Barmer PlatzWie PI gestern berichtete, hat das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag von Pro Köln gegen die von der Polizei verfügte Verlegung des Anti-Islamisierungskongresses vom Kölner Domplatz auf den peripher gelegenen Barmer Platz (Foto) in Köln-Deutz abgelehnt. In der neunseitigen Begründung, die PI vorliegt, argumentieren die Richter mit dem Sicherheitsrisiko durch Gegendemonstranten. Wir haben Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel als juristischen Fachmann um seine Meinung zur Urteilsbegründung gebeten.

Hier seine Antwort:

1. Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln für unzutreffend. Das Gericht verkennt die grundlegenden Richtlinien verfassungsrechtlicher Rechtsprechung. Grundlegend für den vorliegenden Fall ist u.a. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die im Volltext in NJW 2000, 3053 (3056) nachgelesen werden kann. Dort heißt es:

„Der Staat darf nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung – hier von Rechtsextremisten – durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden. Gewalt von „links“ ist keine verfassungsrechtlich hinnehmbare Antwort auf eine Bedrohung der rechtsstaatlichen Ordnung von „rechts“. Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken.“

Gegen diesen Grundsatz hat das VG Köln verstoßen. Auf S. 6 des Beschlusses wird den Veranstaltern vorgeworfen, ihre Wahl des Veranstaltungsortes führe „unweigerlich zu Beeinträchtigungen“ (von Passanten, Gottesdienstbesuchern [des Kölner Doms] und Gewerbetreibenden der Kölner City). Wenn damit die geringfügigen Beeinträchtigungen gemeint wären, die dadurch entstehen, dass es durch die Demonstrationsteilnehmer selbst zu einem erhöhten Personenaufkommen in der Kölner Innenstadt kommt, ist dies verfassungsrechtlich irrelevant und als (zeitlich begrenzte) zwangsläufige Folge jeder Demonstration hinzunehmen. Den unmittelbar vorangehenden Ausführungen des Beschlusses zufolge, versteht das VG Köln jedoch unter den „Beeinträchtigungen“, zu denen die beantragte Veranstaltung „unweigerlich“ führe, diejenigen Störungen, die durch gewaltbereite Gegendemonstranten oder den Schutz vor diesen verursacht werden könnten.

Damit macht das Gericht die Veranstalter für Störungen Dritter verantwortlich und sieht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit aufgrund möglicher Gewaltbereitschaft Dritter als gerechtfertigt an, statt in erster Linie die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen. Das VG Köln verkennt damit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

2. Lediglich ausnahmsweise und nur unter den ganz besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes kann es gerechtfertigt sein, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine drohende Gefahr auf andere Weise abzuwehren.

In dem Beschluß des VG Köln wird dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf gestellt. Zwar finden sich in der Begründung des Beschlusses auch Formulierungen, wonach das Gericht auch den ungehinderten Zugang zur Veranstaltung als schützenswert ansieht. Diese erscheinen jedoch eher floskelhaft und sollen offenbar als Alibi dienen. Der Schwerpunkt der Ausführungen befasst sich mit dem Schutz der Rechtsgüter Dritter, dem Zugreiseverkehr, den Zugang zum Kölner Dom und dem ungetrübten Einkaufsvergnügen in der Kölner City. Die Versammlungsfreiheit hat danach für das Gericht scheinbar nachrangige Bedeutung. Der Staat ist, wenn zu erwartende Störungen von Dritten und nicht der geplanten Veranstaltung ausgehen, zuvor und in erster Linie verpflichtet, die Ausübung der Versammlungsfreiheit zu schützen.

3. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verkennt das VG Köln auch, soweit es die Wahl des Veranstaltungsortes als vermeintlich nicht gerechtfertigt beurteilt (S. 5 f.). Der Grundrechtsschutz schließt auch die Wahl des Veranstaltungsortes ein, BVerfGE 69, 315, 343 (Brokdorf). Es ist selbstverständlich, dass die Wahl des Ortes auch von der Frage abhängt, wie und ob die Veranstaltung wahrgenommen werden kann. Es ist daher legitim und vom Grundrechtsschutz umfasst, wenn ein Ort gewählt wird, der ein bestimmtes Maß an Aufmerksamkeit gewährleistet.

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72 KOMMENTARE

  1. Ich bin ja Gespannt auf die letztinstanzliche Entscheidung ! Selbst die NPD hat bisher fast alles was Demos betrift durchgekriegt !
    Trotz aller Wiederstände die von der letzten instanz meist Abgeschmettert wurden!
    Ich hoffe nur das diesmal wirklich viele kommen!

    Alles zum Anti-Islamisierungskongress

    Gruß Andre

  2. ich verfolge den „Prozess“ mit Neugierde. Ich hoffe doch sehr auf ein Berufungsverfahren.

