Ein „Bochumer“ muss sich derzeit vor Gericht verantworten, nachdem er seiner Ehefrau vor den Augen der zwei und acht Jahre alten Kinder mit einer Axt die Beine zertrümmert und mit einem Kartoffelmesser das Gesicht zerschnitten hatte. Die Frau sitzt jetzt im Rollstuhl. Am Ende des Beitrages erfahren wir auch, dass der „Bochumer“ ein Geschenk aus dem Libanon war.

Wegen eines der grausamsten Gewaltverbrechen der vorigen Jahre in Bochum steht ab kommenden Mittwoch ein 36-jähriger Bochumer vor dem Landgericht. Laut Anklage hatte er seiner Ehefrau (31), die sich von ihm trennen wollte, mit einer großen Axt die Beine zertrümmert und nachher mit einem Messer das Gesicht entstellt. Die Mediendesignerin sitzt jetzt im Rollstuhl. Ihr Anwalt Dr. Ralf Neuhaus sagte am Montag auf WAZ-Anfrage: „Sie ist traumatisiert, psychisch vor Prozessbeginn äußerst angespannt, aber in Anbetracht der schweren Verletzungen und verbleibenden Schäden unglaublich tapfer.“

Am Morgen des 26. Februar 2009 soll der arbeitslose Schreiner alkoholisiert in die Wohnung seiner Frau in Höntrop gekommen sein und zunächst mit der stumpfen Seite der Axt auf sie eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gestürzt sei. Danach soll er mit der scharfen Seite der Axt mindestens 15 Mal auf beide Beine der Frau gehackt haben. Das Opfer erlitt offene Knochenbrüche an beiden Ober- und Unterschenkeln.

Auch das Gesicht entstellt

Während der Bluttat waren die beiden Kinder (zwei und acht) der Frau in der Wohnung; nur das Jüngere stammt von ihm. Nach ihrem Flehen, doch die Mutter leben zu lassen, soll der Rasende die Axt beiseite gelegt und zu einem Kartoffelmesser gegriffen haben. Damit soll er ihr dann mindestens 15 Mal ins Gesicht geschnitten haben.

Wie das Gericht auf WAZ-Anfrage erklärte, hatte sich die Frau von dem Mann wegen Gewalt in der Ehe bereits am Neujahrstag trennen wollen. Dabei soll er ihr gedroht haben, ihr die Beine abzuhacken. Nur aus Angst soll die Frau dann bei ihm geblieben sein. Ende Februar gab es aber erneut Streit. In dessen Folge wurde der Mann von der Polizei für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Am 26. Februar kehrte er aber zurück. Sie wisse, was jetzt passiere, soll er ihr gesagt haben.
Wilde Flucht mit dem zweijährigen Sohn

Nach der Tat schnappte sich der Mann laut Gericht seinen Sohn (2) und flüchtete mit einem Pkw über die A 40 nach Eindhoven. Unterwegs baute er einen Unfall mit einem Lkw. Außerdem rief er einen Nachbarn an, er solle nach seiner Frau schauen. Sie musste mehrfach operiert werden. Ihre heutige Wohnadresse ist nur ganz wenigen bekannt. Vor der 1. Strafkammer soll sie als Zeugin aussagen.

Die Polizei hatte den Flüchtenden damals verfolgt. Unterwegs soll er aber gedroht haben, seinem Sohn den Hals umzudrehen, wenn man ihn nicht fliehen lasse. Die Drohung hatte Erfolg. Dann aber rief der Mann einen Anwalt an. Danach fuhr der 36-Jährige zurück nach Deutschland und stellte sich noch am selben Tag der Polizei. Seitdem sitzt er in der Krümmede. Ihm droht eine vieljährige Haftstrafe. Und weil er Libanese ist, auch die Abschiebung. Er ist geständig. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

Warum eigentlich nicht „versuchter Mord“ oder wenigstens „versuchter Totschlag“? Ist das schon der vorauseilende Migrantenbonus?

(Spürnasen: Manuel II. Palaiologos und Maja)

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71 KOMMENTARE

  1. ist leider abzusehen, dass aus der Kuschelanklage ne kuschelig milde Strafe resultiert…
    traurig aber wahr, zum Glück nur ein Einzelfall!

  2. Und weil er Libanese ist, auch die Abschiebung.

    Träumen ist ja noch erlaubt…..

    p.s. was würde man eigentlich mit einem Tier machen, das sich so verhält?

    genau!!!!

  3. Immernoch die Hemmschwellentheorie des BGH. Eine Tötungsabsicht wird man selten klar haben, weil der Angeklagte kaum sagen wird „ich wollte sie töten“, sondern viel mehr „war doch nur Spaß“/“waren nur Warnstiche“. Die Tötungsabsicht entnimmt mal also aus den Tatumständen. Und da nimmt man an, dass eine besonders hohe Hemmschwelle zur Tötung besteht, sodass man die Tötungsabsicht nicht ohne weiteres unterstellen kann.
    Ferner könnte er vom versuchten Totschlag zurückgetreten sein durch den Anruf beim Nachbarn, nach der Frau zu sehen.
    Juristisch korrekt.

