Weil er seiner Ex-Frau auf offener Straße vor den Augen der gemeinsamen kleinen Tochter mehrmals eine abgebrochene Flasche ins Gesicht stieß, ist ein 46 Jahre alter Türke zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Berücksichtigung eines Verbotsirrtums also noch möglich. Schließlich wollte der Mann sich nur rächen. Niemand hat ihm gesagt, dass sowas hier verboten …

(Karikatur: Wiedenroth, Spürnase: John A.)

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59 KOMMENTARE

  1. Das erinnert mich an den Film „Pans Labyrinth“, der zur Zeit des Franco-Faschismus in Spanien spielt. In einer Szene schlägt ein sadistischer Offizier einem Bauern so lange eine Flasche ins Gesicht, bis dieser tot ist.

    Der Mann wusste damals vielleicht ja auch nicht, dass das, was er macht, falsch ist, und sollte daher von uns Heutigen nicht verurteilt werden. (Achtung: Der letzte Satz enthält möglicherweise Sarkasmus. Lesen Sie ihn bitte noch einmal.)

  2. „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ gilt also nur für Deutsche. Das ist die rassistischste Justiz seit ´45.

  3. Das kann alles nicht mehr wahrsein !

    Justicia wird jeden Tag von AnhängerInnen der

    Bündnis68/Die bekifften und

    SED/MauermörderInnen Sekte

    vergewaltigt und alle schauen zu !

  4. Wenn man das Wort Verbotsirrtum durch Verbotsirrsinn ersetzt, kann man die Deutsche 68er-Justitz wieder intellektuell erfassen.

    Es sind einfach Irre, die sich da bei Deutschen Gerichten austoben.

  5. Wie??? Darf man seiner Frau nicht das Gesicht zerschneiden???
    Bei PI lernt man täglich etwas dazu.

  6. Sauerland-Gruppe: „Der Prozess kostet 500 000 Euro, und wenn die das Gefühl haben, einer von uns habe Geld,dann werden die das auch von uns verlangen“
    Sauerland-Gruppe sorgt sich um Tantiemen für Buch von einem Mitglied.
    Mehr:
    http://fredalanmedforth.blogspot.com/

  7. Da es sich nicht um einen Mord handelt, sind 12 Jahre Gefängnis meiner Ansicht nach nicht zu wenig – sofern nicht ein Großteil davon zur Bewährung ausgesetzt wird. Nach der Haft sollte der Täter unverzüglich abgeschoben werden.

  8. Vielleicht sollten wir selber mal ein paar falsche Richter richten; aber so wie’s recht ist. Wer Mörder leben lässt soll sterben. Feiges, heuchlerisches Satanistenschweinepack!!

  9. Im Grunde müssen nunmehr alle Fälle des Bundesverfassungsgerichtes, die zu einer Urteilsfindung unter Beteiligung des Hassemer geführt haben, neu aufgerollt werden.

    Wer bei kaltblütigem, niederträchtigem Mord einen Verbotsirrtum geltend machen will, dessen Qualifikation ist ernsthaft in Frage gestellt.

    So was mag beim Schariagericht durchgehen, aber nicht beim Bundesverfassungsgericht.

  10. Wenn ich derartiges lese, dann frage ich mich, wann welcher Strafminderungsgrund für Terrorakte gesucht und gefunden wird!?!?
    Einige Auslegungen eines bestimmten Buches wären dabei sehr hilfreich!

  11. Das gute alte deutsche Sprichwort: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, scheint wohl nur für Deutsche zu gelten? Tatsächlich kann sich niemand darauf berufen, irgendetwas nicht gewußt zu haben und deshalb diese Straftat oder Gesetzesübertretung begangen zu haben! Aber für unsere Muselmänner kann man das wenigstens in Erwägung ziehen!

  12. Ein Verbotsirrtum in diesem Sinne könnte allenfalls dann vorliegen, wenn so ein Täter eine Tat als Ausländer bei kurzfristigem Aufenthalt auf deutschem Boden begeht, die in seinem Heimatland nicht oder nur geringfügig bestraft wird. Gehört der Täter zur deutschen Wohnbevölkerung, ist der Vorbehalt des Verbotsirrtums von vornherein nicht gegeben, da davon auszugehen ist, das er mit der Rechtsordnung seines Gastlandes vertraut ist. Nun dürfte in der Jurisdiktion jedes Landes eine Gewalttat strafbar und ein Verborsirrtum von vornherein auszuschließen sein.
    Wenn duetsche Juristen hier den Verbotsirrtum als Rechtfertigung für eine Minderbemessung des Strafmaßes ansehen, dann aus politischen und nicht juristischen Gründen. Das spricht nicht gerade für die Unabhängikeit der Justiz in dieser Republik.