    Was ist wichtiger, ein vergnügliches Einkaufen oder eine Demonstration? Kann „Shopping“ noch nicht als Grundrecht ausmachen.

    Pfui Spucke dem Kölner Klüngel !

  3. #2 Die Realitaet (15. Apr 2009 17:30)

    Ach … das waren noch Media Markt Werbungen mit Joachim Steinhöfel!

    Die beste war, als er in der Umkleidekabine einer Football(?)-Mannschaft nach deren „Schnäppchen“ sucht und die ihn verprügeln wollen.

  4. Ich kenne Herrn Joachim Steinhöfel noch aus seiner Radiozeit bis zu 18:30 Uhr bei RTL.
    Bis heute bin ich sein größter Fan.
    Wortgewandt, intelligent und direkt.
    Joachim Steinhöfel müßte in die Politik gehen!

  5. Steinhöfel hat im Übrigen auch ein außergewöhnliches Redetalent. Er möge sich verpflichtet fühlen, sich über diese Stellungnahme hinaus für Pro zu engagieren.

  6. Das KVG begründet seine Entscheidung „mit dem Sicherheitsrisiko durch Gegendemonstranten“. Es scheint kaum Jemand zu bemerken, in welche Richtung sich dieses Land durch solche skandalösen Entscheidungen bewegt. Mit dieser Begründung lassen sich sehr, sehr viele Demonstrationen verbieten.

    Während der linke Mob z. B. regelmässig in Berlin am 01. Mai während genehmigter „Demonstrationen“ Menschen verletzt, Autos und anderes abfackelt usw., entscheiden deutsche Verwaltungsgerichte wie jetzt in Köln. Unglaublich – aber um so wahrer!

  7. Es bedarf keines Experten, um zu erkennen, daß das Verbot unrechtmäßig und die Begründung dafür haarsträubend ist. Aber sowas ist Usus in Diktaturen. Politisch Unliebsame werden mit ALLEN Mitteln, Rechtsbeugung eingeschlossen, mattgesetzt.

  8. Und ich verwette meine Schwiegermutter, dass am gleichen Tag vor dem Dom eine Gegendemonstration vom Türkenfritz und seinen Schlägertrupps stattfinden darf!

  9. Es gibt wohl kaum ein Grundrecht, das den Machthabern dermaßen zuwider ist wie das Demonstrations- und Versammlungsrecht.

    Die Versuche, dieses Grundrecht materiell auszuhebeln, nehmen kein Ende.

    Eine linke Seite beschwert sich:

    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Einschränkung_der_Versammlungsfreiheit

    Ich meine, es ist richtig, daß die Grundrechte für alle gelten. Ob man links oder rechts oder sonstwas ist: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, zu akzeptieren, daß die Grundrechte auch dem Gegner zustehen.

  10. Beisicht bringt es in der aktuellen Meldung von Pro Köln auf den Punkt: Das Recht soll also dem Unrecht weichen.
    Wobei ich es eigentlich gar nicht nachvollziehen kann, was an diesem mickrigen Roncalliplatz am Dom so begehrenswert sein soll, aber ich bin ja auch kein Kölner.

    OT: Pro Köln schafft es wahrscheinlich nicht, die Millionenstadt komplett mit Flugblättern zu versorgen, so daß mancher Wähler nur die Medienhetze als Information zur Verfügung hat. Wer mal beim Verteilen helfen kann, melde sich bei Pro Köln.

  11. Wer ist der Vorgesetzte des Verwaltungsgerichts…?
    Doch das Justizministerium von NRW…!!!

    Da dieses über die Justiz weisungsbefugt ist, erübrigt sich jedes weitere Kommentar,..

    Bananenrepublik, es wird immer schlimmer,…

  12. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Weil eine radikale Randgruppe randalieren und zerstören könnte, wird das Recht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben. Wo bin ich eigentlich? Kann man den irregeleiteten und gewaltbereiten Mob nicht einspererren?

  13. http://www.derwesten.de/nachrichten/2009/4/15/news-117172328/detail.html

    Religion soll kein Hindernis für die Klassenfahrt sein
    Nachrichten
    Düsseldorf. Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will die Teilnahme von Kindern an schulischen Gemeinschaftsveranstaltungen wie Klassenfahrten oder Wandertagen verbindlich machen. Man wolle nicht länger hinnehmen, dass Eltern ihren Kindern die Teilnahme aus religiösen Gründen verweigern.

