeitung der DDR-Geschichte beschäftigen, ständig Angst vor Klagen haben, erhofft sie sich Signalwirkung von dem Urteil.

Juristisch ist das mutige Stasiopfer damit zunächst auf der sicheren Seite. Die anonymen Drohungen der Linksfaschisten und die reale Gefahr krimineller Überfälle bleiben bestehen – das kennt jeder, der in Deutschland eine Meinung öffentlich vertritt, die den alten und neuen Stasiverbrechern nicht passt.

Wir freien Bürger reagieren darauf, indem wir uns gegenseitig unterstützen. Besuchen Sie die Internetseite „Stasi in Erfurt [3]„, und helfen Sie mit, dem Stasiterror Namen und Gesichter zu geben, indem Sie die Seite und die dort gegebenen Informationen weitergeben und verbreiten. Nie wieder Stasi. Nie wieder Sozialismus.

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Behörden können 14-jähriger Naima nicht helfen

geschrieben von PI am in Indien,Menschenrechte,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

[4]Schul-, Gemeinde- und Fürsorgebehörden im schweizerischen Egerkingen bangen um die 14-jährige Schülerin Naima (Name geändert). Ein Mädchen, das in der Schweiz aufgewachsen ist, zur Schule ging und jetzt in Indien zwangsverheiratet werden soll. Die Familie hat sie zwecks Heirat in den „Urlaub“ entführt. Naima vertraute sich vor ihrer Reise einer Lehrerin an, seither ist sie verschwunden [5]. Das Außenministerium wollte sich für das Mädchen einsetzen, doch kann nichts für sie tun [6], weil Naima (Foto) keine Schweizerin ist.

Die 14-Jährige hatte in der Schweiz sogar den christlichen Religionsunterricht besucht und in der katholischen Kirche ministriert. Dass sie jetzt (an einen offensichtlich nicht christlichen Mann) zwangsverheiratet werden soll, ist für ihre ehemalige Religionslehrerin ein Schock. Hanspeter Aebischer, Schulleiter der Kreisschule Gäu, die das Mädchen besuchte, ist frustriert, dass er nicht helfen kann. Sollten die Eltern mit einer verheirateten Naima aus Indien in die Schweiz zurückkehren, droht ihnen der Entzug der elterlichen Obhut.

Da Naima jedoch keine Schweizerin ist, können die Schweizer Behörden in Indien nicht eingreifen. Die diplomatische Vertretung des (nicht genannten [6]) Heimatstaates der 14-Jährigen sei jedoch über die Abklärungen informiert und gebeten, „die notwendig erscheinenden Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen zu ergreifen“.

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Familienvater erstochen, weil er helfen wollte

geschrieben von PI am in Großbritannien | Kommentare sind deaktiviert

Das 45-jährige Opfer Danny Leahy wollte eigentlich nur zwei Männer (einer um die 20, einer um die 40) in einem Londoner Pub davon abhalten, einen wehrlosen Opa ununterbrochen mit Bierdeckeln zu bewerfen [7]. Die Wirtin war gegen die Rümpel nicht angekommen. Zur Strafe wurde Leahy von den Männern abgestochen und ermordet [8]. Die unbekannten Täter befinden sich auf der Flucht. Der hilfsbereite Leahy war Vater von zwei Töchtern und galt seinen Freunden als „freundlicher Riese mit einem Herzen aus Gold“. Vorfälle wie sein Tod gehören in der Stadt der Messer leider fast schon zur Tagesordnung, sind aber dennoch nicht „normal“.

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Linke haben keine Argumente mehr

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

autonome_440 [9]

Den Linken gehen die Argumente aus. Nach dem Scheitern aller linken Gesellschaftsutopien von Kommunismus bis Multikulti ist man offenkundig überfordert, sich auf demokratische Weise argumentativ mit Andersdenkenden auseinander zu setzen. Die panische Konsequenz: Mit allen Mitteln verhindern, dass andere als linke Ansichten noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden können. Am liebsten mit Gewalt.

Die Märkische Allgemeine [10] berichtet aus Potsdam:

Die ältere Dame mit dem Hut konnte nur mit dem Kopf schütteln über den miefenden Empfang, den linke Antifa-Gruppen gestern Abend am Neuen Markt der Chefin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, bereiteten: „Das ist doch Diktatur, was die da machen“, sagte die entrüstete Potsdamerin und ergänzte: „Auch Frau Steinbach soll ihre Meinung sagen dürfen.“

Ein großer Misthaufen faulte am Eingangstor zum Kutschstall-Areal vor sich hin. Dort, im Restaurant „le manege“, sollte wenig später die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen einen Vortrag zum Thema „60 Jahre Demokratie – von der Vertreibung zur Versöhnung“ halten. Steinbach war auf Einladung von der Parteikollegin und Bundestagsabgeordneten Katharina Reiche (CDU) gekommen.