  13. #9 BUNDESPOPEL (16. Mai 2009 12:36)

    Im Grunde müssen nunmehr alle Fälle des Bundesverfassungsgerichtes, die zu einer Urteilsfindung unter Beteiligung des Hassemer geführt haben, neu aufgerollt werden.

    Wer bei kaltblütigem, niederträchtigem Mord einen Verbotsirrtum geltend machen will, dessen Qualifikation ist ernsthaft in Frage gestellt.

    So was mag beim Schariagericht durchgehen, aber nicht beim Bundesverfassungsgericht.

    Wieso das? Die Senate beim BVerfG sind Kollegilgerichte und Entscheidungen müssen eine Zwei-Drittel-Mehrheit haben. Da fällt ein einziger Richter nicht ins Gewicht.

    Aber wenn Du es so willst, könnte man alle Entscheidungen sowohl des BGH wie des BVerfG aufheben. Denn die beiden Gerichte sind hermetisch abgeriegelt, vorne an der von Nato-Draht umkranzten Drehtür steht BGS mit Uzzi. Und die lassen nur Leute herein, die eine Ladung vorweisen können. Das verletzt eine der drei tragenden Säulen deutschen Verfahrensrecht: Das Gebot der Öffentlichkeit.

    Auch das hat einen historischen Grund, ausnahmsweise mal nicht Nazi, sondern Pfaffologie. Die sog. Prozesse, die zur Verbrennung verurteilter „Hexen“ führte, wurden im stillen Kämmerlein unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt.

    Da waren die alten Germanen weiter, die in freier Wildbahn prozessierten. Hatten übrigens recht interessante Methoden der Beweisführung. Mal wurde der, der den Beweis zu erbringen hatte, gefesselt und in einen Fluß geworfen. Ging er unter, war der Beweis nicht geführt, schwamm er oben, doch. Übrigens geht auch eine unter uns Deutschen geführte Redensart auf das germanische Beweisrecht zurück: Da bleibt mir der Bissen im Halse stecken. Eine andere Beweismethode forderte, daß der Beweispflichtige einen Bissen zu schlingen habe. Blieb er ihm im Halse stecken … Pech gehabt.

    Wo ich gerade dabei bin: Auch der Ehering, den wir heute tragen, geht auf die alten Germanen zurück. Er symbolisiert sozusagen die Familie, die bei dem Vollzug der Ehe (verständliches Deutsch: beim ersten Nümmerchen) im Kreis um die Frischvermählten stand, un dem Ereignis beizuwohnen (also, sie wohnten sozusagen der Beiwohnung bei);-)

  14. Von Kindesbeinen an kannte ich den Spruch:

    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

    ich erweitere ihn um:

    „Es sei denn man ist Mohamedaner“

  15. #14 prausnitzer (16. Mai 2009 13:12)

    Ein Verbotsirrtum in diesem Sinne könnte allenfalls dann vorliegen, wenn so ein Täter eine Tat als Ausländer bei kurzfristigem Aufenthalt auf deutschem Boden begeht, die in seinem Heimatland nicht oder nur geringfügig bestraft wird. Gehört der Täter zur deutschen Wohnbevölkerung, ist der Vorbehalt des Verbotsirrtums von vornherein nicht gegeben, da davon auszugehen ist, das er mit der Rechtsordnung seines Gastlandes vertraut ist.

    Der alte Knabe hat einen geistigen Furz gelassen. Er hat das ja am „Ehrenmord“ festgemacht. Aber der wird selbst in der Türkei zwischenzeitlich strafrechtlich verfolgt. Also der komplette Kreisel.

  16. In der linken Frankfurter Rundschau findet man einen haarsträubenden Kommentar über die Forderung Hassemers nach milden Strafen für Ehrenmörder.

    Gegen die Vereinfacher
    Gratulation, Herr Hassemer. Gratulation zu Ihrem Mut, zu differenzieren bei einem Thema, das ansonsten gern genutzt wird, um billigste fremdenfeindliche Ressentiments zu unterfüttern. Denn wer taugt besser als der „Ehrenmörder“ – nichtdeutsch, brutal, Frauenhasser, meist Moslem – zum Feindbild, das den deutschen Stammtischbruder ideal mit der deutschen Feministin und der radikalsäkularisierten Exiltürkin verbindet?
    (. . . . .)