    Zu überdenken wäre höchstens, dass der Hemmschwellentheorie vllcht nicht mehr gefolgt werden kann, da durch unsere Kulturschätze auch Menschen mit anderen Hemmschwellen einwandern.

  4. Ist das schon der vorauseilende Migrantenbonus?

    Nein, voraus eilender Täterbonus. Wäre dieser Staat gerecht, müßte jeder Angeklagte nach seiner Verurteilung zuallererst(!) für eine vollständige(!) Täter->Opfer-Entschädigung aufkommen, das beinhaltet sowohl alle Folgekosten der Tat selbst, sowie ein Schmerzensgeld, das sich nach der tatsächlich realen Beeinträchtigung des Opfers richtet. Tatsächlich aber werden die Opfer im Stich gelassen und der Schaden vollumfänglich vom Steuerzahler beglichen.

  5. Und da er die „vieljährige Haftstrafe“, so er denn dazu verurteilt wird, bei uns absitzen darf, zahlt der deutsche Steuerzahler noch einmal richtig. Und ob er danach noch abgeschoben wird, ist ohnehin die Frage.

  6. Heute überschlagen sich die Schreckensmeldungen aus Deutscheland mal wieder.
    Man kann sich sicher sein: weit über 90% der wirklich abstossenden Gewalttaten werden von Migranten überwiegend muslemischer Prägung verübt.
    Da kann man die Verbrechen noch so sehr zurechtlügen, verfälschen oder totschweigen.
    Wann wachen die deutschen Bürger endlich kollektiv auf und setzen sich gegen die sukzessive Zerstörung ihrer Heimat, ihrer Kultur und ihrer Gesellschaft zur Wehr ?
    Auch 1812 und 1848 haben sich die Bürger gegen den Obrigkeitsterror gewehrt und zwar mit Gewalt ! Zeit wird es wieder !

  7. -> Warum eigentlich nicht “versuchter Mord” oder wenigstens “versuchter Totschlag”? <-

    Eben, weil es „eigentlich“ nicht ist.
    Wäre es nicht „eigentlich“ nicht, wäre es versuchter Mord oder versuchter Totschlag.

    Somit dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein. 😉

  8. In dessen Folge wurde der Mann von der Polizei für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Am 26. Februar kehrte er aber zurück. Sie wisse, was jetzt passiere, soll er ihr gesagt haben.

    DAS ist die eigentliche Perversion unseres Rechtssystems.
    Eine glaubhafte Androhung von Gewalt reicht nicht aus um Gewalttäter abzuschieben (oder auch psychisch kranke deutsche Ehemänner- oder Frauen) wegzuknasten.

    Nein, immer erst Muss ein Ehrenmord oder eine Familientragödie geschehen bevor der Rechtsstaat aktiv wird.

  9. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

    Merke:

    Jemandem die Nase brechen:
    Schwere Körperverletzung!

    Jemandem dutzende Male mit einer GROßEN AXT in die Beine zu hacken und danach das Gesicht zu entstellen:
    Schwere Körperverletzung!

    Ende Februar gab es aber erneut Streit. In dessen Folge wurde der Mann von der Polizei für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Am 26. Februar kehrte er aber zurück.

    So? Ist der liebe liebe Libanese also trotz PLATZVERWEISES des Ordungsamtes wiedergekommen und hat mit der Frau das gemacht, was er bereits vorher ankündigte?

    In diesem Land kann man sich nur noch selbst bewaffnen.
    Ich bin auf das Urteil gespannt. Ich tippe auf 4 1/2 Jahre zur Bewährung, die er auf 3 Jahre verkürzen kann, wenn er eine Aubildung zum METZGER absolviert.

  10. #5 Holy_Pig

    Diese juristischen, weltfremden Haarspaltereien interessieren mich einen Scheiß, um es mal ganz deutlich zu sagen! (Nicht gegen dich persönlich gerichtet).

    Abgesehen davon, wer jemanden mit einer AXT BEIDE Beine zerhackt, nimmt den Tod der betreffenden Person billigend in Kauf (durch Verbluten, Infektionen, Schock; man braucht kein Abi, um das zu wissen!); DAS REICHT FÜR EINEN TÖTUNGSVORSATZ (Eventualvorsatz, um einmal juristisch zu bleiben). Warum wird das hier nicht angewendet, kenne weniger schlimme Fälle, wo der Eventualvorsatz zur Anwendung kam).

    Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

    Und die Geiselnahme seines Sohnes (mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe!) wurde mal einfach so unter den Tisch fallen gelassen oder wie?

    Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen will.

  11. Diese unglaubliche Brutalität, Menschenverachtung und geradezu animalische Raserei so mancher „Schätze“ ist immer wieder erschreckend.

  12. #5 Holy_Pig, das mit der Tötungsabsicht ist Quatsch. Das spielt bei der Festlegung ob Mord oder Totschlag keinerlei Rolle. Allein aufgrund der Grausamkeit wär das für mich ein eindeutiger Mordversuch. Aber ich bin zum Glück auch kein Jurist.

  13. Diese unglaubliche Brutalität, Menschenverachtung und geradezu animalische Raserei so mancher “Schätze” ist immer wieder erschreckend.

    BARBAREI! Ganz einfach!

  14. Jetzt kann nur eine Rede zur Versöhnung mit der islamischen Welt folgen. Wie konnten wir die Integration des Libanesen nur so vernachlässigen? Ich bin zutiefst betroffen. Er hätte Nobelpreisträger werden können und hätte uns aus der Wirtschaftskrise geholt. Aber so konnte er gar nicht anders, da er in unserer rassistischen Gesellschaft keine Chancengleichheit erfährt.

  15. #18 Totentanz

    Nein, wenn du jemandem die Nase brichst, ist das eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB. Nimmst du einen potentiell gefährlichen Gegenstand oder einem bzw. mehrere Mitttäter zur Hilfe, um die Nase zu brechen, ist es eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB).

    Die Beine mit bleibenden Schäden zu zertrümmern ist dann eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). So weit stimmt alles in dem Fall, nur kann man in diesem Fall problemlos einen Tötungsvorsatz unterstellen, die Hemmschwellentheorie trifft hier meiner Meinung nach nicht zu, dafür die ist Hemmschwelle, die für diese Verletzungen überwunden werden muss zumindest für einen normalen Menschen schon viel zu hoch angesetzt.

    Die Anklage müsste, nach Lektüre des Zeitungsartikels lauten auf „versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung (möglicherweise in zwei Fällen, wenn man den Griff zum Messer als neuen Tatansatz auffasst), in Tatmehrheit mit Geiselnahme und erpresserischem Menschenraub“. Reicht locker für 15 Jahre Haft!

    Das mit dem Eventualvorsatz habe ich ja oben schon erläutert. Das Gesetz ist nicht das Problem und bietet alle Möglichkeiten, die man braucht. Es wird nur nicht konsequent angewendet, deshalb bringen schärfere Strafen auch nichts, wenn die entsprechenden Paragraphen gar nicht erst zur Anwendung kommen!

  16. Diese Frau sollte systematisch entstellt werden.
    Das war ihm wichtiger als das Wohl seines Kindes.

  17. Das mit dem Eventualvorsatz habe ich ja oben schon erläutert. Das Gesetz ist nicht das Problem und bietet alle Möglichkeiten, die man braucht. Es wird nur nicht konsequent angewendet, deshalb bringen schärfere Strafen auch nichts, wenn die entsprechenden Paragraphen gar nicht erst zur Anwendung kommen!

    Wer ist denn deiner Meinung nach verantwortlich für die milde Anklage?

    Deutschland mit seinen dämlichen 15 jahren. Das ist wirklich ein Witz dafür, dass man einem anderen Menschen das Leben zerstört.

  18. Herzlichkeit und Lebensfreude – Bitte die Tatwaffe mit Schleifchen drum an Maria Böhmer schicken!

  19. OT aber wissenswert. Da metzelt China ein paar muslimische Uiguren ab und es passiert… NICHTS!

    Doch, es gab muslimische Kundgebungen gegen Chinas repressive Uiguren-Politik. In Jakarta reckten einige Dutzend Menschen vor der Botschaft Pekings die Fäuste, und der türkische Ministerpräsident Erdogan erzürnte die Chinesen mit einem geharnischten Protest, in dem auch der Begriff «Völkermord» nicht fehlte. Aber in der übrigen muslimischen Welt blieb es auffallend ruhig. Der Mord an der Ägypterin Sherbini in Deutschland entfachte mehr Zorn.

    Seltsam. Da erscheint in Dänemark eine kleine Mohammed-Karikatur, und ein ganzer religiöser Raum gerät in anscheinend unkontrollierbare Erregung. Von Marokko bis Indonesien, von Libyen bis Nigeria gehen Zehntausende auf die Strasse. Es kommt zu Zusammenstössen mit Ordnungskräften, Menschen sterben. In Xinjiang dagegen wird muslimisches Blut vergossen. Dutzende kommen ums Leben, und die Welt könnte, wollte sie das, zur Kenntnis nehmen, wie ein Mehrheitsvolk eine Ethnie systematisch drangsaliert. Doch das scheint nur wenige Muslime zu empören.

