Deutsche GrenzeDeutsche Juristen arbeiten derzeit wieder auf Hochtouren daran, einen ausländischen Straftäter, der sich bereits viele Jahre in der Bundesrepublik aufhält, nicht abschieben zu müssen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen türkischen Intensivtäter, der zunächst seine Ehefrau vergewaltigt und anschließend seine leibliche Tochter sexuell missbraucht hat.

Die Neue Juristische Wochenschrift berichtet:

Das BVerwG hat in einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen den EuGH angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage betrifft die Übertragbarkeit des in Art. 28 III der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie) geregelten Ausweisungsschutzes von Unionsbürgern auf assoziationsberechtigte und damit privilegierte türkische Staatsangehörige.

Ein assoziationsberechtigter türkischer Staatsbürger, natürlich privilegiert!

Das Bundesverwaltungsgericht teilt uns den Sachverhalt mit:

Der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein 1964 geborener Türke, zog mit 12 Jahren zu seinen Eltern in das Bundesgebiet und erhielt 1987 eine Aufenthaltsberechtigung. Er ist verheiratet und hat zwei Töchter. Im November 2000 wurde er wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Seit Oktober 2005 verbüßt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten u.a. wegen sexuellen Missbrauchs seiner älteren Tochter. Klage und Berufung gegen die von der Ausländerbehörde angeordnete Ausweisung hatten in den Vorinstanzen u.a. wegen der erhöhten Rückfallgefährdung des Klägers keinen Erfolg.

Beide Haftstrafen zusammengerechnet ergibt 4 Jahre und 10 Monate. Und daran harkt die Abschiebung:

Danach dürfen Unionsbürger, die sich in den letzten zehn Jahren in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben, nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden. Zwingende Gründe können gem. § 6 Abs. 4 des nationalen Freizügigkeitsgesetzes/EU nur dann vorliegen, wenn der Betroffene u.a. wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden ist.

Knapp an fünf Jahren vorbeigeschrammt und schön im Knast gegen die Abschiebung geklagt.

Wir sind uns ziemlich sicher, dass das Volk, in deren Namen die Richter ihre Urteile sprechen, diesen tollen Zeitgenossen auch hierbehalten möchte!

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76 KOMMENTARE

  1. Ausgewiesen werden nur Leute, mit denen unsere Politiker nicht den neuen Menschen schaffen können. Das sind die, die den Westen aufgrund seiner Freiheit aufsuchen und hier leben wollen. Nur Kriminelle und anpassungsunwillige dürfen hierbleiben. Mit denen kann man besser die Bevölkerung drangsalieren.

  2. Sollen DIE sich doch gegenseitig f…. wie sie wollen. Ist mir völlig gleichgültig.
    Nur hier haben sie nichts verloren.
    Übrigens gab es den Tatbestand der „Vergewaltigung in der Ehe“ hierzulande vor 50 Jahren auch nicht.
    Ist ja auch schwer beweisbar und wird gerne bei Scheidungen instrumentalisiert.

  3. Ich dachte ab 3 Jahren Strafe und Verurteilung werden die netten Musleme abgeschoben? Wieso jetzt nach 5 Jahren sind die nicht mehr normal? Es müsste jeder Ausländer sofort nach jeder Straftat abgeschoben werden. Egal ob 1 Monat oder 1 Jahr. Ebenso müsste die geschenkte Staatsbürgerschaft sofort retourniert werden.

  4. Wie sagten doch die GrünInnen: Wir brauchen jeden, der zu uns kommt.
    Und je privilegierter, umso besser!
    Es ist nur schade, dass diese Privilegierung immer die Falschen trifft.

  5. Der innerfamiliäre sexuelle Missbrauch scheint in türkischen Familien weit verbreitet. Mag vielleicht ein Zufall sein, dass sich die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg gerade mit zwei solcher Fälle beschäftigt, wobei zwar nur von Migrationshintergrund der Angeklagten die Rede ist, aber es dürfte sich um Türken handeln, oder zumindest um Musels.

    http://www.landgericht-ravensburg.de/

    Nachzusehen unter Verhandlungstermine

  6. Wie widerwertig (allgemein): Menschen die sich an ihren KINDERN vergehen. wie ekelhaft. Das wird die Tochter nie mehr verarbeiten können. Seelischer Schaden fürs Leben. Und schön, dass uns der Türke erhalten bleibt. Bereicherung kennt keine Grenzen… Ein Ausländer (Moslem) steht von Geburt an unter Naturschutz!!!
    Tja Deutschland hat nach dem Knast noch viele Potentielle Opfer für den Türken- nach knast wird er nämlich ordentlich druck haben…

  7. Das wird der neue Mensch sein: Geboren aus seiner eigenen Gewalttätigkeit, Perversität, Brutalität und bestialischer Sexualität, wird er einst wie Jesus dem Himmel entgegenschweben und geläutert und gereinigt sein.
    Erinnert an „die Glocke“, von Schiller.