    Es gehört eine extreme Unverfrorenheit dazu, um die berechtigte Empörung über Morde als billigste fremdenfeindliche Ressentiments zu bezeichnen. Radikalsäkularisierte Exiltürkinen mit Ausländerfeindlichkeit in Verbindung zu bringen, ist absurd. Und es ist unglaubwürdig, einerseits vorzugeben, gegen Fremdenfeindlichkeit zu kämpfen, andererseits Hassemer zu verteidigen. Hassemer tut mit seinr Forderung den Leuten einen Gefallen, die Ehrenmorde dazu benutzen wollen, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren. Milde Srafen würden die Muslime mit Sicherheit dazu ermutigen, mehr Ehrenmorde zu begehen. Und ein Ehrenmord, bei dem der Täter lebenslänglich weggesperrt wird, schürt nicht so viele Emotionen, wie einer, bei dem der Täter schon nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß ist.

  17. So hat die Scharia bereits Einzug gehalten. Deutsche Justiz und Richter beugen sich dem Islam und buckeln das sie nicht mehr aufstehen können. Was bleibt ist dieses Land der Ultragutmenschen sowie Faschisten zu verlassen und es leider dem Verfall und Ruin der Vernichtung des Islams zu überlassen. Deutschland ist verloren daran muss man sich gewöhnen es ist fest in islamischer Hand.

  18. Wonach muss sich bald wohl die Verfassung richten, wenn schon (Ex-)Verfassungsrichter nach Scharia richten?

    Wird man „Ehren“ – Mördern edle Motive andichten?

    Sind das die linksgrünen Ansichten?

    Werden wir dem beipflichten?

    Mitnichten!

    (Huch, das reimt sich ja sogar…)

    😉

  19. # felix7

    Wie viele spanische Offiziere kennen Sie?
    Fiktion und Wirklichkeit dürften in diesem Film wohl weit auseinandergehen.

  20. 21 Freyja

    Von Kindesbeinen an kannte ich den Spruch:

    “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”

    ich erweitere ihn um:

    “Es sei denn man ist Mohamedaner”
    ——————————————————-

    Denn Unwissenheit ist den Mohammedanern angeboren.

  21. #23 Walter M (16. Mai 2009 13:26)
    Frankfurter Rundschau:

    „Denn wer taugt besser als der “Ehrenmörder” – nichtdeutsch, brutal, Frauenhasser, meist Moslem – zum Feindbild, das den deutschen Stammtischbruder ideal mit der deutschen Feministin und der radikalsäkularisierten Exiltürkin verbindet? (…)“

    Radikalsäkularisierte Exiltürkinen mit Ausländerfeindlichkeit in Verbindung zu bringen, ist absurd.

    Diese radikalsäkularisierten Exiltürkinnen, das sind die Schlimmsten. Wir brauchen ringend mehr radikalislamische Hassprediger und weniger radikalsäkularisierte Exiltürkinnen!

  22. Köln mal wieder vorne!! Nein, dieses Mal nicht http://www.prokoeln.de Sondern die Stadt Köln

    Neues Kariesvorsorgeprogramm macht Schule

    Ein neues Kariesvorsorgeprogramm für Grundschulkinder hat jetzt erste Erfolge gezeigt und ist daher mit einem Preis ausgezeichnet worden. Bei dem Programm werden Schüler der vierten Klasse umfassend über Kariesentstehung und Mundhygiene aufgeklärt. Anschließend werden die Schüler in muttersprachlich homogene Gruppe aufgeteilt, um ihr neu erworbenes Wissen an gleichsprachige Erstklässler weiterzugeben. Durch dieses Tutorenmodell konnten sowohl sprachliche als auch kulturelle Barrieren überwunden und den Erstklässlern mit den Viertklässlern authentische Rollenvorbilder präsentiert werden.