    Warum? Könnte es sein, dass Demonstrationen in der muslimischen Welt doch etwas weniger spontan sind, als viele Westler glauben? Dass man es für unklug hält, den spendablen Rohstoff-Grosseinkäufer China zu verprellen? Oder fühlen sich Muslime, fundamentalistische ganz besonders, durch Karikaturen und westlich-relativierendes Denken letztlich eben doch stärker bedroht als durch Knüppel und Gewehre? Gewalt und Repression, die Mittel der Chinesen, kennt man aus leidvoller eigener Erfahrung. Es scheint, als treffe ihr Einsatz viele Muslime in ihrer Würde weniger als die Freiheit zu Kritik und friedlichem Widerspruch. Eigentlich traurig.

    http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/der_zorn/

  20. Erstmal mein beileid für die arme Frau aber die Anklage ist durchaus ok, er hat ihr ja angedroht die Beine abzuhacken und eben nicht sie umzubringen … aber die Strafen für solche Verbrechen sind erbärmlich niedrig …

  21. Ganz offensichtlich wollte der Mann seine Frau nicht umbringen; deshalb lautet die Anklage auch nicht auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Gefährliche Körperverletzung, §224 StGB, hält immerhin auch ein Strafmaß von 10 Jahren bereit – mehr hätte er für einen versuchten Totschlag auch nicht bekommen.

    Es stimmt übrigens nicht, dass ein Täter nicht finanziell für die Folgen seiner Tat aufkommen muss – das muß er sehr wohl: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Unterhalt, Ersatz von Versicherungsleistungen usw.. Das findet nur nicht vor dem Strafgericht statt, sondern muß beim Zivilgericht eingefordert werden; das ist im Prinzip auch nicht schwierig.

    Das Problem liegt nicht bei den Gerichten, sondern in der Realität. Von einem solchen Urteil hat man nur dann etwas, wenn man es vollstrecken kann. Und das geht nur, wenn bei dem Täter auch was zu holen ist. Und da solche Verbrerchen sich oft in Milieus abspielen, die nicht zu den Vermögenden im Lande zählen, ist oft kein Vermögen da, in das man vollstrecken könnte, und bei einem Knastinsassen sind auch Lohnpfändungen usw. gegenstandslos.

  22. Die Polizei hatte den Flüchtenden damals verfolgt. Unterwegs soll er aber gedroht haben, seinem Sohn den Hals umzudrehen, wenn man ihn nicht fliehen lasse. Die Drohung hatte Erfolg…..

    ist das nicht schon selber an sich ein straftatbestand?die deutsche jusitz ist doch echt eine hu.. geworden zum wohle dieser kriminellen migranten.

  23. Deutschland-Absurdistan: Angreifer wollte als Märtyrer sterben!!

    Auch der ist ein „Geschenk aus dem Libanon“

    Ein 33-Jähriger hat in einer Charlottenburg Polizeiwache eine Messerattacke auf einen Beamten verübt. Er konnte schnell überwältigt werden. Der Polizist kam mit einer Schürfwunde davon. Der Angreifer ist kein Unbekannter: Wegen einer Geiselnahme im Bus sitzt er derzeit im Maßregelvollzug, hatte aber Freigang.

    http://www.morgenpost.de/berlin/article1135881/Angreifer_wollte_als_Maertyrer_sterben.html

  24. Von so einem Fall – oder einen so ähnlichen – habe ich noch nie gehört und gelesen. Können wir uns darauf einigen : Ein Einzelfall …

  25. Wenn man liest, was unsere „Bereicherer“ so alles anstellen, wenn sie im Liebesleben gekraenkt werden, liest sich das eigentlich immer eher wie so’n schlechter Zombiefilm aus den Anfangstagen des Fernsehens… umso schlimmer zu wissen, dass das auch noch Realitaet ist!

    Auch gut: Dass er AUSLAENDER (NEIN, NICHT „Migrant“) ist, erfaehrt man in einem VIERTELSATZ am ENDE des Artikels…

    Wohin soll ich bloss auswandern? Spanien ist ja inzwischen genauso….

  26. #35 instinctive, Der Nord und Südpol soll noch Moslemfrei sein. Wahrscheinlich aber grad deswegen, weil denen das Wetter dort nicht so gefällt.

  27. Ist das nicht gefährliche Körperverletzung? Immerhin ist eine Axt ein gefährlicher Gegenstand und an Verletzungen am Bein hätte die Frau verbluten können.