    Nur ich fürchte, die Gutmenschen übernehmen sich etwas.
    Ich fürchte, am Ende stehen wir vor Frankensteins Monster, statt vor geläuterten Edelmenschen.
    Man sollte kleiner anfangen. Man sollte seinen Christus- Komplex nicht an Türken prüfen. Eher reinigt und heiligt man Kannibalen, Kolibakterien, Marsmenschen, Politiker, ja selbst Finanzbeamte. Aber Türken. Daraus wollen unsere Gutmenschen den Neuen Menschen erschaffen?! Um sich selbst zu erhöhen, zu adeln.
    Eher geht ein Kamel durch ein Nadelör.
    Die Gutmenschen werden uns durch ihren Wahn, den Neuen Menschen in einer Neuen Welt zu erschaffen, an den Rand der Selbstvernichtung bringen. Sie sammeln weltweit den Abschaum der Menschheit zusammen, um ihn hier zu transformieren und zu veredeln. An Rückschlägen hat grundsätzlich das deutsche Nazivolk schuld.
    Frederick Marryat beschreibt so eine tragische Gestalt. Ein irrer alter Landadeliger hat aus den Gefängnissen und Irrenanstalten Dutzende Mörder und Gewalttäter geholt, um sie mit einer selbst gebauten Maschine zu heilen. Sein Sohn, Jack Easy, prügelt dieses Pack später vom Landsitz. Sein Vater aber kommt in seiner eigenen Maschine bei Wartungsarbeiten um.
    Die Lösung hört sich gut an, oder?

  8. die opfer haben halt wieder einmal die arschkarte und muessen weiterhin in angst leben dieser dreckssau begegnen zu muessen.

    dieser staat ist einfach nur noch abfall.

    aber hier etwas nneues-man beachte wieder den o-ton des grünen dümmlings

    Strafanzeige gegen NPD wegen Anti-Ausländer-Wahlwerbung

    Dresden – Der Anti-Ausländer-Wahlkampf der rechtsextremistischen NPD in Sachsen hat womöglich ein juristisches Nachspiel. Der Dresdner Grünen-Innenpolitiker Johannes Lichdi erstattete am Dienstag wegen der beiden Plakate „Kriminelle Ausländer raus“ und „Heimreise statt Einreise“ Strafanzeige gegen die NPD. Es bestehe der Verdacht der Kollektivbeleidigung beziehungsweise der Volksverhetzung, erklärte er.

    ausreise statt einreise ist also volksverhetzung und kriminelle ausländer raus auch-man lernt nie dazu.

  9. #9 aknobelix (25. Aug 2009 23:51)

    Wenn ich mich recht entsinne, hat die NPD gegen einen farbigen, schwarzen CDU- Politiker gehetzt.
    Das kann auch nicht geduldet werden.
    Rassistischer Terror ist mit islamistischem gleichzusetzen.

  10. es geht nicht darum-es geht um ausreise und kriminelle-einzig das ist es was mich jetzt dies hier zitieren ließ.

    wir wissen als aufgeklärte menschen dass dies kein straftatbestand ist,aber es wird wieder einmal alles im vorfeld versucht-am ende bleibt der steuerzahler drauf sitzen.

  11. Danach dürfen Unionsbürger, die sich in den letzten zehn Jahren in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben, nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden.

    Da der Straftäter Türke und damit kein Unionsbürger ist … RAUS MIT DEM SCHWEIN!!

  12. Hier noch ein Fall, bei dem ein Türke in Ravensburg im Juli zu achteinhalb Jahren verurteilt wurde, weil er über Jahre seine Tochter zum Sex zwang. Nach unseren Wertmaßstäben sind solche Familienväter pervers und verbrecherisch, aber die Türken haben andere Wertmaßstäbe.

    In dem Artikel wird von zwei unterschiedlichen Gerichtsverhandlungen berichtet, die von mir gemeinte kommt als zweite.

    Und vielleicht hätte der deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft die Tochter noch länger missbraucht, hätte sich die nicht einer Nachbarin offenbart, die gestern als Zeugin erzählte, die Mutter habe der Tochter vorgeworfen, den Vater ‘verführt’ zu haben. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter diesen auch von anderen Verwandten geäußerten Vorwurf aufs Schärfste zurück. Der Anwalt der zweiten Tochter, die ebenfalls in mehreren Fällen sexuell angegriffen wurde, forderte eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren….

    http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Achteinhalb-Jahre-Haft-fuer-sexuellen-Missbrauch-der-eigenen-Tochter;art372474,3849598

  13. Unionsbürger darf man nur aus zwingenden Gründen ausweisen.

    Aber ein Türke ist doch gar kein Unionsbürger weil sich die Türkei nicht in der EU befindet.