    An einer Kölner Schule wurde dieses Projekt bereits durchgeführt, mit Erfolg: Bei beiden Altersgruppen verbesserte sich das Zahnputzverhalten deutlich. Neben einer verbesserten Mundhygiene werden zudem auch die sozialen Bindungen der Kinder untereinander durch das Tutorenmodell gefördert. Das von Zahnmedizinern und Didaktikern der Universität Köln entwickelte Programm ist daher jetzt auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) mit dem Prophylaxe-Preis von Wrigley ausgezeichnet worden. Bald könnte das Modell in mehreren Grundschulen angewendet werden und damit die Situation in Deutschland verbessern. Denn hierzulande kommt der Großteil der Karies bei Kindern in sozial schwächeren Bevölkerungsschichten mit hohem Migrationsanteil vor.

    http://de.news.yahoo.com/12/20090515/thl-neues-kariesvorsorgeprogramm-macht-s-d343981.html

    Issse doch scheen, dass sich die Kinder in muttersprachlich homogenen Gruppen einfinden. Deutsch muss Du nich können, wenn auf Schule in Deutschland! Reichte türkisch für Dich! Alle anderen können Deutsch, Russen, Vietnamesen,..

    Nur Du besser, Du nur sprechen türkisch in Schule! Besser für Dir!

    Und was soll dieser verblödende Begriff: muttersprachlich homogene Gruppen!

    Da kann man doch gleich sagen, wir machen zwei Gruppen: Die die Deutsch sprechen und die Türken.

    Das wäre wengistens ehrlicher!

  23. Warum erst nach der Haft, der Steuerzahler (also wir) muss doch dafür büßen ?!?

    Das ist richtig, aber im islamischen Ausland würde der Täter vermutlich nicht bestraft werden. Darum sollten wir ihn zuerst seine Haft absitzen lassen, auch wenn es uns Steuergelder kostet.

  24. #23 Walter M (16. Mai 2009 13:26)

    In der linken Frankfurter Rundschau findet man einen haarsträubenden Kommentar über die Forderung Hassemers nach milden Strafen für Ehrenmörder.

    Stelle gerade fest, dass die FR-Kommentatorin auch folgendes schreibt, das nicht unterschlagen werden sollte:

    (…) Aber schauen Sie in die Praxis, Herr Professor. Ein „Ehrenmörder“ setzt den Schlusspunkt unter einen langen, familiären Wertekonflikt. Er tut es im genauen Wissen um das ganz andere Weltbild seines Opfers, denn dieses will er auslöschen.

    Dass sich hier irgendeine Spur von Nichtwissen findet, das den Täter entschuldigt, ist ziemlich ausgeschlossen.

  25. Solange kein Richter gezwungen wird, so zu denken, solange besteht noch eine kleine Möglichkeit der „Rechtsprechung“. Sollte die Fraktion der Gutmenschen und Linksdenker sich durchsetzen,also das Verhältnis zu Gunsten dieser Leute ausfallen, so z.B. beim Bundesverfassungsgericht, dann sehe ich allerdings schwarz. Die neue Studienordnung Bachelor/Master im Fachbereich Jura wird sowieso m.E. weniger gut ausgebildete Juristen hervorbringen.
    Wenn sich der Demjanjuk auf einen Verbotsirrtum beruft? Was dann?

  26. @#3 Nordisches_Licht (16. Mai 2009 12:11)

    tut mir leid, wenn Du nicht weisst, wovon Du faselst.

    Mord war in der DDR Mord und wurde auch so bestraft. Etwas anderes natürlich, wenn der Staat den Mord befahl.

    HIER befiehlt der Staat den Mord nicht, nur seine Judikative entschuldigt ihn. Erkennst Du den Unterschied?

    Es gibt staatlich geduldeten Mord und staatlich befohlenen Mord. Der Vorteil am staatlich befohlenen Mord ist, man weiss, wie weit man gehen darf, ehe der Staat beschliesst einen zu ermorden.

    Bei solcherart von Mord drückt der Staat in Form solcher ***richter aber alle Augen zu. Was ist schlimmer für die Bevölkerung? Ein Staat, wo sie weiss, woran sie ist oder ein Staat, der vorgibt, eine Demokratie zu sein, Grundrechte zu schützen und der solche Taten wohlwollend behandelt.

    Wo ist die grössere Rechtssicherheit?

  27. #27 Karenzmann (16. Mai 2009 13:46)
    Na, na..
    Wir wurden alle unwissend geboren, nur wie es weiterging, lag in der Verantwortung der Eltern. Während im „abendländischen“ Kulturkreis Kinderfragen beantwortet werden, wird Kindern im „südländischen“ Kulturkreis das Buch eingeimpft.

