Das Verwaltungsgericht in Augsburg arbeitet derzeit auf Hochtouren daran, einen hochgradig heroinabhängigen Türken, der bisher seit seinem 15 Lebensjahr in Deutschland nur durch Drogenkonsum, Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung etc. geglänzt hat, als Wiederholungstäter mehrfach inhaftiert war und mehrere Entzugstherapien abgebrochen hat, nicht abschieben zu müssen.

Die Qualitätsjournalistin Katja Belitz von der Augsburger Allgemeinen berichtet in einem ausführlichen Artikel über eine Abschiebungsfarce der deutschen Extraklasse.

Das Blatt berichtet:

Wird ein Türke aus Burgau in Kürze abgeschoben? Darüber sollte gestern das Verwaltungsgericht in Augsburg entscheiden. Doch der Fall erwies sich als knifflig.

Einen Türken aus Deutschland abschieben kann nur knifflig bedeuten. Es geht weiter, der vom Steuermichel finanzierte Anwalt kommt zu Wort:

„Ohne eine Therapie schafft er es nicht.“ Der Mann würde vermutlich immer wieder straffällig werden. Solange das Aufenthaltsrecht nicht geregelt ist, findet sich aber kein Kostenträger für einen Drogenentzug. Frühere Therapien waren gescheitert, nach wie vor sei der Türke „hochgradig heroinabhängig“.

Bitte etwas Geduld, erfahrungsgemäß bringt eine der ersten Hundert durch den deutschen Steuermichel finanzierten Therapien den gewünschten Erfolg.

Dem Gericht ist der Mann schon länger bekannt: Diebstahl, Körperverletzung und Drogenhandel wurden ihm zur Last gelegt. Außerdem war er betrunken Auto gefahren. Haftstrafen konnten ihn bis jetzt nicht bremsen, schon kurz nach der Entlassung aus dem Gefängnis klaute er wieder.

Oje, hört sich nach Abschiebung ohne weitere Therapie an!

Für die Ausländerbehörde waren all diese Straftaten Grund genug, eine Abschiebung des Türken zu fordern. Er gefährde die Sicherheit, hieß es zur Begründung. Eine positive Sozialprognose wollte ihm auch niemand stellen. Ein erstes Ausweisungsverfahren war 2003 aber abgewendet worden. Jahre später hat der Mann noch immer keinen Job gefunden, auch sein soziales Umfeld sei nicht besonders stabil, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander Leukhart. „Auf Drogendelikte achten wir ganz besonders.“ Die Kammer neige daher im Moment dazu, einer Abschiebung zuzustimmen.

„Na ganz klar Abschiebung!“ – würde auch das Volk sagen, in dessen Namen die Richter ihre Urteilssprüche fällen.

Trotzdem schlugen die Richter eine Duldungsbewährung vor: Dann würde der Türke formal zwar ausgewiesen werden, könnte aber in Deutschland bleiben, weil er eine langfristige Duldung erteilt bekäme. In dieser Zeit hätte der junge Mann die Chance zu beweisen, dass er nicht mehr straffällig wird.

Duldungsbewährung? Ja, das klingt logisch – so richtig nach einem funktionierenden Rechtsstaat!

Die Ausländerbehörde wiederum weigerte sich, den Ausweisungsbescheid zurückzunehmen. „Man war schon sehr geduldig“, sagte der Leiter der Staatlichen Ausländerbehörde in Günzburg, Peter Neidhardt. Dennoch habe der Mann seine kriminelle Laufbahn nicht aufgegeben.

Na, jetzt aber!

Keine leichte Entscheidung für das Gericht: Soll der heroinabhängige Mann in die Türkei geschickt werden? Oder räumt man ihm noch einen Versuch ein, in Deutschland vom Heroin loszukommen?

Ohne Worte!

Das Verwaltungsgericht hat gestern noch kein Urteil gesprochen. Auch, weil der Europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat, was genau gemeint ist mit Gefährdung der Sicherheit und wie mit türkischen Staatsbürgern in solchen Fällen verfahren wird.