    Also dann kann man ihn auch ohne zwingende Gründe ausweisen oder?

    Wieso kann man nur jemanden ausweisen wenn er 5 Jahre Freiheitsstrafe hatte?

    Das ist nicht logisch!

    Warum kann man jemanden der 10 Jahre in einem Mitgliedsstaat gelebt hat nur aus zwingenden Gründen ausweisen?

    Man sollte Leute ausweisen können egal wie lange die in einem fremden Land gewohnt haben und egal ob sie Unionbürger sind und sich in einem Mitgliedsstaat befinden oder nicht.

  14. In Amerika hätte solch ein Kerl lebens-länglich gekriegt und in der Bananenrepublik Deutschland wollen die Idioten von Juristen
    hier behalten, indem sie neue Gesetzepassagen ändern wollen. Solche Leute gehören auf minderwertige Posten abgeschoben.
    Kaum zu glauben!

  15. koenne die nicht mal wen anders assoziations-privilegieren? holt doch mal ein paar inder her dann wird alles viel besser, die bauen computer und so, nicht immer so mit messer und all das

  16. OT:

    http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/aktuell/content/40201/

    Heute bei Akte 09 bin ich wieder mal vom Glauben abgefallen. Ein heftiger Film über Brutalo-Gangster mit Migrationshintergrund (der natürlich unerwähnt bleibt) die ganz unverholen ihre Abneigung gegen Deutschland und die Polizei mit Waffengewalt darstellen. Mit Totschlägern und 9mm Bewaffnet sagen Sie uns, was Sie von uns halten und was wir sie mal können! Das ist ein MUST – Beitrag.

    Hat das Jemand aufgenommen, oder findet das im Netz? sollte sogar PI ein paar Worte wert sein, wenn jemand das findet, oder aufgenommen hat!

  17. Die Vorgabe mit den 5 Jahren wäre ja ok, wenn wir nur endlich wesentlich härtere Strafen einführen würden.

    Aber keine Sorge, die kommen schon wenn demächst RAF IV in den Ring steigt. Wenn der erste Volksverräter höchst persönlich gekrallt wird ist es ganz schnell vorbei mit „Strafen helfen nicht“, darauf könnt ihr einen lassen. Schon die Politikergeneration Strauß/Schmidt etc hat seinerzeit über die Wiedereinführung der Todesstrafe beraten.

    Ja, so schnell kann das gehen:

    KLICK

    Hier ist eine lange Reihe von Artikeln darüber:

    KLICK

  18. Nur mal eine kleine Kostprobe aus dem zuerst verlinkten Artikel aus meinem obigen Beitrag:

    Überraschende Verwerfungen offenbaren sich im rechtsstaatlichen Fundament der Republik – das nach 32 Jahren gelernter Demokratie eigentlich als felsenfest galt. Von der Einführung der Todesstrafe war die Rede, von Erschießungen und von Repressalien gegen RAF-Gefangene, falls Schleyer nicht freigelassen würde.

    Man brauche eine „massive Gegendrohung“, erklärte CSU-Chef Franz Josef Strauß am 12. September 1977. „Der Gedanke der Repression muss erörtert werden“, sekundierte Kohl. Und von Willy Brandt (SPD) findet sich in Papieren der Satz, es gebe eine „Offenheit, über alles zu sprechen und nachzudenken“.

    Es darf jetzt gestaunt werden 😉

  19. In Italien würde man in dem Fall auf die EU scheißen, Fakten schaffen und dann das dreiste Gemaunz der hühnerbrüstigen EU-Bürokraten schroff wegpusten!

  20. #19 kugelblitzz (26. Aug 2009 01:06)

    Richtig, das war einmal. Damals hatte ich 1977 bei einer Verkehrskontrolle mal eine Maschinenpistole vor der Nase. Ich war mein Leben lang ein politisch denkender Mensch. Damals Links.
    Wenn du heute als non-PC Mensch auftrittst wird es dir bald ähnlich passieren.
    Heute sind die „Linken“ an der Macht und verhalten sich genauso, wie die, die sie gehasst haben.

  21. #21 survivor (26. Aug 2009 01:33)

    Moment mal. Die Politiker aller Parteien waren sich auf einmal einig, was „Repressalien“ anging. Auch Willy Brandt von der SPD bekundete seine „Offenheit, über alles zu sprechen und nachzudenken“.

    Und am Ende verhielten sich die Linken im Bundestag eben NICHT so wie die RAF-Terroristen es erwartet hatten. (Erstürmung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ durch die GSG 9 und anschließend das Ende in dieser berühmten Nacht in Stuttgart-Stammheim, was auch immer da geschehen sein mag.)

  22. Heute sind die „Linken“ an der Macht und verhalten sich genauso, wie die, die sie gehasst haben.

    Stimmt nicht. Echte Konservative kennen sittliche Grenzen, Linke nicht.