    Ich glaub, ich werd bei der nächsten Polizeikontrolle, die nicht so gut läuft, mal den Satz „Da unterliege ich wohl einem Verbotsirrtum“ einfließen lassen. Mal schauen wie die reagieren… 😉
    Bin ich jetzt OT?

  28. In der Türkei ist zum ersten Mal die komplette Sippe verhaftet, nachdem zunächst alle Gerichte verharmlosten und die Mörder freisprachen, weil sie, so sie eine vergewaltigte Tochter nicht umgebracht hätten, „soziale Ächtung in der sozialen Gemeinschaft“ erfahren hätten. Der Fall in Kürze:

    Eine verheiratete Frau wird von einem Nachbarn vergewaltigt, ist schwanger. Verschweigt die Tat aus Angst. Kippt irgendwann um, kommt ins Krankenhaus, Ärzte erkennen Schwangerschaft. Familie versucht, das Krankenhaus per Bestechung dazu zu bringen, die Frau nach Hause zu schicken. Die Ärzte wittern den Mord und geben die FRau nicht heraus. Nach der Geburt muß sie jedoch heim. Da hat der Familienrat schon beschlossen, daß ein 16jähriger Sohn sie umzubringen hat. Vater gibt ihm die Pistole, Mutter, Onkels, Tanten sitzen drumherum, als der Jungmann 5 Schüsse auf Schwester abgibt. Sie ist danach noch nicht tot, Vater hat Puls gefühlt, weitere Kugeln werden in trauter Familienrunde in die Frau gepumpt.

    Etwas später erschießt der jüngere Bruder seinen eigenen Schwestermörderbruder, weil er die Blutrache der Familie des Vergewaltigers fürchtet. Die hätte möglicherweise die ganze Familie umgebracht. Musellogik.

    Das erste milde Urteil: (Hürriet, englisch):
    http://www.hurriyet.com.tr/english/domestic/11644268.asp?scr=1

    Die Hintergründe, warum das Urteil in zweiter Instanz in Lebenslänglich für die Sippe verwandelt wurde( englisch, von einer kurdischen Seite).
    http://rastibini.blogspot.com/2009/01/family-convicted-in-honor-murder.html

    Disclaimer: Die Türkei konnte sich wohl nur deshalb zu dem harten Urteil durchringen, weil es eine kurdische Sippe war. Türken tun das ja nicht. Richtig wäre: Der Islam fordert das. Und Mohammedaner kennen keine Nationalität.

  29. Verbotsirrtum?
    Warum drückt man nicht jedem „Gläubigen“ der in DE ankommt das Grundgesetz auf Arabisch in die Hand?
    Die Regierung hat bestimmt für dümmeres schon Geld ausgegeben, und die Investition würde sich aufgrund des Ausfallens von Rekursvefahren auszahlen.
    Abgesehen von den Toten die es dann nicht gäbe… oder doch?
    Wenn es sie doch gäbe muss man halt feststellen, dass gewisse „Gläubigen“ einen auf das Grundgesetz sch****en!
    Multikulti/Integration gescheitert?
    Es kann doch nicht sein, was nicht sein darf!

  30. #39 sepp

    Warum das GG?

    Du sollst nicht töten, schlagen, verletzten, nicht stehlen und zwar OHNE Ausnahme. Das würde schon ausreichen.

  31. Hat ihnen denn niemand gesagt, dass Dummheit -also Irrtum!- nicht vor Strafe schützt?

    Ich meine, dass dieser Satz u.a. auch ein wichtiger GRUNDsatz unseres Rechts darstellt. Diesen Satz zu ignorieren würde einer Zweiklassenjustiz Tür und Tor öffnen!

  32. Das hieße ja, daß nur ein Bundesverfassungsrichter für Straftaten verantwortlich ist, weil er das Recht am besten kennt. Alle anderen kennen das Recht nur partiell und sind somit wegen Verbotsirrtum freizusprechen.

  33. #35 Karl Eduard

    tut mir leid, wenn Du nicht weisst, wovon Du faselst.

    Mord war in der DDR Mord und wurde auch so bestraft. Etwas anderes natürlich, wenn der Staat den Mord befahl.

    Hallo Neuling !

    Doch ich weiss was ich „faselst“ tu !

    HIER befiehlt der Staat den Mord nicht, nur seine Judikative entschuldigt ihn. Erkennst Du den Unterschied?

    Und was hat SED getan ?