Eine Gruppe von rund 100 schwarz gekleideten Blockierern, unter anderem Vertreter des Arbeitskreises Antifa, wollten mit dem stinkenden Symbol verhindern, dass die Diskussionsteilnehmer in den Saal gelangten. Schon gegen 17.30Uhr hatten sie den Misthaufen auf den Platz gekippt.

„Die kamen mit einem großen Lkw mit verhangenem Nummernschild und haben den Mist vor dem Tor abgeladen“, sagte Houssam Kahil, Inhaber des Restaurants „Waage“, der den Vorfall von gegenüber beobachtete. Kurze Zeit später traf nicht nur die Polizei ein, die den Mist Schaufel um Schaufel abbaggerte, sondern auch die Blockierer-Gruppe. Die Botschaft der dunkel Gekleideten war deutlich: Mit Spruchbändern wie „Biete Geist – suche Heimat“, „Vertreibung statt Versöhnung“ oder „Liebe Vertriebene, mit eurer Scheiße wollen wir nichts zu tun haben“ protestierten sie gegen die Positionen der Befürworterin eines Zentrums für Vertreibung, die noch 1990 gegen die deutsch-polnische Grenze stimmte.

Bereits im Mai vergangenen Jahres verhinderten linke Studenten einen Vortrag Steinbachs an der Uni Potsdam – damals flogen noch Wasserbeutel auf das Mitglied des Bundestages.

(Spürnase: Teddy Mohammed)

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Steinhöfel kritisiert Domplatz-Verbot für Pro Köln

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

Barmer Platz [11]Wie PI gestern berichtete [12], hat das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag von Pro Köln gegen die von der Polizei verfügte Verlegung des Anti-Islamisierungskongresses [13] vom Kölner Domplatz auf den peripher gelegenen Barmer Platz (Foto) in Köln-Deutz abgelehnt. In der neunseitigen Begründung, die PI vorliegt, argumentieren die Richter mit dem Sicherheitsrisiko durch Gegendemonstranten. Wir haben Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel [14] als juristischen Fachmann um seine Meinung zur Urteilsbegründung gebeten.

Hier seine Antwort:

1. Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln für unzutreffend. Das Gericht verkennt die grundlegenden Richtlinien verfassungsrechtlicher Rechtsprechung. Grundlegend für den vorliegenden Fall ist u.a. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die im Volltext in NJW 2000, 3053 (3056) nachgelesen werden kann. Dort heißt es:

„Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung – hier von Rechtsextremisten – durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Gewalt von „links“ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von „rechts“. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken.“

Gegen diesen Grundsatz hat das VG Köln verstoßen. Auf S. 6 des Beschlusses [15] wird den Veranstaltern vorgeworfen, ihre Wahl des Veranstaltungsortes führe „unweigerlich zu Beeinträchtigungen“ (von Passanten, Gottesdienstbesuchern [des Kölner Doms] und Gewerbetreibenden der Kölner City). Wenn damit die geringfügigen Beeinträchtigungen gemeint wären, die dadurch entstehen, dass es durch die Demonstrationsteilnehmer selbst zu einem erhöhten Personenaufkommen in der Kölner Innenstadt kommt, ist dies verfassungsrechtlich irrelevant und als (zeitlich begrenzte) zwangsläufige Folge jeder Demonstration hinzunehmen. Den unmittelbar vorangehenden Ausführungen des Beschlusses zufolge, versteht das VG Köln jedoch unter den „Beeinträchtigungen“, zu denen die beantragte Veranstaltung „unweigerlich“ führe, diejenigen Störungen, die durch gewaltbereite Gegendemonstranten oder den Schutz vor diesen verursacht werden könnten.

Damit macht das Gericht die Veranstalter für Störungen Dritter verantwortlich und sieht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit aufgrund möglicher Gewaltbereitschaft Dritter als gerechtfertigt an, statt in erster Linie die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen. Das VG Köln verkennt damit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

2. Lediglich ausnahmsweise und nur unter den ganz besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes kann es gerechtfertigt sein, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine drohende Gefahr auf andere Weise abzuwehren.