  23. Ich denke, jeder weiß, wie der EuGH entscheiden wird nämlich im Interesse des „lieben Türken“.
    Die sind bisher immer nur durch deutschfeindliche\ausländerfreundliche Entscheidungen aufgefallen.
    Für mich wieder einmal eine Unverschämtheit, das nicht Deutsche sondern spanische\holländische Richter über solch Hoheitliche Themen entscheiden.

    Man, was uns diese scheiß EU da immer wieder einbringt, bloß Raus da.

    Gruss

    Lindener

  24. Seit Oktober 2005 verbüßt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten u.a. wegen sexuellen Missbrauchs seiner älteren Tochter.

    also ist er seit juni wieder frei, oder wie siehts aus?

    dann bestehen doch gute chancen, daß er sich in Kürze wieder an jemandem vergreift und mit etwas Glück noch die restlichen monate strafe dazukommen, um ihn abzuschieben.

    aber erfahrungsgemäß wird sich auch dann ein § finden, um das zu verhindern.

  25. Schon Roman Herzog forderte ganz Laut :

    Roman Herzog: Stoppt den Europäischen Gerichtshof!

    http://4topas.wordpress.com/2008/09/14/roman-herzog-stoppt-den-europaischen-gerichtshof/

    Die Kompetenzen der Mitgliedstaaten werden ausgehöhlt. Die immer fragwürdigeren Urteile aus Luxemburg verlangen nach einer gerichtlichen Kontrollinstanz. Von Professor Dr. Roman Herzog und Dr. habil. Lüder Gerken:

    Es kracht gewaltig im Gebälk der europäischen Rechtsprechung. Ursache ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen entzieht und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreift. Inzwischen hat er so einen Großteil des Vertrauens verspielt, das ihm einst entgegengebracht wurde.

  26. #7 Lena-hh (25. Aug 2009 23:34)

    Wie widerwertig (allgemein): Menschen die sich an ihren KINDERN vergehen. wie ekelhaft. Das wird die Tochter nie mehr verarbeiten können. Seelischer Schaden fürs Leben. Und schön, dass uns der Türke erhalten bleibt. Bereicherung kennt keine Grenzen… Ein Ausländer (Moslem) steht von Geburt an unter Naturschutz!!!

    Jetzt haltet doch mal den Ball flach! Das Gericht handelt vernünftig und ökonomisch. Ich hätte mir manches Mal gewünscht, Untergerichte würden ebenso besonnen handeln und in den Fällen gemäß Art. 100 GG per Vorlage das BVerfG entscheiden lassen. Haben sie aber nicht.

    Das Gericht handelt im Interesse der Steuerzahler und im eigenen.

    Würde es jetzt eine Ausweisung bejahen und der Türken-Schatz vor den EuGH ziehen und Recht bekommen, wäre er Euch ebenso erhalten geblieben und die Sache teurer. Also warum nicht so?

    Wenn ein Kollegialgericht eine Entscheidung fällt die dann in der übergeordneten Instanz kassiert wird, gibt das einen Eintrag in die Personalakte.

    Auch wenn das Türken-Schätzchen möglicherweise bleiben darf, kann man nicht behaupten, da würden nun Juristen sich abmühen, den im Lande zu halten. Sie wollen auf dem ökonomischen Weg eine klare Entscheidung, denn sie sind an Recht und Gesetz gebunden. Und diese beschissene Rechtslage haben – Ihr wißt schon – die Volkszertreter geschaffen, nicht die Richter.

    Mich würde mal interessieren, ob das Schätzchen gearbeitet hat. Wenn nicht, wäre nämlich auch das ein Ausweisungsgrund. Und bei der Vita – einer sprach es vor mir bereits an – bin ich mir fast sicher, daß sich das Schätzchen wieder vergreift und dann abgeht ins geheiligte Osmanische Reich, zu Sonne, Mond und Sternen.

  27. #37 Ausgewanderter (26. Aug 2009 07:40)

    Jetzt haltet doch mal den Ball flach! Das Gericht handelt vernünftig und ökonomisch. Ich hätte mir manches Mal gewünscht, Untergerichte würden ebenso besonnen handeln und in den Fällen gemäß Art. 100 GG per Vorlage das BVerfG entscheiden lassen. Haben sie aber nicht.

    Das übliche Juristen-Geschwurbel. Die Türkei ist kein EU-Mitglied und damit sind die „Freizügigkeitsgesetze“ überhaupt nicht anwendbar (einmal abgesehen von der grundsätzlichen Frage, warum man die Interessen von Gewohnheitsverbrecher höher bewertet als die ihrer unschuldigen Opfer).

  28. Immer mehr solche Schandaktionen ! Angefangen hat das erst mit der Wiedervereinigung und dem danach einsetzendem Linksruck!