    Mit dem Besuch von schulischen Gemeinschaftsveranstaltungen leiste die kinder ihre Schulpflicht ab. Warum diese jetzt verplichtend sein sollen, ist mir schleierhaft. Was waren die den vorher? Etwa ein „Wahlfach“ oder eine beliebige Vortragsveranstaltung die man , wie an den Hochschulen besuchen kann oder nicht.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass sich die NRW-CDU langsam wieder in Richtung Grundwerte orientiert- schließlich bekommt Pro-NRW ständig Zulauf von entäuschten konservative CDU-Mitgliedern wie ich es in der letzen Wochen persönlich mitbekam.

  14. was man jetzt machen kann? man kann eine

    „fortsetzungsfeststellungsklage“ einreichen mit der begründung das wiederholungsgefahr besteht rechtswidrig vom domplatz verwiesen zu werden obwohl die demo angemeldet ist

    sollte diese erfolgreich sein ist die verwaltung an das urteil gebunden.

    NIE UND NIMMER WIRD DAS VERWALTUNGSGERICHT KÖLN DEN KLÄGERN RECHT GEBEN

    das wäre zu peinlich. die entscheidung der verwaltung war rein politisch motiviert…das amt hatte eben keinen bock auf pro köln – ende der durchsage

    ohnehin sind nur ca 10% aller verwatungsrechtlichen klaghen erfolgreich

    vor dem oberverwaltungsgericht oder dem bundesverwaltungsgericht stehen die chancen sehr viel besser angesichts des von RA steinhöfel zitierten vielbeachteten und auch mir bekannten (examen 2002) urteils aus dem jahre 2000

    needless to say…kostet geld und dauert ewig

    mann bin ich froh nicht in köln zu wohnen

  15. ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob man gegen eine entscheidung des VG köln wieder beim VG köln fortsetzungsfeststellungsklage einreichen kann (und dann andere richter entscheiden) oder eine instanz höher gehen soll

    mir auch scheissegal..ich wohne in london

  16. Für den Kongress brauchen wir eine israelische und eine amerikanische Delegation, dann wollen wir mal sehen, ob die Polizei Juden den Zutritt zu einer demokratischen Kundgebung verwehrt!

  17. @ #19 knitting.for.palestine. (15. Apr 2009 18:26)

    Es folgt nun das Landes, dann das Bundesgericht.Dürfte auch als Eilantrag gehen.

    Wenn es die NPD so gut wie immer schafft eine Demo aufzuziehen, schafft es pro-K erst recht.

    Denke mir allerdings das der Demozug in dem Rahmen nicht stattfinden wird, aber es wieder auf den Heumarkt rausläuft.

  18. Zu OT. 16#
    Laut Insiderkreisen aus den Vatikan (Besuch des Papstes muslimischer Länder)
    und auch scheints hat Obama in manchen Dingen mit den hohen islamischen
    Füherern Klartext geredet, tut sich was, in richtung Respekt anderer Religionen,
    vor allem macht Saudi-Arabien einen positiven Anfang, man kann nur hoffen, das dies auch die Muslime in Europa zu Denken gibt

  19. Wenn die Polizei von einer solchen Gefahrenlage im Vorfeld ausgeht, dann sollte sie ihre Konflikthelfer einsetzen, die den Linksextremisten dann gut zureden!! Anschließend singen der Polizeipräsident, der OB Schramma und die Konflikthelfer die Internationale!

  20. …und wenn die Polizei all ihre „Polizeipsychologen“ noch einsetzt, um die Linksextremisten zu beruhigen, dann wird sich die Gefahrenlage sicherlich entschärfen!

  21. Als Nichtjurist kann ich nicht beurteilen, ob nun Herr Steinhöfel oder das Verwaltungsgericht recht hat. Aber eines ist klar: Mit der Begründung des Verwaltungsgericht kann man nun auch die oft stattfindenden islamistischen oder linksextremen „Demonstrationen“ vergessen. Das ist doch was!

  22. Für den Kongress brauchen wir eine israelische und eine amerikanische Delegation, dann wollen wir mal sehen, ob die Polizei Juden den Zutritt zu einer demokratischen Kundgebung verwehrt!

    Sorry, Mr. Washington, aber dachten Sie wirklich, die Kölner Bu… Polizisten wären anders als die in Duisburg? Die werden glatt der Delegation die Israel- Flagge aus der Hand reißen und die Antifa wird diese unter Gejohle und Schwenken ihrer Pallitücher dann auf der Domplatte verbrennen.
    Traurige Realität in D 2009.

  23. #14 banania (15. Apr 2009 18:11)

    Wer ist der Vorgesetzte des Verwaltungsgerichts…?

    Als nächstes kommt das OVG!

    Und die gucken nicht links – rechts!

    Die gucken nur Recht – Unrecht!

    Damit müsste das Verbot gekippt sein, was aber ncihts besagt!

    Bei uns durften die Rechten laut Gericht auch am 11. April demonstrieren.