Möglicherweise wird das Urteil daher ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof diese Fragen beantwortet.

Prima, danach greift dann die Härtefallregelung und wir können demnächst wieder über denselben Fall berichten.

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47 KOMMENTARE

  1. Wenn wir, also das Volk, den Türken zurückschicken wollen, wird er einfach von Erdogan für tot erklärt, das war’s dann.
    Wenn er atomwissenschaftler wäre, würde Erdogan ihn wieder zurücknehmen, aber als Abschaum ………, bestimmt nicht.
    Obwohl die Türkei das einzige Land ist, das für seine Landsleute jederzeit einsteht. Irgendsowas sagte doch Erdogan in Ludwigshafen.

  2. Bitte, bitte lasst ihn hier. Der arme Kerl.

    Die „formale Ausweisung“ hat aber einen gewissen Unterhaltungswert. Darüber kann man doch nur noch lachen.

  3. Laßt uns Geld sammeln und ein intern. Gefängnis auf hoher See bauen ( alte Tanker/ Passagiersch. aus Indien). Gegen eine monatliche Gebühr können dort alle „schwierigen Fälle untergebracht werden. Natürlich keine Zellen! Es wird auch keine Wärter geben. Die Gesetze können die Gäste selber gestalten. Zur Kontrolle kreist ein Schiff und ein U-Boot – mit Torpedos.

  4. Und nicht jeder Junkie verdient es weiterzuleben – wer den Dreck zu sich nimmt muss auch mal den Ultimativen Preis zahlen.

    Während die Allgemeinmedizin immer schlechter wird scheint es wohl so zu sein das solche Wracks immer mehr Support bekommen.

    In dieser Zeit hätte der junge Mann die Chance zu beweisen, dass er nicht mehr straffällig wird.

    na logens – und wenn er es dann doch wird war es im Affekt etc.

    Raus und Tüss
    Soll sich doch das „beste Volk der Welt“ selber um deren Schrott kümmern ja Schrott denn Junkie heisst nunmal …

    Als Junkie [?d???ki] (von engl. junk = Müll, Abfall) wird umgangssprachlich ein Mensch bezeichnet, der im fortgeschrittenen Stadium drogenabhängig ist.

    Der Begriff bezeichnet weniger sozial unauffällige Süchtige als vielmehr stark von ihrem Drogenkonsum gezeichnete Süchtige.

    aus Wikischlau

  5. Ja liab´s herrgöttle,

    wir wend doch koin von unsere Schätzle verliera, wär doch ewig schad drum.

  6. Ein armes Schwein. Wie jeder Drogenabhängige.

    2 Themen die zusammenvermengt werden:

    Drogenabähängigkeit. -> Eine Therapie klappt nur, wen er es will.
    Aufenthaltsrecht -> Abschieden klappt nur, wenn wir es wollen.

    Beides ist doch klar. Also bleibt er hier und bekommt auf HatzIV und Beschaffungskriminalität weiter seine Drogen.

    Wo leben wir denn?

  7. Auch, weil der Europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat, was genau gemeint ist mit Gefährdung der Sicherheit

    So, jetzt habe ich meinen Kaffee in die Tastatur gespuckt

    Ich werde die Rechnung über eine neue Tastatur an den Europäischen Gerichtshof schicken.

    Da es sich in Deutschland nur um Einzelfälle handelt (auch wenn es viele tausend sind), kann auf keinem Fall von Gefährdung der Sicherheit gesprochen werden. Das wäre eine unzulässige Verallgemeinerung.

    Abgeschoben werden dürfen lediglich gutintegrierte Vietnamesen, weil diese beim Aufbau ihrer Heimat nützlich sind, aber in Deutschland mit ihrem Fleiß und Ehrgeiz nur nützliches Verbrechen würden und somit nicht der Bereicherung der Migrationsindustrie dienen.