    Heute wird man als deutscher Teilweise für ordnungswiedriegkeiten härter bestraft wie ein Musel für Gewaltdelikte !

    Gruß Andre
    Patriotisch-Proisraelisch-Antiislamisch!

  29. Wenn wir den abschieben, geht uns ein Stückchen Kultur verloren. Auf alle Fälle dabehalten.

  30. Hier hab ich noch einen brandaktuellen Fall:

    Ein Despot mit Beil und Eisenstange

    Er war der Herr im Haus. Unangreifbar. Er herrschte wie ein Despot über seine Frau und seine Kinder. Er stellte die Regeln auf, denen seine Familie gehorchen musste. Und er hatte seine eigenen Gesetze. Wer dagegen aufmuckte, wurde abgestraft. Mit brutaler Gewalt. Mit einer heißen Eisenstange. Mit einem Schürhaken. Mit dem Stiefel oder mit der Faust. Ein 45-jähriger Türke, der Frau und Kindern ein jahrelanges Martyrium bereitete, ist gestern von einem Jugendschöffengericht in Augsburg zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.

    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Aichach/Lokalnews/Artikel,-Ein-Despot-mit-Beil-und-Eisenstange-_arid,1829800_regid,2_puid,2_pageid,4492.html

    Damit es auch jeder sieht und damit es NIEMAND überliest, was in diesem Fall passiert ist:

    Ein 45-jähriger Türke wurde vom

    JUGEND-schöffengericht verurteilt !!!!!

    Definition Wikipedia:

    Das Jugendschöffengericht ist ein Jugendgericht, das über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender entscheidet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendsch%C3%B6ffengericht

    Ein Heranwachsender 45-jähriger Familienvater ???????

  31. Abgesehen davon das es klar ist, das sie jeden Grund suchen um den lieben Muselmann nicht auszuweisen, was zur Hölle sind das für Strafen??? Ich bekomme BEWÄHRUNG??? Wenn ich meine Frau Vergewaltige???? und 3 1/2 Jahre wenn ich meine TOCHTER MISSBRAUCHE????? WAS ZUM…..Kastrieren und Abschieben.. Dreckiger Hundesohn

  32. Nebenanmerkung:

    Bei uns gibt es so gut wie keinen Zeugenschutz. Ich befürchte, dass die betroffene Tochter nicht mehr lange leben wird.

    Vielerlei Urteile kann ich mit meinem Rechtsempfinden nicht mehr vereinbaren. Ich bin damit warscheinlich nicht der einzige. Eine ungleichmäßige Rechtsprechung ist meiner Ansicht nach gefährlicher für die Demokratie, als Grüne, Mohamedaner und Sozialisten zusammen. Das Vertrauen in den Staat ist ohnehin bereits untergraben.

  33. @ #41 Denker (26. Aug 2009 08:18)

    Kleiner Nachtrag zur Abkühlung :

    Richter Dr. Christiani lässt keine Zweifel aufkommen, dass das Gericht die Sichtweise des Angeklagten über Ehe und Familie nicht gelten lässt: „Wenn all diese Dinge kulturell bedingt sind, interessiert das deutsche Juristen nicht. Sie haben über Ihre Familie und das Haus geherrscht. Aber in Deutschland haben Sie sich nach deutschen Gesetzen zu verhalten. Auch, wenn sich Frau und Kinder ihre Rechte herausnehmen, die ihnen zustehen. Das ist in Deutschland so.

  34. #41 Denker (26. Aug 2009 08:18)

    Ein 45-jähriger Türke wurde vom JUGEND-schöffengericht verurteilt !!!!!

    Wahrscheinlich ist er auf dem geistigen Entwicklungsstand eines Jugendlichen. Für türkische Herrenmenschen völlig normal.

  35. #17 lew albakin (26. Aug 2009 00:13)

    Danke für Ihren TAZ-Link!

    http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/kreuzberg-laesst-schulen-verslumen/

    Dieser Abschnitt sagt eigentlich alles:

    Was ist nicht verstehe: Wieso helfen Ihnen die Grünen nicht? Die lehnen bekanntlich Privatschulen nicht ab. Und Kreuzberg ist doch grün regiert.

    Die Grünen sind speziell. Wir sprechen ständig mit Grünen, die voll hinter uns stehen – rein privat. Die politisch aktiven Kreuzberger Grünen ticken da anders. Die halten uns hin, die arrangieren sich mit SPD und Linken, die nehmen auf ihre radikale grüne Basis Rücksicht. Es gibt praktisch zwei grüne Parteien.

    Das ist nicht neu.

    Doch, der Grund für die Konstellation ist neu: Grüne mit Kindern und Grüne ohne Kinder. Die Grünen mit Kindern denken und handeln exakt wie das Kreuzberger Bürgertum. Die wissen, die graue Multikulti-Theorie ist nicht sonderlich nützlich, wenn die eigenen Kinder in die Schule kommen. Integration finden die gar nicht gut – wenn es die eigenen Kinder sind, die sich auf einem türkisch sprechenden Schulhof integrieren sollen.