In dem Beschluß des VG Köln wird dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf gestellt. Zwar finden sich in der Begründung des Beschlusses auch Formulierungen, wonach das Gericht auch den ungehinderten Zugang zur Veranstaltung als schützenswert ansieht. Diese erscheinen jedoch eher floskelhaft und sollen offenbar als Alibi dienen. Der Schwerpunkt der Ausführungen befasst sich mit dem Schutz der Rechtsgüter Dritter, dem Zugreiseverkehr, den Zugang zum Kölner Dom und dem ungetrübten Einkaufsvergnügen in der Kölner City. Die Versammlungsfreiheit hat danach für das Gericht scheinbar nachrangige Bedeutung. Der Staat ist, wenn zu erwartende Störungen von Dritten und nicht der geplanten Veranstaltung ausgehen, zuvor und in erster Linie verpflichtet, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen.

3. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verkennt das VG Köln auch, soweit es die Wahl des Veranstaltungsortes als vermeintlich nicht gerechtfertigt beurteilt (S. 5 f.). Der Grundrechtsschutz schließt auch die Wahl des Veranstaltungsortes ein, BVerfGE 69, 315, 343 (Brokdorf). Es ist selbstverständlich, dass die Wahl des Ortes auch von der Frage abhängt, wie und ob die Veranstaltung wahrgenommen werden kann. Es ist daher legitim und vom Grundrechtsschutz umfasst, wenn ein Ort gewählt wird, der ein bestimmtes Maß an Aufmerksamkeit gewährleistet.

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Reiche sollen mehr Steuern zahlen

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Steinbrück [16]Das findet [17] jedenfalls Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD): „Diejenigen, die im Wirtschaftsboom besonders profitiert haben, müssen in der Krise mehr bezahlen.“ Diese Aussage klingt auf den ersten Blick ganz plausibel (und vor allem sozial gerecht), aber wie so oft sollte man nicht gleich alles glauben, was einem ein Politiker (vor allem aus dem linken Parteienspektrum) so erzählt.

Wenn wir einmal die Einkommenssteuertarife [18] von 1958 und 2008 vergleichen

dann sieht das doch gar nicht so schlecht aus: der Eingangs- und der Spitzensteuersatz wurden in den letzten 50 Jahren deutlich gesenkt und dafür wurde der Grundfreibetrag erhöht. Eigentlich genau das, was man von ordentlichen Politikern erwarten würde.

Wenn man allerdings die Währungsumstellung und die Inflation [19] in den letzten 50 Jahren einrechnet, so ergibt sich auf einmal ein völlig anderes Bild:

[20]

Der Grundfreibetrag hat sich in den letzten 50 Jahren fast nicht verändert (bis auf eine spontane Verdoppelung 1996), während das Ende der Progressionszone im gleichen Zeitraum stetig gesunken ist (bis auf einen kleinen Ausrutscher 1975). 1958 war der Spitzensteuersatz erst beim 65,5-fachen des Grundfreibetrags fällig, während es heute bereits beim 6,8-fachen der Fall ist.

Wie wird diese Entwicklung weitergehen? Nachdem es bei deutschen Politikern zur Zeit „in“ ist, ein soziales Gewissen zu haben, werden die Einkommen durch Transferleistungen (und damit letztlich auch der Grundfreibetrag) wohl eher steigen. Umgekehrt kommen durch die steigende Inflation immer mehr Arbeitnehmer in höhere Steuersätze (= kalte Progression). Eine steigende Arbeitslosigkeit führt dazu, dass immer weniger (nicht stärkere!) Schultern immer mehr tragen müssen.

Wahrscheinlich wird es im Endstadium so aussehen, dass oberhalb eines staatlich festgesetzten bedingungslosen Grundeinkommens alles einbehalten wird (oder fast alles, ein gewisser Anreiz muss schließlich sein) – zumindest so lange, bis die Bundesrepublik Deutschland in der heutigen Form in sich zusammenbricht.

(Gastbeitrag von Michael)

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Die böse Schwiegermutter von Britannistan

geschrieben von PI am in Großbritannien,Islam ist Frieden™,Justiz,Menschenrechte,Pakistan | Kommentare sind deaktiviert

[21]Es war einmal eine alte, böse Hexe 63-jährige pakistanische Frau, die ihre zwecks arrangierter Ehe importierten pakistanischen Schwiegertöchter jahrelang wie Sklavinnen gefangen gehalten und gequält [22] hat. „Sie wurden wie Kinder, wie Sklaven oder Hunde behandelt“, sagte Staatsanwalt Philip Boyd vor Gericht. Der Fall ist eigentlich auch nur ans Licht gekommen, weil der dreijährige Sohn einer der Schwiegertöchter im Kindergarten erzählt hat, dass seine Großmutter an den Blutergüssen an den Händen seiner Mutter schuld sei.