    Der „Türke aus Burgau“ ist ein Hochkaräter zur Arbeitsplatzsicherung von Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Polizisten, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richtern.

  8. Möglicherweise wird das Urteil daher ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof diese Fragen beantwortet.

    Dies zeigt wie gut die EU-Diktatur schon funktioniert.Wir dürfen nicht mehr selber entscheiden und bekommen alles vorgeschrieben.Wie ich diese elende Politikerkaste verachte…

  9. Das ist doch „Satire Pur“
    der Hit jeder Comedy Sendung !!
    Die Richter müssten wegen Rechtsbeugung angezeigt werden!

    Gruß Andre
    __________________
    Patriotisch,Antiislamisch,Proamerikanisch,Proisrae lisch

  10. Das Verwaltungsgericht hat gestern noch kein Urteil gesprochen. Auch, weil der Europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat, was genau gemeint ist mit Gefährdung der Sicherheit und wie mit türkischen Staatsbürgern in solchen Fällen verfahren wird.

    Zunächst: Noch ist nicht entschieden!

    Dennoch sehe ich schwarz. Überhaupt so lange herumzueiern, ob nun die innere Sicherheit den Vorrang hat oder das Befinden des Schätzchens, ist ein Witz. Bewährung gibt es bei einer guten Sozialprognose. Die abgesessene Haft zeigt, daß die Strafgerichte eben keine positive Sozialprognose erstellen konnten. Er hat mehrere Zäsuren erlebt (so nennt man eine Verurteilung) und sich diese eben nicht, wie es deren Sinn und Zweck ist, zur Warnung dienen lassen. Er hat mehrere vom Steuerzahler finanzierte Therapien abgebrochen. Wo soll da noch Raum für eine „Duldungsbewährung“ sein? Die gibt es einfach nicht.

    Was eine „Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung“ darstellt, das haben bundesdeutsche Gerichte schon entschieden, da dachte noch niemand an einen Europäischen Gerichtshof. Und da ist ein Türke genauso zu behandeln, wie jeder andere Ausländer auch.

    Hat übrigens nicht Karlsruhe gerade entschieden (Lissabon Vertrag), daß deutsches Recht Priorität hat? Reicht das nicht, braucht unsere Rechtsprechung dann noch Nachhilfe vom EuGH? Wohl kaum.

  11. #2 Denker (23. Jul 2009 09:49)

    Genial: Wieder ein neues cooles Wort:

    Duldungsbewährung

    genauso gut wie:

    Verbotsirrtum

    oder wie:

    Qualifizierte Duldung

    Keine Wortverdrehungen und -konstrukte sind blöd genug, um KEINE Anwendung zu erfahren. Oder muß man das anders herum verstehen? Also je blöder eine Wortverdrehung, desto besser ist sie geeignet, völlig realitätsferne irre Entscheidungen zu rechtfertigen? Dieser Staat ist sowas von fertig.

  12. Über der Türkei und bella Italia lacht die Sonne, über Deutschland lacht die ganze Welt 😉

  13. Nachtrag zu 12 Ausgewanderter

    Habe gerade den Artikel der Zeitung gelsen: Nächstes Jahr kann der 10 Jahre Kriminalität feiern!

    Zehn Jahre noch eine Chance, und noch eine und selbst das Ausweisungsverfahren von 2003, das ihn spätestens zur Räson hätte bringen müssen – all das hat nichts gefruchtet!

    Tut mid, aber hier hätte das Gericht bei dem Antrag, das Schätzchen in Lande zu lassen, sich eigentlich vor Lachen kugeln müssen. Und was macht es stattdessen? Solchen Heckmeck.

    Ich glaube, da sollte mal langsam der Staatsanwalt tätig werden!

    Mir ist hier gerade eine ca. 30 cm lange Schlange durch Büro geschlängelt. Die sollte auch keine Bewährung bekommen. Hat sie aber – weil der Schuh nicht traf.