    Und die Grünen ohne Kinder?

    Sind stolz darauf, keine zu haben, und halten wacker die Fahne hoch. Als wir die Kreuzberger Bildungsstadträtin fragten, ob sie Kinder habe, antwortete sie: ,Nein, zum Glück!‘ So verhält sie sich auch.

  36. #45 Denker (26. Aug 2009 08:32)

    Kleiner Nachtrag zur Abkühlung :

    2 Jahre auf Bewährung, 120 Stunden soziale Dienste (die er wahrscheinlich nie antritt) und der freundliche Rat(!) eine Therapie zu machen. Dieses Gericht ist eine Lachnummer.

  37. #38 Plondfair (26. Aug 2009 08:09) #37 Ausgewanderter (26. Aug 2009 07:40)

    Jetzt haltet doch mal den Ball flach! Das Gericht handelt vernünftig und ökonomisch. Ich hätte mir manches Mal gewünscht, Untergerichte würden ebenso besonnen handeln und in den Fällen gemäß Art. 100 GG per Vorlage das BVerfG entscheiden lassen. Haben sie aber nicht.

    Das übliche Juristen-Geschwurbel. Die Türkei ist kein EU-Mitglied und damit sind die “Freizügigkeitsgesetze” überhaupt nicht anwendbar (einmal abgesehen von der grundsätzlichen Frage, warum man die Interessen von Gewohnheitsverbrecher höher bewertet als die ihrer unschuldigen Opfer).

    Das hat mit „Juristen-Geschwurbel“ nichts zu tun. Die Türkei iat kein EU-Mitglied und wird es auch nie werden, aber sie ist leider assoziiert. Wie ich bereits sagte, das haben uns die Volkszertreter eingebrockt.

    Was Deine Gewichtungen hinsicht Täterschutz – eigentlich Täterinteressen – und öffentliche Sicherheit und Ordnung anbelangt, stehe ich voll und ganz auf Deiner Seite. Auch ich sage, daß er raus muß, zack, zack.

  38. Bürgerwehren bilden!
    Diese Tiere einfangen!
    Geheimgericht!
    Verurteilung!
    Strafvollzug: Kastration !!
    Vorschlag: mit der Heckenschere! Ist humaner als die Methode mit den 2 Ziegelsteinen.

  39. #49 Ausgewanderter (26. Aug 2009 08:44)

    Die Türkei iat kein EU-Mitglied und wird es auch nie werden, aber sie ist leider assoziiert.

    In diesem Punkt kann ich dir leider nicht zustimmen. Wenn sich die EU nicht demnächst in ihre Bestandteile zerlegt, kommt die Türkei in die EU. Mein persönlicher Tip: 01.01.2013.

  40. Abschieben ? aber warum denn. Dieses Monster hat doch beste Aussichten als Parteimitglied der Grünen familienpolitischer Sprecher zu werden.

  41. Jetzt sitzt der auf Kosten der Steuerzahler im Knast…

    Wenn ich mal zusammenrechne, was alleine die Knastfälle kosten, die hier auf PI diskutiert werden, dann sind das Unsummen.

    Darum sage ich: Der ist Türke, seine Frau ist Türkin und seine Tochter auch. Was die untereinander machen, ist deren Sache. Das sollen die unter sich klären.

    Verfahren einstellen, den Mann wieder entlassen! Damit sparen wir Unsummen.

  42. Sinnvoll wäre es natürlich, den Kerl aus Deutschland rauszuwerfen, aber das geht wohl nicht…

  43. Liebe PI Kommentatoren, bei aller Freundschaft, aber „den Türken“ als Sexbestie hinzustellen, der bei nächstbester Gelegenheit Frau und Tochter vergewaltigt ist völlig hohl und geht an der Realität vorbei.

    Die letzten Sexverbrecher an die ich mich in den Medien erinnere waren allesamt Deutsche. Deshalb unterstelle ich „dem Deutschen“ keinen Hang zu Sex mit kleinen Jungen und Mädchen.

    Manchmal muss man die Kirche auch im Dorf lassen… Es gibt wichtigere Probleme.

  44. #38 Plondfair
    Das übliche Juristen-Geschwurbel. Die Türkei ist kein EU-Mitglied und damit sind die “Freizügigkeitsgesetze” überhaupt nicht anwendbar (einmal abgesehen von der grundsätzlichen Frage, warum man die Interessen von Gewohnheitsverbrecher höher bewertet als die ihrer unschuldigen Opfer).