    JA wir mussten sie erschießen, denn sie wollten ja aus der Republik flüchten ?

    Und wie viele Schreibtischtäter gibt es ,

    die noch heute in Politik sind ?!

    Ausserdem war der Bezug mit der SED

    überhaupt auf unsere heutige BRD bezogen!

    Was meinst was ein Antifa Chaot vor Gericht bekommt weil er einen „BULLEN“ mit Pflastersteinen beworfen hat ?

    Richtig !

    Und woran liegt das ?

  34. „Wie viele spanische Offiziere kennen Sie?
    Fiktion und Wirklichkeit dürften in diesem Film wohl weit auseinandergehen.“

    Wieso, glaubst du ernsthaft, sowas wäre unter Franco nicht möglich gewesen?

  35. #40 Karenzmann (16. Mai 2009 14:25)
    Nee…
    Der geht garnicht.Der ist eine Bloßstellung, die in den falschen Hals gerät. Richtig gut kommt „Wenn Sie es sagen“ mit Betonung. Und mehrmals…

    Die füllen sich dann richtig vorgeführt, können Dir aber nichts. Aber Vorsicht, daß ist ein sehr gefährlicher Spruch. Man sollte sich ziemlich sicher sein, nicht wirklich, Dreck am Secken zu haben, darum
    “Da unterliege ich wohl einem Verbotsirrtum”

  36. Vielleicht sollte man jedem Moslem bei der Einreise nach Deutschland/Europa eine Liste von allen Verboten und vor allem mitteilen, das Mord jeglicher Art in Deutschland absolut verboten ist und mit nichts zurechtfertigen. Und nur wer dies unterschreibt darf einreisen 🙂

  37. #44 Don.Martin1 (16. Mai 2009 14:48)
    Langsam wirds peinlich…
    Secken liest sich zwar lustig, Stecken war aber gemeint…

  38. #46 RoBoCop (16. Mai 2009 14:58)
    Schreiben? Die ? Und auch noch unterschreiben?
    Daumenabdruck oder 3Kreuze und 4Kreuze bei Doktortitel…

  39. IN DEN ZOO – DER RICHTER MUSS NUR ZUENDE DENKEN

    “Verbotsirrtum” – stark!!! Es gibt also Leute, die wissen nicht, daß man seiner Schwester nicht das Gesicht zu Brei schlagen darf. Oder die Tochter mit dem Schnitt durch den Hals schlachten. Aha. Genau diesen Eindruck vermitteln mir unsere anatolischen oder pakistanischen “Freunde” schon eine ganze Weile. Aber es ist nützlich, das einmal von richterlichere Seite so autoritativ zu hören.

    Den guten Richter führt das zur Strafminderung. Meine Urteil lautet anders: Leute, die das nicht wissen, gehören in den ZOO! Es sind nämlich Tiere.

    In einem liegt dieser begnadete Verfassungsrichter – wohl unabsichtlich – nicht einmal ganz falsch: Es gibt seiner Meinung nach Länder, in denen es nicht verboten ist, seine Schwester umzubringen oder die Tochter zu schlachten.

    Da hat er recht, und das sollte ihn eigentlich zwingend zu einer weiteren Überlegung führen: Leute, die aus Ländern kommen, in denen man nicht weiß und nicht wissen kann, daß man seine Tochter nicht abstechen darf, sollten wir vielleicht nicht hunderttausendfach in unser Land lassen. Und vielleicht sollten wir ihnen auch keine deutsche Staatsbürgerschaft geben.

    Der Verfassungsrichter sollte einfach in der Richtung seiner eigenen Erkenntnisse weiterdenken. Wer sagt es ihm?

  40. So als ob unsere Einwanderer oder gar hier geborenen Kinder von Einwanderern unsere Gesetze nicht kennten. Unsere Eliten und Gutmenschen haben ihnen zugestanden, unsere Gesetze zu umgehen, zu brechen und außer Kraft zu setzen. Vor einiger Zeit gab es einmal einen besonders brutalen Ehrenmord eines irakischen Kurden – nur weil seine Frau ihn verlassen hat, selbstständig gelebt und sich westlich gekleidet hat. Der Verbrecher ist hier als Asylbewerber, fuhr aber auf Schleichwegen vier Mal in seine Heimat – als Asylbewerber!!! Er hatte mehrere Tausen Euro, um sich diese Frau zu kaufen. Er bezichtigte auch unser Land, wir seien Schuld, wir würden den Frauen zu viele Rechte einräumen und unsere Gesetze interessierten ihn nicht. Von unseren widerwärtigen Gutmenschen hörten wir kein Wort. Es gab keine Lichterketten, keine Mahnwachen und keine Gedenkmärsche.