  14. #10 Seelenschwarz (23. Jul 2009 10:09)

    Dies zeigt wie gut die EU-Diktatur schon funktioniert.Wir dürfen nicht mehr selber entscheiden und bekommen alles vorgeschrieben.

    Seh ich anders. Es zeigt zwei Dinge, nämlich einerseits, daß der Richter keine ‚Eier‘ hat und andererseits, wie sehr seine indoktrinierte Ideologie in seine Urteilsfindung eingreift, mämlich so sehr, daß es im Zweifelsfall gar kein Urteil gibt. Wirr, einfach nur wirr.

  15. Und wenn er nicht gerade im Knast sitzt, dann lebt er garantiert von Sozialhilfe. Kriminelle auf Sozialhilfe, das ist wie ein jährliches 100000 Euro Bussgeld gegen die böse deutsche Nochmehrheitsgesellschaft. Denn so viel kostet ein so Früchtchen dieser Art im Schnitt im Jahr, wenn man die gesamten Kosten wie Sozialhilfe, medizinische Versorgung der Opfer, Anwälte, Justiz, Gefängniskosten berücksichtigt, das vernichtet die Steuern von zig Arbeitnehmern. Und es gibt locker einige 10000 dieser Typen in D, wnen nicht an die 100000.

    Und warum kann der Typ seinen Entzug nicht in der Türkei machen? Wenn man solche Typen nach neustem EuGH-Recht nicht mehr abschieben darf, weil Islamisierung oberste Priorität ist, dann zumindest Sozialhilfe und Sozialwohnung streichen. Tägliches Lunchpaket und 4 qm Schlafplatz in einer alten Fabrikhalle sind schon zuviel für solche Typen.

    Ich möchte auch meinen Beitrag nicht falsch verstanden wissen, jeder kann von Drogen abhängig werden, und jeder, der es möchte, soll einen medizinisch betreuten Entzug bekommen (meinetwegen auch mehrere). Aber dem Typen geht es nur darum, nicht abgeschoben zu werden, wenn es „gut“ (nicht für uns) läuft, macht er seinen Entzug, kriegt seine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, und wird danach wieder genauso kriminell und süchtig wie vorher.

  16. Trotzdem schlugen die Richter eine Duldungsbewährung vor: Dann würde der Türke formal zwar ausgewiesen werden, könnte aber in Deutschland bleiben, weil er eine langfristige Duldung erteilt bekäme.

    Doch Rechtsanwalt Alexander Eberth lehnte diese Lösung ab, weil er so die Kostenübernahme für einen Drogenentzug gefährdet sah.

    Dann ist der weitere Verlauf doch ganz deutlich gegeben: Abschiebung jetzt.

    Wer einen Kompriss aus Kostenübernahmegründen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ablehnt, braucht zum einen keine Kostenübernahme – kalter Entzug und fertig -und zum anderen wird doch auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland verzichtet.

    Und tschüüüüüßßßßß!

  17. Na gut, abgesehen von Diebstahl, Körperverletzung, Drogenhandel, Trunkenheit am Steuer und noch mehr Diebstählen, was hat uns der arme Junge denn jemals getan?

    Frei nach Monty Python. Rethorische Fragen können manchmal recht unschöne Antworten provozieren.
    Klassiker ist auch „Womit hab ich das verdient?“

  18. Wenn er den Aggregatzustand wechselt braucht er nicht mehr abgeschoben zu werden!!
    😉

  19. Leute, seht euch das genau an.

    Das ist die Justiz, die IM NAMEN DES VOLKES urteilt.

    Sie sollte in Zukunft IM NAMEN DER IDEOLOGIE urteilen.