    Leider gibt es aber einen Assozierungvertrag mit der Türkei. Den haben gewählte deutsche Politiker übrigens zur Zeit der EG unterschrieben, soviel auch zum Thema zurück zur EG, weg mit der EU.

    http://rechteforderungen.wordpress.com/2008/10/11/kuendigung-internationaler-vertraege/

  45. #52 Plondfair (26. Aug 2009 08:49) #49 Ausgewanderter (26. Aug 2009 08:44)

    Die Türkei iat kein EU-Mitglied und wird es auch nie werden, aber sie ist leider assoziiert.

    In diesem Punkt kann ich dir leider nicht zustimmen. Wenn sich die EU nicht demnächst in ihre Bestandteile zerlegt, kommt die Türkei in die EU. Mein persönlicher Tip: 01.01.2013.

    Da halte ich gegen! Zu Neubeitritten ist Einstimmigkeit erforderlich. Frankreich und Östereich haben bereits klipp und klar gesagt, daß sie wegen der Beliebtheit der Türken in ihren Ländern Volksabstimmungen machen werden. Wie die ausgehen, kannst Du Dir wohl denken. Schon dann ist nix mit Einstimmigkeit.

    Aber da gibt es auch noch so eine Insel, die sich das Türken-Pack zum Teil unter den Nagel gerissen hat. Meinst Du die stimmen zu?

    Ich archiviere hier seit Jahren diesen Beitrittsprozeß und habe dabei gemerkt, daß das europäische Interesse an einem Beitritt mehr und mehr sinkt. Auch mit den USA haben die Türken sich überworfen, selbst dort ist die Unterstützung erlahmt.

    Hätte die deutsche Regierung 1997 noch gern um Haaresbreite den Völkermord an den Armeniern uns, den Deutschen in die Schuhe geschoben (Begründung, warum nicht: Wir können denen nicht noch einen Völkermord zumuten), um die Türken zu keinem Eingestädnis zu zwingen, müssen sie neuerdings ein Eingeständnis ablegen. Du siehst, da liegt vieles im Argen.

  46. #57 Ausgewanderter (26. Aug 2009 10:06)

    Zu Neubeitritten ist Einstimmigkeit erforderlich.

    Auch mit „Lissabon“?

  47. #65 Plondfair (26. Aug 2009 10:14) #57 Ausgewanderter (26. Aug 2009 10:06)

    Zu Neubeitritten ist Einstimmigkeit erforderlich.

    Auch mit “Lissabon”?

    Ich sage nur Irland! Wenn Irland njet sagt, ist Lissabon im Orkus. Vergessen? Hat Prof. Schachtschneider noch ausdrücklich hervorgehoben!

  48. #43 Denker : Ein 45-jähriger Türke wurde vom

    JUGEND-schöffengericht verurteilt !!!!!

    Du überliest im Wiki-Artikel, dass es dort auch heißt: „Darüber hinaus können auch Jugendschutzsachen, also Straftaten gegen Jugendschutzbestimmungen oder bei denen Kinder oder Jugendliche geschädigt wurden, beim Jugendschöffengericht angeklagt werden (§ 26 GVG).“

  49. Wir sind uns ziemlich sicher, dass das Volk, in deren Namen die Richter ihre Urteile sprechen, diesen tollen Zeitgenossen auch hierbehalten möchte!
    Das ist eine infame Unterstellung. Sorry aber euer rumgehacke auf der Judikative geht mir auf den Sack. Schonmal an Gewaltenteilung gedacht? Richter sind an Recht und Gesetz gebunden. Da die meisten hier null Ahnung von der juristischen Bewertung eines Sachverhalts haben, wäre etwas mehr Zurückhaltung angebracht. Oder werdet doch selbst Richter und macht es besser… Was? zu Schwierig? Zu langwierig? Ooohh, schade.

  50. Mal zur juristischen Aufklärung: Der besondere Ausweisungsschutz türkischer Staatsbürger leitet sich aus dem dem Beschluß ARB 1/80 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 19.06.2008 ab, basierend auf dem zwischen der damaligen EWG und der Türkei geschlossenen Assoziationsabkommen vom 12.09.1963. Danach kann ein türkischer Arbeitnehmer, der in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) seit mindestens einem Jahr einer ordnungsgemäßen (abhängigen) Beschäftigung nachgeht, nur ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt in Deutschland „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung“ bedeutet, „die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“. Diese Defintion folgt § 12 AufenthaltsG/EWG für EU-Bürger. Deshalb sind türkische Staatsbürger gegenüber anderen Nicht-EU-Ausländer „privilegiert“.

    Kurzum: Türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen (Kernfamilie), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Integration in den Arbeitsmarkt), genießen denselben starken Abschiebeschutz wie EU-Ausländer in Deutschland. Selbst wenn nach dem deutschen Ausländerrecht eine Ausweisung zwingend zu erfolgen hat, muß das für türkische Staatsangehörige unter den o.g. Voraussetzungen nicht gelten.