    Da haben sich ein paar Linke auf eine Brücke gesetzt und schon war die Rechtsdemo verboten!

    So einfach geht das!

    Ach so und natürlich haben die Linksradikalen auch Rabatz gemacht, das liest man aber nur in der BILD1

    Linksradikale prügeln sich mit der Polizei!

    In der örtlichen Presse kein Wort von den Ausschreitungen, natürlich! Man hat ja gemeinsam 160 Rechte verjagt! Egal mit welchen Mitteln – Erfolg ist Erfolg!

    Ging folgendermaßen….die Polizei sacht, tut uns Leid, ihr könnt nicht mehr eure Route gehen!!

    Die Rechten wollen wir aber!

    Die Polizei: Demo aufgelöst und die Aufnahme von über 150 Personalien der Rechten!

    Brave new world

  24. #21 knitting.for.palestine. (15. Apr 2009 18:23)

    needless to say…kostet geld und dauert ewig

    Nöö, wenn Du vor OVG gewinnst, kostet nix!!! Und den nötigen Anwalt hat proköln!

    dauert ewig…nöööööööö

    Das geht Ratzfatz – Eilentscheidung innerhalb von 24 Stunden, wenn nötig!

    Iss hier so gegangen, hat aber den Demonstranten, wie ich oben schrieb, nicht viel genutzt!

  25. Mit so einer Begründung könnte man ja alles verbieten, genug linke und muselmanische Krawallmacher finden sich ja zu jedem Anlass.

  26. #9 Ingmar:

    „Es bedarf keines Experten, um zu erkennen, daß das Verbot unrechtmäßig und die Begründung dafür haarsträubend ist. Aber sowas ist Usus in Diktaturen. Politisch Unliebsame werden mit ALLEN Mitteln, Rechtsbeugung eingeschlossen, mattgesetzt.

    Exakt DAS war und ist auch mein grundlegender Gedanke bei dieser Sache: Die Argumentaton des Gerichts ist völlig absurd.

    „Leider darf die SPD ihre Versammlung hier oder da nicht abhalten, weil die Gefahr besteht, dass ultrarechte Kampfgruppen sich provoziert fühlen und durch Handgranatenwürfe die öffentliche Sicherheit gefährden.“

    Kein Gericht würde SOWAS verzapfen, aber Pro Köln kommt man damit, dass Kommunisten ausrasten könnten, und um die nicht zu reizen, bleibt man als Pro Köln am besten zuhause.

    Das ist die reinste Gesinnungsdiktatur. Köln hat sich einen strengen Islam verdient!

    Weg mit Karneval und Kölsch! Ilhämdüllillah! 😉

  27. #36 Erich H.:

    „Mit so einer Begründung könnte man ja alles verbieten, genug linke und muselmanische Krawallmacher finden sich ja zu jedem Anlass.

    Yepp – exakt auf den Punkt gebracht!

  28. wieso?

    eilantrag geht doch nur bei „drohender gefahr“ der rechtsverletzung

    nun ist die gefahr aber schon vorüber, die verwaltung und das VG köln haben das grundrecht der antragsteller aus Art8 verletzt

    einen eil-fortsetzungsfeststellungsantrag gibt es doch nicht oder? oder doch? habe es vergessen

    seit 2001 kein deutsches verwaltungsrecht mehr gelernt sorry

    naja und nix kosten tut es nur wenn man gewinnt oder?

  29. #17 Pinky

    Weil eine radikale Randgruppe randalieren und zerstören könnte, wird das Recht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben.

    Wenn wenigstens diejenigen, die die Demonstration (in der Presse wird es sicher wieder nur „Aufmarsch“ heißen) beantragt haben, die Probleme machen würden, dann könnte man das Verbot ja noch nachvollziehen. Aber die Demo wird verboten, weil die Gegendemonstranten(!) Krawall machen könnten. Absolut hirnrissig! Auf diese Weise können die Antifanten bestimmen, wer demonstrieren darf und wer nicht.

  30. Traurig ist dass unsereins Tag und Nacht arbeitet um diesen Staat am Leben zu halten um dann gegenüber diesen Berufsfaulenzern diskriminiert und der Bürgerrechte beraubt zu werden. Schande über die Verantwortlichen!

  31. #28 Leeve Jung

    Nö. Es existiert ja keine gewalttätige Bedrohung von rechter Seite.

    Das Demonstartionsrecht gilt nur, sofern linke oder muslimische Gewaltgruppen dies absegnen. Haben sie was dagegen, gibts Krawall, und der Staat schützt nicht die Demonstration, sondern verbietet sie. Möchte nicht wissen, was los wäre, wenn linke Demos verboten würden, weil Rechte Krawall ankündigen, oder die Polizei z.B. Anti-NPD-Fahnen mit dem Argument entfernt, dass man ja nur provozieren wolle und ja weiß, dass NPD-Anhänger leicht reizbar sind.