    „Im Namen der Ideologie ergeht folgendes Urteil an den 150-fachen Intensivtäter: Duldungsbewährung!“

    „Das Gericht geht von einer guten Sozialprognose aus. Nicht für seine zukünftigen Opfer – die interessiert die Ideologiewächter nicht – sondern ausschließlich für den armen armen armen armen armen TÄTER!“

  20. Was ich bei meiner Kostenaufstellung noch vergessen hatte: Dieser Typ hat garantiert noch einen oder mehrere persönlichen Sozialarbeiter (40000 Euro pro Jahr mit Lohnnebenkosten), aufwendige medizinische Versorgung für sich, man muss auch den ganzen Sachschaden sehen, den er im Rahmen der Beschaffungskrinialität verursacht, und nicht zuletzt Schmerzen der Opfer, die eigentlich unbezahlbar sind, und vor deutschen Gerichten mit einigen 1000 Euro angesetzt werden. Wenn man das alles zusammenrechnet, dann kommt man locker für einen Intensivkriminellen auf 100000 Euro Schaden pro Jahr. und es gibt bundesweit einige 10000 von denen.

  21. Wenn es so ein harter Fall ist soll er mal den russischen Entzug machen und es ist nicht teuer. Man braucht nur ein altes Metallbettgestell und vier starke Lederrimmen. Der Süchtige wird auf dem Bett mit den Lederrimmen festgebunden und dann drei Tage allein gelassen. Ein Arzt schaut hin und wieder vorbei ob er noch lebt.
    Ohne Medikamten kann er den kalten Affen in aller Ruhe reiten.
    Und dieses Methode ist billig….

  22. #28 Fritze (23. Jul 2009 11:35) und wenn der Staat keine Einnahmen mehr hat
    werden Schulden gemacht
    so wird es kommen

    Das macht er doch schon fleißig.

    Ausgabenkontrolle? Höchstens wenn eine Gemeinde einen Bolzplatz bauen will.

    Geld für eine Brücke über den Atlantik oder einen Tunnel durchs Wattenmeer ist immer da.

    Oder für für eine Million Türken ohne eigenes Einkommen und ohne eigene Bildungsinitiative.

    Da sitzt der Sack locker.

  23. Vielleicht sollte man The One TM fragen ob er noch ein paar Plätzchen auf Alkatraz frei hat. Das würde sich doch für solche Fälle anbieten. Als Alternative stände eventuell auch noch Gitmo zur Verfügung, wenn da Gefangene ausrücken, dann sind die in nem kommunistischen Land, da fühlen sie sich wohl.
    Ich bin sicher auch China, Russland, Korea ihr wisst schon welches, würde sich für entsprechend Bares, bereit erklären auf unsere Schätze ein wachsames Auge zu werfen.

  24. Wer ist bereit 1 Euro für den goldenen Schuss zu spenden?

    1. 1 Euro haben wir doch alle über.

    2. Die Übermenschen können es als Dhimmiesteuer betrachten und uns dufte finden.

    3. Der arme Bereicherer freut sich und löst mit dem Stoff das Problem selbst.

    4. Für die Entlastung des Fiskus durch den Bereicherer selbst, erhält dieser post mortem das Bundesverdienstkreuz.

    5. Alle die 1 Euro gespendet haben sind nachträglich Nazis und dürfen von den verbleibenden Bereicherern – gemäß Koran – verfolgt und geächtet werden.

    ^^ Gruß Skalli

  25. Datenbank anlegen.
    Name des Richtters speichern.
    Name des Anwaltes speichern.
    Name der Unterstützerjournalisten speichern.
    Zurücklehnen.
    Abwarten.
    Zeit kommt!

  26. Immer wieder witzig, wie man herumeiert, wenn man eigentlich bloß einen Türken in die Türkei schicken soll. Die Richter scheinen da schlimmere Skrupel als bei der Verhängung einer Todesstrafe zu haben. Das sagt einiges über den EU-Möchtegernkanditaten Türkei.

  27. Ich bin dafür, das Hausschwein zum Nationalwappen zu erklären. Vielleicht ist der Spuk dann über Nacht vorbei. Ich würde auch Schweine als Haustiere empfehlen. Die sind wahrscheinlich effektiver als jeder Kampfhund.

    Deutschland ist ein Schweineland! No offense!