Auf die Ehemänner konnten sich die aus Pakistan importierten Bräute auch nicht verlassen. Diese hatten nämlich alle bereits in England Partnerinnen und interessierten sich nicht für die Importfrauen, die voll und ganz in die stiefmütterliche Sklaverei eingingen. Doch damit soll jetzt zumindest in diesem Einzelfall Schluss sein. Die böse Schwiegermutter wurde in den Ofen geschoben vom Gericht verurteilt.

(Spürnase: Cornelia K.)

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Kampagne gegen die Verstümmelung von Frauen

geschrieben von PI am in Frankreich,Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[23]Die französische Staatssekretärin für Solidarität, Valérie Létard, hat gestern der Öffentlichkeit zwei parallele Kampagnen vorgestellt [24]. Die eine richtet sich gegen Zwangsverheiratungen, die andere gegen die sexuelle Verstümmelung von Frauen als „barbarische, anachronistische und nicht zu rechtfertigende Plage.“ Valérie Létard macht deutlich: „Heutzutage muss man wissen, dass auf unserem nationalen Territorium immer noch jedes Jahr 70.000 Frauen von Zwangsverheiratungen bedroht sind. 55.000 Frauen und junge Mädchen sind beschnitten. Das ist hier in Frankreich eine gegenwärtige Realität.“

Die Kampagnen sollen während drei Jahren laufen und offensiv auf die Problematik aufmerksam machen. Die Broschüre gegen die sexuelle Verstümmelung von Frauen, findet sich als PDF online hier [25].

Interessant sind daraus die Begründungen, warum man eine Frauenbeschneidung nicht rechtfertigen darf:

Man sagt, gewisse Religionen würden sexuelle Verstümmelungen von Frauen vorschreiben.

Nein

Keine Religion schreibt sexuelle Verstümmelungen von Frauen vor. Das ist eine sehr altertümliche Praxis aus dem Brauchtum, die keinen religiösen Vorschriften entspricht.

Man sagt, sexuelle Verstümmelungen würden Frauen fruchtbarer machen.

Nein

Sie können im Gegenteil sogar zur Sterilität oder bei der Geburt zu schweren Komplikationen führen, die den Tod des Neugeborenen oder seiner Mutter verursachen können.

Man sagt, Beschneidung und Infibulation (weibliche Genitalbeschneidung) seien Zeichen des Respekts gegenüber den Bräuchen und Traditionen.

Nein

Die sexuellen Verstümmelungen von Frauen haben schwere Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Das sind schwere Beeinträchtigungen der Würde, der Unversehrtheit und des Lebens von Frauen.

Man sagt, eine Frau, die nicht beschnitten oder infibuliert ist, sei unrein.

Nein

Sexuelle Verstümmelungen von Frauen, haben nichts mit Reinheit und Jungfräulichkeit zu tun.

Islam ist ja bekanntlich Frieden und Frauenbeschneidungen dürfen daher nichts mit der Religion zu tun haben. Nur eigenartig, dass man eigentlich nur Muslimen erklären muss, dass man Mädchen nicht verstümmeln soll.

» Weitere Infos über Aktionen der französischen Regierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen, finden Sie hier [26].

(Spürnase: Anne)

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Gegen die Feinde Allahs

geschrieben von PI am in Afrika,Islam ist Frieden™,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

schiff-ir [27]Wenn islamophobe PI-Autoren bei Berichten über die somalischen Piraten auch deren Zugehörigkeit zur Religion des Friedens nicht unerwähnt lassen, gibt es Kritik bis in die Reihen unserer Stammleser. Gewöhnliche Kriminelle seien die Piraten, und ihre Verbrechen hätten nun wirklich nichts mit dem Islam zu tun. In Somalia sieht man das anders.