    Gewalt und Gewaltbereitschaft entscheidet, nicht das Gesetz. Offenbar ist der deutsche Staat im Jahre 2009 überfordert, eine Demonstration zu schützen. Wie gesagt, käme die NPD dahinter und würde dies auch ausnutzen, Prost Mahlzeit. Die Antifa machts vor.

  32. Das ist doch wirklich unglaublich.
    Wie bei Neandertal.
    Wer die kleinere Keule hat, muss dem mit der gröBeren Keule weichen ?
    Daraus muss ich logischerweise schlieBen, dass man mich Bürger dazu ermutigt, radikal zu werden, um zu erreichen, was ich will.
    Kann mir mal jemand erklären, wie man so etwas der Jugend erklären soll ?

  33. #19 Schlernhexe (15. Apr 2009 18:17)

    Islam-Sensation: Saudi-Arabien will stoppen Ehen unter 16 Jahren
    Wenn dieses Gesetz sollte durchgeführt werden, wird sicherlich eine Verschiebung
    in der Geschichte des modernen Islam sein:

    Auf den Dolomitengeist-Blog ist immer Verlass, neueste Top-Nachrichten in Deutsch
    am schnellsten dort verfügbar.
    Erst mal ein par Tage danach , wenn deutsche Medien dort gelesen haben, greifen sie auch dann diese Meldungen auf, die meisten fangen schon an abzushreiben, wie Akte Islam vor kurzem , ohne Quellenhinweis.
    Aber trozdem , bravo!!! weitermachen.

  34. #39 knitting.for.palestine. (15. Apr 2009 19:11)

    Hier bei der NPD war es auch kein Eilverfahren!

    VG sachte, die dürfen nicht!

    OVG sachte, Recht auf Meinungsfreiheit und demonstration wiecht höher als Ostersamstag usw…..

    Das war lange geklärt bevor der 11. April kam!

    Und rechtlich für die Rechten (obwohl es NPDler waren)!

    Ich denke, das OVG wird das Verbot kippen, oder der VGH Münster, aber dann passiert das gleiche wie hier: Demo hier geht nicht, und dann gildet es geschickt zu agieren!

    Wenn man sacht man will da demonstrieren ist die Demo flugs zu Ende wie bei uns hier!

    Denke proköln ist nicht halb so blöd wie die Neonazis hier, die wollen als nächstes eine Demo „Gegen die Polizeigewalt“ hier ausführen…damit machen die sich noch lächerlicher als sie schon sind!

    Das Demonstrationsrecht ist nur noch eine Hülse!

    Die Polizei und die Politik ist nicht gewillt dieses Recht durchzusetzen…..

    Ich denke, das wird dann irgendwann vor Gericht entschieden, ob und wie weit Poltik und Polizei das Demonstrationsrecht durchsetzen müssen!!

  35. #2 Bundespopel

    Schön und gut.

    Aber wer kippt den Beschluß des VG Köln ?

    Gute Frage.
    Bestimmt nicht der Mediamarkt-Empörungsbeauftragte Steinhöfel.
    Ein solider Anwalt tritt nicht als Werbekasper auf, sondern wird fachlich tätig. In dem Fall für ProKöln. Juristische Windeier können ja bei Richterin Salesch Öffentlichkeit genießen.

    Was für eine Meinung nun Herr Steinhöfel hat, wird das Verbot der Kundgebung in zentraler Lage nicht im Geringsten erschüttern.
    Wenn niemand dagegen klagt, bleibt es eben so.

  36. naja..

    jedenfalls ein eilantrag geht meines erachtens jetzt nicht mehr da der zeitpunkt der demo ja schon vorbei ist

    ich schätze auch das OVG und der NRW-verwaltungsgerichtshof werden angesichts der politischen stimmung in NRW bemüht sein es beim ergebnis zu belassen

    das BVG wird es wohl nicht dabei belassen aber bis die sich damit beschäftigen wird zeit vergehen.

    wie es mit eilanträgen zum BVG aussieht für den fall eines erneuten kongresses, das weiss ich jetzt nicht mehr.

    viel spass noch euch und euren anwälten!

  37. @Knitting for Palestine:
    <blockquotejedenfalls ein eilantrag geht meines erachtens jetzt nicht mehr da der zeitpunkt der demo ja schon vorbei

    ähm, du weißt schon, dass es bei der Klage um die Demo am 9. Mai geht, oder?