  28. #31 aknobelix

    Ja ist es, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub in einem, beides mit mindestens fünf Jahren gesegnet und offensichtlich von den zuständigen Anklägern unter den Teppich gekehrt worden…

  29. Dabei soll er ihr gedroht haben, ihr die Beine abzuhacken.

    Jemandem die Beine abhacken zu wollen, ist also „nur“ eine schwere Körperverletzung und kein versuchter Totschlag? Interessante Auffassung der Staatsanwaltschaft. 🙁

    @ GenGin:

    Eine glaubhafte Androhung von Gewalt reicht nicht aus um Gewalttäter abzuschieben

    So sieht es – leider – aus. Das ist jedoch schon seit vielen Jahren so. Ich habe es vor über 10 Jahren mal miterlebt, wie unsere Justiz, wenn ein Briefumschlag ohne Absender mit einem Blatt, auf dem mittig eine explodierende Bombe zu sehen war, reagiert hat. Die Bombe wiederum war inmitten von Fotos einer Wohnung, die ohne Wissen des Wohnungsinhabers aufgenommen wurden. Selbstverständlich sollte damals sofort eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, die dies jedoch mit der Begründung ablehnte, solange es sich nur um eine Drohung handle, könne sie nicht aktiv werden.

    Das muß man sich mal vorstellen. Bilder, die von einer Wohnung durch unerlaubtes Eindringen in die Wohnung erstellt wurden mit einer explodierenden Bombe mitten mang stellten schon damals keine konkrete Bedrohung dar. Erst wenn es in der Wohnung wirklich geknallt hätte, wäre die Justiz aktiv geworden. Es könnte dann aber sein, daß das vorher bedrohte Opfer bei erfolgreicher Umsetzung der Drohung nicht mehr in der Lage ist, gegen den oder die Täter vorzugehen. Dabei wird doch immer von „Prävention“ gesprochen. Und hat nicht jeder Bürger ein Grundrecht auf Schutz seines Lebens und körperliche Unversehrtheit? Dann müßte die Justiz aber auch bei konkreten Drohungen tätig werden, was eben nicht der Fall ist.

    @ Totentanz:

    Ich tippe auch, daß der Täter lediglich eine Bewährungsstrafe bekommt, damit er nicht abgeschoben werden kann/darf/muß. Dann darf das Strafmaß aber 2 Jahre nicht überschreiten, nur dann kann es zur „Bewährung“ ausgesetzt werden.

  30. #24 The Nothing

    Wenn ich deiner Erklärung folge, so folgere ich ma, daß

    Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

    einfach das Desinteresse der Staatsanwaltschaft an solchen Missetaten zeigt.
    Würde ein Dhimmi eine Rechtgläubige mit ein paar starken Worten belegen, oh, da wäre gleich der empörte Oberstaatsanwalt zur Stelle.

    Was nützen „scharfe“ Gesetze, wenn die sowieso nur sehr subjektiv angewendet werden?

  31. #36 Kreuzritter24768

    Schwere Körperverletzung ist schon richtig, wiegt schwerer als gefährliche Körperverletzung.
    Nur der Tötungsvorsatz fehlt mir immer noch 🙁

  32. #38: Echt? Bei mir wurde die Polizei schon aktiv, als ich einem Migranten eine SMS geschrieben hab: „Jo mein Freund, Du bist tot!“…

  33. #39 Rudi Ratlos

    Würde ein Dhimmi eine Rechtgläubige mit ein paar starken Worten belegen, oh, da wäre gleich der empörte Oberstaatsanwalt zur Stelle.

    Machst du Witze? Da kommt der Generalbundesanwalt persönlich, und zwar mit Hubschrauber und orangefarbenen Overalls im Gepäck…

  34. Dass Libanesen so aggressiv sein können, hätte ich weiß Gott nicht gedacht. Sicher nur ein bedauerlicher Einzelfall.

  35. wer die behandlungskosten bezahlt, ist auch sicher schon klar: der steuer- resp. krankenkassenzwangbeitragzahler. auch wenn die aerzte in doitschland oekonomisch wie sklaven ausgebeutet und um eine angemessene verguetung vom kommunistischen ulla-system betrogen werden, sind alleine die verwaltungs- und buerokratischen aufarbeitungskosten dieses falles – wie auch unzaehliger weiterer – innerhalb des totalitaeren „gesund“heitswesens enorm. wer sie sicher niicht bezahlt: dieser irre macho-idiot aus dem libanon.

  36. Wenn er wirklich abgeschoben wird ist er vier Wochen später unter neuem Namen wieder hier. Auf Hartz 4 will er sicher auch in Zukunft nicht verzichten. Und wer bezahlt eigentlich die Behandlung und Folgekosten an dem Opfer?

  37. Das muss man sich mal bildlich vorstellen. Mit ´ner Axt auf jemanden los zugehen ist schon äußerst heftig. Wer schon mal eine Axt in der Hand hatte, der weiß, wie viel Gewalt man damit ausüben kann. Aber danach nochmal mit einem Messer jemandem das Gesicht zu zerschneiden… und dann auch noch einer Frau die Mann „geliebt“ hat? Das liest sich ja wie in einem Horrorfilm.
    Vielleicht wird er ja wegen psychischer Krankheit milde bestraft. Wer weiß! In diesem Land glaube ich mittlerweile an alles, nur nicht an Recht = Gerecht!