  28. #36 Kalfaktor (23. Jul 2009 13:05)

    Immer wieder witzig, wie man herumeiert, wenn man eigentlich bloß einen Türken in die Türkei schicken soll. Die Richter scheinen da schlimmere Skrupel als bei der Verhängung einer Todesstrafe zu haben. Das sagt einiges über den EU-Möchtegernkanditaten Türkei.

    Das sagt vor allem einiges über unsere korrupten „Eliten“ aus. Die scheinen Deutschland längst an die Türkei abgetreten zu haben und wollen es nun mit den neuen Herren auf keinen Fall vederben.

  29. Cem Ötze kann doch in seinem Haus `nen Druckraum aufmachen, den Penner bei sich aufnehmen, damit der gleich morgens an seinen Stoff kommt. Die Grünen sind doch für Druckräume, Haschfreigabe und so. Mich interessieren die nicht. Sollen die verrecken.

  30. Ich finde es wirklich kriminell seitens der Richter solche Leute nicht auf schnellstem Wege auszuweisen.

    Warum merken die nicht, dass hier nicht das Wohl eines Drogenabhängigen im Fordergrund steht sondern die Sicherheit der Bevölkerung?

    Es sollte ein Gesetz geben wonach Richter dafür haftbar gemacht werden können wenn solche von ihnen angestellten gesellschaftlichen Experimente schief gehen.

  31. Die Gerichtskosten sind Geld das man aus dem
    Fester geworfen hat.
    Wir werden ihn sowiso lebenslänglich durchfüttern müßen. Wir haben doch genug Lestungsträger welche die kosten mit ihren Seuern bequem schultern können.
    Herr Steinbrück bitte übernehmen SIE!!!

  32. #42 Deutschschwede
    Ich finde es wirklich kriminell seitens der Richter solche Leute nicht auf schnellstem Wege auszuweisen.

    Ja, die deutsche Justiz war schon immer kriminell und korrupt. Die nächsten Haftbefehle sollte sie gegen sich selber schreiben.

    Die Zeiten in denen Richterschaften frei von parteilichem Hintergrund waren, sind eben spätestens seit der RAF und ihren heißblütigen Verteidigern dahin. Was aus solchen Richtern nach der Entlassung wird, zeigt das Beispiel Horst Mahler sehr eindrucksvoll. Oder der völlig verwirrte und zugedröhnte Ströbele, der es nach wie vor für selbstverständlich hält, dass man als Deutscher keinen Nationalstolz haben darf.

    Na ja, aber immerhin guckt die Staatsanwaltschaft bei „Drogen ganz genau hin“. Unfassbar!
    Der deutsche Michel darf ruhig verprügelt und abgestochen werden; das ist nicht so tragisch. Hauptsache man guckt bei Drogen genau hin – und finanziert diese auch gleich mit Bürgers Geld in nobel eingerichteten Fixerstübchen, während Medikamente immer unbezahlbarer werden, wie Kommentator #6 schon anmerkte.

    Tja, Deutschland Ade!

  33. Zum Thema Abschiebung gab es bei SpiegelOnline einen Artikel von einem Bauchschuss-Mula, der wegen verschiedener Delikte in die Türkei abgeschoben wurde und nun wieder hier in Deutschland seinen Geschäften nachgeht und demnächst wieder vor Gericht steht. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wird er sicherlich wieder abgeschoben werden, dann, nach zwei Jahren …
    Leider finde ich den Artikel nicht mehr, wenn ich das Suchwort eingebe. Grübel …

  34. >Keine leichte Entscheidung für das Gericht: Soll der heroinabhängige Mann in die Türkei geschickt werden? Oder räumt man ihm noch einen Versuch ein, in Deutschland vom Heroin loszukommen?<
    Wir müssen diesem Rentenzahler-Talent-Schätzchen dringend den Versuch einräumen, in der Türkei vom Heroin loszukommen.

  35. >…ein Türke aus Burgau…<
    gemeint ist wohl: ein in Burgau vom Sozialamt alimentierter türkischer Staatsbürger

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