  51. #41 Denker (26. Aug 2009 08:18)

    Ein 45-jähriger Türke wurde vom JUGEND-schöffengericht verurteilt !!!!!

    Wenn sich die Mehrheit der Türken/Muselgekröse allg. auf dem geistigen Stand von Minderjährigen U-18 befinden und somit nicht voll Strafrechtlich belangt werden können – wieso dürfen diese Ziegenpeters und Sindbads Wählen, Wohnungen mieten ohne Vormund, einen Führerschein machen und KFZ führen???

  52. Ein 45-jähriger Türke wurde vom JUGEND-schöffengericht verurteilt !!!!!

    Och Gott, jetzt hängt ihr euch daran auf! Himmel, Arsch und Zwirn, sowas geschieht zum Schutz des jungen Opfers, um beispielsweise die Öffentlichkeit ausschließen zu können! Auf den Täter findet natürlich Erwachsenenstrafrecht Anwendung. Irgendjemand hatte doch schon den § 26 GVG rausgewühlt, lest den halt mal. Mannmannmann wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

  53. Respekt PI, Respekt…In Zukunft will ich hier mehr NJW und weniger BILD sehen, das macht glücklich! Grüße aus der juristischen Ecke..

  54. #66 Ausgewanderter (26. Aug 2009 10:24)

    Ich sage nur Irland! Wenn Irland njet sagt, ist Lissabon im Orkus. Vergessen? Hat Prof. Schachtschneider noch ausdrücklich hervorgehoben!

    Das habe ich nicht vergessen. Aber ich vermute, daß man die Iren mächtig unter Druck setzt und mit (unserem) Geld dazu bringt, doch noch Ja zu sagen.

  55. Während der Jugokrise kam eine Familie aus Kroatien nach Essen. Vater, Mutter, 10jährige Tochter. Das Kind ging vom 1. Tag an zur Schule, sprach in Schallgeschwindigkeit gut Deutsch; ebenso die beiden Eltern. Die Frau suchte sofort nach Arbeit, hatte sehr schnell einige Putzstellen. Der Vater war immer unterwegs, Arbeit zu haben und hatte Jobs, die schwer und schmutzig waren! Er hielt durch, wollte sich von der finanziellen Hilfe lösen. Die Tochter hatte in 2 Jahren den Anschluß an die Klassenleistung gefunden und fühlte sich wohl. Also alle gaben sich jede erdenkliche Mühe, diesem Gemeinwesen nicht zur Last zu fallen! Dann fanden sie noch eine kleine Wohnung und hätten aus der Notaufnahme weggekonnt. Doch da stand die Stadt dagegen. Die drei wurden aufgefordert, das Land zu verlassen – und zwar in wenigen Tagen. Da blieb kaum Zeit, Abschied zu nehmen. Aber dafür durften bestimmt eine unbestimmte, aber große Zahl Straftäter hierbleiben! Die dürfen wir dann durchfüttern! Wer zahlt eigentlich die Kosten für die Anwälte und welche Summen werden angesetzt für die Honorare?

  56. Das ist doch nur noch lächerlich was unser Parteien-Staat hier abliefert. Mal ehrlich, wer von euch empfindet auch nur einen Funken Loyalität gegenüber diesem Parteien-Staat. wer von euch würde sich für diesen Parteien-Staat in einem Krieg opfern.

    Weg mit der EU!

    Weg mit dem alten Parteien-Kartell!

  57. Ich werde dies nie auf die Reihe bekommen…

    Man beruft sich auf Gesetze, die den Betroffenen (in diesem Fall Deutsche in ihrer angestammten Heimat)mehr schaden, den nützen.

    Wie kann man einem normalen Einheimischen vermitteln, dass ein ausländischer Schwerverbrecher das Recht hat, weiterhin bei uns, und von uns zu leben?

    Hier wird doch alles auf den Kopf gestellt, was man unter Rechtssprechung “ Im Namen des Volkes“ versteht!

    Wir werden vorgeführt….von einer Scheinrechtsstaatlichkeit.

    Recht kommt von Gerecht. Und wenn man „Im Namen des Volkes“ recht spricht, dieses aber entgegengesetzt zur Volkes Meinung ist, dann werden wir eben belogen und betrogen.

    Naja, es muckt ja keiner auf. Wir sind halt Schlafmützenmichel…

    Na denn, Gute Nacht Deutschland.

  58. @ #3 Masho

    Ich dachte ab 3 Jahren Strafe und Verurteilung werden die netten Musleme abgeschoben?

    Ich glaube nicht, dass ein Moslem überhaupt jemals abgeschoben wird; bei dem Beleidigtsein, das die an den Tag legen, müsste man doch sonst jeden Tag über mohammedanische Aufstände in den Städten lesen, weil einer ihrer Mitbrüder abgeschoben werden soll.

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