    Das heißt, dass der Verwaltungsakt hat sich eben noch nicht erledigt hat, da die Auflage der Behörde (Demo ja, aber nur am Barmer Platz) ja immer noch wirksam ist und das in der Zukunft liegende Ereignis (Demonstration) immer noch stattfinden kann. Fortsetzungsfeststellungsklage nach §113 Abs. I S. 2 VwGo ist daher nicht statthaft. Statthafte Klageart gegen die Auflage ist immer noch die Anfechtungsklage. Und bei einer solchen ist auch ein EIlantrag bei der nächsthöheren Instanz zulässig…

  38. ahh nee ich dachte die demo wäre für heute gewesen

    na denn viel spass mit §85 antrag

    und viel glück

  39. Das Ganze folgt doch nur dem Tenor des Polizei-Urteils in Duisburg, nach dem es inzwischen verboten ist, bei Demonstrationen zur Unterstützung der sogenannten ‚Palästinenser‘ rechtsradikale Israel-Fahnen zu zeigen.

  40. #50 Fensterzu:

    Hast du iwo nen Link zu dem Urteil, nen Zeitungsartikel oder sowas? würde mich echt mal interessieren. wenn das Urteil tatsächlich so ausgefallen ist, ist das heftig.

    Aber naja, in der BRD verwundert mich garnichts mehr

  41. @ #51 mullah-milch

    Hallo und Verzeihung für meinen Gag, deswegen habe ich ‚Polizei-Urteil‘ geschrieben, ein Gerichtsurteil dazu gibt es nicht! Aber bei einer Pro-‚Palästinenser‘-Demonstration ind Duisburg hat die Polizei eine Israel-Fahne aus einer verschlossenen Wohnung im 3. Stock entfernt, um die Demonstranten nicht zu verärgern, die das Haus wegen der Fahne mit Steinen beworfen hatten. Auch da wurde wieder das Rechtmäßige sozusagen verboten, weil andere unrechtmäßig Gewalt ausgeübt hattten.

    http://www.pi-news.net/2009/01/zdj-protestiert-gegen-abgehaengte-israel-fahne/

    http://www.youtube.com/watch?v=YkHdSl70aNA

  42. Das erste Gefecht wird juristisch entschieden;

    das zweite auf der Straße,

    das dritte in den Parlamenten;

  43. Das VG Köln haben nicht nur das Grundrecht der Antragsteller aus Art8 verletzt, sondern nach Art des Strafrechts der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, vorsätzliche Rechtsbeugung begangen und damit Strafbar gemacht.
    So betrachte ich das VG Köln als keine Institution einer verfassungsmäßigen Rechtssprechung, sondern als eine welche Beihilfe von Staatsverbrechen schützen. Diese Richter gehören ins Gefängnis und ihren Beruf aberkannt.
    Man sollte diese Leute auch noch die Staatsbürgerschaft aberkennen.

  44. Willkommen im Jahr 1933! Juden wird es demnaechst wohl auch nicht mehr erlaubt, frei herumzulaufen, weil sie damit ja gewisse Dauerbeleidigte provozieren koennten.

    Sie sind immer noch unter uns, die Gehilfen der Gestapo, der Stasi, …

  45. #52 Fensterzu:

    Ja, die Story kenne ich. Les nit zum ersten Mal PI, auch wenn ich bisher eher wenig im Komentarbereich in Erscheinung getreten bin;-)

    Ich dachte nur, es hätte zu dem Fall vllt. schon ein rechtskräftiges Urteil gegeben. Der Student (war er glaube ich), der die Flagge(n) rausgehängt hatte, hat mal im Interview gesagt, er wolle sich einen Anwalt nehmen. Von daher hatte ich gedacht, anhand deiner Äußerung habe ich allerdings angenommen, es würde mittlerweile ein (Skandal-)Urteil zu dem Duisburger Flaggenfall existieren…

  46. Korrektur zu meinem Kommentar 15. Apr 2009 23:15:

    Statt „Mediamarkt“ muss es „Mediamärkten“ heißen.

  47. OT

    Barino spricht gerade Klartext zum Islam bei Stern TV und das zur second Primtime, na wenn das mal nicht absolut Autobahn ist….

  48. Ist das nicht eine Neuauflage von Brüssel..?

    letztentlich bedeutet es ein Demonstrationsverbot in jeder Region Europas wo ein kritischer Prozentsatz von Demokratiegegnern versammelt ist.

    Die Demokraten schaffen sich selbst ab. Nackte Gewalt gewinnt immer. Der schwarze Block marschiert vermummt in Schwarzer Uniform geschlossen unter Polizeigeleitschutz zur Kritallnacht. Arbeits Schaftstiefel mit Stahlkappe wird der neue Modehit.