  38. Interessant ist auch das er ihr die Beine abhacken wollte. Würde mich nicht wundern wenn der Koran ihn auf die Idee gebracht hat. Da steht doch einiges drin zum Thema abhacken von Gliedmassen. Wenn sich mein Verdacht bestätigt müsste der Koran eigentlich indiziert werden.

  39. @ instinctiv:

    Ja, leider ist der von mir geschilderte Vorfall echt. Der Briefumschlag wurde sogar an den Arbeitgeber des Wohnungsinhabers geschickt, wo ich auch beschäftigt war. Bis dahin habe ich an den Rechtsstaat geglaubt. Danach war mein Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört. Aber das interessiert ja keinen weiter, ob ich diesem Staat und der Justiz vertraue, solange ich schön brav Steuern zahle.

  40. Seitdem sitzt er in der Krümmede. Ihm droht eine vieljährige Haftstrafe. Und weil er Libanese ist, auch die Abschiebung.
    Muß es denn nun unbedingt Abschiebung sein? Die absolute Höchststrafe für Moslems?

  41. #19 The Nothing: Ich gehe noch weiter und finde, jemand, der einem anderen Menschen mit der AXT DIE BEINE ZERHACKT, kann sich auch nicht mehr auf den Schutz seiner Grundrechte gemaess GG berufen, denn so eine Tat ist sowas von weit weg von jedwedem „gesundem“ menschlichen Empfinden, dass ich dem Taeter das Menschsein absprechen wuerde.

  42. Dem Mann wird man zu Gute halten, dass er sich
    a)gestellt hat
    b)dass er keine Tötungsabsicht hatte
    Er hat ja noch den Nachbar verständigt, damit der sich kümmert. Aus schlechtem Gewissen wohl kaum. Er hatte angekündigt, sie genau so zu verstümmeln.
    Ich gehe davon aus, der Täter wollte auf Nummer Sicher gehen, dass die Frau an den Verletzungen und Entstellungen noch möglichst lange leidet und nicht vorher wegstirbt.

    Die sogenannte Hemmschwellentheorie zieht hier meiner Meinung nach nicht.

    5 Holy_Pig (22. Jul 2009 11:28) schrieb:

    Immernoch die Hemmschwellentheorie des BGH. Eine Tötungsabsicht wird man selten klar haben, weil der Angeklagte kaum sagen wird “ich wollte sie töten”, sondern viel mehr “war doch nur Spaß”/”waren nur Warnstiche”. Die Tötungsabsicht entnimmt mal also aus den Tatumständen. Und da nimmt man an, dass eine besonders hohe Hemmschwelle zur Tötung besteht, sodass man die Tötungsabsicht nicht ohne weiteres unterstellen kann
    ….
    Zu überdenken wäre höchstens, dass der Hemmschwellentheorie vllcht nicht mehr gefolgt werden kann, da durch unsere Kulturschätze auch Menschen mit anderen Hemmschwellen einwandern.

    Man muss sich die Tat einmal bildlich vorstellen. Ich bin der Ansicht, dass die Hemmschwelle für Totschlag deutlich geringer sein dürfte, als für eine derartige (im übrigen planmäßige) Verstümmelung.

    Einem Menschen bei lebendigem Leib mit 15 Axtschlägen die Beine halb abzuhacken und anschließend mit 10 oder 20 Schnitten das Gesicht zu zerschneiden – das erfordert ein höheres Maß an Barbarei und Überwindung von Hemmung als jemanden mit einigen Axtschlägen gleich ganz umzubringen, indem man ihm z.B. den Schädel einschlägt.

    Zugleich ist das ein äußerst planmäßiges und zielgerichtetes Massaker gewesen. Dem Täter hat es aber nicht an Enthemmung gefehlt, um einen Totschlag zu begehen. Er war, was die Grausamkeit der Tat angeht, enthemmt bis zum geht nicht mehr und er ist umgekehrt absolut planvoll vorgegangen, weil er die Frau nicht töten, sondern für IMMER leiden machen wollte.

    Und vom Gesetz abgesehen, einfach mal nach meinem Rechtsempfinden – da wiegt diese Tat schwerer als Totschlag.

    Roger

  43. #52 vossy: 🙂 Nicht schlecht. Wie gesagt, nach meiner SMS (die zugegebenermassen etwas ueberzogen war) kam direkt ein Schreiben der Kripo, dass ich mich zu melden haette und dass das ja eine „Morddrohung“ waere und damit nicht zu spassen waere etc.