Die Presse [28] berichtet:

Die Entführer des amerikansichen Kapitäns Richard Phillips, der von US-Elitesoldaten befreit worden ist, waren noch keine 20 Jahre alt – dennoch werden sie für mehrere radikale Islamisten als Gotteskrieger gefeiert. Sheik Hassan Abdullahi Turki, der Anführer einer radikalislamischen Guerillagruppe, hatte die Geiselnahme ausdrücklich begrüßt. „Ich kann sagen, dass die Piraten Teil der Mudschaheddin (Gotteskrieger) sind“, sagte er, wenn er auch die Lösegelderpressung der Seeräuber verurteilte. „Sie führen einen Krieg gegen christliche Nationen, die die somalische Küste missbrauchen wollen.“

Ähnlich sieht es Abu Mansur, ein Sprecher der radikalislamischen Al Schabab-Miliz, die von den USA als Terrororganisation eingestuft wird. „Ausländische Mächte wollen das Land teilen und die Piraten schützen die Küste gegen die Feinde Allahs“, sagte er dem Rundfunksender Garowe.

Gestern griffen die muslimischen Verbrecher erneut einen amerikanischen Frachter mit Hilfsgütern für Afrika mit Panzergranaten an. Als die US-Navy zu Hilfe kam, waren die Gangster aber bereits geflohen. Das Wissen um die Verteidigungsbereitschaft amerikanischer Seeleute zeigt Wirkung.

(Spürnase: Bernd von S.)

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Berlin-Mitte: Kein Herz für Kinder

geschrieben von PI am in Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

[29]Der Bezirk Berlin-Mitte hat die für ein Projekt „Berufsförderung durch Eltern“ ausgeschriebenen 10.000,- € lieber an einen rechtsgerichteten türkischen Kulturverein als an ein SOS-Kinderdorf vergeben. Argument [30] des Bezirksbürgermeisters Hanke (Foto, SPD): Es gebe eine „gute Erreichbarkeit der Zielgruppe“ und außerdem könnten so „liberale Kräfte innerhalb der Organisation“ gestärkt werden.

Dass sich der Verein nach einer Studie des Bezirksamts als „Berliner Vertreter der Alperen-Bewegung“ geriert, stört Hanke nicht. Der CDU-Bezirksverordnete Hagen Streb: „Hanke hat sich auch auch erkundigt. Ihm wurde klar mitgeteilt, dass man es mit Rechtsradikalen zu tun hat. Das war kein Versehen, sondern im besten Fall sehende Ignoranz.“

Keine Rolle bei der Mittelvergabe spielte es laut Hanke, dass die fördernde Quartiersmanagerin und ein Leitungs-Mitglied des Kulturvereins eng miteinander verwandt sind . . .

Man stelle sich die öffentliche Förderung deutscher rechtsgerichteter Gruppen mit dem Ziel vor, moderate, liberale oder wahlweise gemäßígte Kräfte innerhalb der Organisation stärken zu wollen…

(Spürnase: Florian G.)

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Türkei in schwerer Wirtschaftskrise

geschrieben von PI am in Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[31] Der Aufbau Deutschlands und der bevorstehende Aufbau Europas [32] hat die Türkei so viel Kraft gekostet, dass es zum Aufbau des eigenen Landes nicht mehr reicht. Das „junge, arbeitsfähige Volk, das mit seiner unbändigen Arbeitskraft jeder Krise trotzt“ (O-Ton Nevzat Er [33], Bürgermeister von Istanbul), muss ein Milliardenpaket des IWF in Anspruch nehmen [34].

Die türkische Regierung hat dem Drängen des Internationalen Währungsfonds (IWF) nachgegeben und eingestanden, dass das Land in einer schweren Rezession steckt. Seit November hatte der IWF verlangt, dass die Regierung Erdogan ein realistisches Budget für 2009 vorlegt. Dies hätte auch eine Revision der sehr optimistischen Prognose für das türkische Wirtschaftswachstum bedeutet.

Wegen der Kommunalwahlen am 29.März war Erdogan dazu nicht bereit und benutzte stattdessen seinen Widerstand gegen nicht näher erklärte „Zumutungen“ des IWF als Wahlkampfargument. Nun hat es Erdogan seinem Stellvertreter Nazim Ekren überlassen, eine neue Prognose zu verkünden. Und siehe da: Die türkische Wirtschaft wird heuer nicht um vier Prozent wachsen, sondern um knapp vier Prozent schrumpfen. Außerdem rechnet die Regierung nun mit 13,5Prozent Arbeitslosen und noch immer mit 7,5 Prozent Inflation. Die Industrieproduktion werde um zehn Prozent zurückgehen.

Hmm… scheint so, als reiche die „unbändigen Arbeitskraft“ des „jungen arbeitsfähigen Volkes“ nicht mal fürs eigene Land.

(Spürnase: Juris P.)

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