    Es wird nicht mehr lange dauern bis jemanden aus dem vierten Stock vor lauter Schreck der Cocktail aus der Hand fällt.
    Verflixt wo ist meine Coladose? Den Ring hab ich noch am Finger.

  49. Das habe ich gestern bereits kürzer gepostet:

    #73 Ausgewanderter (15. Apr 2009 06:11) #8 Eichbaum (14. Apr 2009 22:11)

    So sei insbesondere zu befürchten, dass der in unmittelbarer Nähe des Roncalliplatzes gelegene Hauptbahnhof, der täglich von etwa 250 000 Besuchern frequentiert wird, stillgelegt werden müsse mit unabsehbaren Auswirkungen für den deutschen und europäischen Bahnverkehr.

    Schlagt mich meinetwegen, aber die Argumentation kann ich nachvollziehen. Das liegt natürlich nicht an Pro Köln, sondern an den Gegendemonstranten. Die Richter wissen, was auf Köln zukommen könnte.

    Ist für mich offengestanden nicht nachvollziehbar, denn:

    Der verbotene Platz am Kölner Dom wird regelmäßig von Linken, türkischen Rechtsextremisten, kurdischen Terroranhängern und arabischen Antisemiten für Kundgebungen mit bis zu 20.000 Teilnehmern genutzt.

    Das sind bis zu zehn Mal soviele wie bei PK!

    Warum fanden letzten September die Krawalle statt? Weil Türken-Fritz und Konsorten ungeniert gehetzt und die Krawallos zum Kommen aufgeforder hat. Damit setzten er und seine Brüder im Geiste die Ursache dafür.

    Weil die Polizei nicht, wie es ihre Aufgabe ist, für Sicherheit und Ordnung sorgte (das wäre übrigens schon profilaktische Behinderung bei der Einreise), sondern die Chaoten gewähren ließ. Es lassen sich beliebig Gründe hinzufügen.

    http://www.pi-news.net/2009/04/koeln-soll-rechtsfreie-zone-bleiben/?wpc=all#comments

  50. #17 Pinky (15. Apr 2009 18:12)

    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Weil eine radikale Randgruppe randalieren und zerstören könnte, wird das Recht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben. Wo bin ich eigentlich? Kann man den irregeleiteten und gewaltbereiten Mob nicht einspererren?

    Man kann den namentlich bekannten Randalierern für Köln einen Platzverweis erteilen, also ein komplettes Einreiseverbot für den Zeitraum der Demonstration. Kommen sie dennoch, kann man sie auch solange einsperren. Wenn man denn nur wollte!

  51. #45 Koltschak (15. Apr 2009 19:23) #39 knitting.for.palestine. (15. Apr 2009 19:11)

    Hier bei der NPD war es auch kein Eilverfahren!

    VG sachte, die dürfen nicht!

    OVG sachte, Recht auf Meinungsfreiheit und demonstration wiecht höher als Ostersamstag usw…..

    Das war lange geklärt bevor der 11. April kam!

    Und rechtlich für die Rechten (obwohl es NPDler waren)!

    Ich denke, das OVG wird das Verbot kippen, oder der VGH Münster, aber dann passiert das gleiche wie hier: Demo hier geht nicht, und dann gildet es geschickt zu agieren!

    Ja, es wird das Urteil kippen. Denn es muß. Im Gegensatz zum Untergericht ist das Obergericht an obergerichtliche Rechtsprechung gebunden, hier die zitierte des BVerfG (§ 121 II. GVG).

    #48 mullah-milch (15. Apr 2009 20:15) @Knitting for Palestine:jedenfalls ein

    eilantrag geht meines erachtens jetzt nicht mehr da der zeitpunkt der demo ja schon vorbei

    ähm, du weißt schon, dass es bei der Klage um die Demo am 9. Mai geht, oder?

    Ich weiß ja nicht was der Zerknitterte „studiert“ hat, aber Jura auf gar keinen Fall – außer eventuell einem Brettergymnasium.

    Wie ist denn der Fall gelagert? Es wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, die nun durch die untere Instanz mit einem Urteil beendet wurde. Gegen Urteile geht man mit was an? Richtig, mit der Berufung. Es bleibt das gesamte Verfahren über eine Eilsache.

    Und dann war da oben noch so eine Lahnummer – wer denn gegen das Urteil vorgehen solle. Da schlägt man doch nur die Hände über dem Kopf zusammen. Die linken Horden vielleicht?!

  52. #34 Koltschak (15. Apr 2009 18:54)
    #14 banania (15. Apr 2009 18:11)

    Wer ist der Vorgesetzte des Verwaltungsgerichts…?

    Als nächstes kommt das OVG!

    Und die gucken nicht links – rechts!