    Wurde dann zwar alles fallengelassen, aber mehr passiert als bei Dir ist in jedem Fall. Wer weiss, vielleicht lag’s daran, dass ich „Bio-Deutscher“ bin und mein alter Freund Ghanese 🙂

  44. Was ist ein Kartoffelmesser? Ist das ein Messer, das von Kartoffeln gefertigt wurde (Solingen)? Oder ein Messer, zum Abstechen von Kartoffeln geeignet? Vermutlich wird er bestraft für Zweckentfremden von Gegenständen (also ein Kartoffelmesser für eine Nichtdeutsche gebraucht), und das Gericht wird ihm dafürhalten, dass er so auf die Schnelle kein anderes Messer zur Hand hatte und b) in Anbetracht seiner Arbeitslosigket ohnehin sich kein Nichtkartoffelmesser hätte leisten können.

  45. Und der Steuerzahler wird seine verkrüppelte Frau und seine Kinder durchfüttern, für ihn viel Verständnis zeigen.

    Für solche Leute hatten noch unsere Vorfahren die Zwangsarbeit gekannt.

  46. In der Rechtswissenschaft wird uns die Abwendung von den spiegelnden Strafen (Auge um Auzge, Zahn um Zahn) als Fortschritt verkauft – ich sehe keinen Fortschritt für solche Tiere in Menschengestalt – eine Abschiebung wird’s bringen! eine neue Identität kostet da unten wohl kaum einen Hunderter – und wird wahrscheinlich noch vom Sozialamt bezahlt … weil der Täter ja traumatisiert war – durch die Tat …..

    Wieviel weiser wäre hier die alte germanische Methode, mit derlei Leuten fertig zu werden: Resozialisierung im Moor! Mit einigen Steinen darüber, damit er nie wiederkommt. Was damals gut war,kann doch heute nicht schlecht sein …

  47. Ein Bochumer Schreiner …..

    das klingt so urgemütlich, irgendwie wie „Schreinermeister Eder“.

    Kann mich nur nicht erinnern, dass der Ederer mit der Axt auf jemanden losgegangen ist, nicht mal auf seinen Kobold.

    Naja, die Bücher von Ellis Kaut spielen halt in einer Zeit, in der man von der heutigen Bereicherung noch nichts ahnte……

    Bochumer Schreiner massakriert Frau mit Axt — willkommen in der Multikulti-Gesellschaft von heute.

    Ich glaube, ich werde jetzt angesichts des Elends in Deutschland ein bisschen retardieren und meine Pumuckl-Bücher aus Kindertagen vom Hängeboden kramen….. 🙂

  48. Streng genommen ist das wirklich ein Einzelfall. Wie oft kam es schon vor, dass ein Libanese seiner Frau mit einer Axt die Beine zertrümmerte und mit einem Messer das Gesicht entstellte?

    Also.

  49. @ 50 Timur

    und dann auch noch einer Frau die Mann “geliebt” hat?

    Moslems lieben keine Frauen.
    Die kaufen sie oder sie werden ihnen zugeteilt.
    Dann können sie damit machen was sie wollen.

  50. Mögliche Antwort des gebildeten Moslems, wenn er mit so einer Tat konfrontiert wird:

    „Auf deutschen Straßen werden täglich Beine von Muslimen durch deutsche Autos zertrümmert. Und niemand interessiert sich dafür!!!!“

    😉

  51. Das Opfer dieses schockierend sadistischen Verbrechens, ist Mediendesignerin und hatte bereits ein Kind aus einer früheren Beziehung, als sie sich mit dem Libanesen einliess. Das klingt eher nicht nach einer Muslima. Wenn sie eine authochtone Deutsche ist, sollten andere Frauen/Mädchen als Warnung über diesen und ähnliche Fälle unterrichtet werden. Stattdessen wurde uns gestern abend auf Sat.1 wieder einmal vorgespielt, wie viel aufregender Liebesbeziehungen mit exotischen Einwanderern doch angeblich sind. Obwohl – „aufregender“ stimmt schon, wenn die Frau nicht mehr tut, was ihr „Liebhaber“ will…

  52. Alos wenn es kein dajavu ist, muß auf PI vor längerer Zeit schon von einem ähnlichen Vorfall berichtet haben.
    Der Kulturbereicherer wollte auch seiner Frau die Beine abhacken, damit sie nicht von ihm gehe. Ein Bezug auf den Koran gab es auch.

  53. #49 Sperber

    Die Nationalität des Opfers würde mich auch interessieren. Dass sie ein Kind aus erster Ehe hat, spricht eher für eine Deutsche.

  54. Klare moslemische Logik: Ich hack‘ meiner Frau die Beine ab, dann kann sie mir nicht weglaufen!

    Hat was für sich, stringent zu Ende gedacht!