  41. #50 die klavierspielerin (16. Mai 2009 16:06)

    So als ob unsere Einwanderer oder gar hier geborenen Kinder von Einwanderern unsere Gesetze nicht kennten.

    Man braucht doch bloß jedem Migranten bei der Ankunft einen Wisch in die Hand zu drücken, den er unterschreiben muss (falls Analphabet, dann mit Fingerabdruck anzuzeichnen): „Hiermit nehme ich zur Kenntnis, dass in der Bundesrepublik Deutschland Mord, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Körperverletzung und Abmessern jedweder Art gesetzlich untersagt sind und strafrechtlich geahndet werden.“

    Dann hat sich’s mit Hassemer.

    Nur die Guties würden natürlich aufheulen, wie beim Einbürgerungstest.

  42. @ #32 Israel_Hands (16. Mai 2009 13:58)

    Am Ende des FR-Kommentars steht folgendes:

    Dass sich hier irgendeine Spur von Nichtwissen findet, das den Täter entschuldigt, ist ziemlich ausgeschlossen. Dass nach ihr gesucht werden muss – daran zu erinnern, ehrt Sie.

    Die Kommentatorin unterstützt also prinzipiell die Forderung Hassemers, bei einem Ehrenmord nach einen Verbotsirrtum zu suchen und, falls einer gefunden wird, nur eine milde Strafe zu verhängen.

    Dass ein Mord verboten ist und hart bestraft werden muss, ist in jeder halbwegs zivilisierten Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Und ein Mord lässt sich nicht damit entschuldigen, dass der Täter nicht gewusst hat, dass er sich strafbar macht. (Sonst könnte man auch keine NS-Verbrechen verfolgen. Die Leute, die den Holocaust durchgeführt haben, haben nicht gegen die Gesetze des 3.Reichs verstoßen. Und sie haben mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass bald auf deutschem Boden ein Rechtsstaat errichtet wird, der ihre Aktionen als Verbrechen verfolgt. Deshalb haben sie nicht wissen können, dass sie sich strafbar machen.)

  43. #3 Klavierspielerin

    Keine Lichterketten, keine Mahnwachen.

    Wie für die im Kampf gegen den Islam in Afghanistan gefallenen Deutschen Soldaten…

    Warum machen wir keine Mahnwachen für die Opfer dieser Bestien? Sind wir von Pi immer noch zu wenige, zu klein, als das wir uns das trauen dürften?

    norbert.gehrig@yahoo.de

  44. ich habe dem mann sein interview gelesen. was fuer ein spinner.

    und auch als ich kriminologie lernen musste an der uni…soviel schwachsinn der nicht funktioniert und jeder weiss es,aber macht ja nix, man wendet es trotzdem an

  45. #56 Walter M (16. Mai 2009 18:11)

    @ #32 Israel_Hands (16. Mai 2009 13:58)

    Am Ende des FR-Kommentars steht folgendes:

    „Dass sich hier irgendeine Spur von Nichtwissen findet, das den Täter entschuldigt, ist ziemlich ausgeschlossen. Dass nach ihr gesucht werden muss – daran zu erinnern, ehrt Sie.“

    Die Kommentatorin unterstützt also prinzipiell die Forderung Hassemers, bei einem Ehrenmord nach einen Verbotsirrtum zu suchen und, falls einer gefunden wird, nur eine milde Strafe zu verhängen.

    Nein. Die FR-Kommentatorin erinnert mit ihrem letzten Satz nur daran, dass „in dubio pro reo“ zu unseren elementaren Rechtsgrundsätzen gehört. Sie vertritt aber deutlich die Ansicht, dass sich bei Ehrenmorden nichts „pro reo“ anführen lässt, auch kein Verbotsirrtum.

    Was man ihr vorwerfen kann, ist höchstens, dass sie vielleicht missversteht, dass Hassemer es völlig ernst meint. Er will nicht nur aus rechtsstaatlichen Prinzipien nach Entlastendem zugunsten auch von Ehrenmördern suchen, er ist überzeugt, tatsächlich Entlastendes („Verbotsirrtum“) zu ihren Gunsten zu finden.

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