    Die gucken nur Recht – Unrecht!
    °°°°°°°°°°°°°°°°
    Denkst Du,…*lol*…die gleichen Vorgesetzten, auch bei denen ist das Land Dienstherr,..und die gleiche „Vorgehensweise“!!!
    …kenne ich aus eigener Erfahrung!!

    Verwaltungsgericht = Gericht FÜR die Verwaltung,..!!!
    so schauts aus,..!

  53. @ ausgewanderter

    wieso? ich habe mich nur über den zeitpunkt der demo geirrt.

  54. @ ausgewanderter

    „Ja, es wird das Urteil kippen. Denn es muß. Im Gegensatz zum Untergericht ist das Obergericht an obergerichtliche Rechtsprechung gebunden, hier die zitierte des BVerfG (§ 121 II. GVG).“

    –> was redest du denn für einen mega-schwachsinn?

    untergericht? obergericht? gibt es nicht und alle gerichte sind an BverfG gebunden du hirni

    du bist bestimmt so ein tattergreis auf mallorca der schon in den 70 ern ein scheiss anwalt war

  55. #68 knitting.for.palestine. (16. Apr 2009 09:49) @ ausgewanderter

    “Ja, es wird das Urteil kippen. Denn es muß. Im Gegensatz zum Untergericht ist das Obergericht an obergerichtliche Rechtsprechung gebunden, hier die zitierte des BVerfG (§ 121 II. GVG).”

    –> was redest du denn für einen mega-schwachsinn?

    untergericht? obergericht? gibt es nicht und alle gerichte sind an BverfG gebunden du hirni

    du bist bestimmt so ein tattergreis auf mallorca der schon in den 70 ern ein scheiss anwalt war

    Sagte ich doch: Jura à la Brettergymnasium! Den Schwachsinn laberst Du!

    Hättest Du auch nur einen Blick in Fachliteratur getan, dann wüßtest Du, daß Juristen unter UnterGerichten (auch Tatsacheninstanz) und Obergerichten (Rechtsmittelinstanz) unterscheidet. Sie stehen also in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung. Darum die Begriffe.

    Ein Blick in § 121 II. GVG belehrt Dich eines Besseren. Da steht klipp und klar, wer gebunden ist. Ein Untergericht ist gut beraten, sich an obergerichtlicher Rechtsprechung zu orientieren, aber nicht verpflichtet – sie im vorliegenden Fall.

    Die Mutmaßung, die Kundgebung habe bereits stattgefunden, ist nur ein weiterer schlagender Beweis für Deine Unkenntnis schon im Tatsächlichen.

    Bei Deiner „Argumentation“ beschleicht einen das Gefühl daß hier ein Linker herumgeristert.

    In den 70ern bin ich aus der Schule entlassen worden. Und jetzt lebe ich weit weg von Europa. Viele hier bei PI wissen wo.

  56. sorry ich vermag dir nicht zu folgen, werter ausgewanderter

    im uebrigen bin ich politisch zuverlaessig

    also aus dem GVG ergibt sich das nicht. meintest du vielleicht ein anderes gesetz?

    immer schoen sparsam mit den beschimpfungen, ich habe damit nicht angefangen

    Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) » Achter Titel. Oberlandesgerichte

    § 121.

    (1) Die Oberlandesgerichte sind in Strafsachen ferner zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:
    1. der Revision gegen
    a) die mit der Berufung nicht anfechtbaren Urteile des Strafrichters;
    b) die Berufungsurteile der kleinen und großen Strafkammern;
    c) die Urteile des Landgerichts im ersten Rechtszug, wenn die Revision ausschließlich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird;
    2. der Beschwerde gegen strafrichterliche Entscheidungen, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammern oder des Bundesgerichtshofes begründet ist;
    3. der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern nach den §§ 116, 138 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes.

    (2) Will ein Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung nach Absatz 1 Nr. 1 a oder b von einer nach dem 1. April 1950 ergangenen, bei seiner Entscheidung nach Absatz 1 Nr. 3 von einer nach dem 1. Januar 1977 ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes abweichen, so hat es die Sache diesem vorzulegen.

  57. jetzt mal im ernst, das BVerfG bindet die verwaltung, das amtsgericht und verwaltungsgericht

    hoer auf mich zu beschimpfen

    ich habe mich geirrt was den zeitpubkt der demo anging und deswegen gedacht der VA habe sich erledigt. hat er nicht, also werden die auflagen angefochten bei der naechsthoeheren instanz, im eilverfahren da wenig zeit bleibt bis 9.5.

    es gruesst dich herzlichst

    KFP

  58. UND HIER DER TODESSTOSS FUER MR AUSGEWANDERTER
    SCHOEN HINSETZEN MUND HALTEN UND NICHT RUMZAPPELN

    § 31 BVerfGG:
    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
    (2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als für mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

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