  55. #49 Sperber
    Es ist zwar erst mal irrelevant, da die Frauen in jenem Todeskult meisten auch zu den Opfern zählen, aber:
    Es ist eine deutsche Frau. Ich kenne sie flüchtig über den Vater des älteren Sohnes…

  56. „Es scheint, als treffe ihr Einsatz viele Muslime in ihrer Würde weniger als die Freiheit zu Kritik und friedlichem Widerspruch. Eigentlich traurig.“ (#28)
    Wieder guter Artikel von AchGut.
    Hier fände ich bezüglich des letzten Satzes den Dauereinwand von „D“ sehr angebracht. Was heißt EIGENTLICH traurig.??
    Traurig. Einfach nur TRAURIG.

  57. (…)Nach erneutem Streit griff er zu der Riesenaxt. „Du weißt ja jetzt, was passiert“, soll er ihr gesagt haben. Erst schlug er die Frau im Wohnzimmer mit der stumpfen Seite des Beils zu Boden, dann hackte er mindestens 15 Mal mit der scharfen Schneide auf beide Ober- und Unterschenkel ein, so dass es zu multiplen offenen Knochenbrüchen kam. Seine Mitleidlosigkeit war unsagbar. „Ich habe sie geschlagen, damit sie mir nicht wegläuft“, sagte der kräftige Mann mit dem schulterlangen schwarzen Haar vor der 1. Strafkammer. „Ich war wütend. Ich habe richtig Rot gesehen.“ Laut Anklage wollte er sie unattraktiv machen für andere Männer.

    Als ein Kind flehte, aufzuhören („Die Mama, die brauch ich doch noch!“), legte der Rasende das Beil weg und holte aus der Küche zwei Messer. Damit zerschnitt er der wehrlosen Frau dann das Gesicht – mit ebenfalls mindestens 15 Schnitten, um sie zu entstellen. Offenbar als Zeichen besonderer Demütigung und Allmacht zwang er das stark blutende, von höllischen Schmerzen durchgeschüttelte Opfer zwischendurch zu einem Kuss: „Ich habe ihr gesagt: Gib mir einen Kuss. Dann hat sie mir noch einen Kuss gegeben.“(…)

    (…)Die Frau, eine Deutsche, ist mittlerweile von ihm geschieden. Sie sitzt aber heute im Rollstuhl. Im Gesicht sind Narben erkennbar. „Ich schrie hysterisch und geriet in eine noch nie erlebte Panik“, schilderte die zierliche Frau vor Gericht das unfassbare Kerngeschehen. Im Zeugenstuhl machte sie einen sehr tapferen Eindruck. Einmal weinte sie aber spontan – nachdem sie erwähnt hatte: „Der Kleine fragt mich jeden Tag: Warum hat der Papa das gemacht?“

    Dem sauberen Bild, das der Angeklagte von sich gezeichnet hatte, widersprach sie: Er sei „ein Haustyrann“ gewesen, habe sie einmal sehr heftig geschlagen und die Kinder „laut, streng und despotisch“ erzogen. Allein seinen Stiefsohn habe er „sozusagen wie einen Kindersklaven“ behandelt. Vor der Ehe sei er liebevoll gewesen. „Ich kann nicht verstehen, wie sich ein Mensch in so kurzer Zeit verändern kann.“ Erst seit 2004 waren sie ein Paar, seit 2006 ein Ehepaar. Zur Heirat entschied sie sich vor allem, weil ihm sonst die Abschiebung drohte, wie sie vor Gericht sagte.(…)

    (…)Angeklagt ist schwere Körperverletzung. Nicht versuchter Mord. Grund: Nach der Bluttat war der 36-Jährige zwar geflüchtet, hatte aber einen Nachbarn angerufen („Ich habe Scheiße gebaut“), er solle mal nach dem Opfer gucken, um es zu retten. Juristisch gesehen habe er damit von einem Tötungsvorsatz wieder Abstand genommen haben.(…)
    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/7/22/news-126727532/detail.html

  58. @ D@
    Du gehst mir (und wohl vielen anderen) mit deiner minderbegabten „eigentlich“-Masche dermaßen auf den Keks …

    Frag doch bitte morgen mal deinen Pfleger, ob er nicht eine Überweisung klarmachen kann.
    Du hast den Nervfaktor von schäferhundgroßen Sackratten! 🙁

    „Eben, weil es “eigentlich” nicht ist.
    Wäre es nicht “eigentlich” nicht, wäre es versuchter Mord oder versuchter Totschlag.“

  59. Es ist also eine Deutsche!
    Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
    Es gab schon einen ähnlichen Fall in Hamburg, da hat der Araber sei allerdings nach den Folterstunden im Keller dann umgebracht.
    Die Mädels, die immer noch meinen, daß die ausländischen Schwänze den deutschen überlegen seien, und sich dann gar noch davon schwängern lassen, haben sich also sehenden Auges in die Gefahr begeben – in der man redensartlich umkommt! Gibt es keine deutschen Männer mehr???

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